Christopher Browning: Ein unwissender Experte
Von Dr. Ingrid Rimland
Es ist von Vorteil zu wissen, welche Entdeckungen man machen kann, wenn
Verfechter der geläufigen Holocaust-Version in ein Kreuzverhör genommen werden.
Nachfolgend möchte ich daher wiedergeben, was bei einem solchen Verhör eines Zeugen der
Anklage gegen den deutsch-kanadischen Revisionisten Ernst Zündel in seinem zweiten
Prozeß in Toronto im Jahre 1988 herauskam. Es handelte sich dabei um den Zeugen
Christopher Browning.[1]
Nach Angaben dieses Geschichtsprofessors aus dem Staate Washington
zahlte ihm die Krone (d.h. der kanadische Steuerzahler) $150 pro Stunde (etwa 180 DM),
zuzüglich Spesen, um nach Toronto zu kommen und unter Beweis zu stellen, daß Ernst
Zündel Unwahrheiten verbreitet habe. Er führte aus, daß ihm Yad Vashem $30.000 für die
Abfassung einiger Bücher gezahlt habe und daß das Simon Wiesenthal Center ihm einige
Artikel finanziell honoriert habe. Er gab an, daß verschiedene von der Anklage vorgelegte
Dokumente viele Angaben der Broschüre Did Six Million
Really Die? widerlegten, wegen der E. Zündel angeklagt war.[2]
Im Rahmen des Kreuzverhöres ergab sich bezüglich seiner Beweise
folgendes:
- Browning gab zu, niemals einen Gaswagen zur Tötung von Menschen gesehen zu haben, und
er weiß auch nicht, wie ein solcher funktionieren könnte. Er meinte, niemals in
deutschen Militärarchiven über Gaswagen recherchiert zu haben und auch niemals
technische Zeichnungen, Pläne, technische Literatur oder Fotos bezüglich Gaswagen
gesehen zu haben.
- Er gab zu, daß er von Yad Vashem, dem israelischen Holocaust Remembrance Horror Museum,
jenes Bild und den dazugehörigen Untertitel erhalten habe, das er in seinem
Buch Fateful Months wiedergab.[3]
- Obwohl er über die üblichen Begasungs-LKWs der Wehrmacht zur Entlausung von Uniformen
und anderem keine Kenntnisse besitzt, gesteht er ein, daß es diese gegeben haben könne.
Auch gibt er zu, daß Gaskammern zur Entlausung benutzt werden könnten.
- Er bekräftigte, daß Heinrich Himmlers Posener Rede vom 4. Oktober 1943 das
Schlüsseldokument für den Holocaust sei, aber er gab zu, weder ein Original dieses
Dokuments gesehen noch die Tonaufnahmen dieser Rede gehört zu haben, die von sehr
schlechter Qualität sein sollen.
Auch die Ergebnisse der Beweisaufnahme des "Wilhelmstraßenprozesses" haben ihn
offenbar nicht skeptisch gemacht: Demnach wurde diese "geheime" Rede nicht nur
auf Tonband aufgenommen, sondern sogar gleich als Schallplatte massenhaft vervielfältigt.
Die Stimme Himmlers ist kaum zu erkennen, und einen Herkunftsnachweis der Platten gibt es
nicht (Staatsarchiv Nürnberg, KV-Fall 11, A74, S. 7202-7211). Erstaunlich auch, daß
diese "geheime" Rede bereits am 18.11.1943, als 11/2 Monate nachdem sie angeblich
gehalten wurde, in der New York Harald Tribune veröffentlicht wurde. Dort konnte
man zwar den exakten Wortlaut der Rede wiedergeben, nicht aber das korrekte Datum (14.
statt 4. Oktober, wie heute angenommen).
- Browning gestand ein, nicht zu wissen, daß die US-Regierung die aufgefundenen
Tagebücher Goebbels mit dem Stempel »The US government neither warrants nor
guarantees the authenticity of this document« (Die US-Regierung kann die Echtheit
dieses Dokumentes weder gewährleisten noch garantieren) versah. Trotzdem, so erläuterte
der Verteidiger Douglas Christie, verläßt er sich verstärkt auf diese Tagebücher, um
seine Holocaust-Theorie zu stützen.
- Browning meinte, er habe mit Staatsanwälten in Kriegsverbrecherprozessen gesprochen und
von ihnen Dokumente erbeten. Er habe weder die Gerichtsprotokolle gelesen noch daraus
zitiert. Er gab zu, weder mit den Verteidigern in solchen Verfahren gesprochen noch sie um
Dokumente gebeten zu haben. Trotzdem bestreitet er, den Holocaust mit der Absicht zu
untersuchen, eine bestimmte Meinung darüber bestätigen zu wollen.
- Browning gestand, lediglich ein Luftbild von Auschwitz aus der Zeit von Dezember 1943
bis Januar 1945 gesehen zu haben, und zwar als Wandbild im Yad-Vashem-Museum in Israel. Er
habe nicht darauf geachtet, ob auf diesem Bild aus den Kaminen der Krematorien Qualm
quoll.
- Professor Browning nannte das Weißbuch, einen Bericht, in dem die deutsche Regierung
ihren Beschluß zum Einmarsch nach Polen begründete, »Nazipropaganda«. Er mußte
aber zugeben, dieses Weißbuch weder jemals gelesen noch auch nur gesehen zu haben,
sondern daß er sich zur Bildung seiner Meinung nur auf das verlasse, was er von anderen
Historikern darüber vernommen habe.
- Er gab zu, sich in seinen Schriften jeweils nur auf einen Band von Hans Franks
43-bändigem Tagebuch zu beziehen (Hans Frank war im Kriege Gouverneur des »Generalgouvernement«
Polen), und daß er Franks späteres Abstreiten jeder Schuld während des Nürnberger
Prozesses auslasse. Er sagte auch, die Nürnberger Dokumente bezüglich Frank nicht
untersucht zu haben.
- Er gestand ein, die Einzelheiten der deutschen Besetzung Polens nicht untersucht zu
haben.
- Auschwitz sei nicht das Gebiet seines Spezialwissens und er sei in keinem der östlichen
Lager gewesen.
- Im Kreuzverhör konnte er nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die überwiegende Zahl
deutscher Juden aus dem Deutschland in den Grenzen von 1938 fliehen konnte oder nicht.
Und all dies für $150 die Stunde!
Anmerkungen
| [1] | Eine detaillierte Zusammenfassung der 5-tägigen Ausführungen Brownings sind zu finden
in: B. Kulaszka
(Hg.), Did Six Million Really Die?, Samisdat Publishers, 206 Carlton St., Toronto,
Ontario, M5A 2L1, 1992, S. 84-157; vgl. R. Lenski, Der
Holocaust vor Gericht, ebenda, 1993, S. 97-158.
|
| [2] | Die ursprüngliche, 40-seitige Broschüre dieses Titels wurde von Richard Verall
verfaßt und unter dem Pseudonym Harwood von Historical Review Press in Richmond im Jahre
1975 publiziert. Diese unausgereifte Broschüre basiert auf einem nicht zur Publikation
gedachten Arbeitsmanuskript von David L. Hoggan. Die deutsche Fassung »Starben wirklich
sechs Millionen?« erschien im gleichen Jahr als Historische Tatsache Nr. 1
und wurde seither vom Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung in Vlotho
vertrieben. Eine aktualisierte Fassung, nun erhältlich bei VHO, erschien 1995.
[Beide Fassungen sind in Deutschland verboten]
|
| [3] | Holmes & Meier, New York 1985, später hat Yad Vashem zugegeben, daß es keinerlei
Hinweis gebe, um was es sich bei dem abgebildeten zerstörten Lastwagen handele, und daß
bisher weder die Gaswagen selbst noch Bilder davon aufgetaucht seien, vgl. P. Marais, Les
camion à gaz en question, Polémique, Paris 1994, S. 300.
|
Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 1(4)
(1997), S. 262.
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