Nachrichten aus der Rubrik »In Kürze« aus VffG 4/2001



UNO gegen Holocaust-Keule

U.N. Generalsekretär Kofi Annan forderte Israel am 31.8.01 auf, den Holocaust nicht länger als Vorwand zu benutzen für seine Politik der Besetzung, Vertreibung und illegaler Tötungen an Palästinensern. (CNS-News Wire, 1.9.01, Jerusalem Post, 11.9.01).

Priebke erhält Entschädigung

Erich Priebke (88), wegen seiner Beteiligung an von oben befohlenen völkerrechtskonformen Repressalerschießungen im Zweiten Weltkrieg in Italien während eines Schauprozesses zu lebenslanger Haft verurteilt, hat in einem Prozeß eine Entschädigung von 20 Millionen Lire (20.000 Mark) erstritten. Er hatte einen Buchautor verklagt, der ihn für die Repressalerschießung an italienischen Widerstandskämpfern verantwortlich gemacht hatte. Dieser Vorwurf sei unrichtig, hat ein Gericht in Rom befunden und dem ehemaligen SS-Hauptsturmführer wegen Verletzung seine Ehre die Geldsumme zugesprochen. (Hellweger Anzeiger, 24.10.01)

Bundeswehreinsatz im Kosovo »rechtswidrig«

Weil Kritiker während des Kosovokrieges Bundeswehrsoldaten zur Kriegsdienstverweigerung aufriefen, wurden sie wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten angeklagt. Das Berliner Amtsgericht verkündete am 2.3.2000, was laut Meldung des Radiosenders MDR vom 20.9.01 nun rechtskräftig ist. Aus dem schriftlichen Urteil:

»Die Tatbestände der Gehorsamsverweigerung und der Fahnenflucht waren nicht eröffnet, weil der Einsatz der Bundeswehr gegen die Bundesrepublik Jugoslawien rechtswidrig war.

Ein Soldat macht sich nicht strafbar, wenn er die Teilnahme an einem völkerrechtswidrigen Kampfeinsatz ablehnt oder sich von der Truppe entfernt, um sich der Teilnahme an diesem Einsatz zu entziehen.« (UN, 10/01, S. 8)

Frage: Wann werden diejenigen strafrechtlich verfolgt, die einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führten?

Revisionistische Konferenz in Triest ein Erfolg

Unter dem Motto »Revisionismus und die Würde besiegter Nationen« wurde am 9.&10.10.01 eine revisionistische Konferenz in Triest durchgeführt, organisiert von der Association culturelle Nuovo Ordine Nazionale (Kulturgemeinschaft Neue Nationale Ordnung). Es nahmen teil: Jean-Louis Berger (Elsaß), Vincent Reynouard (Frankreich), Russ Granata (USA) Ahmed Rami (Marokko/Schweden), Jürgen Graf (Schweiz/Weißrußland), Fredrick Toben (Deutschland/Australien). Zudem wurde ein Beitrag von Robert Countess (USA) verlesen. VffG wird berichten.

Revisionismus in Ungarn

In der September-Ausgabe der Monatszeitschrift Ungarisches Forum (Auflage ca. 5000 Exemplare, vgl. Bild) erschien ein langer Artikel des Titels »Holocaust-Behauptung, Holocaust-Leugnung«. Der Artikel behandelt folgende Themen: Was ist Holocaust-Leugnung; Die Anzahl der Opfer (Schwankungen der Angaben); die Seifengeschichte; Vernichtungspolitik; Gaskammern (es wird erstmalig auf das Rudolf Gutachten eingegangen!); Höß-Geständnis; Gaskammer von Auschwitz I; Ziele der Holocaust-Lobby (Wiedergutmachung; Globalisierung; Holocaust-Religion).

Schweiz: Völkermord-Bestreitung nicht strafbar

Im September 1995 hatte das armenische Komitee zum Gedenken an den Genozid in der Schweiz eine Petition im Schweizer Nationalrat eingereicht mit der Aufforderung an die eidgenössischen Räte, die nötigen politischen Schritte zur Anerkennung und Verurteilung des Völkermords an den Armeniern vorzunehmen. Die Koordinationsstelle der türkischen Verbände in der Schweiz lancierte daraufhin eine Petition, worin die Initiative des armenischen Komitees als »Hetzkampagne« bezeichnet wurde, die an den »angeblichen armenischen Völkermord« erinnern solle. Mit der Bezeichnung »armenischer Völkermord« würden die historischen Tatsachen »massiv verzerrt«.

Die Türken wurden daraufhin von den Armeniern wegen Verletzung des Schweizer Anti-Rassismus-Paragraphen angezeigt. Im September erfolgte nun ein Freispruch für die Türken, und zwar auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft! Grund für den Freispruch war das Fehlen rassistischer Motive, sowie der »nachvollziehbare subjektive Reflex, aus borniertem Nationalismus« die eigene kulturelle Identität zu verteidigen. Den mangelhaft gebildeten Angeschuldigten könne ihre beschränkte Geschichtskenntnis nicht zum Vorwurf gemacht werden. Auch die unklare gesetzliche Regelung dürfe sich nicht zu Lasten der Adressaten auswirken. (Neue Zürcher Zeitung, 15.9.01, S. 14) Bei Holocaust-Revisionisten erfolgt die Argumentation genau anders herum.

Schweizer Raubgold: Ein Mythos kollabiert

Das Ergebnis der Untersuchungskommission über die ruhenden Schweizer Bankkonten sieht wie folgt aus:

Und wann erhält die Schweiz ihr abgepreßtes Geld zurück?

3 Monate Haft für Amaudruz

Der Schweizer Revisionist Gaston-Armand Amaudruz muß drei Monate ins Gefängnis. Sein Strafurteil wegen Verbreitung seiner revisionistischen Schrift und dem Verkaufsangebot des Buches Grundlagen zur Zeitgeschichte wurde vom höchsten Schweizer Gericht bestätigt. (AP, 2.11.01, Vgl. VffG 2/00, S. 470)

Empörung über Goebbels-Satire

Das Züricher Ring Theater provozierte die Empörung der Schweizer Jüdischen Gemeinde mit einer Satire, basierend auf Gedichten, einem Roman und einem Tagebuch, die Goebbels in den früher 20ern als Literaturstudent verfaßt hatte. Theaterdirektor Andre Steger, 44, habe die Grenzen der Satire testen wollen, was der Führer der Schweizer Juden Sigi Feigel, 80, »geschmacklos« nannte. (Daily Telegraph, 27.11.01)

Schweizer Revisionist Vogt verurteilt

Wegen 14 revisionistischer Sätze in der Nr. 17 seines Periodikums Aurora (Auflage: einige hundert Exemplare) wurde der Schweizer Revisionist Arthur Vogt in zweiter Instanz zu einer Strafe von SF 25.000 (ca. €15.000) verurteilt. Vogt wird beim Bundesgericht Revision einlegen.

Österreich: 2 Jahre Haft und Reiseverbot für Verleger

Wegen der Verbreitung von Gedankengut, das sich angeblich am Nationalsozialismus orientiere, wurde Robert Dürr vom Oberlandesgericht Wien am 7.8.01 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, wovon 18 Monate auf Bewährung ausgesetzt wurden. Dürr wird unter anderem vorgeworfen, sich in seinem Periodikum PNO-Nachrichten, im Internet und mit seinem Buch Das antifa-Handbuch (vgl. VffG 2/97, S. 119, 1/99, S. 117) für das Selbstbestimmungsrecht der Österreicher eingesetzt sowie zur Schuld am Zweiten Weltkrieg verbotene Ansichten verbreitet zu haben.

Aufgrund der nun rechtskräftigen Verurteilung hat die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See am 19.9.01 beschieden, daß Robert Dürr der Reisepaß und der Personalausweis entzogen wird, um ihm eine Ausreise aus Österreich unmöglich zu machen (gemäß §14f. Paßgesetz). Angeblich stelle Dürr eine Bedrohung der inneren und äußeren Sicherheit Österreichs dar. (Az. 11/06-4185/9)

Taxifahrer wegen Aufkleber angeklagt

Weil er Aufkleber mit dem Slogan »Wahrheit macht frei« mit dem Hinweis auf die Website www.vho.org verbreitet hat, wird der Taxifahrer Danis Patrick Doyle wegen Volksverhetzung angeklagt. Er wurde von einem BGS-Beamten am Stuttgarter Flughafen beim Versuch ertappt, Aufkleber an einem öffentlichen Telefon anzubringen. Wir raten daher dringend, Aufkleber nur bei Nacht und Nebel oder in Abwesenheit Dritter anzubringen!

DM 22.500 Geldstrafe wegen privatem Brief

Der parteilose Stadtrat von Schweinfurt Dr. Roderich Sell sandte einen persönlichen Brief an einen Journalisten mit dem ausdrücklichen Hinweis, diesen nicht als Leserbrief zu veröffentlichen. Die Zeitung mißachtete diese Bitte und publizierte den Brief, in dem Dr. Sell ausführte, ein »gesundes Volk« wehre sich gegen eine »Invasion« unerwünschter Ausländer. Das daraufhin eingeleitete Strafverfahren wegen Volksverhetzung brachte dem Stadtrat eine Strafe von DM 22.500 ein. (Frankfurter Rundschau, 4.7.01)

Verbotene Internet-Links: LKA durchsucht Wohnungen

Weil der Deutsche Freundeskreis Schwaben auf seiner Internetseite Links zu anderen Seiten angebracht hatte, auf denen "Gedankenverbrechen" begangen werden, bekam der Freundeskreis Besuch vom Landeskriminalamtes in einem gegen acht Personen eingeleiteten Verfahren wegen Volksverhetzung. Sieben Wohnungen in Stuttgart, Winnenden, Weizheim sowie in den Landkreisen Freudenstadt und Würzburg wurden durchsucht, Schriften, CDs, Videokassetten, und Computer beschlagnahmt.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt dieses Beispiel, daß man möglicherweise seine berufliche und familiäre Existenz gefährdet, auch wenn man nur unwissend oder fahrlässig den Einblick in eine unerwünschte Veröffentlichung ermöglicht, - so wie im Unrechtssystem DDR Leute verfolgt wurden, die eine unerwünschte "West-Zeitung" weitergaben, die sie als Verpackungsmaterial in einem Geschenkpaket erhalten hatten. Die zunehmende Behinderung der Informationsfreiheit und Meinungsbildung mit Hilfe des Strafrechts erinnert stark an überwunden geglaubte Unrechtssysteme. (DRSK 9/01)

Pensionskürzung für politisch unbeugsamen Lehrer

Im Januar 1997 entfachte das Hohenloher Tagblatt eine Hetzkampagne gegen den Pädagogen Dr. phil. E. Huber (Crailsheim, vgl. VffG 1/97, S. 50). Beispiel einer Schlagzeile:

»In einer Schule wird seit Jahren Eigenwilliges zu Nazis und Juden verbreitet und niemand ist empört.«

Bereits drei Tage nach Erscheinen dieses Artikels wurde der Lehrer vom Dienst suspendiert. Es folgte ein förmliches Disziplinarverfahren und Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, die sich bis zum Eintritt des regulären Ruhestandes des Beamten im August 2000 hinzogen.

Erst im Jahre 2001 (!) entschied die Disziplinarkammer nun, gegen den Ruhestandsbeamten »wegen eines Dienstvergehens eine Ruhegehaltskürzung in Höhe von 5. v.H. für die Dauer von zwei Jahren« zu verhängen.

Die Hauptvorwürfe gegen den Geschichtslehrer:

- die Verwendung des Buches Die 2. babylonische Gefangenschaft von Steffen Werner als Referatthema,

- die Formulierung »Eroberung Siziliens durch die Amerikaner« auf einem Arbeitsblatt des Lehrers zum 2. Weltkrieg (nach Ansicht des Oberschulamtes hätte es »Befreiung Siziliens durch die Amerikaner« heißen müssen),

- die Formulierung »Es ist keine Frage, daß Hitler am 1. 9.1939 den unverzeihlichsten Fehler seiner außenpolitischen Laufbahn gemacht hat.« Dies wurde als Rechtfertigung Hitlers gedeutet, weil der Gemaßregelte »Fehler« und nicht »Verbrechen« geschrieben habe.

In einer abschließenden Anhörung wurde der Pädagoge bedrängt, der Ansicht zuzustimmen, Hitler habe doch auch seine Mutter umgebracht. (Zur Erläuterung: Die damals hochschwangere Mutter des Pädagogen war am 28.1.1945 zusammen mit der Großmutter und der Urgroßmutter und seinen beiden kleinen Brüdern bei einem alliierten Luftangriff auf eine Wohnsiedlung bei Stuttgart umgekommen). Da Herr Dr. Huber nicht bereit war, dieser Interpretation des Verhandlungsvorsitzenden zum Tod seiner Familie zuzustimmen, erging das obengenannte Urteil der Pensionskürzung. Diese Bestrafung wegen unerwünschter Wortwahl weckt Erinnerungen an die Heilige Inquisition. (DRSK 9/01)

Offizielle Lügen: Nationalhymne verboten

Laut Nürnberger Zeitung vom 10.7.01 erklärte Ulrike Frowein als Sprecherin des bayerischen Innenministeriums zu Pressemeldungen, daß bei Burschenschaftstreffen die Nationalhymne mit allen ihren Strophen gesungen werde:

»Die ersten beiden Strophen des Deutschlandliedes sind verboten. Wer es trotzdem tut, setzt damit ein deutliches Zeichen, daß er sich von der Republik distanziert. Sofern man der Leute habhaft wird, werden Strafverfahren eingeleitet.«

Natürlich ist das völliger Unsinn, aber ein bezeichnendes Beispiel für die "repressiven Mittel", zu denen Bundesinnenminister Schily aufgerufen hat. Der DRsK e.V. hat gegen die Sprecherin des bayerischen Innenministeriums Strafanzeige erstattet wegen falscher Anschuldigung und Verfolgung Unschuldiger. (DRSK 9/01)

Oradour-Video in Frankreich verboten

Mit Verfügung vom 27.9.01 verbot der französische Innenminister den öffentlichen Vertrieb oder die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung der revisionistischen Videokassette über die Tragödie von Oradour-sur-Glane - zum "Schutz" der Jugend (Journal de la Republique Française, Nr. 15923, 10.10.01).

Strafverfahren gegen S. Verbeke

Wegen der Verbreitung der Broschüre Eine deutsche Antwort auf die Goldhagen- und Spielberglügen sowie eines Flugblattes hat nun auch die StA Düsseldorf ein Strafverfahren gegen Siegfried Verbeke eingeleitet, dem die Verantwortung für diese Schriften zugesprochen wird. Ein älteres Verfahren der StA München am LG München II hat bisher zu nichts geführt (vgl. VffG 3/98, S. 243).

Belgien säubert Büchereien

Wie in VffG 2/01 gemeldet (S. 239), hatte der belgische Kultusminister Bert Anciaux am 16. Mai 2001 zu einer Säuberung aller belgischen Büchereien von revisionistischen Schriften aufgerufen. Uns wurde nun mitgeteilt, daß diese öffentlich angeordnete, landesweite Büchervernichtung inzwischen durchgeführt wurde.

Dänemark: Skandal um Reichstagskandidat

Anders Baardseth Nielsen, 25 Jahre alter Student der Physik und Chemie, kandidierte kurzzeitig für die Fremskridtspartiet zur dänischen Parlamentswahl im November. Es war aber um seine Kandidatur geschehen, als der Inhalt seiner persönlichen Stellungnahme auf seiner Website bekannt wurde: Er sehe es als einen seiner Hauptpunkte an, »festzustellen, daß es nie Gaskammern gegeben hat.« Weiter schrieb er:

»Diese Lüge wurde von den Juden erfunden, um den Westen zu erpressen und um politische Gegner zu vernichten. Die Lüge wurde auch von Sozialisten gepflegt, um ihre eigene Position zu festigen und ihre Ideologie aufrecht zu erhalten.«

Kanada: Homosexualitäts-Gegner zensiert

Weil Hugh Owens in der kanadischen Zeitung Saskatoon StarPhoenix eine Anzeige veröffentlichte, in der er seine auf der Bibel basierende Gegnerschaft zur Homosexualität ausdrückte, wurde er von der kanadischen "Menschenrechtskommission" zu einer Geldstrafe von $1.500 verurteilt. Er wird das Urteil wahrscheinlich akzeptieren. (The Report Newsmagazine, 10.9.01)

Musik-Magazin in LA greift in Wespennest

Die Rock City News ist eine Musik-Zeitschrift aus Hollywood mit einer Auflage von 15.000 Exemplaren. In der Ausgabe vom 4. Oktober 2001 druckte das Heft einen Beitrag ab über die jüdische Dominanz der Filmindustrie in Hollywood - entnommen der Website des Journal of Historical Review (http://ihr.org/jhr/v17/v17n5p-2_Sindi.html). Und Dan Reines, bekennender Jude bei der Los Angeles Wochenzeitung New Times, schrie daraufhin natürlich sogleich »gefährlicher Antisemitismus!« Es wurden umgehend die üblichen Anrufe bei Firmen gemacht und sie wurden unter Druck gesetzt, in dem Musikblatt keine Anzeigen mehr zu schalten. (New Times 18-24.10.01) Womit bewiesen wäre, daß in Hollywood nicht nur die Filmindustrie kontrolliert wird.

FBI darf nun das Internet ausspionieren

Zwei Tage nach den Angriffen vom 11. September passierte das zuvor umstrittene Anti-Terror-Gesetz (Combating Terrorism Act of 2001) unbeanstanded den US-Senat. Demnach ist es dem FBI erlaubt, die Internetbenutzer auch ohne richterliche Anordnung mit Hilfe des Programms Carnivore abzuhören. (www.wired.com/news/politics/0,1283,46852,00.html)

Anti-Revisionismus-Gesetz in den USA

Aufgrund des Ersten Zusatzes zur US-Verfassung ist es den USA zwar nicht möglich, den Revisionismus zu zensieren. Um so mehr sorgen Lobbygruppen aber dafür, daß die übliche Holocaustpropaganda mit staatlichen Mitteln gefördert wird. Am 6.2.01 wurde mit der Kennung H.R.477 ein Gesetz in den US-Kongreß eingeführt, das die Mittel zur Förderung der Holocaust-Erziehung und zur Widerlegung revisionistischer »Falschbehauptungen« an US-Schulen aufstocken soll. Als Begründung für die Notwendigkeit wird angeführt:

»(3) Weltweit, einschließlich in den USA, verbreiten revisionistische Historiker und Holocaustleugner Ungenauigkeiten und Falschheiten über den Holocaust und erschweren es daher den Erziehern, die Schüler über den Holocaust zu belehren.«

Dafür sollen jährlich 3 Mio. Dollar ausgegeben werde. Das Programm erfolgt in Koordination mit dem US-Holocaust-Museum in Washington.

Doug Collins verstorben

Douglas Collins, bekannt geworden durch seine revisionistischen Artikel in der westkanadischen Zeitung North Shore News, ist am 29.9.01 im Alter von 81 Jahren verstorben.

Der 1920 in England geborene Collins meldete sich beim Ausbruch des Zweiten Weltkrieges freiwillig zur britischen Armee und wurde 1940 als Unteroffizier in Dünkirchen von den Deutschen gefangengenommen. Während seiner Gefangenschaft in verschiedenen Lagern in Deutschland und Ungarn gelangen ihm nicht weniger als 10 Ausbrüche, der letzte davon 1944 aus Rumänien war erfolgreich. Er schloß sich erneut der britischen Armee an und kämpfte für sie bis zum Kriegsende. Zwischen 1946 und 1950 diente Collins als Geheimdienstoffizier im Rahmen des britischen Entnazifizierungsprogramms in Deutschland. 1952 wanderte er nach Kanada aus, wo er eine Karriere als Journalist begann, die zu mehreren Ehrungen und Büchern führte.

Zwischen 1983 und 1997 schrieb Collins eine beliebte, aber zugleich kontroverse Kolumne in den North Shore News. Weil er in einem seiner Artikel Spielbergs Film Schindlers Liste als »Hollywood-Propaganda« bezeichnet hatte (9.3.1994), wurde er anschließend über Jahre wegen »Aufstachelung zum Haß« vor verschiedene "Menschenrechtskommissionen" Kanadas gezerrt und verurteilt (das Urteil ist immer noch in Berufung, vgl. VffG 2/99, S. 237).

Doug Collins habe das letzte Wort:

»Ich verteidigte die Freiheit in den 40ern, als Hitler die Gegend unsicher machte, in den 70ern, als die [kanadischen] Haßgesetze erlassen wurden, und in den 90ern, als diese Idioten in Victoria das fehlbenannte Menschenrechtsgesetz erließen, und ich werde bis zu dem Tag für die Freiheit kämpfen, an dem ich sterbe.«

Wolf Rüdiger Heß verstorben

Nach langem Nierenleiden ist der Sohn Rudolf Heß' am 24.10.01 verstorben. W.R. Heß setzte sich über Jahrzehnte dafür ein, die Umstände des Englandfluges seines Vaters 1941 aufzuklären sowie dessen Ermordung im Spandauer Gefängnis 1987 nachzuweisen und anerkannt zu bekommen. Der Sohn von Wolf Rüdiger Heß scheint die Fackel der Verteidigung seines Großvaters weitertragen zu wollen.

Polnischer Lagerkommandant vor Gericht

Czelaw Geborski, 76, nach dem Krieg Kommandant des Lagers Lamsdorf in Schlesien, in dem Tausende deutscher Gefangener umkamen, steht seit Juni 2001 in Oppeln vor Gericht wegen mehrfachen Mordes. Dies ist das erste Nachkriegsverfahren überhaupt wegen an Deutschen begangenen Kriegsverbrechen. Die Aussagen von Zeugen über die Zustände im Lager Lamsdorf unterbrach Geborski zornig:

»Es war wie ein Ferienlager! Sie hatten alle ihr eigenes Bett und drei bescheidene Mahlzeiten.« (Calgary Herald, 14.6.01)

Kann man 55 Jahre nach Kriegsende gegen die Verfolgung deutscher Greise sein, und zugleich die Verfolgung nichtdeutscher Greise gutheißen? Eine korrekte historische Aufklärung der Bevökerung Deutschlands und Polens - einschließlich daraus zu ziehender politischer Konsequenzen - wäre generalpräventiv sinnreicher als ein Exempel an einem Greis.

Holocaust-Überlebende gefunden

Nadia Larsen wuchs in Tel Aviv auf als Kind von Eltern, die keine Verwandten hatten. Vor elf Jahren jedoch machte sich Nadia auf und suchte in verschiedenen Akten und mit Hilfe von Rotkreuz-Suchdiensten nach den Wurzeln ihrer Mutter, und vor zwei Jahren begann sie mit der Suche nach der Familie ihres Vaters. Fünf Verwandte ihrer Mutter fand sie schließlich in Weißrußland, und Anfang September 2001 kam sie von einem Treffen mit 18 Mitgliedern der Familie ihres Vaters aus Polen zurück.

»Endlich habe ich eine Familie! Das fühlt sich großartig an. Ich weine immer noch.«

Laut US-Suchzentrum des Roten Kreuzes wurden in den USA bisher fast 1.000 Holocaust-Überlebende mit ihren Verwandten zusammengeführt. (Arizona Daily Star, 12.9.01)

Wenn alle 1.000 Überlebende je 20 Verwandte fanden, die sie vermißt oder umgekommen glaubten, heißt das dann, daß es 20.000 Holocaust-Opfer weniger gibt, und 20.000 glückliche, wiedervereinigte Menschen mehr? Und warum werden Menschen, die solche frohe Botschaften von ungezählten Massen Überlebender seit Jahrzehnten verkünden, in Deutschland in Gefängnisse gesperrt?

Sind 40% aller Juden Holocaust-Überlebende?

Seit Jahren versucht die jüdische Gemeinde Australiens, die revisionistische Website des Adelaide Institute zu zensieren (www.adelaideinstitute.org). Nachdem das Institut die Aufforderung durch die australische "Menschenrechtskommission" ignoriert hat, als anstößig empfundenes Material zu entfernen, hat die australische jüdische Gemeinde im April 2001 das australische Verfassungsgericht angerufen, die Entscheidung der Menschenrechtskommission durchzusetzen. Seit der Feststellung der "Menschenrechtskommission", daß die Wahrheit in ihren Verfahren keine Rolle spiele, hat Dr. Fredrick Toben sich geweigert, an deren Schauprozessen teilzunehmen. In ihrer Berichterstattung über diesen Fall meinte der Jewish Chronicle am 14.4.01:

»Etwa 40 Prozent der 120.000 Seelen starken australischen jüdischen Bevölkerung sind Holocaust-Überlebende.«

(http://www.thejc.com/News.asp?Page=3&Type=4&Record=10098)

Wenn diese Zahl auch nur annähern stimmt und nur annähernd repräsentativ ist für die Zusammensetzung der weltweiten jüdischen Bevölkerung, dann wären von den heute weltweit lebenden etwa 14 Mio. Juden etwa 5,6 Mio. Holocaust-Überlebende, was nach den üblichen Sterberaten hochgerechnet etwa 20-25 Mio. Holocaust-Überlebenden im Jahr 1945 entspricht. Kommentar überflüssig.

Stasi plünderte Gräber von NS-Opfern

1971 grub die Stasi die Leichen von 577 NS-Opfern aus, die in einem Massengrab in Lieberrose, einem Außenlager von Sachsenhausen, gefunden worden waren. Die Auswertung von Dokumenten im Besitz der Gauck-Behörde durch die Historikerin Andrea Weigelt ergab, daß die Stasi das Zahngold der exhumierten Opfer entfernte, etwas mehr als ein kg. (Times/The Calgary Herald, 3.10.01, S. A5)

»Wir Juden kontrollieren Amerika«

Während einer israelischen Kabinettsitzung, bei der Peres Sharon zum Einlenken auf diverse US-Forderungen drängte, reagierte Sharon wie folgt:

»Mach Dir keine Sorgen über den amerikanischen Druck auf Israel. Wir, das jüdische Volk, kontrollieren Amerika, und die Amerikaner wissen es.«

(Israelisches Radio Kol Yisrael/Palestinian Information Centre, 3.10.01; vgl. Taki, New York Press, 14(41), http://www.nypress.com/14/41/taki/taki.cfm)

Tagesfernsehen: noch ein Übel des Dritten Reichs

Die Sunday Times (26.8.01) konnte es nicht lassen: Eine Dokumentation im 4. Kanal des Britischen Fernsehens über Fernsehen im Dritten Reich mußte natürlich so übertitelt werden (wohl in einem Anflug schwarzen britischen Humors):

»Tageszeitfernsehen: Noch einen Horror, für den wir die Deutschen verantwortlich machen können«

Michael Kloft von Spiegel TV hatte diese Dokumentation über das schon in den 30er Jahren in Deutschland eingeführte Tagesfernsehprogramm angefertigt, das einen stark daran erinnert, wie es heute wieder ist - mit Feinschmeckerprogrammen, Sport, Nachrichten und Kleinkram-Dokumentationen. Allerdings - oh schreck -: Goebbels nutzte die Programme, um den deutschen Hausfrauen »mit einem dunklen, schrecklichen Ton« beizubringen, wie sie »perfekte Nazi-Ehefrauen« sein könnten (so Kloft).


Stand: 15.11.2001

 


Erratum

VffG 3/01, S. 281, Bildunterschrift: Wie leicht anhand der Stahlhelme erkennbar, handelt es sich bei den beiden dargestellten Soldaten natürlich um deutsche Soldaten.


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