Enrique Aynat : Les « Protocoles d’Auschwitz » sont-ils une source historique digne de foi ?
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Appendice 6
Première page du document « Tatsachenbericht ueber
Auschwitz und Birkenau »
Collection WRB, Box n° 61. Franklin Delano Roosevelt Library, New
York.
[Transcription]
Weltzentrale des Hechaluz
Hechaluz Geneva Office
[inscriptions à la main ou en caractères hébreux]
Genf. 17. Mai 1944
TATSACHENBERICHT UEBER AUSCHWITZ UND BIRKENAU
Zwei junge slowakische Juden – deren Namen vorläufig im
Interesse ihrer Sicherheit erschwiegen werden soll – die im Jahre 1942 aus der
Slowakei deportiert wurden und volle zwei Jahre in den Konzentrationslagern
Birkenau, Auschwitz und Lublin-Majdanek verbracht haben, ist es geglückt, auf
wunderbare Weise zu entkommen.
Der Eine ist am 13. April 1942 aus dem
Sammellager Sered direkt nach Auschwitz und von dort nach Birkenau gebracht
worden, der Andere wurde am 14. Juni 1942 aus dem Lager Novaky nach Lublin
verschleppt, von dort nach kurzem Aufenthalt nach Auschwitz und dann nach
Birkenau verbracht.
Der vorliegende Bericht enthält nicht alles, was die Beiden
während ihrer Haftzeit erlebten. Es ist nur das niedergeschrieben worden, was
der Eine oder Beide gemeinsam erlebt, gesehen oder ganz unmittelbar wahrgenommen
und erfahren haben. Es werden keine individuellen Eindrücke geschildert und
nichts wiedergegeben, was sie nur auf Grund von Mitteilungen anderer dritter
Personen erfahren haben.
Der Bericht ist so abgefasst, dass zuerst die Berichte
und Wahrnehmungen jenes jungen Juden, der aus Sered abgeschoben wurde,
wiedergegeben werden. Diese Wiedergabe erfolgt von jenem Zeitpunkte an, als auch
der Zweite nach Birkenau gebracht wurde, auf Grund der Aussage von Beiden. Dann
folgt der Bericht des zweiten Juden, der aus Noveky nach Lublin und von dort
nach Auschwitz verschickt wurde.
Die Aussagen decken die bisher erhaltenen, wohl
nur fragmentartigen, jedoch verlässlichen Berichte und ihre über die einzelnen
Transporte mitgeteilten Daten stimmen genau mit den amtlichen Aufzeichnungen
überein. Die Aussagen sind also als durchaus glaubwürdig zu bezeichnen.
Source: Akribeia, n° 3, octobre 1998, p. 5-208
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