IV. Anhang 1: Zwei «Holocaust-Überlebende» im Kreuzverhör

Von kritischen Beobachtern (1) ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass sämtliche NS-Prozesse, vom Nürnberger Prozess bis zum Verfahren gegen den greisen Schwammberger im Jahre 1992, alle Eigenschaften von Schauprozessen aufgewiesen haben. Die Tat und meist auch der Täter stand von Anfang an fest; bei einem gewöhnlichen Mordprozess selbstverständliche Dinge wie die Klärung des Verbleibs der Leiche oder ein Gutachten über die Tatwaffe wurden niemals gefordert; die Zeugen hatten Narrenfreiheit: Weder wurden sie je einem scharfen Kreuzverhör unterworfen, noch riskierten sie eine Anklage wegen Meineids. Man durfte ja die Verfolgten von damals nicht abermals verfolgen und so ihre seelischen Leiden noch vergrössern!

Vielleicht war Dr. Zippel, Anwalt beim 1946 von den Briten durchgeführten Prozess gegen die Verantwortlichen der Degesch, der mit Justizmorden an den beiden Hauptangeklagten Bruno Tesch und Karl Weinbacher endete, vor 1985 der einzige Verteidiger, der je so etwas wie einen schüchternen Ansatz zu einem Kreuzverhör eines «Holocaust-Überlebenden» unternommen hat. Als Dr. Charles Sigismund Bendel aussagte, in 10 x 4 x 1,6 m grossen Gaskammern seienjeweils 1000 Menschen zusammengepfercht worden, fragte Zippel: «Wie ist es möglich, 1000 Menschen in einem Raum von 64 m' unterzubringen?» Auf Bendels Antwort: «Das muss man sich fragen. Es kann nur mit der deutschen Methode geschafft werden.» hakte Zippel nach: «Wollen Sie ernstlich behaupten, man könne zehn Personen auf einem halben Kubikmeter unterbringen?» Mit Bendels Replik «Die vier Millionen in Auschwitz vergasten Menschen legen Zeugnis davon ab» war das «Kreuzverhör» beendet.

Frei nach dem Bendel-Motto «Es kann nur mit der deutschen Methode geschafft werden» wurde jahrzehntelang bei all diesen Prozessen jeder beliebige von den Augenzeugen aufgetischte Schwachsinn von den Gerichten geschluckt. Doch dies änderte sich im Jahre 1985. Wie dem Leser erinnerlich sein wird, fand damals in Toronto ein Prozess gegen Ernst Zündel statt, der Richard Harwoods Broschüre Did six million really die? vertrieben hatte. Zündel war auf Betreiben einer von einer jüdischen Organisation namens Holocaust Remembrance Association angeklagt worden. Grundlage für die Anklage bildete ein englisches Gesetz aus dem Jahre 1275, in dem die Ritter dem gemeinen Volk verboten, sie in satirischen Versen zu verhöhnen. Vorsitzende der Holocaust Remernbrance Association war die ehemalige Auschwitz-Gefangene Sabina Citron, die durch ihre Existenz den schlagenden Beweis dafür lieferte, dass die Deutschen die Juden nicht vergast haben.

Der Prozess endete, ebenso wie der drei Jahre später abgehaltene Revisionsprozess, mit einer Verurteilung Zündels, doch am 27. August 1992 wurde er von obersten Gerichtshof Kanadas freigesprochen, und das Gesetz, auf dem die Anklage basiert hatte, wurde für verfassungswidrig erklärt.

Für die Holocaust Remembrance Association, und allgemein für die Zionisten, erwiesen sich die beiden Zündel-Prozesse trotz der zuerst erfolgten Schuldsprüche als Desaster unvorstellbaren Ausmasses. Während bei vergleichbaren Prozessen gegen «Holocaust-Leugner» in Frankreich, Österreich und dem freiesten deutschen Staat der Geschichte alle Beweisanträge der Verteidigung jeweils mit dem Hinweis auf die «Offenkundigkeit» des Holocaust abgeschmettert werden, konnten Zündel und sein Verteidiger in Toronto bei beiden Prozessen eine Reihe kompetenter Sachverständiger aufmarschieren lassen. Zündels kämpferischer Anwalt Douglas Christie, mit der Materie selbst nicht vertraut, aber von Faurisson und anderen Experten unterstützt, die ihm während der Verhöre die zu stellenden Fragen lieferten, brachte unter anderem den weltweit berühmtesten Vertreter der orthodoxen Holocaust-Theorie, Raul Hilberg, so heillos in Verlegenheit, dass dieser es ablehnte, beim zweiten Zündel-Prozess wiederum aufzutreten (2); er wollte sich nicht abermals blamieren.

Da jener zweite Prozess den Anstoss zum Leuchter-Gutachten gab, welches später seinerseits zur Rudolf-Expertise führen sollte, war er sicherlich der wichtigere. Doch war auch das erste Verfahren von grösster Bedeutung, nicht nur kamen die Revisionisten zum allerersten Mal bei solch einem Prozess ausgiebig zu Wort, sondern es wurden erstmals zwei (als Zeugen der Anklage auftretende) «Holocaust-Überlebende» erbarmungslos in die Zange genommen. Und nicht genug damit: einer der beiden war der legendenumrankte Rudolf Vrba, inzwischen Associate Professor für Pharmakologie an der University of British Columbia in Vancouver, Kanada, Mitverfasser des WRB-Reports, der entscheidend zur Entstehung des offiziellen Auschwitz-Bildes beigetragen hat. Beim anderen, zuerst vernommenen Zeugen handelte es sich um den ehemaligen Auschwitz-Häftling Arnold Friedman.

Friedman wurde 1928 in der damals zur CSR gehörenden, nach deren Zerschlagung anno 1939 zu Ungarn gefallenen und nach dem Krieg von der UdSSR annektierten Karpatho-Ukraine geboren. Im Frühling 1944 wurde er bei einer Razzia von seiner Familie getrennt, die er nie wiedersehen sollte, und bald darauf, das Datum war ihm nicht mehr erinnerlich, nach Birkenau deportiert, wo er bis Dezember blieb.

Seinen eigenen Aussagen zufolge arbeitete er, obgleich er nie krank war, während der Zeit in Birkenau nur ein einziges Mal. Damals kam er mit Dr. Mengele in Kontakt, der ihn erfreulicherweise nicht zu sadistischen pseudowissenschaftlichen Experimenten missbrauchte, sondern ihn lediglich bat, beim Entladen eines Zugs mit Kartoffeln mitzuhelfen.

Im Dezember wurde er ins Stammlager gebracht, von wo aus er im Januar 1945 evakuiert wurde. Via Gross-Rosen kam er nach Dachau, wo ihn die Amerikaner befreiten. Nach dem Krieg wanderte Arnold Friedman nach Kanada aus.

Beim Prozess in Toronto wurde die Befragung Friedmans von Staatsanwalt Griffith geführt, wobei Zündels Anwalt Douglas Christie häufig intervenierte. Hier nun einige Auszüge aus dem Verhör (3):

Frage: Bemerkten Sie im Lager irgendeinen besonderen Geruch?

Antwort: Ja, es herrschte dort ein ständiger Geruch. Rauch quoll aus den Krematorien, und davon ging ein permanenter Geruch aus, weil die Krematorien so nahe und so niedrig waren, dass der Rauch sich durchs ganze Lager verbreitete, statt direkt zum Himmel emporzusteigen.

F: Während Ihrer Anfangszeit in Birkenau, sagen wir von April oder Mai bis Oktober, haben Sie da hinsichtlich dessen, was Sie beschrieben und als Krematorien bezeichnet haben, irgendwelche Beobachtungen gemacht? Vielleicht wollen Sie uns Ihre Beobachtungen schildern.

A: Nun ja, es gab ein Gebäude, das ich als Krematorium beschrieben habe. Es war ein niedriges, landhausähnliches Bauwerk, aus dem ein kurzer Kamin ragte. Nachts konnte man die Flammen erblicken, die ein bis zwei Meter hochschossen, je nach dem Zeitpunkt (...)

F: Wie sah der Tagesablauf im Lager für Sie aus?

A: Wir standen morgens sehr früh auf, so um sechs Uhr, gingen zur Baracke zur Latrinenbaracke. Es gab eine als solche verwendete Baracke. Wir wuschen uns und kehrten in unsere Baracke zurück, um uns zum Zählappell zu präsentieren (...) Wir bekamen eine Portion Brot und Margarine Man musste sich anstellen, und dann bekam man das (...)

F: Gab es ein Mittagessen?

A: Manchmal ja, manchmal nein, je nachdem, was vorhanden war. Wenn es in der Küche genug Essen gab, kochte man eine leichte Suppe aus... wie nennt man das schon wieder, ja richtig, Runkelrüben. Oder mit Gerste. Manchmal, bei speziellen Anlässen, erhielten wir dazu Fleisch. Und wenn wir das zum Mittagessen bekommen hatten erhielten wir meist ein Stück Salami und Brot zum Abendessen (...)

F: War die Zugentladungsrampe in der Nähe der Krematorien?

A: Jawohl. Die Bahnlinie endete an einem Punkt, und von da aus ging es direkt zu den Krematorien (...) Wir sahen... ich sah Militärlastwagen. Ich sah Menschen welche in diese Lastwagen getrieben wurden. Man vernahm Schreie, die üblichen Schreie und das Geheul. Einige Schüsse fielen, und die Lastwagen fuhren Richtung Krematorien los (...)

F: Wieviele Krematorien gab es denn?

A: Vier.

F: Waren alle gleich gross?

A: Mehr oder weniger. Wir sahen nur die Fassade oder Seite, das niedrige Dach. Das war alles. Wir konnten die Eingangstüren und all das nicht sehen (...)

F: Können Sie uns mitteilen, ob aus allen vier Kaminen ungefähr gleich viel Rauch und Feuer kamen?

A: Ja, zu verschiedenen Zeiten. Es war nicht so, dass alle vier die ganze Zeit über wie Fabrikschlote rauchten.

F: Können Sie uns sagen, ob der Geruch, der aus diesen vier Kaminen strömte, derselbe war?

A: Nun, es war der Geruch von verbranntem Fleisch, und die Farbe der Flammen wechselte von gelb bis tiefrot, je nachdem. Ich weiss es nicht.

F: Gab das in den Baracken Anlass zu Diskussionen?

A: Ja, es führte zu Diskussionen (...) Wir diskutierten verschiedene Dinge, und unter anderem werweisten wir darüber, dass es sich das eine Mal um ungarische Transporte handelte, weil eine ganz bestimmte Art von Flammen aus den Kaminen schlug, und ein anderes Mal wurden polnische Transporte verbrannt, die sehr mager waren, und darum wurden kleine, dicke Menschen verbrannt, und darum - aber das war kein medizinischer Beweis (...)

F: Sie kamen zur Ansicht - und Sie haben diese Aussage vor diesem Gericht unter Eid gemacht, wenn mich nicht alles täuscht -, dass beim Verbrennen dünner Menschen die Flammen eine andere Farbe aufweisen als bei dicken Menschen? Das haben Sie unter Eid ausgesagt.

A: Das war eine Ansicht, ja, eine Ansicht, zu der wir gelangt waren. Ich bin kein medizinisch ausgebildeter Mensch und nicht imstande, medizinisch oder wissenschaftlich relevante Aussagen zu machen.

F: Ich verstehe. Aber in der Atmosphäre, in der Sie lebten, wurden solche Meinungen geäussert.

A: Ja (...)

Frage (von Christie gestellt): Haben Sie je vom internationalen Suchdienst in Arolsen, Westdeutschland, gehört, der, soweit ich weiss, dem Roten Kreuz untersteht? Haben Sie niemals davon gehört?

A: Nein.

F: Haben Sie nie den Versuch unternommen, sich bei Behörden zu erkundigen, um ihre Familie, oder einzelne Angehörige, wiederzufinden, nach dem Krieg?

A: Nein (...)

F: Ich verstehe. Demnach wissen Sie persönlich nichts von dem, was mit Ihrer Familie geschehen ist. Sie wissen nicht, was wirklich aus ihr wurde.

A: Ich habe keine dokumentarischen Belege, nein (...)

F: Sind Sie einverstanden mit mir, wenn ich sage, dass, weil nach dem Zweiten Weltkrieg viele Menschen über ganz Europa zerstreut wurden, einige in russischen, andere in amerikanischen oder britischen Besatzungszonen, andere annahmen, diese Menschen seien tot?

A: Ja.

F: Und Sie kennen den internationalen Suchdienst in Arolsen nicht?

A: Nein.

Wiedersehen lange verschollen geglaubter Holocaust-Überlebender ( KB)

Illustration 17: Der Jude Harry Mintz (vorne winkend) glaubte, alle seine Angehörigen seien ermordet worden. Nachdem er sich auf die Suche gemacht hatte, entdeckte er rund 150 über viele Länder zerstreut lebende Verwandte. Ein grosser Teil davon nahm 1987 an einer Familienzusammenkunft teil (Chicago Tribune, 29. Juni 1987).

Zu Herrn Friedmans Aussagen hinsichtlich der Krematoriumskamine und der aus diesen emporlodernden gelben, roten und sonstigen Flammen verzichten wir auf einen Kommentar. Interessanter ist die Frage nach dem Schicksal seiner Familie, das aufzuklären er sich offenbar keine besondere Mühe nahm, obgleich er einmal bei einem Treffen von «Holocaust-Überlebenden» die Namen seiner Angehörigen registrieren und in einen Computer eingeben liess.

Niemandem fiele es ein, zu bestreiten, dass in den während des Krieges von den Deutschen beherrschten Ländern sehr viele Juden umgekommen sind. Auch die Revisionisten, für die sowohl die systematische Judenausrottung wie auch die Gaskammern ein reiner Propagandaschwindel sind, leugnen keinesfalls, dass die Juden massenweise unter schlechten hygienischen Bedingungen in Ghettos zusammengepfercht und zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager geschickt wurden, wo ein erheblicher Teil von ihnen an Seuchen, während der chaotischen letzten Kriegsmonate auch an Hunger starb. Unbestritten sind ferner die hohen Todesraten während der Evakuierung der Lager vor den herannahenden sowjetischen Armeen sowie das Vorkommen von Erschiessungen jüdischer und nichtjüdischer Menschen.

Wenn ein Jude behauptet, im Krieg seine ganze Familie verloren zu haben, so ist dies nicht ausgeschlossen - auch in Deutschland, Polen und Russland gab es sicherlich Familien, die durch den Krieg, beispielsweise durch Bombardierungen, ausgelöscht wurden -, aber doch sehr unwahrscheinlich. Dabei ist durchaus nicht zu unterstellen, dass der Betreffende bewusst lügt. Wohin es die verschwundenen Angehörigen verschlagen haben könnte, zeigt anschaulicher als trockene Bevölkerungsstatistiken etwa folgender, in der State Time (Baton Rouge, Louisiana, USA) vom 24. November 1978 erschienene Artikel (4):

Einst lebten die Steinbergs in einem kleinen jüdischen Dorf in Polen. Nun hat sich eine mächtige Gruppe von über 200 Überlebenden und ihren Nachfahren hier gefunden, um gemeinsam an einer speziellen viertägigen Feier teilzunehmen, die passenderweise am Tag des Dankes («Thanksgiving day») begann. Verwandte kamen am Donnerstag aus Kanada, Frankreich, England, Argentinien, Kolumbien, Israel und aus wenigstens 13 Städten der USA. «Es istphantastisch», sagte Iris Krasnow aus Chicago. «Hier sind fünf Generationen vereint, vom drei Monate alten Kleinkind bis zum fünfundachtzigjährigen. Die Leute weinen vor Glück und erleben einen wunderbaren Augenblick. Es ist fast wie eine Versammlung von Flüchtlingen aus dem Zweiten Weltkrieg. » Sam Klaparda aus Tel Aviv war sprachlos, als er im Salon des Hotels Marriot am internationalen Flughafen von Los Angeles einen imposanten Familienstammbaum sah. «Es ist grossartig, was ich an Verwandten habe», sagte er (...) Für Iris Krasnows Mutter Hélène, die von Polen nach Frankreich und von dort nach den USA ausgewandert war, stellte die Versammlung ein freudiges Ereignis dar. «Ich kann es nicht glauben, dass so viele den Holocaust überlebt haben. Man findet hier soviel Leben - eine neue Generation. Es ist wundervoll. Wenn Hitler dies wüsste, würde er sich im Grabe umdrehen. »

Von einer ähnlichen Familienzusammenkunft berichtet die Chicago Tribune vom 29. Juni 1987 (5). Der nach dem Krieg nach Amerika ausgewanderte Jude Harry Mintz begann in den fünfziger Jahren nach Verwandten zu suchen, wobei er Annoncen in zahlreichen Zeitungen erscheinen liess und unzählige Telefonbücher durchforstete. Er entdeckte schliesslich einen Vetter in Israel, der ihn zu anderen Verwandten in Brasilien und Frankreich führte. Schliesslich trafen sich 130 Angehörige der Mintz-Familie im Juni 1987 in Chicago (vgl. Illustration 17).

Zurück zum ersten Zündel-Prozess. Von ganz anderem Kaliber als der obskure Arnold Friedman war ein weiterer «Holocaust-Oberlebender», den die Anklage anmarschieren liess, nämlich der grosse Rudolf Vrba, Mitverfasser des WRB-Berichts und Autor des laut dem Vorwort seines Gostwriters Alan Bestic von fanatischer Wahrheitsliebe geprägten Erlebnisberichts I cannot forgive. Vrba wurde von Douglas Christie mitleidlos in die Enge getrieben, so dass er schliesslich einräumen musste, sich bei seinem Buch «poetic licence», «dichterische Freiheit», erlaubt zu haben. Auf bohrende Fragen Christies nach dem Wahrheitsgehalt seines Augenzeugenberichts meinte er (6):

Der Inhalt des Buchs ist eine kondensierte Geschichte, in einem Stil verfasst, der es vor allem einem jungen, mit den Schrecknissen unseres Jahrhunderts unvertrauten Menschen ermöglicht, ohne allzu grosse Mühe zu verstehen, zu welchen Tiefen einige Teile der Menschheit, verkörpert durch die Nazis, herabgesunken sind. Deswegen sollte mein Buch nicht als Dokument, sondern als künstlerisches Bild der Ereignisse betrachtet werden (...) Das Buch ist ein künstlerischer Versuch, Wahrheiten zu erschaffen (...)

Christie fragte Vrba nach dem am Anfang des Buchs geschilderten Besuch Himmlers in Birkenau, der im Januar 1943 stattgefunden haben soll (wir erinnern daran, dass Himmler letztmals im Juli 1942 in Birkenau war).

F: Ich möchte Sie fragen, ob Sie sagen wollen, dass Sie ihn tatsächlich im Januar 1943 haben ankommen sehen, oder ist dies nur....

A: Im September 1943 oder im Januar?

F: Nun, im Buch steht, im Januar 1943.

A: Nein, ich sah ihn im Juli 1943 [gemeint könnte 1942 sein], und dann einmal 1943...

F: Hier steht aber Januar 1943.

A: Dann liegt ein Irrtum vor.

F: Ein Irrtum?

A: Ja.

F: So so. Aber Sie sahen ihn bei dieser Gelegenheit ankommen?

A: Beim ersten Mal sah ich ihn ankommen, weil er so nahe bei mir war, wie Sie jetzt bei mir sind.

F: Er war Ihnen so nahe wie ich Ihnen jetzt?

A: Ungefähr.

F: Ich verstehe. Und Sie waren...

A: Er kam aus Höflichkeit einen Schritt näher.

F: So so.

A: Beim zweiten Mal aber sah ich ihn in einem Auto, dem gleichen wie beim ersten Mal. Er fuhr einen schwarzen Mercedes und war von all den Schranzen umschwärmt, die ihn zu begleiten pflegten. Ich sah ihn nur etwa aus 600 Yard Entfernung, und ich hörte, er sei es, aber er kam diesmal nicht zu mir, um mir die Hand zu schütteln und sich vorzustellen. Vielleicht war er es wirklich, vielleicht war es nur ein Stellvertreter, und ich glaube nicht, dass das einen grossen Unterschied macht

F: Und Sie erzählen diesem Gericht, dass Sie Heinrich Himmler tatsächlich gesehen haben, wie er durch die Türen einen Gaskammer spähte, nicht wahr?

A: Nein, ich habe nicht behauptet, ich sei anwesend gewesen, als er durch die Gaskammertür spähte, aber ich habe eine Geschichte zusammengesetzt, die ich viele Male von verschiedenen Leuten gehört habe, die dabei waren und mir alles erzählt haben (...) Es waren viele Sonderkommando- und SS-Leute dabei.

F: Waren Sie dabei?

A: Nein, ich war damals im Quarantänelager, und ich habe mit einer Anzahl von ihnen geredet und ihnen zugehört, und ich wusste, dass jene unglücklichen Opfer lange auf die Vergasung warten mussten, weil die hohen Tiere so lange nicht kamen, so mussten sie in der Gaskammer warten.

F: Aber in Ihrem Buch schreiben Sie doch, Sie hätten das alles gesehen, und Sie erwähnen nicht, dass Sie die berichtete Geschichte von anderen gehört haben.

A: In diesem besonderen Fall habe ich erzählt, was ich von anderen hörte.

F: Und Sie sagen, diese Dinge seien so geschehen, wie Sie sie geschildert haben, obgleich Sie zugegeben haben, dass es sich nur um Latrinenparolen handelte?

A: Ja (...)

Später schnitt Christie das Thema der Grubenverbrennungen an.

F: Haben Sie nicht behauptet, diese Gruben seien sechs Meter lang, sechs Meter breit und sechs Meter tief gewesen?

A: Ich habe darauf hingewiesen, dass ich sie nicht mit einem Messband gemessen habe; die Masse waren meine Schätzungen (...)

F: Nun dann, erklären Sie uns, mittels welcher Methode die Deutschen Leichen in einem Sumpfgebiet unter Wasser verbrennen konnten, wenn doch der Wasserstand ... nun, Sie haben von einem Sumpfgebiet gesprochen. Erklären Sie uns, wie die Deutschen das taten.

A: Sie haben mich nicht als technischen Berater hinzugezogen Ich würde sagen, es gab im Sumpfgebiet ein paar von der Verwaltung des Lagers AuschwitzBirkenau trockengelegte, meliorierte Zonen, die nicht sumpfig waren oder jedenfalls nicht als allzu sumpfig betrachtet wurden, besonders im Winter 1942, wo tiefer Frost herrschte; wissen Sie, die Erde war hartgefroren.

F: Die Erde war hartgefroren?

A: Genau das.

F: Und wie kam es, dass das Feuer das Eis nicht zum Schmelzen brachte?

A: Sie verlangen von mir, ich solle darüber spekulieren, wie die Deutschen das angestellt haben, aber ich berichte Ihnen nur, was ich mit eigenen Augen gesehen habe.

F: Sie sahen mit eigenen Augen eine Grube, die so tief ist wie die Wand dort hinten hoch, in der unten ein Feuer brannte.

A: Nein. Das Feuer war erloschen. Ich sagte, wenn Sie richtig hingehört haben, dass die Grube nicht in Betrieb war, als ich sie sah, aber dass sie kurz zuvor benutzt worden war, weil immer noch Hitze daraus drang (...) Und als ich in die Grube hinabblickte, sah ich dort Überreste von Kinderknochen

F: In sechs Meter Tiefe?

A: Ja. Aber sie war nur vier Meter tief, keine sechs Meter, weil ich kein Messband bei mir trug (...)

F: Ich kann nicht begreifen, warum der Boden dieser Grube nicht unter Wasser stand, und Sie können es mir nicht erklären.

A: Natürlich kann ich das. Wenn die Grube erhitzt wurde, und wenn viele Leichen darin lagen, die alle brannten, und wenn man die Grube nicht nur einmal, sondern viele Male verwendete, dann trocknete das Wasser natürlich aus (...)

Wie raffiniert die Häftlinge die Naziwirtschaft sabotierten, berichtete Vrba beim gleichen Kreuzverhör. Christie zitierte aus Vrbas Buch (S. 208).

(Christie): «Er (der Lagerälteste) war sogar nach Birkenauer Standard ein Millionär, und ich habe in Birkenau gesehen, wie Zwanzigdollarnoten als Toilettenpapier benutzt wurden ...» (...) Sie haben also tatsächlich gesehen, wie man Zwanzigdollernoten in Birkenau als Toilettenpapier benutzte?

A: Ich habe selbst welche benutzt.

F: Sie?

A: Jawohl, damit sie nicht in die Hände der Deutschen fielen Ich wusste, dass manchmal Geld, welches wir nach dem Sortieren der Wertsachen der SS abgeben mussten, vernichtet statt abgeliefert wurde; wir warfen es in die Toiletten, damit die Nazis keine Westwährung bekamen. Es war eine Art Sabotage (...)

Vrba beharrte darauf, selbst gesehen zu haben, wie 1'765'000 Juden in den Krematorien verschwanden.

F: Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass Experten wie Dr Hilberg diese Zahl bestreiten und behaupten, sie liege eher bei einer Million, oder, wie Reitlinger sagt, bei 800'000?

A: Es ist nicht meine Aufgabe, die Forschungsmethoden Reitlingers und Hilbergs zu erklären, weil sie verschiedene Forschungsmethoden haben. Wenn sie keine wertvollen Dokumente haben, die zu erhalten sehr schwer ist, dann beziehen sie diese Zahlen nicht in ihre Schlussrechnung ein, weil sie sich an die Regeln der Geschichtswissenschaft halten müssen, während meine Zahl auf Gesehenem beruht.

F: Sie behaupten also, selbst die Vergasung von 1'765'000 Juden gesehen zu haben?

A: Ganz richtig

F: Und Sie beharren immer noch darauf, dass 150'000 Juden aus Frankreich...

A: Ja.

F: Zwischen April 1942 und April 1944 vergast wurden.

A: Ja (...) Ich habe sie gezählt.

F: Und ich möchte wissen, ob das stimmt.

A: Jawohl.

F: Sie behaupten also, es stimme.

A: Aber sicher, sonst hätte ich es doch nicht geschrieben.

F: Es ist eine gewissenhafte Schätzung, nicht wahr?

A: Was denn sonst? (...) Eine gewissenhafte Schätzung, denn was konnte ich sonst denn tun? Ich konnte den Lagerkommandanten doch nicht nach den genauen Zahlen fragen. Er kannte sie (...)

F: Ich meine, diese Zahl ist doppelt so hoch wie die aller Juden, die während des gesamten Kriegs aus Frankreich deportiert wurden. Was sagen Sie dazu?

A: Woher haben Sie diese Zahl denn? Aus den Nazizeitungen?

F: Nein. Ich habe diese Zahl.. wollen Sie eine Antwort auf Ihre Frage? Ich habe sie von Serge Klarsfeld, einem bekannten Nazijäger aus Frankreich, der das Buch Le Mémorial de la Déportation des Juifs de France geschrieben hat - bestreiten Sie den Wahrheitsgehalt dieses Buches?

A: Ich habe dieses Buch nicht gelesen, aber ich kann Ihnen sagen, dass ich einmal in Notre Dame war....


Anmerkungen

1) Es sei hier auf den vortrefflichen Artikel Der mittelalterliche Hexenprozess und seine Parallelen in unserer Zeit von Dr. jur. Werner Kretschmer verwiesen. Der Jurist zieht, wie vor ihm bereits Wilhelm Stäglich und andere, die Parallele zwischen den NS-Prozessen und den Hexenprozessen verflossener Jahrhunderte. Das Fazit des Juristen lautet wie folgt:
Die Parallelen zwischen den beiden Prozessarten sind (...) frappierend: a) Ausserordentliche, einzigartige Bewertung der Straftat. b) Narrenfreiheit für die Anklage und die Belastungszeugen. c) Annähernd vollständige Lähmung der Verteidigung. Im Mittelalter durften kaum, heute dürfen [in der BRD, Österreich und Frankreich] gar keine Gegenbeweise erbracht werden. d) Das Bestreiten der Tat gilt als die grösste Häresie der Zeit. e) Die Ähnlichkeit der Geständnisse und Zeugenaussagen im Grundton gilt als Beweis, Widersprüchlichkeiten und Unmöglichkeiten im Detail werden ignoriert (Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 41 (1993, S. 25 ff).
2) Die Bücher von Robert Lenski und Barbara Kulaszka befassen sich zwar mit dem zweiten Zündel-Prozess, enthalten aber auch eine Zusammenfassung des ersten.
3) Protokoll des ersten Zündel-Prozesses in Toronto, 1985, S. 320 ff. Wir verdanken das Protokoll der Freundlichkeit Prof. Robert Faurissons.
4) Zitiert nach Thion, S. 325/326.
5) Eine Kopie des betreffenden Artikels wurde uns freundlicherweise von Prof. Arthur Butz zugesandt.
6) Der Dialog entstammt dem Transkript des ersten Zündel-Prozesses in Toronto, 1985, S. 1244 ff.


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