Bei den Ermittlungen vor den beiden in der unmittelbaren Nachkriegszeit von den Polen durchgeführten Auschwitz-Prozessen[6] wurden der Begriff „Sonderbehandlung" sowie damit verwandte Ausdrücke wie „Sonderaktion", „Sondermaßnahme" etc. systematisch als „Tarnwörter" für Menschenvergasungen gedeutet. Schon Ende 1946 hatte die
Główna Komisja badania zbrodni niemieckich w Polsce (Hauptkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen) die orthodoxe Deutung dieser Begriffe entwickelt, die nach und nach zu einem unerschütterlichen Eckpfeiler des offiziellen Auschwitz-Bildes werden sollte:[7]»Der wirkliche Schlüssel zur Entzifferung all dieser Tarnwörter geht aus dem Brief Bischoffs Nr. 21242/43 vom 13. Januar 1943 hervor, laut dem die Krematorien unabdingbare Einrichtungen zur Durchführung der Sonderbehandlung waren. In diesem Dokument schrieb er wörtlich[8] folgendes: „So sind vor allem die bestellten Türen für das Krematorium im KGL, welches zur Durchführung der Sondermaßnahmen dringend benötigt wird, umgehend anzuliefern". Der Inhalt dieses Briefes sowie die Tatsache, daß auf dem Gebiet des Lagers Brzezinka [Birkenau] vier moderne Krematorien mit mächtigen Gaskammern errichtet wurden, welche im Brief vom 16. Dezember 1942 als „Spezialeinrichtungen" und im Brief vom 21. August 1942 (Aktenvermerk Nr. 12115/42) als „Badeanstalten für Sonderaktion" bezeichnet werden, belegen, daß die deutschen Behörden mit den Tarnwörtern „Sonderbehandlung", „Sondermaßnahme" und „Sonderaktion" den Massenmord an Millionen von Menschen kaschierten, und daß das spezielle Lager, das zur Durchführung dieser „Sonderbehandlung" errichtet wurde, schon vom Zeitpunkt seiner Gründung an ein riesenhaftes Vernichtungslager war.«
Bei ihrer „Entzifferung" ging die polnische Kommission also von der Annahme aus, es habe in den Krematorien von Birkenau Gaskammern zur Tötung von Menschen gegeben, um daraus die kriminelle Bedeutung der mit „Sonder-" beginnenden Ausdrücke abzuleiten. Später schlug die offizielle Geschichtsschreibung dann den umgekehrten Weg ein: Von der Prämisse ausgehend, daß diesen Begriffen eine kriminelle Bedeutung innewohne, schloß sie daraus auf die Existenz von Menschentötungsgaskammern in Auschwitz. So entstand ein pseudologischer Zirkelschluß, der von den Gaskammern zu den mit „Sonder-" beginnenden Ausdrücken und von den mit „Sonder-" beginnenden Ausdrü
сken wieder zurьck zu den Gaskammern führt und in dem die offizielle Geschichtsschreibung seit Jahrzehnten gefangen ist. In den Rahmen dieser „Logik" fügt sich selbstverständlich auch der Begriff „Sonderkommando" ein, den man stets mißbräuchlich auf das Personal der Krematorien bezogen hat, um die Illusion zu erwecken, in diesen Einrichtungen hätten sich verbrecherische Vorgänge abgespielt.[9]Die Öffnung der Moskauer Archive hat ungeachtet der enormen Menge von Urkunden, die den Forschern dadurch zugänglich wurden, nur unbedeutende Retouchen an der von den Polen entwickelten Argumentation zur Folge gehabt. Jean-Claude Pressac, der die Dokumente der Zentralbauleitung von Auschwitz als erster studierte, behauptete nachdrücklich:[10]
»Die außergewöhnliche Reichhaltigkeit des Materials, das die sowjetische Armee mitgenommen hatte, erlaubt eine fast lückenlose Rekonstruktion des verbrecherischen Einfallsreichtums.«
und fügte hinzu, die nun verfügbare Dokumentation ermögliche
»eine historische Rekonstruktion, die ohne mündliche oder schriftliche Augenzeugenberichte auskommt, die letztlich doch fehlbar sind und mit der Zeit immer ungenauer werden.«[10]
Doch bei Pressacs »historischer Rekonstruktion« erweist sich seine Deutung der Sonderbehandlung in Auschwitz als dokumentarisch unfundiert. In dieser Hinsicht weist die Methodik Pressacs geradezu enorme Schwächen auf.
Laut der offiziellen Geschichtsschreibung fiel der Beginn der Sonderbehandlung in Auschwitz mit der ersten „Selektion"[11]zusammen, die am 4. Juli 1942 stattfand. Unter diesem Datum vermeldet das Kalendarium von Auschwitz:[12]
»Zum erstenmal führt die Lagerleitung eine Selektion unter den Juden durch, die mit einem Transport des RSHA [Reichssicherheitshauptamt] aus der Slowakei in das KL Auschwitz eingewiesen worden sind. Während der Selektion werden 264 Männer aus dem Transport als arbeitsfähig ausgesucht und ins Lager eingewiesen. Sie erhalten die Nummern 44727 bis 44990. Außerdem werden 108 Frauen ausgesucht, die mit den Nummern 8389 bis 8496 gekennzeichnet werden. Die übrigen Menschen werden in den Bunker geführt und dort durch Gas getötet.«
Diese Interpretation führte zu einem weiteren Zirkelschluß, denn die nichtregistrierten Häftlinge können nur dann als „vergast" betrachtet werden, wenn man aufgrund simpler Zeugenaussagen a priori von der Existenz von Vernichtungsanlagen in den Bunkern von Birkenau ausgeht.
Die von Pressac erwähnte neue Dokumentation erlaubt es, ein vollständiges Bild der im ersten Halbjahr 1942 in Auschwitz fertiggestellten Einrichtungen zu zeichnen und die Fundiertheit der diesbezüglichen Behauptungen über die menschenmörderische Funktion der Bunker zu überprüfen.
Anstatt nun diese Überprüfung vorzunehmen, hat Pressac die Interpretation der offiziellen Geschichtsschreibung kritiklos nachgebetet und sogar versucht, sie mit dem Hinweis auf ein Dokument abzurunden, in dem zwar der Ausdruck „Sonderbehandlung" auftaucht, das aber nichts mit den sogenannten Bunkern zu tun hat. Ich begnüge mich hier mit diesem Hinweis. Die Frage wird in Kapitel 4 des ersten Buchteils näher untersucht.
Dies ist beileibe nicht die einzige Schwachstelle der Methodik Pressacs. Bei seiner »historischen Rekonstruktion« hat er sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, die verhältnismäßig zahlreichen neu zugänglichen Dokumente zu studieren, in denen Ausdrücke vorkommen, die mit „Sonder-" beginnen.
Trotz seiner schwerwiegenden Schwächen war Pressac der namhafteste Vertreter der offiziellen Geschichtsschreibung über Auschwitz,[13] weshalb es mir angemessen schien, seine Schlußfolgerungen als Ausgangspunkt zu nehmen.
Zweck der vorliegenden Studie ist die dokumentarische Überprüfung der von der polnischen Kommission weiland aufgestellten und später Gemeingut der offiziellen Geschichtsschreibung gewordenen Hypothese sowie der von Pressac daran vorgenommenen Retouchen. Das Problem der Massenvergasung von Juden in Auschwitz ist nicht ihr unmittelbarer Gegenstand, da hier nicht die Frage beantwortet werden soll, ob es in Auschwitz Menschentötungsgaskammern gab oder nicht, sondern ob die mit „Sonder-" beginnenden Ausdrücke sich auf eventuell existierende Gaskammern oder Massenvergasungen beziehen.
Da die von mir vorgelegte Analyse dokumentarischer Art ist, wird auch das Problem der nach Auschwitz deportierten, jedoch dort nicht registrierten Häftlinge lediglich kurz gestreift, denn die diesbezügliche Dokumentation ist äußerst spärlich. Folglich muß ich mich hier damit begnügen, gewisse gängige Behauptungen zu widerlegen.[14] Immerhin beweisen die in den Kapiteln 1 und 7 des zweiten Buchteils zitierten Dokumente bereits unwiderleglich, daß im August und September 1942 die nach Auschwitz deportierten Juden weiter nach Osten verfrachtet wurden und daß einer ihrer Bestimmungsorte ein Lager in Rußland war.
Die Diskussion der in dieser Studie vorgelegten Dokumente folgt so weit wie möglich terminologischen und chronologischen Kriterien, doch angesichts der engen Verflechtung der behandelten Themen ließ sich dieser Grundsatz nicht lückenlos verwirklichen.
Die Hinweise auf die Kremierung in Auschwitz entstammen meinem Werk I forni crematori di Auschwitz. Studio storico-tecnico con la collaborazione del dott. Ing. Franco Deana (Die Krematoriumsöfen von Auschwitz. Historische und technische Studie in Zusammenarbeit mit Dr. Ing. Franco Deana),[15] auf das ich den an näheren Einzelheiten interessierten Leser verweisen darf.
Anmerkungen
| [6] | Der Höß-Prozeß (Proces Rudolfa Hössa, März 1947) sowie der Prozeß gegen das Lagerpersonal von Auschwitz (Proces załogi, November-Dezember 1947). |
| [7] | Jan Sehn, »Obóz koncentracyjny i zagłady Oświęcim«, in: Biuletyn Głównej Komisji badania zbrodni niemieckich w Polsce, Band I, Warschau 1946, S. 70f. Der betreffende Abschnitt wurde später in die Anklageschrift gegen Rudolf Höß vom 11. Februar 1947 aufgenommen (Höß-Prozeß, Band 9, S. 76f.). |
| [8] | Tatsächlich enthält der zitierte Abschnitt eine nicht angegebene Auslassung. Vgl. dazu Kapitel 16 des zweiten Buchteils, wo ich das betreffende Dokument analysiere. |
| [9] | Diese Frage wird in Kapitel 21 des zweiten Buchteils erörtert. |
| [10] | Jean-Claude Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, Piper Verlag, München 1994, S. 2. Zur Kritik an Pressac vgl. H. Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, Vrij Historisch Onderzoek, Berchem 1995. |
| [11] | Der damals von deutscher Seite verwendete Begriff war Aussortierung, nicht Selektion. Anm. d. Herausgebers. |
| [12] | Danuta Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 1989, S. 241-243. |
| [13] | Pressac starb am 23.7.2003 im Alter von 59 Jahren. Der neue Stern am Himmel der offiziellen Geschichtsschreibung, Robert Jan van Pelt, Autor eines 438 Seiten langen und weitgehend dem Lager Auschwitz gewidmeten Berichts (The Pelt Report), der bei dem von David Irving gegen den Verlag Penguin Books Limited sowie Deborah Lipstadt angestrengten (und verlorenen) Prozeß vorgelegt wurde, folgte bei seiner Argumentation bezüglich Auschwitz im großen ganzen geradezu sklavisch der Linie Pressacs, der ihm freilich in Bezug auf kritischen Geist und den Sinn für Mäßigung um Längen voraus ist. Van Pelts Gutachten erschien in überarbeiteter Form als Buch: Robert Jan van Pelt, The Case for Auschwitz. Evidence from the Irving Trial, Indiana University Press, Bloomington/Indianapolis 2002. Vgl. Robert H. Countess, »Van Pelts Plädoyer gegen den gesunden Menschenverstand«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 6(3) (2002), S. 349-354. |
| [14] | Ebenso würde eine systematische Behandlung aller registrierten Häftlingen, die einer „Sonderbehandlung" unterzogen wurden, auf eine umfangreiche Analyse der gängigen Vergasungsbehauptungen sowie des Schicksals verschiedener Häftlingsgruppen hinauslaufen, was den Rahmen dieser Untersuchung sprengen würde. Einige solcher Analysen wurden von mir bereits anderweitig vorgelegt: Carlo Mattogno, »Die Deportation ungarischer Juden von Mai bis Juli 1944«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 5(4) (2001), S. 381-395; ders., »Die „Vergasung" der Zigeuner in Auschwitz am 2.8.1944«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 7(1) (2003), S. 28f.; ders., »Das Ghetto von Lodz in der Holocaust-Propaganda«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 7(1) (2003), S. 30-36. Ein weiterer Beitrag über die aus Theresienstadt nach Auschwitz deportierten Juden ist in Bearbeitung und wird bald in den Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung veröffentlicht werden. Zudem ist eine umfassendere Studie zum Thema in Vorbereitung. |
| [15] | Bei Edizioni di Ar, Padua, im Druck. Eine englische Übersetzung dieses Mammutwerkes wird bei Theses & Dissertations Press, PO Box 257768, Chicago, IL 60625, erscheinen. |
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