Die revidierte Internetausgabe der Erstauflage des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga/index.html (Stand Frühjahr 1999)
Siehe auch die zweite Auflage des Rudolf Gutachtens
Professor Dr. Robert Faurisson gewidmet, der als erster die begründete These
aufstellte, Menschenvergasungen in den deutschen Konzentrationslagern des Dritten Reiches
seien aus physiko-chemischen Gründen unmöglich.
Einleitung
Erbeten wurde dieses Gutachten von Anwälten, deren Mandanten zum Vorwurf gemacht wird,
über die Menschenvergasungen in Auschwitz falsche Tatsachen verbreitet zu haben. Hierzu
wurden mir Beweisanträge vorgelegt, zu denen ich mich, vom Gericht oder von der
Verteidigung geladen, als Sachverständiger, gegebenenfalls eidlich, zu äußern haben
werde. Meine Aufgabe besteht darin, die Behauptungen, Feststellungen und Fragen der
Beweisanträge, zu denen ich gehört werden soll (siehe besondere Anlage) einer Klärung
und Beantwortung zuzuführen.
Zuerst stellt sich dem Sachverständigen natürlich die Frage, ob nicht schon alles
bezüglich der 'Gaskammern' in Auschwitz längst geklärt ist, ob es also überhaupt noch
weiße Flecken der Forschung auf diesem Gebiet gibt. Um diese Frage zu beantworten,
wendete ich mich zuerst dem Frankfurter Auschwitz-Prozeß zu Beginn der sechziger Jahre
zu, der einen besonders markanten Meilenstein der Holocaustforschung bezüglich der
'Gaskammern' in Auschwitz darstellt. Die Blausäure (HCN) als wirksame Komponente des
Produkts mit dem Handelsnamen Zyklon B ist ein hochgiftiges Gas, das bei genügend hoher
Dosis in wenigen Minuten auf den Menschen tödlich wirkt, wie das Frankfurter Urteil
zutreffend und in Einklang mit der allgemeinen Anschauung ausführt. Eine genaue
Darstellung der Wirkungsweise, wie die Geschwindigkeit der Freisetzung des Giftgases aus
dem Präparat, Erreichung schnell tödlicher Gaskonzentrationen in der Luft, Dauer der
Gasfreisetzung bis zur gänzlichen Neige, Adsorption und Absorption des Gases am
menschlichen Körper und am Mauerwerk und die Folgereaktionen, hat das Gericht nicht
erkennen lassen; schließlich hat es materielle Spuren der Vorgänge nicht in Betracht
gezogen, demzufolge keine Sachverständigen auf dem Gebiet der Chemie, insbesondere zur
Untersuchung der Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen, zur Urteilsfindung
herangezogen. Bis zur Vorlage des Leuchter-Reports gab es keine naturwissenschaftlichen
Untersuchungen größeren Ausmaßes, was in Anbetracht der Bedeutung des Themas
erstaunlich ist.
Dem Sachverständigen ist es möglich, zu den in den Beweisanträgen (gesonderte Beilage)
aufgeführten Tatsachen und Vorgängen Stellung zu nehmen: einerseits unter Auswertung von
Analysenergebnissen verschiedener Materialproben aus in Betracht kommenden Gebäuden in
Auschwitz, andererseits aufgrund der von den Zeugen geschilderten Verfahren bei den
Tötungen.
Die Beweisthemata betreffen zum einen die Spuren der Tat, zum anderen das Verhalten der
Menschen, die das Zyklon B handhabten, oder unter ihm litten, oder die die als
'Gaskammern' bezeichneten Räume vor der Aktion betraten, seien sie Opfer gewesen oder
Handlanger, und diejenigen, die nach der Aktion die Leichen aus den Räumen herausholten.
Als erster stellte bereits im Jahre 1978 Robert Faurisson, seinerzeit Professor für
Französisch, Griechisch, Latein sowie Aussagen-, Text- und Dokumentenkritik an der
Universität Lyon 2, die These auf, es habe »keine einzige 'Gaskammer' unter Hitler
gegeben [
]«[1]. Faurisson hat diese Ansicht auch danach mehrfach
mit physikalischen, chemischen, topographischen, archtitektonischen, dokumentarischen und
historischen Argumenten untermauert und die Existenz von Massentötungsgaskammern als
»radikal unmöglich« bezeichnet[2].
Dem Verfahren, in welchem das zugrunde liegende Sachgutachten vorgelegt wird, ist im Jahr
1985 in Toronto, Kanada, ein Prozeß vorausgegangen, in welchem der Vertreiber des Buches
»Did Six Million Really Die?«[3], Ernst Zündel, unter Anklage gestellt
wurde, weil er versucht habe, mit dem Buch den Massenmord an den Juden im Dritten Reich zu
widerlegen. Im 1988 stattgefundenen Berufungsverfahren gelang es dem Angeklagten auf
Anraten von R. Faurisson, den einzigen Spezialisten für den Bau und Betrieb von seit den
zwanziger Jahren in den USA existierenden Blausäureexekutionsgaskammern, Fred Leuchter,
für eine Untersuchungskommission zu gewinnen, die die Örtlichkeiten in Polen auf die
technischen Möglichkeiten zu deren Verwendung für den Massenmord mit Blausäure-Giftgas
überprüfen und etwaige Giftgasrückstände in den Mauern der mutmaßlichen
'Menschengaskammern' feststellen sollte. Das Ergebnis, der Leuchter-Report[4],
lag dem Gericht im Jahre 1988 vor; er wurde inzwischen bei mehreren Prozessen als Beweis
vorgebracht. Neben vielen technischen Argumenten sind die chemischen Analysenergebnisse
von Mauermaterialien Fakten, aufgrund derer der Amerikaner Leuchter glaubt, zu dem Schluß
kommen zu müssen, daß die »angeblichen« (Leuchter) 'Gaskammern' der untersuchten
Anlagen »could not have then been, or now, be utilized or seriously considered to
function as execution gas chambers«.
Zuerst erschien in Frankreich in der Zeitung Jour Juif ein Widerlegungsversuch des
Leuchter-Reports durch den Apotheker J.-C. Pressac[5]. Seine
Ausführungen können jedoch mangels jeglicher Quellenangaben und genauer
wissenschaftlich-sachlicher Argumentation nicht als eine Expertenantwort gelten. Zwar
macht er auf einige Mängel des Berichtes aufmerksam, unterliegt jedoch selber mangels
genügender Sachkenntnis in chemischen und Ingenieursfragen einigen Irrtümern[6].
Von deutscher Seite meldete sich zuerst das Institut für Zeitgeschichte zu Wort[7], das sich dabei vor allem und mit wenig Erfolg[8] auf
Pressac beruft. Etwas später erschien in einem Buch über das 3. Reich ein Beitrag von
Sozialoberrat a.D. W. Wegner[9], worin dieser ebenfalls das
Leuchter-Gutachten mit z.T. unfundierten Schlüssen und Behauptungen angreift, statt sich
an Fachleute wie Chemiker, Ingenieure und Fachleute der Kremierungs- und Lüftungstechnik
zu wenden und mit deren Fachwissen seine Behauptungen zu belegen[10].
Gegen Ende des Jahres 1991 erschien schließlich in Österreich eine Broschüre, in der
der Chemiker J. Bailer den Leuchter-Report einer Kritik unterzog[11].
Dieser Beitrag weist sich zum einen dadurch aus, daß die Zeugenaussagen über die
angeblichen Vergasungsvorgänge in Auschwitz in weiten Bereichen ignoriert werden. Zum
anderen erstaunt die mangelnde Kenntnis des Autors über das Reaktionsverhalten von
Blausäure mit Mauermaterialien. Trotz ihm zugeleiteter Kritik an seinen Ausführungen[12] wiederholt Bailer in einer späteren Publikation erneut seine
unhaltbaren Einwürfe, ohne an die an ihm geäußerte Kritik einzugehen[13].
Annähernd zeitgleich mit Bailers erster Publikation erschien von G. Wellers eine
Stellungnahme zum Leuchter-Report, die durch mangelnden technisch-naturwissenschaftlichen
Sachverstand besticht[14].
Die meisten der oben genannten Widerlegungsversuche des Leuchter-Reportes zeichnen sich
durch stellenweise unsachliche Äußerungen über die Personen, die die Thesen Leuchters
vertreten, bzw. polemische Randbemerkungen aus, was der wissenschaftlichen Diskussion
nicht förderlich ist.
Schließlich sah sich das Staatliche Museum Auschwitz durch die chemischen Untersuchungen
Leuchters veranlaßt, selber ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das Institut für
Gerichtsgutachten, Abteilung Gerichtstoxikologie, benannt nach Prof. Dr. Jan Sehn, Krakau,
Polen, unter Prof. Dr. J. Markiewicz erstellte zum 24.9.1990 ein zunächst nur auf die
Analyse von Gemäuerproben beschränktes Gutachten[15]. Das Fazit dieses
Gutachtens lautet, daß die wie bei Leuchter zumeist negativen Cyanidbefunde der Proben
aus den 'Menschengaskammern' darauf zurückgeführt werden müssen, daß die
Cyanidverbindungen der Witterung über 40 Jahre ausgesetzt waren, was diese nicht
überstanden hätten. Später veröffentlichten drei polnischen Autoren des Jan Sehn
Institutes weiterer Ergebnisse[16], die sich allerdings nachweislich auf
falsche Analysenmethoden stützten und daher zu falschen Ergebnissen kommen mußten[17]. Eine Korrespondenz mit den Autoren konnte nicht klären, warum diese
bewußt falsche Methoden verwendeten[18].
Im Jahr 1997 erfolgten durch die Verbreitung der franzsöischen Ausgabe dieses Gutachtens
in Frankreich zwei nennenswerte Reaktionen, von denen nur eine inhaltlich auf das
Gutachten einging[19], ohne sich jedoch mit den Sachfragen in
wissenschaftlicher Weise auseinanderzusetzen[20]. Die Sektion Chemie der
französische Akademie der Wissenschaften konnte sich in einer öffentlichen Erklärung
nicht dazu durchringen, sich auf Sachfragen einzulassen, sondern bediente sich statt
dessen polemischer Redewendungen und persönlicher Verunglimpfungen[21].
Anfang 1998 schließlich erfolgte eine erste halbwegs sachliche Reaktion auf das
vorliegende Gutachten aus den USA im Internet[22]. Da der Autor jedoch
der deutschen Sprache nicht mächtig ist und er nur wenige Ausschnitte dieses Gutachtens
in Übersetzung vorgelegt bekam, ist diese Abhandlung leider sehr oberflächlich. [23]
Eine detailliertere Analyse der gegen den Leuchter-Report vorgebrachten Arbeiten wird im
6. Teil dieses Gutachtens erfolgen.
Der Verlauf des Prozesses in Toronto, über den inzwischen mehrere Publikation vorliegen[24], und die sich daraus entwickelnden weiteren Diskussionen, auch die seit
1988 einsetzenden Untersuchungen vor Ort, machten es möglich, das vom Frankfurter
Auschwitz-Prozeß der frühen sechziger Jahre gezeichnete, durch Aussagen
verhältnismäßig knapp, aber plastisch vorgeführte Bild der Menschenvergasungen nun
ausführlicher darzustellen, aber auch genauer zu prüfen. Dabei wurden Darstellungen und
Meinungen von wissenschaftlicher Seite einer Prüfung nur insoweit unterzogen, als sie den
Urteilsfeststellungen nicht widersprechen, sie vielmehr ausfüllen. Wo andere
wissenschaftliche Entdeckungen über die Urteilsfeststellungen hinausgehen, sind sie
ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden, aber auch die Gegenmeinungen dazu.
Im folgenden wird in den Einzelheiten nicht nur unmittelbar an das Frankfurter Urteil
angeknüpft werden, sondern auch an differenzierte Feststellungen der jeweiligen
Wissenschaftler und Forscher, um einen exakteren Nachvollzug der Vorgänge zu
ermöglichen, als es das Urteil allein vermag.
Nach rund achtmonatiger, intensiver theoretischer wie praktischer Beschäftigung mit den
chemischen Aspekten der hier behandelten Themata wurde im Spätsommer 1991 von einem
Rechtsanwalt die Bitte an mich herangetragen, die bisher erstellten Gutachten (Leuchter,
Markiewicz) und deren Kritiken (Pressac, Institut für Zeitgeschichte, Wegner, Bailer,
Wellers, Jagschitz, Fleming) einer wissenschaftlichen Analyse zu unterziehen. Die
Ergebnisse dieser Analyse mitsamt zuvor schon erarbeiteten eigenen Forschungsresultaten
und den Untersuchungsergebnissen der Räumlichkeiten vor Ort sollten zu einem Gutachten
zusammengefaßt werden. Das vorliegende Gutachten stellt eine erweiterte Fassung des im
Frühjahr 1992 erstmals aufgelegten Gutachtens dar, wobei zum einen in die einzelnen
Gebiete tiefer eingedrungen wurde, zum anderen aber auch Aspekte ausgeweitet oder neu
hinzugenommen wurden, die mit Unterstützung anderer Fachleute erarbeitet wurden.
Das Gutachten gliedert sich in fünf Teile:
1. Die Beschreibung der Konstruktionsweise der angeblichen 'Menschengaskammern' sowie der
Sachentlausungsanlagen und die Feststellung des heutigen Zustands beider Einrichtungen.
Dies ist notwendig, da Materialart, Bauweise und Ausrüstung der Anlagen einen erheblichen
Einfluß auf die Pigmentbildung haben können. Der Zustand der Gebäude bzw. ihrer Ruinen
während der letzten 45 Jahre wiederum kann Einfluß auf die Nachweisbarkeit des
entstehenden Pigments haben. Für diesen Teil wurden subgutachterliche Stellungnahmen von
Ingenieuren verschiedener Fachrichtungen eingeholt.
2. Eine allgemeine chemische Untersuchung zur Bildung und Stabilität des
Eisenblaupigments unter Berücksichtigung der hier ausschlaggebenden Parameter.
3. Gegenüberstellung der Verfahrensweisen der angeblichen Menschenvergasungen und der
Sachbegasungen mit Zyklon B. Nach einer Darstellung der in der Literatur angegebenen
Verfahren, einschließlich des Versuches einer Abwägung der Zuverlässigkeit dieser
Quellen, werden diese Aussagen einer Kritik anhand naturwissenschaftlicher Berechnungen
und wissenschaftlicher Ergebnisse unterzogen und auf das tatsächlich Mögliche
zurückgeführt.
4. Vorstellen der Analysenergebnisse von Gemäuerproben der Gas- und Entlausungskammern
verschiedener Institutionen bzw. Personen. Aus der Kenntnis der Bauweise und Ausrüstung
der Anlagen (Teil 1), den Erkenntnissen über das Verhalten der Blausäure und der daraus
entstehenden Verbindungen (Teil 2) sowie der Kenntnis der möglichen Verfahrensweisen
(Teil 3) läßt sich eine Abschätzung der Intensität der Pigmentbildung in den
jeweiligen Anlagen sowie der Nachweisbarkeit von Rückständen zum heutigen Zeitpunkt
machen. Aus der Gegenüberstellung mit den tatsächlichen Analysenergebnissen werden die
entsprechenden Schlüsse gezogen.
5. Kritik der gegen den Leuchter-Report vorgebrachten Arbeiten, wobei nach einer Vorstellung der Hauptthesen diese einer wissenschaftlichen Untersuchung auf ihre Stichhaltigkeit unterzogen werden unter Berücksichtigung der zuvor erarbeiteten Schlüsse.
Anmerkungen
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