Zweites Kapitel
Die zeitnahen Dokumente
Wenn wir nunmehr die zeitnahen Dokumente verschiedenster Art im einzelnen betrachten, werden wir sehen, daß daraus die gewünschten Schlüsse -- wenn überhaupt -- nur durch fragwürdige Interpretationen, Unterstellungen oder durch die Herstellung in Wirklichkeit nicht bestehender, mindestens aber zweifelhafter Zusammenhänge gezogen werden können und von den Auschwitz-Mythologisten natürlich auch gezogen werden. Mit anderen Worten: die Indizienkette ist nicht lückenlos, ja die einzelnen Indizien sind nicht einmal eindeutig [1].
Eine solche Beweisführung ist dem Juristen unbegreiflich; auch für den Historiker dürfte sie unzulässig sein. So stellt denn auch der angesehene britische Historiker David Irving bezüglich der behaupteten Judenvergasungen unmißverständlich fest, daß die zur Verfügung stehenden Dokumente darüber keine Auskunft gäben und es dem Historiker nicht erlaubt sei, zu spekulieren [2].
Im folgenden habe ich versucht, die Dokumente nach sachlichen Gesichtspunkten und nach ihrer Bedeutung aufzugliedern. Die Gaskammern von Birkenau werden nur in einigen wenigen zeitnahen Berichten angeblicher Augenzeugen ausdrücklich bestätigt. Diese sind jedoch derart fragwürdig und widersprüchlich, daß man sich nach dem Kriege kaum noch darauf zu berufen wagte oder nur Auszüge daraus veröffentlichte.
I. GRUNDLEGENDE DOKUMENTE AUS DEUTSCHEN AKTEN
1. Der Göring-Erlaß vom 31. Juli 1941
In fast allen Darstellungen zur Geschichte der angeblichen Judenausrottung wird als grundlegendes Dokument ein Erlaß des Reichsmarschalls Hermann Göring vom 31. Juli 1941 erwähnt, mit dem angeblich schon früher geplante und teilweise durchgeführte Vernichtungsaktionen nunmehr organisatorisch zusammengefaßt werden sollten. Vom Zeitpunkt dieses Erlasses ab wird in der Regel der Beginn der großen Vernichtungsaktionen, die in Auschwitz ihren Höhepunkt erreicht haben sollen, datiert. Dieses Dokument wurde bereits im Nürnberger IMT-Prozeß vorgelegt und hat folgenden Wortlaut [3]:
"Der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches
Beauftragter für den Vierjahresplan
Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung
An den Chef der Sicherheitspolizei und des SD SS-Gruppenführer Heydrich Berlin
Berlin, 31.7. 1941
In Ergänzung der Ihnen bereits mit Erlaß vom 24. 1. 3 9 übertragenen Aufgabe, die Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigen Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet in Europa. Sofern hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen.
Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen.
gez.Göring"
Der Nürnberger Ankläger Robert M. W. Kempner meint hierzu mit schlichter Selbstverständlichkeit [4]:
"Damit war Heydrich und seinen Mitarbeitern offiziell der verwaltete Mord übertragen worden."
Diese Bemerkung ist nun allerdings für den unbefangenen Leser des Dokuments erstaunlich. Denn über einen Mordplan sagt dieser Erlaß unmittelbar gewiß nichts aus. Nach seinem Wortlaut betraf er vielmehr Maßnahmen zur Auswanderung oder Evakuierung der Juden aus dem deutschen Einflußbereich in Europa, nicht dagegen deren physische Ausrottung oder Vernichtung. Diesen Sinn erhält das Dokument nur dann, wenn man den darin gebrauchten Ausdruck "Endlösung" entsprechend interpretiert, wie es denn auch durchweg geschieht [5]. Andreas Hillgruber bezeichnet gar in seiner Abhandlung über "Die Endlösung und das deutsche Ostimperium", die 1972 in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte erschien, die "Endlösung" im Sinne von Ausrottung aller Juden geradezu als Kernstück des rassenideologischen Programms des Nationalsozialismus [6]. Niemand von denen, die dem Begriff "Endlösung" diese Bedeutung geben, macht sich indessen die Mühe, nachzuweisen, wann und bei welcher Gelegenheit diese angebliche Bedeutung des Begriffs festgelegt wurde und insbesondere durch wen das geschehen ist. Daß Heydrich, an den der Erlaß gerichtet war, schon lange vorher mit der Organisation der Auswanderung der Juden aus dem Reichsgebiet befaßt war, wobei das von SS-Obersturmbannführer Eichmann geleitete Referat IV B 4 des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) federführend war, wird in der einschlägigen Literatur allenfalls als Erleichterung der ihm nunmehr angeblich übertragenen Aufgabe der Vernichtung aller Juden angesehen [7]. Jeder sonstige Zusammenhang des Göring-Erlasses mit dieser Heydrich schon vorher übertragenen Aufgabe wird ignoriert. Verschiedentlich wird sogar behauptet, der Göring-Erlaß habe eigentlich nur noch formale Bedeutung gehabt, da die "Endlösung", die auf einem Befehl Hitlers an Himmler beruhe, im damaligen Zeitpunkt schon im Gange gewesen sei. Heydrich habe mit diesem "nur mehr formalen Akt" nur noch die Vollmacht zur Einschaltung auch "anderer, namentlich staatlicher Dienststellen" in die "Endlösung" erhalten [8].
Man sieht, wie hier einfach drauflos spekuliert wird, indem ein bisher nicht nachweisbarer Befehl Hitlers mit dem willkürlich als "Judenvernichtung" interpretierten Begriff "Endlösung" verquickt und so der Eindruck erweckt wird, als habe ein nach Wortlaut und Inhalt völlig unverfänglicher Erlaß Görings die Qualität eines Beweismittels für geplanten Judenmord. Wie ausgerechnet Göring dazu kam, zu einem von Hitler an Himmler erteilten Mordbefehl gewissermaßen eine Durchführungsanweisung zu geben, bleibt das Geheimnis dieser Interpretierkünstler.
Dem Nürnberger Hauptankläger Jackson genügte übrigens der Erlaß in der vorliegenden Form offenbar noch nicht. Er versuchte jedenfalls bei der Rückübersetzung des Dokuments aus der der Anklagebehörde vorliegenden englischen Fassung neben anderen Veränderungen des Wortlauts das im ersten Absatz des Erlasses verwendete Wort "Gesamtlösung" durch "Endlösung" zu ersetzen, vermutlich, um das Dokument den Behauptungen der Anklage besser anzupassen. Diesem Versuch trat Göring jedoch energisch und erfolgreich entgegen [9]. Seither wird nur noch der von Göring anerkannte, oben wiedergegebene Wortlaut des Erlasses zitiert.
Der wahre Anlaß zur Herausgabe dieses Erlasses ergibt sich eindeutig und zweifelsfrei aus seinem ersten Absatz, wonach die von der Reichsregierung bisher nur den deutschen Juden gegenüber betriebene Politik der Auswanderung oder Evakuierung nunmehr auf alle im deutschen Einflußgebiet in Europa ansässigen Juden ausgedehnt werden sollte. Sinngemäß paßt daher hier auch nur der Ausdruck "Gesamtlösung", da die bisherigen Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland im Hinblick auf den inzwischen erweiterten Einflußbereich des deutschen Reiches nur noch als Teillösung gelten konnten. Eine nicht unwesentliche Rolle mag hierbei der Umstand gespielt haben, daß gerade die Juden in den während der Jahre 1940/41 von der deutschen Wehrmacht besetzten europäischen Ländern angesichts der zahlreichen provokatorischen und hetzerischen Aufrufe verschiedener Führer des Weltjudentums gegen das Reich [10] ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellten. Das legte zwangsläufig Evakuierungsmaßnahmen für alle europäischen Juden in ein geeignetes Gebiet nahe, sofern nicht ihre Entfernung aus dem von Deutschland besetzten Raum durch Auswanderung möglich war.
Heydrich hatte mithin "in Ergänzung" der bereits erhaltenen Anweisungen die bisher schon betriebene Auswanderungs- und Evakuierungspolitik [11] nunmehr auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung aller neu hinzugetretenen Umstände weiterzuführen [12]. Insoweit brachte der Erlaß also sachlich wirklich nichts Neues, wenn man davon absieht, daß Heydrich gemäß Absatz 1 Satz 2 des Erlasses zusätzlich ermächtigt worden war, andere Zentralinstanzen an den zu treffenden Maßnahmen zu beteiligen, sofern deren Zuständigkeiten hiervon berührt wurden.
Da Heydrich weiter gehalten war, die Judenfrage -- wie bisher -- "einer den Zeitverhältnissen entsprechenden möglichst günstigen Lösung" zuzuführen, hatte er selbstverständlich gewissen Veränderungen der sachlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Der zunächst vorrangig betriebenen Auswanderungspolitik hatte der Ausbruch des Krieges enge Grenzen gesetzt. Schon vorher hatten allerdings die in Betracht kommenden Einwanderungsländer der Aufnahme von Juden zunehmend ablehnend gegenübergestanden, eine Tatsache, die ihren sichtbaren Ausdruck auf der sogenannten Evian-Konferenz im Juli 1938 gefunden hatte; jeder der an dieser Konferenz teilnehmenden Staaten brachte Gründe dafür vor, daß er keine Juden aufnehmen bzw. nicht mehr aufnehmen könne [13]. Trotzdem war bis in den Krieg hinein die Auswanderungspolitik den sich bietenden Möglichkeiten entsprechend fortgesetzt worden, wie selbst die jüdische Autorin Hannah Arendt bestätigen muß. Erst im Herbst 1941 soll die Auswanderung durch Himmler verboten worden sein [14]. Doch scheint es hierbei zahlreiche Ausnahmen gegeben zu haben. Selbst noch für das Jahr 1944 hat Jürgen Rohwer nachgewiesen, daß mehrere jüdische Auswanderungsschiffe Rumänien über das Schwarze Meer unter dem Schutz der deutschen Kriegsmarine verließen [15]. Das alles spricht zweifellos gegen den angeblichen Ausrottungsplan. Denn jeder ausgewanderte Jude ist ein lebender Zeuge und überzeugender Beweis dafür, daß eine physische Vernichtung des jüdischen Volkes nicht im Sinn der Reichsregierung lag.
Neben der Auswanderung war ebenfalls bereits vor dem Kriege -- übrigens nicht nur von deutscher Seite -- erwogen worden, alle Juden in einem bestimmten Territorium geschlossen anzusiedeln. Man nannte dieses Vorhaben auch Evakuierung. Konkret wurde von der deutschen Reichsregierung in Anlehnung an die Pläne des Begründers der zionistischen Bewegung, Theodor Herzl, erstmals im Jahre 1938 die Insel Madagaskar als Siedlungsgebiet für die Juden ins Auge gefaßt [16]. Dieser von den Vertretern der Vernichtungsthese nur ungern und meist als nicht ernst zu nehmend hingestellte Madagaskar-Plan [17] trat nach der Niederwerfung Frankreichs im Westfeldzug in den Bereich des Möglichen, da Madagaskar französische Kolonie war. Es wurde wiederholt hierüber verhandelt; der Plan scheiterte jedoch schließlich am Widerstand der Vichy-Regierung [18].
Andererseits standen aber jetzt durch die hinzugewonnenen Gebiete im Osten Europas neue Möglichkeiten für eine Evakuierung der deutschen und europäischen Juden zur Verfügung, an die auch Göring bei Herausgabe seines Erlasses gedacht haben mochte.
Das erklärt, warum Heydrich dem Erlaß zufolge (vgl. Absatz 2 aaO.) jetzt auch "in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage" vorzulegen hatte. Denn unter dem Begriff "Endlösung" wurde tatsächlich schon immer die geschlossene Ansiedlung der Juden in einem bestimmten Territorium verstanden. So schrieb bereits im Jahre 1933 der bekannte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Johann von Leers in seinem Buch "14 Jahre Judenrepublik" folgendes [19]:
"Wir haben -- bei allem Radikalismus -- niemals den Kampf gegen das Judentum geführt, um das jüdische Volk zu vernichten, sondern um das deutsche Volk zu schützen. Auf eigener Erde und ohne den Willen und die Möglichkeit, die deutsche Entwicklung weiter zu stören, haben wir nur allen Grund, dem jüdischen Volke Erfolg für eine ehrliche Volkwerdung zu wünschen. Judenfeindschaft um ihrer selbst willen ist dumm und im letzten wirklich barbarisch. Unsere Judenfeindschaft ist begründet durch den Wunsch, unser eigenes Volk vor einer geistigen, wirtschaftlichen und politischen Verknechtung durch das Judentum zu retten. Der Grundgedanke der Zionisten, das jüdische Volk unter Völkern auf eigenem Boden zu organisieren, ist, soweit sich damit keine Weltherrschaftsideen verbinden, gesund und berechtigt. Statt sich fruchtlos von Jahrhundert zu Jahrhundert das Judenproblem gegenseitig zuzuschieben, täten die europäischen Völker gut, eine wirkliche Loslösung des Judentums aus ihren Völkern und seine Unterbringung in einem ausreichenden und gesunden außereuropäischen Siedlungsgebiet zu organisieren."
So sah also ein profilierter Nationalsozialist die Judenfrage und niemand wird behaupten können, daß darin auch nur der Keim eines Plans zur Ausrottung der Juden zum Ausdruck gekommen wäre. Die Förderung des Madagaskarplans vor Beginn des Krieges und während der ersten Kriegsjahre beweist, daß diese Auffassung auch die Auffassung der Reichsregierung war. Die verschiedenen Versuche, diesen Plan als nicht ernst gemeint hinzustellen, entbehren jeder Grundlage.
Selbst der stets als besonders kompromißloser Befürworter der Judenvernichtung hingestellte Heydrich war ganz offensichtlich dieser Meinung. Am 24. 6. 1940 bat er Ribbentrop, ihn bei etwa "bevorstehenden Besprechungen, die sich mit der Endlösung der Judenfrage befassen", zu beteiligen. Wörtlich erklärte Heydrich damals [20]:
"Das Gesamtproblem -- es handelt sich bereits um rund 3 1/4 Millionen Juden in den heute deutscher Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten -- kann durch Auswanderung nicht mehr gelöst werden; eine territoriale Endlösung wird daher notwendig. "
Und Himmler hatte in einer undatierten Denkschrift für Hitler, die aus dem Monat Mai 1940 stammen soll, wörtlich erklärt [21]:
"Den Begriff Juden hoffe ich, durch die Möglichkeit einer großen Auswanderung sämtlicher Juden nach Afrika oder sonst in eine Kolonie völlig auslöschen zu sehen."
Übrigens lehnt Himmler in demselben Dokument bezeichnenderweise den Gedanken "der physischen Ausrottung eines Volkes aus innerer Überzeugung als ungermanisch und unmöglich" ausdrücklich ab. Hitler soll diese Denkschrift für "sehr gut und richtig" befunden haben [22]. Er soll damals ebenfalls es als seine Absicht bezeichnet haben, "sämtliche Juden aus Europa zu evakuieren" [23]. Nach "Hitlers Tischgesprächen" von Dr. Henry Picker, deren Authentizität und sachliche Richtigkeit bisher von niemandem angezweifelt wurden, soll Hitler sich am 24. Juli 1942 noch für die Zeit nach dem Kriege zu dieser Absicht bekannt haben [24].
Mindestens die zitierte Äußerung Heydrichs, in der das Wort "Endlösung" ausdrücklich erscheint, zeigt, daß dieser Begriff mit der Aussiedelung der Juden in ein ihnen zuzuweisendes Territorium im Zusammenhang stand, wo sie als geschlossene Gemeinschaft in einem eigenen Staat leben sollten. Darin sah man, wie auch alle übrigen oben wiedergegebenen Aussagen führender Nationalsozialisten beweisen, in Wahrheit die endgültige Lösung der jüdischen Frage. Äußerungen von gleicher Klarheit, in denen der Begriff "Endlösung" direkt oder auch nur indirekt auf die Ausrottung aller Juden hinweist, gibt es nicht. Die Intentionen der nationalsozialistischen Machthaber entsprachen damit durchaus den zionistischen Forderungen nach einem eigenen Judenstaat, nur mit dem Unterschied, daß die zionistischen Bestrebungen ausschließlich auf Palästina ausgerichtet waren.
Übrigens wurde der Begriff "Endlösung" in diesem Sinne nachweisbar sogar noch nach der sog. Wannsee-Konferenz, auf der angeblich die Ausrottung aller Juden definitiv beschlossen und in Einzelheiten geregelt worden sein soll, in einem amtlichen Schreiben verwendet. Unter dem Datum 10.2. 1942 erging nämlich eine Anweisung des Leiters der Abteilung Deutschland III des Auswärtigen Amtes Rademacher, die in ihrem hier interessierenden Teil folgenden Wortlaut hatte [25]:
"Der Krieg gegen die Sowjetunion hat inzwischen die Möglichkeit gegeben, andere Territorien für die Endlösung zur Verfügung zu stellen. Demgemäß hat der Führer entschieden, daß die Juden nicht nach Madagaskar, sondern nach dem Osten abgeschoben werden sollen. Madagaskar braucht mithin nicht mehr für die Endlösung vorgesehen zu werden."
Es ist ganz klar, daß der Ausdruck Endlösung in diesem Zusammenhang nur als geschlossene Umsiedlung der Juden in ein bestimmtes Territorium verstanden werden kann. Wenn man insoweit -- wie z. B. Reitlinger- von "Fiktion" oder "Tarnung" spricht, so beweist das mangels entsprechender dokumentarischer Anhaltspunkte nur die Einseitigkeit und Voreingenommenheit jener Schreiberlinge [26].
Der Göring-Erlaß bietet also angesichts aller Umstände, aber auch seinem eindeutigen Wortlaut nach, nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, daß Heydrich durch diese Weisung "der verwaltete Mord" übertragen worden war, wie der jüdisch-amerikanische Ankläger von Nürnberg Robert M. W. Kempner es so überaus dramatisch formulierte (siehe oben Seite 32). Der erkennbare Zweck des Erlasses war vielmehr, die bisher schon betriebene Politik der Zurückdrängung des Judentums durch Auswanderung oder Evakuierung auf den gesamten deutschen Einflußbereich in Europa auszudehnen und ihre Durchführung in einer Hand zusammenzufassen, nachdem durch die Kriegsentwicklung eine weitgehende Veränderung der Grundlagen und Möglichkeiten dieser Politik eingetreten war. Darüber hinaus sollte Heydrich einen Plan über Vorausmaßnahmen für die nach wie vor angestrebte "Endlösung der Judenfrage" vorlegen, unter der stets nur die Ansiedlung aller Juden in einem geschlossenen Territorium, dem Judenstaat Theodor Herzlos, verstanden wurde, nicht dagegen die physische Vernichtung des jüdischen Volkes. Letzteres ist eine zwar ständig wiederkehrende, dokumentarisch aber nicht nachweisbare Behauptung.
Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang noch vermerkt, daß die Vernichtungsthese schon deshalb unsinnig erscheinen muß, weil die Reichsregierung zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit hatte, sie auch nur annähernd zu verwirklichen. Denn bei einer jüdischen Weltbevölkerung von fast 16 Millionen bei Kriegsbeginn [27] betrug die Zahl der im deutschen Machtbereich zur Zeit seiner größten Ausdehnung lebenden Juden -- wie Harwood nachgewiesen hat -- nur rund 3 Millionen [28]. Übrigens teilte die New Yorker jüdische Zeitung "Der Aufbau" am 30. Juni 1965 mit, daß bis zum damaligen Zeitpunkt 3,375 Millionen Wiedergutmachungsanträge gestellt worden seien [29]. Ein Kommentar hierzu dürfte sich erübrigen.