Geistesfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland

Gutachten zum Fall Germar Rudolf

Von Dr. Claus Nordbruch

I. Theorie and Praxis

Es besteht kein Zweifel daran, daß Geistesfreiheit (Meinungs-, Informations-, Wissenschafts-, Versammlungs- und Religionsfreiheit) in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) grundgesetzlich geschützt ist. Zu welchem Grad werden diese theoretisch garantierten Grundrechte jedoch in der Praxis verwirklicht?

Begriff und Bedeutung von "Meinung"

Um darüber urteilen zu können, zu welchem Grad in der BRD Geistesfreiheit in der Praxis gewährleistet ist, muß vorab der Begriff "Meinung" geklärt werden: "Meinung" ist eine Äußerung, mit dem der Äußernde einen Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung leisten will. Meinungen sind Stellungnahmen, Anschauungen, Einschätzungen, Auffassungen, Wertungen und Werturteile. Gerade Werturteile wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich als »wertende Betrachtungen von Tatsachen«[1] einbezogen -, wobei es unerheblich ist, ob diese Meinungen "richtig" oder "falsch", "emotional" oder "rational" begründet sind, da sie notwendigerweise subjektiv sind. Für die Wertung einer Äußerung als Meinung ist das Element der Stellungnahme entscheidend - auf den Wert, die Richtigkeit oder die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es hierbei nicht an.

Ohne dem Fundamentalgrundrecht der Meinungs(äußerungs)freiheit, in dem Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Pressefreiheit wesentliche Aspekte bilden, kann es keine freie Willensbildung des Menschen geben.

»Die Meinungsfreiheit ist daher das höchste Gut der Bürger einer freien Gesellschaft; der Grad der Einschränkung der Meinungsfreiheit markiert den Grad der Entmündigung.«[2]

Des Schutzes durch das Recht auf Meinungsfreiheit bedürfen nur solche Meinungen, die im Gegensatz zu Meinungen der Herrschenden stehen.

»Wer apologetische Reden auf die Staatsgewalt hält, bedarf keines Schutzes. Er ist nicht bedroht. Bedroht ist nur der Opponent. Als Freiheit der "Andersdenkenden" erst hat politische Freiheit, hat Meinungsäußerungsfreiheit, ihre Bedeutung. Als solche ist sie historisch erkämpft worden: Von politischen Minderheiten, von Oppositionellen.«[3]

Der damalige Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum sprach zur Eröffnung der Frankfurter Buchmesse 1979 die weisen Worte:[4]

»Die Kritik ist das Lebenselement der politischen Kultur einer freiheitlichen Demokratie. Meinungs- und Informationsfreiheit garantieren diese Kritik. Sie sind essentielles und hervorragendes Freiheits- und Bürgerrecht. Das Buch ist wesentlicher Bestandteil dieser politischen Kultur. Es war immer Ideenträger und Transportmittel geistiger Entwicklungen [...] Wir müssen Kritik nicht nur tolerieren. Demokratische Haltung fordert, ihre Notwendigkeit zu bejahen [...] Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates oder irgendwelcher gesellschaftlichen Kräfte sein, zu bestimmen, was gedruckt werden darf und was nicht. Vielmehr haben wir die Freiheit zu gewährleisten, auch noch so Abwegiges zu drucken und zu lesen, solange hierdurch nicht verletzend in die Rechte anderer eingegriffen wird. Wir können nicht einerseits an die Einsicht des "mündigen Bürgers" appellieren, ihn aber auf der anderen Seite bevormunden wollen, wenn es um seine Lektüre geht.«

Dieser erfreulichen Erkenntnis ist kaum etwas hinzuzufügen; außer, daß Baum während seiner Amtszeit gegenteilig handelte. Seine Amtsnachfolger ebenso.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid von 1979, also im gleichen Jahr, als Minister Baum seine Anmerkung machte, betrachteten vier von fünf Journalisten die Pressefreiheit als bedroht. Unter den leitenden Angestellten der Rundfunkanstalten (Direktoren und Abteilungsleiter) betrachteten mehr als die Hälfte die Meinungsfreiheit als gefährdet.[5]

Im 1994 veröffentlichten Appell zur Freiheit der Presse seitens des Deutscher Journalisten-Verbandes, praktisch der Gewerkschaft der Journalisten in Deutschland, hieß es:[6]

»Justizbehörden und Politiker gefährden die Pressefreiheit in der Bundesrepublik: In jüngster Zeit haben sich die Übergriffe von Staatsanwaltschaften gegen Journalisten und Redaktionen in Presse und Rundfunk gehäuft; das Redaktionsgeheimnis wurde grob verletzt, das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten ausgehebelt. Parallel dazu drohen Politiker mit der Einschränkung der Pressefreiheit.«

Diese Beurteilung wurde im Sommer 2000 durch eine Äußerung des Internationalen Presseinstituts untermauert. Laut Direktor Johann Fritz befinde sich die BRD unter den Ländern, in denen die Redefreiheit nicht anerkannt werde, zumal:[7]

»Medien politisch oder wirtschaftlich unter Druck gesetzt und Journalisten persönlich bedroht werden oder Gesetze der Pressefreiheit widersprechen.«

Im März erhielt der Gutachter ein Schreiben des jetzigen Außenministers, Joschka Fischer, damals einfaches Bundestagsmitglied und Fraktionsvorsitzender der Grünen, worin er zugab:[8]

»Aber es gibt in der Tat in der Bundesrepublik auch weitgehende Einschränkungen der Meinungsfreiheit.«

Ebenfalls im März 1996 verlautbarte die Deutsche Forschungsgemeinschaft, das die Forschungsfreiheit, die im Grundgesetz garantiert ist, in Gefahr sei. In einem Memorandum forderte die Gemeinschaft, die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Forschung zu verbessern. Die Wissenschaft sei zunehmend bedroht durch Gesetze und Normen, Maßnahmen der Verwaltung, allgemeine gesetzliche Einschränkungen und sogar physische Gewalt gegen Wissenschaftler und ihre Einrichtungen.[9]

Zudem lege es die "politische Korrektheit" in Deutschland nahe, so Prof. Dr. Konrad Löw, Politologe an der Universität Bayreuth, bestimmte politische Tabus nicht anzurühren. Man gerate ansonsten in den Verdacht, wegen des Bruchs dieser Tabus rechtsextrem zu sein:[10]

»Von dort ist [es] nicht mehr weit bis zum Rechtsextremismus, und nichts wird in Deutschland - laut demoskopischer Umfragen - stärker verachtet als diese politisch-weltanschauliche Position.«

Dr. Rolf Kosiek, Vorsitzender der Gesellschaft für freie Publizistik, schrieb in einem Rundbrief am 6.4.1999, die Zunahme juristischer Maßnahmen gegen Verleger und Autoren aufgrund der Ausweitung von seit Dezember 1994 gültigen Sondergesetzen zur Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit im Bereich der Zeitgeschichte sei besorgniserregend. Kosiek kritisierte die »unverhältnismäßig hohen Haft- oder Geldstrafen«, mit denen besagte Berufsgruppe belegt würde. Diese Art der Strafverfolgung sei ein neuerlicher, gegen den Geist des Grundgesetzes gerichteter Versuch, »zur Abschaffung der Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Ziel, die rechte Publizistik zum Schweigen zu bringen und sie wirtschaftlich zu vernichten

In ganz ähnlicher Weise hatte bereits zwei Jahre zuvor der Eurokurier sein Augenmerk auf die Strafverfolgung unliebsamer Verleger gelegt. Mit dem verstärkten politischen Druck auf dissidente Verlage und Maßnahmen gegen rechte Bücher, so das Mitteilungsblatt für aktuelle Buch- und Verlagsnachrichten, wolle man offenbar die Existenz freiheitlich gesinnter Verlagshäuser vernichten.

Zusammengefaßt besteht eine große Lücke zwischen der theoretisch garantierten Geistesfreiheit und der praktischen Umsetzung in der Realität. Laut Generalmusikdirektor Prof. Rolf Reuter ist das intellektuelle Leben im heutigen Deutschland geprägt durch Gesinnungsterror gegen Andersdenkende.[11]

Der Holocaust als moralisches Fundament der Bundesrepublik Deutschland

Die bundesdeutschen Behörden in Politik, Justiz und an Schulen und Universitäten wie auch die Großmedien sehen den Holocaust als ein moralisches Fundament, wenn nicht gar als das entscheidende moralische Fundament der BRD an. Der Holocaust hat hier eine Allgegenwärtigkeit in der täglichen Routine erlangt. Die Gründe für diesen Umstand wurzeln im politischen Selbstverständnis des zeitgenössischen Deutschland. Geradezu wesentlich ist es, an dieser Stelle hervorzuheben, daß die demokratische Grundordnung der BRD von zwei elementaren Prinzipien gekennzeichnet ist:

  1. die Anerkennung der Alleinkriegsschuld Deutschlands für den Zweiten Weltkrieg und
  2. die Anerkennung des millionenfachen Mordes größtenteils rassisch Verfolgter während des Dritten Reiches.

Die BRD bestand gerade zehn Jahre, da formulierte der Politikwissenschaftler Theodor Eschenburg diese bundesdeutsche Basis, auf der der westdeutsche Staat aufgebaut wurde, wie folgte:[12]

»Die Erkenntnis von der unbestrittenen und alleinigen Schuld Hitlers ist vielmehr eine Grundlage der Politik der Bundesrepublik.«

Auch der einflußreiche Zeitgeschichtler Sebastian Haffner teilte diese Ansicht. Mehr noch, wer am heutigen Status quo (bezüglich der Kriegsschuldfrage) rüttle, der bedrohe gar die Grundlagen des europäischen Friedens.[13] Weiterhin zerstöre derjenige die Grundfesten des Selbstverständnisses der deutschen Gesellschaft, der Auschwitz leugne.[14] Diese Ansicht vertrat 1994 auch der ehemalige Landesgerichtspräsident Rudolf Wassermann:[15]

»Wer die Wahrheit über die nationalsozialistischen Vernichtungslager leugnet, gibt die Grundlagen preis, auf denen die Bundesrepublik Deutschland errichtet worden ist.«

Das Fundament, auf dem die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist, ist, wie der Gutachter zeigen wird, für die praktische Umsetzung der theoretischen Meinungsäußerungs- und Wissenschaftsfreiheit von gravierender Bedeutung. Es macht die Umsetzung unmöglich.

Läßt sich geschichtliche Wahrheit per Gesetz vorschreiben?

Im Januar 2000 gab der stellvertretende Direktor des Hannah-Arendt-Instituts in Dresden, Prof. Dr. Uwe Backes, eine im Grunde genommen selbstverständliche Äußerung von sich:[16]

»Mehr als 50 Jahre danach muß es möglich sein, daß die nachgeborenen Generationen im wissenschaftlichen Disput nüchtern und sachlich auch unkonventionelle Fragen aufwerfen. Junge Wissenschaftler müssen heiße Eisen aufgreifen dürfen.«

Es ist nichts falsch an dieser Meinung, sollte man meinen. Die Realität im heutigen Deutschland sieht anders aus.

Wie bereits erwähnt, dürfen Schriften nicht in die Indexliste aufgenommen werden, wenn sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dienen. Ohne hierfür die entsprechenden Beweise anzuführen, unterstellt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), daß sich gerade auf den Wissenschafts- und Forschungsparagraphen vor allem Autoren beriefen, denen es darum ginge, die Ursachen des Zweiten Weltkrieges unrichtig (sic!) darzustellen, bzw. die NS-Verbrechen zu verherrlichen, zu verharmlosen oder zu leugnen. Der Wissenschaft, Forschung und Lehre diene aber nur dann ein Medium, so die BPjS, wenn in ihm das Wesentliche erfaßt, sorgfältige Beobachtungen angestellt, Tatsachen genau wiedergegeben werden; wenn also der Studie eine Ernsthaftigkeit obliege.[17] Freilich unbeantwortet bleibt die Frage, wer sich aufgrund welcher Kompetenz befugt fühlt, Wissenschaftlern die Ernsthaftigkeit ihrer Forschungen abzusprechen und dementsprechend unedle Motive oder die Unrichtigkeit ihrer Ausführungen zu unterstellen.

Mitte der neunziger Jahre manifestierte sich die politische Rechtsprechung in der BRD: Im November 1991 referierte der amerikanische Staatsbürger Fred Leuchter in Deutschland über das Thema Judenvernichtung während des Drittes Reiches,[18] was vom Oberstudienrat Günter Deckert simultan übersetzt wurde. Aufgrund dieser Übersetzung verurteilte das Landgericht Mannheim Deckert im ersten Verfahren am 13. November 1992 wegen "Volksverhetzung" zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zu einer Geldstrafe von 10.000.- DM. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied am 15. März 1994, daß der Fall neu verhandelt werden müsse, da der Straftatbestand der "Volksverhetzung" von den Mannheimer Richtern nicht ausreichend dargelegt worden sei. Wieder setzten die Richter am 22. Juni 1994 das Strafmaß auf ein Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung fest. Im selben Zuge bescheinigten die Richter dem Verurteilten Charakterfestigkeit und edle Motive.[19] Deckert sei »ein Mann von hoher Intelligenz« und »eine charakterstarke, verantwortungsbewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen«.[20] Dennoch wurde Deckert für seine Übersetzung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er sich von deren Wortlaut nicht genügend distanziert habe. Seit wann und wo, außer in der BRD, muß sich ein Dolmetscher, noch dazu ein Simultandolmetscher, von einem nicht selbst verfaßten und aus einer anderen Sprache übersetzten Text distanzieren?[21]

Für viele Repräsentanten der BRD war diese Urteilsverkündung nicht hart genug. Für Regierungssprecher Schäfer (CDU) beispielsweise sind von diesem Urteil »schlimme Signale« ausgegangen, die er bedaure, und für Bundeskanzler Helmut Kohl war das Urteil »völlig unverständlich«,[22] wie immer man das auch bewerten mag. Der ehemalige SPD-Bundesgeschäftsführer Günter Verheugen bezeichnete das Urteil als den »unglaublichsten Justizskandal« der vergangenen Dekade.[23] Der deutsche P.E.N. erwog sogar einen Strafantrag gegen die Richter wegen Volksverhetzung, begnügte sich aber schließlich doch noch damit, Bundespräsident Roman Herzog um Intervenierung zu bitten. Der Jüdische Weltkongreß sah in dem Richterspruch, bei dem es sich um rechtes und antisemitisches Gedankengut handele, das bisher nur von Neonazis verwendet worden sei, »eine Attacke auf das jüdische Volk« und als »Freibrief für Nazis«.[24]

Was sich daran anschloß, ist nicht nur ein klares Anzeichen dafür, wie sehr die Meinungsfreiheit in der BRD tatsächlich geschützt ist, sonder auch inwieweit die Rechtsprechung wirklich unabhängig ist. Für ihre positive Charakterisierung Deckerts wurden die (sozialdemokratischen!) Richter Wolfgang Müller und Rainer Orlet vom Gerichtspräsidenten zunächst beurlaubt; ein bequemer Vorwand, eine vorzeitige Entlassung vorzubereiten. Die Suspendierung fand tatsächlich mit der vorzeitigen Pensionierung des Richters Orlet ihren für die BRD zu bezeichnenden Höhepunkt. Der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz hob das Urteil am 22. Juni 1994 wiederum auf. Deckert wurde anschließend seinem gesetzlichen Richter entzogen und von "willigen" Richtern in Karlsruhe zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Nur bei einigen wenigen Medien flammte das schlechte Gewissen noch einmal kurz auf, so war beispielsweise in der Welt und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. August 1994 bereits auf Seite zwei zu lesen:

»Ein Mann wie Deckert würde in den Niederlanden, in Großbritannien oder Dänemark nicht bestraft werden. In keinem einzigen Land Europas wäre er vor den Richter gekommen.«

Im April 1994 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, daß diejenigen, die die "Auschwitzlüge" verbreiten, also das Töten durch Gas von Millionen von Juden während des Dritten Reiches in Frage stellen, nicht länger durch die grundgesetzlich garantierte Meinungs(äußerungs)freiheit geschützt würden. Human Rights Watch, die nach Amnesty International größte Menschenrechtsorganisation, kommentierte diesen Entscheid mit den Worten:[25]

»Das Urteil des Gerichts scheint das geschützte Recht auf Rede- und Ausdrucksfreiheit über Gebühr einzuschränken«.

Als direkte Folge dieses Entscheides stimmte der Bundestag am 20. Mai 1994 einem "Auschwitz-Lügen-Gesetz" zu, in dem es im §130 Abs. 3 ausdrücklich heißt:

»Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §220a Abs. 1 [Völkermord] bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost«.

Diese für einen Rechtsstaat unhaltbare Gesetzgebung stieß auf heftige Kritik. Der liberale Publizist Horst Meier, der sich in der Vergangenheit schon oft öffentlich für die Meinungsäußerungsfreiheit des politisch Andersdenkenden eingesetzt hatte, verurteilte das "Auschwitz-Lügen-Gesetz" scharf. In der linksradikalen tageszeitung bezeichnete er »die Verknüpfung von Geschichtspolitik und Gewaltmonopol« als »Armutszeugnis für die Demokratie«. In seiner umfangreichen Stellungnahme hebt Meier hervor, daß die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen »die politische Freiheit potentiell aller zur Disposition gestellt und das demokratische Selbstbewußtsein korrumpiert« habe.[26]

Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig gab vor laufender Kamera in der 3-SAT-Fernsehsendung Bei Ruge am 10. März 1996 folgende bekennende Stellungnahme ab:

»Unsere Sicht von Meinungsfreiheit ist in der Tat anders als in den USA, das wissen Sie ja auch und haben vorhin schon darauf hingewiesen. Wir werden - und das finde ich einigermaßen bedrückend - binnen kurzem von den USA wegen unserer Bestrafung der Auschwitzlüge eine förmliche, hm, na, nicht 'ne Anklage, eine förmliche Rüge über die Vereinten Nationen bekommen, weil wir auf diese Art und Weise Meinungsfreiheit einschränken.«

Selbst der linken Süddeutschen Zeitung, die über sämtliche revisionistische Ambitionen erhaben ist, ist die eingeschlagene Marschrichtung aufgefallen. Am 8. Oktober 1998 stellte sie mit Recht fest, daß das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben habe, daß »nicht nur wertvolle, sondern auch falsche, ja verwerfliche Meinungen geschützt« seien.

»In der Tat wäre es absurd, wenn der Staat festschriebe, für welche Meinungen die Meinungsfreiheit gilt. Genau dies tut er aber im neuen Paragraphen 130 III StGB. Der Gesetzgeber gibt historische Tatsachen wieder und verbietet bei Strafe nicht nur, sie zu leugnen, sondern auch, sie anders zu bewerten, nämlich zu verharmlosen. [...] Wer aber mit dem Strafrecht kommt, begeht einen gefährlichen Weg. Er gefährdet die geistige Freiheit.«

Prof. Dr. Gottfried Dietze, Menschenrechtler an der John Hopkins Universität, meint, daß sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches gegen die »gehegte und gepflegte rechtliche Beschützung der Meinungsäußerung stellt und damit den Rahmen des allgemein Anerkannten mißachtet.« Er wirft auf diesen Gedanken die Frage auf,[27]

»ob er auch aus dem Rahmen des Grundgesetzes fällt und als verfassungswidrig erklärt werden muß. Die Schaffung des Grundgesetzes war eine begrüßenswerte Entscheidung gegen den nationalsozialistischen Machtstaat. Damalige Bemühungen, einen Rückfall in eine Diktatur zu verhindern, sind verständlich, auch wenn sie Grundrechte diesbezüglich beschränkten. Ob angesichts der Tatsache, daß die Gefahr eines solchen Rückfalls nicht besteht, fast ein halbes Jahrhundert danach eine Bestimmung wie die des Paragraphen 130 StGB. gerechtfertigt ist, ist zweifelhaft, und ich möchte das verneinen.«

Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke empfindet die politische Justiz gegen rechts als

»Gesinnungsjustiz, bei der es vor allem um die rechtliche Sanktionierung individueller inkriminierter Meinungen, letztlich aber auch um die staatliche Regulierung gesellschaftlicher Kommunikation geht. [...] Politische Justiz gegen rechts [...] richtet sich daher vornehmlich auf die Ebene der öffentlich geäußerten Meinungen und Gesinnungen. Die Schwelle des Strafrechts setzt gegen rechts viel früher ein als gegen links. [...] Daß Gesinnungen nicht unter Strafe gestellt werden dürfen, daß auch Meinungen, die der historischen Wahrheit zuwiderlaufen, als individuelle Äußerungen legitim sind, daß die Allgemeinheit des Gesetzes verbietet, bestimmte Meinungen zu kriminalisieren, daß der Staatsanwalt nicht Sanitäter sein kann, um die Gesellschaft vor Ansteckung durch Ideologie zu bewahren, all diese hehren Grundsätze des liberalen Rechtsstaates gelten oft wenig, wenn es gegen rechts geht.«[28]

Sogar Dr. Wolfgang Schäuble, vormaliger Bundesinnenminister, gestand am 24.4.1996 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

»Man könnte, wenn man in einem abstrakten Raum wäre, natürlich trefflich darüber streiten, daß es unter juristischen Gesichtspunkten eigentlich Unfug ist, Meinungsäußerungen zu verbieten«.

Es ist verständlich, wenn die Bundesregierung alles versucht, einem neuen Antisemitismus vorbeugend entgegenzuwirken. Aber die Hysterie, mit der das Gesetz und alle mit ihr verbundenen Verordnungen in die Praxis umgesetzt wird »übersteigert aktive Verneinung des Antisemitismus. Die Erkenntnisse der Philosophie belegen, daß das auf ein Wollen des Unmöglichen hinausläuft. Die Maßnahmen werden das Gegenteil des offiziell Beabsichtigten bewirken«, denn was die verantwortlichen Politiker augenblicklich tun, läuft

»de facto auf ein nachhaltiges Schüren von Rassenhaß hinaus. Eine Politik aber, die Rassismus dämpfen will und ihm, wo er sich schon nicht ganz vermeiden läßt, eine unbedeutende Nebenrolle im politischen Geschehen zuweisen will, muß auf übersteigerte Gegenmaßnahmen verzichten. Die Anwendung unverhältnismäßiger Mittel bewirkt dialektisch das Gegenteil. [...] Besonnenheit im Umgang mit diesen Fragen und Wahrung der demokratischen Prinzipien in einer offenen, von Gesinnungsjustiz unbeeinträchtigten Diskussion wäre sicher eine gute Voraussetzung für eine friedliche Zukunft. Wenn sie neue Katastrophen vermeiden wollen, müssen die politisch Verantwortlichen in den deutschen Parlamenten und Behörden zu solcher Besonnenheit auf dem Boden uneingeschränkter Meinungsfreiheit finden. Sie müssen ganz besonders in diesem Punkt den Menschenrechten, die sie auf dem Papier anerkannt haben, auch in ihrem Lande Geltung verschaffen. Dabei ist dem Recht auf Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik der gleiche Stellenwert einzuräumen wie in anderen demokratischen Ländern. Interessengegensätze und Meinungsverschiedenheiten sollten mit Worten und nicht mit Waffen ausgetragen werden. Das freie Wort möge die Waffen überflüssig machen. Diese Chance hat es nur, wenn es erlaubt ist.«[29]

Diese Sondergesetze, die zunehmend eingeführt und gegen Autoren, Journalisten, Verleger und Wissenschaftler wegen ihrer Meinungsäußerungen angewandt werden, haben nichts mehr mit vertretbaren Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu tun, sondern sind eindeutige Beweise für die einseitige Beschneidung der Presse-, Meinungsäußerungs- und Wissenschaftsfreiheit in der BRD und damit für die Aufhebung der Geistesfreiheit dort. Diese Gesetze, und insbesondere §130 StGB, sind Eingriffe des Staates in die Diskussion bestimmter Fragen der Zeitgeschichte und müssen daher abgelehnt werden. Dieser "Wahrheitsparagraph" bedeutet nichts weniger als die staatliche Beschneidung geistiger Auseinandersetzung und behindert damit die freie politische Willensbildung, was einem tatsächlich freiheitlichen Staat unwürdig ist, da er ihn ad absurdum stellt.

II. Büchervernichtung und Verfolgung Intellektueller

Bezüglich der Strafverfolgung von Autoren (sowie Herausgebern, Journalisten, Verlegern, Wissenschaftlern und sogar Buchhändlern und Druckern) und dem Verbot und der Vernichtung von Büchern sowie Zeitschriften und anderen Informationsträgern in der BRD unterscheidet man zwei verschiedene Stufen. In der ersten Stufen werden Schriften auf den Index gesetzt, in der zweiten schließlich werden sie gerichtlich eingezogen, wonach gewöhnlich deren physische Vernichtung folgt. Die Indizierung erfolgt durch die BPjS.

»Es ist hervorzuheben und ganz besonders deutlich zu machen, daß von der BPjS indizierte Bücher und Schriften Medien sind, für die nicht mehr geworben werden darf. Sie dürfen auch nicht mehr öffentlich verkauft werden. Selbst die bloße Nennung des Titels eines indizierten Werks ist verboten. Die Verkaufsmöglichkeiten sind somit überaus bescheiden. Indizierte Schriften sind faktisch nur unter dem Ladentisch zu erhalten - und damit auch für Erwachsene praktisch nicht mehr zugänglich. Faktisch handelt es sich bei einer Indizierung um Zensur. Das Bundesverwaltungsgericht gab bereits 1967 zu: "Die Indizierung einer jugendgefährdenden Schrift kommt [...] fast ihrem Verbot gleich. Sie bedeutet einen schweren Eingriff in die Rechte des Verfassers und Verlegers. Darüber hinaus stellt sie eine empfindliche Beschränkung des Informationsrechtes der Erwachsenen dar."«[30]

Von der Kriminalisierung und Rufschädigung des betroffenen Autors ganz zu schweigen.

Als Folge dessen sehen sich Autoren häufig einer Kriminalisierung und Diffamierung ausgesetzt. Das Ansehen des Autors wird erschüttert und letztlich zerstört, dies insbesondere nach der gerichtlichen Einziehung seiner Schriften.

Erste Beispiel der Buchzensur: Der Fall Dr. Wilhelm Stäglich

1979 hatte das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bei der ihm unterstehenden BPjS einen Antrag auf Indizierung des Buches Der Auschwitz-Mythos von Wilhelm Stäglich, einem promovierten Juristen und Richter am Hamburger Finanzgericht gestellt, mit der Begründung, es bestreite »die systematische Judenvernichtung in Auschwitz« und liefe »damit dem Gedanken der Völkerverständigung zuwider«.[31] Weiterhin wurde dem Buch auf unwissenschaftliche Weise sein wissenschaftlicher Charakter abgesprochen. Grund genug für die BPjS, das Buch mit der Begründung zu indizieren, die Studie desorientiere Kinder und Jugendliche sozialethisch.

Es blieb jedoch nicht nur bei der Indizierung des Buches. Vielmehr kam es noch zu einem Gerichtsverfahren, da Der Auschwitz-Mythos den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfülle. 1982 wurde das Werk von Stäglich schließlich beschlagnahmt und eingezogen. Eine umgehende Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen, die Verfassungsbeschwerden des Verlegers und des Autors nahm das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung »Aussichtslosigkeit« nicht an.

Doch damit noch nicht genug: Am 24. März 1983 erkannte die Universität Göttingen Stäglich seine Doktorwürde mit der Begründung ab, er habe seinen 1951 verliehenen Doktorgrad mißbraucht. Pikanterweise stützte sich hierbei die Rechtsprechung auf das Reichsgesetz über die Führung akademischer Grade vom 7.6.1939 (Reichsgesetzblatt I, S. 985) und die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 21.7.1939 (Reichsgesetzblatt I, S. 1326), denen zufolge ein akademischer Grad wieder entzogen wird, wenn sich sein Träger zum Führen eines solchen Grades als unwürdig erweist. Zwischenzeitlich wurden sowohl das Buchverbot als auch die Aberkennung der Doktorwürde von diversen Gerichten bestätigt. Hinsichtlich der Verurteilungen und Maßnahmen gegen Wilhelm Stäglich wollen wir uns mit dem Rechtsgelehrten Eckhard Jesse fragen, »ob diese Vorgehensweise wirklich nötig gewesen ist. Außenstehende könnten glauben, an den Thesen Stäglichs sei "doch etwas dran".«[32] Zu diesem Vorwurf kommt erschwerend hinzu, daß das Buch seit Jahren im Ausland neu aufgelegt und vertrieben wird.

In entwaffnender Einfachheit und Logik äußerte sich ein mündiger Bürger in einer der größten deutschen Tageszeitungen und stellte den Stäglich-Skandal ohne Umschweife bloß:[33]

»Kein Ernstzunehmender bezweifelt, daß Juden im Dritten Reich verfolgt und ermordet wurden. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, muß in einem Rechtsstaat aber doch wohl untersuchen dürfen, was glaubwürdig, was unglaubwürdig und was gar technisch unmöglich ist. Wenn Gesetze die historische Forschung zu diesem Komplex verbieten, wenn Sachverständige bei Strafandrohung nicht aussagen dürfen, dann kommt man doch zwangsläufig zu der Vermutung, daß an den Deutschland so schwer belastenden Beschuldigungen vieles nicht der Nachprüfung standhalten würde.«

Nun heißt es doch in § 1 Abs. 2 GjS u. a., daß Schriften nicht in die Indexliste aufgenommen werden dürfen, wenn sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dienten. Auch das BPjS stellt, den Schein von Rechtsstaatlichkeit wahrend, fest:

»Grundsätzlich darf, was der Wissenschaft, Forschung und Lehre dient, nicht indiziert werden.«

Nur ist die BPjS der Auffassung, daß sich gerade auf den Wissenschafts- und Forschungsparagraphen vor allem Autoren beriefen, denen es darum ginge, die Ursachen des Zweiten Weltkrieges unrichtig (sic!) darzustellen bzw. die NS-Verbrechen zu verherrlichen, zu verharmlosen oder zu leugnen. Der Wissenschaft, Forschung und Lehre diene aber nur dann ein Medium, so die BPjS, das BVerfG kopierend, wenn in ihm das Wesentliche erfaßt, sorgfältige Beobachtungen angestellt, Tatsachen genau wiedergegeben würden; wenn also der Studie eine Ernsthaftigkeit obliege.[34]

Freilich unbeantwortet bleibt die Frage, wer sich aufgrund welcher Kompetenz befugt fühlt, beispielsweise Stäglich die Ernsthaftigkeit seiner Forschungen abzusprechen und dementsprechend unedle Motive oder die Unrichtigkeit seiner Ausführungen zu unterstellen.

Zweites Beispiel der Buchzensur: Der Fall Udo Walendy

Am 28.8.1978 beantragte das Jugendamt Hamm die Indizierung des Buches Wahrheit für Deutschland. Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges von Udo Walendy, das 1964 in erster Auflage erschien und seitdem mehrmals neuaufgelegt wurde, mit der Begründung, das Buch widerspreche "historischen Tatsachen". Hierfür blieb die BPjS freilich die entsprechenden Beweise schuldig. Jedenfalls sei die Wahrheit Für Deutschland geeignet, »Jugendliche sozialethisch zu verwirren und in der Entwicklung zu gefährden«. Daraufhin beauftragte das zwölfköpfige Gremium der BPjS das vom Bund und den Ländern finanzierte Münchener Institut für Zeitgeschichte, in einem Gutachten den Wahrheitsgehalt des Buches festzustellen. Hermann Graml, Angestellter des Instituts, sprach dem Buch den Wahrheitsgehalt gänzlich ab. Wahrheit Für Deutschland sei »als gefährlich« zu bezeichnen. Auch Graml lieferte keine Beweise für seine folgenreiche Behauptung. Das hinderte die BPJS jedoch nicht, das »gefährliche« Buch 1979 zu indizieren.

1980 legte der Historiker Georg Franz ein weiteres, allerdings der Auffassung des Instituts für Zeitgeschichte entgegengestelltes Gutachten beim Verwaltungsgericht Köln vor, in dem die Wissenschaftlichkeit des Buches sehr wohl bestätigt und ausdrücklich hervorgehoben wurde. Daraufhin hob 1984 das Oberverwaltungsgericht Münster die 1979 von der BPjS angeordnete Indizierung des Buches mit der Begründung auf, daß ein Großteil des Gutachtergremiums das Buch entweder nicht gelesen hatte oder aber die Prüfer nicht über die notwendige fachliche Sachkompetenz verfügten. Wörtlich heißt es in dem Urteil (Az.: 20 A 1143/81), daß die Entscheidung der Bundesprüfstelle, das Buch zu indizieren, »an einem Informationsdefizit der beurteilenden Personen« leide und damit gegen anerkannte Grundsätze der Ausübung des der Bundesprüfstelle zustehenden Beurteilungsspielraums« verstoße.

Trotz dieser eindeutigen Entscheidung glaubte die Bundesregierung am 20.3.1984 gegen dieses Urteil mit der Behauptung, das Buch sei »nicht zu Zwecken der Wissenschaft zu dienen bestimmt«, Revision einlegen zu müssen. Daraufhin beschloß das Bundesverwaltungsgericht am 3.3.1987, das Buch wieder zu indizieren.[35] Der politische Tischtennismeinungsfreiheitsthriller war bei weitem noch nicht ausgestanden. Das neuerliche Urteil des BVerwG wurde vom Autor nicht akzeptiert. Walendy beantragte Revision beim Bundesverfassungsgericht, das am 11.1.1994 zu seinen Gunsten entschied, da das Buch sehr wohl in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG falle:[36]

»Auch Jugendliche können nur dann zu mündigen Staatsbürgern werden, wenn ihre Kritikfähigkeit in Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Meinungen gestärkt wird. Das gilt in besonderem Maße für die Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen Geschichte. Die Vermittlung des historischen Geschehens und die kritische Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen können die Jugend sehr viel wirksamer vor Anfälligkeit für verzerrende Geschichtsdarstellungen schützen als eine Indizierung, die solchen Meinungen sogar eine unberechtigte Anziehungskraft verleihen könnte.«

Damit wurde die Indizierung von Wahrheit Für Deutschland aufgehoben. Die deutsche Zensurbehörde jedoch fand sich damit nicht ab und setzte sich einmal mehr über das Urteil des höchsten deutschen Gerichts hinweg. So wurde das Buch am 3.11.1994 mit der Begründung, es würde auf eine »Reinwaschung Hitlers von jedweder Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges« abzielen und sei damit als »jugendgefährdend im Sinne von § 1 Absatz 1 GjS« zu betrachten, erneut indiziert. Im sich daran anschließenden Rechtsstreit jedoch hob das oberste deutsche Gericht diese Zensur erneut auf.

Der "Fall Walendy" war damit allerdings nicht zu Ende. 1996 wurde dieser Verleger und Historiker ohne Vorstrafe vom Landgericht Bielefeld wegen "Volksverhetzung" und "Unbelehrbarkeit" zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt[37] sowie kurz darauf zu weiteren 14 Monaten durch das Landgericht Herford, beides wegen verschiedener Ausgaben von Walendys geschichtsrevisionistischer Zeitschrift Historische Tatsachen. Die vom Gericht angegebenen Gründe waren milde ausgedrückt recht seltsam: Walendy wurde für etwas verurteilt, das er nicht geschrieben hatte, was laut Gericht bedeutet, er habe sich nicht genügend mit Ansichten auseinandergesetzt, die seinen revisionistischen Ansichten widersprechen.[38] Walendys anschließende Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen.[39] Wie die Entwicklung des Falles Walendy zeigt, waren die Behörden offenbar nicht an einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung um Walendys Hypothesen interessiert, sondern lediglich daran, die Existenz eines lästigen Dissidenten zu vernichten.

Anfang 1996 wurden Walendys Büro- und Privaträume erneut von der Polizei durchsucht. Datenträger wurden kopiert, Bücher, Zeitschriften, Ordner und Sicherheitskopien von Datenträgern beschlagnahmt. In einem Brief an seine Kunden vom 28.2.1996 teilte Walendy mit, daß er sich der ihm aufgezwungenen Gewalt beuge:

»In einer für mich und meine Familie so außerordentlich eskalierten Situation, da die Verhältnismäßigkeit der Mittel offenbar nicht mehr gewahrt wird, dürfte es mir wohl auf Grund behördlicher Einwirkung nicht mehr möglich sein, die von mir vorgesehene und von Ihnen, wie ich aus vielen Gesprächen weiß, erhoffte Arbeit fortzusetzen. Wissenschaft setzt Freiheit der Forschung voraus. Das für das Frühjahr traditionsgemäß vorgesehene Lesertreffen kann ich aus Verantwortungsbewußtsein auch Ihnen gegenüber nicht durchführen.«

Im Herbst 1997 trat der herzkranke, mittlerweile 70jährige Walendy seine Haftstrafe an. Zu allem Überfluß wurde Walendy am 15.9.1999 vom Oberkreisdirektor Herford auch noch offiziell mitgeteilt, daß ihm seine Gewerbelizenz zur Führung seines Verlags und der ihm angeschlossenen Versandbuchhandlung entzogen worden sei. Als Grund wurde angegeben, nach dem Gesamtbild seines Verhaltens sei die Gewähr nicht geboten, daß er seinen selbständigen Gewerbebetrieb künftig ordnungsgemäß, sprich im Einklang mit den bestehenden Gesetzen, in der Weise führe, daß Belange der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt würden. Walendy wurde Anfang 2001 aus der Haft entlassen und steht nun mittellos da.

Die aus politischen Gründen erfolgende Verfolgung von unliebsamen Wissenschaftlern zielt also auch, wie am Beispiel Walendy ganz deutlich zu sehen ist, auf die existentielle Vernichtung ab.

Drittes Beispiel der Buchzensur: Der Fall Trutz Hardo

Jede Kritik in der BRD an Israel, jüdischen Politikern oder dem jüdischen Volk als solchem ist immer ein riskanter Balanceakt auf des Messers Schneide. Wegen der offiziellen deutschen Politik während des Dritten Reiches war jede bundesdeutsche Regierung äußerst sensibel bezüglich der Beziehungen zu Israel und den Juden und wird dies auch zukünftig sein. Obwohl diese Haltung auf den ersten Blick verständlich sein mag, so hindert einen dies an einer freien und objektiven Auseinandersetzung mit diesen Themen.

Um im heutigen Deutschland verfolgt zu werden, bedarf es durchaus nicht einer antisemitischen Einstellung. Es reicht schon, eine Meinung zu äußern, die nicht mit der offiziellen Meinung im weiteren Sinne deckungsgleich ist. Zum Beweis dieses Umstandes gibt es kaum ein besseres Beispiel als die Strafverfolgung und Verurteilung des esoterischen Autors Trutz Hardo alias Tom Hockemeyer zu beleuchten.

Trutz Hardo ist ein Anhänger des Glaubens an die Wiedergeburt und ein Experte der sogenannten Rückführungstherapie. In den 90er Jahren hat er zu diesen Themen ein halbes Duzend Bücher und einige Videos und CDs verfaßt.[40] Hardo glaubt an das Konzept des Karma, das in Indien weit verbreitet ist. Kernpunkt dieses Glaubens ist die Wiedergeburt des Menschen. Während seines Lebens ernte der Mensch, was er sich durch Taten in seinem/n vorhergehenden Leben verdient habe. Pech und Krankheiten seien danach zum Beispiel die Folgen böser Taten in früheren Lebenszeiten. Der Doktrin des Karma folgend entscheide nicht der freie Wille über unser Leben auf Erden. Dies gelte für jedermann.

1996 schrieb Trutz Hardo den Roman Jedem das Seine. Darin beschreibt er als Fiktion die Anwendung der Karma-Doktrin auf die Verfolgung der Juden und den Massenmord an Juden während des Dritten Reiches. Tatsächlich stellte er eine Verbindung her zwischen ihrem grausamen Schicksal und ihren Taten in vorhergehenden Leben, freilich im Sinne der Karma-Doktrin. Kurz nach der Veröffentlichung des Romans wurde Hardo wegen Volksverhetzung verfolgt, nachdem er von linken Interessengruppen angezeigt worden war. Es gelang dem Angeklagten zwar vor Gericht nachzuweisen, daß er nicht antisemitisch eingestellt ist. (Hardo bezweifelt die Massenvergasung von Juden im Dritten Reich nicht, ganz im Gegenteil: er schätzt die Zahl der Opfer gar auf elf Millionen.) Unter seinen engsten Freunden befinden sich mehrere Rabbiner.[41] Während des 6-Tage-Krieges im Jahr 1967 kämpfte er gar als Freiwilliger auf Seiten Israels gegen die Araber.

Dennoch wurde Hardo am 4. Mai 1998 vom Amtsgericht Neuwied zu einer Strafe von DM 4.000 DM verurteilt, was in der Berufung vor dem Landgericht Koblenz am 21. Mai 2000 auf DM 5.400 hochgesetzt wurde. Zudem wurde sein Buch Jedem das Seine auf den Index gesetzt sowie per Gerichtsbeschluß eingezogen. Im deutschsprachigen Ausland ist es allerdings nach wie vor erhältlich.

Die linksliberale Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union protestierte gegen die Verurteilung in der ersten Instanz. In einem Appell an das Koblenzer Gericht schrieb der Bundesvorsitzende Till Müller-Heidelberg:[42]

»Es muß möglich sein, esotherische Bücher - auch mit dem Normalmenschen verquer erscheinenden Ansichten - zu schreiben. Dies hat mit Volksverhetzung oder Beleidigung von Bevölkerungsgruppen nichts zu tun. Die Kunst- und Meinungsfreiheit gilt nicht nur für den Mainstream, sondern auch für Links und Rechts, auch für nur schwer nachvollziehbare esotherische Anschauungen«

Diese berechtigte Kritik hatte jedoch keinen Einfluß auf die Sichtweise der Koblenzer Richter.

Interessanterweise wurde Hardos Sichtweise kurz nach seiner Verurteilung von einer Seite gestützt, die man kaum für selbstverständlich erachten würde: Die Unterstützung kam von Rabbiner Ovadia Joseph, Vorsitzener der israelischen orthodoxen Shas-Partei, der drittgrößten in der Knesset vertretenen Partei. Während einer Predigt am 5. August 2000 beschrieb er die sechs Millionen jüdischen Opfer als die »Wiedergeburt der Sünder, die auf die Erde zurückgesandt wurden, um für ihre Sünden zu büßen.«[43]

Seit seiner Verurteilung wird der einst angesehene Esoterik-Experte Trutz Hardo von seinen vormaligen Kollegen wie ein Aussätziger behandelt. Sein Ansehen wurde zerstört. Laut Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2000 muß es Hardo nun über sich ergehen lassen, von den Massenmedien als »antisemitischer Esoteriker« bezeichnet zu werden, da es sich bei diesem Werturteil nicht um eine Beleidigung sondern nur um eine Meinungsäußerung handele. Für jede sich aus solchen Anwürfen ergebenden Schäden trage Hardo selbst die volle Verantwortung. Die Folgen dessen waren vorhersehbar: Hardo wird seither von Kongressen und Vorträgen ausgeladen, wodurch seine wirtschaftliche Existenz bedroht ist.[44]

Der Fall Prof. Dr. Werner Pfeifenberger

Nicht jeder ist stark genug, um dem Druck standzuhalten, der im Laufe derartiger Verfolgungsmaßnahmen auf einen ausgeübt wird. So beging der Politologe Prof. Dr. Werner Pfeifenberger (Uni Münster) im Mai 2000 nach jahrelanger Verfolgung Selbstmord. Wie konnte es so weit kommen?

1994 wurde ein von Pfeifenberger verfaßter Beitrag des Titels »Internationalismus gegen Nationalismus - eine unendliche Todfeindschaft? Geschichtlicher Werdegang und heutige Gestalt« in dem Sammelband Freiheit und Verantwortung. Jahrbuch für politische Erneuerung 1995 veröffentlicht, einer Publikation des Freiheitlichen Bildungswerkes Politische Akademie der Freiheitlichen Partei Österreichs. Zu diesem Sammelband hatten viele hochangesehene deutsche wie österreichische konservative Intellektuelle beigetragen, darunter renommierte Universitätsprofessoren, Generäle, Autoren und Juristen, z.B. Prof. Dr. Günter Rohrmoser (Philosoph), Prof. Dr. Otto Kimminich (Jurist), Dr. Franz Uhle-Wettler (General der Bundeswehr), Heinrich Jordis von Lohausen (General des Österr. Bundesheer), Marion Gräfin Dönhoff (Herausgeberin der Zeit) und Prof. Dr. Klaus Hornung (Politologe).

Privat nahm sich Prof. Pfeifenberger das Recht heraus, in rechten Periodika Beiträge zu veröffentlichen. Er hatte überdies ein Lehrstuhlangebot der Universität Stellenbosch angenommen, als Südafrika noch von Weißen regiert wurde. Derlei politische Aktivitäten erscheinen politisch unkorrekt genug gewesen zu sein, um einige einflußreiche linke Interessengruppen zu einer "antifaschistischen" Treibjagd gegen Pfeifenberger aufzureizen, angeführt vom linksradikalen Wiener Dokumentationszentrum des Österreichischen Widerstandes und dem Wissenschaftsministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen unter Ministerin Anke Brunn (SPD). Pfeifenberger wurde beschuldigt, mit seinem oben erwähnten Beitrag den Nationalsozialismus verharmlost und antisemitische Thesen verbreitet zu haben.

(Der Brief wurde von unbekannt zusammengeschnitten)

Es waren nicht nur linke Gruppen und die Medien, die Prof. Pfeifenberger fortwährend angriffen. Massive Eingriffe erfolgten auch von seiten der deutschen Behörden, die sich offenbar der Kampagne gegen den österreichischen Akademiker hastig und ohne kritische Prüfung der erhobenen Vorwürfe angeschlossen hatten. In einem Schreiben von Prof. Dr. Hochmuth vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen an Prof. Dr. Werner Pfeifenberger vom 11. Juni 1996 heißt es:

»Im übrigen gedenke ich nicht, mit Ihnen über einzelne Passagen Ihres Artikels "Internationalismus gegen Nationalismus - eine unendliche Todfeindschaft" und darüber in eine Diskussion einzutreten [...]. Mir liegen Bewertungen von Wissenschaftlern vor, die sich mit der Tendenz und dem Geist des Artikels kritisch auseinandersetzen und dabei zu einem Ergebnis kommen, das mit meiner eigenen Einschätzung übereinstimmt. Danach läßt der Artikel die Interpretation zu, daß Sie dazu neigen, die deutsche Schuld an der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges zu leugnen und den Holocaust als Überreaktion auf die jüdische "Überfremdung" zurückzuführen, den Kampf gegen die jüdische "Hochfinanz" zu rechtfertigen und Hitlers Rassenpolitik als positive Reaktion auf jüdischen "Verfolgungswahn" hinzustellen.«

Diffamierende Veröffentlichungen, gewaltsame Versuche, Pfeifenbergers Vorlesungen zu stören, Beschimpfungen und Unterstellungen - eben die ganze Palette antifaschistischer Argumentationskraft wurde aufgefahren, um den unliebsamen Professor mundtot zu machen und ihn seines Lehrstuhls zu entheben. Das für den bezeichnenden Zustand bundesdeutscher Geistesfreiheit Absehbare geschieht: 1996 wurde Pfeifenberger seines Amtes als Hochschullehrer enthoben und fristlos unter Wegfall der Bezüge entlassen. Mühsame und kostspielige Gerichtsprozesse folgten. Den Arbeitsprozeß gewann der Geschmähte. Er mußte im Vergleichswege wieder in Amt und Würden eingesetzt werden. Die ihm vorenthaltenen Bezüge wurden ihm nachgereicht, die Prozeßkosten wurden bezahlt. Der materielle Schaden konnte also begrenzt werden. Aber inwieweit ist nach der Rufschädigung des Wissenschaftlers eine freie geisteswissenschaftliche Forschung noch möglich?

Die Meinungslobby konnte sich hiermit jedoch nicht zufrieden geben. Zu Beginn des Jahres 2000 blies die Wiener Staatsanwaltschaft zum letzten Gefecht und warf ihre stärkste Waffe an vorderste Front: Sie klagte den widerwillig rehabilitierten Professor der nationalsozialistischen Wiederbetätigung an, was in der freien Republik Österreich mit dem Kaliber der bundesdeutschen § 130 StGB zu vergleichen ist. Nun sah sich Pfeifenberger genötigt, Bilanz über seine weitere Zukunft zu ziehen. Was stand ihm bevor, was waren seine Aussichten? Der ehemalige österreichische Nationalrat Dr. Otto Scrinzi faßte seine Gedankengänge zusammen: Ein neues Verfahren vor einer Justiz, der er nicht mehr trauen konnte; "Sachverständige", die befangen waren; neuerliche Enthebung von der Hochschule und neuerlich als "Nazi-Professor" durch die Mangel in allen Medien gezogen zu werden. Diesen ernüchternden Aussichten zog Werner Pfeifenberger nach Zustellung der Ladung zum Geschworenenprozeß am 28. Juni 2000 den Freitod vor. Seine Freunde schrieben in seiner Todesanzeige die wahren Worte:[45]

»Der Haß hat ihn in den Tod getrieben. Ein hervorragender Wissenschaftler wurde zum Opfer von Denk- und Diskussionsverboten.«

III. Revisionismus

Der Historikerstreit

Im Juni 1986 brach unter deutschen Historikern und anderen Geisteswissenschaftlern ein Streit über grundlegende Methoden bezüglich der Behandlung der jüngsten deutschen Zeitgeschichte aus.

Der Historiker Dr. Ernst Nolte, Professor an der Freien Universität zu Berlin, veröffentlichte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in einem Aufsatz unter der Überschrift »Vergangenheit, die nicht vergehen will« seine Gedanken einer künftig präziseren Geschichtsschreibung, also einer, in der auf viele der noch aus der Zeit der Umerziehung stammenden Entstellungen und Verzerrungen verzichtet werden müßte. In diesem Aufsatz vertrat Nolte also eine Meinung, die das bis dahin fast unberührte Tabu der Nachkriegsgeschichtsbetrachtung in der BRD angriff. Nolte meinte, die jüngste deutsche Vergangenheit sei zu einem Schreckbild gemacht worden, das vor allem durch einseitige Schuldzuweisung und Nichtberücksichtigung historischer Ereignisse gekennzeichnet sei.

Etwa zur gleichen Zeit erschien das Buch Zweierlei Untergang. Die Zerschlagung des Deutschen Reiches und das Ende des europäischen Judentums von Dr. Andreas Hillgruber. In diesem Buch verurteilte der Kölner Geschichtsprofessor - ähnlich wie sein Kollege Nolte - die einseitige bundesdeutsche Geschichtsschreibung. Diese gebe Ereignisse verkürzt wieder und vernachlässige eine allumfassende Beurteilung der Geschehnisse - wie man es von einer geisteswissenschaftlichen Auseinandersetzung erwarten muß. Insbesondere rührte Hillgruber an dem Tabu der Forschung nach den Motiven und der Schuld der Alliierten am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges und zerstörte das Bild der friedliebenden und uneigennützig handelnden Gegner Deutschlands.

In etwa die gleiche Kerbe schlug der Erlanger Historiker Dr. Michael Stürmer - übrigens deutschlandpolitischer Berater von Helmut Kohl -, der in seinem ebenfalls 1986 veröffentlichten Buch Dissonanzen des Fortschritts eine Lanze für die Stärkung des deutschen Geschichtsbewußtseins brach. Das, was die Historiker Nolte, Hillgruber und Stürmer forderten und in ihren Äußerungen auch in die Tat umsetzten, war nichts anderes als der Beginn einer notwendigen revisionistischen Geschichtsbetrachtung.

Zum Gegenangriff gegen diese drei "Ketzer" zu blasen, fühlte sich der neo-marxistische Philosoph Jürgen Habermas berufen. Dieser letzte noch lebende Gründer der sozialistischen "Frankfurter Schule", die er in den sechziger Jahren gemeinsam mit den marxistischen Soziologen Max Horkheimer und Theodor W. Adorno ins Leben gerufen hatte, eröffnete das Feuer mit seinem in der Zeit am 11. Juli 1986 veröffentlichen Artikel »Eine Art Schadensabwicklung - Die apologetischen Tendenzen in der deutschen Zeitgeschichtsschreibung«, der ausdrücklich als Kampfansage verstanden werden sollte.

Der Nicht-Historiker Habermas, der sich selbst ein »Produkt der re-education« nannte, konnte keine der von Nolte und Hillgruber vorgebrachten historischen Gedankengänge widerlegen. Dies war auch nicht erwartet worden. In Wahrheit ging es ja auch nicht um eine fachliche Auseinandersetzung. Habermas witterte »in erster Linie ein für das bisherige linke geistige Klima in Westdeutschland gefährliches allgemeines System hinter den neuen Tönen der Historiker[46]

Diese "revisionistische Gefahr" in der deutschen Geschichtsschreibung galt es mit allen Mittel zu bekämpfen. Oder wie es die beiden Publizisten Michael Behrens und Robert von Rimscha ausdrücken: Die 68er Revolutionäre waren »zur Verteidigung ihrer Geschichtsinterpretationen in Stellung gegangen. Sie wollten nicht akzeptieren, daß Interpretation, Revision und Neuinterpretation ein normaler Vorgang in der Geschichtswissenschaft ist.«.[47] Seine Tirade schloß Habermas mit einem bezeichnenden Bekenntnis ab:

»Wer die Deutschen zu einer konventionellen Form ihrer nationalen Identität zurückrufen will, zerstört die einzige verläßliche Basis unserer Bindungen an den Westen«.

Damit ist deutlich, daß im Laufe des Streits die politische Tragweite die wissenschaftliche Dimension bei weitem überlagerte. Die Hauptstreitpunkte innerhalb des Zwistes unter den Betroffenen waren existentieller Art und drehten sich um die Einzigartigkeit im Sinne von Singularität der Geschehnisse des Dritten Reiches. Gerade die Singularität (und die mit ihr verbundenen Thesen der "Alleinkriegsschuld" und der "Endlösung") ist, wie der Bochumer Politologe Prof. Dr. Bernhard Willms einst feststellte, »jener große Schuldknüppel, den man den Deutschen seit 40 Jahren um die Ohren schlägt[48]

Dr. Günter Zehm, Professor für Philosophie, hatte diese Absicht schon lange erkannt und bekannte in der Welt am 24. November 1986:

»Habermas und die Marxisten verteidigen nicht nur das Nachkriegsdogma der sogenannten Kollektivschuld, sie möchten auch, daß diese Kollektivschuld auf die kommenden Generationen übertragen wird. Im Grunde geht es in der ganzen "Diskussion" gerade um diesen Punkt. Da die bisherige "Schuldgeneration" politisch abtritt und allmählich wegstirbt, versucht man nun, den Enkeln und Urenkeln den Schuldbazillus einzuimpfen [...] Erstens will man die Deutschen durch das Dogma ewig klein und häßlich halten, damit sie weiterhin physisch und psychisch erpreßbar bleiben. Zweitens setzt man auf den Neurotisierungs-Effekt. Ewiges Schuldbewußtsein macht neurotisch, und Neurosen münden oft in Selbstzerstörungswut. So hofft man über den Umweg deutschen Selbsthasses doch noch endlich zum großen Kladderadatsch zu kommen, in dem man die traditionellen Lebensverhältnisse verbrennen und endlich der "wahre Sozialismus" entstehen kann.«

Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung zwischen Wissenschaftlern und marxistischen Ideologen war nicht nur, daß Prof. Nolte eine ganze Reihe von Aufträgen und Anstellungen verlor. Spätestens von da ab werden die Unterstützer des historischen Revisionismus im heutigen Deutschland mehr als je zuvor als verdächtig angesehen, wenn nicht gar als subversiv.

Das Konzept des Revisionismus

Unerwünschte Bücher werden in der Tat nicht mehr öffentlich verbrannt. Die Behörden haben heutzutage ganz andere, wesentlich elegantere Methoden, um sich einer Literatur zu entledigen, die sie als »gefährlich« oder »unerwünscht« ansehen. Schon in den sechziger Jahren machte die Soziologin Ulla Otto zu Recht darauf aufmerksam, daß dieser Begriff in engem Zusammenhang mit dem Vorwurf des »pseudowissenschaftlichen Charakters« stehe, der oft »unerwünschten Schriften« gegenüber angewandt werde, »die man eliminieren möchte«.[49] Waren in früheren Zeiten beispielsweise die Alchemie, Astrologie, Parapsychologie, der Spiritismus oder die Ufologie vom Vorwurf der "pseudowissenschaftlichen Natur" behaftet, wird heute in der BRD »pseudowissenschaftlich« vor allem mit "revisionistischen" Meinungsäußerungen bzw. "revisionistischer" Literatur gleichgesetzt. Schrifttum, das mit dem pseudowissenschaftlichen, also fragwürdigen, Makel behaftet ist, wird aus den deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken verbannt - im Gegensatz zu anarchistischen, marxistischen und kommunistischen Büchern. Neben vielen anderen Intellektuellen wird auch Germar Rudolf vorgeworfen, unwissenschaftlich zu arbeiten. Der Verfassungsschutz des Landes Baden-Württemberg zum Beispiel wertet seine Schriften als »pseudowissenschaftlich« ab, ohne für diese Anschuldigung irgendeinen Beweis anzuführen.[50] Zudem übernimmt der Bundesverfassungsschutz, als bundesdeutsche Behörde unkritisch jene Ausdrücke linker oder sogenannter "antifaschistischer" Interessengruppen,[51] die Rudolf (und andere Revisionisten) als »Holocaust-Leugner«, »Rechtsextremisten« oder »rechte Propagandisten« bezeichnen.[52]

Mittels des Vorwurfs der Pseudowissenschaftlichkeit werden unbequeme Verleger auf einfache Weise im voraus aus der öffentlichen Debatte ausgeschlossen. Diesem Ausschluß folgt in den meisten Fällen die Indizierung oder gar Einziehung des kritisierten Mediums und die Stigmatisierung des betroffenen Autors. Auf diese Weise wird nicht nur in die Pressefreiheit eingegriffen, sondern es wird insbesondere die Freiheit der Forschung, Wissenschaft und Lehre beeinträchtigt.

Der Begriff "Revision" leitet sich vom lateinischen Wort "revidēre" ab, das "erneut hinsehen" oder "zurückschauen" im Sinne von "prüfen" bedeutet. Sachverhalte "wieder durchzusehen" oder "zu prüfen" ist die vorrangigste und natürlichste Aufgabe aller Wissenschaftler. Es obliegt beispielsweise den Historikern, die Geschichtsschreibung immer wieder anhand neuer Erkenntnisse, Entdeckungen und Forschungsergebnisse eingehend zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Objektiv betrachtet ist der Begriff "Revisionismus" daher wertfrei. So erklärt der deutschstämmige australische Philosoph Dr. Fredrick Töben daher zu recht:[53]

»Jeder denkende Mensch ist ein Revisionist. Revisionismus ist nichts anderes als eine Methode, ein heuristisches Prinzip, mit dem man seine Weltsicht konstruiert. Meinungen werden fortwährend revidiert durch den freien Fluß von Informationen. Nur verkrustete Geister können neue Informationen nicht aufnehmen, womit sie verhindern, daß die moralische Verantwortung obsiegt.«

Die politische Polizei in der BRD (Verfassungsschutz) schert sich allerdings wenig um wissenschaftlich fundierte Definitionen. Für sie hat der sachlich gesehen wertfreie Begriff Revisionismus eine ganz andere Bedeutung:[54]

»Ziel des "Revisionismus", der mittlerweile eines der wichtigsten rechtsextremistischen Agitationsfelder darstellt, ist die Rehabilitierung des Nationalsozialismus, um ihn wieder salonfähig zu machen«.

Ein anderes Amt des Verfassungsschutzes meint sogar, als Revisionismus bezeichne man »den politisch motivierten Versuch, die deutschen Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft zu relativieren oder zu leugnen«.[55] Die vollkommen wertfreie Sachbezeichnung Revisionismus wird von den Geheimagenten also kurzerhand als »verabscheuungswürdige Ausprägung des Rechtsextremismus«[56] verunglimpft. Als ob berichtigende Geschichtsschreibung ein Merkmal niederer politischer Gesinnung sei!

Revisionismus ist allerdings alles andere als eine politische Bewegung, die womöglich gar darauf abzielt, demokratische Werte oder Staaten umzustürzen, wie es die Ämter des Verfassungsschutzes behaupten. Neue Erkenntnisse werden nicht nur in allen geisteswissenschaftlichen, sondern vor allem auch in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen beinahe täglich gewonnen. Greifen wir uns seiner Anschaulichkeit wegen ein Beispiel aus der Paläontologie, um das Wesen des Revisionismus klarzustellen: Viele Zeitgenossen werden der Auffassung sein, daß der größte und älteste fleischfressende Saurier, der jemals auf der Erde gelebt hat, der Tyrannosaurus rex gewesen sei - war er auch, bis der wissenschaftliche Erkenntnisstand erweitert wurde: Im September 1995 legten argentinische Paläontologen im Nordwesten Patagoniens die versteinerten Überreste einer bislang unbekannten Dinosaurierart (Gigantosaurus carolinii) frei, der noch größer und älter als der Tyrannosaurus rex war. Doch wer sich nunmehr im Besitz "der Wahrheit" glaubte, und meinte als historische Tatsache verkünden zu können, der Gigantosaurus sei der größte fleischfressende Saurier, der jemals auf der Erde gelebt habe, wurde bereits im Mai 1996 eines besseren belehrt: In Marokko entdeckten Wissenschaftler den nochmals um 20 Millionen Jahre älteren und noch größeren Carcharodontosaurus saharicus - was natürlich alle notwendigen revidierenden Konsequenzen mit sich zog. Dieses Beispiel ist nichts weiter als ein klarer Fall reinsten Revisionismus.

Es ist nur logisch, daß das, was für Paläontologen oder Archäologen, Gentechniker oder Atomphysiker oder irgendwelche andere Forscher gilt, selbstverständlich auch für den Historiker gilt: Zu Beginn seines Forschens bezweifelt oder überprüft er die Ausgangslage, die bisherigen Erkenntnisse und kommt vielleicht zu neuen Schlüssen.

Revisionistisch zu arbeiten ist also nichts Ehrenrühriges, im Gegenteil. Trotzdem werden mit dem ursprünglich wertfreien Begriff Revisionist heute vor allem jene Forscher betitelt, die sich mit der Geschichte des Dritten Reiches oder des Zweiten Weltkrieges auseinandersetzen. Und zwar kritisch auseinandersetzen. Die Revisionisten pauschal als "Rechtsextreme" zu diffamieren, hat weder mit einer sachlichen Bewertung ihrer Arbeit noch etwas mit einer notwendigen und kritischen Auseinandersetzung innerhalb der Wissenschaft und Forschung zu tun, sondern ist ausschließlich politisch motiviert und zielt darauf ab, sie als einen vermeintlich politischen Gegner zu diffamieren.

Die Strafverfolgung von Geschichtsrevisionisten

Nach §1, Abs. 2 des Gesetzes über jugendgefährdende Schriften kann eine Veröffentlichung dann nicht indiziert werden, » wenn sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dient«. Der damalige Leiter der Bundesprüfstelle, Rudolf Stefen, gab am 23. Juni 1979 gegenüber den Neuen Westfälischen Nachrichten zu, daß der Gesetzgeber bei »NS-Material«, ohne dies näher zu definieren, sehr wohl eine Ausnahme mache. Wie wir heute wissen, richtet sich die in der BRD praktizierte Indizierung fast ausschließlich gegen als »rechtsextremistisch« diffamierte Literatur und Meinungsäußerungen. Dabei handelt es sich zuvorderst um geschichtsrevisionistische Veröffentlichungen.

Wie wir im folgenden sehen werden, richtet sich die in den siebziger Jahren anlaufende Indizierungs- und Verbotswelle gegen dissidente politische und historische Publikationen vielfach gegen amerikanische Publizisten und Wissenschaftler. Dr. Eckhard Jesse, Professor für Politologie, bestätigt, daß die Zeit Ende der siebziger Jahre für die Arbeitsweise der Bundesprüfstelle »als ein "turning point" [Wendepunkt] gelten« kann, da seither ein »entschieden schärferes Vorgehen gegenüber rechtsextremistischer Literatur festzustellen«[57] sei. Einige wohlbekannte Beispiele der erfolgten Verfolgungsmaßnahmen werden nachfolgend dargelegt.

1979 wurde das zwei Jahre zuvor in deutscher Sprache erschienene Buch des amerikanischen Wissenschaftlers Prof. Arthur Butz Der Jahrhundert-Betrug mit der Begründung indiziert, das Buch »fördere beim Leser eine feindselige Haltung gegenüber Juden und entlaste das nationalsozialistische System vom Vorwurf der systematischen Judenvernichtung [...] das Werk von Butz [...] diene [...] nicht der Wissenschaft, da man nicht das Bemühen um Wahrhaftigkeit spüre«.[58] Dies ist eine Begründung ungeheuerlicher, unwissenschaftlicher Art, da es subjektiv ist, darüber zu urteilen, ob man - wer ist »man«?! - das Bemühen um Wahrhaftigkeit spüre.

Aufsehen erregten Anfang der achtziger Jahre die Umstände der angeordneten Streichungen wesentlicher Absätze aus dem Werk Geschichte der Deutschen des Erlanger Historikers Prof. Dr. Hellmut Diwald. In diesem Buch hatte der Autor auf den Seiten 163 bis 165 einige weitverbreitete Geschichtsfälschungen im Zusammenhang mit deutschen Konzentrationslagern und der sogenannten Endlösung richtiggestellt. Dies mißfiel Kreisen des Meinungskartells. Obgleich Diwald persönlich keines seiner geschriebenen Worte zurücknahm - später sogar die Verbindung zu seinem Verlag abbrach -, ließen die Verleger die nachfolgenden Ausgaben durch Dritte überarbeiten und strichen die der Lehrmeinung entgegengestellten Absätze. In seinem 1983 erschienenen Buch Mut zur Geschichte setzte sich Diwald mit diesen stalinistisch anmutenden Praktiken der Zensur auseinander und warf vielen seiner Kollegen zu Recht Einseitigkeit und Verrat am wissenschaftlichen Ethos vor.

1995 sollte im Piper-Verlag die deutsche Übersetzung des vom amerikanischen Journalisten John Sack geschriebenen Tatsachenbuches An Eye for an Eye unter dem Titel Auge um Auge erscheinen. Der Verlag hatte das Buch des jüdischen Autors bereits in Zeitungsanzeigen beworben, zog es aber dann mit der Begründung zurück, man dürfe, so Verlagsleiter Viktor Niemann, zum 50. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz »keine Mißverständnisse« provozieren. Die 6.000 Exemplare der Erstauflage wurde deshalb kurzerhand eingestampft. Dieses beschämende Verhalten fand seinen gerechten Widerhall, z.B. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in der Christian Riester am 21. Februar 1995 in seinem Leserbrief meinte:

»Die Argumentation des Piper-Verlages zur Nichtauslieferung des Buches von John Sack ist schon eine erstaunliche Konstruktion. Diskussionen müssen also gelenkt werden, und zwar in die richtige Richtung. Geht man davon aus, daß der Bürger durch die tägliche Flut an Berichten zur Vergangenheitsbewältigung inzwischen schon so verwirrt ist, daß er nicht mehr in der Lage sein sollte, historische Fakten zu erkennen und zu beurteilen? Ich denke, daß man das Vorgehen des Piper-Verlages als das bezeichnen soll, was es ist: Zensur.«

1995 legte der ehemalige Wissenschaftliche Direktor am Militärgeschichtlichen Forschungsamt in Freiburg (jetzt Potsdam), Dr. Joachim Hoffmann, seine Erkenntnisse in der Dokumentation Stalins Vernichtungskrieg 1941-1945 vor. In diesem Werk nahm der Wissenschaftler weniger Rücksicht auf geltende Tabus, Dogmen und Denkverbote, sondern bemühte sich vielmehr, alle Verhaltensweisen aller Beteiligten am Ausbruch des "Großen Vaterländischen Krieges" zu analysieren. Hoffmann belegte in seinem bahnbrechenden Werk, daß es sich bei diesem Krieg - entgegen den Versuchen der vorherrschenden Zeitgeschichtsschreibung - um einen deutschen Präventivkrieg handelte und zwar in dem Sinne, daß Deutschland mit der Eröffnung der Kriegshandlungen dem von der Sowjetunion vorbereiteten Angriffskrieg nur knapp zuvorgekommen war.

Hoffmanns Vorgesetzte Wilhelm Deist und Manfred Messerschmidt forderten, die sowjetischen Beiträge, die zu dem Einmarsch geführt hatten, zu unterschlagen. Sie erwarteten von Hoffmann, sämtliche Stellen mit Hinweisen zu streichen, die auf die gemeinsame Verantwortung der Sowjetunion und Deutschlands für die Ausschaltung Polens 1939 führten, sowie die Auslassung aller Methoden des Vernichtungskrieges auf sowjetischer Seite. Mit anderen Worten sollten der Öffentlichkeit bewußt historische Gegebenheiten vorenthalten und die Geschichte gefälscht werden. Hoffmann schrieb daraufhin im Vorwort seines eigenen, erstmalig 1995 erschienenen Buches Stalins Vernichtungskrieg 1941-1945:

»Im Gegensatz zu Geist und Buchstaben der grundgesetzlich proklamierten Wissenschaftsfreiheit ist es heutzutage leider schon empfehlenswert, manche Passagen historiographischer Texte vor ihrer Veröffentlichung auf einen möglichen "Strafbestand" hin überprüfen zu lassen - ein fast entwürdigender Zustand.«

Kurz nach der Veröffentlichung dieses Buches trat Dr. Hoffmann in den Ruhestand. Im März 1996 erwähnte Dr. Hoffmann in einem Schreiben an den Gutachter, es gäbe in der BRD keine Meinungsfreiheit, wenn es um die Erforschung des Dritten Reiches gehe. Ernüchtert gab er zu, daß Diskussionen zu diesem Thema in »stumpfsinnigem Meinungsterror« enden. Aus diesem Grunde zog er sich völlig aus dem öffentlichen Leben zurück und begab sich in die innere Emigration[59] - ein Begriff, der bisher üblicherweise nur von Opfern der politischen Verfolgung während des Dritten Reiches benutzt wurde.

Am 15. Dezember 1997 wurden aufgrund der richterlichen Anordnung des Amtsgerichts Tübingen (Az. 4 Gs 1085/97) von der Kripo Tübingen beim Hohenrain-Verlag, Tübingen, die letzten noch greifbaren Exemplare des 1994 erschienenen Gedenkbandes Hellmut Diwald - sein Vermächtnis für Deutschland, sein Mut zur Geschichte beschlagnahmt und der weitere Vertrieb verboten. Es ist hervorzuheben, daß das über 540 Seiten starke Buch 40 Beiträge von 33 angesehenen Vertretern der Geschichtswissenschaft, Politologie, Soziologie, Wirtschaft, Journalistik, der Kirchen, des Rechtswesens und des Deutschen Bundestages enthielt. Als Begründung für die Beschlagnahme und das Verbot wurde angeführt, daß in einem Satz in der in lateinischer Sprache gehaltenen Fußnote 74 (S. 121) des Beitrages »Die Kampagne gegen Hellmut Diwald von 1978/79 - Richtigstellungen« von Prof. Dr. Robert Hepp von der Universität Osnabrück der Holocaust geleugnet und damit der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt werde. Der Satz lautete:

»Ego quidem illud iudaeorum gentis excidium, ratione institutum et in "castris extinctionis" gaso pernicioso methodice peractum, veram fabulam esse nego.«

Diese beanstandete Formulierung übersetzte das Amtsgericht Tübingen mit den Worten:

»Ich jedenfalls leugne, daß die planmäßig unternommene und in "Vernichtungslagern" durch tödliches Gas methodisch durchgeführte Vernichtung des jüdischen Volkes eine wahre Geschichte ist.«

Ein solches Bekenntnis würde nach bundesdeutscher Gesetzgebung in der Tat strafrechtliche Folgen mit sich ziehen. Bezeichnenderweise haben keineswegs nur Philologen darauf aufmerksam gemacht, daß besagter Satz auch ganz anders übersetzt werden kann:

»Was mich betrifft, so bestreite ich, daß die planmäßig unternommene und in "Vernichtungslagern" mit Giftgas systematisch durchgeführte Vernichtung des jüdischen Volkes ein echtes Märchen ist.«

Diese Aussage würde jedoch besagen, daß Hepp den Holocaust keineswegs in Abrede stellt, sondern - im Gegenteil - mit seiner lateinischen Satzkonstruktion zum Ausdruck bringen wollte, daß er die Geschehnisse für wahr und eben nicht für eine Fabel hält. Trotz dieser Ambivalenz erfüllte die Fußnote nach Ansicht der Tübinger Amtsrichter eindeutig (!) den Straftatbestand der Volksverhetzung sowie der Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Buch sei deshalb zu vernichten. Basta. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg mußte das Strafverfahren gegen den renommierten Autor allerdings wegen Verjährung einstellen.[60] Der in diesem Fall für die Informations- und Wissenschaftsfreiheit entstandene Schaden ist kaum zu überschauen. Das Buch selbst wurde letztlich in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt.[61]

IV. Bedeutung des Falles Germar Rudolf

In einem ausführlichen Leserbrief, der in der Frankfurter Allgemeine Zeitung am 8. September 1994 abgedruckt wurde, fand der angesehene Historiker Prof. Dr. Ernst Nolte den Mut auszuführen, daß er sich als jemand, der keine tiefere Ausbildung in den Naturwissenschaften habe, nicht in der Lage sehe, die Argumente einiger Revisionisten hinsichtlich der technischen Unmöglichkeit der Verwendung von Zyklon B zum Massenmord zu widerlegen. Dieser hoch eingeschätzte Historiker gab zudem zu, er selbst sei früher in den Besitz »unbestreitbar authentischer« Dokumente gekommen, die er entsprechend behandelt habe, die sich aber später bei näherer Analyse als Fälschungen herausgestellt hätten. Nolte schloß mit der wissenschaftlich und ethnisch einwandfreien Erklärung, daß Fragen hinsichtlich Authentizität und Wahrscheinlichkeit Objekte wissenschaftlicher Untersuchungen und Diskussionen seien. Auf dieser Basis plädierte er für eine wissenschaftliche Annäherung an die Argumente der »Auschwitz-Revisionisten«. Dieser Ansatz sei allerdings bisher völlig ignoriert worden. Statt dessen herrsche das Gegenteil vor: Die auf diesem Gebiet tätigen Wissenschaftler werden als Kriminelle behandelt und gesellschaftlich wie auch strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere für Germar Rudolf und seine Arbeiten.

1995 wurde der im mehrfach diffamierten Grabert-Verlag verlegte[62] und von Ernst Gauss (Pseudonym von Germar Rudolf) herausgegebene zeitgeschichtliche Sammelband Grundlagen zur Zeitgeschichte nebst Druckplatten beschlagnahmt. In einem Brief berichtet der Herausgeber über bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchungen u.a.:

»Am 30.9.1993 drang die Staatsanwaltschaft Stuttgart [...] mit etwa 10 Beamten des Landeskriminalamtes in meine Wohnung ein, um alles Material zu beschlagnahmen, das in irgendeinem Zusammenhang mit der Erstellung und Verbreitung meines Gutachtens über die Chemie der Gaskammern in Auschwitz stand. Damals raubte man mir neben meinem kompletten Quellenarchiv und aller Korrespondenz auch meine EDV-Anlage und sämtliches Datenmaterial. Am 18.8.1994 drang die Staatsanwaltschaft erneut in meine Wohnung ein. [...] Besonders schmerzlich war allerdings, daß man mir auch jenes Material wegnahm, das ich für meine Verteidigung in meinem anstehenden Prozeß brauchte.«

Die Grundlagen zur Zeitgeschichte wurden eingezogen und verboten.

Daraufhin wurde dem Diplom-Chemiker bei der Max-Planck-Gesellschaft fristlos gekündigt. Obendrein wurde Germar Rudolf Rudolf am 23. Juni 1995 vom Stuttgarter Landgericht wegen "Volksverhetzung" zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.[63] Dieses Urteil wurde im Frühjahr 1996 in höherer Instanz bestätigt, woraufhin sich Rudolf genötigt sah, das Land zu verlassen und sich im Ausland niederzulassen, wo man eine gesinnungspolitische Strafverfolgung, wie sie in der BRD gängig ist, nicht kennt. Der linke Intellektuelle und Verleger Klaus Wagenbach hat derart politische Verfahren »Zensurprozesse« genannt. Nichts anderes sind sie.

Der Lektor des Grabert-Verlages Dr. Rolf Kosiek ergriff anläßlich der im Zusammenhang mit Rudolfs Sammelwerk eskalierenden Zensurmaßnahmen gegen seinen Verlag die Initiative, um diese politische Verfolgung der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Es gelang ihm, Prof. Dr. Helmut Schröcke zur Schirmherrschaft über einen Appell zum Schutze der Meinungsfreiheit zu bewegen,[64] dem sogenannten »Appell der 100: Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr«. Er erschien erstmalig in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.5.1996 (S. 12) und lautet:

»Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr!

Wir, die Unterzeichneten, haben in letzter Zeit mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen müssen, daß in Deutschland in zunehmendem Maße Sondergesetze und strafrechtliche Verfolgung gegen Verleger, Redakteure und Autoren - auch gegen Wissenschaftler - wegen deren begründeter Äußerungen zu bestimmten Fragen der Zeitgeschichte eingesetzt werden. Insbesondere grenzt die seit einigen Jahren geübte juristische Praxis, mit dem Prinzip der Offenkundigkeit alle seitens der Verteidigung vorgetragenen neuen Beweise für solche Äußerungen ohne Behandlung abzulehnen, an Rechtsbeugung, verstößt gegen die Menschenrechte und ist eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Dadurch werden die wissenschaftliche Forschung und die öffentliche Diskussion dieser gerade für Deutschland wichtigen Fragen unerträglich eingeengt, und der notwendige Prozeß der Wahrheitsfindung wird verzögert oder ganz verhindert. Ohne zum Inhalt der strittigen Fragen Stellung nehmen zu wollen, weisen wir als verantwortungsbewußte Staatsbürger in großer Sorge um die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Meinungsäußerung wie die der Forschung und Lehre auf diese gefährlichen Zustände hin und wenden uns an alle Verantwortlichen und an die Öffentlichkeit im In- und Ausland, dafür einzutreten, daß derartige Verletzungen sowohl der Menschenrechte als auch der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Zukunft unterbleiben.«

Gleichlautende Appelle an das öffentliche Gewissen folgten mit 500 Unterzeichnern, also dem Appell der 500, in der Stuttgarter Zeitung (S. 7) und den Stuttgarter Nachrichten (S. 6) am 19.7.1996 und mit 1.000 Unterzeichnern, also dem Appell der 1000, im Westfalen-Blatt am 13. und 18.9.1996. Diese Appelle von Wissenschaftlern, Verlegern, Autoren und anderen Intellektuellen wurden in den Verfassungsschutzberichten bezeichnenderweise als eine Identifizierung mit Ansichten gleichgesetzt, die verfassungswidrig seien.[65]

Der Fall Germar Rudolf muß in einem größeren Zusammenhang betrachtet werden. Im letzten Jahrzehnt zeichnete sich die innenpolitische Lage in der BRD durch äußerste Anspannung aus, hervorgerufen vor allem durch eine stetig zunehmende Hysterie gegen sogenannte "Rechte". Diese Hysterie wurde eindeutig durch Anfang der 90er Jahre verübte Gewaltübergriffe gegen sowohl legale wie illegale Einwanderer ausgelöst. Obwohl viele dieser Gewaltmaßnahmen, die sogenannten Rechten zugeschrieben werden, von Agenten der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden ausgelöst wurden,[66] um rechte politische Bewegungen zu diskreditieren, oder bei denen sich bei genauerer Analyse tatsächlich kein rechter politischer Hintergrund feststellen ließ,[67] so sind doch die Namen jener Städte, an denen die bekanntesten dieser Vorfälle stattfanden, wie Hoyerswerda, Mölln und Solingen, zu Synonymen für rechte Gewalt geworden. Als Folge dieser Vorfälle hat sich das geistige Klima in Deutschland dramatisch verschlechtert. Inzwischen wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen "rechten" Gewaltkriminellen und intellektuellen dissidenten Autoren oder Geschichtsrevisionisten. Die Tendenz zur Zensur von Büchern und politischen Äußerungen im allgemeinen hat merklich zugenommen. Die Strafverfolgung von Dissidenten und revisionistischen Intellektuellen wie Dr. Wilhelm Stäglich, Udo Walendy, Günter Deckert, Prof. Dr. Robert Hepp, Prof. Werner Pfeifenberger und Trutz Hardo weisen deutlich auf die Bereitschaft hin, "Gedankenverbrechen" immer harscher zu bestrafen.

Zudem muß man sich der allgemeinen Gemütslage der heutigen Deutschen nach 55 Jahren der Umerziehung gewahr sein. Die Britisch Tageszeitung The Independent betrachtete jüngst die vormalige Nation der Dichter und Denker etwas näher und kam zu bemerkenswerten Schlußfolgerungen. Es wurde festgestellt, daß sich die meisten Deutschen mit ihrer nationalen Identität unwohl fühlen:

»Die meisten Deutschen können ihre Nationalhymne nicht singen, zumindest nicht die dritte Strophe, und wollen ihre Nationalflagge nicht zeigen. Diese Art von Gefühl sei etwas für Trottel oder schlimmer noch für Neonazis.«

Sogar Deutschlands Staatsoberhaupt gab seinen »Mangel an Nationalstolz« zu.[68] Man stelle sich nur den Aufschrei in den USA vor, wenn irgendein Präsident derartige Worte mangelnden Patriotismus äußern würde. In Deutschland allerdings sorgte Bundespräsident Johannes Raus Geständnis nicht für die geringste Aufregung.

Genau in dieses politische Klima hinein wurde Germar Rudolfs Buch Das Rudolf Gutachten im Jahr 1993 veröffentlicht, in dem der Autor die Existenz von Gaskammern zur Menschenvernichtung anzweifelt. Sein Zweifel war nicht bloß eine frivole oder provokative Behauptung, sondern eine politische Meinung, die er, den eingereichten Dokumenten zufolge, wissenschaftlich zu untermauern versuchte. Soweit dem Gutachter bekannt ist, unterstricht das gegen Germar Rudolf gefällt Urteil auf Seite 239, daß der Angeklagte wegen seiner politischen und geschichtlichen Ansichten verurteilt wurde. Nach Ansicht des Gutachters muß man nicht notwendigerweise mit den Erkenntnissen Rudolfs übereinstimmen; zumal sie aber in akademischer Weise präsentiert werden, sollte man sich zumindest mit ihnen auseinandersetzen (dürfen).

In welchem Ausmaß Germar Rudolf von den bundesdeutschen Behörden als »gefährlich« angesehen wird, kann man den offiziellen Berichten der verschiedenen Verfassungsschutzämter entnehmen. Seit einigen Jahren wird Rudolf dort als der »Kopf« des (historischen) Revisionismus in Deutschland bezeichnet. Manchmal wird er gar als der »Kopf« der Revisionismusszene bezeichnet. In diesem Zusammenhang wird er in einem Atemzug mit Intellektuellen genannt wie dem britischen Historiker David Irving, dem französischen Dokumentenexperten Prof. Robert Faurisson, dem Schweizer Sprachlehrer und Historiker Jürgen Graf und dem australischen Direktor des Adelaide Institute, Dr. Fredrick Töben.[69]

Seitens des Establishments wird der Holocaust unter politischen und legalen Gesichtspunkten als moralisches Fundament der BRD betrachtet. Jede abweichende Meinung hinsichtlich dieses Themas wird als Angriff auf die Grundlagen des heutigen deutschen Staates empfunden. Dies bedeutet insbesondere, daß geschichtsrevisionistische Ansichten bezüglich der Verfolgung der Juden und deren Ermordung während der Zeit des Dritten Reiches von den heutigen bundesdeutschen Behörden als ein rechtsextremer Angriff auf die Demokratie angesehen wird. Der Revisionismus hat allerdings nichts mit extremer politischer Agitation zu tun, sondern muß als Einstellung angesehen werden, die jeder Wissenschaftler und Forscher an den Tag legen muß, da ansonsten, wie bereits erwähnt, jede Forschung zur Absurdität verengt wird. Sogar jeder denkende Mensch muß ein Revisionist sein, da ansonsten überhaupt kein geistiger Fortschritt erzielt werden kann.

Rudolfs Angst vor Verfolgung ist gerechtfertigt und wohlbegründet, da seine politisch interpretierten Ansichten mit den Strafgesetzen der BRD kollidieren. Seine jeweiligen "Gedankenverbrechen" sind in der BRD strafrechtlich relevant, nicht aber in den Vereinigten Staaten von Amerika. Rudolfs Strafverfolgung in Deutschland basiert auf seinen politischen Ansichten und erfolgt nur aufgrund der außerordentlichen Umstände, die allein in der BRD vorherrschen.

Rudolf hat Überzeugungen, die die bundesdeutschen Staatsanwälte und Richter mit allen möglichen Mitteln der Bestrafung zu unterdrücken suchen. Sowohl sein andauerndes Engagement für Themen des Geschichtsrevisionismus, seine führende Stellung in der belgischen geschichtsrevisionistischen Stiftung "Vrij Historisch Onderzoek", der von den bundesdeutschen Behörden eine »zentrale Bedeutung« im internationalen Revisionismus zugeschrieben wird,[70] sein Einsatz als Verleger bei "Castle Hill Publishers" und "Theses & Dissertations Press" sowie seine Arbeit als (Mit-)Webmeister der größten geschichtsrevisionistischen Websites codoh.com und vho.org, die nebenbei bemerkt in den USA angesiedelt sind, lassen keinen Zweifel daran aufkommen, daß Germar Rudolf seine politischen Ansichten und seinen professionellen Einsatz in Zukunft fortsetzen wird.

Angesichts der Stellung und Bedeutung, die Rudolf im internationalen Revisionismus erreicht hat, kann kein Zweifel daran bestehen, daß sich die Staatsanwaltschaft in der BRD bewußt ist, daß Rudolf seine Ansichten nicht ändern wird.

Im Falle eine Auslieferung an die BRD wird Rudolf ohne Zweifel die bereits verhängte Freiheitsstrafe abbüßen müssen. Darüber hinaus würde er weitere Verfolgungsmaßnahmen und Gerichtsverfahren erwarten müssen, die in weiteren Bestrafungen münden würden. Unter den gegebenen Umständen hätte Germar Rudolf daher nicht die geringste Chance, in seinem Heimatland jemals wieder seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Zunehmender Verfall der Geistesfreiheit in der BRD

Insbesondere während der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts kam es zu Tausenden von Vorbeugeverhaftungen, zu Zehntausenden inzwischen stark erhöhten Geld- und Freiheitsstrafen (mit wie ohne Bewährung) und einer ungezählten Anzahl von Versammlungs- und Demonstrationsverboten, verhängt vornehmlich gegen konservative und national gesonnene oder revisionistische Deutsche. Zeitgleich wurden so gut wie keine vergleichbaren Maßnahmen gegen die Repräsentanten anderer politischer Meinungen ergriffen, wie zum Beispiel gegen Anhänger von Kommunismus oder Anarchismus. Heutzutage gibt es in der BRD mehr politische Gefangene als in der Endphase der kommunistischen DDR. 1996 wurden laut der Tageszeitung Die Welt vom 7. April 1997 5.800 Personen wegen der Äußerung verbotener Ansichten, den sogenannten Propagandadelikten, strafrechtlich verfolgt. Heute hat sich diese Zahl etwa verdreifacht.[71] Diese Personen wurden nicht etwa aufgrund eines Gewaltverbrechens oder einer anderen verdammenswerten Tat verfolgt, sondern schlicht und einfach weil sie ihre gegenläufige Meinung in der Öffentlichkeit kundtaten, also weil sie "Gedankenverbrechen" begingen.

Die zunehmende Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der BRD hat inzwischen sowohl innerhalb wie außerhalb Deutschlands zu merklichem Protest geführt, insbesondere seit der Eskalation von Zensurmaßnahmen Mitte der neunziger Jahre. Bereits erwähnt wurde der Appell der 100/500/1000 aus dem Jahr 1996 anläßlich der Verfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Rudolfs Sammelwerk Grundlagen zur Zeitgeschichte.

In Südafrika demonstrierte die politisch ungebundene Organisation "Friends of Freedom of Speech" (Freunde der Redefreiheit) am 28. Mai 1997 vor der deutschen Botschaft in Pretoria und überreichte dort eine Protestnote. Diese Protestnote führte u.a. aus:[72]

»Diese Protestnote bezieht sich auf die ausufernden Verletzungen der Meinungsfreiheit in Deutschland, wo Hunderte von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften verboten werden, nur weil sie Meinungen vertreten, die den Behörden nicht gefallen. Dutzende von Autoren, Buchhändlern, Journalisten, Verlegern, Herausgebern, Wissenschaftlern und gewöhnlichen Personen jeden Alters werden inhaftiert oder zu hohen Geldstrafen verurteilt. Wir empfinden diesen Zustand als unannehmbar. Wir verurteilen das Verbot von Meinungen aus strengste. Das politische und intellektuelle Klima in Deutschland ist unerträglich geworden. Wir sind äußerst zornig über die zunehmenden Einschränkungen des einst grundgesetzlich garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Wir fordern die diplomatischen Vertreter Deutschlands in Südafrika heraus, die Aufhebung der insbesondere politisch motivierten Gesetze zu fordern, die auf die Einschränkung der Redefreiheit zielen. Insbesondere fordern wir die sofortige Freilassung aller politischer Gefangenen.«

Am 1. Februar 2001 wurde in den führenden deutschen Tageszeitungen, der Frankfurter Allgemeine Zeitung und der Süddeutsche Zeitung, ein Appell für die Pressefreiheit veröffentlicht, der vom vormaligen Generalbundesanwalt Alexander von Stahl initiiert worden war. Dieser Appell war von Dutzenden von Wissenschaftlern, Verlegern, Parlamentsmitgliedern, Autoren und Herausgebern unterzeichnet worden. Die Unterzeichnenden protestierten darin gegen die Tatsache, daß die Postbank (sowie andere Banken) die Privat- und Geschäftskonten politisch unliebsamer Autoren und Verleger kündigten, womit deren wirtschaftliche Existenz bedroht wurde.

Schlußfolgerungen

Mit ihren Ansichten und Forschungsergebnissen rütteln die Geschichtsrevisionisten an der moralischen Grundlage, auf der die BRD errichtet wurde. Falls sie Erfolg haben, müssen große Teile der Geschichte umgeschrieben werden, was wahrscheinlich zu umwerfenden politischen Änderungen führt. Deutschland würde dadurch eine objektivere Stellung in der Geschichte erhalten und einen souveränen Platz in der Weltpolitik und der Gemeinschaft der Nationen. Es ist zum Beispiel allzu offensichtlich, daß die immer noch existierenden Feindstaatenklauseln abgeschafft werden müßten und zugleich eine neue politische Ära anbrechen würde. Die Aktivitäten der Geschichtsrevisionisten, darunter auch jene Germar Rudolfs, müssen daher von dieser politischen Warte aus betrachtet werden.

Das Erwachen eines allgemeinen geschichtsrevisionistischen Bewußtseins im heutigen Deutschland wird daher von deren mächtigen Feinden als die Gefahr schlechthin angesehen. Die alte Grundlage des heutigen Deutschland würde völlig zerstört und durch eine gänzlich neue ersetzt werden. Vom antirevisionistischen Standpunkt aus betrachtet muß daher dieser politische Prozeß bzw. diese Erscheinung unter allen Umständen unterdrückt werden. Dies ist der Grund, warum der marxistische Philosoph Jürgen Habermas dringend davor warnte, die Deutschen dürften niemals wieder zu einer konventionellen Form der nationalen Identität zurückfinden (vgl. dazu den Abschnitt zum Historikerstreit im vorliegenden Gutachten). Um erneut hervorzuheben, was bereits ausgeführt wurde:[73]

»Damit ist deutlich, daß im Laufe des Streits die politische Tragweite die wissenschaftliche Dimension bei weitem überlagerte. Die Hauptstreitpunkte innerhalb des Zwistes unter den Betroffenen waren existentieller Art und drehten sich um die Einzigartigkeit im Sinne von Singularität der Geschehnisse des Dritten Reiches.«

Insbesondere die angebliche Einzigartigkeit sowie die damit verbundene These von den "Alleinkriegsschuld" und der "Endlösung" sind das moralische Fundament, auf dem die BRD errichtet wurde. Ein Sieg des Geschichtsrevisionismus würde die Kontinuität dieser Dogmen zerstören. Das ist der eigentliche Grund, warum Geschichtsrevisionisten im heutigen Deutschland sowohl ausgegrenzt als auch strafverfolgt werden.

Ohne das Fundamentalgrundrecht der Meinungs-(äußerungs-)freiheit, in dem Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Pressefreiheit wesentliche Aspekte bilden, kann es keine freie Willensbildung des Menschen geben:[74]

»Die Meinungsfreiheit ist daher das höchste Gut der Bürger einer freien Gesellschaft; der Grad der Einschränkung der Meinungsfreiheit markiert den Grad der Entmündigung.«

Es ist offensichtlich, daß nur solche Meinungen des Schutzes durch das Recht auf Meinungsfreiheit bedürfen, die im Gegensatz zu Meinungen der Herrschenden stehen:[75]

»Wer apologetische Reden auf die Staatsgewalt hält, bedarf keines Schutzes. Er ist nicht bedroht. Bedroht ist nur der Opponent.«

Die praktizierte Redefreiheit muß daher in Deutschland als weitgehend eingeschränkt angesehen werden: Autoren abweichender bzw. geschichtsrevisionistischer Veröffentlichungen oder Personen, die derartige Meinungen und Ansichten äußern, werden in der BRD stigmatisiert und strafrechtlich verfolgt. Politischen Abweichlern wird das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorenthalten. Philosophisch betrachtet wird ihnen damit ihre Menschenwürde genommen.

Dr. Michael Neibach, Bundesschatzmeister des zweitgrößten deutschen Schriftstellerverbandes, des Freien Deutschen Autorenverbandes, spricht hinsichtlich der praktizierten Redefreiheit in der BRD sogar von Meinungsterror. Seiner Ansicht nach werden die wirklichen nationalen Probleme derart massiv unter Tabuschutz gestellt, daß man nur noch von Regierungskriminalität sprechen könne. Bezüglich der Manipulation der öffentlichen Meinung wie auch hinsichtlich des Mutes, zu einer nonkonformen Meinung zu stehen, führt er aus:[76]

»Noch wird kein Andersdenkender umgebracht, aber mindestens "beschattet", beobachtet, registriert, steuerrechtlich observiert, in großen und kleinen "Lauschangriffen" entwürdigt und durch Rasterfahndung in die private Niesche[sic] getrieben. Die Resignationstechnik arbeitet zuverlässig, so daß auf spektakuläre Bücherverbrennungen verzichtet werden kann.«

Auch bliebe die Kritik an diesen Zuständen unwirksam, da Veröffentlichungen darüber von den öffentlichen wie privaten Massenmedien ignoriert würden und da »alle Ein- und Ausgänge zur Macht parteipolitisch besetzt und für "Außenseiter" abgeriegelt sind.«

Wie die Fälle von Dr. Wilhelm Stäglich, Udo Walendy, Günter Deckert, Prof. Dr. Robert Hepp, Prof. Pfeifenberger, Trutz Hardo (Hockemeyer) und Germar Rudolf deutlich zeigen, werden Dissidenten, und darunter besonders Geschichtsrevisionisten, in der BRD stigmatisiert, ausgegrenzt, strafrechtlich verfolgt und zu immensen Strafen verurteilt. Diese Intellektuellen, die weder vergewaltigt, geraubt noch gemordet haben, können nicht als Kriminelle im üblichen Sinne betrachtet werden. Ihre "Verbrechen" bestehen darin, "verbrecherische Gedanken" geäußert, also ihre Ansichten und politischen Meinungen vertreten zu haben. Sie wurden ausschließlich wegen dieser Art von "Verbrechen" zu hohen Freiheitsstrafen und/oder Geldstrafen verurteilt.[77] Einhergehend mit diesen Verurteilungen wurde ihre wirtschaftliche Existenz ruiniert. Sie sind in der Regel nicht mehr in der Lage, ihre Ansichten zu veröffentlichen oder auf öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen. Sie werden von den Massenmedien entweder gemieden oder diffamiert, wodurch ihr Ansehen unwiderruflich geschädigt wird.

Nach einer sorgfältigen Abwägung der hier wiedergegebenen Tatsachen kann der Gutachter daher nur zu dem Schluß kommen, daß es keinen Zweifel daran geben kann, daß Germar Rudolf ein ähnliches Schicksal ereilen würde, würde er an die BRD ausgeliefert werden.

Dr. Claus Nordbruch
Pretoria, 31. August 2001


Verwendete Literatur und Dokumente

Anmerkungen

[1]Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 33, 1 (14)
[2]Karl-Hermann Flach, »Keine Freiheit ohne Pressefreiheit« - in: Ottheinrich Hestermann (Hg.), Presse und Pressewesen, Reclam, Stuttgart 1993, S. 11.
[3]Gode Hartmann, »Meinungsfreiheit - ein Grundrecht der Affirmation?«, in: Joachim Perels (Hg.), Grundrechte als Fundament der Demokratie, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1979, S. 111.
[4]Vgl. Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, 19.10.1979.
[5]Vgl. »Schuß ins Knie«, Der Spiegel, 41/1979, S. 135.
[6]Kölner Appell des DJV zur Freiheit der Presse. Pressemitteilung des Deutscher Journalisten-Verbandes, 14.3.1994.
[7]Johann Fritz, nach »Pressefreiheit bedroht« Nation & Europa, 10/2000, S. 12.
[8]Joschka Fischer, Schreiben an Dr. Claus Nordbruch, 5.3.1996.
[9]»Forschungsfreiheit gefährdet« Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.3.1996.
[10]Prof. Dr. Konrad Löw, Schreiben an Dr. Claus Nordbruch, 6.3.1996.
[11]Prof. Rolf Reuter in einem Schreiben an die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, 6.5.1998. Es ist bemerkenswert, daß diese einflußreiche Organisation nichts zur Unterstützung verfolgter deutscher Dissidenten oder Geschichtsrevisionisten unternahm. Laut Schreiben von Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM, vom 30.10.1996 an Germar Scheerer[Seit Juli 2002 wieder G. Rudolf] liege der Grund für diese Passivität darin, »daß die IGFM nicht die Kraft hat, ein Verfahren ohne Schaden für den Gesamtverein durchzustehen.« Vgl. G. Rudolf, »Die Menschenrechtsorganisationen und der Revisionismus«, VffG 1(4) (1997), S. 270-273.
[12]Theodor Eschenburg: Zur politischen Praxis in der Bundesrepublik. Kritische Betrachtungen 1957-1961. - München, S. 164.
[13]Vgl. Allgemeine Jüdische Wochenzeitung, 3.2.1984, S. 6.
[14]Vgl. P. Philipps, »Quo vadis, BGH?«, Die Welt, 16.3.1994, S. 6.
[15]Rudolf Wassermann, »Die Justiz hat Klarheit«,Die Welt, 28.4.1994, S. 4.
[16]Heidrun Hannusch, »Neurotischer Umgang mit der NS-Geschichte«, Dresdner Neueste Nachrichten, 6.1.2000.
[17]Vgl. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (Hg.): Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften informiert, Bonn 1995, S. 21.
[18]Der US-Hinrichtungsexperte Fred Leuchter hatte die Vergasung von Menschen während des Dritten Reiches als wissenschaftlich widerlegt bezeichnet, da dies technisch unmöglich gewesen sei. Leuchter wurde etwa zwei Jahre später kurz vor seinem Auftritt bei der Live-Talkshow Schreinemakers in Köln am 28.10.1993 verhaftet. Zwei Monate später wurde er auf DM 20.000 Kaution freigelassen und verließ daraufhin Deutschland umgehend.
[19]Die Welt, 16.12.1994.
[20]Vgl. Mannheimer Morgen, 22.8.1994, S. 1 und Time, 22.8.1994, S. 29.
[21]Für weitere Details vgl. Gunther Anntohn, Henri Roques, Der Fall Günter Deckert, DAGD/Germania Verlag, Weinheim 1995.
[22]Mannheimer Morgen, 5.12.1994.
[23]Süddeutsche Zeitung, 7.12.1994, S. 3.
[24]Mannheimer Morgen, 5.12.1994; Stuttgarter Nachrichten, 7.12.1994, S. 2.
[25]Human Rights Watch (Hg.), Human Rights Watch World Report 1995. Events of 1994, New York, S. 209:
»The court's ruling appeared to unduly restrict the protected right to free speech and expression«
[26]Zitat nach Junge Freiheit, 16.12.1994; schon 1979 hielt Max Güdes, ehemaliger Generalbundesanwalt und CDU-Bundestagsabgeordneter, das politische Strafrecht für nicht ungefährlich. Ihm zufolge kann es nicht darauf ankommen, durch hohe Strafmaßnahmen eine fragwürdige Abschreckungswirkung zu erzielen, sondern daß es vielmehr auf die viel wichtigere Zustimmungswirkung im täglichen Plebiszit der öffentlichen Meinung, sprich des rechtschaffenden Bürgers ankomme. Vgl. ders., »Die Verwirrung unseres Staatsschutzrechtes«, in: ders. u.a., Zur Verfassung unserer Demokratie, 1978, S. 28.
[27]Gottfried Dietze, »Ein Schritt zurück in polizeistaatliche Intoleranz«, VffG 2(3) (1998), S. 221.
[28]Zitiert nach Klaus Groth, Die Diktatur der Guten, München 1996, S. 53.
[29]Frederick E. Petermann, »Historische Wahrheit per Gesetz«, in: Junge Freiheit, 5.6.1998.
[30]Claus Nordbruch, Sind Gedanken noch frei? Zensur in Deutschland, 2. Aufl., Universitas, München 2001, p. 60.
[31]Eckhard Jesse, Streitbare Demokratie und »Vergangenheitsbewältigung«, in: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): Verfassungsschutz in der Demokratie. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Köln 1990, S. 289.
[32]Ebd., S. 289.
[33]Herbert Kempa, Die Welt, 4.11.1994, S. 7.
[34]Vgl. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (Hg.), Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften informiert, Bonn 1995, S. 21.
[35]Vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts , BVerwG 1 B 49.84.
[36]Zitiert nach Claus Nordbruch, Sind Gedanken noch frei? Zensur in Deutschland, aaO. (Anm. 30), S. 134.
[37]Vgl. Historische Tatsachen Nr. 69, S. 1.
[38]Westfalen-Blatt, 8/9.5.1997. Vgl. auch Historische Tatsachen Nr. 77, S. 25.
[39]Historische Tatsachen Nr. 74, S. 1.
[40]Vgl. Trutz Hardos Werbezettel.
[41]Vgl. Urteil des Landgerichts Koblenz, 30.5.2000.
[42]Till Müller-Heidelberg, Brief an Landgericht Koblenz, 17.5.2000.
[43]Ha'arez, 7.8.2000; Süddeutsche Zeitung, 7.8.2000; Rheinzeitung, 8.8.2000.
[44]So wurde z.B. seine Einladung zu einem Vortrag bei den internationalen esoterischen PSI-Tagen in Basel im Jahr 2001 zurückgezogen aufgrund der Intervention "antirassistischer" Organisationen, Repräsentanten diverser jüdischer Vereinigungen, der Christlich-Jüdische Arbeitsgemeinschaft und anderer Interessengruppen.
[45]Otto Scrinzi, »Menschenjagd bis in den Tod«, in: Aula, Heft 6/2000.
[46]Rolf Kosiek, Historikerstreit und Geschichtsrevision. 2. Aufl., Grabert, Tübingen 1988, S. 71.
[47]Michael Behrens & Robert von Rimscha, »Politische Korrektheit« in: Deutschland. Eine Gefahr für die Demokratie, 2. Auf., Bonn 1995, S. 24.
[48]Zitiert nach Claus Nordbruch, Sind Gedanken noch frei?, aaO. (Anm. 30), S. 109.
[49]Ulla Otto, Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik. - Stuttgart 1968, p. 102.
[50]Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg 2000, p. 78.
[51]Vgl. z.B. Brigitte Bailer-Galanda; Wolfgang Benz, Wolfgang Neugebauer (Hg.): Die Auschwitzleugner. »Revisionistische« Geschichtslüge und geschichtliche Wahrheit. Antifa Edition. - Berlin 1996, S. (u.a.) 28-29, 120-124.
[52]Vgl. z.B. Bericht des Amtes für Verfassungsschutz des Freistaats Bayern, 1999, S. 70; Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): Rechtsextremistische Bestrebungen im Internet, Köln 2000, S. 36; Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Freien und Hansestadt Hamburg, 1994, S. 59, und Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hg.): Revisionismus, Flugblatt Nr. 4 der Serie Schützt unsere Demokratie.
[53]Fredrick Töben, »To the Mannheim Jail: Justice and Truth in Contemporary Germany«, The Journal of Historical Review, Mai/Juni 2001, S. 36.
[54]Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg 1996, S. 113.
[55]Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 1997, S. 137.
[56]Vgl. auch Jürgen Schwab: Die Meinungsdiktatur. Wie »demokratische« Zensoren die Freiheit beschneiden. - Coburg 1997, S. 283.
[57]Eckhard Jesse: Streitbare Demokratie und »Vergangenheitsbewältigung«., aaO. (Anm. 31), S. 275.
[58]Ebd., S. 280.
[59]Brief von Dr. Joachim Hoffmann an Dr. Claus Nordbruch vom 21.3.1996.
[60]StA Oldenburg, Az. 1613-6-102 Js 6370/96; zum Glück für den Autor ist die Verjährungsfrist in Niedersachsen kürzer als in Baden-Württemberg. Für das Einziehungsverfahren gegen das Buch (sog. "objektives Verfahren") gibt es keine Verjährung.
[61]Vgl. die österreichische Wochenzeitung Zur Zeit, 27.2.1998, sowie die linke bayerische Tageszeitung Abendzeitung, 7.3.1998.
[62]Der Grabert-Verlag erscheint regelmäßig im Verfassungsschutzbericht, wo er als »einer der größten rechten Verlage in Deutschland« bezeichnet wird; vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg 2000, S. 75.
[63]Anlaß dafür war das von Rudolf 1991/92 verfaßte und von Generalmajor a.D. O.E. Remer mit Vor- und Nachwort versehene Gerichtsgutachten Das Rudolf Gutachten, jedoch wurde Rudolfs Herausgeberschaft des Buches Grundlagen zur Zeitgeschichte als Hauptgrund angeführt, warum man die Strafe nicht zur Bewährung aussetzen könne, Urteil des LG Stuttgart, Az. 17 KLs 83/94, S. 239.
[64]Schriftliche Erklärung von Dr. Rolf Kosiek vom 2.5.2001.
[65]Zur Aufregung, die diese Anzeigen verursachten, vgl. auch ARD-Tagesthemen vom 6. Juni 1996.
[66]Für mehr Information zu diesem Thema vgl. Claus Nordbruch: Der Verfassungsschutz. Organisation, Spitzel, Skandale. - Tübingen 1999, S. 103-135, 256-268.
[67]So zum Beispiel diverse Brandanschläge auf Synagogen, das Bombenattentat in Düsseldorf im Sommer 2000, bei dem zehn zumeist jüdische Einwanderer getötet bzw. verletzt wurden, oder der Presserummel über die Umstände des Todes des kleinen Jungen Joseph in Sebnitz im Herbst 2000. Alle diese (angeblichen) Gewalttaten wurden von den Medien ohne Grundlage mit deutschen »rechten« Tätern in Zusammenhang gesetzt. Den polizeilichen Ermittlungen zufolge kamen die Täter entweder aus dem Umkreis osteuropäischer organisierter Kriminalität, arabischer Radikaler oder konnten überhaupt nicht festgestellt werden. Trotz ihrer massiven, aber offenbar falschen Kampagne gegen »Rechte« drückten die Medien niemals ihr Bedauern aus und berichtigten ihre Fehler auch nicht annähernd so wirksam, wie sie sie zuvor begangen hatten. Die Folgen derartigen Fehlverhaltens für das politische Klima sind enorm. So verkündete beispielsweise Bundeskanzler Gerhard Schröder im Herbst 2000 angesichts der angeblichen "rechten" Gewalt den »Aufstand der Anständigen«. Zudem initiierten sowohl die Bundesregierung als auch Bundestag und Bundesrat Ende 2000 bzw. Anfang 2001 ein Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands.
[68]The Independent, 21.3.2001, S. 5.
[69]Vgl. z.B. den Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2000, S. 118. Bezüglich Verfolgung und Inhaftierung von Dr. Töben in Deutschland siehe sein Buch Where Truth is no Defence, I want to break free, Selbstverlag, Norwood (Australien) 2001, S. 40-62.
[70]Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): Rechtsextremistische Bestrebungen im Internet, aaO., S. 37.
[71]Vgl. Anton Mägerle: Zensur in Deutschland? Nie! Es sei denn... - http://www.vho.org/censor/D.html
[72]Veröffentlicht in der südafrikanischen Tageszeitung The Pretoria News vom 26.5.1997, S. 2.
[73]Vgl. weiter oben in diesem Gutachten.
[74]Karl-Hermann Flach: Keine Freiheit ohne Pressefreiheit. - in: Ottheinrich Hestermann (Hg.): Presse und Pressewesen, Stuttgart 1993, S. 11.
[75]Gode Hartmann: Meinungsfreiheit - ein Grundrecht der Affirmation?, in: Joachim Perels (Hg.): Grundrechte als Fundament der Demokratie, Frankfurt/M 1979, S. 111.
[76]Dr. Michael Neibach in einem Brief an Dr. Claus Nordbruch vom 15.4.1996.
[77]Es gibt eine große Zahl ähnlicher Schicksale, z.B. der Autor von Esoterik-Bestsellern Jan van Helsing alias Jan Udo Holey oder der einst sogar in Deutschland angesehene britische Historiker David Irving. Für weitere Details vgl. Claus Nordbruch: Sind Gedanken noch frei? Zensur in Deutschland, 2. Aufl., München 2001.

Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 6(2) (2002), S. 190-209.


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