Die Gelbsuchtforschungen im KZ Sachsenhausen

Das außergewöhnlich hohe Ansteigen der Erkrankungen an Hepatitis epidemica beim Heere veranlaßte die besondere Erforschung dieser Krankheit. Über die Ergebnisse dieser Forschung berichtet Professor Dr. Gutzeit (Ärzte-Prozeß, eidesstattliche Aussage, Doc. Handloser 12):

"Der Bakteriologe Dr. Dohmen arbeitete im, KZ Sachsenhausen. Wir waren auf Grund von Selbstversuchen und Versuchen an Assistenten und Doktoranden sicher, daß wir den Virus gefunden hatten. Irgendwelche ernstliche Schädigungen traten als Folge der Selbstversuche nicht ein und waren auch nach den klinischen Beobachtungen an den vielen Tausenden von Gelbsuchterkrankungen nicht zu erwarten."

Die Sulfonamidversuche in Ravensbrück (1942/43)

Die Versuche fanden im Frauenlager Ravensbrück unter Leitung von Prof. Dr. Karl Gebhardt statt. Prof. Gebhardt war Leiter der orthopädischen Heilanstalt Hohenlychen, die zwölf Kilometer von Ravensbrück entfernt ist.

Zweck dieser Versuche war die Feststellung der Heilwirkung der Sulfonamide gegen Staphylokokken, Gasbrandbazillen, Tetanusbazillen u. v. a.

Ein Bild von diesen Versuchen gibt ein Bericht von Prof. Gebhardt vom 29. August 1942 (Ärzte-Prozeß, Doc.-Nr. 2734):

"Auf Befehl des Reichsführers-SS habe ich am 20. Juli 1942 im Frauen-KZ Ravensbrück meine klinische Versuchsreihe begonnen, die das Ziel hatte, die unter dem Namen Gasbrand bekannten Erkrankungen zu analysieren und die bisher bekannten therapeutischen Mittel auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Außerdem sollten die banalen Wundinfektionen, die als Begleiterscheinungen in der Kriegschirurgie auftreten, ebenfalls geprüft werden und der Versuch einer neuen chemotherapeutischen Heilung neben den bekannten chirurgischen Maßnahmen unternommen werden Es galt, in einem Vorversuch zunächst einmal den Infektionsmodus in Ableitung der bekannten Werte beim Tierversuch zu bestimmen Es galt, die Impfkulturen an geschädigtem Muskelgewebe aufzusetzen

Insgesamt wurden sechs Versuchsreihen mit je 36 bzw. 24 freiwilligen Versuchspersonen unternommen." (Vgl. dazu den Bericht: "Besondere Versuche über Sulfonamidwirkung" auf der 3. Arbeitstagung der Militärärztlichen Akademie Berlin vom 24. bis 26. Mai 1943.)

Bei den ersten zwei Versuchsreihen gab es keine Todesfälle; bei der dritten (mit 24 Versuchspersonen) starben drei Versuchspersonen.

Die Versuche zur Behebung der Homosexualität

Einige derartige Versuche wurden in Buchenwald und Neuengamme im Herbst 1944 unternommen. In Buchenwald an insgesamt 15 Personen. Versucht wurde die Behebung der Homosexualität durch künstliche Drüsen und synthetische Hormone. Die Einpflanzung der synthetisch hergestellten Hormone erfolgte in der Leistengegend und sollte eine Umgestaltung der Triebe herbeiführen. Die Versuche wurden von dem dänischen Arzt Vaerhet vorgenommen. Positive Ergebnisse wurden nicht erzielt. (Vgl. auch Rudolf Klimmer, "Die Homosexualität".)

Die Nährmittelversuche in Dachau

Über diese schreibt Kautsky ("Teufel und Verdammte", Seite 336):

"Von Zeit zu Zeit wurden Nährmittelversuche angestellt. Die ausgesuchten Versuchspersonen wurden dann vorwiegend mit den neu erfundenen Präparaten ernährt. Die Nährmittelversuche waren harmlos."

Die Lost-(Senfgas-) und Phosgenversuche in Sachsenhausen

Zweck dieser Versuche war die Entwicklung chemischer Schutzmittel gegen die furchtbaren Verbrennungen durch die entsetzlichen amerikanischen und britischen Phosphor- und Napalmbomben.

In der Hauptsache wurden diese Versuche zur Erprobung der Wirksamkeit chemischer Kampfstoffe an Tieren vorgenommen. (Vgl. Ärzte-Prozeß, Doc. Karl Brandt 12.)

Im Straßburger Prozeß gab Prof. Otto Bickenbach, der ein Vorbeugungsmittel gegen Phosgenvergiftung gefunden hatte, folgende Darstellung der Versuche in Sachsenhausen (Ärzte-Prozeß Nürnberg, Doc.-Nr. 3848):

"Trotz Himmlers Verbot hatte ich vorher in der Gaskammer des Fort Ney ein Experiment an mir selbst vorgenommen. Ich machte dann zwei Serien von Experimenten: das erste Mal an 40 Versuchspersonen, das zweite Mal an 14. Das erste Mal gab es keinen Todesfall. Eine einzige Versuchsperson wurde infolge des Experimentes krank. Im Laufe des zweiten Experimentes starben vier Versuchspersonen. Ich schrieb die Ursache dieser Todesfälle dem fehlerhaften physiologischen Zustand dieser Personen zu. Die Versuchspersonen zeigten Symptome von Lungenödem … Ich unternahm die Versuche vor allem deshalb, weil ich mir der Schrecken des Gaskrieges bewußt war und wußte, daß die deutsche Bevölkerung dagegen nicht geschützt sei. Ich betrachtete es als meine Pflicht, alles dazu zu tun, diesen Schutz zu gewährleisten und im Notfalle das Leben von Tausenden zu retten, vor allem von Frauen und Kindern. Andererseits erfolgten die Versuche auf Himmlers, also auf staatlichen Befehl … Man hat mir immer versichert, daß meine Entdeckung auf diesem Gebiete das einzige Schutzmittel darstelle…"

Verbot aller medizinischen Versuche an Menschen in allen Lagern

Mit Rundschreiben vom 15. Mai 1944 wurden von Himmler alle medizinischen Versuche an Menschen in allen Lagern untersagt. Das Verbot wurde streng eingehalten. Alle  Berichte  über Versuche nach diesem Termin sind Legenden. Sehr zu beachten ist auch, daß diese medizinischen Versuche nicht etwa geheim durchgeführt wurden; ihre Ergebnisse wurden laufend veröffentlicht,[1] ebenso wie ihre Durchführung durch staatliche Vorschrift genau geregelt war und einer Genehmigung bedurfte.

Die Sterilisationsversuche und die Versuche zur künstlichen Befruchtung

Der Zweck der Sterilisationsversuche war nicht die Ausrottung der Juden, sondern die Entwicklung eines Verfahrens zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.

(Vgl. hierzu die Artikel: "Tierexperimentelle Studien zur Frage der medikamentösen Sterilisierung" in der "Zeitschrift für die gesamte experimentelle Medizin", Band 109, 1, ferner "Zauberpflanzen im Lichte experimenteller Forschung" in der Zeitschrift "Umschau" 38, 1941.)

Die Planung der Ausrottung durch Sterilisierung blieb ausschließlich den haßkranken Gehirnen jüdischer Racheteufel vorbehalten. Wir werden den teuflischen Plan des amerikanischen Juden Kaufmann, einer der Berater des Präsidenten Roosevelt, weiter unten zitieren.

Die Notwendigkeit, die Fortpflanzung erbkranker Menschen zu verhüten, bedarf wohl keiner besonderen Begründung. Die dahin zielenden Bestrebungen sind nicht "nazistisch", sondern von höchster sozialpolitischer und bevölkerungspolitischer Bedeutung.

Madison G r a n t schreibt in seinem Buch "The passing of the great race" (4. Auflage, New York 1923):

"Eine strenge Auslese durch Ausschaltung der Schwachsinnigen oder Untüchtigen - mit anderen Worten, des Abfalls der Gesellschaft - würde die ganze Frage in einem Jahrhundert lösen und uns in den Stand setzen, die unerwünschten Bestandteile loszuwerden, welche unsere Gefängnisse, Krankenhäuser und Irrenanstalten bevölkern. Das einzelne Individuum kann während seiner Lebenszeit von der Allgemeinheit ernährt, erzogen und beschützt werden, aber der Staat muß durch Unfruchtbarmachung dafür sorgen, daß seine Linie mit ihm endet, sonst werden auch künftige Geschlechter mit dem Fluche einer wachsenden Last von Opfern einer irregeleiteten Gefühlsschwärmerei beladen sein … "

Dr. jur. E. Ristow schreibt in seinem Buch "Erbgesundheitsrecht" (Stuttgart 1935, Verlag Kohlhammer):

"Die USA haben das Verdienst, zuerst auf dieser Welt bewußt durch Unfruchtbarmachung die Ausbreitung erbkranken Nachwuchses beeinflußt zu haben. Viele nordamerikanische Staaten folgten …"

"Treffend widerlegt Thomalla die Einwände der Kirche durch den Hinweis auf die Sterilisierung der Chorknaben der Sixtinischen Kagelle in Rom, die bis tief ins 19. Jahrhundert erfolgte, um den Knaben die helle Sopranstimme zu erhalten."

Die Sterilisationsversuche, die nicht oder zum wenigsten an Juden vorgenommen wurden, bewegten sich in drei Richtungen:

  1. Versuche zu einer medikamentösen Unfruchtbarmachung von Männern und Frauen. Diese gingen aus von den Ergebnissen der Tierversuche der Firma Madaus & Co., Dresden-Radebeul, mit einem Extrakt der südamerikanischen Schweigrohrpflanze.
  2. Versuche zur Sterilisation durch Röntgenbestrahlung der menschlichen Keimdrüsen. Diese Versuche wurden 1942 in Auschwitz vorgenommen und beschränkten sich auf wenige Versuchspersonen. Sie wurden schon nach der ersten Versuchsreihe eingestellt.
  3. Die Versuche Prof. Dr. Claubergs zur Unfruchtbarmachung von Frauen durch Einspritzung chemischer Reizflüssigkeiten in die Gebärmutter. Man darf sich nicht vorstellen, daß, wie es die Hetzpropaganda darstellt, diese Versuche an Tausenden oder auch nur an Hunderten von Frauen oder ausschließlich an Jüdinnen vorgenommen wurden. Es handelte sich um eine sehr beschränkte Anzahl von Versuchspersonen (insgesamt einige Dutzend). Zweck dieser Versuche war nicht Ausrottung.

Aus dem Bericht Professor Dr. Claubergs vom 30. Mai 1942 an Himmler:

"Die beiden Grundprobleme sind:

  1. In der Frage der positiven Bevölkerungspolitik: Klärung der Bedeutung der Bodenbewirtschaftung für die weibliche Fortpflanzungsfähigkeit. Sie muß zunächst mit Tierversuchen ergründet werden … Die Frage lautet: Kann durch gute Allgemeinernährung … die Fruchtbarkeit gesenkt werden? Wenn ja, welcher Faktor (positiver oder negativer) ist hierfür verantwortlich.
  2. In der Frage der negativen Bevölkerungspolitik: Übergang zum Tierversuch, in welchem ich die Möglichkeit einer operationslosen Sterilisierung dargetan habe, auf den Menschenversuch. Dazu ist notwendig:

Zu A.: Fruchtbarkeitsproblem und Bodenbewirtschaftung

  1. Land - und zwar möglichst 'unberührtes', 'wildes' oder bisher 'schlecht bewirtschaftetes'. Für die ersten anzustellenden Tierversuche würden zehn Morgen mindestens benötigt werden.
  2. Personal zur Bestellung.
  3. Tiermaterial - das heißt einige hundert weibliche und männliche Kaninchen.
  4. Tierställe und Tierunterbringungsmöglichkeiten.
  5. Tierpfleger und -betreuer.

Zu B.: Operationslose Sterilisierung

Ich bin erst seit Februar 1943 im Besitz eines für meine Spezialuntersuchungen unentbehrlichen vollwertigen Röntgenapparates. Trotz der kurzen Zeitspanne von nur vier Monaten ist es mir bereits möglich, Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Die von mir erfundene Methode, ohne Operation eine Sterilisierung des weiblichen Organismus zu erzielen, ist so gut wie fertig ausgearbeitet. Sie erfolgt durch eine einzige Einspritzung vom Eingang der Gebärmutter her und kann bei der üblichen, jedem Arzt bekannten, gynäkologischen Untersuchung vorgenommen werden."

Es gab auch keine Ausrottung durch Sterilisierung

Es ist nicht nur eine infame Lüge, daß die Juden planmäßig durch Vergasen, Abspritzen usw. ausgerottet wurden; auch die Behauptung einer Ausrottung durch eine planmäßige und umfassende Sterilisierung ist eine infame Lüge. Sie ist zuletzt in der Farce des EichmannProzesses wieder aufgestellt worden.

Es gab keine planmäßige und umfassende Sterilisierung. Zur Sterilisierung kam es nur ganz vereinzelt im Rahmen von Sterilisierungsversuchen zu Forschungszwecken. Diese Experimente wurden in ganz kleinen Umfang in genau festgestellten Einzelfällen an KZ-Häftlingen u. zw. am allerwenigsten an Juden vorgenommen.

Am 29. Mai 1941 suchte Prof. Dr. Karl Clauberg, Leiter einer schlesischen Frauenklinik in einer Eingabe um die Erlaubnis, zu Forschungszwecken Sterilisierungsversuche an jeweils fünf bis zehn Frauen durch Injektionen vornehmen zu dürfen. Die Erlaubnis wurde erteilt und Prof. Clauberg arbeitete von 1943 bis 1944 in Block 10 des KZ Auschwitz. Als Prof. Clauberg 1955 aus russischer Gefangenschaft zurückkehrte, wurde er verhaftet und in Kiel in Untersuchungshaft gesetzt. Er wurde beschuldigt, als Arzt im KZ Auschwitz in mindestens vier Fällen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und in mindestens 170 Fällen schwere Körperverletzung in Ausübung seines Amtes dadurch begangen zu haben, daß er an weiblichen Häftlingen Sterilisierungsversuche durch Injektionen vornahm. Im August 1957 erlag Prof. Clauberg im Gefängnis in Kiel einem Schlaganfall, vor Durchführung des Prozesses, in dem er sich gegen diese Beschuldigungen hätte verteidigen können.

Ein ganz anderer Fall waren die freiwilligen Sterilisierungen in Holland. Auch hier war keine Rede von offiziellen zwangsweisen Sterilisierungen. Man unternahm in Holland den Versuch, die Juden zu freiwilliger Sterilisierung zu verleiten, indem man sterilisierten Juden ganz besondere Vergünstigungen gewährte. Juden mit einer Sterilisierungsbescheinigung blieben unbelästigt, brauchten keinen Judenstern zu tragen und konnten eine Anzahl von Berufen ausüben. Mit diesen Sterilisierungsbescheinigungen wurde in Holland ein umfassender Schwindel getrieben. Die Gestapo verkaufte derartige gestempelte Sterilisationsbescheinigungen en masse. Dieser einträgliche Schwindel wurde dadurch erleichtert, daß die wirkliche oder angebliche Sterilisation nicht von deutschen Ärzten vorgenommen werden mußte, sondern von jedem holländischen privaten Arzt und den eigenen Hausärzten vorgenommen werden bzw. bescheinigt werden konnte. Der Ruhm, einen Sterilisierungsplan offiziell für ein ganzes Volk - nämlich für das deutsche Volk - ausgearbeitet zu haben, bleibt einem amerikanischen Juden.

Der Ausrottungsplan des Nathan Kaufmann

Wie sehr die Ausrottung des Gegners gerade der israelischen Mentalität entspricht, zeigt nicht nur die alte jüdische Geschichte; dies zeigt auch die israelische Gegenwart in Palästina, zeigen vor allem auch die allerjüngsten Ausrottungspläne des Morgenthauplanes und die offenen Mordpläne des Nathan Kaufmann. Vom Morgenthauplan ist des Näheren in Band 6 dieser Geschichte ("Das Unrecht an Deutschland") die Rede. Der Mordplan des Nathan Kaufmann ist noch weitergehend.

Theodore Nathan Kaufmann, Präsident der American Federation of Peace" gehörte zu dem bekannten sogenannten "brain trust" (Gehirntrust) des amerikanischen Präsidenten Roosevelt. Das war jener Stab von (überwiegend israelischen) Menschen, die die geistige, politische und wirtschaftliche persönliche Beratung des Präsidenten Roosevelt zur Aufgabe hatten. Kaufmann veröffentlichte 1940 - also schon zehn Monate bevor die USA in den Zweiten Weltkrieg eintraten und lange bevor das Leben der Juden wirklich bedroht war -ein Buch mit dem bezeichnenden Titel: "Germany must perish" ("Deutschland muß vernichtet werden!"). Auf allen 104 Seiten dieses haßtriefenden Buches eines persönlichen Beraters Roosevelts fordert dieser alttestamentarische Racheteufel nicht mehr und nicht weniger als

"die Ausrottung des ganzen 80-Millionen-Volkes der Deutschen, einschließlich der Frauen und Kinder, und Aufteilung des Reiches unter seine Nachbarn." (Verlag Argyle Press. Newark, New Jersey, 1940.)

Es heißt in diesem Buch u. a.:

"Der jetzige Krieg ist kein Krieg gegen Hitler allein. Er wird auch nicht gegen die Nazis geführt … Es gibt für Deutschland nur eine Strafe: Deutschland muß für immer vernichtet werden. Es muß sterben. Und zwar tatsächlich! Nicht nur in der Einbildung! …

Wir wollen zugunsten Deutschlands voraussetzen, daß etwa 20 Prozent der deutschen Bevölkerung keinerlei Schuld tragen. Wir geben zu, daß etwa 16 Millionen der deutschen Bevölkerung keinerlei Schuld tragen. Wir geben zu, daß etwa 16 Millionen Deutsche völlig unschuldig sind … Aber die 16 Millionen Deutschen sind nicht so wertvoll und für die Menschheit nicht so unentbehrlich, daß man sie verschonen müßte…

Es ist sonnenklar: gegen Deutschland kämpfen mit irgend einem anderen Ziel vor Augen, als dem, dieses Land auszulöschen, bedeutet, auch wenn Deutschland verliert, einen deutschen Sieg … Wenn der Tag der Abrechnung für Deutschland anbricht, dann wird kein Staatsmann, kein Politiker, kein Führer, der für die Dinge nach dem Kriege verantwortlich ist, das Recht haben, sich persönlich den Luxus falscher Sentimentalität zu leisten, und zu erklären, das von seinen leitenden Männern irregeführte Deutschland dürfe wieder auferstehen. Es ist die h e i 1 i g e  P f 1 i c h t der heutigen Generation … daß man die deutsche Seele endgültig auslöscht und den fauligen Körper, der sie beherbergt, endgültig aus dieser Welt fortschafft … "Deutschland muß sterben" … Die Deutschen sind wilde Tiere … ein Knäuel giftiger Reptilien … und müssen als solche behandelt werden …

Natürlich gibt es in der Welt und auch in unserem Lande (USA) Leute, die eine andere Ansicht vertreten … Sie versuchen einen Kompromiß, einen sogenannten "Verständigungsfrieden" mit Deutschland zu suggerieren … Glücklicherweise sind diese Männer noch nicht in der Mehrzahl und werden nie die Mehrzahl sein … Aber auch als Minderheit bilden diese Beschwichtiger eine reale Gefahr. Deshalb ist ihnen gegenüber ein scharfes Zugreifen geboten; denn sie sind schlechthin Landesverräter (!!). .. Die Nazis sind vom deutschen Volke nicht zu trennen; sie sind das deutsche Volk … Es gibt keinen Mittelweg, keinen Ausgleich, kein Kompromiß: Deutschland muß sterben und für immer vom Erdboden verschwinden!…"

Die Bevölkerung Deutschlands beträgt etwa 80 Millionen, die sich auf die beiden Geschlechter nahezu gleichmäßig aufteilen. Um die Auslöschung der Deutschen zu erzielen, braucht man etwa 48 Millionen zu sterilisieren … Die Sterilisierung der Männer in den Heeresgruppen ist verhältnismäßig am leichtesten und am raschesten durchzuführen. Angenommen, daß etwa 20.000 Ärzte dafür eingesetzt werden und jeder von ihnen pro Tag mindestens 25 Operationen vornimmt, dauert es höchstens einen Monat, bis die Sterilisierung in den Heeresgruppen durchgeführt ist Da mehr Ärzte zur Verfügung stehen, ist noch weniger Zeit erforderlich. Die Bilanz der männlichen Zivilbevölkerung kann innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Da die Sterilisierung der Frauen und Kinder etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, kann man für die Sterilisierung der ganzen weiblichen Bevölkerung Deutschlands einschließlich der Kinder eine höchstens dreijährige Frist annehmen. Da schon ein Tropfen deutschen Blutes den Deutschen ausmacht, ist die Sterilisierung beider Geschlechter als notwendig zu betrachten.

Bei vollständiger Sterilisierung wird der Bevölkerungszuwachs durch Geburten in Deutschland aufhören. Auf Grund der normalen Sterblichkeitsziffern von zwei Prozent jährlich wird das deutsche Leben jährlich um 1,5 Millionen Seelen schwinden. So wird innerhalb von zwei Geschlechtern dasjenige zur vollendeten Tatsache werden, was sonst Millionen Menschenleben und jahrhundertelange Anstrengungen kosten würde: nämlich die Auslöschung des Deutschtums und seiner Träger…"

Nathan Kaufmann faßt sein Mordprogramm zur Liquidierung des deutschen Volkes in ein welthistorisches Dokument, das aus einem Vorspruch (Präambel) und neun Artikeln besteht:

"Die imperative Forderung der siegreichen Völker, daß Deutschland endgültig verschwinden muß, nötigt die siegreichen Mächte, sich für die Massen-Sterilisierung zu entscheiden, als dem besten Mittel, die Deutschen endgültig zu vernichten. Sie verfahren folgendermaßen:


Artikel 3. Das deutsche Heer wird in Gruppen aufgeteilt, die in streng abgegrenzten Räumen konzentriert werden. Die Männer werden sofort sterilisiert.

Artikel 4. Die Zivilbevölkerung, Männer, Frauen und Kinder, wird nach Gebietszonen eingeteilt und sterilisiert.

Artikel 5. Das deutsche Volk wird - nachdem die Sterilisation vollständig durchgeführt ist - in Arbeitsabteilungen aufgeteilt, deren Dienste für den Wiederaufbau der von ihnen zerstörten Städte eingesetzt werden.

Artikel 6. Deutschland wird aufgeteilt. Die beiliegende Karte …


Artikel 7. Die deutsche Bevölkerung wird gezwungen, die Sprache des Staates, dem sie zugewiesen ist, zu erlernen. Innerhalb eines Jahres muß jede Veröffentlichung deutscher Bücher, Zeitungen und Bekanntmachungen eingestellt, die Rundfunksendungen in deutscher Sprache beschränkt und die deutschen Schulen geschlossen werden …"

Diesen grauenhaften Mordplan entwickelte nicht etwa nur ein gewöhnlicher amerikanischer Bürger, sondern einer der persönlichen geistigen Berater des amerikanischen Präsidenten Roosevelt.

Das Weltjudentum hat vom ersten Tage des n.s. Regimes an - ohne daß den Juden in Deutschland auch nur ein Haar gekrümmt worden wäre - für die Deutschen Tod und Vernichtung gefordert; und dies bloß um der Tatsache willen, daß das Regime die Trennung vom Judentume, die Separation der Juden forderte (wie dies auch der National-Zionismus tat und heute noch tut). Das Weltjudentum entfachte vom ersten Tage des n.s. Regimes an eine hemmungslose Greuel-Lügen-Hetze gegen das gesamte deutsche Volk und gegen ganz Deutschland; es erklärte Deutschland und dem ganzen deutschen Volk formell den Krieg: so wurde Deutschland zu immer radikaleren Maßnahmen gezwungen. Es ist nur ein Glück, daß die Deutschen sich nicht nach diesem israelisch-amerikanischen Rezept richteten.

Das Problem der Sterilisierung

Das Problem der Sterilisierung zur Abwehr erbbedingter Krankheiten, wie: Irresein, erbliche Epilepsie, erbliche Taubstummheit u. a m. beschäftigt seit langem die Forscher und Gesetzgeber vieler Länder.

Otto Falkenhain hat in seinem sehr interessanten Artikel in der "Deutschen Wochen-Zeitung" (Hannover vom 5. Jänner 1963, Seite 12) die gesetzgeberischen Maßnahmen in vielen Ländern auf diesem Gebiete zusammengestellt:

Dänemark: Gesetz vom 1. Jänner 1929. Neufassung 1934/3. Regelt die Maßnahmen gegen geisteskranke Personen und die erforderliche Genehmigung des Justizministers zu ihrer Sterilisation und Kastration. Kastration war nur für Sexualverbrecher vorgesehen.

Estland: Das am 1. April 1937 in Kraft getretene Gesetz zur Sterilisierung umfaßte: erblich Geisteskranke, Schwachsinnige, schwere Formen der Fallsucht und Personen mit unheilbaren schweren körperlichen Erbschäden. Es sah Zwang wie freiwillige Operation vor.

Norwegen: Gesetz vom Jahre 1934 über die Zulässigkeit der Sterilisierung. Betrifft alle Erb-Geisteskranken und schwere erbliche körperliche Mißbildungen. Zwang ist vorgesehen. Bei Sittlichkeitsverbrechern Kastration zugelassen.

Finnland: Das finnische Sterilisierungs-Gesetz erstreckt sich auf Erbkranke wie auf die Kastration von Sittlichkeits-Verbrechern. Für beide Eingriffe war auch der Wunsch der Betroffenen zulässig.

Rumänien: Gemäß dem seit 1. Jänner 1937 gültigen Strafgesetz (neue Fassung) war die Schwangerschafts-Unterbrechung bei Geisteskrankheit eines der Eltern und bei Gewißheit der schweren erblichen Belastung des Kindes vorgesehen.

England: Der englische Gesetzentwurf von 1934 enthielt - ohne Zwang - die freiwillige Unfruchtbarmachung bei erblicher körperlicher Mißbildung, erblicher Blindheit und erblicher Taubstummheit.

Polen: Die "Polnische Eugenische Gesellschaft" legte dem Parlament einen Gesetzentwurf über die Sterilisierung Erbkranker Ende 1935 vor.

Island: 1937 wurde dem Alting (Parlament) ein Gesetzentwurf zur zwangsweisen Sterilisierung Erbkranker eingereicht.

UdSSR: 1937 erließ die Sowjetregierung eine Verordnung zur Unterbrechung der Schwangerschaft bei Vorliegen der Gefahr der Fortpflanzung vererblicher Krankheiten.

Lettland: Eine entsprechende Rechtsordnung betreffend die Erbkrankheiten wurde erlassen.

Schweden: Gesetz über die Sterilisierung seit 18. Mai 1934 in Kraft. Erlaubt nach Genehmigung der Medizinal-Verwaltung die Unfruchtbarmachung Geistesgestörter, die nicht imstande sind, für ihre Kinder zu sorgen und bei denen die erbliche Übertragung ihrer Krankheit auf ihre Nachkommen mit größter Sicherheit zu erwarten ist.

Schweiz: Gesetz vom 3. September 1928. Gestattet die Sterilisierung Geisteskranker im Kanton Waadt. Unheilbarkeit des Leidens und die Erwartung erbgeschädigter Nachkommen als Voraussetzung. Im Kanton Zürich nahmen die Irrenärzte schon 1908 solche Eingriffe vor. Der Kanton Bern traf dementsprechende Anordnungen gegenüber den Statthaltern und den Armeebehörden.

Kuba: Das neue Strafgesetz vom 17. April 1937 gestattete die Sterilisierung zur Vermeidung der übertragung schwerer vererblicher Krankheiten auf die Nachkommen.

USA: Im Oktober 1926 begründete ein Urteil des Obersten Gerichtes die dort in 29 von 48 Staaten bestehenden SterilisierungsGesetze u. a. wie folgt:

"Es ist besser für alle Welt, wenn die Gesellschaft, statt abzuwarten, bis sie entartete Nachkommenschaft hinzurichten hat oder statt sie wegen Schwachsinns hungern zu lassen, verhüten kann, daß offensichtlich Minderwertige ihre Wesensart fortpflanzen. Der Grundsatz, der die Zwangs-Impfung rechtfertigte, ist breit genug, auch die Durchschneidung der Eileiter zu decken."

Die folgende Tabelle zeigt die daraufhin in den USA ergriffene Maßnahmen.

Sterilisierungsgesetze in den USA und in zwei Provinzen Kanadas
(Tabelle Laughlin)

Staat

Gesetz
von

Staatl.
Zwang
eigener
Antrag

Bis
1. 1. 35
steri-
lisiert

Anwendung
bei

Arkansas

1935

?

?

?

Alabama

1929/23

staatl. Zw.

210

Anstalts-Insassen

Arizona

1929

staatl Zw.

20

Anstalts-Insassen

Californien

1913, 17/23

staatl. Zw.

9951

Anstalts-Insassen

Connecticut

1909/1919

staatl. Zw.

391

Anstalts-Insassen

Delaware

1923/29/32

staatl. Zw.

402

jedem.

Idaho

1925/29

Antrag

14

jedem

Indiana

1927/31

staatl. Zw.

353

Anstalts-Insassen

Iowa

1929

?

95

jedem

Kansas

1913/17

staatl. Zw.

1244

Anstalts-Insassen

Maine

1925/29/31

Antrag

85

jedem

Michigan

1929

beides

1239

iedem

Mississippi

1925

Antrag

971

Anstalts-Insassen

Minnesota

1928

staatl. zw.

163

Anstalts-Insassen

Montana

1923

beides

85

Anstalts-Insassen

Nebraska

1929

beides

276

Anst,alts-Insassen

Nord Carolina

1929

staatl. Zw.

199

Anstalts-Insassen

New Hampshire

1933/38

staatl. Zw.

292

jedem

Nord Dakota

1927

staatl. Zw.

150

Anstalts-Insassen

Oklahoma

1931

Antrag

8

Anstalts-Insassen

Oregon

1923/25

beides

957

jedem

Süd Dakota

1925/27

Antrag

215

Anstalts-Insassen

Süd Carolina

1935

?

?

?

Utah

1925/29

staatl. Zw.

85

Anstalts-Insassen

Vermont

1931

Antrag

97

jedem

Virginia

1924

staatl. zw.

1914

Anstalts-Insassen

Washington

1921

Antrag

30

Anstalts-Insassen

West Virginia

1929

staatl. Zw.

10

Anstalts-Insassen

Wisconsin

1913/17/19

beides

645

Anstalts-Insassen

in Kanada:

Alberta

1928

Antrag

205

Anstalts-Insassen

Brit. Columbia

1933

Antrag

?

Anstalts-Insassen

In außereuropäischen Ländern forderte die Gesetzgebung, z. B. in Veracruz (Mexico), ausdrücklich die Zustimmung des Erkrankten zur Unfruchtbarmachung.

Japan erließ ebensolche Gesetze.

Die ernsteste Beurteilung dieses weitgehenden Fragenkomplexes zwingt angesichts der stärkeren Verbreitung der Zivilisations-Krankheiten geradezu dazu, in der Frage der furchtbaren Geißel der Erbkrankheiten jede dogmatisierende Argumentierung außer acht zu lassen.

Die Behauptung der Gegner der Sterilisation weitgehend unheilbarer Erbkranker: diese Eingriffe verstießen gegen das Naturrecht und gegen die Menschlichkeit, wird mit Recht von Millionen und Abermillionen als grausamste Unmenschlichkeit gegenüber den mit diesen Erbleiden behafteten unglücklichen Kindern empfunden.

Wer je den trostlos erschütternden Anblick des unsagbaren Jammers und Elends in den Irrenanstalten und den Einrichtungen für Unheilbare gesehen hat, kann nicht anders, als die Sterilisation in solchen Fällen leidenschaftlich zu fordern.

In keiner Weise bestimmend ist die große finanzielle Belastung durch die große Zahl dieser unheilbar Kranken, die sich aus den vorliegenden Statistiken über die Verbreitung der Erbkrankheiten ergibt.

Dr. med. et phil. G. Venzmer bringt als Beispiel für die schwere finanzielle Belastung durch Erbkranke die rechnerische Aufstellung des Wohlfahrts-Amtes einer westdeutschen Stadt, die folgendes ergab: Eine dortige erbkranke und teilweise kriminelle Familie verursachte in etwa 5 Jahrzehnten in 2 Generationen insgesamt 205.000 DM an Kosten für Anstaltspflege, Zwangserziehung, Rechtspflege, Verwaltung.

Die gesamten Ausgaben für die Opfer der Erbkrankheiten innerhalb und außerhalb der Irrenanstalten betrugen alles in allem bereits 1930 im Deutschen Reich jährlich rund 1 Milliarde Reichsmark.

Indien für Sterilisierung

Das "Bulletin der Indischen Botschaft" (Bd. 12, Nr. 6, Wien, 31. Juli 1963).

"In bestimmten Fällen ist Sterilisation durchaus angebracht und in keiner Weise zu beanstanden. Zum Beispiel ist es weder für den Betreffenden selbst, noch für das Land von Nutzen, wenn es Irren, Geistesgestörten, sowie Opfern von Tuberkulose und Lepra erlaubt ist, sich nach Belieben fortzupflanzen. Es ist von größter Wichtigkeit, daß von dieser Art Menschen keine Nachkommen in die Welt gesetzt werden.

Bestimmte Verbrecherarten fallen gleichfalls in diese Kategorie. Es liegt im Interesse des Landes und des Volkes, eine Fortpflanzung dieser unglückseligen Klasse von Menschen zu verhindern.


1) In "Zeitschrift für die gesamte experimentelle Medizin".


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