Politisch verfolgte Deutsche genießen Asyl … im Ausland

Von Dipl.-Chem. Germar Rudolf

Artikel 16 der Ursprungsfassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland befaßt sich bekanntlich mit der deutschen Staatsangehörigkeit. Absatz zwei des Artikel bestimmt, daß kein Deutscher ans Ausland ausgeliefert werden darf (es sei denn, er heißt Erich Priebke), und im dritten Absatz des Artikels hieß knapp und bündig:

»Politisch Verfolgte genießen Asyl.«

Für den klar denkenden Menschen war schon aus dem Zusammenhang des im Absatz eins und zwei dieses Artikels Behandelten offenkundig, daß mit den »politisch Verfolgten« politisch verfolgte, im Ausland lebende Deutsche gemeint sind. Das ergibt sich auch so aus den Sitzungsprotokollen der Versammlung deutscher Politiker, die anno 1948/49 unter alliierter Kuratel das Grundgesetz aushandelten. Was die bundesdeutschen Politiker dann in ihrer Rechtspraxis seit den 80er Jahren und schließlich durch die Grundgesetzänderung Anfang der 90er Jahren daraus gemacht haben, nämlich einen unabhängigen Artikel 16a, mit dem ein Universalrecht für alle politisch verfolgten Menschen der Welt geschaffen wurde – davon dürfte es weltweit wohl zwei Milliarden geben –, ist ebenso hinlänglich bekannt, einschließlich der damit verbundenen Folgen: vom millionenfachen Asylmißbrauch über die Ausbeutung des deutschen Sozialsystems hin zu der daraus resultierenden Ausländerfeindlichkeit mit ihren bekannten Ausschreitungen, die Anfang und Mitte der 90er Jahre wiederum zu massiven Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte für Deutsche führten.

Alles kalter Kaffee, mögen Sie sagen. Aus dieser Situation hat sich allerdings nun eine paradoxe Situation entwickelt: Während Ausländer, die vorgeben, politisch verfolgt zu sein, in Deutschland ohne Probleme um Asyl nachsuchen können und es entweder gewährt bekommen oder aber zumindest geduldet werden, darf man ja wohl mal die Frage stellen, was nun eigentlich mit den politisch verfolgten Deutschen geschieht? Wo können die Asyl bekommen?

Bei dieser Frage geht es mir noch nicht einmal um jene Deutsche, die im nichtdeutschen Ausland verfolgt werden, etwa in arabischen Ländern oder irgendwo in Asien oder in Osteuropa. Natürlich werden all diese Deutsche nach wie vor in Deutschland aufgenommen – wenn sie sich nicht von der deutschen Außenpolitik der Abspenstigmachung aller Auslandsdeutschen haben einschüchtern lassen und es dennoch schaffen, nach Deutschland zu kommen.

Nein, es geht mir um die Deutschen, die zunehmend in Deutschland politisch verfolgt werden. Die Verfolgung politischer Dissidenten in Deutschland ist beileibe nichts Neues. Es wurde darüber bereits verschiedentlich in den Vierteljahresheften berichtet, und ich erspare mir daher hier Wiederholungen für unsere Leser, von denen nicht wenige selbst Opfer einer Verfolgung wurden, vor der die ganze Welt die Augen verschließt, frei nach dem Motto, daß nicht sein kann, was nicht sein darf.

Neu dürfte dagegen sein, daß nun die Vereinigten Staaten von Amerika mit Ansinnen konfrontiert werden, ob sie Deutschen, die vom politischen System der Bundesrepublik Deutschland verfolgt werden, politisches Asyl gewähren sollen oder nicht. Der erste Fall einer solchen Asylgewährung begab sich im Jahr 1997, als der deutschen Angehörigen der Scientology-Kirche Frau Antje Victore von der US-Einwanderungsbehörde der Status eines politischen Flüchtlings zuerkannt wurde. Zwar wurden anschließend Stimmen laut, die von ihr vorgelegten eidesstattlichen Erklärungen zum Beweis für Verfolgung in Deutschland seien von Mitgliedern der Scientology-Kirche erstellt worden, ohne das sie ihre Mitgliedschaft erwähnt hätten (St. Petersburg Times, 26.7. 2000), zu einer Aberkennung des Status als politischer Flüchtling hat dies allerdings bisher meines Wissens nicht geführt.

Dem aufmerksamen Betrachter bundesdeutscher Medien wird nicht entgangen sein, daß Medien, diverse Lobbygruppen und vor allem die Lizenzparteien in der Bundesrepublik Deutschland seit etwa 1995 massiv zur Hatz gegen Scientology aufrufen und auch zu administrativen und legislativen Maßnahmen greifen, um diese „Sekte" zu bekämpfen. Man mag zu Scientology stehen wie man will, aber was in Deutschland seit etwa sechs Jahren vor sich geht, kann man wahrlich nur als politische Verfolgung einer religiösen Minderheit betrachten. Denn selbst wenn die Vorwürfe zuträfen, Scientology versuche, die Gesellschaft mittels geistiger Manipulationen ihrer Mitglieder und der Umwelt wirtschaftlich zu unterwandern und zu kontrollieren, so ist dies immer noch kein Grund zu den vor sich gehenden Verfolgungsmaßnahmen. Mit der gleichen Begründung ließe sich nämlich so ziemlich jede Religion verfolgen, angefangen von der katholischen Kirche mit ihrer massiven wirtschaftlichen Macht und geistig-dogmatischen Beeinflussung durch das Christentum bis hin zum Judentum, das man ja durchaus als Ideologie zur wirtschaftlichen Dominierung der Welt mittels geistiger Manipulation bezeichnen könnte.

Der Fall der Frau Victore war gewiß ein Präzedenzfall, mit dem die USA anerkannt haben, daß Deutschland die Menschenrechte verletzt. Das alleine schon war ein Paukenschlag. Damit sind wir allerdings noch lange nicht am Ende, denn die Verfolgung religiöser Minderheiten ist nur eine Facette bundesdeutscher Menschenrechtsbrüche, wie Sie als Leser der Vierteljahreshefte zweifelsohne wissen. Mit dem weitaus größeren Komplex der Verfolgung politisch rechtsgerichteter bzw. rechts eingeordneter, meist nationaler oder patriotischer Dissidenten sieht sich die US-Einwanderungsbehörde seit Mitte 2000 konfrontiert.

Der erste Fall war hier der von Hendrik Möbus. Er war vor Jahren in Deutschland wegen Beteiligung am Mord eines Minderjährigen mit „rechtsextremem Hintergrund" – was auch immer das in diesem Zusammenhang heißt – zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Nach Absitzen der Zweidrittelstrafe wurde er mit der Bewährungsauflage auf freien Fuß gesetzt, daß er keine politisch „rechtsextremen" Äußerungen machen dürfe. Da er sich an diese Auflage nicht hielt, wurde gegen ihn ein Haftbefehl zur Absitzen der Reststrafe erlassen, was Möbus dazu veranlaßte, in die USA zu fliehen. Anstatt aber sogleich um politisches Asyl zu bitten, überzog er seine Aufenthaltsgenehmigung und versteckte sich u.a. mit Hilfe des bekannten US-Aktivisten Dr. William Pierce. Auf Antrag der Bundesregierung schritt schließlich das FBI ein und verhaftete ihn auf ziemlich brutale Art (er verlor bei seiner Verhaftung einen Zahn und ihm wurde ein Arm gebrochen). In der Abschiebehaft stellte er schließlich einen Antrag auf Asyl, der aber letztlich abgelehnt wurde.

Bundesdeutsche Staats-Heuchelei

Sonderbriefmarke anno 1995, dem Jahr der meisten Bücherverbrennungen in der Geschichte der Bundesrepublik „Deutschland"

Der Fall war von Anfang an ziemlich aussichtslos, da das US-Asylrecht Gewaltkriminelle vom Asylrecht ausschließt. Zwar ist der unmittelbare Grund für den deutschen Haftbefehl gegen Möbus eine in Deutschland unerlaubte, aber in den USA von der Verfassung geschützte Meinungsäußerung, allerdings handelt es sich bei diesem Vergehen ja um die Übertretung einer Bewährungsauflage in einem Mordfall, und Einschränkungen der Bürgerrechte in Bewährungsfällen sind etwas durchaus Normales, mithin nichts, was die Menschenrechte prinzipiell untergräbt.

Im Oktober 2000 bekam die US-Einwanderungsbehörde dann aber einen zweiten Fall auf den Tisch, in dem ein deutscher, von den bundesdeutschen Behörden als »rechtsextemistisch« diffamierter Staatsbürger um politisches Asyl bat, nämlich den Fall des Germar Rudolf. Ich gehe davon aus, daß ich Ihnen meinen Fall hier nicht erläutern muß.

Während Sie diese Zeilen lesen, wird mein Fall gerade von einem Gericht der US-Einwanderungsbehörde behandelt. Es ist schwer, in dieser Angelegenheit eine Prognose zu stellen. Angesichts meiner außerordentlich wohldokumentierten Verfolgungsgeschichte müßte mein Antrag formell gesehen sehr rasch genehmigt werden, wenn, ja wenn ich Chinese, Kubaner, Russe oder Hottentotten wäre. Das Problem ist aber, daß ich die falsche Staatsbürgerschaft, die falschen „Feinde" und die falschen historischen Ansichten habe. Wie hinlänglich bekannt sein dürfte, werden unter solchen Umstände alle Regeln und Gesetze immer wieder auf wundersame Weise außer Kraft gesetzt. Ich habe es mir daher angewöhnt, als Optimist die Hoffnung nicht aufzugeben, als Realist aber auch mit dem Schlimmsten fertigzuwerden, sollte es denn eintreffen.

Man kann wohl davon ausgehen, daß die vom US-Einwanderungsgericht zu fällende Entscheidung nicht das letzte Wort in dieser Sache sein wird. Sollte ich siegen, wird die Anklagevertretung, also die US-Regierung, wohl in die Berufung gehen, genauso wie ich es im umgekehrten Falle tun werde. Der Kampf wird sich also noch über Jahre hinziehen können.

Schon wieder ein Rechtskampf? Seit Jahren predige ich allen Revisionisten, sie sollten nach Möglichkeit jedem Rechtskampf in Sachen Revisionismus aus dem Wege gehen, denn die herrschenden Regime würden niemals erlauben, daß man dort siegt. Dementsprechend ist jeder legale Kampf verlorene Zeit, verlorenes Geld, und verlorene Mühe.

Und warum kämpfe nun auch ich? Ganz einfach, weil es in diesem Verfahren nicht um den Holocaust geht, nicht um revisionistische Thesen, nicht darum, ob wir recht haben oder nicht. Es geht hier darum, ob die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer drakonischen Zensurpolitik die Menschenrechte verletzt und ob die Vereinigten Staaten von Amerika dies monieren oder ob sie davor die Augen verschließen und es somit genehmigen.

Es geht in diesem Verfahren also nicht um historische Inhalte. Seit Jahren meine ich, daß diese ohnehin nichts vor Gerichten zu suchen haben. Nein, es geht um die Frage der Menschenrechte, und ob die Verfassung der Vereinigten Staaten auch für Deutsche hält, was sie verspricht.

Bisher habe ich diesen Kampf verdeckt geführt, um in deutschen Amtsstuben und grönländischen Lobbybüros keine schlafenden Hunde zu wecken. Sämtliche Kosten für Anwälte, Übersetzer, Experten, Zeugen, Dokumente etc. wurden aus meiner Privatkasse finanziert – was vor allem auch deshalb möglich war, weil ich ehrenamtlich tätige Helfer hatte, die mir enorm viel Arbeit abnahmen, ohne dafür einen Pfennig zu verlangen – herzlichen Dank dafür!

Und nun zum Kern der Sache: Was, wenn ich Asyl bekomme? Dann hat die einzig verbliebene Supermacht, die Protektorats- und Besatzungsmacht Deutschlands offiziell anerkannt, daß Deutschland die Menschenrechte bricht. Dann ist es offiziell, daß es in Deutschland politische Verfolgung gibt, politische Gefangene, Zensur, Bücherverbrennung uvam. Dann ist es offiziell, daß politisch verfolgte Deutsche Asyl genießen … im Ausland. Dann kann man ganz offiziell aus den USA die friedliche Befreiung des deutschen Vaterlands von staatlichem Terror und von Verfolgung vorbereiten und unterstützen.

Und was ist, wenn ich abgelehnt werde? Dann haben die USA offiziell anerkannt, daß der Holocaust-Revisionismus ein Delikt ist, wegen dem man ins Gefängnis gesteckt werden darf. Dann haben die Vereinigten Staaten ihre First Amendment, ihren ersten Zusatz zu ihrer Verfassung, der die freie Rede garantiert, über Bord geworfen, und das Land der unbegrenzten Möglichkeit hört auf, das Land der Freien zu sein.

Ich bin in die USA gekommen, um entweder dem deutschen Volk die Freiheit zurückzubringen, oder aber, um sie hier in den USA durch die Dummheit der Behörden zerstört zu sehen.

General von Steuben wird hier in den USA als Held gefeiert, da er den US-Truppen entscheidend half, die Briten im Unabhängigkeitskrieg zu schlagen. Es war mithin ein Preuße, der zentral daran beteiligt war, den Amerikanern die Freiheit zu bringen. Nun bin ich hier, kein General zwar, sondern nur ein Obergefreiter, aber immerhin ein Preuße. Es liegt nun bei den US-Einwanderungsbehörden, ob ich Freiheit bringe oder ob sie mich zum Anlaß nehmen, ihre eigene Freiheit noch ein Stückchen weiter zu zerstören, quasi als Fortschreibung der Selbstzerstörung, die nach den Anschlägen vom 11. September bereits massive Schäden angerichtet hat.

Die Bundesrepublik ist immerhin ein Ziehkind der USA, und die heutigen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland sind im Prinzip nichts anderes als Auswüchse der von den USA Deutschland aufgezwungenen Umerziehung. Es ist daher nur angebracht, daß die USA nun auch dazu beitragen, die Suppe auszulöffeln, die sie uns Deutschen eingebrockt haben.

Es steht viel auf dem Spiel. Es wird interessant sein zu sehen, wie die Behörden hier ihren Weg finden zwischen Scylla und Charybdis.


Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 6(1) (2002), S. 2f.


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