Volksverhetzung? Volksverhetzung!

Von Dipl.-Ing. Michael Gärtner

Heißluftentwesung Zigeunerlager (Birkenau)

Heißluftentlausungskammern, von J.-C. Pressac korrekt betitelt[3,6,7], von den Stuttgarter Nachrichten, 18.6.1994, zur Volksverhetzung mißbraucht.

Am 18.06.1994 erschien in der Zeitung Stuttgarter Nachrichten ein Artikel mit der Überschrift »Die Technik des Massenmordes«. Durch das Buch Auschwitz: Nackte Fakten[1] wurden wir auf diese Arbeit, die das letzte Buch des französischen Apothekers Jean-Claude Pressac rezensiert,[2] aufmerksam. Auschwitz: Nackte Fakten zeigt auf Seite 27 als Faksimile die Kopie eines Bildes aus diesem Artikel mit dem Untertitel »Menschenvernichtungsmaschinerie: die Gaskammern von Auschwitz« und behauptet, dies sei eine Bildfälschung durch Falschuntertitelung, da es sich bei den im Bild gezeigten Gegenständen nicht um Gaskammern handele. Da ich das Bild kannte, ging ich dieser Beschuldigung nach. Das Ergebnis der Untersuchung wird hiermit vorgelegt.

Zunächst war der Zeitungsartikel zu beschaffen, was unerwartete Schwierigkeiten bereitete. Erst nach langem Bemühen gelang es, ein Telefax des Archivs der Stuttgarter Nachrichten zu erhalten. Dies hatte folgenden Inhalt:

»Betrifft: STN 18. 6. 94

Leider fehlt uns die Originalzeitung vom 18.6.94. Eine Kopie des Fotos ist leider nicht möglich. Der Text ist ein Computerausdruck.« [Diese Fax-Kopie liegt vor.]

Im genannten Ausdruck die behauptete Bildunterschrift enthalten. Das Bild ist tatsächlich nicht vorhanden. Man kann sich daher nur auf die Abbildung im obengenannten Buch Auschwitz: nackte Fakten berufen.

Der oben erwähnte Artikel wurde von Herrn Manfred Kriener verfaßt. Der Inhalt läßt die Vermutung zu, daß das Wissen des Autors weder auf Sachkenntnis, geschweige denn auf Fachkenntnis beruht. So übersieht er z. B. das wichtigste Buch des J.-C. Pressac,[3] auf das noch zurückzukommen ist, und zieht so falsche Folgerungen. In letzterem Buch gibt sich Pressac lediglich den Anschein eines versierten Technikers, ein Eindruck, von dem Herr Kriener ablenken will. Der Grund hierfür ist einfach der, daß verschiedene revisionistische Bücher die unzureichenden technischen Fähigkeiten des Apothekers Pressac aufgedeckt haben. Deshalb formuliert Kriener:

»Pressac hat über die Technik geschrieben, aber kein technisches Buch.«

Die Apologeten des Herrn Pressac bewundern und rühmen jedoch sein – nach ihrer Überzeugung – überragendes technisches Wissen. Dieses technische Fachwissen fehlt ihm jedoch völlig. Er ist hier nicht allein. Viele in diesem Bereich tätige Historiker – bis auf Prof. Dr. Nolte – glauben in maßloser Selbstüberschätzung, ähnliche Fähigkeiten zu haben.

Durch ein besonderes Beispiel wollen wir dies belegen. Pressac erkannte nicht, daß alle Bauten in Birkenau im Grundwasser stehen und deshalb die Keller als Wannen ausgebildet werden mußten. In einem Dokument der Zentralbauleitung[4] betreffend die sogenannte Zentralsauna, oder BW 32, ist festgehalten, daß am Gebäude das Grundwasser 20 cm unter Geländeoberkante stand. Diese Tatsache ist belegt durch viele weitere Dokumente, die noch auszuwerten sind.

Herr Kriener folgte den Aussagen in Pressacs zweitem Buch kritiklos. Der französische Apotheker berichtet richtig über das russische Sonderarchiv. Dort befinden sich nach einer amerikanischen Liste[5] mehr als 83.000 Dokumente und Zeichnungen, die für diese schon 1992 verfilmt worden sind. Er berichtet jedoch falsch über ein »Anzeigegerät für Blausäure-Reste«, das es nach Auskunft eines Dipl.-Chemikers nicht gab.[6]

J.-C. Pressac gebührt aber unbestreitbar das Verdienst, als erster Autor über das Archiv der »Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei in Auschwitz« berichtet zu haben.[2] An herausragender Stelle berichtet er über die seinerzeit modernsten und leistungsfähigsten Entlausungsanlagen der Welt, von denen zwei, eine stationäre und eine mobile Anlage, 1944 in Auschwitz in Betrieb waren. Wir haben die Anlagen inzwischen bis ins Detail erforscht. Hersteller war die Firma Siemens-Schuckert. Wir werden berichten.

Nach dieser notwendigen Abschweifung zurück zu unseren Nachforschungen. Das fragliche Bild hat Pressac in seinem zweiten Buch, zunächst in einer französischen Ausgabe,[7] mit sorgfältiger und richtiger Bildunterschrift als [übersetzt] »Entwesungskammern, die mit elektrischer Heißluft betrieben wurden, […]« bezeichnet. Hier findet sich auch die Quellenangabe des Bildes.[8] Ebenso einwandfrei ist seine Angabe in der deutschen Ausgabe.

Das Ursprungsbild ist jedoch schon abgebildet im ersten Buch von Pressac[3] auf Seite 63. Wir fügen das Bild verkleinert bei. Dieses Buch – es gibt nur 1.000 Exemplare mit 564 Seiten DIN A 3 – findet sich fast nur in Staatsbibliotheken. Das Bild ist 21,2 × 17,2 cm groß. Der Schriftzug darunter, 17,8 × 0,7 cm, lautet:

»E n t w e s u n g s a n l a g e  Z i g e u n e r l a g e r«

Zur abschließenden Beurteilung des Sachverhaltes stehen uns weitere Dokumente und Zeichnungen zur Verfügung, die seinerzeit Pressac zu seinem ersten Buch noch nicht kannte. Seine Gebäudebeschreibung ist z.B. unrichtig. Es sind dies:

  1. Schreiben der Firma Umluft-Apparatebau-Gesellschaft vom 19.2.43, eingegangen 22. Feb. 1943, Bftgb. Nr. 23584/43; ZAM 502-1-332-31
    1. Zugehörig: Kostenanschlag über Heißluftentwesungsgerät, 2 Seiten; ZAM 502-1-332-33 u. 33R
    2. Zugehörig: Beschreibung über Heißluftentwesungsgerät mit elektrischer Beheizung, Type IV; ZAM 502-1-332-32 u. 32R
  2. Dringendes Telegramm vom 30. Mai 1943 mit Bestellung; ZAM 502-1-332-27
  3. Zeichnung: Baracke 8, Entlausungs-Baracke im KGL, Plan Nr. 2437 vom 31.5 43, M= 1:100; ZAM 502-2-148-52
  4. Schreiben der Firma Umluft-Apparatebau-Gesellschaft, 26.6.43, eingegangen 30. Juni 1943, Bftgb. Nr. 31676/43; ZAM 502-1-336-91; handschriftlicher Eintrag: »2 Anlagen sind am 29.6.43 eingetroffen. [gez.] Jäh 1.7.43«
  5. Betriebsvorschrift für die Bedienung der Umluft-Entwesungsanlage II/SO, Eingang: 2. Juli 1943, Bftgb. Nr. 31870/43; ZAM 502-1-336-103
  6. Schreiben der Zentralbauleitung 2. Juli 1943 an Umluft-[…], Bftgb. Nr. 31736/Jäh/L, Bereithaltung Monteure; ZAM 502-1-332-12
  7. Schreiben der Umluft-App.-Ges., 15 7 43, Eingang: 17. Juli 1943, Bftgb. Nr. 32765/43, Bestätigung; ZAM 502-1-332-11 u. 11R
  8. Schreiben von Lager B II d an Kommandantur, 22. Juli 1943, Antrag auf gleiche Entlausungsanlage wie Lager B II e; ZAM 502-1-336-101 u. 101R
  9. Aufstellung über die im KL und KGL Auschwitz eingebauten Entwesungsanlagen, Bäder und Desinfektionsapparate, Bftgb. Nr. 33632/43 [schlecht leserlich] vom 30.7.43; ZAM 502-332-9 u. 10
  10. Zeichnung: Bestandplan der Entwesungsbaracke, Plan Nr. 3182 vom 4.11.43, M = 1:100 u. Lageplan M = 1:5000; ZAM 502-2-148
  11. Zeichnung des Autors »KGL Auschwitz II (Birkenau), Stand Februar 1944«

Diese Dokumente können in Ablichtung über VHO vom Autor gegen Erstattung der Kosten (DM 1,-/Seite; hier: 19 Seiten) erworben werden. Zur Erläuterung der vorstehend aufgelisteten Dokumente sei auf Folgendes hingewiesen:

Die Zeichnungen zeigen deutlich eine Baracke des Typs »260/9« (Pferdestallbaracke), sie ist jedoch im Gegensatz zu den Baracken gleichen Typs im Lager mit Fenstern ausgestattet. Sie hat zudem eine vertieft liegende eigene Heizungsanlage erhalten. Alle für eine typische Entlausungsbaracke erforderlichen Räume wie Aus- und Ankleideraum sind vorhanden. Ablaufmuster ist naturgemäß auch hier von der unreinen zur reinen Seite. Aborte etc. sind ebenfalls vorhanden. Die Baracke hat eine Abmessung von 40,76 × 9,56 m = 389,67 m². Die Anzahl der Duschen beträgt 44 Anlagen. Der Standort des Fotographen ist ersichtlich. Angegeben ist ferner der mögliche Durchsatz an Personen mit: »Leistung mind. 2800 Mann täglich.«

Aus dem nicht aufgeführten Schriftverkehr geht hervor, daß die Anlage als BW 32a am 17.2.1944 fertig war. Ebenfalls wird berichtet, daß auf Betreiben des Standortarztes jedes Lagerteil eine solche eigene Entlausungsanlage erhalten sollte. Da die neuartigen Hochfrequenz-Entlausungsanlagen – wie aus einem ausführlichen Bericht zu entnehmen ist – eine unvorstellbare Leistungsfähigkeit erbrachten, wurde auf weitere herkömmliche Anlagen wie der hier dargestellten Heißluftentlausungsanlage verzichtet.

Alle geprüften Unterlagen beweisen zweifelsfrei, daß die Unterschrift unter dem Bild in den Stuttgarter Nachrichten vom 18.6.1994 eine Bildfälschung durch Falschuntertitelung ist. Das dokumentarisch Unbewiesene, nämlich die Existenz von Menschengaskammern in Auschwitz, sollte dem Leser durch diese Fälschung als bewiesen vorgegaukelt werden. Zugleich sollte damit das dokumentarisch Bewiesene, nämlich die ungeheuren Anstrengungen der SS zur Gesundheitsvorsorge für die Häftlinge, unter den Teppich gekehrt werden. Welcher Staatsanwalt geht dagegen vor?


Anmerkungen

Abkürzungen: ZAM : Zentralarchiv Moskau; APMO: Archiv des staatlichen Museums in Auschwitz.

[1]H. Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten. Eine Erwiderung an Jean-Claude Pressac. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Robert Faurisson u.a., Vrij Historisch Onderzoek, Berchem 1, 1995.
[2]J.-C. Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, Piper, München 1994.
[3]J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989.
[4]ZAM 502-1-336-106 u. 107. vom 04 06.1943.
[5]United States Holocaust Research Institute Archives Preliminary Aid, RG-11.001M.03, Records of the Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei in Auschwitz (Osoby fond #502).
[6]Vgl. auch das Photo bei J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 3), S. 47, Foto 18.
[7]J.-C. Pressac, Les crématoires d’Auschwitz. La machinerie du meurtre de masse, CNRS Éditions, Paris 1993.
[8]APMO. Neg. Nr. 20 995/507

Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 1(4) (1997), S. 244f.


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