XII. Auschwitz: Die wissenschaftlichen Untersuchungen des „Tatorts"

A. Das Leuchter-Gutachten

Während des Revisionsprozesses gegen Ernst Zündel (1988) beauftragten Zündel und Faurisson den US-Gaskammerspezialisten Fred Leuchter - er war für die Konstruktion der in einigen amerikanischen Bundesstaaten zur Hinrichtung von Delinquenten verwendeten Gaskammern zuständig - mit der Erstellung eines Gutachtens über die als Gaskammern bezeichneten Räumlichkeiten in Auschwitz I, Auschwitz-Birkenau und Majdanek. Mit einer kleinen Equipe flog Leuchter im Februar 1988 nach Polen und stellte die notwendigen Untersuchungen in den ehemaligen Konzentrationslagern an. Anschliessend verfertigte er das Leuchter-Gutachten, die allererste forensische Expertise über die Tatwaffen beim „grössten Massenmord der Geschichte" [1]. Die Schlussfolgerungen umfassten drei Hauptteile:

Der Leuchter-Bericht weist unleugbar einige Schwachstellen auf; so behauptete er irrtüm- licherweise, die „Gaskammern" hätten kein Ventilationssystem besessen, und seine Angaben über die Kapazität der Krematorien sind fehlherhaft, da er auf diesem Feld keine Kompetenz besass. Diese Schwächen des Gutachtens hätten die Holocauster eigentlich weidlich ausschlachten können, unterliessen es jedoch mangels eigener Kompetenz. So richteten sich ihre Attacken hauptsächlich gegen die Person Leuchters.

Obgleich das Leuchter-Gutachten überholt ist, kommt ihm eine kaum zu überschätzen- de Eisbrecherfunktion zu, da es den Anstoss zu der weit tiefergehenderen Expertise Germar Rudolfs gab.

B. Die Rudolf-Expertise

Der beim Max-Planck-Institut angestellte Diplomchemiker Germar Rudolf hat das Leuchter-Gutachten in einer ausführlichen Expertise verifiziert [2]. Er kommt zum Ergebnis, dass die bezeugten Massen-vergasungen in Auschwitz aus bautechnischen und chemischen Gründen nicht stattgefunden haben können:

Während die Holocauster schon gar nicht versucht haben, auf die bautechnische Argumentation Rudolfs einzugehen, haben sie allerlei stümperhafte Versuche unternommen, seine chemische Beweisführung zu kontern. Ihr Lieblingsargument ist, die Opfer hätten vor ihrem Hinschied die gesamte Blausäure durch die Atmung aufgenommen [3]. Offenbar gab es im Dritten Reich ferngesteuerte Blausäuremoleküle, die sich, dem Befehl der SS gehorchend, nicht etwa auf den Mauern niederliessen, sondern geschlossen in die Münder und Nasenlöcher der Todeskandidaten flogen [4]. Übrigens sondern die Granulate, wie erinnerlich, während mindestens zwei Stunden ihr Gift ab, und nach den Augenzeugen waren alle Opfer nach spätestens einer halben Stunde tot. Haben die Leichen noch anderthalb Stunden lang Blausäure einge-atmet?

Auf die von einem Chemiker namens Dr. Josef Bailer gegen seine Expertise erhobenen Einwände [5] hat Rudolf selbst geantwortet [6], so dass der an den Einzelheiten Interessierte die Argumente beider Seiten vergleichen kann.

Den Nutzniessern der Gaskammerlegende blieb mangels stichhaltiger Argumente nur noch eine persönliche Vendetta gegen Rudolf übrig. Auf Befehl des Zentralrats der Juden wurde er im Mai 1993 vom Max-Planck-Institut gefeuert, und im Juni 1995 wurde er nach einer mehrmonatigen Justizfarce wegen Beleidigung der Juden, Schmähung des Ansehens Verstorbener, Aufstachelung zum Rassenhass und ähnlicher kafkaesker Anklagepunkten zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt [7]. Zur Vorgeschichte des Prozesses erschien 1994 aus der Feder Wilhelm Schlesingers eine Broschüre [8], die - ebenso wie Rudolfs eigene, zwei Jahre später publizierte Darstellung [9] - aufzeigt, wie die freiheitliche Demokratie mit unabhängig und kritisch denkenden Menschen umgeht.

Im Mai 1996 hätte Rudolf zu einem weiteren Prozess antraben sollen, der sich gegen Her-ausgeber und Autoren des Grabert-Sammelbandes Grundlagen zur Zeitgeschichte richtete. Doch hatte er dem freiheitlichsten Staat der deutschen Geschichte zu jenem Zeitpunkt bereits den Rücken gekehrt.

C. Carlo Mattogno und Franco Deanas Studie der Krematorien

Die letzte grosse Lücke in der technischen Holocaustforschung schloss der italienische Revisionist Carlo Mattogno. In Zusammenarbeit mit dem Ingenieur Franco Deana erstellte er eine monumentale Studie über die Krematorien von Auschwitz, von der bisher erst eine deutsche Kurzfassung erschienen ist [10].

Mattogno untersucht folgende Faktoren:

Mattogno kommt zum Schluss, die Krematorien hätten höchstens 162.000 Leichen verbrennen können. Bedenkt man, dass er die Gesamtzahl der Auschwitz-Opfer anhand der weitgehend erhaltenen Dokumente auf ca. 170.000 schätzt [11] und dass 1942 und Anfang 1943 zweifellos viele tausend Typhusopfer im Freien (auf Scheiterhaufen, nicht in Gräben) eingeäschert worden sind, so rundet sich das Bild ab.

Gegen diese Studie gibt es keine Berufungsmöglichkeit. In einem 1995 von Simon Wiesenthal, Wolfgang Benz, Wolfgang Neugebauer, Josef Bailer, Brigitte Bailer-Galanda und Konsorten herausgegebenen antirevisionistischen Sammelband mit dem Titel Wahrheit und Auschwitzlüge [12] wird mit keiner einzigen Zeile darauf eingegangen. Was hätten die Herrschaften denn schon schreiben können. Doch nur, dass Leichen in Auschwitz eben von selbst brannten, wie der glaubwürdige Holocaust-Überlebende Henryk Tauber bezeugt.

D. John Balls Auswertung der Luftaufnahmen

Ab Dezember 1943 wurde der Auschwitz-Komplex immer wieder von alliierten Aufklärungsflugzeugen photographiert (zweifellos aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung; in Monowitz östlich des Stammlagers befanden sich Niederlassungen zahlreicher Firmen, von denen die IG Farben die namhafteste war). Mehrere dieser Aufnahmen fallen in Zeitabschnitte, in denen nach den Zeugenaussagen besondes eifrig gemordet wurde. Am wichtigsten ist eine Aufnahme vom 31. Mai 1944. Damals soll die Ausrottung der ungarischen Juden auf Hochtouren gelaufen sein; 400.000 Menschen sollen zwischen Mai und Juli vergast und grösstenteils im Freien verbrannt worden sein. Sie lässt nun nichts von all dem erkennen, was die Zeugen schildern: Keine Menschenschlangen vor den Krematorien, keine riesigen, lodernden Feuer, keinen rauchgeschwärzten Himmel. Auch die riesigen Holz- und Koksstapel, die zur Verbrennung von 400.000 Leichnamen binnen weniger als zwei Monaten nötig gewesen wären, sind nirgends zu erkennen.

Um die Auswertung der Aufnahmen hat sich der kanadische Luftbildspezialist John Ball verdient gemacht [13]. Seine Untersuchungen verleihen einem zentralen Aspekt der Auschwitz-Legende, der angeblichen Ausrottung der ungarischen Juden, den Gnadenstoss.


Anmerkungen:

  1. Fred Leuchter, The Leuchter Report, Focal Point Publication. Eine gekürzte deutsche Übersetzung erschien im Heft 36 der Historischen Tatsachen. Beide erhältlich bei V.H.O., Postbus 46, B-2600 Berchem 1.
  2. Rudolf, Gutachten... Eine verkürzte Version erscheint im Gauss-Sammelband Grundlagen zur Zeitgeschichte.
  3. Diesen Unfug gab u.a. Klara Obermüller bei ihrer Einleitung zu einem Vortrag von Deborah Lipstadt über das „Leugnen des Holocaust" an der Universität Zürich am 1. Juni 1994 von sich.
  4. Faurisson spricht vom „molécule à tête chercheuse", Molekül mit Zielsuchkopf.
  5. Brigitte Bailer-Galanda, Wolfgang Benz und Wolfgang Neugebauer (Hg), Wahrheit und Auschwitzlüge, Deuticke, Wien 1995.
  6. Siegfried Verbeke (Hg), Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 46, 2600 Berchem-2, Belgien, 1996, S. 93 ff.
  7. Prozess gegen Germar Rudolf in Stuttgart 1994/1995, Aktenzeichen 17 KLs 83/94.
  8. Wilhelm Schlesinger, Der Fall Rudolf, Cromwell Press, 1994.
  9. Kardinalfragen... (siehe Anmerkung 6).
  10. Mattogno/Deana in Gauss, Grundlagen..., a.a.O.
  11. ibidem, S. 305-307.
  12. Siehe Anmerkung 5.
  13. John Ball, Air photo evidence, Ball Resource Service, 1992, erhältlich bei V.H.O., Postbus 46, B-2600 Berchem 1.

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