Remers Kommentare zum Rudolf Gutachten

oder: wie einfach es ist, im freiesten Staat deutscher Geschichte 14 Monate unfrei zu sein

Nachfolgend werden die Kommentare Generalmajor a.D. Otto Ernst Remers abgedruckt, wie er sie seiner Raubkopie des Rudolf Gutachtens hinzufügte und wie sie im Urteil gegen Germar Rudolf auf den Seiten 109a bis 114 abgedruckt sind.[1] Am Ende der Lektüre dieser Broschüre dürfte jeder Leser selbst in der Lage sein - jenseits der Frage über guten Stil - zu beurteilen, ob diese Kommentare dazu Anlaß geben dürften, dem Gutachter Germar Rudolf selbst dann für 14 Monate die Freiheit zu rauben, wenn er der Autor dieser Kommentare wäre, wie die große Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart es fälschlich und gegen die Beweislage feststellte.

Die Generalbundesanwaltschaft stellte am 19.1.1996 fest, daß Germar Rudolf für nichts anderes als für diese Kommentare 14 Monate hinter Gitter zu gehen habe. Der Bundesgerichtshof schloß sich dieser Forderung mit Beschluß vom 7.3.1996 an (Az.: 1 StR 18/96).

Jenseits dieser strafrechtlichen Frage sollen hier jedoch einige inhaltliche Anmerkungen zu Remers Ausführungen angebracht werden. In seinem auf der vorderen Umschlagsinnenseite abgedruckten Vorwort unter der Überschrift "An alle Freunde, Landsleute..." greift er unsere führenden Politiker, Medienleute und Juristen massiv mit den Worten an, diese Lügner gehörten aus ihren Pfründenburgen verjagt. Gleichzeitig jedoch hat Remer diese Raubkopie vor allem zur Versendung an eben jene führenden Politiker, Medienleute und Juristen vorgesehen. Es war nur zu selbstverständlich, daß die Versendung einer derart kommentierten Fassung an führende Politiker, Medienleute und Juristen - eine Investition von vielen zigtausend DM - in jeder Hinsicht für die Katz sein mußte.

An das eigentliche Gutachten anschließend fügte O.E. Remer einen fünf Seiten umfassenden Bericht eines Unbekannten über den Prozeß an, in dem Remer im Oktober 1992 zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Unter anderem für dieses Verfahren war das Rudolf Gutachten angefertigt worden.

Im Verfahren gegen den Gutachter Rudolf nahm das Stuttgarter Landgericht an verschiedenen Passagen dieses mit dem Titel "Justiz in Deutschland 1992" versehenen Artikels Anstoß. Zum Beispiel wurde kritisiert, daß das Zitat des Auswärtigen Amtes (S. I) unvollständig sei, wie die Auslassungszeichen andeuteten. Der Sachbearbeiter Dr. Scheel habe weiter ausgeführt, daß sich die Gaskammern tatsächlich in dem drei km weiter westlich gelegenen Lager Birkenau befunden hätten. Er habe also nicht die Existenz von Gaskammern im Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau generell in Abrede gestellt, wie das unvollständige Zitat suggeriere, sondern nur bezüglich des Stammlagers Auschwitz. Diese Feststellung des Gerichts ist richtig und belegt eine Dokumentenverfälschung Remers zur Irreführung der Öffentlichkeit. Es sei aber der Hinweis erlaubt, daß die Äußerung des Auswärtigen Amtes, im Stammlager Auschwitz habe es keine Gaskammer gegeben, vielen Zeugenaussagen entgegensteht, darunter so prominenten Zeugen wie Perry S. Broad oder Rudolf Höß. Wenn sich diese Zeugen in ihrer Aussagen zum Stammlager Auschwitz getäuscht haben, wie können wir dann ausschließen, daß sich andere Zeugen zu anderen Lagern nicht auch getäuscht haben? Wie können wir dann Zweifel an der Existenz von Gaskammern oder gar das Bestreiten ihrer Existenz in anderen Lagern unter Strafe stellen?

Ferner kritisierte das Stuttgarter Landgericht, die "Gegenüberstellung von amtlichen Aussagen über behauptete Gaskammer-Tote in Auschwitz" (S. II) wäre beleidigend und volksverhetzend. (Inzwischen wurden diese Zahlen durch den Apotheker Jean-Claude Pressac um zwei Zahlen ergänzt: 730.000 bzw. 470.000, vgl. S. 38.) Gewiß wird man sich der Ansicht anschließen können, daß jede zu hohe oder zu niedrige Opferzahl auf je unterschiedliche Völker und Volksgruppen beleidigend oder verhetzend wirken kann. Doch nicht O.E. Remer hat diese extrem unterschiedlichen Zahlen in die Welt gesetzt, von denen maximal eine richtig sein kann - und alle anderen volksverhetzend sein können.

Auch die Feststellung Remers, das Urteil des Frankfurter Auschwitz Prozesses habe 45.510 Gaskammertote festgestellt, ist nicht ganz lupenrein. Das Frankfurter Schwurgericht hat 1965 verschiedene damalige Angehörige des Lagerpersonals u.a. wegen der angeblichen Ermordung bestimmter Menschenmengen durch Giftgas verurteilt. Insgesamt sühnte es damit 45.510 Gaskammermorde, indem es einige Angeklagte für schuldig befand, jeweils einige tausend Häftlinge mit Gas getötet zu haben. Auf die Frage, wieviele Häftlinge insgesamt durch Giftgas in Auschwitz umkamen, hat das Gericht keine Antwort gegeben, und dies war auch nicht seine Aufgabe. Die Feststellung der Gesamtopferzahl ist vielmehr die Aufgabe der Wissenschaft.

Tatsache ist also, daß die deutsche Justiz nicht mehr und nicht weniger als 45.510 Gaskammertote für Auschwitz rechtskräftig festgestellt hat und daß alles andere eine Frage der Wissenschaft und nicht der Strafjustiz ist. Es fragt sich dann nur, wie man mit Strafandrohungen und unter Anwendung der magischen Offenkundigkeitsformel gegen Menschen vorgehen kann, die sich auf den Standpunkt stellen, Behauptungen von Opferzahlen in der Größenordnung vieler Hunderttausende oder gar Millionen seien völlig übertrieben. Denn gerichtlich offenkundig kann nur sein, was irgendwann einmal von einem Gericht in einem Urteil nach Beweiserhebung als solches festgestellt worden ist. Und das ist bezüglich der Opferzahl der Auschwitz-Gaskammern nicht der Fall.

In der schriftlichen Urteilsbegründung führte die Strafkammer als Beweis für ihre Behauptung, im Nachwort der Remerversion werde gezielt der Eindruck erweckt, als werde der Holocaust von Juden zur Ausbeutung Deutschlands genutzt, als einziges Beispiel explizit aus (Urteil, S. 235):

»Dies gilt insbesondere für den Abdruck des angeblichen Briefes eines Juden vom 2.5.1991 (S. IV des Nachwortes, oben S. 113). Im Zusammenhang mit der Behauptung, daß der Holocaust eine Erfindung der Juden sei, wird damit gezielt zum Haß gegen die Juden aufgestachelt.«

Dem Nachwort kann man entnehmen, daß Remer in einem Schaukasten einen Brief eines Israelis zitiert, in dem der Schreiber wegen der angeblichen Vergasung seines Onkels im KZ Dachau um Entschädigung nachfragt. Dem stellt Remer einen Brief der Stadt Dachau gegenüber, in dem diese bekannt gibt, im KZ Dachau sei es niemals zu Vergasungen gekommen.

Das Gericht hat nicht geprüft, ob es diese Briefe tatsächlich gibt, mußte also nach dem Prinzip "in dubio pro reo" davon ausgehen, daß sie existieren. In der Tat liegen die diesem Schaukasten zugrunde liegenden Briefe nicht nur Remer, sondern vielen anderen Aktivisten in Fotokopie vor. Klar ist zudem, daß es eine Unzahl von Aussagen auch jüdischer Zeugen gibt, die von Massenvergasungen in Dachau berichten, und daß mittlerweile wissenschaftlich anerkannt ist, daß es in Dachau keine Massenvergasungen gegeben hat.

Diese als wahr anerkannten Fakten werden mit den von Remer publizierten bzw. zitierten Dokumenten dargelegt, was nicht strafbar sein kann. In seinem Kommentar zu diesen Briefen spielt Remer lediglich darauf an, daß auch diese offenkundig falsche Aussage eines Israelis als Grundlage der bundesdeutschen Offenkundigkeit dient. Nirgendwo jedoch spielt er darauf an, der Israeli hätte gelogen, um sich materiell zu bereichern. Auch den Beweis, der Leser müsse bei Kenntnisnahme dieses Schaukastens den Eindruck erhalten, Remer wolle den Juden eine Lüge zum Zweck der Ausbeutung Deutschlands unterstellen, blieb das Gericht schuldig.

Daß auch Juden im Zusammenhang mit der Zeit zwischen 1993 und 1945 bisweilen Unwahrheiten berichten, dürfte unbestritten sein. Besonders deutlich wurde dies im Strafverfahren gegen John Demjanjuk in Jerusalem. Das Verfahren endete mit einem Freispruch für den Angeklagten, da auch das israelische Gericht die Augen vor der Flut gefälschter Dokumente und falscher Zeugenaussagen nicht mehr verschließen konnte.[2] Erfreulich ist hier, daß sich auch jüdische Persönlichkeiten eindeutig gegen die Inflation der Unwahrheiten bei diesem Verfahren gewandt haben. [3]

Daß die bei diesem Prozeß aufgetretenen Zeugen bereits früher in anderen Verfahren u.a. in Deutschland ähnlich lautende Aussagen getätigt haben, erschüttert ihre Glaubwürdigkeit in den Augen unserer Gerichte freilich nicht.

Auch die Anzeigenkampagne des Juden Aze Brauner und seiner Freunde am 6.5.1995 in der FAZ und der Süddeutschen Zeitung, in der die alten, sogar vom Jerusalemer Holocaust-Institut Yad-Vashem längst widerlegten Lügen von Seife aus Judenfett und Lampenschirmen aus Menschenhaut aufgewärmt wurden, scheint unsere Juristen nicht darüber nachdenklich werden zu lassen, daß nicht alles, was ein Jude bezüglich der Jahre 1933 bis 1945 sagt, wahr sein muß.

Selbst die jüngst wieder bestätigte Erkenntnis, daß der Jude Ilja Ehrenburg als Chefgreuelpropagandist Stalins einer der größten Fälscher und Lügner auch in Fragen der vermeintlichen NS-Judenvernichtung war,[4] scheint in Deutschland niemanden zu beeindrucken. Vielmehr scheint bei der bundesdeutschen Justiz zu gelten: ein Jude sagt immer die Wahrheit; ein Nichtjude hingegen, der einen Juden bezichtigt, die Unwahrheit zu berichten oder gar zu lügen, gehört ins Gefängnis.[5]

Im Urteil der 17. Strafkammer heißt es abschließend über Remers Vor- und Nachworte (S. 115):

»Obwohl in Vor- und Nachwort den Juden nicht ausdrücklich angelastet wird, sie hätten die Darstellungen über den Holocaust insbesondere um ihres politischen und materiellen Vorteiles willen erfunden, hatte die Remer-Fassung des "Gutachtens" zur Überzeugung der Kammer den Zweck, dies zu suggerieren und damit feindselige Emotionen gegen die Juden zu schüren. Dies folgt schon daraus, daß der Leser, die Richtigkeit der Behauptungen des "Gutachtens" vorausgesetzt, unter anderem auf Grund der tendenziösen Ausführungen und der Diktion zu dem Schluß kommen mußte und sollte, daß die überlebenden Juden als die wichtigsten Zeugen des Geschehens, die Hinterbliebenen als die unmittelbar Betroffenen und die jüdischen Forscher die Berichte über den Holocaust bewußt wahrheitswidrig gefälscht haben müssen.«

Wohl gemerkt: Remer hat dies zwar nicht geschrieben, aber es steht für die Richter zwischen den Zeilen! Somit wurde der Gutachter nicht nur für eine Tat bestraft, die er nicht begangen hatte, sondern für eine, die niemand begangen hatte. Die Tat wurde vom Gericht vielmehr frei erfunden - man ignorierte die Fakten und phantasierte zwischen den Zeilen!

Mit den obigen, etwa eine halbe Seite umfassenden Zeilen der 17. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wurde alles zitiert, was die Kammer in ihrer 240-seitigen Urteilsbegründung über die Kommentare Remers auszuführen wußte. Die restlichen 2391/2 Seiten dienen der Kammer lediglich dazu, eine auf falschen Indizien und gefälschten Beweisen ruhende Rechtfertigung für das gegen Rudolf gefällte Terrorurteil zu liefern.


[1]Für die Internetfassung wurde der Text der Remer'schen Kommentare abgeschrieben, wobei versucht wurde, Layout und Schreibweise (auch bei Fehlern) beizubehalten, was freilich nicht immer gelang. Kleinere unbeabsichtigte Variationen in Schreibweise und unvermeidlicherweise im Layout bitte ich daher zu entschuldigen.
[2]Vgl. hierzu den zusammenfassenden Beitrag von Arnulf Neumaier, "Der Treblinka-Holocaust", in E. Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994, S. 347-374.
[3]Vgl. neben Anm. 1 auch ein Buch von Demjanjuks Anwalt: Yoram Sheftel, The Demjanjuk Affair. The Rise and Fall of the Show Trial, Victor Gollancz, London 1994. Vgl. FAZ, 11.3.1995, S. 8.
[4]Joachim Hoffmann, Stalins Vernichtungskrieg, Verlag für Wehrwissenschaften, München 1995.
[5]So Helge Grabitz, NS-Prozesse - Psychogramme der Beteiligten, C.F. Müller, Heidelberg 21986, S. 64-90; vgl. Manfred Köhler, "Der Wert von Aussagen und Geständnissen zum Holocaust", in: Ernst Gauss, (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte. Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts, Grabert, Tübingen 1994, S. 84f.


Remers Kommentare zum Rudolf Gutachten


oer.jpg (11267 bytes)Otto Ernst Remer, Generalmajor a.D., Winkelser Str. 11E, 8730 Bad Kissingen, Tel: 0971-63741, Fax: 69634

An alle Freunde, Landsleute und wahrheitsliebende Menschen: Ich handele in Notwehr!

Am 22. Oktober 1992 verurteilte mich das Landgericht Schweinfurt unter dem Vorsitzenden Richter Siebenbürger zu 22 Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Ein Strafmaß, das für mich gleichbedeutend mit einem Todesurteil ist.

Der Prozeß gegen mich war kein Prozeß. Bei der Hauptverhandlung handelte es sich um einen Stillstand. Das Urteil beurkundete nur die Bloßstellung meiner Person. Die Zerstörung eines 80 jährigen Menschen. Es war mir nicht gestattet, mich gegen den Vorwurf der Lüge, Hetze, Ehrabschneidung zu verteidigen. Das Gericht verweigerte mir die Möglichkeit, mich im Sinne von § 186 StGB zu verteidigen und den Wahrheitsbeweis meiner Behauptungen zur Überprüfung zu stellen.

Meine Verteidiger hatten den Gutachter Rudolf in Eigeninitiative laden lassen. Der Gutachter war im Gerichtssaal anwesend, sein Gutachten lag bei den Akten. Der Gutachter durfte nicht aussagen, das Gutachten durfte nicht verlesen werden. Der Gutachter und die unwiderlegbaren naturwissenschaftlichen Fakten wurden vom Vorsitzenden Siebenbürger abgewehrt.

Der Diplom-Chemiker Rudolf wurde seinerzeit von meinem Verteidiger, Oberst a.D. Hajo Herrmann, beauftragt, als Gutachter die Zeugenaussagen über die behaupteten Vergasungsvorgänge in Auschwitz mit Hilfe exakter Meßtechniken nachzuvollziehen.

Für die Vergasungsbehauptungen gibt es bis heute keinen Sachbeweis. Kein Dokument, kein Foto, keinen Befehl. Können Sie sich vorstellen, daß man die gesamte Bevölkerung einer Stadt wie München ausrottet, ohne daß dabei Spuren hinterlassen werden? Alles, was uns an "Beweisen" für die behaupteten Vergasungsvorgänge zu Verfügung steht, sind absurde Zeugenaussagen. Im großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß (50/4 Ks 2/63) glaubte das Gericht, die Existenz von Gaskammern in Auschwitz mit dem "Augenzeugen" Böck bewiesen zu haben. Böck will gesehen haben, wie Tausende von Juden mit Zyklon-B getötet wurden. Gleichzeitig "hat er mit eigenen Augen gesehen", wie das Häftlingskommando ohne Schutzbekleidung inmitten dieses - noch als "blaue" Schwaden über den Leichen schwebenden - Zyklon-B Gases gearbeitet hat, ohne irgendwelche gesundheitlichen Schäden davongetragen zu haben. Wo ist der Unterschied zwischen der Böck'schen Aussage und den "Augenzeugen", die unter Eid aussagten, besenreitende Hexen auf dem Weg zum Blocksberg gesehen zu haben?

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Die von Rudolf in Auschwitz entnommenen Gemäuer-Proben wurden im renommierten Institut Fresenius analysiert.

In einem gewaltigen, unwiderlegbaren naturwissenschaftlichen Werk kommt der Gutachter zu einem erschütternden Resultat. Die Gebäude in Auschwitz, die den Touristen als 'Gaskammern' gezeigt werden, in denen angeblich Millionen von Juden getötet worden sein sollen, sind niemals mit tödlich wirkenden Mengen von Zyklon-B in Berührung gekommen. Die Analysenwerte wurden von keinem geringeren Institut vorgenommen, als von dem renommierten Institut Fresenius. Namhafte Historiker teilten vertraulich mit, daß diese Untersuchung die Welt verändern wird.

Dieses Gutachten liegt seit mehr als einem Jahr dem Bundeskanzler, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Generalbundesanwalt, dem Justizministerium und namhaften Persönlichkeiten vor. Allesamt sind sie still geblieben wie verschreckte Hunde.

Die Bedingung des Gutachters war: seine Arbeit darf nur bei den Gerichten vorgelegt werden. Er untersagte mir mit aller Deutlichkeit, sein Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da aber die Lüge für uns Deutsche zum existenzbedrohenden Instrument geworden ist, sehe ich mich außerstande, mich noch länger an diese Bedingung zu halten.

Ich selbst soll wegen der Verbreitung von naturwissenschaftlichen Fakten im Gefängnis verrecken. Unser Volk soll mit Hilfe einer unglaublich satanischen Geschichtsverdrehung wehrlos und "erpressbar" gehalten werden, wie der Ring deutscher Soldatenverbände in seiner Publikation Soldat im Volk Nr. 7/8 1992 schreibt. In diesem Zustand von Selbstaufgabe will man uns letztlich mittels einer teuflischen Multikultur abschaffen. Dies zwingt mich zu einer Notwehrhandlung in Form von unautorisierter Verbreitung dieses Gutachtens über die behaupteten Gaskammern von Auschwitz.

Ganze Politikergenerationen beteiligten sich seit 1945 nicht nur an den abscheulichsten Lügen gegen das deutsche Volk, nein, sie betätigten sich sogar als Aktivisten im Erfinden von Lügen. Genauso verhält es sich mit den Medien. Heute setzen diese Kräfte alles daran, die gräßlichsten Lügen der Weltgeschichte mit Hilfe der Strafjustiz aufrechtzuerhalten. Denn: Die Lügen-Politiker fürchten, nicht mehr gewählt und verachtet zu werden. Die Medienzunft fürchtet, als Lügner aus ihren Redaktionsbüros verjagt zu werden, käme die Wahrheit ans Licht.

Allesamt gehören sie verachtet, gemieden, abgewählt, und aus ihren Pfründenburgen verjagt, die Lügner. Für das, was sie unserem Volk angetan haben. Ich möchte dazu beitragen.

Dieses Gutachten soll auch durch Sie verbreitet werden. Ich selbst werde in einer ersten Aktion 1000 der wichtigsten Persönlichkeiten in Deutschland damit beschicken. Darunter wird die Bundeswehrführung sein, Wirtschaftsführer, Kapazitäten aus der Wissenschaft, die Fakultäten der Chemie und der Geschichte an unseren Universitäten, alle Bundestagsabgeordneten und die Medien.

In einem zweiten und dritten Durchgang werden jeweils weitere 1000 Persönlichkeiten dieses naturwissenschaftliche Faktum erhalten, Es soll niemand mehr sagen können, er habe von nichts gewußt.

Ich zähle auf Ihre Mithilfe

In Treue, Ihr Otto Ernst Remer

25. Oktober 1992

PS: Als Anhang zu dem Gutachten befindet sich unter Sektion I-V der Prozeß-Bericht von E. Haller über meinen Fall in Schweinfurt. Nach der Lektüre dieser Berichterstattung wird Ihnen meine Notwehrhandlung vielleicht verständlicher erscheinen.


Justiz in Deutschland 1992:
"Todesurteil für General Remer"

Der folgende Prozeßbericht von E. Haller ist der REMER DEPESCHE Nr. 6/1992 entnommen:

Kahlenbergerdorf
(Österreich), den 2.6.1988, Quelle: Honsik, Freispruch
für Hitler?

Als röm.-kath. Priester sage ich... Hinterfragen Sie die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich. Zum Recht des Wahrheitssuchenden gehört es, zweifeln, forschen und abwägen zu dürfen. Und wo immer dieses Zweifeln und Wägen verboten wird, wo immer Menschen verlangen, daß an sie geglaubt werden muß, wird ein gotteslästerlicher Hochmut sichtbar, der nachdenklich stimmt. Wenn nun jene, deren Thesen Sie anzweifeln, die Wahrheit auf ihrer Seite haben, werden sie alle Fragen gelassen hinnehmen und geduldig beantworten. Und sie werden ihre Beweise und ihre Akten nicht länger verbergen. Wenn jene aber lügen, dann werden sie nach dem Richter rufen. Daran wird man sie erkennen. Wahrheit ist stets gelassen. Lüge aber schreit nach irdischem Gericht.

Hochachtungsvoll
mit freundlichen Grüßen

gez: Pfarrer Viktor Robert Knirsch

Schweinfurt (EH) - Die Erste große Strafkammer am Landgericht Schweinfurt unter Vorsitz von Richter Siebenbürger verurteilte am 22. Oktober 1992 General Remer wegen der Publizierung von naturwissenschaftlichen Gutachten. Die Kernaussagen der von Remer publizierten Gutachten lauten: es hat in Auschwitz keine Massentötungen mittels Zyklon-B gegeben. Wegen dieser Veröffentlichung, die das Gericht als "Aufstachelung zum Rassenhaß" wertete, verhängte Siebenbürger eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung über General Remer. Staatsanwalt Baumann forderte gar 30 Monate Gefängnis und beantragte die sofortige Verhaftung des 80jährigen Angeklagten noch im Gerichtssaal. Der Verdacht drängte sich den Prozeßbeobachtern auf, daß das Urteil bereits vor Verhandlungsbeginn feststand. Am 20. Oktober 1992, dem Tag der Verfahrenseröffnung, meldete BAYERN 1 um 9:00 Uhr: "Diesmal wird es für Remer teuer...diesmal wird die Strafe höher ausfallen." Woher wußten die Nachrichtenmacher von B1, daß General Remer diesmal höher verurteilt würde, als in vorausgegangenen Verfahren? Warum war für sie ein Freispruch nicht denkbar?

Dieses Dokument war eines von vielen, das dem Gericht als Beweisantrag vorgelegt wurde.
Antwort: "Abgelehnt wegen Offenkundigkeit."

AUSWÄRTIGES AMT
214-E-Stuparek
Bonn, den 8. Jan. 1979
Sehr geehrter Herr Stuparek!
Bundesminister Genscher hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 21. Dezember 1978 zu beantworten.
Auch mir ist bekannt, dass es im Lager Auschwitz keine Gaskammern gegeben hat...
Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, gez: Dr. Scheel

Was hatte Remer getan? Als Herausgeber der REMER DEPESCHE publizierte der hochdekorierte Frontoffizier die Ergebnisse einer Reihe von naturwissenschaftlichen Gutachten. Es handelte sich einmal um das Leuchter-Gutachten, das der ehemalige Justizminister Engelhard als "wissenschaftliche Untersuchung" würdigte. Fred Leuchter ist Konstrukteur von Blausäure Exekutionsgaskammern in den USA. Später gab der Direktor des Auschwitz-Museums, Dr. F. Piper ein ähnliches Gutachten bei dem Krakauer Jan Sehn Institut in Auftrag. Ein deutsches Fachgutachten in Zusammenarbeit mit dem renommierten Institut Fresenius folgte im Februar 1992. Die Diskussion, die der General mit seinen Veröffentlichungen in Gang setzte, war sogar vom Bundespräsidenten erwünscht. Von Weizsäcker "wird die Diskussion [über das Leuchter-Gutachten] aufmerksam verfolgen" heißt es in einem Schreiben des Bundespräsidialamtes vom 23. Oktober 1989. Hat der Bundespräsident mit diesem Schreiben General Remer in die Falle gelockt? Remer mußte sich von Ex-Justizminister Engelhard und vom Bundespräsidenten ermutigt sehen, diese Fakten zu publizieren.

Gaskammern, die nie mit Gas in Berührung kamen

Alle drei Gutachten kommen zu demselben Schluß: Die von Zeugen behaupteten Gaskammern von Auschwitz und Birkenau sind niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen. Juristische ausgedrückt: Die Tatwaffe war nicht geladen. Zum besseren Verständnis: Kommt Blausäure (Zyklon-B) mit Beton oder Steinen in Berührung, geht sie mit den Eisenspuren im jeweiligen Baumaterial eine ewigwährende Verbindung ein. Die so entstehende Verbindung ist blau (deshalb der Name Blausäure, wobei das Gas selbst farblos ist) und zeigt sich im und auf dem begasten Gemäuer. So kann man heute in den Entwesungsgebäuden sowohl an den Innen- als auch an den Außenwänden eine kräftige Blaufärbung mit dem bloßen Auge sehen. In den behaupteten Gaskammern sind keine Farbspuren erkennbar. Die chemischen Analysen der Gutachten weisen bei den entnommenen Proben aus den Entwesungsgebäuden extrem hohe Zyankonzentrationen auf, während sich in den Proben aus den behaupteten Gaskammern keine Rückstände finden. In keinem der zahlreichen NS-Prozesse wurden jemals naturwissenschaftliche Gutachten dieser Art erstellt. Es wurden niemals Sachbeweise erhoben.

In Nürnberg wurden die Propaganda-Lügen der Sieger mit Aktenzeichen versehen. Seitdem sind es "Tatsachen"

Alle Gerichte verwehrten allen Gaskammer-Zweiflern bislang jede Beweisführung für ihre naturwissenschaftlichen Fakten. Die Gerichte stellten sich auf den Standpunkt, es bedürfe keiner Beweise, da es sich bei den "Gaskammern" um eine offenkundige "Tatsache" handele. Offenkundig heißt, daß die Existenz der "Gaskammern" so eindeutig feststehe, wie es sicher ist, daß der Tag 24 Stunden hat. Das Nürnberger Militärtribunal führte die sogenannte Offenkundigkeit in die Gerichtspraxis ein. Reine Kriegs-Greuelpropaganda aus dem II. Weltkrieg wurde in "Tatsachen" umgewandelt (IMT-Statute 19 und 21), die von den Angeklagten hingenommen werden mußten. Derjenige der Verteidiger, der den Versuch einer Gegenbeweisführung zu unternehmen gedachte, wurde mit der Todesstrafe bedroht. So wurde das stalinistische Massacker von Katyn ebenso angeklagt, wie die Lüge von der Massenvergasung im ehemaligen Konzentrationslager Dachau (IMT Dokument 2430-PS). Mit Dokument 3311-PS der polnischen Regierung "stellt das Sieger-Tribunal unter Beweis", daß in Treblinka Hundertausende von Juden "verdampft" wurden. Wohlgemerkt: "verdampft", nicht "vergast". Heute schauen die Holocauster schamhaft nach unten, wenn sie mit diesem Wahnsinn konfrontiert werden. Im großen NS-Prozeß vor dem Land- und Kammergericht Berlin (Az: PKs 3-50) wurde festgestellt: "Im Konzentrationslager Majdanek gab es keine Gaskammeranlagen". Aber General Remer wurde in Schweinfurt wegen Volksverhetzung mit Gefängnis bestraft, weil er in seinen DEPESCHEN das Gerichtsfaktum des gaskammerfreien Majdanek publizierte.

Herr Richter Siebenbürger, Herr Staatsanwalt Baumann, welche der nachfolgenden Zahlen sind bitteschön "offenkundig". Warum haben sie dem General im Prozeß nicht gesagt, an welche Zahl er glauben muß. Für welche Zahl soll Remer jetzt im Gefängnis verrecken?

Gegenüberstellung von amtlichen Aussagen über behauptete Gaskammer-Tote in Auschwitz:

26. 7. 1990: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG
4.000.000

11. 6. 1992: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG
1.500.000

20. 4. 1978: Französische Tageszeitung LE MONDE
5.000.000

1. 9. 1989: Französische Tageszeitung LE MONDE
1.472.000

1945: Internationales Militärtribunal in Nürnberg
4.000.000

1985: Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden
1.250.000

1979: Der Papst während seines Auschwitz-Besuchs
4.000.000

Juli 1990: Die linke TAZ und andere Tageszeitungen
960.000

April 1990: Oberstaatsanwalt Majorowsky/Wuppertal
4.000.000

1974: G. Reitlinger: Die Endlösung
850.000

1945: Franz. Ermittlungsstelle für Kriegsverbrechen
8.000.000

1989: UdSSR gibt Todenbücher frei. Sämtliche Todesfälle
66.000

1989: Eugen Kogon: Der SS-Staat
4.500.000

1965: Auschwitz-Urteil: 50/4 Ks 2/63. Inkl. behauptete Gastote
45.510

1989: Lügengedenktafeln/Birkenau entfernt, mit der Zahl
4.000.000

1965: Auschwitz-Urteil. 50/4 Ks 2/63, ohne behauptete Gastote
619

Zur Vernichtung des deutschen Volkes bedarf es nur eines Wortes: "offenkundig"

Man kann im Zusammenhang mit den behaupteten Gaskammern also keinesfalls von einer Art Offenkundigkeit sprechen, wie sie der Tatsache, daß der Tag hat 24 Stunden hat, zugrunde liegt. Und nur bei einer Offenkundigkeit, wie der Tag hat 24 Stunden, bedarf es keiner Beweise. In allen anderen Fällen muß Beweis erhoben werden.

Remers Beweise sind neu und weit überlegen

Die Verteidiger, Hajo Herrmann und Dr. Herbert Schaller, hatten umfangreiche Beweisanträge vorbereitet. Sie stimmten ihre Beweisanträge mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ab. Dieses Gericht urteilte in einem Gaskammer-Zweifel-Prozeß, daß Beweisanträge dann zugelassen werden müssen, wenn diese den "Beweisen" in den zurückliegenden NS-Prozessen überlegen seien. Bei neuen, überlegenen Beweisanträgen, so daß Düsseldorfer Gericht, könne eine Offenkundigkeit nicht länger fortbestehen. Die Beweisanträge der Verteidigung sind neu und den aus den NS-Prozessen weit überlegen. Denn dort wurden niemals Sachbeweise erhoben.

Auschwitz: "Vernichtungslager" mit Bordell, Rechtsberatung, Sauna und Fußballspielen...

Vor dem Verlesen der Beweisanträge appellierte Rechtsanwalt Herrmann an Richter und Staatsanwalt: "Es muß bewiesen werden, ob es Gaskammern gab oder nicht, bevor aus dem sicheren Versteck der Offenkundigkeit geurteilt wird. Das Gericht muß Tatsachen feststellen." Rechtsanwalt Herrmann stellte nun einen Beweisantrag, der in der Summe aus antifaschistischer Literatur und Gerichtsdokumenten beweist, daß Auschwitz kein Vernichtungslager war. Der Anwalt verlas, daß es für die Häftlinge im Lager Auschwitz ein Bordell gab, daß wöchentliche Fußballspiele zwischen SS-Soldaten und Lagerinsassen ausgetragen wurden, daß es eine zentrale Sauna gab, daß es für die Häftlinge Beratungen in Rechtsangelegenheiten gab, daß es Urlaub gab, daß die Lagerverwaltung nichtnatürliche Todesfälle der zuständigen Staatsanwaltschaft mit 30 Unterschriften melden mußte, daß es Entlassungen gab, daß kein SS-Mann einen Häftling schlagen durfte, daß 4800 Kranke unter ärztlicher Betreuung blieben (obwohl Kranke nach bekannter Version angeblich sofort in den "Gaskammern" landeten), daß bei Aufgabe des Lagers die Häftlinge lieber von der SS evakuiert wurden, als daß sie auf die "Befreiung" durch die Sowjets warten wollten...

Der Staatsanwalt jault auf

Bei diesem Beweisantrag jaulte der Staatsanwalt auf: "Dieser Beweisantrag ist eine Beleidigung der Opfer," schrie er mit hochrotem Kopf in den Gerichtssaal. Herrmann erwiderte: "Dann wurden ihre Opfer durch das Auschwitz-Urteil von Frankfurt beleidigt, Herr Staatsanwalt. Das meiste, was ich vorgelesen habe, sind Erkenntnisse des Gerichts aus dem Großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß. Das können Sie im Urteil nachlesen." Daraufhin blieb der Staatsanwalt stumm. Interessant, daß sich ein Staatsanwalt mit einem einzigen, aber magischen Wort aus jeglicher Beweisnot befreien kann: "offenkundig". Er kennt weder die Urteile der NS-Prozesse, noch weiß er um historische Zusammenhänge sowie über naturwissenschaftliche Fakten Bescheid. Alles was ein Staatsanwalt an Fähigkeiten zu einem solchen Verfahren mitbringen muß, ist: Er muß den Satz "abzulehnen wegen Offenkundigkeit" aussprechen können.

Das Gericht lehnte diesen Beweisantrag, d.h., ganze Passagen aus dem Urteil des Frankfurter Auschwitz-Prozeß' sowie Passagen aus der Literatur von "Überlebenden", wie Langbein, ab. Wegen "Offenkundigkeit" natürlich.

Die englische Krone: Keine Vergasungen

Dr. Schaller legte mit seinen Beweisanträgen das Buch des jüdischen Princeton Professors Arno J. Mayer vor. Mayer postuliert in seinem Buch, daß der größte Teil aller Auschwitz-Häftlinge eines natürlichen Todes starben und daß es keinen Hitler-Befehl zur "Vergasung" der Juden gab. Mayer konstatiert, daß die "Beweise" für die "Gaskammern rar und unzuverlässig" sind. Der Anwalt legt als Beweis gegen die "Offenkundigkeit von Gaskammern" das Buch des britischen Geschichtsprofessors F. H. Hinsley bei. Hinsley ist der offizielle Geschichtsschreiber der englischen Krone. In den königlichen Buchhandlung ist sein Buch BRITISH INTELLIGENCE IN THE SECOND WORLD WAR zu erstehen. Eine Neuauflage erfolgte 1989. Auf Seite 673 erklärt Hinsley, daß die Engländer ab 1942 die kodifizierten Meldungen aus den Konzentrationslagern geknackt hatten. Die Engländer fanden heraus, daß die Haupttodesursache in Auschwitz Krankheit war. Aber es gab auch Erschießungen und Hängen, berichtet Hinsley. "Es fanden sich allerdings keine Hinweise in den entschlüsselten Meldungen über Vergasungen", gesteht der offizielle Geschichtswissenschaftler des englischen Königshauses.

Auch diese Beweisanträge beantragte der Staatsanwalt wegen "Offenkundigkeit" abzulehnen. Das Gericht schloß sich ein weiteres Mal dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Prozeß wurde an dieser Stelle unterbrochen und am 22. Oktober 1992 fortgesetzt. Jedesmal wenn General Remer nach einer Verhandlungspause den Gerichtssaal betrat, standen alle Zuhörer erfurchtsvoll auf. Viele blieben aber sitzen, wenn das Gericht eintrat.

Ein Gutachter wird abgewehrt

Die Verteidigung wartete mit einem präsenten Beweismittel, mit dem Sachverständigen Dipl. Chemiker G. Rudolf auf. Nach der Prozeßordnung darf, selbst bei wirklicher "Offenkundigkeit", das präsente Beweismittel, der präsente Sachverständige, nicht abgelehnt werden. Der Sachverständige saß im Gerichtssaal. Er untersuchte die behaupteten Gaskammern in Auschwitz nach chemisch-physikalischen Gesichtspunkten. Er entnahm entsprechende Mörtelproben und ließ diese durch das Institut Fresenius auswerten. Darüber hinaus stellte er eigene Laborversuche an, indem er Gemäuermaterial mit Blausäure begaste. Der Gutachter kann Beweis dafür antreten, daß die behaupteten Gaskammern niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen sind. Ein entsprechendes schriftliches Gutachten des Sachverständigen wurde dem Gericht zusammen mit dem Beweisantrag übergeben. Der Gutachter kann ebenfalls beweisen, daß die Häftlingskommandos nicht ohne Schutzkleidung in den "noch über den Leichen schwebenden blauen Dunst des Zyklon-B treten konnten", ohne daß sie selbst getötet worden wären. Tatsächlich machte diese wahnwitzige "Aussage vom Arbeiten inmitten von Zyklon-B-Wolken" der Kronzeuge im Frankfurter Auschwitz-Prozeß, Richard Böck. Böck bescheinigte dem Lagerkommando also Immunität gegen Zyklon-B. Dennoch glaubten die Richter im Frankfurter Auschwitz-Prozeß die Existenz der Gaskammern in Auschwitz mit der Aussage von Böck bewiesen zu haben. Böck sah die von ihm bezeugten "Vergasungsaktionen" in zwei Bauernhäusern, die gemäß eines Gutachtens von HANSA LUFTBILD vom Juli 1991 nach Auswertung einer Reihe von alliierten Luftaufnahmen gar nicht vorhanden waren. Der Gutachter kann auch beweisen, daß Blausäure ein vollkommen farbloses Gift ist. Der Sachverständige saß im Gerichtssaal. Er konnte für Aufklärung sorgen. Was hatte der Staatsanwalt dazu zu sagen?

"Ich beantrage den Sachverständigen abzulehnen, da die Gaskammern eine 'offenkundige' Tatsache sind," lautete das Einmaleins des Staatsanwalts. Er verlangte die Ablehnung, ohne den Sachverständigen gehört zu haben, ohne auf dessen fachliche Qualitäten eingegangen zu sein. Das Gericht schloß sich dem Antrag des Staatsanwalts an und lehnte den Sachverständigen, ohne auch nur ein Wort von diesem gehört zu haben, als "völlig ungeeignetes Beweismittel" ab. Selbst die Verlesung des Gutachtens wurde vom Gericht abgelehnt. Wegen "Offenkundigkeit" natürlich.

Auschwitz-Sterbebücher darf niemand einsehen

Rechtsanwalt Herrmann überreichte anschließend eine große Auswahl der offiziellen Sterbebücher von Auschwitz. 1989 wurden diese Totenbücher in der Sowjetunion veröffentlicht. Diese amtlichen Schriftstücke dokumentieren in minutiösen Aufzeichnungen 66.000 Sterbefälle. Sämtliche Dokumente liegen bei dem Sonderstandesamt Arolsen unter Verschluß. Niemand darf sie einsehen. Ein Zehnländer-Gremium, darunter Israel, verweigern jede Einsicht in diese Dokumente. Nun ist es dem Journalisten W. Kempkens gelungen, diese Dokumente in den Moskauer Archiven abzulichten. Ein repräsentativer Querschnitt wurde von Herrmann dem Gericht übergeben. Die Verteidigung beantragte, Kempkens als Zeugen zu hören. Die Holocauster reden sich bislang wegen der Sterbeziffer von 66.000 damit heraus, daß die alten und arbeitsunfähigen Juden an der "Rampe" aussortiert und sofort "vergast", also gar nicht erst in der Lagerregistratur aufgenommen worden seien. Die Sterbebücher beweisen aber das Gegenteil. Bei den meisten Todesfällen handelt es sich um alte Menschen. Die meisten davon waren Juden.

Der Staatsanwalt beantragte, die Dokumente nicht als Beweismittel zuzulassen, die Gaskammern seien eine "offenkundige" Tatsache. Das Gericht schloß sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Plädoyer Staatsanwalt

Damit war die Beweisaufnahme abgeschlossen und der Staatsanwalt begann mit seinem Plädoyer. Auf eine Beweisführung konnte er leicht verzichten, da die "Gaskammern" für ihn eine "offenkundige" Tatsache sind. Er bezeichnete Remer als Mephisto (als Teufel), weil er alles "verneine". Für einen "Teufel", so glaubte er, sei eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten das absolute Strafminimum. Er beantragte, die Haft noch im Gerichtssaal zu vollstrecken.

Plädoyer von Rechtsanwalt Herrmann

herrmann.jpg (8627 bytes)"Wir haben auf den verschiedenen Ebenen Beweisanträge eingebracht, aber das Gericht hat keine Untersuchungen angestellt, ob der Angeklagte nicht doch recht hat," klagte der Anwalt an. Herrmann ging noch einmal auf die Ablehnung des Beweisantrages im Zusammenhang mit dem "Geständnis" des ehemaligen Lagerkommandanten von Auschwitz, Rudolf Hoess, ein. "Das Gericht lehnte das Verlesen der Dokumente von Hoess' Folterung mit dem Hinweis ab, es sein nicht bewiesen, daß Hoess aufgrund der Folter ein falsches Geständnis abgelegt hat. Doch, das Geständnis von Hoess ist falsch," donnert der ehemalige Inspekteur der Nachtjäger und Oberst a.D. in den Gerichtssaal. "Hoess gestand nämlich 3 Millionen Judenmorde. Aber heute besteht die Holocaustgeschichtsschreibung darauf, daß nur 1,5 Millionen ums Leben gekommen sind," schleudert er Staatsanwalt und Richter zu. Herrmann verlas dann das Protokoll über die Festnahme von Hoess. Darin ist festgehalten, daß der ehemalige Kommandant auf eine Schlachtbank geworfen und ihm stundenlang das Gesicht zertrümmert wurde. Der jüdische Sergeant stieß Hoess eine Stablampe tief in den Rachen und schüttete dem gepeinigten hinterher eine ganze Flasche Wiskey in den Schlund. Außerdem wurden Hoess drei Wochen lang die Handschellen nicht abgenommen. "Das wollen Sie nicht hören, Herr Staatsanwalt," schallten des Verteidigers Worte. Herrmann las dann die relevanten Paragraphen aus dem Überleitungsvertrag der Besatzungsmächte vor. In diesen Paragraphen wird Deutschland auferlegt, alle aus dem Verfahren des Siegertribunals in Nürnberg hervorgegangenen geschichtlichen "Tatsachen" für immer anzuerkennen. Und so sagt das Gericht zu der 4-Millionenlüge von Auschwitz ebenso; "offenkundig", wie zu der Lüge von den Massenvergasungen in Dachau sowie zu den "Massenverdampfungen" von Treblinka. Wahnsinn und der Unterwerfungseifer kennen kein Haltegebot.

"Ich stelle fest," so der Anwalt, "daß dem Angeklagten sein Recht verweigert wird. Nicht nur der Staatsanwalt ist politisch gebunden. Es handelt sich, wie der Überleitungsvertrag der Sieger es verlangt, um eine Staatsverpflichtung, die aber in diesem Gerichtssaal nichts zu suchen hat," appelliert der Anwalt.

Dann fuhr er fort: "Ich habe noch nie erlebt, daß ein Publikum aufsteht, wenn ein Angeklagter den Gerichtssaal betritt. Ja, ein Wendehals ist der General nie gewesen." Mit den Worten: "Und das ist es doch, was Sie ihm im Grunde vorwerfen," setzte Herrmann den Staatsanwalt ins Unrecht. "Der Staatsanwalt lehnt das Auschwitz-Urteil von Frankfurt, das auf 45.510 Tote kommt, als Beweisantrag ab," hämmert der Anwalt auf das höchstwahrscheinlich nicht vorhandene Gewissen des Staatsanwalts ein. "Aber der Angeklagte," so der Anwalt weiter, "muß nach Überzeugung des Staatsanwalts dennoch wissen, daß 6 Millionen Juden vergast wurden." Zur Richterbank gewandt rief Herrmann: "Das Gericht will dem Angeklagten einen Vorsatz mit der Begründung nachweisen; 'er weiß es'."

Die Zuhörer bemerkten, daß dieser Große Mann Zeiten erlebt hatte, die noch von Gerechtigkeit, Anstand, Edelmut und Aufrichtigkeit geprägt waren. Eine Verhandlungsführung wie diese, schien ihm zu schaffen zu machen. Herrmann zählte noch einmal alle abgelehnten Beweisanträge auf und fragte: "Wer in diesem Saal wurde von der Verteidigung nicht ausreichend bedient?" Dann den Staatsanwalt konfrontierend: "Die Staatsanwaltschaft will dem Angeklagten einreden, er hätte die Überzeugung gehabt, daß das alles nicht stimmt, was er sagt. Herr Staatsanwalt, Sie sitzen doch nicht im Hinterkopf des Angeklagten."

Stützen sich Richter Siebenbürger und Staatsanwalt Baumann auf diese Art von Zeugen, wenn sie ausrufen: "Beweis abgelehnt wegen Offenkundigkeit"

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Holon, Israel 2.5-1991

Ich hab in Karlsruhe B/Baden einen Onkel gehabt der fergast geworden ist in Dchau. Ob ich welche entschädigung bekomen kan?? Fielen Dank foraus!

Dieser Text ist die Wiedergabe eines Briefes, der in Holon/Israel am 2.5.1991 verfaßt und an einen deutschen Bekannten mit der Bitte um Mithilfe bei der Beantragung von Wiedergutmachung geschickt wurde. Der Onkel des Briefschreibers wurde also in Dachau "vergast", wofür er "Entschädigung" haben möchte. Für Richter Siebenbürger und Staatsanwalt Baumann dürfte auch dieser Zeuge die Grundlage für die "Offenkundigkeit" der Gaskammern sein.

Dazu die Stadt Dachau:

   STADT
   DACHAU    
Große Kreisstadt
Große Kreisstadt

[Stadtwappen]

Uns. Zeichen: 4.2/Ra/Sa    1200jähriger Künstlerort        Datum: 14.11.88

Sehr geehrter Herr Geller!

Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, daß Vergasungen im ehemaligen Konzentrationslager Dachau nicht stattgefunden haben...

Mit freundlichen Grüßen - Rahm; Verwaltungsdirektor

Dann sprach der Anwalt das aus, was seiner Ansicht nach wirklich hinter der in vielen Augen skandalösen Prozeßführung steckt: "Ich weise darauf hin, daß über uns eine andere Rechtsordnung schwebt, die Ihnen die Vorgaben gibt. Ich weiß, wenn Sie einen Freispruch fällen, wird es ein großes Geschrei geben. Nicht nur hier. Besonders im Ausland. Wenn Sie sich davor fürchten, dann lehnen Sie die Führung des Prozesses ab. Wie können Sie nur eine Beweisaufnahme als überflüssig bezeichnen, wenn es wie hier, um Leben und Tod geht? Man muß sich einmal vorstellen, daß der Chefankläger von Nürnberg das Siegertribunal als Fortsetzung der Kriegsanstrengungen gegen Deutschland bezeichnet hat. Man konnte ein zivilisiertes Volk wie das deutsche nicht so total vernichten und berauben, ohne gewichtigen Grund. Man brauchte einen Titel. Auschwitz war der Rechtstitel.

Wenn das Gericht der Meinung ist, daß die Offenkundigkeit nicht ewig dauert, an welcher Grenzlinie befinden wir uns denn jetzt? Ja, die Offenkundigkeit wird fallen. Soll der Angeklagte vorher noch in einer Zelle verrecken?" Damit beendete Rechtsanwalt Herrmann sein Plädoyer.

Plädoyer Dr. Schaller

schaller.jpg (8750 bytes)"Das ist ein politischer Prozeß ganz besonderer Natur," schleuderte der tapfere Wiener Verteidiger Richter und Staatsanwalt einleitend entgegen. "Deshalb, weil es sich um ein gewaltfreies Meinungsdelikt handelt. Die Verteidiger der Demokratie sitzen auf der Anklagebank. Wenn ein demokratischer Staat sich anmaßt, festzustellen, was historische Wahrheit ist, ist das keine Demokratie mehr," warf der Anwalt Staatsanwalt und Gericht vor.

Dr. Schaller verwies darauf, daß in Frankfurt ein vielfach vorbestrafter afrikanischer Rauschgifthändler einem jungen Deutschen ein 17 Zentimeter langes Messer in den Unterleib rammte, weil dieser kein Rauschgift kaufen wollte. Der Anwalt zitierte die FAZ, wonach die Richterin in dieser Tat keinen Mordversuch, noch nichteinmal versuchten Totschlag sah. Sie erkannte in dieser Handlung lediglich einen Denkzettel, den der Afrikaner dem Deutschen verpassen wollte. Diese Art von Gerechtigkeit im heutigen Deutschland, die Dr. Schaller so eindrucksvoll an den Pranger stellte, erinnerte die Zuhörer an die beiden Türken, die in Berlin einen 18jährigen Deutschen erstachen, weil dieser blonde Haare hatte. Beide Türken waren bereits wegen Totschlags vorbestraft. Dennoch erhielten sie eine Bewährungsstrafe. Für den 80jährigen General Remer, der naturwissenschaftliche Beiträge veröffentlichte, fordert der Staatsanwalt die "Todesstrafe". Im Sitzungssaal kursierten Zeitungsartikel von großen deutschen Tageszeitungen, die davon berichten, daß ausländische Mörder, Räuber und Totschläger auf freien Fuß gesetzt werden, weil aufgrund von 'Personalmangel' keine rechtzeitige Anklageerhebung erfolgen konnte. Jeder der Zuhörer war entsetzt darüber, daß es bei der Verfolgung und Anklageerhebung eines verdienten Helden wegen der Verbreitung der Wahrheit keinen Richtermangel zu geben scheint. Dr. Schaller weiter: "Bloße Tatsachenbehauptungen in einer Weise zu verfolgen wie Raubmörder verfolgt gehören, was aber heutzutage vielfach nicht mehr getan wird, müssen zum Untergang führen.

Der Staat hat dafür zu sorgen, alle Argumente zu Wort kommen zu lassen. Die Wahrheit braucht kein Strafrecht, sie setzt sich von selbst durch," warf der Verteidiger dem Staatsanwalt vor. Der Anwalt weiter: "In den Strafanträgen des Staatsanwalts drang ein Hauch von DDR-Gerichtsbarkeit durch. 2 Jahre und 6 Monate für das Publizieren von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen? Und das für einen 80jährigen? Ja, ist das Bautzen?" klagte Dr. Schaller an.

"Diese Verteidigung hat eine Fülle von Beweisen und Material eingebracht, die die Richtigkeit der Behauptungen des Angeklagten beweisen. Eine Fülle von Beweisen und Gutachten, wie sie noch von keinem Gericht der Alliierten erhoben wurde. Und da soll das Zauberwort Offenkundigkeit reichen?" wollte Dr. Schaller wissen.

Zum Staatsanwalt gewandt fragte der Anwalt: "Stellen sie sich vor, wir hätten in Deutschland eine neue Regierung und diese Regierung würde die Handlungsweise ihrer Staatsdiener im Zusammenhang mit den Paragraphen 56 und 62 bis 65 Grundgesetz dahingehend prüfen, ob sie auch wirklich Schaden vom Deutschen Volk abwenden würden." Dann die Zuhörer ansprechend: "Stellen Sie sich vor, der Staatsanwalt müßte sich für seine Vorwürfe gegenüber dem General rechtfertigen. Stellen Sie sich vor, man würde ihn fragen, was haben Sie für Beweise für die Gaskammerbehauptungen? Er hätte nichts vorzuzeigen. Noch muß sich kein Staatsanwalt verantworten, noch sind wir nicht so weit."

Dann zitierte der Rechtsanwalt den Oberrabbiner Immanuel Jakobovits, der sagte: "Für den Holocaust gibt es heute einen ganzen Industriezweig mit großen Profiten für Autoren, Forscher, Museenplaner und Politiker." Dr. Schaller rief der Richterbank zu: "Die Störung des öffentlichen Friedens fängt dort an, wo man von den Deutschen verlangt, daß sie die Gaskammer-Morde auf sich zu nehmen haben.

Es sind schon abenteuerliche Konstruktionen, daß es Beleidigung und Volksverhetzung sein soll, wenn jemand naturwissenschaftliche Erkenntnisse über die Gaskammern publiziert. Was aber hat der Staatsanwalt den naturwissenschaftlichen Beweisen des Angeklagten entgegenzusetzen? Er schreit, wir wollen und müssen schuldig bleiben. Das ist alles.

Die Verteidigung hingegen hat einen Gutachter hier im Saal, der ein Gutachten erstellte, das keine Frage offen läßt. Der Gutachter kommt zu dem glasklaren Schluß, daß die behaupteten Gaskammern niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen sind. Niemals," schleudert Dr. Schaller der Richterbank entgegen. Dann weiter: "Da sitzt der Sachverständige und darf kein Wort sagen. Ein Wissenschaftler des Max Planck Instituts wird abgewehrt! Und der General soll ins Gefängnis? Das wollen Sie verantworten?"

Dann wurde der Anwalt noch deutlicher: "Der Angeklagte darf erwarten, daß die Gerichte ihre Pflicht erfüllen. Nämlich, auch seine Unschuld zu ermitteln. Es kann doch nicht angehen, dauernd vor den Alliierten einen Kotau zu machen." Bei den folgenden Worten rang der tapfere Verteidiger mit den Tränen: "Warum muß ein Mensch über die Klinge springen, nur damit diese Legende am Leben erhalten werden kann? Hören Sie auf Herr Staatsanwalt, sich auf Romane zu stützen, die immer wieder niedergeschrieben werden. Es kann so nicht weitergehen, das eigene Volk im Regen stehen zu lassen. Eröffnen Sie das Beweisverfahren noch einmal," damit schloß der Anwalt sein Plädoyer.

Des Generals Schlußwort

"Vor diesem Regime-Tribunal, das mir jeden wissenschaftlichen Beweis verwehrt hat, habe ich nichts zu sagen, bis auf eines: Sie," dabei deutete General Remer auf den Staatsanwalt und die Richter, "werden sich noch einmal für das, was Sie in diesem Prozeß getan haben, zu verantworten haben."

Resüme

General Remer, der mit seinen naturwissenschaftlichen Publikationen die Diskussion um Auschwitz in Gang brachte, scheint für die ehemaligen Siegermächte gefährlich zu sein. Wenn Remer recht behält, entfällt für die Alliierten die Rechtfertigung im Nachhinein, das deutsche Volk abgeschlachtet und ausgeraubt zu haben. Für die Juden entfiele, wie es Prof. Wolffsohn ausdrückt, "die einzig übriggebliebene Identitätsstiftung". Dafür soll General Remer im Kerker verrecken? Dieses "Todesurteil" erinnert an andere mysteriöse Todesfälle, wie beispielsweise an die von Franz Josef Strauß und seiner Frau Marianne. Erst starb Marianne Strauß aus ungeklärter Ursache bei einem Verkehrsunfall. Dann verschied der kerngesunde, ehemalige bayerische Ministerpräsident unter merkwürdigen, medizinisch nicht völlig geklärten Umständen selbst.

Die ALLGEM. JÜD. WO. ZTG. vom 29. Oktober 1992 erinnert an die Absichten von Strauß: "Dies zeigt schon die Erklärung von Franz J. Strauß am 1. Februar 1987, wonach die Bundesrepublik aus dem Schatten der Nazi-Vergangenheit heraustreten und ein neues Kapitel im Buch der Geschichte aufschlagen sollte..."

Der Überleitungsvertrag der Siegermächte verbietet Deutschland, "aus der Nazi-Vergangenheit herauszutreten und ein neues Kapitel im Buch der Geschichte aufzuschlagen". Den Alliierten wäre im Nachhinein ihre Rechtfertigung für ihre am deutschen Volk verübten Verbrechen genommen und das Judentum verlöre mit einem Schlag seine identitätsstiftende Grundlage. Dadurch wäre die Existenz des Staates Israel gefährdet. Gibt es Parallelen zwischen Remers "Todes-Urteil" und dem Tod von Marianne und F. J. Strauß?


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