Freiheit und Wahrheit vor Gericht

Von Peter Damian

Übersicht

»Es gibt keine Freiheit ohne Wahrheit« sagte Papst Johannes Paul II. am 23.6.96 bei einer Predigt in Berlin. Die vorliegende Arbeit berichtet über Auseinandersetzungen zur Wahrheitsfindung und über Konflikte mit dem Freiheitsrecht der Menschen, die seit Jahrtausenden andauern und nach wie vor das Risiko schwerer blutiger Auseinandersetzungen in sich tragen. Es zeigt sich, daß bei der Wahrheitssuche völlig verschiedene Wege zu sehr widersprüchlichen und gleichwohl wahren Ergebnissen führen können. Ein Vergleich deutscher mit britischer Rechtstradition, dargestellt anhand zweier Prozesse aus der jüngsten Vergangenheit, wird die Problematik in der aktuellen politischen Lage veranschaulichen.

Es ist das Anliegen dieser Arbeit, Zusammenhänge aufzuzeigen und Einsichten zu vermitteln, die dazu beitragen mögen, künftige Konflikte zu schlichten, ehe sie vielleicht sogar in eine menschheitsvernichtende Katastrophe ausarten.

Warnung an die Leser

Das Thema ist emotionsbeladen. Wenn ich meiner Aufgabe genügen will, muß ich über geschichtswissenschaftliche Forschungen berichten und Zitate bringen, vorwiegend aus der englischen und amerikanischen Presse und aus einem Gerichtssaal in London, die geeignet sind, gewachsene Überzeugungen zu gefährden oder sogar zu zerstören. Ob das dann zulässig ist, hängt wesentlich von dem Publikum ab, an das man sich wendet, und nicht etwa nur von dem, was man schreibt. Ein kanadisches Menschenrechtstribunal hat im Zusammenhang mit der Zulässigkeit bestimmter Äußerungen bei der Untersuchung einer Kontroverse im Mai 1998 verfügt:[1]

»[...] es ist die Wirkung der Botschaft auf den Empfänger und damit der Person oder Gruppe, die diffamiert wird, worauf sich die Untersuchung gründet. Die Wahrheit spielt in einem gewissen absoluten Sinne tatsächlich keine Rolle. Es ist vielmehr der soziale Kontext, in dem die Botschaft geäußert und aufgenommen wird, der die Wirkung auf den Hörer bestimmt. Es ist nicht die Wahrheit oder Falschheit an sich, die die Emotion hervorruft, sondern wie sie vom Empfänger verstanden wird. Die objektive Wahrheit ist schließlich ohne Bedeutung, wenn die subjektive Interpretation in der Art des Tones, sozialen Kontexts und des Mediums von einer Art ist, die ungewöhnlich starke und tief empfundene Emotionen des Abscheu, der Verleumdung und der Diffamierung weckt. Deshalb ist es in unserer Sicht unwichtig, ob die Botschaft wahr ist. Ob sie als wahr oder glaubwürdig verstanden wird, mag zu ihrer Auswirkung beitragen, aber ihre eigentliche Wahrheitsgrundlage liegt außerhalb des Rahmens dieser Untersuchung.«

Ich möchte deshalb sicherstellen, daß hier nur Personen weiterlesen, die bereit und interessiert sind, sich über Dinge zu informieren, die existent sind, deren Erwähnung aber von maßgebenden Persönlichkeiten schon als politisch inkorrekt und sogar als unerträgliche Hetze abgewertet worden ist. Ich bitte Sie, verehrte(r) Leser(in) deshalb, nicht weiterzulesen, wenn Sie sich von Zweifeln in diesem Zusammenhang fernhalten und auf dem Boden politischer Korrektheit bleiben wollen.

Das Spannungsfeld

In einem Prozeß in London, dem sogenannten Irvingprozeß, ging es kürzlich um Forschungsergebnisse und Meinungsverschiedenheiten über die jüngere Geschichte. Richter Gray hat in seinem Urteil dazu geschrieben, daß der Kontext die stärksten Leidenschaften wecke.[2] Als ich selbst zum ersten Mal von der Thematik erfuhr, das war vor etwa sieben Jahren, hat sie mich in Angst und Schrecken versetzt. Der Kampf um Recht, Macht und Ordnung spielt sich auch heute in wesentlichen Teilen im Verborgenen ab. Der Blick hinter die Kulissen erfordert starke Nerven. Ich möchte die mutigen Leser, die hier weiterlesen, zuerst wappnen, damit sie nachher die Fakten einordnen können und nicht allzu sehr von Bedenken bedrängt oder gar von Ängsten geschüttelt werden.

Paul Spiegel, der neue Vorsitzende des Zentralrats der Juden hat kürzlich beklagt, daß bis zum heutigen Tag »die Auswirkungen der Walser-Rede« unübersehbar sind. Zu diesen Nachwehen gehöre auch die kürzlich erhobene Forderung des neuen Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Friedrich März, die Jüngeren müßten sich nicht mehr für Auschwitz in Haftung nehmen lassen. Von einer Normalität zwischen Juden und Nichtjuden könne in Deutschland, wo es einen Antisemitismus ohne Juden gebe, nach wie vor keine Rede sein. Die Deutschen seien auch noch nicht so weit, daß sie sich einen Juden als Bundespräsidenten vorstellen könnten. Das werde vielleicht in 50 oder 60 Jahren möglich sein.[3]

Hier geht es also ganz unverhohlen um Macht.

Die Leidenschaften der Macht haben eine jahrtausendealte Geschichte. Sie sind eng mit dem Mysterium menschlicher Existenz verknüpft.

Dostojewski

In Dostojewkis Buch Die Brüder Karamasoff [4] wird das Mysterium angesprochen. Iwan Karamasoff, ein überzeugter Atheist, und sein tief religiöser, jüngerer Bruder Aljoscha führen eine metaphysische Debatte über das Leiden der Menschen. Iwan will seine Eintrittskarte in die Welt zurückgeben. Für Aljoscha aber gibt es ein Wesen, das das Recht hat, alles Leiden der Menschheit zu vergeben - Christus. Doch Iwan, der Atheist, hat diesen Einwand erwartet und erzählt Aljoscha nun als Antwort sein Gedicht vom Großinquisitor.

Die Handlung spielt im Sevilla des 16. Jahrhunderts, zur schrecklichen Zeit der Inquisition, am Tage, nachdem auf Befehl des greisen Kardinal-Inquisitors in einem prächtigen Autodafé fast hundert Ketzer ad majorem gloriam Dei bei lebendigem Leib verbrannt worden sind - lehrt die unwiderlegbare Doktrin der Inquisition doch, daß körperliches Leiden dem Seelenheil nicht nur nicht abträglich, sondern geradezu förderlich ist. An diesem Tage steigt Jesus nochmals herab und wird sofort von seinem leidenden Volke erkannt und verehrt. Der Kardinal aber läßt ihn verhaften, und so groß ist seine Macht, daß alle wortlos und zitternd vor den Wachen zurückweichen. Der Kardinal Großinquisitor spricht im Kerker zu Jesus und erhebt die schwerste und schrecklichste Anklage, die je gegen das Christentum vorgebracht wurde.

Jesus hat die Menschheit betrogen, da er wissentlich und absichtlich die einzige Möglichkeit verwarf, die Menschen glücklich zu machen. Dieses einzige, unwiederbringliche Ereignis trat ein, als der furchtbare und kluge Geist, der Geist der Selbstvernichtung und des Nichtseins, ihn in der Wüste versuchte, indem er ihm drei Fragen stellte, die »in drei Worten, nur in drei menschlichen Sätzen, die ganze künftige Geschichte der Menschheit und der Welt ausdrücken«. Als erstes, so führt der Kardinal aus, versuchte ihn der Geist, die Steine der Wüste in Brot zu verwandeln. Er aber verschmähte dies, denn er wollte die Menschen nicht der Freiheit berauben, und was wäre die Freiheit, wenn sie durch Brot erkauft wäre? Damit aber beraubte er den Menschen seiner tiefsten Sehnsucht: jemanden zu finden, den alle gemeinsam verehren können, der ihnen die furchtbare Last der Freiheit abnimmt. Anstatt sich die menschliche Freiheit zu unterwerfen, vergrößerte er sie noch und handelte daher, als ob er sie überhaupt nicht geliebt hätte. - Und als er die zweite Versuchung abwies - sich von der Zinne des Tempels zu stürzen, denn es steht geschrieben, »daß Engel Ihn auffangen und tragen werden« -, da verschmähte er die Macht des Wunders, weil er nach freier und nicht durch Wunder erzwungener Liebe verlangte. Doch ist der Mensch dieser Liebe fähig? Nein, der Mensch ist schwächer und niedriger als er von ihm glaubte. »Da Du ihn so hoch einschätztest, handeltest Du, als ob Du kein Mitleid mit ihm gehabt hättest.« Und dann kommt der Großinquisitor zur letzten Versuchung, zur dritten Gabe, die Er ausschlug: die Welt zu beherrschen und die Menschheit zu einem einzigen, einstimmigen Ameisenhaufen zu vereinigen, denn das Bedürfnis nach allgemeiner und weltumfassender Vereinigung ist die dritte und letzte Sehnsucht der Menschen. »Wir«, sagt der Kardinal, »verwarfen Dich und folgten ihm. Oh, es werden noch Jahrhunderte des Unfugs ihres freien Verstandes, ihrer Wissenschaft und der Menschenfresserei vergehen [...] . Wir haben deine Tat verbessert und sie auf dem W u n d e r, dem G e h e i m n i s und der A u t o r i t ä t aufgebaut. Und die Menschen freuen sich, daß sie wieder wie eine Herde geführt werden und daß von ihren Herzen endlich das so furchtbare Geschenk, das ihnen so viel Qual gebracht hatte, genommen wurde. [...] Und alle werden glücklich sein, alle Millionen Wesen, außer den Hunderttausend, die über sie herrschen. Denn nur wir, wir, die wir das Geheimnis hüten, nur wir werden unglücklich sein.« Und am Ende seiner schrecklichen Anklage teilt der Großinquisitor Christus mit, daß es ihm nicht gestattet sein werde, die Menschheit ein zweites Mal in solches Unglück zu stürzen: morgen werde er selbst auf dem Scheiterhaufen verbrennen!

All dem hat der Gefangene schweigend zugehört. Nun nähert er sich dem Greis und küßt ihn leise auf seine blutleeren, asketischen Lippen. Der Kardinal erzittert, geht zum Tor und öffnete es: »Geh und komme nie wieder... komme überhaupt nicht mehr... niemals, niemals!« Und der Gefangene geht hinaus in die Nacht.

»Aber... das ist doch absurd!« stößt Aljoscha hervor und errötet. »Dein Gedicht ist ein Lob Jesu, aber keine Schmähung [...] wie Du es gewollt hast [...]«

Der Großinquisitor steht in Dostojewskis Roman für die Hilfe, die die Gesellschaft dem Einzelnen zur Bewältigung seiner Probleme angedeihen läßt, er steht für eine verantwortungsbewußte Regierung, die um die Naivität der Massen weiß. Christus hingegen will Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen. Dostojewski führt uns vor Augen, daß die Freiheit für die meisten Menschen ein nur schwer zu ertragendes Gut ist und daß die Macht, die die Gesellschaft über das Individuum notwendigerweise ausübt, zu allen Zeiten problematisch war.

Popper

Karl Popper hat die von Dostojewski in dichterischer Form angesprochene Problematik objektiviert.[5] Er unterteilt unsere Welt in drei voneinander unabhängige Teile: Die Welt eins, die Welt zwei und die Welt drei. Als Welt eins versteht er die real existierende Welt um uns herum, die ich in Anlehnung an Rudolf[6] fortan Realität nennen möchte. Als Welt zwei bezeichnet Popper das, was jedes Lebewesen lediglich für die Realität hält, was dank des mangelhaften Erkenntnisapparates nicht etwa identisch ist mit der Realität, sondern lediglich ein verzerrtes Abbild derselben. Die Welten zwei will ich Wirklichkeiten nennen, denn sie sind das, was in uns wirkt, was unser Denken und Fühlen leitet und unsere Leidenschaften weckt. Die Welt drei ist die des Wissens. In jedem Menschen wirkt also eine andere Wirklichkeit, weil niemals zwei Lebewesen die absolut gleichen Erfahrungen machen und die absolut gleichen Erkenntnisse ansammeln können. Es gibt daher so viele Wirklichkeiten wie es erkennende Lebewesen gibt.

Die Erkenntnisfähigkeit jedes Lebewesens, also auch des Menschen, ist aus zweierlei Gründen beschränkt. Erstens behindern seine beschränkten Sinne ihn daran, alle Eigenschaften seiner Umwelt vollständig zu erfassen, und zweitens verhindert seine biologische Prägung genetischer wie psychischer Natur, daß er die gewonnenen Umwelteindrücke vollständig und unvoreingenommen verarbeitet. Es ist daher prinzipiell unmöglich, Sicherheit darüber zu erlangen, ob ein Lebewesen, also auch der Mensch, die Realität vollkommen, also wahrhaftig, erfaßt hat. Auch technische Hilfsmittel erreichen dies nicht, denn um festzustellen, ob und inwieweit diese Hilfsmittel die Realität weiter und korrekter erfassen als unsere Sinne, sind wir wiederum auf unsere Sinne und auf unser vorurteilbehaftetes Interpretationsvermögen angewiesen. Was wir registrieren, ist ein Abbild der Realität durch den Filter unserer mangelhaften Sinne und im Zerrspiegel unserer Psyche, ist die Wirkung der Realität auf unseren Körper, ist unsere jeweils individuelle Wirklichkeit. Während es nur eine Realität gibt, gibt es so viele Wirklichkeiten, wie es Lebewesen gibt. Zwar kann es sein, daß wir zufällig oder durch systematisches Wissen-Schaffen über einen Teilbereich der Realität diese richtig erfaßt haben. Aufgrund der Einsicht in die Mängel unseres Erkenntnisapparates können wir dessen aber nie letztendlich sicher sein.

Angesichts dieser Tatsache ist es prinzipiell unmöglich, für irgendeine These über die Realität den endgültigen, abschließenden Wahrheitsbeweis zu führen, da wir niemals sicher sein können, alle Eigenschaften der Realität erkannt und korrekt interpretiert zu haben. Um die Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit einer These zu testen, ist die immer wider versuchte Widerlegung, das Argumentieren gegen die Richtigkeit bestehender Thesen, das Alpha und Omega in der Wissenschaftstheorie wie auch in der praktischen Wissenschaft.

Verbieten zu wollen, eine vermeintlich beste Theorie oder ein vermeintlich bestes Wissen »mit aller Erfindungskraft« »zu widerlegen zu versuchen«, heißt demnach, die Wissenschaft selbst zu verbieten.

Konkret meint Popper, daß der Unterschied zwischen den Menschen und den Tieren darin besteht, daß der Mensch bewußt auf Fehlersuche ist, um die Fehler zu beseitigen:

Was Popper und mit ihm die Gemeinschaft der Wissenschaftler von strafrechtlich tabuisierten Forschungsfeldern und von verbotenen Theorien und von Lehrmeinungen halten würden, die durch Verbote der wissenschaftlichen Überprüfung entzogen werden, dürfte somit klar sein.[6]

Soweit die Vorbereitung auf das Spannungsfeld, das sich in der Auseinandersetzung des Menschen mit seinem Schicksal auftut, einer Auseinandersetzung, die notwendig mit Helfen, Machtausübung, Wahrheitssuche und Freiheitsstreben verknüpft ist. Der Unterschied zwischen Realität und Wirklichkeiten ist sehr wichtig. Beide Begriffe haben mit Wahrheit zu tun und doch bedeuten sie Grundverschiedenes.

Gesetzgebung

Jeder Jurist weiß, daß der Sachbeweis dem Zeugenbeweis hoch überlegen ist, denn Zeugen können lügen oder sich in gutem Glauben irren. Immer wieder berichten die Medien von Fällen, bei denen falsche Zeugenaussagen mit forensischen (gerichtsmedizinischen) Mitteln widerlegt wurden. Beispielsweise war Mitte 1993 in der Welt zu lesen:

»Ein ursprünglich zum Tode und später zu dreimal lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Mann soll im amerikanischen Bundesstaat Maryland noch in dieser Woche auf freien Fuß gesetzt werden, da sich seine Unschuld erwiesen hat. Der 32 Jahre alte Kirk Bloodsworth, der fast neun Jahre im Gefängnis und dabei zwei Jahre in der Todeszelle verbracht hat, war für schuldig befunden worden, 1984 in Rosedale ein neun Jahre altes Mädchen vergewaltigt und ermordet zu haben. Bei der Untersuchung einer zuvor nicht entdeckten Spermaspur an der Unterwäsche des Opfers, bei der die Experten das DNS-Verfahren - den sogenannten genetischen Fingerabdruck - anwendeten, stellte sich heraus, daß Bloodsworth gar nicht der Täter sein konnte. [...] Bloodsworth war aufgrund der Aussage von fünf Zeugen, die ihn kurz vor der Tat mit der neun Jahre alten Dawn Hamilton gesehen haben wollten, zum Tode verurteilt worden.«

Was beim Mord an einem Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich eine forensische Untersuchung (Tatwaffe, Blutspuren, Fingerabdrücke etc.), wurde beim "größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte" von keinem Gericht je angeordnet. Zur Lehrmeinung über den Holocaust, der millionenfachen Vernichtung von Juden in Gaskammern, wurden forensische Untersuchungen der behaupteten Tatwaffe und des behaupteten Tatorts niemals vorgenommen; die ganze Holocaust-Geschichte beruht auf Zeugenaussagen. Den besten Beweis dafür liefert Raul Hilbergs Standardwerk Die Vernichtung der europäischen Juden. Von den rund 1300 Seiten des Riesenwerks befassen sich sage und schreibe neunzehn mit der Kernfrage des Holocaust, den behaupteten Vernichtungszentren, und wer sich diese neunzehn Seiten zu Gemüte führt, entdeckt rasch, daß Hilberg als Beweis für den Massenmord in Gaskammern weder Sach- noch Dokumentenbeweise, sondern Augenzeugenberichte anführt.[7]

Bezüglich normaler Strafprozesse gegen Kriminelle dürfte sich das tatsächliche Verfahren zwischen Rechts- und Unrechtsstaaten kaum unterscheiden. Erst in Prozessen, in denen politische Tabuthemen zum Verhandlungsgegenstand werden, erweist sich, ob die Richter eines formal rechtsstaatlich verfaßten Staates diese Formalien im gesamten Verfahren auch durchhalten können, ob sie sogar gegen ihren Willen durch die Strafprozeßordnung zu einem formell korrekten Verhalten gezwungen werden können.

In Deutschland wird in aller Regel kein Protokoll des Inhalts der Aussagen von Zeugen und Angeklagten geführt. In vielen anderen Rechtsstaaten, etwa in Großbritannien, wird dagegen wörtlich protokolliert, wer in einer Gerichtsverhandlung was berichtet. Wo das Gericht dies will, kann es also Aussagen absichtlich oder auch unabsichtlich und beliebig uminterpretieren.[8]

Ein anderer wichtiger Unterschied zwischen britischem und deutschem Recht bezieht sich unmittelbar auf die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Kurz bevor in der Bundesrepublik Deutschland die gültige, verschärfte Form des entsprechenden §130 StGB verabschiedet wurde, wurde von Wiesenberg[9] an zuständiger Stelle vorgeschlagen, daß die Politik sich über Forschungsergebnisse informieren möge, ehe sie Gesetze gegen bestimmte Meinungen erlasse. Der Vorschlag erfolgte in Sorge um die Katastrophen, die aus Dogmen entstehen können. Wir Deutsche haben die Dogmen der Kommunisten und die der Nationalsozialisten überwunden und wir müssen uns heute fragen, ob wir neue Dogmen dulden dürfen. Denn wenn uns die Geschichte des 20. Jahrhunderts eines lehrt, dann doch wohl dieses: Weltbilder und politisch dogmatische Haltungen verfallen um so schneller und ihr Verfall geht mit um so größeren Katastrophen einher, je einheitlicher und radikaler ihnen zuvor gehuldigt wurde. Und es scheint im Charakter der Deutschen zu liegen, ihre politischen Dogmen mit der Gewalt der Justiz durchzusetzen. Hüten müssen wir uns also vor allen, die uns absolute und endgültige Wahrheiten in Form von Dogmen einreden oder aufzwingen wollen.

Der damals in Vorbereitung befindliche und derzeit gültige §130 beschränkt die wissenschaftliche Forschung, weil er den freien Informationsaustausch behindert. Das war damals schon vorhersehbar und die inzwischen erfolgte Rechtsprechung hat es bestätigt.

Wiesenbergs Brief wurde beantwortet und ihm wurde das Versprechen abgenommen, sich in den Holocaustmuseen in den Vereinigten Staaten von Nordamerika über die vorliegenden Beweise zum gesetzlich festgeschriebenen Wissen über den Holocaust zu informieren. Das hat er getan. Seine Erwartung, dort Dokumente und Forschungsresultate vorzufinden, die die von Ball vorgelegten Luftaufnahmen alliierter Aufklärungsflugzeuge[10] aus den Jahren vor 1945 in ihrer Aussagekraft widerlegen, hat sich nicht erfüllt. Auch Informationen, die die von Leuchter und Rudolf[11] vorgelegten chemischen Analysenergebnisse und die daraus sich ergebenden Schlußfolgerungen als wissenschaftlich irrelevant erweisen oder zumindest weitgehend entkräften, hat er nicht finden können. Statt dessen sind andere Beweise zugänglich geworden. Um sie zu verstehen, muß der verständige Museumsbesucher den Rahmen naturwissenschaftlicher Prägung sprengen, falls sie ihm in der Ausbildung zuteil geworden ist. Die Beweiskraft der Dokumentationen der Holocaustmuseen transzendiert die Beweiskraft naturwissenschaftlicher Untersuchungen. Sie ist von der gleichen metaphysischen Qualität wie die Haltung des Großinquisitors im Poem Dostojewskis. Man kann sie nur verstehen, wenn man den Unterschied zwischen Realität und Wirklichkeiten anerkennt. Popper hat ihn, wie oben dargelegt, definiert. Es gibt nur eine Realität, aber so viele Wirklichkeiten, wie es Menschen gibt.

In Großbritannien gab es schon 1996 ebenfalls eine Initiative, das Recht auf freie Meinungsäußerung mit einem Gesetz gegen die sogenannte Holocaustleugnung einzuschränken. Sir Leon Brittan, britischer EU-Kommissar sagte damals:[12]

»Wenn wir ein Gesetz haben, das den Menschen verbietet, Dinge zu sagen, selbst wenn sie offenkundig unwahr sind, dann helfe uns Gott.«

Chaim Bermant, Chef-Kommentator des Jewish Chronicle schrieb:[13]

»Und wenn wir als Juden jetzt vergleichsweise sicher leben, dann liegt das weitestgehend daran, weil wir das Glück haben, in Gesellschaften zu leben, in denen Meinungsfreiheit selbstverständlich ist. [...] Gesetze zu verlangen, mit denen die erworbene Weisheit um den Holocaust für immer und ewig von diesem Prozeß [der Revision] abgeschirmt werden soll, widerspricht dem Diktat der Vernunft.«

Als Folge dieser und vieler weiterer Gegenstimmen auch unmittelbar aus der Bevölkerung haben die britischen Gesetzgebungsorgane auf ein Gesetz gegen die Holocaustleugnung bisher verzichtet.

Deutschland ist gleichwohl nicht das einzige Land, in dem ein solches Gesetz entgegen allen Bedenken in Kraft getreten ist. Mindestens in Frankreich, Österreich und der Schweiz gibt es hierzu eine ähnliche Rechtslage wie in Deutschland.

Zwei Prozesse

Über einen der beiden Prozesse, die für diese Arbeit wichtig sind, wurde von Gründer ausführlich berichtet.[14] Der Prozeß fand vor dem Landgericht Mannheim statt. Der andere, ebenso wichtige, wurde im hohen Gericht in London verhandelt. Ich habe diese beiden Prozesse ausgewählt, weil sie erkennen lassen, wie unterschiedlich die Grundsätze der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland und England umgesetzt werden. Hintergrund beider Prozesse ist der Holocaust.

Tobenprozess

Der Tobenprozeß wurde gegen den Direktor des Adelaide Instituts, Dr. Fredrick Toben, geführt.

Entscheidend für die Anklage war, daß Tobens Aussagen nach Meinung des Gerichtes Verbrechen der Nationalsozialisten in Frage stellten oder leugneten. Der Prozeß fußte auf Blockadegesetzen, die eine unbestimmte Version der Geschichtsschreibung über die nationalsozialistischen Verbrechen zu einer endgültigen Wahrheit erklären, die nicht in Frage gestellt werden darf. Sie ist damit de facto das Staatsdogma der Bundesrepublik. Unbestimmt ist das Staatsdogma, weil es schon in dem Teil der Literatur, der nicht verboten ist, so viele Widersprüche in Berichten über Verbrechen der Nationalsozialisten gibt, daß auch der staatsgläubigste Bürger keine Chance hat, herauszufinden, was er glauben muß. Wer darüber hinaus die auch heute noch jederzeit nachprüfbare Indizienlage kennt, deren schriftliche und mündliche Wiedergabe jedoch in Deutschland verboten ist, der wird sich verdutzt die Augen reiben und sich fragen, ob die Neuauflage deutscher Gesinnungsjustiz nur ein Alptraum ist.

In ihren Vorwürfen konnte die Staatsanwaltschaft nicht eine öffentliche Äußerung Tobens vorbringen, die nach herkömmlicher Alltagserfahrung verhetzend gewesen wäre oder sonst etwas wie Haß enthaltend hätte. Es lag auch keine Anzeige von einem Dritten wegen Beleidigung oder Verhetzung vor.

Was noch wichtiger ist: das Gericht setzte sich nicht mit der Behauptung der Staatsanwaltschaft auseinander, daß es »angebliche« Zitate seien, die Toben in seinen Schriften verwendet hat. Ob es die Quellen, die er in seinen Schriften zitiert hat, tatsächlich gibt und ob er sie richtig zitiert hat, spielte keine Rolle. Auch die Behauptung, daß er »in pseudowissenschaftlicher Art« argumentiere, wurde nicht überprüft. Kein Wissenschaftler wurde als Gutachter zu der Frage zu Rate gezogen, ob Tobens Schriften wissenschaftlich sind. Eine Sachinstanz hat es zur inhaltlichen Richtigkeit der Aussagen Tobens, die ihm als Volksverhetzung zur Last gelegt werden, also in keiner Weise gegeben. Die Parallele zum mittelalterlichen Prozeß gegen Galilei, in dem die Inquisitoren sich weigerten, durch Galileis Fernrohr zu schauen, war perfekt.

Der Tobenprozeß hat, wie auch eine Reihe anderer Prozesse der letzten Jahre, sehr deutlich werden lassen, daß die deutsche Justiz auch weiterhin in dogmatischen Strukturen verfangen ist und eine an mittelalterliche Verhältnisse erinnernde Inquisition gegen Andersdenkende vollzieht.

Irvingprozess

Im Irvingprozeß wurde zwischen Januar und April 2000 vor dem High Court in London die Klage des Geschichtsforschers Irving gegen die Religionswissenschaftlerin und Holocaustforscherin Deborah Lipstadt und den Verlag Penguin Books verhandelt. Deborah Lipstadt ist Professor für moderne jüdische Geschichte und Studien zum Holocaust an der Emory Universität in Atlanta, Georgia, USA. Irving klagte gegen die von Lipstadt im Buch Denying the Holocaust[15] erhobene Anschuldigung, er sei ein Holocaust-Leugner. Objektiver Hintergrund seiner Klage ist, daß er für seine Bücher keine Verleger mehr findet, weil seine ehemaligen Verleger unter dem Druck einer Lobby die Bücher eines Holocaustleugners nicht mehr vertreiben. Holocaustleugner, das ist ja heute in der Tat ein Verdikt, das der Wirkung des Etiketts Ketzer im Mittelalter gleichkommt.

Der Irvingprozeß lief völlig anders ab als der Tobenprozeß. Vor Gericht wurden die forensischen Forschungsergebnisse, die in Deutschland zu den behördlicherseits heftigst verfolgten Schriften gehören, offen dargelegt. Die Luftaufnahmen, die die Alliierten vom Gelände in Auschwitz während der Kriegszeit regelmäßig etwa alle zwei Wochen machten, wurden vor Gericht in Augenschein genommen. Auch die Untersuchungen des heute noch vorhandenen Mauerwerks der Räume, in denen die Vergasungen stattgefunden haben - oder sollte ich hier sagen, angeblich stattgefunden haben? - wurden erläutert und kontrovers diskutiert. Das zeigt, daß die britische Justiz sich anders verhält als die deutsche. In Großbritannien dürfen die Wirklichkeiten an der Realität gemessen werden. Das britische Verleumdungsrecht verlangt, daß die Aussage, die der Klage zugrunde liegt, auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht wird.

Die Ergebnisse der forensischen Untersuchungen, die Irving und seine Gutachter in London vor Gericht erläutert haben, sind kurze Zeit auch in Deutschland offen zugänglich gewesen. Das war 1993, als das Rudolf Gutachten,[11] und 1994, als das Buch Grundlagen zur Zeitgeschichte erschienen.[16] Beide Schriften erfüllen nach Aussage von Wissenschaftlern die Standards der wissenschaftlichen Methode. Gleichwohl wurden sie schon bald nach Erscheinen beschlagnahmt, der Autor bzw. Herausgeber sowie der Verlag wurden der Volksverhetzung beschuldigt und verurteilt.[17] Eine wissenschaftliche Begutachtung wurde von den Gerichten nicht veranlaßt.

Es heißt im deutschen Gesetz, eine Zensur findet nicht statt. Eine Vorzensur findet tatsächlich nicht statt. Aber nach Erscheinen werden viele Schriften staatsanwaltlich eingezogen und vernichtet. Die Autoren und Verlage werden zu hohen Geld- und/oder Gefängnisstrafen verurteilt. Das ist Rechtspraxis auch heute in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Vernichtung gelingt regelmäßig nicht lückenlos. Ich kenne, wie einige Hunderttausend andere Bundesbürger auch, die forensischen Forschungsergebnisse, will aber hier darauf verzichten, sie zu erläutern, eben weil ihre Verbreitung in Deutschland verboten ist. Statt dessen will ich das internationale Presseecho auf den Irvingprozeß aus einigen mir wichtig erscheinenden Artikeln zitieren und kommentieren.

Die Times schrieb am 12. Januar im Vorfeld des Irvingprozesses:[18]

»Was hier auf dem Spiele steht ist nicht die Eigenliebe von Individuen mit gewaltig aufgeblasenen Egos. Vielmehr geht es darum, ob eines der schwärzesten Kapitel der Geschichte des 20. Jahrhunderts tatsächlich stattgefunden hat oder ob es ein Hirngespinst des politisch motivierten Judentums darstellt.«

Der Korea Herald bemerkte:[19]

»Aber die Alliierten sind dahingekommen, ihre eigene Propaganda zu glauben.«

Im Irvingprozeß stand, wie die Februar-Ausgabe 2000 des Atlantic Monthly titelte

»nichts Geringeres als der Holocaust vor Gericht. Der Holocaust und seine juristische Beweisbarkeit: Nach englischem Recht liegt die Beweislast auf Seiten der Beklagten.«

Der Amerikaner Guttenplan schreibt im zugehörigen Artikel:[20]

»Irving bestreitet nicht, daß viele Juden umkamen. Er bestreitet, daß sie in Gaskammern getötet wurden, daß Hitler die Vernichtung der Europäischen Judenheit angeordnet habe und daß die Tötungen sich in signifikanter Weise von anderen Grausamkeiten während des zweiten Weltkrieges unterschieden. Selbstverständlich hätten viele Spinner des rechten Flügels ähnlich argumentiert. Was Irving heraushebe, sei, daß seine Ansichten über den Holocaust im Kontext eines Werks erscheine, das von einigen führenden Historikern in Großbritannien und den Vereinigten Staaten respektiert und sogar bewundert wurde.«

Irving führte Argumente an, die nach seiner Ansicht zeigen, daß die Alliierten eine Hauptschuld an den Grausamkeiten und Tötungen trügen. Oder daß es sich bei Anne Franks Tagebuch um einen Roman handele. Oder daß Hitler die Pogrome der "Reichskristallnacht" keineswegs selbst angeordnet, ja, sie gar nicht gewollt habe. Oder daß die Ziele der Wannsee-Konferenz nicht eindeutig gewesen seien und daß Hitler die Lösung der Judenfrage vertagen wollte bis nach Kriegsende.

Das Vorbringen solcher Argumente ist, ganz unabhängig davon, ob sie zutreffen, in Deutschland nach geltender Rechtsprechung strafbar. Das gilt auch für Frankreich, wo das Loi Gaissot eine ähnliche Wirkung hat wie bei uns der §130. Le Libre Journal zitiert Richter Gray mit den Worten:[21]

»Ich muß gestehen, daß ich gemeinsam mit den meisten anderen angenommen hatte, daß die Beweislage zu der Massenvernichtung der Juden in den Gaskammern von Auschwitz zwingend sei. Ich habe diese vorgefaßte Meinung beiseite gelegt, als ich die Beweislage bewertete, die von den Parteien in diesem Prozeß vorgebracht wurde.«

Richter Gray hat also zugehört und sich der dogmatisch festgelegten Offenkundigkeit, die die Justiz zur Richtschnur ihrer Rechtsprechung gemacht hat, nicht unterworfen. Le Libre Journal kommentiert das mit der lapidaren Feststellung, daß man entschuldigen möge, daß die Zeitung hier keinen Kommentar bringe, weil der überflüssig sei. Le Libre Journal beschränke sich darauf, den unvermeidlichen Prozeß abzuwarten, der nunmehr gegen Richter Gray anzustrengen sei.

In Sobrans Newsletters kommentierte Joseph Sobran im April 2000 die gegenwärtige Lage mit folgenden Worten:[22]

»Die Holocaustdebatte ist merkwürdig, weil die jüdische Seite darauf besteht, es gebe keine "andere Seite" (weil es nichts zu debattieren gebe), wobei versucht wird, diejenigen auf der - angeblich - nicht existierenden Gegenseite nicht nur zu ruinieren, sondern sie auch ins Gefängnis zu bringen - wegen einer Meinungsverschiedenheit über historische Tatsachen. Vor vierzig Jahren hatten die britischen Historiker A.J.P. Taylor und Hugh Trevor-Roper eine berühmte und bittere Debatte über Hitlers Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg; aber es kam niemals vor, daß einer den anderen aus seiner akademischen Position jagen, geschweige denn, ihn ins Gefängnis werfen lassen wollte!«

Hier hat ein angesehener Columnist der US-Medien das Problem der Verfolgung Andersdenkender deutlich angesprochen. Wie schon erwähnt, hat sich die britische Justiz dem Verdikt, es gebe hier nichts zu debattieren, nicht gebeugt.

Zu den Luftaufnahmen gab es einen interessanten Dialog beim Kreuzverhör Irvings mit dem Zeugen der Verteidigung, Professor Van Pelt:[23]

»Frage: Wurden ihm die Originalnegative zur Ansicht gegeben oder Kopien der Negative?

Antwort: Die Negative sind in Jerusalem.

Frage: Die Negative sind in Jerusalem?

Antwort: Ja, es gibt eine Rolle der Negative in Jerusalem.

Frage: Wie sind die Negative der amerikanischen Regierung in den Besitz der Jerusalemer Behörden gelangt?

Antwort: Keine Ahnung. Sie sind im Abfashen [Yad Vashem].

Frage: Sind sie sicher, daß es nicht nur ein Duplikat ist, das in den Archiven der Vereinigten Staaten angefertigt wurde?

Antwort: Ich bin nicht sicher. Ich weiß, daß es eine Rolle Negative im Abfashen gibt und ich stand immer unter dem Eindruck, daß es die Originalrolle der Negative ist, die Israel wegen der Bedeutung dieses Materials gegeben worden sind.«

Hier scheint durch, daß Geschichtsdokumente für die Macht sehr wichtig sind und von den Regierungen entsprechend ihrer strategischen Bedeutung gewürdigt werden.

Irving hat seine Verleumdungsklage verloren.[2] Im Wall Street Journal wurde das am 25. April kommentiert. Das Urteil sei ein schwarzer Tag für die britische Justiz gewesen. Weiter heißt es:[24]

»In Zukunft wird jeder Autor, der den Mut hat, über geschichtliche Ereignisse zu schreiben, wie sie wirklich waren, und nicht, wie die politischen Mächte uns glauben machen wollen, wie sie gewesen seien, riskieren müssen, von einem britischen Gericht als Rassist und Neonazi bezeichnet zu werden. Die Wahrheit bleibt ein weiteres Opfer in der Schlacht des Kapitalismus gegen die Demokratie. Diejenigen, die sich die besten Anwälte leisten können, haben die größte Chance vor Gericht. Die Gleichheit der Rechte bleibt ein Traum. Soldaten, die für ein freies Europa starben, müssen sich im Grabe rumdrehen, wenn sie sehen, was wir mit der Freiheit getan haben, die sie uns gaben. Aus historischer Sicht ist Mr. Irvings Meinung irrelevant, nicht jedoch die Fakten, die er ans Licht gebracht hat. In einem freien demokratischen Land, das Großbritannien sein will, ist es unsere Pflicht, zu fragen, warum so viele Regierungen und Institutionen rund um die Welt soviel Antipathie gegen die historische Wahrheit hegen.«

Das sind starke Worte, geschrieben in einer der angesehensten Zeitungen der Weltpresse. Gleichwohl dürfte der gleiche Text, wenn er in der FAZ stünde, zu einem Prozeß mit hoher Geldstrafe gegen die Redaktion führen.

Irving hat mit seiner Verleumdungsklage zwei Ziele verfolgt: erstens, in den Medien weltöffentlich zu machen, daß es entgegen der Behauptung der Orthodoxie sehr wohl vieles zu untersuchen gibt, wenn wir die Realität des Holocaust erkennen und anerkennen wollen.

Zweitens wollte er Schadenersatz für die Verleumdung als Holocaust-Leugner, die dazu geführt hat, daß alle seine bisherigen Verleger seine Bücher nicht mehr verlegen und ihm infolge dessen seine Einkünfte aus Tantiemen ausgeblieben sind. Das Ziel der Öffentlichkeit hat er erreicht. Seine Verleumdungsklage wurde - wie erwähnt - abgewiesen. Das ist für ihn und seine Unterstützer ein wirtschaftlicher Mißerfolg, für die Freiheit der Meinungsäußerung und der Forschung ist hingegen erfolgreich und öffentlich demonstriert worden, daß es diese Freiheiten in einigen Ländern tatsächlich auch in den Fragen noch gibt, die unmittelbar die Legitimierung der politischen Machtverhältnisse der Gegenwart betreffen.

Konfliktanalyse

Daß hier zwei feindliche Lager einander gegenüberstehen, ist wohl deutlich bis überdeutlich geworden. Die Kontrahenten der beiden Prozesse, über die ich berichtet habe, sind nur Beispiele für Personen und Persönlichkeiten aus den beiden verfeindeten Lagern, den Lagern Wirklichkeiten und Realität. Wer die Ursachen des Konfliktes ergründen will, muß sich mit den Motiven der Beteiligten befassen. Motive können aber nur schwer objektiviert werden. Motive, so lehren uns die Psychologen, sind oftmals den Beteiligten selbst nicht klar, weil sie aus dem Unterbewußten gesteuert sind. Mit diesem Handicap im Auge will ich trotzdem die Motive der Parteien so schildern, wie sie sich mir darstellen. Dazu sollen noch mehr Personen zu Wort kommen, die in die Kontroverse involviert sind. Germar Rudolf, der Chemiker im Realitätslager, der die Mauerproben der eingestürzten Gaskammern - oder angeblichen Gaskammern - untersucht hat, wurde von einem Redakteur der britischen BBC interviewt. Hier ein Auszug aus dem Interview:[25]

»Frage: Belastet es Sie in irgendeiner Weise, daß jüdische Gruppen in diesem Lande sagen, daß Ihre Anwesenheit in Großbritannien und Ihre Arbeit ihnen großen Kummer bereitet?

Antwort: Nein. Deren Tätigkeit, mich und meine Familie zu verfolgen, haben mir auch großen Kummer bereitet und tun dies weiterhin, aber meine Not ist physisch real und nicht nur eingebildet, wie in deren Fall. Ich revanchiere mich nur. J

Frage: Was denken Sie über die Behauptung, daß Ihre Tätigkeit dem Rassismus ein respektables Ansehen verleiht?

Antwort: Wenn es ein respektables Ansehen des Rassismus gibt - wie ist das definiert? - dann ist es halt so. Was respektabel ist, dem soll auch erlaubt sein, respektabel zu sein. Ich kann nicht kontrollieren, was andere Leute mit meinen Arbeitsergebnissen machen. Wenn meine These zutrifft, dann mag sie von jedermann genutzt werden. Wenn sie falsch ist, muß sie widerlegt werden. Die Kernfrage ist nicht, ob meine Arbeit willkommen ist oder bei gewissen Gruppen unerwünschten Zwecken dienen kann, sondern ob sie zutreffend ist. Ein Wissenschaftler darf niemals das Ergebnis seiner Forschung davon abhängig machen, was jemand von ihm erwartet. Genauer gesagt: Mir ist egal, ob es Rassismus, Antisemitismus, Anti-Antisemitismus, Faschismus, Kommunismus, Antiarabismus, Antiweißismus, Antigermanismus oder was auch immer unterstützt oder bekämpft. Nichts kümmert mich weniger.«

Die Gegner der Realitätsforschung argumentieren in einer anderen Ebene, der Ebene der Wirklichkeiten. Das zeigt sich in folgendem Zitat aus dem Bericht von Professor van Pelt, eines der Zeugen der Verteidigung im Irvingprozeß:[26]

»[Es] wird gezeigt werden, daß unser Wissen über Auschwitz erwachsen ist aus dem Zusammentreffen unabhängiger Berichte, wie es kumulativ entstanden ist, in geometrischer Progression, einen Erkenntnisstand erreichend, der in einem Bereich angesiedelt ist, der auf der einen Seite eingegrenzt ist durch ein Urteil, das eine Tatsache jenseits vernünftigen Zweifels kennt und auf der anderen Seite von dem immer weiter schwindenden Horizont, der vollkommene Gewißheit verspricht. Es wird gezeigt werden, daß, in den Worten von John Wilkins gesprochen, wir die Aussage, daß Auschwitz ein Vernichtungslager war, wo die Deutschen etwa eine Million Menschen mit Hilfe von Gaskammern umgebracht haben und wo sie ihre Überreste in Krematorienöfen verbrannten, als moralische Gewißheit geltend machen können.

Wilkins's Typologie der verschiedenen Ebenen der Gewißheit liefert einen nützlichen Kompaß, wenn man eine Reise durch die Landschaft schrecklicher historischer Wahrheiten und aggressiver Lügen unternimmt. Für Wilkins waren weder physikalische Gewißheit, begründet auf die direkte Erfahrung der Sinne, noch mathematische Gewißheit, erworben durch Beweis, erkenntnistheoretisch problematisch. Aber im Reich der moralischen Gewißheit wurde die Frage des Beweises zentral. "Ich nenne das moralische Gewißheit, was als Objekt solche Wesenheiten hat, die weniger einfach sind und stärker von gemischten Umständen abhängen. Obwohl sie nicht derselben Art der Offensichtlichkeit fähig sind, wie die vorerwähnten, so daß sie jedermanns Zustimmung erzwingen, so sei sein Urteil dennoch niemals so sehr dagegen voreingenommen; doch mögen sie so klar sein, daß jedermann, dessen Urteil frei von Voreingenommenheit ist, ihnen zustimmen wird. Und obwohl keine natürliche Notwendigkeit sein wird, daß sie so sein müssen, und daß sie nicht möglicherweise anders sein können, ohne einen Widerspruch zu bedeuten; aber sie seien so sicher, als daß sie keinen vernünftigen Zweifel sie betreffend zulassen." Wilkins in Of the Principles and Duties of Natural Religion, 7f«

Vielen Lesern wird sich der Sinn dieser Worte weder im englischen Original noch in der hier wiedergegebenen deutschen Übersetzung ganz erschließen. Doch wird deutlich, daß es den Vertretern der Holocaustwirklichkeit durchaus bewußt ist, daß sie ein anderes, ein auf Naturreligion statt Naturwissenschaft begründetes Erkenntnisverfahren anwenden, daß sie sich also bewußt von naturwissenschaftlicher Wahrheitsfindung ablösen.

Deborah Lipstadt ist in einem Vortrag über Holocaustleugnung und die zwingende Kraft der Vernunft auf die "ja-aber"-Argumentation Irvings eingegangen, der vieles über den Holocaust bestätigt, aber andere wichtige Punkte widerlegt zu haben glaubt. Professor Lipstadt stellte in diesem Vortrag fest:[27]

»Schließlich, wenn man ihm genug Raum gibt, raubt der "ja-aber" Ansatz dem Holocaust seine Einzigartigkeit und seine Fähigkeit, der Welt ethische, moralische und politische Lektionen zu erteilen."

Es geht Frau Lipstadt um moralische Lektionen, um die Errichtung einer Ordnung in den Menschen. Das ist eine völlig andere Zielsetzung als die der Realitätsanhänger. Kein Wunder, daß die Realitätsanhänger und die Gestalter der Wirklichkeiten dauernd aneinander vorbeireden.

Elie Wiesel, der wohl prominenteste Auschwitzüberlebende, der für seine schriftstellerische Tätigkeit zum Holocaust den Nobelpreis bekommen hat, hat den Unterschied der Denkweisen, den wir jetzt zwischen Lipstadt und Irving beobachten, schon 1982 in einem Dialog zwischen sich und einem Rabbi dargestellt:[28]

»"Was schreibst du da?" fragte der Rabbiner. "Geschichten", antwortete ich. Er wollte wissen, welche Geschichten: "Wahre Geschichten? Über Menschen, die du kanntest?". Ja, über Dinge die passierten, oder hätten passieren können. "Aber sie passierten nicht?" Nein, nicht alle. Tatsächlich waren einige davon erfunden vom Anfang bis zum Ende. Der Rabbiner beugte sich nach vorn als nehme er Maß an mir und sagte, mehr traurig als ärgerlich: "Das bedeutet, daß du Lügen schreibst!" Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich mußte mich rechtfertigen: "Die Dinge liegen nicht so einfach, Rabbiner. Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere sind wahr, finden aber nie statt".«

Dinge sind wahr, finden aber nie statt. Das ist eine den Deutschen ungewohnte Haltung zur Wahrheit. Die meisten Deutschen müssen das noch lernen.

Auch der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sind zuweilen erhellende Mitteilungen dieser Art zu verdanken. So berichtete sie kürzlich über den Vortrag des israelischen Philosophen Avishai Margalit im Rahmen einer Max-Horkheimer-Vorlesung an der Frankfurter Goethe-Universität über die Ethik des Gedächtnisses:[29]

»Nicht die Frage nach tatsächlichen Wirkungsketten verbinde Vergangenheit und Gegenwart, sondern die nach den durch und durch moralischen Einstellungen, die zum Vergangenen eingenommen werden. Name und Gedächtnis seien Indikatoren für eine "ethischen Gemeinschaften" zugrundeliegende Integration der Toten durch wechselseitige Fürsorge. Rituell werde auch dann erinnert, wenn der Gegenstand des Erinnerns nicht nur längst vergangen ist, sondern in vielen Fällen vermutlich niemals existent war: die Stunde Null, der Auszugsmythos, der souveräne Wille der Verfassungsgebung, das ursprüngliche Opfer oder der Gründungsheroe.« (Hervorhebungen hinzugefügt)

Welche Gegenstände des Erinnerns möglicherweise niemals existent waren, hat Professor Margalit nur vage angedeutet.

Ein Wort des Heidelberger Ägyptologen Jan Assmann faßt die Konsequenz der Philosophie Margalits zusammen. Es lautet:[30]

»Auschwitz ist als Tätertrauma Sache einer nachträglichen Erfahrung.«

Darüber sollte nachgedacht werden - solange man noch denken darf.

Wirklichkeit

Realität

Hier stehen sich Menschen feindlich gegenüber, die in zwei ganz verschiedenen Grundhaltungen verankert sind, Grundhaltungen, die in Dostojewskis Poem von Christus und vom Großinquisitor verkörpert werden. Karl Popper spricht von der Welt 1 und der Welt 2, ich verwende - wie einleitend definiert - die Worte Realität und Wirklichkeiten. René Magritte hat dazu zwei Bilder gemalt. Im Bild Wirklichkeit[31] ist die seelische Verfassung derer dargestellt, die ihre Wahrheiten und Überzeugungen in ihrer inneren Welt finden. Das Bild, das sie sich von der Realität gemacht haben - und nicht die Realität selbst! - ist Ausgangspunkt und Erfüllung ihres Denkens und bewirkt ihre Wahrheiten.

Das Bild Realität[32] veranschaulicht im Gegensatz dazu die geistige Einbindung derer, die ihre Wahrheiten außer sich finden. Die Realität quillt im Bild aus dem Topf heraus. Sie paßt in kein irdenes Gefäß. Die Realität ist für den Menschen nur teilweise erfaßbar. Und das Nest mit den drei Eiern symbolisiert das Leben. Es webt im Bereich der Realität, nicht der Wirklichkeit. Klammerten alle Menschen die Realität aus und orientierten sich nur an ihren Wirklichkeiten, so würden Leben, Wandel und Zukunft aus unserem Leben ganz ausgesperrt. Das wäre der Tod.

Die seelische Einbindung in die Realität bedeutet für die Betroffenen, daß sie die Ungewißheit ertragen müssen, die zugleich eines der wichtigsten Elemente des Lebens ist. Ungewißheit, Zweifel und Wandel überfordern aber die seelische Kraft vieler Menschen. Wer die Realität nicht ertragen kann, lebt ein Leben für die Ordnung, die er sich in innerer Wirklichkeit geschaffen hat.

Er muß die innere Ordnung gegen jede aus der Realität stammende Erkenntnis verteidigen, wo diese an die Grundfesten seiner inneren Ordnung rührt.

Im Grunde bestimmt dieser Konflikt die Weltgeschichte mindestens seit Christus. F.E. Peterman hat den Zwiespalt dargelegt, in dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sich deshalb befindet.[33] Christus wollte den Menschen die Freiheit bringen, wie Dostojewski es in seinem Poem geschildert hat. Die meisten Menschen konnten schon damals die Freiheit nicht ertragen. Deshalb kreuzigten sie ihn. In der Bibel stellt sich das noch als innerjüdischer Konflikt dar. In Dostojewskis Poem ist der Konflikt losgelöst von jüdischer Sozialität. Es ist jedoch immer wieder versucht worden, die Problematik als einen Konflikt zwischen Juden und anderen Völkern darzustellen. Damit wurden dann antisemitische Machenschaften vorangebracht. Wie die vorstehenden Darlegungen zeigen, geht das an den wahren Verhältnissen völlig vorbei. Das Nicht-Verstehen und die daraus folgende Feindschaft betrifft zwei Lager, deren Mitglieder sich aus allen Bevölkerungsschichten der verschiedensten Bevölkerungen rekrutieren. Wenn wir das akzeptieren, können die Antisemiten und andere Volksverhetzer ihr finsteres Spiel der Hetze von Wirklichkeiten gegen Realität künftig nicht mehr treiben und den Antisemiten wird der Boden für immer entzogen sein.

Motive

Ich möchte nun, immer mit dem Handicap im Auge, dem jede Motivforschung unterliegt, die Motive der heutigen Konfliktpartner auflisten, und zwar nach folgenden Kriterien: Selbstzeugnis, Ansicht der Gegenseite, meine Diagnose, vgl. obige Tabelle.

MOTIVE

Wirklichkeitsgläubige

Realitätsbezogene Geschichtsforscher

Selbstzeugnis

Frieden schaffen, der Menschheit moralische Lektionen erteilen

Die Wahrheit über die Realität wissen wollen

Unterstellt

Geld scheffeln, Macht anhäufen

Hitler reinwaschen, Neonazis

Meine Diagnose

gesellschaftliche Ordnung, Religion, Besänftigung der eigenen und der Lebensangst anderer

Abenteurer, faustische Charaktere, Forscherdrang, eigenverantwortlich, keine Mitläufer

Die Motive auf beiden Seiten, die ich mehrheitlich für zutreffend halte, sind meiner Meinung nach lautere Motive. Ich möchte mich deshalb jeder weiteren Bewertung enthalten. Den Vorwurf, es gehe den Holocaustgläubigen hauptsächlich um Geld, halte ich für dumm. Geld gehört zu jeder Aktion. Auch jeder Tennisclub hat einen Kassenwart und erhebt Beiträge. Die Moral schaffenden Institutionen haben zu allen Zeiten große Beträge abgeschöpft, man denke nur an den Ablaßhandel im Mittelalter. Für das Gefühl der Sicherheit in ihrer Wirklichkeit waren und sind die Menschen, die es nötig hatten und haben, zu allen Zeiten bereit, große wirtschaftliche Opfer zubringen. Wer wollte es ihnen verdenken? Und die, die die Wiege der Sicherheit bereiten, tun ihren Anhängern so viel Gutes, daß sie ihren Lohn ehrlich verdienen.

Der Vorwurf, es gehe den realitätsbezogenen Geschichtsforschern wie Irving darum, Hitler reinzuwaschen und sie seien Neonazis, ist ebenso dumm. Realitätsforscher haben bei ihrer Tätigkeit nur verschwindend wenig Freiraum, ihre Gesinnung in ihre Forschungsergebnisse einzuweben. Wo sie das tun, werden schon bald ihre Kollegen das korrigieren. Die wissenschaftliche Methode läßt für politisch oder moralisch motivierte Einfärbungen der Realität auf Dauer keinen Raum.

Schlußfolgerung

Der Unterschied zwischen Realität und Wirklichkeiten ist im Mysterium des menschlichen Seins angelegt. Er verdient es, anerkannt zu werden. Wirklichkeiten und Realität müssen als gleichwertige Quellen der Erkenntnis nebeneinander ihren Platz in der Gesellschaft bekommen. Die Anhänger der Erkenntnis aus Realität müssen lernen, ihre Mitmenschen zu achten, die in ihrer Wirklichkeit leben. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit, zumal, wie weiter oben gezeigt, jegliche Wissenschaft zu falschen Ergebnissen geführt haben kann und jederzeit wieder führen kann. Einen Beweis für eine etwaige Überlegenheit der Wissenschaft über die Wahrheiten, die in den Wirklichkeiten gründen, gibt es nicht. Die Wissenschaftler dürfen deshalb die Wirklichkeitsanhänger mit ihren Erkenntnissen nicht verletzen. Das kann durch entsprechende Warnungen an potentielle Leser erreicht werden, die den wissenschaftlichen oder sonstwie wirklichkeitsgefährdenden Schriften voranzustellen sind. Dadurch wird es den Wirklichkeitsanhängern ermöglicht, sich vor wirklichkeitszersetzenden Informationen zu schützen.

Die Wirklichkeitsanhänger müssen aber ebenso bereit sein, die Wahrheitssuche in der Realität zu dulden. Nach Poppers Erkenntnissen werden wir ohne die Freiheit zu zweifeln und die Wahrheit in der Realität zu suchen auf das Stadium von Tieren zurückgeworfen, zu Tieren degradiert.[34] Ein schwerwiegenderer Verstoß gegen die Menschenrechte ist wohl kaum vorstellbar. Die Wissenschaftler mit Strafmaßnahmen zu verfolgen, ist zwar über Jahrtausende üblich gewesen, aber einer Menschheit nicht würdig, die sich für aufgeklärt hält.


Anmerkungen

[1]File No. T460/1596 des HUMAN RIGHTS TRIBUNAL, CANADA, 25th day of May 1998
[2]Judgment of Justice Gray, Queen's Bench Division, Royal Courts of Justice, Strand, London, David John Cawdell Irving ./. (1) Penguin Books Limited, (2) Deborah E. Lipstadt, Ref. 1996 I. No. 113, 11.4.2000, 11.4.2000.
[3]Frankfurter Rundschau, 13.5.2000
[4]Fedor M. Dostojewski, Die Brüder Karamasoff, R. Piper & Co Verlag, München 1923.
[5]Karl Popper, Objektive Erkenntnis, Hoffmann und Campe, Hamburg, 1984.
[6]»Über richtige und falsche Erkenntnisse«, in Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, Stiftung Vrij Historisch Onderzoek (Hg.)(1996), Postbus 46, B-2600 Berchem 1, Belgien (Flandern)
[7]Vgl. dazu Jürgen Graf, Riese auf Tönernen Füßen. Raul Hilberg und sein Standardwerk über den Holocaust, Castle Hill Publishers, Hastings, UK, 1999.
[8]Vgl. dazu Germar Rudolf, »Webfehler im Rechtsstaat«, in: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, aaO. (Anm. 6).
[9]Rolf Wiesenberg, »Grenzen der Naturwissenschaft«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 3(3), September 1999
[10]Vgl. www.air-photo.com.
[11]Germar Rudolfs Gutachten über die "Gaskammern" von Auschwitz als Gegenstand der Schweizer Rechtsprechung von Agnes Stauffacher, Vérité et Justice, case postale 355,CH-1618 Châtel-Saint-Denis, 1999
[12]Jewish Chronicle, London, 10.5.1996, S. 9
[13]Jewish Chronicle, London, 10.5.1996, S. 25
[14]Dieses Kapitel wird in Anlehnung an den Aufsatz von Willibald Gründer, »Der Prozeß gegen Dr. Fredrick Toben«, VffG, 4(1) (2000), S. 97-100 hier wiedergegeben.
[15]Deborah Lipstadt, Denying the Holocaust; The Growing Assault on Truth and Memory, Penguin Books, London1993.
[16]Ernst Gauss (Hg.), Grabert Verlag, Tübingen 1994
[17]Bez. des Gutachtens: LG Stuttgart, 17 KLs 83/94; bez. Grundlagen: AG Tübingen, 4 Gs 173/95.
[18]Times, 12.1.2000, S. 3
[19]Korea Herald, 25.2.2000, Bd. 285, No. 2.
[20]The Atlantic Monthly, February 2000; The Holocaust on Trial - 00.02; Volume 285, Nr. 2; S. 45-66.
[21]Le Libre Journal Nr. 207, 20.4.2000, S. 10
[22]Sobran's Newsletter, April 2000
[23]Verfahren aaO. (Anm. 2), 26.1.2000, Protokoll S. 32
[24]The Wall Street Journal, 25.4.2000
[25]Germar Rudolf mit Mark Sanders ([email protected]), 9.3.2000, private Mitteilung des Interviewten, Interview bisher unveröffentlicht.
[26]The Pelt Report, Expert Opinion zu Anm. 2.
[27]»Holocaust Denial and the Compelling Force uf Reason«, Australian Institute of Jewish Affairs Inc., No. 20 February, 1994., GPO BOX 5402CC, Melbourne, Victoria 3001, Australia.
[28]Elie Wiesel in Legends of Our Time, Schocken Books, New York, 1982, Einleitung, S. viii. , zitiert nach Ernst Manon, »Wahnwelten«, VffG, 3(3) (1999), S. 310.
[29]Nach Jürgen Kaube, »Mit Lücken«, FAZ, 26.5.99, S. N5, zitiert nach Ernst Manon, Leserbrief in VffG, 3(4) (1999), S. 469.-471
[30]Jan Assmann, Tagtraumdeutung, FAZ, 1.7.99, S. 48, zitiert nach Manon, ebenda.
[31]René Magritte, L'Ami de l'Ordre, 1964
[32]René Magritte, Le Pays des Miracles, 1960
[33]Frederick E. Peterman, »Grenzen der Naturwissenschaft«, Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 48. Nr. 1, S.20-24
[34]Sokrates und Giordano Bruno sind für die Wahrnehmung dieser Freiheit von den Ordnungsmächten ihrer Zeit hingerichtet worden, Galilei hat lange Haft erdulden müssen. Zu den Persönlichkeiten, die heute verfolgt werden, gehören Robert Faurisson, Germar Rudolf, Udo Walendy, Jürgen Graf und Ingrid Weckert, uvam.

Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 4(3&4) (2000), S. 385-393.


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