Aus der Forschung
Von Dipl.-Ing. Michael Gärtner, Dr.-Ing. Andreas Niepel, Dipl.-Ing. Werner Rademacher, Dr. phil. Wolfgang Meier und Dr. jur. Franz Schumacher
In dieser Rubrik berichten wir über neue Ergebnisse unserer Arbeit und geben Hinweise auf neue Erkenntnisse. Wir bitten unsere Leser um rege Beteiligung durch Hinweise auf weitere Informationen. Wir bitten weiter um Quellenangaben, in denen Ergänzungen zu finden sind. Wichtig ist hierbei, wo sie zu finden sind. Großen Wert legen wir auf Veröffentlichungen aus den Jahren unmittelbar nach Kriegsende, auch in |
So = Sonderbehandlung
Wir haben erstmalig ein Dokument in Händen, das unsere Auffassung zum Thema Sonderbehandlung bestätigt. Wie schon Dr. W. Stromberger richtig erörtert,1 ist es kein »Tarnwort« für Massentötung, sondern bezeichnet eine Maßnahme für Massenentlausung. Einfach eine Sonderaktion, um Menschen und Gebäude frei von Läusen und anderem Ungeziefer zu bekommen. Dies ergibt sich aus Kostenüberschläge vom 28.10.1942 und anderen Dokumenten.
Stromberger erwähnt richtig das Gebäude BW 32, die große Entwesungsanlage im KGL in Birkenau als entscheidendes Bauwerk. Folgend sind also alle Maßnahmen zu beachten, die der Entlausung und Entwesung dienen. Zwischenlösungen sind hier auch zu beachten. Vgl. die Arbeit »Revolutionäre Entlausungstechnik in Auschwitz: UKW-Anlagen« in diesem Heft.
Wir werden auch bald unsere eigenen Forschungsergebnisse zu »Bunker 1« vorlegen werden. Auch neue Erkenntnisse zu Krematorium 4 liegen vor, mit denen wir erstmalig weitere bisher unbekannte Erkenntnisse vorlegen werden.
Unter »Sonderbehandlung« wurden zweifellos alle hygienischen Maßnahmen zusammengefaßt. Wir bitten unsere Leser um Verständnis, daß wir hierbei besonders sorgfältig vorgehen wollen. Deshalb prüfen wir nochmals jede Einzelheit.
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Wilhelm Stromberger, »Was war die ›Sonderbehandlung‹ in Auschwitz?«, Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 44(2) (1996), S. 24f.Fä = Fälschung
Endlich ist es uns gelungen, eine der plumpsten Fälschungen aufzudecken. Es hat nur sehr lange gedauert, bis wir »ad fontis« waren. Wir brauchten den Text eines 1944 in Stockholm, Schweden erschienenen Buches Den siste juden fran Polen, aus dem Albert Bonnier's Bokförlag.
Eine deutschsprachige Ausgabe1 erschien 1945 in der Schweiz. Aus dieser Ausgabe zitieren wir aus dem Buchumschlag:
»Adolf Folkmann ist der richtige Name des letzten Juden aus Polen. Folkmann lebte 21 Monate unter dem Sowjetstern und sah den Einmarsch der deutschen Truppen in Lemberg Er überlebte tausend Pogrome. Er wohnte im Ghetto bis zur endgültigen ›Liquidierung‹. Folkmann verließ Lemberg am 15. Juli 1943 und Polen am 18. August 1943. Er ist unter allen jüdischen Flüchtlingen aus Polen bis heute der letzte, der die Freiheit in einem westeuropäischen Lande erreichen konnte. Folkmann floh aus Norwegen nach Schweden und kam Ende Oktober 1943 in Stockholm an.
Wenige Wochen nach seiner Ankunft hat Stefan Szende Folkmann kennengelernt. Er hat die Angaben Folkmanns auf Glaubwürdigkeit hin untersucht. Alle seine Angaben konnten kontrolliert und bestätigt werden. Deswegen kann man mit ruhigen Gewissen sagen, daß dieses Buch die Wahrheit und nichts als die Wahrheit enthält.«
Zu erkennen ist sicher, daß in den Texten die Datumsangaben - die hier hervorgehoben wurden - von Bedeutung sind. Laut der schwedischen Ausgabe 1944 unterschrieb Stefan Szende sein »Förord« mit »Stockholm den 31. mars 1943« Er unterschrieb also an dem Tag, als die unwahren und erbärmlichen Erzählungen fertig waren. Natürlich entdeckte der Europa Verlag diesen Fehler und änderte in der Ausgabe 1945 das Datum einfach ab auf 31. März 1944 und schon war die zweite Version der »Wahrheit« hergestellt. So einfach ist Fälschen!
Wenn wir einmal Zeit haben, werden wir uns auch mit dem technischen und sonstigen Unfug beschäftigen, der in diesem Buch u. a. über Belzec geschrieben wurde.
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Stefan Szende, Der letzte Jude aus Polen, Europa Verlag, Zürich 1945.DC = Wie D. Czech im Kalendarium fälscht
F. Piper hat in seinem Buch Die Zahl der Opfer von Auschwitz1 auf Seite 68 einen Funkspruch auf Formular abgebildet. Der Text, der an das Wirtschaftsverwaltungs-Hauptamt, Amtsgruppe D (Oranienburg) ging, lautet:
»Betreff: Judentransporte aus Berlin
KL.-Auschwitz meldet Judentransport aus Berlin Eingang am 13.3.43 Gesamtstärke 964 Juden. Zum Arbeitseinsatz kamen 218 Männer u. 147 Frauen. Die Männer wurden nach Buna überstellt. Gesondert wurden 126 Männer u. 473 Frauen u. Kinder untergebracht.«
Daraus fälschte D. Czech in ihrem Buch Kalendarium2 auf Seite 440 folgenden Text:
»Mit einem Transport des RSHA aus Berlin sind 964 Juden eingetroffen, und zwar 344 Männer sowie 620 Frauen und Kinder. Nach der Selektion werden 218 Männer, die die Nummern 107772 bis 107989 erhalten, als Häftlinge in das Lager eingewiesen. Die übrigen 599 Menschen, 126 Männer sowie 473 Frauen und Kinder werden in den Gaskammern getötet.« [Hervorhebung d. Verf.] |
APMO, Höß-Prozeß, Bd. 12, Bl. 172, Anlage 16; Documenty i materialy, aaO., S.117 |
So geht entweder diese alte Kommunistin mit der Wahrheit um, oder man hat schon im Höß-Prozeß vielleicht so gefälscht und sie hat es nicht geprüft. Wie wird es erst im Prozeß gewesen sein und unter den bekannten Folterungen? Tote können nicht mehr sprechen. Dafür schwätzt aber Herr Münch. Wer sonst noch hat sich seine Freiheit erlogen und verkauft sich dafür heute noch? Wir bitten erneut alle mit uns für die Wahrheit streitende: Achten sie auf das »Kalendarium«. Es gibt unheimlich viele Möglichkeiten des Vergleiches. Sie werden sich wundern, was sie alles finden werden. Prof. Dr. G. Jagschitz soll uns nicht umsonst aufmerksam gemacht haben. (vgl. VffG 4, S. 265ff.) Wir sammeln diese Fälschungen zur Veröffentlichung zu gegebener Zeit.
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Verlag Staatl. Museum Auschwitz, Auschwitz 1993.2
D. Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939 - 1945, Rowohlt Verlag GmbH, Reinbek 1989RB = Reichsbahntransport
Ein in mehrfacher Hinsicht äußerst interessantes Dokument fanden wir in Hefte von Auschwitz Nr. 17, Seite 97. Es berichtet über eine beabsichtigte Überstellung von »ca. 500 Häftlingen von hier [Auschwitz, d. Verf.] nach Schwientochlowitz«. Dieses Nebenlager ist von Auschwitz ca. 45 km Eisenbahnstrecke entfernt. Das Dokument ist datiert: »5. Juni 1943« und wurde ausgefertigt vom »Leiter der Abteilung II«.
Bei der Reichsbahndirektion Oppeln wurden »11 G-Wagen und 2 Personenwagen« bestellt. Letztere waren üblich für die Wachmannschaften. Somit berechnete die Transportleitung im Mittel 45 Häftlinge pro Waggon. Diese Angabe deckt sich mit anderen bereits bekannten Dokumenten. Wenn aber für eine kurze Strecke so belegt wurde, dann wird es unglaubwürdig, daß für längere Transportzeiten und -strecken 80 bis 100 Personen in einem Waggon transportiert worden sein sollen.
Das Schreiben erhielten: 1. Schutzhaftlagerführung, 2. Lagerarzt, 3. Häftl. Geld-Verwaltung, 4. Häftl. Effekten-Verwaltung, 5. Abteilung Kasse, und 6. Abteilung III a [jeweils] des KL.-Auschwitz. Hier wird bewiesen, daß sowohl die Geld- und Effekten-Verwaltung ständig wußte, wo sich die Häftlinge befanden und daß das Häftlingseigentum erhalten wurde.
Der Eingangstempel der »Abteilung III A.« zeigt, daß diese Abteilung eine eigene Tagebuch-Nummerierung führte.
Quelle. APMO D-Au 1-3a/3 18
IRK - Comité International de la Croix-Rouge
Prof. Dr. G. Jagschitz erklärte in seinem mündlichen Gutachten am 30.4.92 in Wien:
»[...] Es ist schließlich auch das Rote Kreuz gewesen, das Informationen gesammelt hat und ich muß bei dieser Gelegenheit sagen:
Wenn es jemanden gibt, der Dokumente verheimlicht, dann ist es das Rote Kreuz. Das ist die einzige Organisation, die mir den Zugang zu den Dokumenten verwehrt hat. Alle anderen sind kein Problem, aber das Rote Kreuz verhindert an den zwei Stellen, wo die Dokumente liegen, nämlich in Genf und in Arolsen, wo die Zentrale Nachweisstelle ist, mit dem Hinweis, daß sie nur dazu da sind die Interessen von Häftlingen, aber nicht die Interessen der Wissenschaft zu vertreten. Also wenn man jetzt meint, daß die Arbeit des Forschers behindert wird, habe ich sie nirgends gefunden, außer beim Roten Kreuz. [...]«
Quelle: Protokoll des mündl. Gutachtens Prof. Jagschitz vom 30.4.1992, Blatt zwischen 495 und 497, Landesgericht für Strafsachen Wien. Az.: 26 b K 14.184/86
Überdenkt man seine Worte logisch, so kann herauskommen: Entweder wollte sich das Rote Kreuz nicht selbst belasten, oder die Unterlagen enthalten nicht die Bestätigungen für die »veröffentlichte Meinung der etablierten Geschichtsschreibung«. Es wäre natürlich auch denkbar, daß Deutschland durch Unterlagen entlastet worden wäre, dann hätte das Rote Kreuz die Wahrheit unterdrückt, was wieder zum ersten Punkt zurückführt.
Nach der „Schweizer Judengoldaffäre" 1997 berichtete die Presse von der Übergabe von Dokumenten an Amerika. Es erhebt sich heute damit die Frage: Wer hat nun die Rolle des „Roten Kreuzes" in Amerika übernommen? Es gibt bis heute nicht ein Wort von beiden Seiten darüber, welche Unterlagen übergeben worden sind, geschweige denn eine Auskunft über den Inhalt der übergebenen Unterlagen. Ob Jagschitz sich auch darüber im kommenden Gutachten äußert, bleibt abzuwarten.
GA = Prof. Jagschitz leugnet
Jagschitz, so stellten wir bei der weiteren Durchsicht seines mündlichen Gutachtens fest, hat sich in den Kreis der in der BRD verfolgten Leugner eingereiht. Im Gerichtsprotokoll vom 30.4.1992, Seite 421 lautet seine Aussage
»[...], aber man kann nicht so tun, als würde mit dem vorhandenen Zahlenmaterial eine exakte Zahl feststellbar sein.
Und so hat es nun ungefähre Schätzungen gegeben, die bemüht waren, dieses Für und Wider abzugrenzen, und daher kann man nach dem momentanen Stand des Wissens und nach der momentanen Prüfung der vorhandenen Quellen zu dem Schluß kommen, zu dem ein Mitarbeiter des Auschwitzmuseums gekommen ist, daß man etwa ein bis 1,2 Millionen Menschen als getötet annehmen muß. Und das ist nun ganz klar, daß die Beseitigung der Vier-Millionen-Zahl eine notwendige Korrektur war, aber keinesfalls bedeutet, daß niemand getötet wurde. Wir haben auch hier wieder die immer gleiche Taktik, vier Millionen sind falsch, also hat es Vernichtung in Auschwitz durch Gas oder andere Tötungsarten nicht gegeben. Es muß hier genau unterschieden werden zwischen einer korrigierbaren, notwendigerweise korrigierbaren Zahl und dem Minimum, das es festzustellen gilt.« [Hervorhebungen D. Verf.]
Auf Seite 498 lautet der Text:
»[...] die massenhafte Vernichtung von Menschen in einem Ausmaß von mindestens mehreren Hunderttausend und höchstens 1,5 Millionen [...]«
Man kann die Unverfrorenheit nur bewundern, mit der hier nach 47 Jahren übelster Beschuldigungen des deutschen Volkes 2,8 Millionen Menschen mit wenigen Federstrichen als Opfer gestrichen werden, ohne ein Wort des Bedauerns zu finden. Zudem bringt es Jagschitz fertig, von seiner selbst gesetzten Mindestzahl von einer Million Opfer, die als »getötet angenommen werden muß«, selbst herunterzugehen: »mindestens mehrere Hunderttausend«. Also muß man wohl doch nicht? Inzwischen ist Jagschitz durch Pressac sogar noch unterboten worden. Nichts ist besser geeignet zu beweisen, wie notwendig die Revisionisten waren und sind! Prof. Dr. G. Jagschitz nähert sich in seinem Verhalten immer mehr Pressac an.
GA = Prof. Jagschitz hat Zweifel
Auch zu einem anderen Thema, das schon sehr lange in der Diskussion ist äußert sich Jagschitz im mündlichen Gutachten vom 30.4.1992
»Es sind hier Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Aussage gekommen, weil Höss selbst in seinem Buch schreibt, die englischen Vernehmungsbeamten hätten ihn gefoltert. [...]«
Ferner:
»Ich habe etwas gemacht, was glaube ich bisher noch niemand gemacht hat zur Prüfung der Echtheit. Es gibt einen von Höss persönlich geschriebenen Lebenslauf, und zwar in seinen SS-Personalakten, die in Berlin liegen im Document-Center und es ist das Manuskript, das in Auschwitz liegt, ein handschriftliches, mit Bleistift geschriebenes Manuskript. Also hier kann man einmal die Vorwürfe des verschiedenen Zustandes des Originals ausräumen. Es ist durchgehend handschriftlich. Wenn ich aber diese beiden Schriften vergleiche, das eine stammt aus dem Jahre 1936 und die andere aus dem Jahre 1946, so sind für mich merkwürdige Diskrepanzen dieser beiden Schriften vorhanden, sodaß ich sagen kann, für mich als Laie ist die Möglichkeit nicht gegeben, die Identität dieser beiden Schriften zu prüfen, bzw. die Frage, ob sich jemand in 10 Jahren in seiner Schrift so verändern kann. Ich kann also nur sagen, daß es ein handschriftliches Manuskript gibt, das nach den Regeln der inneren Kriterien, die ich anwenden kann, mit den Dokumenten übereinstimmt, die ich kenne. Ich kann aber nicht die Frage eines Schriftvergleiches beantworten, weil ich dazu die nötigen Kenntnisse nicht besitze.[...] Jedenfalls die Aussagen Höss sind hier und die überlieferten Protokolle habe ich geprüft, die englischen sind nicht alle im Original zugänglich und man kann hier nur sagen, daß es notwendig wäre, wahrscheinlich diese Originale einmal von einem Schriftsachverständigen zu prüfen. Es geht auch hier wieder um das Problem - ein einzelnes Problem - das notwendigerweise zu prüfen ist. [...]«1 [Hervorhebungen d. Verf.]
So die klare Aussage des Sachverständigen. Welcher Richter riskiert nun seine Karriere und gibt das Gutachten in Auftrag? Welcher Schriftsachverständige wagt dieses Gutachten, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt?
Es erhebt sich an dieser Stelle die sicher interessante Frage: Hätte Prof. Dr. G. Jagschitz all diese Worte auch schriftlich von sich gegeben, wenn er geahnt hätte, seine Formulierungen könnten einmal in einer Zeitschrift erscheinen? Da sein schriftliches Gutachten nach nun 11 Jahren immer noch aussteht, kann er diese Frage und vielleicht noch folgende Fragen hoffentlich bald beantworten.
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Landesgericht für Strafsachen, Wien. 26 b Vr 14. 184/86. Protokolle wie erwähnt.