Rüdiger Kammerer – Armin Solms (Hg.)

Wissenschaftlicher Erdrutsch durch
Das
Rudolf
Gutachten

Eine Besprechung des »Gutachtens über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den ‚Gaskammern‘ von Auschwitz« sowie weiterer neuer Forschungsergebnisse um den ‚Holocaust‘

Cromwell Press


Inhalt

Seite

„... Erstaunt war man bei der Erforschung der Hexenprozesse, daß die Aussagen der geständigen Angeklagten oder der Belastungszeugen in ihrem Inhalt so sehr übereinstimmten. Dies betraf Einzelheiten von Ort, Zeit, betroffenen Personen und den Tathergang. Genauere Forschungen ergaben, daß diese Dinge einfach zu erklären sind. Zum einen schrieb der Hexenhammer bis ins einzelne vor, welche Fragen bei Verhören gestellt werden sollten. Die Art der Prozeßführung schließlich mußte zu immer den gleichen Angaben führen. Das Bild der Hexerei wurde durch den Hexenhammer und durch viele weiteren Schriften ins Volk getragen... Details über einzelne Verbrechen schließlich sprachen sich durch Gerüchte und Tratsch herum, so daß die Übereinstimmung der Aussagen auch bei Einzelheiten wenig erstaunlich ist. Aber selbst wenn es in vielen Fällen immer wieder zu unübersehbaren Widersprüchen kam, so führte dies keineswegs dazu, die Zeugenaussage bezüglich der zentralen Aussage »es war Hexerei« in Zweifel zu ziehen ...

Die Parallelen zwischen beiden Prozeßarten [Hexenprozesse und NS-Nachfolgeprozesse] sind hingegen frappierender:

Zitiert nach: Dr. jur. W. Kretschmer, Der mittelalterliche Hexenprozeß und seine Parallelen in unserer Zeit, Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 41 (2) (1993) 25–28.

1. Auflage Juli 1993: 1 – 20.000

2. Auflage August 1993: 20.001 – 50.000

© 1993 by Rüdiger Kammerer

Cromwell Press – 27, Old Gloucester Street – London WC1N 3XX

Umschlaggestaltung: Walter Vogel

Satz + Druck: Euro Prints, Barcelona

ISBN: 1 898419 05 1

Das komplette Rudolf-Gutachten: 120 DIN A4 Seiten, hochglanz, zahlreiche Farbbilder in brillanter Qualität. Weder die Max-Planck-Gesellschaft noch die gesamte Professorenschaft für Anorganische Chemie konnten fachliche Fehler entdecken! Das gesamte Gutachten ist derzeit bei Cromwell Press für DM 35.00 erhältlich.

Titelbilder: Oben: Diplom-Chemiker Germar Rudolf. Verfasser des Rudolf-Gutachtens.

Unten links: Blick entlang eines Entwässerungsgrabens des KZ Auschwitz-Birkenau im Sommer 1991, rechts Häftlingsbaracken.

Unten rechts: Originalbeschriftung an der Wand eines Umkleideraumes in einer Entlausungsanlage, die die Häftlinge zur Reinlichkeit mahnt, da die Laus der Hauptüberträger der oftmals tödlichen Typhus-Seuche ist. Das Mittel Zyklon B diente überall in Europa zur Tötung der Läuse.

2


1 Vorbemerkungen

1988 trug der amerikanische Spezialist zur Errichtung und Betreibung von Exekutionsgaskammern, Fred Leuchter, vor einem kanadischen Gericht seine Untersuchungsergebnisse über die angeblichen Gaskammern in Auschwitz und Majdanek vor1. Bis zur Vorlage dieses Leuchter-Reports2 gab es keine naturwissenschaftlichen Untersuchungen größeren Ausmaßes über die ‚Gaskammern‘ von Auschwitz, was in Anbetracht der Bedeutung des Themas erstaunlich ist. Der amerikanische Gaskammerspezialist Leuchter glaubt, in seinem Gutachten zu dem Schluß kommen zu können, daß die ‚angeblichen‘ (Leuchter) Gaskammern der untersuchten Anlagen nicht als solche hätten verwendet werden können. So haben u.a. die Analysen von Gemäuerproben aus den angeblichen Gaskammern ergeben, daß diese keine Überreste des Giftgaspräparates Zyklon B enthielten. Verständlicherweise hat dieses Gutachten zu erheblicher Aufregung unter seriösen Wissenschaftlern aller Fakultäten geführt. Über die Frage, ob unsere Vorstellungen vom Holocaust richtig sind, setzte eine rege Diskussion ein, die sich in diversen Veröffentlichungen niederschlug313. Das jüngst erschienene Rudolf-Gutachten, das sich ausführlich mit bautechnischen und chemischen Fragen der angeblichen Gaskammern befaßt14, sorgte schließlich im Frühjahr 1993 für Wirbel, zumal hier ein Fachmann auf die von Leuchter aufgeworfenen chemischen Fragen Antwort gab. Wir werden nachfolgend näher darauf eingehen. Schließlich sorgten eine Reihe prominenter Zeitgenossen dafür, daß der Holocaust in seiner bisherigen Schreibweise nicht mehr als unwidersprochen gelten kann. Davon einige Kostproben:

Leider werden diese neuen Tendenzen in der Geschichtsschreibung von den bundesdeutschen Medien verschwiegen, da die sich daraus ergebenden Konsequenzen nicht erwünscht sind. Um der Öffentlichkeit ein Bild von den neueren Untersuchungsergebnissen zu vermitteln, soll hier ein Uberblick über die bisher am besten untersuchten und annähernd aufgeklärten Fälle im Rahmen des Holocaust gegeben werden, insbesondere sollen die wichtigsten naturwissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse des Rudolf-Gutachtens dargestellt werden. Eine vollständige Behandlung aller Themen verbietet sich aus Platzgründen, jedoch wird es jedem durch entsprechende Quellenverweise ermöglicht, sich tiefer- und weitergehende Kenntnisse zu erwerben.

Nachfolgend soll das Schwergewicht auf drei Komplexe gelegt werden, die aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für den Holocaust in letzter Zeit eingehend untersucht wurden und auch andere, nicht im Rampenlicht stehende Bereiche mit in den Strudel neuerer Erkenntnisse und Bewertungen ziehen werden.

Am Anfang wollen wir uns ansehen, was die Zeugen uns über die angeblichen Ereignisse berichtet haben, um zu wissen, nach was wir suchen bzw. was wir untersuchen müssen.

2 Die Zeugenberichte über den Holocaust – Auszüge

2.1 Babi Jar

Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Kiew im Herbst 1941 sollen aus Kiew und Umgebung insgesamt ca. 100.000 Juden zu einer Schlucht am Rande der Stadt getrieben und dort vom Einsatzkommando 4a innerhalb weniger Tage erschossen und in eine Schlucht hinabgestürzt worden sein. Anschließend sei die Schlucht gesprengt worden, um alle Leichen darunter zu begraben. Im Spätsommer 1943, als die Front wieder zurückwich und Kiew gefährlich nahe kam, soll man sich entschlossen haben, alle Leichen auszugraben und spurlos zu verbrennen, was zwischen dem 19.8. bis 28.9. geschehen sein soll. Aus diesem Grunde seien heute keine Spuren mehr zu finden. Zudem hat die Sowjetunion aus diesem Tal eine Müllkippe gemacht und nach Auffüllung der Schlucht darauf Sportplätze errichtet21.

2.2 Treblinka

Im Vernichtungslager Treblinka, bestehend aus mehreren Komplexen, sollen nach Zeugenaussagen, die unmittelbar im oder nach dem Krieg abgegeben wurden, vom Mai 1943 bis Juli 1944 bis zu 3 Millionen Menschen umgebracht und spurlos verbrannt worden sein. Die berichteten Methoden seien gewesen: Heißdampf, Vakuum, Abgase aus Dieselmotoren sowjetischer Beutepanzer, Fließbandexekutionen oder Stromstöße. Die Zeugen hatten also die freie Auswahl22. Zuerst sollen die Opfer in Massengräbern begraben und später mit großen Baggern exhumiert und verbrannt

3


worden sein. Die Deutschen sollen riesige Gruben ausgehoben haben, in die man auf Betonpfeiler Eisenbahnschienen legte, auf denen wie auf Rosten die Leichen mit den darunter entfachten Holzfeuern verbrannt worden sein sollen. Heute geht man von ca. 700.000 bis 900.000 Opfern aus23. Die Größe der einzelnen Lagerkomplexe, ihre Lage und Ausstattung mit Gebäuden ist wegen vollkommen widersprüchlicher Aussagen ungeklärt, da das Lager nach seiner Auflösung dem Erdboden gleich gemacht wurde.

2.3 Auschwitz

2.3.1 Das Stammlager

Nach der Besetzung durch deutsche Truppen wurde in Auschwitz eine polnische Kaserne in ein Konzentrationslager umgewandelt (KZ Auschwitz I/Stammlager). Nach Zeugenaussagen sollen zu Beginn im Stammlager in der Leichenhalle des neu errichteten Krematoriums (nachfolgend mit röm. I bezeichnet) Massenvergasungen mit Zyklon B (Blausäure auf Diatomeenerde adsorbiert) erfolgt sein. Dazu soll das körnige Präparat durch vier in der Decke befindliche Löcher gekippt worden sein. Nach nur wenigen Minuten sollen alle Opfer tot gewesen sein. Nach einer kurzen Belüftung durch bis zu zwei Ventilatoren in der Decke hätten Häftlingskommandos ohne Atem- oder Körperschutz die Leichen zu den Verbrennungsöfen geschafft. Nachdem das größere Lager Birkenau errichtet worden war, sollen hier die Vergasungen eingestellt worden sein. Das Krematorium wurde in einen Luftschutzbunker für die SS umgebaut24.

2.3.2 Birkenau

Auschwitz-Birkenau gilt als der zentrale Ort des Massenmordes unter dem Nationalsozialismus. Nach alten Darstellungen sollen hier 4 Mio., nach neueren Zahlen 800.000 bis 1.5 Mio. Menschen getötet worden sein25. In diesem Lager, daß vier große Krematorien besaß, soll es insgesamt sechs ‚Gaskammern‘ gegeben haben. Zwei davon waren ursprünglich als unterirdische Leichenkeller der Krematorien II und III vorgesehen. Folgt man den Zeugenaussagen, sind darin ca. 1000 bis 3000 Menschen pro Vergasung getötet worden. Angeblich wurden bei Selektionen an der Eisenbahnrampe Arbeitsunfähige ohne Registrierung in die ‚Gaskammern‘ geschickt, weshalb die genaue Opferzahl nur schwer zu bestimmen sei. Nach Entkleidung und Einpferchung in die ‚Gaskammer‘ sei auch hier durch vier Öffnungen in der Decke des Kellers Zyklon B (5–12 kg) eingeschüttet worden. Nach wenigen Minuten sollen alle Opfer tot gewesen sein26. Nach einer ca. 20 min. Lüftung durch die installierte Umwälzanlage habe das Häftlingssonderkommando ohne Schutzmasken oder -anzüge die Leichen entfernt. Vor der Verbrennung in den Öfen sollen den Leichen die Kopfhaare geschoren und die Goldzähne ausgebrochen worden sein. Die Verbrennung der Leichen sei mit wenig bis keinem Brennstoff erfolgt, wobei angeblich Flammen aus den Kaminen schlugen und die ganze Umgebung durch eine schwarze Rauchdecke verhüllt wurde.

Die Krematorien IV und V besaßen einige oberirdische Räume mit unbezeichneter Verwendung. Sie sollen als Massenvergasungsräume gedient haben. Zwei weitere zu ‚Gaskammern‘ umgebaute Gebäude, ehemals Bauernhäuser, sollen westlich des Lagers gelegen haben. In all diesen Kammern habe man durch Luken in den Wänden das Zyklon B auf den Boden zwischen die Opfer gekippt. Angeblich folgte auch hier ein Todeskampf von wenigen Minuten. Da diese Räume keine Lüftung besaßen, sollen gemäß Zeugenaussagen für die sich sofort anschließenden Aufräumarbeiten Gasmasken benutzt worden sein; andere behaupten, daß dies nicht notwendig war27. Anschließend seien die Leichen zumeist in offenen Gruben verbrannt worden. Dies soll bei intensiver Rauch- und Flammenentwicklung nur wenige Stunden gedauert haben. Die Asche soll anschließend entweder in die Weichsel gekippt oder zur Düngung verwendet worden sein.

3 Die Orte des Verbrechens – eine kritische Studie

3.1 Babi Jar

Ein einschlägig bekannter Politologe hat dazu bereits einen Beitrag geliefert, der an Hand kritischer Quellenstudien an der herrschenden Meinung keine gute Feder läßt28. Aufregend wurde es, als man in Amerika Luftaufnahmen deutscher Aufklärer fand, die dieses Gebiet vor dem Einmarsch und während des Rückzuges fotografiert haben. Die Amerikaner beschlagnahmten diese Bilder nach Kriegsende und archivierten sie in den National Archives (Washington). Neulich wurden einerseits Luftaufnahmen von 1939 und 1944 daraufhin untersucht, ob die Schlucht durch die bezeugten Sprengungen und späteren Ausgrabungen merkliche topographische Veränderungen aufweist. Ergebnis: Bis auf das in 5 Jahren zu erwartende Wachstum der Vegetation hat sich die Schlucht nicht verändert. Die Analyse eines Fotos vom 26.9.1943, als angeblich die Leichen verbrannt wurden, ergab andererseits, daß die Schlucht und ihre Umgebung zu dieser Zeit ohne jede menschliche Aktivität war: Keine Ausgrabungen, keine Feuerstellen, kein Rauch, keine Brennstofflager, keine Transportwege von Brennmaterial29. Damit ist unwiderlegbar bewiesen, daß es sich bei den Geschichten um Babi Jar um Greuelpropagandalügen handelt.

3.2 Treblinka

Es sollte nicht verwundern, daß der bereits erwähnte Politologe auch zum Komplex Treblinka bereits hervorragende Arbeit geleistet hat30. Er führt die Widersprüchlichkeiten der Zeugenaussagen bezüglich der Örtlichkeiten auf, präsentiert Luftaufnahmen deutscher Aufklärer aus der Zeit nach der Auflösung des Gebietes und weist darauf hin, daß groß angelegte Grabungen polnischer Behörden nach dem Krieg keinen Hinweis auf riesige Massengräber oder Verbrennungsgruben fanden. Allerdings blieb dieser Studie jede Wirkung versagt, da der Autor einen vermeintlich politischen Makel besitzt: Er ist national eingestellt. Das ist ‚verdächtig‘. Wie dem auch sei, erst wenn Ausländer mit den glei-

4


chen Forschungsergebnissen daherkommen, nähert man sich hierzulande dem Braten. Zuerst war es die Polish Historical Society, eine in den USA ansässige Gesellschaft von Exilpolen, die eine Verteidigungsschrift für John Demjanjuk anfertigte und veröffentlichte, in der die Ergebnisse des deutschen Politologen bis auf die Kommastelle bestätigt werden31. Bezüglich der Lokalität Treblinka bedeutet dies: Die meisten Zeugenaussagen erzählen bezüglich Lage, Größe und Aufbau des Lagers vollkommen widersprüchliche Dinge, die weder mit den Ergebnissen von Luftbildanalysen noch mit den Grabungsergebnissen polnischer Behörden in Übereinstimmung zu bringen sind. Nun könnte man das angesichts des Schocks, unter dem die Zeugen der Massenvernichtung gestanden haben müssen, noch verschmerzen. Als aber Ende 1992 in Kanada ein Luftbildgutachten erschien, bebte um ‚Treblinka‘ die Erde29. Die moderne Luftbildarchäologie vermag nämlich aus Luftbildern, die nur wenige Monate oder Jahre nach einem Ereignis aufgenommen wurden, akurate Auswertungen vorzunehmen. So sind zum Beispiel riesige Erdbewegungen, wie sie für Massengräber von 700.000 Menschen und den entsprechenden Verbrennungsgruben notwendig gewesen wären, für das Luftbildauge auch nicht durch Tarnaktionen zu verbergen. Die Aufnahmen belegen aber, daß es bis auf eine als Massengrab für höchstens einige tausend Leichen deutbare Stelle keine Erdbewegungen gegeben hat.

3.3 Auschwitz

3.3.1 Das Stammlager

Hier gehen wir etwas intensiver auf die Örtlichkeiten ein, da Auschwitz das Zentrum des »Holocausts« gewesen sein soll. Im Stammlager wiederum interessiert vor allem das Krematorium I. Bei der Diskussion wollen wir uns unter Rückgriff auf die Ausführungen des Rudolf-Gutachtens auf die eingangs erwähnten Zyklon B-Einwurflöcher und die Lüftungslöcher der vermeintlichen Gaskammer konzentrieren:

„Abbildung l zeigt den Grundriß des Gebäudes zu Beginn des Krieges, geplant und gebaut als normales Krematorium ... Die Zyklon B-Einwurflöcher [nicht eingezeichnet] wie auch die Lüftungslöcher sollen [später beim Umbau zum Luftschutzbunker] verschlossen worden sein ...

Abbildung 2 zeigt den Grundriß des Krematoriums im heutigen Zustand32... Nach dem Krieg soll das Dach mit Dachpappe neu gedeckt worden sein, wodurch die Spuren der Zyklon B-Löcher sowie der Lüftungslöcher der ‚Gaskammer‘ verdeckt worden sein sollen. Der erneute Einbau von vier versetzt angeordneten Zyklon B-Einwurfstutzen durch das polnische Auschwitz-Museum nach dem Krieg soll daher nicht an der ursprünglichen Stelle erfolgt sein33...

... [Die] Decke, Außenmauern und Pfeiler sowie das Fundament des Gebäudes [sind] im ursprünglichen Zustand ... Wären in der Stahlbetondecke Öffnungen zum Einbau von Einwurfstutzen und Lüftungsanlagen vorhanden gewesen, so müßten an der von innen unverputzten Decke an entsprechender Stelle Verletzungen der Betonstruktur sichtbar sein, da diese nicht rückgängig gemacht werden können, ohne bleibend sichtbare Spuren zu hinterlassen. Neben den heutigen Einwurfstutzen gibt es in der Decke jedoch keine Anzeichen weiterer ehemaliger Öffnungen. Es gab also die behaupteten Durchbrüche an anderer Stelle nicht! Die heute sichtbaren Betondurchbrüche sind weder verputzt, noch sind die Überreste der abgeschnittenen Bewehrungseisen korrekt entfernt worden. Die Löcher sind behelfsmäßig mit Holz verschalt und mit Teer abgedichtet. Eine solch unsaubere Arbeit entspricht weder der beim Umgang mit Giftgas gebotenen Sorgsamkeit noch deutscher Baufacharbeit. Hätte die SS seinerzeit diese Betondurchbrüche angefertigt (andere waren nie vorhanden!), so sollte zudem eine gleichmäßige Verteilung der 4 Stutzen in der Decke der ursprünglichen (!) Leichenhalle zwecks gleichmäßiger Verteilung des Zyklon B im Raum angenommen werden. Die heutigen Stutzen sind aber nur dann gleichmäßig an der Raumdecke verteilt, wenn man den erst nach dem Krieg in diesen Raum einbezogenen Waschraum als Bestandteil der Leichenhalle (‚Gaskammer‘) betrachtet (siehe Abbildung 2). Die Anordnung der Einwurfstutzen ergibt also nur dann einen Sinn, wenn sie speziell für den heutigen Zustand als falsch dimensionierte ‚museale Rekonstruktionen‘34, also nach dem Kriege erzeugt wurden. Bis heute wird aber unwi-

Abbildung 1: Grundriß des Krematoriums I im Lager Auschwitz I/Stammlager im ursprünglichen Planungszustand. Die Leichenhalle soll später angeblich als Gaskammer benutzt worden sein.
1: Vorraum, 2: Aufbahrungsraum, 3: Waschraum, 4: Leichenhalle (Gaskammer), 5: Ofenraum, 6: Koks, 7: Urnen
Abbildung 2: Grundriß des Krematoriums I im Lager Auschwitz I/Stammlager heute, nach den nachträglichen Manipulationen.
1: Gaskammer; 2: Zyklon B-Einwurfattrappen; 3: Abflußrohre WCs; 4: ehem. Trennwand Leichenhalle – Waschraum; 5: Lüftungkamin des Luftschutzraumes; 6: Luftschutzschleuse, heute als Opfereingang bezeichnet; 7: Urnen, 8: Koks; 9: Rekonstruierte Öfen; 10: Neu durchbrochener Durchgang zum Ofenraum; gestrichelt: alter Durchgang; 11: Überreste des alten Ofens; 12: Kamin-Attrappe

5


dersprochen davon ausgegangen, daß die heute sichtbaren Einwurflöcher erst nach dem Krieg erzeugt wurden, ohne dabei auf angeblich vorhandene Überreste alter, zugemauerter Löcher zurückgegriffen zu haben. Aus all diesen Argumenten kann mit Gewißheit gefolgert werden, daß es zur angeblichen Verwendungszeit der Räumlichkeiten als ‚Gaskammern‘ keine Durchbrüche zum Einwurf von Zyklon B gab. Es fehlt zudem jedes Anzeichen einer ehemaligen Einrichtung zur Entlüftung des Raumes.“

3.3.2 Birkenau

Die Krematorien II und III ähneln in Größe, Ausstattung und Konstruktionsweise den damals wie heute für zivile Zwecke gebauten Anlagen35. Eine detaillierte Untersuchung konstruktiver Einzelheiten erfolgte bereits woanders13,14. Hier wollen wir uns wiederum auf die drei bis vier angeblich existenten Zyklon B-Einwurfstutzen bzw. -löcher konzentrieren.

In diesem Zusammenhang sind Luftaufnahmen von Bedeutung, die von amerikanischen Aufklärern angefertigt wurden. Abbildung 3 zeigt eine solche Luftaufnahme. Abbildung 4 zeigt eine Schemazeichnung derselben. Man erkennt aus der Größe, Form sowie der für Schatten falschen Ausrichtung der Flecken, daß es sich nicht um Stutzen handeln kann36. J.C. Ball29 hat nachgewiesen, daß neben anderen Manipulationen diese Flecken hinzugefälscht wurden. Weiter konnte er in Erfahrung bringen, daß viele Fotoserien, besonders solche mit hervorragender Schärfe, unmittelbar vor dem Lagerkomplex Auschwitz enden bzw. die Fortsetzungen davon verschwunden sind37.

Doch damit nicht genug: Abbildung 5 zeigt die Lage und Größe der einzigen zwei Löcher in der Decke der angeblichen Gaskammer des Krematoriums II38. Diese haben offensichtlich nichts mit den Flecken auf den Bildern gemein. Die Decken der ‚Gaskammern‘ der Krematorien II und III sind heute zerbrochen und eingestürzt. Anzeichen von Geschoßeinschlägen sind nicht zu erkennen. Man geht davon aus, daß diese Räume gesprengt wurden. Die Decke der ‚Gaskammer‘ des Krematoriums II ist noch einigermaßen zusammenhängend erhalten und ruht partiell noch auf den Betonpfeilern. Aus dem Zustand dieses Kellers kann geschlossen werden, daß er nie Bauarbeiten unterzogen wurde. Decken- und Wandmaterial sind somit original. Große Teile des im Inneren des Kellers zugänglichen Mauerwerks und der Betondecke sind im ursprünglichen Zustand, geschützt vor Wind und Wetter. Es sind weder Erosions- noch

Abbildung 3: Ausschnittsvergrößerung der alliierten Luftaufnahme RG 373 CAN F 5367, exp. 3185 des Lagers Birkenau vom 25.8.44. Maßstab des Originals: 1:10.000. Interessant sind die dunklen Flecken auf den Leichenkellern I (‚Gaskammern‘) beider Krematorien (Pfeile), von denen man heute weiß, daß es keine Einwurfstutzen für Zyklon B sind. Sie wurden von der CIA hineingefälscht.
Abbildung 4: Schemazeichnung der Luftaufnahme Abbildung 3. Eingezeichnet sind die Krematorien II und III (unten), zwei Häftlingsbaracken (links oben) sowie eine Küchenbaracke (rechts unten). Die Flecken auf den Leichenkellern I können keine Stutzen sein: zu große, unregelmäßige Flecken mit für Schatten falscher Ausrichtung.
Abbildung 5: Schemazeichnung der Lage und Größe der Flecken (Luftaufnahme Abb. 3) auf der Decke des Leichenkellers I (Gaskammer) von Krematorium II und der Lage der zwei einzig auffindbaren Löcher (eingekreist). S. Rückseite Abb. 6: links, Abb. 7: rechts.

6


Korrosionserscheinungen sichtbar.

Die zwei einzigen im Dach der ‚Gaskammer‘ des Krematoriums II auffindbaren angeblichen Zyklon B-Einwurflöcher sind eindeutig nachträglich durch die Stahlbetondecke gemeißelte Öffnungen, vergleiche Abbildungen 6 und 7. Rudolf führt dazu aus: „Eine nachträglich, unter Verletzung des Betons und der Bewehrungseisenstruktur durchgebrochene Öffnung im Dach eines der betrachteten ‚Gaskammern‘ hätte bei der Sprengung derselben unweigerlich dazu geführt, daß die dabei entstehenden Brüche und Risse der Decke bevorzugt durch diese Locher verlaufen. Die Erklärung dafür liegt darin, daß die Sprengung eine außergewöhnliche Gewalteinwirkung ist und die Rißbildung dann bevorzugt von Schwachstellen [wie z.B. schon vorhandenen Löchern] ausgeht. Die angeblichen Zyklon B-Einwurflöcher im Dach des Leichenkellers I (‚Gaskammer‘) von Krematorium II zeichnen sich aber durch ihre relative Unversehrtheit aus.“ Noch frappierender ist jedoch die Tatsache, daß aus dem in Abbildung 6 gezeigten Loch die Bewehrungseisen nicht entfernt wurden. Sie wurden nur einmal durchtrennt und umgebogen. Diese roh durchgebrochenen und unverputzten Löcher wurden nie vollendet. Eine Benutzung der Löcher als Einwurfluken wäre unmöglich gewesen, da sie weder abzudichten noch zu verschließen waren. Damit wäre die gesamte Umgebung inklusive der vermeintlichen Täter durch massiv austretendes Giftgas gefährdet worden. Die vermeintlichen Opfer hätten außerdem nur mit Gewalt daran gehindert werden können, durch diese Löcher zu entkommen oder sogar das Giftgaspräparat hinauszuwerfen. Somit ist klar: diese angeblichen Einwurflöcher wurden erst nach der Sprengung der Gebäude, also nach dem Rückzug der Deutschen hergestellt. Es sind Manipulationen polnischer oder sowjetischer Herkunft.

4 Die wissenschaftlichen Untersuchungen

4.1 Treblinka

Im Prozeß gegen John Demjanjuk Mitte der 80er Jahre, angeblich identisch mit einem Massenmörder ‚Iwan dem Schrecklichen‘ von Treblinka, wurde die Geschichte des vermeintlichen Vernichtungslagers erneut aufgerollt. Wie sich schon während des Prozesses herausstellte, war der angebliche SS-Ausweis Demjanjuks, einziges Beweisdokument der Anklage vor Gericht, eine Komplettfälschungen des KGB. Obwohl vom Bundeskriminalamt frühzeitig darauf hingewiesen, ignorierte die Jerusalemer Justiz diesen Umstand. Sie ignorierte auch die vielen haarsträubenden Widersprüche und technischen Unmöglichkeiten in den Zeugenaussagen39 – man brauchte einen Schauprozeß, um der Welt den ‚Holocaust‘ erneut einzubleuen. Dies würde verwerflicherweise von den Israelis als notwendig betrachtet, so die deutsch-jüdische Zeitschrift SemitTimes, um die Solidarität des Westens mit Israel zu festigen und von der israelischen Besatzungspolitik gegenüber den Palästinensern abzulenken. Immerhin aber legte sich das Jerusalemer Gericht diesmal nach eingehenden Studien bezüglich der Haupttötungsart fest: Vergasung mit Dieselabgasen. Was ist dagegen einzuwenden? Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden, daß es annähernd unmöglich ist, mit Dieselmotorabgasen zu töten, was im übrigen durch Selbst- und Tierversuche mittlerweile bestätigt wurde, da Dieselabgase im Niederlastbetrieb einen hohen Sauerstoffüberschuß und nur geringe Mengen des giftigen Kohlenmonoxid enthalten40. Nachdenklich stimmt, daß man nicht die berühmten Holzgasgeneratoren zur Vergasung verwendet hat. Diese wurden im Zweiten Weltkrieg wegen des Treibstoffmangels hunderttausendfach eingesetzt, erzeugten leicht mehr als 30% Kohlenmonoxid und benötigten dafür nur Holzabfälle41. Jedem technisch versierten Menschen war damals bekannt, daß die Gase dieser Generatoren unmittelbar tödlich wirkten. Aber obwohl die Massenvernichtung angeblich jahrelang während des Euthanasie-Programmes ausprobiert worden war und zur Verbesserung der Technik eine Heerschar von Ingenieuren und Chemikern eingesetzt worden sein soll, entschied man sich angeblich für die ungeeignetste, ja geradzu idiotische und lächerliche Methode mit Dieselabgasen.

Ein weiteres Problem stellt die Verbrennung von 700.000 bis 900.000 Leichen in wenigen Wochen auf Eisenbahnschienen über Holzfeuern dar. Die dafür benötigten gigantischen trockenen (!) Holzmengen (ca. 100–200 kg pro Leiche, also ca. 70.000 bis 180.000 Tonnen) waren unmöglich in wenigen Wochen zu besorgen. Frisch geschlagenes Holz hätte wegen seines Wassergehaltes nur einen Bruchteil des Brennwertes gehabt, wodurch der Bedarf ins Unermeßliche gestiegen wäre42. Die Beschickung der riesigen Feuerstellen mit Brennholz, die Endsorgung der Asche, der Platzbedarf für die Feuerstellen, den Erdaushub und den Ascheanfall etc. pp. sind technisch nicht zu bewältigende Probleme und stehen zu den Grabungsergebnissen und Luftaufnahmen in unüberwindlichem Widerspruch. Demjanjuk wurde mittlerweile frei gesprochen. Ein weiteres Prozessieren scheint für Jerusalem gefährlich zu sein, da dabei viele Holocaust-Lügen platzen könnten43.

4.2 Auschwitz

Über viele Widersprüche in den herrschenden Darstellungen haben E. Gauss13 und J. Graf44 berichtet. So würde z.B. die Zeugenbehauptung, daß Arbeitsunfähige ohne Registrierung vergast worden sein sollen, nicht mit der Tatsache übereinstimmen, daß in den Totenbüchern des Lagers viele sehr alte jüdische Menschen eingetragen sind. Offensichtlich wurden arbeitsunfähige alte Juden eben nicht direkt von der Rampe weg ‚vergast‘, sondern regulär aufgenommen, bei Krankheit sogar gepflegt. Auch wären viele der bezeugten Vorgänge technisch und naturwissenschaftlich unmöglich, so z.B. das spurlose Verbrennen tausender Menschen in wenigen Stunden in tiefen Groben und das Betreten von ‚Gaskammern‘ (Leichenkeller I) mit Blausäure ohne Gasmaske und Schutzanzug. Über die Tatsache, daß auf den Luftaufnahmen der Alliierten weder Rauchwolken, feuerschlagende Kamine noch Verbrennungsgruben oder große Holzlager zu sehen sind und daß einige der bezeugten Vergasungsgebäude offensichtlich gar nicht existierten, berichtet neben J.C. Ball29 auch die Polish Historical Society45.

Nachfolgend sollen uns die chemischen Untersuchungen interessieren. Sie gehen der Frage nach, ob heute noch in den

7


‚Gaskammern‘ mit Überresten von Blausäure, der wirksamen Komponente im Zyklon B, bzw. deren Verbindungen zu rechnen ist und ob man solche Überreste findet. Blausäure ist eine leicht flüchtige, farblose Flüssigkeit. Würde sie nicht mit Substanzen in der Umwelt chemisch reagieren, wäre sie wenige Tagen nach ihrem Einsatz verdampft und somit nicht mehr nachzuweisen. Allerdings reagiert Blausäure mit einigen Verbindungen im Mauerwerk. Die stabilste unter diesen Verbindungen ist das seit einigen Jahrhunderten bekannte Farbpigment Eisenblau, dessen blaue Farbe der Blausäure ihren Namen gab. In dieser Farbe haben sich Eisen und Blausäure verbunden. Die Frage, die zuerst von R. Faurisson Anfang der siebziger Jahre gestellt wurde, ist, ob diese Verbindung in den ‚Menschengaskammern‘ gefunden werden müßte und zu finden ist. Hier stützen wir uns wiederum auf das Rudolf-Gutachten14.

4.2.1 Die Materialproben

Bevor man in Auschwitz aus den ‚Gaskammern‘ Materialproben entnimmt, sollte man überprüfen, ob das Material überhaupt originaler Herkunft ist und welche Geschichte es seit Ende des Krieges hatte. So hat Rudolf z.B. beschrieben, daß die heute sichtbaren Fundamente und Grundmauern der Krematorien IV und V nach dem Krieg durch die Museumsverwaltung errichtet wurden. Da die Herkunft des dafür verwendeten Materials nicht genau bekannt ist, hat eine Probennahme hier keinen Sinn. Nach Pressac4 sollen die Mauern der Leichenkeller II der Krematorien II und III, angeblich die Entkleidungskeller der Opfer, in den 60er Jahren durch die Aktion Sühnezeichen wiedererrichtet worden sein. Auch hier ist eine Probenahme somit sinnlos. Jedoch gibt es den unwahrscheinlichen Glücksfall, daß die ‚Gaskammer‘ des Krematoriums II in weiten Teilen erhalten geblieben ist. Hier ist nicht nur das Material (abgesehen von den Deckenlöchern) unbestritten originaler und unmanipulierter Herkunft, sondern es liegt über weite Bereiche vor der Witterung geschützt unter der Decke. Weiterhin soll nach Pressac dieser Raum der zentrale Ort des Massenmordes schlechthin gewesen sein. Hier sollen die meisten ‚Vergasungen‘ stattgefunden haben. Hier ist also nicht nur wegen der Originalität und Geschichte des Materials eine Probenahme sinnvoll, sondern auch wegen der zu erwartenden Ergebnisse. Wenn mit Eisenblauspuren in ‚Menschengaskammern‘ zu rechnen ist, dann hier. Es hat inzwischen drei erwähnenswerte Probenahmen gegeben: Leuchter2, Rudolf14 und Ball29. Bezüglich genauerer Details von Entnahme und Charakterisierung siehe dort.

4.2.2 Chemische Analysenergebnisse

Blausäure in Form von Zyklon B war seit dem Ersten Weltkrieg bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges das Schädlingsbekämpfungsmittel schlechthin. Es wurde in Lebensmittellagern, öffentlichen Großräumen, Kasernen, Kriegsgefangenen-, Arbeits- und Konzentrationslagern, in der Landwirtschaft, bei der Reichsbahn, in Schiffen etc. zur Bekämpfung von Läusen, Wanzen, Käfern, Ratten etc. eingesetzt46. Auch im Lager Auschwitz befanden sich mehrere Räume, in denen die Kleidung und die Habe der Häftlinge entlaust wurden. Dies war nötig, da die Laus der Hauptüberträger der Typhusseuche (Fleckfieber) ist. Nach den Feststellungen des Nürnberger Tribunals und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung wurden etwa 95% aller Zyklon B-Lieferungen an das Lager Auschwitz für Entlausungsaktionen verwendet und nur ein geringer Bruchteil für Menschentötungen47. Ferner ist man sich erstaunlich einig, daß diese Entlausungsanlagen nicht zur Menschentötung verwendet wurden, auch wenn sie sich, im Gegensatz zu den vermeintlichen Gaskammern, wegen ihrer technischen Ausstattung angeboten hätten.

In Tab. 1 sind die wichtigsten Ergebnisse der Analysen von Materialproben aufgeführt. Cyanid (chemisch CN) ist neben Eisen der zweite Bestandteil des Farbpigments Eisenblau. Der erste Teil der Tabelle enthält Proben aus vermeintlichen Gaskammern. Der zweite Teil enthält Proben aus Entlausungskammern. Der dritte enthält Analysenergebnisse von Proben, die weder mit ‚Gaskammern‘ noch mit Entlausungskammern zu verbinden sind. Rudolf hat an Hand von Kontrollproben nachgewiesen, daß aufgrund der Materialart Analysenwerte unter 10 mg/kg nicht zuverlässig sind und daher als nullwertig anzusehen seien. Somit läßt sich schlußfolgern, daß man in den angeblichen Gaskammern ähnlich geringe Cyanidmengen findet wie in jedem beliebigen Gebäude, nämlich keine als Rückstände deutbare Spuren. Im Gegensatz dazu liegen die Werte aus den Entlausungsbaracken im Bereich zwischen 1000 und 10000 mg/kg, womit ca 0,1 bis 1% der Wände aus Cyaniden bestehen. Diese Analysenergebnisse werden vom Direktor des Auschwitzmuseums nicht nur nicht in Zweifel gezogen, sondern ausdrücklich für richtig gehalten33. Da die Ergebnisse nicht mehr angezweifelt werden können, muß dazu aufgefordert werden, jede weitere wilde Probenentnahme zu unterlassen, damit diese Anlagen nicht das Schicksal der Berliner Mauer teilen.

4.2.3 Interpretation der Ergebnisse

Der erste Fluchtversuch der Berufsholocauster war die Erwägung der Möglichkeit, daß vielleicht mit einem anderen Giftgas gemordet worden sei. Da man dann alle Zeugenaussagen hätte über Bord weifen müssen, zog man diese Möglichkeit schnell aus der Diskussion.

J. Bailer versuchte als zweiten Fluchtversuch, die Analysenergebnisse der Entlausungsgebäude als blaue Anstrichfarbe umzudeuten und es für unmöglich zu erklären, daß sich aus Blausäure überhaupt Eisenblau bilden könne10. Dieser Versuch ging ebenfalls in die Hose, da das Eisenblau in den Entlausungskammern nicht nur an der Oberfläche der Wand, sondern vielmehr in der ganzen Tiefe der Wand sowie auch an der Außenseite zu finden ist. Zudem ist die fleckenartige Struktur der Pigmentbildung nicht durch Anstrichfarbe zu erklären (vgl. Abb. 9 bis 11). G. Rudolf14 hat außerdem durch einfache Versuche bewiesen, daß sich nach Blausäurebegasungen im Mauerwerk beständige Cyanidverbindungen bilden.

Der dritte Fluchtversuch lautete: Die entstehenden Verbindungen haben die 50 Jahre nicht überstanden. Fraglich ist dann nur, warum sie die 50 Jahre in den Entlausungsbaracken überstanden haben, und zwar sowohl an Stellen, die vor

8


Tabelle 1: Cyanidkonzentrationen im Mauerwerk von ‚Gaskammern‘ bzw. Entlausungskammern; Angaben in mg Cyanid (CN) pro kg Ziegel, Mörtel, Beton bzw. Verputz.
Nr. Entnahmeort Probennehmer c[CN]
1–7 Krematorium II, Leichenkeller I (Gaskammer) Leuchter 0,0
8 Krematorium III, Leichenkeller I (Gaskammer) Leuchter 1,9
9 Krematorium III, Leichenkeller I (Gaskammer) Leuchter 6,7
10,11 Krematorium III, Leichenkeller I (Gaskammer) Leuchter 0,0
13,14 Krematorium IV, Grundmauerreste Leuchter 0,0
15 Krematorium IV, Grundmauerreste Leuchter 2,3
16 Krematorium IV, Grundmauerreste Leuchter 1,4
17–19 Krematorium IV, Grundmauerreste Leuchter 0,0
20 Krematorium IV, Grundmauerreste Leuchter 1,4
21 Krematorium V, Grundmauerreste Leuchter 4,4
22 Krematorium V, Grundmauerreste Leuchter 1,7
23,24 Krematorium V, Grundmauerreste Leuchter 0,0
25 Krematorium I, Leichenhalle (Gaskammer) Leuchter 3,8
26 Krematorium I, Leichenhalle (Gaskammer) Leuchter 1,3
27 Krematorium I, Leichenhalle (Gaskammer) Leuchter 1,4
29 Krematorium I, Leichenhalle (Gaskammer) Leuchter 7,9
30 Krematorium I, Leichenhalle (Gaskammer) Leuchter 1,1
31 Krematorium I, Leichenhalle (Gaskammer) Leuchter 0,0
1 Krematorium II, Leichenkeller I (Gaskammer) Rudolf 7,2
2 Krematorium II, Leichenkeller I (Gaskammer) Rudolf 0,6
3 Krematorium II, Leichenkeller I (Gaskammer) Rudolf 6,7/0,0
3 Krematorium II, Leichenkeller I (Gaskammer) Ball 0,4
4 Krematorium III, Leichenkeller I (Gaskammer) Ball 1,2
5 Weißes Bauernhaus, Fundamentreste Ball 0,07
6 Krematorium V, Grundmauerreste Ball 0,1
32 Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite Leuchter 1050,0
9 Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite Rudolf 11000,0
11 Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite Rudolf 2640,0/1430,0
12 Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite Rudolf 2900,0
13 Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite Rudolf 3000,0
14 Entlausungsraum B1a BW 5a, Außenseite Rudolf 1035,0
15a Entlausungsraum B1a BW 5a, Außenseite Rudolf 1560,0
15c Entlausungsraum B1a BW 5a, Außenseite Rudolf 2400,0
16 Entlausungsraum B1b BW 5b, Außenseite Rudolf 10000,0
17 Entlausungsraum B1b BW 5b, Innenseite Rudolf 13500,0
18 Entlausungsraum B1b BW 5a, Holz von Türpfosten Rudolf 7150,0
19a Entlausungsraum B1b BW 5b, Innenseite Rudolf 1860,0
19b Entlausungsraum B1b BW 5b, Innenseite Rudolf 3880,0
20 Entlausungsraum B1b BW 5a, Innenseite Rudolf 7850,0
22 Entlausungsraum B1b BW 5a, Innenseite Rudolf 4530,0
1 Entlausungsraum B1b BW 5b, Außen- und Innenseite Ball 3170,0
2 Entlausungsraum B1b BW 5a, Außen- und Innenseite Ball 2760,0
28 Krematorium I, Waschraum Leuchter 1,3
5 Häftlingsbaracke Rudolf 0,6
6 Häftlingsbaracke Rudolf <0,1
7 Häftlingsbaracke Rudolf 0,3
8 Häftlingsbaracke Rudolf 2,7/0,0
23 Häftlingsbaracke Rudolf 0,3
24 Häftlingsbaracke Rudolf 0,1
Cyanidwerte unterhalb 10 mg/kg sind unsicher, Proben mit Werten unter 1–2 mg gelten als cyanidfrei.
Grafik 1: Cyanid-Analysenergebnisse von Materialproben aus ‚Gaskammern‘ und Entlausungskammern in Auschwitz. Probennummern siehe Tabelle 1: L=Leuchter, B=Ball, R=Rudolf.

9


Grafik 2: Verdampfungsgeschwindigkeit von Blausäure vom Trägermaterial des Zyklon B bei mehr als 20°C und feiner Verteilung des Präparates, nach Detia Freyberg GmbH49.

Witterungseinflüssen geschützt sind, als auch an solchen, die seit 50 Jahren bewittert sind (vgl. Foto der Außenwand einer Entlausungsbaracke, Abb. 10). Da die Wände der ‚Gaskammern‘ des Krematoriums II über weite Bereiche nicht der Witterung ausgesetzt waren, mußte dieser Fluchtversuch scheitern. Rudolf konnte außerdem einen Langzeittest von Eisenblau ausfindig machen, der über 20 Jahre an der aggressiven Londoner Industrieluft durchgeführt wurde48. Fazit: Das Pigment wird nicht zerstört, selbst wenn es nur oberflächlich aufgetragen der Witterung ausgesetzt wird. Ist es dagegen ein Bestandteil des Mauerwerkes, so muß es heute unvermindert nachweisbar sein. Der vierte Fluchtversuch war etwas komplizierter. Menschen sind gegenüber Blausäure empfindlicher als Insekten. Sie sterben schon bei Dosen, die um den Faktor 10 niedriger liegen als die tödlichen Dosen für z.B. Läuse. Nun lautet die These der herrschenden Holocaust-Meinung, daß die Menschenvergasungen mit nur sehr wenig Blausäure durchgeführt wurden und daß sie entschieden kürzer gedauert habe als die Sachentlausungen, die sich vielfach über Stunden hinzogen. Diese beiden Faktoren – geringe Blausäurekonzentration und kürzere Begasung – hätten dazu geführt, daß sich keine Rückstände bilden konnten. Dieses Argument hat Rudolf einer ausführlichen Studie unterzogen. Wir wollen hier auf Grundlage seiner Daten selber eine Überschlagsrechnung anstellen:

War dies möglich? Dazu die Zeugenaussagen: Dies berichten von Zyklon B-Einsatzmengen, die in der Größenordnung lagen, die auch für die Entlausungen angewendet wurden26. Rudolf hat an Hand von Herstellerdaten darauf hingewiesen, daß das Präparat Zyklon B über 2 Stunden lang die Blausäure abgibt. Danach war eine erfolgreiche Lüftung der ‚Gaskammern‘, in die das Zyklon B zwischen die Opfer geworfen worden sein soll, nicht vor zwei Stunden möglich. Aber selbst nach vollständiger Abdampfung der Blausäure vom Trägermaterial ist eine Lüftung der mit Leichen vollgestopften Kammer nicht vor mehreren Stunden zu rechnen, da die eingebaute Lüftung nur für Leichenkeller konzipiert war, nicht aber für Giftgasmassenexekutionsräume.

Doch weiter: Rudolf führt den Beweis, daß die bezeugten Hinrichtungszeiten von wenigen Minuten den Einsatz großer Blausäurekonzentrationen vorraussetzte. Da das Zyklon B zudem in den ersten Minuten nur einen Bruchteil der Blausäure abgibt (etwa 10% in 10 Minuten bei 20°C, vgl. Grafik 2), muß ein entsprechender Überschuß eingesetzt worden sein, um die schnelle Tötung zu ermöglichen.

Wenn also die Zeugenaussagen über die schnelle Tötung der Opfer richtig sind, müssen nach Rudolfs Feststellungen mindestens ähnlich große Zyklon B-Mengen eingesetzt worden sein, wie bei den Sachentlausungen. Eine anschließende schnelle Lüftung innerhalb weniger Minuten ist a) wegen der verbliebenen Blausäure im Zyklon B und b) wegen der mangelnden Leistungsfähigkeit der Lüftungsanlage nicht möglich gewesen. Daß die Zeugen vollkommen unglaubwürdig werden, die aussagen, daß nach nur wenigen Minuten Lüftung die ‚Gaskammern‘ ohne Gasmaskenschutz und Schutzanzug geräumt worden sein sollen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Damit ist auch dieser Fluchtversuch an den technischen Gegebenheiten der Lüftungsanlage, der Verdampfungscharakteristik des Zyklon B und an den Zeugenaussagen gescheitert.

Was bleibt als Ausweg? G. Wellers hat den Königsweg und letzten Fluchtversuch aufgezeigt: Die Opfer hätten durch ihre Atmung alle Blausäure aufgenommen11. Dazu führt G. Rudolf aus, daß dies nur unter einer Bedingung möglich ist, nämlich dem langsamen eventuell stundenwährenden Tod durch den Einsatz sehr geringer Blausäuremengen. Wenn man nämlich alle Opfer schnell töten will, so muß man für hohe Blausäurekonzentrationen in der Luft sorgen. Diese wirkt dann freilich auch auf das Mauerwerk. Schließlich würde nach dem schnellen Tod der Opfer das Zyklon B noch über lange Zeit weitere Blausäure abgeben, die nicht mehr durch die Atmung eines Lebewesens aufgenommen werden könnte und somit voll auf die Wände einwirken würde. Setzt man dagegen nur minimale Blausäuremengen ein, so wirken die Lungen der in der Nähe der Einwurfluken stehenden Menschen wie Filter, die die Blausäure aufnehmen. Der Tod der weit von den Einwurfstellen entfernten Opfer erfolgte bei einem solchen Szenario in einer hypothetisch gasdichten Kammer in erster Linie durch Erstickung, da der Sauerstoffgehalt in einem dicht mit Menschen

10


vollgepackten Keller innerhalb von etwa einer Stunde auf gefährlich niedrige Werte absinkt. Auf diese Weise gelangt fast keine Blausäure mehr an die Wände.

Was ist gegen diese Hypothese zu sagen? Erstens wirft man mit ihr die Zeugenaussagen von der Exekutionsdauer und der Anwendungsmenge über Bord und entkleidet sich somit des einzigen Indizes, das man hat, und zweitens wäre es unkomplizierter und für alle Beteiligten ungefährlicher gewesen, ganz auf das teure und rare Giftgaspräparat Zyklon B zu verzichten, das in der Seuchenbekämpfung so dringend benötigt wurde. Statt dessen hätte man sich auf reine Erstickung durch den billigeren Stickstoff oder durch kohlenmonoxidreiches Prozeßgas aus den nur wenige Kilometer entfernten Kohleverdedelungswerken der LG. Farbenindustrie AG verlegen können.

4.2.4 Schlußfolgerungen des Rudolf-Gutachtens

„Aus chemisch-physikalischen Gründen können die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen ‚Gaskammern‘ in Auschwitz nicht stattgefunden haben.“

Man beachte die Einschränkung „die bezeugten Massenvergasungen“. Jedes chemische Analysenergebnis läßt sich auf irgendeine Weise mit den eigenen Vorstellungen der Wirklichkeit in Übereinstimmung bringen, wenn man nur die Randbedingungen je nach Bedarf variiert. Nimmt man jedoch die Zeugenaussage als Fundament, und ein anderes gibt es nicht, so kann nur der Schluß gezogen werden, daß die Analysenergebnisse die Zeugenaussage widerlegen. Weiter heißt es im Rudolf-Gutachten:

„Die von den gerichtlich vernommenen Zeugen bekundeten, im zitierten Urteil festgestellten und in wissenschaftlichen und literarischen Veröffentlichungen beschriebenen Vorgänge der Massenvergasungen, in welchen Gebäuden in Auschwitz auch immer, sind mit naturwissenschaftlichen Gesetzen unvereinbar.“

Allein die Tatsache, daß die Zyklon B-Einwurfstutzen offensichtlich zur Tatzeit gar nicht vorhanden waren, hätte schon genügt, das ganze Holocaust-Gebäude ins Wanken zu bringen. In der Tat kann man sich die ganze chemische Diskussion um die Interpretation von Analysenergebnissen sparen, bevor nicht geklärt ist, wie das Zyklon B überhaupt in die Kammern der Krematorien II und III, angeblich Hauptvernichtungsorte des Dritten Reiches, gekommen ist. Ohne Einfüllöcher kein Zyklon B, ohne Zyklon B kein Giftgas, ohne Giftgas kein Giftgasmord, ohne Giftgasmord keine wahren Zeugenaussagen, ohne wahre Zeugenaussagen keine Indizien, ohne Indizien keine nachweisbare Tat. Aber halt: Kann nicht das Giftgas auf andere Weise in die Kammer gelangt sein? Dazu G. Rudolf:

Erklärung: Der Autor dieses Gutachtens kann sich nur auf die bestehenden Zeugenaussagen und Dokumente beziehen, die allein Grundlage für die bisherige geschichtliche Betrachtungsweise in den hier behandelten Fragen sind.

Sollte sich daraufhin die Überzeugung durchsetzen, daß sich die Zeugen in ihren entsprechenden Aussagen geirrt haben, so bleibt dem Gutachter nur zu konstatieren, daß es dann keine Grundlage mehr gibt, auf der sich ein Gutachten erstellen ließe und, so die Meinung des Verfassers, auch keine Grundlage mehr, auf der Gerichtsurteile, eine strafrechtlich fixierte Geschichtsschreibung und eine Strafverfolgung gewisser Äußerungen basieren können.

Das Erfinden neuer Massenmordszenarien und -techniken, die den Zeugenaussagen widersprechen, hat etwas mit Hollywoods Gruselfabrik zu tun, aber nicht mit Geschichtsschreibung.“

5 Wo sind sie geblieben?

Grafik 3: Veränderung der jüdischen Bevölkerung ohne UdSSR nach American Jewish Year Book52.

Die entscheidende Frage, die sich nun stellt, lautet: Ist es überhaupt entscheidend, wie die Menschen umgekommen sind? Wenn sie nicht durch ‚Gaskammern‘ umgekommen sind, so bleibe dennoch die Tatsache bestehen, daß 6 Mio. Juden verschwunden seien. Starben wirklich sechs Millionen?

In der Tat gibt es eine Untersuchung, die feststellt, daß ca. 6 Mio. Juden umgebracht worden seien.50 Sie beruht einerseits auf der Annahme, die Zahl der Juden in Rußland hätte sich von 5,1 auf ca. 2,1 Mio. gesenkt51. Überraschend ist andererseits folgende Vorgehensweise der Autoren: Die Opferzahl der Juden wird in den von den Nationalsozialisten besetzten Ländern ermittelt, indem von den bekannten und zumeist unumstrittenen Deportationszahlen lediglich die als Überlebende genannt werden, die sich nach dem Krieg in ihrem Herkunftsland zurückmeldeten. Ignoriert wird die millionenfache, z.T. unkontrollierte Auswanderung nach dem Krieg nach Nord- und Südamerika, nach Palästina/Israel, Nordafrika etc. pp. So legt man Statistiken falsch aus! Methodisch weitaus besser behandelt der Amerikaner Sanning das Problem, indem er die Anzahl der Juden vor und nach dem Krieg weltweit betrachtet52. Dazu wollen wir uns die Grafik 3 ansehen. Sie gibt die Zahlen der in der Welt lebenden Juden wieder (ohne UdSSR), veröffentlicht im American Jewish Year Book. Die Abnahme der Juden zwischen 1940, also vor Beginn der „Endlösung“, und 1946 soll einen Teil der Opfer des Holocaust widerspiegeln. Der andere Teil soll sich in der Bevölkerungsstatistik der UdSSR niederschlagen, auf die wir gleich zurückkommen. Zwischen 1946 und 1970 hat sich die Zahl der Juden weltweit sehr stark erhöht. Die Zunahme entspricht mit 1,3% jährlich der eines Entwicklungslandes. Da die Juden annähernd überall in der Welt der Oberschicht angehören, die eher eine Stagnation des Bevölkerungsstandes erwarten läßt, sind diese

11


Zahlen unerklärlich. Berechnet man die Bevölkerungszunahme der Juden zwischen 1940 und 1970, so ergibt sich eine Zuwachsrate von 0,5% jährlich, also die gleiche wie für den Zeitraum von 1970 bis 1979. Dies liegt in der Nähe des Erwartungswertes für gehobene Bevölkerungsschichten. Wohlgemerkt: wenn man davon ausgeht, daß es im 2. Weltkrieg keine merklichen Verluste gab!

Betrachtet man die statistischen Schwankungen auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR, so stellt man Erstaunliches fest. Nach der Teilung Polens durch die Sowjetunion und das Deutsche Reich lebten 1939 in der UdSSR ca. 5,5 Mio. Juden53. Mit dem seit dem Zusammenbruch der UdSSR anwachsenden Auswanderungswillen der Juden in Rußland erweist sich, daß z.B. die von Benz geschätzten(!) Zahlen von ca. 2,1 Mio. Juden (aus politischen Gründen) viel zu niedrig angesetzt war. Laut seriösen Quellen gibt es nämlich heute ca. 3,5 bis 5 Mio. Juden in Rußland54. Eine Bevölkerungszunahme von bis zu 150% in nur 40 Jahren wäre nur mit kaninchenhafter Vermehrung erklärbar. Diese Gegenüberstellung statistischer Daten aus unverdächtigen Quellen beweist also, daß die Gesamtzahl der Juden im 2. Weifkrieg nicht merklich abgenommen hat.

6 Die Kriegsverbrecher-Prozesse

6.1 Die alliierten Tribunale

1943 inszenierte die UdSSR aus Rache für die Entdeckung des sowjetischen Massenmordes an etwa 26.000 polnischen Soldaten, Offizieren und Intellektuellen in Katyn55 gegen deutsche Kriegsgefangene Schauprozesse wegen angeblicher Massentötungen an Zivilisten in Vergasungslastkraftwagen. Obwohl die Methoden dieser Prozesse allgemein bekannt sind (u.a. durch Folter und Gehirnwäsche erpreßte Geständnisse), werden sie heute als seriöse Quelle zitiert56. Aber auch die nach dem Krieg vor allem in Nürnberg abgehaltenen Prozesse hatten klaren Schau-Charakter. Die Statuten des Gerichts sahen vor, daß dieses weder an normale, einschränkende Bestimmungen gebunden war noch daß es für »allgemein bekannte Dinge« eines Beweises bedurfte57. Der Hauptankläger definierte den Prozeß als Fortsetzung des Krieges gegen Deutschland58. Amerikanische Richter, bei denen sich das Gewissen meldete, erhoben erschreckende Anklagen. Demnach hat die Anklagebehörde der Verteidigung alle Entlastungsbeweise beschlagnahmt und Akteneinsicht verboten. Die Anwälte unterlagen einem Devisen- und Reiseverbot, so daß sie ausländische Zeugen weder befragen noch vorladen konnten. Ferner konnten Zeugen unter Strafandrohung gezwungen werden, eine Aussage gegen die Angeklagten zu machen59. Ein Untersuchungsausschuß stellte fest, daß Folterungen der Angeklagten (zerquetschte Hoden, ausgerissene Fingernägel, Scheinhinrichtungen etc.) die Regel waren60. Im Überleitungsvertrag wurde der Bundesrepublik verboten, die auf diese Weise zustande gekommenen „rechtskräftigen“ Urteile und Entscheidungen dieser Schauprozesse aufzuheben61.

6.2 Die bundesdeutschen Tribunale

War man sich zu Beginn der Bundesrepublik noch des Schauprozeß-Charakters der alliierten Tribunale bewußt62, so wurde dies zunehmend verdrängt und durch eigene Schauprozesse ersetzt. Zu jedem angeblichen Verbrechenskomplex wurden riesige Prozesse durchgeführt, bei denen -zig oder hunderte Angeklagte bis zu tausenden Zeugen gegenüberstanden, was die Schuldfrage jedes angeklagten Individuums niemals klären konnte. Außerdem wurden bis heute nur politische Gutachten erstellt, die im Stile von Schauprozessen das vermeintliche Grauen der NS-Herrschaft darstellten, aber zur Schuldfrage der Angeklagten nichts beitrugen. Technische und naturwissenschaftliche Sachverständigengutachten, bei jedem Autounfall die Regel, werden bis heute als »ungeeignete Beweismittel« abgelehnt. Die ‚Zeugen‘ kamen zumeist aus dem Ausland, legten ihr Zeugnis ab, ohne daß sie sich einer Einvernahme durch die Verteidigung aussetzen mußten. Massive Beeinflussungen dieser Zeugen durch die Geheimdienste, Justiz- und Innenministerien ihrer Heimatländer, laufende Rücksprachen mit den Botschaften und Konsulaten während der Prozesse, groß angelegte Zeugengeldschwindeleien63, erwiesene eidesstattliche Falschaussagen etc. pp. waren an der Tagesordnung. Die Staatsanwaltschaften ließen den Zeugen Materialsendungen über behauptete Taten und Täter zukommen, um erwünschte Aussagen frühzeitig einzuproben.64 Öffentliche Vorverurteilungen in den Medien unterstützten das jeweilige Schauprozeß-Spektakel. Die Verjährung für die NS-Verbrechen wurde rückwirkend, also menschenrechtswidrig, immer wieder verlängert und 1979 endgültig aufgehoben65. Die Prozesse sind daneben charakterisiert durch die durchgehende Ablehnung von Gegenbeweisen und Entlastungszeugen mit der Begründung, daß diese unerheblich seien, zumal nur solche Zeugen und andere Beweise zur Tataufklärung beitragen könnten, die den Tatvorwurf tatsächlich beweisen (!). Beweismittel, die die Tat nicht beweisen sondern widerlegen, stellen angeblich ein ungeeignetes Beweismittel dar66. Mit anderen Worten: Ein Tatbeweis braucht nicht erbracht zu werden. Unschuldsbeweise sind verboten!

7 Fazit

12


Der Fall Treblinka gleicht in vielen Details den Lagern Sobibor, Belzec, Chelmno und teilweise auch Majdanek, den anderen in Polen gelegenen angeblichen Vernichtungslagern. Auch hier haben Luftbildanalysen ergeben, daß es die bezeugten Massengräber und Verbrennungsgruben mit den damit einhergehenden Erdbewegungen nicht gegeben hat29. Auch hier der gleiche bezeugte technische Unsinn, ja die Unmöglichkeiten mit Dieselvergasungen, offenen Verbrennungen auf Eisenbahnschienen mit Holz, die widersprüchlichen Zeugenaussagen mit Tötungsmethoden à la carte etc.pp.

8 Quellen

1
R. Lenski, The Holocaust on Trial, Reporter Press, Decatur, Alabama 1990, gekürztes Protokoll des Prozesses gegen E. Zündel in Toronto 1988.
2
F. A. Leuchter, An Engineering Report on the alleged Execution Gas Chambers at Auschwitz, Birkenau and Majdanek, Poland, Samisdat Publishers Ltd., Toronto 1988; dt.: Der erste Leuchter Report, ebenda, 1988; brit.: The Leuchter Report, Focal Point Publications, London 1989.
3
J.-C. Pressac, Jour J, 12.12.1988, I–X, vgl. S. Shapiro (Hg.), Truth Prevails, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1990.
4
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989.
5
J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, B. Trzcinska, Gutachten, Prof. Dr. Jan Sehn Institut für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, 24. September 1990, ohne Entnahmeprotokoll veröffentlicht in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart (DGG) 39 (2) (1991) 18f.
6
H. Auerbach, Institut für Zeitgeschichte, Schreiben an Bundesprüfstelle, München, 30.10.1989; ders., November 1989, jeweils erschienen in: U. Walendy, Historische Tatsachen Nr. 42, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1990, 32 & 34.
7
W. Wegner, in U. Backes, E. Jesse, R. Zitelmann (Hg.), Die Schatten der Vergangenheit, Propyläen, Frankfurt/ Main 1990, 450ff.
8
W. Häberle, DGG 39 (2) (1991) 9–13.
9
W. Schuster, DGG 39 (2) (1991) 13–17; R. Faurisson, Journal of Historical Review (J. Hist. Rev.), 12 (1) (1991) 25ff.; ebenda, 12 (2) (1991) 133ff.
10
J. Bailer in: Amoklauf gegen die Wirklichkeit, Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstandes, Bundesministerium für Unterricht und Kultur (Hg.), Wien 1991, 47–52.
11
G. Wellers, Der Leuchter-Bericht über die Gaskammern von Auschwitz, Dachauer Hefte 7 (7) (1991) 230–241.
12
M. Weber, J. Hist. Rev., 12 (4) (1992) 421; P. Grubach, ebenda, 445.
13
E. Gauss, DGG, 41 (2) (1993), 16–24; ders., Vorlesungen über Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1993.
14
R. Kammerer, A. Solms (Hg.), Das Rudolf Gutachten, Cromwell Press, London Juni 1993.
15
M. Broszat, Die Zeit, 19.6.1960; vgl. E. Kern, Meineid gegen Deutschland, Schütz, Pr. Oldendorf 21971.
16
P.J. Buchanan in New York Times, 17.3.1990 und The Washington Post, 19.3.1990.
17
W. Lüftl, J. Hist. Rev. 12 (4) (1992) 391; vgl. auch Süddeutsche Zeitung, 14.3.1992, 8; The Washington Post, 24.5.1992, A46.
18
The Washington Post, 21.12.1991; The New York Times, 15.1.1992.
19
Neue Kronen Zeitung, 10.5. & 24.5.1992, 7.2. & 20.4.1993.
20
H. Diwald, Geschichte der Deutschen, Propyläen, Frankfurt/Main 11978, 164f.; E. Nolte, Der europäische Bürgerkrieg 1917–1945, Propyläen, Frankfurt/Main 1987, 594; privater Briefwechsel der Professoren Diwald, Nolte, Schlee und Haverbeck mit G. Rudolf in: R. Kammerer, A. Solms (Hg.), aaO., Umschlagrückseite.
21
Zu der herrschenden Meinung siehe z.B.: Protokolle des Internationalen Militärgerichtshofes, Band VII, 504, 612–13, 652–653; E.R. Wiehn (Hg.), Die Schoáh von Babi Jar, Konstanz 1991; W. Benz (Hg.), Legenden, Lügen, Vorurteile, dtv, München 21992, 43.
22
The Black Book of Polish Jewry, Roy Publishers, New York 1943; The Black Book – The Nazi Crime Against the Jewish People, World Jewish Congress u.a. (Hg.), New York 1946, Reprint Nexus Press, N.Y. 1981; W. Grossmann, Die Hölle von Treblinka, Verlag für Fremdsprachige Literatur, Moskau 1947; J.-F. Steiner, Treblinka, Staling 1966; A. Donat, The Death Camp of Treblinka, Holocaust Library, New York 1979.
23
So z.B. im Urteil des Jerusalem District Courts im Verfahren gegen J. Demjanjuk, Criminal Case 373/86.
24
D. Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939–1945, Rowohlt, Reinbek 1989; J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, aaO.; R. Höß, in: M. Broszat (Hg.), Kommandant in Auschwitz, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1958.
25
Die 4 Mio.-Zahl war bis 1990 in den Gedenksteinen von Auschwitz verewigt. Die Steine mußte jedoch wegen neueren Forschungsergebnissen entfernt werden, vgl. z.B. Jüdische Allgemeine Wochenzeitung, 26.7.1990, daneben die Darstellung in E. Gauss, Vorlesungen über Zeitgeschichte, aaO., 24ff.
26
Zyklon B Menge siehe z.B.: J.-C. Pressac, aaO., 18, 188 & 253 (4 bis 6 kg); J. Buszko (Hg.), Auschwitz, Nazi Extermination Camp, Interpress Publishers, Warschau 21985, 118 (6 bis 12 kg); zur Tötungszeit siehe z.B.: Schwurgericht Hagen, Urteil vom 24.7.1970, Az. 11 Ks 1/70, 97 (5 Minuten); Final Trial Brief of the Prosecution, nach U. Walendy, Auschwitz im IG-Farben-Prozeß, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1981, 47–50 (3 bis im Extremen 15 min); E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl et al. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer, Frankfurt/Main 1983, ubiquitär (sofort bis 10 Min., seltener bis 20 Min.); J. Buszko (Hg.), aaO., 114 & 118 (wenige Minuten); H.G. Adler, H. Langbein, E. Lingens-Reiner (Hg.), Auschwitz, Europäische Verlagsanstalt, Köln 31984, 66, 80 & 200 (wenige bis 10 Minuten); Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.), Die Auschwitz-Hefte, Band 1, Beltz, Weinheim 1987, 261ff. & 294 (augenblicklich bis 10 Min.).
27
So. z.B. R. Böck im sog. Frankfurter Auschwitz-Prozeß, Az 4 Js 444/59, Blatt 6881, sowie R. Höß in J. Mendelsohn, The Holocaust, Vol. 12, Garland, New York 1982, 113, sowie in M. Broszat aaO.
28
U. Walendy, Historische Tatsachen Nr. 51, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1992.
29
Ukrainian Friends of Fairfield Association, Press release, Stamford CT, 22.10.1991; J.C. Ball, Air Photo Evidence, Ball Resource Service Ltd., Delta, B.C., Canada 1992; ders., The Ball Report, ebenda 1993.
30
U. Walendy, Historische Tatsachen Nr. 44, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1990.
31
T. Skowron, Amicus Curiae Brief, Polish Historical Society, Stamford CT 1992.

13


32
J.-C. Pressac, aaO., 159.
33
J.-C. Pressac, aaO., 133, nach Informationen von F. Piper, Direktor des Auschwitz-Museum. Dieser vertritt seit kurzem allerdings bezüglich der Zyklon-Löcher die entgegengesetzte Position, vgl. Interview mit D. Cole, J. Hist. Rev., 14 (2) (1993), 11–13; Videoband: D. Cole, B. Smith, Visalia, CA, 1992.
34
B. Bailer-Galanda, Informationen der Gesellschaft für politische Aufklärung, Innsbruck Juni 1991, Nr. 29, 1, bezüglich Leuchters Aussagen zum Krematorium I: »2. Er verwechselt museale Rekonstruktionen der Gaskammern, die dem Betrachter einen Eindruck der damaligen Geschehnisse vermitteln sollen, mit real funktionierenden Gaskammern.«; Schreiben von Dr. Scheel. Auswärtiges Amt Bonn, 8.1.79, Aktenzeichen 214-E-Stuparek: »Auch mir ist bekannt, daß es im Lager Auschwitz keine Gaskammern gegeben hat. Die Gaskammern befanden sich im ca. 3 km davon entfernten KZ Auschwitz-Birkenau.« So J.-C. Pressac, aaO., S. 133.
35
Vgl. H.-K. Boehlke, Friedhofsbauten, Callwey, München 1974, 117; E. Neufert, Bauentwurfslehre, Ullstein Fachverlag, Frankfurt/Main 1962, 423f.
36
Vgl. R. Lenski, aaO., 356 ff., Aussage des Luftbildauswerters K.R. Wilson, S. 8 927–8 941e des Prozeßprotokolls.
37
Persönliche Mitteilung J.C. Ball.
38
J.-C. Pressac, aaO., 354, kommt zum gleichen Schluß: es gibt nur zwei Löcher.
39
Neben 23 auch: SemitTimes, Iwan der Schreckliche oder John Demjanjuk, Justizirrtum? Justizskandal!, Sondernummer, März 1992; D. Lehner, Du sollst nicht falsch Zeugnis geben, Vowinckel, Berg o.J.; H.P. Rullmann, Der Fall Demjanjuk, Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Struckum 1987.
40
E. Gauss, aaO., 51ff.; F.P. Berg, J. Hist. Rev. 5 (1) (1984) 16ff.; ders., Liberty Bell, Juni 1991, 38ff.; W. Lüftl, DGG, 41 (1) (1993) 13f.
41
E. Eckermann, Alte Technik mit Zukunft, Oldenbourg, München 1986.
42
A. Neumaier, unveröffentlichte Arbeiten, Riederau 1991.
43
Vgl. z.B. FAZ und DIE WELT vom 30.7.1993.
44
J. Graf, Der Holocaust-Schwindel, Guideon Burg, Basel 1993; ders., Der Holocaust auf dem Prüfstand, ebenda, 1993.
45
J. Konieczny, The Soviets, but not the Western Allies, should have bombed the Auschwitz Camp, Polish Historical Society, Stamford CT, 1993.
46
Siehe z.B.: O. Hecht, Blausäuredurchgasungen zur Schädlingsbekämpfung, Die Naturwissenschaften 16 (2) (1928) 17–23; G. Peters, Blausäure zur Schädlingsbekämpfung, F. Enke, Stuttgart 1933; F.E. Haag, Lagerhygiene, Taschenbuch des Truppenarztes, Band VI, F. Lehmanns, München 1943; F. Puntigam, Die Durchgangslager der Arbeitseinsatzverwaltung als Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsingenieur 67 (2) (1944) 47–56.
47
Office of Chief of Counsel for War Crimes, Britisches Militärgericht, Verfahren gegen B. Tesch et al., Hamburg 1.-8.3.1946, Document No. NI-12 207, zitiert nach: U. Walendy, Auschwitz im IG-Farben-Prozeß, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1981, 83; J.-C. Pressac, aaO., 15 & 188.
48
J.M. Kape, E.C. Mills, Trans. Inst. Met. Finish. 35 (1958) 353–384; ebenda, 59 (1981) 35–39.
49
A. Moog, W. Kapp, Schreiben der Detia Freyberg GmbH an G. Rudolf, Laudenbach 11.9.1991, sowie Schreiben der Firma ARED GmbH an G. Rudolf, Linz, Az. 1991-12-30/Mag.AS-hj.
50
W. Benz (Hg.), Dimension des Völkermords, Oldenbourg, München 1991.
51
W. Benz (Hg.), aaO., 559f.
52
W.N. Sanning, Die Auflösung des osteuropäischen Judentums, Grabert, Tübingen 1983; hier basierend auf Zahlen des American Jewish Year Book (AJYB), 48 (1946) 603–607, ebenda., 72 (1971) 475–476.
53
W.N. Sanning, aaO., 266ff.; laut G. Robel ca. 5,1 Mio., in: W. Benz (Hg.), aaO., 560.
54
Nach N. Goldmann ca. 3,5 Mio. (Korrespondenz mit W.N. Sanning, nach ders., aaO., 259), nach AJYB, 78 (1978) 432 ca. 4 Mio, nach L. Shapiro, Bevölkerungsstatistiker des AJYB, ca. 4,5 Mio. (Kor. mit W.N. Sanning, nach ders., aaO., 148), nach New York Post, 1.7.1990, über 5 Mio. nach den ersten Ausreisewellen!
55
Allgemeine Jüdische Wochenzeitung, 22.10.1992, S. 2; vgl. F. Kadell, Die Katyn Lüge, Herbig, München 1991.
56
W. Benz (Hg.), aaO., 526f., 540.
57
Londoner Statut, Artikel 19 und 21.
58
R.H. Jackson, 3. Anklagerede, IMT, Nürnberg 26.7.1946, in: Ders., Staat und Moral, Nymphenburger Verlagshandlung, München 1946, 107.
59
Z.B.: New York Times, 23., 25., 29.2., 6.3., 30.7., 7.10.1948, Chicago Daily Tribune, 23.–26., 28., 29.2.1948 u.v.a.m.
60
F. Oscar. Über Galgen wächst kein Gras. Erasmus, Braunschweig 1950, 38ff; Congressonial Record-Senate No. 134, 26.VII.1949, 145ff.
61
Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen, sog. Überleitungsvertrag, 26.5.1952, Artikel 7(1), BGBl II, 30.3.1955, 405f.
62
Vgl. Bundestagsprotokoll der 1. Wahlperiode, Bd. 13, 10505 (Abg. Ewers).
63
Dies stellte der Bundesgerichtshof, Strafsenat, Az. StR 280/67, fest, mißt dem aber keine Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu.
64
Erwiesenermaßen im Sachsenhausenprozeß. Den Zeugen wurde ein Akt zugesandt, in dem sie aufgefordert wurden, den Angeklagten als Tätern die aufgeführten Taten zuzuordnen. Tat und Täter standen also schon fest, man brauchte nur noch Zeugen. Vgl. Näheres bei E. Gauss, aaO., 248ff.
65
Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Morde: Bundesgesetzblatt I (1965) S. 315; Bundesgesetzblatt I (1969) S. 1065; 1979 wurde die Verjährung endgültig aufgehoben, 18. Strafrechtsänderung, Plenarprotokoll 8/166. 3.7.1979.
66
Klassisch dafür der Fall Weise, in: R. Gerhard (Hg.), Der Fall Weise, Türmer, 21991.
67
Der Spiegel, Nr. 30/1990, 111.
68
Vgl. z.B. die Quellen im ‚Standardwerk‘ E. Kogon et al. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer, Frankfurt/Main 1983.
69
Arno J. Mayer, Why did the Heavens not darken?, Pantheon Books, New York 1988, 362 ff., versteht darunter: Opfer von Krankheiten, medizinischer, sanitärer und Nahrungsunterversorgung sowie Überarbeitung.
70
Vgl. z.B. die von den Briten im Burenkrieg um die Jahrhundertwende erfundenen KZ’s, die von den USA zur Inhaftierung von Staatsangehörigen japanischer Abstammung geschaffenen KZ’s im 2. Weltkrieg (U. Walendy, Historische Tatsachen Nr. 41, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1990) sowie die riesigen Lager des »automatic arrest« nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland durch die Amerikaner mit Hunderttausenden Todesopfern (J. Bacque, Der geplante Tod, Ullstein. Frankfurt/Main 1989).

»Mittlerweile zweifeln 33 Prozent aller Amerikaner, daß es einen Holocaust gegeben hat.«

Los Angeles Times, 20.4.1993, A17

»... war es ja auch aus technischen Gründen nicht möglich, sechs Millionen jüdische KZ-Insassen zu vergasen ...«

Neue Kronen Zeitung, größte Tageszeitung Österreichs, Wien, 8.3.1993

»Wenn wir Juden weiter betonen, es seien Millionen gewesen, die im III. Reich ermordet wurden, so ist das eine Lüge.«

Dr. Listojewski, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.5.1982.

14


9 Weiterführende Literatur

Da man die Literatur der herrschenden Meinung in jeder noch so kleinen Bibliothek in großer Bandbreite einsehen kann (Stichworte »3. Reich«, »Verbrechen des 3. Reiches«, »Judenverfolgung«), werden hier in erster Linie revisionistische Bücher angegeben. Diese Bücher unterliegen zunehmend der Zensur, da sie seit 1993 gezielt aus Büchereien entfernt werden, sofern sie überhaupt vorhanden waren. Der freieste Staat deutscher Geschichte hat es durch diese Praxis soweit gebracht, daß hierzulande heute mehr Bücher indiziert sind als jemals im Dritten Reich.

Einen einführenden Überblick auf dem neuesten Stand bieten:

Über die Zahl der umgekommenen Juden im Dritten Reich:

Über die juristischen Randbedingungen der Holocaustprozesse:

Über die Zustände in den Konzentrationslagern:

Das Dritte Reich und die Juden

Sonstige revisionistische Werke

Für die Fachleute

15


Abbildung 6: Angebliches Zyklon B-Einwurfloch in der Decke des Leichenkellers I (‚Gaskammer‘) vom Krematorium II. Es ist deutlich sichtbar, daß es nicht von den Bewehrungseisen des Stahlbetons befreit wurde. Diese wurden einfach nach hinten umgebogen.
Abbildung 7: Angebliches Zyklon B-Einwurfloch in der Decke des Leichenkellers I (‚Gaskammer‘) vom Krematorium II, Einstieg zum noch heute begehbaren Teil des Kellers.
Abbildung 8: Innenaufnahme aus der Ruine des Leichenkellers I (‚Gaskammer‘) vom Krematorium II. Hier entnahm Rudolf Proben aus dem Gemäuer. Im Gegensatz zum Entlausungstrakt keine Blaufärbung der Wände und der Decke.
Abbildung 9: Aufnahme des nordwestlich gelegenen Innenraumes des Entlausungstraktes des Bauwerkes BW 5a. Im Hintergrund und rechts im Bild die Außenmauer mit der intensiven Blaufärbung durch das Eisenblau.
Abbildung 10: Die Außenmauer des Blausäure-Entlausungstraktes des Bauwerkes BW 5b ist intensiv blau gefärbt durch Blausäure, die mit der Zeit durch die Wand drang und mit Eisen den Farbstoff bildete, unbeeindruckt von 50 Jahren Witterungseinflüssen.
Abbildung 11: Auch die Außenwand des Blausäure-Entlausungstraktes von Bauwerkes BW 5a ist bis heute stellenweise blau. 50 Jahre widrigste Witterungsverhältnisse taten dem keinen Abbruch.

Die Argumente der Gegenseite: Beweise mangelnder Wissenschaftsfreiheit in Westeuropa

»Man darf sich nicht fragen, wie solch ein Massenmord [an den Juden] möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Dies ist der obligatorische Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf auch keine geben.«

P. Vidal-Naquet, L. Poliakov und 32 weitere Forscher, Le Monde, 21.2.1979.

»Jede Zeit hat ihr Tabu ... Auch wir Forscher müssen das Tabu unserer Zeit achten ... Wir Deutsche dürfen dieses Thema [der Massenvernichtung der Juden] nicht aufgreifen, das müssen andere tun. ...

Wir müssen akzeptieren, daß wir Deutsche weniger Rechte haben als die anderen ...«

A. Simon, Geschäftsführender Direktor am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung, Stuttgart, zu G. Rudolf, 3.5.1993.

»In Anbetracht des schrecklichen, von den Machthabern des Dritten Reiches betriebenen Genozids halten wir heutige Untersuchungen über das genaue Vorgehen bei den Morden für ebenso verwerflich wie Spekulationen über die Anzahl der Ermordeten.«

A. Simon sowie das gesamte Kollegium des Max-Planck-Instituts für Festkörperforschung, Stuttgart, Erklärung vom 7.6.1993.

Man beachte: In der Max-Planck-Gesellschaft sind exakte und detaillierte Untersuchungen verwerflich!

16


Für diese elektronische Auflage wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen :