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Appell an alle
internationalen und nationalen
Menschenrechtsorganisationen

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
am 10. Dezember 1948 (Auszug):

Artikel 19:" Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

An
amnesty intemational
Heerstr. 178 · D-53108 Bonn
Tel.: 0228-650981
Fax: 0228-630036

Center For Human Rights
(Menschenrechtszentnum der Vereinten Nationen)
Palais de Nation · CH-1211 Genf 10
Tel.: 0041-229171234 · Fax: 0041-229170123

EU Menschenrechtskommission
Postfach · F-67075 Straßburg
Tel.: 0033-388-412000

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
Borsigallee 16, D-60388 Frankfurt
Tel.: 069/420108-1 - Fax: 069/420108-33

Mit Besorgnis müssen wir, die Unterzeichner, feststellen, daß in Deutschland in zunehmendem Maße Menschenrechte verletzt werden. Insbesondere werden verstärkt Sondergesetze und straf rechtliche Verfolgungen gegen Andersdenkende eingesetzt. Es sind sogar Fälle nachgewiesen, in denen staatliche Agenten als Provokateure Straftaten verübten oder dazu anstifteten, um die strafrechtliche Verfolgung Oppositioneller zu ermöglichen.

In wachsendem Maße werden in der Bundesrepublik Deutschland Versammlungen und Demonstrationen untersagt. Bücher, Zeitschriften, Tonträger und Filme werden verboten. Speziell solche, die mit der staatlich festgelegten Zeitgeschichtsschreibung nicht konform gehen. Dadurch wird eine wissenschaftliche Forschung verhindert. Ohne zu dem Inhalt dieser nonkonformen Forschungsergebnisse Stellung zu nehmen, weisen wir in großer Sorge um die in der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« garantierte Freiheit der Meinungsäußenung auf diese gefährlichen Zustände hin und wenden uns an alle Verantwortlichen im In- und Ausland, dafür einzutreten, daß derartige Verletzungen der Menschenrechte in der BRD künftig unterbleiben.

Bitte mit dem Ersuchen um Stellungnahme an die oben genannten Anschriften und/oder an die Bundesregierung, an den Bundespräsidenten, an die Parteien und an Ihre Abgeordneten einsenden.


PEN-Zentrum beklagt Menschenrechtsverletzungen in China, Iran und Korea:

Immer mehr Autoren in Haft!

»Schon 619 Autoren verhaftet - Immer mehr Autoren werden weltweit verfolgt, so das PEN-Zentrum. Allein im ersten Halbjahr 1997 seien weltweit 619 verhaftet worden. Gefährlich lebten Schreiber vor allem in China, Iran und Korea.«
(ap, 16.10.1997)

Und was geschieht bei uns - in unserem eigenen Land, still, heimlich und ohne daß die breite Öffentlichkeit davon erfährt? BR Deutschland, 199 7/98:

29 Monate Haft für kranken Autor und Verleger Udo Walendy!

Der Historiker und Verleger Dipl.-Politologe Udo Walendy (Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho) wurde wegen Herausgabe verschiedener Hefte der Reihe »Historische Tatsachen« 1995 zu 15 Monaten und 1996 für weitere Hefte mit zusätzlichen 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Alle Berufungen und Verfassungsbeschwerden nutzten nichts, auch wenn es Leute geben soll in der BR Deutschland, die es einfach nicht glauben wollen, daß hierzulande jemand für politische, zeitgeschichtliche oder wissenschaftliche Ausarbeitungen ins Gefängnis wandern kann.

Im Frühsommer 1997 sollte der 70jährige die Haft antreten. Der Arzt schrieb den herzkranken Verleger jedoch haftunfähig. Das wurde nicht akzeptiert, er mußte zum Amtsarzt. Der stellte eine u.E. fast menschenunwürdige Bedingung: entweder haftfähig, oder ab ins Krankenhaus zu einer Herzkatheter-Untersuchung. Schweren Herzens stimmte der Kranke zu.

Die Herzuntersuchung erbrachte tatsächlich ein Krankheitsbild. Mit diesem Nachweis schrieb der Hausarzt den Verurteilten also erneut haftunfahig.

Wer glaubt, nun hätte die Justiz Einsicht und ein menschliches Gesicht einem Wissenschaftler gegenüber gezeigt, der nichts anderes »verbrochen« hat, als Schriften zu zeitgeschichtlichen Fragen herauszugeben, irrt:

Anfang September erhielt der haftunfähige Kranke einen Gestellungsbeschluß zum 18.9.1997: Er habe sich mit Zahnbürste im Häftlingskrankenhaus Fröndenberg einzufinden.

Zwei Tage vor diesem Antrittstermin mußte er wegen des Auftretens innerer Blutungen von seinen Angehörigen per notfallmäßiger Krankenhauseinweisung in ein Krankenhaus seines Wohnortes eingeliefert werden. Das zuständige Gericht wurde darüber mit Belegen informiert. Nach Entlassung des Kranken zur häuslichen Weiterbehandlung wurde der verurteilte Historiker, Schriftsteller und Verleger dann am 12.10.1997 verhaftet:

Am Sonntagabend um 22,10 Uhr, als zu fast nächtlicher Stunde, erschienen drei Polizisten in Zivil in der Wohnung der Familie in Mönchengladbach und nahmen ihn fest. Die Nacht vom Sonntag zum Montag mußte der Kranke in einer örtlichen, kalten Polizeizelle verbringen.

Am nächsten Tag wurde er dann in das Haftkrankenhaus Fröndenberg überführt.

Nach dort erfolgter Untersuchung und Behandlung sollte der Kranke dann am 6.11.1997 in den sog. »offenen Vollzug« in die JVA Mönchengladbach-Rheydt verlegt werden, um eine Betreuung durch die Familie zu ermöglichen. Ein entsprechender schriftlicher Bescheid lag der um Gesundheit und Leben ihres Mannes bangenden Ehefrau schon vor.

Möglicherweise veranlaßt durch zahlreiche Hilfs- und Gnadengesuche, aber auch empörte Protestbriefe aus dem In- und Ausland sowie durch Veröffentlichung des schier unglaublichen Prozeßgeschehens und Urteils durch Dritte wurde die Gewährung des offenen Vollzugs zur Demonstration staatlicher Macht widerrufen.

Beispielhafte Antwort des Herrn Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen auf das Bittgesuch einer bekannten Persönlichkeit: »Nicht zuständig - als Ministerpräsident nur zuständig für lebenslängliche Schwerstverbrecher« (Schreiben des Büros von Dr. h.c. Johannes Rau, 7.10.1997).

Stattdessen wurde der Autor und Verleger des wissenschaftlichen Sammelwerkes »Historische Tatsachen« und mehrerer Bücher (das bekannteste: »Wahrheit für Deutschland«) in die JVA nach Oberhausen, und von dort am 10.11.1997 nach Münster in den geschlossenen Vollzug verbracht. Der geschlossene Vollzug wird üblicherweise nur in schwerwiegenden Fällen und bei Fluchtgefahr verhängt. Eine Fluchtgefahr aber lag schon wegen Krankheit nicht vor. Außerdem hätte der kritische Autor solche Fluchtmöglichkeit in den Monaten zwischen Urteilsverkündung und Haftanrittstermin längst und in aller Ruhe wahrnehmen können. Noch nicht einmal Weihnachtsurlaub wurde gewährt!

Nein, der Grund für solche gnadenlose Durchsetzung staatlichen »Rechts« kann nur darin liegen, daß dieser kritische Denker mit seiner Infragestellung der offiziellen Zeitgeschichtsschreibung an den Fundamenten der Bundesrepublik gerüttelt hat, wie Prof. Eschenburg es einmal formulierte:

"Wer die Alleinschuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg bezweifelt, zerstört die Grundlage der Nachkriegspolitik.« Menschenrechtsverletzungen nur in China, Iran und Korea?

Anschriften: Dipl.-Politolge Udo Walendy, z.Zt. JVA Münster, Gartenstr. 28, D-48147 Münster /

Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Postfach 1643, D-32590 Vlotho / Deutscher Rechtsschutzkreis DRsK e.V., Postfach 400215, D-44736 Bochum Spenden zur Verbreitung dieses Blattes mit umseitigem Appell bitte an DRsK e.V., Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01) Konto 6308 100. Bitte Kopien anfordern oder selbst herstellen!


Quelle: Sleipnir 3(6) (1997), S. 52f.

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