Anmerkungen zur wehrhaften Demokratie
Von Theo Retiker
Die vielgepriesene "wehrhafte Demokratie" zeichnet sich vornehmlich dadurch aus, daß sie sich "wehrt" – gegen Andersdenkende, Anderswollende und insbesondere Andershandelnde. Ihre Legitimation stützt sie auf die "Tatsache", daß sie die allein seligmachende Staats- und Gesellschaftsform verkörpert, und daß sie allein befähigt ist, Gerechtigkeit zu gewähren. Schande also jedem, der da hartnäckig behauptet, der demokratischen Staatsform, wiewohl sie bei sachgerechter Handhabung eigentlich die beste sei, wohne die zwangsläufige Entwicklung über die Zwischenstufe der Demokrötur zur Ochlokratie inne! Und entschlossener Widerstand allen Apologeten des Wandels von der demokratischen Staatsform zur satzungslosen Fellachenderspotie!
Zur Ausübung den "Wehr" bzw. Abwehr von nicht oder noch nicht 150%ig Überzeugten bedarf die wehrhafte Demokratie einer Institution, eines Apparates – einer Art Behörde mithin. Die in einer solchen Behörde handelnden Personen, rechtlich Amtswalter genannt (walte Deines Amtes, lieben Walter – daher kommt das!) bedürfen einer internen Organisation, einer Hierarchie, in der vermittelst Rangdienstordnung, Besoldungs- und Vergütungsordnung sowie Arbeitsplatz-beschreibung die Eigenschaft von Vorgesetzten, Gleichgestellten und Nachgeordneten – wehe es gebraucht hier jemand das vorgestrige Unwort "Untergebener" – klar geregelt ist.
Da das Ausspähen der Gedanken Andersdenkender den höchsten Stellenwert haben dürfte, liegt es nahe, diese Behörde "Gedankenpolizei" zu nennen. Die Amtswalter würden dann folgerichtig unter dem Sammelbegriff "Gesinnungsschnüffler" firmieren. Der Amtswalter der regulären Polizei heißt ja auch Polizeibeamter und nicht etwa Polizeioberkommissar – ähnlich wie die Berufsbezeichnung bei den Streitkräften Soldat lautet, und nicht Oberleutnant.
In nachstehender Tabelle also der Entwurf eines Organisationsschemas.
Der Kanzleramtsschnüffler sollte Ministerrang haben, mindestens jedoch im Range eines parlamentarischen Staatssekretärs eingestuft sein.
Abschließend allen Ungläubigen ins Gebetbuch: Ein UN-demokratischer Weg ist mit dieser Abhandlung n i c h t beabsichtigt.
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Amtsbezeichnung: |
Rechtsstellung: |
Besoldung/Vergütung: |
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informeller Schnüffler |
vergleichbar dem "IM" in der ehemaligen DDR |
wird auf Honorarbasis tätig |
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Schnüffel-Helfer |
Angestellter |
Verg. -Gruppe VIb BAT |
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Schnüffel-Gehilfe |
Beamter mittl. Dst. |
Bes.-Gruppe A 8 / A 9 |
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Schnüffler |
Beamter mittl. Dst. |
Bes.-Gruppe A 9 m. Z. |
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Oberschnüffler |
Beamter gehob. Dst. |
Bes.-Gruppe A 10 / A 11 |
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Hauptschnüffler |
Beamter gehob. Dst. |
Bes.-Gruppe A 12 / A 13 |
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Stabsschnüffler |
Beamter höh. Dienst |
Bes.-Gruppe A 13 / A 14 |
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Oberstabsschnüffler |
Beamter höh. Dienst |
Bes.-Gruppe A 15 |
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Leitender Oberstabsschnüffler |
Beamter höh. Dienst |
Bes.-Gruppe A 16 |
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Höhere Leitungsebene – Amtsinhaber sind sog. "politische Beamte": |
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Regierungsschnüffler |
Bes.-Gruppe B 2 |
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Oberregierungsschnüffler |
Bes.-Gruppe B 4 |
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Ministerialratsschnüffler |
Bes.-Gruppe B 6 / B 8 |
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Staatsratsschnüffler |
Bes.-Gruppe B 10 |
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Kanzleramtsschnüffler |
Bes.-Gruppe B 12 plus Zulage |
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Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 4(3&4) (2000), S. 427.
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