Der verhältnismäßig breite Raum, der in der vorliegenden Stellungnahme den Untersuchungsergebnissen des Baldwin-Ausschusses gewidmet ist, sofern sie sich auf die umstrittenen Untersuchungsmethoden der Schwäbisch Haller Vernehmergruppe beziehen, sollte nicht den Eindruck erwecken, als läge hierin das Hauptproblem des Malmedy-Prozesses beschlossen. So wie die Dinge nach dem Abschluß der Untersuchung durch den Baldwin-Ausschuß liegen, müßte sich die Diskussion über diesen Rechtsfall endgültig an dieser Streitfrage totlaufen, wenn sie für sich allein genommen als das Wesentliche betrachtet würde.
Es geht nicht in erster Linie darum, ob und in welchem Umfange einzelne Untersuchungsbeamte wie Perl, Thon usw. körperlichen und moralischen Zwang auf die Untersuchungsgefangenen ausgeübt haben und inwieweit sie für die damit verbundenen Methoden verantwortlich sind. Das ist eine inneramerikanische Angelegenheit, die die deutsche Seite unmittelbar nichts angeht. Es soll daher auch gar nicht entschieden werden, ob sich die Ergebnisse, zu denen der Baldwin-Ausschuß in diesem Punkte gekommen ist, noch halten lassen, wenn man sie an den wirklichen Tatsachen mißt. In dieser Hinsicht wurde mit den vorausgegangenen Darlegungen lediglich beabsichtigt, einmal eine Reihe von Tatsachen aufzuzeigen, die es nicht von vornherein ausgeschlossen hätten, bei einer nicht nur einseitigen Wertung des Verhandlungsergebnisses ebenso gut auch zu umgekehrten Feststellungen wie zu denjenigen des Baldwin-Ausschusses zu kommen.
Entscheidend wird der mit der vorliegenden Arbeit verfolgte Zweck allein dort berührt, wo aus der Verneinung wirklich nachhaltiger Eingriffe in die Aussagefreiheit der damaligen Untersuchungsgefangenen gleichzeitig auch auf die Echtheit ihrer Geständnisse und Zeugenaussagen geschlossen und damit das ihren späteren Urteilen zugrunde liegende Beweismaterial als unangreifbar bezeichnet wird. Für diese Kernfrage des ganzen Malmedy-Prozesses vornehmlich sollten die notwendigen Beurteilungsmaßstäbe gewonnen werden.
Mag eine kurze Zusammenfassung noch einmal die beiden einander widerstreitenden Positionen gemessen an den Argumenten und Tatsachen verdeutlichen, auf die sie sich jeweils stützen.
a) die überzeugenden eidlichen Aussagen der Vernehmungsbeamten selbst,
b) das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung der Malmedy-Gefangenen in Landsberg,
c) die Unglaubwürdigkeit unbeteiligter deutscher Augenzeugen.
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rikanischen Offizieren, die ihnen als ihre Verteidiger bezeichnet wurden.
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Der deutscherseits gegenüber der Besatzungsmacht gebotene Takt verbietet es, abschließend auch noch in eine Auseinandersetzung mit den Behauptungen des Baldwin-Ausschusses einzutreten, es stünden rein politische Bestrebungen hinter den Versuchen, eine rechtliche Lösung für die Verurteilten des Malmedy-Falles zu erreichen. So nahe es an sich läge, die Vermutung auszusprechen, der Baldwin-Ausschuß habe durch diese Wendung versucht, seine nicht gerade sehr starke Position zu festigen, so wenig eindrucksvoll würden andererseits bei der Lage, die durch den Ausgang der Untersuchung geschaffen worden ist, bloße Beteuerungen auf der deutschen Seite sein. Die Besatzungsmacht ist allein im Besitze der Unterlagen, die die Feststellungen des Baldwin-Ausschusses in diesem Punkte zu bestätigen vermögen. Daher erübrigt sich ein Eingehen auf die politischen Kombinationen des Baldwin-Ausschusses von selbst, zumal im Zuge dieser Stellungnahme hinreichend deutlich geworden sein dürfte, daß der Standpunkt der Verteidigung tatsächlich allein im Recht begründet liegt. Nach einem Artikel, den der amerikanische Professor Hans von Hentig in der "Cincinnatier Freien Presse" veröffentlicht hat (vgl. auszugsweisen Abdruck in "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 7. Nov. 1949), wird das offenbar auch in der amerikanischen Öffentlichkeit nicht anders gesehen :
"Immer ist es der feinste Zug des amerikanischen Wesens gewesen, für den 'underdog' einzutreten, und wer ist hilfloser übermächtigen Gewalten ausgeliefert als der Angeklagte? Jetzt kommt eine Untersuchungskommission des Senats aus Deutschland zurück. Sie erklärt, daß sie keinen 'glaubhaften' Beweis physischer Brutalitäten in den Kriegsverbrecherprozessen gefunden habe. Festgestellt seien unethische Untersuchungsmethoden wie Scheinverhandlungen, um Geständnisse zu erpressen. Sie müßten scharf kritisiert werden. Wie vorauszusehen, brachten die Radio-Kommentatoren nur das Dementi körperlicher Grausamkeiten, ließen den einschränkenden Rest weg.
Gerechtigkeit ist, für mich wenigstens, eine ebenso heilige und unantastbare Sache wie für andere ihr religiöser Glaube. Ich habe gesehen, daß Niedergang der Völker immer mit Ungerechtigkeit beginnt. Ich habe mein Land verlassen, weil ich als Lehrer des Rechts die Sünde der Ungerechtigkeit mehr haßte, als ich meinen Beruf und die Heimat liebte. Wenn jetzt die Senatskommission, an deren Spitze eine so eigenartige Person wie Senator Baldwin von Connecticut steht, daherkommt und alle die für Nationalisten erklärt, die für eine Nachprüfung der Fälle eingetreten sind, so wird er mit dieser plumpen Ablenkungsmethode weniger Glück bei dem amerikanischen Volke haben als er denkt.
Nationalisten sind nach Baldwin alle die deutschen katholischen Kirchenfürsten und evangelischen Bischöfe, die amerikanischen Richter und Rechtsanwälte, die antifaschistischen Rechtslehrer, denen nichts weiter am Herzen liegt, als daß Recht geschehe und die Kluft zwischen zwei stammverwandten Völkern nicht noch mehr erweitert werde. Baldwin meint, daß Kritik das amerikanische Prestige gefährden würde. Ich meine, daß nur eines das Ansehen dieses großen Volkes wirklich in Frage stellen kann : wenn die Aussagen der Opfer immer unglaubwürdig sind, wenn die Versicherungen der angegriffenen Untersuchungsführer immer, auch gegen den klarsten Augenschein, gedeckt werden, und die Methoden der Gewalt und des Betruges mit dem milden Etikett des 'Unethischen' bezettelt werden. Wenn die Baldwin-Kommission den Justizmord an dem Stifter der christlichen Religion zu untersuchen hätte, so würde sie zu folgendem Ergebnis kommen : Die körperliche Mißhandlung durch die Kriegsknechte ist keine 'credible evidence', da die brutalen Kerle die Handlung bestreiten und nur der unglaubwürdige Gemißhandelte daran festhält. Unethische Dinge mögen vorgekommen sein, als da sind künstlich gestellte Fallen, falsche Zeugen und dergleichen; aber nur 'Nationalisten' könnten an dem Urteil herummäkeln. . . .
Man hatte erwarten können, daß bei weiser Behandlung die ganze bittere Episode hinter uns läge. Das Prestige der Vereinigten Staaten hätte gewaltig zugenommen, die Welt würde mit tiefem Respekt auf uns blicken, auf das ganze amerikanische Volk, wenn auch nicht auf die Handvoll 'unethischer' Untersuchungsbeamter. Die Kommission hat den anderen Weg gewählt. Jetzt sind wir schuld, die Schuldigen aber weißgewaschen. Jetzt wird die böse Wunde weiterschwären."
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Für diese elektronische Auflage wurden die folgenden Verbesserungen vorgenommen :
S. 10 : (Theo Rau) : Ausagen — Aussagen
S. 12 : unvollständg — unvollständig
S. 12 : Überprüfungbehörden vielfach — Überprüfungsbehörden
S. 13 : wirchlich auf den Grund — wirklich
S. 18 : Frage und Artwort — Antwort
S. 21 : (erste Zeile) : anwortete — antwortete
S. 22 : Vereidigung entweder — Verteidigung
S. 22 : Aussage gegen Ausage — Aussage
S. 24 : Untersusungsausschusses — Untersuchungsausschusses
S. 25 : Protokell aufgenommen — Protokoll
S. 28 : Untersuchunsberichts — Untersuchungsberichts
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