Erstellt von Roland Bohlinger und Johannes P. Ney
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Es handelt sich hier um ein Schriftstück, in dem Heydrich den Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, Martin Luther, am 29. November 1941 zur Teilnahme an der geplanten Konferenz am Wannsee einlädt. Zu diesem Papier ist zunächst zu sagen :
Es gibt davon zwei Versionen. Die eine Version befindet sich im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes,55 die andere ist in einem Buch von Kempner enthalten.56 Wir kürzen sie hier ab mit EL1-1 und EL1-2.
3.1.1. Äußere Merkmale
Mehrere äußere Merkmale sprechen für die Echtheit des Schreibens :
Gegen die Echtheit sprechen :
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| Einladung Heydrichs an Luther, Version EL1-1. Verkleinert. (zum Vergrößern anklicken) | |
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| Einladung Heydrichs an Luther, Version EL1-2. Verkleinert. (zum Vergrößern anklicken) | |
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daß der Brief innerhalb Berlins rund 3 Wochen bis zum Empfänger gebraucht hat.
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Schriftstück einige Tage in seinem Panzerschrank liegen läßt. Gibt er dann das Schriftstück zur Registratur für Geheimdokumente und zur gesicherten Aufbewahrung, dann wird von der Registratur der Eingangsstempel nachträglich aufgedrückt.
3.1.2. Innere Merkmale
"Am 31.7.1941 beauftragte mich der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches, unter Beteiligung der in Frage kommenden anderen Zentralinstanzen alle Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht für eine Gesamtlösung der Judenfrage in Europa zu treffen."
Heydrich soll hiernach also am 31.7.1941 den Auftrag erhalten haben, unter Beteiligung aller in Frage kommender Zentralinstanzen eine Gesamtlösung der Judenfrage vorzubereiten. Aber die erste Maßnahme in dieser Richtung hat er allem Anschein nach erst am 29.11.1941 eingeleitet. Denn die Einladung vom 29.11.1941 scheint die erste Aktion zu sein, die dem Befehl entsprach, bei den Vorbereitungen alle in Frage kommenden "Zentralinstanzen" zu beteiligen. Das ergibt sich aus dem ganzen Tenor des Textes sowie daraus, daß der Einladung die "Fotokopie" der "Bestellung" Heydrichs durch den Reichsmarschall beilag. Nun ist es aber kaum denkbar, daß der Chef einer straff und zügig handelnden Polizeibehörde nicht sofort, wie das seinem Auftrag entsprach, sondern erst 4 Monate später die erste umfassende organisatorische Vorbereitung einzuleiten begann, nämlich durch die Einladung vom 29.11.1941. Diese Säumigkeit wäre vermutlich einer Sabotage oder Befehlsverweigerung gleichgekommen, umsomehr, als Heydrich, glaubt man den vorgelegten Dokumenten, in dieser Angelegenheit schon einmal säumig gewesen zu sein scheint : nach der ersten Auftragserteilung durch Göring am 24.1.1939. Säumigkeit oder gar Sabotage und Befehlsverweigerung ist jedoch bei Heydrich auszuschließen.
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talen Krieg befindet, einen Beamten dieses Staates zu einer äußerst wichtigen Konferenz lädt.
"... rege ich an, diese Probleme zum Gegenstand einer gemeinsamen Aussprache zu machen, zumal seit dem 15.10.1941 bereits in laufenden Transporten Juden aus dem Reichsgebiet einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren nach dem Osten evakuiert werden."
Wer diesen Text so liest, wie er dasteht, könnte zu dem Schluß kommen, daß unter der "Gesamtlösung der Judenfrage in Europa" (S. 1 des Schreibens) die Evakuierung aller Juden nach dem Osten zu verstehen ist, nicht aber deren Ausrottung.
"Ich lade Sie daher zu einer solchen Besprechung mit anschließendem Frühstück zum 9. Dezember 1941, 12,00 Uhr ..."
Heydrich soll also eine Reihe hoher Herren zu einer Konferenz geladen haben, die ausgerechnet zur Mittagessenszeit beginnen sollte. Das war zumindest ungewöhnlich und unhöflich. Aber er verspricht, wohl als Ersatz für das entgangene Mittagessen, daß es nach der Konferenz – die aller Voraussicht nach frühestens am späten Nachmittag, vermutlich aber erst abends enden würde – ein "Frühstück" geben werde. Ein Frühstück ! Im Englischen gibt es das Wort "Lunch", und das kann Mittagessen oder Frühstück bedeuten, und im Amerikanischen bedeutet es Imbiß.60
Auch hier haben wir also einen Hinweis auf ein amerikanisch beeinflußtes Sprachdenken.
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3.1.3. Sonstige Auffälligkeiten
Auf Seite 2 der Einladung wurde die Anschrift handschriftlich geändert. Es stand dort "Am kleinen Wannsee Nr. 16". Mit der Hand gestrichen wurde "kleinen" und durch "großen" und die Zahl "16" durch "56-58" ersetzt. Wir wiesen bereits darauf hin, daß bei dieser Änderung vergessen wurde, "Dienststelle der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission" zu streichen. Diese Dienststelle befand sich tatsächlich "Am Kleinen Wannsee 16", nicht jedoch "Am Großen Wannsee 56-58". Dort befand sich die Villa Minoux.
Interessant ist nun, daß auch in der von Kempner veröffentlichten Version EL1-2 die genannte handschriftliche Verbesserung vorgenommen wurde, daß diese Verbesserung jedoch geringfügig, aber eben nur ganz geringfügig von jener abweicht, die in EL1-1 vorgenommen worden war (siehe nebenstehende Vergrößerung). Diese Handschrift scheint in beiden Versionen von ein und derselben Person zu stammen. Kempner behauptet zwar, es sei die Handschrift Adolf Eichmanns. Das ist aber aus zwei Gründen nicht möglich : Erstens erfolgte die Änderung nicht vor dem Versand der Einladung, sondern erst nach dem Eingang beim Empfänger. In einer handschriftlichen Notiz auf der ebenfalls überlieferten Einladung an SS-Gruppenführer Hofmann heißt es – nicht in Hofmanns Schrift – : "Lt. tel. Rücksprache mit Stubaf. Günther am 4.12.41 Straße geändert". Das Wort "kleinen" ist ausgestrichen und handschriftlich am Rand durch "großen" und die Zahlen "16" durch "56/58" ersetzt.61 Zweitens ist Kempners Version EL1-2 offensichtlich eine spätere Nachahmung (s. Ziff. 3.2.).
Die Untersuchung der an Luther gerichteten Einladung durch einen Schriftexperten des Bundeskriminalamts im März 1991 ergab andererseits, daß die handschriftlichen Änderungen auf der Einladung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht von Luther stammen.62 Wenn aber auf der Einladung an Luther die handschriftlichen Änderungen nicht von Luther und nicht von Eichmann stammen und wenn auf Kempners Nachahmung eine Korrektur auftaucht, die mit der in EL1-1 fast, aber nicht ganz übereinstimmt und allem Anschein nach von der gleichen Hand herrührt, dann muß diese Handschrift von Kempner oder einem seiner Mitarbeiter oder Dokumenten-Lieferanten stammen. Damit läge aber ein weiteres Indiz vor, daß nicht nur Kempners Version ein Falsifikat darstellt, sondern auch die Version EL1-1.
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| Vergrößerungen der handschriftlichen Änderungen. Farbig : EL1-1, S/W : EL1-2 |
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Die laut Einladung für den 9. Dezember 1941 angesetzte Konferenz fand nicht statt, angeblich, weil mehrere geladene Teilnehmer nicht abkömmlich gewesen waren. Es soll deshalb zu einer neuen Einladung gekommen sein, ausgefertigt am 8. Januar 1942. In dem ersten Einladungsschreiben an Luther waren die Namen der eingeladenen Herren genannt. Es waren dreizehn Namen. Dazu kam der Empfänger der Einladung, Unterstaatssekretär Luther. In der neuen Einladung steht :
"Der in meinem letzten Einladungsschreiben angeführte Kreis der geladenen Herren bleibt unverändert."
Auf der Konferenz sollen dann allerdings nicht alle geladenen Herren erschienen sein. Laut Protokoll waren nicht erschienen : Generalgouverneur Dr. Frank, die Staatssekretäre Dr. Schlegelberger und Gutterer, SS-Gruppenführer Greifelt. Dafür sollen neben Heydrich 14 anstatt 13 Personen erschienen sein, darunter die nicht geladenen Staatssekretäre Dr. Freisler und Dr. Bühler, SS-Gruppenführer Müller, SS-Obersturmbannführer Eichmann, SS-Oberführer Dr. Schöngarth und Sturmbannführer Dr. Lange. Dr. Bühler sollte wohl Dr. Frank vertreten, Dr. Freisler vermutlich Dr. Schlegelberger vom Reichsjustizministerium, während für den geladenen, aber nicht erschienenen Staatssekretär Gutterer vom Propagandaministerium kein Vertreter entsandt worden sein soll, ebenso beim geladenen, aber nicht erschienenen Leiter des Staatshauptamtes des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, SS-Gruppenführer Ulrich Greifelt. Dafür sollen die in der Einladung nicht genannten SS-Führer aus dem Reichssicherheitshauptamt und aus der Sicherheitspolizei und dem SD teilgenommen haben : Müller, Eichmann, Dr. Schöngarth und Dr. Lange.
Es ist recht unwahrscheinlich, daß auf einer Konferenz, die der höchsten Geheimhaltungsstufe unterliegt und zentrale Bedeutung besitzt, verschiedene geladene Teilnehmer nicht erscheinen und auch keine Vertreter entsenden, während andere erscheinen, die nicht geladen sind.
Im übrigen sei in diesem Zusammenhang noch nebenbei erwähnt, daß in der Einladung bei Dr. Stuckart und Dr. Klopfer jeweils die Dr.-Titel fehlten, und Hofmann fälschlich mit zwei "f" geschrieben wurde. Im sogenannten Besprechungsprotokoll der Konferenz wurde der Dr.-Titel bei Klopfer erneut vergessen, nicht aber bei Stuckart, außerdem wurde der Name von SS-Gruppenführer Hofmann diesmal richtig geschrieben.
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3.2. Die von Kempner veröffentlichte Version
Kempner veröffentlichte in seinem Buch Eichmann und Komplizen56 eine Version der Einladung, die in vielen, aber nicht allen Punkten mit der anderen Version übereinstimmt. Wir bezeichnen sie hier als EL1-2.
3.2.1. Es stimmen überein :
3.2.2. Es stimmen nicht überein :
3.2.3. Weitere Auffälligkeiten
Wenn eine Fälscherwerkstatt verschiedene Dokumente herstellt, die in irgendeiner Beziehung zueinander stehen, dann muß sie diese u. a. mit richtigen Datums- und Ortsangaben versehen. Das kann sich unter Umständen als sehr schwierig erweisen. Am einfachsten ist es, wenn die Werkstatt von den einzelnen Dokumenten erst einmal Entwürfe herstellt, dann eine Synopse (vergleichende Übersicht) erstellt, diese dann in den zeitlichen und örtlichen Rahmen bekannter Ereignisse einfügt und danach erst die passenden Datums- und Ortsangaben festlegt. Anschließend können die zur Veröffentlichung vorgesehenen Dokumente endgültig fertiggestellt und in den allgemeinen Dokumentenstrom
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Dokumente endgültig fertiggestellt und in den allgemeinen Dokumentenstrom eingeschleust werden. Schwierig wird es, wenn die Werkstatt unter Handlungsdruck steht, wenn sie Dokumente fertigen muß, ohne daß deren Inhalt und Datierung nach einem exakt erarbeiteten Fälschungs-Plan festgelegt werden können. Im vorliegenden Fall dürfte ein solcher Handlungsdruck entstanden sein, und zwar aufgrund verschiedener propagandistischer Maßnahmen in den Jahren 1945 und 1946, dem Dokumentenbedarf für die Prozeßführung in Nürnberg und dem teilweise unüberlegten Handeln dortiger Ankläger. Im Nürnberger Prozeß war z. B. von der Anklage behauptet worden, die "Endlösung der Judenfrage" im Sinne einer umfassenden Ausrottung der Juden gehe auf einen Befehl Hitlers zurück. Dies wurde von den Angeklagten bestritten. Da tauchte dann plötzlich das sogenannte Wannsee-Protokoll auf. Die vielen in dem Protokoll enthaltenen Fehler lassen vermuten, daß es übereilt angefertigt worden war. Falls tatsächlich übereilt gearbeitet werden mußte, bestand vor allem die Gefahr, daß bei den Datumsangaben Fehler unterliefen.
In einer solchen Lage konnte der Entschluß entstehen, vorgesehene Falsifikate zunächst ohne Datum herzustellen, bis alle im Voraus geplanten und alle nachträglich als erforderlich angesehenen Falsifikate so weit fertig waren, daß nur noch die Eintragung des Datums zu erfolgen brauchte. Wenn die Prüfung dann klargestellt hatte, ob den Personen, denen die Papiere unterschoben werden sollten, auch eine Anwesenheit zu den geplanten Zeitpunkten und Orten unterschoben werden konnte, dann konnte auch das Datum eingetragen und damit die Fälschung zu Ende geführt werden. Falls sich bei der Prüfung jedoch Widersprüche ergaben, mußte neu datiert oder das Falsifikat beseitigt werden.
Diese Vorgehensweise scheint bei der Anfertigung verschiedener Papiere, die sich auf die Wannsee-Konferenz beziehen, angewandt worden zu sein :
Zieht man eine Standlinie exakt unter der Datumsangabe 29. November 1941 und eine zweite unter einer der unteren Textzeilen, dann verlaufen diese Linien nicht parallel. Die obere Linie verläuft in einer leichten Neigung nach rechts unten. Zieht man die Linien 20 cm lang aus, dann beträgt die Neigung nach 20 cm etwa 5mm. Der Grund ist natürlich, daß das Papier schräg eingespannt worden war. Die Frage ist nur, zu welchem Zeitpunkt das geschah. Wenn das Datum zusammen mit dem übrigen Text geschrieben wurde, dann wurde das schräg eingespannte Papier nach dem Schreiben der Datums-Zeile
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geradegerückt. Genausogut kann aber das Dokument schon fast fertig gewesen sein : Es fehlte nur noch die Eintragung des Datums. Beim Nachtragen des Datums könnte es dann zur schrägen Einspannung des Bogens gekommen sein.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß der Buchstabe "v" in November deutlich höher steht als die übrigen Buchstaben, was an den übrigen Stellen des Textes nicht der Fall ist. Das läßt die Vermutung zu, es könnte bei der Eintragung des Datums eine andere Schreibmaschine verwandt worden sein. Zu diesen Auffälligkeiten bei der Datumsangabe der "ausstellenden Dienststelle" kommen auch noch jene im Eingangsstempel. Die Datumsangabe im Eingangsstempel ist möglicherweise falsch. Wir gingen darauf bereits unter Ziffer 3.1.1. ein.
3.2.4. Die zweite Version gibt einige Rätsel auf
Kempner behauptet, die von ihm abgebildete Version sei die "Originaleinladung". Und einige Zeilen später erklärt er, sie sei "nach dem Original wiedergegeben." 63
Es ist aber nicht möglich, daß beide Versionen echt sind. Eine der beiden Versionen muß falsch sein.
Die von Kempner wiedergegebene Version EL1-2 liegt in keinem Original vor, sondern nur in der von Kempner wiedergegebenen Kopie. Das spricht nicht für die Echtheit dieser Version.
Der vorgedruckte Briefkopf, der Eingangsstempel, der im Eingangsstempel enthaltene handschriftliche Teil der Aktenzeichenvergabe und die handschriftlichen Bemerkungen quer über die obere Hälfte des Blattes sind bei beiden Versionen gleich. Sie haben auch bei beiden Versionen die gleiche Größe und die gleichen Abstände und Winkel zueinander. Doch der Schreibmaschinentext steht nicht an gleicher Stelle, und zwar bei EL1-2 nach links verschoben. Auch die handschriftliche Bemerkung auf dem linken Rand neben dem Text ist nach links verschoben.
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| Retuschespuren auf EL1-2 (untere Abbildung, Stellen eingekreist) |
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| Retuschespuren auf EL1-2. Vergrößert. (Nachtrag 2005) |
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Es war unmöglich, die eine Version herzustellen, ohne daß die andere Version mindestens in Form einer Kopie vorlag.
Auf EL1-1 scheinen außerdem auf der Vorder- und Rückseite die Beschriftungen durch, die sich jeweils auf der anderen Seite befinden; bei EL1-2 ist das nicht der Fall. Die Unterschrift ist auch verschieden, insbesondere fehlt bei der Unterschrift in EL1-2 der i-Punkt.
In einem Kopierverfahren ist es leicht, Texte gegeneinander auszutauschen, wenn der auszutauschende Text freisteht und eine Kopie als "Beweismittel" ausreicht. Ganz anders ist das bei einem Text, über den handschriftliche Bemerkungen geschrieben wurden. Im vorliegenden Fall gibt es Spuren, die bezeugen, daß der handschriftliche Text durch Retuschen vom Schreibmaschinentext befreit wurde. Auf den beiden nebenstehenden Vergrößerungen ist jeweils ein Ausschnitt des oberen Drittels von EL1-1 und EL1-2 abgelichtet. Bei der Ablichtung von EL1-2 sind unter und über der Angabe des angeblichen Briefempfängers ("Unterstaatssekretär Luther") mehrere Reste des Schreibmaschinentextes in EL1-1 zu erkennen : erstens unter dem Buchstaben "ret" in "Unterstaatssekretär" die Buchstaben "wär" aus dem Wort "Auswärtigen", zweitens über "u" in "Luther" die Retuschereste von "tä" aus "Unterstaatssekretär" und drittens über "the" in "Luther" die Buchstaben "L" und "u" aus "Luther".
Das bedeutet, daß die von Kempner vorgelegte Version eine Fälschung darstellt, die auf der Grundlage der ersten Version hergestellt wurde. Da jedoch beide Versionen den gleichen Text aufweisen, ist zu fragen, weshalb denn nach der ersten Version noch eine zweite hergestellt worden ist.
Man könnte annehmen, daß die zweite Version als Abschrift der ersten Version hergestellt worden ist. Doch die zweite Version ist keine Abschrift im üblichen Sinn. Sie ist bis auf den verwendeten Schreibmaschinentyp und einige kleine weitere Abweichungen der Versuch einer getreuen Nachahmung. Kempner behauptet sogar, daß die von ihm abgebildete Nachahmung das Original sei (vgl. Anmerkung63).
Da aber das sogenannte Original EL1-1 beim Auswärtigen Amt liegt und teilweise von EL1-2, der Version Kempners, abweicht, kann Kempners Version nicht eine Kopie des Originals sein. Sie kann es auch deshalb nicht, weil auf Kempners Version noch Retuschespuren zu erkennen sind, die beweisen, daß EL1-2 u. a. auf der Grundlage einer Retusche von EL1-1 entstanden ist.
Andererseits muß die Tatsache irritieren, daß der Wortlaut der handschriftlichen Bemerkungen auf dem Schriftstück und der des Schreibmaschinentextes völlig gleich sind, weshalb doch für den Gebrauch des Schriftstücks als Beweismittel eine bloße Kopie der Vorlage genügt hätte. Eine Kopie hätte ja leicht hergestellt werden können, auch eine gut lesbare. Die Vorlage bietet klare Kontraste zwi-
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sehen dem Papieruntergrund und den verschiedenen schriftlichen Bestandteilen, die sich darauf befinden. Daher war es uns auch problemlos möglich, hier eine gut lesbare Abbildung wiederzugeben, die eine Druck-Kopie aufgrund einer Verfilmung der Kopie einer uns vorliegenden gedruckten Abbildung darstellt, die wiederum aufgrund einer Verfilmung einer Kopie entstanden ist. (Ablichtungen direkt vom sogenannten Original EL1-1 wurden uns nicht gestattet, um die Papiere vor vergilbendem Lichteinfluß zu schützen, wir konnten nur Photographien von farbigen Originalphotos machen, die in der Gedenkstätte am Großen Wannsee ausgestellt sind, doch diese Photos weisen linsenbedingte konvexe Verzerrungen auf, wir haben sie daher hier nicht abgebildet.) Aus dem gleichen Grunde konnte der Hersteller von EL1-2, also von Kempners Version, eine Nachahmung schaffen, in der alle handschriftlichen Teile des Schriftstücks samt Briefkopf und Stempeln gut wiedergegeben sind. Doch statt einer problemlos und kurzfristig herstellbaren Kopie wurde in mühsamer Arbeit eine Nachahmung hergestellt : Es wurden von der Vorderseite die handschriftlichen Bestandteile, der Briefkopf und der Eingangsstempel herauskopiert und dann die dazwischenstehenden Buchstaben des Schreibmaschinentextes sowie die Buchstaben, die auf der Rückseite des Papiers stehen und bei der Aufnahme durchscheinen, wegretuschiert. Anschließend wurde ein neuer Schreibmaschinentext geschrieben, von diesem ein Positivfilm hergestellt, dieser dann auf die andere Vorlage gelegt und zuletzt beide zusammen kopiert. Danach mußte auch noch die Rückseite nachgeahmt werden. Bei der Rückseite mußte jedoch anders als bei der Vorderseite vorgegangen werden. Hier wurde zuerst der Schreibmaschinentext hergestellt, dann die falsche Straßenangabe handschriftlich verbessert und schließlich die Unterschrift Heydrichs hinzukopiert, wobei genauso wie bei einem anderen gefälschten Schriftstück, das Kempner verwandte (s. Ziff. 5.2.), der i-Punkt in der Unterschrift Heydrichs vergessen wurde. Wozu das alles ? Eine bloße Kopie der Vorlage hätte doch vollauf genügt !
3.2.5. Aus welchem Grund wurde Kempners Version geschaffen ?
Wie man es auch dreht und wendet, alle Überlegungen enden mit dem Ergebnis, daß die von Kempner vorgelegte Version ein Falsifikat ist, das als Falsifikat nicht hergestellt worden sein dürfte, um eine Täuschung zu bewirken. Was ist aber dann der Grund für die Existenz des Falsifikats ? Ist es vielleicht ein Fälschungs-Duplikat aus der gleichen Fälschungswerkstatt, das versehentlich nicht vernichtet wurde ?
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Die zweite Einladung an Luther erfolgte am 8. Januar 1942. Sie wird von uns mit EL2 abgekürzt. Zu dieser Einladung ist folgendes zu sagen :
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| Die zweite Einladung an Luther. Verkleinert. |
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