III. DARSTELLUNG UND GRUNDLAGEN DES AUSCHWITZ-MYTHOS
1. Das "offizielle" Auschwitz-Bild
Das Bild von Auschwitz, das heute im allgemeinen Bewußtsein lebt, vielfach allerdings noch von zweifelnder Ungewißheit begleitet [24], verdankt seine Existenz zweifellos vor allem jener beharrlichen "Aufklärungsarbeit", die die Massenmedien Presse, Rundfunk und Fernsehen geleistet haben. Es ist nach einem bestimmten Klischee gezeichnet, das wie sich noch zeigen wird -- von recht obskurer Herkunft ist. Es wurde ergänzt und vertieft durch eine in den Einzelheiten widerspruchsvolle Literatur, die von persönlichen Erlebnisberichten und Darstellungen über begrenzte Sachkomplexe aus dem KL-Bereich bis zu Abhandlungen allgemeiner Art mit wissenschaftlichem Anspruch reicht. Diese sind freilich, gemessen an der Bedeutung der Sache, nicht nur verhältnismäßig selten, sondern auch in ihrer historischen Beweisführung ziemlich oberflächlich. Letzteres mag daran liegen, daß die Verfasser der maßgebenden Standardwerke auf diesem Gebiet -- wie Prof. Butz in seinem 1976 erschienenen Werk "The Hoax of the Twentieth Century" dargelegt hat -- keine Fachhistoriker und obendrein sämtlich Juden sind, womit die Einseitigkeit dieser Arbeiten hinreichend erklärt sein dürfte [25].
Das offensichtlich fehlende Interesse der Historiker an dem Gegenstand dürfte im wesentlichen darauf beruhen, daß tatsächlich kein beamteter Historiker es ohne Gefahr des Verlustes seiner Stellung heute wagen könnte, dem propagierten und weltweit tabuisierten Auschwitz-Bild zu widersprechen oder es zumindest als fragwürdig hinzustellen, wie es angesichts der- wie wir noch sehen werden -- mehr als dürftigen "Beweise" hierfür wohl unvermeidbar wäre. Ein verantwortungsbewußter und auf seinen Ruf bedachter Historiker wird aber auch kaum bereit sein, dieses "offizielle" Auschwitz-Bild mit dem Gewicht seiner Autorität zu stützen. Wer setzt schon gern Ruf oder Stellung aufs Spiel?
Eine besonders prägnante Zusammenfassung des durch Massenmedien und Literatur verbreiteten Auschwitz-Bildes, das auch das Frankfurter Schwurgericht im sog. Auschwitz-Prozeß vom ersten Prozeßtage an als in seinen Grundzügen unbestreitbar ansah, gibt uns Bernd Naumann auf den Seiten 9-11 seines Buches "Auschwitz -- Berichte über die Strafsache Mulka u.a. vor dem Schwurgericht Frankfurt". Er schreibt:
"Im Mai 1940 wird begonnen, das Lager einzurichten, sechzig Kilometer westlich von Krakau; Gewohnheitsverbrecher sollen eine Lagerhierarchie aufbauen. Am 14. Juni 1940 trifft der erste Transport polnischer Häftlinge ein. Zwölf Monate später beschließt Hitler die ''Endlösung der Judenfrage'', Auschwitz wird die Zentralstelle für den geplanten Massenmord. Himmler befiehlt den Ausbau des Lagers. Die von Stacheldraht umgebene Barackenstadt Birkenau entsteht, ein riesiges Gefängnis für hunderttausend Häftlinge. fortan Auschwitz II genannt, gegenüber dem Stammlager Auschwitz I.
Am 3. September 1941, also über vier Monate vor der berüchtigten Wannsee-Konferenz, auf der Himmler Einzelheiten zur ''Endlösung'' vorträgt, werden in Auschwitz I etwa sechshundert Häftlinge zur Probe vergast. Das gleiche Schicksal erleiden im Januar 1942 oberschlesische Juden in einem zur provisorischen Gaskammer hergerichteten Bauernhaus des geschleiften Dorfes Birkenau, an dessen Stelle das Lager entstand. Zu dieser Zeit beginnt das ''Endlösungsprogramm'' Eichmanns schreckliche Wirklichkeit zu werden, in rascher Folge erreichen Transporte mit Gefangenen, vornehmlich jüdischen Glaubens, das Vernichtungslager.
Am 4. Mai 1942 wird im Konzentrationslager Auschwitz zum erstenmal ''selektiert'' die ausgesuchten Personen werden vergast. Schon eine Woche später sollen die 1500 Männer, Frauen und Kinder eines ganzen Transportes, ohne das Lager je betreten zu haben, direkt nach der Ankunft durch Gas ermordet worden sein. Die Vernichtung der Juden Europas und der Angehörigen anderer ''minderwertiger'' Völker hat begonnen.
Die Leichen werden in großen Gruben verbrannt, da das ''Alte Krematorium'' für diese Zwecke nicht ausreicht. Der beschleunigte Bau von vier großen Gaskammern und Krematorien wird angeordnet, am 28. Juni 1943 kann Sturmbannführer Bischoff, der Leiter der Zentralbauleitung der Waffen-SS in Auschwitz, melden, daß nach Fertigstellung des letzten Krematoriums die Verbrennungskapazität pro Tag 4756 Leichen umfasse. Wesentlich mehr Menschen können täglich ermordet werden: jede der beiden größeren Gaskammern faßt bis zu 3000 Personen. Die Verbrennung der Toten unter freiem Himmel wird also fortgesetzt, als zusätzlicher Brennstoff dient das abgeschöpfte Menschenfett. Der Gestank des verbrannten Fleisches legt sich kilometerweit über das Land. Dunkle, fette Rauchschwaden treiben durch den weiten Himmel.
Gemordet wird in Auschwitz auf mancherlei Art. Die Häftlinge werden mit Phenoleinspritzungen getötet; willkürlich und nach summarischen Todesurteilen erschossen; zu Tode gequält und geschlagen; bei sogenannten medizinischen Versuchen umgebracht. Die mörderischen Arbeitsbedingungen, die jeder Beschreibung spottenden hygienischen Verhältnisse, die unzureichende Ernährung, die völlige Entwürdigung des Menschen tun ein übriges; Entkräftung, Krankheit und Verzweiflung raffen Zehntausende dahin. Die Lebenserwartung eines nach Auschwitz Eingelieferten beträgt nur wenige Wochen.
Zum allgemeinen Lagerkomplex gehören mehrere Außenlager, Arbeitslager, vor allem Monowitz (Auschwitz III), wo der IG-Farben-Konzern ein BunaWerk errichtet hat, das aber die Gummiproduktion nie aufnimmt. Insgesamt werden etwa dreißig Werke der Rüstungsindustrie rund um Auschwitz angelegt und mit Häftlingen beschickt, die dort Sklavenarbeit zu verrichten haben. Auch in diesen Lagern, also unter den Augen der zivilen Verantwortlichen dieser Rüstungsbetriebe, sind Schwache und Kranke für den Gastod selektiert worden. Im Herbst 1944 kündet sich das Ende von Auschwitz an. Einem Häftlings-Sonderkommando, das im Krematorium IV zu arbeiten hat, gelingt es, dieses Krematorium zu zerstören. Der Aufstand wird blutig niedergeschlagen, fast alle Häftlinge werden erschossen, einigen gelingt die Flucht. Nach dieser Tat bleiben die Krematorien nur noch wenige Wochen in Betrieb, in den ersten Novembertagen werden auf Befehl von oben die Vergasungen eingestellt, die Mordmaschine wird angehalten. Man sprengt die Gaskammern, vernichtet Dokumente. Am 17. Januar 1945 beginnt die Evakuierung des Lagers, am 27. des gleichen Monats rücken sowjetische Truppen im ''KL Auschwitz'' ein. Fünftausend Kranke fühlen sich gerettet.
Fünftausend von über vierhunderttausend registrierten Häftlingen -- zwei Drittel Männer, ein Drittel Frauen-, die nach Auschwitz eingeliefert worden waren. 261000 starben im Lager oder wurden ermordet, die Zahl derer, die auf den ''Evakuierungsmärschen'' umkamen, ist nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch die Zahl der Menschen, die ohne Registrierung ermordet, die direkt von der Eisenbahnrampe ins Gas geführt wurden. Der Lagerkommandant Höß gibt ihre Zahl am 15. April 1946 vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg mit 2,5 Millionen an, doch schränkt er ein, er habe diese Angabe von Eichmann. In seinen Memoiren schreibt er, daß er die Zahl für viel zu hoch halte. Eichmann selbst, der sie gekannt haben sollte, schweigt zu dieser Frage in Jerusalem. Der im Auschwitz-Prozeß angeklagte Pery Broad hat in einem unmittelbar nach Kriegsende verfaßten Bericht von zwei bis drei Millionen Toten gesprochen. Die Schätzungen der Historiker schwanken zwischen einer Million und vier Millionen."
Soweit die Darstellung von Bernd Naumann, dem Prozeßberichterstatter der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Auschwitz-Prozeß!
Ich muß es mir versagen, hier ausführlich zu den zahlreichen, schon auf den ersten Blick unwahrscheinlich anmutenden Einzelbehauptungen des Journalisten Bernd Naumann Stellung zu nehmen. Soweit sie mit den angeblichen Massenvernichtungen zusammenhängen, werden sie an anderer Stelle dieser Untersuchung im Zusammenhang mit den Beweisen hierfür behandelt werden. Hinweisen möchte ich allerdings darauf, daß hinsichtlich der angegebenen Daten, die offensichtlich den Eindruck besonderer Genauigkeit erwecken sollen, durchaus keine Einigkeit in der Literatur besteht. Auch hat Himmler bekanntlich nicht selbst an der sog. Wannsee-Konferenz teilgenommen, bei der, laut dem sog. Wannsee-Protokoll, Heydrich den Vorsitz geführt haben soll [26].
Da Gegenstand dieser Untersuchung ausschließlich die den Auschwitz-Mythos tragende These ist, Auschwitz sei eine Massenvernichtungsstätte zur Ausrottung des jüdischen Volkes gewesen, sollen die vorstehend erwähnten und andere Unrichtigkeiten hier unerörtert bleiben. Im Rahmen dieser Arbeit sind nur die Behauptungen wesentlich, die der Ausrottungsthese überhaupt erst einen Anschein von Glaubwürdigkeit zu geben vermögen. Das aber sind ohne Frage allein die Behauptungen über die angeblichen Gaskammern, mit deren Hilfe die Tötung von Tausenden von Menschen auf einmal, und zwar innerhalb kürzester Zeit, möglich gewesen sein soll. Sie stehen im Mittelpunkt und bilden den eigentlichen Kern des auch sonst in der KL-Literatur und durch die Massenmedien der Öffentlichkeit vermittelten Auschwitz-Bildes.
Die von Naumann erwähnten weiteren Todesursachen -- Phenoleinspritzungen, willkürliche Erschießungen, Mißhandlungen, medizinische Versuche und erschwerte Lebensbedingungen -- waren, soweit es sie wirklich gegeben hat, als Mittel der Massenvernichtung im Sinne einer völligen Ausrottung der im deutschen Machtbereich befindlichen Juden ungeeignet. Ob dadurch tatsächlich -- wie Naumann behauptet -- Zehntausende dahingerafft wurden, kann deshalb dahinstehen, weil das den Gegenstand unserer Untersuchung nicht berührt und jedenfalls im Hinblick auf die behaupteten Millionenopfer eines angeblichen Völkermords aus rassischen Gründen keinerlei Bedeutung hätte. Einige kurze Bemerkungen hierzu erscheinen mir allerdings gleichwohl unerläßlich:
Diese knappen Hinweise sollten der Darstellung Naumanns einiges von ihrer Dramatik nehmen. Doch ist es dies alles -- wie gesagt -- auch gar nicht, was den Namen Auschwitz in den letzten l0 bis 15 Jahren zu einem Mythos des Schreckens hat werden lassen. Vielmehr sind das allein die vielzitierten riesigen Vergasungsanlagen und Krematorien, die es in Birkenau seit dem Frühjahr 1943 gegeben haben soll. Gegenstand dieser Untersuchung soll daher im wesentlichen die Frage sein, welche Beweise für diese Behauptung vorliegen und ob diese Beweise stichhaltig sind.
Nun gibt es freilich schon eine ganze Reihe von Überlegungen zu dem hier behandelten Gegenstand, die ohnehin Zweifel an der Existenz der Gaskammern rechtfertigen [36]. Sie werden jedoch offiziell nicht zur Kenntnis genommen, geschweige denn der Öffentlichkeit unterbreitet. Man pflegt vielmehr immer darauf zu verweisen, daß es sich bei den angeblichen Judenvergasungen um "gesicherte Erkenntnisse der Zeitgeschichte", also um "historische Tatsachen" handele, die als sog. "offenkundige Tatsachen" nicht einmal mehr in Gerichtsverfahren eines Beweises bedürften. So behauptet z. B. Langbein in seinem Buch "... wir haben es getan", daß die im Dritten Reich befohlenen und durchgeführten Massenmorde wissenschaftlich längst bewiesen seien. Wörtlich schreibt Langbein:
"Vielleicht können die der Forschung zugänglichen und von ihr überprüften Unterlagen noch Zweifel über das eine oder das andere Detail offenlassen, keinesfalls aber über die großen Tötungsaktionen selbst, die damals vom Staat angeordnet und organisiert worden waren. Für die Wissenschaft sind die Fakten klar. Aber in der Öffentlichen Meinung verzerren politische Leidenschaft und bedrücktes Gewissen das Bild" (aaO. Seite 8).
Mit solchen allgemeinen Wendungen brauchen wir uns indessen nicht abspeisen zu lassen. Wir haben es aber auch nicht nötig, zu beweisen, daß es keine Gaskammern gab. Wer das meint, stellt die Dinge auf den Kopf. Denn die -- juristisch gesprochen -- "formelle Beweislast" für die angeblichen Vergasungen, d. h. die Pflicht, den Nachweis hierfür zu erbringen, trifft ausschließlich jene Kreise, die Deutschland seit mehr als 30 Jahren lautstark und hartnäckig, mit massiver Unterstützung fast aller Massenmedien und sogar "deutscher" Behörden und Gerichte, des Völkermords am jüdischen Volk bezichtigen.
Allerdings gibt es bei geschichtlichen Tatbeständen grundsätzlich keine "Beweislast" im juristischen Sinne. Der Historiker hat vielmehr Quellenforschung und Quellenkritik zu betreiben und danach das Geschichtsbild einer bestimmten Epoche darzustellen. Dennoch hat auch der Historiker zunächst die Zuverlässigkeit der herangezogenen Quellen zu prüfen, was -- wie ich meine -- bei dem hier in Betracht stehenden Gegenstand von den beamteten Historikern noch nicht einmal versucht worden ist. Der gewissenhafte Historiker wird ferner eine Quelle, die er als nicht zuverlässig oder sogar als falsch erkennt, bei seiner Arbeit auszuscheiden haben. Damit entfällt dann regelmäßig auch die Grundlage für die Behauptung, die sich auf diese Quelle stützt, ebenso wie juristisch der fehlende Beweis für eine Behauptung diese gegenstandslos werden läßt. Wenn mit dieser Untersuchung also die für die angeblichen Judenvergasungen angebotenen Beweise einmal kritisch unter die Lupe genommen werden, so ist das ein Teil jener Grundlagenarbeit, die künftige Historiker erst noch zu leisten haben werden.
Da überdies die angeblichen Judenvergasungen seit Jahrzehnten dazu dienen, eine Art von Kriminalisierung des deutschen Volkes zu betreiben, scheint es mir durchaus angemessen, im Rahmen dieser Untersuchung von einer "Beweislast" zu sprechen. Sie kann angesichts der erwähnten Kriminalisierung der Deutschen zwanglos an strafrechtlichen Maßstäben orientiert werden. Im gesamten Strafrecht der westlichen Welt gilt aber der Grundsatz, daß dem Angeklagten seine Schuld nachgewiesen werden muß. Gelingt das nicht, so ist er als unschuldig anzusehen und zu behandeln. Selbst wenn seine Unschuld nicht zweifelsfrei feststeht, sondern sich nach Aufklärung aller Tatumstände nur Zweifel an seiner Schuld ergeben, ist er nach dem alten Grundsatz des römischen Rechts "in dubio pro reo" (im Zweifelsfalle für den Angeklagten) freizusprechen Nichts anderes kann für das deutsche Volk vor dem Weltgericht der Geschichte gelten!
Es sei also hiermit noch einmal wiederholt:
Nicht wir, die kriminalisierten Deutschen, haben den Beweis zu führen, daß es keine Gaskammern gab, sondern unsere Ankläger haben deren Existenz nachzuweisen. Das ist bisher -- wie ich in den folgenden Kapiteln zeigen werde -- tatsächlich noch nicht geschehen, worüber uns Behauptungen wie die von Langbein nicht hinwegtäuschen dürfen. Wir bedürfen deshalb auch nicht irgendwelcher Entlastungsversuche, solange die Auschwitz-Mythologisten selbst den Beweis für ihre Thesen schuldig sind. Es ist zu hoffen, daß das auch einige sonst wohlmeinende nationale Publizisten noch erfassen werden, die selbst schon die Vokabel "Auschwitz" als Synonym für "Völkermord" gebrauchen, weil -- wie mir einer dieser Herren auf meine Frage erklärte- "das Gegenteil nicht zu beweisen" sei.