JÜRGEN SCHWAB / WIE DIE ZENSUR INS KRAUT SCHIESST
"Eine Zensur findet nicht statt". Wer kennt ihn nicht, den Artikel 5, Absatz 1, Satz 3 GG, dem die grundgesetzlichen Garantien der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit, der Informationsfreiheit wie auch der Presse- bzw. Medienfreiheit vorangestellt sind? In den Staatsbriefen 9/94, hat sich der Verfasser unter dem Titel "Zensur findet doch statt" mit dem Zensurbegriff - bezogen auf die BRD-Realität - auseinandergesetzt. Was in dem Aufsatz zu kurz kam, ist der juristische Aspekt, Primär die verfassungsrechtliche Interpretation des Artikels 5 GG durch die sogenannte ,,herrschende Meinung" der Grundgesetzkommentatoren.
Der wohl bedeutendste Grundgesetzkommentator des Artikel 5 GG ist der amtierende Bundespräsident Roman Herzog, der sich im Standardkommentar von Maunz-Dürig über die grundgesetzlich garantierten Kommunikationsfreiheiten maßgeblich ausließ.[l] Unter der Randnummer 298 hielt er eine Zensur im umfassenden Sinne durch das Grundgesetz durchaus für zulässig: ,,Nach herrschender, wenngleich nicht ganz unbestrittener Lehre schließt Art. 5 Absatz 1 Satz 3 lediglich die sog. Vorzensur, d. h. die vorherige staatliche Überprüfung einer beabsichtigten Meinungsäußerung aus, nicht jedoch die nachträgliche Überprüfung unter Zugrundelegung der von Art. 5 Absatz 2 ausdrücklich zugelassenen materiellen Regeln." Welch zuletzt erwähnter Artikel die Kommunikationsfreiheiten, die noch im Absatz 1 gewährt werden, wieder einschränkt: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."[2]
Die persönliche Ehre, die in der BRD-Rechtsprechung ohnehin keinen hohen Stellenwert besitzt, kann an dieser Stelle übergangen werden. Wichtiger sind der sogenannte Jugendschutz und die allgemeinen Gesetze, die nach Herzog die Nachzensur erlauben. (Frank Rennickes Musikkassetten lassen grüßen! Auschwitz-Lüge etc.) Niemand, der ,,feststehende historische Tatsachen" tatsächlich oder angeblich leugnet", kann sich auf den Artikel 5 GG berufen. Häufen sich indessen die Fälle, wird das Grundgesetz allerdings durch Überstrapazierung einzelner Regelungen auch seines systematischen Zusammenhangs enthoben und in sein Gegenteil verkehrt.
Ein typischer Fall von Nachzensur auf der Grundlage der "allgemeinen Gesetze" fand unlängst im südhessischen Groß-Gerau statt. Dort wurden junge Nationalisten, die publizistische Vorsorge gegen eine gewaltbereite ,,Antifa" treffen wollten, eine Zeitschrift namens Der Einblick herausgaben,[3] mit empfindlichen Strafen von einem Jugendschöffengericht belegt. Während Stephan Cumic, der beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden auspackte und seine Mitangeklagten belastete, als Judaslohn mit nur einem Jahr Haft auf Bewährung davonkam, soll der Hauptangeklagte Norman Kempken nach dem Willen des Richters zwei Jahre (ohne Bewährung) ins Gefängnis gehen, weil er, so wird er beschuldigt, öffentlich zu Straftaten gegen ,,Antifaschisten" augefordert hatte (§ 111 StGB).
Diese Behauptung der Staatsanwaltschaft Darmstadt sollte mit einer Textpassage des Einblicks belegt werden. Nachdem rund 200 antideutsche Mitbürger und inländerfeindliche Zentren mit ihren Adressen bekannt gegeben wurden, war zu lesen: "Jeder von uns muß selbst wissen, wie er mit den ihm hier zugänglich gemachten Daten umgeht. Wir hoffen nur, Ihr geht damit um!!!" Dieser Satz eröffnet natürlich Möglichkeiten der Interpretation, doch eine Interpretation wie die des Staatsanwaltes im Einblick-Prozeß ist nicht mehr als eine Vermutung, und Vermutungen sollten in einem rechtsstaatlichen Prozeß eigentlich nicht zur Verurteilung führen.
Jeder weiß schließlich, wie "Antifaschisten'' mit den Daten nationaler Bürger schon seit Jahren "umgehen" - von plattgestochenen Autoreifen bis hin zum ermordeten Gerhard Kaindl -, was die BRD-Staatsanwälte nicht gerade in Aktionsimus verfallen ließ. Warum auch, muß man nicht mittlerweile in den Antifa-Schlägertrupps Sturmabteilungen Bonns sehen? In der ANTI-Antifa-Publikation, die Ende 1993 erschien, wurden lediglich Personen öffentlich gemacht, die zuvor nachweislich national gesinnte Bürger denunziert hatten. Die Herausgeber des Einblicks waren nun so naiv, zu glauben, in der BRD gelte gleiches Recht für alle, ob
für Antifaschisten oder ANTI-Antifaschisten!
Zur gleichen Zeit berichteten die Systemmedien hierzulande über die Briefbombenanschläge in Österreich. Volker Steinhoff lieferte dem NDR-Polit-Magazin Panorama eine Sensationsgeschichte, in der Zusammenhänge geknüpft wurden, die jeder Grundlage entbehren: Da wurden die österreichischen Briefbomben und die Herausgebergruppe des Einblicks in einem Atemzug genannt, so daß für das Bundeskriminalamt wegen des öffentlichen Drucks nach der Panorama-Sendung (alle Rundfunksender und Presseorgane hetzten fleißig mit) unbedingter Handlungsbedarf entstand. Alles wegen einer Zeitschrift, die genau die Terminologieverwendete, die von der Antifa - unter anderen Vorzeichen seit Jahren gepflegt wird. So wurde unter anderem aufgerufen zur ,,endgültigen Zerschlagung von Anarchos, Rot-Front und Antifa sowie die Ausschaltung aller destruktiven, antideutschen und antinationalistischen Kräfte in Deutschland."
Es sollen natürlich die Strafen für die anderen Verurteilten nicht unerwähnt bleiben: Eberhard Hefendehl erhielt eine Geldstrafe, weil er die Zeitschrift druckte, und Karin M. wurde auferlegt, 100 Stunden Sozialarbeit in einem Zeitraum von nur sechs Wochen zu absolvieren. Wie die junge Mutter da noch ihr Kleinkind betreuen soll - der Vater ist Schichtarbeiter -, sollte man mal den Richter fragen! Ein Vertreter der sogenannten Jugendhilfe hatte darüber zu befinden, ob auf Karin M. das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Obwohl er es nicht einmal für nötig befunden hatte, ein Gespräch mit der Frau zu führen, war er sich doch sicher, daß sie mit dem Erwachsenenstrafrecht am besten bedient sei. Die Begründung: Karin M. habe sich in den Verhandlungspausen des Prozesses mit dem einschlägig bekannten Hauptangeklagten Norman Kempken "herumgedrückt" und mit ihm vertrauliche Gespräche geführt. Von daher sei sie ohnehin als Überzeugungstäterin einzustufen.
Es gilt aber noch auf die politische Dimension des Prozesses hinzuweisen. Die Einblick-Hysterie, von den Lizenzmedien geschürt, wurde von den BRD-Staatsschutzorganen mit Begeisterung dazu genutzt, um gleichmal alles, was unter der Bezeichnung ,,ANTI-Antfa" firmiert, aufzumischen. So fanden von Ende 1993 bis Anfang 1994 ungefähr 100 Hausdurchsuchungen bei national gesinnten Bürgern statt, wovon auch der Verfasser betroffen war. Daten wurden gesammelt und in den Ermittlungsunterlagen der Staatsschutzbehörden "verwurschtet'', die mit der Zeitschrift Der Einblick nichts, aber auch gar nichts zu tun hatten. Auch von der Gegenseite, der sogenannten Antifa wurden Daten gesammelt - zum Beispiel gingen Vorstrafen derselben in die Akten ein -, die den Nationalisten der "ANTI-Antifa" somit zugänglich gemacht wurden, weil deren Rechtsanwälte die Ermittlungsunterlagen einsehen durften.
Es entsteht dabei natürlich der Verdacht, daß zwei Blocke gegeneinander aufgehetzt worden sollen, die an und für sich nicht verschiedene Feldpostnummern haben bräuchten! Denn die eigentliche Verursacherin für die vorherrschenden Probleme, vor allem die sozialen Probleme wie Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und den künstlich herbeigeführten Streit zwischen "Wessis" und "Ossis", ist doch die sogenannte bürgerliche Mitte.
Ein anderer Fall von Nachzensur ereignete sich unlängst im oberfränkischen wo Eberhard Hefendehl, der oben bereits im Einblick-Prozeß Erwähnung fand, eine Zeitschrift namens Der Scheinwerfer herausgibt. Stein des Anstoßes für das Landgericht Coburg war eine Veröffentlichung[4], in der das Buch des gleichnamigen US-Propaganda-Films "Schindlers Liste" als "Sch(w)indlers Liste" bezeichnet wurde. Hefendehl begründete das, indem er den Verlag zitierte: "Dieses Buch ist ein Roman. Namen, Personen, Orte und Geschehnisse sind entweder Produkte des Einfallsreichtums des Autors oder werden als Erfindung gebraucht. Jedwede Ähnlichkeit zu wirklichen Geschehnissen, Orten oder Personen - lebend oder tot - sind rein zufällig."
Ihm wird nun vorgeworfen, durch das Zitieren dieses Verlagstextes Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) begangen zu haben. Es folgte eine Hausdurchsuchung bei Hefendehl, die mit einer Beschlagnahmung der betreffenden Schriften verbunden war. Also mit anderen Worten ausgedruckt: Der Verlagstext, der an Leihbüchereien, Bibliotheken und Archive geschickt wurde, ist zulässig, das Zitieren desselben durch einen Rechtsradikalen dagegen nicht!? Die BRD-Gesinnungsjustizler scheinen völlig die Übersicht verloren zu haben und nur noch wie wild mit Strafrechtsparagraphen um sich zu schlagen!
Und noch eine Lehre, die man aus diesem Fall ziehen kann: Seifenopern und Propagandastreifen scheinen mittlerweile in der BRD den Stellenwert von Dokumentarfilmen einzunehmen. Ganz so, als hatten die "SS-Schergen'' auch noch ihre Untaten verfilmt, damit die Spielbergs der Nachwelt antideutsche Machwerke präsentieren können.
Den Gipfel der Nachzensur will Bonns politische Justiz anscheinend im "Fall Grabert und Gauss" erstürmen. Es geht dabei um das 1994 erschienene Handbuch "Grundlagen zur Zeitgeschichte". Wegen des revisionistischen Inhalts wurden auf Antrag der Staatsanwältin Taschner alle noch vorhandenen Exemplare des Buches beim Tübinger Grabert Verlag und beim Herausgeber beschlagnahmt und gegen alle 15 Autoren wegen des "Verdachts der Volksverhetzung u.a."[5] Ermittlungen eingeleitet. Die "Volksverhetzungskeule''[6] wird offensichtlich schon eingesetzt, wenn revisionistische Publizisten "die Auseinandersetzung mit den historischen Fakten" in der Weise vollziehen, "daß in zahlreichen Einzelbeiträgen ein Gebäude von Zweifeln errichtet wird, wobei sowohl der Einzelbeitrag als auch das Druckwerk in seiner Gesamtheit das Ziel verfolgen, den Holocaust als irreal, als Schwindel erscheinen zu lassen."[7] Daraus muß gefolgert werden, daß jetzt die Repressionsschraube noch heftiger angezogen werden soll, da bereits das "Zweifeln" am Holocaust strafbar sein soll, wogegen bisher lediglich das "Leugnen" desselben kriminalisiert wurde.
Für Nachzensur wegen Jugendschutz wurde die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) institutionalisiert, die ihre zensorische Aufgabe hinter der Fassade eines "gesetzlichen Medienschutzes" versteckt. Sie behauptet dreist: "Die BPjS ist keine Zensurbehörde!"[8] Udo Walendy kann ein anderes Lied davon singen. Sein Buch "Wahrheit für Deutschland" war schon mal auf dem Index, weil es den Deutschen die Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg abspricht, die in der BRD zur Staatsräson zählt. Unlängst wurde die "Wahrheit für Deutschland " per Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom Index gestrichen. Das scherte die Damen und Herren Meinungskontrolleure nicht im geringsten. Nach einer neuen Entscheidung der BPjS wurde das Buch wieder auf den Index gesetzt - neben gewaltverherrlichenden Videos und Kinderpornos.[9]
Eine solche Nachzensur sei, nach Roman Herzog - durch das Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen. Lediglich Vorzensur soll ausgeschlossen sein. Ist sie das wirklich?
Jeder nationale Aktivist weiß z.B., daß er bei der Anmeldung einer inländerfreundlichen Demonstration - wenn diese nicht gleich im voraus verboten wird - das obligatorische Flugblatt zur Vorprüfung bei den kommunalen Behörden vorlegen muß. Der Beamte im Ordnungsamt der Stadt XY, zumeist mit einem Lizenzpartei-Buch ausgestattet, hat dann darüber zu entscheiden, ob das besagte Flugblatt die "ausländischen Mitbürger" der Stadt in ihrem Wohlbefinden stört. Es handelt sich hierbei zweifellos um einen eindeutigen Fall der Präventivzensur mittels Vorprüfung.
Genau so funktionierte einst auch die kirchliche Vorzensur nach der Gutenberg'schen Erfindung der beweglichen Lettern beim Buchdruck (um 1440 in Mainz), die Zensur zur Zeit der Karlsbader Beschlüsse (1819) und die Zensur in allen totalitären Systemen der Zeitgeschichte.
Ein Musterbeispiel redaktioneller Zensur wurde unlängst vielen FAZ-Lesern durch einen Lapsus bekannt. In einer Zeitschriftenschau von Hermann Kurzke konnte man im Titelkasten die Staatsbriefe samt Adresse finden, im Text jedoch nicht die Spur einer Erwähnung. Dafür war die Lücke um so sichtbarer, in der Kurzke auf seinem Manuskript sich den Staatsbriefen gewidmet haben müßte, speziell der dokumentarischen Darstellung und kritischen Würdigung des Justizskandals im Fall Thomas-Dehler-Stiftung durch Karl Salm. Der treffliche Rezensent hatte es geschickt eingeleitet, indem er zuvor einen Beitrag des Merkur hervorhob, der mit der Fragwürdigkeit der betreffenden Thematik befaßt war. Danach hatten die Staatsbriefe eine Weihe erfahren, die den Zensor mobil machte - in letzter Minute, in der die Titelerwähnung im Kasten übersehen wurde. Aber war es noch ein Lapsus oder war es schon Widerstand?
Eine "Zensur vor der Vorzensur" haben unlängst Feuilletons provoziert. Wenn Die Woche ein "Skandalbuch" denunziert, Eike Geisel in der "Frankfurter Rundschau'' von "Antisemitischer Rohkost" handelt und Ralph Giordano vom "größten Dreck" spricht, dann darf selbst das Buch des amerikanischen Juden John Sack nicht erscheinen.
John Sack hatte in der zunächst nur in englischer Sprache vorliegenden Ausgabe jüdische Opfer des Holocaust einmal als Täter dargestellt: das Lager Lamsdorf sowie der Mordaufruf des Ilja Ehrenburg wurden vom Autor unter anderem als Beweise angeführt. Er berichtete in seinem Buch hauptsächlich über das mörderische Wirken von Schlomo Morel, dem Kommandanten des Lagers Schwientochlowitz bei Kattowitz, wo zwischen Februar und Oktober 1945 mindestens 2500 Deutsche unter entsetzlichen Bedingungen den Tod fanden.[10]
Nach dem Gekreische des Feuilletonmobs wurde der Vertrag über die deutsche Ausgabe von "Auge um Auge" auf Anweisung von Viktor Niemann, dem Leiter des Piper-Verlages, gekündigt und 6 000 gedruckte Exemplare wurden eingestampft (,,Ich übergebe dem Reißwolf die Schriften von John Sack..."). In einer Pressemitteilung lieferte Niemann die Begründung: "Offensichtlich ist es so, daß dieses Buch zu dem Mißverständnis Anlaß geben konnte, als liege sich der Holocaust mit anderen Verbrechen aus dieser Zeit vergleichen oder gar aufrechnen".
Just dazu bietet nun der Hamburger Kabel-Verlag den Anlaß, der den Mut hatte, "Auge um Auge" herauszubringen. Da kann nun jeder sich ein Bild machen, nach diesen Sätzen zum Beispiel: "'Ihr Schweine!' schrien die Juden und ließen die Peitschen knallen; hundert Menschen kamen jeden Tag in Myslowitz um. In Grottkau wurden die Deutschen in Kartoffelsäcken begraben, in Hohensalza dagegen kletterten sie selbst in die Särge, und der Kommandant brachte sie darin um. In Blechhammer sah der jüdische Kommandant die Deutschen nicht einmal an, sie starben unbesehen."[10]
Nach dem Walpurgistag des 8. Mai 1995 dürfte die Lektüre zu einem Labsal werden.
Nach dem 8. Mai geht es übrigens, wie von Ignatz Bubis gefordert, mit den Eskalationen munter weiter. Die Zensur, die bei uns ins Kraut geschossen ist, wächst sich zu einem Unterholz aus, das von Schlingpflanzen durchwachsen wird. Jeder aufmerksame Zeitungsleser konnte schon seit einem Vierteljahr bemerken, daß die Zeitgeschehen immer rasanter und die Berichterstattung immer nichtssagender geworden ist. Die Redaktionen wichen unter diesen Folgen der Zensur auf die Leserbriefspalten aus, wo Leser schrieben, was sie selbst nicht konnten. Es soll nun auch diese letzte Freistatt zugemacht werden. Der Deutsche Presserat hat die Zeitungen aufgerufen, dem unerwünschten Strom unkontrollierter Meinungen einen Riegel vorzuschieben. Demokratie hielt einst Diskussion. Demokratie ist heute Zensur, die ihre ideologischen Maßstäbe, wie Dankwart Guratzsch am 31. Mai in der Welt beklagte, sogar schon der Architektur anlegt.
Anmerkungen