Aufruf zum Kampf gegen den Holocaust-Revisionismus

Revisionisten bestreiten NS-Massenmord an Juden / Wachsender Erfolg bei Akademikern


Sind die Revisionisten, die den NS-Massenmord an den Juden bestreiten, gefährliche Spinner, die man in Gefängnisse oder Irrenhäuser stecken muß?

Die Stimmen bekannter Persönlichkeiten lassen Zweifel aufkommen. Der Präsident der Ingenieurkammer Österreichs W. Lüftl bestritt 1991/92 die technische Machbarkeit der bezeugten Vergasungen (SZ, 14.3.92). Der Historiker Prof. E. Nolte gestand 1993 den Publikationen der Revisionisten einen sehr hohen wissenschaftlichen Standard zu (Streitpunkte, S. 308). Dr. J. Hoffmann, Historiker am bundeseigenen Militärgeschichtlichen Forschungsamt, näherte sich 1995 in einem Buch den Ansichten der Revisionisten an (Stalins Vernichtungskrieg). Dr. Hoffmann und Prof. Nolte bestätigten später sogar in Gutachten die Qualität revisionistischer Publikationen (AG Tübingen).

Im Sommer 1995 forderten 16 Lehrstuhlinhaber verschiedener Hochschulen Italiens Frankreich im Namen der Meinungsfreiheit auf, die französische Übersetzung eines revisionistischen Buches nicht zu vernichten (La Lente di Marx, 6/1995). In Frankreich gab es 1996 einen riesigen Skandal, weil sich zwei linke Prominente plötzlich zum Revisionismus bekannten (L’Événement du jeudi, 3.7.1996). Inzwischen haben einige große russische Medien revisionistische Argumente übernommen (vgl. Russkij Vjestnik, Nr. 32-34/ 1996; Prawda, 24.1.1997). Der Historiker Prof. N. Stone von der Uni Oxford sagte, die akzeptierte Version über den Holocaust sei weit übertrieben (Daily Telegraph, 30.1.1997). Der angesehene US-Historiker Prof. G.A. Craig meinte Anfang 1997, das Quasi-Verbot, den Holocaust zu hinterfragen, bedrohe die gesamte Geschichtswissenschaft (D. Irving, Action Report, 7/1997). Eine Umfrage in Schweden, wo die Revisionisten äußerst aktiv sind, ergab im Sommer 1997, daß dort etwa 1/3 aller Schüler Zweifel am Holocaust haben.

Diese bis in die Universitäten hineinreichenden Holocaust-Revisionsbewegung ist also weder zu übersehen noch zu übergehen.

Ignorieren oder bekämpfen?

Die strafrechtliche Verfolgung der Holocaust-Revisionisten scheint kaum Wirkung zu zeigen. So muß man die europäische Praxis als gescheitert ansehen, die Revisionisten wegen ihrer Thesen vor Gericht zu stellen und sie zu hohen Haftstrafen zu verurteilen. Weil ihnen vor Gericht verboten wird, für ihre Thesen Beweise vorzulegen, können sie sich zunehmend als Märtyrer darstellen. Die internationale Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zeigt sich inzwischen besorgt über die strafrechtliche Verfolgung von Dissidenten in Deutschland ("Germany for Germans", 1995). W. Schäuble sowie der deutsche Justizminister mußten zugeben, daß die dafür geschaffenen Strafgesetze juristisch nicht astrein sind (FAZ, 24.4.1996 bzw. Bei Ruge, 3-SAT, 10.3.1996). Immer mehr angesehene Persönlichkeiten wenden sich offen gegen diese Art der Einschränkung der Menschenrechte (bes. eindrucksvoll G. Radnitzky, in R. von Schrenck-Notzing, Freiheit braucht Mut, 1997).

Die Versuche, revisionistische Inhalte im praktisch unzensierbaren Internet zu verbieten (Spiegel-TV, 4.2.1996), bewirkten genau das Gegenteil. Durch den damit verbundenen Pressewirbel erfuhren Millionen von Internet-Benutzern erstmalig, daß es revisionistische Adressen mit "interessanten" Inhalten im Internet gibt. Heute suchen viel mehr Personen als früher diese Websites auf (vgl. z.B. http://www.codoh.com).

Auch die profilierte Revisionismus-Gegnerinnen und US-Theologin Prof. Lipstadt meint, daß sich der Erfolg des Revisionismus durch Totschweigen und Abstrafen nicht mehr eindämmen lasse (Betrifft: Leugnen des Holocaust, S. 267f). Ein Verbot macht die Thesen der Revisionisten eher interessanter. Verbote mindern zudem die Glaubwürdigkeit. Sie erwecken den Verdacht, daß etwas verborgen werden soll oder das es keine Gegenargumente gibt. Es ist daher nur richtig, daß Historiker aus dem angelsächsischen wie deutschen Sprachraum den Revisionismus nicht länger ignorieren (z.B. B. Bailer-Galanda u.a. (Hg.), Wahrheit und Auschwitzlüge, 1995; M. Shermer, Why People Believe Weird Things, 1997).

Revisionismus = Rechte Ideologie?

Zwar entstammen die bekanntesten Revisionisten der Linken, wie etwa der Alt-Sozialist und KZ-Insasse Prof. P. Rassinier oder Prof. R. Faurisson, und auch Juden bekennen sich zum Revisionismus. Dennoch ist man der Ansicht, daß die Holocaust-Revisionisten vorwiegend rechte Ideologen sind. Der Ex-Präsident der Organisation Amerikanischer Historiker C. Degler hat aber recht, daß die Beweggründe eines Forschers unerheblich sind (Lipstadt, S. 249). Politische Vorwürfe widerlegen keine Argumente. Sie helfen auch deshalb nicht, weil die Gegner der Revisionisten ebenfalls selten politisch neutral sind (R. Proske, Vom Marsch durch die Institutionen, 1997).

Revisionismus = Negationismus?

Der Holocaust-Revisionismus begründet seine Skepsis damit, daß ähnliche Berichte aus dem Ersten Weltkrieg heute als Propagandalügen erkannt werden. Auch hat es immer wieder Korrekturen zum Geschichtsbild des Holocaust gegeben. Die Revisionisten schließen von der heute erwiesenen Falschheit bestimmter Teile in alten Holocaust-Darstellungen auf die Falschheit des Ganzen (Lipstadt). Sie meinen, daß es sich bei den bisher erfolgten Korrekturen am Bild des Holocaust nicht nur um Details, sondern um entscheidende Fragen handele. Die Revisionisten kritisieren, daß Zeugenaussagen über Massenvergasungen in westlichen Lagern (z.B. Dachau, Buchenwald, Bergen-Belsen) zwar als widerlegt gelten, daß aber Thesen über die Falschheit ähnlicher Berichte bezüglich östlicher Lager (wie etwa Auschwitz, Majdanek, Treblinka) strafbar sind. Es ist in der Tat schwierig, diese Kriminalisierung revisionistischer Skepsis zu rechtfertigen.

Revisionismus = Scheinwissenschaft?

Prof. Lipstadt wirft den Revisionisten vor, sie wiesen alles von sich, was ihren Meinungen widerspreche. Weil Zeugen bisweilen irren, lehnen die Revisionisten Zeugenaussage generell ab, obwohl Irrtümer korrigiert würden, indem man Zeugenberichte in den Kontext anderer Beweise stelle.

Die Revisionisten werfen der Historikerschaft vor, sie ignorierten bei der Einarbeitung der Zeugenaussagen in den historischen Kontext die Sachbeweise. Sachbeweise aber haben anerkanntermaßen den höchsten Beweiswert. Wenn dieser Vorwurf zuträfe, wäre er schwerwiegend. Die von den Revisionisten vorgebrachten sogenannten Sachbeweise müssen daher auf ihre Stichhaltigkeit untersucht werden.

Zur Widerlegung einiger revisionistischer Sachbeweise greift man fast ausschließlich auf zwei Werke von J.-C. Pressac zurück. Jedoch hat dieser französische Autor den Revisionisten vielfältige Argumente zur Stützung ihrer Thesen geliefert. Die Revisionisten werfen Pressac vor, er habe in seinem jüngsten Buch (Die Krematorien von Auschwitz, 1994) die Gesetze wissenschaftlichen Arbeitens verletzt. Er habe es unterlassen, sachverständige Untersuchungen zur Technik des Massenmordes vorzulegen. Pressac wird deshalb sogar von jüdischer Seite massiv angegriffen (Le Monde Juif, 1-4/1996, S. 192ff.).

Jedermanns Hilfe ist gefragt!

Inzwischen stehen auf Seiten der Revisionisten viele Akademiker, darunter viele Techniker und Naturwissenschaftler. Um die Wahrheit über die NS-Judenverfolgung wissenschaftlich untermauern und wirksam darstellen zu können, sind daher alle gefragt, ihr Fachwissen einzubringen.

Um erfolgreich diskutieren zu können, muß man die Argumente beider Seiten kennen. Nur die Kenntnisnahme revisionistischer Argumente ermöglicht ihre korrekte Einordnung. Während die hier zitierten Werke der gängigen Geschichtsforschung überall erhältlich sind, ist die aus dem Buchhandel verdrängte revisionistische Literatur kaum zugänglich.

Deswegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die zwei bedenklichsten revisionistischen Bücher zusammen mit drei informativen Broschüren zu einem Sonderpreis zu erwerben. Füllen Sie dazu bitte den untenstehenden Abschnitt aus.

Sollten Sie sich nach Lektüre dieser Werke in der Lage sehen, zur Durchsetzung der Wahrheit beizutragen, so bitten wir Sie, sich an uns zu wenden.

Ihre Stiftung Vrij Historisch Onderzoek,

Pb 46, B-2600 Berchem 1, Belgien, 30. Oktober 1997

 


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