Gutachten zur Frage der Echtheit des
sogenannten Wannsee-Protokolls und der
dazugehörigen Schriftstücke

Erstellt von Roland Bohlinger und Johannes P. Ney


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5.

DAS BEGLEITSCHREIBEN ZUM
SOGENANNTEN WANNSEE-PROTOKOLL

Das Begleitschreiben trägt das Datum vom 26. Januar oder 26. Februar 1942. Es gibt hiervon wieder zwei Versionen.

Die erste Version befindet sich im Auswärtigen Amt.64 Wir nennen sie BS-1. Die zweite wurde von Kempner veröffentlicht.65 Wir nennen sie BS-2.

5.1. Die erste Version

5.1.1. Äußere Merkmale


64 Polit. Archiv des A. A., Akten Inland II g, Band 177, Blatt 165.
65 Robert W. M. Kempner, Eichmann und Komplizen, a.a.O., S. 150.


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Die beiden Versionen des Begleitschreibens.
Links : BS-1, rechts : BS-2. Verkleinert.
(zum Vergrößern anklicken)


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zwar aus den Gründen, die wir bereits früher zur Erklärung der vielen Auffälligkeiten bei den Datumsangaben dargelegt haben.66 Es war aber das Datum für die Besprechung schon eingetragen worden. Später war dann geklärt worden, welches Ausstellungsdatum gewählt werden sollte, und dieses wurde mit der Hand eingetragen und daneben der Eingangsstempel mit dem Datum "2. März 1942" gesetzt. Erst nachträglich fiel auf, daß dann das Datum der Besprechung geändert werden mußte : Es wurde handschriftlich geändert auf den 6. März 1942.

Doch die Änderung auf den 6. März war recht unüberlegt erfolgt. Es war Krieg, die Post wurde nicht immer pünktlich zugestellt. Sie ging nicht nur von einer Berliner Dienststelle an eine andere in Berlin, sondern auch ins Generalgouvernement. Es bestand daher die Gefahr, daß die Sendung erst eintraf, als der Besprechungstermin bereits abgelaufen war. Dokumente über eine parallel laufende telegraphische Einladung sind uns nicht bekannt. Eine telefonische Benachrichtigung kam aus Gründen der Geheimhaltung nicht in Frage. Außerdem bestand die Gefahr, daß zur Besprechung geladene Personen, die zu der Besprechung geladen worden waren, sich auf Reisen befanden oder durch zu lange Anfahrwege (z.B. aus Warschau) nicht mehr rechtzeitig hätten erscheinen können.

Und noch etwas zur Datierung : Wenn das Protokoll ein Protokoll war, wieso dauerte es dann rund 5 Wochen, bis es geschrieben vorlag ? Als Protokoll hätte es handschriftlich schon am Ende der Sitzung vorliegen müssen. Es war allerdings, wie wir bereits feststellten, im Gegensatz zur Bezeichnung durch den Verfasser als "Besprechungsprotokoll" kein eigentliches Protokoll, sondern eine nachträgliche Niederschrift aufgrund angeblicher Notizen Eichmanns, die allerdings nicht überliefert sind. Jedenfalls hätte auch eine nachträgliche Niederschrift schon wenige Tage nach der Konferenz vorliegen können, und sie hätte für die einzelnen Sachbearbeiter, die sich auf die nächste Besprechung vorbereiten sollten, auch schon nach wenigen Tagen und nicht unmittelbar vor der nächsten Konferenz vorliegen müssen. War also das handschriftlich eingetragene Datum des Begleitschreibens doch nicht der 26. Februar sondern der 26. Januar 1942 ? Doch dann wäre das Schriftstück unwahrscheinlich lange unterwegs gewesen, und zwar rund fünf Wochen bis zum 2. März 1942.


66 Siehe unter Ziffer 2.2., 3.2.3. und 4.


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5.1.2. Innere Merkmale


67 Besprechungsprotokoll ("Wannsee-Protokoll") WP-2, S. 2; vgl. Anlage.


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Das wäre auch gar nicht möglich gewesen, da dieser Plan bereits in der Theorie völlig absurd gewesen wäre, ganz zu schweigen von den Möglichkeiten seiner "praktischen Durchführung", vor allem während des Krieges und dann auch noch hinter der Front und teilweise im Partisanengebiet.68 Darüberhinaus herrschte laut Protokoll auf der Konferenz auch keine "völlige Übereinstimmung", denn diese Übereinstimmung wurde auf der Konferenz nicht geprüft. Diese Konferenz diente laut Protokoll nur dem Informationsaustausch.


68 Siehe dazu die Ausführungen unter Ziffer 1.4.
69 Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda; s. Nürnberger Schriftstück NG-2586 H, S. 1.
70 Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement; Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD als Vertreter des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD für das Reichskommissariat Ostland. Siehe "Wannsee-Protokoll" a.a.O., S. 2 und erste Seite des zweiten Protokolls (siehe Anmerkung 69).


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Mischehen. Mit einer derart chaotischen Organisationsweise kann vielleicht ein Kaffeekränzchen, aber nicht eine länderumspannende und unter strengster Geheimhaltung ablaufende Operation zur "praktischen Durchführung" gelangen.

5.2. Die zweite Version

Es gibt, wie bereits erwähnt, von dem Begleitschreiben zum "Wannsee-Protokoll", das zugleich die Einladung zur nächsten Konferenz enthielt, nicht nur die Fassung BS-1, sondern auch die Fassung BS-2.

BS-2 wurde von Kempner überliefert.

Die Indizien gegen die Echtheit von BS-1 gelten in vollem Umfang auch für BS-2. Bei BS-2 kommen aber noch einige weitere Indizien dazu :


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Wie bei WP-1 und EL1-2 ist zu fragen, weshalb sich der Verfasser der zweiten Version soviel Mühe gemacht hat, die zweite Version herzustellen, und wieso Kempner erneut fälschlich behauptet, die zweite Version wäre "nach dem Original wiedergegeben".71 Daraus ergibt sich die gleiche Schlußfolgerung wie bei EL1 : Der Verfasser von BS-2 hatte anscheinend ohne Grund unter großem Aufwand eine Nachahmung von BS-1 angefertigt und diese als eine Wiedergabe "nach dem Original" ausgegeben. Da Kempners Buch Eichmann und Komplizen noch zahlreiche weitere derart "grundlose", mit viel Mühe angefertigte


71 Robert M. W. Kempner, Eichmann und Komplizen, a.a.O., S. 151.


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Nachahmungen aufweist,72 ist zu fragen, ob der Grund hierfür einfach darin besteht, daß beide Gruppen aus der gleichen Werkstatt stammen ? In diesem Fall dürften die beim Auswärtigen Amt liegenden Ausgaben die "Endfassungen" darstellen, die von den Herstellern in den Dokumentenstrom eingeschleust worden waren.

Doch sei dem, wie es sei. Die inneren und äußeren Merkmale liefern bei beiden Gruppen so viele Indizien und Beweise gegen die Echtheit, daß der gesamte Schriftstück-Komplex, der die sogenannte Wannsee-Konferenz betrifft, unmöglich als echt angesehen werden kann.


72 a.a.O., S. 78f., 98, 118f., 170ff., 197, 198, 199f., 209f, 224ff., 257, 258ff., 271f., 274f., 291, 315f., 331f., 333, 334, 335.


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6.

NACHFOLGENDE KONFERENZEN

Angeblich wurde Heydrich am 24.1.1939 von Göring beauftragt, "die Judenfrage ... einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigsten Lösung zuzuführen".73 Am 31.7.1941 soll er Heydrich "in Ergänzung der Ihnen bereits ... übertragenen Aufgabe" erneut beauftragt haben, Vorbereitungen zu einer "Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet" zu treffen.73 Wie wir bereits dargelegt haben, soll er sich, folgt man den vorliegenden Unterlagen, mit der Ausführung des Befehls von Anfang an viel Zeit gelassen haben. Erst am 29.11.1941 soll er zu einer Konferenz, die dann später als "Wannsee-Konferenz" bezeichnet wurde, eingeladen haben.74 Doch aus dem Konferenz-Protokoll ergibt sich, daß diese Konferenz immer noch keine ernsthafte Vorbereitung im Sinne des angeblichen Auftrags an Heydrich gewesen war. Denn sie war lediglich eine "Besprechung", zu der die einzelnen Teilnehmer keine Thesenpapiere, Fragestellungen, Materialsammlungen o. ä. mitzubringen hatten. Obendrein erwies sich der Vernichtungsplan, der angeblich auf dieser Konferenz vorgetragen worden sein soll, als absolut unrealistisch und undurchführbar, weshalb es auch keinerlei Beweise gibt, daß irgendjemand, irgendwie, irgendwann auf diesen Plan zurückkam.75

Nun kann man natürlich behaupten, daß trotzdem irgendetwas an der Geschichte echt ist, und zwar in dem Sinne, daß einer tatsächlichen Begebenheit durch Austausch von Dokumenten bestimmte Dinge unterschoben wurden, daß also Teile des Ganzen als echt, andere Teile als unecht anzusehen seien. Nun, Spekulationen sind immer zulässig, aber sie sind keine Beweise. Tatsache ist jedenfalls, daß es zu viele Indizien gegen die Echtheit der Papiere gibt, die zum Thema "Wannsee-Konferenz" vorliegen. Tatsache ist außerdem, daß Papiere vorliegen, wonach auf die "Wannsee-Konferenz" noch weitere Konferenzen gefolgt sein sollen, und zwar am 6.3.1942 und am 27.10.1942,76 daß aber auf diesen Konferenzen abermals nicht nach dem angeblichen Befehl Görings vorgegangen wurde.


73 Siehe die Ausführungen unter Ziffer 2.
74 Siehe die Ausführungen unter Ziffer 3.
75 Siehe die Ausführungen unter Ziffer 1.4.
76 Robert M. W. Kempner, Eichmann und Komplizen, a.a.O., S. 170ff. und S. 258ff., Auswärtiges Amt, Akten Inland II g, Band 177, Blatt 79 ff. und 97 ff., vgl. Anlage.


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Es fanden wiederum Besprechungen statt, ohne daß sich die einzelnen Sachbearbeiter der beteiligten Dienststellen irgendwie darauf vorbereiten konnten oder mußten. In beiden Konferenzen ging es zudem nur um die deutsch-jüdischen Mischlinge. Das angebliche Hauptthema wurde jedoch nicht behandelt : die Erarbeitung des befohlenen "Gesamtentwurfs über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage". Das heißt, die beiden Konferenzen verfehlten das Thema völlig – oder aber das befohlene Thema war gar nicht die "Endlösung". War also das Thema "Endlösung" durch Fälschung, und zwar durch eine unvollständige Fälschung, in die Dokumentensammlungen gelangt, nämlich durch die Falsifikate GO, EL1, EL2, BS und WP ?

Eine genauere Betrachtung der Protokolle, die über die beiden nachfolgenden Konferenzen vorliegen, erweist jedoch auch diese Papiere als Falsifikate. Nun kann es nicht die Aufgabe dieses Gutachtens sein, auch diese Papiere noch genau zu prüfen. Trotzdem sei zur Abrundung der Ausführungen kurz auf die wichtigsten Punkte hingewiesen :

Beide Papiere weisen gröbste Verstöße gegen die wichtigsten Geheimhaltungsvorschriften für "Geheime Reichssachen" auf :

Keine Aktenzeichen der empfangenden Dienststelle; beim ersten Protokoll auch kein Aktenzeichen der ausstellenden Dienststelle; beim zweiten Protokoll und dem Begleitschreiben ein Aktenzeichen der ausstellenden Dienststelle aus 1941, und zwar das gleiche wie bei dem Brief vom 26.1.1942 (BS-1 und BS-2); keine Unterschrift des Protokollführers; keine Angaben über den Verteiler; beim zweiten Protokoll auch keine Angabe über die Anzahl der Ausfertigungen.

Da mindestens einmal im Jahr sämtliche geheimen Unterlagen auf Vollständigkeit und richtige Aktenführung überprüft werden mußten, sind bereits die zitierten Verstöße gegen die Geheimhaltungs-Vorschriften ein völlig ausreichendes Indiz gegen die Echtheit jener Protokolle.

Im übrigen hatte kein einziger von den Teilnehmern der zweiten Konferenz an der ersten Konferenz, der sogenannten "Wannsee-Konferenz", teilgenommen. Auf der dritten Konferenz sollen es dann 8 Personen gewesen sein, die zumindest an der zweiten Konferenz teilgenommen hatten, gegenüber 13 Personen, die abermals neu waren.

Obwohl beide Konferenzen im Referat IV B 4 des Reichsicherheitshauptamtes, also in Eichmanns Referat, stattgefunden haben sollen, soll derjenige, der mit der Leitung des Ganzen beauftragt war, nämlich Reinhard Heydrich, bei der Sitzung im März 1942 ebensowenig anwesend gewesen sein wie Eichmann. Auf der zweiten Sitzung konnte Heydrich nicht mehr auftreten, da er inzwischen er-


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mordet worden war. Doch laut Protokoll wurde seiner Person, also des bisherigen Projektleiters, auf der Konferenz nicht gedacht, es wurde nicht einmal erwähnt, wer nun seine Nachfolge angetreten habe. Ein derartiger Führungsstil innerhalb des Dritten Reiches ist recht unwahrscheinlich.

Im übrigen wurde von dem, was auf den beiden Konferenzen an Neuem besprochen worden war, anschließend nichts in die Tat umgesetzt.

Schließlich ist zu erwähnen, daß es auch von diesen Unterlagen nur jene Ausfertigungen gibt, die beim Auswärtigen Amt liegen, sowie jeweils wieder eine zweite Version, die von Kempner vorgelegt wurde.


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