Fünfte Vorlesung

Argumente im Widerstreit

5.0. Vorwort zur fünften Vorlesung

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Als Leckerbissen möchte ich Ihnen in dieser Vorlesung ein Buch vorstellen, das als eines der Standardwerke auf dem deutschen Büchermarkt der Holocaust-Apologien gilt. Es handelt sich um das von E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl u. a. herausgegebene Buch Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas[1]. Ich möchte hier keinen Kommentar über die Herausgeber verlieren, da nur das Argument zählen soll.

Schlagen wir das Buch auf. Schon auf der Seite 2 liest man unter der Überschrift 'Über dieses Buch' folgende erstaunliche Sätze:

»Um solche Tendenzen [der Leugnung des Massenmords] wirksam bekämpfen und eindämmen zu können, muß die ganze historische Wahrheit ein für allemal unwiderlegbar festgeschrieben werden.«

Die erste Regel der Erkenntnistheorie, Grundlage jeder Wissenschaft, ist, daß keine Wahrheit ein für allemal festgeschrieben werden kann. Wenn die Erkenntnis fortschreiten will, müssen die alten Erkenntnisse immer wieder überprüft und gegebenenfalls revidiert werden.

Wer also die Revision z. B. der Geschichtsschreibung verbieten will, der macht sich des schlimmsten Verbrechens an der erkennenden Menschheit schlechthin strafbar. Schließlich wollte man einst auch festschreiben, daß die Erde eine Scheibe ist und daß es Hexen gibt. Auf das Niveau dieser mörderischen Zeiten verbohrter Ideologien wollen uns Kogon und Kollegen herabdrücken!

Richten wir den Blick nun auf die Einleitung dieses Buches. Ganz klar sagen die Herausgeber, was sie von denen halten, die anderer Meinung sind: Dies seien »Rechtfertiger der NS-Theorie und Praxis«, die »neonazistische und rechtsextremistische Agitation« betreiben usw. Diese Menschen würden Informationslücken in der Bevölkerung nutzen, um das Geschehene »einfach in Abrede zu stellen«. Man ist durchaus geneigt, den Autoren Glauben zu schenken. Allerdings möchte man selber überprüfen, ob das hier Behauptete stimmt. Sind diese Leute Neonazis? Betreiben sie Rechtfertigungspropaganda? Stellen sie einfach in Abrede? Nutzen sie Informationslücken, verschweigen sie also die Hälfte? Man sucht in dem ganzen Werk aber vergebens nach der Vorstellung der Thesen, nach Namen oder Veröffentlichungen dieser 'Unmenschen'.

Ein Werk, das dem Leser die Möglichkeit verbaut, die Gegenthesen zu überprüfen, das zugleich vor diesen Gegenthesen warnt, indem es sie als gefährlich, d. h. neonazistisch, brandmarkt, kann nur als Propaganda angesehen werden, nicht aber als Wissenschaft.

Lassen Sie uns, bevor wir uns dem Inhalt des Buches zuwenden, die Quellenfundierung beleuchten. Man erkennt sofort, daß sich die Autoren fast ausschließlich auf Dokumente und Gerichtsakten berufen, die vor den in aller Welt, aber besonders in Deutschland, Israel und den Ostblockstaaten, abgehaltenen NS-Schauprozessen produziert wurden. Zudem sind diese Akten zum größten Teil das Beutegut der Zentralstelle in Ludwigsburg von deren Jagden durch die Archive des KGB und Anverwandter. Wie es um die Seriosität dieser Quellen steht, haben wir in der vierten Vorlesung nur allzu deutlich gesehen. Von all den Punkten der Zweifelhaftigkeit dieser Prozesse liest man in diesem Buch natürlich nichts.

Und der Inhalt? Zu Beginn wird dem Leser erklärt, was er unter welchem Begriff zu verstehen hat. »Enttarnung der verschlüsselten Begriffe« nennt sich das. Natürlich ohne Aufführung der Beispiele, die diese »Enttarnung« widerlegen. Es folgt ein Kompendium von herausgerissenen Zitaten, die man nur 'richtig' versteht, wenn man weiß, daß man das geschriebene Wort anders verstehen muß, als es dort steht.

Und selbstverständlich tauchen die alten Lügen wieder auf: Das längst als Fälschung enttarnte Geständnis des Kurt Gerstein[2], die falschen Gaskammern von Dachau, Sachsenhausen, Mauthausen usw.

Von exakten Wissenschaften - Dokumentenkritik, technisch-naturwissenschaftlichen Begutachtungen usw. - liest man natürlich auch nichts. Zu einem jedoch ist dieses Buch sehr wohl nütze: Es enthält eine Anzahl recht interessanter Zeugenaussagen, die es zu analysieren lohnt. Wenn man ein wenig die Holocaust-Literatur kennt und vor allem seine Zeugen-Pappenheimer, dann fällt allerdings auf, daß die Herausgeber stark selektiert haben. Offensichtlich haben sie sich nur auf Passagen von Aussagen beschränkt, die nicht ganz unglaubwürdig sind. Somit ist dieses Buch eine arge Verarmung diesbezüglich und besitzt nicht annähernd den Unterhaltungswert, den andere Werke in dieser Hinsicht bieten. Hier möchte ich z. B. das Buch Auschwitz von Adler u. a. erwähnen[3.]

Betrachtet man also die einseitige, verfälschende Weise, mit der dieses Buch zum Zweck der Manipulation konzipiert wurde, so fällen die Herausgeber Kogon, Rückerl, Langbein u. a. über sich selbst ein Urteil, auch wenn sie eigentlich ganz andere damit meinen: »[…] sie nützen nach Möglichkeit bestehende Informationslücken. […]«

Ihr E. Gauss

 

5.1. Der Kopf muß rollen!

G: Der vorletzte Teil unserer Vorlesung soll sich mit der Gegenüberstellung von Argumenten und Gegenargumenten beschäftigen. Ihnen dürfte ja klar sein, daß es gegen die hier von mir vorgebrachten Argumente von der Gegenseite Stellungnahmen gibt. Ich möchte daher einige dieser Gegendarstellungen in ihren zentralen Thesen vorstellen und besprechen. Allerdings kann es mir in der Kürze der Zeit natürlich nicht gelingen, alle Vertreter einer Gegenmeinung mit allen ihren Thesen zu Wort kommen zu lassen. Ich werde mich daher nachfolgend auf die wesentlichen von ihnen beschränken.

Einleiten möchte ich diesen Widerstreit der Argumente mit der Betrachtung über ein Gerichtsverfahren aus jüngster Zeit. Am 14.11.1992 berichtete die Stuttgarter Zeitung, daß der Bundesvorsitzende der NPD, Günter Deckert, vom Landgericht Mannheim wegen übler Nachrede, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß zu einem Jahr Haftstrafe auf Bewährung und 10 000 DM Geldstrafe verurteilt wurde. Warum war er angeklagt worden? Deckert hatte ein Jahr zuvor eine Veranstaltung organisiert und geleitet, auf der der amerikanische Gaskammerspezialist Leuchter über seinen Report berichtet hatte.

Wir erinnern uns: Die in einigen Staaten der USA für die Todesstrafe benutzten Hinrichtungsgaskammern werden seit langer Zeit von Fred Leuchter entworfen, gebaut und betreut. Leuchter fertigte im Jahre 1988 ein Gutachten an, das auf seinen technisch-naturwissenschaftlichen Untersuchungen vor allem in Auschwitz beruht. Er kam darin zu dem Schluß, daß es in Auschwitz niemals Gaskammern zur Vernichtung von Menschen gegeben haben könne. Das Bundesjustizministerium bescheinigte diesem Leuchter-Report Wissenschaftlichkeit. Es ist nicht verboten, ihn zu besitzen, zu verkaufen und zu zitieren[4]. Günter Deckert, der von dieser Veranstaltung zudem einen Videofilm aufgenommen und diesen vertrieben haben soll, wurde nun vorgeworfen, auf dieser Öffentlichen Veranstaltung den Holocaust geleugnet und damit die oben aufgeführten vier Straftatbestände erfüllt zu haben. Dies soll er dadurch getan haben, daß er F. Leuchter übersetzt und mit seinen verhetzenden Bemerkungen garniert habe.

Nun kann man sich fragen, ob nicht auch F. Leuchter wegen seines Vortrages hätte angeklagt werden können. In der Tat erfolgt dies normalerweise auch, wie es die Beispiele des britischen Historikers David Irving oder des Schweizer Publizisten Dr. Hans Wahl zeigen. Beide wurden von deutschen Gerichten wegen ähnlicher Äußerungen, wie sie Leuchter macht, verurteilt, obgleich diese Äußerungen nach dem britischen oder dem Schweizer Strafrecht nicht strafbar sind. Gegen Leuchter wurde bisher allerdings noch in keinem Land ein Strafverfahren eröffnet. Nun hat das Gericht einen staatlich vereidigten Dolmetscher zu Rate gezogen, um festzustellen, ob G. Deckert den Vortrag von Leuchter mit eigenen Formulierungen und Sätzen garniert bzw. verändert hat oder nicht. Der Dolmetscher konnte dem Gericht bestätigen, daß Deckert den Vortrag nahe am Wortlaut und immer sinngerecht übersetzt und nicht mit eigenem Beiwerk verändert hatte.

Halten wir also fest: Fred Leuchter hat durch seinen Vortrag das Vorhandensein von Gaskammern abgestritten und damit nach Gerichtsterminologie praktisch den Holocaust geleugnet. Als Urheber dieser Äußerungen hätte er also zuallererst angeklagt werden müssen. Dies geschah jedoch nicht, da nach Äußerungen höchster Stellen der Leuchter-Report einschließlich seiner Schlußfolgerungen als wissenschaftlich und damit nicht strafbar einzustufen sei. G. Deckert jedoch wurde für die nichtverfälschende Übersetzung von Leuchters Worten zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10 000 DM verurteilt. Wie die Stuttgarter Zeitung vom 16.11.1992 berichtet, meinte der Verteidiger von Deckert, daß er auch mit Engelszungen hätte reden können, es wäre trotzdem zu einer Verurteilung Deckerts gekommen. Ich möchte einmal an dieser Stelle eine Frage in den Raum stellen: Wie hätte die Öffentlichkeit reagiert, wenn der Bundesvorsitzende der als rechtsextremistisch eingestuften NPD in einem Prozeß wegen Leugnung des Massenmordes an den Juden freigesprochen worden wäre?

Z: Wollen Sie damit andeuten, daß der NPD-Vorsitzende unschuldig war? Vertreten Sie etwa die Positionen der NPD?

G: Gegenfrage: Sind Sie der Meinung, daß das Gericht seine Urteilsfindung von der politischen Überzeugung des Angeklagten abhängig machen darf, daß also vor Gericht die Menschen je nach politischer Überzeugung ungleich zu behandeln seien?

Hier genau, verehrte Dame, liegt der Knackpunkt! In keinem Gerichtsverfahren darf es darauf ankommen, welche politische Überzeugung der Angeklagte hat und welcher Vereinigung er angehört. Nur der Straftatbestand zählt. Ansonsten ist es vorbei mit dem Gleichheitsgrundsatz und damit mit unserem Rechtsstaat! Man muß hier aber ganz klar sehen, daß es sich unser Staat im Fall von Herrn Deckert niemals hätte erlauben können, einen Freispruch zu fällen, da die politischen Folgen national wie international unübersehbar gewesen wären. Schließlich hätte man mit einem Freispruch dem Vorsitzenden der NPD in seinen Thesen scheinbar recht gegeben und damit allen anderen Menschen ebenso das Recht zugestehen müssen, Leuchter offen zu zitieren und zu übersetzen. Der Leuchter-Report hätte dadurch einen ungeheuren Popularitätsschub erhalten.

Ich habe hier bewußt die Formulierung »scheinbar recht geben« gewählt da ein Freispruch in dieser Sache ja eigentlich nur bedeuten würde, daß das unverfälschte Übersetzen von Fred Leuchter nicht strafbar ist. Ein Freispruch in diesem Falle hätte eben nicht implizit bedeutet, daß Leuchter mit seinen Schlußfolgerungen recht hat oder die NPD mit ihren politischen Ansichten. Allerdings wäre die subjektive Wirkung eines Freispruches eine ebensolche gewesen. Und ich stelle hier fest: Wenn die Verbreitung des Leuchter-Reports mit seinen Schlußfolgerungen nicht strafbar ist, kann auch die Übersetzung Leuchters nicht strafbar sein. Wenn Leuchter etwas darüber hinaus Gehendes sagt, das sich als strafbar herausstellt, so ist primär Leuchter selber anzuklagen und nicht sein Übersetzer.

Von diesem Standpunkt aus betrachtet, handelte es sich bei dem Prozeß gegen Günter Deckert um einen klassischen Schauprozeß, bei dem das Urteil schon mit der Anklageerhebung feststand, wenn auch noch nicht das Strafmaß. In diese Beurteilung paßt die Tatsache sehr gut hinein, daß der Deckert-Prozeß direkt in der zweiten Instanz, also vor dem Landgericht, geführt wurde, so daß der NPD-Vorsitzende keine Möglichkeit zu einer Berufungsverhandlung hat.

Z: Ich möchte mich hier von Ihnen distanzieren, da Sie offensichtlich Rechtsextremisten verteidigen und unseren Rechtsstaat verunglimpfen!

G: Kennen Sie das geflügelte Wort von Voltaire, daß ich mich sogar dafür schlagen würde, daß Du Deine Meinung sagen kannst, auch wenn sie meiner Überzeugung vollkommen entgegensteht? Können Sie sich daher vorstellen, daß ich auch denen ein Recht auf freie Meinungsäußerung zugestehe und für deren Gewährung kämpfe, wenn diese Meinung der meinigen überhaupt nicht entspricht? Sind Sie sich eigentlich bewußt, daß das Recht auf freie Meinungsäußerung und -verbreitung mit eines der höchsten Güter unseres Rechtsstaates ist? Wenn das obige Vorkommnis nicht dem Herrn Deckert, sondern einem x-beliebigen Mitglied, sagen wir, der CDU oder der FDP, widerfahren wäre, würden Sie wahrscheinlich nicht so entsetzt aufschreien. Was Sie hier betreiben, ist nichts anderes als die Diskriminierung Andersdenkender. Keiner zwingt Sie und unseren Staat, die Meinung von Herrn Deckert zu übernehmen, aber gewähren Sie ihm doch bitte die gleichen Rechte, wie sie alle Bürger besitzen! In einem anderen Fall, bei dem ein gestandenes CDU-Mitglied auf einer Parteiveranstaltung eine ähnliche Veranstaltung mit Herrn Irving organisierte, ist diesem CDU-Mitglied nichts passiert. Nun ist die Sache hier einfacher, da Herr Irving Deutsch spricht, also von niemandem übersetzt zu werden braucht. Aber warum muß der Kopf von Herrn Deckert rollen? Nur weil Fred Leuchter kein Deutsch spricht?

 

5.2. Das erste Mal Argumente statt Gewalt!

G: Wir sind etwas vom Thema abgekommen. Eigentlich sollte mir der Hinweis auf den Deckert-Prozeß nur dazu dienen, auf einen lange währenden Umstand erneut hinzuweisen. Wie schon ausgeführt, haben bis heute alle Gerichte bei allen Prozessen sämtliche Anträge der Verteidigung zum Beweis der Unschuld des Angeklagten wegen Offenkundigkeit abgelehnt. Die angebotenen Beweismittel hätten den Angeklagten die Möglichkeit gegeben zu beweisen, daß sie in ihren Behauptungen recht haben und somit alle auf diesen Behauptungen aufbauenden Anschuldigungen grundlos sind. Wir haben schon intensiv ausgeführt, daß diese Verweigerung der entlastenden Beweisführung ein eklatanter Bruch aller Prinzipien des Rechtsstaates und somit auch der elementarsten Menschenrechte ist[5].

Nun stellt der Deckert-Prozeß hier keine Ausnahme dar. Auch Herrn Deckert wurde es verweigert, gegen die Anschuldigungen, den Holocaust geleugnet zu haben, vorzugehen, da das Gericht wiederum alle Beweismittel mit der Begründung ablehnte, daß der Holocaust offenkundig sei und eine gegenteilige Beweisführung daher nicht zugelassen zu werden brauche. In einer Sache aber unterschied sich dieser Prozeß von allen anderen bisher abgelaufenen. Zum erstenmal ließ sich nämlich die Staatsanwaltschaft dazu herab, in ihrer Anklageschrift auf die von Leuchter aufgestellten technischen und naturwissenschaftlichen Behauptungen einzugehen[6]. Sie legte dazu eine Stellungnahme des Leiters des Instituts für Zeitgeschichte, München, Herrn H. Auerbach, vor. Dieses Institut gilt als halboffizielles Zeitgeschichtsforschungsinstitut der Bundesrepublik Deutschland. Das von H. Auerbach erstellte Kurzgutachten wurde anläßlich eines Einziehungsverfahrens gegen eine deutsche Ausgabe des Leuchter-Reports erstellt[7]. Diese deutsche Ausgabe des Leuchter-Reports wurde übrigens eingezogen, weil der entsprechende deutsche Publizist in einem langen Vorwort gepfefferte Kommentare zu den Ergebnissen des Reports abgegeben hatte, nicht etwa wegen des Reports selber[8]. Es gibt aber eine frei zugängliche, unkommentierte deutsche Version des Leuchter-Reports[9].

Doch zurück zum Deckert-Prozeß. Interessanterweise wurde das vom Institut für Zeitgeschichte erstellte und von der Staatsanwaltschaft in die Anklageschrift mit eingebrachte Gutachten im Prozeß selber noch nicht einmal erwähnt. Das ist allein deshalb schon unverständlich, da die dort aufgeführten Argumente doch immerhin Leuchter widerlegen sollen. Damit hätte das Gericht die Möglichkeit gehabt, nicht nur mit dem Holzhammer a la »offenkundig« zuzuschlagen, sondern dem NPD-Vorsitzenden argumentativ seinen Irrtum bzw. sein Leugnen nachzuweisen. Nun kann man über die Gründe spekulieren, die dazu führten, daß der Staatsanwalt sein Beweisgutachten nicht in den Prozeß einführte. Der eine Grund wird sein, daß für den Prozeß nur drei Verhandlungstage angesetzt waren. Die Vorbringung sachlicher Beweise hätte diesen zeitlichen Rahmen sprengen können.

Weitaus wahrscheinlicher ist folgender Grund: Wenn die Staatsanwaltschaft in der Streitfrage: Gab es den Holocaust oder nicht? Beweise eingebracht hätte, hätte sie der Verteidigung unmöglich das gleiche Recht absprechen können. Wollte das Gericht also vermeiden, daß die Verteidigung Beweise vorbringt, und sei es auch nur, weil dadurch der zeitliche Rahmen nicht eingehalten werden kann (was natürlich in einem Rechtsstaat niemals der Grund für die Ablehnung von Beweisen sein kann), so mußte sie ihrerseits auf der Offenkundigkeitsklausel beharren und auf eine Beweisführung verzichten.

Tatsächlicher Grund für dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft wird der Umstand sein, daß dem nur zwei Seiten umfassenden Gutachten des bezüglich technisch-naturwissenschaftlicher Fragen inkompetenten Historikers Auerbach ein etwa 100 Seiten umfassendes Gutachten eines kompetenten Naturwissenschaftlers entgegensteht[10], das Leuchter bestätigt, von der Verteidigung eingebracht und vom Gericht als Beweismittel wie üblich abgelehnt wurde.

Ich möchte nun auf die von H. Auerbach vorgebrachten Argumente ausführlich eingehen. H. Auerbach stützt sich in seiner Stellungnahme hauptsächlich auf die Ausführungen des französischen Pharmazeuten J.-C. Pressac, die dieser in einer französischen Zeitschrift veröffentlicht hat[11]. J.-C. Pressac ist unter zeitgeschichtlich Interessierten kein Unbekannter. Er hat sich in jahrelanger autodidaktischer Arbeit eine detaillierte Kenntnis des Auschwitz-Komplexes verschafft und darüber ein Buch veröffentlicht[12]. Ich werde später noch auf Pressac eingehen.

Nun aber möchte ich aus dem Gutachten von Auerbach zitieren (markiert mit 'A'), und zwar nicht etwa nur wenige Passagen, sondern annähernd das ganze Gutachten, wo es inhaltlich zu Leuchter Stellung bezieht. Nach jedem Argument werde ich sodann eine Bewertung abgeben, die auf all dem fußt, was wir uns hier in dieser Vorlesung an wissenschaftlichen Ergebnissen erarbeitet haben.

A: »Schon allein dadurch, daß Leuchter von den Verhältnissen in amerikanischen Gefängnissen ausgeht, wo Hinrichtungen mittels Gas in hochentwickelten und komplizierten Gaskammern und unter strikter Beachtung sehr strenger Vorsichtsmaßregeln stattfinden, und die völlig anders gelagerten Umstände in den Vernichtungslagern außer acht läßt, kommt er zu falschen Schlüssen. […]«

G: Man wird den vermutlichen Massenmördern der SS unterstellen dürfen, daß sie sich nicht selber umbringen oder ernsthaft gefährden wollten. Das Vorhandensein von technisch einwandfrei arbeitenden Anlagen zur schnellen Freisetzung des Giftgases, zum gefahrlosen Entsorgen der Restbestände des Gases im Trägermaterial Zyklon B und die für die Umgebung ungefährliche Belüftung der angeblichen Gaskammern sind daher erste Voraussetzung. All dies war im Falle der angeblichen Gaskammern nur teilweise oder gar nicht möglich. So wäre, wie Leuchter sehr korrekt anmerkt, bei einer Lüftung der angeblichen Gaskammer im Stammlager das nur wenige Meter entfernte Hospital der SS begast, und damit wären die darin befindlichen Kranken wie Hospitalangestellten ernsthaft gefährdet worden.Die wahrscheinlich überhaupt nicht vorhanden gewesenen Einwurflöcher in den Decken der angeblich als Gaskammern benutzten Räume hätten, so sie zur Betriebszeit doch vorhanden waren, im Falle der Krematorien II und III niemals verschlossen werden können. Es bestand also die Möglichkeit, daß das eingeworfene Giftpräparat von den Opfern zurückbefördert worden wäre und daß die Opfer durch diese Löcher zu fliehen versucht hätten. Zudem hätte das durch diese Löcher austretende Giftgas die ganze Umgebung unbegehbar gemacht.

A: »Zyklon-B (Blausäure) wird erst bei einer Temperatur von ca. 26 Grad gasförmig. Eine Gaskammer in den USA muß demzufolge aufgeheizt werden. Daß auch in einem viel größeren Raum, wenn er vollgepfercht ist mit Menschen, diese Temperatur sehr schnell erreicht wird, es also gar keiner Heizung bedarf, berücksichtigt Leuchter nicht.«

G: Da das Zyklon B-Präparat auf dem Boden lag, wird die Verdampfungsgeschwindigkeit in erster Linie durch die Fußbodentemperatur bestimmt, die von den Opfern nur unwesentlich erhöht wird. Die Opfer bekommen eher kalte Füße. Entscheidend ist zudem nicht der Siedepunkt der Blausäure, sondern wie schnell der Trägerstoff des Zyklon B, Diatomeenerde, die Blausäure auch bei hohen Temperaturen abgibt. Nach Herstellerangaben bedarf es mindestens 40 bis 45 Minuten, bis bei Raumtemperatur die Hälfte der Blausäure abgedampft ist. Die allgemein bezeugten Hinrichtungszeiten von wenigen Augenblicken bis wenigen Minuten wären also nur möglich gewesen, wenn sehr große Mengen an Zyklon B, gleichmäßig im Raum verteilt, angewendet worden wären.

A: »In den Gaskammern der Vernichtungslager wurde durch die Aspiration der vielen Menschen das Giftgas sehr schnell in die Körper aufgenommen; die Entlüftung und Entnahme der Leichen war dadurch schneller zu bewerkstelligen.«

G: Aus keiner der angeblichen Gaskammern hätte man das eingeworfene Zyklon B-Granulat nach der Hinrichtung herausholen können, da es unter bzw. zwischen den Leichen gelegen hätte. Dort hätte es noch über mehr als eine Stunde das tödliche Gas abgegeben. Eine Lüftung der mit toten Körpern angefüllten Räume, die bei den 'Gaskammern' der Krematorien IV und V über nur eine Türe hätte erfolgen können (Fenster oder gar Ventilatoren gab es nicht! ), hätte Stunden bis Tage gedauert. Im Falle der mit einer Lüftungsanlage versehenen 'Gaskammern' der Krematorien II und III hätte die Lüftung erst nach der vollständigen Abgabe der Blausäure vom Träger, also nicht vor 2 Stunden nach Hinrichtungsbeginn, erfolgversprechend einsetzen können. Die noch über eine Stunde nach dem bezeugten, schnellen Tod der Opfer vom Zyklon B abgegebene Blausäure wird von keinem atmenden Körper mehr aufgenommen.

A: »Die Gaskammern und die Desinfektionräume in Auschwitz waren nach demselben Schema gebaut.«

G: Die Zyklon B-Entlausungsanlagen besaßen allesamt Schleusen, Heizungen, Lüftungsventilatoren, z. T. sogar Warmluftföns zur schnellen Blausäureentwicklung und Umluftsysteme zur Giftgasverteilung im Raum. Die vermeintlichen Menschengaskammern besaßen davon entweder gar nichts oder nur eine dieser Komponenten: Die als Infektionsleichenkeller geplanten Leichenkeller I der Krematorien II und III besaßen eine für solche Keller übliche Lüftungsanlage, aber weder Heizungen, Schleusen noch Umluftsysteme. Die Räumlichkeiten der Krematorien IV und V mit in den Plänen unbestimmtem Zweck besaßen Holzöfen, jedoch weder Lüftungsmöglichkeiten, Umluftsysteme noch Schleusen. Die zu Desinfektionszwecken errichteten Räume sind grundsätzlich oberirdisch (wegen der leichten Heizbarkeit) und in getrennten Trakten (Sicherheitsaspekt) untergebracht. Mindestens eines dieser Charakteristika trifft auf die angeblichen 'Gaskammern' nicht zu. Die Tatsache, daß die angeblich am intensivsten für Vergasungszwecke benutzten Leichenkeller der Krematorien II und III unterirdisch liegen und somit stets feucht und kalt waren, schließt deren Verwendung als Begasungsräume praktisch aus. Niemand hätte hierin Vergasungen ernsthaft in Erwägung gezogen, da solche feucht-kalten Räume in ihren Wänden enorme Blausäuremengen aufnehmen und somit sicherheitstechnisch kaum handhabbar sind. Außerdem würde sich mit dem Gemäuer dieser Räume auf Jahrhunderte hin der kriminologische Nachweis von Begasungenführen lassen, was nicht im Interesse einer geheimzuhaltenden Massenvernichtung gewesen sein kann, wenn dies auch den damals angeblich Verantwortlichen nicht bewußt gewesen sein muß.

A: »Da aber für die Entlausung höhere Quanten des Giftes notwendig sind [als für Menschenvergasungen…]«

G: Will man von wenigen Einwurfstellen, deren bauliche Existenz zur damaligen Zeit im übrigen mit praktischer Sicherheit ausgeschlossen werden kann, mit Zyklon B riesige Menschenmengen in großen Räumen in kurzer Zeit umbringen ohne Blausäureentwickler (Warmluftföhn) und Umluftsysteme, wie durch die Zeugen betont, so muß man riesige Mengen an Zyklon B einwerfen, da das Zyklon B das Giftgas nur langsam abgibt. Die höhere Sensibilität des Menschen für das Gift ist nur ein Maß unter vielen für die vermeintlich angewendete Giftgasmenge.

A: (Fortsetzung des obigen Satzes] . . . schlug sich dort [in den Sachentlausungsanlagen] mehr Zyanwasserstoff nieder als in den für Menschen bestimmten Gaskammern.«

G: Die praktisch nicht mögliche Lüftbarkeit der angeblichen Gaskammern im Fall der Krematorien IV und V bzw. im Fall der Keller der Krematorien II und III deren Kühle und Feuchtigkeit bewirkten eine wesentlich größere Aufnahme an Zyanwasserstoff im Gemäuer als in den lüftbaren und geheizten Sachentlausungskammern. Im Fall der kühlen und feuchten Keller der Krematorien II und III kann die vermehrte Aufnahme dank wissenschaftlicher Untersuchungen aus den 20er und 30er Jahren auf rund das Zehnfache gegenüber den Sachentlasungskammern, bei sonst gleichen Bedingungen, bestimmt werden.

A: »Diese Gebäude [mit den Gaskammern…] sind […] seit mehr als vierzig Jahren Wind und Wetter ausgesetzt gewesen. […] Durch den Feuchtigkeitseinfluß sind die 1945 noch feststellbaren Spuren von Zyanid inzwischen verschwunden.«

G: Nicht alle angeblichen Gaskammern bzw. alle Teile der teilweise zerstörten Kammern sind der Witterung ausgesetzt. Aber auch an witterungsgeschützten Stellen, z. B. des nach Zeugenaussagen am häufigsten genutzten Krematoriums II, das die höchste Reaktivität zur Bildung langzeitstabiler Cyanide besaß, finden sich keine interpretationsfahigen Cyanidspuren. Nach den Bedingungen, die damals dort geherrscht haben müssen, wenn es Massenvergasungen gab, müssen Spuren auffindbar sein, zumal die entstehende Verbindung eine der stabilsten Verbindungen ist, die man kennt: Eisenblau oder Berlinerblau. In Langzeittests hat sich ihre Umweltresistenz gegen widrigste Verhältnisse erwiesen. Da 1945 keine Maueruntersuchungen getätigt wurden, kann man nicht ohne weiteres eine Aussage darüber machen, ob damals Spuren zu finden waren. Da die entstehende Verbindung aber über Jahrzehnte unverändert stabil ist, kann man aus den heutigen Analysenergebnissen mit Sicherheit folgern, daß auch damals keine Cyanidspuren zu finden waren.

A: »Daß aber schon vor gut vierzig Jahren, im Jahre 1945, durch das Gerichtsmedizinische Institut der Universität Krakau entsprechende Untersuchungen gemacht wurden, die sowohl an Gebäuden […] Haaren, an Haarspangen und anderen Metallgegenständen […] sehr deutliche Spuren von Zyklon-B aufwiesen. […]«

G: Die chemischen Untersuchungen 1945 wurden nicht an Mauermaterialien durchgeführt[13]. Damalige Cyanidbefunde in Haaren würden nur beweisen, daß die Haare Cyanidverbindungen ausgesetzt waren. Daß die angeblich analysierten Haare während der damaligen Begasung noch auf den Köpfen der Besitzer weilten, ist pure Spekulation. Das Gleiche gilt für eventuell analysierte Haarspangen. Nach zeitgenössischen Quellen soll langes Schnitthaar aus den Konzentrationslagern nämlich vor einer Wiederverwendung, aber nach dem Haarschnitt einer Desinfektion unterzogen worden sein[14]. Cyanidbefunde in Haaren beweisen also gar nichts. Wenn damals in Metallgegenständen Cyanide festgestellt werden konnten, so ist zuerst mit Sicherheit festzustellen, woher diese Gegenstände stammten und welche Geschichte sie hatten. Schließlich müssen die Befunde heute reproduzierbar sein, da die entstehenden Metallcyanidverbindungen ebenfalls langzeitstabil sind. Diese reproduzierende Befunderhebung wurde bis heute nicht versucht, erscheint auch nicht möglich, da die Herkunft und zwischenzeitliche Geschichte eventuell vorhandenen Materials nicht mit Sicherheit feststellbar sind. Schließlich würde das Vorhandensein von Cyanidverbindungen in Bauteilen von Entlüftungsapparaten bedeuten, daß auch im Mauermaterial der angeblichen 'Gaskammern' solche Verbindungen anzutreffen sein müssen, da das Blausäuregas nicht selektiv auf die Metallteile der Kammern reagieren und die Wände auslassen kann. Dies besonders angesichts der Tatsache, daß die Kammerwände eine um viele Zehnerpotenzen höhere Blausäureaufnahmefähigkeit haben als blankes, glattes Metall. Da die Wände kein Cyanid enthalten, können auch die Metallgegenstände der Entlüftungsapparate keine Cyanide enthalten haben. Entweder sind die Cyanidbefunde von damals falsch, oder die untersuchten Gegenstände stammten nicht aus 'Menschengaskammern', sondern aus Sachentlausungsanlagen. Das 1990 vom selben Institut in Krakau angefertigte Gutachten zur Überprüfung der Ergebnisse Leuchters hat erwiesen, daß dem Institut keine angemessenen Analyseverfahren zur Verfügung stehen. Außerdem hat das Institut durch fehlerhafte Angaben und durch privaten Schriftwechsel praktisch zugegeben, von der Chemie des Cyanids wenig Sachverstand zu haben[15]. Der damalige Befund an Metallgegenständen unbekannter Herkunft wurde 1990 nicht überprüft. Zudem konnten die damaligen Ergebnisse von Haaren nicht reproduziert werden.

A: »[…] die verwendeten Mengen Blausäure […] zu gering waren, um eine Explosion auszulösen.«

G: Soll die bezeugte Massenhinrichtung in den technisch unzulänglichen Anlagen innerhalb kürzester Zeit stattgefunden haben, so war die Verwendung sehr großer Zyklon B-Mengen nötig. In der Nähe der Zyklon B-Einwurfstellen hätte man dann mit explosiven Blausäuremengen rechnen müssen. Die Wirkung von Blausäureexplosionen gleicht der von Dynamitexplosionen.

A: »Der französische Pharmakologe und Toxikologe J.-C. Pressac […] [hat] sich damit als wirklicher Fachmann für die Vergasungsvorgänge ausgewiesen. […]«

G: J.-C. Pressac hat eine Ausbildung als Pharmazeut, die ihn absolut nicht dazu befähigt, über chemische und ingenieurtechnische Fragen sachverständige Angaben zu machen. Bewiesen wird dies dadurch, daß er an mehreren Stellen ausführt, daß Blausäure von trockenem, warmen Gemäuer, wie dem der Entlausungskammern, besser aufgenommen wird als von feuchtem, kühlen, wie dem der angeblichen 'Menschengaskammern'. Richtig ist dagegen, daß Gase an kühlen Gegenständen bevorzugt niederschlagen und daß sich Blausäure mit besonderer Vorliebe an feuchten, kühlen Gegenständen anreichert. Entweder beweist dies die unzureichende naturwissenschaftliche Sachkenntnis von J.-C. Pressac, oder er täuscht den Leser bewußt. Beides disqualifiziert ihn als Fachmann.

 

5.3. J.-C. Pressac - vom Paulus zum Saulus

G: Ich möchte mich nun dem Papst der Exterrninationisten, also der Vertreter der herrschenden Meinung, daß es im Dritten Reich eine Massenvernichtung von Juden gegeben hat, zuwenden. Es handelt sich hierbei um den schon häufig zitierten Jean-Claude Pressac. Serge Klarsfeld, Präsident der Vereinigung der Söhne und Töchter der jüdischen Verschleppten Frankreichs, charakterisiert ihn in einem Vorwort zu einer Entgegnung Pressacs auf den Leuchter-Report als einen verdienstvollen Wissenschaftler, der als einer der wenigen Spezialisten für die Vernichtungstechnik der Nazis im Lager Auschwitz gilt. Dabei sei er beinahe selber Revisionist geworden. Dank seines scharfen und rationalen Verstandes habe er aber den Versuchungen der Revisionisten um Faurisson widerstehen können und habe nur den Forderungen der Wahrheit gehorcht. Das läßt aufhorchen: Wer ist dieser J.-C. Pressac, daß er den Weg von der wissenschaftlichen Nähe zu den Revisionisten zum Flaggschiff der Gegenseite so mir nichts dir nichts zurücklegt? Ist er eines Besseren belehrt worden?

Lassen wir hier nach Serge Klarsfeld auch die Gegenseite, nämlich Prof. Robert Faurisson (F), Stellung beziehen:

F: »Ich habe einige Zeit mit Jean-Claude zusammengearbeitet, und ich muß Ihnen sagen, es war selten eine Freude. Ich habe sehr schnell erkennen müssen, daß Jean-Claude kaum zu einer konsequenten, analytisch durchdachten und systematischen, wissenschaftlichen Arbeit fähig ist. Das erkennt man ja auch nur zu genau an seinem sogenannten Standardwerk. Es zeichnet sich durch ein vollkommenes inhaltliches Chaos aus. Er wiederholt sich an vielen Stellen, vermischt Tatsachen mit Interpretationen und Unterstellungen, ja sogar mit reinen Wunschvorstellungen. Zudem ist es von ihm wissenschaftlich unredlich, den Forscher überhaupt nicht zu erwähnen, der die überaus meisten seiner Quellen überhaupt erst entdeckt und für die Forschung erschlossen hat' nämlich mich.

Jean-Claude ist ein psychisch sehr instabiler Mensch. Dies hat sich besonders zum Ende unserer Zusammenarbeit herausgestellt, als für ihn immer klarer wurde, daß unsere Thesen von der Falschheit der Holocaustgeschichten richtig sind. Denn die Konsequenz dieser Erkenntnis war, daß die Konfrontation mit den Vertretern der etablierten Meinung unheimlich hart wurde. Mehr noch: Sie wurde gefährlich, da man uns juristisch und dann auch körperlich zu verfolgen begann. Jean-Claude bekam große Angst und bat mich, die Sache nicht zu übertreiben und die Wahrheit lieber Stückchen für Stückchen ans Tageslicht zu bringen.

Wenn ich aber eine Sache als wahr erkannt habe, so werde ich nicht weiter alte Lügen oder Halblügen erzählen. Wir haben uns daher in dieser Phase im Streit getrennt. […]«

G: Soviel von der anderen Seite. Ich habe hier Herrn Professor Faurisson aus einer persönlichen Unterredung mit ihm sinngemäß aus dem Gedächtnis zitiert. Natürlich hat Professor Faurisson zum Pressac-Buch eine entsprechende Sachkritik veröffentlicht, auf die ich hier verweisen möchte.[16]

Ich möchte nun Ihr Augenmerk ein wenig auf die Arbeit von J.-C. Pressac lenken, zu dem ja schon in früheren Teilen dieser Vorlesung einiges ausgeführt wurde. Die sicher lobenswerte und sehr wichtige Arbeit des J-.C. Pressac, in der er die zum großen Teil von R. Faurisson entdeckten Dokumente und Pläne veröffentlichte, hat einen schwerwiegenden Nachteil: Sie ist bezüglich der naturwissenschaftlichen Fragen unfundiert. Da Pressacs Buch zu früh kam, um auf den Leuchter-Report entsprechend zu reagieren, ist dies verständlich, es behebt aber nicht sein Manko, daß Pressacs Werk eben keine naturwissenschaftlich-technische Erwiderung auf Leuchter ist. Darüber hinaus muß man feststellen, daß Pressac in entscheidenden Fragen der Chemie und des Ingenieurwesens sein Unvermögen offen zur Schau stellt. Seine Aussage, daß die warmen Entlausungskammern der Bauwerke 5a und b mehr zur Bildung des Berlinerblau neigten als die kühl-feuchten Leichenkeller/Gaskammern der Krematorien II und III, läuft den Tatsachen vollkommen zuwider: Feuchtigkeit und Kühle führen zu einer enormen Anreicherung des Cyanids in der Wand sowie zu einer beschleunigten Umsetzung zum extrem dauerhaften Farbpigment Berlinerblau, wie jeder Chemiker ohne Probleme nachprüfen kann. Man kann die inzwischen mehrfach bestätigten Cyanidbefunde Leuchters in ihrer Aussagekraft also nicht so einfach wegdiskutieren. Die Ausführungen Pressacs über die Kapazitäten der Auschwitzer Krematorien sowie über die Grubenverbrennungen schließlich zeugen von seiner technischen Inkompetenz. Da er in seinem Buch die Nachweise der Kokslieferungen für die Krematorien in Birkenau lückenlos dokumentiert[17], etwa 60 bis 70 Tonnen pro Monat, und selber den Brennstoffbedarf pro Leicheneinäscherung kennt, mindestens 20 bis 30 kg pro Leiche, kann man sich über seine phantastischen Einäscherungsextrapolationen von etwa 20 000 bis 30 000 Leichen pro Monat nur wundern. Dies entspräche einem Koksbedarf von etwa zwei bis drei kg pro Leiche, eine Zahl, die nicht näher kommentiert zu werden braucht. Gleichfalls bezeichnend für seine wissenschaftliche Unredlichkeit ist die Tatsache, daß er in seinem Buch immer wieder Szenarien beschreibt, was die Lagerleitung über das angeblich Bestehende hinaus an weiteren Vernichtungsgroßanlagen geplant haben solle, ohne für solche Spekulationen auch nur einen einzigen Beweis zu liefern. So phantasiert er von einer riesigen, mit Beton ausgekleideten runden Bodenvertiefung zur Massenverbrennung vieler tausend Menschen auf einmal. Für Pressacs unkritische Voreingenommenheit sprechen zudem folgende schon oben angeführte Passagen aus der Zeugenaussage H. Taubers (T), den er für einen 95%ig verläßlichen Zeugen hält, ohne darüber ein Wort der Kritik zu verlieren[18]:

T: »[…] Während der Verbrennung solcher [nicht ausgemergelter] Körper verwendeten wir nur zum Anzünden der Ofenfeuerung Koks, da die fetten Körper dank der Freisetzung des Körperfettes von selber brannten. Gelegentlich legten wir bei Koksknappheit Stroh und Holz in die Aschenbehälter unter den Muffeln. Wenn die fetten Leichen erst zu brennen begannen, fingen die anderen Leichen von selbst Feuer. […]

[…] Später, als eine Verbrennung der anderen folgte, brannten die Öfen dank der durch die verbrennenden Körper entstehenden Glut von selbst. Somit wurde die Ofenfeuerung bei der Verbrennung fener Leichen im allgemeinen gelöscht. […]

[…] Ein anderes Mal warf die SS einen Gefangenen, der nicht schnell genug arbeitete, in eine Grube nahe des Krematoriums V, die voll mit kochendem Menschenfett war. Zu dieser Zeit [Sommer 1944] wurden die Leichen im Freien in Gruben verbrannt, von denen das Fett in getrennte, im Erdreich eingegrabene Reservoirs floß. Dieses Fett wurde über die Leichen gegossen, um die Verbrennung zu beschleunigen. […]«

G: Über den Unsinn der Verbrennungen in tiefen Gruben und dem Ansammeln von Fett wurden bereits Ausführungen gemacht[19]. Die Aussagen Taubers über die Verbrennungsweisen sind aber ebenso grotesk: Die Brenngase in einem Krematoriumsofen strömen vom Befeuerungsraum über die Leiche im Brennraum, durch den Aschenraum in den Fuchs, der die Abgase aus dem Brennraum zum Kamin führt[20]. Wenn man im Aschenraum ein Feuer entzündet, um darüber befindliche Leichen zu verbrennen, kehrt man den Gasstrom um: Frischluft wird über den Kamin angesaugt, die Abgase stauen sich im Brennraum, von wo sie sich einen Weg nach draußen in den Ofenraum bahnen. Die von Tauber geschilderte Verbrennung vom Aschenraum aus kann nicht funktionieren. Schließlich sind Menschen, die zu 60-70 % aus Wasser bestehen, kein Brennstoff und können daher unmöglich durch ein Strohfeuer entzündet und von selbst am Brennen gehalten werden.

Solche Zeugenaussagen sind, um Pressacs an anderer Stelle gebrauchte Worte zu verwenden, nichts als Lügen und reine Erfindungen[21]. Ein wirklich seriöser Forscher hätte die Meinung von Fachleuten zu solchen Aussagen eingeholt, bevor er einen Zeugen für glaubwürdig erklärt. Eine solche sachverständige Meinung ist zu erhalten, wie der Blick in Ingenieurzeitschriften zeigt. Es handelt sich um die am Beginn der Vorlesung Ihnen bereits vorgestellte Veröffentlichung des seinerzeitigen Präsidenten der Österreichischen Bundesingenieurkammer, W. Lüftl.[22]

Dazu paßt auch die Aussage des »95%ig verläßlichen Zeugen« (Aussage Pressac! ) Henryk Tauber, in der er erwähnt, daß die Sonderkommandos während alliierter Luftangriffe auf Auschwitz besonders viele Leichen (bis zu acht) in die Kremierungsmuffeln schoben, um mit großen, aus den Schornsteinen schlagenden Flammen die alliierten Flugzeuge auf sich aufmerksam zu machen. Die Muffeltüren der Kremierungsöfen waren nur 60cmhoch und breit. Es dürfte reichlich schwierig sein, dort acht Leichen hineinzubekommen. Pressac kommentiert solche Zahlen entsprechend mit Worten wie: 'glatte Lüge', 'reine Erfindung', 'Übertreibung', 'pure Propaganda', 'reine Einbildung'. Wohlgemerkt: Nur zu der leidigen Zahlenfrage, nicht aber zu den zentralen, vollkommen unsinnigen Passagen der Aussage Taubers findet Pressac kritische Worte!

Die von Pressac in seinem Buch zusammengetragenen angeblich 'kriminellen Spuren' sind schon bei der Besprechung bautechnischer Details ausführlich behandelt worden, so daß ich hierauf nicht mehr einzugehen brauche.

Nun eine Frage an Sie, verehrte Zuhörer: Wie schätzen Sie Jean-Claude Pressac ein?

Ja, der Herr dort links mit der Brille.

Z: Haben Sie Jean-Claude Pressac selber kennengelemt?

G: Leider ist es mir bis heute nicht gelungen, mit ihm in Verbindung zu treten. Ich stelle leider fest, daß bis auf ganz wenige Ausnahmen von der anderen Seite niemals jemand auf meine Anschreiben reagiert.

Z: Und worauf führen Sie das zurück?

G: Nun, ich kenne sehr viele Leute, die an alle möglichen exponierten Persönlichkeiten querulatorische Briefe ohne großen inhaltlichen und argumentativen Tiefgang schreiben. Auf solche zugegebenermaßen lästigen Briefe ist eine Antwort aber sehr einfach. Man kann den offensichtlich fachlich oder intellektuell unterbelichteten Zeitgenossen nämlich mit einigen arroganten Floskeln zurechtweisen. Mir scheint, daß eine Antwort auf fundierte und sachliche Argumente ohne jede Polemik, wie ich sie versuche vorzubringen, den Damen und Herren sehr schwerfällt. Vielleicht sind ihnen auch schlicht die Argumente ausgegangen. Doch zurück zu Ihrem Eindruck von Pressac.

Ja bitte, Sie…

Z: Herr Dr. Gauss, ich muß Ihnen die große Gabe zugestehen, daß Sie mich mit Ihrer Art der Argumentation und mit Ihrem Vortragsstil, aber auch mit dem inhaltlichen Tiefgang fesseln und überzeugen. Wenn das, was Sie hier über das Werk von Pressac ausführen, tatsächlich zutrifft, so kann man nicht umhin festzustellen, daß dieser Versuch, mit diesem Werk den Holocaust nun letztendlich zu untermauern, fehlschlug.

G: Danke für Ihr Lob, aber Sie sollten eigentlich Pressac beurteilen. Nun, in der Tat kann man Pressacs Werk als klassischen Rohrkrepierer bezeichnen. Angekündigt als das Werk, das endlich alle Zweifel beseitigen wird und in aller Welt weite Verbreitung finden wird, wurde davon nur eine winzige Auflage gedruckt und ausgesuchten Büchereien der Welt zur Verfügung gestellt, in denen man es zumeist einsehen, jedoch nicht ausleihen kann. Niemand spricht groß von diesem Buch, und kaum jemand bezieht sich darauf.

Ja bitte?

Z: Kann es sein, daß Pressac auf seine Weise, vielleicht sogar gewollt, eine Art Agent gespielt hat und durch seine Arbeit den Revisionisten helfen wollte?

G: Sie meinen, daß Pressac absichtlich mit Hilfe der Exterminationisten dieses Buch veröffentlichte, das im Titel den Holocaust beweist und ihn im Inhalt, vor allem zwischen den Zeilen, ad absurdum führt?

Z: Ja, so in dem Stil.

G: Das ist ein reizvoller Gedanke. Ich glaube aber, daß Sie da die strategischen Fähigkeiten Pressacs überschätzen. Allerdings ist langfristig betrachtet genau dies die Wirkung. Gedacht als eine Sammlung aller Beweise für den Holocaust in Auschwitz stellt sich nach dem Studium des Werkes heraus, daß nicht nur nichts bewiesen, sondern fast alles äußerst fragwürdig ist. Es gibt übrigens für eine solche Auswirkung schon harte Beweise. Ähnlich der deutschen Zentralstelle zur Erfassung der Verbrechen des Nationalsozialismus in Ludwigsburg wurde Ende der siebziger Jahre auch in den USA eine eigene Abteilung im amerikanischen Justizministerium geschaffen, die Nazis jagt und alle rechtsextremistischen Bestrebungen besonders in Europa und Deutschland sorgfältig beobachtet. Dieses »Office of Special Investigations«, abgekürzt OSI, sandte im Oktober 1992 einen Tätigkeitsbericht aus dem amerikanischen Konsulat in Frankfurt/Main an das Justizministerium in Washington[23]. Interessanterweise wurde dieser Bericht per Verteiler direkt auch der israelischen Botschaft in Bonn, dem israelischen Konsul in New York und an die B'nai B'rith-Loge nach London gesandt. Diese Abteilung arbeitet also eng zusammen mit dem israelischen Staat und mit jüdischen Geheimlogen. Dieser Bericht führt unter Punkt drei an, daß das Bundeskriminalamt versprochen habe, gegen jeden Strafprozesse anzustrengen, der revisionistisches Material besäße. In der daran anschließenden Aufzählung revisionistischer Literatur erscheint auch folgender Eintrag (O = OSI):

O: »Jean-Claude Pressac, 1990 Auschwitz Technik und Betrieb der Gaskammern«.

G: Die etwas falsche, deutsche Zitierung dieses Werkes deutet darauf hin, daß der Ersteller dieses Berichtes nicht weiß, wovon er spricht. Immerhin aber haben die Geheimdienste offensichtlich erkannt, daß dieses Buch von Pressac eines der Hauptwerke ist, auf das sich die Revisionisten beziehen. An Hand dieses Buches ist es den Revisionisten gelungen, den lange verwehrten Zugang zu den Archivmaterialien zu erhalten. Würde Pressacs Buch die Thesen der Revisionisten zu Staub werden lassen, würde es nicht in diesem Bericht erschienen sein.

Die Frage, ob J.-C. Pressac also ein Spion der Revisionisten bei den Exterminationisten ist, muß nach Bekanntwerden dieses vertraulichen Berichtes neu gestellt werden. Es wäre auf jeden Fall ein genialer Schachzug von Pressac gewesen, mit den Mitteln der Exterminationisten die Archive zu durchforsten und alles betreffende Material auf Kosten der Gegenseite zu veröffentlichen.

Z: Wie konnte der Bericht in Ihre Hände gelangen, wenn er vertraulich ist?

G: Er wurde Anfang 1993 dem Institute for Historical Review in Kalifornien anonym zugespielt. Das US-Justizministerium hat auf eine Anfrage bezüglich der Authentizität nicht reagiert. Sie sehen also: Selbst die Geheimdienste haben bereits ihre Löcher.

Z: Wie schätzen Sie Pressac ein?

G: Ich müßte wie Sie über einen Menschen urteilen, den ich nicht persönlich kenne. Ich weiß aber, daß Prof. Faurisson bezüglich seiner Anforderungen an exaktes Arbeiten zuweilen etwas übertreibt. Ansonsten halte ich seine Aussagen über Pressac für glaubhaft. Wenn ich mir schließlich das Werk Pressacs ansehe, so kann ich nur bestätigen, was Prof. Faurisson dazu ausgeführt hat. Es gleicht eher einem Kraut- und Rübenfeld als einer wissenschaftlichen Untersuchung. Ich denke, daß man in eingeschränkter Weise vom Werk auf den Autor schließen kann. Voraussetzung ist allerdings, daß Pressac tatsächlich keine Wühlmaus ist. Denn unter diesem Gesichtspunkt könnte man sehr gut erklären, warum in diesem Buch eine vollkommene Unordnung herrscht und Tatsachen, Wunschvorstellungen, Märchen und Fälschungen bunt durcheinander geraten sind. Hätte Pressac eine geordnete Studie der Fakten veröffentlichen wollen, hätten die Exterminationisten den Braten wohl gerochen und nichts veröffentlicht. So sind sie ihm auf den Leim gegangen.

5.4. W. Wegner- Minenhund der feigen Historiker

G: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen hierzu gibt, so möchte ich mich nun dem meist zitierten deutschen Auschwitz-Spezialisten zuwenden und damit ein ganz besonders trauriges Kapitel der deutschen Geschichtswissenschaft aufschlagen. Es handelt sich um Werner Wegner, einen pensionierten Sozialpädagogen knapp unter sage und schreibe 90 Jahren. Er hat Ende der siebziger Jahre begonnen, im autodidaktischen Studium die Dinge in und um Auschwitz zu studieren. Zur Zeit versucht er, hierüber ein Buch zu vollenden. Leider wird ihm dabei eine wissenschaftliche Arbeit durch einen deutschen Historiker sehr schwer gemacht. Wegner möchte nämlich in seinem Werk auch auf die Argumente der Revisionisten intensiv eingehen und deren Werke besprechen bzw. widerlegen. Leider hat der Lektor seines Buches, der linksgewirkte Berliner Professor Scheffler, dagegen allerlei einzuwenden. Nach seiner Überzeugung dürfe man die Revisionisten nicht dadurch aufwerten, daß man sie in einem Werk zitiert und ernsthaft bespricht, das in einem renommierten Verlag erscheinen soll. Ich kann mir nur zwei Gründe für ein solches Vorgehen Schefflers vorstellen: Entweder ist Herr Scheffler kein Wissenschaftler, denn das Verweigern einer Diskussion von Gegenargumenten ist unwissenschaftlich, oder er hält die Gegenargumente Wegners nicht für stichhaltig genug, daß sie die Argumente der Revisionisten entkräften könnten. Dann aber müßte er das Werk Wegners an sich stornieren. Gott sei Dank ist der Verlag, in dem das Buch erscheinen sollte, durch die anhaltende Diskussion so weit verunsichert, daß er mit dem Buch auf Warteposition gegangen ist.

Z: Warum Gott sei Dank? Fürchten Sie das Buch von Herrn Wegner?

G: Das Problem ist ein anderes. Herr Wegner hat seine oft zitierte Gegendarstellung zum Leuchter-Report in einem semirevisionistischen Buch veröffentlicht, das unter anderem von dem hier bereits erwähnten Dr. Rainer Zitelmann herausgegeben wurde und in dem einige Dinge bezüglich des Dritten Reiches richtiggestellt werden.[24] Auf eine Beschwerde Wegners hin, daß der ihm in diesem Buch zur Verfügung gestellte Platz auf 27 Seiten beschränkt worden sei, was für eine gründliche Erwiderung auf Leuchter zu wenig sei, antwortete Herr Zitelmann, daß er dafür gesorgt habe, daß der Platz derartig beschränkt geblieben ist.

Z: Wo haben Sie eigentlich Ihre Finger überall drin? Konkret: Woher wissen Sie das?

G: Man tut sein Bestes. Ich habe mit Herrn Dr. Zitelrnann über diese Dinge korrespondiert. Ich stellte die Vermutung auf, daß er aufgrund der von mir festgestellten, offensichtlichen fachlichen Mängel des Herrn Wegner sowie wegen dessen Folgen zeitigenden fortgeschrittenen Alters auf eine Beschränkung des Beitrages bestanden habe. Er hat dies im Raume stehen lassen. Nun können Sie spekulieren. Tatsache ist aber wohl, daß sich Herr Zitelmann und die anderen Herausgeber dieses Buches gezwungen sahen, bei einer semirevisionistischen Behandlung des Dritten Reiches wenigstens den negativen Kernpunkt dieser Zeit nicht anzutasten, ihn vielmehr sogar festzunageln, um sich bezüglich der anderen Revisionen moralisch freizukaufen. Herr Wegner dient also den Historikern nur als Mittel zum Zweck.

Z: Das ist doch eine ziemliche Gemeinheit gegenüber Herrn Wegner!

G: Nun, die Zeiten sind heute so in Deutschland. Wer Geschichte schreiben will, muß entweder betteln gehen oder unsaubere Kompromisse schließen. Es gibt exponierte ausländische Personen, die die deutschen Historiker generell als Lügner und Feiglinge bezeichnen. Sicher, wenn man vom sicheren Ausland aus und mit einem verabsolutierten Begriff von Mut und Wahrheit arbeitet, ist so ein Urteil schnell gefällt. Aber wer ist schon gerne ein Märtyrer?

Z: Sie sprechen von David Irving.

G: Richtig.

Wenn Sie mich bezüglich der Affäre Wegner fragen, so muß ich Ihnen sagen, daß ich bestürzt bin, wie die deutsche Geschichtswissenschaft sich in einer solch wichtigen Frage der Aussagen eines technisch und naturwissenschaftlich ungebildeten Menschen bedienen kann, der zudem aufgrund seines Alters mit der Materie vollkommen überfordert ist. Das hindert die Geschichtswissenschaftler aber nicht, ihn als Minenhund gegen die Revisionisten ins Feld zu schicken. Durch alle Aussagen von ihm zieht sich der Faden technisch-naturwissenschaftlicher Inkompetenz, die stellenweise panoptikumsreife Blüten treibt. So hielt er bis vor noch nicht allzu langer Zeit z. B. die Betonpfeiler der Leichenkellerrninen von Krema 11 und III für Zyklon B-Einwurfstutzen, die in den Plänen eingezeichneten Siphons für getarnte Markierungen der Zyklon B-Einwurfstutzen, was mir nur noch Tränen der Rührung entlocken kann.

Seinen bei Backes u. a. veröffentlichten Beitrag zeichnen zwei Dinge aus: Er beschreibt die Ruinen der Anlagen in Birkenau in dramatischen, aber unsachlichen Worten. So zeugen verbogene Eisengeräte nicht etwa von grausigem Geschehen, wie er es dramatisch schildert, sondern nur von Gewalteinwirkung gegen das Gerät.

Auf dem Gebiet der Chemie, also bezüglich der Frage, ob und wenn dann was man an Spuren des Giftgases hätte finden können, kann Wegner natürlich keine Antwort geben. Er rät einem denn auch, diese Dinge unter Spezialisten zu besprechen, da er davon keine Ahnung habe. Ähnlich verhält es sich mit bautechnischen und kremierungstechnischen Fragen.[25] Damit wir uns hier richtig verstehen: Man kann W. Wegner nicht zum Vorwurf machen, daß er als Sozialpädagoge in naturwissenschaftlichen und technischen Dingen nicht das leisten kann, was Fachleute zu leisten imstande sind. Die Historiker aber, die zu faul oder zu feige sind, sich selber mit diesem Thema zu beschäftigen bzw. entsprechende Fachleute zu aktivieren, die dies tun, kann man sehr wohl fragen, ob sie ihr Verhalten sowohl gegenüber Herrn Wegner als auch gegenüber ihrer Standesethik für richtig halten.

Z: Herr Dr. Gauss, ich habe mal eine prinzipielle Frage. Sie haben nun schon des Öfteren die Äußerungen von Personen kritisiert, die nach Ihrer Meinung von ihrer Ausbildung her zu den jeweils getätigten fachspezifischen Äußerungen gar nicht qualifiziert seien. Nun sind Sie selber ja auch nicht Fachmann für alles und jedes. Woher können Sie sich eigentlich anmaßen, über so ziemlich alle Fachgebiete, von Chemie über Bautechnik, Kremierungstechnik, Motorentechnik, Geschichtsschreibung, Toxikologie bis zur Juristerei usw., zu urteilen?

G: Ich kritisiere die Aussagen gewisser Personen nur dann, wenn sie nach meiner Meinung falsch sind. Dies geschieht unabhängig davon, ob diese fehlerhafte Aussage aus ihrem Fachgebiet stammt oder nicht. Ich werde gleich auf ein Beispiel eines Fachmannes eingehen, der sich auf seinem ureigensten Fachgebiet vollkommen vergaloppiert. Ich verweigere niemandem, sich zu Dingen zu äußern, zu denen er keine tief fundierte Ausbildung genossen hat, sonst müßte ich selber zumeist den Mund halten. Was ich den von Ihnen gemeinten Personen vorwerfe, ist, daß sie sich nicht bei entsprechenden Fachleuten kundig gemacht haben. Wenn ich zu einer Aussage komme, die nicht meinem Fachgebiet entstammt, so tue ich dies grundsätzlich nur mit einer Referenz zu Aussagen entsprechender Fachleute und erkläre explizit, daß ich mich auf deren Urteil verlassen muß.

Z: Aber Sie wissen doch, daß sie bei der Befragung von zwei Fachleuten mindestens drei Meinungen hören können. Was ist denn, wenn sich diese Fachleute irren, was Sie ja selber gleich zeigen wollen?

G: Das Problem ist altbekannt und kann nur dadurch gelöst werden, daß man sich von allen Seiten auf eine sachliche Auseinandersetzung einläßt und die bestehenden Diskrepanzen abzubauen versucht. Das geht natürlich nur sehr schwer, solange das Damoklesschwert der Strafverfolgung über einer der Streitparteien schwebt und ihr sozusagen die Stimme verschlägt. Der argumentative Angriff in der Sache muß bei einer solchen, erst in Zukunft anstehenden Auseinandersetzung natürlich auch für außenstehende Nichtfachleute erlaubt sein. Insofern sind alle meine Angriffe als argumentative Angriffe in der Streitsache anzusehen und niemals als argumenta ad personam, also als Angriffe auf die Person.

 

5.5. Ein promovierter Chemiker blamiert sich

G: Nun möchte ich auf das von mir vorhin erwähnte Beispiel eines Fachmannes zu sprechen kommen, der sich in seinem Fachgebiet regelrecht blamiert hat. Es handelt sich um den promovierten Chemiker J. Bailer. Ich muß allerdings zugeben, daß ich nicht weiß, in welcher Fachrichtung Herr Dr. Bailer tätig ist. Wenn dieses von den hier berührten Feldern der Chemie sehr weit entfernt ist, so kann auch einem Chemiker einmal ein Fehler unterlaufen. Nur dürfte man bei einem solch bedeutsamen Thema sehr wohl erwarten, daß ein promovierter Chemiker sich kundig macht, bevor er zu schwerwiegenden Aussagen kommt. Um die von mir behaupteten groben fachlichen Verfehlungen zu belegen, möchte ich Herrn Dr. Bailer (B) auszugsweise zitieren[26]:

B: »Bei den Rückständen handle es sich, behauptet der Leuchter-Bericht, um Gas, das, in Poren des Mauerwerks eingeschlossen, erhalten bleiben soll14

G: In der dazugehörigen Fußnote 14 führt er weiter aus:

B: »14 Im Leuchter-Bericht […] wird behauptet, Cyanide 'können an einem gewissen Standort lange verbleiben' und 'in Backsteinen und Mörtel herumwandern', und darauf hingewiesen, daß die Stellen, an denen Proben entnommen wurden, meist 'kalt, dunkel und feucht' waren. Nur bei zwei Standorten 'war das anders, da diese Lokalitäten dem Sonnenlicht ausgesetzt waren […] und das Sonnenlicht die Zerstörung von ungebundenem Cyanid beschleunigt haben dürfte'. Entgegen den Annahmen im Leuchter-Bericht ist auch Feuchtigkeit eine schlechte Bedingung für die Erhaltung der Blausäure. Berlinerblau kann hier nicht gemeint sein, das wandert nicht und zersetzt sich auch nicht im Sonnenlicht.«

G: Nun ist die Sache schon hier sehr augenfällig. Bailer spricht im Text von Blausäuregas und in der Fußnote von Blausäure, obwohl Leuchter hier explizit von Cyaniden, also festen Salzen, spricht. Nach der intensiven Behandlung der chemischen Fragen können wir hier festhalten[27]: Cyanidverbindungen können lange Zeit im Mauerwerk verbleiben. Gefördert wird die Langzeitresistenz durch die Umsetzung zum Berlinerblau. Günstig dafür ist ein feuchtes Medium. Alle Cyanidverbindungen erleiden durch UV-Strahlung der Sonne und der durch diese erzeugten Photooxidantien (Hydroxylradikale, Stickoxide u. a.) eine oxidative Zerstörung. Cyanidkomplexe wie das Berlinerblau werden bei Sonneneinstrahlung durch photochemische Anregung zerstört. Dabei wird als erster Schritt der Cyanid-Ligand freigesetzt und sodann der Oxidation ausgeliefert. Das Berlinerblau ist dagegen zwar verhältnismäßig resistent, aber nicht immun.

Fazit: Leuchter hat recht, der Doktor der Chemie unrecht. Weiter unten führt Bailer dann weiter aus:

B: »Entgegen den Annahmen im Leuchter-Bericht ist es unwahrscheinlich, daß Cyanwasserstoffgas in den Poren von Mauerwerk Jahre überdauert, weil Licht, Kalk und Wasser oder Feuchtigkeit den Stoff zerstören«.

G: Zuerst mißversteht Bailer Leuchter offensichtlich vorsätzlich, da Leuchter eben nicht von Blausäuregas redet! Dann meint er, ihn mit seinen falschen, weil nicht mit den Aussagen des Leuchter-Reports im Zusammenhang stehenden Argumenten widerlegen zu können. Was hat das mit Wissenschaft zu tun?

Doch weiter mit Bailer:

B: »Es ist aber unwahrscheinlich, daß sich in den Mauem Berlinerblau bildet, weil das Eisen in Ziegeln und in gebranntem Kalk in der für die Reaktion ungünstigen dreiwertigen Form vorliegt und weil alkalisches Milieu die Reaktion hindert.«

G: Was sagt man nun dazu? Herr Dr. Bailer, darf ich Sie freundlichst darauf aufmerksam machen, daß das Cyanid-lon besonders im alkalischen Medium ein Reduktionsmittel ist?[28] Wenn Sie sich die Massenwirkungsgleichung der Cyanidoxidation aufschreiben, so werden Sie schnell erkennen, daß eine hohe Hydroxidionenkonzentration diese Reaktion begünstigt. Ich gebe Ihnen hier Nachhilfe, indem ich Ihnen die Reaktionsgleichung aufschreibe:

2 Fe3+ + CN + 2 OH = 2 Fe2+ + NCO + H2O

Das ist Abiturstoff, Herr Dr. Baller!

Ferner können Sie in einem der Standardbücher für anorganische Chemie von einem Fast-Namensvetter von Ihnen nachlesen, daß Hexacyanoferrat(III) in alkalischem Milieu ein ungeheuer starkes Oxidationsmittel ist[29]. Haben Sie überhaupt ein Lehrbuch oder einen Fachartikel zu diesem Problem gelesen, bevor Sie etwas niedergeschrieben haben? Sie zitieren jedenfalls Lehrbücher nur bezüglich der Blausäure, nicht aber bezüglich der Chemie der Eisencyanide!

Eines möchte ich Ihnen zugestehen: Alkalisches Milieu hindert die Reaktion durch die Fixierung des Eisen(III)-Ions. Die Anreicherung von Cyaniden jedoch, also dissoziierter Blausäure, ist überhaupt erste Voraussetzung für alles Folgende. Diese jedoch findet erst in neutralem und verstärkt in alkalischem Milieu statt! Oder muß ich Ihnen auch bezüglich der Bedeutung des pKs-Wertes von Säuren (9,31 bei HCN) auf die Sprünge helfen? Ich habe so etwas im zwölften Schuljahr gelernt, Herr Dr. Bailer!

Man kann sich also nicht wundem, daß Bailer nach diesen fachlichen Blackouts der Überzeugung ist, daß man auch in den Wänden der Entlausungskammern keine Cyanide finden kann:

B: »Die positiven Laborbefunde [aus der Entlausungskammer] können eigentlich nur auf zwei Ursachen zurückgeführt werden: Entweder wurde Berlinerblau [als Farbe] auf die Mauer aufgebracht […], oder es handelt sich um ein Artefakt, eine Fehlanzeige der Analysenmethode.«

G: Nun haben wir die peinliche Situation, daß die Analysenergebnisse des Rudolf-Gutachtens eindeutig gezeigt haben, daß es sich bei den extrem hohen Cyanidbefunden in den Wänden der Entlausungskammern in der Tat um Überreste aus den Entlausungen handelt. Diese Cyanidwerte findet man nicht nur auf der Wandoberfläche, wie es bei Anstrichfarbe zu erwarten wäre, sondern auch tief im Gestein und an der Außenseite des Mauerwerks an den Backsteinen. Außerdem ist die Blaufärbung der Wände alles andere als typisch für Anstriche, die fleckigen Muster beweisen hingegen zusätzlich die Herkunft dieses Berlinerblaus von Entlausungsbegasungen.

Auch ein Analysenfehler kann ausgeschlossen werden, da mittlerweile drei unterschiedliche Institute, Alpha Laboratorium, USA, Institut Fresenius, Taunusstein, und IUS, Stuttgart, anhand normierter Nachweisverfahren die Cyanidwerte bestätigt haben. In den Entlausungskammem finden sich also enorme Cyanidrückstände, in den angeblichen Menschengaskammern hingegen nichts. Doch weiter:

B: »Für Rückstände sind die im Leuchter-Bericht ausgewiesenen Cyanidgehalte zu hoch, um glaubwürdig zu sein. Ein Gehalt von 1 050 mg/kg, wie er für das »Kontrollmuster« angegeben ist, würde bedeuten, daß die Mauer zu 0,1% aus Berlinerblau besteht! Das ist entweder ein Analysenfehler oder auf einen Fehler bei der Probennahme zurückzuführen.«

G: Ich darf Sie erneut korrigieren, Herr Dr. Bailer. Berlinerblau besteht zu etwa 55 Massen-% aus Cyanid und zu 45 % aus Eisen. Das würde bei 0,1 % Cyanidgehalt zu einem Berlinerblaugehalt der Wand von etwa 0,18 % führen, nicht 0,1 %! Was halten Sie aber nun von dem Ergebnis des Rudolf-Gutachtens, daß an manchen Orten annähernd alles Eisen der Wand zum Berlinerblau umgesetzt wurde, wenn man von dessen Zusammensetzung ausgeht? Das entspricht einem Berlinerblaugehalt von knapp 2,5 %! Und zwar unterhalb des Putzes im Mauerwerk der Entlausungskammer! Diese Wand ist durch und durch mit Cyanid gesättigt, da beißt die Maus keinen Faden ab!

Was nun, Herr Doktor Josef Bailer?

Z: Entschuldigen Sie! Ich bin selber Chemiker und kann daher nur bestätigen, daß die Vorstellung von Dr. Bailer geradezu jämmerlich ist. Wie kann aber ein promovierter Chemiker solch einen Humbug schreiben?

G: Ideologische Verblendung, nehme ich an. Dr. Bailer ist der Gatte von Brigitte Bailer-Galanda, einer weithin bekannten Mitarbeiterin des Dokumentationsarchives des Österreichischen Widerstandes, eine Art berufsantifaschistischer Vereinigung im nachträglichen Widerstand gegen einen längst verfaulten Gegner. Frau Bailer-Galanda steht dort in vorderster Front bei der Bekämpfung tatsächlicher oder vermeintlicher rechtsradikaler und antisemitischer Regungen. Dabei übertreiben diese Leute allerdings manchmal ihren Antifaschismus bzw. Philosemitismus. Ich nehme daher an, daß Herr Bailer im simplen Sinne voreingenommen und befangen ist, das Thema also nach dem Motto angegangen ist, daß nicht sein kann, was nicht sein darf.

Z: Haben Sie etwas gegen Leute, die den Rechtsradikalismus oder den Antisemitismus bekämpfen?

G: Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden, solange er sich dabei an die Regeln des Rechtsstaates hält. Für mich als Wissenschaftler kommen dann noch die Regeln der Wissenschaftlichkeit hinzu. Die sehe ich hier aber nicht immer gewahrt, wie das Beispiel von Herrn Dr. Bailer sehr deutlich zeigt. Bei der Gaskammer-Frage handelt es sich schließlich nicht um ein rechtsextremistisches oder antisemitisches Thema, sondern schlicht um eine wissenschaftliche Streitfrage. Die immerwährenden Faschismus-Vorwürfe der Leute um Frau Bailer-Galanda und andere sind kontraproduktiv und unsachlich. Derart sind meine Vorwürfe, sonst nichts.

 

5.6. Der einzige Ausweg: Zeugenaussagen ignorieren!

G: Lassen Sie mich zum Abschluß der Behandlung verschiedener widerstreitender Argumente ein wenig den Blick auf einige hier noch nicht angesprochene Reaktionen auf den Leuchter-Report werfen.

Kurz nach Erscheinen des Leuchter-Reportes war die Aufregung im Lager der Exterminationisten verständlicherweise groß. So gab es denn tatsächlich einige Stimmen, die die Meinung vertraten, daß eben ein anderes Giftgas verwendet worden sein müsse, wenn man keine Cyanide in den Gaskammern finde. Natürlich war das ein gänzlich ungeeigneter Rettungsversuch, denn damit hätte man alle Zeugenaussagen über Bord geworfen und alle angeblichen Beweisdokumente bezüglich Zyklon B entwertet. Daraufhin unterließ man diese ungeeigneten Ausweichmanöver und blieb bei der These, daß Zyklon B das einzige Giftgas in Auschwitz gewesen sei.

Nun ist man aber nach den grundlegenden Erkenntnissen des Rudolf Gutachtens in einer Zwickmühle. Man kann nicht vom Giftgas Blausäure abgehen und muß gleichzeitig das Fehlen der Rückstände erklären. Es gibt hierzu zwei Möglichkeiten.

Die erste besagt, daß die entstehende Verbindung die Zeit bis heute nicht hat überdauern können. Wir haben in der dritten Vorlesung an Hand von Fachliteratur und von deutlichen Beispielen im Lager Auschwitz-Birkenau selber festgehalten, daß diese These vollkommen unhaltbar ist. Nach dem Bekanntwerden der enormen Umweltresistenz des entstehenden Berlinerblaus hat sich niemand mehr auf diese These berufen.

Die zweite Möglichkeit besagt, daß sich in den Gaskammern keine Cyanidrückstände haben bilden können. Dies kann a la Pressac geschehen, indem man behauptet, daß die Gaskammern eine viel niedrigere Bildungreaktivität für Cyanidverbindungen haben. Ich habe vorhin bei der Behandlung Pressacs wie schon zuvor darauf hingewiesen, daß dies eine Umkehrung der Realitäten darstellt. Die These von Bailer, daß sich in Mauerwerk niemals dauerhafte Cyanidverbindungen bilden können haben wir schon oben ad absurdum geführt.

Nun gibt es noch zwei Wege, die fehlenden Cyanidrückstände zu erklären:

Erstens: Der Hinrichtungsvorgang inklusive Lüftung ging so schnell, daß diese kurze Zeit zu keinen merklichen Rückständen geführt hat. Auch hierzu ist schon in der vierten Vorlesung von mir ausgeführt worden, daß dazu nicht die entsprechenden technischen Anlagen vorhanden waren (Blausäureentwickler, Umluftsystem, überdimensionierte Lüftung). Die vorhandenen Anlagen hätten bei einer schnellen Hinrichtung, also großen Blausäureanwendungsmengen, zu einer erheblichen Anreicherung von Cyanid im Gemäuer führen müssen. Diese These ist bisher von keinem Forscher vertreten worden.

Als zweites kommt die Möglichkeit in Betracht, daß für die Vergasungen nur sehr wenig Blausäure benutzt wurde, so daß die Mauern kaum Blausäure hätten aufnehmen können. Vielmehr hätten die Opfer den Großteil des Giftes oder sogar alles Gift in sich aufgenommen. Diese These ist die These der Wahl von den bereits behandelten J. Bailer, W. Wegner sowie von G. Wellers[30]. Mit Herrn Wellers haben wir zudem die Liste der relevanten Leuchter-Kritiker vervollständigt, alles andere tummelt sich auf anderen Spielplätzen, die nichts mit Wissenschaft zu tun haben, sondern mit Polemik.

Was ist nun von der These der äußerst geringen Anwendungsmengen zu halten? Zitieren wir dazu ein letztes Mal Dr. Bailer:

B: »Aus Berichten, nach denen die Tötungen sehr lange gedauert haben, kann geschlossen werden, daß wenig Gas verwendet wurde. […] Das Giftgas wurde offensichtlich so knapp dosiert, daß es im Freien, verdünnt durch die Umgebungsluft, keine Gefahr mehr darstellte. Die Wachmannschaften waren somit vom Giftgas nicht gefährdet. […] Die Tötungen in den Gaskammern dauerten lange, im Extremfall Stunden. […]«

G: Diese Lösung stellt also eine Art Königsweg dar, löst sich damit doch das Problem der Cyanidrückstände, der kurzen Lüftungszeiten, der nach Zeugenaussagen unnötigen Gasmasken beim Räumen der Kammern und der Gefahren für die Umgebung. Die Sache hat nur einen Haken: Dr. Bailer hat sich nicht um die Zeugenaussagen bezüglich der Hinrichtungszeiten gekümmert. Die sprechen nämlich durch die Bank weg von Hinrichtungszeiten zwischen »sofort« und »einigen Minuten«. Beweise gefällig?

Schon zuvor habe ich die Zeugen Böck und Höß zitiert[31], die beide von wenigen Minuten sprechen. J.-C. Pressac, erstklassiger Kenner der Zeugenaussagen, kommt in seinem »Standardwerk« zu keinem anderen Ergebnis. Er spricht nach Durchsicht aller betreffenden Zeugenaussagen für die Krematorien II und III von einer Anwendungsmenge von 4 bis 6 kg Blausäure und einer Hinrichtungszeit von 5 Minuten, bei den anderen Kammern lauten die Aussagen ähnlich[32]. Ich möchte hier aber exemplarisch noch einige andere Quellen anbieten.

Das Schwurgericht Hagen kommt in einem Urteil zu dem gleichen Schluß: 5 Minuten Tötungszeit[33].

Das Internationale Militärtribunal stellt im IG Farben-Prozeß anhand einer großen Zahl von Zeugenaussagen eine Hinrichtungszeit von wenigen Minuten fest[34].

Eine komprimierte und recht umfassende Sammlung von Zeugenaussagen und Dokumenten aus neuerer Zeit führt eine Menge Aussagen auf, die zum überwiegenden Teil von augenblicklicher oder einige Minuten währender Tötung reden[35] Die höchsten Werte liegen hierin Ausnahmefällen bei 20 Minuten, wobei auch dort fast alle Opfer schon nach wenigen Minuten tot waren.

Eine in Warschau unter Mitarbeit des Staatlichen Museums Auschwitz veröffentlichte Übersicht über Auschwitz stellt folgenden Sachverhalt fest: Anwendung von 6 bis 12 kg in den Krematorien II und III, in allen Kammern erfolgte der Tod innerhalb weniger Minuten[36].

Eine deutsche Sammlung von Zeugnissen und Berichten kommt zu den gleichen Ergebnissen: Unmittelbare Ausbreitung des Gases, Tod aller Opfer in drei bis zehn Minuten[37].

Es gibt von alle dem nur eine Ausnahme. Es handelt sich hier um die angeblich erste, improvisierte Vergasungsaktion in Auschwitz in einem Keller eines Häftlingsblockes des Stammlagers. Nach Aussagen unbeteiligter Häftlinge soll diese Vergasung viele Stunden gedauert haben, erkennbar an den angeblich stundenlangen Schreien der Opfer. Die vermeintlichen Täter, die wie z. B. R. Höß angeben, die Vergasung durchgeführt zu haben, sagen aber aus, daß auch bei dieser Vergasung alle Opfer innerhalb kürzester Zeit gestorben seien[38]. Aber für die späteren »professionellen« Vergasungen werden auch hier Zeugenaussagen zitiert, die von wenigen Minuten sprechen[39].

Schließlich möchte ich hier auch das gerichtliche Gutachten erwähnen, daß der Wiener Zeitgeschichtsprofessor Jagschitz zu Beginn des Jahres 1992 vorgelegt hat. Ich hatte bei der intensiven Besprechung der Zeugenaussagen schon einmal davon berichtet. Zur Erstellung dieses Gutachtens hat Professor Jagschitz sämtliche bekannten bzw. für ihn erhältlichen Zeugenaussagen zusammengetragen und analysiert. In seinem Gutachten selber zitiert er einen Dr. Fischer, der im Lager Auschwitz tätig war. Dieser Arzt gibt vor, bei vielen Vergasungen anwesend gewesen zu sein und den Ablauf dieser Aktionen überwacht zu haben. Er berichtet in seiner Aussage in allen Einzelheiten den Ablauf der Vergasungen. Nach dieser sicherlich besonders kompetenten und nach bisheriger Auffassung seriösen Aussage hat es 2 Minuten gedauert, bis alle Opfer tot waren[40]. Wellers stellt im übrigen eine ähnliche These auf, indem er behauptet, daß die Opfer annähernd die gesamte Blausäure aufnahmen und daher keine

Blausäure von den Wänden aufgenommen werden konnte. Wir dürfen als gesichert annehmen, daß die Blausäure nicht selektiv auf Menschen einwirkt und die Wände ausläßt. Weiter haben wir festgestellt, daß das Zyklon B das Gift über Stunden abgibt. Nach der These von Wellers bedeutet dies, daß die Opfer sehr lange gelebt haben müssen, um während der ganzen Zeit der Blausäureabgabe des Präparates das Gift annähernd vollständig in sich aufzunehmen. Dies beruht auf der richtigen Annahme daß tote Menschen kein Giftgas mehr in sich aufnehmen. Somit setzt die von G. Wellers aufgestellte These von der annähernd vollständigen Aufnahme des Giftes durch die Opfer die Anwendung sehr geringer Blausäuremengen und damit lange Hinrichtungszeiten voraus. Natürlich bleibt dann immer noch das Problem, daß sich die Blausäure von eventuellen Befehlen der SS, nur auf die Opfer, nicht aber auf die Wände einzuwirken, ziemlich unbeeindruckt zeigen dürfte. Man müßte also am Mauerwerk nahe den Einwurfstellen des Giftes dennoch Cyanidspuren finden können. Aber wie dem auch sei: Die einzige verbliebene Möglichkeit, das Fehlen von Cyanidrückständen zu erklären, besteht in der Annahme geringer Blausäureeinsatzmengen und damit langer Hinrichtungszeiten. Genau diese These hat sich in den letzten Monaten durchgesetzt. Es zeigt sich aber, daß genau diese These annähernd allen überhaupt existierenden und, was noch schwerer wiegt, besonders allen angeblich glaubhaften Zeugenaussagen diametral entgegensteht.

Z: Sie haben an anderer Stelle davon berichtet, daß man zu allen hier berührten Problemen Zeugenaussagen in annähernd allen Variationen finden kann, wenn man nur gründlich sucht. Ist es nicht möglich, daß auch bezüglich der Hinrichtungszeiten die Aussagen vollkommen willkürlich streuen?

G: Möglich ist sicher alles. Ich möchte diese Möglichkeit auch nicht ausschließen. Tatsache ist aber, daß es in diesem Punkt eine ziemlich einstimmige Meinung unter den Zeugen gibt. Dies ist für meine Begriffe aber auch leicht verständlich. Denn, sehen Sie, die Berichte von den ersten versuchsweisen Vergasungen, seien sie in Auschwitz oder in Treblinka angeblich vorgefallen, gehen immer dahin, daß es sich um langwierige, weil nicht perfektionierte Anlagen bzw. Verfahrensweisen gehandelt haben soll. Das Bild, das den Holocaust so von allen anderen Menschheitsverbrechen unterscheidet, ist nun aber gerade das, daß die Deutschen es geschafft haben sollen, durch eine perverse Perfektion der Vernichtungsmaschinerie mit einem minimalen Aufwand in kürzester Zeit ein größtes Quantum an Menschen spurlos zu vernichten. Ein stundenwährender, qualvoller Tod, bedingt durch eine unvollkommene Technologie oder falsch eingesetzte Mittel, würde gar nicht in das Bild der reibungslos, effektiv und schnell arbeitenden Vernichtungsmaschinerie passen. Außerdem würde mit ewig andauernden Hinrichtungen der Prozeß selber ins Stocken geraten, da nach einigen Zeugenaussagen Vergasungsvorgänge manchmal im Takt weniger Stunden erfolgt sein sollen. Man muß dabei bedenken, daß das Ausräumen einer Gaskammer mit 1 000 oder mehr Toten, denen vor der Verbrennung angeblich noch die Goldzähne gezogen und die Haare geschoren werden mußten, allein schon Stunden dauern würde. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Zeugenaussage, die von stundenwährenden Hinrichtungen spricht, nicht möglich und wird dementsprechend auch nicht gefunden.

Z: Sie haben ja zu einem früheren Zeitpunkt ziemlich deutlich gemacht, daß die Zeugenaussagen in vielen Dingen, auch bezüglich der berichteten Hinrichtungszeiten, nicht glaubhaft sind. Wie kommt es nun, daß Sie jetzt Wert darauf legen, daß die Zeugen beim Wort genommen werden?

G: Sie haben mich offensichtlich mißverstanden. Man muß jeden Zeugen immer beim Wort nehmen! An den Aussagen der Zeugen selbst ist nicht zu rütteln! Und wenn diese Zeugenaussagen letztlich die einzigen Indizien sind, die ich habe, so kann ich nicht hingehen und Dinge konstruieren, die diesen Aussagen diametral entgegenstehen! Wenn ein naturwissenschaftlicher Befund mit den Zeugenaussagen nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, so kann ich nicht hingehen und die Zeugenaussagen in entscheidenden Passagen verändern, um den Kern der Zeugenaussage zu retten. Das Anpassen von Zeugenaussagen an naturwissenschaftliche Ergebnisse ist im Grunde nichts anderes als eine Beweismittelverfälschung, die einen Straftatbestand darstellt! Ich bin in einem Falle des offensichtlichen Widerspruchs zwischen Naturwissenschaft und Zeugenaussage vielmehr gezwungen, eben auch den Kern der Aussagen in Frage zu stellen! Und hier liegt der Hase im Pfeffer, meine Damen und Herren!

Ich möchte abschließend festhalten, daß sich die Exterminationisten bezüglich der eingesetzten Blausäuremengen und der Hinrichtungszeiten völlig widersprechen. Während diejenigen, die sich an die Zeugenaussagen halten, durch dieses Verhalten in unauflösbaren Widerspruch mit den naturwissenschaftlichen Gegebenheiten geraten, müssen jene Beweismittelverfälschung betreiben, um die naturwissenschaftlichen Ergebnisse zu berücksichtigen. Beides, sehr verehrte Damen und Herren, hat mit Wissenschaft nichts mehr zu tun!

Man kann das Ganze auch noch deutlicher ausdrücken. A1s der Holocaust während der alliierten Prozesse in und um Nürnberg zur Offenkundigkeit erhoben wurde, dienten als Beweise viele Dokumente und noch mehr Zeugenaussagen. In den ersten Teilen dieser Vorlesung habe ich Ihnen gezeigt, daß sich viele der bisher als Beweise oder Indizien für den Holocaust vorgelegten Dokumente als zumindest zweifelhaft herausstellen. Mittlerweile rücken selbst gewachsene Exterminationisten von dem einst als Schlüsselbeweis bezeichneten Wannseeprotokoll ab. Das gleiche gilt nun auch für das andere, wesentlich wichtigere Standbein des Holocausts, nämlich für die Zeugenaussagen. Wir sind heute so weit, daß die Exterminationisten die Zeugen selbst nicht mehr ernst nehmen und an ihren Aussagen nach Belieben herumfummeln, als seien diese vollkommen irrelevante Verfügungsmasse!

Ich stelle hier im Sinne unserer Justiz fest: Es gab den Holocaust, dafür bedarf es keiner Beweise! Also ist es auch irrelevant, wenn die Beweise flöten gehen!

Meine Damen und Herren, bedenken Sie: Einst waren die Dokumente und die Zeugenaussagen das tragfähige Erdgeschoß, auf dem der Holocaust als erste Etage aufgesetzt und zur offenkundigen Tatsache erklärt wurde. Nun stellen die Exterminationisten erschrocken fest, daß das Beweis Erdgeschoß komplett zusammengebrochen ist. Aber unsere Damen und Herren Exterminationisten ficht das nicht an: Das erste Stockwerk »Holocaust« steht dank der magischen Formel »offenkundig« auch ohne Erdgeschoß.

Ein wahres Wunder der modernen Bautechnik!

Z: Haben Sie nicht soeben den Holocaust geleugnet?

G: Nein, sehr verehrte Damen und Herren. Ich stelle nochmals fest und meine es ernst: Es gab den Holocaust! Das tatsächliche oder vermeintliche Fehlen jedes Beweises für den Holocaust kann daran nichts ändern. Es gab ihn!

Z: Sie wollen uns auf den Arm nehmen.

G: Falsch. Ich will das durchaus nicht tun.


5.7. Anmerkungen

  1. E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl u.a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1986.
  2. H. Roques, Die 'Geständnisse' des Kurt Gerstein, Druffel, Leoni 1986; englisch: The 'confessions' of Kurt Gerstein, Institute for Historical Review, Costa Mesa, Californien, 1989.
  3. H. G. Adler, H. Langbein, E. Lingens-Reiner (Hg.), Auschwitz, Europäische Verlagsanstalt, Köln 31984.
  4. Siehe im Abschnitt 1.12.
  5. Siehe im Abschnitt 4.15.
  6. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen G. A. Deckert, Az: 503 Js 9/92 - 5 KLs 2/92, vom 17. 03. 1992.
  7. H. Auerbach, »Institut für Zeitgeschichte«, November 1989, erschienen in: U. Walendy, Historische Tatsachen Nr. 42, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1990, S. 34.
  8. U. Walendy, Historische Tatsachen Nr. 36, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1988.
  9. Fred A. Leuchter, Der erste Leuchter Report, Samisdat Publishers Ltd., Toronto 1988.
  10. Das Rudolf-Gutachten, siehe im Abschnitt 3.11.
  11. J.-C. Pressac, Jour Juif, 12. Dezember 1988, I-X; neu erschienen in: S. Shapiro (Hg.), Truth Prevails: Demolishing Holocaust Denial: The End of the Leuchter Report, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1990.
  12. J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gaschambers, Beate-Klarsfeld-Foundation, New York 1989; als Kritik dazu siehe auch: W. Schuster, »Technische Unmöglichkeiten bei Pressac«, in Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 2/1991, S. 9-13.
  13. B. Bailer-Galanda, »Krakauer Gutachten von 1945 über Cyanide in Menschenhaar, Haarspangen und einer Ventilationsöffnung«, in Amoklauf gegen die Wirklichkeit, Dokumentationszentrum des Österreichischen Widerstandes, Bundesministerium für Unterricht und Kultur (Hrsg.), Wien 1991, S. 36-40, Original im Staatlichen Museum Auschwitz.
  14. Schreiben des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Oranienburg, vom 6. 8. 1942, IMT-Dokument 511-USSR, zitiert nach: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg 1949, S. 553f. Darin wird die Wiederverwertung von Häftlings-Schnitthaar ab 20 mm Schnittlänge befohlen. Da das Dokument aus stalinistischer Quelle stammt, ist Skepsis bezüglich der Echtheit angebracht.
  15. J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, B. Trzcinska, Gutachten, Prof. Dr. Jan Sehn Institut für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, 24. September 1990, unveröffentlicht, und Prof. Dr. Jan Sehn Institut für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, Schreiben an W. Wegner, o.D. (Winter 91/92), o. A. (unleserliche Unterschrift), unveröffentlicht.
  16. R. Faurisson, J. Hist. Rev., Spring 1991,12(1), S. 25 ff.; ebenda Summer 1991, 12(2), S. 133 ff.
  17. J.-C. Pressac, aaO., S. 224.
  18. Vernehmung des Henryk Tauber vom 25.5.1945, Anlage 18, Band 11 des Höß-Verfahrens, zitiert nach J.-C. Pressac, aaO., S. 489f.
  19. Siehe in den Abschnitten 2.12. und 4.7.
  20. J.-C. Pressac, aaO., S. 93ff., Kapitel über Bau- und Funktionsweise der in den damaligen deutschen Konzentrationslagern errichteten Kremierungsöfen.
  21. J.-C. Pressac, aaO., S. 469ff., über einige Aussagen der Zeugen C.S. Bendel, M. Nyiszli und H. Tauber.
  22. W. Lüftl, »Sachverständigenbeweis versus Zeugenbeweis«, Konstruktiv, Dezember 1991, 166, 31f., siehe Abschnitt 1.8 und Anhang zur ersten Vorlesung.
  23. Office of Special Investigations, Department of Justice, Field Report Subject: BKA REP5033 93/Revisionistic Propaganda Continues, 9.10.1992.
  24. W. Wegner, in: U. Backes, E. Jesse, R. Zitelmann (Hrsg.), Die Schatten der Vergangenheit, Propyläen, Frankfurt/Main 1990, S. 450ff.
  25. IFY">
  26. W. Häberle, »Zu Wegners Kritik am Leuchter-Gutachten«, in Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 2/1991, S. 13-17.
  27. J. Bailer, »Der Leuchter-Bericht aus der Sicht eines Chemikers«, in: Amoklauf gegen die Wirklichkeit, Dokumentationszentrum des Österreichischen Widerstandes, Bundesministerium für Unterricht und Kultur (Hrsg.), Wien 1991, S. 47-52; ders. , ebenda, 21992.
  28. Vergleiche alle weiteren Abhandlungen in diesem Punkt mit Vorlesung
  29. M.A. Alich, D.T. Haworth, M.F. Johnson, J. Inorg. Nucl. Chem. 29 (1967) 1637-42.
  30. J. C. Bailar, Comprehensive Inorganic Chemistry, Vol. 3, Pergamon Press, Oxford 1973, S. 1047.
  31. G. Wellers, »Der Leuchter-Bericht über die Gaskammern von Auschwitz«, Dachauer Hefte 7(7), November 1991, S. 230-241.
  32. Siehe im Abschnitt 4.5.
  33. J.-C. Pressac, aaO., S. 253 u. 384.
  34. Schwurgericht Hagen, Urteil vom 24. 7. 1970, Az. 11 Ks 1/70, S. 97.
  35. Final Trial Brief of the Prosecution, nach U. Walendy, Auschwitz im IG-Farben-Prozeß, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1981, S. 47-50.
  36. E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl et al., Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer Verlag, Frankfurt 1983
  37. J. Buszko (Hg.), Auschwitz, Nazi Extermination Camp, Interpress Publishers, Warschau 21985.
  38. H. G. Adler, H. Langbein, E. Lingens-Reiner (Hg.), Auschwitz, aaO.
  39. Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.), Die Auschwitz-Hefte, Band 1, Beltz Verlag, Weinheim 1987, S. 261 ff.(übersetzt aus dem Polnischen).
  40. Ebenda, S. 293.
  41. Protokoll des Gutachtens von Prof. Dr. G. Jagschitz, 3. -5. Verhandlungstag der Strafsache Honsik, 29. 4., 30.4., 4.5.1992, Az.20e Vr 14184 und Hv 5720/90, Landesgericht Wien. Siehe dazu auch im Abschnitt 4.4.

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