Die in vorliegender Studie vorgenommene historische und dokumentarische Analyse ermöglicht uns eine definitive Antwort auf die eingangs aufgeworfene Frage: Die Vorsilbe „Sonder-", die in den untersuchten Urkunden vorkommt, bezog sich auf zahlreiche Aspekte des Lebens im Lager Auschwitz - von der Desinfektion und Lagerung der den Häftlingen abgenommenen persönlichen Effekten bis zur Entwesungsanlage von Birkenau (Zentralsauna), von den zwecks Entwesung erfolgten Zyklon-B-Lieferungen bis zum im Sektor BIII des Lagers Birkenau geplanten Häftlingslazarett, von der Aufnahme der Deportierten bis zur Aussortierung der Arbeitstauglichen, besaß aber in keinem einzigen Fall eine kriminelle Bedeutung. Aus diesem Grunde ist die von der „Holocaust"-Geschichtsschreibung vorgenommene „Entzifferung" historisch und dokumentarisch vollkommen haltlos.
Somit läßt sich der von der orthodoxen Geschichtsschreibung geschaffene Teufelskreis durchbrechen, und die ihm zugrunde liegende Behauptung, daß die mit der Vorsilbe „Sonder-" beginnenden Ausdrücke einer „Tarnsprache" angehörten, hinter der sich unaussprechliche Greueltaten verbergen würden, entpuppt sich als das, was sie in Wirklichkeit ist: Ein vulgärer Trick, um mit bloßen Worten die Beweise herbeizuzaubern, die jene Historiker schon längst hätten erbringen müssen, jedoch nicht erbringen konnten und auch weiterhin nicht erbringen können.