Nachrichten aus der Rubrik »In Kürze« aus VffG 2/1998
Bundesprüfstelle für jugendgefähredende Schriften indiziert
gesamte VHO Web Site!
Am
27.4.1998 beantragte der Bürgermeisters Vandreike von der Stadt Frankfurt/Main, laut
Briefkopf dort offenbar tätig im Jugendamt, bei der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Schriften (BPjS), die gesamte Internet-Site von Vrij Historisch
Onderzoek (http://www.vho.org) zu indizieren (Az. 51.16 schu). Die BPjS (Ute Kortländer)
benachrichtigte VHO daraufhin am 12.5.1998 darüber, daß binnen einer Woche eine
Stellungnahme unsererseits dazu erfolgen solle, dann dann eine Entscheidung gefällt
würde (Az. Pr. 273/98 UK/Schm).
Da die verblendeten Ideologen und wissenschaftlichen Analphabeten der BPjS sich durch
unsere Stellungnahme ohnehin in ihrem kriminellem Treiben nicht beirren lassen würden,
haben wir uns die Mühe gespart.
Das ist unseres Wissens das erste Mal, daß eine komplette revisionistische Website
zensiert wird. Bisher hat sich die BPjS damit begnügt, nur einzelne Seiten zu indizieren,
wie etwa im Fall Zündelsite oder Codoh.
Nazi-Jäger wegen Meineides verfolgt
Der von Kanada engagierte Top-Nazi-Jäger Neil Sher wird vom US-Justizministerium
wegen möglichen Meineides verfolgt. Ihm wird vorgeworfen, bei den Untersuchungen gegen
angebliche Kriegsverbrecher, die zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft und zur
Auslieferung geführt haben, Beweismaterial unterschlagen zu haben (vgl. VffG 1/98,
S. 78; Canadian Press, 28.4.98).
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John Demjanjuk mit Frau im Frühjahr 1995 |
John Demjanjuk voll rehabilitiert
John Demjanjuk hat vor Gericht nun erstritten, daß er seiner US-Staatsbürgerschaft
wieder zurückerhält. Die war ihm Anfang der 80er Jahre aufgrund eines Schauprozesses,
gründend auf gefälschten Dokumenten und falschen Zeugenaussagen, auf Wirken des Office
for Special Investigations aberkannt worden (The Plain Dealer, 21.2.1998).
Deutschland beauftragt Nazi-Jäger
Der bekannte Nazi-Jäger Efraim Zuroff vom Simon-Wiesenthal-Zentrum wurde von der
Bundesregierung beauftragt, aller deutschen Kriegsrentenempfänger auf mögliche
Beteiligungen an Kriegsverbrechen zu untersuchen (dpa, 8.3.98), wozu inzwischen
2000.000 zur Verfügung gestellt wurden (dpa, 1.4.98, vgl. VffG 1/98, S. 63-68, 78)
Die Zensur schreitet fort: Maßnahmen gegen V.H.O.
Mit Datum vom 2.12.1997 erhielt die Stiftung Vrij Historisch Onderzoek zwei Briefe der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, in der diese mitteilt, daß die
beiden ersten Ausgaben der von VHO herausgegebenen Zeitschrift Vierteljahreshefte für
freie Geschichtsforschung ab sofort indiziert seien, ihr Verkauf an Minderjährige
also verboten sei.
Als Begründung wird angeführt, in der Zeitschrift würden Verbrechen des Dritten Reiches
geleugnet und relativiert. Die Wissenschaftlichkeit der Zeitschrift werde nur behauptet,
sei aber tatsächlich nicht vorhanden, sondern werde nur »durch Fußnoten und
Quellenangaben [...] vorgetäuscht.«
Ferner wird als Rechtfertigung dieser Zensurmaßnahme argumentiert, daß die Vierteljahreshefte
die Bundesrepublik dadurch verunglimpfe, indem darin behauptet würde, es gäbe in
Deutschland eine Zensur!!!
Ebenfalls indiziert wurden die von V.H.O. vertriebenen Schriften Eine deutsche Antwort auf die Goldhagen- und Spielberglügen sowie Was ist zwischen 1933 und 1945 mit den Juden geschehen (Herbert von Newenkoop).
Politologe Dr. M. Koll zu 10 Monaten Haft verurteilt
Wegen des Vertriebs von etwa 100 in Handarbeit vervielfältigter Manuskripten der
Forschungsschrift Holokaustismus - Prägung und Zerfall eines Begriffs wurde der
Remagener Politologe Dr. Michael Koll zu 10 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung
verurteilt. Koll hatte diese Schrift, die vor allem auf Artikeln des US-Theologen Prof.
Dr. Reuben Clarence Lang beruht, an verschiedene Revisionisten und auch an Personen des
bundesdeutschen Establishments versandt. In der Schrift werden verschiedene
revisionistische Forschungsergebnisse bezüglich des "Holocaust" vorgestellt.
Denunziert wurde Koll schließlich von Basilius von Streifhofen, einem ehemaligen Berater
von Bundeskanzler Helmut Kohl.
Scharfe Verurteilung von Staatsbriefe-Herausgeber
Wegen der Verbreitung revisionistischer und angeblich antisemitischer Artikel in
seiner Zeitschrift Staatsbriefe wurde der Verleger Dr. Hans-Dietrich Sander nun in
zweiter Instanz von Landgericht München zu 8 Monaten auf Bewährung und der Zahlung von
DM 4.000.- Geldstrafe verurteilt. Somit wurde das Urteil aus erster Instanz, das
bezüglich eines revisionistischen Artikels wenigstens in einem Teilbereich mit einem
Freispruch endete und nur eine Geldstrafe von DM 3.600,- vorsah, wesentlich verschärft
(vgl. VffG 3/1997, S. 219).
Tübinger Zensurrichter Stein verurteilt Grabert
Im Strafverfahren gegen den Tübinger Verleger Wigbert Grabert wegen des Vertriebs des
Buchs Die Wolfsgesellschaft (von Carl Friedrich Berg alias (*),
Hohenrain 1995) verurteilte der einschlägig bekannte Zensurrichter Stein vom Amtsgericht
Tübingen den Angeklagten am 7.1.1998 zur Zahlung von DM 10.500,-, neben den
Gerichtskosten in Höhe von DM 15.000,-. Der Angeklagte konnte nur durch eine brutale
Rechtsbeugung verurteilt werden, da sein angebliches Delikt nach dem Landespressegesetz
bereits verjährt war. Das Gericht begründete die Verurteilung mit einem Verstoß gegen
das Bundesjugendschutzgesetz, das längere Verjährungsfristen vorsehe.
Menschenrechtswidrige Berufsverbote
Weil sie den nicht als verfassungswidrig eingestuften Partei Die Republikaner
angehören, müssen zwei Staatsbeamte nun um ihre Anstellung fürchte. in Rheinland-Pfalz
darf ein Polizist nicht zum Kommissar befördert werden, nur weil er früher der Partei
einmal angehörte (OVG Mainz, Az. 2 A 10161/97). Hauptmann Herbert Bastl wurde kurz vor
Weihnachten eröffnet, er habe alle Ämter bei den Republikanern niederzulegen, da ihm
sonst der Ausschluß aus der Bundeswehr drohe (Frieden 2000, 1-2/98). Daß der
Europäische Gerichtshof derartige Berufsverbote erst vor kurzem für unrechtmäßig
erklärt hat, scheint niemanden unter den Mächtigen im Lande zu stören.
Richter wegen Besitz der Reichskriegsflagge
angegriffen
Einen erneuten Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz erfolgte Ende März 1998 am
Landgericht Landshut. Weil der Richter erwähnte, er besitze eine Reichskriegsflagge, die
er vor 10 Jahren in Namibia erworben habe, wurde ihm das Verfahren gegen einen Angeklagten
entzogen, der wegen Verbreitung von BDM-ähnlichen Armbinden vor Gericht stand. Gegen den
Richter wird nun disziplinarrechtlich ermittelt. »Man kann doch noch deutsch fühlen,
das allein kann nicht strafbar sein«, sagte der Richter zu seiner Verteidigung.
Irrtum, Herr Richter! (SZ, 11.3..98)
Hausdurchsuchung bei Vincent Reynouard
Wegen seiner Autorenschaft an dem revisionistischen, von V.H.O. verlegten Buch Le
Massacre d'Oradour wurden Anfang April bei dem französischen revisionistischen Autor
und Verleger der revisionistischen Zeitschrift L'Autre Histoire (25 rue de
Ponthieu, F-78008 Paris) eine Hausdurchsuchung durchgeführt, in deren Verlag wie üblich
alles schriftliche und computertechnische Material entwendet wurde.
Revisionistischer Verleger erneut bestraft
Auch die Berufungsverhandlung von Alain Guionnet wegen revisionistischer Inhalte in
der von ihm herausgegebenen Zeitschrift Révision (Nr. 69) führte zu dessen
Verurteilung. Das Gericht verdoppelte die Geldstrafe auf FF 20.000,- (vgl. VffG
3/97, S. 220). In einem anderen Verfahren wurden ihm zudem 5.000 FF Geldstrafe auferlegt.
Andererseits gewann er eine von P. Vidal-Naquet angestrengte Zivilklage, da Révision behauptet
hatte, daß der Vater Vidal-Naquets nicht wegen seines Judentums, sondern wegen seiner
Partisanentätigkeit inhaftiert wurde. Die Richtigkeit dieser Behauptung konnte
nachgewiesen werden. Vidal-Naquet hatte kürzlich öffentlich eingestanden, er könne ohne
Haß und ohne zu lügen kein Zeugnis ablegen. (Le Nouvel Observateur, 23.10.1997,
S. 57)
Maurice Papon zu 10 Jahren verurteilt
Wegen seiner Komplizenschaft bei der Deportation französischer Juden in deutsche
Konzentrationslager vor mehr als 50 Jahren wurde Maurice Papon am 2.4.98 zu 10 Jahren Haft
und ??? Verurteilt. Papons Verteidiger argumentierte, daß zwar das damalige Vichy-Regime
kriminell gewesen sei, sein Mandant aber, damals eine hochgestellte Persönlichkeit des
Vichy-Regimes, sein kein Krimineller.
Le Pen für zwei Jahre unwählbar
Wegen seiner Äußerung, der Holocaust sei nur ein Detail der Geschichte (vgl. VffG
1/98, S. 80f.), wurde der französische Oppositionsführer Jean-Marie Le Pen am 2.4.98 zu
zwei Jahren Unwählbarkeit verurteilt. Er wird somit in den nächsten zwei Jahren kein
politisches Amt antreten können. Dies ist als der verzweifelte Versuch der Herrschenden
in Frankreich zu werten, die immer stärker werdende patriotische Opposition mit illegalen
Mitteln zu zerbrechen.
Semi-Revisionisten zu FF 560.000,- verurteilt
Wegen der Publikation eines Buches über das Ehepaar Samuel Aubrac, ehemals
kommunistische Partisanen des Zweiten Weltkrieg, wurde der als Halbrevisionist bekannte
französische Historiker Gérard Cahuvy und sein Verleger zur Zahlung von FF 560.000,-
(ca. DM 140.000,-) verurteilt. In dem Buch wird behauptet, die Aubracs hätten den
Deutschen während des Krieges Informationen zugespielt
Garaudy zu Geldstrafe verurteilt
Zu mehreren Geldstrafe von insgesamt 240.000 FF (ca. DM 60.000,-) ist Roger Garaudy
wegen seines Buches Les mythes fondateurs de la politique israélienne in
Frankreich verurteilt worden (Reuter, 27.2.1998). Die Strafen verteilen sich auf
mehrere Verfahren wegen verschiedener Ausgaben des Buches. Garaudy muß einen Teil der
Strafen als Wiedergutmachung an verschiedenen jüdische Organisationen sowie zur
Veröffentlichung seines Urteils in der Presse zahlen. Wahrscheinlich wird er die Summe
von seinen arabischen Unterstützern ersetzt bekommen, die sich für eine Publikation
seiner Schriften in Arabien stark machen (Reuter, 6.3.1998).
Schweizer Buchhändler für Garaudy-Buch verurteilt
Der Buchhändler Aldo Ferraglia wurde vom Strafgericht Vevey mit 4 Monaten Gefängnis
auf Bewährung verurteilt wegen Vertriebes des Buches des französischen Philosophen Roger
Garaudy Les mythes fondateurs de la politique israelienne. Außerdem muß er
Entschädigungen von je Fr. 10.000 an die LICRA (jüdisch dominierte französische
Anti-Rassismus-Gesellschaft) und an den schweizer Israelitischen Gemeindebund, sowie Fr.
8.000 an die Kinder des Holocaust, also insgesamt Fr. 28.000 bezahlen. Der Vorsitzende
Richter hatte Garaudy, ohne auf das Buch näher einzugehen, als senil beschimpft.
Ferraglia hat Berufung eingelegt. (R+F)
Schweizer A. Vogt wegen Buchversand verurteilt
Der 80jährige Schweizer Arthur Vogt, pensionierter Sekundarlehrer, wurde wegen des
Versandes von 7 (!) Exemplaren von Jürgen Grafs Buch Todesursache
Zeitgeschichtsforschung (Verlag Neue Visionen, Postfach, CH-5436 Würenlos) nach
Deutschland sowie wegen seiner in ca. 100 Exemplaren an Bekannte verschickten Broschüre Aurora,
in der er philosophische Betrachtungen über den Holocaust und die Freiheit der
Geschichtsforschung anstellte, vom Bezirksgericht Meilen (Einzelrichterin Susanne
Zuercher) mit Fr. 20.000 Buße bestraft. Berufung wurde eingelegt (R+F).
Hauptverhandlung gegen J. Graf und G. Förster
angesetzt
Gegen den Autor Jürgen Graf (Basel) und den Verlagsgesellschafter Gerhard Förster
(Würenlos bei Zürich) sind nach über 3-jähriger Dauer Termine für die
Hauptverhandlung angesetzt worden (16.7.1998). Beiden wird die Autorenschaft bzw.
Herstellung und der Vertrieb revisionistischer Bücher vorgeworfen. Auf Druck der
schweizer Israelitischen Gemeinde wurde der bisheriger Ermittlungsrichter Guido Näf, der
das Verfahren seit Einreichung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft im
September 1996 nicht weitergeführt hatte, durch die Richterin Andrea Staubli abgelöst,
die offenbar gefügiger reagiert. Graf soll mit 18 Monaten ohne Bewährung und Fr. 22.000,
Förster mit 16 Monaten ohne Bewährung und Fr. 27.000 Buße bestraft werden. Außerdem
sollen Teile des Verkaufserlöses eingezogen werden.
Schweizer Zeitschriftenverleger E.
Indlekofer bestraft
Wegen revisionistischer Passagen in der Ausgabe 4+5/1995 und 1/1996 der von ihm
herausgegebenen Zeitschrift Recht + Freiheit (Postfach
105, CH-4008 Basel, http://www.ruf-ch.org) wurde der Baseler Verleger Ernst Indlekofer
wegen "Rassendiskriminierung" zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung
verurteilt. Gerügt wurde u.a. banale, unwiderlegbare Satz »doch eine Photografie mit
Leichen [welche anlässlich der Befreiung in Konzentrationslagern erstellt wurde] beweist
weder den Zeitpunkt noch die Art ihres Zutodekommens noch ihre Volkszugehörigkeit.«
(R+F)
Schweizer Menschenrechtler wegen Buchvertrieb bestraft
nerwartet glatt konnte Emil Rahm, Co-Präsident des Komitees gegen das Antirassismusgesetz
wegen Verstoßes gegen dasselbe der Mund gestopft werden. Weil Rahm das Buch Geheimgesellschaften
I von Jan van Helsing (Ewertverlag, Gran Canaria) in ca. 50 Exemplaren zu
Studienzwecken verbreitete hatte, erhielt er vom Schaffhauser Untersuchungsrichter Willy
Zürcher einen Strafbefehl über Fr. 5.000.- und muß zudem Verfahrenskosten von ca. Fr.
16.000 bezahlen. Rahm hat den Strafbefehl akzeptiert.
Priebke erneut verurteilt
In seinem Berufungsverfahren vor einem italienischen Militärgericht wurde Erich
Priebke wegen seiner Beteiligung an Repressalerschießungen in Italien im Jahre 1944 nun
sogar zu lebenslanger Haft verurteilt. (ZDF-heute-Sendung, 7.3.1998)
Nick Griffin in London verurteilt
Der britische Nationalist Nick Griffin wurde in London in erster Instanz wegen der
Verbreitung revisionistischer und rassistischer Broschüren zu einer Freiheitsstrafe von 9
Monaten auf Bewährung und mit einer Geldbuße von £2.300,- (ca. DM 7.000,-) bestraft
(vgl. VffG 4/97, S. 299).
Zündel verliert Prozeß vor Oberstem Gerichtshof
Mit seinem Versuch, die kanadische Staatsbürgerschaft auf Dauer zu erwerben, ist
Ernst Zündel vorerst gescheitert. Seine diesbezügliche Klage vor dem kanadischen
Obersten Gerichtshof wurde abgewiesen.
Buchbeschlagnahmung in Kanada?
Das von US-Amerikanerin deutscher Abstammung Dr. Ingrid Rimland verfaßte dreibändige
Epos Lebensraum wurde Ende April 1998 von den kanadischen Zollbehörden zumindest
zeitweise beschlagnahmt. In dem Roman wird die Geschichte zweier nach Rußland bzw.
Amerika ausgewanderten deutschen Familie erzählt, die in die Wirren der beiden Weltkriege
geraten. Es ist wenig wahrscheinlich, daß diese Beschlagnahmung aufgrund des Inhalts
erfolgte, als vielmehr deshalb, weil die Autorin die Webmasterin der Internetseite von Ernst Zündel ist
(http://www.zundelsite.org).
US-Holocaust-Museum feuert Chef wegen Arafat
Da er Direktor des Washingtoner US-Holocaust-Museums Dr. Walter Reich, der sich mit
der mehrfach erteilten und von ihm wieder zurückgezogenen Einladung an Yassir Arafat
einen diplomatischen Eklat leistete, muß er nun deswegen seine Koffer packen. Eigentlich
sollte Arafat während seines US-Besuches Anfang des Jahres auch das Holocaust-Museum
besuchen. Jedoch mit der Begründung, Arafat leugne den Holocaust, wurde er kurzerhand von
Reich wieder ausgeladen. Später besann er sich jedoch wieder, und lud ihn wieder ein.
Arafat jedoch war dies inzwischen zu dumm geworden, und so weigerte er sich, diese
Einladung anzunehmen. Der ganze Zorn entlud sich nun gegen Reich, der Arafat eine billige
Gelegenheit bot, um den zentralen US-Geßlerhut einen großen Bogen zu machen (New York
Times, 19.2.1998)
Bubis: Vereidigung von Bundeswehrsoldaten im KZ
durchführen
Der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland Ignatz Bubis hat sich dafür
ausgesprochen, junge Bundeswehrsoldaten in KZ-Gedenkstätten zu vereidigen bzw. ihr
Gelöbnis ablegen zu lassen. Damit werde ihnen bewußt, welche Verbrechen im Namen ihres
Vaterlands begangen würden und daß sie auf eine anderes Deutschland ihren Eid schwüren.
Wahrscheinlich wird ihnen dann auch klar, wer Herr in diesem Hause ist.
Hobbyforscher fand unterirdische Tunnel
aus NS-Zeit
Offenbar wurde im Zweiten Weltkrieg im Riesengebirge große Tunnelanlagen geschaffen,
in die bei Kriegsende womöglich ganze Eisenbahnwaggons versteckt wurden. Jedenfalls ist
es kürzlich einem polnischen Hobbyforscher gelungen, einen derartigen, leider leeren
Tunnel ausfindig zu machen. Entsprechende fieberhaft haben sich nun die polnischen
Behörden des Themas angenommen. (Wochenkurier (Löbau), 28.1.98)
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Hochverrat in Bonn?
Nachfolgend geben wir eine Briefkopie wieder, die wir vor einigen Wochen zugespielt
bekamen. Begleitet wurde er von einem anonymen Schreiben, in dem u.a. darauf hingewiesen
wird, ein Brief an den Herrn Rickermann per Einschreiben sei ordnungsgemäß abgeholt
worden. Aber ist dieser hier gezeigte Brief echt? Wir würden uns sehr freuen, falls
irgend jemand, der darüber Kenntnisse hat, mit uns in vertraulichen Kontakt treten
würde.
Argentinien will angeblichen Kriegsverbrecher ausliefern
Inzwischen üben verschiedenen jüdische Persönlichkeiten Druck auf Kroatien aus, damit dieses einen Auslieferungsantrag gegen Sakic stellt. (Reuters, 8.4.98)
(*) Auf Bitte des Genannten wegen falscher Namensnennung gestrichen.
Dies ist nur ein kleiner Auszug von Nachrichten; weitere Nachrichten sind in englischer Sprache unter:
http://www.vho.org/News/GB/index.html zu finden. Zusammengestellt mit Unterstützung unseres "News Research Assistant" John Weir. Stand: 15.5.98.