AMOKLAUF GEGEN DIE WIRKLICHKEIT

NS-Verbrechen und "revisionistische" Geschichtsschreibung

Herausgeber: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes,
Bundesministerium für Unterricht und Kultur


Wiedergegeben wird hier nur der Beitrag von Dr. Josef Bailer, »Der Leuchter-Bericht aus der Sicht eines Chemikers«, S. 47-52, und zwar mit eingeschobenen Kommentaren von Dipl.-Chemiker Germar Rudolf (linker Einzug, rote Schrift)


© 1991 by Dokumentationsarchiv des österreichsichen Widerstandes,
Wipplingerstraße 8 (Altes Rathaus), A-1010 Wien

ISBN 3-901142-01-0


DER LEUCHTER-BERICHT AUS DER SICHT EINES CHEMIKERS

JOSEF BAILER

Eigenschaften, Herstellung und Verwendung der Blausäure[1]

Cyanwasserstoff, chemische Formel HCN, ist bei Zimmertemperatur eine farblose Flüssigkeit mit einem Schmelzpunkt von -14°C, einem Siedepunkt von 25,7°C und schwachem Geruch nach Bittermandel. Lösungen des Cyanwasserstoffs in Wasser nennt man Cyanwasserstoffsäure, die Salze heißen Cyanide. Cyanwasserstoff ist die moderne, systematische Bezeichnung, Blausäure der deutsche Trivialname.

An der Luft entzündet, verbrennt Cyanwasserstoff mit rosavioletter Flamme zu Kohlensäure, Wasser und Stickstoff. Brennbar sind Blausäure-Luft-Gemische mit Gehalten von 6 oder 7 bis 40 oder 41 % (ca. 80 bis 460g/m'). In Gegenwart von Alkali oder Metalloxiden polymerisiert Cyanwasserstoff unter Bildung einer schwarzen oder braunschwarzen Masse (Azulmsäure). In wässriger Lösung zersetzt sich Blausäure allmählich unter Bildung von Ammoniumformiat.

Wegen ihrer hohen Flüchtigkeit muß Blausäure wie ein Gas gehandhabt werden, transportiert wird sie in Druckgas-Stahlflaschen oder in Druckkesseln. Um die Blausäure haltbar zu machen, sind Zusätze verschiedener Stabilisatoren vorgeschlagen worden. Eine Stabilisation des Cyanwasserstoffs läßt sich auch durch Adsorption an Aktivkohle oder anderen zum Aufsaugen von Flüssigkeiten geeigneten Stoffen (verwendet wurden Kieselgur, Zellulose, aber auch Papierschnitzel etc.) erreichen.

Im Organismus blockiert Blausäure die zelluläre Atmungskette, indem sie mit dem dreiwertigen Eisen des Atmungsenzyms Cytochromoxidase reagiert. Dadurch kann kein Sauerstoff aktiviert und für Oxidationsprozesse nutzbar gemacht werden. Die Folge ist eine innere Erstickung auf zellulärer Ebene.

Blausäure ist eines der am schnellsten wirkenden Gifte. Wird gasförmiger Cyanwasserstoff eingeatmet, können erste Symptome in wenigen Sekunden eintreten. Es kommt zu einer Erregung der Atmung und zu einer Rotfärbung der Haut, dann folgen Unwohlsein, Erbrechen, Krämpfe und Atemlähmung. Der Tod kann unter Umständen in wenigen Minuten eintreten, bei Inhalation hoher Konzentrationen in Sekunden.[2]

Zur Herstellung der Blausäure gibt es eine Reihe technischer Verfahren. Das häufigst genannte ist das Verfahren von L. Andrussow. Dabei wird ein Gemisch von Ammoniak, Methan und Sauerstoff an glühenden Platinkontakten zu Cyanwasserstoff umgesetzt. Das Verfahren war schon in den dreißiger Jahren gebräuchlich. Im Labor stellt man Blausäure durch Ansäuem wässriger Alkalicyanidlösungen, Natriumcyanid oder Kaliumcyanid (Cyankali), her. Da Natrium- und Kaliumcyanid, besonders wenn sie sehr rein sind, bereits mit Luftfeuchtigkeit und dem in der Luft enthaltenen Kohlendioxid unter Freisetzung von Cyanwasserstoffgas reagieren können, geht man besser von den stabileren Calcium- oder Eisencyaniden aus. Um 1940 war die Gewinnung von Blausäure durch Erhitzen von angesäuertem Kaliumhexacyanoferrat(II) im Labor gebräuchlich.

Blausäure wird für die Herstellung von Kunststoffen (Acrylnitnil ("Orlon"), Methylmethacrylat ("Plexiglas"), etc.), Farbstoffen (Berliner- oder Preußischblau) und für viele andere organische Synthesen sowie in der Metallurgie eingesetzt.

Wegen ihrer Giftigkeit wird Blausäure auch als Schädlingsbekämpfungsmittel verwendet. Schon im vorigen Jahrhundert bekämpfte man damit erfolgreich die San-José-Schildlaus. Nach dem Ersten Weltkrieg war die Bekämpfung von Ungeziefer in Mühlen und Getreidespeichern und die Schiffsraumdurchgasung zur Bekämpfung der Rattenplage mit Blausäure gebräuchlich.[3] Obwohl heute eine Vielzahl hochwirksamer Schädlingsbekämpfungsmittel erhältlich ist, wird für spezielle Zwecke immer noch gerne Blausäure verwendet, besonders auch deshalb, weil sich Cyanwasserstoff nach einiger Zeit zersetzt und praktisch keine Rückstände hinterläßt. Um 1940 gab es erst wenige gut wirksame Pflanzenschutzmittel, Blausäure wurde damals in großem Umfang eingesetzt.

"Zyklon" ist der Handelsname für ein Begasungsmittel zur Schädlingsbekämpfung im Vorratsschutz, das als wirksamen Bestandteil Cyanwasserstoff, aufgesaugt in einem porösen Träger, enthält. Das Präparat enthält zusätzlich einen Warnstoff, eine stark tränenreizende Verbindung, die ähnlich flüchtig wie der Wirkstoff ist. "Zyklon B" war der Name der zur Massentötung in Konzentrationslagern verwendeten Blausäurepräparate.

Zur Frage der Funktionsfähigkeit der Gaskammern

DerLeuchter-Bericht beschreibt im Detail die Verhältnisse in den Hinrichtungskammern amerikanischer Gefängnisse[4] und setzt voraus, daß Gaskammern in NS-Konzentrationslagern auf die gleiche Weise betrieben worden wären und daher in den technischen Details gleich ausgesehen haben müßten.[5] Solche Annahmen erscheinen vielleicht auf den ersten Blick plausibel, entsprechen aber nicht den historischen Gegebenheiten.[6] Die Situation in den NS-Vernichtungslagern war der in amerikanischen Gefängnissen überhaupt nicht vergleichbar.

In einer Argumentationslinie hält der Leuchter-Bericht die Gaskammern für unzureichend abgedichtet und meint, das Gas hätte durch Mauern und Türritzen sickern, entweichen, die Wachmannschaften töten und schließlich, zumindest in den Fällen, in denen die Gaskammern in der Nähe der Krematorien gelegen sind, vom Feuer entzündet, explodieren müssen.[7]

Cyanwasserstoff-Luft-Gemische explodieren aber nur innerhalb der Explosionsgrenzen. Die untere Explosionsgrenze liegt bei 6 oder 7 %, die Giftgaskonzentration in den Gaskammern muß aber weit unter 1% gelegen sein.[8] Damit konnte das Gas in den Gaskammern nicht explodieren, und schon gar nicht, wenn es hundertfach verdünnt irgendwohin gesickert wäre. Explosionsgefahr war also keine gegeben.

In welchem Ausmaß die Betreiber der Konzentrationslager Sickergas zu fürchten hatten, hängt außer von Konstruktionsdetails der Gaskammern auch davon ab, wieviel von dem Giftgas jeweils eingebracht wurde. Aus Berichten, nach denen die Tötungen sehr lange gedauert haben, kann geschlossen werden, daß wenig Gas verwendet wurde. Die Wachmannschaften wurden selbst dann nicht getötet, als es den Opfern einmal gelang, die Tür der Gaskammer von innen aufzusprengen[9], das Gas also frei ausströmen konnte. Das Giftgas wurde offensichtlich so knapp dosiert, daß es im Freien, verdünnt durch die Umgebungsluft, keine Gefahr mehr darstellte. Die Wachmannschaften waren somit vom Giftgas nicht gefährdet.

In einer anderen Argumentationslinie wird behauptet, die Gaskammern wären zu kalt und feucht gewesen, so daß sich das Giftgas nur ungenügend entwickeln hätte können, und sie hätten keine Ventilation und keine ausreichende Entlüftung gehabt, so daß mehrere Tage gelüftet hätte werden müssen, bis die Kammer wieder gefahrlos betretbar gewesen wäre.[10]

Bei Hinrichtungen in amerikanischen Gefängnissen wurde sehr viel Giftgas verwendet, um zu erreichen, daß der Tod rasch, innerhalb von Sekunden, und schmerzlos eintrat. Es gibt aber keinen Hinweis darauf, daß in den NS-Konzentrationslagern auch so viel Gas eingesetzt worden wäre.

Das ist eine glatte Unwahrheit; die dort eingesetzte Menge war sogar höher, vgl. dazu den entsprechenden Abschnitt in den Vorlesungen zur Zeitgeschichte und in meinem Gutachten

Im Gegenteil, die Betreiber der Konzentrationslager waren bemüht, mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Menschen zu töten. Die Tötungen in den Gaskammern dauerten lange, im Extremfall Stunden[11], ein Umstand, der nur mit einer sehr niedrigen Dosierung und einer langsamen Entwicklung des Giftgases erklärt werden kann. Weil entsprechend wenig Gas verwendet wurde, konnten auch die erforderlichen Lüftungszeiten deutlich herabgesetzt werden.

Dr. Josef Bailer wendet hier einen Taschenspielertrick an: Er behauptet, die Exekutionen hätten lange gedauert, um damit seine These von minimalen Giftgasmengen zu belegen. Er zitiert aber nur eine Literaturstelle dazu. Hier nun folgen einige Literaturstellen mehr, die alle, ausnahmslos, beweisen, daß die Exekutionen den "Augenzeugen" zufolge recht rasch vor sich gingen, wozu extrem hohe Blausäuremengen vonnöten waren:

Eine Aufzählung vieler Aussagen dazu ist zu finden bei E. Gauss, Vorlesungen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1993, S. 221 (Anm. 12), 295f. (Anm. 32-40), wonach mit Zeiten unter 10 min. gerechnet werden kann. Siehe daneben: die Aussage von C. Vaillant-Couturier, Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Miltärgerichtshof Nürnberg (IMT), Band VI, S. 242 (5 bis 7 Minuten); M. Nyiszli in: G. Schoenberner (Hg.), Wir haben es gesehen, Fourier, Wiesbaden 1981, S. 250 (5 min.); C.S. Bendel in: H. Langbein, Menschen in Auschwitz, Europaverlag, Wien 1987, S. 221 (Ende der Opferschreie nach 2 min.); P. Broad in: B. Naumann, Auschwitz, Athenäum, Frankfurt/Main 1968, S. 217 (4 min.), nach 10-15 min Türöffnung: A. Rückerl, NS-Verbrechen vor Gericht, C.F. Müller, Heidelberg, 21984, S. 58f.; K. Hölbinger in: H. Langbein, Der Auschwitz-Prozeß, Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt/Main 1965, S. 73 (1 min.): R. Böck, ebenda, S. 74 (Nach Türschluß 10 min schreiende Opfer, anschließend Türöffnung); H. Stark, ebenda, S. 439 (10-15 min. schreiende Opfer); F. Müller, ebenda, S. 463 (8-10 min.); E. Pyś, ebenda, S. 748 (nach einige Minuten Anschalten des Ventilators); K. Lill, ebenda, S. 750 (ein paar Sekunden nach Zyklon B-Einwurf ein Schrei, ein paar Minuten danach quoll Qualm aus dem Schornstein). Die sich daraus ergebenden hohen Zyklon B-Mengen, die hätten angewandt werden müssen, mit all den sich daraus ergebenden Sicherheitsproblemen, die Dr. Bailer vom Tisch wischen will, vgl. mein Gutachten.

Von langen Exekutionszeiten weiß man nur von der angeblichen allerersten Versuchsvergasung an sowjetischen Häftlingen zu berichten, wobei diese Versuchsvergasung an sich bezüglich ihrer Relalität heftig umstritten ist (vgl. Carlo Mattogno, Auschwitz. La prima gasazione, Edizioni di Ar, Padua 1992)

Der Leuchter-Bericht erklärt die Gaskammern wegen solcher Konstruktionsdetail[12] rundweg für Erfindungen, ohne auf die spezifische Problematik der Vernichtungsmaschinerie und der NS-Ideologie auch nur ansatzweise einzugehen.

Für einen Techniker und Naturwissenschaftler verbietet sich auch das Eingehen auf ideologische Fragen, weil diese Sachfragen niemals berühren können.

Die Behauptungen, die Gaskammern seien ungeeignet gewesen und hätten nicht "funktionieren" können sind nicht haltbar.

Eine pure Behauptung ersetzt keine Argumentation, Herr Dr. Bailer!

Abgesehen von diesen inneren Widersprüchen entsprechen die Angaben des Leuchter-Berichts über Konstruktionsmängel nicht der Realität.[13]

Zur Frage angeblich nachgewiesener Rückstände von Zyklon B

Ein zentrales Thema des Leuchter-Berichts ist die Analyse von Rückständen des Giftgases an den Wänden der ehemaligen Gaskammern. Bei den Rückständen handle es sich, behauptet der Leuchter-Bericht, um Gas, das, in Poren des Mauerwerks eingeschlossen, erhalten bleiben soll.[14]

Dr. Bailer täte gut daran, den Original-Leuchter-Report zu konsultieren und sich nicht auf die z.T. schlechten und unautorisierten Übersetzungen Dritter zu stützen. Im Original-Report steht nichts von "Gas", das sich im Mauerwerk lange hält, sondern ausdrücklich von "Cyanid", als Salzen der Blausäure im allgemeinen.

In der Fassung Walendy des Leuchter-Berichts sowie in Folgepublikationen wird daraus Berlinerblau, das aus der Reaktion der Blausäure mit in der Mauer enthaltenem Eisen entstehen soll.[15] Das so entstandene Berlinerblau wurde angeblich durch chemische Analyse von Mauerproben, aber auch durch bloßen Augenschein, als Blaufärbung der Wände, nachgewiesen. Leuchter gibt an, er habe Proben von Mauerstücken und Steinen in den ehemaligen Konzentrationslagern entnommen und chemisch untersuchen lassen, mit dem Ergebnis, die Proben aus den Gaskammern hätten weniger Berlinerblau enthalten als ein "Kontrollmuster", das angeblich aus einem Begasungsraum in Auschwitz-Birkenau abseits der Gaskammern stammt. Damit sei bewiesen, daß die Gaskammern nie als solche verwendet wurden.

Entgegen den Annahmen im Leuchter-Bericht ist es unwahrscheinlich, daß Cyanwasserstoffgas in den Poren von Mauerwerk Jahre überdauert, weil Licht, Kalk und Wasser oder Feuchtigkeit den Stoff zerstören würden. Selbst unter wesentlich günstigeren Erhaltungsbedingungen in gut verpacktem Haar von in den Gaskammern umgekommenen Frauen waren einige Monate nach der Befreiung der Konzentrationslager nur mehr Spuren des Giftgases nachzuweisen.[16]

Ein weiterer Taschenspielertrick: Das damals analysierte Haar mag mit Blausäure begast worden sein, um die darin befindlichen Läuse zu töten. Immerhin war es üblich, aus hygienischen Gründen den Häftlingen (in KLs oder anderen Lagern, aber auch von Soldaten) ihr Haupthaar zu schneiden, um das Einnisten von Kopfläusen zu erschweren. Daß die ehemaligen Träger dieser Haare mit dem gleichen Giftgas umgebracht worden sind ("in den Gaskammern umgekommenen Frauen"), ist eine völlig unfundierte Behauptung.

Im Leuchter-Bericht wird aber ohnehin nur suggeriert, aber nirgends wirklich behauptet, solcherart erhalten gebliebenes Cyanid sei gefunden worden. Wo der Leuchter-Bericht von nachgewiesenem Cyanid spricht, handelt es sich um Berlinerblau.

Es ist aber auch unwahrscheinlich, daß sich in den Mauern Berlinerblau bildet, weil das Eisen in Ziegel und in gebranntem Kalk in der für die Reaktion ungünstigen dreiwertigen Form vorliegt und weil das alkalische Milieu die Reaktion verhindert.

Blanke Ignoranz des organischen Chemikers Dr. Bailer, der von der anorganischen Chemie der Cyanide offenbar so viel Ahnung nicht hat. Tatsächlich ist die Umsetzung von Eisen(III) mit Blausäuregas zum Berliner- oder Eisenblau im alkalischen Milieu stark begünstigt, und es wurde auch nachgewiesen, daß diese Umsetzung unter diesen Voraussetzungen tatsächlich stattfindet, vgl. die Diskussion in den Vorlesungen und in meiner Kritik zu einem späteren Beitrag Bailers sowie in meiner Auseinandersetzung mit einem anderen promovierten Chemiker (engl.). Dr. Bailer geht daher aufgrund völlig falscher Grundvoraussetzungen nachfolgend einfach davon aus, daß die gefundenen Cyanide nichts mit Blausäurebegasungen zu tun haben können. Genau diese Annahme ist aber falsch und rigoros widerlegt. Die ganzen nachfolgenden Ausführungen Dr. Bailers sind daher das Papier nicht wert, auf denen sie geschrieben sind. Ich erspare mir daher alle weiteren Kommentare.

Im Leuchter-Bericht wird dagegen angenommen, die Abwesenheit des Berlinerblaus würde beweisen, daß in dem Raum nie Blausäure verwendet wurde. Da Blausäure aber nur ausnahmsweise, bei Vorliegen ganz besonderer Umstände, Rückstände auf Mauern hinterlassen würde, im Normalfall aber keine Rückstände zu finden sind, kann aus der Abwesenheit solcher Rückstände kein Schluß gezogen werden.

Diese außergewöhnlichen Umstände, etwa stark übersäuerte, "versottene" Mauern, sind für die Gebäude in den ehemaligen Konzentrationslagern Auschwitz und Auschwitz-Birkenau nicht wahrscheinlich. Die Analysen hätten demnach ergeben müssen, daß in den Proben kein Cyanid nachzuweisen ist, weder in jenen aus den Gaskammern noch im "Kontrollmuster" aus dem Begasungsraum. Im Leuchter-Bericht wird aber angegeben, einige Proben, insbesondere das "Kontrollmuster", hätten zum Teil bemerkenswert hohe Gehalte an dem Eisencyanid Berlinerblau aufgewiesen.

Die positiven Laborbefunde können eigentlich nur auf zwei Ursachen zurückgeführt werden: Entweder wurde Berlinerblau auf die Mauer aufgebracht, was nicht ungewöhnlich wäre, da Berlinerblau als Farbstoff sehr weit verbreitet war; oder es handelt sich um ein Artefakt, eine Fehlanzeige der Analysenmethode. Die erste Ursache wäre anzunehmen, wenn das Berlinerblau nur oberflächlich auf Verputzstücken, nicht aber auf Ziegel oder Mörtel unter dem Verputz zu finden wäre. Die Möglichkeit eines Artefakts läßt sich ausschließen, wenn zwei voneinander unabhängige Analysenmethoden dasselbe Ergebnis liefern. Es ist daher zu prüfen, ob die verwendete Analysenmethode verläßlich ist, und ob die Proben keine Cyanidverbindungen, die auf andere Quellen als die Begasungen zurückzuführen sind, enthalten. Im Leuchter-Bericht steht nichts über die verwendete Analysenmethode, die Proben sind ungenau beschrieben, und es fehlt sogar die genaue Angabe der Ergebnisse.

Über die Analysenmethode ist dem Leuchter-Bericht nur zu entnehmen, daß die chemischen Untersuchungen ein Labor in Massachusetts durchgeführt hat[17], und daß bereits Gehalte von 1 mg/kg als "kaum noch feststellbare Spurenwerte" bezeichnet werden.[18] Da zudem nur von Berlinerblau gesprochen wird und keine anderen möglichen Zerfalls- oder Reaktionsprodukte des Cyanwasserstoffs erwähnt werden, muß angenommen werden, daß es sich um eine ziemlich oberflächliche Untersuchung gehandelt hat.

Die Analysenergebnisse können nur mühsam aus dem Text des Leuchter-Berichts rekonstruiert werden[19], am ergiebigsten ist eine allerdings sehr klein gedruckte Graphik, die sich nur in der Fassung Walendy findet. Dann veranschaulichen stehende Balken die in 31 Proben enthaltenen Cyanidmengen, die Probe 12 fehlt. Es gibt 14 Balken, und zwar über den Proben 8, 9, 15, 16, 20, 21, 22, 25, 26, 27, 28, 29, 30 und 32. Über den Balken sind die Gehalte in mg/kg Cyanid angegeben, über der Probe 25 stehen zwei Werte, deren einer doppelt so hoch ist wie der andere. Abgesehen von der Probe 32, das "Kontrollmuster", für das ein Wert von 1050 mg/kg ausgewiesen ist, beträgt das höchste Analysenergebnis 7,9, das niedrigste 1,1 mg/kg.

Für Rückstände sind die im Leuchter-Bericht ausgewiesenen Cyanidgehalte zu hoch, um glaubwürdig zu sein. Ein Gehalt von 1050 mg/kg, wie er für das "Kontrollmuster- angegeben ist, würde bedeuten, daß die Mauer zu 0,1% aus Berlinerblau besteht! Das ist entweder ein Analysenfehler oder auf einen Fehler bei der Probenentnahme zurückzufüren.

Über die Proben wird angegeben[20], daß die Proben 25 bis 31 aus Auschwitz und die Proben 1 bis 11 und 13 bis 24 aus vier verschiedenen Örtlichkeiten in Auschwitz-Birkenau stammen. Die Probe 12 ist ein Stück einer Türdichtung aus Auschwitz-Birkenau und die Probe 32 das "Kontrollmuster" aus einem Raum abseits der Gaskammern in Auschwitz-Birkenau. Die Proben wurden angeblich hinter dem Rücken der Aufsichtsorgane widerrechtlich aus den Gedenkstätten entfernt. Es fehlen aber die Angaben zu jeder einzelnen Probe, ob es sich um Ziegel, Mörtel oder Verputz handelt, wo genau (z. B. in welcher Höhe) die Probe genommen wurde, wie der Untergrund beschaffen war, wie groß die Probe war, usw. - Angaben, die die Analysen erst in ein reales Umfeld stellen. Schließlich können die Analysenergebnisse nicht verglichen werden, wenn es sich bei der einen Probe um Ziegel, und bei der anderen Probe um von der Wand gekratzte Farbe handelt, oder wenn die eine Probe von einer Stelle, an der Gas eingeleitet oder freigesetzt wurde, stammt, die andere Probe jedoch aus einem geschützten Winkel.

In der Fassung Ochensberger des Leuchter-Berichts wird noch angegeben, das Berlinerblau sei nur Farbe, die oberflächlich an Verputzstücken haftet und vermutlich von abfärbenden Matratzen stammt[21], der Absatz fehlt aber in der Fassung Walendy. Während in der Fassung Ochensberger wiederholt auf die Blaufärbung in Zusammenhang mit Matratzen hingewiesen wird[22], fehlen alle diese Stellen in der Fassung Walendy. Berlinerblau ist ein sehr weit verbreiteter Farbstoff, der häufig auf alten Mauern zu finden ist, als Rest eines alten Anstrichs oder als Farbfleck, den irgendwelche abfärbende Materialien, die einmal an dieser Mauer lehnten, hinterlassen haben.

Mit der Annahme, das Berlinerblau stamme vom blauen Pigment eines Anstrichs, den die Räume irgendwann einmal erhalten haben, lassen sich auch die für Rückstände viel zu hohen Analysenergebnisse erklären. Leuchter hätte demnach keine repräsentativen Proben genommen (was, wegen des damit verbundenen Aufwands, hinter dem Rücken der Aufsichtsorgane des Museums auch nicht möglich gewesen wäre), sondern bloß oberflächlich die Wände abgekratzt, um Untersuchungsmaterial zu gewinnen. Zumindest im Fall seines "Kontrollmusters" bestand die Probe fast ausschließlich aus dem Anstrich, der zuoberst auf dem Verputz haftet. Wenn dieser Anstrich blau oder in einer Mischfarbe mit blauem Pigmentanteil gehalten war, ist der hohe Berlinerblaugehalt der Proben erklärt.

Wenn auf alten Mauern Berlinerblau gefunden wird, kann das verschiedene Ursachen haben. Die wahrscheinlichste Ursache wäre der Rest eines alten Anstrichs oder einer Farbe. Daß es auf eine Begasung mit Blausäure zurückzuführen ist, wäre eine der unwahrscheinlichsten Erklärungen. Blausäure färbt Wände normalerweise nicht blau.

Leuchter hat, wie zu erwarten war, keine Spuren des Giftgases gefunden. Was er gefunden hat, war eine blaue Farbe, die aber nicht von Begasungen mit Blausäure stammt. Das Ergebnis der Analysen ist völlig wertlos.


  1. Ausführliche Abhandlungen über die Chemie der Blausäure finden sich in Handbüchern, z. B. O.-A. Neumüller, Römpps Chemie-Lexikon, 8. Auflage, Stuttgart, 1988 oder W. Foerst, Ullmanns Enzyklopädie der technischen Chemie, 5. Band, 3. Auflage, München-Berlin 1954. Aufschluß über das Verständnis von Blausäure in früheren Jahrzehnten geben Lehrbücher der Chemie, die über viele Jahre hinweg immer neu bearbeitet wieder aufgelegt wurden, z. B. A. F. Hollemann, Lehrbuch der organischen Chemie, 10. Auflage, Leipzig 1912; dasselbe, bearbeitet von F. Richter, 21. Auflage, Berlin 1940; dasselbe, 35. und 36. Auflage, 1960. Die im folgenden wiedergegebenen Bemerkungen sollen keine Abhandlung über die Chemie der Blausäure sein, sondern verstehen sich als Richtigstellung zu falschen, zweideutigen oder irreführenden Behauptungen im Leuchter-Bericht.
  2. D. Henschler, Wichtige Gifte und Vergiftungen, in: W. Forth /D. Henschler/W. Rummel, Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 2. Auflage, Zürich 1977; M. Daunderer, Toxikologische Enzyklopädie, Klinische Toxikologie, Landsberg/Lech 1981.
  3. Unter dem Begriff "Entlausungskammer" wird ein Raum verstanden, der dazu diente, Ungeziefer in Kleidungsstücken oder ähnlichem mit Giftgas zu töten. Der Begriff war, wie auch "Gaskammer", allgemeiner Sprachgebrauch, bis die Weltöffentlichkeit von den Greueln der Nazi-Verbrechen erfuhr. Heute nennt man solche Räume, in denen z. B. Schädlinge auf Baumschulware ausgeräuchert werden, "Begasungsraum".
  4. Leuchter-Bericht, Abschnitte 7, 8, 9 und 10.
  5. Leuchter-Bericht, Absatz 12.001: -.. Keine dieser Kammern war entsprechend der bekannten und bewährten Technik gebaut worden, wie sie zu jener Zeit in den Vereinigten Staaten angewendet wurde. Es mutet ungewöhnlich an, daß die Konstrukteure dieser angeblichen Gaskammern niemals die Technologie der Vereinigten Staaten, des einzigen Landes, in dem damals Häftlinge mit Gas hingerichtet wurden, zu Rate gezogen und angewendet haben." (Zitat nach Fassung Walendy).
  6. Leuchter-Bericht, Abschnitt 18: In einer »Statistik« wird eine auf diesen Annahmen basierende Opferbilanz und die Menge an Giftgas, die benötigt worden wäre, hochgerechnet. Daß die tatsächliche Zahl der Opfer wie auch der tatsächliche Verbrauch an Giftgas ein Vielfaches der Ergebnisse dieser Rechnungen betrug, nimmt der Autor des Leuchter-Berichts nicht zum Anlaß, seine Grundannahmen zu überprüfen.
  7. Z. B. Leuchter-Bericht, Absatz 12.002: "... Das Gas hätte die Öfen erreicht und würde nach Tötung aller Techniker eine Explosion verursacht und das Gebäude zerstört haben ..." (zitiert nach Fassung Walendy).
  8. Im Leuchter-Bericht Absatz 9.002 wird eine Gaskonzentration von 0,32 % angegeben, und höhere Konzentrationen werden allenfalls direkt an den Stellen, an denen das Gas eingeleitet oder freigesetzt wird, kurzfristig für möglich gehalten. Diese Stelle steht in offensichtlichem Widerspruch zur Aussage in Absatz 12.002 desselben Berichts, nach der noch außerhalb der Kammer Explosionsgefahr bestanden hätte. Wenn ein explosionsfähiges Gasgemisch nur einen kleinen Teil eines Raumes füllt oder im Freien auftritt, kommt es allenfalls zu einem Brand, nicht aber zu einer Explosion.
  9. Hermann Langbein, Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation, Wien-Frankfurt-Zürich 1965, S. 425.
  10. Leuchter-Bericht, Absätze 12.001, 12.002, 15.002.
  11. F. Piper, in: Auschwitz, Reinbek bei Hambur 1980, S. 118ff.
  12. Auch die Angaben des Leuchter-Berichts zu Details der Baulichkeiten in den ehemaligen Konzentrationslagern stimmen nicht immer mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. Vgl. dazu: Werner Wegner, Keine Massenvergasungen in Auschwitz? Zur Kritik des Leuchter-Gutachtens, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse/Rainer Zitelmann (Hrsg.), Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main-Berlin 1990.
  13. Vgl. dazu: Brigitte Bailer-Galanda, Der Leuchter-Bericht in der vorliegenden Publikation.
  14. Im Leuchter-Bericht, Absatz 14.000 und 14.001, wird behauptet, Cyanide "können an einem gewissen Standort lange Zeit verbleiben" und "in Backsteinen und Mörtel herumwandern", und darauf hingewiesen, daß die Stellen, an denen Proben entnommen wurden, meist "kalt, dunkel und feucht" waren. Nur bei zwei Standorten "war das anders, da diese Lokalitäten dem Sonnenlicht ausgesetzt waren ... und das Sonnenlicht die Zersetzung von ungebundenem Cyanid beschleunigt haben dürfte". Entgegen den Annahmen im Leuchter-Bericht ist auch Feuchtigkeit eine schlechte Bedingung für die Erhaltung der Blausäure. Berlinerblau kann hier nicht gemeint sein, das wandert nicht und zersetzt sich auch nicht im Sonnenlicht.
  15. Im Leuchter-Bericht, Absatz 14.001, Fassung Walendy, ist der Satz "Zyanid verbindet sich in Mörtel und in Backsteinen mit Eisen und wird zu eisenhaltigem Zyanid oder preußisch-blauem Pigment ..." angefügt. Dieser Satz fehlt in der Fassung Ochensberger.
  16. Jan Z. Robel, Toxikologisches Gutachten, Institut für Gerichtsexpertisen, Krakau, 15. 12. 1945; Eine Übersetzung des polnischen Textes ist in dieser Broschüre abgedruckt.
  17. Im Anhang der Fassung Ochensberger findet sich ein Schreiben von Fred Leuchter an das Labor "Alpha Analytical" in Ashland, in dem er die Untersuchung seiner Proben auf Cyanat (!) anfordert, und ein Schreiben einer offiziösen Stelle im US-Bundesstaat Massachusetts, aus dem hervorgeht, daß "Alpha Analytical" befugt ist, Trinkwasser chemisch zu untersuchen. Cyanat ist übrigens das Salz der Cyansäure, HOCN, einer der Blausäure in mancher Hinsicht ähnlichen Verbindung.
  18. Leuchter-Bericht, Absatz 14.004 der Fassung Walendy bzw. Absatz 14.002 der Fassung Ochensberger. Normalerweise werden heute in der Rückstandsanalytik Methoden verwendet, die den Nachweis wesentlich geringerer Konzentrationen erlauben.
  19. Im Leuchter-Bericht, Inhaltsverzeichnis (in der Fassung Walendy nicht enthalten) und Abschnitt 5, gibt es zwar Verweise auf "Zertifikate von Probenanalysen" oder auf "Eine Zusammenstellung der ermittelten Daten", die Verweise führen aber ins Leere.
  20. Leuchter-Bericht, Absatz 14.002.
  21. Leuchter-Bericht, Absatz 14.003, Fassung Ochensberger: Es kommt noch hinzu, daß die blaugetönten Flächen einen hohen Eisengehalt ausweisen, somit Eisencyanid und nicht Hydrocyanid anzeigen. Die erkennbaren Schichtablagerungen in diesen Blautönungsflächen und die Tatsache, daß die Farbtönung nur an der Oberfläche haftet (und nicht tiefer eingedrungen ist) läßt erkennen, daß der blaue Farbstoff mit Eisencyanid hergestellt worden war und dann bei der Lagerung in diesen feuchten Räumen aus dem Matratzenlinett und dem anderen Lagerbettzeug langsam entwich." In der Fassung Walendy läuft die Absatznumerierung an dieser Stelle anders. 22 Leuchter-Bericht, Fassung Ochensberger, Abschnitte 15 bis 17.


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