Nachrichten aus der Rubrik »In Kürze« aus VffG 3/1998
Die Schweiz schlägt zurück
»"Aus und fertig", das sollen die Banken dem WJC [World Jewish
Congress] sagen und die Verhandlungen abbrechen, fordert Feigel. "Mittlerweile hat
dich jeder gemerkt, daß das Gauner sind, die die Schweiz erpressen."« (SonntagsZeitung,
Zürich, 14.6.98) Feigel ist Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde der
Schweiz, analog dem Zentralrat der Juden in Deutschland.
Die nimmer endenden Erpressungsversuche und Boykottdrohungen der USA gegen die Schweiz
sollen jetzt mit entsprechenden, analogen Gegenmaßnahmen beantwortet werden, wenn es nach
dem Willen der Aktionäre der Credit Suisse Group geht. Die New Yorker Behörden, von
denen viele Drohungen gegen die Schweiz ausgingen, sollen nun ihrerseits auf
Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt werden (SonntagsZeitung, Zürich, 5.7.98).
Strafanzeige gegen Schweizer Nationalrat
Als der Schweizer Nationalrat und Zentralpräsident der Schweizer Demokraten Rudolf
Keller in der Juli-Ausgabe seiner Parteizeitung zum Gegen-Boykott gegen »sämtliche
amerikanischen und jüdischen Waren, Restaurants und Ferienangebote« aufrief, war der
Vizepräsident des Schweizer Israelitischen Gemeindebundes Thomas Lyssi schnell mit einer
Strafanzeige zur Hand. Nun wird gegen Keller wegen Verstoßes gegen das neue
Anti-Rassismusgesetz ermittelt.
Sind die Schweizer kein Volk?
Als einige Schweizerbürger wegen des gegen die Schweiz gerichteten Hetzfilmes »Nazigold
und Judengeld« Strafanzeige erstatteten, wurde ihnen mitgeteilt, daß diese Anzeige
unzulässig sei. Die Bezirksanwaltschaft Zürich in Person der Staatsanwälte Thomas
Würgler und Armin Felber teilten zwar mit, daß ein »Anfangsverdacht hinsichtlich
eines strafrechtlich relevanten Verhaltens« zweifellose gegeben sei. Die
Untersuchungen zu diesem Fall seien aber eingestellt worden, da es sich bei dem
Schweizervolk nicht um ein Volk im Sinne des Gesetzes handele (Basler Zeitung,
Inserat Prof. M.H. Burckhardt, 5.12.97).
Aldo Ferraglia: Freispruch für Garaudy-Buchvertrieb
(Recht+Freiheit online, http://www.ruf-ch.org, 12.06.98) Das Waadtländer
Kantonsgericht hat die Berufung des Buchhändlers Aldo Ferraglia gutgeheißen und diesen
vom Vorwurf der "Rassendiskriminierung" freigesprochen. Ferraglia war im
Dezember 1997 vom Strafgericht Vevey wegen des Verkaufs des Buches von Roger Garaudy Les
mythes fondateurs de la politique Israelienne (Die Gründungsmythen der israelischen
Politik) zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung und zur Zahlung einer
Genugtuung von insgesamt 28.000 Franken für die erlittenen seelischen
Qualen an drei jüdische Verbände verurteilt worden (LICRA (Internationale Liga
gegen Rassismus und Antisemitismus), Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund und
Vereinigung der Söhne und Töchter deportierter französischer Juden). Diese
Verbände kündigten sofort eine Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht an.
Ferraglia wurde nicht etwa unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit freigesprochen, sondern
weil zwei der drei Richter der Auffassung waren, die Haftung gehe im Bereich des Buches
nicht weiter als bis zum Drucker.
Großer Schauprozeß in der Schweiz
Am 15.7.1998 lief in der Schweiz der große Schauprozeß gegen den weltbekannten
Schweizer Revisionisten Jürgen Graf und dem Verlagsgesellschafter Gerhard Förster (Neue
Visionen Verlag, Würenlos). Von den zwei beantragten sachverständigen Zeugen Prof. Dr.
R. Faurisson und Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich wurde der letzte zugelassen. Der
österreicher Fröhlich ist Spezialist für Entlausungen. Seine Ausführungen über die
Unmöglichkeit, Massenvergasungen den Zeugenaussagen entsprechend durchzuführen,
quittierte der Staatsanwalt Aufdenblatten mit der Drohung, ihn nun auch wegen Leugnung des
Völkermordes anzuzeigen. Fröhlich hat daraufhin seinerseits gegen den Staatsanwalt
Anzeige wegen Bedrohung und Verleitung zur Falschaussage erstattet.
Jürgen Graf erhielt eine Strafe von 15 Monaten, Gerhard Förster von 12 Monaten
Gefängnis ohne Bewährung. beide sind in Berufung gegangen. Das Gericht beschloß
zudem die Einziehung der inkriminierten Bücher Erdachte Gespräche (Erich Glagau),
Der Verdammte Antisemitismus (Harold Cecil Robinson), Der Holocaust Schwindel,
Der Holocaust auf dem Prüfstand, Auschwitz: Tätergeständnisse und Augenzeugen
des Holocaust, Todesursache: Holocaustforschung, Das Rotbuch (alle
Jürgen Graf).
Ein detaillierter Prozeßbericht erschien auf http://www.ruf-ch.org/Recht/Prozess/GrafProzber.html
(Recht+Freiheit)
Rudolf Gutachten: Verfahren ausgesetzt
Das Strafverfahren gegen den Schweizer René-Louis Berclaz, u.a. wegen der
Verbreitung der französischen Fassung des Rudolf Gutachtens, wurde Ende Juni von
Amtsgericht Châtel-Saint-Denis (Kanton Fribourg) ausgesetzt. Mit ausschlaggebend dafür
war eine Stellungnahme des vom Gericht beauftragten promovierten Chemikers Henri Ramuz,
der dem Rudolf Gutachten Wissenschaftlichkeit zugestand. VffG wird berichten.
»Liste deutscher Kriegsgefangener in Polen
Kattowitz (dpa, 29.6.1998). Bislang unbekannte Unterlagen über die
Arbeitseinsätze deutscher Kriegsgefangener sollen in Polen aufgetaucht sein. Die
Dokumentensammlung sei dem deutschen Minderheitenverein "Versöhnung und
Zukunft" zugespielt worden, teilte der Chef des oberschlesischen Verbandes in
Kattowitz mit. Etwa 800 Todesfälle der 2500 Gefangenen in den oberschlesischen Bergwerken
seien darin dokumentiert. Als häufige Todesursache werden Erschießung genannt.«
Fein, daß die dpa die deutsche Minderheit in Schlesien einmal wahrnimmt, schade aber,
daß die deutschen Sklavenarbeiter der unmittelbaren Nachkriegszeit verharmlosend als »Kriegsgefangene«
ausgegeben werden.
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Wahlkampf auf National-Tschechisch: Stimmungsmache gegen den NATO-Beitritt mit antideutscher Propaganda |
Wahlkampf auf National-Tschechisch
Unangenehm aufgefallen ist der Vorsitzende der nationalistischen tschechischen
Republikanischen Partei, Milos Sladek. In einem in Millionenauflage verbreiteten
Wahlkampfflugblatt forderte er nicht nur die Aufrechterhaltung der Völkermord-Dekrete von
Edward Bene, sondern zudem Entschädigung für erfundene 360.000 Opfer
reichsdeutscher Besatzungspolitik. Jede Verhandlung mit den Sudetendeutschen wird darin
als Landesverrat angeprangert, jeder Kompromiß kategorisch abgelehnt. In einer
Veranstaltung hat Sladek sogar bedauert, daß nach dem Krieg nicht noch mehr Deutsche
umgebracht worden seien. Ein tschechisches Gericht sprach in diesbezüglich frei, da diese
Äußerung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.
Dagegen hat eine der bedeutendsten Rundfunkjournalisten der Tschechei, Lída Radusanová,
Anfang Mai bei einer Fernsehdebatte die Position vertreten, die Bene-Dekrete seien
sofort zu annullieren, da sie der Internationalen Charta für Menschenrechte
zuwiderliefen, denen sich die Tschechei 1991 vertraglich verpflichtet habe. Die neue
tschechische Regierung werde die Dekrete daher annullieren müssen. (Sudetenpost,
Wien, 25.6.98).
Eine deutsche Antwort auf die Goldhagen- und
Spielberglügen soll eingezogen werden
Unter dem Az. 2 Ds 11 Js 24173/97 strebt die Staatsanwaltschaft am Landgericht
München II die Einziehung der von VHO vertriebenen revisionistischen Broschüre obigen
Titels an (vgl. Inserat auf S. 182). Zeitgleich leitete die StA Frankfurt/Main auf Anzeige
von Ignatz Bubis ein Strafverfahren gegen Siegfried Verbeke ein, weil er für diese
Schrift verantwortlich sei. (Az. 50 Js 10328.2/98)
Plädoyer im Verfahren VHO ./. Anne-Frank-Stiftung
Seit Jahren läuft ein Strafverfahren gegen Siegfried Verbeke, weil er Prof.
Faurissons kritische Analyse des Tagebuch der Anne Frank auf Niederländisch
publiziert hatte. Nun ist das Plädoyer für den 20.8.1998 angesetzt worden. Wir werden
berichten.
Aufruf zum Mord
Ein Spielfilm mit dem Titel »Terminale« wird demnächst in Paris
uraufgeführt. Er handelt von einem Lehrer, der eine Schülerin mißbraucht, die daraufhin
Selbstmord begeht. Anschließend entdecken andere Schüler, daß der Lehrer ein »Revisionist«
ist. Sie kochen vor Haß. Eine Anzeige für diesen Film ruft zum Mord an diesen bösen
Kerls auf. Ein Mord sei allein schon wegen der Schlechtigkeit dieses Kerls gerechtfertigt.
Die französischen Revisionisten werden Francis Girod, den Produzenten dieses Filmes, für
alle Gewalt, die durch diesen Film ausgelöst wird, verantwortlich machen. Er wird für
derartige unglückliche Folgen seines krankhaften Aufrufes zum Mord an den Revisionisten
zu zahlen haben. AAARGH
Norwegen ist an der Reihe
Nach einer Meldung der norwegischen Agentur NTB hat die norwegische Regierung Ende
Juni ein Gesetzentwurf eingereicht, wonach Norwegen für jüdische Leiden im Zweiten
Weltkrieg 60.000.000 Dollar zahlen wird (AP, 26.6.98).
KL Auschwitz: Zutrittsverbot für David Irving
Ende Juli 1998 wurde David Irving darüber informiert, daß es ihm ab sofort nicht
mehr erlaubt sei, die Gelände bzw. Gebäude des Staatlichen Museums in Auschwitz zu
betreten. Zugleich wurde der britischen Fernsehgesellschaft BBC verboten, im August einen
Film mit David Irving in Auschwitz zu drehen. Nach den bundesdeutschen Archiven versperren
nun also auch die Polen dem weltbekanntesten Historiker den Zutritt zu ihren Akten.
Griechenland soll anti-revisionistisches Gesetz einführen
Obwohl nicht bekannt ist, daß es in Griechenland Holocaust-Revisionisten gibt,
drängt die Jüdische Gemeinde darauf, daß Griechenland ein entsprechendes Gesetz
einführt, daß die Bestreitung des Holocaust unter Strafe stellt. Eine entsprechende
Forderung wurde während einer internationalen Tagung jüdischer Juristen in Thessaloniki
bekannt, auf der man sich angesichts der weltweit wachsenden Revisionsbestrebungen,
transportiert vor allem über das Internet, besorgt zeigte. Man will erreichen, daß alle
europäischen Länder Strafgesetze einführen, wie sie bereits in Deutschland,
österreich, der Schweiz, Luxemburg und Frankreich bestehen. (Athens News, 28.6.98,
S. 1)
Strafverfahren gegen Franz Swoboda
Gegen den Österreicher Franz Swoboda wurde am 30.3.98 eine Hausdurchsuchung und
umfangreiche Beschlagnahmung wegen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der
österreichischen Website http://www.ostara.org durchgeführt. Swoboda selbst wurde
vorübergehend festgenommen, befindet sich aber wieder auf freiem Fuß. Neben politsch
rechten Beiträgen enthält diese Website auch einiges revisionistisches Material von Ing.
E. Lachout und Dipl.-Ing. W. Fröhlich. Die Website konnte nach kurzfristiger
Unterbrechung ihren Betireb wieder aufnehmen.
Vizekanzler Steger über das KZ Mauthausen
Wie das österreichische Magazin Profil in seinen Ausgaben 24 und 26 des
Jahres 1984 berichtete, soll sich der damalige Vizekanzler Steger wie folgt zum KZ
Mauthausen geäußert haben:
»In Mauthausen sei nicht vergast worden. Er wüßte das, weil sein Vater dort als Häftling gewesen sei. Der in Mauthausen installierte "Ofen" sei "im nachhinein" installiert worden. So habe es sein Vater ihm gesagt"«
Wird Reinhold Messner deutsch-national?
Der Bergsteiger Reinhold Messner, bisher den Grünen zugetan, hat dazu aufgerufen,
bei den Regionalwahlen im Herbst die Südtiroler Volkspartei zu wählen. Der 53jährige
sagte jetzt, die Partei der deutschsprachigen Südtiroler entspreche seinen Vorstellungen
am besten. Bei der Besteigung des Mount Everest hatte er nicht die Südtirolflagge
gehißt, sondern sein Taschentuch. Die Grünen kommentierten seine patriotische
Neuorientierung: »Er ist wohl verrückt geworden.« Fragt sich nur, von wem.
Hoffentlich von der Einsicht. (Frieden 2000, 3-4/98, S. 9)
Strafverfahren gegen Udo Walendy eingestellt
Das gegen den Diplom-Politologen Udo Walendy eingeleitete Strafverfahren wegen
seines dokumentenkritischen Beitrages in dem zeitgeschichtlichen Sammelwerk Grundlagen
zur Zeitgeschichte wurde inzwischen wegen Verjährung eingestellt. In einem weiteren
Verfahren wegen kritischer zeitgeschichtlicher Untersuchungen in der von ihm
herausgegebenen Schriftenreihe Historische Tatsachen wird zur Zeit in der
Revisionsinstanz geprüft, ob die vier Unbedenklichkeits-Gutachten, die Walendy vor Druck
seiner Schriften von Juristen einholte, ihn nicht entlasten. Inzwischen wurde Herrn
Walendy mehrfach Hafturlaub gewährt.
Ingrid Weckert zu DM 3.200,- verurteilt
Wegen der Abfassung ihres Artikels »Zweimal Dachau«, zuerst publiziert in
der Zeitschrift Sleipnir (2/1997) und von uns erneut abgedruckt (VffG 1(2) (1998),
S. 22-35) wurde die Münchner Historikerin Ingrid Weckert vom Amtsgericht
Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von DM 3.200,- verurteilt (vgl. VffG 1(4)
(1997), S. 274, 301).
Weiteres Strafverfahren gegen Günter Deckert
Gegen den Patrioten Günter Deckert wurde von der StA Karlsruhe eine weiteres
Verfahren wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§§185, 189)
eingeleitet. (Az. 57 Js 24484/97). Deckert wird vorgeworfen, in einem privaten Brief aus
dem Gefängnis an den in Haar ansässigen Max Mannheimer provozierende Fragen zu dessen
Vergangenheit gestellt zu haben, darunter beispielsweise:
»1. Ihre Sachaussage = Behauptung, die Wannseekonferenz habe die
"Endlösung der Judenfrage", d.h. die Massenvernichtung beschlossen, ist, sofern
tatsächlich gefallen, eine LÜGE!!! Beweis(e): Prof. Dr. E. Jäckel, Uni
Stuttgart, sowie Prof. Yehuda Bauer (JUDE), UNI Tel Aviv
2. Ihre Familie hat die Benachteiligung und schrittweise Ausgrenzung der Juden
mitbekommen. Warum blieb man?
3. Wieso wurde die Familie erst 1943 nach Auschwitz, dem Vernichtungs- und Todeslager,
verbracht?
4. Wieso wurden Sie aus dem Todes- und Vernichtungslager Auschwitz mit ihrem
Bruder? zuerst nach Warschau dort gab es kein KL/KZ! , dann nach
Theresienstadt und schließlich nach Dachau und Mühldorf verbracht; die drei
letztgenannten waren keine Todes- und Vernichtungslager und, mit Ausnahme von
Theresienstadt, keine Juden-KL/KZ? [
]
Dieses gegen Deckert angestrengte Verfahren ist insgesamt das neunte dieser Art, wovon vier noch nicht rechtskräftig sind. (Gesamtstrafe bisher: 52 Monate ohne Bewährung.) Sie alle richteten sich gegen direkte oder indirekte Meinungsäußerungen Deckerts, wie die Publikation bzw. Verbreitung von Büchern bzw. Flugschriften, die Abfassung von Leser- oder privaten Briefen, die Veranstaltung von Versammlungen, auf denen "verbotene" Ansichten geäußert wurden.
Strafverfahren gegen Strafverteidiger
Wegen eines Beweisantrages wird sich der Mannheimer Verteidiger Ludwig Bock
womöglich vor dem Strafrichter verantworten müssen. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft
Mannheim vorgeworfen, bei seiner Verteidigung von Günter Deckert Volksverhetzung
betrieben zu haben. Bock hatte den Antrag gestellt, führende deutsche Politiker zu laden,
mit deren Aussage bewiesen werden sollte, daß die Wahrheit über den Holocaust auch
deshalb nicht durchdringen könne, weil die deutschen Politiker sich nicht erlauben
könnten zuzugeben, sie hätten sich über Jahrzehnte für dumm verkaufen lassen. Sollte
es zu einer Verurteilung Bocks kommen, wäre festzustellen, daß eine angemessene
Verteidigung bei Gesinnungsprozeß in Deutschland nicht mehr möglich ist.
Vortragsverbot für Prof. F.W. Seidler bei Bundeswehr
Der durch seine zeitgeschichtlich kritischen Bücher hervorgetretene Historiker an
der Bundeswehrhochschule in München, Prof. Dr. Franz W. Seidler, sollte bereits im
letzten Jahr auf Einladung des Kommandeurs des Verteidigungsbezirkskommandos 54, Oberst
Horst-Henner von Hopfgarten, in Tübingen einen Vortrag über den Partisanenkrieg in
Rußland und die Anti-Wehrmachtausstellung des Kommunisten Heer halten. In der Einladung
hatte der Oberst aus seiner Ablehnung der Heerschen Ausstellung keinen Hehl gemacht und
erwähnt, daß sie die Geschichte der deutschen Soldaten zu politischen Zwecken
mißbrauche und von anerkannten Historikern der Unwissenschaftlichkeit und Halbwahrheiten
überführt worden sei. Daraufhin wurde der Vortrag vom Bundesverteidigungsministerium
verboten. Dessen Sprecher erklärte, daß mit der geplanten Veranstaltung »von den
politischen Vorgaben des Bundesverteidigungsministers Rühe abgewichen« werde (Ostpreußenblatt
Nr. 2/98). Gegen einen Vortrag eines Ex-Stasi-Hauptmannes Hagen Koch in der
Mainfrankenkaserne, während dem er die DDR verherrlichte, wurde dagegen kein Einspruch
erhoben. (Steigerwald-Bote, 19.3.98).
Gegen Seidler werden inzwischen im Zusammenhang mit seinem zu Beginn dieses Jahres
erschienenen Werk Verbrechen an der Wehrmacht ungerechtfertigte
Fälschungsvorwürfe erhoben. Beim der Planung des Buches waren einige Absätze als
kommentierte Passagen mit indirekten Zitaten geplant worden, die dann aber wieder auf die
Originalzitate umgestellt wurden, wobei sich Fehler einschlichen. Inzwischen weist der
Verlag mit einem Korrekturzettel darauf hin.
Junge Freiheit bei Bundeswehr unerwünscht
Auf wenig Gegenliebe stößt offenbar die Zielsetzung des Chefredakteurs der
patriotisch-konservativen Wochenzeitschrift Junge Freiheit, Dieter Stein, durch
einen moderaten Distanzierungskurs gegenüber rechten Kräften im politischen Zentrum
akzeptiert zu werden. So hat jetzt die Bundeswehr die Junge Freiheit dazu
aufgefordert, sämtliche Zusendungen an Dienstadressen zu unterlassen. Ferner wurden
sämtliche Anzeigen in diesem Blatt gestrichen, ein Abonnement der Zeitung durch
Dienststellen verboten und die Soldaten aufgefordert, vorgesetzten Stellen zu melden,
sobald sie Kenntnis davon erhalten, wenn das Blatt irgendwo in Dienstgebäuden auftaucht
oder wenn es von Soldaten oder Bediensteten der Bundeswehr gelesen wird. Inzwischen
schaltet die Bundeswehr massiv Anzeigen in der linksradikalen taz.
Mißglückte Umerziehung
»Ich bin nicht 900 Kilometer gereist, um nur Gelächter zu ernten« war
die verbitterte Reaktion von Tadek Sobolewicz, einem Polen, der vor der Jugend eines
Regensburger Sportvereines einen Vortrag über die Außenstelle Colosseum des bayerischen
Konzentrationslagers Flossenbürg halten sollte. Anstatt aufmerksam zuzuhören, kicherten
die meisten Jugendlichen nur, und nach der Aufforderung des Leiters, daß alle
Uninteressierten den Raum verlassen mögen, blieben nur drei Jugendlichen übrig (Mittelbayerische
Zeitung, 30.5.98). Destruktive Jugendarbeit kommt eben nicht an.
Berufsverbote werden auch gegen Rechte aufgehoben
Offenbar scheint sich die deutsche Justiz dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes zu beugen, dem zufolge die deutsche Berufsverbotspraxis menschenrechtswidrig
ist. Inzwischen wurden entsprechende vorinstanzliche Urteile aufgehoben, wie z.B. gegen
Dieter Kern (Entlassen wegen seiner Kandidatur für das Bündnis Rechts für Lübeck)
oder Haymo Hoch (Dienstenthebung als Beamter wegen Landesvorsitz der hessischen
Republikaner). (PHI, 10.6.98, S. 157f.)
Republikaner wg. Verrats von Dienstgeheimnis verurteilt
Mit der Verurteilung zu einer Strafe von 8000,- Mark wegen Verrats von
Dienstgeheimnissen endete am Anfang Juni vor dem Karlsruher Amtsgericht der Prozeß gegen
den früheren Landtagsabgeordneten der Republikaner, Kriminalkommissar Bernhard Amann. Im
Prozeß zeigte sich recht deutlich, daß der verdeckte Ermittler unter dem Namen »Axel
Reichert« in der Karlsruher Neonazi-Szene eine sehr gefährliche und zwielichtige
Rolle gespielt haben muß. Kriminalkommissar Amann hat deshalb die verdeckte Tätigkeit
seines Polizeikollegen aufgedeckt, nachdem ihm bekannt wurde, daß dieser offensichtlich
die jungen Rechten zu Straftaten verleiten würde. Dennoch wurde ein Verfahren gegen »Axel
Reichert« eingestellt und mit Amanns Verurteilung ein Exempel "im Kampf gegen
Rechts" statuiert. (PHI, 10.6.98, S. 157f.)
Provokationen aus den USA führen zu Strafverfolgung in
Deutschland
Mit 3.600 DM Geldstrafe endete am 15.6.98 das Verfahren gegen Xaver Christoph vor
dem AG Dachau, weil er aus den USA unaufgefordert Hakenkreuzaufkleber zugestellt bekam
(Az. 1 Cs 11 Js 40221/97). Die Sendung wurde vom Zoll in Frankfurt abgefangen und führte
zu einer Hausdurchsuchung bei Herrn Christoph am 30.10.97, bei der neben einem Exemplar
von VffG auch andere als rechts eingestufte, aber nicht verbotene Publikationen als
Beweismittel beschlagnahmt wurden (Unabhängige Nachrichten, Huttenbriefe, Die
Hölle von Lambsdorf). Da sich derartige Fälle in letzter Zeit häufen, liegt die
Vermutung nahe, daß gewisse interessierte ausländische Kreise hinter diesem Versand
verbotener Aufkleber und Schriften stehen, die rechte Aktivisten in Deutschland in teure
Strafverfahren verwickeln und somit einschüchtern wollen. VffG wird diesbezüglich
recherchieren und versuchen, diese Kreise bloßzustellen.
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Prof. Dr. Raul Hilberg |
Raul Hilberg kritisiert Goldhagen vernichtend
Bei einer Gastvorlesung an der Uni Hannover kritisierte Hilberg die Thesen Goldhagens, der
deutsche eliminierende Antisemitismus sei keineswegs der alleinige oder gar dominierende
Faktor des Holocaust. Nach Hilbergs Auffassung steckt hinter dem Holocaust ein »Buntes
Allerlei«. Eine Zentralstelle für den Judenmord existierte im Dritten Reich nie,
selbst ein von Hitler unterzeichneter Mordbefehl ist bisher nicht gefunden worden. Für
Hilberg bleibt der Holocaust auch nach fünf Jahrzehnten Forschung ein Thema, für das er
keine rationale Erklärung gefunden hat: »Im Grunde genommen verstehe ich die ganze
Sache nicht.« (Alfelder Zeitung, 3.6.98, S. 10). Wir meinen: wer nicht mit
rationalen Methoden forscht, wird nie rational erklären können.
Yehuda Bauer kritisiert Spielberg-Stiftung
Mit harschen Worten kommentiert der israelische Holocaust-Forscher Prof. Dr. Y.
Bauer die Tätigkeit der von Steven Spielberg initiierten und geleiteten Stiftung zur
filmischen Aufzeichnung von Aussagen der heute noch lebenden etwa eine Million
Holocaust-Überlebenden (Survivors of the
Shoah Visual History Foundation, vgl. http://www.vhf.org):
»Die Erinnerung spielt den Leuten Streiche. [ ] Diese Interviews werden ohne jede Kontrollmöglichkeit der mitgeteilten Informationen durchgeführt. Somit wird ein Teil dieser Bänder ohne Nutzen sein. Es gibt haufenweise Probleme.« (Prisma, kath. Pressedienst)
Wie bereits berichtet, ist auch die Qualität der anderen mit ähnlichen Projekten befaßten Stiftungen nicht besser, vgl. VffG 1(3) (1997), S. 190.
Verwirrung durch Aprilscherz
Mit einem am 1.4.98 verfaßten Brief sorgte der deutschstämmige US-Amerikaner
Hans Schmidt für Verwirrung. Schmidt hatte einen Artikel der New York Times vom
27.3.98 dazu benutzt, um auf die Rechtslage in Deutschland aufmerksam zu machen. Die New
York Times berichtete in ihrem Artikel unter der Überschrift »Jailing Journalists
in Latin America« über die staatlichen Verfolgungsmaßnahmen, denen Reporter in
Lateinamerika ausgesetzt sind, wenn sie staatliche Korruptionsfälle aufdecken. Schmidt
veränderte die Überschrift in »Jailing Journalists in Germany« und erfand einen
auf Deutschland angewandten Text, in dem die Repressionen gegen Oppositionelle wie Günter
Deckert und Udo Walendy angegriffen wurden. Leider unterließ Schmidt jeden weiteren
Hinweis auf diesen Aprilscherz. So berichtete u.a. der Pressedienst Politische
Hintergrundinformationen mit Bezug auf die NYT, nun habe auch die angesehenste
US-Zeitung das Thema »Patriotenverfolgung« in Deutschland aufgenommen (PHI
26.6.98, B17, 10, S. 181). Die NYT wäre aber wohl die letzte, die darüber
berichtete.
Institute for Historical Review als gemeinnützig
anerkannt
Rückwirkend zum März 1995 wurde dem in Newport Beach (Kalifornien) ansässigen
geschichtsrevisionistisch orientierten Institute for Historical Review vom
US-Finanzministerium der Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt. Somit kann nun jeder, der
das Institut durch Spenden unterstützen will, diese von der Steuer absetzen. Die
jüdisch-amerikanische Anti-Defamation League protestiert erwartungsgemäß sofort
gegen diese Maßnahme (vgl. http://www.adl.org/PresRele//Mise_00/3183-00.html).
Madelein Albright würdigte Henry Morgenthau
Anläßlich des 12-jährigen Bestehens des US-Holocaust Memorial Center am
20.10.96 würdigte die heutige US-Außenministerin Madelein Albright Henry Morgenthau als
eine große Persönlichkeit, die es verstanden habe »eine harte amerikanische Reaktion
auf den Holocaust hervorzurufen.« Gemeint ist damit der Völkermordplan Morgenthaus
am deutschen Volk, der nach drei Jahren durch die Ost-West-Konfrontation abgebrochen
werden mußte und einigen Millionen Deutschen in den Jahren 1945 bis 1948 den Tod brachte.
IR
»Nazi-Jäger im Wettrennen mit dem Sensenmann um
alternde Beute«
Unter dieser Überschrift berichtete die Washington Times am 9.7.97 über
die Tätigkeit der dem US-Justizministerium untergeordnete Nazi-Jäger-Organisation OSI
(Office of Special Investigations), die von dem Juden Eli Rosenbaum geleitet wird. Nachdem
die Bundesrepublik Deutschland nun dem Wiesenthal-Zentrum und damit wohl auch dem OSI die
Akten aller Pensionsempfänger aus der Kriegszeit ausgeliefert hat, wird diese Behörde
wohl noch einige Jahre weiter unschuldige Menschen "zur Strecke bringen". Um die
Pensionsbezüge ehemaliger Angehöriger der SS, Waffen-SS, Wehrmacht oder gar von deren
Ehefrauen zu stoppen, bedarf es keiner Verurteilung, sondern lediglich eines
dokumentarisch begründeten Verdachtes, d.h. eben auch: einer falschen Verdächtigung
durch irrende oder lügende Zeugen. Zur Zeit werden die Rentenbescheide von 450.000
Kriegsversehrten und 560.000 Soldatenwitwen dementsprechend geprüft. Datenschutz,
Unschuldsvermutung, Verbot der Kollektiv- und Sippenhaftung: all das zählt nicht mehr,
wenn eine bestimmte Minderheit es so will. (Die Welt, 10.3.98; Kameraden,
5/98)
Prozeß gegen Ernst Zündel: Wahrheit keine
Rechtfertigung, Richterin befangen, Verhandlung ungültig
Das monatelange Verfahren vor der Kanadischen Menschenrechtskommission (Canadian
Human Rights Commission, CHRC) gegen den Deutschkanadier Ernst Zündel wegen dessen
Website wurde im Juni suspendiert und wird wahrscheinlich im Herbst neu aufgerollt werden
müssen. Eine der beteiligten Richter, Reva Devins, war voreingenommen, wie Zündels
Verteidiger bewies. Sie war von 1987-1993 Mitglied der Ontario Human Rights Commission,
die anläßlich der erstinstanzlichen Verurteilung Zündels wegen »wissentlicher
Verbreitung falscher Nachrichten« (über den Holocaust) am 13.5.88 Zündels damalige
Verurteilung in einer Pressemitteilung in schrillen Tönen kommentiert und begeistert
begrüßt hatte. Zündel wurde am 27.8.92 vom höchsten kanadischen Gericht freigesprochen
und das "Falsche-Nachrichten-Gesetz" als verfassungswidrig abgeschafft (Zgram,
10.6.98, http://www.ruf-ch.org/Neu/Eklatin.html;
vgl. VffG 1(2) (1997), S. 127).
Zuvor hatte die Aussage der Human Rights Commission vom 25.5.98 für Aufsehen gesorgt,
daß es bei diesem Verfahren nicht darauf ankomme, ob die von Zündel verbreiten bzw. in
seinem Namen geduldeten Ansichten wahr seien oder nicht (»Truth is no defense«
Wahrheit ist keine Verteidigung). Es komme einzig darauf an, ob sich durch diese
Ansichten eine definierte Gruppe beleidigt fühle (vgl. http://www.webcom.
com/ezundel/english/misc/interm_decision.html)
Kanada strebt neues Auslieferungsgesetz an
Kanadas Justizministerin Anne McLellan brachte Anfang Mai eine Gesetzesvorlage in
das kanadische Parlament ein, demzufolge es Kanada in Zukunft möglich sein soll, auf
seinem Territorium ansässige Staatsangehörige an Drittländer z.B. schon wegen
Internet-Delikten auszuliefern. (Toronto Globe and Mail, 5.5.98) Womöglich handelt
es sich dabei um einen weiteren Schachzug, um den Deutsch-Kanadier Ernst Zündel
loszuwerden.
Revisionist Dr. F. Toben sorgt für Wirbel in Australien
Eigentlich war vorgesehen, daß die private australische Fernsehstation ACE TV einen
bezahlten Beitrag des Titels »No Holes, No Holocaust« des Revisionisten Dr.
Fredrick Toben vom Adelaide Institute senden sollte. Als jedoch Adelaides Jüdische
Gemeinde davon erfuhr, drohte diese dem Sender mit rechtlichen Schritten, worauf der
Sender sofort klein beigab und den Film absetzte (ACE TV, 4.6.98).
Immerhin gelang es aber, das durchschlagendste Argument des Holocaust-Revisionismus zu
verbreiten: ABC Radio, Nachrichten, 29.5.98, 1500 Uhr (ähnlich
in den Nachrichten am 30.5.98 und 1.6.98, mittags):
Rebecca Morse: »Keine Löcher, kein Holocaust heißt das vom Historiker Fredrick Toben
überreichte Programm, in dem behauptet wird, das weithin akzeptierte Modell der Gaskammer
von Auschwitz sei eine Fälschung.«
Und in einer späteren Nachricht am gleichen Tage:
[
]. Dr. Toben reiste nach Deutschland [sic!] um die Gaskammer zu
untersuchen [
].«
Fredrick Toben: »Wir bestreiten zum Beispiel nicht, daß Millionen von Menschen
während des Krieges einen schrecklichen Tod starben und daß Deutsche Grausamkeiten
begingen. Was wir sagen, was wir im Auge haben ist jene bestimmte Behauptung, daß die
Deutschen in Auschwitz Menschentötungsgaskammern bauten und benutzten, und darum dreht
sich dieser Beitrag. Ich schlage mich mit der von dem französischen Revisionisten Robert
Faurisson aufgeworfenen Herausforderung herum, der sagte: "Keine Löcher, kein
Holocaust". Diese Löcher beziehen sich auf die Geschichten, nach denen
sich vier quadratische Löcher in der Decke der Gaskammer befanden, und daß die
SS-Männer durch diese vier Löcher das Gas einwarfen, das Zyklon B Gas. Nun, ich war
letztes Jahr im April in Auschwitz und konnte diese vier quadratischen Öffnungen nicht
finden.«
Well done, Fredrick!
UNO verbreitet antideutsche Greuellügen
In einer Dokumentation der UNO-Menschenrechtskommission steht fälschlich, die
deutschen Truppen hätten in beiden Weltkriegen systematisch Frauen vergewaltigt. Als
Quelle für diese Behauptung nennt die UNO das Buch »Gegen unseren Willen
Vergewaltigungen und Männerherrschaft« der amerikanischen Frauenrechtlerin Susan
Brownmiller, welches 1975 in New York erschien (Against our will: men, women,
and rape, Simon and Schuster). Daß darin die Behauptung von deutschen
Vergewaltigungen im ersten Weltkrieg als zweifelhaft hingestellt wird (Brownmiller selbst
bezeichnet ihre Quelle, den englischen Historiker Toynbee, als Propagandisten), haben die
"Experten" der UNO wohl überlesen. Tatsächlich gehört diese Behauptung
wie so viele andere auch ins Reich der alliierten Kriegspropaganda. Die
Vergewaltigungen durch die Deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg beweist Frau
Brownmiller wie folgt: Es wäre unlogisch, wenn der deutsche Soldat im Bestreben der
Ausrottung "minderwertiger" Völker nicht auch zu Vergewaltigungen gegriffen
hätte. Begonnen hätte dies bei jüdischen Frauen in der "Kristallnacht" 1938.
Aus einer unwahren Behauptung schließt Frau Brownmiller somit auf eine neue unwahre
Behauptung. Und die UNO bezieht sich zur Beurteilung eines historischen Sachverhalts nicht
etwa auf Historiker, sondern auf eine ideologisch verbohrte Feministin. Da können Zweifel
über den Wert der Beurteilungen der UNO aufkommen. (PHI, 10.6.98, S. 157)
Stand: 3.8.98.