Das Rudolf Gutachten auf http://www.vho.org/D/rga/rga.html
Definitionen
Im folgenden werden die fraglichen
Räumlichkeiten zur angeblichen massenhaften Menschentötung mit Blausäure-Giftgas dem
üblichen Sprachgebrauch folgend (Menschen-) 'Gaskammern' genannt, zusammen
mit der ursprünglichen Bezeichnung der Räumlichkeit (z.B. Leichenkeller I
('Gaskammer')). Dies geschieht ungeachtet der Fragen, ob diese Räume überhaupt
'Gaskammern' waren oder wie eine 'Gaskammer' überhaupt aussieht. Eine Antwort auf die
letzte Frage kann man dem ersten und dritten Leuchter-Report entnehmen, in dem die
bestehenden Exekutionsgaskammern in den USA beschrieben werden[4,25].
Tatsächlich war der Begriff Gaskammer in der damaligen Fachliteratur ausschließlich für
Sachentlausungsanlagen ohne kriminelle Bedeutung reserviert[26]. Um die
fachjargonwidrige Bezeichnung von Giftgasmenschentötungsanlagen als 'Gaskammern' zu
betonen, aber auch um zu unterstreichen, daß am Anfang jeder wissenschaftlichen
Untersuchung durchaus nicht als bereits bewiesen zu gelten hat, was die Mehrheit der
Bevölkerung heute als bewiesen ansieht, wird der mißbrauchte Fachbegriff 'Gaskammer'
immer in Anführungszeichen gesetzt.
Die damals offizielle Bezeichnung der Sachentlausungsanlagen als Gaskammern kann zu
Mißverständnissen führen (siehe Abschnitt 1.4.). Daher wird
hier der Begriff (Sach-) Entlausungsanlage verwendet.
Die Leicheneinäscherungsanlagen werden nachfolgend Krematorien genannt. In ihnen
sollen sich 'Menschengaskammern' befunden haben. Zur Zeit der deutschen Herrschaft im 2.
Weltkrieg erfolgte in den Lagern Auschwitz I (Stammlager) und Auschwitz II (Birkenau) eine
getrennte Durchnumerierung der Krematorien: das Krematorium I im Stammlager sowie die
Krematorien I bis IV in Birkenau. Heute werden die Krematorien ohne Rücksicht auf den
Standort durchnumeriert. Nachfolgend wird die heutige Zählweise übernommen: Das Krematorium
I befindet sich im Stammlager, die Krematorien II bis V im Lager Birkenau
(siehe Abbildungen 1 bis 3).
Daneben findet man in der Literatur zwei weitere Gebäude in Auschwitz, deren Räume als
'Gaskammern' gedient haben sollen: Zwei westlich bzw. nördlich des Lagers gelegene
ehemalige Bauernhäuser. Sie tragen in der Literatur die Namen Bauernhaus I, Bunker I oder
Rotes Haus zum einen sowie Bauernhaus II, Bunker II oder Weißes Haus zum anderen. Hier
werden diese Gebäude als Bauernhäuser I und II bezeichnet.
Wenn in damaligen Dokumenten die Charakterisierung 'gasdicht' für Luken oder
Türen auftauchte, so waren damit in der Regel Holzbrettertüren und -luken gemeint, die
z.T. rundum mit einer Filzdichtung abschlossen. Keineswegs darf man sich darunter
hermetisch abschließende, schwere Stahltüren und -luken vorstellen. Derartige gasdichte
Türen, wie sie für massenhafte Menschenvergasungen hätten verwendet werden müssen, hat
es in Auschwitz nachweislich nicht gegeben[27].
Um die Verwendung zu vieler Formeln und Fachtermini zu vermeiden, wird hier unter Blausäure Hydrogencyanid (HCN) verstanden, obwohl erst eine Lösung von HCN in Wasser als Blausäure bezeichnet werden kann.
Anmerkungen
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