Nazi-Verbrechen: Kampf der Gutachter
Historikerstreit als Folge der versagenden Justiz

ViSdP: Stiftung Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 46, B-2600 Berchem 1, Flandern (Belgien)


Wenn die Kriminalpolizei einen Mordfall aufzuklären versucht, so werden allerlei Untersuchungen vorgenommen: Spurensicherung, Obduktion der Leiche, Rekonstruktion des Tathergangs, Untersuchung der Tatwaffe und anderes mehr.
Im größten Mordprozeß aller Zeiten aber, dem Frankfurter Auschwitz-Prozeß, unternahm weder die Staatsanwaltschaft, die Richterschaft noch die Verteidigung den geringsten Versuch, auch nur eine dieser selbstverständlichen Untersuchungen durchzuführen. Das Gericht stellte selbst fest, daß ihm »fast alle in einem normalen Mordprozeß zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten« fehlten, u.a. »die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde,[…] Spuren der Täter, Mordwaffen usw.« Es wurden keine Ausgrabungen vor Ort durchgeführt, um Spuren der zu Hunderttausenden in Gruben verbrannten Opfer zu finden. Es wurden keine Sachverständigen gebeten, die Bekundungen der Zeugen zu prüfen und die Überreste der noch heute existierenden Tatwaffen (Gaskammern) zu untersuchen. Es wurden keine technischen Spezialisten zur Auswertung von Dokumenten zu Rate gezogen. Genauso grob fahrlässig verhielten sich alle anderen Gerichte, die je über NS-Verbrechen zu Gericht saßen. Auch die vielen professionellen Historiker, die sich mit dem Thema beschäftigen, haben bis heute keine derartigen Untersuchungen gemacht.
Diese Forschungslücke begann sich erst Ende der 70er Jahre zu schließen, als Prof. Faurisson als erster zu diesem Thema entscheidende Erkenntnisse publizierte. Bestätigt wurden diese Ergebnisse später durch einen US-Experte für Gaskammertechnologie. Dieses Expertenwesen gibt es in den USA, weil in einigen Bundesstaaten die Todesstrafe in Gaskammern vollstreckt wird. Dabei wird das gleiche Giftgas verwendet wie in Auschwitz: Blausäure (in Auschwitz in Form von Zyklon B). Einer dieser US-Techniker, Fred A. Leuchter, fertigte 1988 ein Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz und Majdanek an. Er kommt darin wie zuvor schon Faurisson zu dem Schluß, daß die bezeugten Menschenvergasungen aus vielerlei technischen Gründen nicht möglich gewesen seien.
Dieses Gutachten führte zu einer heftigen Auseinandersetzung unter Fachleuten, die allerdings in deutschen Medien kaum Beachtung fand. Etwa 5 Jahre nach dem Leuchter-Report wurde das sehr ausführliche Gutachten des damals am Max-Planck-Institut in Stuttgart beschäftigten Diplom-Chemikers Germar Rudolf publiziert, daß zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie Faurisson und Leuchter.
Die Erkenntnisse dieser drei Fachleute werden kaum bekannt gemacht. Es wird aber gelegentlich versucht, ihren Wert durch Gegenargumente abzuschwächen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Streitpunkte mit Argumenten und Gegenargumenten aufgeführt. Der näher interessierte Leser findet in der am Ende angeführten Literatur weitere Hinweise.

Teil 1: Chemische und bautechnische Fragen

Gutachterliche These

Gegenthese der Historiker

Gutachterliche Reaktion

Die ‘Gaskammer’ (Leichenhalle) im alten Krematorium in Auschwitz hatte keine Türe, durch die die Opfer hätten eintreten können. Die Opfer hätten durch den Ofenraum kommen müssen, in dem Hunderte von Leichen aufgestapelt gewesen sein sollen, die ihrer Kremierung harrten.

Keine Türen, keine Vergasungen!

Schweigen

Gaskammer ohne Eingang

Eine ‘Gaskammer’ m ohne Eingang!

Die heute in der Decke der angeblichen Gaskammer im alten Krematorium im Stammlager Auschwitz befindlichen Löcher, angeblich früher zum Einwurf von Zyklon B benutzt, wurden nachweislich nach dem Kriege eingebaut.

Da das alte Krematorium im Stammlager 1944 in einen Luftschutzbunker umgebaut wurde, sah sich das Museum Auschwitz nach dem Kriege genötigt, den alten Zustand der Gaskammer wieder herzustellen. Dabei wurden Fehler gemacht. Unter anderem wurden die Zyklon B-Einwurflöcher neu durch die Decke gebrochen, da die alten Löcher nicht gefunden wurden.

Die heute noch im ursprünglichen Zustand befindliche, von innen unverputzte Stahlbetondecke des alten Krematoriums im Stammlager Auschwitz zeigt keine Stellen, an denen früher Durchbrüche vorhanden gewesen sein könnten. Also gab es auch keine früheren Durchbrüche.

Keine Löcher, keine Vergasungen!

In der heute noch zusammenhängend erhalten gebliebenen Decke der angeblichen Gaskammer des Krematoriums II in Auschwitz-Birkenau sind jene vier Löcher, durch denen das Zyklon B eingeworfen worden sein soll, nicht zu finden.

Gefälschtes Nachkriegs-Loch

Dilettantische polnische Pfuscharbeit in Auschwitz: Gefälschtes Zyklon-Loch

Diese zwei Löcher wurden nachweislich nach dem Kriege hergestellt. Noch heute sieht man die Meißelspuren. Die Moniereisen der Stahlbetondecke wurden nur durchgetrennt und umgebogen. Obwohl der Raum bei Kriegsende gesprengt wurde, sind die Löcher intakt. Sie hätten aber durch die Explosion zerstört werden müs sen, da Löcher in Decken Schwachstellen darstellen (vgl. Abbildung links).

Man findet in dieser Decke zwei Löcher.

 

Außerdem sieht man die Löcher auf Luftbildaufnahmen alliierter Aufklärer aus dem Jahre 1944 und auf einem Grundfoto des Jahres 1943.

Auf den Luftbildern sieht man ungleichmäßige, unscharfe Flecken von zwei Meter Breite und vier Meter Länge, aber keine definierten Löcher und Schattenwürfe. Auf dem Grundfoto sieht man Dinge auf dem Dach stehen, aber keine Löcher.

Keine Löcher, kein Holocaust!

Wenn Blausäure, der Wirkstoff des Produkts Zyklon B, auf Wände einwirkt, bildet sich ein sehr stabiler Farbstoff (Berlinerblau), der die Wände fleckig blau verfärbt.

Es ist nicht möglich, daß sich derartige Farbstoffe aus Blausäure bilden können.

Ein gutachterlich dokumentierter Fall in der wissenschaftlichen Literatur beweist, daß sich im Mauerwerk der blaue Farbstoff durch einmalige Begasungen mit Blausäure bilden kann.

Der blaue Farbstoff Berlinerblau ist derart stabil, daß er auch nach 50 Jahren Bewitterung noch nachweisbar ist.

Die Witterungseinflüsse von 50 Jahren hätten diesen Farbstoff zerstört.

Ein Langzeittest hat bewiesen, daß der Farbstoff unter widrigsten Umständen einige Jahrzehnte ohne Qualitätsverluste übersteht.

Die Existenz des blauen Farbstoffes in den Mauerwerken der Auschwitzer Entlausungskammern beweist, daß der Farbstoff die Dauer von 50 Jahren problemlos übersteht (vgl. Abbildung links).

Blaue Außenwand einer Entlausungskammer in Birkenau

Außenwand einer Entlausungskammer in Auschwitz: blaufleckig noch heute!

In Auschwitz befinden sich Entlausungskammern, in denen damals mit Zyklon B Häftlingskleidung entlaust, aber unbestritten niemals Menschen getötet wurden. Die Wände dieser Entlausungskammern enthalten große Mengen des erwähnten Farbstoffes Berlinerblau.

Die blaue Verfärbung dieser Wände stammt nicht von Zyklon B-Begasungen, sondern von Anstrichfarbe.

Es ist technisch auszuschließen, daß die SS in Auschwitz und Majdanek gerade und ausschließlich die Entlausungskammern sowohl an den Außen- als auch an den Innenwänden fleckig blau anmalte und auch den Mörtel und Putz mit dem Farbstoff einfärbte. Der massive Fund chemischer Vorstufen des Farbstoffes im Innern des Mauerwerks beweist deren Herkunft von Blausäurebegasungen.

In den angeblichen Menschengaskammern von Auschwitz lassen sich keine Spuren des Farbstoffes nachweisen.

Sowohl in den Entlausungs- als auch in den Menschengaskammern liegen die Meßwerte in gleicher Größenordnung (nahe der Nachweisgrenze), wenn man den vom Anstrich herrührenden blauen Farbstoff von der Analyse ausschließt.

Die Wahl einer Analysenmethode, mit der der blaue Farbstoff und seine Vorstufen nicht nachgewiesen werden können, ist wissenschaftlicher Betrug.

Verdampfungsgeschwindigkeit von Zyklon B

Schleichender Tod: Entgasung von Zyklon B (15°C, trockene Luft; 1942)

Da man zum Töten von Menschen nur ein Dreißigstel der Konzentration an Blausäure benötigt, die für Läuse angewendet wird, hat man in Menschengaskammern wesentlich geringere Konzentrationen angewendet als in den Entlausungskammern. Da Menschen an diesen geringen Konzentrationen schon in nur wenigen Minuten sterben, dauerte eine Menschenvergasung nur wenige Minuten. Eine Entlausung dagegen konnte bis zu 24 Std. dauern. Dadurch sind die Konzentrationsunterschiede beim Berlinerblau-Nachweis zu erklären.

Nach Augenzeugen soll das Töten in den Gaskammern nicht länger als 5 bis 10 min. gedauert haben. Die Hinrichtungen in den USA beweisen, daß eine Menschentötung mit Blausäure, die direkt unterhalb des Opfers freigesetzt wird, selbst dann 10 bis 15 min. dauert, wenn es sich um Konzentrationen handelt, wie sie bei Entlausungen angewendet werden. In 5 bis 10 min. würde Zyklon B maximal 1/5 seiner Blausäure abgegeben haben (vgl. Abb. links). Um also mit Zyklon B schnell zu töten, wären wesentlich höhere Anwendungsmengen nötig als bei Entlausungen.

In den Menschengaskammern hätte sich ähnlich viel blauer Farbstoff bilden müssen wie in den Entlausungskammern.

 

Die Opfer haben alle Blausäure eingeatmet, so daß die Wände nicht mit ihr reagieren konnten.

Während der 5-10 min. des Todeskampfes wirkte die Blausäure auf Opfer und Wände gleichmäßig, nach dem Tod der Opfer aber für Stunden nur noch auf die Wände.

Wie Rechnungen von Fachleuten beweisen, hätte sich die Lüftung der Menschengaskammern über viele Stunden hingezogen.

In den Gaskammern waren starke Lüftungsanlagen eingebaut, die eine Lüftung in wenigen Minuten ermöglicht haben.

Die wenigen installierten Lüftungen waren schwach, da für Leichenkeller konzipiert. Die Lüftung eines mit Leichen gefüllten Raumes, in dem das Zyklon B noch über Stunden sein Gas abgibt, hätte laut Experten viele Stunden gedauert.

Die Tendenz zur Bildung von Berlinerblau war vor allem in den angeblichen Menschengaskammern der Krematorien II und III (kühl-feuchte Keller mit alkalischem Zementmörtelverputz) viel größer als in den Entlausungskammern (warm-trockene Zimmer mit neutralem Kalkmörtelverputz).

Schweigen

 

Die Anwendung von Blausäure stellt ein Explosionsrisiko dar. Die ‘Gaskammern’ waren nicht explosionssicher gebaut.

Blausäure wird erst bei einem Gehalt von über 6 % in Luft explosiv. Bei Vergasungen wird wesentlich weniger verwendet.

Lokal kann der Blausäuregehalt sehr hoch liegen. Ein Unfall in den USA beweist, daß Explosionsgefahr besteht.


Literatur: Den folgenden wissenschaftlichen Werken sind die hier angeführten Argumente und Gegenargumente mit vielen Quellenangaben zu entnehmen. Sie sind zum angegebenen Preis erhältlich bei Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 46, B-2600 Berchem 1, Flandern (Belgien):

Arthur R. Butz, Der Jahrhundertbetrug (402 S., DM 40,-); Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz Mythos (498 S., DM 48,-); Fred A. Leuchter, Der Erste Leuchter Report (54 S., DM 20,-); Robert Lenski, Der Holocaust vor Gericht (750 S., DM 50,-); John Clive Ball, Air Photo Evidence (116 S. A4, DM 55,-); Germar Rudolf, Das Rudolf Gutachten (120 S. A4, DM 35,-); Jürgen Graf, Auschwitz: Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust (280 S., DM 45,-); Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte (415 S. A4, DM 70,-); Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten (175 S., DM 30,-); Herbert Verbeke (Hg.), Kardinalfragen zur Zeitgeschichte (120 S. A4, DM 30,-).


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