Fernsehsender in Cleveland : Er ist unschuldig

Freilich gibt es auch die Behauptung einer von Cleveland aus sendenden Fernsehanstalt, daß "Demjanjuk völlig unschuldig" ist. Denn das Dokument, das damals nur als Fotokopie vorlag, hätte vor keinem objektiven Gericht auch nur die geringste Chance. Der leitende deutsche Staatsanwalt Rückerl, als Leiter der Zentralstelle der deutschen Justizbehörden für die Ermittlung von Nazigewaltverbrechern zuständig, ließ, als er die Fotokopie nur wenige Minuten betrachtet hatte, das "Beweisstück" angewidert auf seinen Schreibtisch fallen. Rückerl : "Darauf hätte ich als Staatsanwalt keine Anklage gebaut." (070)

Das Dokument, das als einziges Beweisstück dient, ist auf den folgenden Seiten abgebildet.

100


Dok. 6 : Dieser "Dienstausweis" ist das Fundament der Anklage : kein Ausstellungsdatum, keine Angaben zur Gültigkeitsdauer, Rechtschreib-

101


fehler, ausländischer Zeichenvorrat der Drucklettern, und das Fotopapier des Paßbildes hat eine Zusammensetzung, die es vor 1965 noch nicht gab.

102


Wie man diesem "Dokument", das aus vier Seiten auf einem gefalteten Blatt Papier besteht, entnehmen soll, war Iwan Demjanjuk "in den Wachmannschaften des Beauftragten des RF-SS für die Errichtung der SS- und Polizeistützpunkte im neuen Ostraum als Wachmann tätig". Er wurde dazu im Ausbildungslager Trawniki unter SS-Hauptsturmführer Streibel ausgebildet und ausgerüstet, am 22.9.1942 zu einem Liegenschaftsgut "L.G : Okzow" und am 27.3.1943 nach "Sobibor" abkommandiert. Wurde der Inhaber dieses Papiers "außerhalb des angegebenen Standortes angetroffen, ist er festzunehmen und der Dienststelle zu melden."

Nicht entnehmen kann man diesem "Dokument", wann Demjanjuk ins Ausbildungslager Trawniki gekommen und wann ihm dort dieser Ausweis ausgestellt worden sein soll, denn das Ausweispapier enthält eigentümlicherweise weder ein Ausgabedatum noch eine Gültigkeitsdauer. Schon dieser Umstand weist dieses "Dokument" als sehr sonderbares Beweisstück aus. Denn theoretisch hätte der Besitzer dieses Dokumentes durch einfache handschriftliche Eintragung auf Seite 2 "sich selbst abkommandieren" können : sein jeweiliger Aufenthaltsort wäre durch eigene "Abkommandierung" legalisiert worden.

Ein solches Dokument wäre vor allem für den Feind sehr wertvoll gewesen : der Besitzer hätte sich völlig frei in den besetzten Osträumen bewegen und überall legitimieren können, vorausgesetzt, die Eintragung auf Seite 2 stimmte mit seinem Aufenthalt überein. Aber diese Eintragung konnte er selbst vornehmen. Bekanntlich gab es in Kriegsgefangenenlagern mit sowjetischen Soldaten illegale Widerstandsgruppen. Selbst im Ausbildungslager von Trawniki, in dem insgesamt 5000 Kriegsgefangene für Wachaufgaben gedrillt worden sein sollen, wurde eines Nachts in die Waffenkammer eingebrochen. Die Wachmänner verschwanden spurlos, wahrscheinlich schlossen sie sich den im Untergrund kämpfenden Partisanen an. Die Partisanen waren das Hauptproblem der SS- und Polizeistützpunkte im "neuen Ostraum". Wer von den Kriegsgefangenen nach Trawniki kam, wurde dort für den Wachdienst gegen solche Partisanen ausgebildet. Ein Trawnikimann, der mit einem solchen "Dienstausweis" zu den Partisanen überlief, wäre mit einem Freifahrtschein ausgerüstet gewesen.

103


Eine Fälschung

Gegen die Echtheit dieses Dokuments sprechen somit viele Indizien :

Erstens trägt dieses von den Sowjets gelieferte "Dokument" kein Ausstellungsdatum. Da es sich um ein Ausweispapier handelt, fehlt diesem "Dokument" das wichtigste Element : es gab und gibt in Deutschland keinen einzigen Ausweis, dem man nicht entnehmen kann, wann er ausgegeben worden ist.

Zweitens enthält dieses "Dokument" keine Gültigkeitsdauer. Jeder Ausweis aber enthält eine Eintragung, wann die Gültigkeit erlöscht. Dies galt sogar für Ausweispapiere, die an die treuesten Diener des Naziregimes ausgegeben wurden — beispielsweise für deutsche Angehörige der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, die alle Parteimitglieder waren. Im Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (Nr. 32/1940) wird bindend vorgeschrieben, daß Dienstausweise nur für ein Jahr gültig sein dürfen und daß jeder Dienstausweis deshalb auch eine "entsprechende Jahreskennziffer" tragen muß. Der "Dienstausweis", der dem Ukrainer Demjanjuk gehört haben soll, enthält aber weder ein Ausgabedatum noch eine Gültigkeitsdauer. Unter den Kriegsbedingungen wäre solch ein "Dienstausweis" von höchstem Wert gewesen : Denn wer solch einen unbegrenzten Dienstausweis hatte, konnte theoretisch spurlos verschwinden. Er brauchte mit eigener Hand nur einzutragen, wohin er angeblich abkommandiert war — und konnte dann mit einem solchen "Dokument" von Ortschaft zu Ortschaft reisen : bis nach Berlin oder Hamburg. Da die sowjetischen Kriegsgefangenen, die sich den Deutschen als Hilfswillige zur Verfügung stellten, bei den Reichsbehörden im Verdacht standen, möglicherweise sowjetische Agenten oder Saboteure zu sein, hätte keine deutsche Behörde irgendeinem Ukrainer einen solchen Dienstausweis ausgestellt.

Drittens mußte ein Dienstausweis die Unterschrift nicht nur des Ausstellers, sondern auch des Empfängers enthalten. Zwar enthält der "Dienstausweis", der als Beweis gegen Demjanjuk verwendet wird, auch seine Unterschrift; aber mit dieser Unterschrift bestätigt er nicht den Empfang des Ausweises, sondern

104


die Entgegennahme von Socken und anderen Ausrüstungsgegenständen. Jeder deutsche Dienstausweis enthält aber einen besonderen Platz, auf dem der Empfang des Ausweises bestätigt wird. Jeder deutsche Soldat mußte in seinem Wehrpaß die Entgegennahme des Passes und eine Formel unterschreiben, in der es hieß : "Von den Bestimmungen auf Seite 54, 55 und 56 habe ich Kenntnis genommen." Denn ein Dienstausweis enthielt immer auch Bestimmungen darüber, wo, wann und wie der Ausweis benutzt werden durfte. Im sogenannten "Dienstausweis" fehlen solche Bestimmungen.

Natürlich wurden Ausweise, mit denen sich verdächtige Ausländer bewegen konnten, im Hitlerreich mit besonderer Vorsicht ausgegeben. So gab der Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes einen besonderen Befehl heraus, wie "Ausweise für fremdvölkische Bewachungskräfte der Sicherheitspolizei" auszusehen hatten. Damit es nicht zuviele unterschiedliche Ausweisformulare gab, wurde im "Befehlsblatt" sogar der Entwurf eines einheitlichen Ausweises für "fremdvölkische Wachmänner" abgedruckt; wie er aussah, zeigt die Abbildung auf der nächsten Seite.

Ausdrücklich hieß es, die Gültigkeit eines solchen Ausweises sei "jeweils auf drei Monate zu begrenzen". Dagegen weist der völlig anders geartete "Dienstausweis", den die Sowjets präsentierten, diese Merkmale nicht auf und enthält, wie gesagt, überhaupt keine zeitliche Begrenzung. Sogar das Ausgabedatum fehlt. Damit stellt dieses Dokument einen Verstoß gegen verschiedene deutsche Vorschriften dar. Ein solches Dokument kann damit als Ausweis nie existiert haben.

Der Verwaltungschef von Trawniki : "Solch ein Dokument habe ich nie gesehen"

Am 13. Juni 1987 wurde der in Mannheim lebende ehemalige Verwaltungschef des Ausbildungslagers Trawniki, Rudi Bittner, befragt, ob er jemals ein solches Dokument gesehen habe. Bittner, der ein Jahr Chef der Verwaltung in Trawniki war :

105


Dok. 7 : So sahen deutsche Dienstausweise für Ukrainer aus.

106


"Niemals." Bittner erinnerte sich, daß an die Ukrainer SS-Soldbücher ausgegeben wurden. Bittner war sehr erstaunt, auf der Seite 2 des sogenannten Dienstausweises auf dem Photo den Abdruck seines Dienstsiegels wiederzufinden : "Mein Dienstsiegel ist niemals auf irgendwelche Photos in irgendwelchen Dokumenten der Ukrainer gestempelt worden." Denn das Dienstsiegel mit der Inschrift "SS-Standortverwaltung Lublin, Zweigstelle Trawniki" wäre von ihm wie ein Heiligtum aufbewahrt worden. Schon als Bittner im Januar 1943 von Lublin nach Trawniki kam, mußte er die Übernahme dieses Dienstsiegels besonders bestätigen. Das Dienstsiegel wurde in einem Panzerschrank untergebracht, damit jeder Mißbrauch ausgeschlossen war. Im Falle eines Mißbrauchs des Dienstsiegels mußte der jeweilige Chef der Verwaltung von Trawniki mit schwersten Folgen rechnen : "In Dachau gab es eine besondere Gefangenenabteilung für Angehörige der SS, die sich solcher Dienstvergehen schuldig gemacht hatten." Wollte man nicht ins KZ kommen, mußte man solche Dienstsiegel wie das eigene Auge hüten.

Bittner erinnerte sich : "Wir hatten im Ausbildungslager Trawniki eine Angora-Kaninchenfarm. Die Felle wurden an die deutsche Luftwaffe abgegeben. Wenn eine solche Fellsendung abgefertigt wurde, hatte ich den Begleitbrief mit dem Dienststempel abzustempeln. In einem solchen Fall öffnete ich den Panzerschrank, untersiegelte den Brief und legte das Siegel sofort in den Safe zurück, den ich dann wieder sorgfältig verschloß. Es wäre mir nicht im Traum eingefallen, dieses Siegel einer anderen Dienststelle im Lager anzuvertrauen, die damit serienweise Photos in irgendwelchen "Dienstausweisen" abstempeln könnte. Es gab nur ein Exemplar dieses Dienstsiegels. Weder ich noch meine Vorgänger Struck und Nitzschke hätten es jemals erlaubt, damit Photos abzustempeln. In unserer Dienststelle sind überhaupt niemals Photos abgestempelt worden. Dies wäre Aufgabe der Dienststelle von Drechsel gewesen, zu dem ich ein außerordentlich schlechtes Verhältnis hatte und der niemals im Besitz des Siegels war."

Interessanterweise hat die israelische Anklagebehörde darauf verzichtet, diesen wichtigen Zeugen jemals zu befragen : Denn er bestätigt, daß es solch einen "Dienstausweis" nie gegeben hat.

107


War Demjanjuk Wächter in einem Konzentrationslager ?

In der oben zitierten Vorschrift heißt es übrigens, daß "die fremdvölkischen Wachmänner nur zur Bewachung von fremdländischen Häftlingen verwendet werden dürfen." Dies weist auf den niederen Status hin, den jene Wachmänner bei den Deutschen hatten : sie sollten keinen deutschen Häftling bewachen dürfen, weil damit die deutsche Ehre beschmutzt würde. In den Konzentrationslagern auf polnischem Gebiet gab es keine deutschen Gefangenen, sondern nur Juden, Polen und andere "Fremdvölkische". Also hätte auch Iwan Demjanjuk einen Ausweis wie oben abgebildet besitzen müssen — wenn er je in einem solchen Konzentrationslager tätig war.

Wenn Ausweise gedruckt wurden, mußten sie einen zusätzlichen Eindruck erhalten : Jeder deutsche Ausweis trägt — meist am unteren Rande — eine Nummer, die darauf schließen läßt, wer den Ausweis gedruckt hat. Aber der sogenannte Dienstausweis, der Demjanjuk gehört haben soll, enthält kein solches Drucker- oder Formularzeichen.

Sogar Ausweise für deutsche SS-Unterführer mußten eine "Beglaubigungsmarke" enthalten, aus der hervorging, wo sich der SS-Mann zu welchem Zeitpunkt aufhalten durfte. Solch ein Ausweis mußte immer wieder vom Vorgesetzten beglaubigt werden. Um zu verhindern, daß sich der SS-Mann durch handschriftliche Eintragung in seinen Ausweis irgendetwas "selbst beglaubigte", verbot der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, deutschen Polizeidienststellen nachträgliche Eintragungen mit der Hand. Aber der sogenannte Dienstausweis Iwan Demjanjuks enthält solche handschriftlichen Eintragungen.

Um den Mißbrauch von Dienstausweisen zu verhindern, befahl Himmler, alle Ausweise nach dem Ende ihrer Gültigkeit "sofort einzuziehen und zu vernichten"; daß Demjanjuks "Ausweis" nicht vernichtet wurde, sondern auf wunderbare Weise beim KGB landete, spricht nicht unbedingt für seine Echtheit. Für fremdländische Hilfswillige, die in einer Truppe Dienst taten, galt weiter die Vorschrift, daß sie mit einem "Kennbuch" ausgestattet werden mußten. Diese "Kennbücher" mußten

108


zweisprachig sein, denn auch der Inhaber sollte wissen, was in seinem Kennbuch stand. Iwan Demjanjuk, der nie Deutsch sprach, hätte seinem "Dienstausweis" überhaupt nichts entnehmen können — denn er verstand ja nur Ukrainisch. Außerdem wurden solche Hilfswilligen, die in einer Truppe Dienst taten, mit einer "Erkennungsmarke mit Schnur" ausgerüstet, die sie um den Hals tragen mußten. Diese Erkennungsmarke mußte in der Ausrüstungsliste mit aufgeführt werden. Aber die Ausrüstungsliste im sogenannten "Dienstausweis" von Demjanjuk enthält keinen Hinweis auf solch eine Erkennungsmarke. Natürlich ließe sich einwenden, daß die Männer in Trawniki keiner Erkennungsmarke bedurften, weil sie nicht für den Fronteinsatz ausgebildet wurden. Aber sie wurden sehr wohl für den Einsatz gegen Partisanen trainiert, daher waren auch sie Waffenträger, wie übrigens auch in der Ausrüstungsliste in dem sogenannten Dokument dargestellt wird.

Wie der mysteriöse sowjetische Zeuge Daniltschenko, mit dem eigentlich alles begann, ausgesagt haben soll, war Demjanjuk "wie ein SS-Mann" ausgerüstet. Aber die in dem sogenannten Dienstausweis vorhandene Ausrüstungsliste enthält keine einzige Eintragung, die darauf schließen läßt, daß der Besitzer dieser Karte mit einer Waffe ausgerüstet wurde : nicht einmal die Nummer des einfachen Karabiners, den die Männer von Trawniki bei Außeneinsätzen erhielten. Daraus müßte man folgern, daß ukrainische Wachmänner Waffen tragen durften, die in ihren Ausweisen gar nicht registriert waren. Ein fremdländischer Wachmann, der diesen "Dienstausweis" besaß, durfte entweder überhaupt keine — oder eine genau bezeichnete Waffe mit sich führen. Aber aus der Ausrüstungsliste ist nicht zu entnehmen, welche Waffe er überhaupt besitzen durfte. Auch diese Unvorsichtigkeit hätten die Deutschen unter den damaligen Umständen kaum begangen.

Demjanjuk, so heißt es im "Dienstausweis", sei 1,75 m groß. Aber in Wirklichkeit mißt der Iwan Demjanjuk, der in Israel vor Gericht steht, 1,80 m : als hätten die Deutschen ihre Gefangenen und Helfer nicht einmal richtig gemessen — oder als sei Demjanjuk, inzwischen 67 Jahre alt, um 5 cm gewachsen.

Jahrelang mußten sich alle technischen Untersuchungen des einzigen Beweisstückes auf eine Kopie stützen. Der deutsche

109


Sachverständige Erich Schock kam im März 1986 zu folgendem Ergebnis :

Untersuchungsbefunde und Bewertung

Der zur Untersuchung vorliegende Ausweis ist abgebildet in einer auf elektrostatischem Weg mit Trockentoner hergestellten Kopie. (Blatt 1 mit 4 und Blatt 2 mit 3)

Die mitabgebildete Maßeinheit in Zoll läßt davon ausgehen, daß es sich um eine Bildwiedergabe in Original-Größe handelt.

Formular :

Über das Druckverfahren des Formulars und der Schrifteinfärbung lassen sich anhand der mangelhaften Bildwiedergabe keine beweiserheblichen Aussagen machen.

Hinsichtlich des Druckbildes kann eine Aussage hinsichtlich echt/nachgeahmt grundsätzlich nur dann gemacht werden, wenn zum Vergleich ein authentisches Formular verwendet werden kann, und ein solches Formular liegt hier nicht vor.

Der Formulardruck weist jedoch folgende Besonderheiten auf :

Ausfüllschriften :

Die maschinenschriftlichen Eintragungen zeigen eine "Pica"-Druckschrift. Nach meinen Unterlagen handelt es sich um eine Schriftart, deren Typen seit 1928 von den AEG-Werken in Erfurt hergestellt wurden.

Über die Handschriften, die wahrscheinlich mit einem flüssigen Schreibmittel (Tinte) eingetragen wurden, können keine weiteren Bewertungen vorgenommen werden.

110


Zusammenfassende Bewertung :

Das vorliegende Untersuchungsmaterial läßt grundsätzlich keine beweiserhebliche Aussage darüber zu, ob mit dieser Kopie ein authentischer oder nachgeahmter Ausweis abgebildet wurde.

Verschiedene Mängel in der Druckbildgestaltung lassen jedoch vermuten, daß der der Kopie zugrundeliegende "Dienstausweis" nachgeahmt worden ist.

Erich Schock
Kriminaltechnischer Sachverständiger

"Schnurschuhe"

Prof. F. Winterberg, Professor für theoretische Physik an der Universität von Nevada, wies im übrigen darauf hin, daß der Dienstausweis auch interessante Schreib- und Druckfehler aufweist — auf einem offiziellen Ausweis beispielsweise "Schnurschuhe" und "fest zu nehmen". (092)

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, über die Echtheit dieses eigenartigen "Dokuments" ein Urteil abzugeben, das zur Grundlage für eine Verurteilung Iwan Demjanjuks werden könnte : Erstens käme man in der Echtheits-Frage weiter, wenn es weitere Dokumente dieser Art gäbe, mit denen man dieses Beweisstück vergleichen könnte. Zweitens gibt es noch lebende Zeugen, die während des Krieges in der Verwaltung des Ausbildungslagers Trawniki gearbeitet haben. Sie müssen sich erinnern können, ob sie solche Dokumente ausgegeben haben. Denn in Trawniki wurden insgesamt 3500 bis 5000 Mann ausgebildet, so daß es Tausende solcher "Dokumente" gegeben haben muß.

Aber selbst der deutsche Holocaust-Sachverständige Dr. Scheffler aus Westberlin, der vor dem amerikanischen Gericht und später dem Gericht in Israel die "Echtheit" dieses Dokuments beschwor, mußte auf Fragen zugeben, "niemals eine identische Karte" gesehen zu haben. Er gründete sein Urteil auf "Indizien", beispielsweise auf die auf dem "Dienstausweis" befindliche Unterschrift des Lagerkommandanten von Trawniki, Streibel. Doch daß man eine Unterschrift, die sich auf hunderten Dokumenten befindet, sehr leicht "transplantieren" kann, weiß jeder Dokumentensachverständige; aber Dr. Scheffler ist kein Dokumentensachverständiger. Offenkundige Feh-

111


Dok. 8 : Kriminaltechnisches Gutachten

112


113


ler in dem sogenannten "Dienstausweis" wurden von Scheffler deshalb gar nicht erkannt; später, vor dem Gericht in Israel, als man ihm dies vorhielt, gab er die Fehler zu, aber mit der einschränkenden Bemerkung, damals seien die Verhältnisse vielleicht zu turbulent gewesen, um ein einwandfreies Dokument herausgeben zu können . . .

Schon der United States District Court in Cleveland/Ohio, der die Auslieferung Demjanjuks verhandelte, kam zum Schluß : "Keine Prozeßpartei konnte ein exakt gleiches Dokument vorlegen, und die Regierung weiß nichts über die Existenz eines anderen Dokumentes, das der Trawniki-Karte ähnlich wäre." (071) Mit anderen Worten : man ging von der "Echtheit" dieses angeblichen Dokuments aus, obgleich es kein einziges Vergleichsstück gab.

Die Verteidigung Demjanjuks hat sich weitaus mehr Mühe gegeben, die Echtheit oder Fälschung dieses sogenannten Dokuments nachzuweisen. Doch das für alle Militärdokumente zuständige westdeutsche Militärarchiv in Freiburg, Teil des staatlichen Bundesarchivs in Koblenz, teilte schließlich nach intensiven Forschungen mit, "daß ein vergleichbares Dokument hier bislang nicht in Erscheinung getreten ist." (072)

Die Sachverständigen dieses Archivs weisen darauf hin, daß selbst dann, wenn dieses offenbar einmalige Dokument echt sein sollte, daraus nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Demjanjuk auch in einem Konzentrationslager gewesen war. Zwar wurde in der Presse der Eindruck vermittelt, Trawniki sei ein "berüchtigtes" Lager gewesen, in dem Männer für den Dienst in Konzentrationslagern ausgebildet wurden. Die osteuropäische kommunistische Presse berichtete — wie die Belgrader Zeitung Politika Ekspres — über "ein nazistisches Zentrum zur Ausbildung von KZ-Wächtern". Aber nicht einmal die Lagerverwaltung von Trawniki, an der Spitze der Kommandant Streibel, wußte etwas davon, daß einige wenige Männer, die hier ausgebildet wurden, später auch in Konzentrationslagern Dienst taten : dies war der Grund dafür, daß Lagerkommandant Streibel nach jahrelangen Verhandlungen in Hamburg schließlich freigesprochen wurde. Die meisten fremdländischen Wachmänner, die in Trawniki gedrillt wurden, haben niemals ein Konzentrationslager gesehen und erfuhren von deren Existenz erst nach Kriegsende.

114


Bei der weiteren Analyse des angeblichen Dokuments kamen die unabhängigen Sachverständigen des deutschen Militärarchivs zu folgenden Schlüssen :

Wie sich aus der vierten Seite dieses angeblichen Dokuments ergibt, hatte der Besitzer eines solchen Dokuments eine "Residenzpflicht" : Er durfte sich nur dort aufhalten, wohin er abkommandiert war. Aber wie sich aus dem Ausweispapier ergibt, war der Besitzer dieses Dokuments — wenn es überhaupt echt ist — zunächst Wächter auf einem deutschen Liegenschaftsgut namens Okzow, um erst dann nach Sobibor abkommandiert zu werden. Hier fehlt die Angabe, daß er ins Konzentrationslager Sobibor abkommandiert wurde, was nicht ausschließt, daß er im Raum von Sobibor, wo es viele Lager und schutzbedürftige Objekte gab, Wachmann war — und das Konzentrationslager nie gesehen hat. Und am wichtigsten : wenn dieses Dokument echt sein soll, ergibt sich aus ihm gerade nicht, daß Demjanjuk im Konzentrationslager von Treblinka gewesen ist — wie es die Anklage behauptet. Somit beweist dieses Dokument selbst dann, wenn es echt sein sollte, nicht, daß der Inhaber jemals "zu Bewachungsaufgaben in einem Konzentrationslager herangezogen wurde."

Hingegen, so meint das deutsche Militärarchiv in Freiburg, "brauchen die Einlassungen Demjanjuks, der Waffen-SS angehört zu haben, nicht wahrheitswidrig zu sein. Er kann nach dem Juli 1943 durchaus noch zur Waffen-SS gekommen sein." Denn in September 1943 hatten die Deutschen damit begonnen, auch kriegsgefangene Ukrainer für den Wehrdienst zu rekrutieren.

Ähnliche Auskünfte erhielt man von allen Seiten : niemand hatte jemals ein solches oder ein ähnliches Dokument gesehen. Der Leiter der Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg, Staatsanwalt Streim, erklärte dies sogar schriftlich (073). Auch die Amerikaner und später die Israelis wurden nicht fündig, obgleich ihnen beispielsweise das Berlin Documentation Center offenstand — das der Verteidigung verschlossen blieb : Auf Anfragen stellte diese Sammelstelle nationalsozialistischer Dokumente zwar mehrere Kilogramm Material zur Verfügung — aber kein einziges Dokument ähnelte dem, auf das sich die Anklage in Jerusalem

115


stützt, und in keinem einzigen Dokument ist die Rede von Iwan Demjanjuk.

Die Verteidigung informierte sich auch bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft; denn dort waren vor einem deutschen Gericht jahrelang Prozesse gegen KZ-Wächter geführt worden. Die Staatsanwaltschaft, die gegen diese KZ-Wächter Beweise zusammentrug, gilt also als äußerst sachkundige Einrichtung für alles, was mit Konzentrationslagern der Deutschen in Polen zusammenhängt. Der zuständige Staatsanwalt Spieß erklärte zunächst, "er glaube", schon einmal ein solches Dokument gesehen zu haben. Aber bei weiteren Nachforschungen stellte er fest, daß das Dokument, an das er sich erinnerte, völlig anders aussieht. Das Dokument, das sich im Besitz der Staatsanwaltschaft Düsseldorf befindet, gehörte einem gewissen Swidersky. Der Staatsanwalt am Ende seiner Nachforschungen : "Bei den Unterlagen des Verfahrens gegen Swidersky befindet sich kein dem "Dokument Demjanjuk" ähnliches Ausweisdokument." (074)

"Nie gesehen"

Die Deutsche Dienststelle in Berlin, die sich vor allem mit der "Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht" befaßt, konnte nur "feststellen, daß ausländische Freiwillige im Rahmen der Wehrmacht Soldbücher und auch Erkennungszeichen erhielten. Sie glichen denen der deutschen Soldaten bzw. denen der Angehörigen der Waffen-SS." Auch das amerikanische Office of Special Investigations hatte offenbar schon die Auskünfte dieser deutschen Dienststelle bemüht — nachdem man im amerikanisch kontrollierten Berlin Documentation Center nicht fündig geworden war. Deshalb die weitere Auskunft der Deutschen Dienststelle in Berlin : "Wir sind in der Angelegenheit des Herrn Iwan Demjanjuk bereits verschiedentlich tätig geworden. Unsere Nachforschungen über etwaige Dienstleistungen für die deutsche Wehrmacht sind leider ergebnislos verlaufen" (075). Ein gleiches oder nur ähnliches "Dokument" hatte man auch dort nie gesehen.

"Darauf ist keine Anklage zu bauen"

Als Dr. Rückerl, der Leitende Staatsanwalt der Ludwigsbur-

116


ger Zentralstelle, dieses "Dokument" sah, erklärte er, als Staatsanwalt würde er, nur auf ein solches Dokument gestützt, keine Anklage erheben. Auch bei ihm befindet sich kein gleiches oder ähnliches Dokument, nicht einmal ein Hinweis auf "Iwan den Schrecklichen" : "Die Frage, ob und auf welche Weise Zeugen gesehen haben können, daß ein Ukrainer den Motor der Gaskammer bedient hat, und ob Demjanjuk die Person war, die man als "Iwan der Schreckliche" bezeichnete, kann nur durch eine Vernehmung dieser Zeugen geklärt werden. Ich selbst kann dazu keine Stellung nehmen."

Zeuge : Niemand konnte irgendetwas sehen

Nachdem Dr. Rückerl, der als führender juristischer Fachmann auf diesem Gebiet gilt, pensioniert worden war, erkundigte man sich bei seinem Nachfolger, ob es vielleicht inzwischen neue Erkenntnisse gebe. An seiner Stelle erklärte Staatsanwalt Dressen : "Neue Erkenntnisse zur eventuellen Mitwirkung von Hiwis bei Vergasungen in Treblinka haben sich nicht ergeben." (093) Sie können sich auch nicht ergeben, denn der in Berlin lebende Zeuge Otto Horn hatte schon erklärt, er selbst habe niemals sehen können, wer den Gasmotor wirklich bediente — obgleich er laut Prozeß den Abtransport der Leichen beaufsichtigt und kommandiert hatte.

Der "Sachverständige"

Eine Anfrage bei Dr. Scheffler, der vor den amerikanischen Behörden die Echtheit des sogenannten Dokuments beschworen hatte, ergab, "daß er kein Vergleichsstück kenne. Als ich", so heißt es in einer eidesstattlichen Erklärung des Gesprächspartners, "Herrn Scheffler darauf hinwies, daß alle meine Bemühungen, in deutschen Archiven, in deutschen Gerichtsakten usw., ein gleiches oder ähnliches Dokument zu finden, fruchtlos geblieben seien, erklärte mir Herr Scheffler, daß es gleiche oder ähnliche Dokumente in Deutschland auch gar nicht gebe. Ich wies Herrn Scheffler darauf hin, daß aus dem Dokument gar nicht hervorge-

117


he, daß Demjanjuk in Treblinka gewesen sein soll. Herr Scheffler erklärte, dies sei "ein Fehler" im Dokument, aber er könne mir nicht erklären, wie es zu diesem Fehler gekommen sei." (076) Dr. Scheffler, ein Historiker im Bereich der politischen Wissenschaft aber kein Dokumenten-Sachverständiger, hat auch in der Sowjetunion nie ein gleiches oder ähnliches Dokument gesehen.

Doch zum Glück gibt es noch lebende Zeugen, die in der Verwaltung des Ausbildungslagers Trawniki tätig waren :

Unter ihnen befindet sich Heinrich Schäfer, ein Volksdeutscher aus der Sowjetunion, der zwischen 1941 und 1944 in Trawniki weilte, also das Lager unmittelbar nach seiner Gründung kennenlernte und nicht eher verließ, bis es aufgelassen wurde. Heinrich Schäfer lebt heute auf einem Dorf unweit der deutschen Stadt Kassel.

Schon Anfang 1980 erhielt Schäfer nach telefonischem Anruf überraschenden Besuch von einem Herrn, der sich als Angestellter des amerikanischen Generalkonsulats vorstellte. In Wirklichkeit handelte es sich um einen gewissen Charig, Beamter der Überseeabteilung des amerikanischen Justizministeriums. Charig begehrte, mit Schäfer über dessen Zeit im Lager Trawniki zu sprechen, und brachte eine Fotokopie des "Dienstausweises" gleich mit. Es gehe, so erklärte Charig, darum, den darauf abgebildeten Demjanjuk zu entlasten. Nach wenigen Wochen erhielt Schäfer noch einen Hausbesuch, diesmal von drei Herren : Herrn Charig, einem Vertreter der amerikanischen Generalstaatsanwaltschaft und einem Beamten des Office of Special Investigations. Von ihnen gründlich vorbereitet, wurde Schäfer schließlich ins amerikanische Generalkonsulat in Frankfurt am Main geladen, wo er seine Aussage machte — diesmal auch in Anwesenheit eines Vertreters der Verteidigung Demjanjuks.

Noch einmal mit dem "Dienstausweis" konfrontiert, erklärte Schäfer zwar zunächst, er erinnere sich, "daß alle Männer, die in Trawniki ausgebildet wurden, solch eine offizielle Identitätskarte erhielten. Auch ich hatte eine solche Identitätskarte, ja." Aber dies war nicht die Wahrheit, denn in Schäfers Besitz befindet sich noch das Ausweispapier, das ihm ausgestellt wurde — und das sieht ganz anders aus !

Im weiteren Verlauf des Verhörs in Anwesenheit des Vertei-

118


Dok. 9 : Der Dienstausweis des Zeugen Schäfer

119


digers von Demjanjuk geriet alles ins Schwanken, was Schäfer zunächst erklärt hatte : "Ich weiß nicht, ob ich eine solche Karte hatte. Ich weiß auch nicht, ob ich eine ähnliche Karte hatte." Schließlich wußte dieser Zeuge nicht einmal, "ob irgend jemand in Trawniki solche Karten erhalten hat."

Unmittelbar nach diesem Verhör schrieb Schäfer Herrn Charig einen Brief : Er beschwerte sich bitter darüber, daß ihn dieser aufs Kreuz legen wollte. Er hätte niemals in ein Gespräch mit Charig eingewilligt, wenn ihm dieser nicht eingeredet hätte, Schäfer könne mit seiner Aussage einem Verfolgten helfen. Schäfer verfaßte die nachfolgend zitierte eidesstattliche Erklärung :

Eidesstattliche Erklärung/Affidavit

Ich,

Heinrich Schäfer,

erkläre hier unter Eid :

l.) Von mir ist schon zuvor eine Erklärung vor dem US-Generalkonsul über meinen Dienst im Ausbildungslager Trawniki/Polen während des 2. Weltkriegs abgegeben worden.

2.) Das Ausbildungslager Trawniki diente der Ausbildung von Wachmännern für landwirtschaftliche Güter in Polen, an deren Spitze Volksdeutsche standen. Diese landwirtschaftlichen Güter hatten die Aufgabe, zur Lebensmittelversorgung unter Kriegsbedingungen beizutragen. Aufgabe der Wachmänner war es außerdem, Eisenbahnbrücken und Lagerhäuser, in denen Lebensmittel aufbewahrt wurden, zu bewachen. Einige von ihnen wurden auch zum Dienst in den Konzentrationslagern im Bereich Lublin (Polen) verpflichtet.

3.) Ich war in Trawniki in jenem Teil der Verwaltung beschäftigt, dessen Aufgabe es war, die dem Ausbildungsbataillon zugeteilten Ukrainer zu identifizieren und kontrollieren. Außerdem gehörten Finanz- und allgemeine Lagerverwaltung zu diesem Bereich.

4.) In den Jahren meiner kontinuierlichen Diensttätigkeit, also zwischen 1941 und 1944 im Lager Trawniki, ist niemals einem Wachmann ein Identifikationspapier ausgestellt worden, das gleichzeitig eine Liste über empfangene Ausrüstungsgegenstände enthielt. Die Ausrüstungsliste bestand aus einem besonderen Do-

120


kument, das in der Lagerverwaltung, in der ich arbeitete, aufbewahrt wurde.

5.) Die Ausrüstungsliste für Wachmänner enthielt auch immer den Karabiner, der an den Wachmann ausgegeben wurde, und dessen Nummer. Die Munition für diese Waffe wurde dort ausgegeben, wo der Wachmann eingesetzt war. Es ist völlig unvorstellbar, daß an einen Wachmann kein Karabiner ausgegeben wurde, denn dieser war gewissermaßen seine rechte Hand, ohne die er seinen Dienst nicht ausführen konnte.

6.) Die Kopie der Identifikationskarte, die mir durch den Vertreter der US-Regierung gezeigt wurde, enthält neben einer Ausrüstungsliste auch Hinweise auf dienstliche Versetzungen zu einem landwirtschaftlichen Gut in Okzow sowie Sobibor. Dieses Dokument kann nicht in Trawniki herausgegeben worden sein.

7.) Dienstliche Versetzungen wurden niemals auf Identifikationsdokumenten verzeichnet. Solche Informationen wurden nur in den Akten der jeweils zuständigen Kommandostelle aufbewahrt. Auch mußte auf jeder Identifikationskarte das Datum der Herausgabe stehen; andernfalls war ein solches Papier automatisch ungültig.

8.) Jeder Wachmann in Trawniki, ich eingeschlossen, hatte ein Identifikationspapier, auf dem sein Name nur einmal erschien. Eine solche Karte wie jene, die mir gezeigt wurde und die zweimal den Namen Iwan Demjanjuk ausweist, ist von mir nie ausgegeben worden. Ich kenne solche Karten nicht.

9.) Bei meiner vorangegangenen Befragung vor dem US-Konsul wurde ich niemals zu meiner Meinung über die Authentität der "Demjanjuk-Karte" gefragt. Ich erklärte, daß ich niemals eine Karte wie diese während meiner Dienstzeit in Trawniki gesehen hatte, und nahm an, daß diese Zeugenaussage ausreichend sei.

Natürlich reichte dies der Anklage nicht. Kaum war Demjanjuk an Israel ausgeliefert worden, wurde der Zeuge Heinrich Schäfer erneut belästigt. Schäfer wurde, diesmal von zwei Israelis, abermals vernommen, fünf Stunden lang, in Anwesenheit zweier deutscher Polizeibeamter. Als das Verhör auch noch am nächsten Tag fortgesetzt wurde, besann sich Schäfer plötzlich anders : Jetzt "erinnerte" er sich an die Identitätskarte, obgleich er auch weiter "keine Details" eines solchen Dienstausweises beschreiben konnte. Den Vertretern der is-

121


Dok. 10 : Schäfers eidesstattliche Erklärung

122


raelischen Anklage genügte es, daß Schäfer plötzlich erklärte, "die Karte sieht authentisch aus."

Auf ähnliche Weise wurden alle Zeugen "bearbeitet", bis sie erklärten, was eher ins Bild der Anklage paßte. Eine Ausnahme machte ein anderer Angehöriger der Verwaltung in Trawniki, denn seine Aussage war von Anfang an so, daß sie von der Anklage nicht verwendet werden konnte.

Dieser Zeuge erklärte vor einem deutschen Notar :

— Während des 2. Weltkrieges wurde ich zur Waffen-SS eingezogen. Nachdem ich 1941 verwundet war, wurde ich zur SS-Standortverwaltung Lublin versetzt. Diese kommandierte mich zur Außenstelle Trawniki ab.

— In Trawniki war ich als Rechnungsführer tätig, mir oblag die Besoldung der Angehörigen der SS und der Wachmannschaften, die sowohl im Lager als auch auf Außenstellen (Liegenschaftsgütern) eingesetzt waren.

Das Dokument, das mir in einer Fotokopie gezeigt wurde, ist mir nicht bekannt und m. E. nicht in Trawniki ausgestellt.

— Für die Rekrutierung, Verwaltung, Ausrüstung und den Einsatz der Wachmänner war die Lagerkommandantur zuständig. Sie unterstand dem Meister der Schutzpolizei Drechsel und war auch räumlich getrennt von uns.

— Das Lager Trawniki unterstand dem SS- und Polizeiführer in Lublin.

— Die Außenstelle der Standortverwaltung hatte lediglich die Aufgabe, die wirtschaftliche Versorgung des Lagers zu betreiben (Wehrsold, Verpflegung, Bekleidung).

— Das Dienstsiegel der Standortverwaltung durfte nur vom Leiter der Außenstelle für Angehörige der Standortverwaltung verwendet werden.

— Das Dienstsiegel der Lagerkommandantur war anders als auf der vorgezeigten Fotokopie. Abdrücke hiervon befinden sich in meinem Besitz.

— Nach Belehrung über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und auf die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich oder fahrlässig falsch abgegebenen Erklärung an Eides Statt hingewiesen, versichere ich hierdurch vor dem Notar an Eides Statt, daß mir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit meiner Angaben entgegensteht.

123


— Vorstehendes Protokoll wurde dem Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig, wie folgt, unterschrieben :

(Es folgen die Unterschriften des Zeugen und des Notars in Bargteheide/Holstein. Die Erklärung an Eides Statt erfolgte laut Deckblatt am 7. Dezember 1983).

Dieser Zeuge, der heute in Hamburg lebt, war sogar bereit, vor dem Gericht in Cleveland/Ohio auszusagen, das über die Auslieferung Demjanjuks an Israel befinden mußte. Er erschien dort — und wurde von den Vertretern der Anklage wie ein Schuldiger behandelt. Die Presse stellte ihn als "Nazi" dar, der nichts anderes vorhabe, als den "Naziverbrecher" Demjanjuk zu schützen. Inzwischen hat dieser Zeuge weitere Fehler an dem sogenannten Dokument festgestellt. Er ist auch bereit, vor dem israelischen Gericht auszusagen — wenn dieses auf seine Aussage Wert legen sollte. Doch die Anklage gegen Demjanjuk will diesen Zeugen gar nicht hören. Zwar ist er der einzige Zeuge, der völlig eindeutig weiß, daß dieses Dokument niemals in Trawniki ausgegeben wurde — wer sollte es sonst wissen ? Aber obgleich er zweifellos ein wichtiger Zeuge ist, wird er nicht gehört. Stattdessen lud die Staatsanwaltschaft in Jerusalem die ehemalige Hamburger Staatsanwältin Grabert vor, die natürlich niemals in Trawniki war und alles nur aus dem jahrelangen Trawniki-Verfahren gegen den ehemaligen Kommandanten dieses Lagers, Streibel, weiß : nur ist in diesem Verfahren weder solch ein Ausweis noch natürlich der Name Iwan Demjanjuk vorgekommen. Sie konnte in Jerusalem nur bestätigen, daß sie die Unterschrift des ehemaligen Lagerleiters von Trawniki, Streibel, auf der sogenannten Identitätskarte wiedererkennt.

Dies tat auch Streibel selbst. Denn Streibel, von der Anklage freigesprochen, lebte bis 1986, dem Jahr seines Todes, gleichfalls in Hamburg. Er erklärte zu dem "Dokument" folgendes :

Eidesstattliche Versicherung.

Ich versichere hierdurch an Eides Statt, nachdem ich zuvor auf die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und auf die

124


Strafbarkeit unrichtiger eidesstattlicher Versicherungen hingewiesen worden bin, was folgt :

Ich bin mit der Fotokopie einer Urkunde bekannt gemacht worden, welche meine Unterschrift trägt.

Diese Urkunde wurde — laut Fotokopie — vom "Beauftragten des Reichsführers-SS für die Errichtung der SS- oder Polizeistützpunkte/Dienstsitz Lublin/Ausbildungslager Trawniki" auf den Namen eines gewissen Iwan Demjanjuk ausgestellt und trägt, was mir auffällt, kein Ausstellungsdatum, obgleich Dokumente in aller Regel mit einem Datum versehen werden.

Bei näherer Betrachtung der Fotokopie bin ich zu folgendem Schluß gekommen :

Meine Unterschrift als "SS-Hauptsturmführer", die auf der Fotokopie sichtbar ist, ist offenbar echt, aber ich kann mich nicht erinnern, solch eine Unterschrift jemals auf dieses oder ein ähnliches Dokument gesetzt zu haben. Ich wäre nur dann in der Lage, die Echtheit des Dokuments bzw. meiner Unterschrift auf diesem Dokument zu bestätigen oder eindeutig abzuleugnen, wenn mir ein Original vorgelegt würde.

Ich kann auch nicht mit Sicherheit sagen, ob solche Dokumente überhaupt von meiner damaligen Dienststelle ausgegeben wurden.

Herr Demjanjuk ist mir unbekannt. Es gab in Trawniki Ukrainer. Diese wurden vor allem eingesetzt, um Landgüter zu bewachen. Endete eine Kommandierung, kamen sie in der Regel nach Trawniki zurück, ehe sie woandershin kommandiert wurden.

Ich bin der damalige SS-Hauptsturmführer Karl Streibel, leitete das Lager Trawniki und wurde nach einer Hauptverhandlung, die von 1972 bis 1976 dauerte, freigesprochen. Ich war also, wie das deutsche Gericht durch Urteil bestätigte, als Leiter des Lagers Trawniki niemals an irgendwelchen Verbrechen oder deren Vorbereitung beteiligt.

Ich versichere an Eides Statt, daß meine vorstehenden Angaben voll und ganz der Wahrheit entsprechen.

Ich gebe diese Erklärung gegenüber einem US-amerikanischen Gericht zur Glaubhaftmachung einer Aussage ab.

Hierüber ist dieses in Urschrift bei mir verbleibende Protokoll aufgenommen, vorgelesen, von dem Beteiligten genehmigt und eigenhändig, wie folgt, unterschrieben, auch von mir, dem Notarvertreter, unterschrieben und besiegelt worden.

125


Dok. 11 : Eidesstattliche Versicherung des früheren Kommandanten von Trawniki — ist seine Unterschrift auf Demjanjuks "Ausweis" echt ?

126


127


Die Anklage gegen Demjanjuk bemühte natürlich auch die Sowjetunion. Dort waren Sowjetsoldaten, die nach dem Sommer 1941 in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten und anschließend ins Ausbildungslager Trawniki gekommen waren, verhört und strafrechtlich verfolgt worden. Doch keiner dieser Trawniki-Männer erinnerte sich an einen Ausweis, und natürlich konnte keiner von ihnen auf einem der ihnen gezeigten Bilder Demjanjuk wiedererkennen.

So gibt es nicht nur kein gleiches oder ähnliches Dokument — weder in der Sowjetunion noch in Deutschland oder anderswo. Es gibt auch keinen einzigen Zeugen — weder aus den Reihen der ehemaligen Mannschaft noch der deutschen Verwaltung von Trawniki —, der sich erinnern konnte, solch ein Dokument je gesehen zu haben. 1973 war im Rahmen des Strafverfahrens gegen Lagerkommandant Streibel auch Helmut Leonhardt als Zeuge befragt worden. Der Polizist hatte im Lager von Trawniki die Mannschaftskartei geführt. Er erinnerte sich sehr genau an diese Kartei, aber an keinen Ausweis, den man den Angehörigen der Lagermannschaft ausgegeben hätte. Erst im Jahre 1986, als gegen Demjanjuk immer noch keine Zeugen gefunden worden waren, erinnerte man sich in Jerusalem an diesen Mann. Anfang 1986 erhielt das Bundeskriminalamt in Wiesbaden einen Anruf. Es erschien ein Herr Horowitz, der einen englisch verfaßten Brief des israelischen Staatsanwalts bei sich hatte. Darin wurde das BKA um "Rechtshilfe" gebeten. Dies war ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, denn normalerweise hätte das Bonner Auswärtige Amt von einem israelischen Rechtshilfebegehren informiert werden müssen. So aber umging man die normalen Kanäle : das BKA bat die Staatsanwaltschaft in Köln, den Israelis bei der Suche nach Zeugen gegen Demjanjuk behilflich zu sein. Im Juli 1986 wurde dann der Zeuge Leonhardt erneut vernommen, mit erstaunlichem Erfolg. Denn woran er sich als Zeuge dreizehn Jahre zuvor nicht erinnern konnte, wurde ihm plötzlich klarer : die Angehörigen der Lagermannschaft besaßen eine Identitätskarte.

Leonhardt : "Ich bekam solche Identitätskarten nur selten in meine Finger, denn ich hatte mit ihnen nichts zu tun. Aber sie sind mir nicht unbekannt. Ich kann genau die Unterschrift von Streibel erkennen."

128


Es war ihm passiert, was für viele Zeugen in vergleichbaren Fällen typisch ist : die unverkennbare Unterschrift Streibls dient dem Zeugen, das ganze Dokument für richtig zu halten. Der israelischen Anklage genügte dies. Doch ist diese Aussage von Leonhardt zweifellos falsch. Denn einem anderen Angehörigen der Lagerverwaltung fiel sofort auf, daß niemand anders als Leonhardt selbst solche Ausweispapiere ausgegeben haben muß — wenn es überhaupt solche Identitätskarten gab. Die Erklärung Leonhardts, er habe "mit ihnen nichts zu tun gehabt" und habe "solche Identitätskarten nur selten in meine Finger bekommen", widerspricht dem Umstand, daß nur er selbst berechtigt war, die Lagerkartei zu führen und auch Ausweise auszugeben. Alle anderen Verwaltungsangestellten von Trawniki hatten andere Aufgaben.

Fassen wir zusammen : Von dieser, vom KGB vorgelegten Ausführung des Dienstausweises gibt es kein zweites Exemplar, obgleich tausende Trawniki-Männer mit solchen Dokumenten ausgerüstet worden sein müßten — wenn es sie wirklich gab. Außerdem erinnert sich kein glaubwürdiger Zeuge an ein solches Dokument. Darüberhinaus weist dieser angebliche Dienstausweis etliche Fehler auf, die ihn als Fälschung erscheinen lassen; und als einziges materielles Beweisstück ist dies "Dokument" nicht geeignet nachzuweisen, daß Demjanjuk jemals in Treblinka war.

Treblinka

Doch selbst, wenn dieses Dokument echt wäre, beweist es nichts : denn Trawniki war ein einfaches Ausbildungslager, und die in den Dienstausweis handschriftlich eingetragenen Abkommandierungen beweisen nicht, daß Demjanjuk jemals im Konzentrationslager von Treblinka gewesen wäre — wo er die schrecklichen Verbrechen verübt haben soll. Im Gegenteil : wenn dieses Dokument echt ist, hatte Demjanjuk nur die Ab-

129


kommandierung nach Sobibor und durfte gar nicht in Treblinka gewesen sein. Doch gerade das behauptet die Anklage, und sie kann sich dabei nur auf wenige und zudem widersprüchliche Zeugen stützen.

Als das Strafverfahren gegen Iwan Demjanjuk in Jerusalem begann, trat als erster und wichtigster Zeuge gegen ihn der ehemalige Hafenarbeiter Elias Rosenberg, geboren am 10. Mai 1924 in Warschau, auf. Rosenberg lieferte den Fernsehkameras dramatische Szenen und brach schließlich in hemmungsloses Weinen aus, nachdem er in Iwan Demjanjuk eindeutig jenen Mann wiedererkannt hatte, der in Treblinka den Vergasungsmotor an der Gaskammer bedient hatte.

Doch dies war nicht die erste Aussage Rosenbergs. Denn schon am 24. Dezember 1947 war er in Wien bei der Jüdischen Historischen Dokumentation erschienen, um als einer der ersten Zeugen die "Wahrheit über das Vernichtungslager von Treblinka" zu sagen.

Das war für unsere Meinungsbildung über den Holocaust überaus bedeutsam — Rosenberg wurde zur historischen Person. Denn das Lager Treblinka war, seiner Darstellung entsprechend, nach einem Häftlingsaufstand im August 1943 von den Deutschen dem Erdboden gleichgemacht worden. Als dort sowjetische Truppen eintrafen, fanden sie nur noch einen Acker, mit Getreide bewachsen; keine einzige Leiche und natürlich kein einziges Lagergebäude mehr.

Offenbar gab es auch keine Zeugen, die Genaueres über den Tod von einer Million Menschen allein in diesem Lager wußten. Zwar war schon 1943 in den Vereinigten Staaten ein Schwarzbuch über die polnischen Juden erschienen. Darin bezog man sich auf einen East London Observer, in welchem gestanden habe : in Treblinka gebe es ein Lager, in dem Juden durch heißen Wasserdampf getötet würden. Der Dieselmotor, der in späteren Schilderungen als Vergasungsapparat bezeichnet wird, erscheint hier gleichfalls schon : aber in dieser früheren Darstellung scheint er eine Rolle beim "Ausheben von Gräbern" zu spielen, nicht als Vernichtungsapparat.

Sehr ernst wurde das Schwarzbuch damals in den USA nicht genommen, zumal spätere Nachforschungen ergeben haben sollen, daß es die zitierte Quelle, den East London Observer, offenbar nie gegeben hat.

130


Nach Kriegsende, im Dezember 1945, klagte die polnische Regierung, auf deren Territorium Treblinka lag, den ehemaligen deutschen Generalgouverneur von Polen, Dr. Hans Frank, auch wegen der Ereignisse im Lager Treblinka an, ohne Genaueres zu wissen. Denn in der Anklageschrift hieß es unter anderem, man habe in Treblinka Juden getötet, indem man "Dampf einließ." Als entscheidender Mann an der Wasserdampfkammer wurde in dieser Anklage ein "SS-Hauptmann Sauer" genannt. Die Schilderungen, die hier auf Sauer zutreffen sollen, wurden viel später auf "Iwan den Schrecklichen" und Iwan Demjanjuk übertragen.

1946 legte die Regierung der Vereinigten Staaten dem internationalen Militärgericht in Nürnberg unter der Nr. USA-293 ein Dokument vor, in dem gleichfalls beschrieben wurde, wie in Treblinka Menschen durch heißen Wasserdampf getötet worden seien : von Vergasung war keine Rede.

Andere Berichte erschienen, von nahem betrachtet, höchst zweifelhaft : etwa der sogenannte "Höss-Bericht", in dem von Menschenvernichtung in Treblinka schon Anfang 1941 die Rede ist — obgleich es das Lager damals noch gar nicht gab. Oder der sogenannte "Gerstein-Bericht", in dem von Kleiderbergen ermordeter Juden in Treblinka die Rede ist, "ungefähr 35 bis 40 Meter hoch". Später sind diese Kleider-Himalayas nie wieder erwähnt worden, um nicht den gesamten Gerstein-Bericht in Frage zu stellen. Denn auf ihm beruht wesentlich, was wir heute unter Holocaust verstehen.

Besonders begierig, genaueres über Treblinka zu erfahren, war Tuviah Friedman, der schon seit 1943 Material über Nazi-Kriegsverbrechen sammelte. Friedman gehörte zu den "Hunters", den ersten Nazijägern, kommandierte schon unmittelbar nach Kriegsende jüdische Spezialteams, die verdächtige Personen entführten und oft an Ort und Stelle liquidierten, und suchte 15 Jahre lang nach Adolf Eichmann, bis er ihn endlich fand.

Tuviah Friedman war nach dem Kriege Leiter der historischen Dokumentenabteilung und Direktor der jüdischen Agentur in Wien. Später leitete er das Dokumentationszentrum in Haifa/Israel.

Man kann sich vorstellen, mit welchem Interesse er 1947

131


den Zeugen Eliah Rosenberg vernahm, der damals als erster genaueres über Treblinka zu schildern wußte.

Auf Rosenbergs damaliger Schilderung beruht fast alles, was wir über Treblinka wissen. Rosenberg reiste von Prozeß zu Prozeß und spielte auch in den deutschen Treblinka-Verfahren eine bedeutende Rolle, zumal die deutschen Gerichtsbehörden erst sehr spät, rein zufällig, von der Existenz dieses mysteriösen Konzentrations- und Vernichtungslagers erfahren hatten, in dem doch eine Million oder sogar mehr Menschen ums Leben gekommen sein sollen, ohne daß man von ihnen auch nur eine Spur wiederfand.

Da Eliah Rosenberg für unsere Kenntnisse über den Holocaust und besonders das Lager Treblinka eine so entscheidende Rolle spielt und jetzt als wichtigster Belastungszeuge gegen Iwan Demjanjuk angetreten ist, der von ihm beschuldigt wird, persönlich den Gasmotor von Treblinka bedient und andere Scheußlichkeiten begangen zu haben, wollen wir es uns nicht nehmen lassen, den 1947 abgegebenen Bericht Rosenbergs Wort für Wort wiederzugeben — der jahrelang in einem Gerichtsarchiv spurlos verschwunden war.

Auf den folgenden Seiten geben wir die wörtliche Aussage Eliah Rosenbergs von damals wieder.

Für den "Fall Iwan Demjanjuk" ist nur bedeutsam, was Rosenberg 1947 über jenen schrecklichen Ukrainer namens Iwan wußte :

132


Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zum nächsten Abschnitt
Zum vorhergehenden Abschnitt
Zurück zum Archiv