Document on the Indexing of Web Sites by Swiss State Police


From  [email protected] (Peter Keel)
Organization  Cyberlink Internet Services AG
Date  24 Jul 1998 13:48:33 GMT
Newsgroups  ch.comp,ch.comp.networks,ch.general,ch.talk
Message-ID  

Im folgenden abgetippt ein Brief der BUPO [Bundespolizei,] der heute Morgen bei uns, und vermutlich bei den meisten anderen Internet-Providern der Schweiz eingetrudelt ist. Der Satz sollte stimmen, alle Trennzeichen, Zeilenlänge usf. wurden beibehalten.


SCHWEIZERISCHE BUNDESPOLIZEI
POLIZIA FEDERALE SVIZZERA
POLICE FEDERALE SUISSE
SWISS FEDERAL POLICE

Taubenstrasse 16Bern, 23. Juli 1998/Br
3003 Bern
Telefon 031/322 45 11
Telefax 031/322 98 76
 An
 Internet Service Provider
 in der Schweiz

Zugang zu strafbaren Inhalten auf dem Internet

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit als Staatsschutzbehörde des Bundes stos-
sen wir bei Recherchen im Internet immer wieder auf Web-Sites, deren Inhalte als
strafrelevant zu qualifizieren sind. In Betracht fällt hierbei vor allem der Tatbestand
der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Strafgesetzbuch/StGB). In Frage fallen aber
auch weitere Strafbestände, wie Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) oder Pornogra-
phie (Art. 197 StGB).

Nachführen führen wir eine erste nicht abschliessende Liste auf, welche Adressen
derartiger Web-Sites enthält.

In Anlehnung an den Bericht vom Mai 1996 einer interdepartementalen Arbeitsgrup-
pe zu strafrechtlichen, datenschutzpflichtigen und uhrheberrechtlichen Fragen rund
ums Internet (zu beziehen unter http://www.admin.ch/ejpd/d/bj/internet/inbearbd.htm)
sowie auf den Entscheid des Bundesgerichts zum sog. Telekiosk der damaligen Te-
lekom PTT (BGE 121 IV 109 ff.), dessen Erwägungen sich auch auf access-
providers übertragen lassen, steht mit dem durch Sie gegebenenfalls ermöglichten
Zugang zu den entsprechenden Sites eine Strafbare Gehilfenschaft zu den obge-
nannten Delikten in Frage.

Im Hinblick auf diese Rechts- und Sachlage ersuchen wir Sie, darum besorgt zu
sein, die Sperrung des Zugangs zu den in der nachfolgenden Liste genannten Sites
(wie auch zu anderen, über deren Strafbaren Inhalt Sie Kenntnis haben) für Ihre
Abonnenten zu prüfen und die im genannten Bericht aufgeführten Empfehlungen
nachzuleben.

H:\TEXTE\BUPO\PROJEKTE\INTERNET\rundschreiben-provider-1.doc


-2-

Adressen entsprechender Web-Sites:

http://www.ety.com/tell/
http://www3.stormfront.org
http://www.zundelsite.org/index.htm
http://www.melvig.org
http://www.alpha.org/directory/main.htm
http://www.vho.org
http://abbc.com/islam/deutsch/deutsch.htm
http://www.aryanbook.com
http://www.resistance.com
http://www.ostara.org/frohlich/

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung (Sachbearbeiter: H.U.
Bühler, Tel 031/322 45 25).

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und verbleiben

Mit freundlichen Grüssen
Der Chef der Bundespolizei
i.A. H.U. Bühler


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Peter Keel


"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
Lao Tse