XI. Die Entstehung der Auschwitz-Legende

A. Wie die Zeugenaussagen koordiniert wurden

Wie der Historiker Ernst Nolte mit Recht festhält, ist es ein Ding der Unmöglichkeit, dass sich eine erhebliche Anzahl Personen völlig unabhängig voneinander die mehr oder weniger gleichen Geschichten aus dem Ärmel geschüttelt haben. Nolte schliesst daraus, dass die Gaskammergeschichten zumindest einen wahren Kern besitzen müssten, auch wenn die Opferzahlen übertrieben seien [1]. Eine ähnliche Folgerung wäre die: „Im Mittelalter sagten unzählige Zeugen aus, dass sie auf einem Besen Richtung Blocksberg segelnde Hexen erblickt hätten, und gar manche Hexe gab dies bei einem Prozess auch zu. Also stimmt die Geschichte grundsätzlich; möglicherweise wurde allerdings die Zahl der durch die Lüfte schwirrenden Hexen übertrieben." Es kommt Nolte offenbar nicht in den Sinn, dass sich Zeugenaussagen und Tätergeständnisse ohne grössere Schwierigkeiten koordinieren lassen, wenn man, wie die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg, nach Belieben fälschen und foltern kann.

Wie der hervorragende spanische Forscher Enrique Aynat aufgezeigt hat, berichtete die polnische Widerstandsbewegung bereits ab 1941 über Massenmorde in Auschwitz, wobei als Tatwaffe freilich keinesfalls Zyklon B, sondern ein pneumatischer Hammer, elektrische Bäder und Kampfgas genannt wurden [2]. Diese Meldungen erweckten ausserhalb Polens keine Aufmerksamkeit. Während die Gruselgeschichten über die Dampf-, Gas- und Stromkammern von Belzec und Treblinka ab 1942 von der jüdischen Propaganda fleissig verbreitet wurden, blieb es um Auschwitz bis zum Juni 1944 ruhig. Der britisch-jüdische Autor Martin Gilbert schreibt, das „Geheimnis der Gaskammern von Auschwitz-Birkenau sei bis zur dritten Juniwoche gewahrt" geblieben [3]. Damals ging die Massendeportation ungarischer Juden vor sich, von denen ca. 438.000 nach Auschwitz geschickt wurden; 28.000 von ihnen wurden dort registriert, die übrigen in andere Arbeitslager und Fabriken weitergeleitet [4]. Die angebliche Ausrottung der ungarischen Juden in den Gaskammern von Birkenau bildete den Startschuss zur Legende vom Vernichtungslager Auschwitz.

Im November 1944 nahm diese Legende konkrete Gestalt an. Damals erschien in Washington der WRB-Report, der auf den Aussagen der - darin allerdings nicht namentlich genannten - geflüchteten Auschwitz-Häftlinge Rudolf Vrba, Alfred Wetzler, Czeslaw Mordowicz, Arnost Rosin und Jerzy Tabeau fusste [5]. Dem WRB-Report zufolge diente Zyklon B als Mordwaffe; vergast wurde in zwei Bauernhäuser im Westen von Birkenau sowie innerhalb der vier Birkenauer Krematorien; von Morden im Stammlagerkrematorien ist darin nicht die Rede. - Wir werden im folgenden noch auf diesen Report zurückkommen.

Am 2. Februar 1945, kurz nach der Befreiung von Auschwitz, berichtete die Prawda von einem Todesfliessband, auf dem jeweils Hunderte von Menschen zugleich ermordet worden seien. Dieses Fliessband verschwand alsbald in der Versenkung; kein Augenzeuge hat je wieder davon erzählt. Auch Gaskammern gab es der Prawda zufolge, doch ortete sie diese am falschen Ort, nämlich nicht in Birkenau, sondern im „Ostteil des Lagers". Ganz offenkundig hatte die Absprache zwischen den Westmächten und den Sojwets unzureichend geklappt; letztere wussten, dass sie in Auschwitz Beweise für einen Massenmord zu finden hatten, doch die Details hatten ihnen London und Washington nicht geliefert, und so liess der Prawda-Reporter, ein Jude namens Polevoi, seiner Phantasie freien Lauf.

Im April und Mai 1945 traten vor einer polnische Kommission mehrere ehemalige Auschwitz-Häftlinge als Zeugen auf, darunter die in der Literatur häufig genannten Juden Alter Szmul Fajnzylberg, der sich auch Stanislaw Jankowski, Kaskowiak und Alter Feinsilber nannte und ebenso wie seinen Namen sein Geburtsdatum gerne änderte, Szlama Dragan und Henryk Tauber [6]. Nach dem Flop mit dem Prawda-Artikel sorgten die polnischen Kommunisten dafür, dass die Aussagen wenigstens in grossen Zügen koordiniert wurden. So lokalisierten die Zeugen die Gaskammern am richtigen Ort und waren sich auch über die Tatwaffe einig: Es war kein Kampfgas, keine elektrischen Bäder und kein pneumatischer Hammer, sondern Zyklon B. Ansonsten durften die „Holocaust-Überlebenden" freilich ihrer abartigen Einbildungskraft die Zügel schiessen lassen, weshalb ihre „Tatsachenberichte" von hohem Unterhaltungswert sind.

Seine endgültige Form fand der Mythos mit dem Geständnis des ersten Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höss. Dieser war nach Kriegsende aufgetaucht und verbarg sich unter dem Namen Franz Lang auf einem Bauernhof in Schleswig-Holstein. Im März 1946 stöberten ihn die Briten auf. Sein Geständnis, das bis heute die Grundlage des vom freiheitlich-demokratischen System mit rattenhafter Wut verteidigten Auschwitz-Bildes darstellt, wurde von einem britischen Folterteam unter der Führung des jüdischen Sergeanten Bernard Clarke wie folgt erlangt [7]:

Höss schrie vor Entsetzen, als er die britischen Uniformen sah. Clarke brüllte: „Wie heissen Sie?" Jedesmal, wenn die Antwort „Franz Lang" lautete, prallte Clarkes Faust ins Gesicht seines Gefangenen. Beim vierten Mal gab Höss klein bei und verriet, wer er war (...) Er wurde dann nackt zu einer der Schlachtbänke gezerrt, wo es Clarke so vorkam, als wollten die Hiebe und Schreie kein Ende mehr nehmen (...) Es brauchte drei Tage, ehe er eine zusammenhängende Aussage machte.

Das Höss-Geständnis [8] ist von revisionistischen Forschern so ausführlich analysiert und zerpflückt worden, dass wir hier nicht näher darauf einzugehen brauchen; wir begnügen uns mit folgenden Hinweisen:

B. Wie die Gerichte nachträglich Beweise für den Holocaust fabrizierten

Eine wesentliche Rolle spielte Auschwitz bereits beim Nürnberger Prozess. Dessen Ziel bestand darin, die angeblich von den Deutschen begangenen weltgeschichtlich einmaligen Untaten juristisch festzuschreiben. Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren hatte das Tribunal freilich nichts zu tun. Besonders aufschlussreich waren die Artikel 19 und 21 des im August 1945 erlassenen Londoner Statuts, welches die juristischen Grundlagen für den Prozess schuf [10]. Nach Artikel 19 war der Gerichtshof „nicht an Beweisregeln gebunden", und Artikel 21 besagte, der Gerichtshof solle für „allgemein bekannte Tatsachen" keine Beweise fordern, sondern sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen. Was eine „allgemein bekannte Tatsache" war, entschied das Gericht selbst. Da nun die Judenausrottung und die anderen den Deutschen zur Last gelegten Missetaten - etwa der Massenmord an polnischen Wehrmännern in Katyn, den die bolschewistischen Henker den Besiegten in die Schuhe schoben und für den deutsche Soldaten hingerichtet wurden [11] - „allgemein bekannte Tatsachen" waren, konnte man sich die mühselige Beweisführung sparen.

Nach dem selben Muster verliefen die unzähligen Prozesse gegen „Naziverbrecher" in der BRD. Das US-Marionettenregime in Bonn beauftragte ab den fünfziger Jahren die Justiz damit, Beweise für die Fata Morgana eines millionenfachen Gaskammervölkermords herbeizuzaubern, von dem nicht die geringsten Spuren zurückgeblieben waren. Dies wurde wie folgt erreicht:

Vor Prozessbeginn wurden die Angeklagten in den gleichgeschalteten Medien jeweils als Bestien in Menschengestalt dargestellt; Beweise brauchten nicht erbracht zu werden, denn die Tat und meist auch der Täter standen von Beginn an fest; die Zeugen durften Lügen, bis sich die Balken bogen, denn man durfte ja die Verfolgten von damals nicht noch mit kritischen Fragen seelisch quälen; die einzige Chance für die Beschuldigten auf ein mildes Urteil lag darin, nicht die Existenz der Gaskammern und die Realität des Völkermordes, sondern lediglich ihre eigene Beteiligung daran zu bestreiten und die ganze Schuld toten, verschwundenen oder bereits verurteilten Vorgesetzten in die Schuhe zu schieben. Wer als Angeklagter bei einem NS-Prozess das als offenkundig vorausgesetzte Auschwitz- und Holocaustbild bestritt, brachte sich in eine vollkommen hoffnungslose Lage; seine „Verstocktheit" wurde ihm strafverschärfend angerechnet. -

Auf diese Weise sind die „Tätergeständnisse" zustandegekommen. Wer Näheres darüber erfahren will, lese das grossartige 4. Kapitel von Wilhelm Stäglichs Auschwitz-Mythos, Manfred Köhlers Beitrag über den Wert von Aussagen und Geständnissen zum Holocaust im Gauss-Sammelband Grundlagen zur Zeitgeschichte sowie das Kapitel „Die Prozesse" in unserem Buch Der Holocaust-Schwindel.

C. Der Vater der Auschwitz-Lüge

Müsste man den anrüchigen Titel „Vater der Auschwitz-Lüge" verleihen, so hätte Herr Dr. Rudolf Vrba, heute ein pensionierter Universitätslehrer im kanadischen Vancouver, begründeten Anspruch auf diese Ehrung. Als junger Mann wurde der slowkakische Jude Vrba nach Auschwitz deportiert, von wo ihm am 7. April 1944 mit seinem Landsmann und Glaubensgenossen Alfred Wetzler die Flucht gelang. Zusammen mit den Aussagen des Czeslaw Mordowicz, des Arnost Rosin und des Jerzy Tabeau figurierte ein von Vrba und Wetzler gemeinsam verfasster Bericht im WBR-Report vom November 1944.

Nimmt man den Vrba-Wetzler-Bericht unter die Lupe, so kommt man zum Schluss, dass die beiden slowakischen Juden das Innere der Krematorien, wo die „Gaskammern" gelegen haben sollen, niemals erblickt haben. Über die Krematorien II und III von Birkenau (im Report mit „I und II" bezeichnet) schreiben sie nämlich [12]:

Aus der Mitte des Ofenraums ragt ein riesiger Kamin in die Höhe. Ringsum sind 9 Öfen mit je 4 Öffnungen. Eine jede Öffnung fasst 3 normale Leichen auf einmal, welche innerhalb eineinhalb Stunden vollkommen verbrennen (...) Am flachen Dach sind 3 durch Klappen von aussen hermetisch verschliessbare Fenster. Von der Gaskammer führt durch die Halle ein Gleispaar zum Ofenraum (...) Nach 3 Minuten ist in der Kammer alles tot (...) Die Kammer wird dann geöffnet, gelüftet und das Sonderkommando führt die Leichen auf flachen Feldbahnwagen zum Ofenraum, wo die Verbrennung stattfindet.

Erstens besassen die beiden Kremas nicht „9 Öfen mit je 4 Öffnungen", sondern je fünf Dreimuffelöfen; zweitens gab es keine „3 durch Klappen von aussen hermetisch verschliessbare Fenster" auf dem Dach des Leichenkellers 1 (der „Gaskammer"); drittens führte von der „Gaskammer" keinesfalls ein Gleispaar zum Ofenraum, sondern ein Aufzug, denn die Öfen lagen ein Stockwerk weiter oben. - Neben diesen augenscheinlichen Unrichtigkeiten enthält der Vrba-Wetzler-Bericht noch eine Reihe anderer grober Fehler. Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben die beiden Autoren ihre „Informationen" von Mitgliedern der Widerstandsbewegung erhalten, die niemals Zutritt zu den Kremas hatten.

Im Jahre 1964 veröffentlichte Vrba sein Buch I cannot forgive [13]; auf den Seiten 10 bis 13 schildert er des langen und breiten eine Massenvergasung von Krakauer Juden, die im Januar 1943 zu Ehren des damals in Auschwitz weilenden Heinrich Himmler im Krema II von Birkenau stattgefunden habe. Hätte Vrba die Holocaustliteratur etwas fleissiger studiert, so hätte er gewusst, dass das Krema II nicht im Januar, sondern erst im März 1943 eröffnet wurde [14] und dass Himmler letztmals im Juli 1942 in Auschwitz war [15]. In seinem Buch ersetzt Vrba das zum Ofenraum führende „Gleispaar" durch „spezielle Fahrstühle" (in Wirklichkeit gab es nur einen Fahrstuhl). Die Verbrennungszeit für 3 Leichen in einer Muffel schrumpft gegenüber dem WRB-Report von anderthalb Stunden auf 20 Minuten, was eine absolute physikalische Unmöglichkeit darstellt, aber mit der Aussage des Rudolf Höss übereinstimmt. Von drei Öff-nungen im Dach der „Gaskammer" ist nicht mehr die Rede, sondern nur noch von einer. - Auch ein einer Reihe anderer Punkte „verbessert" Vrba seine Aussage von 1944.

Wie Robert Faurisson hervorgehoben hat [16], dauerte es volle 40 Jahre, bis endlich jüdische „Gaskammerzeugen" bei einem Prozess einem Kreuzverhör unterzogen wurden, wie es bei einem normalen Mordprozess die Regel ist. Bis zu jenem Jahre hatten diese Schwindler von einem Prozess, Vortrag und Interview zum anderen ziehen und ihre Lügengeschichten zum besten geben können, ohne kritische Fragen zu riskieren: Wer wagte es schon, Menschen, die so unsagbar gelitten hatten und dem Tod nur durch ein Wunder entronnen waren, mit bohrenden Fragen zu bedrängen! Im Jahre 1985 fand im kanadischen Toronto der erste Prozess gegen den Deutschkanadier Ernst Zündel statt, der wegen Verbreitung einer revisionistischen Schrift [17] von einer jüdischen Organisation namens Holocaust Remembrance Association angeklagt worden war. Als Starzeuge der Anklage trat Rudolf Vrba auf. Er wurde von Zündels kämpferischem Verteidiger Douglas Christie erbarmungslos in die Zange genommen; hier Auszüge aus dem Kreuzverhör. Zunächst fragte Christie Vrba nach dem in seinem Buch geschilderten Himmler-Besuch [18]:

Frage: Ich möchte Sie fragen, ob Sie sagen wollen, dass Sie ihn (Himmler) tatsächlich im Januar 1943 haben ankommen sehen, oder ist dies nur...

Antwort: Im September 1943 oder im Januar?

F: Nun, im Buch steht, im Januar 1943.

A: Nein ich sah ihn im Juli 1943, und dann einmal 1943 (sic!).

F: Hier steht aber Januar 1943.

A: Dann liegt ein Irrtum vor.

F: Ein Irrtum?

A: Ja.

F: Aber sie sahen ihn bei dieser Gelegenheit ankommen?

A: Beim ersten Mal sah ich ihn ankommen, weil er so nahe bei mir war, wie Sie jetzt bei mir sind.

F: Er war Ihnen so nahe wie ich Ihnen jetzt?

A: Ungefähr.

F: Ich verstehe. Und Sie waren...

A: Er kam aus Höflichkeit einen Schritt näher.

F: So so.

A: Beim zweiten Mal aber sah ich ihn in einem Auto, dem gleichen wie beim ersten Mal. Er fuhr einen schwarzen Mercedes und war von all den Schranzen umschwärmt, die ihn zu begleiten pflegten. Ich sah ihn nur etwa aus 600 Yard Entfernung, und ich hörte, er sei es, aber er kam diesmal nicht zu mir, um mir die Hand zu schütteln und sich vorzustellen. Vielleicht war er es wirklich, vielleicht war es nur ein Stellvertreter, und ich glaube nicht, dass das einen grossen Unterschied macht (...)

F: Und Sie erzählen diesem Gericht, dass Sie Heinrich Himmler tatsächlich gesehen haben, wie er durch die Türen einer Gaskammer spähte, nicht wahr?

A: Nein, ich habe nicht behauptet, ich sei anwesend gewesen, als er durch die Gaskammertür spähte, aber ich habe eine Geschichte zusammengesetzt, die ich viele Male von verschiedenen Leuten gehört habe, die dabei waren und mir alles erzählt haben (...) Es waren viele Sonderkommando- und SS-Leute dabei.

F: Waren Sie dabei?

A: Nein, ich war damals im Quarantänelager, und ich habe mit einer Anzahl von ihnen geredet und ihnen zugehört, und ich wusste, dass jene unglücklichen Opfer lange auf die Vergasung warten muss-ten, weil die hohen Tiere so lange nicht kamen, so mussten sie in der Gaskammer warten.

F: Aber in Ihrem Buch schreiben Sie doch, Sie hätten das alles gesehen, und Sie erwähnen nicht, dass Sie die berichtete Geschichte von anderen gehört haben.

A: In diesem besonderen Fall habe ich erzählt, was ich von anderen hörte.

Vrba beharrte darauf, mit eigenen Augen 1.765.000 Juden in den Krematorien verschwinden gesehen zu haben, darunter 150.000 französische. Christie wies ihn darauf hin, dass aus Frankreich insgesamt überhaupt nur etwas über 75.000 Juden deportiert worden sind, wor- auf Vrba fragte: „Woher haben Sie diese Zahl denn? Aus den Nazizeitungen?" Christie hatte sie nicht aus den Nazizeitungen, sondern aus einem Standardwerk des französischen Juden Serge Klarsfeld [19].

Das Debakel des Erzlügners Vrba stellte einen Wendepunkt in der juristischen Bewältigung des „Holocaust" dar. Abgesehen vom Jerusalemer Demjanjuk-Prozess, bei dem fünf Lügner beschworen, wie der Ukrainer eigenhändig Hunderttausende in die Gaskammer trieb [20] - Demjanjuk musste schliesslich freigesprochen werden! -, haben es seit 1985 keine „Gaskammerzeugen" mehr gewagt, vor Gericht auszusagen.

Ernst Zündel wurde 1985 zu 15 und beim Revisionsprozess (1988) dann zu 9 Monaten Haft verurteilt; als Grundlage diente ein Gesetz gegen die „Verbreitung falscher Nachrichten". Im August 1992 sprach ihn der oberste Gerichtshof Kanadas dann frei und erklärte das betreffende Gesetz für verfassungswidrig. - Zu den beiden Zündel-Prozessen gibt es zwei hervorragende Bücher, die jedem ernstlich am „Holocaust" Interessierten sehr zu empfehlen sind [21][22].

D. Die „Tatwaffe" Zyklon B oder wie eine Lüge ihre eigene Widerlegung in sich trägt

Seit 1924 werden in einigen US-Bundesstaaten Todesurteile mit Zyanwasserstoffgas vollstreckt, das auch die lethale Komponente von Zyklon B bildet. Die Exekution eines einzigen Todeskandidaten mit diesem Gift ist eine komplizierte Angelegenheit; die Gaskammer muss absolut hermetisch abgeschlossen sein, sonst wird die Hinrichtung für Gefängnispersonal und Zeugen zum Spiel mit dem Tod. Die Abdichtung der Todeskammer und die Entsorgung des Gases wäre ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, und schon die ersten Massenvergasungen hätten sich zur Katastrophe für die SS entwickelt.

Die praktische Gefährlichkeit der Anwendung von Blausäure enthüllt folgender, in der Kreiszeitung Böblinger Bote vom 16. November 1995 (und fraglos auch in anderen Blättern) erschienener Bericht:

Dilettantische Kammerjäger

Drei vergiftete Ortsbewohner und eine Reihe überlebender Holzwürmer waren das Fazit einer gründlich verpatzten Aktion gegen die Schädlinge in einer Kirche im kroatischen Urlaubsort Lovran bei Rijeka. Wegen der unsachgemässen Arbeit der Kammerjäger mussten mehrere hundert Einwohner des Ortes sicherheitshalber evakuiert werden.

Die Kammerjäger wollten in der Nacht mit hochgiftigem Gas gegen die Holzwürmer in der Kirche des Heiligen Juraj in Lovran vorgehen. Da sie das Gebäude jedoch nicht fachgerecht versiegelt hatten, entwich das Gas in die umliegenden Häuser, in denen die Menschen bereits schliefen. „Wegen der plötzlich einsetzenden Übelkeit sind die Menschen zum Glück gleich aufgewacht; das hat sie vor dem sicheren Tod gerettet", schrieb die Zeitung Vecernij. Dennoch erlitten drei Bewohner schwere Vergiftungen. Der Bürgermeister entschloss sich zur Evakuierung des Ortskerns. Die Kammerjäger wurden festgenommen, die Holzwürmer überlebten.

Auf die technische Unmöglichkeit der bezeugten Massenvergasungen mit Zyklon B in den als „Gaskammern" bezeichneten Räumlichkeiten in Auschwitz hat als erster Robert Faurisson hingewiesen [23]. Folgende Sätze geben den Kern von Faurissons Argumentation anschaulich wieder [24]:

Hätten die Nazigaskammern funktionieren sollen, so hätte es dazu folgendes gebraucht: Eine perfekte Abdichtung; ein spezielles Zuleitungs- und Verteilersystem für das Gas; ein phantastisches System zur Entlüftung der Kammern nach dem Massenmord; eine Vorrichtung zur Neutralisierung des abgeführten Gases und dann ganz besonders eine unglaublich sinnreich konstruierte Maschinerie zur Entsorgung des Gases, das hartnäckig an den Leichen gehaftet und ihr Anfassen und Tragen lebensgefährlich gemacht hätte. Seine Ventilation und Abführung dauert lange und ist schwierig. Es bleibt auch am menschlichen Körper haften und durchdringt ihn in solchem Masse, dass man die Leiche eines mit einer starken Dosis Zyandiwasserstoffgas getöteten Menschen nicht mit blossen Händen anfassen darf. Allein der Hautkontakt führt zur Vergiftung.

Diese physikalischen Fakten widerlegen ausnahmslos alle „Augenzeugenberichte" über Menschenvergasungen mit Zyklon B. Dass die Urheber der Gaskammerlüge nichts von Chemie verstanden und deshalb ausgerechnet auf dieses Insektizid als Mittel des Massenmordes verfielen, sollte sich als schicksalhafter Fehler erweisen. Zunächst ist eine fliessbandmässige Menschentötung mit diesem Gift in den als „Gaskammern" bezeichneten Räumlichkeiten in Auschwitz technisch nicht durchführbar; ausserdem liesse sich der Einsatz von Zyklon B in jenen Räumen noch heute aufgrund chemischer Analysen von Proben aus dem Mauerwerk nachweisen, denn diese würden auch nach einem halben Jahrhundert noch relevante Zyanidkonzentrationen enthalten, hätten in ihnen Massenvergasungen stattgefunden. Doch solche relevanten Konzentrationen fehlen völlig (vgl. das folgende Kapitel, Punkte A und B).

Das Zyklon B figuriert in den Augenzeugenberichten, den Tätergeständnissen, den Gerichtsakten, den Geschichtsbüchern; die Holocauster würden es nun gerne daraus verbannen und durch ein anderes Gas ersetzen, doch dazu ist es unwiderruflich zu spät. So werden die Lügner an ihrem Zyklon krepieren.


Anmerkungen:

  1. Ernst Nolte, Streitpunkte, Propyläen, 1993.
  2. Enrique Aynat, Estudios....
  3. Martin Gilbert, Auschwitz und die Alliierten, C.H. Beck, München, 1982.
  4. Wie Pressac vermeldet, wurden nach dem Krieg allein im Lager Stutthof 40.000 bis 50.000 ungarische Jüdinnen vorgefunden, die 1944 via Auschwitz dorthin deportiert worden waren (Les crématoires..., S. 147).
  5. Den vollständigen Text des WRB-Reports findet der Interessierte bei Enrique Aynat, Los protocolos de Auschwitz: Una fuente historica, Garcia Hispan, Alicante, 1990.
  6. Die Aussagen dieser Herren werden in unserem Buch Auschwitz... auszugsweise wiedergegeben.
  7. Rupert Butler, Legions of Death, Arrows Book Limited, 1983, S. 235 ff.
  8. Nürnberger Dokument 3868-PS.
  9. Siehe die Einträge zu Belzec und Treblinka in der Enzyklopädie des Holocaust.
  10. Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Veröffentlicht in Nürnberg, Deutschland. Photomechanischer Nachdruck beim Delphin Verlag, 1984, Einleitung zu Band 1.
  11. Nürnberger Dokument IMT VII, S. 469.
  12. Zitiert nach Enrique Aynat, Los protocolos..., Anhang I.
  13. Erschienen 1964 bei Bantam.
  14. Siehe dazu jedes beliebige Buch der Holocaustliteratur, z.B. Hilberg, S. 946.
  15. Siehe z.B. Pressac, Les crématoires..., S. 43/44.
  16. Faurisson in Gauss, Grundlagen..., S. 99 ff.
  17. Richard Harwood, Did six million really die?, abgedruckt im gleichnamigen Buch Barbara Kulaszkas, vgl. folgende Anmerkung 22.
  18. Vrbas Aussage figuriert im Protokoll des 1. Zündel-Prozesses in Toronto 1985, S. 1244 ff., und wird in unserem Buch Auschwitz..., S. 251 ff. auszugsweise wiedergegeben.
  19. Klarsfeld, Le mémorial....
  20. Zum Demjanjuk-Prozess vgl. z.B. Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk, Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, 1987.
  21. Robert Lenski, Der Holocaust vor Gericht, Samisdat, Toronto, 1993.
  22. Barbara Kulaszka, Did six million really die?, Samisdat, Toronto, 1992.
  23. Vgl. dazu Serge Thion, Vérité historique ou vérité politique?, La Vieille Taupe, 1980. Das Buch wurde von Thion in Zusammenarbeit mit Faurisson verfasst. Es erschien 1995 unter dem Titel Historische Wahrheit oder politische Wahrheit? beim Verlag der Freunde, Berlin. In der französischen Originalversion ist ein langes Interview abgedruckt, das Faurisson im August 1979 der italienischen Zeitschrift Storia Illustrata gewährte.
  24. So Robert Faurisson in seiner Einleitung zu unserem Buch Der Holocaust-Schwindel, Guideon Burg, 1993, S. IX.

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