Der militärische Unterschied zwischen der Deutschen Wehrmacht und der Roten Armee der Ex-UdSSR bestand vor allem darin, daß die Rote Armee schon in Friedenszeiten taktisch und strategisch in der Ausübung des Partisanenkampfes selbst und/oder auch in dem taktisch strategischen Zusammenwirken mit Partisanengruppen ausgebildet wurde.
In der Deutschen Wehrmacht hat es eine solche völkerrechtswidrige Marodeurausbildung, die mit den Rechtsregeln der Haager Landkriegsordnung HLKO (1899 u. 1907 IV. Abkomm.) in Widerspruch stand, nie gegeben.
Selbst als in diesem großen Freiheitskrieg des Deutschen Volkes (1939-1945) infolge der erdrückenden materiellen Übermacht der unheiligen Allianz des Westens mit der Stalin-Tyrannei die Reichsregierung zur Verteidigung des Reichsgebiets mit Erlaß vom 25.9.1944 den VOLKSSTURM für nicht zum Waffendienst gerufene Männer zwischen 16 und 60 Jahren aufstellte, wurden diese, soweit uniformmäßig möglich, als waffentragende Kombattanten kenntlich gemacht. Alle Volkssturm-Männer trugen überdies am linken Ärmel eine weiße Armbinde mit dem deutlich lesbaren schwarzen Aufdruck DEUTSCHER VOLKSSTURM, gestempelt mit dem Hoheitssiegel der Deutschen Wehrmacht. Volkssturmmänner, die in Gefangenschaft der Roten Armee gerieten, waren damit als Waffenträger und Kombattanten nach geltenden Völkerrechtsregeln kenntlich gemacht, wurden aber trotzdem in nicht unbeträchtlicher Zahl auf ostelbischem Gebiet von Angehörigen der Roten Armee gemäß den rassistischen autstachelnden Mordaufrufen llja Erenburgs und der Mordaufrufe Shukows in kriegsverbrecherischer Weise kaltblütig als angebliche "Werwölfe" ermordet.
Besonders junge Volkssturmmänner aus der HJ wurden unter dem wahnwitzigen Schuldvorwurf, Werwolf-Leute zu sein, zu Zigtausenden ermordet. Ihre Grabfelder liegen bis heute nicht selten völlig verschwiegen in der kühlen Erde von Stalins Ex-Protektorat ,ddr' und die SED-Nachfolgerin PDS fordert heute, nach mißglücktem Versuch in Potsdam, in Berlin einen Dauer-Ausstellungsplatz für die Anti-Wehrmacht-Ausstellung Reemtsma's.
Daß den Sowjets die Völkerrechtswidrigkeit ihrer Partisanentätigkeit bewußt war, geht u. a. aus den Aufrufen der Roten Armee an Angehörige der Deutschen Wehrmacht am 8. und 9. Mai 1945 hervor, die allen deutschen Soldaten, die bis dahin zum Zeitpunkt der deutschen Kapitulation die Waffe nicht niedergelegt hätten, androhten, als Partisanen behandelt zu werden: was nach Kriegsrecht nichts anderes als Todesandrohung bedeutete. Indessen sehen die Sowjets, und nicht wenige Russen der Jelzin-Administration, noch immer die in Zivil als Kämpfer und Waffenträger nicht erkennbar gewesenen Stalin-Partisanen als Helden und, wenn sie nach Regeln des Völkerrechts und der Haager Landkriegsordnung in standgerichtlichen Kriegsgerichtsprozessen zum Tode verurteilt worden waren, als von den deutschen Eindringlingen Ermordete an.
Genau so verdreht auch die Reemtsma-HeerAusstellung, indem sie oberflächlich den Eindruck hervorruft, die - auf meistens nicht quellenbelegten Bildern - gehängten russischen und nichtrussischen Zivilisten seien willkürlich von der Deutschen Wehrmacht ermordet worden.
Es wird verschwiegen oder mit nicht genügender Deutlichkeit für die internationale Öffentlichkeit dargestellt, daß allen diesen Hinrichtungen Kriegsgerichtsurteile vorangegangen waren. Nach Lage der Dinge, sofern es sich um Partisanen handelte, um Heckenschützen und Meuchelmörder, die Straftaten und Verbrechen unter Verletzung geltenden Kriegsvölkerrechts begingen, ergingen die kriegsgerichtlichen Todesurteile in Übereinstimmung mit internationalem Völkerrechtsbrauch.
Es ist ein wesentlicher Bestandteil völkerrechtlichen Brauchs im Kriegsvölkerrecht und gemäß Haager Landkriegsordnung, daß die Soldaten als Angehörige von gegeneinander im Kriegszustand befindlichen Staaten unterschiedlicher Nationalität ihre Kämpfer und Kombattanten als Waffenträger deutlich erkennbar mit Hoheitssymbolen ihres Befehlsstaates für den gegnerischen kriegführenden Staat kenntlich machen.
Aus dieser zwingenden Völkerrechtslage ergibt sich, was bis zur Perversion und Nichtachtung und Nichtbeachtung des Zivilen- wie Kriegsvölkerrechts durch die in Deutschland eingedrungenen Hauptkriegssiegermächte besonders in Ost- und Mitteldeutschland galt, daß der waffenlose Zivilist, Mann, Frau oder Kind, für den Waffenträger des gegnerischen kriegführenden Staates tabu ist. Die Deutsche Wehrmacht hat sich ausnahmslos an diese Völkerrechtgrundsätze gehalten und die Zivilbevölkerung in der Ex-UdSSR respektiert, was eindeutig aus den deutschen Befehlen des OKW und des OKH an die deutschen Truppen und Truppenbefehishaber hervorgeht. Übertretungen einzelner wurden von den Kriegsgerichten der Deutschen Wehrmacht bestraft.
Die Mißachtung dieser klaren Rechtslage durch das bolschewistische Partisanenwesen macht den Unterschied zur deutschen Kriegsführung deutlich. Die deutsche Führung hat, selbst noch im Angesicht der militärischen Niederlage 1944/45, sich in der kriegsvölkerrechtlichen Kenntlichmachung des DEUTSCHEN VOLKSSTRUMS an geltendes internationales Recht gehalten. Die sowjetische Seite hat das nie getan, sie hat, wie auch J. Hoffmann in seinem Buch STALINS VERNICHTUNGSKRIEG beweist, von Kriegsbeginn an bis Kriegsende 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft geratene deutsche Soldaten in nicht unbeträchtlicher Zahl erschossen, nicht selten unter vorangegangener barbarischer Mißhandlung und Verstümmelung. Bis heute kaschiert die ostwestliche Anti-Deutschland-Koalition in einer Art unangebrachten Tugendterrors ihre eigenen, seither ungesühnten Kriegsverbrechen hinter dem Barbarossa-Gespenst eines angeblichen deutschen Überfalls auf Stalins friedliebende Sowjetunion.
Außer den leninistischen, stalinistischen Sowjetisierungsversuchen in Deutschland der Jahre 1918, 1923 usw. und dem mißlungenen Versuch, Europa von Westen über den Spanischen - sowjetisch angezettelten - Bürgerkrieg sturmreif zu machen, verschweigt die berüchtigte Ausstellung die Strategierede Stalins vom 19. August 1939. In jener tatsächlich stattgefundenen geheimen Politbürositzung gleichen Tages offenbarte Stalin seine Kriegsstrategie gegen Deutschland und den Westen, nur mit dem Pech, daß diesmal auch der Kreml seine Verräter hatte und nicht nur die deutsche Regierung. Die in "Revue de droit" in der Schweiz veröffentlichte Stalinrede wurde auch am 29. November 1939 in der Pariser LE TEMPS abgedruckt und kam zur Kenntnis des deutschen Reichskanzlers. Wolkogonow hat noch in seinen letzten Lebensjahren in der ISWESTIJA dankenswerter Weise jene Politbüro-Geheimsitzung vom 19.8.1939 bestätigt. Daß er den Redeinhalt Stalins noch abstritt, wird man ihm angesichts der Schuld, die Stalin seinem Volk aufbürdete, nachsehen müssen. Indessen bestätigen auch sowjetische Historiker Stalins Absichten, das Deutsche Reich mit Hilfe der vorgeplanten Vertragsfalle vom 23. August 1939 (Nichtangriffsvertrag) in den Krieg hineinziehen zu können.
Hier wird völlig klar, daß die Anti-Wehrmachtausstellung Reemtsma's bewußt in völlig verkehrter Schlachtordnung aufgezogen wurde. Ein Dilemma für die Initiatoren!
Während Stalin seinen mißglückten militärischen Offensivplan GEWITTER, heuchlerisch vom Westen begünstigt, als "GROSSEN VATERLÄNDISCHEN KRIEG" glorifiziert, wird der deutsche präventive Notwehr - Abwehrfeldzug BARBAROSSA - ebenfalls wieder unter Mithilfe des Westens - zum heimtückischen Überfall auf Stalin und seine friedliebende Sowjetunion erklärt, obwohl gerade er Europa vor dem Untergang bewahrte. Tatsächlich focht Deutschland seinen großen Vaterländischen Freiheitskrieg aus, denn die Westmächte wußten, was Stalins Dolmetscher Bereshkov auf Seite 514 seines Buches ICH WAR STALINS DOLMETSCHER schrieb: "FAST 100 MILLIONEN MENSCHENLEBEN HATTE DAS LEININSTALIN-SYSTEM VERSCHLUNGEN"!
Was verschweigt die Anti-Wehrnnachtausstellung?
Der ex-sowjetische Generalstäbler und Militärhistoriker Boris Semjonowitsch Telpuchowski gibt in seinem Buch Die Geschichte des GROSSEN VATERLÄNDISCHEN KRIEGES 1941 - 1945, erschienen 1961, folgendes auf Seite 284 zu:1
"In drei Kriegsjahren beseitigten die weißrussischen Partisanen etwa 500.000 deutsche Soldaten und Offiziere, 47 Generäle, sie sprengten 17.000 Militärtransporte des Feindes und 32 Panzerzüge, zerstörten 300.000 Eisenbahnschienen, 16.804 Kramahrzeuge und noch eine gewaltige Anzahl anderer Kriegsmaterialien aller Art."
Eine deutsche Bahnkarte von AOK 4 1a Nr. 5853/43 geh. über EISENBAHNZERSTöRUNGEN mit FE Kdo 3; FE Kdo 2, und TK-Riga, aufgelistet in Zahl der Bandenanschläge = Partisanenanschläge, Trassensprengungen, ergibt einen anschaulichen Überblick über die massenhaft ausgeführten Partisanenattentate, z. B. allein am 21.7.1943, 430 Sprengungen. Es versteht sich fast von selbst, daß die Partisanensprengungen auch vor Rot-Kreuz gekennzeichneten Lazarettzügen nicht haltmachten, ein besonders schweres völkerrechtswidriges Verbrechen, das später 1944 in der Normandie, besonders von den US-Streitkräften, nachgeahmt werden sollte, die auf Rot-Kreuz-Einrichtungen der Deutschen Wehrmacht, Hauptverbandplätze, Lazarette, Sanitäter, Sanitätskraftwagen und Lazarettzüge regelrecht Jagd machten, besonders aus der Luft. Telpuchowski schildert auch eine "tapfere Partisanin", die allein über einhundert deutsche Soldaten getötet hatte.
Wenn heute die in solchen strafwürdigen Zusammenhängen entweder im Kampf getöteten sowjetischen Partisanen oder in vorausgehenden Kriegsgerichtsprozessen in rechtlich nachvollziehbarer Weise zum Tode verurteilt wurden, kann dieses nicht als Mord und/oder als Vernichtungsfeldzug der Deutschen Wehrmacht gegen die UdSSR dargestellt werden!
Die sowjetischen Autoren I.I. Minz, I.M. Rasgon und A.L. Sidodorow haben im Überschwang des Siegesrausches und angesichts der Nichtverfolgung eigener Kriegsverbrechen durch Nürnberger Rechtsbruch und Machtmißbrauch Näheres über das rechtswidrige, strafwürdige Partisanenunwesen hinterlassen.
Danach bestanden unter Anleitung der STAWKA, des höchsten militärischen Führungsorgans der Roten Armee und Stalin selbst unterstellt, regelrechte Partisanen-Brigaden. In Verfolgung der expansiven weltrevolutionären Zielsetzung sowjetischer Politik waren auf dem Territorium der UdSSR schon in Friedenszeiten geheime unterirdische Munitions- und Waffenlager angelegt, und ein Teil der wehrpflichtigen Bevölkerung wurde aus diesen Gründen nicht zur offiziellen Roten Armee zum Wehrdienst einberufen, sondern verblieb bis zur eventuellen Mobilisierung - wie geschehen - im zivilen Lebensrecht, um dann im Ernstfall als Partisan aktiviert zu werden.
Die deutsche Führung hat deshalb nicht grundlos im Juni/Juli 1941 (BA/MS RW - 39/20) über die einzelnen AOKs, hier belegt durch AOK Norwegen Abt. 1a u. 1c an die Truppe Warnungen und Merkblätter unter dem Titel: WARNUNG VOR HEIMTÜCKISCHER SOWJETKRIEGSFÜHRUNG (Nur für den Dienstgebrauch) herausgegeben.
Die Vorwarnung war jedoch für die deutschen Frontstreitkräfte viel zu kurz. Früher konnte die deutsche Führung nicht aufklärend aktiv werden, um den deutschen Notwehrtermin DORTMUND (Barbarossaschlag) nicht bekannt werden zu lassen, der indessen schon von deutschen Verrätern an den Kreml adressiert worden war.
Militärwissenschaftlich ist bekannt, daß ein Viertel der sowjetrussischen Luftstreitkräfte für die Unterstützung und Versorgung der Partisanenbrigaden reserviert war.
Aus dem GROSSEN LAND (unbesetzte UdSSR) östlich von Moskau und aus Moskau selbst waren regelrechte Partisanen-Airlines eingerichtet, die sogar besonders verdiente Partisanen, die sehr viele deutsche Soldaten aus dem Hinterhalt gemeuchelt hatten, in Urlaub geflogen und per Partisanen-Air-Line der Stalin Stawka wieder zu neuen Heckenschützenmorden ins deutsche Hinterland eingeflogen wurden.
Enttarnt werden konnten folgende Partisanenfluglinien der Stalin-Stawka:
Damit ist erwiesen, daß die sowjetische Führung unter Stalin und Molotow unter billigender Duldung und Unterstübung durch die Westmächte direkt und führend Verantwortlich ist für die durch das Partisanenbandenwesen verübten Kriegsverbrechen.
Die von den Kommissaren des Partisanenbandenwesens per Funk nach Moskau in die Stawka gemeldeten Beute- und Vernichtungsmeldungen, zumal über Tötung bzw. Abschuß deutscher Soldaten, stellen die Verantwortlichkeit der UdSSR völlig klar. Rasgon, Sidorow und Minz nennen im Rayon Orel unter den Partisanen allein 1677 Ordens- und Medaillenträger und 1526 Träger der Medaille: PARTISAN DES VATERLÄNDISCHEN KRIEGES, ferner sieben Partisanen als "HELDEN DER SOWJETUNION".
In sechs Tagen, so meldeten diese Autoren, vernichteten die Partisanen im Rayon Orel-Kursk 9 Transportzüge, 8 Loks, 228 Waggons und 29 Kraftwagen, dazu beträchtliche Tötungen deutscher Wehrmachtangehöriger. Als Partisanenführer werden besonders Strelez und Krawzow genannt, die unter Befehl des Helden der SU, Duka kämpften.
Die weißrussische Partisanenarmee wird mit 300.000 Mann beziffert, die zahlreiche Eisenbahnstrecken außer Betrieb setzten und 11.000 Schienen vernichteten.
Weiter nennen diese Autoren noch die Partisanenführer A. Fjodorow, Kowpak, Naumow, Tscherninow, denen Generalsrang zuerkannt wurde.
Kowpak und andere wurden im Kreml sogar von Stalin empfangen, Beweisumstände, welche die Tendenz der Anti-Wehrmacht-Ausstellung weiter bloßlegen.
Im Raum Odessa, so brüsteten sich die Partisanen wurden 41 Ölbohrtürme, 13 Erdöllager und 3 Erdölraffinierien vernichtet. Fjodorows Partisanenverband reklamierte für sich in Funkmeldung an den Kreml die Vernichtung von 700 deutschen Transportzügen.
Da Telpuchowski allein die in Bejelorußland durch Partisanen getöteten deutschen Soldaten mit rund 500.000 beziffert, muß daraus geschlossen werden, daß deutsche Personalverluste durch Partisanentätigkeit in den anderen Kriegsgebieten der Ex-UdSSR hinzuzurechnen sind. So spricht viel für die Vermutung daß insgesamt in der UdSSR rund 750.000 deutsche Soldaten durch Heckenschützemord der Partisanen gemeuchelt wurden! (eine sehr vorsichtige Hochrechnung!)
Die für solche völkerrechtlich nicht gedeckten Mordtaten ergriffenen und verurteilten Täter können nicht als Verbrechen der Deutschen Wehrmacht bezeichnet werden, wie das in amateurhafter Weise durch die Ausstellungs-Tournee des selbsternannten Soziologen Reemtsma derzeit geschieht.
Im Grunde stellt die Ausstellung den Militärgeschichtshergang des Rußlandfeldzuges völlig auf den Kopf. Objektiv hätten sich die Veranstalter MIT DEN KRIEGSVERBRECHEN DER ROTEN ARMEE UND STALINS VERNICHTUNGSKRIEG IM DIENSTE DER WELTREVOLUTION beschäftigen müssen.
Außer den Millionen im Kampf an der Front 1941 bis 1945 gefallenen deutschen Soldaten erlitten die Deutsche Wehrmacht und das Deutsche Volk folgende Menschenverluste durch die völkerrechtswidrige barbarische Kriegsführung von Stalins Roter Armee:
LÜCHTLINGS- UND LAZARETTSTADT DRESDEN am 14.2.1945 dadurch mitschuldig, daß der sowjetrussische Luftmarschall Chudjakow an der Planung und Durchführung des Kriegsverbrechens stabsmäßig beteiligt war.
Stalin eröffnete seinen Vernichtungskrieg gegen Deutschland und dem Ziel der Eroberung Europas mit seiner Geheimrede am 19. August 1939, womit sein Nichtangriffsvertrag als Vertragsfalle entlarvt ist. Das verschweigen die Aussteller. Am 22. Juni 1941 trat die Deutsche Wehrmacht zur Rettung Europas in vier- bis fünffacher Unterlegenheit gegen 5 Millionen Rotarmisten, 1.000 Militärflugzeuge, 35.000 Panzer und 150.000 Rohre Artillerie aller Kaliber an. In dieser Lage geriet die am Völkerrecht orientierte und an die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention (v. 1906) gebundene Deutsche Wehrmacht und deren oberste Führung in die von Stalin konzipierte völkerrechtsfeindliche und völkerrechtswidrige barbarische Vernichtungskriegsführung der Roten Armee und deren aufstachelnde Politkommissare.
Die Aussteller verwechseln und verschweigen Ursachen und Wirkung!
Die von den übrigen Kriegsschauplätzen als ritterlich und ehrenhaft kämpfend bekannte Deutsche Wehrmacht setzte sich gegen die in Zivil auftretende Bandenkriegsführung in Rußland mit den Rechtsregeln international gebräuchlichen Rechts- und Strafrechts zur Wehr.
Letztlich gibt ein Wortzitat des wohl irrsinnig gewesenen llja Erenburg Reemtsma's "Sozialforschung" den Gnadenstoß, denn es macht deutlich, auf welchen Irrsinn der deutsche Soldat in Rußland traf. Dabei ist zu beachten, daß nicht das ganze russische Volk dafür in Schuldhaft genommen werden kann!
Erenburg; Zitat Anfang: (aus Russia at War, S. 12 ff.; St.53ff.;u.St.61,u.80):
"Die Deutsche Wehrmacht ist eine gigantische Gangsterhorde, grausame tiefstehende Kreaturen, Millionen von Mördern. Die deutschen Feldmarschälle sind tollgewordene Wölfe, pestübertragende Ratten, schreckliche schurkische Gangster, Feldmarschall v. Witzleben (sic! so steht es da wirklich) hat sein ganzes Augenmerk darauf gerichtet, Geiseln zu erschießen, Frauen zu köpfen, zu foltern und zu erhängen. Die deutschen Generäle sind Menschenfresser, ein deutscher Major ist ein übelriechendes Stinktier in Majorsuniform, die deutschen Offiziere sind zweibeinige Bestien, die verhaftete Menschen foltern, die deutschen Soldaten damit beschäftigt, Leichen auszugraben und das Fleisch von den Knochen zu reißen. Sie sind leichenfressende Dämonen und Vampire [
] die deutschen Sanitätssoldaten sind Schlächter, einen anderen Namen gibt es nicht für sie. [
]"
(Erenburg 5. Mai 1942)
"Und was die deutsche Infanterie angeht! Wir betrachten sie nicht als menschliche Wesen, sondern als Mörder, Henker, moralisch Entartete und grausame Fanatiker". Erenburg-Zitat Ende, auszugsweise. (siehe auch Soviet weekly)
Erenburgs antideutsche Haßpropaganda wurde in Millionen Flugblättern an Angehörige der Roten Armee und via Partisanen Airlines an die Freischärler Brigaden ausgegeben, die auch "Volksrächer" genannt wurden.
An anderer Stelle rief Erenburg dazu auf, Deutsche zu töten, zu überlegen sei höchstens, ob man sie mit einem Knüppel oder mit einer Axt totschlägt.
Daß die Westmächte mit einem System solcher Männer verbündet waren, deren kriegsverbrecherische Schuld kannten und sich trotzdem nicht von dem unheiligen Bündnis lösten, entlarvt sie als mitschuldig.
Hinter der Lügenausstellung von Reetsma und Genossen ist Auftrag und Absicht zu erkennen, den Durchbruch der Wahrheit im Bewußtsein des Volkes zu verhindern durch die freche Umkehr der Tatsachen nach dem Muster von Katyn.
Im übrigen bleibt festzustellen, daß die dort gezeigten Fotos vorwiegend gestellte Bilder sind, die mit den Angaben weder übereinstimmen noch der Wahrheit entsprechen.
Fritz Becker
Anmerkung