Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999


1.3.1. Die Krematorien II und III, Teil 2

Laut Pressac stimmt zudem die Lage der heute auffindbaren Löcher in den Dächern der Leichenkeller I ('Gaskammern') beider Krematorien nicht mit der Lage auf den Luftaufnahmen überein, was er durch Verwerfungen des Daches nach der Sprengung der Gebäude im Winter 1945 durch die SS erklärt[49]. Da mit Sicherheit feststeht, daß die Objekte auf den Luftaufnahmen keine Einfüllöcher sind, kann die unterschiedliche Lage nicht weiter überraschen. Die langjährige, falsche Interpretation der Flecken auf den Luftaufnahmen hat dazu geführt, daß man ohne plausible Erklärung für den Leichenkeller I ('Gaskammer') des Krematoriums II eine lineare Anordnung, für den des Krematoriums III aber eine alternierende, versetzte Anordnung der Einwurfsäulen annahm, wie sie auf den Aufnahmen erscheinen. Die versetzte Anordnung der Säulen im Falle des Krematoriums III stünde zu dem sonst vorgebrachten Argument im Widerspruch, daß die Säulen zur Tarnung in Reih und Glied mit den Betonstützpfeilern standen, damit die eintretenden Opfer nicht argwöhnisch wurden. Tatsächlich aber hätte man die Einwurflöcher gar nicht in Reih und Glied mit den tragenden Säulen durchbrechen können, da man dabei den in Abbildung 7 (S. 21) sichtbaren Stahlbetonlängsträger hätte zerstören müssen. Eine zu den tragenden Säulen versetzte Anordnung der Löcher wäre also unumgänglich gewesen. Damit ist auch für die Schatten auf dem Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II bewiesen, daß es sich nicht um Einfüllstutzen handeln kann.

Abbildung 13: Innenaufnahme aus der Ruine des Leichenkellers I ('Gaskammer') vom Krematorium II. Entnahmestelle der Proben 1 und 2.

Nachdem die Gebäude - von wem auch immer - zerstört wurden, trifft man neuerdings auf die Auffassung, daß es sich bei den übriggebliebenen Ruinen um Attrappen handele und die ursprünglichen Anlagen spurlos verschwunden seien. Dies würde bedeuten, daß die Polen nach dem Krieg die Krematorien für viele Millionen Zloty originalgetreu wiedererrichtet hätten, um sie anschließend zu sprengen, eine groteske Vorstellung. So wurde der Autor am 6.12.1991 und 5.5.1992 als Sachverständiger von einem Gericht abgelehnt, weil seine Untersuchungen zu den 'Gaskammern' vollkommen irrelevant seien, da es sich bekanntermaßen in Auschwitz nur um Attrappen handele, die echten 'Gaskammern' aber spurlos verschwunden seien[50]. Siehe dazu auch das Schreiben des halboffiziellen Instituts für Zeitgeschichte, in dem mit Bezug auf Aussagen des Staatlichen Museums Auschwitz die Rekonstruktion der Anlagen im Krematorium I dargestellt und der Zustand der originalen Ruinen der Krematorien in Birkenau kurz erwähnt wird[51].
Die Decken der Leichenkeller I ('Gaskammer') beider Krematorien sind heute zerbrochen und eingestürzt, die Decke des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II jedoch ist noch einigermaßen zusammenhängend erhalten. Die von Süden gesehen vorletzte der 7 Säulen des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II trägt noch ein Deckenstück. Man kann dort durch ein Deckenloch (angeblich für die Zyklon B-Einwurfsäule, Abbildung 16, S. 27) in das Innere des Kellers hinabsteigen (Abbildung 12 und 13, S. 25), in dem selbst im Hochsommer bei längerer Trockenheit am Boden das Grundwasser steht. Große Teile des dort zugänglichen Mauerwerks und der Betondecke sind im ursprünglichen Zustand, geschützt vor Wind und Wetter. Es sind weder Erosions- noch Korrosionserscheinungen sichtbar. Pressac zeigt in seinem Buch Abbildungen der Lüftungsrohrdurchführungen durch die Decke des Leichenkellers II von Krematorium II sowie durch die Betondecken des Ofenraumes von Krematorium III[52]. 

Abbildung 14: Sauber gearbeitetes Lüftungsloch in der Decke des Ofenraumes zum Obergeschoß, Krematorium III. Man beachte die durch die Sprengung entstandene Zerstörung.

Abbildung 14 (S. 26) zeigt eine der fünf Ofenraumöffnungen. Im Gegensatz zu diesen sauber gearbeiteten Löchern handelt es sich bei den zwei einzigen im Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krema II auffindbaren angeblichen Zyklon B-Einwurflöchern eindeutig um nachträglich durch die Stahlbetondecke gemeißelte Öffnungen, ersichtlich aus Abbildungen 15 und 16 . Auch Pressac gesteht ein, daß dies die einzigen heute sichtbaren Löcher sind[49]. Er zeigt allerdings in seinem reich bebilderten Buch keine deutliche Abbildung der zwei auffindbaren Löcher.
Sämtliche heute sichtbaren Öffnungen in den Decken der Leichenkeller I ('Gaskammern') der Krematorien II und III sind nachträglich entstandene Verletzungen des Betons. Sollten irgendwelche dieser Löcher als Zyklon B-Einwurflöcher gedient haben, so müssen diese nach Fertigstellung der Dächer nachträglich durchgebrochen worden sein. Die Decke des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums III wurde einige Monate später als die des Krematoriums II gegossen (Frühjahr 1943 gegen Winter 1942/43[53]). Hätte man das Fehlen der Einwurflöcher beim Krematorium II vor der Fertigstellung der Leichenkellerdecke des Krematoriums III bemerkt und korrigiert, so hätte man diesen Fehler kaum am Leichenkeller I des Krematoriums III wiederholt. Somit können eventuelle Löcher in den Dächern beider Krematorien frühestens im Frühjahr 1943 durchgebrochen worden sein. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Aktionen zur Massenvernichtung in den Anlagen des Krematoriums II schon im Gange gewesen sein, eine unvorstellbar stümperhafte Schildbürgerplanung.
Damit erscheinen auch die angeblichen Stutzen auf dem bei Pressac abgebildeten Foto[43]  in einem anderen Licht. Da das Foto zu einem Zeitpunkt entstand, als die Bauarbeiten am Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium III noch nicht abgeschlossen waren, auf dem Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II aber die Einwurfstutzen schon vorhanden gewesen sein sollen, muß man im Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriumms III mit ordnungsgemäß eingegossenen Löchern rechnen. Diese sind aber nicht vorhanden. Somit wird man für die Reflexe auf Pressacs Bild vom Krematorium II eine andere Erklärung finden müssen. Ein Ende 1992 angefertigtes Gutachten eines professionellen Luftbildauswerters in Kanda hat inzwischen nachgewiesen, daß die Luftaufnahmen gefälscht wurden, als sie in den Händen der CIA waren[54].
Eine nachträglich unter Verletzung des Betons und der Bewehrungseisenstruktur durchgebrochene Öffnung im Dach eines der betrachteten Leichenkeller I ('Gaskammer') hätte bei der Sprengung derselben unweigerlich dazu geführt, daß die dabei entstehenden Brüche und Risse der Decke bevorzugt durch diese Löcher verlaufen. Die Erklärung dafür liegt darin, daß die Sprengung eine außergewöhnliche Gewalteinwirkung ist und die Rißbildung dann bevorzugt von Schwachstellen ausgeht, denn die Spannungsspitzen erreichen im Bereich einspringender Ecken sehr große Werte (Kerbwirkung). Besonders solche Löcher, die durch ihren nachträglichen Einbau die Struktur des Betons schon verletzt haben, stellen daher nicht nur Sollbruchstellen, sondern sogar Mußreißstellen dar. Zur Verdeutlichung sei auf die Abbildung 14 (oben) verwiesen. Obwohl der Explosionsdruck im ebenerdigen Ofenraum nach allen Seiten ausweichen konnte und die Decke zum Dachgeschoß einigermaßen intakt blieb, wurden drei der fünf sauber in die Betondecke eingegossenen und armierten Ofenraumlüftungslöcher völlig zerstört. Bei zwei weiteren Löchern entstanden an den Ecken deutlich sichtbare Risse, sichtbar auf den bei Pressac abgebildeten Fotos[52].
In den Leichenkellern der Krematorien II und III konnte der Explosionsdruck nur nach oben ausweichen, wodurch deren Decken viel stärker zerstört wurden als die Decke des Ofenraumes. Die angeblichen Zyklon B-Einwurflöcher im Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II zeichnen sich aber durch ihre relative Unversehrtheit aus, sämtliche Risse und Sprünge der Decke liegen um diese herum, siehe besonders Abbildung 15. In Abbildung 11 (Seite 23) ist die Lage zweier als angebliche Zyklon B-Einwurflöcher identifizierter Öffnungen im Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II (siehe Abbildung 15 und 16, S. 27) eingezeichnet, einschließlich der auf Luftaufnahmen sichtbaren 'Schatten'. Man erkennt vor Ort die willkürliche Anordnung der Öffnungen an Stellen, an denen die Decke des Leichenkellers unverletzt ist! Das linke Loch in Abbildung 11 (Foto des Loches in Abbildung 15, S. 27) weicht von den Flecken auf den Luftaufnahmen um mindestens 3 Meter ab. Dieser Unterschied läßt sich nicht durch Pressacs These von der Verwerfung der Decke durch die Sprengung erklären.

Abbildung 15: Angebliches Zyklon B-Einwurfloch in der Decke des Leichenkellers I ('Gaskammer') vom Krematorium II. Es ist deutlich sichtbar, daß es nicht von den Bewehrungseisen des Stahlbetons befreit wurde. Diese wurden einfach nach hinten umgebogen. Abbildung 16: Angebliches Zyklon B-Einwurfloch in der Decke des Leichenkellers I ('Gaskammer') vom Krematorium II, Einstieg zum noch heute begehbaren Teil des Kellers.

In der in Abbildung 15 gezeigten Öffnung wurden die Bewehrungseisen nur einmal durchtrennt und umgebogen. Sie besitzen heute noch die volle Länge. Man könnte sie wieder umbiegen und mit den ebenfalls sichtbaren Stummeln, links im Bild (mit Schnee bedeckt), zusammenschweißen. Dieses Loch kann also niemals als Einwurfluke gedient haben, es wurde nie vollendet. Auch am Rand des Loches in Abbildung 16 stehen noch Reste der Bewehrungseisen. In derart roh durchgebrochene, unverputzte Löcher, aus denen die Bewehrungseisen nicht entfernt worden sind, hätten niemals irgendwelche Gaseinführungsapparaturen stabil eingebaut, geschweige denn nach außen abgedichtet werden können. Damit wäre die gesamte Umgebung inklusive der vermeintlichen Täter durch massiv austretendes Giftgas gefährdet worden. Die vermeintlichen Opfer hätten außerdem nur mit Gewalt daran gehindert werden können, durch diese Löchern zu entkommen oder sogar das Giftgaspräparat hinauszuwerfen, da diese Löcher nicht verschließbar waren. Schließlich müßten in diese Löcher eingebaute Einwurfstutzen, ähnlich den Kaminen der Häftlingsbaracken, auf den hochauflösenden Luftaufnahmen an richtiger Stelle (!) sichtbar sein, was sie aber nicht sind. Abschließend kann mit Sicherheit gesagt werden, daß die angeblichen Einwurflöcher erst nach der Sprengung der Gebäude, also nach dem Rückzug der Deutschen, hergestellt wurden. (Zur Zeit wird für angestrebte Konservierungsarbeiten an den Gebäuden des Konzentrationslagers Auschwitz Geld gesammelt[55]. Sollten diese Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden, so würde dies einer Beweismittelvernichtung gleichkommen, bevor jemals umfangreiche internationale forensische Untersuchungen vor Ort stattgefunden hätten.)

Zusammenfassend lassen sich bezüglich der Einwurfstutzen die Argumente wie folgt auflisten:

Tabelle 1: Argumentation Zyklon B-Einwurfluken

These

Tatsache

Aussage Kula: Rohre mit rund 7 cm Kantenlänge.

Die Durchbrüche sind mit 50 bis 60 cm viel zu groß.

These Pressac: 70 cm Kantenlänge.

Dafür sind die Durchbrüche zu klein.

Sichtbar auf den Luftaufnahmen von Krematorium II.

Die Flecken auf den Leichenkellern I (‘Gaskammer’) der Krematorien II sind konturlos, verschwommen und unregelmäßig. Es können keine geometrischen, regelmäßigen Erhöhungen sein. Die Flächen der Flecken von mehr als 3 m² sind für die fraglichen Öffnungen zu groß. Die lage auf der Linie der Stützpfeiler das Durchtrennen des Betonlängsträgers erfordert haben, technisch unmöglich. Die Lage der tatsächlich vorfindbaren Löcher stimmt somit nicht mit der Lage der Flecken überein. Gemäß der infrage kommenden Lochgröße müßten tatsächlich eingebaute Stutzen einschließlich ihrer Schatten auf den Luftaufnahmen zu sehen sein, sie sind es aber nicht.

Sichtbar auf den Luftaufnahmen von Krematorium III. Die Länge der Flecken würde einer Stutzenlänge von rund 3 m über dem Dach entsprechen. Die Richtung der Flecken stimmt nicht mit der Richtung der übrigen Schatten überein, es können somit keine Schattenwürfe von Stutzen sein.

Bei eingeplanten Einwurflöchern sind sauber gegossene und armierte Löcher zu erwarten.

Die identifizierbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers I (‘Gaskammer’) des Krematoriums II zeigen deutlich die Spuren von Meißeln, die Betonstruktur wurde nachträglich zerstört. Es sind zudem statt der bezeugten vier nur zwei Löcher vorhanden.

Bei nachträglichen Durchbrüchen 1943 müßten die Eisenbewehrungen entfernt und die Verletzungen des Betons verputzt worden sein.

In allen Fällen ragen die Bewehrungseisen noch in die Löcher hinein, in einem Fall wurden diese nur einmal durchtrennt und umgebogen. Die Kanten der Löcher wurden nicht verputzt, die Teerisolation liegt offen zutage.

Die Ecken von Löchern in Betondecken sind Sollbruchstellen bei Sprengungen. Risse und Brüche müßten durch diese laufen, besonders bei Kellerdecken mit nachträglich gefertigten Betondurchbrüchen.

Die zwei identifizierbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers I (‘Gaskammer’) von Krematorium II liegen in Bereichen der Decke, die als ganze Stücke erhalten sind. Durch die Löcher laufen keine Risse oder Brüche. Auch an den besonders verletzlichen Lochecken ist keinerlei Rißbildung zu erkennen.

Anmerkungen

  1. J.-C. Pressac, aaO., S. 354.
  2. Amtsgericht München, Az 451 Cs 112 Js 3326/90 und Az 432 Cs 113 Js 3619/90.
  3. H. Auerbach, Institut für Zeitgeschichte, München, Schreiben vom 20.3.1992.
  4. J.-C. Pressac, aaO., S. 365-6.
  5. J.-C. Pressac, aaO., S. 338-9.
  6. J.C. Ball, Air Photo Evidence, Auschwitz, Treblinka, Majdanek, Sobibor, Bergen Belsen, Belzec, Babi Yar, Katyn Forest, Ball Resource Service Ltd., Delta, B.C., Canada 1992. Auf den angeblichen Originalfotos sind die Flecken auf den Leichenkellern I beider Krematorien (II + III) eindeutig als Fälschungen zu entlarfen, da die darin eingezeichneten 'Schatten' der sich davon abhebenden 'Stutzen' in eine völlig falsche Richtung laufen, sowohl bezüglich des Sonnenstandes als auch jeweils zueinander; pers. Mitteilung J.C. Ball.
  7. »Neue Inschrift im KZ Auschwitz, 60 Millionen für die Erhaltung«, Allgemeine Jüdische Wochenzeitung, 11.6.1992, S. 1.

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