FREDERICK E. PETERMAN / TRANSATLANTISCHE KOMMENTARE (2)
ZU RASSISMUS UND VOLKSVERHETZUNG IN DEUTSCHLAND
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Ein Dogma der Zeit ist jedoch, die Einschränkung "vor dem Gesetz" zu ignorieren und zu sagen: Alle Menschen sind gleich. Diese Gleichheit umzusetzen ist schwierig, weil zumindest die real existierenden Menschen zu viele Unterschiede aufweisen. Stendhal erkannte schon lange, ehe im Dritten Reich die Unterschiede der Rassen zu einer Ideologie erhoben wurden: "Anderssein zeugt Haß". Diese menschliche Eigenschaft haben die Kriegstreiber in allen Jahrhunderten dazu benutzt, Tötungshemmungen bei den Völkern zu beseitigen. Deshalb ist es wichtig, in der Politik den Erfahrungen der Vergangenheit Rechnung zu tragen. Wie das geschehen kann, ist strittig. Hier soll der Versuch gewagt werden, auf Zusammenhänge aufmerksam zu machen.
Woran man Rassisten erkennt, die aus ihrer Gesinnung heraus Einzelne, Gruppen und Völkerwegen deren Zugehörigkeit zu einer Rasse ablehnen und in letzter Konsequenz vielleicht sogar ihre Vernichtung anstreben, ist eine wichtige Frage. Man sollte Rassisten besonders in Deutschland sofort stellen und sie wegen der Ungesetzlichkeit ihres Verhaltens zur Verantwortung ziehen. Zwei Beispiele für tatsächliche oder vermeintliche rassistische Äußerungen mögen das Problem, sie zu erkennen und sie zur Verantwortung zu ziehen, verdeutlichen:
Am Grabe des Massenmörders Baruch Goldstein, der in einer Moschee betende Moslems erschoß und dann selbst erschossen wurde, sagte der Rabbiner Yaacov Perrin unter anderem: "Eine Million Araber sind nicht soviel Wert wie der Fingernagel eines einzigen Juden."[1] Auszüge aus dieser Rede wurden in vielen Zeitungen veröffentlicht. Sie wird folgenlos für rassistisch gehalten und ist es wohl auch. Das ist das eine Beispiel.
Das andere ist ein Artikel in der Zeitschrift Sleipnir, der von den BRD-Behörden als rassistisch, antisemitisch und volksverhetzend verfolgt wird. Hefte dieser Zeitschrift wurden schon mehrfach beschlagnahmt. Im Heft von Januar/ Februar 1996 wird in einem Artikel unter dem Titel "Das Schweigen der Lämmer - Zum zweiten Jahrestag des Massenmordes von El Chalil" von Eduard Peter Koch auf die schon erwähnten Morde an Arabern in der Moschee von El Chalil (Hebron) eingegangen. Sie werden in Zusammenhang mit der jüdischen Religion und Texten des Alten Testamentes gebracht, die eindeutig rassistischen und volksverhetzenden Charakter haben und die jedermann nachlesen kann, seit Martin Luther die Bibel übersetzt hat. Zu den Äußerungen in Israel schreibt Der Spiegel in Nr.10/94, S. 143: "Was den Besucherin Kirjat Arba (israelische Siedlung) vor allem schockiert, das ist die routinierte Beiläufigkeit, mit der Bekenntnisse zu Rassenhaß und Massenmord abgegeben werden." Wohlgemerkt, Der Spiegel meint hier Rassenhaß in Israel.
Zum Sleipnir-Artikel haben die BRD-Behörden Anklage erhoben. Der Drucker, der das Heft in seiner Druckerei nach dem Fotodruckverfahren vervielfältigte, wurde zu mehreren Tausend DM Geldstrafe verurteilt, obwohl er beteuerte, den Text nicht gelesen zu haben. Beim Fotodruckverfahren hat er auch gar keine technische Veranlassung, den Text zur Kenntnis zu nehmen. Anders als bei konventionellem Druck werden beim Fotodruck vom Verlag fertig gesetzte Seiten angeliefert, die vom Drucker nur vervielfältigt werden. Es handelt sich hierbei um eine besonders tückische Form von Zensur. In der Regel sind die Mitarbeiter in Druckereien nicht qualifiziert, die rechtliche Relevanz der Texte, die sie drucken, zu beurteilen. Die Wirkung des Vorgehens gegen Druckereien ist eindeutig: Sie werden sich nicht mehr bereit finden, alle Texte unparteiisch abzudrucken, wie es ihre Pflicht in einem zensurfreien Staatswesen wäre. Diese Form der Zensur wirkt viel breiter als eine am Gesetz orientierte.
Die Motive für die Ausübung von Zensur über Abschreckung des Druckgewerbes lassen sich erahnen, wenn man bedenkt, daß sogar die relevanten Gesetze als fragwürdig gelten. Das ergibt sich eindeutig aus einer Äußerung des Justizministers Dr. Schmidt-Jortzig. Er sagte am 10.3.96 in 3-SAT: "Wir werden - und das finde ich einigermaßen bedrückend -binnen kurzem von den USA wegen unserer Bestrafung der Auschwitzlüge eine förmliche Rüge über die Vereinten Nationen bekommen, weil wir auf diese Art und Weise Meinungsfreiheit einschränken." Der deutsche Sonderweg und seine Nähe zu der Praxis im Dritten Reich und in der DDR zeigt sich auch in folgendem Zitat des Justizministers:
"...wie mit extremistischer Propaganda ...umzugehen ist, wird von Engländern und Deutschen - ganz zu schweigen von den Amerikanern und Deutschen - nun einmal unterschiedlich beurteilt. Deshalb stößt die Strafverfolgung, auch soweit sie nach unseren nationalen Gesetzen möglich ist, an ihre Grenzen, denn in anderen Staaten, auf deren Kooperation wir angewiesen sind, haben das Recht auf Meinungsfreiheit und auf freie Rede einen viel absoluteren Stellenwert."[2]
Wenn die Geschichte des 20.Jahrhunderts die Deutschen etwas lehrt, dann doch wohl dies: Weltbilder und politisch dogmatische Haltungen verfallen um so schneller und ihr Verfall geht mit um so größeren Katastrophen einher, je einheitlicher und radikaler ihnen zuvor gehuldigt wurde. Und es scheint besonders im Charakter der Deutschen zu liegen, ihre politischen Dogmen gründlich und präzise durch- und umzusetzen. Hüten sollten sie sich also vor allen, die Wahrheiten in Form von Dogmen vorschreiben wollen. Genau dies geschieht im §130 StGB, der zur Vorschreibung einer geschichtlichen Wahrheit im Herbst 1994 verschärft wurde.
Das haben wohl auch Ignatz Bubis und Wolfgang Schäuble erkannt, die in einem Gespräch den Bestand des Gesetzes in Frage stellten. Schäuble räumte ein, daß "es unter juristischen Gesichtspunkten eigentlich Unfug ist, Meinungsäußerungen zu verbieten"[3], und der betreffende Paragraph "juristisch" sogar "fragwürdig" sei.
An anderer Stelle erläutert der Justizminister im oben zitierten Artikel die Grenzen staatlicher Regelungsmöglichkeiten und schreibt: "Geschichtlich wie theoretisch ist er (der Staat) ohnehin nur ein Zweckgebilde, das sich als offenbar beste Organisationsform zur gemeinschaftlichen Interessenwahrnehmung der in ihm sich zusammenschließenden Menschen, Bürger, herauskristallisiert hat."
Die Aussagen Schäubles und Bubis' und der Artikel des Justizministers lassen hoffen, daß die mutmaßlich mit dem Grundgesetz unvereinbaren Maßnahmen der unteren Gerichte gegen Drucker, Naturwissenschaftler und Verleger höherenorts kritisch gesehen werden und daß sie hoffentlich nicht von Dauer sind.
Die Fragwürdigkeit der Gesetzeslage, die der Justizminister und der Kanzleramtsminister einräumen, läßt die ganze Verwerflichkeit der Vorzensur offenkundig werden, die über Abschreckung des Druckgewerbes ausgeübt wird. Sollte der von deutschen Regierungen schon so oft betrogene Bürger dieses Landes es sogar für möglich halten, daß hier der Staat mit Chuzpe etwas durchsetzen will, was er über seine Gesetze nicht realisieren kann? Liegen hier die Motive? Das wäre eine Form des Mißbrauchs der Staatsmacht, die bisher den Regierenden der BRD nicht zuzutrauen war.
Die Verfahren gegen den Herausgeber der Zeitschrift Sleipnir und gegen den Autor stehen noch aus. Das Entscheidende, das die Situation im Deutschland Helmut Kohls so brisant macht, ist die Ungleichbehandlung der Urheber der Aussagen. Von Maßnahmeforderungen gegen den Rabbi, der sich so drastisch geäußert hat, wurde nichts bekannt. Nach Kenntnis des Berichters hat sich kein BRD-Politiker mit Kritik gemeldet. Perrins Äußerung am Grabe des Dr. Baruch Goldstein ist offenbar vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung voll gedeckt. Im Gegensatz dazu verfolgt die BRD-Regierung Meinungsäußerungen wie in dem geschilderten Beispiel von Eduard Peter Koch mit der Keule des Volksverhetzungsparagraphen des deutschen Strafgesetzbuches. Darüber hinaus werden in der BRD sogar Schlußfolgerungen aus rein naturwissenschaftlichen Untersuchungen mit lang dauernden Gefängnisstrafen geahndet, wenn der Staat glaubt, Antisemitismus zu wittern.[4]
In Zeitungsappellen haben sich 1000 Persönlichkeiten (Akademiker, Wissenschaftler, Publizisten, Verleger und Buchhändler) in Sorge um die Wahrung der Grundrechte in der BRD an die deutsche Öffentlichkeit gewandt.[5] Darin zeigt sich, daß es sich keinesfalls nur um Unangebrachtes handeln kann, das von einer Gruppe Rechtsextremer oder sonst irgendwie politisch Verblendeter ausgeht. Daß die Unterzeichner des Appells so nicht deklassiert werden können, hat sogar der Baden-Württembergische Verfassungschutz eingeräumt.[6]
Die Texte des Rabbi und des Sleipnir-Artikels unterscheiden sich im Grad der offen zu Tage liegenden oder auch nur zwischen den Worten zu vermutenden Rassenhetze ganz erheblich. Gleichwohl ist in beiden Beispielen für den sensibilisierten Leser - und nicht nur für diesen - unverkennbar, daß die Unterscheidung zwischen Rassen eine Rolle spielt und Gegensätze möglicherweise absichtlich hochgespielt werden. Der Sleipnir-Artikel läßt auch die Interpretation zu, daß ihm das Bemühen zugrunde liegt, einer sachlich fundierten politischen Meinung Ausdruck zu geben. Eduard Peter Koch hat sich jeder Drohung mit Gewalt enthalten und sie liegt ihm wohl auch völlig fern. Wo er kritisiert, differenziert er auch. Eine Pauschalverurteilung kommt nach Meinung des Berichters in Kochs Text nicht vor. Der Äußerung des Rabbi ist solche Zurückhaltung beim besten Willen nicht anzumerken.
Es erhebt sich die Frage, wo in diesem Geschehen Rassismus geschürt wird, in der Rede des Rabbi, im hier als Beispiel für eine ganze Reihe von behördlich inkriminierten Schriften angeführten Heft der Zeitschrift Sleipnir und/oder im Rechtswesen der BRD. Um darauf eine objektive und von den Emotionen der heutigen Zeit losgelöste Antwort zu finden, mag eine gedankliche Basis aus Philosophie und Friedensforschung dienen. Sie findet sich bei dem norwegischen Philosophen Jon Elster(*1940) und bei dem Schweizer Juristen und Privatgelehrten der Geschichte des Altertums, J.J. Bachofen (1839-87).
Jon Elster legt in seinerArbeit über ibanskische Ideologie dar, daß es zwei verschiedene Formen der Verneinung gibt die aktive und die passive.[7] Die aktive Verneinung der Liebe ist der Haß, die passive die Gleichgültigkeit, die aktive Verneinung der Verpflichtung ist das Verbot, die passive die Nicht-Verpflichtung. Der Atheist verneint die Religion aktiv, der Agnostiker verneint sie in passiver Form. Elster veranschaulicht die praktischen Konsequenzen, die sich aus dem Unterschied zwischen den Verneinungsforrnen ergeben, mit folgenden Worten: "Bei genauerem Hinsehen handelt es sich um ein allgegenwärtiges Phänomen. So kann auch der militante Atheismus nicht ohne Gläubige auskommen, die er doch befeindet, genau die eine bestimmte Art von Kommunismus in enger Symbiose mit dem Privateigentum lebt: ebenso läßt sich der Antikommunist zitieren, dessen Welt zusammen bräche, wenn es ihm eines Tages gelänge, den 'falschen Götzen' zu stürzen. Überdenkt man den Fall des Atheismus, so wird man gewahr, daß er zwei unterschiedliche Paradoxa zu erkennen gibt: einerseits die erwähnte Schwierigkeit, dem für die primitive Mentalität zu spitzfindigen Unterschied zwischen Atheismus und Agnostizismus Geltung zu verschaffen, andererseits den negativen Glauben des Atheisten, der ebenso mit Gott verbunden bleibt wie der Gläubige (oder sogar noch mehr). Diese beiden Paradoxa hängen in der Tat zusammen, denn die Ohnmacht des Atheismus rührt ja gerade daher, daß er das Unmögliche will: durch aktive Negation einen Zustand passiver Negation herbeiführen."
Bachofen bringt diese Zusammenhänge in eine noch griffigere, ganzheitliche Form, wenn er sagt: "In extremer Form durchgesetzt führt jedes Prinzip zum Sieg seines Gegenteils; sogar Mißbrauch wird zum Förderer des Fortschritts; größter Triumph ist der Beginn der Niederlage. "
Die Allgegenwart des Phänomens können wir hier täglich beobachten. Die multikulturelle Gesellschaft der USA besteht aus vielen kleinen Sozietäten mit der weit verbreiteten Tendenz, sich voneinander abzugrenzen. Offene Feindschaft vermeiden heißt, jeder Sozietät soviel Freiheit wie möglich zu geben, auch die Freiheit zur Abgrenzung. Die totale Gleichheit ist nicht umsetzbar. Selbst deutschem Perfektionismus kann das nicht gelingen. Es trotzdem zu versuchen, wird Unfrieden säen.
Das Problem Mitteleuropas und ganz besonders der Deutschen ist die Vermeidung neuen Antisemitismus. Was zur Zeit dazu getan wird, ist in der Nomenklatur Elsters eine radikale, eine übersteigert aktive Verneinung des Antisemitismus. Die Erkenntnisse der Philosophie belegen, daß das auf ein Wollen des Unmöglichen hinausläuft. Die Maßnahmen werden das Gegenteil des offiziell Beabsichtigten bewirken.
Man kann wohl kaum voraussetzen, daß die Mehrheit der verantwortlichen Politiker der BRD-Regierung und ihrer Justiz sich mit den Erkenntnissen Elsters und Bachofens auseinandergesetzt hat. Sonst würden sie eine andere Rechtspolitik verfolgen. Was sie tun, läuft auf ein nachhaltiges Schüren von Rassenhaß hinaus. Es ist Volksverhetzung in impliziter Form. Eine Politik, die Rassismus dämpfen will und ihm, wo er sich schon nicht ganz vermeiden läßt, eine unbedeutende Nebenrolle im politischen Geschehen zuweisen will, muß auf übersteigerte Gegenmaßnahmen verzichten. Anwendung unverhältnismäßiger Mittel ist auch eine Form von Unrecht.
Vielleicht beruht die Hysterie, mit der die BRD-Justiz vorgeht, nur auf Ungeschick. Deutsche Politiker haben schon so oft in diesem Jahrhundert versagt, daß es hier niemanden überraschen kann, wenn sie auch in dieser Sache nur wenig Weitblick an den Tag legen. Die Europäer können das, weil zu nahe am Geschehen, nicht so deutlich sehen. Möglicherweise haben aber einige der Verantwortlichen in der deutschen Politik und Justiz das Vorgehen sogar gedanklich erfaßt und wollen das Volk ganz klammheimlich, ihre wahren Absichten tarnend, zu neuem Rassismus aufstacheln. Falls das so sein sollte, nutzen sie die Mechanismen, die Elster und Bachofen geschildert haben, um ihre eigenen Haßgefühle auszuleben.
Ob absichtlich oder nicht, ob bewußt oder unbewußt begangen, die derzeitigen Maßnahmen in der BRD bergen die schreckliche Konsequenz der Volksverhetzung und des Rassenhasses in noch stärkerem Maße als die oben zitierte, klare Aussage des Rabbi. Die Gefahr liegt weniger in der offen erkennbaren Hetze, sie liegt viel stärker in der verdeckten Aktion. Durch solche Aktionen werden soziale und psychische Kräfte in den Völkern mobilisiert. Ob das ungewollt geschieht oder in geheimdienstlicher Manier und Absicht, ist zweitrangig. Die Kräfte, einmal geweckt, lassen sich dann nur noch schwer kontrollieren.
Die erwähnten niedrigen Motive für möglich zu halten, ist so abwegig nicht. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der deutschen Regierung in den 30er Jahren und mit der deutschen Regierung in der DDR wäre es wohl eine mehr als naive Denkweise, wenn man den geschilderten Verdacht absichtlichen Tuns gegenüber den deutschen Politikern der Gegenwart ausschließen wollte. Auch aus der Zustimmung, die weite Kreise der deutschen Bevölkerung und politischen Führung den wissenschaftlich kaum begründbaren Thesen Daniel Goldhagens in seinem Buch "Hitlers willige Vollstrecker" zollen, läßt sich darauf schließen, daß die Deutschen sich selbst für anfällig zu Rückfällen halten.
Hoffentlich hat die Mehrheit des deutschen Volkes aus seiner unseligen Vergangenheit mehr gelernt als seine politische Kaste, hoffentlich kontrolliert es seine Politiker jetzt wachsamer und hoffentlich läßt es sich jetzt weniger irreführen und weniger leicht zu Haßreaktionen verleiten, als das im Dritten Reich der Fall war. Wie die Lage auch sein mag, Besonnenheit im Umgang mit diesen Fragen und Wahrung der demokratischen Prinzipien in einer offenen, von Gesinnungsjustiz unbeeinträchtigten Diskussion wäre sicher ein guter Boden für eine friedliche Zukunft.
Wenn sie neue Katastrophen vermeiden wollen, müssen die politisch Verantwortlichen in den deutschen Parlamenten und Behörden zu solcher Besonnenheit auf dem Boden uneingeschränkter Meinungsfreiheit finden. Sie müssen ganz besonders in diesem Punkt den Menschenrechten, die sie auf dem Papier anerkannt haben, auch in ihrem Lande Geltung verschaffen. Dabei ist dem Recht auf Meinungsfreiheit in der BRD der gleiche Stellenwert einzuräumen wie in anderen demokratischen Ländern. Interessengegensätze und Meinungsverschiedenheiten sollten mit Worten und nicht mit Waffen ausgetragen werden. Das freie Wort möge die Waffen überflüssig bleiben lassen. Diese Chance hat es nur, wenn es erlaubt ist.
Anmerkungen