In Wiesloch unweit von Heidelberg befindet sich eine psychiatrische Anstalt, in der heute noch etwa fünfzig "Russen" leben. So werden sie von der Bevölkerung genannt, obgleich es
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sich meist um Ukrainer, Litauer, Letten und Esten neben wenigen Russen handelt. Die meisten von ihnen erkrankten unheilbar seelisch, als es 1945 darum ging, sie auch an die Sowjets auszuliefern; einige von ihnen mögen es damals aber auch als letzte Rettung angesehen haben, sich geisteskrank zu stellen : lieber ins Irrenhaus als in Stalins Schlachthaus. 1947 übergaben die Amerikaner rund 700 solcher Menschen an die internationale Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen, die IRO; später ging die Anstalt in deutsche Hände über. Heute ist ihre Zahl auf etwa fünfzig geschrumpft. Sie wissen nicht, wohin, und niemand will sie haben. Frauen und Männer liegen getrennt, die Männer oft streng isoliert in geschlossenen Anstaltsabteilungen. Nur manchmal treffen sich alle, etwa zu einer Messe in ukrainischer Sprache. Auf dem Anstaltsfriedhof findet man schlichte weiße Kreuze auf den Gräbern jener, die noch zu Zeiten der IRO eingeliefert worden waren. Hier werden alle begraben, denn nach vierzig Jahren psychiatrischer Behandlung haben auch die Überlebenden keine Chance mehr, jemals in ein normales Leben zurückzukehren. Auch sie sind Opfer jenes gigantischen Holocaust, der noch nach 1945 an den Ukrainern im Westen begangen wurde, indem man sie an die Sowjets auslieferte.
Jene Ukrainer, die der Tragödie von Bleiburg entgingen, vor allem die Angehörigen der Armee General Schandruks, die durch Evakuierung vor dem direkten Zugriff der Sowjets zunächst gerettet wurden, sahen nur zwei Möglichkeiten, sich vor späterer Zwangsrepatriierung zu schützen : Sie begaben sich größtenteils unter den Schutz der amerikanischen Besatzungsmacht, die den Ruf genoß, sich nur zögernd an die menschenverachtende Abmachung von Jalta zu halten, und leugneten, jemals sowjetische Staatsbürger gewesen zu sein. Für die meisten Anhänger Schandruks stimmte dies auch, denn sie stammten aus dem polnischen Galizien. Iwan Demjanjuk aber war Ost-Ukrainer, Sowjetbürger — und damit nach dem Abkommen von Jalta zur zwangsweisen Repatriierung in die Sowjetunion verurteilt. Demjanjuk verschwieg damals gegenüber den amerikanischen Behörden, daß er jemals sowjetischer Soldat gewesen sei. Er gab an, zwischen 1934 und 1943 in Polen und dann, bis September 1944, in Pillau bei Danzig gelebt zu haben und eine "verschleppte Person" (Displaced Person, DP) zu
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sein. Vierzig Jahre später drehte man Demjanjuk aus diesen falschen Angaben den Strick.
Doch ähnlich erging es hunderttausenden Ukrainern. Die Zahl derjenigen, die damals durch Tricks und falsche Angaben versuchten, der zwangsweisen Repatriierung zu entgehen, und denen dieses auch gelang, wird auf 250 000 geschätzt. Die ersten, die von der Existenz dieser großen Menschengruppe erfuhren, waren amerikanische und kanadische Soldaten und Offiziere ukrainischer Herkunft, denen sich die Opfer noch am ehesten anvertrauten. Einer von ihnen, Bohdan Panchuk, begegnete solchen Landsleuten schon nach der Invasion der Alliierten in der Normandie. Er bat seine ukrainischen Freunde in Kanada, diese unglückseligen Mitbrüder doch in Schutz zu nehmen, damit sie "nicht wie Fußbälle" behandelt würden. Die gefangengenommenen Ukrainer, die im Krieg auf der Verliererseite gestanden hatten, benötigten nicht nur dringend Verpflegung und Bekleidung, sondern auch eine Vertretung und vor allem guten Rat, wie sie der Katastrophe der Auslieferung an die Sowjets entgehen könnten. Schon damals wurden ein privater ukrainisch-kanadischer Hilfsfonds und ein Vereinigter Ukrainisch-Amerikanischer Hilfsfonds (UUARC) gegründet, der im September 1945 seinen Hauptsitz nach London verlegte. So entstand CURB, ein "zentrales ukrainisches Hilfsbüro", das sich die Aufgabe setzte, alle Hilfsaktionen zu Gunsten der in Lebensgefahr befindlichen Ukrainer zu koordinieren, allen Ukrainern materielle und moralische Hilfe zu gewähren, ihnen bei der Wiedervereinigung ihrer getrennten Familien zu helfen und die Welt über das Schicksal dieser Menschen zu informieren.
Doch dieses Hilfsbüro stieß auf große Schwierigkeiten, denn die westlichen Regierungen waren bemüht, das Abkommen von Jalta möglichst genau zu erfüllen, und sahen in den Hilfsaktionen zu Gunsten der Ukrainer eine Störung ihrer freundschaftlichen Beziehungen zu Moskau und, was Ukrainer aus Polen anbelangte, auch zu Warschau. So warnte beispielsweise das kanadische Außenministerium vor den Aktivitäten dieser Komitees :
"Unter den gegenwärtigen politischen Umständen kann der Beschluß der kanadischen Regierung, einen ukrainischen Hilfsfonds zu autorisieren, von den Regierungen Polens und der Sowjetunion
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leicht mißverstanden werden. Ein kanadisch-ukrainischer Hilfsfonds könnte zu einer Quelle erheblicher Verstimmung werden." Man sollte deshalb "das ukrainisch-kanadische Komitee davon überzeugen, daß es besser wäre, davon Abstand zu nehmen."
Ins selbe Horn bliesen in Nordamerika auch einige Ukrainer. Bei ihnen handelte es sich um ältere Auswanderer, die an guten Beziehungen zu Moskau interessiert waren, oft nur, um sich die Möglichkeit eines Heimatbesuches nicht zu verbauen und um die in der Ukraine zurückgelassene Familie zu beschützen. Diese Ukrainer hatten schon während des Krieges den Kampf der Sowjetunion gegen die Achsenmächte unterstützt und waren jetzt völlig unter sowjetische Kontrolle geraten. Als man Grund zur Annahme hatte, daß die ukrainischen Hilfskomitees hunderttausende Landsleute retten wollten, indem man die Auswanderung nach Nordamerika ermöglichte, fürchteten die von Moskau kontrollierten Organisationen in den USA und in Kanada, daß die ukrainischen Überseekolonien völlig unter den Einfluß militant-antikommunistischer Neueinwanderer geraten könnten — nicht ohne Grund, denn die Hunderttausende von Ukrainern, die sich damals in den DP-Lagern sammelten, hatten den Kampfgeist nicht aufgegeben. Gerade die Gefahr, an die Sowjets ausgeliefert zu werden, verstärkte ihre ablehnende Haltung gegenüber der Sowjetunion. In fast allen DP-Lagern gab es schon bald nach Kriegsende neue Gruppen ukrainischer Nationalisten, keine ungewöhnliche Erscheinung unter Flüchtlingen, die jahrelang unter elenden Bedingungen in Barackenlagern zusammengepfercht werden : auch der Widerstand der Palästinenser gegen Israel und der Afghanis gegen die sowjetische Besetzung ihres Landes kommt aus solchen Lagern.
Auch die nordamerikanischen Regierungen waren nicht begeistert über die Aussicht, hunderttausende Menschen zu beherbergen, die kein anderes Ziel hatten als die Fortsetzung ihres Kampfes gegen die Sowjetunion.
CURB hatte erhebliche Überzeugungsarbeit zu leisten, ehe die nordamerikanischen Regierungen sich mit dem Gedanken anfreundeten, daß die Einwanderung dieser ukrainischen Flüchtlinge von Vorteil für die Immigrationsländer sein würde. Man wies darauf hin, daß alle diese Ukrainer die westliche Demokratie bejahten, weil sie bereits üble Erfahrungen mit dem
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kommunistischen System gemacht hatten, so daß die Gefahr einer kommunistischen Unterwanderung nicht bestand — ein Argument, das aber erst nach Ausbruch des Kalten Krieges zwischen den früheren Alliierten zu wirken begann. Man wies darauf hin, daß die Ukrainer auf Grund ihrer qualvollen Geschichte dem Ideal des Pioniergeistes sehr nahe kämen, denn sie seien es gewöhnt, physisch und moralisch alles zu überleben. Alle Ukrainer dürsteten nach Bildung, weil sie ein westliches Volk seien, während einige von ihnen sogar über ein beachtliches Bildungsniveau verfügten. Überdies sei für fast alle Ukrainer ihre tiefe Religiosität bezeichnend, ein Argument, das in Nordamerika immer wirkt. Die Ukrainer, so hieß es in dieser Werbung, seien systematische Menschen, die es gewohnt seien, sich organisieren, also integrieren zu lassen, und zeichneten sich durch ungewöhnlichen Fleiß aus, ein Argument, das sie dem westlichen Kapitalismus verwertbar machte. Schließlich versprach man, daß es unter den Ukrainern, die nach Nordamerika auswandern sollten, "keine Quislinge oder Kollaborateure der Deutschen" gebe — was natürlich nur auf einen Teil der "Displaced Persons" zutraf : Ukrainer wie Demjanjuk, die im Krieg auf deutscher Seite gestanden hatten, wurden ausgeschlossen und mußten ihren Weg alleine suchen.
Iwan Demjanjuk wurde in ein DP-Lager bei Landshut eingewiesen. Im DP-Lager Regensburg wurde er von den amerikanischen Besatzungstruppen als LKW-Fahrer eingesetzt. Er zeichnete sich durch Pünktlichkeit und Fleiß aus, wurde belobigt und heiratete am 1. September 1947 eine ukrainische Landsmännin, mit der er eine Tochter zeugte — und schließlich die Auswanderung in die Vereinigten Staaten beantragte.
1952 begann für Iwan Demjanjuk endlich das Leben. Er siedelte sich in Cleveland im US-Staat Ohio an und bezog dort 1956 sein erstes eigenes Haus. 1958 erhielt die inzwischen um zwei weitere Kinder gewachsene Familie Demjanjuk die ameri-
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kanische Staatsbürgerschaft. Demjanjuk wurde zu einem zufriedenen und angesehenen Bürger der Vereinigten Staaten. Er ging regelmäßig seiner Arbeit bei den "Ford-Werken" nach und konnte sich schon bald ein schöneres Haus leisten.
Sein Wohnzimmer schmückte ein Bild von Taras Schestschenko, dem ukrainischen Dichter und Nationalhelden. Demjanjuk hatte als amerikanischer Staatsbürger keinen Grund mehr, seine ukrainische Herkunft zu leugnen. Er besuchte fleißig die ukrainische Kirche, half vor Feiern in der Gemeindeküche und kümmerte sich an Feierabenden um seinen kleinen Garten. Als er dort ein Nest mit verlassenen jungen Hasen fand, säugte er die Tierjungen, bis er sie der Freiheit anvertrauen konnte. Iwan Demjanjuk, darin waren sich alle Nachbarn und Freunde einig, war ein richtiger Ukrainer, nur mit etwas amerikanischem Lack versehen : Gutmütig bis zur heiligen Einfältigkeit. Diese Feststellung machten viel später auch seine Vernehmer in Israel : Obgleich Demjanjuk der schwersten Verbrechen bezichtigt wurde, fand er nie ein heftiges Wort für seine Ankläger und Vernehmer. Als ein Zeuge während der Hauptverhandlung in seine Augen zu blicken begehrte, um Demjanjuk besser identifizieren zu können, bot ihm Demjanjuk freundschaftlich die Hand — was beim jüdischen Zeugen eine Explosion des Hasses und beim Publikum Entsetzen auslöste : der Massenmörder wagt es, sein Opfer wie einen guten Nachbarn zu begrüßen. Doch anders war Demjanjuk nie gewesen. Er war ein Mann, der von seinem Anwalt dazu aufgefordert werden mußte, aktiver an der Verhandlung teilzunehmen, sich gegenüber den Zeugen, die ihn belasteten, aggressiver zu verhalten. Doch als Demjanjuk nur einmal einen Zeugen einen "Lügner" nannte, brach schon ein neues Strafgericht über ihn herein : der Mann, dem man seine duldende Haltung als Kaltblütigkeit ausgelegt hatte, wurde wegen dieser Äußerung der Unverschämtheit geziehen.
Demjanjuk hätte sein Leben, das endlich so genannt werden konnte, ruhig zu Ende bringen können, wenn er sich 1945 entschlossen hätte, seinen Namen abzulegen, denn damals gab es niemanden, der seine Identität überprüft hätte — und gefälschte Dokumente wurden, vor allem in DP-Lagern, überall auf den schwarzen Markt geworfen. Nur : Demjanjuk sah keinen Grund. Er hätte unter anderem Namen in die USA einwandern
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können. Doch dort verleugnete er niemals seine Identität und auch nicht seine ukrainische Herkunft, sein eigenes Volk. Das aber war der eigentliche Grund dafür, daß er viele Jahre später zum Satan in Person ernannt werden konnte. Demjanjuk bekannte sich gerne zur ukrainischen Gemeinde in Cleveland, und erst dies zog die Aufmerksamkeit auf ihn. Denn die ukrainische Einwanderergruppe in den Vereinigten Staaten ist gespalten. Neben den eingeschworenen Gegnern des Stalinismus und der Sowjetunion existiert eine Gruppe von Ukrainern, die aus ihrer moskaufreundlichen Gesinnung kein Hehl macht. In New York gibt sie eine Zeitung unter dem Titel Ukrainian News heraus. Zu den Mitarbeitern dieser Zeitschrift gehört ein gewisser Michael Hanusiak, der aus seinen engen Beziehungen zu sowjetischen Dienststellen in Moskau kein Geheimnis macht. Er sieht seine wichtigste Aufgabe darin, jene ukrainischen Landsleute, die sich in den Vereinigten Staaten als engagierte Antikommunisten betätigen, in den Augen der amerikanischen Öffentlichkeit systematisch zu denunzieren : als "Faschisten", mit denen das demokratische Amerika keine gemeinsame Sache machen dürfe. Der politische Zweck dieser Aktion ist offenkundig : Amerikanische Präsidenten, die sich bis heute zu den "unterdrückten Völkern Osteuropas" bekennen — wohl auch mit Rücksicht auf das beträchtliche Wählerpotential der starken Einwanderergruppen aus Osteuropa und den baltischen Ländern, sollen aus Furcht, mit "Faschisten" identifiziert zu werden, ihre meist ohnehin nur verbale Unterstützung der Freiheitsforderungen dieser Völker aufgeben.
Hanusiak fühlt sich ganz wie ein ukrainischer Wiesenthal. Immer wieder reist er nach Moskau, um beladen mit "Beweismaterial" gegen seine eigenen ukrainischen Landsleute in die USA zurückzukehren. Aus dem Strafverfahren gegen Iwan Demjanjuk, das sich viel später aus diesen Aktivitäten Hanusiaks ergab, weiß man, in wessen Händen sich solches "Beweismaterial" in Moskau befindet : der Hüter — und Hersteller — solcher Dokumente ist der sowjetische KGB.
Auf Grund sowjetischen KGB-Materials wollte Hanusiak nicht weniger als siebzig "Verdächtige" allein in der relativ kleinen ukrainischen Gemeinde in Cleveland/Ohio, dem Wohnsitz John Demjanjuks, ermittelt haben. Wäre es ihm geglückt, seinen "Beweisen" auch Überzeugungskraft zu verlei-
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hen, hätten sich alle 70 Ukrainer in derselben Lage befunden wie John Demjanjuk, und es wären sämtliche Aktivitäten der ukrainischen Gemeinschaft im US-Staate Ohio jäh gestoppt worden. Doch die meisten Anklagen Hanusiaks erwiesen sich auf den ersten Blick als an den Haaren herbeigezogen, ausgedacht lediglich zum Zweck, die Verfolgung des ukrainischen Nationalismus auch in die Vereinigten Staaten hineinzutragen.
Allerdings wollte Hanusiak in jenen Akten, die man ihm in Moskau gezeigt hatte, auch die Aussage eines gewissen H. Daniltschenko gefunden haben, der in den fünfziger Jahren in der Sowjetunion strafrechtlich verfolgt worden war, weil er Wachmann im deutschen Konzentrationslager von Sobibor gewesen sei. Dieser Aussage zufolge, die Hanusiak in einem "Archiv in Kiew" gefunden haben will, soll auch Iwan Demjanjuk, der im Sommer 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten war, schon im März 1943 im Todeslager von Sobibor gesehen worden sein.
In Daniltschenkos Aussage wird diese Rolle Demjanjuks wie folgt dargestellt :
"Ich habe Iwan Demjanjuk im März 1943 im Todeslager von Sobibor (Polen) zum erstenmal gesehen und kennengelernt, wo er SS-Wächter war. Demjanjuk nahm als SS-Wächter an der Massenvernichtung in Sobibor teil bewachte die Juden, damit sie nicht fliehen konnten, und begleitete sie auch in die Gaskammern. Im Frühjahr wurden Iwan Demjanjuk und ich nach Flossenbürg und dann nach Regensburg geschickt, wo er wieder Wächter über sowjetische Gefangene und Leute aus den Reihen anderer Nationen war und sie an jene Plätze begleitete, an denen sie Zwangsarbeit verrichten mußten." (062)
Derart auf Iwan Demjanjuk, der sich inzwischen, gut amerikanisch, John Demjanjuk nannte, aufmerksam geworden, begann sich 1975 auch die amerikanische Behörde für Einwanderungs- und Staatsbürgerfragen für den US-Staatsbürger John
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Demjanjuk zu interessieren. 1976 wurde er zu einer ersten Vernehmung vorgeladen. Demjanjuk stritt ab, jemals in irgendeinem deutschen Konzentrationslager gewesen zu sein. Doch 1977 erfuhr er von einem amerikanischen Zeitungsberichterstatter, daß inzwischen auch das US-Justizministerium gegen ihn ermittle.
Damals, Mitte der siebziger Jahre, wurde in der Redaktion des in Cleveland/Ohio erscheinenden Plain Dealer, der meistverbreiteten Zeitung am Wohnsitz Demjanjuks, ein neuer Name für ihn gefunden. Aus Iwan oder John Demjanjuk wurde "Iwan der Schreckliche" — noch ehe Demjanjuk selbst wußte, daß er ernsthaft in Verdacht stand, KZ-Wächter im von Deutschland besetzten Polen gewesen zu sein. Heute sind Iwan Demjanjuk und "Iwan der Schreckliche" praktisch dasselbe : Alle Zeugen "erinnern" sich, ihm unter diesem Schreckensnamen bereits im KZ begegnet zu sein. Doch die Wahrheit sieht anders aus. In mehreren jahrelangen Verfahren versuchten deutsche Gerichte zu klären, was in den Jahren 1942/43 in deutschen Konzentrationslagern auf polnischem Boden vorgefallen war. Teilweise traten als Zeugen der Anklage dieselben jüdischen Zeugen auf, die jetzt im Jerusalemer Strafprozeß gegen Iwan Demjanjuk erklärten, er sei "Iwan der Schreckliche" gewesen. Doch in keiner ihrer früheren Aussagen ist dieser schreckliche Name überhaupt zu finden : es gab in keinem deutschen Konzentrationslager überhaupt jemanden, der diesen furchterregenden Spitznamen getragen hätte. Es gab einen Deutschen, Christian Wirth, den sogar die eigenen Kameraden "Christian den Schrecklichen" nannten, aber niemals einen "Iwan den Schrecklichen."
John Demjanjuk wurde Opfer eines Rückkoppelungsprozesses : Nachdem er Mitte der siebziger Jahre zum erstenmal "Iwan der Schreckliche" genannt wurde, sind heute sogar die Zeugen davon überzeugt, daß es diesen "Iwan den Schrecklichen" schon im Konzentrationslager gegeben habe und daß dieser mit Iwan Demjanjuk identisch sei. Nur kam ihnen diese Erinnerung erst spät, als Demjanjuk nämlich von einem Großteil der amerikanischen Presse bereits als "Iwan der Schreckliche" vorverurteilt worden war.
Im Mai 1976 wandte sich die amerikanische Einwanderungsbehörde an den Jüdischen Weltkongreß mit der Bitte, nach
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möglichen Zeugen aus dem Konzentrationslager von Sobibor zu fahnden — die es aber nicht gab. Der einzige Zeuge, der die Anwesenheit John Demjanjuks im KZ Sobibor hätte bezeugen können, stand nicht zur Verfügung — wenn es ihn überhaupt jemals gegeben hat. Denn H. Daniltschenko, der nach Auskünften "eines Kiewer Archives" bereits in den fünfziger Jahren im Verlauf eines Strafverfahrens gegen sich selbst Demjanjuk belastet haben soll, war nicht mehr vorhanden. Möglicherweise hat man ihn damals zum Tode verurteilt und hingerichtet, wenn es ihn, wie gesagt, überhaupt gegeben hat.
Auf der Suche nach wirklichen Zeugen reiste eine Gruppe mit einer Liste aller Personen, die Hanusiak im Auftrag des KGB "verdächtigte", nach Israel. Und plötzlich erklärten sieben neue Zeugen, der auf einem Foto abgebildete John Demjanjuk sei identisch mit einem KZ-Wächter, dem sie in Treblinka begegnet seien : Demjanjuk sei "Iwan der Schreckliche."
Diese Aussage hatte freilich einen Nachteil. Sie entwertete völlig jene belastende Aussage, von der man zunächst ausgegangen war und ohne die das Verfahren gegen Demjanjuk überhaupt nicht eingeleitet worden wäre. Denn während der "Zeuge" Daniltschenko ausgesagt haben soll, Demjanjuk "im März 1943 im Todeslager von Sobibor" gesehen zu haben, um dann gemeinsam mit ihm "im Frühjahr" nach Flossenbürg und dann nach Regensburg abkommandiert worden zu sein, hatten ihn die neuen "Zeugen" ganz woanders gesehen, weder im Konzentrationslager von Sobibor noch später im Deutschen Reich, sondern im Konzentrationslager von Treblinka.
Dieser Widerspruch bewies, daß entweder der Zeuge Daniltschenko oder alle sieben Zeugen, die sich jetzt plötzlich meldeten, die Unwahrheit sagten, denn natürlich kann Demjanjuk unmöglich gleichzeitig im besetzten Polen und in Süddeutschland gewesen sein. Bei näherer Prüfung der angeblichen Aussage Daniltschenkos ergeben sich weitere Widersprüche, die zumindest diesen Zeugen als Lügner entlarven — wenn sich nicht jene geirrt haben, die diese angebliche Zeugenaussage nachfabrizierten. Denn in der Aussage Daniltschenkos hieß es unter anderem auch : Demjanjuk trug im KZ Sobibor "eine SS-Uniform und war entsprechend bewaffnet." Aber ein sowjetischer Kriegsgefangener, der damals als Wächter in einem deut-
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schen Konzentrationslager eingesetzt wurde, trug niemals "eine SS-Uniform" und war auch nicht "entsprechend bewaffnet". Solche fremdländischen Wachmänner, die es gab, unterstanden zwar der Disziplinargewalt der SS, aber sie trugen ganz andere Uniformen, deren Teile aus Beuteuniformen bestanden, und an diesen Uniformen auch keine SS-Rangabzeichen.
Auf Grund dieser offenkundigen Unwahrheiten in der Aussage Daniltschenkos begann die amerikanische Presse zwar damit, diese Zeugenaussage als "mysteriös" zu bezeichnen, zumal es der US-Justiz nie gelungen ist, die Existenz dieses angeblichen Zeugen und die Echtheit seiner Aussage festzustellen. Zwar stellten die Sowjets im Verlauf des späteren Verfahrens gegen Iwan Demjanjuk ganze Aktenbündel zur Verfügung, aber weder findet man darin Hinweise auf Daniltschenko noch überhaupt auf das Konzentrationslager von Treblinka. Obendrein kommt Demjanjuk in diesem zusätzlichen sowjetischen "Beweismaterial", auf das sich die Anklage in Israel stützt, gar nicht vor.
Festzustellen bleibt, daß das Verfahren gegen Demjanjuk von einer Zeugenaussage ausgeht, die niemand mehr ernst nimmt, nicht einmal die Anklage : denn diese will mit Hilfe der neuen Zeugen beweisen, daß Demjanjuk im Konzentrationslager von Treblinka tätig war. Die ursprüngliche Darstellung, Demjanjuk sei gar nicht in Treblinka, sondern zuerst in Sobibor und dann im deutschen Reichsgebiet eingesetzt gewesen, wird dabei freilich als äußerst störend empfunden, weil sie die Glaubwürdigkeit auch der neuen Zeugenaussagen erschüttert.
Doch das Dilemma wuchs noch weiter. Die von Moskau gelenkten Ukrainian News hatten im Faksimile auch ein angebliches Dokument veröffentlicht, das geradezu den Beweis dafür anbietet, daß Demjanjuk nicht in Treblinka war. Wie man diesem "Dokument" entnehmen sollte, war Demjanjuk zuerst im
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Lager von Trawniki ausgebildet und dann, nach einem Einsatz auf einem Landgut, nach Sobibor geschickt worden. Von Treblinka ist in diesem angeblichen Dokument gleichfalls keine Rede, und, was für die Anklage gegen Demjanjuk noch schlimmer ist : folgt man diesem Dokument, konnte Demjanjuk niemals in Treblinka gewesen sein.
Dennoch ist dieses angebliche Dokument das einzige materielle Beweisstück gegen Iwan Demjanjuk geblieben. Es erlebte ein eigenartiges Schicksal. Denn als sich die US-Behörden von den Sowjets das Original dieses angeblichen Dokuments erbaten, weigerten sich die Sowjets. Die sowjetischen Behörden erklärten sich schließlich zwar bereit, dieses Dokument wenigstens vorzuzeigen — aber sie waren nicht bereit, das angebliche Original zur Verfügung zu stellen. So konnten die amerikanischen Behörden nur ein Foto von diesem angeblichen Dokument machen, weil der Sowjetvertreter, der sich in das Auslieferungsverfahren gegen Demjanjuk offiziell einschaltete, das Original gleich wieder mitnahm. Dieses Verhalten ist schwer erklärlich, denn wenn es sich um ein echtes Dokument handelt, gab es überhaupt keinen Grund, dieses wichtige Beweisstück nach flüchtiger Besichtigung durch die amerikanischen Behörden und den Verteidiger Demjanjuks wieder nach Moskau zu transportieren. Der Verteidiger Demjanjuks war damals ein schwarzer Anwalt aus Cleveland, Mr. Martin, der kaum wußte, wo die Ukraine und das polnische Treblinka liegen. Er hatte noch nie in seinem Leben ein Nazidokument gesehen. Zur Prüfung dieses angeblichen Dokuments ließ man ihm keine Zeit, denn der Vertreter Moskaus hatte es schon wieder an sich genommen. So konnte der Verteidiger Demjanjuks nur feststellen, daß sich auf diesem Dokument einige Stempel mit dem Hakenkreuz befanden : der "Beweis" dafür, daß es sich bei diesem Dokument um einen "Dienstausweis" handele, den Demjanjuk im Ausbildungslager Trawniki erhalten haben soll.
Selbst die Fotos und Fotokopien, die man in aller Eile von dem sowjetischen "Beweisstück" angefertigt hatte, erlebten Eigenartiges. Denn um das Dokument als Beweis gegen Demjanjuk in der Öffentlichkeit präsentieren zu können, nahmen die amerikanischen Behörden an den Fotos Veränderungen vor. Fast ein Achtel des Dokuments wurde abgedeckt, mit gutem Grund. Denn hier konnte man einer nachträglichen sowjeti-
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schen Eintragung entnehmen, woher dieses Beweisstück in Wirklichkeit stammte : vom sowjetischen KGB, zu dessen Aufgaben es bekanntermaßen gehört, ukrainische Nationalisten zu bekämpfen und "unschädlich" zu machen.
Die amerikanischen Verfolgungsbehörden, die die Auslieferung Demjanjuks an Israel betrieben, operierten gegenüber der Öffentlichkeit also jahrelang mit der Fotokopie eines angeblichen Originaldokuments, dessen wirkliche Quelle man durch Veränderung der Kopie zu verhüllen suchte. Denn daß der sowjetische KGB, wie im übrigen alle Geheimdienste der Welt, ganze Fälscherwerkstätten unterhält, ist wohl bekannt.
Die amerikanische Öffentlichkeit war jahrzehntelang davon unterrichtet worden : Es war den amerikanischen Abwehrbehörden in vielen Fällen gelungen, sowjetische Agenten zu enttarnen, die mit einer falschen "Legende", also auch gefälschten Dokumenten, ausgestattet worden waren, die aus den Fälscherwerkstätten des KGB stammten. Der sowjetische Geheimdienst fälschte sogar handgeschriebene Briefe und setzte diese ein, auch in der Bundesrepublik Deutschland : als es beispielsweise darum ging, den in Westdeutschland lebenden ehemaligen Sowjetsoldaten Nikolai Solonar für die Sowjetspionage anzuwerben. Solonar wurde von einer Dame Olga Larissa Robine aufgesucht, die russischer Abstammung war, aber in der DDR lebte. Bei diesen Besuchen wurden "Briefe von Familienangehörigen" aus der Sowjetunion vorgezeigt, die ihn dazu verlocken sollten, mit dem sowjetischen Geheimdienst in Kontakt zu treten. Ähnliche "Familienbriefe" aus der Sowjetunion, die in Wirklichkeit vom sowjetischen Geheimdienst angefertigt — oder erpreßt — worden waren, erhielt auch ein anderer, russischer Emigrant, der in der Bundesrepublik Deutschland lebte und von einer sowjetischen Agentin namens Nina Siem angesprochen wurde. Der Name dieses Emigranten wurde damals von den deutschen Behörden geheimgehalten, denn Nikolai Solonar fiel unmittelbar nach dem gescheiterten Versuch, ihn für den sowjetischen Geheimdienst anzuwerben, einem mysteriösen Verkehrsunfall zum Opfer.
Aufgabe eines Nachrichtendienstes ist es nicht nur, geheime Dokumente zu erlangen, sondern auch, angebliche Dokumente dem Gegner als Kuckuckseier ins Nest zu legen, um diesen zu desinformieren. Der tschechoslowakische und der jugoslawi-
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sche Geheimdienst überschwemmen bis heute die Emigrantenkolonien im Westen mit tausenden gefälschten Briefen und Dokumenten, um Zwietracht in ihren Reihen zu stiften. Jedem Mord an einem Emigranten aus Jugoslawien ging bisher eine systematische Desinformationskampagne des Belgrader Geheimdienstes voraus, um den Verdacht von sich ab- und auf Emigranten hinzulenken. Sogar komplette Exilzeitungen werden vom jugoslawischen Geheimdienst in tausenden Exemplaren nachgedruckt und von den Beziehern oft nicht als Fälschungen erkannt, obgleich ihr Inhalt nur das Ziel hat, den Gegner zu verwirren und in interne Kämpfe zu verwickeln.
Diese Desinformationstätigkeit östlicher Geheimdienste ist so bekannt und umfangreich, daß sich das Bonner Bundesministerium des Innern vor geraumer Zeit genötigt sah, sogar öffentlich darauf hinzuweisen. In dieser Information heißt es, zu den "aktiven Maßnahmen des KGB" gehöre unter anderem die "Bloßstellung und Diffamierung politischer Gruppen oder von Einzelpersonen gegenüber der Weltöffentlichkeit", die "Diffamierung und Zersetzung mit dem Ziel der Zerstörung von politischen Gruppen oder der Reputation von Personen" (063), also vor allem die fälschliche Identifizierung des politischen Gegners mit faschistischem Gedankengut oder, wie im Fall Demjanjuk, mit schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Bonner Innenministerium kann sich dabei auch auf Aussagen von "Überläufern aus dem Bereich des sowjetischen Nachrichtendienstes KGB" berufen, die "bisher alle auf die politische Steuerung der Desinformazija-Aktivitäten durch die KPdSU hingewiesen haben."
In dieser Darstellung des Innenministeriums heißt es zur "Desinformation", sie bedeute
"das Zuspielen falscher, unvollständiger, entstellter, veralteter oder überholter Informationen durch die gegnerischen Nachrichtendienste in der Absicht, den oder die Empfänger zu einem von
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der politischen Führung der kommunistischen Staaten gewünschtem Verhalten zu veranlassen und dadurch in erster Linie die politischen, militärischen und wirtschaftlichen, aber auch die wissenschaftlichen, technischen oder nachrichtendienstlichen Verhältnisse zu beeinflussen."
Zum Thema "aktive Maßnahmen" heißt es dort :
"Die Bedeutung, die östliche Nachrichtendienste den "aktiven Maßnahmen" beimessen, hat historische Ursachen. Getreu der bereits 1902 von Lenin getroffenen Feststellung, "die politischen Enthüllungen sind darum an und für sich schon eines der wirksamsten Mittel zur Zersetzung der feindlichen Reihen, ein Mitte, dem Feinde seine zufälligen oder zeitweiligen Verbündeten abtrünnig zu machen, ein Mittel zwischen den ständigen Trägern der absolutistischen Macht Feindschaft und Mißtrauen zu säen", versuchen die gegnerischen Nachrichtendienste, durch eine Vielzahl von Desinformationsoperationen Organisationen und Personen, die ihren außenpolitischen Absichten im Wege stehen, zu diffamieren und zu diskreditieren. Grundlage für diese Operationen bilden die von den gegnerischen Diensten mit nachrichtendienstlichen Mitteln und Methoden verbreiteten, in der Regel total gefälschten oder konstruierten Informationen."
Zur Frage, wie Medien als Desinformations-Vermittler eingesetzt werden können, heißt es in dieser Veröffentlichung, daß zu diesem Zweck die Desinformationsapparate gern auch öffentliche Medien mit dem Ziel einschalten, daß
"— Herkunft und Wahrheitsgehalt der Informationen nicht erkannt oder
— ihr teilweise eindeutiger nachrichtendienstlicher Hintergrund verschwiegen oder nicht für erheblich gehalten wird und
— sie daher als echt und zutreffend angesehen und für die Berichterstattung des ausgewählten Mediums verwandt werden."
In der Regel seien die Informationen "total gefälscht".
"Die vermutlich bisher am häufigsten verwandte Methode stellt das anonyme Zuspielen von Informationen in Form von abgelichteten Schriftstücken und Fotonegativen dar. In der Regel bildeten gefälschte Dokumente, Fotomontagen, Publikationsorgane,
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teilweise angereichert mit wahren Sachverhalten, die Grundlagen für Verleumdungs- und Diffamierungskampagnen. Zur Herstellung von Fälschungen verfügen die gegnerischen Dienste in ihren Archiven über umfangreiche Sammlungen legal und illegal beschaffter amtlicher und privater Originalunterlagen, Unterschriften und Lichtbilder führender Persönlichkeiten und andere Hilfsmittel."
Das aus der Sowjetunion zugestellte "Dokument", aus dem hervorgehen soll, daß Demjanjuk zunächst im deutschen Ausbildungslager Trawniki und dann im Konzentrationslager von Sobibor gewesen sein soll, gelangte exakt auf die beschriebene Weise auf den westlichen Markt : Es stammte direkt vom KGB, wurde zunächst den Medien zur Verfügung gestellt und dann, freilich "nur zur Einsicht", auch den amerikanischen Behörden übergeben. Politisches Ziel dieser "aktiven Maßnahme" war sicher nicht der kleine John Demjanjuk, sondern die ukrainische Emigration und damit der blühende ukrainische Nationalismus, nicht nur in Übersee, sondern auch in der UdSSR selbst. Denn die Nachricht, daß auch die USA gegen ukrainische Emigranten und Nationalisten vorgehen und diese sogar dem Henker ausliefern, muß auf den Nationalismus in der ukrainischen Bevölkerung, vor allem unter den ukrainischen Intellektuellen, demoralisierende Wirkung ausüben :
Parallel zur Kampagne gegen Iwan Demjanjuk erschienen bezeichnenderweise in der sowjetischen Propaganda auch andere "Beweise", aus denen hervorgehen soll, daß der ukrainische Nationalismus nichts anderes ist als eine Ausgeburt des verbrecherischen Faschismus : ein nicht ungeschickter Versuch, den Separatismus und Nationalismus aller im Ostblock, und in der Sowjetunion lebenden Völker zu diskreditieren und den großrussischen Imperialismus sogar als Wohltat erscheinen zu lassen.
Möglicherweise hat man in Moskau nicht einmal davon geträumt, daß das Demjanjuk belastende "Dokument" von den
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amerikanischen Justizbehörden wirklich ernst genommen wird. Denn sonst hätte man sich bei der Herstellung dieses "Beweisstückes" sicher größere Mühe gegeben : es waren nämlich offenbar die vielen Fehler, die dieses "Dokument" enthält, die die Sowjets solange zögern ließen, auch das "Original" zur Verfügung zu stellen. Erst nach jahrelanger Korrespondenz zwischen Moskau und Washington erklärte sich Moskau endlich bereit, auch das "Original" herauszugeben — allerdings auf recht eigenartige Weise und nicht an die Vereinigten Staaten. Zuvor war, gleichfalls nach jahrelangen Verhandlungen, Demjanjuk Anfang 1986 an Israel ausgeliefert worden — also nicht an die Sowjetunion, die überhaupt kein Auslieferungsgesuch gestellt hatte. Im Mai 1986 besaß die israelische Staatsanwaltschaft immer noch nur die Fotokopie des einzigen schriftlichen "Beweisstückes" gegen Demjanjuk. Daher wandte sich das israelische Justizministerium erneut, und zwar ausgerechnet am 9. Mai 1986, in einem Brief an die Regierung der Sowjetunion, diesmal mit der "dringenden" Bitte, endlich auch das "Original" zur Verfügung zu stellen : Demjanjuk sei ein Verbrecher gegen die "ganze Menschheit" gewesen, weshalb Israel auf die "Kooperation" auch der Sowjetunion hoffe und weitere Beweise erbitte. Am 30. Mai 1986 schrieb Allan Ryan, ehemaliger Leiter des amerikanischen Office of Special Investigations (OSI) im amerikanischen Justizministerium, einen "persönlichen Brief" an den "Lieben Herrn Rekunkov" — wobei es sich um den sowjetischen Generalstaatsanwalt handelt. (108). Ryan, der die Jagd auf "Nazi-Kriegsverbrecher" in den Vereinigten Staaten eröffnete und in den ersten Jahren organisierte, hatte den obersten sowjetischen Ankläger schon im Februar 1980 in Moskau getroffen und, "im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten", sowjetische Hilfe bei der Fahndung nach "Hitler-Kriminellen" erbeten, "die in den Vereinigten Staaten leben". 1983 hatte Ryan darüber ein Buch, Die Verfolgung von Nazi-Kriegsverbrechern in Amerika, veröffentlicht und ein Exemplar mit Dank für die Hilfe aus Moskau an seine sowjetischen "Freunde" geschickt — unter ihnen den berüchtigten sowjetischen Ex-Generalstaatsanwalt Rudenko. In seinem Brief an Rekunkov erinnerte Ryan jetzt an den "Geist der Diskussionen von 1980" : Die Sowjetunion möge endlich das Originaldokument und weitere Beweise zur Verfügung stellen, denn
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ein Freispruch Demjanjuks, und sei es auch nur wegen Mangels an Beweisen, werde die weitere Jagd auf "faschistische Kriminelle" in den Vereinigten Staaten abrupt beenden, so daß dann auch keine "Verbrecher" mehr in die Sowjetunion abgeschoben werden könnten. In diesem Brief deutete Allan Ryan an, daß eine Freilassung Demjanjuks wegen Mangels an Beweisen auch die von der Sowjetunion beantragte Auslieferung des estnischen "Kriminellen" Linnas in die Sowjetunion in Frage stellen werde. Eine Verurteilung Demjanjuks müsse erfolgen, meinte Ryan in seinem flehentlichen Brief an die Moskauer Adresse. Auf den folgenden Seiten ist die Kopie dieses Briefes von Ryan an Aleksander Rekunkov in Moskau wiedergegeben.
Zwar wurde Allan Ryan am 26. Juni 1986 von der sowjetischen Botschaft in Washington unterrichtet, daß der sowjetische Generalstaatsanwalt, der "ehrenwerte Aleksander Rekunkov", den Bittbrief Ryans inzwischen erhalten habe, aber der erwünschte Erfolg blieb auch diesmal aus. Im August 1986 nahm sich kein geringerer als der israelische Premierminister Schimon Peres persönlich der leidigen Angelegenheit an. Er schrieb einen persönlichen Brief, diesmal an "Meinen lieben Armand". Hierbei handelt es sich um Dr. Armand Hammer, den Präsidenten der amerikanischen Erdölfirma Occidental Petroleum Corporation in Los Angeles. Hammer gehörte zu den ersten amerikanischen Kapitalisten, die die Sowjetunion schon zur Zeit Lenins unterstützten. Er war der persönliche Freund Stalins und fädelt bis heute Geschäfte ein, an denen er und die Sowjets verdienen. Als Vertrauensmann des Kreml schien Armand Hammer die geeignetere Person zu sein, den Sowjets endlich jenes Beweismaterial zu entlocken, auf dessen fraglicher Existenz die Anklage gegen Demjanjuk beruhte.
Da Armand Hammer unmittelbar vor einer neuen Reise nach Moskau stand, hatte sich Ministerpräsident Peres zunächst privat mit dem Handelsmann unterhalten. In seinem Brief vom August 1986 bat der israelische Regierungschef jetzt Armand Hammer, sich in Moskau dafür einzusetzen, daß die Sowjetunion endlich nicht nur das Original des umstrittenen Dokuments, sondern auch "andere wichtige Dokumente" übersende, "die für diesen Fall von Bedeutung sind : Diese Dokumente können die Position des Anklägers in diesem sehr wichti-
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Dok. 3 : Dieser Brief an den Generalstaatsanwalt der UdSSR zeigt, daß weder die USA noch Israel das "Hauptbeweisstück", den "Dienstausweis", hatten, als Demjanjuk an Israel ausgeliefert wurde.
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gen Fall materiell stärken." Am Ende seines Briefes meinte dann Schimon Peres, daß es am besten wäre, wenn es gelänge, die Sowjets zu einer Einladung an Vertreter der israelischen Staatsanwaltschaft in die Sowjetunion zu überreden. Dort könnten die Israelis dann selbst "zusammen mit ihren sowjetischen Partnern entscheiden, welche Dokumente die Position der Anklage stützen und zu Demjanjuks Verurteilung führen können." (064)
Doch noch sollten Monate vergehen, bis sich der "liebe Armand" darüber mit den Sowjets unterhalten konnte. Aus diesem Grunde bemühte das israelische Justizministerium im Dezember 1986 den in den Vereinigten Staaten lebenden Prof. Elie Wiesel, frischgebackener Nobelpreisträger für seine Verdienste um den Frieden, sich einzuschalten. Und so schrieb auch Elie Wiesel einen Brief, am 3.12.1986, aber diesmal an Botschafter Jurij W. Dubinin in Washington. Die Kopie des Briefes von Elie Wiesel ist auf den folgenden Seiten abgebildet.
Wie man diesem neuen Bittbrief entnehmen kann, wußte die Anklage nicht einmal, wo sich der einzige "materielle Beweis" gegen Demjanjuk zu dieser Zeit befand : beim KGB in Moskau oder vielleicht immer noch in der sowjetischen Botschaft zu Washington.
Doch am selben Tage, am 3. Dezember 1986, teilte das sowjetische Außenministerium in einem Brief an einen "Lieben Herrn Spirytus" mit, daß man bereit sei, "das Dokument" jetzt auch im Original nach Israel zu schicken. Als Vermittler bediene man sich Dr. Armand Hammers, dem man leider mitteilen müsse, "daß keine anderen Dokumente gefunden worden sind", die man gegen Iwan Demjanjuk verwenden könne :
"Das Büro des Generalstaatsanwalts der UdSSR bittet, Dr. Hammer von der Notwendigkeit zu unterrichten, daß das beigefügte Dokument sicher zu verwahren und nach Benutzung der Sowjetunion zurückzugeben ist."
(Abb. des Dokumentes auf Seite 95)
So wanderte das vermißte einzige Beweisstück gegen Demjanjuk vom KGB ins sowjetische Außenministerium, wo es die Ministerialabteilung für die Beziehungen zu Nordamerika dem Vertreter Armand Hammers in Moskau, einer Ölfirma also, zuspielte. Vertreter Spirytus hatte das Dokument, wie vor-
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Dok. 4 : Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel fragt die Sowjets um Belastungsdokumente — Demjanjuks "Dienstausweis", andere Exemplare solcher Ausweise, Demjanjuks Personalbogen von Trawniki.
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Dok. 5 : Moskaus Außenministerium : "Andere Belastungsdokumente sind nicht vorhanden." (Übersetzung auf S. 236)
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geschrieben, Armand Hammer zu übergeben, der es dann endlich der Anklage gegen Demjanjuk in Israel zuführen konnte. Ein Sachverständiger der Anklage erklärte das Original, auf das man mehr als fünf Jahre vergeblich gewartet hatte, im April 1987 für "echt" — wie natürlich zu erwarten war; denn jede andere Feststellung hätte zum Freispruch Demjanjuks geführt. Als Beweis für die Echtheit führte der israelische Sachverständige zwei Haupterkenntnisse an : Das Papier, aus dem das Original besteht, stamme zweifellos aus der Kriegszeit, und die bei seiner Beschriftung benutzte Schreibmaschine, eine deutsche "Olympia", sei nach 1945 nicht mehr hergestellt worden — ganz so, als verfüge der KGB nicht über eine Schreibmaschine, die man bei jedem gut sortierten Schreibmaschinenhändler in Deutschland für wenige Mark erstehen kann.
Bevor wir uns weiter mit der Frage befassen, ob dieses Ausweis-Dokument (von dessen Formular weltweit kein zweites Exemplar aufzutreiben ist) wirklich echt — oder eine Fälschung — ist, soll noch einmal auf die ungeheure politische Bedeutung hingewiesen werden, die dem "Fall Demjanjuk" von vornherein beigemessen worden ist und die sogar den israelischen Ministerpräsidenten zwang, sich schon während der Voruntersuchung einzuschalten — weil ohne dieses Dokument ein Prozeß gegen Demjanjuk kaum geführt werden konnte. Das amerikanische Büro für spezielle Untersuchungen, das sich ausschließlich mit der Verfolgung von "Nazikriminellen" in den Vereinigten Staaten befaßt, sieht seine Existenz seit langem gefährdet — seitdem es sich schon einmal kräftig "geirrt" hatte : im Fall gegen den Chicagoer Arbeiter Frank Wallus.
Im Februar 1977 klagte die amerikanische Regierung Frank Wallus offiziell an, während des Krieges an schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Polen beteiligt gewesen zu sein. Damals schworen sogar elf jüdische Zeugen vor
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Gericht, ihn dabei gesehen zu haben, wie er Menschen in Konzentrationslager trieb und Kinder vor den Augen ihrer Mütter aufs gräßlichste ermordete.
Die jüdischen Aussagen waren so erschütternd und überzeugend, daß Frank Wallus zunächst für schuldig befunden wurde, seine wahre Naziverbrecher-Vergangenheit bei seiner Einwanderung in die Vereinigten Staaten verschwiegen zu haben, was ihn erst einmal die amerikanische Staatsbürgerschaft kostete. Damit war der Weg für eine Auslieferung von Frank Wallus und seine Verurteilung frei gemacht worden.
Doch zwei Jahre später ordnete ein Berufungsgericht überraschend eine erneute Verhandlung an mit der sensationellen Begründung, die erste Instanz habe sich möglicherweise so stark geirrt, daß Wallus nun mit einem völligen Freispruch rechnen könne. Tatsächlich wurde Wallus neun Monate später für völlig unschuldig erklärt und voll rehabilitiert — weil sich beweisen ließ, daß er im Zweiten Weltkrieg überhaupt nicht am Schauplatz seiner angeblichen Verbrechen und nicht einmal in Polen gewesen war. Denn ein deutscher Anwalt in München hatte im Auftrage von Frank Wallus inzwischen herausgefunden, was den amerikanischen Behörden nicht gelungen war : Es gab noch Unterlagen der deutschen Krankenversicherung aus dem Kriege, aus denen eindeutig hervorging, daß Wallus von 1940 bis zum Kriegsende 1945 im Süden Deutschlands bei deutschen Bauern gearbeitet hatte und sogar ordentlich versichert gewesen war. Es gab außerdem eine Notiz des Suchdienstes des Roten Kreuzes in Arolsen, durch die ebenso eindeutig bewiesen werden konnte, daß Wallus die geschilderten Verbrechen in Polen nicht begangen haben konnte, weil er gar nicht in Polen gewesen war. Und es gab einen Brief des von den USA kontrollierten Berlin Document Center, aus dem hervorging, daß dieser Wallus niemals im Zusammenhang mit verbrecherischen oder nazistischen Organisationen genannt worden war. Elf andere Zeugen, die Wallus schon vor Kriegsbeginn gekannt hatten, beschworen, daß er während des Krieges niemals in Polen gewesen war und nie in einer Nazi-Uniform gesteckt hatte. Der Vorwurf, Wallus sei Angehöriger der SS gewesen, war sogar auf den ersten Blick hin lächerlich. Denn der kleine Angeklagte erreichte nicht einmal das Mindestmaß an Körpergröße, die diese Organisation von ihren Angehörigen
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verlangte. Schließlich fand man sogar die Bauern wieder, bei denen Frank Wallus im Krieg fleißig gearbeitet und gelebt hatte. Sie erinnerten sich noch recht lebhaft an "ihren Polen" und nannten ihn, als sie ihn überraschend wiedersahen, wieder ihren "Franzel" (065).
Was an diesem "Justizirrtum" besonders erschreckend ist, war die Rolle, die die amerikanischen Verfolgungsbehörden während der Voruntersuchung spielten. Denn auf der Suche nach Beweisen gegen Wallus hatte man alle in Frage kommenden Archive in ganz Europa durchsucht und schon dabei festgestellt, daß es gegen Wallus überhaupt keine schriftlichen Beweise gab. Schriftliche Beweise und Zeugen, die seine völlige Unschuld hätten beweisen können, wurden gleichfalls nicht gefunden — bis sie Wallus selbst fand : unter Aufopferung seines ganzen kleinen Arbeitervermögens. Im Grunde war den amerikanischen Behörden schon vor Erhebung der Anklage klar, daß Wallus unschuldig war : nur meinte man, ein mit viel Publizistik begleitetes Verfahren gegen einen "führenden Naziverbrecher" nicht wieder einstellen zu können.
Vor allem die israelischen Behörden zeigten sich schon lange an einer Fortsetzung der Jagd auf Naziverbrecher bis ins nächste Jahrtausend interessiert, und sie hatten sich entsprechend verhalten, als es darum ging, Frank Wallus zu überführen : Als einer der jüdischen Zeugen, denen man Bilder vorlegte, nicht in der Lage war, Frank Wallus als Täter zu identifizieren, legte man ihm schließlich nur noch ein Foto aus einer ganzen Reihe vor : das von Frank Wallus. Als der Zeuge noch immer nicht in der Lage war, den Dargestellten wiederzuerkennen, sagte ihm der israelische Inspektor, was er zu sagen hatte : das ist Frank Wallus, der Verbrecher. So wurden aus zunächst sieben Zeugen acht, zuletzt sogar elf. Sie alle beschworen schließlich, ihn wiederzuerkennen. Als Wallus auf Grund ihrer Aussagen in erster Instanz verurteilt wurde, war der Gerichtssaal erfüllt mit einer haßerfüllten Zuschauermenge. Eine Frau schrie : "Dieser Gerichtssaal riecht nach Blut. Seine Schuld darf nicht bezweifelt werden." (066)
Niemand hätte es zu diesem Zeitpunkt gewagt, Wallus für unschuldig zu erklären. Erst, als er selbst seine Unschuld durch seine in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Zeugen nachwies, bedauerte ein Teil der amerikanischen Presse den
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Justizirrtum. Die amerikanische Journalistin Flora Johnson beschrieb die "Verfolgung des Frank Wallus" als "Hexenjagd, organisiert von der US-Regierung, einem Bundesrichter, der israelischen Polizei und der Presse, die alle zusammenarbeiteten, um einen völlig unschuldigen Mann als Naziverbrecher zu verurteilen." (067)
Seitdem gibt es in den USA eine wachsende Zahl von Kritikern, die die Methoden der Nazijäger öffentlich beanstanden. Sogar die Verfassungsmäßigkeit des Büros für spezielle Untersuchungen (OSI) wird bereits in Frage gestellt (108). Denn diese Behörde, eigentlich nur eine Abteilung des amerikanischen Justizministeriums, setzt sich über alle Gesetze hinweg und wird jetzt auch im "Fall Demjanjuk" bezichtigt, gefundenes Beweismaterial, das für Demjanjuks Unschuld spricht, bis heute zurückzuhalten (068). Ein Verwandter Demjanjuks hat Klage eingereicht, denn ihm ist zu Ohren gekommen, daß diese Behörde sogar schon eine Alternative für den Fall entworfen hat, daß Demjanjuk in Israel nicht überführt werden kann : dann soll er nicht in die Vereinigten Staaten zurückgeschickt, sondern an die Sowjetunion ausgeliefert werden, wo sein Schicksal endgültig besiegelt würde. Besonders die enge Zusammenarbeit des OSI mit dem sowjetischen Geheimdienst hat bereits den Vorwurf aufkommen lassen, bei den Beamten dieser Organisation handele es sich um tendenzielle oder sogar aktive Sowjet-Agenten. Außerdem heißt es, die amerikanische Politik werde, auch mit Hilfe dieser Behörde, bewußt auf einen Kurs gelenkt, der die Vereinigten Staaten auf Kollisionskurs mit den Arabern treibe und völlig von den Interessen der israelischen Politik abhängig mache.
Im "Fall Demjanjuk" trat diese amerikanische Behörde tatsächlich eher wie eine Agentur des Staates Israel als eine amerikanische Organisation auf, deren erste Aufgabe es wäre, einen amerikanischen Staatsbürger vor Verfolgung durch das Ausland zu schützen. Sogar noch dann, als der Fall für die USA schon abgeschlossen war, weil sich Demjanjuk in Israel befand, versuchte der frühere OSI-Chef Ryan, seine persönlichen Kontakte zu Moskau zu nutzen, um Demjanjuk endlich zu Fall zu bringen. Denn einen neuen "Fall Wallus" konnte und kann man sich nicht erlauben.
Heute gehört Wallus zu jenen Amerikanern, die Demjanjuk
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verteidigen — weil sie auch von seiner Unschuld tief überzeugt sind. Aber wie im "Fall Wallus" sind die Medien, (mit Ausnahmen), zunächst gegen ihn. Das von den Sowjets in das Verfahren eingeführte "Dokument" wird auch von solchen Presseorganen und Regierungsinstitutionen unkritisch akzeptiert, die sich sonst vor Antisowjetismus überschlagen und in jeder sowjetischen Offerte "eine Falle" sehen. Als während der Verhandlungen vor dem Gericht in Cleveland aus völlig freien Stücken ein deutscher Zeuge erschien, der während des Krieges im Ausbildungslager Trawniki in der Schreibstube arbeitete — man hatte ihn nach einer Verwundung an der Front dorthin versetzt —, um zu erklären, daß es ein solches oder ähnliches Dokument nie gegeben habe, wurde er im Gerichtssaal gefragt, ob er vielleicht "im KZ Dachau" war; anderntags beschimpfte die Presse den untadeligen Zeugen als "Nazi" — weil er Demjanjuk verteidigte, indem er den einzigen materiellen Beweis gegen Demjanjuk für eine Fälschung erklärte. Als einer der Verteidiger Demjanjuks nicht zu einem verabredeten Rundfunkinterview erscheinen konnte, kommentierte der Radiosprecher dies mit den Worten, er habe wohl keine Zeit, weil er "andere Nazis" verteidige. (069)
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