ZWEITER TEIL

1. Der Beginn der Judendeportationen nach Auschwitz

Die ersten dokumentarisch nachgewiesenen Judentransporte, die in Auschwitz eintrafen, stammten aus der Slowakei und Frankreich. Diese Transporte waren Bestandteil eines allgemeinen deutschen Planes zur Ausnutzung jüdischer Arbeitskraft in Auschwitz sowie im Distrikt Lublin (Ostpolen).

Die Slowakei führte die Deportation ihrer eigenen Juden nach Osten auf Vorschlag der Reichsregierung durch. Am 16. Februar 1942 sandte Martin Luther, Leiter der Abteilung Deutschland im Auswärtigen Amt, der deutschen Botschaft in Preßburg (slowakisch Bratislava) ein Fernschreiben, in welchem er mitteilte, »im Zuge der Maßnahmen zur Endlösung der europäischen Judenfrage« sei die Reichsregierung bereit, sogleich »20.000 junge, kräftige slowakische Juden« nach dem Osten umzusiedeln, wo »Arbeitseinsatzbedarf« bestehe.[44]

Unter Verweis auf dieses Fernschreiben schrieb Luther in einem mit »August 1942« datierten Bericht an das Auswärtige Amt:[45]

»Die Zahl der auf diese Weise nach dem Osten abgeschobenen Juden reichte nicht aus, den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Das Reichssicherheitshauptamt trat daher auf Weisung des Reichsführers SS an das Auswärtige Amt heran, die Slowakische Regierung zu bitten, 20.000 junge, kräftige slowakische Juden aus der Slowakei zur Abschiebung in den Osten zur Verfügung zu stellen. Die Gesandtschaft in Preßburg berichtete zu D III 1002, die Slowakische Regierung habe den Vorschlag mit Eifer aufgegriffen, die Vorarbeiten könnten eingeleitet werden.«

Das ursprüngliche Programm der Judentransporte wurde am 13. März 1942 entworfen und sah die Entsendung von je zehn Zügen nach Auschwitz und Lublin in folgender zeitlicher Reihenfolge vor:

Datum

Transp. Nr.

Abfahrtsort

Bestimmungsort

25.3

1

Poprad

Auschwitz

26.3.

2

Zilina

Lublin

27.3.

3

Patrónka

Auschwitz

29.3.

4

Sered

Lublin

30.3.

5

Novák

Lublin

1.4.

6

Patrónka

Auschwitz

2.4.

7

Poprad

Auschwitz

4.4.

8

Zilina

Lublin

6.4.

9.

Novák

Lublin

7.4.

10

Poprád

Auschwitz

8.4.

11

Sered

Lublin

10.4.

12

Zilina

Lublin

11.4.

13

Patrónka

Auschwitz

13.4.

14

Poprad

Auschwitz

14.4.

15

Sered

Lublin

16.4.

16

Novák

Lublin

17.4.

17

Poprad

Auschwitz

18.4.

18

Patrónka

Auschwitz

20.4.

19

Poprad

Auschwitz

21.4.

20

Novák

Lublin[46]

Jeder Transport sollte 1000 Personen umfassen.[47]

Am 24. März 1942 schickte SS-Obersturmbannführer Arthur Liebehenschel, Leiter des Amtes DI (Zentralamt) im SS-WVHA, dem Kommandanten des Kriegsgefangenenlagers Lublin, SS-Standartenführer Karl Koch, ein Fernschreiben zum Thema »Juden aus der Slowakei«, in dem er schrieb:[48]

»Die für das dortige Lager bestimmten 10.000 (Zehntausend) Juden aus der Slowakei werden ab 27.3.1942, wie bereits mitgeteilt, mit Sonderzügen nach dort überstellt werden. Jeder Sonderzug führt 1000 (eintausend) Häftlinge mit. Alle Züge werden über den Grenzbahnhof Zwardon OS [Oberschlesien] geleitet, wo sie jeweils 6.09 Uhr früh eintreffen und während eines zweistündigen Aufenthaltes von Begleitkommandos der Schutzpolizei unter Aufsicht der Staatspolizeistelle Kattowitz an den Bestimmungsort weitergeleitet werden.«

Am 27. März schickte Woltersdorf, ein Angestellter der Staatspolizei Kattowitz, der Amtsgruppe D des SS-WVHA sowie zwei weiteren Amtsstellen einen Bericht über den zweiten Transport slowakischer Juden nach Lublin. Dieser trug den Titel »Arbeitseinsatz von 20.000 Juden aus der Slowakei« und enthielt u.a. folgenden Abschnitt:[49]

»Ankunft des 2. Zuges in Zwardon mit 1000 arbeitsfähigen Juden aus der Slowakei am 27.3.42 um 6 Uhr 52 Min. Bei dem Transport befand sich ein jüd. Arzt, sodaß Gesamtzahl 1001 Mann ist.«

Am 29. April übermittelte die deutsche Botschaft in Preßburg der slowakischen Regierung eine Verbalnote folgenden Inhalts:

»Die aus dem Gebiet der Slowakei in das Reichsgebiet abbeförderten und noch abzubefördernden Juden werden nach Vorbereitung und Umschulung zum Arbeitseinsatz in dem Generalgouvernement und in den besetzten Ostgebieten kommen. Die Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Umschulung der Juden einschließlich ihrer Angehörigen verursachen Kosten, die vorläufig aus der anfänglich nur geringen Arbeitsleistung der Juden nicht gedeckt werden können, da sich die Umschulung erst nach einiger Zeit auswirken [sic] und da nur ein Teil der abbeförderten und noch abzufördernden Juden arbeitsfähig ist.«

Um diese Unkosten zu decken, verlangte die Reichsregierung von der slowakischen Regierung einen Betrag von 500 Reichsmark pro Person.[50]

Am 11. Mai schrieb SS-Hauptsturmführer Dieter Wisliceny, Eichmanns Vertreter in der Slowakei, folgenden Brief an das slowakische Innenministerium:[51]

»Wie mir das Reichssicherheitshauptamt Berlin am 9.5.1942 telegraphisch mitteilte, besteht die Möglichkeit, die Abschiebungsaktion der Juden aus der Slowakei zu beschleunigen, indem noch zusätzliche Transporte nach Auschwitz gesandt werden können. Diese Transporte dürfen aber nur arbeitsunfähige Juden und Jüdinnen enthalten, keine Kinder. Es wäre dann möglich, die Abtransportquote um 5 Züge pro Monat zu erhöhen. Zur praktischen Durchführung erlaube ich mir folgenden Vorschlag: Bei der Aussiedlung aus den Städten werden solche Juden, die als arbeitsfähig angesprochen werden können, aussortiert und in die beiden Lager Sillein und Poprad verbracht.«

Der Vorschlag wurde nicht gutgeheißen, denn die 19 Judentransporte, welche die Slowakei im Mai verließen, wurden durchweg in den Bezirk Lublin gesandt; ihre Bestimmungsorte waren Lubartów, Luków, Miedzyrzec Podlaski, Chełm, Deblin, Puławy, Nałęczów, Rejowiec und Izbica.[52] Insgesamt wurden rund 20.000 Juden deportiert.[53] Die Deportationen nach Auschwitz wurden erst am 19. Juni 1942 wieder aufgenommen.

Gehen wir zu Frankreich über.[54] In einem am 10. März 1942 abgefaßten Bericht vermeldete SS-Hauptsturmführer Theodor Dannecker, Beauftragter für Judenfragen in Frankreich, unter Berufung auf eine am 4. März im Amt IV B 4 des RSHA durchgeführte Sitzung, man könne Vorverhandlungen mit den französischen Behörden »wegen des Abschubs von rd. 5000 Juden nach dem Osten« einleiten. Dabei, so Dannecker, habe es sich »zunächst um männliche, arbeitsfähige Juden, nicht über 55 Jahre« zu handeln.[55]

Die Massendeportation in Frankreich ansässiger Juden (von denen die Mehrzahl keine französischen Staatsbürger waren), jedoch auch der niederländischen sowie der belgischen Juden, wurde drei Monate später beschlossen. Am 22. Juni 1942 schrieb Adolf Eichmann einen Brief an den Legationsrat Franz Rademacher vom Auswärtigen Amt zum Thema »Arbeitseinsatz von Juden aus Frankreich, Belgien und Holland«, in dem es hieß:

»Es ist vorgesehen, ab Mitte Juli bzw. Anfang August ds. Jrs. in täglich verkehrenden Sonderzügen zu je 1.000 Personen zunächst etwa 40.000 Juden aus dem besetzten französischen Gebiet, 40.000 Juden aus den Niederlanden und 10.000 Juden aus Belgien zum Arbeitseinsatz in das Lager Auschwitz abzubefördern.«

Die Suche nach zu deportierenden Personen, so Rademacher, solle sich zunächst »auf arbeitsfähige Juden« beschränken.[56]

Am 28. Juni übermittelte Luther den Text des Eichmann-Schreibens den deutschen Botschaften in Paris, Brüssel und den Haag.[56]

Zu jener Zeit zielten die Deutschen mit ihrer Politik der Deportationen nach Auschwitz in erster Linie auf die Besorgung von Arbeitskräften ab, so daß die Frage der Deportation Arbeitsuntauglicher noch nebensächlich war. Am 15. Juni verfaßte Dannecker denn auch eine Note zum Thema der künftigen Judendeportationen aus Frankreich, in welcher er mitteilte, militärische Erwägungen sprächen gegen eine Deportation von Juden aus dem Reich in die Ostgebiete, so daß der Führer befohlen habe, eine große Zahl von Juden aus Südosteuropa (Rumänien) oder aus den besetzten Zonen im Westen »zwecks Arbeitsleistung« ins Lager Auschwitz überstellen zu lassen. Dies unter der Bedingung, daß die Juden beider Geschlechter zwischen 16 und 40 Jahre alt seien; dazu könnten »10% der nicht arbeitsfähigen Juden mitgeschickt werden.«[57]

Doch in einem vom 26. Juni 1942 stammenden geheimen Rundschreiben, das Anweisungen für die Judendeportation enthielt, wiederholte Dannecker, zur Deportation bestimmt seien arbeitstaugliche Juden beider Geschlechter zwischen 16 und 45 Jahren.[58]

Die Frage der Deportation von Kindern und arbeitsunfähigen Erwachsenen wurde im Juli und August 1942 erörtert. In einer Note vom 21. Juli 1942 hielt Dannecker unter Bezugnahme auf ein am Vortag geführtes Telefongespräch fest:[59]

»Mit SS-Obersturmbannführer Eichmann wurde die Frage des Kinderabschubs besprochen. Er entschied, daß, sobald der Abtransport in das Generalgouvernement wieder möglich ist, Kindertransporte rollen können. SS-Obersturmführer Nowak sicherte zu, Ende August/Anfang September etwa 6 Transporte nach dem Generalgouvernement zu ermöglichen, die Juden aller Art (auch arbeitsfähige und alte Juden) enthalten können.«

Es gilt darauf hinzuweisen, daß sich Auschwitz damals nach offiziellem deutschen Verständnis durchaus nicht im Generalgouvernement, sondern auf dem Gebiet des Deutschen Reiches befand. Andererseits liefen die Deportationen nach Auschwitz während jenes Zeitraums auf Hochtouren: Vom 17. bis zum 31. Juli gelangten nicht weniger als 14 Judentransporte in jenes Lager, von denen 4 aus Holland, 2 aus der Slowakei, 7 aus Frankreich sowie einer aus einem unbekannten Land stammte.[60] Daher waren die von Dannecker erwähnten sechs Transporte, die auch Kinder und arbeitsunfähige Erwachsene mitführen sollten, nicht für Auschwitz bestimmt. Später fällte das RSHA einen anderen Entscheid. Am 13. August ließ SS-Sturmbannführer Rolf Günther den SS-Behörden in Paris ein Telegramm zum Thema »Abtransport von Juden nach Auschwitz. Dort Abschiebung der Judenkinder« zukommen, in dem er mitteilte, die in den Lagern Pitiviers und Beaune-la-Rolande internierten Judenkinder sollten »nach und nach auf die vorgesehenen Transporte nach Auschwitz abgeschoben werden«, doch seien keine reinen Kindertransporte gestattet.[61] Er berief sich auf eine - offenkundig propagandistischen Zwecken dienende - Weisung des Reichssicherheitshauptamtes, laut der »Züge nur mit Judenkindern nicht abgeschoben werden dürfen.« So beschloß man, die in den beiden erwähnten französischen Lagern untergebrachten Judenkinder zusammen mit den Erwachsenen im Verhältnis von 300 bis 500 zu 700 - doch nicht weniger als 500 - abzutransportieren.[62]

Diese Dokumente beweisen unwiderleglich die ursprüngliche Absicht der SS, Kinder und arbeitsuntaugliche Erwachsene ins Generalgouvernement zu deportieren, zunächst direkt, dann indirekt über das als Transitlager dienende Auschwitz.

In Übereinstimmung mit den oben zitierten Anweisungen umfaßten die ersten nach Auschwitz abgehenden Transporte arbeitstaugliche Juden, die allesamt registriert wurden. Die folgende Tabelle faßt die Daten bezüglich der ersten 18 Transporte zusammen:[63]

Datum

Anzahl

Herkunft

Reg. Männer

Reg. Frauen

     

Ges.-zahl

Reg.
nummern

Ges.-zahl

Reg.-nummern

26.3.

999

Slowakei

-

-

999

1000-1998

28.3.

798

Slowakei

-

-

798

1999-2796

30.3.

1112

Compiègne

1112

27533-28644

-

-

2.4.

965

Slowakei

-

-

965

2797-3761

3.4.

997

Slowakei

-

-

997

3763-3812

3814-4760

13.4.

1077

Slowakei

634

28903-29536

443

4761-5203

17.4.

1000

Slowakei

973

29832-30804

27

5204-5230

19.4.

1000

Slowakei

464

31418-31881

536

5233-5768

23.4.

1000

Slowakei

543

31942-32484

457

5769-6225

24.4.

1000

Slowakei

442

32649-33090

558

6226-6783

29.4.

723

Slowakei

423

33286-33708

300

7108-7407

22.5.

1000

KL Lublin

1000

36132-37131

-

-

7.6.

1000

Compiègne

1000

38177-39176

-

-

20.6.

659

Slowakei

404

39923-40326

255

7678-7932

24.6.

999

Drancy

933

40681-41613

66

7961-8026

27.6.

1000

Pithivers

1000

41773-42772

-

-

30.6.

1038

Beaune-La R.

1004

42777-43780

34

8051-8084

30.6.

400

KL Lublin

400

43833-44232

-

-

Insg.

16.767

 

10.332

 

6.435

 

Außerdem verzeichnet das Kalendarium die Ankunft anderer Transporte, die angeblich vollständig »vergast« worden sein sollen:[64]

Datum

Herkunftsort

Anzahl Deportierte

15.2.

Beuthen

?

5.-11.5.

Polnische Ghettos[65]

5200

12.5.

Sosnowitz

1500

2.6.

Ilkenau

?

17.6.

Sosnowitz

2000

20.6.

Sosnowitz

2000

23.6.

Kobierzyn

566

Für all diese Transporte gibt es, im Gegensatz zu den vorher erwähnten, keinerlei dokumentarische Belege, so daß keine Beweise dafür vorliegen, daß sie wirklich in Auschwitz eingetroffen sind. Danuta Czech stützt sich in der Tat hier vorwiegend auf simple Zeugenaussagen der Nachkriegszeit. Im Fall der polnischen Ghettos verweist sie auf ein Werk Martin Gilberts, in dem für den Zeitraum vom 5. bis zum 12. Mai folgende Transporte nach Auschwitz aufgeführt werden:

Gilbert gibt keinerlei Quelle für diese Deportationen an.

Man weiß aber mit Sicherheit, daß in solchen Fällen die Zahlen der angeblichen Deportierten stark übertrieben werden. Beispielsweise sollen laut Danuta Czechs Kalendarium während des fraglichen Zeitraums sieben Judentransporte mit insgesamt 13.500 Personen in Auschwitz eingetroffen sein (am 12. Mai, 17. und 20. Juni, 15., 16., 17 und 18. August). Doch laut einer Tabelle über die Stärke der jüdischen Bevölkerung im Regierungsbezirk Kattowitz vom 24. August 1942 gab es am 1. Mai 1942 in Sosnowitz (polnisch Sosnowiec) 27.456 Juden, von denen bis zum 20. August 7.377 »ausgesiedelt« wurden.[67] Das Dokument erwähnt insgesamt 23 Ortschaften, aus denen im einschlägigen Zeitraum 24.786 Juden »ausgesiedelt« worden waren; im Kalendarium D. Czechs werden nur vier genannt (Sosnowitz, Bendsburg, Dombrowa und Ilkenau), was bedeutet, daß es nicht einmal ein Indiz für die Deportation der restlichen Juden nach Auschwitz gibt. Demnach sind die Juden aus den übrigen 19 Ortschaften anderswohin »ausgesiedelt« worden - warum sollte dies dann aber nicht auch auf die Juden aus den vier erwähnten Ortschaften zutreffen können? Angesichts des Mangels jeglicher Beweise für ihre Deportation nach Auschwitz drängt sich dieser Schluß förmlich auf.

Ganz abgesehen davon steht die behauptete „Vergasung" ganzer Transporte einschließlich der Arbeitsfähigen in grellem Widerspruch zu den vorhin zitierten Anweisungen über den Arbeitseinsatz in Auschwitz. Aus diesen Gründen sind diese Transporte nicht auf dem Gebiete der Geschichtsschreibung, sondern auf jenem der Propaganda anzusiedeln.

Ab dem 4. Juli 1942 umfaßten die Judentransporte nach Auschwitz auch Arbeitsunfähige, die nicht in den Lagerbestand aufgenommen wurden. Wie wir später, im siebten Kapitel, sehen werden, heißt dies jedoch keinesfalls, daß diese Personen „vergast" worden sind.

2. Entstehung der »Sonderbehandlung« in Auschwitz

Die Entstehung der „Sonderbehandlung" in Auschwitz fällt chronologisch in das im vorherigen Abschnitt skizzierte Programm der Deportation arbeitstauglicher Juden in dieses Lager. Am 31. März 1942 erstellte Bischoff eine Liste aller Bauwerke in Auschwitz, sowohl der geplanten als auch der bereits erstellten. BW 58 wird wie folgt beschrieben:[68]

»5 Pferdestallbaracken (Sonderbehandlung) 4 in Birkenau 1 in Budy.«

In der ersten Version dieses Dokuments - sie trägt dasselbe Datum - wird der Bestand des BW in folgender, handgeschriebener Notiz erklärt:[69]

»5 Pferdestallbaracken/Sonderbehandlung 4 in Birkenau 1 in Bor-Budy.«[43]

Es handelte sich offenkundig um dieselben Baracken, welche im Erläuterungsbericht Bischoffs vom 15. Juli 1942 erwähnt werden. Diese Baracken werden also bereits in einem Dokument vom 31. März 1942 erwähnt, und zwar zusammen mit dem Begriff „Sonderbehandlung", obwohl Pressac doch behauptet, er tauche »Ende Juli 1942 [...] zum erstenmal auf«. Und dieser 31. März 1942 lag zudem zwei Monate vor der Datum, zu dem Höß angeblich nach Berlin zitiert worden sein soll, um von Himmler mitgeteilt zu bekommen, daß »sein Lager als Zentrum für die Massenvernichtung der Juden ausgewählt worden sei[70]

Der Bau von vier Baracken für die „Sonderbehandlung", die laut der Liste vom 31. März 1942 geplant worden waren, wurde von Bischoff am 9. Juni 1942 in folgendem Brief an das SS-WVHA verlangt:[71]

»Der Lagerkommandant des K.L. SS-Stubaf. Höß hat für die Sonderbehandlung der Juden die Aufstellung von 4 Pferdestallbaracken zur Unterbringung der Effekten mündlichen Antrag gestellt.

Es wird gebeten, dem Antrag stattzugeben, da die Angelegenheit äußerst vordringlich ist und die Effekten unbedingt unter Dach gebracht worden müssen.«

Die wirtschaftliche Funktion der Baracken für die „Sonderbehandlung" wird durch ein anderes Dokument bestätigt, das der „ersten Selektion" zeitlich vorausging: Die »Barackenaufteilung« der Zentralbauleitung, die Bischoff am 30. Juni umrissen hatte. In der betreffenden Liste befinden sich im Bauvorhaben »SS-Unterkunft u. KL Auschwitz« drei »Effektenbaracken für Sonderbehandlung« des Typus 260/9, außerdem eine »Effektenbaracke im FKL« und eine »Unterkunftsbaracke Bor« desselben Typus.[72]

Eine andere »Barackenaufteilung« der Zentralbauleitung zählt die notwendigen, bereits erstellten sowie fehlenden Baracken ihrem Typus nach auf. Dem Begriff „Sonderbehandlung" entsprechen 5 »erforderliche«, drei »aufgestellte« und zwei »fehlende« Baracken[73] Ganz offenbar handelt es sich um die 5 in Bischoffs Erläuterungsbericht vom 15. Juli 1942 erwähnten Baracken; am Anfang dieses Berichts ist von »5 Baracken für Sonderbehandlung der Häftlinge« die Rede,[74] die, wie wir gesehen haben, den 5 Baracken für „Sonderbehandlung" der Liste vom 31. März 1942 entsprechen.

Die beiden fehlenden Baracken wurden vor Ende Oktober errichtet. Sie werden in einer Liste vom 15. November 1942 unter der Überschrift »G.B. Bau VIII E Ch-m/wo19« als »5 Baracken für Sonderbehandlung« erwähnt; einschließlich der Installationsarbeiten kosteten sie insgesamt 90.000 RM.[75]

Ein weiteres Dokument versetzt Pressacs Deutung den Gnadenstoß: Es handelt sich um die »Barackenaufteilung« vom 8. Dezember 1942, das die 5 »bereits aufgestellten« Baracken dem »Kriegsgefangenenlager B.A.I« zuweist, also dem Sektor BI von Birkenau, wobei als Verwendungszweck »Sonderbehandlung (alt)« genannt wird.[76]

Die Bedeutung dieses Dokuments besteht eben darin, daß es die Position der fünf Baracken angibt, nämlich den Bauabschnitt 1 von Birkenau. Das Adjektiv »alt« kann sich auf die Tatsache beziehen, daß diese Baracken administrativ zur alten Durchführung der „Sonderbehandlung" gehörten, an deren Stelle seit ein paar Monaten eine neue „Sonderbehandlung" als institutionelle Aufgabe des Birkenauer Kriegsgefangenenlagers getreten war.[77]

Die Funktion der 5 »Effektenbaracken für Sonderbehandlung« war also eng mit der Aussortierung und Lagerung der persönlichen Gebrauchsgegenstände verknüpft, die man den deportierten Juden abgenommen hatte. Dies geschah im Rahmen der »Aktion Reinhardt

Als Pohl am 23. September 1942 Auschwitz inspizierte, besuchte er u.a. folgende Anlagen:[78]

»Entwesungs- und Effektenbaracken/Aktion Reinhard/ [...] Station 2 der Aktion Reinhardt.«

Der Besuch war sorgfältig organisiert worden und folgte einem streng logischen Programm. Die Inspektion der Entlausungskammer und der im Verlauf der Aktion Reinhardt beschlagnahmten persönlichen Gebrauchsgegenstände erfolgte nach jener des Bauhofs und der DAW (Deutschen Ausrüstungswerke), so daß Pohl jedenfalls das BW 28, »Entlausungs- und Effektenbaracken« im Depot »Kanada I« inspiziert hat. Der Besuch der Station 2 der Aktion Reinhardt fand hingegen nach jenem des »Lagers Birkenau« statt, was bedeutet, daß diese Einrichtung Teil dieses Lagers bildete (wie das »Truppenlager Birkenau«, dem Pohl gleich darauf einen Besuch abstattete) oder zumindest in dessen Nähe lag. Bis Ende Februar 1943 waren im Rahmen der Aktion Reinhardt 825 Waggons mit »alten Textilien« in die Lager Auschwitz und Lublin (Majdanek) gesandt worden, die man während der »Judenumsiedlung« konfisziert hatte.[79] Eben darin bestand die Aktion Reinhardt,[80] was sich auch folgender Mitteilung des SS-Gruppenführers Fritz Katzmann entnehmen läßt:[81]

»Gleichzeitig mit den Aussiedlungsaktionen wurde die Erfassung der jüdischen Vermögenswerte durchgeführt. Außerordentliche Werte konnten sichergestellt und dem Sonderstab „Reinhard" zur Verfügung gestellt werden.«

Noch im Mai 1944 gab es in Birkenau ein »Sonderkommando Reinhardt«, bei dem 287 weibliche Häftlinge arbeiteten.[82]

3. »Sonderbehandlung« und »Entwesungsanlage«

Am 28. Oktober 1942 erstellte die Zentralbauleitung eine lange Liste aller Bauprojekte, die sich auf das »Kriegsgefangenenlager Auschwitz« bezogen. Dieses war nun ausdrücklich für die »Durchführung der Sonderbehandlung (VIII Up a 2)«[83] bestimmt, wie im betreffenden Dokument in Klammern verdeutlicht wird.

Pressac unterstellt diesem Dokument eine kriminelle Bedeutung; wie bereits zitiert, schreibt er:[84]

»Alle Baustellen, selbst die Sauna für die SS-Truppe, wurden folgendermaßen katalogisiert:

Betrifft: Kriegsgefangenenlager Auschwitz

(Durchführung der Sonderbehandlung).

Das stellte eine ungeheuerliche „verwaltungstechnische Fehlleistung" dar, die noch dazu einhundertundzwanzigmal wiederholt wurde und ganz klar bestätigt, daß das KGL Birkenau seit Ende November/Anfang Dezember 1942 kein Kriegsgefangenenlager mehr war, sondern in seiner Gesamtheit zu einem Ort geworden war, an dem „Sonderbehandlungen" vorgenommen wurden.«

Unter „Sonderbehandlung", verdeutlicht Pressac, sei »die Liquidierung der „arbeitsunfähigen" Juden durch Gas in Birkenau« zu verstehen.

Diese Deutung ist dokumentarisch unbegründet, da sie einerseits auf dem simplen Auftauchen des Begriffs „Sonderbehandlung", andererseits jedoch auf einer schwerwiegenden Auslassung basiert. Bezöge sich das zitierte Dokument tatsächlich auf ein allgemeines Projekt zur Errichtung von der Judenvernichtung dienenden Gebäuden, so käme darin den (angeblichen) eigentlichen Ausrottungsinstallationen, nämlich den Bunkern 1 und 2 sowie den vier Krematorien von Birkenau, eine zentrale Rolle zu. In Wirklichkeit werden die Bunker aber gar nicht erwähnt, nicht einmal in „getarnter" Form, und für die Krematorien selbst wird lediglich eine Summe von 1.153.250 RM vorgesehen,[85] was weniger als 5% der Gesamtausgaben in Höhe von 23.760.000 RM beträgt. Doch nicht genug damit: Die einzige Einrichtung, dem das Dokument spezifisch die Funktion der „Sonderbehandlung" zuweist, ist nicht etwa eines der Krematorien, sondern eine Entlausungsanstalt:[86]

»16 a) Entwesungsanlage

1. für Sonderbehandlung

Grundfläche: 50,00 x 20,00 = 1.000 m2

Gebäudehöhe: 6,20

Umbauter Raum: 1000,00 x 6,20 = 6.200 m3

Kellerteil: 35,00 x 20,00 x 3,20 = 2.240 m3

zusammen 8.440 m3

Kosten für 1 m3 RM 28.00

8440.00 x 28.00 = 236.320,00

Zuschlag für Heiz-, Brause- und

Desinfektionsanlage RM 73.680,00

310.000,00

16 b) 2. Für die Wachtruppe

Grundfläche:

12,25 x 12,65 + 12,40 x 8,70 = 262,84 m2

Gebäudehöhe: 2,80 m

Umbauter Raum: 262,84 x 2,80 = rd. 736,00 m3

[...]

Kosten für 1 m3: RM 30,00

736,00 x 30,00 = RM 22.080

Zuschlag für Heiz-, Brause-

und Desinfektionsanlage RM 7.920

RM 30.000«

Es gilt nun zu ermitteln, worum es sich bei dieser »Entwesungsanlage für Sonderbehandlung« wohl gehandelt haben mag.

Die beiden erwähnten Desinfektionsanlagen erscheinen unter denselben Nummern (16a und 16b) in einem anderen Bericht der Zentralbauleitung; er stammt vom 2. Februar 1943. Hier wird die Einrichtung 16b als »Entlausungsanlage für die Wachtruppe« bezeichnet, und ihre Ausmaße entsprechen genau den im Projekt vom 28. Oktober 1942 angeführten: »12,65/12,25 + 12,40/8,70 m«; die Einrichtung 16a heißt »Entlausungsanlage für Gefangene« und weist andere Ausmaße auf als im Projekt genannt, nämlich 48m × 12m + 34m × 12m. Diese Verringerung des Volumens läßt sich nur mit der Knappheit an Baumaterial erklären; das diesbezügliche Dokument heißt denn auch in der Tat »Prüfungsbericht über Baustoffeinsparung«.[87] Die neuen Ausmaße der Einrichtung stimmen vollkommen mit denen der Zeichnungen Nr. 1841 der Zentralbauleitung vom 24. November und Nr. 1846 vom 25. November 1942 überein, in denen es um die »Desinfektions- u. Entwesungsanlage im K.G.L.« ging und welche das ursprüngliche Projekt der Birkenauer Zentralsauna widerspiegelten.[88]

Der »Lageplan des Kriegsgefangenenlagers« vom 6. Oktober 1942 bestätigt diesen Sachverhalt ausdrücklich: Das für die Zentralsauna stehende Rechteck trägt die Bezeichnung »16a Entwesung«.[89] Somit war die »Entwesungsanlage für Sonderbehandlung« des Projekts vom 28. Oktober 1942 nichts anderes als die Zentralsauna, die wichtigste hygienisch-sanitäre Einrichtung des ganzen Lagerkomplexes Auschwitz-Birkenau.

Der Bau dieser Einrichtung (BW 32) begann am 30. April 1942[90] und endete am 1. Oktober desselben Jahres,[91] doch wurde sie erst am 22. Januar 1944 der Lagerverwaltung übergeben.[92] Am 4. Juni 1943 sandte Bischoff dem SS-WVHA die Pläne dieser Anlage mit einem Begleitbrief, in dem er folgendes ausführte:

»Mit den Bauarbeiten für die Entwesungs- und Desinfektionsanlage nach dem ursprünglichen Entwurf mußte sofort begonnen werden, da wegen der Belegung des noch im Bau befindlichen Lagers sowohl vom Arzt als auch vom Lagerkommandanten sofortige Maßnahmen für eine Entwesungsmöglichkeit gefordert wurden. Nachdem im Zigeunerlager Fleckfieber ausgebrochen ist, wurde die Erstellung einer Desinfektionsanlage derart dringend notwendig, daß mit den Bauarbeiten im Rahmen der von SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler angeordneten Sonderbaumaßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse sofort begonnen werden mußte. Die Arbeiten sind inzwischen schon derart weit vorgeschritten, daß eine Projektänderung den vollkommenen Abbruch der zum Teil schon fertig gestellten Anlagen erforderlich machen würde und gleichzeitig den Fertigstellungstermin für die so lebenswichtige Anlage weiterhin verzögern müßte.«

Nach einer summarischen Beschreibung der bereits ausgeführten Arbeiten fuhr Bischoff fort:

»Der ursprüngliche Entwurf wurde im Einvernehmen mit dem Lagerkommandanten und dem Standortarzt aufgestellt. Die grossen An- und Auskleideräume sind unbedingt erforderlich, da die Zugänge aus einem ganzen Transport (ca. 2000), welche meistens nachts ankommen, bis zum anderen Morgen in einem Raum eingesperrt werden müssen. Ein Warten der Zugänge in den belegten Lagern ist wegen Verlausungsgefahr ausgeschlossen.«

Von den verschiedenen Einrichtungen, mit denen die Installation versehen war, erwähnte Bischoff 54 Duschen mit zwei Boilern von jeweils 3.000 Litern Fassungsvermögen, die für einen Dauerbetrieb vorgesehen waren.[93]

4. »Sonderbehandlung« und Zyklon B: Die Fleckfieberepidemie vom Sommer 1942

Die dokumentarisch hieb- und stichfest abgesicherte Erkenntnis, daß es sich bei der »Entwesungsanlage für Sonderbehandlung« um die Zentralsauna handelte, eröffnet neue Perspektiven für die Deutung anderer Dokumente, in denen der Begriff „Sonderbehandlung" auftaucht. Vor allem läßt sich die These schwerlich aufrechterhalten, wonach der Bezeichnung »Durchführung der Sonderbehandlung«, die in einem »Kostenvoranschlag für das Bauvorhaben Kriegsgefangenenlager Auschwitz« vorkam und sich dort ausschließlich auf eine Entlausungs- und Entwesungsanlage für die registrierten Häftlinge bezog (die Zentralsauna), eine kriminelle Bedeutung haben soll, nämlich die Vergasung der arbeitsunfähigen Juden.

Die Verbindung zwischen „Sonderbehandlung" und „Entwesungsanlage" ermöglicht uns außerdem eine alternative Deutung weiterer Dokumente, in denen Pressac durchwegs einen kriminellen Hintergrund wittert. Beginnen wir mit dem wohlbekannten Dokument, in dem es um die Abholung von »Materialien für die Sonderbehandlung« in Dessau geht.[94] Es unterliegt keinem Zweifel, daß es sich bei diesen Materialien um Zyklon-B-Büchsen gehandelt hat, aber dies heißt noch lange nicht, daß dieses Entwesungsmittel zur Tötung von Menschen bestimmt war, denn zu jener Zeit wütete in Auschwitz eine mörderische Fleckfieberepidemie. Und der Fleckfiebererreger wird bekanntlich durch die Kopflaus übertragen, die ihrerseits damals vornehmlich mit dem Insektizid Zyklon B bekämpft wurde.[95]

Die enge Verknüpfung zwischen Fleckfieber, Zyklon B und Entwesung konnte Pressac unmöglich entgehen. Aus diesem Grund sah er sich bei seiner Schilderung der angeblichen Menschenvergasungen in den Bunkern 1 und 2 denn auch genötigt, zu plumpen Kniffen zu greifen:[96]

»Anscheinend war es Höß gelungen, die wahren sanitären Zustände im Lager vor Himmler zu verheimlichen. Doch da sich die Fleckfieber-Epidemie weiter ausbreitete und die Lage immer katastrophaler wurde, ordnete man am 23. Juli eine totale Lagersperre an. Um der Krankheit Einhalt zu gebieten, mußte der Überträger, die Laus, ausgemerzt werden. Alles mußte dringendst entlaust werden, die Effekten, die Baracken, die Gebäude, die Werkstätten, und um das Lager zu retten, benötigte man Tonnen von Zyklon B. Jedoch war die Entlausung mittels Gaskammern faktisch seit Juni 1940 infolge der Rationierung von Eisen und Dichtungsmaterialien sowie bestimmter anderer Materialien, die bei diesem Verfahren benötigt wurden, so gut wie verboten. Nur durch das Eingreifen des SS-WVHA konnte man schnell so große Gasmengen beschaffen. Die SS von Auschwitz behauptete einfach, die Epidemie sei gerade erst ausgebrochen, während sie doch in Wirklichkeit bereits seit langem wütete. Am 22. Juli erteilte das SS-WVHA einem Lastwagen die Genehmigung, direkt zum Hersteller des Zyklon B nach Dessau zu fahren, um dort etwa 2 bis 2,5 Tonnen des Mittels „zur Bekämpfung der auftretenden Seuche" abzuholen. Am 29. wurde eine zweite Genehmigung erteilt, um in Dessau noch einmal die gleiche Menge Zyklon B „zur Desinfizierung des Lagers" abzuholen. Am 12. August wurde bei der Ausgasung eines Gebäudes eine Person leicht vergiftet. Aufgrund dieses Zwischenfalls rief Höß den SS-Leuten und den Zivilisten die bei der Verwendung von Zyklon B einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen in Erinnerung. Denn dieses Mittel war, anders als früher, quasi geruchlos und insofern besonders gefährlich. Um den 20. August herum waren die Vorräte an Zyklon B beinahe aufgebraucht, doch die Epidemie war noch nicht eingedämmt. Eine erneute Beantragung des Mittels hätte die SS-Auschwitz gezwungen zuzugeben, daß sie die Lage noch immer nicht unter Kontrolle hatte. Und so verfiel man auf folgenden Trick: der unglaublich hohe Verbrauch an Gas wurde mit dem Mord an den Juden erklärt. Am 26. August wurde eine Transporterlaubnis ausgestellt, auf der als Grund „Sonderbehandlung" angegeben war. Wenngleich den Verantwortlichen des SS-WVHA das Ergebnis der „Behandlung" bekannt war, waren sie mit den Modalitäten nicht vertraut, das heißt, die benötigte Giftmenge war ihnen nicht bekannt. So hatte man die Möglichkeit, sie glauben zu machen, daß der größte Teil des gelieferten Zyklon B für die Vergasungen im Bunker 1 und 2 eingesetzt wurde, während in Wirklichkeit 2 bis 3 Prozent der Menge ausreichten. 97 bis 98 Prozent konnten also für die Entlausung verwendet werden.«

Pressac will also mit den Zyklon-B-Bestellungen der Verwaltung von Auschwitz, die zur Bekämpfung der im Lager wütenden Fleckfieberseuche dienten, die Vergasung von Juden in den Bunkern beweisen! Seine Interpretation kommt in Wahrheit einer systematischen Verzerrung von Fakten und Dokumenten gleich.

Hervorgehoben sei vor allem folgendes: Am 5. Juni 1940 sandte SS-Oberführer Hans Kammler, Chef des Amtes II im Hauptamt Haushalt und Bauten, der SS-Neubauleitung in Auschwitz ein Schreiben, in dem es um die »Entlausungsanlage« ging. Er ordnete an:[97]

»[...] nach weitgehendster Einsparung von Eisen, Dichtungsstoffen, Facharbeitern usw. sind künftig keine Blausäure, sondern Heißluftentlausungsanstalten zu bauen.«

Doch in der Praxis hatte dieser Befehl in Auschwitz keine Auswirkungen, denn im Sommer 1942 waren dort wenigstens 27 Zyklon-B-Entwesungskammern entweder bereits in Betrieb oder im Bau.[98] Pressac wußte dies sehr wohl, hat er doch diese Kammern in seinem ersten Buch genau beschrieben.[99] Somit begreift man nicht, wie er sich zu der Behauptung versteigen konnte, »die Entlausung mittels Gaskammern [sei] faktisch seit Juni 1940 so gut wie verboten« gewesen?

Was die Zyklon-B-Lieferungen anbelangt, so beweist Pressac mit seiner Aussage, »nur durch das Eingreifen des SS-WVHA konnte man schnell so große Gasmengen beschaffen«, daß er mangelhaft mit den damaligen bürokratischen Praktiken vertraut ist. In Wirklichkeit lief nämlich jede Zyklon-B-Bestellung damals obligatorisch über das SS-WVHA. Der bürokratische Ablauf sah wie folgt aus: Der SS-Standortarzt unterbreitete dem Leiter der Verwaltung ein schriftliches Gesuch, in dem die Gründe für die Bestellung dargelegt wurden. Der Leiter der Verwaltung übermittelte den Antrag an das Amt D IV des SS-WVHA. Nachdem der Chef dieses Amtes das Gesuch gutgeheißen hatte, stellte der Leiter der Verwaltung dieses der Firma Tesch und Stabenow gemeinsam mit den für die Verschickung der Ladung erforderlichen Wehrmacht-Frachtbriefen zu; die Ladung konnte von der Verwaltung auch direkt in Dessau abgeholt werden, nachdem die Dessauer Werke für Zucker und chemische Industrie telegraphisch mitgeteilt hatten, das Zyklon sei »abholbereit[100] Die von der Firma Tesch und Stabenow ausgestellten Rechnungen wurden vom Amt D IV/1 des SS-WVHA bezahlt.[101]

Was von Pressacs Behauptung zu halten ist, das SS-WVHA habe praktisch nichts über die Fleckfieberseuche in Auschwitz gewußt, geht aus der Tatsache hervor, daß Bischoff schon nach dem Auftreten der ersten Fälle am 3. Juli 1942 Kammler als Vertreter des SS-WVHA darüber unterrichtet hatte. Am 23. Juli schrieb Bischoff in einem Brief an das SS-WVHA:[102]

»Unter Bezugnahme auf das hiesige Schreiben vom 3. Juli Bftgb. Nr. 10158/42/Bi/Th. teilt die Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz mit, daß die infolge Flecktyphus verhängte Lagersperre durch Standortbefehl Nr. 19/42 nunmehr auf das ganze Lager ausgedehnt worden ist.«

Es gilt allerdings hervorzuheben, daß Bischoff sich an seinen direkten Vorgesetzten Kammler wandte, der Leiter der - mit dem Bauwesen betrauten - Amtsgruppe C war. Die hygienisch-sanitären Zustände im Lager fielen hingegen in den Zuständigkeitsbereich der Amtsgruppe D III (Sanitätswesen), das vom SS-Obersturmbannführer Dr. Enno Lolling geleitet wurde;[103] diesem unterstand der SS-Standortarzt von Auschwitz. Die Lagersperre vom 23. Juli 1942 wurde von Rudolf Höß aber auf Befehl des Leiters der Amtsgruppe D, SS-Brigadeführer und Generalmajor Richard Glücks, angeordnet. Dies läßt sich dem Standortbefehl Nr. 2/43 vom 8. Februar 1943 entnehmen, in dem es heißt:[104]

»Auf Befehl des Amtsgruppenchefs D, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Glücks, ist über das K.L. Auschwitz erneut eine vollständige Lagersperre verhängt.«

Es handelte sich um die zweite vollständige Lagersperre in der Geschichte von Auschwitz, und aus diesem Grund rief der erwähnte Standortbefehl alle Anordnungen in Erinnerung, die bei der ersten, am 23. Juli 1942 verhängten erlassen worden waren. Wenn demnach die zweite Lagersperre »erneut« von Glücks angeordnet worden war, so ist klar, daß er auch die erste befohlen hatte.

Es gilt sich in Erinnerung zu rufen, daß die Amtsgruppe D auch für Zyklon-B-Lieferungen zuständig war; darum wurden die einschlägigen Genehmigungen zur Abholung des Entwesungsmittels in Dessau, die vom SS-WVHA per Funk nach Auschwitz übermittelt wurden, denn auch vom SS-Obersturmführer Liebehenschel unterzeichnet, welcher dieses Amt repräsentierte und von Glücks vertreten wurde. Die Genehmigung vom 29. Juli 1942 wurde allerdings persönlich von Glücks erteilt.

Zusammenfassend dürfen wir feststellen, daß Pressacs Behauptung, wonach das SS-WVHA (genauer gesagt, seine Amtsgruppe D) kaum über die Fleckfieberepidemie in Auschwitz Bescheid gewußt haben soll, ganz und gar unbegründet ist. Somit erweist sich auch der angebliche „Trick" der Lagerverwaltung (»der unglaublich hohe Verbrauch an Gas wurde mit dem Mord an den Juden erklärt«), tatsächlich als Trick Pressacs, der mit diesem Trick der Bestellung von Zyklon B »für Sonderb.[ehandlung]« eine von den üblichen Bestellungen zwecks Entwesung verschiedene Bedeutung unterstellt.

Untersuchen wir den Ablauf der Ereignisse:

Am 1. Juli 1942 treten in Birkenau die ersten Fleckfieberfälle auf.

Am 22. Juli erhält das KL Auschwitz vom SS-WVHA folgende Funkmeldung:[105]

»Ich erteile hiermit die Genehmigung, mit einem 5 To. Lkw von Au. nach Dessau und zurück zu fahren und Gas zur Vergasung des Lagers, zur Bekämpfung der aufgetretenen Seuche zu holen.«

Am 23. Juli ordnet Höß eine »vollständige Lagersperre« an, um der Fleckfieberseuche entgegenzuwirken.[106]

Am 29. Juli ermächtigt eine weitere, von Glücks persönlich stammende Funkmeldung die Lagerverwaltung von Auschwitz, mittels eines Lastwagen in Dessau Gas zur Entwesung des Lagers abzuholen:[107]

»Die Fahrtgenehmigung mit dem LKW von Auschwitz nach Dessau zur Abholung von Gas, das zur Desinfizierung des Lagers dringendst erforderlich ist, wird hiermit erteilt.«

Am 12. August beginnt die mit Zyklon B durchgeführte Entwesung der Blöcke des ehemaligen Frauenlagers im Stammlager, nachdem die weiblichen Häftlinge ins Lager BIa von Birkenau verlegt worden sind.[108]

Am selben Tage tritt ein Fall leichter Blausäurevergiftung bei der Vergasung von Räumlichkeiten auf, die vermutlich zu den erwähnten Blöcken gehörten.[109]

Am 26. August trifft die Funkmeldung vom SS-WVHA bezüglich der Abholung von »Material für Sonderbeh.[andlung]« ein.

Am 31. August beginnt die mit Zyklon B durchgeführte Entwesung der Blöcke des Stammlagers.[110]

Es besteht demnach kein vernünftiger Grund zur Annahme, daß das für „Sonderbehandlung" abgeholte Zyklon B einem anderen Zweck gedient haben soll als der „Vergasung" und „Desinfizierung" des Lagers. Doch wie erklärt sich die Verwendung des Ausdrucks „Sonderbehandlung" als Synonym für eben diese „Vergasung" und „Desinfizierung"? Die Beantwortung dieser Frage erfordert eine zusätzliche historische Untersuchung.

5. »Sonderbehandlung« und Entwesung jüdischer Effekten

Zwei Pressac unbekannte Dokumente ermöglichen es uns, einen unzweideutigen Zusammenhang zwischen der „Sonderbehandlung" der Juden sowie »gasdichten Türen« herzustellen. Es handelt sich um einen der Häftlingstischlerei vom Werkstättenleiter der Zentralbauleitung am 5. Oktober 1942 zugewiesenen Auftrag sowie um die diesbezügliche Arbeitskarte der Tischlerei vom 6. Oktober desselben Jahres. Hier zunächst der Text des erstgenannten Dokuments:[111]

»Auftrag 2143/435 für die Entwesungsanlage

Quarantäne K.G.L. und F.K.L.

sowie Truppenunterkunft K.G.L.

An die Häftlingstischlerei Auschwitz.

6 Stück

Gasdichte Türen

 

Lichte Mauerweite 100/200.

 

Ausführung genau wie die

 

Türen für Sonderb. der J.

 

Wirtschaftsbaracken

900 Lfm.

Lattenroste 28 cm breit.«

Beim zweiten Dokument handelt es sich um die diesbezügliche Arbeitskarte:[112]

»Für Entwesungsanlage Quarantäne K.G.L. und F.K.L.

sowie Truppenunterkunft K.G.L. ist folgende Arbeit

auszuführen:

6 Stck. Gasdichte Türen. Lichte Mauerweite 100/200.

Ausführung genau wie die Türen für Sonderb. der J.

Wirtschaftsbaracken 900 Lfdm. Lattenroste 28 cm breit.«

Der Ausdruck »Entwesungsanlage Quarantäne K.G.L. und F.K.L.« bezeichnet die beiden Entwesungsanlagen im Frauenquarantänelager (BA Ia) sowie im Männerquarantänelager (BA Ib), also BW 5a und 5b. Dies geht auch aus der handschriftlich auf der Arbeitskarte angebrachten Anmerkung hervor.

Wozu dienten nun die in diesen zwei Urkunden erwähnten »gasdichten Türen für die Sonderb.[ehandlung] der J.[uden]«, und wo befanden sie sich? Handelt es sich bei dieser Bezeichnung, wie Pressac meint, um einen „administrativen Schnitzer", d.h. besteht irgend ein Zusammenhang mit den Bunkern 1 und 2?

Datum

BW

  Objekt

Masse [m]

9.06.1942[114]

5b

4

gasdichte Doppeltüren

1,60 × 2,00

12.11.1942[115]

5a

2

gasdichte Türen für die Sauna

1,00 × 2,00

   

2

gasdichte Türen

1,20 × 2,18

19.11.1942[116]

5a, 5b

8

gasdichte Türen

?

5.10.1942[117]

6.10.1942[118]

5a, 5b

6

gasdichte Türen

1,00 × 2,00

Insges. 

22

gasdichte Türen.  

Um diese Fragen konkret beantworten zu können, müssen wir in erster Linie die Gesamtheit der Lieferungen gasdichter Türen untersuchen, welche von der Häftlingstischlerei für die BW 5a und 5b hergestellt wurden. Die erhaltenen Dokumente ergeben das in obiger Aufstellung wiedergegebene Bild.

Gemäß dem Plan Nr. 1715 der Bauleitung vom 25. September 1942 bezüglich des BW 5a/5b waren in den beiden Bauwerken folgende hygienischen Installationen vorgesehen:

Diese Einrichtungen wurden dann in der Tat in beiden Bauwerken verwirklicht, wie sich einem Brief Bischoffs vom 9. Januar 1943 entnehmen läßt,[119] aus dem noch weitere Einzelheiten hervorgehen. In der sogenannten „Entlausungsbaracke" des Männerlagers im KGL, BAI (BW 5b) bestanden:

Die »Entlausungsbaracke« des Frauenlagers besaß dieselben Einrichtungen, doch war die Sauna dort erst seit Dezember 1942 in Betrieb, die Gaskammer hingegen ebenso wie im Männerlager seit Herbst 1942.[119]

Als nächstes gilt es zu ermitteln, wie die 22 gasdichten Türen in den BW 5a und 5b verteilt waren. Anhand der Zahl von Türen, die sich dem obenerwähnten Plan entnehmen läßt, sah die Verteilung der gasdichten Türen für jene Entlausungsbaracke wie folgt aus:

Ort

Anzahl Türen

Gaskammer

2

Schleuse

2

Sauna

2

Entwesungsapparat

1

Entwesungskammer

2

Desinfektion

2

Insgesamt:

11

Was die Größe der Türen betrifft, so ermöglichen die von Pressac veröffentlichten Pläne[120] es uns lediglich, die Türen der beiden Gaskammern sowie der vier Schleusen[121] mit Sicherheit zu lokalisieren. Sie maßen 1,60 m × 2,00 m. Keine der anderen Türen in den hygienischen Installationen wies Maße auf, die mit den in der Häftlingstischlerei hergestellten (1,00 m × 2,00 m und 1,20 m × 2,18 m) übereingestimmt hätten. Somit ist klar, daß die Zentralbauleitung für letztere ihr ursprüngliches Projekt modifiziert hat. Man weiß jedoch mit Gewißheit, daß die Türen der Sauna 1,00 m × 2,00 m maßen.

Aus all dem Dargelegten geht folgende Verteilung der gasdichten Türen für jede der beiden Entlausungsbaracken hervor:

Ort

Anzahl der Türen

Grösse der Türen [m]

Gaskammer

2

1,60 × 2,00

Schleuse

2

1,60 × 2,00

Sauna

2

1,00 × 2,00

Entwesungsapparat

1

1,00 × 2,00

Entwesungskammer

Innentür 1, Außentür 1

1,00 × 2,00; 1,20 × 2,18

Desinfektion

Innentür 1, Außentür 1

1,20 × 2,18; 1,20 × 2,18

Insgesamt:

11 Türen

 

Die Schlußfolgerung, die sich aus dem Studium der BW 5a und 5b ergibt, ist, daß die gasdichten Türen, ebenso wie die »Türen zur Sonderbehandlung der Juden«, mit jenen der Sauna, des Raumes mit dem Entwesungsofen, der Heißluftentwesungskammer sowie des Desinfektionsraums identisch waren. Ohne a priori ausschließen zu wollen, daß solche Türen für Zyklon-B-Entlausungskammern Verwendung fanden, können wir also nachweisen, daß sie auch für Räume verwendet werden konnten, in denen mit anderen Mitteln als mit Zyklon B entlaust und entwest wurde.

Im Lichte der zuvor erwähnten Entwesungsanlage für Sonderbehandlung scheint der Zusammenhang zwischen den gasdichten »Türen für die Sonderbehandlung der Juden« und der Entlausung/Entwesung offensichtlich, denn in den bisher untersuchten Dokumenten hängt der Ausdruck „Sonderbehandlung" unleugbar mit eben dieser Entlausung oder Entwesung zusammen. Dies gilt um so mehr, als der Begriff »Sonderbehandlung der Juden« in einem Dokument erwähnt wird, das sich auf die zwei Entwesungsanlagen BW 5a und 5b bezieht. Andererseits haben wir bisher kein Dokument gefunden, das die von Pressac unterstellte kriminelle Bedeutung aufweist.

Nachdem wir diesen Punkt geklärt haben, müssen wir als nächstes die fraglichen Türen lokalisieren. Die Aufgabe ist durchaus nicht leicht, denn die vorhandenen Dokumente liefern uns keine Auskunft darüber. Doch erlauben es uns die verfügbaren Elemente, eine auf indirekten Beweisen fußende, einleuchtende Erklärung zu finden.

In Anbetracht der Tatsache, daß die vier Baracken »für die Sonderbehandlung der Juden«, welche Bischoff auf Geheiß von Höß beim SS-WVHA angefordert hatte, zur Lagerung der persönlichen Effekten der eingelieferten Juden dienten, kann man mit hinreichend großer Sicherheit annehmen, daß die besagten gasdichten Türen in den Aufnahmebaracken mit Entlausung installiert worden sind, die das BW 28 bildeten. Die Bauarbeiten begannen am 15. Februar 1942 und endeten im Juni.[122] Neben der Entlausungsbaracke, die eine Zyklon-B-Entwesungskammer enthielt, wurden vier Pferdestallbaracken zur Aufnahme der persönlichen Effekten neu eingelieferter Häftlinge errichtet. Deswegen wurde das BW 28 nach dem Juni 1942 »Entlausungs- und Effektenbaracken« genannt. Dieser Barackenkomplex lag unweit des Bahnhofs Auschwitz und bildete das sogenannte „Kanada I".[123]Die Folgerung scheint also gerechtfertigt, daß Rudolf Höß angesichts der immer zahlreicher in Auschwitz eintreffenden Judentransporte bis zur Installierung der Baracken des BW 58 die provisorische Verwendung der vier Effektenbaracken des BW 28 zur Lagerung der persönlichen Effekten der Neuankömmlinge angeordnet hat.

Diese Erklärung wird durch die Tatsache bestätigt, daß das BW 28 laut ursprünglichem Plan nur aus einer »Aufnahmebaracke mit Entlausung« bestand und - wie bereits erwähnt - erst im Juni 1942 vier Effektenbaracken hinzukamen. Da nun die allermeisten neu eingetroffenen Häftlinge Juden waren, bestand der Hauptzweck der Zyklon-B-Entwesungskammern im BW 28 in der »Sonderbehandlung der Juden«, und dies erklärt den Hinweis auf eben diese gasdichte Türen für »Sonderbehandlung der Juden«. Daß das BW 28 diese Funktion aufwies, wird auch durch das Gerichtsurteil gegen den SS-Unterscharführer Franz Wunsch bestätigt, der wegen eines geringfügigen Diebstahls in der Effektenkammer verurteilt worden war. Die Richter hielten fest:[124]

»Der Angeklagte versah seit September 1942 Dienst in der Effektenkammer des K.L. Auschwitz, wo die anfallenden jüdischen Effekten nach Durchführung der Vergasung sortiert und aufbewahrt werden.«

Nun war das BW 28 im September 1942 eine der beiden Haupteinrichtungen der Aktion Reinhardt, die eben mit den Judentransporten nach Auschwitz in Verbindung stand.

Angesichts dieser Umstände weist die Bezeichnung des Zyklon B, das Liebehenschel in seiner Genehmigung vom 26. August 1942 »Material für Sonderbeh.[andlung]« genannt hatte, keinesfalls die ihr zugeschriebene kriminelle Bedeutung auf. Die betreffende Bestellung diente ganz einfach zur Entlausung in der Gaskammer des BW 28, also zu hygienisch-sanitären Zwecken. Da die Gesamtheit der Operationen, die sich in den »Entlausungs- und Effektenbaracken« abspielten, von einer spezifischen Instanz, nämlich der »Häftlings-Effekten-Verwaltung«,[125] betrieben wurde, bezog sich der Ausdruck »Material für Sonderbeh.[andlung]« auf das Zyklon B, welches der Standortarzt auf Verlangen dieser Instanz bestellt hatte.

6. »Sonderbehandlung« und die neue Funktion des K.G.L.

Im Oktober 1942 wurde dem Bauvorhaben »Kriegsgefangenenlager Auschwitz« offiziell die Bezeichnung »Durchführung der Sonderbehandlung« zugewiesen. Somit hatte das Lager eine neue Funktion erhalten. Diese bestand in einem umfangreichen Programm von Bauten zwecks Umwandlung des Lagers in ein Arbeitskräftereservoir für die im Gebiet Auschwitz bereits entstandenen oder im Entstehen begriffenen Industrien. Ein vom 15. September 1942 stammender Brief Kammlers an den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft, den Reichsminister Albert Speer, zum Thema »Sonderbauaufgaben für das K.L. Auschwitz« belegt, daß dieses Programm zwischen Speer sowie Richard Glücks, dem Chef des SS-WVHA, abgesprochen worden war:[126]

    »Unter Bezugnahme auf die Besprechung zwischen Herrn Reichsminister Prof. Speer und SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Pohl teile ich nachstehend das zusätzliche Bau-Volumen für das Sonderprogramm des K.L. Auschwitz wie folgt mit:

  1. Zusammenstellung der erforderlichen zusätzlichen Bauwerke mit zugehörigem Bauvolumen.

  2. Zusammenstellung der erforderlichen Baustoffe und Baracken.

  3. Die Arbeiten werden im wesentlichen durch Häftlinge ausgeführt. Als Bauzeit für das gesamte Bauvorhaben werden 50 Arbeitswochen angesetzt. Außer den Häftlingen werden im Durchschnitt 350 Fach- und Hilfsarbeiter benötigt. Dies ergibt 105.000[127] Tagewerke.«

Der Zweck dieser neuen Funktion des Lagers wurde von Rudolf Höß anläßlich einer am 22. Mai 1943 in Auschwitz vor dem Leiter der Amtsgruppe C des SS-WVHA, Hans Kammler, sowie anderen Funktionären gehaltenen Rede, in welcher er Entstehung und Entwicklung der institutionellen Aufgaben des Lagers umriß, in aller Klarheit dargelegt:[128]

»Im Mündungsdreieck zwischen Weichsel und Sola entstand im Jahre 1940 nach der Evakuierung von 7 Polendörfern durch Ausbau eines Artillerie-Kasernen-Geländes und vielen Zu-, Um- und Neubauten, unter Verarbeitung größerer Mengen Abbruchmaterialien, das Lager Auschwitz. Ursprünglich als Quarantänelager vorgesehen, wurde dieses später Reichslager und erhielt damit neue Zweckbestimmung. Es erwies sich die Grenzlage zwischen Reich und G.G. [Generalgouvernement] wegen der sich immer wieder zuspitzenden Lage als besonders günstig, da die Füllung des Lagers mit Arbeitskräften gewährleistet war. Dazu kam in letzter Zeit die Lösung der Judenfrage, wofür die Voraussetzung für die Unterbringung von zuerst 60.000 Häftlingen, die innerhalb kurzer Zeit auf 100.000 anwächst,[129] geschafft werden mußte. Die Insassen der Lager sind überwiegend vorgesehen für die in der Nachbarschaft erwachsende Großindustrie. Das Lager birgt in seinem Interessengebiet verschiedene Rüstungsbetriebe, wofür regelmäßig die Arbeitskräfte zu stellen sind.«

Die „Lösung der Judenfrage" in Auschwitz erforderte also keine Ausrottungs- und Einäscherungsanlagen, sondern Baumaßnahmen zur Unterbringung von 100.000 Häftlingen, und die angebliche menschenmörderische Funktion des Lagers war nicht nur nicht vorrangig, sondern fehlte ganz und gar!

Es gilt hervorzuheben, daß diese Änderung der Funktion des Lagers Birkenau zwar fraglos im Zusammenhang mit der „Lösung der Judenfrage" stand, jedoch nicht minder fraglos auch mit einem Programm zur Errichtung von Bauwerken zwecks Unterbringung der Neuankömmlinge verknüpft war. Dies wird durch die Tatsache bekräftigt, daß die neue Funktion des Lagers in den Urkunden nicht eindeutig als »Durchführung der Sonderbehandlung« bezeichnet wurde. Ein bedeutsames Dokument - das Organigramm der Zentralbauleitung - schildert die Struktur dieses Amts im Januar 1943. Die Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz, die von Bischoff geleitet wurde und 14 Sektionen umfaßte, zerfiel in fünf Bauleitungen, von denen jede eine besondere Aufgabe zu erfüllen hatte:

  1. Die »Bauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz, K.L. Auschwitz und Landwirtschaft Auschwitz«; sie unterstand SS-Untersturmführer Hans Kirschneck und war für das Stammlager sowie die von diesem abhängigen Fabriken zuständig.

  2. Die »Bauleitung des Kriegsgefangenenlagers«; sie wurde von SS-Untersturmführer Josef Janisch geleitet und war für das Lager Birkenau verantwortlich.

  3. Die »Bauleitung Industriegelände Auschwitz«; sie wurde von SS-Sturmmann Werner Jothann geführt und trug die Verantwortung für die industriellen Bauten.

  4. Die »Bauleitung Hauptwirtschaftslager der Waffen-SS und Polizei Auschwitz und Truppenwirtschaftslager Oderberg«; sie war SS-Untersturmführer Josef Pollock unterstellt, und in ihren Kompetenzbereich fielen Magazine und Ämter.

  5. Die »Bauleitung Werk und Gut Freudenthal u. Partschendorf«; unter der Leitung von SS-Unterscharführer Friedrich Mayer befaßte sie sich mit landwirtschaftlichen Aufgaben.

Bischoff entwarf drei verschiedene Versionen dieses Organigramms. In jeder von ihnen werden die Aufgaben der Bauleitung des Lagers Birkenau anders formuliert, nämlich:

Im letztgenannten Dokument heißt es ferner:[132]

»Am vordringlichsten ist z.Zt. die Fertigstellung des K.G.L. (Sondermaßnahmen).«

Diese Dokumente beweisen, daß „Sonderbehandlung", „Sonderbaumaßnahme" und „Sonderaktion" ein und dasselbe waren!

7. Die »Sonderbehandlung« arbeitsunfähiger Häftlinge

Das im vorhergehenden Kapitel erwähnte Treffen zwischen Speer und Pohl hatte am 15. September 1942 stattgefunden. Am Tag danach erstellte Pohl zu Händen Himmlers einen ausführlichen Bericht darüber. Die Diskussion hatte sich auf vier Punkte bezogen, von denen der erste die »Vergrößerung Barackenlager Auschwitz infolge Ostwanderung« betraf. Hierzu bemerkte Pohl:

»Reichsminister Prof. Speer hat die Vergrößerung des Barackenlagers Auschwitz in vollem Umfang genehmigt und ein zusätzliches Bauvolumen für Auschwitz in Höhe von 13,7 Millionen Reichsmark bereitgestellt. Dieses Bauvolumen umfaßt die Aufstellung von rd. 300 Baracken mit den erforderlichen Versorgungs- und Ergänzungsanlagen. Die notwendigen Rohstoffe werden im 4. Quartal 1942 sowie im 1., 2. und 3. Quartal 1943 zugeteilt. Wenn dieses zusätzliche Bauprogramm durchgeführt ist, können in Auschwitz insgesamt 132.000 Mann untergebracht werden.«

Pohl hob hervor:

»Alle Beteiligten waren sich einig, daß die in den Konzentrationslagern vorhandene Arbeitskraft nunmehr für Rüstungsarbeiten von Großformat eingesetzt werden müssen [sic!]

Nachdem er die Notwendigkeit unterstrichen hatte, die deutschen und ausländischen Zivilarbeiter zwecks Ausfüllung des Personalbestands in ähnlichen Betrieben aus unzureichend bemannten Rüstungsbetrieben abzuziehen und durch KL-Häftlinge zu ersetzen, fuhr Pohl fort:[133]

»Reichsminister Prof. Speer will auf diese Weise kurzfristig den Einsatz von zunächst 50.000 arbeitsfähigen Juden in geschlossenen vorhandenen Betrieben mit vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten gewährleisten. Die für diesen Zweck notwendigen Arbeitskräfte werden wir in erster Linie in Auschwitz aus der Ostwanderung abschöpfen, damit unsere bestehenden betrieblichen Einrichtungen in ihrer Leistung und ihrem Aufbau nicht gestört werden. Die für die Ostwanderung bestimmten Juden werden also ihre Reise unterbrechen und Rüstungsarbeiten leisten müssen.«

Unter der »Ostwanderung« war die Abschiebung der Juden in die Ostgebiete zu verstehen. In diesem Kontext heißt der letzte Satz offensichtlich, daß die arbeitsuntauglichen Juden ihre Reise nicht unterbrachen - also nicht in Auschwitz anhielten -, sondern fortsetzten. Wohin zumindest ein Teil dieser Menschen geschickt wurde, geht aus einem Bericht hervor, den SS-Untersturmführer Horst Ahnert über eine am 28. August 1942 beim Referat IV B 4 des RSHA durchgeführte Sitzung verfaßte. Letztere war zwecks Erörterung der Judenfrage und insbesondere der Judenevakuierung in den besetzten ausländischen Gebieten sowie zur Besprechung der Transportprobleme einberufen worden. Die Evakuierung der Juden nach Osten sollte über Auschwitz erfolgen. Unter Punkt c) hieß es bezüglich der zur Sprache gebrachten Punkte:

»Mitgabe von Decken, Schuhen und Eßgeschirren für die Transportteilnehmer. Vom Kommandanten des Internierungslagers Auschwitz wurde gefordert, daß die erforderlichen Decken, Arbeitsschuhe und Eßgeschirre den Transporten unbedingt beizufügen sind. Soweit dies bisher unterblieben ist, sind sie dem Lager umgehend nachzusenden.«

Punkt e) bezog sich auf den Barackenankauf:[134]

»SS-Obersturmbannführer Eichmann ersuchte, den Ankauf der durch den Befehlshaber der Sicherheitspolizei Den Haag bestellten Baracken sofort vorzunehmen. Das Lager soll in Rußland errichtet werden. Der Abtransport der Baracken kann so vorgenommen werden, daß von jedem Transportzug 3-5 Baracken mitgeführt werden.«

Laut Radio Moskau sind mehrere tausend französische Juden in die Ukraine umgesiedelt worden. In seiner Nummer 71 vom April 1944 wußte das jüdische Untergrundblatt Notre Voix folgendes zu berichten:[135]

»Dankeschön! Eine Nachricht, die alle Juden Frankreichs erfreuen wird, wurde von Radio Moskau verbreitet. Wer von uns hat keinen Bruder, keine Schwester, keinen Verwandten unter den aus Paris Deportierten? Und wer wird keine tiefe Freude empfinden, wenn er daran denkt, daß 8000 Pariser Juden von der glorreichen Roten Armee vom Tode gerettet worden sind! Einer von ihnen berichtete Radio Moskau, wie er vor dem Tode bewahrt wurde, ebenso wie 8000 andere Pariser Juden. Sie befanden sich alle in der Ukraine, als die letzte sowjetische Offensive einsetzte, und die SS-Banditen wollten sie erschießen, bevor sie das Land verließen. Da sie aber wußten, welches Schicksal ihnen zugedacht war, und da sie erfahren hatten, daß die Sowjettruppen nicht mehr fern waren, beschlossen die deportierten Juden zu flüchten. Sie wurden sofort von der Roten Armee in Empfang genommen und befinden sich gegenwärtig allesamt in der Sowjetunion. Die heldische Rote Armee hat somit einmal mehr Anspruch auf die Dankbarkeit der jüdischen Gemeinde Frankreichs erworben.«

Die eben zitierten Dokumente beweisen, daß ab der zweiten Hälfte des Jahres 1942 ein erheblicher Teil der jüdischen Bevölkerung Westeuropas (namentlich Frankreichs, Belgiens und der Niederlande) nach Osten abgeschoben wurde, und zwar über Auschwitz, welches als Durchgangslager diente. In diesem Zusammenhang ist auch eine Funkmeldung Arthur Liebehenschels vom 2. Oktober 1942 bezüglich der »Judenumsiedlung« zu sehen (die orthodoxe Geschichtsschreibung setzt auch diesen Begriff willkürlich mit „Massenmord" gleich). Die Funkmeldung lautete wie folgt:[136]

»Fahrgenehmigung für einen 5 To. LKW mit Anhänger nach Dessau u. zurück, zwecks Abholung von Materialien für Judenumsiedlung, wird hiermit erteilt.«

Diese Materialien waren zweifelsohne mit dem »Material für Sonderbeh.[andlung]« identisch, um das es im Funkspruch vom 26. August 1942 ging: Es handelte sich also um Zyklon B. Andererseits war „Judenumsiedlung" gleichbedeutend mit „Judenevakuierung" und „Ostwanderung", woraus sich schließen läßt, daß dieses Zyklon B zur Entwesung der Effekten arbeitsuntauglicher, weiter nach Osten abgeschobener Juden Verwendung fand.

Ab Oktober 1942 wurde diese Aussiedlung der jüdischen Bevölkerung nach Osten, bei welcher die Arbeitsfähigen in Auschwitz aussortiert wurden und dort blieben, offiziell als »Durchführung der Sonderbehandlung« bezeichnet. Wie wurde diese „Sonderbehandlung" nun konkret gehandhabt?

Im bereits auf S. 47 zitierten Brief vom 4. Juni 1943 schrieb Bischoff in Absatz 3 unter Bezugnahme auf die damals im Entstehen begriffene Zentralsauna:[137]

»Die großen An- und Auskleideräume sind unbedingt erforderlich, da die Zugänge aus einem ganzen Transport (ca. 2000), welche meistens nachts ankommen, bis zum anderen Morgen in einem Raum eingesperrt werden müssen. Ein Warten der Zugänge in den belegten Lagern ist wegen Verlausungsgefahr ausgeschlossen.«

Diese Praxis bezog sich auf ganze Transporte, die in Auschwitz eintrafen, und nicht nur auf den geringen Teil der dort registrierten Häftlinge. Dies wird übrigens durch die Tatsache bestätigt, daß vom 4. Juli 1942 bis Ende Mai 1943 die Durchschnittszahl der aus jedem Transport in den Lagerbestand aufgenommenen männlichen Häftlinge bei rund 220 lag, während sie sich bei den weiblichen Häftlingen auf ca. 135 belief. Andererseits betrug die mittlere Stärke der ungefähr 230 in jenem Zeitraum in Auschwitz eingetroffenen Judentransporte etwa 1.300 Personen.[138] Angesichts dieser Ausgangsziffern kann sich die Zahl von rund 2.000 für die Dauer einer Nacht unterzubringender Häftlinge nur auf einen vollständigen Transport bezogen haben.

Aus dem Bischoff-Brief geht ferner hervor, daß ein vollständiger Transport getrennt untergebracht werden mußte, und zwar wegen der Verlausungsgefahr, d.h. um die bereits entlausten Häftlinge nicht anzustecken.

Bei dem von Bischoff erwähnten Warten handelte es sich sicherlich um das Warten auf die Trennung der Arbeitstauglichen von den Arbeitsuntauglichen, welche weiter nach Osten abgeschoben wurden. Doch was geschah, wenn nicht unmittelbar Fahrzeuge für diesen Weitertransport zur Verfügung standen? Ohne Zweifel wurden die Arbeitsunfähigen, die nicht mit den registrierten Gefangenen in Kontakt kommen durften, bis auf weiteres in ihren isolierten Unterkünften belassen. In der Praxis wurde ihnen zeitweilig ein getrennter Aufenthaltsort zugewiesen, der in den Dokumenten oft „Sonderunterbringung" hieß; manchmal war auch die Rede davon, daß die betreffenden Häftlinge „gesondert untergebracht" würden. Diese Wendungen, hinter denen die offizielle Geschichtsschreibung wieder einmal Tarnwörter für „Vergasung" wittert, finden sich in Funksprüchen des SS-Obersturmführers Heinrich Schwarz, des Leiters der für den Arbeitseinsatz verantwortlichen Abteilung IIIa, an Gerhard Maurer, den Chef des Amtes DII (Häftlingseinsatz) des SS-WVHA. In einem Funkspruch vom 20. Februar 1943, in welchem es um die am 21., 24. und 27. Januar desselben Jahres erfolgten Judentransporte aus Theresienstadt ging, gab Schwarz die Zahl der »zum Arbeitseinsatz ausgesuchten« Juden sowie jener der »gesondert untergebrachten« Juden an und fuhr fort:[139]

»Die Sonderunterbringung der Männer erfolgte wegen zu großer Gebrechlichkeit, die der Frauen, weil der größte Teil Kinder war [sic]

Ähnlichen Inhalts war eine Funkmeldung vom 15. März 1943:[140]

»Betrifft: Judentransporte aus Berlin. K.L.-Auschwitz meldet Judentransport aus Berlin. Eingang am 13.3. 43. Gesamtstärke 964 Juden. Zum Arbeitseinsatz kamen 218 Männer u. 147 Frauen. Die Männer wurden nach Buna überstellt. Gesondert wurden 126 Männer u. 473 Frauen u. Kinder untergebracht.«

Die arbeitsuntauglichen Häftlinge, denen die „Sonderunterbringung" zuteil wurde, erhielten also gegenüber den registrierten, die in Auschwitz blieben, eine „Sonderbehandlung" oder wurden „sonderbehandelt", wie es in einem Schwarz-Funkspruch vom 8. März 1943 heißt.[141] Mit diesem Ausdruck war die oben erläuterte »Durchführung der Sonderbehandlung« gemeint.

8. Die »Sonderbaumaßnahmen«

Kehren wir zur neuen Funktion des Lagers Birkenau zurück. Wie sich den erhaltenen Urkunden entnehmen läßt, handelte es sich bei den „Sonderbaumaßnahmen" oder „Sondermaßnahmen" allgemein um Baumaßnahmen, insbesondere solche hygienisch-sanitären Charakters. Der am 19. Dezember 1942 von Bischoff an die Kontingentstelle des G.B. Bau gesandte Brief, in dem es um das »KGL Auschwitz, Sonderbaumaßnahmen« ging, betrifft die Zementlieferungen an das Lager für die Monate November und Dezember.[142]

Der am 2. Februar 1943 von Bischoff erstellte Prüfungsbericht Nr. 491 betreffs Baustoffeinsparung für das Lager Birkenau enthält folgenden Hinweis:[143]

»Bauvorhaben: Kriegsgefangenenlager - Durchführung von Sonderaufgaben -«

Am 7. Mai 1943 traf sich Kammler in Auschwitz mit sechs anderen Lagerfunktionären, nämlich SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß, dem Chef der SS-Standortverwaltung Karl Ernst Möckel, SS-Sturmbannführer Karl Bischoff, dem Chef der Landwirtschaftsbetriebe SS-Sturmbannführer Joachim Caesar, dem SS-Standortarzt SS-Hauptsturmführer Eduard Wirths sowie schließlich dem SS-Untersturmführer Hans Kirschneck. Zwei Tage später verfaßte Bischoff einen Aktenvermerk bezüglich der erörterten Themen. Im Verlauf der Diskussion hatte der Standortarzt Wirths warnend darauf hingewiesen, daß die sanitären Zustände im Lager gefährlich seien, und zwar:

»[...] durch die schlechten Latrinenverhältnisse, einem unzulänglichen Kanalsystem, Mangel an Krankenbaracken und gesonderten Krankenlatrinen und dem Fehlen von Wasch-, Bade- und Entwesungsmöglichkeiten.«

Zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse im Lager verlangte Wirths eine Veränderung der Struktur der Latrinen, eine Umstrukturierung der Kanalisation und die Errichtung weiterer zehn Entwesungsanlagen, einschließlich Bademöglichkeit. Kammler nahm die Dringlichkeit der Forderungen zur Kenntnis und versprach, sein Möglichstes zu ihrer Erfüllung zu tun.[144] Er hielt sein Wort. In wenigen Tagen wurde ein umfassendes Programm zur Verbesserung der hygienischen Einrichtungen im Lager in die Wege geleitet, für welches in den Dokumenten die Ausdrücke „Sofortprogramm", „Sondermaßnahme", „Sonderprogramm", „Sonderbaumaßnahmen" sowie „Sonderaktion" verwendet wurden.[145]

Am 13. Mai 1943 verfaßte Bischoff einen »Bericht über die Arbeitsteilung beim Sofortprogramm im K.G.L. Auschwitz«. Dabei handelte es sich um eine Dienstvorschrift, welche den zuständigen Funktionären, unteren Kadern und Zivilangestellten der Zentralbauleitung ihre jeweiligen Aufgaben im Rahmen dieses Programms zuwies: Planung, Latrinen, Wasseraufbereitungsanlage, Waschbaracken, Kläranlage, Entwesungsanlage etc.[146]

Am 16. Mai sandte Bischoff Kammler ein Schreiben zum Thema »Sondermaßnahmen für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen in KGL-Auschwitz«, dem ein »Bericht über die bisher getroffenen Maßnahmen für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen im KGL« beilag. Darin ging es um die von Kammler zur Verwirklichung des Sonderprogramms eingeleiteten Schritte. Folgende Arbeiten wurden erwähnt: Kläranlage, Durchstich des Königsgrabens zur Weichsel, Abortbaracken, Waschbaracken, Entwesungsanlage sowie Weichselgraben.[147]

Im bereits erwähnten Aktenvermerk vom 22. Mai 1943 liest man hierzu:[148]

»Durch die verschiedenen Seuchengefahren ist es aber derzeit unerläßlich, zur Verbesserung der bestehenden Anlagen Sondermaßnahmen zu treffen.«

Wie bereits auf S. 46 angeführt, schrieb Bischoff am 4. Juni:[149]

»Nachdem im Zigeunerlager Fleckfieber ausgebrochen ist, wurde die Erstellung einer Desinfektionsanlage derart dringend notwendig, daß mit den Bauarbeiten im Rahmen der von SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler angeordneten Sondermaßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse sofort begonnen werden mußte.«

Die »Aufstellung über die zur Durchführung der Sondermaßnahmen im K.G.L. notwendigen Baracken« vom 11. Juni 1943 bezieht sich ausschließlich auf das Häftlingslazarett, das im Sektor BIII des Lagers Birkenau geplant war.[150]

Auch in einem am 13. Juli 1943 von Bischoff abgefaßten Bericht, in dem es um den Fortschritt bei den Arbeiten für die Sondermaßnahmen im K.G.L. sowie im Stammlager ging, bezogen sich diese Sondermaßnahmen auf hygienisch-sanitäre Installationen, nämlich: Entwässerung, Kläranlage, Erdklärbecken, Königsgraben, Wasseraufbereitungsanlage, Wasserversorgung, Entwesungsanlage,[151] Häftlingslazarett im K.G.L. sowie Kurzwellen-[152] und Entlausungsanlage im Aufnahmegebäude des Stammlagers.[153]

Einem am 14. September von SS-Untersturmführer Kirschneck verfaßten Bericht läßt sich schließlich entnehmen, daß für das K.G.L. eine »Bauleitung bei Sondermaßnahmen« bestand. Der Bericht erwähnt fünf Wasch- und Abortbaracken, vier Wirtschaftsbaracken, 12 Waschbaracken, 21 Abortbaracken, 114 Häftlingsunterkunftsbaracken, die Entwesungsanlage (d.h. Zentralsauna), die Entwesungsbaracke Zigeunerlager BAII, elf Revierbaracken sowie schließlich einen Zaunbau sowie Wasserabflußgräben.[154]

9. Die »Baracken für Sondermaßnahmen«

Im »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz«, den Bischoff am 30. September 1943 niederschrieb, befinden sich unter den für Bauabschnitt II des Lagers vorgesehenen Bauten folgende:

»BW33. Ausbau eines vorhandenen Hauses für Sondermaßnahmen. 3 Baracken für Sondermaßnahmen Typ 260/9.«

Entsprechende Installationen waren auch für Bauabschnitt III vorgesehen:[155]

»Ausbau eines vorhandenen Hauses für Sondermaßnahmen. BW 33a 3 Baracken f. Sondermaßnahmen Typ 260/9.«

Dem am 1. Oktober 1943 von SS-Obersturmführer Jothann verfaßten »Kostenvoranschlag zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz« zufolge war für die Fertigstellung des Hauses eine Summe von 14.242 RM vorgesehen und für jene der drei Baracken eine von 55.758 RM. Die Kosten waren für beide Bausektoren des Lagers identisch.[156]

Es besteht kein Zweifel daran, daß diese Gebäude als Magazine dienten. In beiden zitierten Dokumenten werden sie gleich anschließend an das BW 33 erwähnt, das aus 30 Effektenbaracken bestand (im Lagerjargon nannte man diesen Magazinkomplex „Kanada"). Überdies tragen die drei Baracken des Bauabschnitts III im Erläuterungsbericht die Bezeichnung BW 33a. Auch bei der Aufteilung der zum Lager Birkenau gehörenden Bauwerke wird das BW 33a als aus »3 Baracken für Sondermaßnahmen« bestehend beschrieben,[157] so daß diese jedenfalls einen Nebenbauplatz der Effektenbaracken darstellten.

Über diese Baracken existieren außerdem ein »Erläuterungsbericht«,[158] der sich auf den vom 30. September 1943 stammenden »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenlagers der Waffen-SS in Auschwitz« beruft, sowie ein Kostenanschlag, in dem für »3 Baracken für Sondermaßnahmen Typ 260/9 Z.5« der ursprünglich vorgesehene Preis, nämlich 55.758 RM - er war mit dem im Kostenvoranschlag vom 1. Oktober 1943 genannten identisch - durchgestrichen und mit Bleistift auf 46.467 RM korrigiert worden ist.[159]

Der Gesamtpreis der drei Baracken einschließlich der dazugehörigen Arbeiten (Bodennivellierung, Messungen etc.) beträgt 51.000 RM.[160]

Die diesen Dokumenten beigefügte Zeichnung - »Pferdestallbaracke Typ 260/9 O.K.W.« - weist eine von Hand vorgenommene Anmerkung auf, nämlich: »Baracke 11 - B.A. III«.[161] Dies ermöglicht es uns, die drei Baracken dem Bauabschnitt III des Lagers Birkenau zuzuweisen.

Der Baubefehl Nr. 61, den die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien am 11. Juli 1944 erlassen hatte, bezieht sich auf den »Bauantrag zur Errichtung von 3 Baracken für Sondermaßnahmen im K.L. II Auschwitz« und erwähnt einen Gesamtbetrag von 51.000 RM für den Ausgabenbereich 21/7b (Bau) 65/61,[162] woraus sich entnehmen läßt, daß es sich um die einschlägigen drei Baracken im Bausektor III handelte.

Es existiert auch noch ein anderer Baubefehl, Nr. 63 vom 20. Juli 1944, bei dem es gleichfalls um einen »Bauantrag zur Errichtung vom 3 Pferdestallbaracken für Sondermaßnahmen im K.L. II Auschwitz« geht, aber mit Gesamtausgaben von 41.000 RM für den Ausgabenbereich 21/7b (Bau) 65/63,[163] doch bezieht sich dieser vermutlich auf drei für den Bauabschnitt II vorgesehene Baracken. Der Grund für die niedrigeren Kosten ist mir unbekannt.

10. Die »Sonderaktion« und die Errichtung sanitärer Einrichtungen

Im Zusammenhang mit dem Kriegsgefangenenlager Auschwitz ist auch der Begriff „Sonderaktion" vor dem Hintergrund der Errichtung sanitärer Einrichtungen zu sehen. Dies läßt sich einem Schreiben Bischoffs an das SS-WVHA vom 14. Mai 1943 entnehmen, dessen Gegenstand die »Durchführung der Sonderaktion - Materialbeschaffung« ist. Der Brief beginnt wie folgt:

»Auf Grund einer gemeinschaftlichen Besichtigung des Bauhofes in Krakau mit SS-Obersturmführer Grosch wird gebeten, folgende Materialien gemäß der von der Bauinspektion Krakau übergebenen Aufstellung vom 12.5. 1943 an die Zentralbauleitung Auschwitz zwecks Durchführung der befohlenen Sonderaktion und zur Ausführung der Großgewächshausanlage zu verladen [...]

Es folgt eine Liste des betreffenden Materials, bei dem es sich hauptsächlich um verschiedene Arten von Röhren handelt. Im gleichen Brief erfolgte eine Bestellung von 100 Tonnen Rundeisen »für den Bau der Klär- und Faulgasgewinnungsanlage«. Dies beweist, daß die „Sonderaktion" sich auf die Klärung von Abwasser bezog. Am Ende des Schreibens werden die Verteiler aufgezählt, darunter auch »1 Registr. (Sonderaktion KGL)«.[164] Es gab also eine Registratur, wo alle mit der „Sonderaktion" in Zusammenhang stehenden Akten aufbewahrt wurden. Wie wir in Kapitel 8 gesehen haben, handelte es sich bei der »befohlenen Sonderaktion« um das Sonderprogramm zur Verbesserung der hygienischen Installationen im Lager Birkenau, die Kammler ein paar Tage nach seinem Besuch in Auschwitz vom 7. Mai 1943 angeordnet hatte.

Auch die Wasserversorgung des Lagers reihte sich in den Rahmen der »Durchführung der Sonderbehandlung« ein, was wieder einmal zeigt, daß „Sonderaktion" und „Sonderbehandlung" ein und dasselbe waren. Am 16. Dezember 1942 hielt Bischoff in einer Instruktion zum Thema »Kriegsgefangenenlager Auschwitz/Durchführung der Sonderbehandlung« fest:[165]

»Wie die Erfahrung gelehrt hat, ist bei geballten Menschenansammlungen die Gefahr ansteckender Krankheiten durch den Genuß von schlechtem Wasser oder infolge unzureichender hygienischer Verhältnisse durch Wasserknappheit sehr groß. Es ist daher für die Berechnung der Brunnenanzahl, der Größe der Pumpenaggregate und der Rohrweiten usw. ein Wasserbedarf von je 150 l je Truppenangehöriger und 40 l je Häftling angenommen. Dies ergibt einen täglichen Wasserbedarf von 5900 m3 pro Tag. Außerdem ist der Einbau einer Chlorierungsanlage für eine Wassermenge bis 500 m3 je Stunde vorgesehen. Zu der Anlage gehören weiterhin 2 Luftvakuumpumpen mit je 360 l/m Leistung zum Absaugen der Heberleitungen, sowie ein Luftverdichter mit 450 l/min Leistung und 6 atü Betriebsdruck für die Druckwindkessel. Für die Versorgung der einzelnen Krematorien und sonstigen Spezialeinrichtungen sind rd. 15900 lfdm Druckrohre von 50-500 mm ø Durchmesser mit etwa 73 Wasserschiebern und 74 Unterflurhydranten zu verlegen.«

Nun konnte der Begriff „Sonderaktion" nicht nur die im vorhergehenden beschriebene allgemeine Bedeutung besitzen, sondern auch einen spezifischeren Gegenstand bezeichnen, wie wir im folgenden sehen werden.

 

11. Die »Sonderaktionen« und der Bau des Krematoriums II

Am 13. Oktober 1942 ließ Bischoff dem Chef des Amtes C/V im SS-WVHA einen Brief zum Thema »Vergebung der Bauarbeiten für den Neubau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz O/S« zukommen, in dem es hieß:[166]

»Mit dem Neubau des Krematoriums mußte noch im Juli 1942 wegen der durch die Sonderaktionen geschaffenen Lage sofort begonnen werden. Zur beschränkten Ausschreibung wurden die Firmen Huta, Hoch- und Tiefbau-A.-G., Kattowitz, Friedrichstr. 19, und Schles. Industriebau Lenz & Co, A.-G., Kattowitz, Grundmannstr. 23, welche schon im K.G.L. arbeiten, eingeladen. Die Schles. Industriebau Lenz & Co. hat lt. Zuschrift vom 15.7. 42 wegen Arbeitermangel kein Angebot angegeben. Aus diesem Grunde wurde die Firma Huta beauftragt, sofort mit den Arbeiten gemäß ihrem Angebot vom 13.7. 42 zu beginnen.«

Pressac sieht sich zu folgendem Kommentar bemüßigt:[167]

»Diese Aussage belegt eindeutig, welch entscheidende Rolle das neue Krematorium bei der Wahl von Auschwitz als Zentrum für die massive Vernichtung der Juden gespielt hat. Was zunächst als normale sanitäre Maßnahme in einem Kriegsgefangenenlager vorgesehen war, wurde infolge von Prüfers wirtschaftlicher Überzeugung, der Leidenschaft für seinen Beruf, seiner kreativen Fähigkeiten und seiner guten Verbindung zu Bischoff zu einem potentiellen Moloch. Die beeindruckende Einäscherungsanlage mußte den SS-Funktionären in Berlin aufgefallen sein und wurde später von ihnen mit der „Endlösung" des Judenproblems in Verbindung gebracht.«

Anders gesagt, der Bau des neuen Krematoriums soll die unmittelbare Folge der (angeblichen) Vergasungen in den Bunkern 1 und 2 gewesen sein. Diese Hypothese ist nur oberflächlich gesehen plausibel.

Nehmen wir zunächst einmal den Text des Bischoff-Briefs etwas näher unter die Lupe. Der Satz »Mit dem Neubau des Krematoriums mußte noch im Juli 1942 wegen der durch die Sonderaktionen geschaffenen Lage sofort begonnen werden« bedeutet, daß die Sonderaktionen eine unerwartete neue Lage geschaffen hatten. Die von Bischoff erwähnte, auf zwei Firmen beschränkte Ausschreibung war demnach die erste Konsequenz dieses Sachverhalts. Sie erfolgte seitens der Zentralbauleitung am 1. Juli 1942.[168]

Andererseits legte die Zentralbauleitung anfänglich keinerlei Eile bei der Behandlung dieser Frage an den Tag. Nach der am 15. Juli erfolgten Absage der Firma Lenz wartete sie noch vierzehn Tage ab, ehe sie einen Vertrag mit der Firma Huta abschloß.[169] Im Juli wurden von den der Zentralbauleitung unterstellten Häftlingen »am Krematorium die Ausschachtungsarbeiten beendet«,[170] die bereits im Vormonat in die Wege geleitet worden waren.[171] Die eigentlichen Bauarbeiten setzten dann erst im August ein.[167]

Wenden wir uns wieder der durch die „Sonderaktionen" ausgelösten Situation zu. Wir haben bereits klargestellt, daß deren erster Effekt eine beschränkte Ausschreibung für den Neubau des Krematoriums war. Somit muß die »durch die Sonderaktionen geschaffene Lage« schon vor dem 1. Juli dringlich gewesen sein. Der Baufristenplan für den Juli nennt als Datum des Baubeginns am Krematorium den zweiten jenes Monats.[172] Die „Sonderaktionen" in dem von Pressac behaupteten kriminellen Sinn setzten jedoch angeblich am 4. Juli ein. Die Notwendigkeit zum sofortigen Beginn des Krematorium-Neubaus kann also nichts mit diesen angeblichen „Sondermaßnahmen" zu tun gehabt haben.

Nun könnte man ja auch annehmen, die »durch die Sonderaktionen geschaffene Lage« stehe im Zusammenhang mit dem der Firma Huta von der Zentralbauleitung erteilten Auftrag, »sofort mit den Bauarbeiten zu beginnen«, doch verleiht auch diese Deutung der These Pressacs keine Glaubwürdigkeit. Der offiziellen Geschichtsschreibung zufolge handelte es sich bei den „Sonderaktionen" um Menschenvergasungen; am 4. Juli, so heißt es, seien 628 und am 11. weitere 670 slowakische Juden mit Gas getötet worden.[173] Somit wären bis zum 13. insgesamt 1.298 Menschen vergast worden. Wie kann man annehmen, diese beiden (angeblichen) Tötungsaktionen hätten Bischoff (oder den Lagerkommandanten) zum unmittelbaren Bau des Krematoriums II beflügelt? Diese Annahme ist um so unwahrscheinlicher, als während desselben Zeitraums mehr als 1.300 registrierte Häftlinge starben; die Zahl der vom 1. bis zum 13. des Monats Verstorbenen lag bei über 1.700.[174]

Man müßte sich auch fragen, wieso die „Sonderaktionen" den Bau des Krematoriums so dringlich erforderlich machten, da für die Bunker 1 und 2 keinerlei Krematorien vorgesehen waren und die vermeintlichen Opfer einfach in Massengräbern beigesetzt worden sein sollen. Ich erinnere daran, daß das Krematorium des KGL zur Einäscherung verstorbener registrierter Lagerhäftlinge geplant war und nicht zu kriminellen Zwecken, also zur Einäscherung Ermordeter; dies räumt Pressac auch unumwunden ein.[175]

Laut dem Kalendarium soll die Verbrennung der »in den Bunkern Vergasten« zusammen mit der in den Massengräbern beigesetzten Toten am 21. September 1942 begonnen worden sein,[176] und zwar angeblich als Folge eines von Himmler am 17. Juli desselben Jahres anläßlich seines Besuchs in Auschwitz erteilten Befehls. Der polnische Historiker Franciszek Piper behauptet:[177]

»Während der zweiten Inspektion Himmlers in Auschwitz am 17. Juli 1942 wohnte dieser der gesamten Prozedur der Liquidierung eines Transportes bei - von der Entladung der Eisenbahnzüge bis zur Vergasung (im Bunker 2) und der Entfernung der Leichen. Man kann nicht ausschließen, daß seine Beobachtungen den Anstoß zum Entscheid gaben, die Leichen zu verbrennen statt zu begraben. In der Tat traf schon bald nach dem Himmler-Besuch Standartenführer Paul Blobel von Eichmanns Amt in Auschwitz ein, mit dem Befehl, alle beigesetzten Leichen auszugraben, zu verbrennen und die Asche zu zerstreuen, um eine mögliche Ermittlung der Opferzahl zu vereiteln.«

Der Befehl zur Verbrennung der angeblichen Opfer der „Sonderaktionen" soll also nach dem - durch die „Sonderaktionen" ausgelösten - Entscheid zum sofortigen Bau des Krematoriums erfolgt sein. Daraus geht zwingend hervor, daß zum Zeitpunkt, wo eine neue Situation diesen Bau notwendig machte, noch nicht an eine Verbrennung irgendwelcher Vergaster gedacht worden sein kann. Folglich konnten die „Sonderaktionen", wenn man darunter Menschenvergasungen verstand, keinesfalls den Anstoß zur raschen Errichtung des Krematoriums gegeben haben, und Pressacs Interpretation steht historisch gesehen auf schwachen Füßen.[178]

Freilich unterliegt es keinem Zweifel, daß der Bischoff-Brief auf einen direkten Zusammenhang zwischen der durch die „Sonderaktionen" heraufbeschworenen neuen Lage und dem sofortigen Bau des Krematoriums hinweist. Worin bestand dieser Zusammenhang? Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir Bischoffs Bemerkungen in ihren geschichtlichen Kontext einbetten.

Am 1. März 1942 betrug die Lagerstärke von Auschwitz beim Morgenappell 11.132 Häftlinge, und zwar mehrheitlich Polen.[179] Am 26. März begannen die ersten, vom RSHA organisierten „Sonderzüge". Im März trafen 2.909 jüdische Deportierte ein, im April 7.762, im Mai 1.000, im Juni 5.096, insgesamt also 16.767, darunter 10.332 Männer und 6.435 Frauen.[180] Parallel dazu nahm auch die Sterblichkeit unter den Häftlingen zu. Im März wurden in Auschwitz 3.038 Todesfälle registriert, im April 2.209, und in den folgenden Monaten stieg die Sterblichkeit noch weit stärker an: 3.341 Tote im Mai, 3.817 im Juni, darunter allein 2.289 Juden im Männerlager, was mehr als 62% der in jenem Monat Verstorbenen entsprach. Vom 22. bis zum 30. Juni starben im Schnitt 140 Gefangene täglich, wobei die höchste Zahl (194 Todesfälle) am 25. erreicht wurde. Vom 1. bis zum 13. Juli lag die durchschnittliche Todesrate pro Tag bei rund 130.

Diese an sich schon verheerende Lage wurde durch die mörderische Fleckfieberseuche noch verschlimmert, welche am 1. Juli im Gemeinschaftslager der in Birkenau eingesetzten Zivilarbeiter ausbrach[181] und sich schon bald auf die Häftlinge ausdehnte. Unter diesen Umständen war natürlich mit einem weiteren Ansteigen der Sterblichkeit im Lager zu rechnen. Die Situation wurde dermaßen dramatisch, daß Höß - wie bereits erwähnt - am 23. Juli eine totale Lagersperre verhängen mußte.[182] Im Juli verstarben 4.401 Gefangene, davon allein 4.124 im Männerlager; 2.903 oder mehr als 70% der Opfer waren Juden.[183] Nichtsdestoweniger trafen die „Sonderzüge" auch weiterhin in Auschwitz ein, und zwar in noch schnellerem Takt als zuvor, denn im Juli wurden 11.756 Juden in den Lagerbestand aufgenommen, so daß der Fleckfiebertod noch reichere Ernte halten konnte als zuvor. Dies erklärt den äußerst hohen Prozentsatz der Juden an den Verstorbenen.

Vom sanitären Standpunkt aus wurde die Situation dadurch noch katastrophaler, daß das Krematorium des Stammlagers seit Anfang Juni nicht mehr richtig funktionierte, weil sein Kamin beschädigt war. Er mußte schließlich abgerissen und erneuert werden, und das Krematorium wurde Anfang Juli stillgelegt.[184] Deswegen mußten die Leichen durchwegs in Massengräbern in Birkenau beigesetzt werden, was die hygienisch-sanitären Zustände im Lager natürlich noch weiter verschlimmerte.

Rekapitulieren wir. Anfang Juli sah die Lage wie folgt aus:

Die ersten drei Faktoren waren eng miteinander verbunden: In einer tragischen Spirale führte die Zunahme der Judentransporte zu einer Verschlechterung der sanitären Zustände und folglich zu einem weiteren Hochschnellen der Sterblichkeit.

In diesem Zusammenhang kann der strittige Satz Bischoffs nichts anderes heißen, als daß im Juli 1942 die sofortige Errichtung des neuen Krematoriums infolge der unerwarteten, durch die Judentransporte ausgelösten Zuspitzung der Lage im eben geschilderten Sinn eine pure Notwendigkeit geworden war.

12. Die »Badeanstalten für Sonderaktionen«

Am 19. August 1942 traf sich Prüfer mit dem SS-Unterscharführer Fritz Ertl, der damals Chef der Abteilung Hochbau in der Zentralbauleitung war, um den Ausbau der Kremierungseinrichtungen im KGL zu erörtern. Am 21. desselben Monats erstellte Ertl einen Aktenvermerk, in welchem die Ergebnisse der Unterredung festgehalten wurden. Unter Punkt 2 liest man da folgendes:[185]

»Bezüglich Aufstellung von je 2 Dreimuffelöfen bei den

„Badeanstalten für Sonderaktionen" wurde von Ing. Prüfer vorgeschlagen, die Öfen aus einer bereits fertiggestellten Lieferung nach Mogilew [in Weißrußland] abzuzweigen, und wurde sogleich der Dienststellenleiter, welcher beim SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt in Berlin anwesend war, hiervon tel. in Kenntnis gesetzt und gebeten, das weitere veranlassen zu wollen.«

Pressac kommentiert dazu:[186]

»Bezüglich der Krematorien IV und V, die für die Bunker 1 und 2 vorgesehen waren: Prüfer schlug vor (wie er es bereits mit Bischoff abgesprochen hatte), sie mit Doppel-Viermuffelöfen auszustatten, die er von der versandbereiten Lieferung für den Mogilew-Vertrag abzweigen würde. [...] In seinem Bericht über diese Versammlung bezeichnet Ertl Bunker 1 und 2 als „Badeanstalten für Sonderaktionen".«

Diese - jeglicher dokumentarischer Untermauerung entbehrende - Deutung ist das Ergebnis einer bewußten Verzerrung des Inhalts von Dokumenten, zu denen Pressac Zuflucht nimmt, um die schwierigen, durch den erwähnten Ertl-Bericht hervorgerufenen Probleme zu lösen. Zunächst einmal steht im Text nichts von zwei „Badeanstalten für Sonderaktionen". Wollte man ferner bei jeder dieser „Badeanstalten" zwei Öfen mit je drei Muffeln installieren, hätten die ursprünglich für das KGL bestellten zwei Dreimuffelöfen[187] für eine einzige „Badeanstalt" ausgereicht, und kein Dokument erwähnt eine weitere Bestellung zweier Dreimuffelöfen.

In seinem ersten Buch hatte Pressac diese Schwierigkeit mit einer simplen Falschübersetzung aus dem Wege geräumt:[188]

»Hinsichtlich der Installierung jedes der beiden Dreimuffelöfen nahe der „Badeanstalten für Sonderaktionen" [...]«

Somit wird Ertls Aussage - »je zwei Dreimuffelöfen bei den „Badeanstalten für Sonderaktionen"« - zu »jeder der beiden Dreimuffelöfen nahe der „Badeanstalten für Sonderaktionen"«; es bleibt bei zwei Öfen, und man kennt nun plötzlich die genaue Zahl der Badeanstalten, nämlich zwei!

Die Behauptung, wonach die Krematorien IV und V ursprünglich für die Bunker 1 und 2 bestimmt gewesen sein sollen, steht im Widerspruch zum Plan 1678 der »Einäscherungsanlage im K.G.L.«, der von Häftling Nr. 538, dem Polen Leo Sawka, am 14. August 1942 gezeichnet worden war.[189] Diese Zeichnung läßt einen Teil des künftigen Krematorium IV erkennen, nämlich im wesentlichen den Ofenraum, der mit einem Achtmuffeleinäscherungsofen ausgestattet ist. Hieraus ergibt sich das erste Problem: Wenn der Vorschlag, die vertragsmäßig für Mogilew bestimmten Topf-Achtmuffel-Öfen nach Auschwitz zu überstellen, am 19. August von Prüfer unterbreitet worden war, wie erklärt sich dann die Tatsache, daß auf dem erwähnten Plan bereits ein Achtmuffelofen vorgesehen war? Wie dem auch sei, falls der Plan des künftigen Krematorium IV am 14. August bereits existierte, und falls am 19. August noch erwogen wurde, zwei Dreimuffelöfen bei jeder der „Badeanstalten für Sonderaktionen" aufzustellen, ist klar, daß weder diese Öfen noch die „Badeanstalten" auch nur das geringste mit dem künftigen Krematorium IV zu tun haben konnten.

Abgesehen vom Ofenraum zeigt der Plan vom 14. August auch eine kleine Schleuse von drei Metern Länge mit vier Türen und einen Raum, dessen hinterer Teil nicht auf der Zeichnung erscheint. In der Mitte der Wand, welche diesen Raum von der Schleuse trennt, ist das Symbol eines Ofens zu sehen. Pressac meint, das Vorhandensein eines Ofens in einer Leichenhalle, die per definitionem kalt zu sein habe, sei absurd; in Wirklichkeit habe der Ofen zu einer beschleunigten Verdunstung des Zyanwasserstoffgases gedient, so daß

»[...] das Vorhandensein eines Ofens in einem nicht vollständig dargestellten Raum der Zeichnung 1678 ein formeller Hinweis darauf ist, daß letzterer für Vergasungen benutzt wurde.«[190]

Für Pressac war dieser Raum somit eine zur Tötung von Menschen mittels Zyanwasserstoffgas dienende Gaskammer. Ich will hier nicht bei seiner eigentümlichen Argumentation verweilen[191] und begnüge mich mit dem Hinweis darauf, daß sie in grellstem Widerspruch zu der folgenden These des französischen Historikers steht: Wenn das zukünftige Krematorium IV bereits eine Gaskammer aufwies, wie kann man dann behaupten, es sei für die Bunker 1 und 2 bestimmt gewesen?

In seinem zweiten Buch schafft Pressac diesen Widerspruch wie folgt elegant aus der Welt:[192]

»Was nun das Krematorium IV (und V) betrifft, so zeigte die erste Bauzeichnung vom August 1942 lediglich den Teil, der für die Einäscherung vorgesehen war. Mitte Oktober legte Konrad Segnitz, der mit den Dacharbeiten beauftragt war, einen Plan mit den endgültigen Maßen vor. Der Ofenraum war um einen großen Leichenraum von 48 auf 12 m (576 m2) erweitert worden, der von seiner Bestimmung her gewissermaßen „am Ende der Kette" stehen mußte: das Entkleiden und Vergasen der Opfer fand noch immer im Bunker 2 statt, doch die Leichen wurden dann im Leichenraum des Krematoriums IV gelagert, um dort eingeäschert zu werden. Die SS-Leute waren nun bemüht, eine Gaskammer (die mit einem Ofen beheizt wurde) in der Mitte des Gebäudes einzurichten, was folgende logische Anordnung ergeben hätte:

Auskleideraum - Gaskammer - Schleuse - Ofenraum mit acht Muffeln.«

In Wirklichkeit findet sich der Ofen - und somit laut Pressacs trügerischer Deutung auch die Gaskammer - bereits auf der Zeichnung vom 14. August und nicht erst »Mitte Oktober«. Darüber hinaus sind auf dem Plan auch die Maße dieser angeblichen Gaskammer genau angegeben: 48,25 m × 12,20 m.

Obgleich der Plan vom 14. August 1942 lediglich einen Teil der Leichenhalle erkennen läßt, räumt die Größe des Raumes jeglichen Zweifel aus: Die angegebene Länge (48,25 m) entspricht nämlich präzis jener des ganzen Krematoriums (67,50 m) minus jener des Ofenraums plus der Schleuse (19,25 m) auf dem endgültigen Plan.[193]

Die Schlußfolgerung muß lauten: Da das Projekt des künftigen Krematorium IV in keiner Beziehung mit den Bunkern 1 und 2 stand, eine große Leichenhalle vom 588,65 m2 Fläche vorsah und schließlich zu einem Zeitpunkt geplant wurde, wo im Lager eine zwar enorm hohe, aber durch Krankheiten hervorgerufene, also „natürliche" Sterblichkeit herrschte,[194] ist es ganz offenkundig, daß es zur Einäscherung der Leichen von Fleckfieberopfern gedacht war.

Kehren wir zu den »Badeanstalten für Sonderaktionen« zurück. Ich möchte vor allem darauf hinweisen, daß es im August 1942 kein Bauwerk mit dieser Bezeichnung gab;[195] keines der bereits errichteten oder in Entstehung begriffenen Bauwerke hatte irgend etwas mit diesen „Badeanstalten" zu tun. Sie finden sich nicht einmal auf dem Plan des KGL vom 15. August 1942[196] oder auf dem vom 3. September 1942;[197] vor allem aber fehlen sie auf dem Baufristenplan vom August 1942, welcher sämtliche bis zum 31. August im Entstehen begriffene oder bereits fertiggestellten Bauwerke aufzählt.[198] Womit bewiesen wäre, daß sie überhaupt nur als Projekt bestanden haben, und dies ist ein zusätzlicher Beleg dafür, daß sie nichts mit den Bunkern 1 und 2 zu tun haben konnten, welche im August 1942 angeblich bereits in Betrieb waren.

Wohnte diesem Projekt nun eine kriminelle Absicht inne? Handelte es sich beim Begriff „Badeanstalten" um ein Tarnwort? Es existiert eine wichtige Parallele, die eine alternative und weitaus plausiblere Antwort liefert. Am 14. Mai 1943 sandte Bischoff der Firma Topf folgendes »dringende Telegramm«:[199]

»Mitbringt Montag überschlägiges Projekt für Warmwasserbereitung für ca. 100 Brausen. Einbau von Heizschlangen oder Boiler in den im Bau begriffenen Müllverbrennungsofen Krem. III oder Fuchs zwecks Ausnutzung der hohen Abgangstemperaturen. Evtl. Höhermauerung des Ofens zwecks Unterbringung eines großen Reservebehälters ist möglich. Es wird gebeten entsprechende Zeichnung Herrn Prüfer am Montag den 17.5. mitzugeben.«

In einem Fragebogen über die Krematorien von Birkenau, der zwar undatiert ist, jedoch vermutlich aus dem Mai oder Juni 1943 stammt, antwortete Bischoff auf die Frage »Werden die Abgase verwertet?« mit dem Satz »geplant, aber nicht ausgeführt«, und auf die Frage »Wenn ja, zu welchem Zweck?« mit dem Satz »für Badeanlagen im Krema. II u. III«.[200]

Das Projekt zur Installierung von 100 Duschen im Krematorium III konnte unmöglich nur für das aus Häftlingen bestehende Krematoriumspersonal gedacht sein, denn im Brauseraum der Zentralsauna, die für das gesamte Lager bestimmt war, gab es bloß 50 Duschen.[201] Somit ist klar, daß die im Fragebogen erwähnten »Badeanlagen im Krema. II u. III« den Häftlingen des ganzen Lagers zugute kommen sollten. Dies wird voll und ganz durch zwei Dokumente bestätigt, die wir bereits im 8. Kapitel zitiert haben und welche belegen, daß dieses Programm Bestandteil des „Sonderprogramms" zur Verbesserung der hygienischen Installationen in Birkenau war, wie sie Kammler nach seinem Besuch in Auschwitz am 7. Mai 1943 befohlen hatte. In einem am 13. Mai 1943 von Bischoff verfaßten Bericht über die Zuweisung der Arbeiten im Rahmen des Sofortprogramms im KGL Auschwitz heißt es:[202]

»Z.A.[Zivilangestellter] Jährling hat den Einbau von Kesseln und Boilern in den Waschbaracken durchzuführen, desgleichen die Brausen im Auskleideraum des Krematoriums III.«

Und in einem Bericht über die zur Durchführung des von Kammler angeordneten Sonderprogramms getroffenen Maßnahmen schrieb Bischoff am 16. Mai 1943:[203]

»6. Entwesungsanlage. Zur Entwesung der Häftlingskleider ist jeweils in den einzelnen Teillagern des BAII eine OT-Entwesungsanlage vorgesehen. Um eine einwandfreie Körperentlausung für die Häftlinge durchführen zu können, werden in den beiden bestehenden Häftlingsbädern im BAI Heizkessel und Boiler eingebaut, damit für die bestehende Brauseanlage warmes Wasser zur Verfügung steht. Weiters ist geplant, im Krematorium III in dem Müllverbrennungsofen Heizschlangen einzubauen, um durch diese das Wasser für eine im Keller des Krematoriums III zu errichtende Brauseanlage zu gewinnen. Bezüglich Durchführung der Konstruktion für diese Anlage wurde mit der Firma Topf & Söhne, Erfurt, verhandelt.«

Bei diesem Projekt finden wir also die Verbindung von „Badeanlagen" und Krematoriumsöfen im Inneren ein und desselben Gebäudes, ohne daß sich dahinter trübe kriminelle Machenschaften verbergen würden - ganz im Gegenteil diente das Ganze hygienisch-sanitären Zwecken!

Es ist demnach nicht einzusehen, weswegen die „Badeanstalten" des zur Diskussion stehenden Dokuments keine echten und eigentlichen hygienischen Anlagen hätten sein können. Das Projekt zur Installation zweier Dreimuffelöfen bei jeder der „Badeanstalten für Sonderaktionen" - das Projekt wurde wie erwähnt nicht umgesetzt - fügt sich zwanglos in die architektonische Logik der Lage aller sanitären Einrichtungen im selben Sektor ein. Im Westsektor von Birkenau waren nämlich die hygienischen Installationen des Lagers konzentriert - Krematorien, Kläranlage, Entwesungs- und Desinfektionsanlage (die Zentralsauna) - und die Zentralsauna, die u.a. auch eine „Badeanstalt" enthielt, lag eben »bei« den Krematorien IV und V!

Um den Zweck der beiden oben erörterten Projekte (zusätzliche Duschen und Krematoriumsöfen) zu ergründen, bedarf es wieder einmal eines historischen Exkurses. Im August 1942 nahm die Sterblichkeit unter den Häftlingen furchterregende Ausmaße an: 8600 Männer und Frauen fanden hauptsächlich wegen der grauenhaften Fleckfieberseuche den Tod, die das Lager damals heimsuchte. Zu Beginn jenes Monats war das Krematorium I im Stammlager immer noch außer Betrieb, war doch der alte Kamin abmontiert und der neue noch nicht installiert. Erst am 8. August waren die Renovierungsarbeiten beendet.[204] Am 13. August schrieb Bischoff unter Bezugnahme auf seine Unterredung mit SS-Hauptsturmführer Robert Mulka am Vortage an den Lagerkommandanten:[205]

»Auf Grund a.o. Telefongespräche wurde der Kommandantur mitgeteilt, daß durch das zu rasche Aufheizen der neuen Schornsteinanlage des Krematoriums (es sind alle 3 Öfen in Betrieb) bereits Schäden am Mauerwerk aufgetreten sind. Da die Inbetriebsetzung der 3 Verbrennungsöfen noch vor Erhärtung des Kaminmauerwerkmörtels in vollem Umfang erfolgte, muß jede weitere Verantwortung für das Bauwerk abgelehnt werden.«

Das Krematorium war also bereits am 11. oder 12. August, noch ehe der Kaminmauerwerksmörtel richtig gehärtet war, in Betrieb genommen worden, und die Verdunstung der in diesem noch vorhandenen Feuchtigkeit hatte die Kaminstruktur beschädigt. Die bei der Wiederinbetriebnahme des Krematoriums an den Tag gelegte Hast läßt sich leicht mit der ungeheuer hohen Sterblichkeit jenes Zeitraums erklären: Vom 8. bis zum 11. August, also innerhalb von vier Tagen, starben mehr als 970 Häftlinge, und eine ungefähr gleich hohe Zahl hatte zwischen dem 1. und dem 7. das Leben verloren.

Am 19. August inspizierten SS-Unterscharführer Kirschneck sowie der Unternehmer Robert Koehler die Schäden am neuen Kamin. Die Inspektion wird im selben Dokument beschrieben, in dem die »Badeanstalten für Sonderbehandlung« auftauchen.[206]

Vom 12. bis zum 19. August stieg die Sterblichkeit unter den Häftlingen noch weiter an und belief sich auf insgesamt 3.100, d.h. im Schnitt ca. 390 pro Tag. In Anbetracht dieser tragischen Situation leuchtet es unschwer ein, warum die Zentralbauleitung die Einrichtung von »Badeanstalten für Sonderaktionen« sowie zwei Dreimuffelöfen als Noteinrichtungen zur Bekämpfung der Fleckfieberseuche mittels hygienischer Maßnahmen für die Lebenden sowie Einäscherung der Verstorbenen plante. Hervorgerufen worden war die katastrophale Lage durch die unablässig eintreffenden Judentransporte, von denen ich bereits gesprochen habe und von denen im folgenden Kapitel nochmals die Rede sein wird.

13. Die »Sonderaktionen« und die Internierung der Judentransporte

Die Identität der „Sonderaktion" mit „Transport" drängt sich in diesem Zusammenhang förmlich auf und wird durch Dokumente über die Deportation der Juden von Sosnowitz nach Auschwitz Anfang August 1943 bekräftigt, in denen diese Deportation die Bezeichnung »Judenaktion« trägt.[207] Nach deren Abschluß erließ SS-Hauptsturmführer Hans Aumeier stellvertretend für den Lagerkommandanten den Standortbefehl Nr. 31/43, in dem folgendes steht:[208]

»Als Anerkennung für die in den letzten Tagen von allen SS-Angehörigen geleistete Arbeit bei der Sonderaktion hat der Kommandant befohlen, daß ab Sonnabend, den 7.8.43, 13.00 Uhr, bis einschließlich Sonntag, den 8.8.43, jeglicher Dienstbetrieb ruht.«

Da alle SS-Angehörigen des Lagers an der „Sonderaktion" teilgenommen hatten (und nicht nur die kleine Schar, die angeblich mit den Menschenvergasungen beauftragt war), ist klar, daß der Begriff die gesamte Aktion der Deportation sowie alle mit der Aufnahme und Verteilung der Neuankömmlinge verbundenen Operationen kennzeichnete.

Dies wird durch die Tatsache erhärtet, daß die Deportation der ungarischen Juden nach Auschwitz von Mai bis Juli 1944 von der SS insgesamt als »Sonderaktion Ungarn« bezeichnet wurde.[209]

Es existiert neben den bisher angeführten Belegen noch ein anderer, eindeutiger Beweis für den Zusammenhang zwischen den „Sonderaktionen" und den Judentransporten, nämlich die Siebung und Lagerung der Effekten, welche nach Auschwitz deportierten Juden abgenommen worden waren.

14. Die »Sonderaktionen« und Transport sowie Lagerung jüdischer Effekten

Am 14. September 1942 unterzeichnete SS-Obersturmbannführer Arthur Liebehenschel, Leiter des Amts DI im SS-WVHA (Zentralamt),[210] folgende Fahrgenehmigung:[211]

»Zwecks dringlicher Überführung von 5 Stück Lastkraftwagen und einer Begleitmaschine wird hiermit die Fahrgenehmigung von Oranienburg nach Auschwitz für den 14. September 1942 erteilt. Grund: Sofortige Überführung der zugeteilten Lastkraftwagen zum Konz.-Lager Auschwitz, da Einsatz dieser Fahrzeuge für Sonderaktionen sofort zu erfolgen hat.«

D. Czech resümiert und kommentiert diese Zeilen wie folgt:[212]

»Die Kommandantur des KL Auschwitz erhält vom WVHA fünf Lastwagen zur Durchführung von Sonderaktionen. Unter diesem Tarnbegriff verbergen sich die Aktionen zur Vernichtung der Juden.«

Anders gesagt, diese Lastwagen sollen zum Transport der arbeitsuntauglichen und zur Vernichtung auserkorenen Gefangenen vom Bahnhof Auschwitz zu den angeblich zur Menschenvergasung verwendeten Bunkern von Birkenau gedient haben. Diese Behauptung wird freilich durch kein einziges Dokument gestützt.

Der historische Kontext, den ich in den vorhergehenden Kapiteln umrissen habe, erleichtert uns das Verständnis der wirklichen Bedeutung dieses Dokuments. Ich habe bereits festgestellt, daß im September 1942 die jüdischen Effekten im Rahmen der „Aktion Reinhardt " entlaust und gelagert wurden. Unter diesen Umständen ist klar, daß sie vom Bahnhof Auschwitz zum „Kanada I" und zur »Station 2 der Aktion Reinhardt«, also in die verschiedenen Effektenlager von Auschwitz I sowie Birkenau, gebracht wurden, und dazu benötigte man Lastwagen.

Die Menge der den - mehrheitlich jüdischen - Häftlingen weggenommenen persönlichen Gegenstände war enorm groß und brauchte folglich sehr viel Raum. Laut einem von Bischoff am 10. Februar 1943 erstellten »Aktenvermerk über die derzeit für die Lagerung von Effekten verwendeten Baracken und Massivgebäude« wurden zu diesem Zwecke 31 »Pferdestallbaracken« mit einer Gesamtfläche von 12.090 m2 sowie vier als Magazine dienende, gemauerte Gebäude mit einer Gesamtfläche von 4.306 m2 - zusammen also 16.396 m2 - verwendet. Außerdem gab es die 30 Baracken des sogenannten Effektenlagers, von denen 25 bereits erbaut waren und die restlichen binnen vierzehn Tagen fertiggestellt sein sollten.[213]

Das Effektenlager war mit dem BW 33 identisch. Es bestand aus 25 »Effektenbaracken Typ 260/9« von 9,56 m × 40,76 m Größe sowie fünf »Effektenbaracken Typ 501/34 Z.8«, auch »Luftwaffenbaracken« genannt, welche 12,64 m × 41,39 m maßen. Der Bau der Pferdestallbaracken (Nummern 1-8 sowie 13-29) hatte am 15. Oktober 1942 begonnen, jener der Luftwaffenbaracken (Nummern 9-12 sowie 30) am 4. Februar 1943.[214]

Laut Bischoffs Aktenvermerk vom 10. Februar 1943 waren folgende der Baracken »zur Lagerung von Effekten« noch verfügbar:[215]

»1. Beim Sonderkommando 1 3 Stück Pferdestallbaracken

2. Beim Sonderkommando 2 3 Stück Pferdestallbaracken.«

Am 17. April 1943 richtete Bischoff ein Schreiben folgenden Inhalts an den Lagerkommandanten:[216]

»Die beim Sonderkommando II und beim Krematorium III aufgestellten Pferdestallbaracken werden dringend für die Truppenunterkunft in Birkenau und für das Revier im Bauabschnitt II benötigt. Nachdem der Betrieb des Sonderkommandos II nunmehr eingestellt ist, und auch beim Krematorium III die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, wird um Mitteilung gebeten, wann die Baracken abgebrochen werden können, damit sie ehestens an den für sie bestimmten Plätzen zur Aufstellung gelangen können.«

In einem Aktenvermerk vom 19. Mai 1943, in dem es um einen Kammler-Besuch in Auschwitz ging, schrieb Bischoff:[217]

»i. Stallhof Birkenau: Zwei Pferdestall-Baracken aus „Sonderaktion 1" werden zusätzlich zu einer Schweizer und einer Luftwaffenbaracke aufgestellt. Während alle landwirtschaftlichen Bauten nunmehr nacheinander mit massiertem Einsatz fertiggestellt werden sollten, ist die Aufstellung dieser Baracken besonders vordringend.«

Daraus läßt sich entnehmen, daß es einerseits zumindest eine „Sonderaktion 2" gegeben haben muß und andererseits die Baracken der „Sonderaktion 1" mehr als zwei an der Zahl waren. Es ist somit klar, daß die „Sonderaktion 1" den Aktivitäten des „Sonderkommando 1" bei den drei dazu bestimmten „Effektenbaracken" entsprach und daß das „Sonderkommando 2" mit der Durchführung der „Sonderaktion 2" beauftragt war. Und wenn am 17. April 1943 das „Sonderkommando 2" seine Aktivitäten eingestellt hatte und am 9. Mai zwei der drei Baracken der „Sonderaktion 1" zu anderen Zwecken benutzt werden konnten,[218] so hing dies offensichtlich damit zusammen, daß die 30 Baracken des Effektenlagers bereits seit dem 4. März gebrauchsbereit waren.[219]

All dies wird voll und ganz durch ein weiteres Dokument bestätigt. Am 24. Dezember 1943 richtete der Chef der Zentralbauleitung folgendes Gesuch an die SS-Standortverwaltung:[220]

»Für den Bürobetrieb der Bauleitung KGL in Birkenau werden dringendst nachstehende Zeichengeräte benötigt:

Es wird gebeten, diese der Bauleitung KGL aus den Beständen der Sonderaktionen leihweise zur Verfügung zu stellen.«

Daß es sich bei den „Sonderaktionen" um Ausrottungsaktionen handelt, ist hier ausgeschlossen, denn nach dem Eintreffen eines Judentransports wurde der persönliche Besitz aller Juden beschlagnahmt, sowohl der registrierten als auch der angeblich vergasten. Da nun kein Dokument, aber auch keine Zeugenaussage davon spricht, der Besitz der angeblich Vergasten sei getrennt gelagert worden, mußten sich die „Sonderaktionen" zwangsläufig auf die gesamten Judentransporte im allgemeinen sowie die Beschlagnahme sämtlicher Effekten der Deportierten im besonderen beziehen.

Daß die „Sonderaktion" die ihr von Pressac unterstellte kriminelle Bedeutung aufwies, wird außerdem kategorisch durch die Tatsache widerlegt, daß es im Juni 1943 eine »Baustelle Sonderaktion« gab. Am 10. Juni sandte die Berliner Firma Baugeschäft Anhalt - Hoch-, Tief-, Eisenbetonbau der Zentralbauleitung zusammen mit einem Begleitbrief eine »Tagelohnrechnung Baustelle Sonderaktion« über 146,28 RM.[221]

15. Die »Sonderaktionen« und Dr. Johann Paul Kremer

Dr. Johann Paul Kremer tat vom 30. August bis zum 18. November 1942 in Auschwitz als Arzt Dienst. Wie aus seinem Tagebuch hervorgeht, nahm er in dieser Eigenschaft im Zeitraum zwischen dem 2. September und dem 18. Oktober an zwölf[222] „Sonderaktionen" teil. Betrachten wir zunächst den Text seiner Tagebucheinträge:[223]

Worum handelte es sich bei einer „Sonderaktion"? Pierre-Vidal Naquet, der den Versuch unternommen hat, die von Prof. Robert Faurisson vorgenommene kritische Analyse des Kremer-Tagebuchs[226] zu widerlegen, beantwortet die Frage wie folgt:[227]

»Die übliche Deutung dieser Texte besteht darin, daß eine „Sonderaktion" mit einer Selektion identisch ist, einer Selektion für jene, die von außen angekommen sind, aber auch einer Selektion für ausgelaugte Häftlinge.«

Natürlich waren das Endziel dieser Selektionen für Vidal-Naquet die „Gaskammern".[228]

In den vorhergehenden Kapiteln haben wir gesehen, daß eine der Bedeutungen des Ausdrucks „Sonderaktion" die Internierung eines Judentransports sowie sämtliche damit verbundene Aufnahme- und Verteilungsprozeduren umfaßte. Da Johann Paul Kremer als Arzt an diesen „Sonderaktionen" teilnahm, ist klar, daß der Begriff, auch wenn er in diesen Zusammenhang einzubetten ist, hier eine spezifischere Bedeutung aufweisen muß. Daß die „Sonderaktionen" in der Tat in diesem Kontext zu betrachten sind, läßt sich auch mit folgendem Eintrag vom 5. September 1942 belegen, wo Kremer schrieb:[229]

»Wegen der dabei anfallenden Sonderverpflegung, bestehend aus einem fünftel Liter Schnaps, 5 Cigaretten, 100 g Wurst und Brot, drängen sich die Männer zu solchen Aktionen.«

Diese Zusatzrationen entsprechen einer am 1. August 1942 von SS-Brigadeführer Georg Lörner, dem Chef der Amtsgruppe B (Truppenwirtschaft) im SS-WVHA, erlassenen Direktive, in der es um »Verpflegungszulagen für Exekutiv-Kommandos« geht und in der es heißt:[230]

»Unter Berücksichtigung der Aufgaben werden den Kommandos an den Tagen von Exekutionen pro Kopf 100 g Fleisch und 1/5 Litr. Branntwein und 5 Zigaretten als Verpflegungszulage bewilligt.«

Bei dem in meinem Besitz befindlichen Dokument handelt es sich um eine Abschrift (odpis), die vom polnischen Richter Jan Sehn anhand einer deutschen Abschrift der Lörner-Direktive angefertigt wurde. Es fehlt darauf jeder Hinweis auf das Original oder die deutsche Abschrift dieser der westlichen Geschichtsschreibung unbekannten Urkunde. D. Czech erwähnt diese in ihrem Kalendarium, doch unter Berufung auf J. Sehns »odpis«.[231] Die von letzterem vorgenommene Transkription läßt sich daher nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.

Grund zum Zweifel bietet die Tatsache, daß ein Exekutivkommando nichts mit einer Exekution zu tun hat, bei der es sich um eine Hinrichtung handelt. Wie dem auch sei, laut den Aufzeichnungen Dr. Kremers stand die Verpflegungszulage dem SS-Personal zu, welches einen Transport in Empfang nahm. Dies wird auch von Pery Broad bestätigt, laut dem diese Zusatzration den SS-Männern der Aufnahmeabteilung zugute kam, die an der „Rampe" einen Häftlingstransport empfingen. Broad berichtet:[232]

»Jeder SS-Mann bekommt dann noch einen Bon für Sonderverpflegung und Schnaps. Einen Fünftelliter für jeden Transport.«

Anders konnte es sich auch gar nicht verhalten, denn die behaupteten Vergasungen waren keine „Exekutionen", und das laut den Zeugenaussagen an Vergasungen beteiligte Personal soll sich ausschließlich aus den Häftlingen des sogenannten „Sonderkommandos" sowie aus SS-Sanitätern zusammengesetzt haben. Hingegen stand die Beteiligung an „Sonderaktionen" sämtlichen SS-Männern des Lagers frei, die sich, so Kremer, im Hinblick auf die in Aussicht stehende Zusatzverpflegung »zu diesen Aktionen drängten«.

Es besteht kein Zweifel daran, daß es sich bei den „Sonderaktionen", an denen Kremer teilnahm, um Selektionen handelte - dies erklärt auch seine Anwesenheit in seiner Eigenschaft als Arzt -, doch dienten diese Selektionen zur Auswahl von Opfern für die Gaskammern?

Die Deutung Vidal-Naquets beruht auf Indizien, die in Wirklichkeit in ganz anderem Kontext zu sehen sind. Prof. Faurisson kommt das Verdienst zu, auf den Hintergrund hingewiesen zu haben, vor dem sich die „Sonderaktionen" abspielten, nämlich die im Lager wütenden Typhus- und Fleckfieberseuchen. Der Typhus wird vom Eberth-Bazillus (Salmonella typhi) hervorgerufen; die Ansteckung erfolgt durch die Ausscheidungen eines Kranken oder eines gesunden Keimträgers. Das Fleckfieber wird hingegen durch eine von der Kleiderlaus übertragene Rickettsia verursacht.

Analysieren wir nun das, was man im Kremer-Tagebuch als „kriminelle Indizien" bezeichnen könnte, in seinem historischen Kontext.

2. September: »Das Lager der Vernichtung«

Kremer erhielt den Befehl, sich in Auschwitz einzufinden, am 28. August[233] und traf am 30. im Lager ein.[234] Sein allererster Tagebucheintrag nach seiner Ankunft erwähnt die im Lager grassierenden ansteckenden Krankheiten:

»Im Lager wegen zahlreicher Infektionskrankheiten (Fleckfieber, Malaria, Durchfälle) Quarantäne.«

Wie wir im 4. Kapitel gesehen haben, war die Quarantäne am 23. Juli vom Kommandanten Rudolf Höß unter der Bezeichnung »vollständige Lagersperre« verhängt worden. Kremer traf zu einem Zeitpunkt in Auschwitz ein, wo die Epidemie ihren Höhepunkt erreicht hatte. Im August hatten 8.600 Häftlinge den Tod gefunden. Zweimal, nämlich am 19. und am 20., hatte die tägliche Sterblichkeit die Zahl von 500 überschritten. In der zweiten Monatshälfte, vom 15. bis zum 31., waren fast 5.700 Menschen gestorben, was einem Schnitt von über 330 Toten pro Tag entspricht. Anfang September stieg die durchschnittliche Sterblichkeit noch weiter an. Am 1. September verstarben 367 Häftlinge, am 2. September 431.

Ein Vergleich mit den anderen NS-Konzentrationslagern ergibt, daß Auschwitz damals eine um das vielfache höhere Sterblichkeit aufwies. Im Lagerkomplex Mauthausen-Gusen starben im August 832 Gefangene,[235] in Dachau 454,[236] in Buchenwald 335,[237] in Stutthof ca. 300,[238] in Sachsenhausen 301.[239] Sogar das KL Lublin (Majdanek) mit seiner außerordentlich hohen Zahl von 2.012 in jenem Zeitraum Verstorbenen[240] wies lediglich 23% der in Auschwitz registrierten Sterbefälle auf. Ohne jeden Zweifel war Auschwitz am 2. September 1942 aufgrund seiner ungeheuerlichen Todesrate tatsächlich »das Lager der Vernichtung«!

2. September 1942: »Das Dante'sche Inferno«

Prof. Faurisson verweist in diesem Zusammenhang auf einen Brief Kremers vom 21. Oktober, in dem es u.a. heißt:[241]

»Definitiven Bescheid habe ich allerdings noch nicht, erwarte jedoch, daß ich vor dem 1. Dezember wieder in Münster sein kann und so endgültig dieser Hölle Auschwitz den Rücken gekehrt habe, wo außer Fleck[fieber] usw. sich nunmehr auch der Typhus mächtig bemerkbar macht. [...]«

Demnach stand die »Hölle von Auschwitz« eindeutig in Zusammenhang mit Fleckfieber, Typhus und anderen dort wütenden Seuchen.

5. September 1942: »Anus mundi«

Ein der von Kremer im Eintrag vom 30. August erwähnten Krankheiten war der Durchfall (er verwendet die ungewöhnliche Pluralform Durchfälle), und dies dürfte die Erklärung für den Ausdruck »Anus mundi« liefern. In der Tat gehörte Durchfall zu den im Lager am stärksten verbreiteten Leiden. Kremer selbst zog sich ihn schon wenige Tage nach seiner Ankunft in Auschwitz zu (Eintrag vom 3. September). Die Ärztin Dr. Ruth Weidenreich schreibt dazu in ihrer »Anmerkung über die Dystrophie in den Konzentrationslagern«:[242]

»Zu den permanent auftretenden Krankheiten gehörte der Durchfall, der fast immer resistent gegen sämtliche Medikamente war. Er äußerte sich zunächst in akuter Form, selten in Verbindung mit Fieber, doch meist ohne solches. Oft fand sich Schleim im Stuhlgang, weniger häufig Eiter und Blutspuren. Mit dem Übergang von der akuten zur chronischen Form wurde der Stuhl vollkommen flüssig und auch geruchlos.«

Ein anderer italienischer Arzt, Dr. Leonardo de Benedetti, der im Februar 1944 nach Monowitz deportiert wurde, verfaßte einen genauen Bericht über die hygienisch-sanitäre Organisation des Lagers. Bei seiner Schilderung der Bauch- und Darmkrankheiten hob er hervor:[243]

»Es sei hier insbesondere auf den Durchfall hingewiesen [...], und zwar sowohl wegen seiner großen Verbreitung als auch wegen der Gefährlichkeit seines Verlaufs, der oftmals rasch zum Tode führte. [...] Die davon Betroffenen mußten ihren Darm immer wieder entleeren - mindestens fünf- oder sechsmal, doch zuweilen bis zu zwanzigmal und mehr, wobei der Stuhl flüssig war und sich vor und beim Stuhlgang starke Bauchschmerzen einstellten. Die Ausscheidungen waren sehr schleimig und manchmal mit Blut vermengt.«

Durchfall ist außerdem eines der Symptome des Typhusfiebers. Bei dieser Krankheit erfolgt die Ansteckung über die Ausscheidungen des davon Betroffenen.

Man braucht wohl nicht eigens darauf hinzuweisen, aus welchem Körperteil diese widerlichen und gefährlichen Ausscheidungen kamen, um zu begreifen, warum der Ort, an dem es eine dermaßen hohe Zahl von Durchfallkranken gab, sehr wohl als „anus mundi" bezeichnet werden konnte.

„Sonderaktion" und „Muselmänner"

Zweimal, nämlich in seinen Einträgen vom 5. September und vom 7. Oktober, erwähnt Dr. Kremer die „Sonderaktionen" im Zusammenhang mit den „Muselmännern" bzw. „Muselweibern". Der erste Eintrag enthält zudem den Kommentar »das Schrecklichste der Schrekken« sowie den eben diskutierten Hinweis auf den „anus mundi". Zweifelsohne hatten die „Sonderaktionen" in beiden Fällen etwas mit einer Selektion dieser Kranken zu tun, doch zu welchem Zweck?

In einer Polemik gegen Jean-Gabriel Cohn-Bendit schrieb Vidal-Naquet:[244]

»Cohn-Bendit löst diese letztgenannte Schwierigkeit mit der Annahme, die Frauen seien in ein anderes Lager überstellt worden. Doch warum hätte man Frauen, die den Zustand der Kachexie[245] erreicht hatten - denn dies ist der Sinn des Wortes „Muselmänner", wie es Kremer verwendet -, noch in ein anderes Lager verbringen sollen, wenn die Logik dafür spricht, daß sie getötet wurden?«

Die Antwort auf diese Frage liefert Danuta Czech. Sie weist nämlich darauf hin, daß der Block 19 des Häftlingskrankenhauses von Auschwitz - der sogenannte „Schonungsblock" - für »vollkommen erschöpfte Häftlinge bestimmt war, die man „Muselmänner" nannte«.[246] Man könnte Vidal-Naquets Frage natürlich auch umkehren: Warum hätte man Frauen, die den Zustand der Kachexie, also der gänzlichen Ermattung erreicht hatten, noch vergasen sollen, wenn die Logik dafür sprach, daß sie demnächst eines natürlichen Todes sterben würden? Ja, warum hätte man kurz vor dem Ableben stehende Kranke vergasen sollen? Aus humanitären Gründen?

Bei den „Muselmännern" - so der Lagerjargon - handelte es sich um Kranke, bei denen die Mangelernährung das Endstadium erreicht hatte und sich in Gestalt extremer Abmagerung äußerte. Wie die zuvor zitierte Ärztin R. Weidenreich erwähnt, »gehörte der Durchfall zu den permanent auftretenden Krankheiten«. Sie fügt hinzu:[247]

»Sehr oft stellte sich der Tod auch ohne Komplikationen als Folge des entsetzlichen Durchfalls ein. In den letzten Tagen wurden die Ausscheidungen vollkommen flüssig, und die Erkrankten konnten ihre Darmtätigkeit nicht mehr kontrollieren.«

Dies liefert eine nochmalige Erklärung des Ausdrucks „anus mundi". Die Wendung »das Schrecklichste der Schrecken« bezieht sich eindeutig auf diese folgende, indirekte Erwähnung des anus mundi und umschreibt das schaurige Schauspiel, das diese bedauernswerten, von unkontrollierbarem Durchfall geplagten Menschen boten.

Andererseits belegt kein einziges Dokument, daß am Ende der Selektionen kranker Häftlinge die „Vergasung" gestanden hätte. Ganz im Gegenteil verfügen wir über dokumentarische Beweise dafür, daß etliche Gruppen erkrankter Gefangener in andere Lager überstellt worden sind. Ich begnüge mich hier mit der Erwähnung des bekanntesten Falls.

Wie wir gesehen haben, spricht Kremer in seinem Tagebucheintrag vom 30. August 1942 davon, daß Fleckfieber, Malaria und Durchfälle im Lager zahlreich aufgetreten seien. Die in den Häftlingskrankenhäusern durchgeführten Selektionen hätten also in allererster Linie die an diesen drei Krankheiten leidenden Häftlinge betreffen müssen, denn schließlich ließen sich die SS-Männer nach den Behauptungen der „Holocaust"-Literaten vom Grundsatz leiten, es sei leichter, Kranke zu vergasen als zu heilen. Doch am 27. Mai 1943 wies das SS-WVHA den Kommandanten von Auschwitz an, »800 malariakranke Häftlinge« aus Auschwitz ins KL Lublin (Majdanek) zu überstellen.[248] Ein anderes Dokument - der dreimonatliche Bericht des Lagerarztes von Auschwitz vom 16. Dezember 1943 - erläutert, daß alle Malariakranken im Jahre 1943 ins Lubliner Lager transferiert worden waren, weil jenes »als anophelesfreies Gebiet« galt.[249]

Zwischen Januar und März 1944 wurden rund 20.800 kranke Häftlinge aus den Lagern Buchenwald, Flossenbürg, Neuengamme, Ravensbrück und Sachsenhausen - darunter etwa 2.700 Invalide aus Sachsenhausen und 300 Blinde aus Flossenbürg - ins KL Lublin geschickt.[250] Es sei betont, daß Lublin/Majdanek 1944 auch nach offizieller Geschichtsversion kein „Vernichtungslager" mehr war und eine Ausrottung der 1944 dorthin überstellten Kranken nicht behauptet wird. Lublin liegt ca. 280 km nordöstlich von Auschwitz. Wenn die dortigen „Sonderaktionen" die Vergasung der kranken Häftlinge zum Ziel hatte, warum wurden dann die Malariakranken aus letzterem Lager nach Lublin überstellt? Und wie kam es, daß 20.800 Kranke aus den Lagern des Reichs in eine Zone östlich von Auschwitz transferiert wurden, ohne Gefahr zu laufen, vergast zu werden?

Die Selektion der Transporte

Wie wir in Kapitel 7 gesehen haben, erwähnt der am 7. September 1942 von Pohl an Himmler gesandte Bericht die Absicht Speers zum Einsatz von 50.000 Juden in der Rüstungsindustrie und fährt fort:[251]

»Die für diesen Zweck notwendigen Arbeitskräfte werden wir in erster Linie in Auschwitz aus der Ostwanderung abschöpfen, damit unsere bestehenden betrieblichen Einrichtungen durch einen dauernden Wechsel der Arbeitskräfte in ihrer Leistung und ihrem Aufbau nicht gestört werden. Die für die Ostwanderung bestimmten arbeitsfähigen Juden werden also ihre Reise unterbrechen und Rüstungsarbeiten leisten müssen.«

Somit wurden die Judentransporte, die sich auf der „Ostwanderung" befanden, in Auschwitz einer Selektion unterzogen, bei der die „arbeitsfähigen" Juden aussortiert wurden. Letztere mußten demnach ihre „Ostwanderung" unterbrechen, während die übrigen sie fortsetzten.

Dr. Kremer hat auch an solchen Selektionen teilgenommen. In zwei Fällen stehen die „Sonderaktionen" unzweideutig mit Judentransporten in Verbindung und werden von Kremer mit stark emotionalen Worten kommentiert, nämlich in den Tagebucheinträgen vom 12. sowie vom 18. Oktober. Führen wir uns nochmals den ersten dieser Einträge vor Augen:

»2. Schutzimpfung gegen Typhus; danach abends starke Allgemeinreaktion (Fieber). Trotzdem in der Nacht noch bei einer Sonderaktion aus Holland (1600 Personen). Schauerliche Szenen vor dem letzten Bunker! Das war die 10. Sonderaktion. (Hössler).«

Was haben wir uns unter dem »letzten Bunker« vorzustellen? Und wieso spielten sich dort »schauerliche Szenen« ab?

Beim 1947 in Polen durchgeführten Prozeß gegen das Lagerpersonal erklärte Kremer diesen Tagebucheintrag wie folgt:[252]

»[...] Es wurden damals ca. 1600 Holländer vergast. [...]. Der SS-Offizier Hössler leitete diese Aktion. Ich erinnere mich daran, daß er versucht hatte, die gesamte Gruppe in den Bunker eintreten zu lassen. Dies gelang ihm, außer bei einem einzigen Mann, den man unmöglich dazu bewegen konnte, diesen Bunker zu betreten. Hössler tötete diesen Mann mit einem Pistolenschuß. Darum habe ich in meinem Tagebuch die schauerlichen Szenen beschrieben, die sich vor dem letzten Bunker abspielten, und den Namen Hössler erwähnt.«

Kremer erklärte weiter, die SS-Männer hätten die Häuschen (domki), wo sich die Massenvergasungen angeblich zutrugen, in ihrem Jargon Bunker (»w swym żargonie bunkrami«) genannt.

Diese Erklärung ist augenscheinlich an den Haaren herbeigezogen. Zunächst einmal bekleidete SS-Oberscharführer Franz Hössler im Oktober 1942 die Funktion des Arbeitseinsatzführers.[253] Er hatte diese Position Anfang 1942 übernommen und behielt sie bis zum August 1943, als er zum Schutzhaftlagerführer des Frauenlagers in Birkenau ernannt wurde.[254] Wenn Dr. Kremer also seinen Namen in Zusammenhang mit einer „Sonderaktion" nennt, mußte diese mit der Selektion der arbeitstauglichen Deportierten zu tun haben und nicht mit ihrer Ermordung.

Der Ausdruck „letzter Bunker" kann sich aus rein sprachlichen Gründen ganz unmöglich auf die angeblichen „Vergasungsbunker" beziehen, denn von diesen soll es nur zwei gegeben haben, und sie lagen angeblich etwa 650 m voneinander entfernt. Kremer hätte hier von „Bunker 2" oder vom „zweiten Bunker" sprechen müssen, doch was mochte mit dem „letzten Bunker" gemeint sein?

Im Originaltext - bzw. der polnischen Übersetzung[255] - der oben zitierten Erklärung Kremers steht die Wendung »przed ostatnim bunkrem« (vor dem letzten Bunker). Kremer hat also einfach wiederholt, was er in seinem Tagebuch niedergeschrieben hatte, ohne zu verdeutlichen, was unter diesem Bunker zu verstehen war. Außerdem trifft es nicht zu, daß die angeblich zur Menschenvergasung gebrauchten Häuschen von der SS als Bunker bezeichnet wurden, denn dieser Begriff wurde erst 1946 bei den Ermittlungen vor dem Höß-Prozeß geprägt.

Andererseits kamen am 12. Oktober 1942 lediglich zwei Judentransporte in Auschwitz an, und zwar beide aus Belgien; sie umfaßten 999 bzw. 675 Personen.[256] Laut D. Czechs Kalendarium war am Vortage ein Transport aus Holland mit 1.703 Personen angelangt. Aus diesem wurden nur 344 Männer sowie 108 Frauen in den Lagerbestand aufgenommen. Die Registriernummern der Männer - 67362-67705 - wurden am 11. Oktober verliehen, jene der Frauen - 22282-22389 - am 10. Oktober.[257] Als Quelle für das Eintreffen dieses Transports vom 11. Oktober nennt D. Czech bloß das Tagebuch Kremers,[258] doch ist dies irreführend, denn die »Sonderaktion aus Holland« erfolgte am Ende des 12., also in der Nacht vom 12. auf den 13. Wenn die den Frauen zugewiesenen Registrierungsnummern stimmen, muß der Transport aus Holland in der Nacht vom 10. auf den 11. in Auschwitz angelangt sein.

Was war dann aber die „Sonderaktion" Kremers? Dieser kommentierte seinen Eintrag vom 12. Oktober bei seinem Verhör mit den Worten, es seien »damals ca. 1.600 Holländer vergast« worden (»zagazowano wówczas około 1600 holendrów«),[259] doch geht die Rechnung nicht auf: 1.703-(344 plus 108) = 1.251. Wie kann man unter diesen Umständen ernsthaft an die Richtigkeit der in polnischer Haft gemachten Aussagen Kremers glauben?

Rekonstruieren wir das Szenarium. Die sogenannten Bunker besaßen (laut den Angaben F. Pipers) eine Nutzfläche von 93,5 m2 (Bunker 1) bzw. 105 m2 (Bunker 2).[260] Laut Kremer vermochten die SS-Männer also rund 1600 Menschen, d.h. 17 oder 15 pro Quadratmeter, in diese „Gaskammern" zu pferchen, doch »einen einzigen Mann konnte man unmöglich dazu bewegen, den Bunker zu betreten«! Offenbar wurde Kremer von den Polen ausschließlich zu dieser Schilderung gezwungen, um die Erwähnung Hösslers (in dem von den Polen gewünschten kriminellen Zusammenhang) im Tagebucheintrag vom 12. Oktober zu rechtfertigen!

Wie sich aus der Anklageschrift für den Prozeß gegen das Lagerpersonal des Lagers Auschwitz ergibt (akt oskarżenia), hatte die Staatsanwaltschaft am Obersten Volksgerichtshof in Warschau bereits damals a priori festgestellt, daß „Sonderaktion" gleichbedeutend war mit Vergasung:[261]

»Während seines kurzen Aufenthalts in Auschwitz wohnte der Angeklagte Kremer vierzehnmal Tötungen (Vergasungen) bei. Zwischen dem 2. und dem 28. September 1942 nahm er an neun solchen „Sonderaktionen" teil.«

Hätte Dr. Kremer unter diesen Umständen Widerspruch eingelegt, so wäre er als unverbesserlicher Nazikriegsverbrecher eingestuft und hingerichtet worden. Er zog es also vor, der Staatsanwaltschaft nicht zu widersprechen, und dieser Strategie war auch Erfolg beschieden: Zwar wurde er zum Tode verurteilt (schließlich hatte er an der „Selektion" von Häftlingen mitgewirkt), doch wurde das Todesurteil später in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt, und 1958 wurde er aus der Haft entlassen.

Was war nun aber der »letzte Bunker«? Faurisson verficht die Auffassung, es habe sich um den Bunker des Blocks 11 gehandelt, in dessen geschlossenem, zwischen Block 10 und Block 11 gelegenem Hofe die Erschießungen zum Tode verurteilter Häftlinge erfolgten. Es konnte in der Tat vorkommen, daß sich in einem Transport Menschen befanden, die man zur Hinrichtung in ein KL schickte, und dies würde eine Erklärung für die »schauerlichen Scenen« liefern, die sich Kremer zufolge abspielten.[262] Doch ist auch eine andere Deutung möglich.

Es ist nicht daran zu zweifeln, daß der halbunterirdische Teil des Blocks 11, der als Lagergefängnis diente, von der SS umgangssprachlich Bunker genannt wurde; diese hatte für die Einsperrung von Häftlingen in den Zellen dieses Blockteils auch das Verb einbunkern geprägt.[263] Doch bleibt noch zu erklären, warum Kremer vom »letzten« Bunker gesprochen hat.

Der Bunker des Blocks 11 konnte in dem Sinne als „letzter" gelten, daß er der letzte der elf Blöcke an der Südostseite des Lagers war. Zwar läßt sich nicht dokumentarisch nachweisen, daß auch die halbunterirdischen Teile der Blöcke 1 bis 10 von der SS Bunker genannt wurden, doch ist dies nicht unwahrscheinlich, denn die Bezeichnung Bunker für das Kellergeschoß des Blockes 11 erklärte sich eben damit, daß es ein Kellergeschoß war. Im Kellergeschoß des Blockes 28 befand sich die Leichenhalle, in welcher die im Lager Gestorbenen vor der Kremierung aufgebahrt wurden. Dieser Block war der letzte der sieben Blöcke auf der Westseite des Lagers.

Im dritten Kapitel haben wir einen Brief Bischoffs zitiert, in dem es heißt, daß

»die Zugänge aus einem ganzen Transport (ca. 2000), welche meistens nachts ankommen, bis zum anderen Morgen in einem Raum eingesperrt werden müssen.«

Doch der am 9. Oktober aus Holland abgegangene Transport wurde auf der alten Rampe nahe beim Bahnhof Auschwitz aussortiert, die sich in der Mitte zwischen dem Lager Auschwitz und dem Lager Birkenau befand. Dies geht aus der vom holländischen Roten Kreuz veröffentlichten Erklärung »eines der Repatriierten« dieses Transports hervor, laut dem nach der Ankunft eine Gruppe junger Frauen zum Arbeitseinsatz aussortiert (geselecteerd) wurde, während

»die Gruppe der Frauen und Kinder und alten Männer auf drei große Lastwagen mit Anhängern geladen und ebenfalls Richtung Auschwitz I geschickt wurde.«[264]

Die Gruppe der Arbeitsunfähigen wurde also Richtung Auschwitz abtransportiert und kam nicht nach Birkenau, um in den angeblichen menschenmörderischen Bunkern vergast zu werden. Da die Selektion nachts stattfand, wurde die Gruppe mit Sicherheit ins Lager Auschwitz gebracht, wo sie bis zum Morgen in einem Raum eingeschlossen wurde - dies war ja laut dem zitierten Bischoff-Brief gängige Praxis -, um dann ihre „Ostwanderung" fortzusetzen. Wahrscheinlich verbrachte sie die Nacht im Kellergeschoß des Blocks 21, dem „letzten Bunker", der zwischen Block 11 und Block 28 lag. Diese nachts durchgeführte Operation löste bei den Deportierten schreckliche Szenen der Panik aus, sei es wegen der Nähe der Leichenkammer im Block 28, sei es wegen des finsteren Rufs, den Auschwitz genoß. Auf letzteres Thema kommen wir bald zurück. Gehen wir aber zunächst zu Kremers Eintrag vom 18. Oktober über:

»Bei naßkaltem Wetter heute Sonntagmorgen bei der 11. Sonderaktion (Holländer) zugegen. Gräßliche Scenen bei drei Frauen, die ums nackte Leben flehen.«

Laut D. Czechs Kalendarium kam am 18. Oktober 1942 aus Holland ein Judentransport mit 1.710 Deportierten an, von denen nur 116 Frauen registriert worden und die übrigen 1.594 Personen vergast worden sein sollen. Die von Kremer erwähnte „Sonderaktion" soll sich auf diese angebliche Vergasung bezogen haben.

Nach einem Bericht des Holländischen Roten Kreuzes fuhr der betreffende, 1.710 Personen umfassende Transport am 16. Oktober aus Westerbork ab und hielt zunächst in Kosel, wo 570 Personen aussortiert wurden. Die übrigen fuhren weiter zu den folgenden Lagern:[265]

»St. Annaberg of Sakrau - Bobrek of Malapane - Blechhammer en verder enkelen naar Bismarckhütte/Monowitz. Een afzonderlijk groepje naar het ressort Groß Rosen.« (St. Annaberg oder Sakrau - Bobrek oder Malapane - Blechhammer und weiter einige nach Bismackhütte/Monowitz. Ein getrenntes Grüppchen in die Zone Groß-Rosen.)

Eine - wahrscheinlich von Louis de Jong erstellte - Liste der Transporte von Westerbork nach Osten nennt als Bestimmungsorte für den Transport des 16. Oktober 1942 »Sakrau, Blechhammer, Kosel«.[266]

Bei seinen falschen Angaben zu diesem Transport beruft sich D. Czechs Kalendarium wiederum auf das Tagebuch Kremers! - In Auschwitz ist also nur ein kleiner Teil der am 16. Oktober 1942 aus Holland deportierten Juden eingetroffen.

Am 1. August 1943 veröffentlichte die französisch-jüdische Untergrundzeitung Notre Voix den Augenzeugenbericht eines anonymen Juden, der von Drancy nach Kosel deportiert worden war. Hier seine Aussage:[267]

»Alle Juden zwischen 16 und 50 Jahren wurden zu harten Arbeiten in den Bergwerken der Umgebung herangezogen. Die anderen - Kinder, Greise, Frauen, Schwache und Kranke - wurden nach Oschevitz[268] gebracht, dem Lager für die „unnützen" Juden, oder, wie unsere Schlächter es zynisch nannten, dem „Lager, wo man krepiert". Bei der Überstellung nach Oschevitz spielten sich unbeschreibliche Szenen ab: Buben von 10-12 Jahren behaupteten, sechzehn zu sein; siebzig Jahre alte Männer gaben ihr Alter mit fünfzig an, und Kranke, die sich kaum auf den Füßen halten konnten, erklärten sich für arbeitsfähig, denn alle wußten, daß Oschevitz einen sofortigen und schrecklichen Tod bedeutete. Es kam häufig vor, wie im Fall zweier mir gut bekannter holländischer Juden, daß Schwerkranke arbeiteten, um nicht nach Oschevitz zu kommen.«

Es ist also möglich, daß die »gräßlichen Szenen mit drei Frauen, die ums nackte Leben flehten« auf die Schreckensgeschichten über Auschwitz zurückgingen, welche diese Frauen in Kosel gehört hatten: Diese fürchteten, bei der „Sonderaktion" (d.h. Aussortierung) zur Vernichtung bestimmt zu werden, und flehten um ihr Leben.

16. Die »Verbrennung mit gleichzeitiger Sonderbehandlung«

Am 29. Januar 1943 fand eine Unterredung zwischen SS-Unterscharführer Heinrich Swoboda, dem Leiter der Technischen Abteilung der Zentralbauleitung, und Ingenieur Tomischek von der AEG-Kattowitz statt. Am selben Tage verfaßte Swoboda eine Aktennotiz zum Thema: »Stromversorgung und Installation des KL und KGL«. Er hebt in diesem Dokument hervor, daß die AEG die erforderlichen Eisen- und Metallbezugsscheine nicht erhalten hatte und deshalb die anstehenden Arbeiten nicht in Angriff nehmen konnte. Swoboda fuhr fort:[269]

»Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich, die Installation und Stromversorgung des Krematoriums II im KGL bis 31.1.43 fertigzustellen. Das Krematorium kann lediglich aus lagernden, für andere Bauten bestimmten Materialien soweit fertiggestellt werden, dass eine Inbetriebsetzung frühestens am 15.2.43 erfolgen kann. Diese Inbetriebsetzung kann sich jedoch nur auf beschränkten Gebrauch der vorhandenen Maschinen erstrecken (wobei eine Verbrennung mit gleichzeitiger Sonderbehandlung möglich gemacht wird), da die zum Krematorium führende Zuleitung für dessen Leistungsverbrauch zu schwach ist.«

Was könnte der Ausdruck »Verbrennung mit gleichzeitiger Sonderbehandlung« bedeuten? Debórah Dwork und Robert Jan van Pelt beantworten diese Frage wie folgt:[270]

»Nachdem Bischoff und Dejaco den Plan des Kellergeschosses in den Krematorien II und III modifiziert hatten, um dort eine Gaskammer einzubauen, erhöhten sie den für das Gebäude vorgesehenen Elektrizitätsverbrauch. Nun mußte das Ventilationssystem nämlich gleichzeitig das Zyklon B aus der Gaskammer vertreiben[271] und die Flammen der Verbrennungsöfen schüren.[272] Sie hatten sich mit der AEG in Verbindung gesetzt, jener Firma, welche die elektrischen Systeme lieferte, doch aufgrund der Rationierung hatte die AEG die für das System benötigten Hochleistungsdrähte und Kreislaufschaltungen nicht beschaffen können. Aus diesem Grund sollte Krematorium II mit einem provisorischen elektrischen System ausgerüstet werden; für Krematorium III stand überhaupt nichts zur Verfügung. Außerdem wies der AEG-Vertreter in Kattowitz, Ingenieur Tomischek, die Zentralbauleitung von Auschwitz warnend darauf hin, daß die Kapazität des provisorischen Systems keine gleichzeitige „Sonderbehandlung" und Verbrennung möglich mache.«

Anders gesagt, die Stromversorgung des Krematoriums war zu schwach, um eine gleichzeitige Vergasung und Verbrennung zu ermöglichen. Diese Deutung ist jedoch ganz und gar unfundiert, da sie von falschen historischen Prämissen ausgeht. Der für den Leichenkeller 1 vorgesehene Stromverbrauch blieb nämlich auch nach seiner angeblichen Verwandlung in eine „Menschentötungsgaskammer"[273]unverändert. Im »Kostenanschlag über Be- und Entlüftungs-Anlagen« für das künftige Krematorium II, den die Firma Topf am 4. November 1941 erstellt hatte, waren für die Lüftung des »B-Raums« (belüfteten Raums), also den Leichenkeller 1,[274] zwei Gebläse vorgesehen, das eine zur Belüftung und das andere zur Entlüftung. Jedes der beiden konnte stündlich 4.800 m3 Luft gegen einen Gesamtdruck von 40 mm Wassersäule (40 mbar) umwälzen und wurde von einem Drehstrommotor mit 2 PS Leistung angetrieben. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1.847 RM.[275]

In der Rechnung 171 der Firma Topf vom 22. Februar 1943 werden die tatsächlich im Krematorium II installierten Lüftungsanlagen aufgezählt. In diesem Dokument hieß es bezüglich der »Lieferung von Be- und Entlüftungsanlagen, wie sie im einzelnen in uns. Kostenanschlag vom 4.11. 41 beschrieben worden sind«, im B-Raum seien zwei Gebläse installiert worden, eines zur Belüftung und das andere zur Entlüftung, wobei jedes der beiden stündlich 4.800 m3 Luft gegen einen Gesamtdruck von 40 mm Wassersäule (40 mbar) umwälzen konnte und von einem Drehstrommotor mit 2 PS Leistung angetrieben wurde; die Gesamtkosten betrugen 1.847 RM.[276]

Somit ist nachgewiesen, das der für das Krematorium II vorgesehene Stromverbrauch sich nach der angeblichen Umwandlung des Leichenkellers in eine Gaskammer nicht im mindesten geändert hatte, so daß die Deutung D. Dworks und J.R. van Pelts zusammenbricht.

Die von den beiden Autoren aufgestellte These, wonach »die Kapazität des Systems keine gleichzeitige „Sonderbehandlung" und Verbrennung möglich machte«, ist gleichermaßen haltlos, denn der Text besagt genau das Gegenteil: Der »beschränkte Gebrauch der vorhandenen Maschinen« machte »eine Verbrennung mit gleichzeitiger Sonderbehandlung« sehr wohl möglich. Um den Sinn dieses Satzes zu begreifen, muß man zunächst einmal in Erfahrung bringen, worum es sich bei den »vorhandenen« Maschinen handelte.

Am 29. Januar 1943 inspizierte Ingenieur Kurt Prüfer von der Firma Topf die Bauplätze der vier Birkenauer Krematorien und verfaßte einen Prüfbericht, in dem er hinsichtlich des Krematorium II folgendes schrieb:[277]

»Dieser Gebäudekomplex ist baulich bis auf kleine Nebenarbeiten fertiggestellt (Decke des Leichenkellers kann wegen Frost noch nicht ausgeschalt werden.) Die 5 Stück Dreimuffel-Einäscherungsöfen sind fertig und werden z.Zt. trockengeheizt. Die Anlieferung der Be- und Entlüftungsanlage für die Leichenkeller verzögerte sich in Folge der Waggonsperre, sodaß der Einbau voraussichtlich erst in 10 Tagen erfolgen kann. Somit ist die Inbetriebnahme des Krematoriums II bestimmt am 15.2. 43 möglich.«

Unter Bezugnahme auf diesen Bericht präzisiert Swoboda in seinem Aktenvermerk, daß

  1. der von Prüfer für die Inbetriebnahme des Krematoriums genannte Termin (15. Februar 1943) »sich nur auf beschränkten Gebrauch der vorhandenen Maschinen erstrecken« könne, und
  2. die Inbetriebnahme immerhin »eine Verbrennung mit gleichzeitiger Sonderbehandlung möglich« mache.

Was waren die vorhandenen Maschinen? Die Antwort auf diese Frage findet sich in zwei wichtigen Dokumenten. In Kirschnecks Aktenvermerk vom 29. Januar 1943 liest man bezüglich des Krematorium II:[278]

»Die elektrischen Anschlüsse für die zum Ofen gehörenden Motoren für die Druckluftgebläse werden z.Zt. verlegt. Die 3 großen Saugzuganlagen, an den Schornsteinen befindlich, sind eingebaut und betriebsfertig erstellt. Auch hier werden zur Zeit die elektrischen Anschlüsse für die Motoren verlegt. Der Leichenaufzug wird z.Z. provisorisch eingebaut (als Plateauaufzug). Die Be- und Entlüftungsanlage für die Leichenkeller ist infolge der Waggonsperre, die vor einigen Tagen erst aufgehoben wurde, noch nicht eingetroffen, die Waggons rollen und [es] wird täglich mit dem Eintreffen dieser Materialien gerechnet. Der Einbau kann in ca. 10 Tagen erfolgen.«

Dieser Bericht wird in vollem Umfang durch die vom Topf-Monteur Heinrich Messing erstellten Arbeitsbescheinigungsformulare bestätigt, welche folgende von ihm während des Januars und Februars 1943 im Krematorium durchgeführten Arbeiten beschreiben:[279]

Der provisorische Lift war noch nicht installiert; dieser Auftrag wurde der Häftlingsschlosserei am 26. Januar 1943 von der Zentralbauleitung erteilt (Auftrag Nr. 2563/146), doch vollendet wurde er erst am 13. März.[281]

Fassen wir zusammen. Bei den am 29. Januar 1943 vorhandenen Maschinen handelte es sich um folgende:

Zwar geplant, doch noch nicht verwirklicht waren:

Da sämtliche Lüftungsanlagen für die Kellerräume fehlten, war es dementsprechend unmöglich, diese als Menschentötungsgaskammern zu verwenden.

Wenn nun der begrenzte Gebrauch der bestehenden Maschinen - d.h. der Saugzuganlagen sowie der Druckluftanlagen - trotzdem eine »Verbrennung mit gleichzeitiger Sonderbehandlung« gestattete, so ist klar, daß diese „Sonderbehandlung" rein gar nichts mit der behaupteten Menschentötungsgaskammer im Leichenkeller 1 zu tun haben konnte, sondern zwangsläufig in engem Zusammenhang mit den erwähnten Vorrichtungen stehen mußte, namentlich mit den Kremierungen selbst. Der Ausdruck bezieht sich hier auf die Behandlung von Leichen und nicht von Lebendigen.

In Anbetracht des historischen Kontexts kann es sich bei dem im Aktenvermerk vom 29. Januar 1943 auftauchenden Begriff „Sonderbehandlung" lediglich um eine Erweiterung der bereits ermittelten hygienisch-sanitären Bedeutung gehandelt haben: Die »bestehenden Maschinen« konnten in begrenztem Umfang eine vom hygienisch-sanitären Standpunkt aus einwandfreie Kremierung gewährleisten. Die wichtige Rolle der Saugzug- sowie der Druckluftanlagen bei einer einwandfreien Kremierung läßt sich auch anderen Quellen entnehmen. Bei seinem Verhör durch den sowjetischen Hauptmann Schatanowski am 5. März 1946 sagte Prüfer folgendes aus:[286]

»In den zivilen Krematorien wird mittels eines speziellen Blasebalgs bereits vorher erhitzte Luft eingeblasen,[287] wodurch die Leiche rascher und ohne Rauch verbrennt. Die Konstruktion der Krematorien für die Konzentrationslager ist anders;[288] sie ermöglicht es nicht, die Luft im voraus zu erhitzen, weshalb die Leiche langsamer und unter Rauchentwicklung verbrennt. Um den Rauch sowie den Geruch des verbrennenden Leichnams zu verringern, wird eine Ventilation eingesetzt.«

Zwecks Verringerung der Rauchentwicklung waren nach damaliger Auffassung eine größere Saugkraft des Kamins (daher der geplante Einbau von Einrichtungen zur Steigerung der Saugkraft) sowie eine erhöhte Zufuhr von Verbrennungsluft in die Brennkammer notwendig (daher die Installation von Gebläsen für die Muffeln). Die Bedeutung, die man diesen Einrichtungen beimaß, geht aus einem Topf-Brief vom 6. Juni 1942 hervor, in welchem die Firma die Zentralbauleitung von Auschwitz bat, ein »Gebläse mit Motor« nach Buchenwald zu schicken, »da wir sonst den dort neu errichteten Dreimuffel-Ofen nicht in Betrieb nehmen können«.[289] Mit dem erwähnten Satz meinte Swoboda also, man könne ungeachtet der Tatsache, daß diese für die Kremierung unabdingbaren Apparaturen nur in begrenztem Umfang vorhanden seien, dennoch eine von hygienisch-sanitären Standpunkt aus einwandfreie Kremierung vornehmen.

Auch in einem anderen, um ein paar Wochen älteren Dokument schimmert dieser Sinn durch. Am 13. Januar 1943 stellte Bischoff den Deutschen Ausrüstungswerken einen Brief zu, in dem es um die Ausführung von Schreinerarbeiten für die örtlichen Bauvorhaben ging. Er beklagte sich dabei u.a. über die Verzögerung bei der Lieferung der Türen für das Krematorium II:[290]

»So sind vor allem die mit Auftragsschreiben vom 26.10.42 Bftgb.Nr. 17010/42/Ky/Pa bestellten Türen für das Krematorium I[291] im KGL, welches zur Durchführung der Sondermaßnahmen dringend benötigt wird, umgehend anzuliefern, da sonst der Fortschritt der Bauarbeiten in Frage gestellt wird.«

Wie wir in Kapitel 8 gesehen haben, wies der Ausdruck »Durchführung der Sondermaßnahmen« keine kriminelle Bedeutung auf, sondern bezog sich ganz im Gegenteil auf den Bau hygienisch-sanitärer Installationen, einschließlich des Häftlingslazaretts im Sektor BIII von Birkenau. Wenn nun das Krematorium zur »Durchführung der Sondermaßnahmen« diente, heißt das, daß auch dieses zu jenen Einrichtungen gehörte und daß seine hygienisch-sanitäre Funktion ausschließlich in der Einäscherung der Leichen im Lager verstorbener Häftlinge lag. Die aus Swobodas Aktenvermerk sprechende Sorge über die hygienischen und sanitären Verhältnisse war angesichts der Zustände im Lager vollkommen gerechtfertigt. Am 1. Juli 1942 war die Fleckfieberepidemie ausgebrochen, die im Januar 1943 zwar abgeklungen, aber noch nicht erloschen war. Am 17. Dezember 1942 hatte Bischoff an das Wehrmeldeamt Bielitz geschrieben, es könne

»in den nächsten 3 Monaten voraussichtlich noch nicht mit einer Aufhebung der Lagersperre gerechnet werden [...]. Es werden wohl alle zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt, um die Seuche wirksam zu bekämpfen, jedoch konnten weitere Erkrankungen noch nicht vollständig unterbunden werden.«[292]

Am selben Tag meldete Bischoff dem Lagerkommandanten:[293]

»Gemäß Anordnung des SS-Standortarztes soll am Samstag, den 19.12.42, die erste Entlausung bezw. Entwesung der Zivilarbeiter durchgeführt werden.«

In einem von Bischoff am 18. Dezember 1942 an den Amtsgruppenchef C des SS-WVHA, SS-Brigadeführer Kammler, gesandten Fernschreiben (das ich in Kapitel 19 analysieren werde) heißt es:[294]

»Im Monat Dezember mußte wegen Entlausung und Entwesung die Arbeit an mehreren Tagen ruhen.«

Am 5. Januar 1943 traten im Polizeigefängnis von Myslowitz (einer Ortschaft rund 20 km nördlich von Auschwitz) einige Fälle von Fleckfieber auf, und die Krankheit griff unter den Inhaftierten rasch um sich. Der Regierungspräsident in Kattowitz schlug vor, die Erkrankten nach Auschwitz abzuschieben. In einem Brief an den Lagerkommandanten führte er aus:[295]

»Ich verkenne [...] nicht, daß durch diese Gefangenen u.U. neue Infektionsfälle in das Lager Auschwitz eingeführt werden würden. Da andererseits der Flecktyphus im Lager Auschwitz bisher noch keineswegs erloschen ist und dort umfangreiche sanitätspolizeiliche Abwehrmaßnahmen getroffen worden sind, sehe ich mich zu dieser Anfrage deswegen veranlaßt. [...]«

Rudolf Höß antwortete, im Lager träten nur noch »einzelne Fleckfieberfälle« auf; eine Fleckfieberepidemie bestehe hingegen nicht mehr. Er lehnte die Bitte des Regierungspräsidenten ab, weil mit der Einlieferung Kranker »die Gefahr des neuerlichen Auftretens einer Fleckfieberepidemie sehr groß würde«.[296]

Doch verfügte der Polizeipräsident von Kattowitz, die Leichen der im Gefängnis von Myslowitz dem Fleckfieber erlegenen Gefangenen müßten mit einer läusetötenden Flüssigkeit behandelt, in Särge gelegt und »zur Einäscherung [...] mit dem Leichenwagen nach Auschwitz überführt werden«.[297]

Zwischen Ende Januar und Anfang Februar 1943 verschlechterte sich die sanitäre Situation in Auschwitz wiederum, und am 9. Februar ordnete Glücks »infolge starken Ansteigens von Fleckfiebererkrankungen« bei der Wachtmannschaft eine »totale Lagersperre« an.[298]

Zu Beginn des Monats Februar wurde - mit negativem Ergebnis - auch ein neues Mittel gegen das Fleckfieber an 50 Kranken erprobt.[299] Die Sterblichkeit war im Januar sehr hoch: Bis zum 30. waren im Lager 4.500 Menschen gestorben, und vom 31. Januar bis zum 8. Februar verzeichnete man 1.500 Todesfälle.

17. Die Krematorien von Birkenau: »Spezialeinrichtungen« und »Sonderkeller«

Wie wir in der Einleitung festgehalten haben, behauptete die Hauptkommission zur Erforschung der deutschen Verbrechen in Polen im Jahre 1946, im Vermerk vom 16. Dezember 1942 seien die vier »modernen Krematorien mit mächtigen Gaskammern« von Birkenau als »Spezialeinrichtungen« bezeichnet worden, und dies sei einer der dokumentarischen Beweise für die Existenz solcher Gaskammern.

Der Text des einschlägigen Dokuments, den ich in Kapitel 10 bereits zitiert habe, widerlegt diese Deutung kategorisch. In ihm ist nämlich von der Wasserversorgung »der einzelnen Krematorien und sonstigen Spezialeinrichtungen« die Rede. Wohl galten die Krematorien als Spezialeinrichtungen, doch davon gab es im Lager Birkenau noch mehr, so daß sich dieser Ausdruck keineswegs nur auf die Krematorien bezog. Beispielsweise sah das Projekt für das Häftlingslazarett im Sektor BIII von Birkenau vier Spezialbaracken vor (»Spezialbaracke 6a, 6b, 2 und 1«).[300] Das Projekt zur Wasserversorgung des Lagers Birkenau ermöglicht es uns, mit Sicherheit auszuschließen, daß die angeblichen Menschentötungsbunker zu den »sonstigen Spezialeinrichtungen« gehörten, denn im diesbezüglichen Lageplan vom 28. Oktober 1942 führt keine Wasserleitung aus dem Lager in Richtung auf die sogenannten Bunker.[301]

Ein weiterer sich auf die Krematorien beziehender Ausdruck ist »Sonderkeller«. Pressac meint dazu:[302]

»In dieser Sache schrieb [SS-Untersturmführer Fritz] Wolter, zu Bischoffs Information, einen Vermerk unter dem Stichwort „Entlüftung der Krematorien (I und II)", in dem er den „Leichenkeller 1" von Krematorium II als „Sonderkeller" bezeichnete.«

Dieser - von SS-Untersturmführer Wolter am 27. November 1942 erstellte - Vermerk soll angeblich Bestandteil des Plans der Zentralbauleitung gewesen sein, die »Vergasungen von Bunker 1 und 2 in einen Raum des Krematoriums zu verlegen, der über eine mechanische Lüftung verfügte«, und stellt für Pressac »Teil der ersten eindeutigen „kriminellen Fehlleistung" dar.« Darunter versteht er einen »Hinweis auf einen unüblichen Gebrauch der Krematorien, der in irgendeinem Dokument (Schriftstück, Plan, Photographie) erscheint und sich nur dadurch erklären läßt, daß hier Tötungen durch Giftgas an Menschen vorgenommen wurden«.[303] Der Ausdruck „Sonderkeller" in diesem Vermerk soll somit ein Tarnwort für eine Menschentötungsgaskammer sein. Pressacs Argumentation beruht hier ausschließlich auf dem Vorhandensein dieses Wortes.

In dem betreffenden Vermerk schrieb Wolter unter Hinweis auf eine ihm von Ingenieur Prüfer am Telefon erteilte Auskunft folgendes:[304]

»Die Firma hätte in ca. 8 Tagen einen Monteur frei, der, wenn die Decken über die Sonderkeller [sic] fertig sind, die Entlüftungsanlage montieren soll; ferner die Saugzuganlage für die 5 3-Muffelöfen.«

Wie wir vorher gesehen haben, bezeichnet der Ausdruck „Sonderkeller" für Pressac den »Leichenkeller 1 von Krematorium II«. Doch im betreffenden Dokument steht »die Decken über die Sonderkeller fertig sind«, also die Mehrzahl, und man kann ausschließen, daß sich dies auch auf den Leichenkeller 1 des Krematorium III bezieht, denn obschon dieses Dokument die »Entlüftungen für Krematorien« - also für die Krematorien II und III - zum Gegenstand hat, bezieht es sich in Wirklichkeit einzig und allein auf das Krematorium II. Nur in diesem waren nämlich die Bauarbeiten zu jenem Zeitpunkt schon so weit fortgeschritten, daß sie binnen kurzem die Fertigstellung der Decke über dem Kellergeschoß ermöglichten. In der Tat war am 23. Januar 1943 die Betondecke der Keller 1 und 2 bereits gegossen worden, während in den entsprechenden Räumen des Krematoriums III damals erst die Arbeiten zur Isolierung des Fußbodens vom Grundwasserspiegel durchgeführt worden waren.[305] Auch der Hinweis auf die Installation der Saugzuganlage ergibt lediglich für das Krematorium II einen Sinn, in welchem sowohl die fünf Dreimuffelöfen als auch die Saugzuganlage bereits installiert waren, während der Kamin im Krematorium III erst bis zur Höhe der Krematoriumsdecke errichtet war.[305]

Andererseits gab es im Krematorium II zwei Keller, für die eine Entlüftungsanlage vorgesehen war, nämlich den Leichenkeller 1 sowie den Leichenkeller 2. Ersterer war auch mit einer Belüftungsanlage ausgerüstet, letzterer bloß mit einer Entlüftungsanlage, welche zwischen dem 15. und dem 21. März 1943 installiert worden war.[306] Es ist somit klar, daß die in Wolters Vermerk erwähnten „Sonderkeller" nichts anderes waren als die beiden Leichenkeller des Krematorium II. Diese halbunterirdischen Räume wurden darum mit der Vorsilbe „Sonder-" bedacht, weil sie von den insgesamt sechs halbunterirdischen Räumen, in welche das Kellergeschoß des Krematoriums unterteilt war,[307] die einzigen Leichenkeller und als solche mit einer Entlüftungsanlage versehen waren.

Der Begriff „Sonderkeller" erscheint auch in einem früheren Dokument, das Pressac offenbar nicht kannte. Es handelt sich um den »Baubericht für Monat Oktober«, den Bischoff am 4. November 1942 erstellt hatte und in dem es unter Bezugnahme auf das Krematorium II heißt:[308]

»Betondruckplatte im Sonderkeller eingebracht. Die Entlüftungsschächte aufgemauert und das innere Kellerwerk begonnen.«

Bei der »Betondruckplatte« handelte es sich um die Kellersohle des Krematoriums, die dazu diente, den Grundwasserdruck zu neutralisieren.[309] Nehmen wir einmal an, daß es sich auch bei diesem „Sonderkeller" um Leichenkeller 1 gehandelt hat - doch weist das Präfix „Sonder-" auf eine kriminelle Bedeutung hin?

Laut Pressac soll die Zentralbauleitung Ende Oktober 1942 beschlossen haben, die angeblichen Vergasungen aus den sogenannten Bunkern 1 und 2 »in einen Raum des Krematoriums zu verlegen, der über eine mechanische Lüftung verfügte, ganz sowie man im Dezember 1941 im Leichenraum des Krematoriums I verfahren war«.[310] Dort waren die angeblichen Vergasungen ihm zufolge so abgelaufen:[311]

»In die Decke des Leichenraums wurden drei rechteckige Öffnungen geschlagen und so ausgestattet, daß man das Zyklon B einstreuen konnte. Es wurde direkt in den Raum geschüttet, dessen zwei Türen zuvor gasdicht gemacht worden waren.«

Wenn nun der „Sonderkeller" des Krematorium II eine laut dem Vorbild der angeblichen Menschentötungsgaskammer im Krematorium I einzurichtende Gaskammer bezeichnet hätte, so hätte die Zentralbauleitung die Zyklon-B-Einwurföffnungen bereits während der Errichtung der Betondecke des Leichenkellers 1 in dieser angebracht. Doch bekanntlich wurde diese Decke ohne solche Öffnungen gebaut.[312]

Die Zentralbauleitung soll also zu einem Zeitpunkt, wo im Leichenkeller 1 erst die zur Neutralisierung des Grundwasserdrucks dienende Kellersohle errichtet war, geplant haben, eben diesen Leichenkeller in eine Gaskammer umzuwandeln, doch dabei die für die Einführung des Zyklon B unabdingbaren Einwurföffnungen vergessen und erst nachträglich mit Vorschlaghammer und Meißel vier solche Löcher durch die 18 cm dicke Stahlbetondecke des Raumes gebrochen haben! Nur Pech für Pressac, daß die Techniker der Zentralbauleitung keine solchen Esel waren: Sie haben nämlich die runde Öffnung für die Entlüftungsrohre bereits zum Zeitpunkt der Errichtung der Decke angebracht,[313] und genau dasselbe taten sie mit den Saugöffnungen für Heißluft in der Decke des Ofenraums.[314]

Der Ausdruck „Sonderkeller" erklärt sich in Wirklichkeit damit, daß der Leichenkeller 1 mit seiner Be- und Entlüftungsanlage nach einer auch von Pressac selbst vertretenen Hypothese vermutlich zur »Lagerung von bereits mehrere Tage alten Leichen im Anfangsstadium der Verwesung« diente[315] und darum mit einer leistungsfähigeren Ventilation ausgerüstet sein mußte als normale Leichenhallen.

18. Die »Sonderaktion Ungarn« im Jahre 1944[316]

Am 25. Mai 1944, zehn Tage nach der Abfahrt der ersten Züge mit ungarischen Juden nach Auschwitz, sandte Kammler der Zentralbauleitung folgendes Telegramm:[317]

»Für Sonderaktion Ungarn/Programm sind umgehend 3 Pferdestallbaracken bei den Ausweichbunkern aufzustellen.«

Am 30. Mai brachte Jothann den Text dieses Telegramm der Bauleitung Lager II Birkenau zur Kenntnis.[318] Am Tage danach schickte der Leiter der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien der Zentralbauleitung einen Brief zum Thema »Erstellung von drei Pferdestallbaracken für Sonderaktion Ungarn«, in welchem er unter Hinweis auf den Kammler-Befehl vom 25. Mai mitteilte, die Baracken müßten durch die Bauinspektion Schlesien vom Bauhof I (dem Materiallager) abgeholt werden, und die sofortige Erstellung der notwendigen administrativen Akten für den Bau verlangte.[319]

Diese - Pressac und seinen Kollegen unbekannten - Dokumente werfen sehr präzise Fragen auf: Was war die „Sonderaktion Ungarn"? Und worum handelte es sich bei den „Ausweichbunkern"?

Das wichtigste Problem besteht natürlich darin, in Erfahrung zu bringen, ob der Ausdruck „Sonderaktion", wie Pressac meint, »die Gesamtheit der Operation, einschließlich der Selektion, des Transports der Arbeitsuntauglichen sowie die Vergasung der Opfer« bedeutet. Geht man von dieser Hypothese aus, so mußten die drei Baracken zwangsläufig mit den behaupteten Entkleidungsbaracken des Bunkers 2 identisch sein.

Doch in Wirklichkeit ist diese Hypothese völlig unbegründet. Die „Ausweichbunker" hatten nichts mit dem angeblichen Bunker 2 zu tun, was allein schon daraus hervorgeht, daß dieser der einzige der angeblichen Ausrottungsbunker war, der im Sommer 1944 noch in Betrieb gewesen sein soll, während sich die drei Baracken für die „Sonderaktion Ungarn" »bei den Ausweichbunkern« (man beachte den Plural!) befunden haben müssen. Tatsächlich waren die „Ausweichbunker" harmlose Luftschutzräume. Punkt 2 des Standortbefehls Nr. 12/44 vom 12. April 1944 (»Ausweichstellen bei Fliegeralarm«) besagte, daß die Truppe bei Luftangriffen auf die Unterkünfte die Ausweichräume aufsuchen solle, und erläuterte:[320]

»Die Ausweichräume sollen den Zweck haben, die Kompanien gegen Bomben-, Splitter- und Feuergefahr zu schützen.«

Gemäß einem Aktenvermerk des Chefs der Zentralbauleitung, SS-Obersturmführer Jothann, vom 28. Juni 1944 zum Thema »LS-Maßnahmen im K.L. Auschwitz« waren bis zu jenem Datum von der Kommandantur Lager I, also jener des Stammlagers Auschwitz, 22 Splitterschutzbunker für einen oder zwei Mann erbaut worden, die für SS-Wachen der »kleinen Postenkette« bestimmt waren.[321] Die Ausweichbunker dürften mit diesen Einrichtungen identisch gewesen sein.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die »3 Pferdestallbaracken für Sonderaktion Ungarn« bei Luftschutzbunkern erbaut werden sollten und folglich keinerlei kriminelle Bedeutung besaßen.

Am 16. Juni 1944 besuchte Pohl Auschwitz und billigte die Errichtung von 29 Bauwerken, darunter

»3 Baracken für Sofortmaßnahme „Judenaktion".«[322]

Pressac, der dem Pohl-Besuch in Auschwitz mehrere Seiten widmet,[323] spielt nicht einmal flüchtig auf diese drei Baracken an, und zwar mit gutem Grund. Eine am 4. September 1944 von Jothann angefertigte »Aufstellung der im Bau befindlichen Bauwerke mit Fertigstellungsgrad« erwähnt nämlich die »3 Baracken für Sofort-Maßnahmen (Judenaktion)« mit einem Fertigstellungsgrad von 90%.[324] Fast zwei Monate nach dem Abschluß der Judendeportationen aus Ungarn waren die betreffenden drei Baracken also noch nicht fertiggestellt: Wie konnten sie da bloß als Ausziehbaracken für Opfer dienen, die angeblich zwischen Mitte Mai und Anfang Juli vergast worden waren?

Die drei Baracken für »Sofortmaßnahmen „Judenaktion"« sind nicht mit den anfänglich erwähnten drei Pferdestallbaracken für „Sonderaktion Ungarn" identisch, denn der Bau letzterer war von Kammler am 25. Mai 1944 befohlen worden, so daß es keiner zusätzlichen Genehmigung durch Pohl am 16. Juni mehr bedurfte, ganz abgesehen davon, daß die unterschiedliche Bezeichnung unzweifelhaft auf verschiedene Bauwerke verweist, von denen jedes eine eigene Nummer und einen eigenen Namen besaß. Ein Bauausgabenbuch ohne Datum und ohne Hinweis auf das Bauvorhaben identifiziert das BW 54 als »drei Baracken für Sondermaßnahmen«. Das Buch enthält lediglich zwei Einträge, beide vom 3. September 1944, die sich auf von der Firma Lenz & Co. A.G., Kattowitz, ausgeführte Stundenlohnarbeiten beziehen. Die beiden Rechnungen beliefen sich auf 318,66 bzw. 362,42 RM. Die im Buch angegebenen Teilkosten beziehen sich auf 21/7b (Bau) 65. BW 54 bezog sich auf »3 Baracken für Sondermaßnahmen (Ungarn)«.[325] Es ist daher klar, daß diese drei Baracken mit jenen für »Sofortmaßnahmen „Judenaktion"« identisch sind. Was das Wort „Sofortmaßnahmen" betrifft, so gehörte es zum landläufigen Vokabular des Lagers und wies keinerlei kriminelle Bedeutung auf. Beispielsweise ging es in einem Brief der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien vom 14. Juni 1944 um »Hygienische Sofortmaßnahmen im KL.II Auschwitz - Errichtung von Leichenhallen in jedem Unterabschnitt«.[326]

19. »Sonderaktion«: Verhör durch die Gestapo

Im 16. Kapitel habe ich vorausgeschickt, daß Bischoff am 18. Dezember 1942 ein Fernschreiben an Kammler sandte, in dem es um die vorgesehene Vollendung der Krematorien ging. Bischoff berichtete darin folgendes:[327]

»Im Monat Dezember mußte wegen Entlausung und Entwesung die Arbeit an mehreren Tagen ruhen. Desgleichen findet seit 16. Dezember aus Sicherheitsgründen eine Sonderaktion der Gestapo bei sämtlichen Zivilarbeitern statt. Infolge Verhängung der Lagersperre konnten die Zivilarbeiter seit 6 Monaten das Lager nicht verlassen. Eine Beurlaubung vom 23.12.42 - 4.1.43 ist daher unumgänglich.«

Pressac kommentiert:[328]

»Die Aufdeckung dieser Angelegenheit [der Verschiebung des Urlaubs für die Zivilarbeiter vom 16. auf den 31. Dezember] erbitterte die Zivilarbeiter, da sie seit fünf Monaten in Auschwitz festsaßen. Man weiß nicht genau, was dann geschah, doch am 17. und 18. Dezember erschien keiner der Zivilarbeiter auf den Baustellen, und die Arbeit wurde erst am 19. wieder aufgenommen. Am 17. soll ein spontaner Streik stattgefunden haben, was dazu führte, daß die Lager-Gestapo (die Politische Abteilung) eingriff, um die Bewegung unter Kontrolle zu bringen. Dieses Eingreifen wurde als „Sonderaktion aus Sicherheitsgründen" bezeichnet. Die Zivilarbeiter sollen einem Verhör seitens der politischen Abteilung unterzogen worden sein, die den Grund für die Arbeitsverweigerung ausfindig machen wollte.«

Ein Kritiker, der in „Sonderaktion" um jeden Preis ein Synonym für Mord sehen will, wendet ein:[329]

»Es ist auch möglich, daß die Lagerverwaltung versuchte, an einigen [some of] der Zivilarbeitern ein Exempel zu statuieren, indem sie sie hinrichtete. Dies könnte auch die Erklärung dafür liefern, daß der Bericht die Bezeichnung „geheim" trägt.«

Diese Erklärung ist aus sprachlichen Gründen ein Ding der Unmöglichkeit, weil im Dokument klar und deutlich von einer »Sonderaktion bei sämtlichen Zivilarbeitern« die Rede ist. Kann man wirklich allen Ernstes annehmen, die Gestapo habe sämtliche in Auschwitz angestellten Zivilarbeiter hinrichten lassen? Am 22. Dezember, vier Tage nach der „Sonderaktion", waren die Zivilarbeiter denn auch quicklebendig: 905 Mann fuhren am Tag danach in aller Ruhe in die Weihnachtsferien, die bis einschließlich 3. Januar dauerten![330]

20. Die »Sonderbaracke „B"« von Auschwitz

Am 12. August 1943 stellte der Chef der Bauinspektion Reich-Ost der Zentralbauleitung einen Brief folgenden Inhalts zu:[331]

»Mit obigem Schreiben hat der Chef der Amtsgruppe D die beschleunigte Errichtung eines Häftlingssonderbaues „B" beantragt. Ich bitte, sich mit dem Kommandanten des K.L. ins Einvernehmen zu setzen und umgehend hierher einen entsprechenden Bauantrag einzureichen. Eine Schema-Skizze der Sonderbaracke liegt bei.

Ich halte es jedoch für erforderlich, gerade wie in anderen K.L. auch hier zusätzliche Maßnahmen (Verstärkung der Zwischenwände) für eine Normalbaracke vorzunehmen. Die Arbeiten sind besonders dringlich zu gestalten, da einerseits nach Angabe des Amtes C V der RF SS[332] besondere Beschleunigung gefordert hat, andererseits der Antrag des Amtsgruppenchefs D vom 20.4. 1943 erst heute in die Hände der Bauinspektion gelangte.«

Was war diese „Sonderbaracke", deren Bau Himmler persönlich angeordnet hatte? Eine Vergasungsbaracke?

Die von mir in Moskau gefundenen Dokumente erlauben keine eindeutige Antwort auf diese Frage. Es handelt sich um folgende Dokumente:

Ein Dokument, welches die Funktion dieser Baracke erhellt, befindet sich im Auschwitz-Museum und wurde von D. Dwork sowie R.J. van Pelt veröffentlicht. Es handelt sich um einen Plan im Maßstab 1:100 der »Sonderbaracke für das K.L. Auschwitz«, welche die beiden Verfasser richtig wie folgt charakterisieren: »Offenbar eine Baracke zur Unterbringung der Lagerdirnen«.[336] In der Tat stand der Buchstabe B für Bordell. Die Baracke wurde zwar nicht gebaut, doch wurde das Bordell trotzdem errichtet. In einem vom 16. Dezember stammenden Bericht des Lagerarztes des KL Auschwitz erfahren wir dazu folgendes:[337]

»Im Oktober wurde im Block 24 ein Bordell mit 19 Frauen errichtet. Vor ihrem Einsetzen wurden die Frauen auf Wa.R.[338] und Go.[339] untersucht. Diese Untersuchungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt. Der Zutritt ins Bordell ist den Häftlingen allabendlich, nach dem Appell, gestattet. Während der Besuchszeit ist immer ein Häftlingsarzt und Häftlingspfleger anwesend, die die angeordneten sanitären Maßnahmen durchführen. Die Überwachung besorgt ein SS-Mann und ein S.D.G.[340]«

21. Das »Sonderkommando« der Krematorien

D. Czech erklärt Ursprung und Bedeutung des Begriffs „Sonderkommando" wie folgt:[341]

»Das Vernichtungslager schuf auch eine andere Gruppe von Menschen, jene, die gezwungen wurden, in den Krematorien und Gaskammern zu arbeiten - die unglücklichen Menschen, die der Arbeit des Sonderkommandos zugeteilt wurden. Die SS brauchte Tarnwörter, wenn sie über die Massenausrottung der „Lebensunwerten" sprach. Sie nannte die Massenausrottung sowie die zur Selektion führenden Transporte „Sonderbehandlung" (oft als SB abgekürzt). Daher auch der Ausdruck „Sonderkommando".«

Anders gesagt, da sich in den Krematorien angeblich eine verbrecherische Aktivität abspielte, die mit dem Tarnwort „Sonderbehandlung" bezeichnet wurde, mußte das dort angestellte Personal zwangsläufig ein „Sonderkommando" sein. Natürlich mußte es von allen in Auschwitz arbeitenden Kommandos das einzige sein, das die Vorsilbe „Sonder-" verdiente, denn sonst hätte diese ja die verbrecherische Bedeutung verloren, die sie laut der offiziellen Geschichtsschreibung besaß.

Die dokumentarisch belegte Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Zunächst einmal erscheint der Ausdruck „Sonderkommando" nicht in einem einzigen Dokument, das sich auf die Krematorien bezieht. In seinem „Opus Magnum"[342]versucht das Auschwitz-Museum anhand zweier Dokumente zu beweisen, daß der betreffende Begriff für das Krematoriumspersonal verwendet wurde. Beim ersten handelt es sich um den Dienstplan vom 18. Juli 1944, beim zweiten um den Kommandanturbefehl Nr. 8/43 vom 20. April 1943.[343] Doch erwähnt das erste Dokument lediglich den Begriff „Sonderkommando" im Zusammenhang mit einer Torkontrolle,[344] und das zweite spricht bloß von der Verfolgung zweier Juden, »die vom Sonderkommando flüchtig waren«.[345] Man geht also aufgrund des Vorkommens dieses Begriffs von der Annahme aus, es habe in Auschwitz ein einziges „Sonderkommando" gegeben, und dieses habe aus dem Krematoriumspersonal bestanden!

Freilich wird das Personal der Krematorien in jenen Dokumenten, in denen es ausdrücklich erwähnt ist, schlicht und einfach Krematoriumspersonal genannt,[346] oder man bezeichnete es mit der betreffenden Nummer des Kommandos - »206-B Heizer Krematorium I. u. II. 207-B Heizer Krematorium III. u. IV«.[347]

Zweitens gab es in Auschwitz zahlreiche „Sonderkommandos", von denen nicht ein einziges irgend etwas mit den Krematorien zu tun hatte. Ich zähle hier jene auf, für welche ich dokumentarische Belege gefunden habe:

Selbstverständlich wird man in den offiziellen Publikationen, angefangen bei jenen des Auschwitz-Museums, vergeblich nach einem auch noch so flüchtigen Hinweis auf diese „Sonderkommandos" suchen!


Anmerkungen

[44]T-1078.
[45]NG-2586-J, S. 5f.
[46]Riĕsenie židovskiej otázky na Slovensku (1939-1945) Dokumenty, 2. Časť, Edicia Judaica Slovaca, Bratislava 1994, S. 59f.
[47]Ebenda, S. 38f.
[48]Liebehenschel-Fernschreiben Nr. 903 vom 24. März 1942 an den Kommandanten des K.G.L. Lublin. Eine Fotokopie des Dokuments findet sich bei Zofia Leszczyńska, »Transporty więźniów do obozu na Majdanku«, in: Zeszyty Majdanka, Bd. IV (1969), S. 182.
[49]Eine Fotokopie des Dokuments findet sich in: Majdanek, Krajowa Agencja Wydawnicza, Lublin 1985, Fotografie Nr. 38.
[50]Riĕsenie židovskiej otázky na Slovensku, aaO. (Anm. 46), S. 105.
[51]Ebenda, S. 108f.
[52]Siehe die Transportlisten in: C. Mattogno, J. Graf, Treblinka. Vernichtungslager oder Durchgangslager?, Castle Hill Publishers, Hastings 2002, S. 302-304.
[53]Die in den Moreshet Archives (Archivnummer D.1.5705) aufbewahrte Liste der 1942 aus der Slowakei abgegangenen Judentransporte verzeichnet für Mai 1942 insgesamt 18 Transporte mit insgesamt 18.937 Deportierten. Doch umfaßt diese Liste den am 4. Mai von Trebisov abgefahrenen Transport nicht, der sich in einem am 16. April 1942 entworfenen Aussiedlungsprogramm für den Mai befindet. Außerdem erstellte das slowakische Außenministerium am 14. Januar 1943 einen Bericht, in dem die im Vorjahr erfolgten Deportationen verzeichnet waren, und für den Monat Mai werden darin 19 Transporte angeführt. Riěsenie židovskiej otázky na Slovensku, aaO. (Anm. 46), S. 41 und 48. Die Gesamtzahl der im Mai Deportierten belief sich also auf rund 20.000.
[54]Vgl. hierzu Enrique Aynat, Estudios sobre el „Holocausto", Valencia 1994, insbesondere S. 27-33.
[55]RF-1216.
[56]NG-183.
[57]RF-1217.
[58]R-1221.
[59]RF-1233.
[60]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 250-262.
[61]CJC, XXVb-126. Eine Fotokopie des Dokuments findet sich bei E. Aynat, Estudios sobre el „Holocausto", aaO. (Anm. 54), S. 87.
[62]RF-1234.
[63]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), siehe unter dem jeweiligen Datum.
[64]Ebenda, S. 174-234,
[65]Dombrowa, Bendsburg, Warthenau und Gleiwitz.
[66]Martin Gilbert, Endlösung. Die Vertreibung und Vernichtung der Juden. Ein Atlas. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 1995, Karte 122 auf S. 100.
[67]»Statistische Angaben über den Stand der jüdischen Bevölkerung Regierungsbezirk Kattowitz. Sosnowitz, den 24. August 1942«. Das Dokument trägt folgenden Stempel: »Der Leiter der Ältestenräte der jüd. Kulturgemeinden in Ost-Oberschlesien. Sosnowitz, Marktstr. 12«, APK, RK 2779, S. 4.
[68]»Aufteilung der Bauwerke (BW) für die Bauten, Außen- und Nebenlager des Bauvorhabens Konzentrationslager Auschwitz O/S« vom 31. März 1942. RGVA, 502-1-267, S. 3-13, Zitat auf S. 8. Siehe Dokument 5 im Anhang.
[69]»Aufteilung der Bauwerke (BW) für die Bauten, Außen- und Nebenlager des Bauvorhabens Konzentrationslager Auschwitz O/S« vom 31. März 1942. RGVA, 502-1-210, S. 20-29, Zitat auf S. 25. Siehe Dokument 6 im Anhang.
[70]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 51.
[71]Brief der Zentralbauleitung an das SS-WVHA, Amt V, vom 9. Juni 1942. RGVA, 502-1-275, S. 56. Siehe Dokument 7 im Anhang.
[72]»Barackenaufteilung« vom 30. Juni 1942. RGVA, 502-1-275, S. 272. Siehe Dokument 8 im Anhang.
[73]»Konzentrationslager Auschwitz. Barackenaufteilung«. RGVA, 502-1-275, S. 239. Siehe Dokument 9 im Anhang.
[74]»Erläuterungsbericht zum Bauvorhaben Konzentrationslager Auschwitz O/S«. 15. Juli 1942. RGVA, 502-1-220, S. 5.
[75]RGVA, 502-1-85, S. 119.
[76]»Barackenaufteilung«. RGVA, 502-1-275, S. 207. Siehe Dokument 10 im Anhang.
[77]Siehe Kapitel 6.
[78]»Besichtigung des SS-Obergruppenführers Pohl am 23. 9. 1942«. RGVA, 502-1-19, S. 86.
[79]Pohl-Bericht an Himmler vom 6. Februar 1943. NO-1257.
[80]Benannt war diese Aktion nach Fritz Reinhardt, Staatssekretär im Reichsfinanzministerium. In einigen Dokumenten findet sich die Schreibweise „Reinhard". In der offiziellen Geschichtsschreibung wird aber oft behauptet, der Name sei auf Reinhard Heydrich zurückzuführen.
[81]Bericht Katzmanns an Krüger vom 30. Juni 1943. L-18.
[82]Übersicht über Anzahl und Einsatz der weiblichen Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz O/S, 15. Mai 1944. GARF, 7021-108-33, S. 145.
[83]Kennummer des Bauvorhabens Kriegsgefangenenlager Auschwitz auf der Liste des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft (Reichsminister Speer). Siehe dazu meine bereits zitierte Studie La „Zentralbauleitung..., aaO. (Anm. 40), S. 32f.
[84]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 77f.
[85]»Vorhaben: Kriegsgefangenenlager Auschwitz (Durchführung der Sonderbehandlung)«. VHA, Fond OT31(2)/8, S. 2, 8f. Die Kosten der Krematorien - 1.400.000 RM - umfassen vier Leichenhallen, deren Preis aus dem Volumen (4.935 m3) multipliziert mit den Kosten pro m3 (50 RM) hervorgeht: 246.750 RM. Somit ergeben sich für die Krematorien Kosten von (1.400.000- 246.750 =) 1.153.250 RM.
[86]»Vorhaben: Kriegsgefangenenlager Auschwitz (Durchführung der Sonderbehandlung)«. VHA, Fond OT 31 (2)/8, S. 9-10. Siehe Dokument 11 im Anhang.
[87]»Prüfungsbericht Nr. 491 über Baustoffeinsparung gemäß G.B.-Anordnung Nr. 22«. RGVA, 502-1-28, S. 234-238. Die beiden Einrichtungen werden auf S. 236 erwähnt. Die Abkürzung G.B. steht für Gebietsbeauftragter für die Regelung der Bauwirtschaft im Wehrkreis VIII mit Sitz in Kattowitz an der Godullastraße 20a.
[88]Pläne abgedruckt bei Jean-Claude Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, Beate Karlsfeld Foundation, New York 1989, S. 68f.
[89]VHA, Fond OT 31 (2)/8. Siehe Dokument 12 im Anhang.
[90]»Baufristenplan« vom 2. Oktober 1943. RGVA, 502-1-320, S. 7.
[91]»Baufristenplan« vom 15. Dezember 1943. RGVA, 502-1-320, S. 68.
[92]»Übergabeverhandlung des BW 32 Entwesungsanlage«. RGVA, 502-1-335, S. 1-4.
[93]RGVA, 502-1-336, S. 106f.
[94]AGK, NTN, 94, S. 169. Siehe Dokument 13 im Anhang.
[95]Vgl. dazu Friedrich Paul Berg, »Zyklon B and the German Delousing Chambers«, Journal of Historical Review 7(1) (1986), S. 73-94; ders., »Typhus and the Jews«, Journal of Historical Review 8(4) (1988), S. 433-481.
[96]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 57f.
[97]RGVA, 502-1-333, S. 145.
[98]Die Kammern verteilten sich wie folgt: 19 im Aufnahmegebäude, eine im BW 5a, eine im BW 5b (alle geplant), eine im „Kanada I", zwei im Block 26 von Auschwitz, zwei im Block 3 und eine im Block 1 (alle bereits errichtet).
[99]J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 23-62.
[100]APMM, sygn. 1 d 2, Bd. 1; vgl. Adela Toniak, »Korespondencja w sprawie dostawy gazu cyklonu B do obozu na Majdanek«, in: Zeszyty Majdanka, Bd. II (1967), S. 138-170.
[101]Jürgen Graf und Carlo Mattogno, KL Majdanek. Eine historische und technische Studie, Castle Hill Publishers, Hastings 1998, S. 195-197.
[102]Brief Bischoffs »An das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt - Der Chef des Amtes C V« vom 23. Juli 1942 mit dem Inhalt »Lagersperre«. RGVA, 502-1-332, S. 143.
[103]NO-111, Organigramm des SS-WVHA.
[104]AMPO, Standortbefehl, D-AuI-1, S. 46.
[105]Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert Rückerl u.a. (Hg.), aaO. (Anm. 1), S. 223.
[106]Standortbefehl Nr. 19/42 vom 23. Juli 1942. RGVA, 502-1-66, S. 219.
[107]Funk-Spruch Nr. 113. AGK, NTN, 94, S. 168.
[108]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 271.
[109]Sonderbefehl vom 12. August 1942. RGVA, 502-1-32, S. 300.
[110]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 292.
[111]RGVA, 502-1-328, S. 71. Siehe Dokument 14 im Anhang.
[112]RGVA, 502-1-328, S. 72. Siehe Dokument 15 im Anhang.
[113]»Entlausungsgebäude im K.G.L./Einbau einer Saunaanlage«, in: Jean-Claude Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 57.
[114]RGVA, 502-1-328, S. 173.
[115]RGVA, 502-1-328, S. 70.
[116]RGVA, 502-1-328, S. 78.
[117]RGVA, 502-1-328, S. 72.
[118]RGVA, 502-1-328, S. 71.
[119]Bischoff-Brief an Kammler vom 9. Januar 1943 zum Thema: »Hygienische Einrichtungen im K.L. und K.G.L. Auschwitz«, RGVA, 502-1-332, S. 46a.
[120]Der bereits erwähnte Plan 1715, der Plan 801 vom 8. November 1941 (»Entlausungsanlage für K.G.L.«) sowie der Plan 2540 vom 5. Juli 1943 (»Einbau einer Heißluftentlausung in der Entwesungsbaracke im F.L.«), in: J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 55-58.
[121]Bei einer Schleuse handelt es sich um ein Lokal mit zwei Türen zum Druckausgleich zwischen zwei Zonen. In den BW 5a und 5b gab es vor den mit Gas betriebenen Entlausungskammern zwei Schleusen, die verhindern sollten, daß das Gas durch die Öffnung in den Gaskammertüren in den Rest des Gebäudes strömte.
[122]»Baufristenplan für Bauvorhaben K.L. Auschwitz« vom 15. April 1942. RGVA, 502-1-22, S. 11; »Baubericht für Monat Juni 1942«, RGVA, 502-1-24, S. 221.
[123]Siehe hierzu: J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 41-50.
[124]»SS- und Polizeigericht XV, Zweigstelle Kattowitz. Feld-Urteil« vom 24. Juli 1944. AGK, NTN, 119, S. 200.
[125]Diese Verwaltung wird in einem Brief Grabners an sechs Lagerfunktionäre vom 19. März 1943 erwähnt. AGK, NTN, 135, S. 217.
[126]GARF, 7021-108-32, S. 43.
[127]Wir gehen dabei von einer Sechstagewoche aus: 6 x 50 x 350 = 105.000 Arbeitstage.
[128]Aktenvermerk vom 22. Mai 1943. RGVA, 502-1-26, S. 85. Siehe Dokument 16 im Anhang.
[129]Das ursprünglich im Text stehende Imperfekt „anwuchs" wurde in „anwächst" umgeändert. Im Zusammenhang hat diese Präsensform offensichtlich die Bedeutung eines Futurs.
[130]»Geschäftsverteilungsplan der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz und der unterstellten Bauleitungen«, RGVA, 502-1-57, S. 316. Siehe Dokument 17 im Anhang.
[131]Organigramm der Zentralbauleitung bezüglich des wichtigsten Personals für die Aktivitäten der einzelnen Bauleitungen. RGVA, 502-1-57, S. 310. Siehe Dokument 18 im Anhang.
[132]Brief Bischoffs an Kammler vom 27. Januar 1943. RGVA, 502-1-28, S. 248. Siehe Dokument 19 im Anhang.
[133]Pohl-Bericht an Himmler vom 16. September 1942 zu den Themata Rüstungsarbeiten und Bombenschäden, BAK, NS 19/14, S. 131-133.
[134]Bericht des SS-Untersturmführers Ahnert vom 1. September 1942. CDJC, XXVI-59.
[135]Abgelichtet in: La presse antiraciste sous l'occupation hitlérienne. Vorwort von A. Raisky, Paris 1950, S. 179. Ich bin Jean-Marie Boisdefeu für die Zustellung einer Photokopie dieser Seite zu Dank verpflichtet.
[136]AGK, NTN, 94, S. 172.
[137]RGVA, 502-1-331, S. 107.
[138]Diese Zahlen beruhen auf den Angaben des Kalendariums von Danuta Czech, aaO. (Anm. 12).
[139]APMO, D-AuI-3a/65, nr. inw. 32119.
[140]AGK, NTN, 94, S. 174.
[141]Eine Transkription dieses Dokuments findet sich bei N. Blumental, Dokumenty i materiały, Lodz 1946, Band I, S. 110.
[142]RGVA, 502-1-319, S. 35.
[143]Von Bischoff verfaßter »Prüfungsbericht Nr. 491 über die Baustoffeinsparung gemäß G.-B.-Anordnung Nr. 22«, 2. Februar 1943. RGVA, 502-1-28, S. 234.
[144]Aktenvermerk Bischoffs vom 9. Mai 1943. RGVA, 502-2-117, S. 8.
[145]Zur Verwendung dieser Begriffe siehe Kapitel 10.
[146]RGVA, 502-1-83, S. 336-338. Das Dokument wurde von Samuel Crowell in seinem Artikel »Bombenschutzeinrichtungen in Birkenau: Eine Neubewertung«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 4(3&4) (2000), S. 311f., veröffentlicht.
[147]Bischoff-Brief an Kammler vom 16. Mai 1943 sowie beigefügter »Bericht über die getroffenen Maßnahmen für die Durchführung des durch SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler angeordneten Sonderprogramms im K.G.L. Auschwitz«, RGVA, 502-1-83, S. 309-311. Das Dokument ist von Samuel Crowell veröffentlicht worden (vgl. vorhergehende Anmerkung).
[148]Aktenvermerk vom 22. Mai 1943. RGVA, 502-1-26, S. 86.
[149]RGVA, 502-1-336, S. 106.
[150]RGVA, 502-1-79, S. 100. Siehe Dokument 20 im Anhang.
[151]Gemeint war die Zentralsauna.
[152]Bezüglich der Kurz- bzw. Mikrowellenentlausungsanlage in Auschwitz vgl. Hans Jürgen Nowak, »Kurzwellen-Entlausungsanlagen in Auschwitz«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 2(2) (1998), S. 87-105; Hans Lamker, »Die Kurzwellen-Entlausungsanlagen in Auschwitz, Teil 2«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 2(4) (1998), S. 261-273.
[153]Von Bischoff am 13. Juli 1943 erstellter »Bericht über den Fortgang der Arbeiten für die Sondermaßnahmen im KGL und im Stammlager«, RGVA, 502-1-83, S. 118-120.
[154]»Ausgeführte Arbeiten im KGL. - Einsatz der hiesigen Bauleitung bei Sonderbaumaßnahmen«, Dieser Bericht stellt einen Abschnitt des »Tätigkeitsberichts der Bauleitung KL und Landwirtschaft« für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 1943 dar. Er wurde am 14. September von SS-Unterscharführer Kirschneck abgefaßt. RGVA, 502-1-27, S. 6-8.
[155]»Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz« vom 30. September 1943. RGVA, 502-2-60, S. 81.
[156]RGVA, 502-2-60, S. 86 und 88.
[157]»Aufteilung der Bauwerke (BW) für die Bauten, Außen- und Nebenlagen des Bauvorhabens „Lager II" Auschwitz«, AGK, NTN, 94, S. 157. Das Dokument ist undatiert, entstand jedoch mit Sicherheit im Sommer 1944.
[158]RGVA, 502-2-125, S. 227a.
[159]RGVA, 502-2-125, S. 228-229.
[160]»Kostenvoranschlag zum Ausbau d. Kriegsgefangenenlagers d. Waffen-SS in Auschwitz O/S. Errichtung von 3 Baracken für Sondermaßnahmen«, von Jothann am 26. Mai 1944 erstellt. RGVA, 502-2-125, S. 228-229.
[161]RGVA, 502-2-125, S. 231.
[162]»Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei „Schlesien". Baubefehl Nr. 61«, von Bischoff (der am 1. Oktober 1943 zum Chef der Bauinspektion befördert worden war) am 11. Juli 1944 erstellt. RGVA, 502-1-281, S. 54.
[163]»Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei „Schlesien" Baubefehl 63«, von Bischoff am 20. Juli 1944 erstellt. RGVA, 502-1-281, S. 57.
[164]Bischoff-Brief an das SS-WVHA vom 14. Mai 1943 zum Thema »Durchführung der Sonderaktion - Materialbeschaffung«, RGVA, 502-1-83, S. 315-316. Siehe Dokument 21 im Anhang.
[165]»Erläuterungen zur Ausführung der Wasserversorgung«, 16. Dezember 1942. AGK, NTN, 94, S. 217.
[166]GARF, 7021-108-32, S. 46-47.
[167]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 59.
[168]APMO, D-Z/Bau-6.
[169]Zuschlag der Zentralbauleitung an die Firma Huta vom 29. Juli 1942. Das Dokument wurde von J.-C. Pressac in seinem Buch Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), auf S. 200 abgelichtet.
[170]»Baubericht für Monat Juli 1942«, RGVA, 502-1-24, S. 184.
[171]»Ebenso wurde mit dem Ausschachten der Baugrube für das Krematorium begonnen.« »Baubericht für Monat Juni 1942«, RGVA, 502-1-24, S. 224.
[172]»Baufristenplan 1942. Berichtsmonat Juli« für das Kriegsgefangenenlager. RGVA, 502-1-22, S. 32.
[173]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 243-247.
[174]Alle Angaben zu den Zahlen der gestorbenen registrierten Häftlinge entstammen einer in Vorbereitung befindlichen Studie über die Sterblichkeit in Auschwitz. Vgl. auch Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau (Hg.), Sterbebücher von Auschwitz, K.G. Saur, München 1995.
[175]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 67.
[176]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 305.
[177]Franciszek Piper, »Gas Chambers and Crematoria«, in: Yisrael Gutman, Michael Berenbaum (Hg.), Anatomy of the Auschwitz Death Camp, Indiana University Press, Bloomington and Indianapolis 1994, S. 163.
[178]F. Pipers Behauptung wird durch keinerlei Quellenverweis untermauert. Andererseits findet sich im Kalendarium kein Hinweis auf den angeblichen Blobel-Besuch in Auschwitz.
[179]Stärkebuch, Analyse durch Jan Sehn. AGK, NTN, 92, S. 22.
[180]Siehe Kapitel 1.
[181]Brief des Amtskommissar an die Firmen Huta und Lenz vom 1. Juli 1942. RGVA, 502-1-332, S. 151.
[182]Die Maßnahme war bereits am 20. in die Wege geleitet worden. »Hausverfügung« Nr. 40 vom 20. Juli 1942. RGVA, 502-1-25, S. 61.
[183]»Stärkebuch«, Analyse durch Jan Sehn. AGK, NTN, S. 109-110.
[184]Brief Polloks vom 6. Juli 1942. RGVA, 502-1-312, S. 29 und 31. Das Krematorium wurde mit Sicherheit am Tag danach stillgelegt.
[185]Aktenvermerk SS-Untersturmführers Ertl vom 21. August 1942. RGVA, 502-1-313, S. 159.
[186]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 65f.
[187]J.A. Topf & Söhne, »Kostenanschlag auf Lieferung von 2 Stück Dreimuffel-Einäscherungs-Öfen und Herstellung des Schornsteinfutters mit Reinigung«, APMO, BW 34, S. 27-29.
[188]J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 204.
[189]Ebenda, S. 393.
[190]Ebenda, S. 392.
[191]In den zivilen Krematorien ist im Winter das Erwärmen der Leichenhallen gang und gäbe; die Temperatur darf nicht auf unter 2 Grad Celsius absinken, »weil die Kälte die Leichen ausdehnt und zum Platzen bringen kann«. Ernst Neufert, Bau-Entwurfslehre, Bauwelt-Verlag, Berlin 1938, S. 271. Ein Exemplar dieses Buchs, in welchem Prinzipien, Normen und Instruktionen bezüglich der damals in Deutschland üblichen Bauten enthält, befand sich unter den Akten der Bauleitung. RGVA, 502-2-87.
[192]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 85.
[193]Plan 2036 vom 11. Januar 1943 »Einäscherungsanlage für das K.G.L.«. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 399.
[194]Vom 1. bis zum 14. August starben 2.918 Häftlinge, davon nicht weniger als 1.564 vom 10. bis zum 14.
[195]Genauer gesagt gab es überhaupt nie ein Bauwerk mit dieser Bezeichnung!
[196]»Lageplan des Kriegsgefangenenlagers in Auschwitz O/S« vom 15. August 1942. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 203.
[197]»Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz O/S« vom 3. September 1942. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 209.
[198]RGVA, 502-1-22, S. 38-45.
[199]APMO, BW 30/34, S. 40.
[200]RGVA, 502-1-312, S. 8.
[201]Inventar der »Übergabeverhandlung der Desinfektion und Entwesungsanlage« (Zentralsauna) vom 22. Januar 1944. RGVA, 502-1-335, S. 3.
[202]RGVA, 502-1-83, S. 338.
[203]RGVA, 502-1-83, S. 311.
[204]Handgeschriebene Notiz »Schornstein-Krematorium. BW 11« vom 7. Dezember 1942. RGVA 502-1-318, S. 4, 5. Gemäß dem »Baufristenplan 1942. Berichtsmonat August« (RGVA, 502-1-22, S. 38) wurden die Arbeiten am 10. August abgeschlossen.
[205]Bischoff-Brief »an die Kommandantur des K.L. Auschwitz« vom 13. August 1942. RGVA, 502-1-313, S. 27.
[206]Aktenvermerk des SS-Untersturmführers Ertl vom 21. August 1942. RGVA, 502-1-313, S. 160.
[207]Siehe die diesbezüglichen Dokumente in: Józef Kermisz, Dokumenty i materiay do dziejów okupacji niemieckiej w Polsce, Band II: »„Akcje" i „wysiedlenia"«, Warschau-Lodz-Krakau 1946, S. 60-71.
[208]AGK, NTN, 94, S. 179.
[209]Siehe Kapitel 18.
[210]Die dritte Abteilung dieses Amtes (DI/3) war hauptsächlich für das Kraftfahrwesen zuständig.
[211]Proces załogi , Band 38, S. 113. Siehe Dokument 22 im Anhang.
[212]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 300.
[213]RGVA, 502-1-26, S. 33f.
[214]- »Bauantrag zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz O/S. Errichtung von 25 Stck. Effektenbaracken. Erläuterungsbericht und Kostenvoranschlag«, 4. März 1944. RGVA, 502-1-230, S. 95-97.
»Bestandsplan der 25 Effektenbaracken«, 20.10. 1943. RGVA, 502-1-230, S. 100.
»Bauantrag zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz O/S. Errichtung von 5 Effektenbaracken BW 33. Erläuterungsberichte Kostenvoranschlag«, 4. März 1944. RGVA, 502-1-230, S. 103-105.»Bestandsplan der Effektenbaracke - Type Luftwaffe«, 22.10.1943. RGVA, 502-1-230, S. 108.
[215]RGVA, 502-1-26, S. 73.
[216]Brief Bischoffs an den Lagerkommandanten vom 17. April 1943 zum Thema: »Leihweise Zurverfügungstellen von Pferdestallbaracken Typ 260/9«, RGVA, 502-1-79, S. 119.
[217]RGVA, 502-1-117, S. 6.
[218]In beiden Dokumenten ist von »Pferdestallbaracken« die Rede, so wie im Aktenvermerk vom 10. Februar 1943 im Zusammenhang mit dem „Sonderkommando" 1 und 2.
[219]»Die Bauten sind fertiggestellt u. in Benutzung«, heißt es unter Bezugnahme auf die 25 Pferdestallbaracken RGVA, 502-1-230. S. 95a. Hinsichtlich der fünf Luftwaffenbaracken wird festgehalten: »Die Bauten sind fertiggestellt und der SS-Standortverwaltung zur Benutzung übergeben«, RGVA, 502-1-230, S. 103a. (4. März 1943).
[220]RGVA, 502-1-345, S. 69. Siehe Dokument 23 im Anhang.
[221]Brief des Baugeschäfts Anhalt an die Zentralbauleitung vom 10. Juni 1944. RGVA, 502-1-83, S. 258. Die Rechnung selbst ist nicht erhalten. Siehe Dokument 26 im Anhang.
[222]Dr. Kremer gibt irrtümlicherweise die Zahl von elf an. Der Irrtum unterläuft ihm in der Tagebuchaufzeichnung vom 9. September, wo statt 4. Mal richtig 5. Mal stehen müßte.
[223]Die Einträge werden zitiert nach: Auschwitz in den Augen der SS, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, 1997, S. 141-207.
[224]Hauptscharführer.
[225]Lateinisch für „Arsch der Welt".
[226]Robert Faurisson, Mémoire en défense contre ceux qui m'accusent de falsifier l'histoire. La question des chambres à gas, La Vieille Taupe, Paris 1980, S. 13-64 sowie 105-148.
[227]Pierre-Vidal Naquet, Gli assassini della memoria, Editori Riuniti, Rom 1993, S. 45.
[228]Ebenda, S. 110.
[229]Auschwitz in den Augen der SS, aaO. (Anm. 223), S. 154.
[230]AGK, NTN, 94, S. 58.
[231]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 263.
[232]Auschwitz in den Augen der SS, aaO. (Anm. 223), S. 125.
[233]Aufzeichnung vom 29. August.
[234]Aufzeichnung vom 30. August.
[235]Hans Marsalek, Die Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen, Wien 1980, S. 157.
[236]Johann Neuhäusler, Wie war das im KZ Dachau?, Kuratorium für Sühnemal KZ Dachau, 1980, S. 27.
[237]Vom 3. bis zum 30. August. Konzentrationslager Buchenwald, Bericht des internationalen Lagerkomitees Buchenwald, Weimar, ohne Jahresangabe, S. 85.
[238]Laut dem einschlägigen Sterbebuch von Stutthof starben zwischen dem 7. Juli und dem 9. September 1942, also innerhalb von gut zwei Monaten, 558 Häftlinge. Jürgen Graf und Carlo Mattogno, Das Konzentrationslager Stutthof und seine Funktion in der nationalsozialistischen Judenpolitik, Castle Hill Publisher, Hastings 1999, S. 97.
[239]GARF, 7021-104-4, S. 58.
[240]Jürgen Graf und Carlo Mattogno, KL Majdanek..., aaO. (Anm. 101), S. 72.
[241]R. Faurisson, Mémoire en défense, aaO. (Anm. 226), S. 55f.
[242]Ruth Weidenreich, Un medico nel campo di Auschwitz, I.S.R.T., Florenz 1960, S. 27.
[243]Leonardo de Benedetti, Rapporto sull'organizzazione igienico-sanitaria del campo di concentramento per Ebrei di Monowitz (Auschwitz - Alta Silesia), ISRT, C 75.
[244]P. Vidal-Naquet, Gli assassini della memoria, aaO. (Anm. 227), S. 111.
[245]Vollkommene Erschöpfung des Organismus.
[246]D. Czech, »Le rôle du camp d'hôpital pour les hommes au camp d'Auschwitz«, in: Contribution à l'histoire du KL Auschwitz, Edition du Musée d'Etat à Oświęcim, 1978, S. 17.
[247]R. Weidenreich, Un medico nel campo di Auschwitz, aaO. (Anm. 242), S. 28.
[248]APMO, D-AuI-3a/283.
[249]GARF, 7121-108-32, S. 97.
[250]Zofia Leszczyńska, »Transporty więźniów do obozu na Majdanku«, in: Zeszyty Majdanku, IV, 1969, S. 206-207; dies., »Transporty i stany liczbowe obozu«, in: Tadeusz Mencel (Hg.), Majdanek 1941-1944, Wydawnicto Lubelskie, Lublin 1991, S. 117.
[251]BAK, NS 19/14, S. 132.
[252]Proces załogi , Band 59, S. 20f.
[253]F. Piper, Arbeitseinsatz der Häftlinge aus dem KL Auschwitz, Verlag Staatliches Museum in Oświęcim, 1995, S. 81.
[254]Aleksander Lasik, »Täterbiographien«, in: Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau (Hg.), aaO. (Anm. 174), Band 1, S. 282.
[255]Es handelt sich um das Verhör Kremers durch Jan Sehn am 18. Juli 1947. Das anhand dieses Verhörs erstellte, in polnischer Sprache abgefaßte „Protokoll" wurde dem Angeklagten vorgelesen, worauf er erklärte, es gebe seine Aussagen wahrheitsgetreu wieder. Proces załogi , Band 59, S. 13-21.
[256]Serge Klarsfeld, Maxime Steinberg, Mémorial de la déportation des juifs de Belgique, Brüssel 1994, S. 27, sowie D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 318f.
[257]AGK, NTN, S. 48 und 109.
[258]D. Czech, Kalendarium..., aaO. (Anm. 12), S. 318.
[259]Proces załogi, Band 59, S. 20.
[260]Franciszek Piper, »Gas Chambers...«, aaO. (Anm. 177), S. 178.
[261]GARF, 7021-108-39, S. 67.
[262]R. Faurisson, Mémoire en défense, aaO. (Anm. 226), S. 37.
[263]Brief Bischoffs vom 27. Mai 1943 an den Lagerkommandanten zum Thema: »Freigabe eingebunkerter Häftlinge«, RGVA, 502-1-601, S. 71.
[264]Nederlandsche Roode Kruis (Hg.), Auschwitz, Bd. III,'s Gravenhage 1952, S. 72. Ich danke Jean-Marie Boisdefeu für den Hinweis auf diese Erklärung. Man vergleiche dazu seine Analyse in Akribeia, Nr. 5. Oktober 1999, S. 150.
[265]Ebenda, S. 13.
[266]Treinlijst Westerbork. ROD, C[64]312.1, S. 4 der Liste.
[267]Stéphane Courtois, Adam Raisky, Qui savait quoi? L'extermination des juifs 1941-1945. Ed. La Découverte, Paris 1987, S. 202.
[268]Verballhornung von Oświęcim, dem polnischen Namen für Auschwitz.
[269]Aktenvermerk des Unterscharführers Swoboda vom 29. Januar 1943. RGVA,502-1-26, S. 196. Siehe Dokument 24 im Anhang.
[270]Debórah Dwork, Robert Jan van Pelt, Auschwitz 1270 to the present. W.W. Norton & Company, New York/London 1996, S. 330.
[271]Selbstverständlich konnte man aus einer Gaskammer mittels der Ventilation kein Zyklon B vertreiben, sondern nur die mit Luft vermischten Zyanwasserstoffgasdämpfe.
[272]Tatsächlich dienten die Druckluftgebläse dazu, Verbrennungsluft in die zur Einäscherung der Leichen dienenden Muffeln zu blasen und nicht, wie die beiden Verfasser wähnen, zur Schürung der Flammen in den Feuerungen.
[273]Laut D. Dwork und R.J. van Pelt erfolgte diese Umwandlung im Dezember 1942. AaO. (Anm. 270), S. 324, sowie Illustration 17.
[274]Leichenkeller 2 wird in diesem Dokument als »„L"-Raum« bezeichnet, was vermutlich Lüftungs-Raum heißt, da er lediglich mit einer Entlüftungsanlage ausgestattet war. J.-C. Pressac interpretiert das Kürzel als Leichen-Raum.
[275]RGVA, 502-1-327, S. 151-153.
[276]RGVA, 502-1-327, S. 25. Ich habe in meinem 1994 bei Edizioni di Ar erschienenen Buch Auschwitz: Fine di una leggenda auf S. 83 eine Fotokopie dieses Dokuments publiziert. In der deutschen Fassung »Auschwitz. Das Ende einer Legende«, in Herbert Verbeke (Hg.), aaO. (Anm. 10), ist es auf S. 138f. abgelichtet.
[277]Prüfbericht des Ing. Prüfers vom 29. Januar 1943. APMO, BW 30/34, S. 101.
[278]Aktenvermerk Kirschnecks vom 29. Januar 1943. APMO, BW 30/34, S. 105.
[279]Topf, Arbeits-Bescheinigung Messings für den Zeitraum vom 4. Januar bis zum 7. Februar 1943. APMO, BW 30/31, S. 31-36.Vgl. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 370.
[280]Gemeint ist das erste Krematorium von Birkenau, in der heutigen Terminologie allgemein Krematorium II genannt (als Krematorium I bezeichnet man jenes im Stammlager).
[281]Höß-Prozeß, Band 11a , S. 83.
[282]Versandanzeige der Topf vom 18. Juni 1942 bezüglich »Teile zu den 5 Topf-Dreimuffel-Öfen« für das Krematorium II. RGVA, 502-1-313, S. 165.
[283]Schluß-Rechnung der Firma Topf an die Zentralbauleitung bezüglich »BW 30 - Krematorium II« vom 27. Januar 1943. RGVA, 502-2 -26, S. 230.
[284]Versandanzeige der Topf vom 16. April 1942 bezüglich der »Teile zu den 5 Topf-Dreimuffel-Öfen« für das Krematorium II. RGVA, 502-1-313, S. 167.
[285]Topf, Rechnung Nr. 171 vom 22. Februar 1943 bezüglich der Lüftungseinrichtungen im Krematorium II. RGVA, 502-1-327, S. 250-252; vgl. Anm. 276.
[286]Dossier N-19262, Archiv des Föderativen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (Federativnaja Sluschba Besopasnosti Rossiskoj Federatsii); vgl. Jürgen Graf, »Anatomie der sowjetischen Befragung der Topf-Ingenieure«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 6(4) (2002), S. 398-421, hier S. 404.
[287]Die Verbrennungsluft der Leiche wurde im Rekuperator vorgewärmt.
[288]D.h. ohne Rekuperator.
[289]RGVA, 502-1-312, S. 52.
[290]APMO, BW 30/34, S. 78.
[291]Nach heute üblicher Numerierung Krematorium II.
[292]Bischoff-Brief »An das Wehrmeldeamt Sachgeb. W Bielitz-Beskiden« vom 17. Dezember 1942. RGVA, 502-1-113, S. 113.
[293]Bischoff-Brief an den Kommandanten des Lagers Auschwitz vom 17. Dezember1942. RGVA, 502-1-332, S. 47.
[294]APMO, BW 30/27, S. 17.
[295]Brief des Regierungspräsidenten in Kattowitz an den Kommandanten des KL Auschwitz vom 9. Januar 1943. APK, RK 2903, S. 10.
[296]Brief des Kommandanten von Auschwitz an den Polizeipräsidenten in Kattowitz vom 13. Januar 1943. APK, RK 2903, S. 20.
[297]Brief des Polizeipräsidenten in Kattowitz an den Regierungspräsidenten in Kattowitz vom 21. Januar 1943. APK, RK 2903, S. 22.
[298]Brief Bischoffs an Kammler vom 12. Februar 1943. RGVA, 502-1-332, S. 108.
[299]»Bemerkungen über die Behandlung mit Präparat 3582/IGF/bei Fleckfieber«, Auschwitz, 8. Februar 1943. Proces załogi, Band 59, S. 61-63.
[300]»Aufstellung über die zur Durchführung der Sondermaßnahme im K.G.L. notwendigen Baracken«, 11. Juni 1943. RGVA, 502-1-79, S. 100. Siehe Dokument 20 im Anhang.
[301]»Lageplan Maßstab 1:10000. Kriegsgefangenenlager Auschwitz. Wasserversorgung«, VHA, Fond OT 31(2)/8.
[302]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 76.
[303]Ebenda, S. 75f.
[304]Vermerk des SS-Untersturmführers Wolter vom 27. November 1942. RGVA, 502-1-313, S. 65.
[305]Bericht Nr. 1 über die Bauarbeiten, von Bischoff am 23. Januar 1943 zu Händen Kammlers erstellt. RGVA, 502-1-313, S. 54-55.
[306]Topf, Arbeits-Bescheinigung Messings für den 15. bis 21. März 1943. APMO, BW 30/31, S. 25. Siehe Kapitel 16.
[307]Laut dem Plan 1311 vom 14. Mai 1942, der am 27. November desselben Jahres noch galt. Vgl. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 294.
[308]RGVA, 502-1-24, S. 86.
[309]Brief Bischoffs an die Firma Huta vom 14. Oktober 1942. RGVA, 502-1-313, S. 112.
[310]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 75.
[311]Ebenda, S. 42.
[312]Dies geht aus einer im Januar 1943 entstandenen Fotografie der Kamann-Serie hervor, die das Äußere des Leichenkellers 1 von Krematorium II zeigt. APMO, Negativ Nr. 20995/506. Vgl. J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 88), S. 335.
[313]Ebenda, S. 365, Fotos 17 und 18.
[314]Ebenda, S. 366-367, Fotos 20-23.
[315]Ebenda, S. 284.
[316]Vgl. C. Mattogno, »Die Deportation ungarischer Juden...«, aaO. (Anm. 14).
[317]RGVA, 502-1-83, S. 22. Siehe Dokument 25 im Anhang.
[318]RGVA, 502-1-83, S. 21 a.
[319]RGVA, 502-1-251, S. 46.
[320]Sonderbefehl Nr. 12/44 vom 12. April 1944. AGK, NTN, 121, S. 114.
[321]RGVA, 502-1-401, S. 38.
[322]Aktenvermerk Bischoffs vom 20. Juni 1944. NO 2359.
[323]J.-C. Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 108-111. Irrtümlicherweise verlegt Pressac den Pohl-Besuch in den August 1944.
[324]RGVA, 502-1-85, S. 195a.
[325]»Aufteilung der Bauwerke (BW) für die Bauten, Außen- und Nebenanlagen des Bauvorhabens „Lager II" Auschwitz«, AGK, NTN, 94, S. 158.
[326]Brief Bischoffs an die Zentralbauleitung vom 14.6.1944. RGVA, 502-1-170, S. 245.
[327]Fernschreiben Bischoffs an Kammler vom 18.12.1942. APMO, BW 30/27, S. 17.
[328]Jean-Claude Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 10), S. 79f.
[329]John C. Zimmermann, Body Disposal at Auschwitz. http://holocaust-history.org/auschwitz/body-disposal/.
[330]»Baubericht für Monat Dezember 1942«, erstellt von Bischoff am 6. Januar 1943. RGVA, 502-1-214, S. 2.
[331]RGVA, 502-2--108, S. 3.
[332]Reichsführer SS, also Heinrich Himmler.
[333]RGVA, 502-2-108, S. 3f.
[334]RGVA, 502-2-108, S. 5f.
[335]RGVA, 502-2-108, S. 7.
[336]D. Dwork, R.J. van Pelt, aaO. (Anm. 270), Illustrationsteil ohne Seitenangaben.
[337]Dreimonatlicher Bericht des SS-Lagerarztes des KL Auschwitz an das SS-WVHA, Amt DIII, vom 16. Dezember 1943. GARF, 7121-108-32, S. 95, 96.
[338]Wassermannsche Reaktion: Eine chemische Reaktion zur Ermittlung des vom Baktereologen August Wassermann (1866-1925) entdeckten Syphillisbazillus.
[339]Gonorrhöa.
[340]Sanitätsdienstgrad.
[341]D. Czech, »The Auschwitz Prisoners' Administration«, in: Yisrael Gutman, Michael Berenbaum (Hg.), aaO. (Anm. 177), S. 371.
[342]Das bisher umfangreichste Werk über Auschwitz, siehe nächste Anmerkung.
[343]AAVV, Auschwitz 1940-1945, Wydawnictwo Państwowego Muzeum Oświęcim-Brzezinka, 1995, Band III: »Zagłada« , S. 150, Anmerkung 529.
[344]»Dienstplan für Dienstag, den 18.7. 1944«, APMO, D-AuII-3/4.
[345]Kommandanturbefehl Nr. 8/43 vom 20. April 1943. APMO, D-AuI-4/20.
[346]»Übersicht über Anzahl und Einsatz der Häftlinge des Konzentrationslagers«, 31. Januar 1944. APMO, D-f/402, n.inv. 167217, S. 34.
[347]Beispielsweise im Bericht »Arbeitseinsatz für den 15. Mai 1943«, APMO, D-AuII-3a/1a, S. 333a.
[348]Arbeitskarte für die Elektriker, Auftrag Nr. 1888/276 vom 22. August 1942. RGVA, 502-1-316, S. 34.
[349]»Übersicht über Anzahl und Einsatz der weiblichen Häftlinge des Konzentrationslagers«, 15. Mai 1944. GARF, 7021-108-33, S. 145.
[350]Standortbefehl Nr. 28/42 vom 10. Oktober 1942. RGVA, 502-1-39, S: 40.
[351]»Aktenvermerk über die derzeit für die Lagerung von Effekten verwendeten Baracken und Massivgebäude«, 10. Februar 1943. RGVA, 502-1-26, S. 33.
[352]Fragment der Lagerkartothek. Von Otto Wolken erstellte Liste. AGK, NTN, 149, S. 139-140.
[353]Ebenda, S. 149.
[354]Ebenda, S. 75.
[355]Ebenda, S. 50.
[356]»Konz.-Lager Auschwitz II. Birkenau, den 4. Oktober 1944. Dienstplan für Donnerstag, den 5.10.1944«, GARF, 7021-108-59, S. 3.

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