I. Die Anklage
Der Bundesminister der Justiz
| II B 1 a - AR - ZB 1528/89 (Geschäftszeichen: bei Antwort bitte angeben) |
5300 Bonn 2, den 13. März 1990 Heinemannstraße 6, Postfach 20 03 65 Telefon: (02 28) 58 -1 bei Durchwahl 58 4221 Teletex: 228 506-BMJ Telefax: (0228) 58 45 25 |
Herrn
Dr.
Sehr geehrter Herr Dr.
ich komme zurück auf mein Schreiben vom 14. Februar 1990 und darf - in Beantwortung Ihres Schreibens vom 1. März 1990 - folgendes klarstellen. Mit Ihnen bin ich der Meinung, daß es sich bei dem eigentlichen "Leuchter-Report" um eine wissenschaftliche Untersuchung handelt. Dieser ist aber nur Teil der Dokumentation, die Sie mir freundlicherweise zugänglich gemacht hatten. Die ganze Dokumentation habe ich nicht gelesen, vermag also auch ihren Inhalt nicht zu bewerten. Daß - ganz allgemein gesprochen - eine Dokumentation möglicherweise auch strafrechtlich relevant sein kann, so z.B. weil sie ehrverletzende Äußerungen enthält, dürfte außer Zweifel stehen. Diese Feststellung bezieht sich jetzt aber nicht - dies betone ich ausdrücklich - auf den "Leuchter-Report". Was den "Leuchter-Report" angeht, so ist dem Bundesministerium der Justiz nichts darüber bekannt, daß die Verbreitung der Dokumentation - wie vom Verfasser behauptet - in der Bundesrepublik verboten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Böing
Beglaubigt (Siegel)
(gez. Wolff)
Regierungsangestellte
Nachbemerkung:
Staatsanwalt Klein, Mannheim, hat den Sachbearbeiter, Herrn Böing - s.o. - in der Verhandlung MA II als "Dummdödel" bezeichnet.
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| Faksimile des Schreibens des Justizministeriums. Zum Vergrößern Dokument anklicken |
| Kriminalaußenstelle W e i n h e i m |
6940 Weinheim, den 6.3.1992 Fax-Nr. 06201/100326 |
Herrn
Günter Deckert
Brückstr. 29
6940 Weinheim
| Betr.: | Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung (Auschwitzlüge) am 10.11.1991 in
Weinheim, gaststätte "Zur Burg Windeck" gegen a) Fred LEUCHTER b) Günter Deckert, 6940 Weinheim, Brückstr. 29 |
| Bezug: | Ersuchen des StA Mannheim, Az.: 503 Js 9/92, vom 27.2.1992 |
Aufgrund des im Bezug gen. Ersuchens der StA Mannheim, sollen Sie als Beschuldigter vernommen werden.
Ihnen wird vorgeworfen, als Veranstalter es zugelassen zu haben, daß die Verbreitung der "Auschwitzlüge" in der Veranstaltung mit Fred LEUCHTER am 10.11.1991 ermöglicht wurde.
Wie tel. besprochen, wollen Sie schriftlich dazu Stellung nehmen.
Auf Ihre Rechte als Beschuldigter weise ich Sie hin.
(gez.)
Behringer, KHM
|
|
| NATIONALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS NPD | |
| Günter Deckert, Pf. 100245, 6940 Weinheim a.d.B., 6.3.92 |
An
Kripo-Außenstelle Weinheim
z.H. Herrn Behringer
Betr.: Fernbrief v. 6. 3./Ersuchen der StA MA
Als "Beschuldigter" nehme ich wie folgt Stellung:
a) Persönl. Daten bekannt
b) Veranstalter waren die "Bürger für aktive Freizeit/Jahnjuqend e.V.", deren 1. Sprecher ich bin.
c) Ich habe die Vortragsveranstaltung eröffnet, habe sie geleitet - was nie strittig war - und habe den Leuchter-Vortrag sirnultan übersetzt.
d) Herr Leuchter berichtete von seinen Nachforschungen im KL A ; diese finden ihren publizistischen Niederschlag ua. in den Hist. Tatsachen Nr. 36 (die Bezugsquelle ist bekannt) in der deutschen Fassung- inzwischen gibt es über den Samisdat-Verlag, Toronto/Kanada eine weitere deutsche Fassung; es liegen auch eine engl., eine frz., eine italien. und eine span. Fassung zwischenzeitlich vor.
e) Aus der Einladung ging Sinn und Zweck der Vortragsveranstaltung hervor. - Der Stasi-West war im Bilde. Sicherlich liegt auch ein "Informantenbericht" vor. Die Stadtverwaltung Weinheim war im Bilde --- Eine Verbotsverfügung trotz Kenntnis des Vortragsthernas erging nicht, obwohl es in diesem freiheitlichsten aller deutschen Systeme inzwischen Präzedenzfälle gibt, wie man Forschungs- und Meinungsfreiheit verhindern und unmöglich machen will.
f) Der Begriff "A Lüge" stammt weder von Herrn Leuchter noch von mir. Er fiel auch nicht. Herr Leuchter berichtete als Techniker über technische Fragestellungen.- Mögen andere Fachleute ihn der Unfähigkeit und Lüge überführen. - Ein Jurist ist dazu nicht in der Lage, auch wenn er einen "festen Glauben" hat.
Hochachtungsvoll
(gez. Günter Deckert)
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