Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999
1.3.1. Die Krematorien II und
III, Teil 2
Laut Pressac stimmt zudem die
Lage der heute auffindbaren Löcher in den Dächern der Leichenkeller I ('Gaskammern')
beider Krematorien nicht mit der Lage auf den Luftaufnahmen überein, was er durch
Verwerfungen des Daches nach der Sprengung der Gebäude im Winter 1945 durch die SS
erklärt[49]. Da mit Sicherheit feststeht, daß die Objekte auf den
Luftaufnahmen keine Einfüllöcher sind, kann die unterschiedliche Lage nicht weiter
überraschen. Die langjährige, falsche Interpretation der Flecken auf den Luftaufnahmen
hat dazu geführt, daß man ohne plausible Erklärung für den Leichenkeller I
('Gaskammer') des Krematoriums II eine lineare Anordnung, für den des Krematoriums III
aber eine alternierende, versetzte Anordnung der Einwurfsäulen annahm, wie sie auf den
Aufnahmen erscheinen. Die versetzte Anordnung der Säulen im Falle des Krematoriums III
stünde zu dem sonst vorgebrachten Argument im Widerspruch, daß die Säulen zur Tarnung
in Reih und Glied mit den Betonstützpfeilern standen, damit die eintretenden Opfer nicht
argwöhnisch wurden. Tatsächlich aber hätte man die Einwurflöcher gar nicht in Reih und
Glied mit den tragenden Säulen durchbrechen können, da man dabei den in Abbildung 7 (S. 21) sichtbaren Stahlbetonlängsträger hätte
zerstören müssen. Eine zu den tragenden Säulen versetzte Anordnung der Löcher wäre
also unumgänglich gewesen. Damit ist auch für die Schatten auf dem Dach des
Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II bewiesen, daß es sich nicht um
Einfüllstutzen handeln kann.
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| Abbildung 13: Innenaufnahme aus der Ruine des Leichenkellers I ('Gaskammer') vom Krematorium II. Entnahmestelle der Proben 1 und 2. |
Nachdem die Gebäude - von wem auch immer - zerstört wurden, trifft man neuerdings auf
die Auffassung, daß es sich bei den übriggebliebenen Ruinen um Attrappen handele und die
ursprünglichen Anlagen spurlos verschwunden seien. Dies würde bedeuten, daß die Polen
nach dem Krieg die Krematorien für viele Millionen Zloty originalgetreu wiedererrichtet
hätten, um sie anschließend zu sprengen, eine groteske Vorstellung. So wurde der Autor
am 6.12.1991 und 5.5.1992 als Sachverständiger von einem Gericht abgelehnt, weil seine
Untersuchungen zu den 'Gaskammern' vollkommen irrelevant seien, da es sich bekanntermaßen
in Auschwitz nur um Attrappen handele, die echten 'Gaskammern' aber spurlos verschwunden
seien[50]. Siehe dazu auch das Schreiben des halboffiziellen Instituts
für Zeitgeschichte, in dem mit Bezug auf Aussagen des Staatlichen Museums Auschwitz die
Rekonstruktion der Anlagen im Krematorium I dargestellt und der Zustand der originalen
Ruinen der Krematorien in Birkenau kurz erwähnt wird[51].
Die Decken der Leichenkeller I ('Gaskammer') beider Krematorien sind heute zerbrochen und
eingestürzt, die Decke des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II jedoch ist
noch einigermaßen zusammenhängend erhalten. Die von Süden gesehen vorletzte der 7
Säulen des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II trägt noch ein
Deckenstück. Man kann dort durch ein Deckenloch (angeblich für die Zyklon
B-Einwurfsäule, Abbildung 16, S. 27) in das Innere des Kellers hinabsteigen
(Abbildung 12 und 13, S. 25), in dem selbst
im Hochsommer bei längerer Trockenheit am Boden das Grundwasser steht. Große Teile des
dort zugänglichen Mauerwerks und der Betondecke sind im ursprünglichen Zustand,
geschützt vor Wind und Wetter. Es sind weder Erosions- noch Korrosionserscheinungen
sichtbar. Pressac zeigt in seinem Buch Abbildungen der Lüftungsrohrdurchführungen durch
die Decke des Leichenkellers II von Krematorium II sowie durch die Betondecken des
Ofenraumes von Krematorium III[52].
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| Abbildung 14: Sauber gearbeitetes Lüftungsloch in der Decke des Ofenraumes zum Obergeschoß, Krematorium III. Man beachte die durch die Sprengung entstandene Zerstörung. |
Abbildung 14
(S. 26) zeigt eine der fünf Ofenraumöffnungen. Im Gegensatz zu diesen sauber gearbeiteten Löchern handelt es sich bei den zwei einzigen im Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krema II auffindbaren angeblichen Zyklon B-Einwurflöchern eindeutig um nachträglich durch die Stahlbetondecke gemeißelte Öffnungen, ersichtlich aus Abbildungen 15 und 16 . Auch Pressac gesteht ein, daß dies die einzigen heute sichtbaren Löcher sind[49]. Er zeigt allerdings in seinem reich bebilderten Buch keine deutliche Abbildung der zwei auffindbaren Löcher.In der in Abbildung 15 gezeigten Öffnung wurden die Bewehrungseisen nur einmal durchtrennt und umgebogen. Sie besitzen heute noch die volle Länge. Man könnte sie wieder umbiegen und mit den ebenfalls sichtbaren Stummeln, links im Bild (mit Schnee bedeckt), zusammenschweißen. Dieses Loch kann also niemals als Einwurfluke gedient haben, es wurde nie vollendet. Auch am Rand des Loches in Abbildung 16 stehen noch Reste der Bewehrungseisen. In derart roh durchgebrochene, unverputzte Löcher, aus denen die Bewehrungseisen nicht entfernt worden sind, hätten niemals irgendwelche Gaseinführungsapparaturen stabil eingebaut, geschweige denn nach außen abgedichtet werden können. Damit wäre die gesamte Umgebung inklusive der vermeintlichen Täter durch massiv austretendes Giftgas gefährdet worden. Die vermeintlichen Opfer hätten außerdem nur mit Gewalt daran gehindert werden können, durch diese Löchern zu entkommen oder sogar das Giftgaspräparat hinauszuwerfen, da diese Löcher nicht verschließbar waren. Schließlich müßten in diese Löcher eingebaute Einwurfstutzen, ähnlich den Kaminen der Häftlingsbaracken, auf den hochauflösenden Luftaufnahmen an richtiger Stelle (!) sichtbar sein, was sie aber nicht sind. Abschließend kann mit Sicherheit gesagt werden, daß die angeblichen Einwurflöcher erst nach der Sprengung der Gebäude, also nach dem Rückzug der Deutschen, hergestellt wurden. (Zur Zeit wird für angestrebte Konservierungsarbeiten an den Gebäuden des Konzentrationslagers Auschwitz Geld gesammelt[55]. Sollten diese Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden, so würde dies einer Beweismittelvernichtung gleichkommen, bevor jemals umfangreiche internationale forensische Untersuchungen vor Ort stattgefunden hätten.)
Zusammenfassend lassen sich bezüglich der Einwurfstutzen die Argumente wie folgt auflisten:
These |
Tatsache |
Aussage Kula: Rohre mit rund 7 cm Kantenlänge. |
Die Durchbrüche sind mit 50 bis 60 cm viel zu groß. |
These Pressac: 70 cm Kantenlänge. |
Dafür sind die Durchbrüche zu klein. |
Sichtbar auf den Luftaufnahmen von Krematorium II. |
Die Flecken auf den Leichenkellern I (Gaskammer) der Krematorien II sind konturlos, verschwommen und unregelmäßig. Es können keine geometrischen, regelmäßigen Erhöhungen sein. Die Flächen der Flecken von mehr als 3 m² sind für die fraglichen Öffnungen zu groß. Die lage auf der Linie der Stützpfeiler das Durchtrennen des Betonlängsträgers erfordert haben, technisch unmöglich. Die Lage der tatsächlich vorfindbaren Löcher stimmt somit nicht mit der Lage der Flecken überein. Gemäß der infrage kommenden Lochgröße müßten tatsächlich eingebaute Stutzen einschließlich ihrer Schatten auf den Luftaufnahmen zu sehen sein, sie sind es aber nicht. |
| Sichtbar auf den Luftaufnahmen von Krematorium III. | Die Länge der Flecken würde einer Stutzenlänge von rund 3 m über dem Dach entsprechen. Die Richtung der Flecken stimmt nicht mit der Richtung der übrigen Schatten überein, es können somit keine Schattenwürfe von Stutzen sein. |
Bei eingeplanten Einwurflöchern sind sauber gegossene und armierte Löcher zu erwarten. |
Die identifizierbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers I (Gaskammer) des Krematoriums II zeigen deutlich die Spuren von Meißeln, die Betonstruktur wurde nachträglich zerstört. Es sind zudem statt der bezeugten vier nur zwei Löcher vorhanden. |
Bei nachträglichen Durchbrüchen 1943 müßten die Eisenbewehrungen entfernt und die Verletzungen des Betons verputzt worden sein. |
In allen Fällen ragen die Bewehrungseisen noch in die Löcher hinein, in einem Fall wurden diese nur einmal durchtrennt und umgebogen. Die Kanten der Löcher wurden nicht verputzt, die Teerisolation liegt offen zutage. |
Die Ecken von Löchern in Betondecken sind Sollbruchstellen bei Sprengungen. Risse und Brüche müßten durch diese laufen, besonders bei Kellerdecken mit nachträglich gefertigten Betondurchbrüchen. |
Die zwei identifizierbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers I (Gaskammer) von Krematorium II liegen in Bereichen der Decke, die als ganze Stücke erhalten sind. Durch die Löcher laufen keine Risse oder Brüche. Auch an den besonders verletzlichen Lochecken ist keinerlei Rißbildung zu erkennen. |
Anmerkungen
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