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Prof. Dr. Ernst Nolte:
Auch Holocaust-Lügen haben kurze Beine
Eine Erwiderung von Manfred Köhler
alias Germar Rudolf
Cromwell Press
Inhaltsverzeichnis
Prof. Dr. Ernst Nolte, über die Legitimität der Gegnerschaft zum Judentum
I. Noltes Holocaust-Position, S. 31. Auflage Januar 1994: 1 - 8.000
© 1994 by Cromwell Press
27, Old Gloucester Street – London WC1N 3XX
Satz + Druck: Euro Prints, Barcelona
ISBN: 1 898419 08 6
Prof. Dr. Ernst Nolte
über die Legitimität der Gegnerschaft zum Judentum:
»[ ] Wenn das Selbstverständnis [der Juden], das »Licht der Völker«, das »Volk Gottes« oder auch eine »kräftigere Rasse« zu sein, richtig oder auch bloß aufrichtig ist, dann ist verbreitete Feindschaft eine unumgängliche Konsequenz, und zwar gerade die Feindschaft der Dumpfen, der einfachen Menschen, der Nicht-Intellektuellen. Wenn dieses Selbstverständnis jedoch nur aufrichtig, aber in der Realität mit banalen Eigenschaften wie Egoismus und Machtwillen verknüpft ist, dann ist auch die Feindschaft nicht ohne Recht, und die unterschiedslose Stigmatisierung des »Antisemitismus« muß als bloßes, wenngleich erstaunlich erfolgreiches Kampfmittel gelten. [ ]«
Ernst Nolte, Streitpunkte, Propyläen, Berlin 1993, S. 396.
Armin Mohler hat in Der Nasenring einst die Frage gestellt, was mit einem Historiker geschehen würde, der die These aufstellt, es habe während der französischen Revolution keine massenhaften Hinrichtungen mit der Guillotine gegeben, ja die Existenz der Guillotine sei eine Erfindung der Greuelpropaganda.[1] Ernst Nolte erweiterte diese Spekulation jüngst in seinem neuen Werk Streitpunkte, indem er ausführt, daß sich jene, die die Existenz Napoleons leugneten, selber richten würden.[2] Wie dem auch sei: Beide Autoren haben erkannt, daß es nicht den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen würde, jene vielleicht etwas abstrusen Außenseiterhistoriker zu beschimpfen oder sogar strafrechtlich zu verfolgen. Entweder man ignoriert sie, wenn einem eine Beschäftigung mit deren Thesen und Hypothesen zuwider ist, oder man widerlegt sie, wenn man es für nötig hält.
Für den "normalen" Bundesbürger mag die revisionistische These, es habe den Holocaust, verstanden als gezielte Massenvernichtung der Juden während des Dritten Reiches vor allem in Gaskammern, nicht gegeben, mindestens genauso abstrus erscheinen wie obige Thesen über Napoleon oder die Guillotine. Mehr noch: Sie gilt als frevelhaftes, bestrafungswürdiges Verbrechen, die Täter zumeist als auszustoßende, kranke Elemente. Ernst Nolte stellt in seinem neuen Buch fest, daß es mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar sei, wenn das wissenschaftliche Zweifeln am Holocaust bestraft würde, da in der Wissenschaft alles anzweifelbar sein muß (S. 308). Er wirft den etablierten Historikern zudem vor, sich nicht den Argumenten der Revisionisten zu stellen, sondern statt dessen zu persönlichen Angriffen und Verdächtigungen zu greifen, wenn ein Ignorieren oder Totschweigen nicht mehr möglich sei. Er kommt daher zu der Schlußfolgerung, daß die Kontroverse um die "Endlösung" bisher nicht immer einen wissenschaftlichen Charakter hatte. Streng den wissenschaftlichen Grundsätzen folgend stellte sich Nolte daher seit 1987 die Aufgabe, die Thesen und Argumente der Revisionisten kennenzulernen. Bei dieser Arbeit erkannte er, daß er früher vielen Aussagen und Geständnissen zum Holocaust mit großer Naivität allzu leicht Glauben geschenkt hatte. Wer jedoch gehofft hat, daß Nolte bezüglich der etablierten Darstellung über den Holocaust eine distanzierte Haltung einnimmt, muß sich enttäuscht sehen.
Denn Nolte meint, daß sich nach dem Studium der Argumente beider Seiten bei ihm die etablierte Auffassung vom Holocaust verstärkt habe (S. 7 - 9). Er äußert in diesem Zusammenhang, daß sich die These, es habe ausgedehnte Vernichtungsmaßnahmen gegen Juden, Zigeuner, Geisteskranke und Slawen nicht gegeben, ähnlich selber richte wie die oben zitierte These von der Nichtexistenz Napoleons. Man könne solche Auffassungen daher unbeachtet lassen (S. 308), ein vernünftiger Zweifel an großangelegten Vernichtungsmaßnahmen gegen die europäischen Juden sei nicht möglich (S. 297), insbesondere in Anbetracht der überwältigenden Beweislage (S. 290). Die Thesen der "radikalen" Revisionisten sei daher ein Ableugnen handgreiflicher, wenn auch noch nicht bis ins letzte geklärter Tatbestände (S. 87). Hier muß zunächst die Frage gestellt werden, was Nolte unter ausgedehnten Vernichtungsmaßnahmen versteht. Daß im Rahmen der Euthanasie und während der rassischen Verfolgung von Juden, Zigeunern und z.T. auch Slawen einige hunderttausend Menschen starben und u.U. auch vorsätzlich getötet wurden, wird niemand bestreiten. Eine These, die dies abstreiten würde, würde also wahrscheinlich zu recht unbeachtet bleiben. Wenn jedoch die vorsätzliche, also gezielt geplante, industrielle Massenvernichtung in eigens dafür errichteten Lagern und Anlagen gemeint ist, so befinden wir uns mitten in dem Streitpunkt, der einer der Hauptanlässe für Noltes neues Buch ist. Da er die These von der Nichtexistenz einer geplanten, vorsätzlichen und industriell durchgeführten Vernichtung also nicht nur nicht unbeachtet ließ, sondern zum zentralen Punkt seiner Beschäftigung seit 1987 machte, dürfen wir hier konstatieren, daß Nolte die Thesen des "radikalen" Revisionismus, sofern sie aus dem Dritten Reich kein lammfrommes Staatswesen machen, einer wissenschaftlichen Diskussion für würdig erachtet.
Andererseits hält er vernünftige Zweifel nicht für möglich und meint, man solle die Thesen des "radikalen" Revisionismus unbeachtet lassen. Später führt er an, daß das letzte Wort über die technische Durchführbarkeit der bezeugten Massenvernichtung noch nicht gesprochen sei und konstatiert damit, daß es gewichtige technische und naturwissenschaftliche Zweifel gibt, die die Diskussion entscheidend prägen können (S. 316). Da all' diese Zitate kunterbunt in Noltes Buch verstreut sind, muß man feststellen, daß der Autor offensichtlich selber noch nicht genau weiß, wo ihm der Kopf steht und welche Position er nun beziehen soll oder will.
Nachfolgend soll daher überprüft werden, ob die Argumente, die Nolte in seiner etablierten Auffassung vom Holocaust bestärkten, auch uns überzeugen können. Dazu gilt es auch hier, bei Nolte Ordnung ins schöpferische Chaos zu bringen. Zunächst werden hierzu die Beweise und Gegenbeweise einander gegenübergestellt und nach Beweiskraft gegliedert. Wir richten uns bezüglich der Beweiskraft nach der Hierarchie, wie sie in einem rechtsstaatlichen Prozeß allgemein anerkannt ist und auch in der Wissenschaft Gültigkeit hat:
zu 1. |
Der Sachbeweis, also alle dinglichen Spuren einer Tat, gilt gemeinhin als der sicherste, allen anderen überlegene Beweis. Dazu gehören die Spuren von Opfern, Tätern, Tatwaffen und von der Tat sowie die Opfer oder die Tatwaffe selber oder Teile davon. Ferner dient der Sachbeweis durch den Sachverständigen zur Feststellung der logischen und sachlichen, technisch-naturwissenschaftlichen, soziologischen, historischen u.a. Richtigkeit untergeordneter Beweisarten. Unter diesen Sachverständigenbeweisen sind wiederum die technisch-naturwissenschaftlichen Beweise den geisteswissenschaftlichen überlegen. D.h., daß die Naturwissenschaft vermeintlich historisch gesicherte Ereignisse widerlegen kann, nicht aber die Historiker Naturgesetze und technische Sachzwänge aufheben können. |
zu 2. |
Der Dokumentenbeweis ist dem Sachbeweis unterlegen, gilt jedoch mehr als der Zeugenbeweis. Bevor ein Dokument Beweiskraft erlangen kann, muß erwiesen sein, daß das Dokument echt und sein Inhalt sachlich richtig ist. Um dies festzustellen, bedarf es wiederum des Sachbeweises, der die Echtheit und Richtigkeit des Dokumentes feststellt. Ein Dokument besitzt zudem eine höhere Beweiskraft, wenn es zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, als der zu verhandelnde Streitpunkt unter den Parteien noch nicht strittig war. |
zu 3. |
Der Zeugenbeweis gilt als der unsicherste Beweis, da das menschliche Erinnerungsvermögen unzuverlässig und leicht zu manipulieren ist. Als Zeuge gilt man nur, wenn bei Zeugnisabgabe noch kein Streit herrschte oder wenn man zum Zeitpunkt der Zeugnisabgabe keiner der streitenden Parteien angehört, da dies erfahrungsgemäß die Objektivität unzulässig beeinflußt.[3] |
zu 4. |
Aussagen von Parteien gelten als sehr unzuverlässig und werden daher häufig nur als Indiz gewertet, da die Parteien ein Interesse daran haben, die Gegenpartei zu belasten und sich zu entlasten. Dies gilt auch für Geständnisse, da diese sehr häufig abgelegt werden, um sich durch Reue und Bußfertigkeit Vorteile zu verschaffen. Dies trifft ganz besonders dort zu, wo die Tat wegen Offenkundigkeit bewiesen, der Kreis der Täter feststehend und lediglich noch Schuld und Strafmaß zu verteilen sind. Ein Abstreiten der Tat würde hier nur zur Strafverschärfung führen. Die Belastung Dritter bei gleichzeitigem Versuch der eigenen Entlastung ist daher hierbei die Regel. |
III. Der Sachbeweis in der etablierten Holocaust-Betrachtung
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Maurice Bardèche, Literaturprofessor, unterzog als erster die alliierten Siegertribunale einer kritischen Untersuchung. Dabei verlor er seinen Glauben an so manche Greuellüge. |
Nolte gliedert seine Beweisarten nur in zwei Kategorien: Zeugenbeweise und Dokumentenbeweise. Der Sachbeweis kommt bei ihm nicht vor. Dies hat seinen Grund: Es gibt ihn nicht. Das Frankfurter Schwurgericht hat im berühmten Auschwitz-Urteil selbst festgestellt, daß es keine Spuren von Tat, Opfern, Tatwaffe noch Tätern gebe.[4] Daran hat sich bis heute nichts geändert: Kein einziges Massengrab wurde gesucht, gefunden, exhumiert und untersucht. Keine einzige der angeblich massenhaften, riesigen Verbrennungsstellen wurde gesucht, gefunden, ausgegraben oder untersucht. In keinem Fall wurden die angeblichen Tatwaffen gesucht, gefunden bzw. einer forensischen Untersuchung durch internationale Gremien oder durch rechtsstaatliche Gerichte unterzogen. Der einzige bisher von den etablierten Forschern vorgelegte Sachbeweis ist ein Gutachten eines polnischen Institutes direkt nach dem Krieg über Auschwitz.[5] Es kam seinerzeit zu dem Ergebnis, daß in Metallteilen aus einer angeblichen Gaskammer Cyanidspuren von den angeblichen damaligen Vergasungen gefunden wurden. Diese Ergebnisse müßten wegen der Langzeitstabiltät der Cyanidverbindungen noch heute nachvollziehbar sein - vorausgesetzt, man kann eindeutig die Geschichte des zu untersuchenden Materials nachvollziehen, was nach 40 Jahren stalinistischer Herrschaft zweifelhaft sein kann. Aber abgesehen davon: Rudolf hat zurecht darauf hingewiesen, daß sich nicht selektiv an Metallteilen der vermeintlichen Gaskammern beständige Cyanidverbindungen abgelagert haben können, in den Wänden dagegen aber nicht. Denn heute findet man nirgendwo in den angeblichen Gaskammern mehr Cyanide, obwohl diese von hervorragender Langzeitstabilität sind.[6] Man darf dem unter stalinistischer Ägide entstandenen Gutachten von 1946 also mit äußerster Skepsis begegnen.
Ansonsten wurden nur von den Revisionisten Sachbeweise vorgelegt, die freilich bisher von den Gerichten dieser Welt, von den Medien und den etablierten Historikern ignoriert wurden. Auch Prof. Nolte macht hier keine Ausnahme, denn er macht zu den mannigfaltigen Sachbeweisen der Revisionisten kaum Ausführungen - lediglich ein kurzer Hinweis auf das Leuchter-Gutachten[7] wird gemacht (S. 314). Es ist daher grundverkehrt, wenn Nolte meint, daß sich die Revisionisten nur auf die isolierte Kritik von Dokumenten und Zeugenaussagen beschränken würden (S. 9). Richtig ist dagegen, daß sie zuerst die Beweislage bezüglich der Sachbeweise prüfen, da diese unmittelbar Einfluß auf den Wert von Dokumenten- und Zeugenbeweisen haben. Es geht nicht primär darum, an Zeugenaussagen oder Dokumenten herumzukritisieren, sondern zuerst festzustellen, was nach Lage der Logik, der Naturgesetze, der technischen Möglichkeiten und der materiellen Beweislage überhaupt möglich war. Auch tausend Dokumente, die belegen, und hunderttausend Zeugen, die beeiden, daß in einer Kellerdecke Löcher sind, besagen rein gar nichts, wenn in der Decke keine Löcher sind und bautechnisch nachweisbar niemals welche vorhanden waren. Solange unsere Historiker nicht den Primat des Sachbeweises, auch der Sachüberprüfung von Dokumenten und Zeugenberichten, anerkennen, kann man der Geschichtswissenschaft bezüglich ihrer Forschungsmethoden keine Wissenschaftlichkeit zugestehen.
Nachfolgend soll daher bei einigen von Nolte angeführten angeblichen Dokumenten- und Zeugenbeweisen der eine und andere dazugehörige Sachbeweis erläutert werden.
IV. Der Dokumentenbeweis in der etablierten Holocaust-Betrachtung
Es ist immer wieder überraschend, wie aggressiv die etablierten Historiker auf einen Einwand reagieren, ein Dokument, daß den Holocaust angeblich beweise, könne gefälscht bzw. verfälscht, falsch interpretiert worden oder schlicht sachlich unzutreffend sein. Hier zeigt sich die gleiche Aversion unserer Zeitgeschichtler gegen eine tiefgehende Dokumentenkritik, wie sie bereits bezüglich der Sachbeweise dargestellt wurde. Eine Dokumentenkritik ist schließlich auch nichts anderes als eine sachverständige Untersuchung eines Dokumentes, also die Erbringung eines Sachbeweises über die Echtheit und Richtigkeit eines Dokuments.
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Paul Rassinier, Professor für Geographie und Geschichte, saß als Résistanceler viele Jahre in deutschen KZs. Er wandte sich gegen die Lügen seines Mithäftlinges E. Kogon u.a. und wurde dadurch zum Begründer des historischen Revisionismus. |
Die Stern-Affäre um die Hitler-Tagebücher hat seinerzeit für alle offenkundig gezeigt, daß unsere Zeitgeschichtler nur zu gerne alle Dokumente, die in ihr vorgefertigtes Weltbild passen, als richtig einzuordnen bereit sind, ohne eine vernünftige Dokumentenkritik auch nur in Erwägung gezogen zu haben. Tatsächlich ist es so, daß jedes Dokument, das Deutschland historisch belastet, von den etablierten Histortikern kritiklos als echt und inhaltlich korrekt akzeptiert wird, während ein Dokument, das Deutschland potentiell entlastet, sofort inhaltlich angezweifelt oder als Fälschung bezichtigt wird - freilich auch hier ohne eine sachgerechte Dokumentenkritik. Beispielhaft hierfür ist das sogenannte Lachout-Dokument, in dem die amerikanische Besatzungsbehörde mitteilte, daß es in den Lagern Österreichs und Westdeutschlands keine Gaskammern gegeben habe, und daß Zeugen, die bei anderslautenden Aussagen blieben, wegen Falschaussagen belangt werden könnten.[8] Seither wird gegen den Ersteller dieses Dokumentes, einem ehemaligen Angestellten der Besatzungsmacht, endlos der Vorwurf der Fälschung erhoben, obwohl mehrere Gerichte aufgrund von Sachverständigengutachten inzwischen festgestellt haben, daß das Dokument echt ist und der Fälschungsvorwurf selber als Verleumdung strafwürdig sei. Von einer Bestrafung des Verleumders sahen die Gerichte jedoch wegen der Geringfügigkeit der Straftat ab - und ermöglichten somit, daß die Lüge von der Fälschung des Lachout-Dokumentes immer wieder in die Welt posaunt wird.[9]
Unzweifelhaft steht fest: Gegenüber annähernd keinem der bekannten Dokumente, die den Holocaust in obiger Definition angeblich belegen, wurde bisher durch unabhängige Forscher ein Sachgutachten über deren Echtheit und Richtigkeit abgelegt. Das liegt zum einen daran, daß von vielen Dokumenten nur Kopien oder sogar nur Abschriften vorliegen und die Originale entweder vermißt sind oder immer noch von den Siegermächten unter Verschluß gehalten werden, zum anderen auch daran, daß sie über die ganze Welt verstreut in unterschiedlichsten Archiven lagern, zu denen nicht jeder Zutritt bekommt. Schließlich wird durch die Tabuisierung zweifelnder Fragen über den Holocaust von keiner offiziellen oder etablierten Seite eine Notwendigkeit verspürt, eine sachgerechte Dokumentenkritik durchzuführen. Wer sie fordert, formuliert Zweifel. Wer zweifelt, bricht das Tabu. Wer das Tabu bricht, der wird aus dem Kreis der etablierten und anerkannten Forscher ausgeschlossen und hat sodann nur noch sehr begrenzte Finanzmittel für seine Forschung und einen sehr beschränkten Zugang zu den Archiven.
Einzig die Revisionisten haben bisher einige Dokumente einer aus obigen Gründen meist unvollständigen Kritik unterzogen. Wenn gewisse, als zentral bezeichnete Dokumente bisher noch nicht kritisiert worden sind, so liegt dies nicht daran, daß an ihnen nichts zu kritisieren wäre, wie Nolte dies für die "Erreignismeldungen UdSSR" anführt (S. 288, 314). Es liegt vielmehr schlicht daran, daß von den vielen tausend Historikern auf der Welt ausnahmslos alle zu einer unvoreingenommenen und kritischen Wissenschaft in dieser Frage nicht fähig sind, sondern diese fundamentale, das heißt die Voraussetzung aller weitergehenden Interpretation der Dokumente erst ermöglichende Arbeit einer Handvoll zumeist Hobbyhistorikern überlassen, die für dieses Tun geächtet, ausgestoßen, persönlich und wirtschaftlich ruiniert werden. Wer bitte schön verlangt von dieser Handvoll Idealisten, die mit ihren mikrigen Pensionen, Arbeitslosen- und Sozialhilfegeldern (ihren Job sind sie zumeist los, wenn sie eine andere Meinung artikulieren) gegen die Milliardenhaushalte weltweit organisierter und staatlich unterstützter Forschungsinstitute ankämpfen müssen, daß sie alle Dokumente in dieser Frage analysiert haben müssen?
Die Diskussion über die Echtheit der oben erwähnten "Ereignismeldungen UdSSR" bezüglich der Massenerschießungen sowjetischer Juden ist längst eröffnet, allerdings an einer ganz anderen Stelle, von der Ernst Nolte offensichtlich gar nichts bemerkt hat. In den Ereignismeldungen erscheinen nämlich ausführlich die angeblichen Ereignisse um den Massenmord von Babi Jar.[10] Dort sollen nach dem Einmarsch deutscher Truppen etwa 33.000 Juden erschossen, in eine Schlucht hinabgeworfen und beerdigt worden sein.[11] 1943 sollen diese Leichen ausgegraben und spurlos verbrannt worden sein. Nun gibt es detaillierte Kritiken der Zeugenaussagen und Dokumente über dieses vermeintliche Ereignis.[12] Entscheidend aber ist, daß es Dokumente gibt, die der ganzen Diskussion eine neue Dimension aufzwingen, wenn man die Dokumente für echt hält. Es handelt sich um eine Reihe von Luftaufnahmen deutscher Aufklärer, die nach dem Krieg in amerikanischen Archiven landeten und jüngst ausgewertet wurden. Ergebnis: In Babi Jar gab es keine Massengräber, Massenexhumierungen und Massenverbrennungen zum bezeugten Zeitpunkt.[13] Die zum gleichen Ergebnis kommende Analyse eines kanadischen Luftbildauswerters hat zudem ergeben, daß diese Bilder nicht ge- oder verfälscht wurden.[14] Wenn die Historiker wollen, so können sie versuchen, Gegengutachten anzufordern, die die Luftbilder als Fälschungen entlarven oder aber eine andere Interpretation der Luftbilder ergeben. Sollten sie dies weiterhin unterlassen, so müssen sie akzeptieren, daß man die Geschichten um Babi Jar als Lügen bezeichnen wird und daß mit dem Bericht über Babi Jar auch alle anderen Berichte der "Ereignismeldungen UdSSR" unvermeidlich in den Verdacht der Komplettfälschung geraten. Von Babi Jar erwähnt Nolte kein Wort.
2.2. Aktennotizen und Tagebücher
Dagegen führt er zwei Dokumente unterer Verwaltungsbehörden des Dritten Reiches aus dem zweiten Halbjahr 1941 an, die die Ghettoisierung der Juden für unmenschlich halten und bei höheren Dienststellen anfragen, ob es nicht besser wäre, die Juden stattdessen auf humane Weise zu töten (S. 294). Geht man von der Echtheit der Dokumente aus, so weist dies daraufhin, daß bis zu diesem Zeitpunkt keine gezielten Vernichtungsmaßnahmen geplant waren und diese nun von unteren Dienststellen erwogen wurden. Über die Frage, ob diese Erwägungen tatsächlich zur Durchführung gelangten, ist damit freilich nichts ausgesagt. Auch die von Nolte zitierten Tagebucheintragungen von Goebbels und Hans Frank (S. 295f.) sind von ähnlich zweifelhaftem Beweiswert. Hans Frank äußert z.B. Ende 1941 seine persönliche Meinung, daß ein siegreich beendeter Krieg nur ein Teilsieg wäre, wenn die Juden ihn überleben würden. Er plädiert daher dafür, daß die Juden verschwinden müßten. Über die tatsächlichen Ereignisse gibt dieser Tagebucheintrag keinerlei Auskünfte. Goebbels führte im Frühjahr 1942 aus, daß an den Juden durch ein nicht näher zu erläuterndes barbarisches Verfahren ein Strafgericht vollzogen werde, bei dem 60% der Juden umkämen.[15] Diese Prozentzahl läßt Nolte freilich in seinem Zitat aus, deutet sie doch an, daß es dem oft großsprecherischen Propagandaminister offensichtlich nicht um eine restlose Vernichtung der Juden anzukommen schien. Aber auch hier wird uns kein Hinweis darauf gegeben, mit welcher Intention die Juden welches Schicksal erleiden und ob das "Großmaul" Goebbels hier objektiv Bericht erstattet oder seinen Neigungen zur Phrasendrescherei freien Lauf ließ. Beide Tagebucheintragungen sind somit lediglich ein Indiz dafür, daß man sich massiv am Leben der Juden vergreifen wollte bzw. bereits vergriff, nicht jedoch ein Beweis für bestimmte Vernichtungsmaßnahmen.
2.3. Tagungsprotokolle und Reden
Wesentlich ernster zu nehmen sind dagegen verschiedene Tagungsprotokolle. Nolte erwähnt zunächst den Hinweis in einem Protokoll einer Tagung der deutschen Judenreferenten im Frühjahr 1944, in dem von der physischen Beseitigung des Ostjudentums die Rede sein soll (S. 296f.). Nolte erwähnt nicht, daß sich während des Internationalen Militärtribunals (IMT) herausstellte, daß dieser Kongreß gar nicht stattgefunden hatte. Die Anklage weigerte sich überdies, den Angeklagten oder den Verteidigern dieses Dokument auszuhändigen.[16] Es muß schließlich auch erwähnt werden, daß angeblich ein Teilnehmer während dieser Geisterkonferenz ausdrücklich über die Aus- und Umsiedlung von Juden sprach. Sollte dieses Dokument dennoch echt sein, so wäre die Richtigkeit der Aussage zu prüfen, ob also und auf welche Weise das Ostjudentum tatsächlich physisch beseitigt wurde.
Sodann führt Nolte die Posener Geheimrede von Himmler vom 4.10.43 an, in der er explizit von der bereits vollzogenen Judenausrottung spricht. Abgesehen davon, daß es nach herrschender Meinung sachlich falsch ist, Anfang Oktober 1943 von der Judenausrottung im Perfekt zu sprechen - sie soll noch bis Ende 1944 weitergegangen sein -, sollte folgender Umstand Anlaß für intensiveres Nachdenken geben: Diese Geheimrede Himmlers liegt als Schallplatte mit äußerst schlechter Tonqualität vor, die eine Stimmanalyse unmöglich macht. Folgende logische Fragen ergeben sich: Wer nimmt eine Geheimrede auf einem damals noch tischgroßen, also für jeden Teilnehmer bemerkbaren Tonbandgerät auf? Wer käme auf die idiotische Idee, von einem Tonband in einem damals sehr aufwendigen und teuren Verfahren eine metallene Mutterplatte herzustellen, um davon lediglich eine Schallplatte zu erstellen? Wer veranlaßt, daß von dieser Tonbandaufnahme einer Geheimrede über das angeblich geheimste Geheimnis des Dritten Reiches in einem der staatlich kontrollierten Plattenfirmen in einem damals recht aufwendigen Verfahren ein Tonträger erstellt wird, der dann tausendfach kopiert werden kann? Noch deutlicher: Welches Interesse hatte Himmler an einer tausendfachen Verbreitung seiner "Geheimrede"? Wo ist das Originaltonband, wo die metallene Mutterplatte, wo die anderen Schallplatten? Warum ist die Tonqualität so schlecht, so daß eine Stimmanalyse nicht möglich ist? Wurde die Platte von schlechten Tochterkopien des Tonbandes hergestellt oder von anderen Schallplatten? Wo sind diese?
Ernst Nolte meint, daß Duktus und Stil der kaum verständlichen Aufnahme den Reden Himmlers sehr ähnlich seien, weshalb die Aufnahme wohl echt sei (S. 295f.). Eine Frage an Herrn Nolte: Kennen Sie die zu Hunderten bekannten Stimmimitatoren heutiger Prominenter, z.B. Helmut Kohls? Könnten Sie auf einer kaum verständlichen Aufnahme eines dieser Imitatoren erkennen, ob es sich um Imitat oder Original handelt?
U. Walendy hat die angeblichen Geheimreden Himmlers einer eingehenden Kritik unterzogen.[17] Nur ein Beispiel sei daraus zitiert. Himmler soll laut der obigen Plattenaufzeichnung gesagt haben:
»'Das jüdische Volk wird ausgerottet', sagt ein jeder Parteigenosse, 'ganz klar, steht in unserem Programm, Ausschaltung der Juden, Ausrottung, machen wir.'...«
Tatsächich aber steht von Judenausrottung nichts im Programm der NSDAP. Himmler hätte daher solch einen Unsinn nie erzählt.
Zum Wannseeprotokoll, das in den letzten Jahrzehnten als eines der zentralen Beweisdokumente für den Holocaust präsentiert wurde, führt Nolte aus, daß es tatsächlich kein Protokoll ist und in ihm nicht ausdrücklich von "Töten" und "Beseitigen" die Rede ist (S. 313f.). Bezüglich der revisionistischen Kritik führt er lediglich die von Walendy angeführten stilistischen und sprachlichen Mängel des "Protokolls" an. Dies ist jedoch weder das einzige noch das stärkste Argument Walendys.[18] Ferner darf man sich wundern, daß die z.T. schon recht lange existierenden und argumentativ anders aufgebauten Arbeiten anderer Autoren gar nicht erwähnt werden.[19] Dort wird bisher unwidersprochen belegt, daß das Wannseeprotokoll tatsächlich eine Fälschung ist, da die Fälscher den Fehler gemacht haben, eine fehlerhafte erste Version durch eine zweite zu ersetzen. Unglücklicherweise wurden z.B. die ansonsten identischen handschriftlichen Notizen des Begleitschreibens des ersten Exemplares bei der Übertragung auf das zweite etwas versetzt und in der Größe verzerrt - beim Kopieren nicht aufgepaßt, Brüder!
2.4. Dokumente über "Gaswagen"
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Arthur R. Butz, Professor für Elektro- und Computertechnologie, schrieb mit seinem Werk Der Jahrhundertbetrug einen revisionistischen Klassiker und gilt bis heute als einer der führenden Revisionisten. |
Schließlich meint Ernst Nolte noch, über die angeblich hinter der russischen Front eingesetzten Gaswagen berichten zu müssen, deren Existenz durch ein Schreiben eines Dr. Becker an Obersturmführer Rauff erwiesen sei, da darin ausdrücklich von Menschenvergasungen die Rede sei (S. 398f.). Auch hierzu hat es schon vor Jahren den ersten Ansatz einer technischen und dokumentenkritischen Sachanalyse gegeben, die an diesem und anderen Dokumenten kein gutes Haar läßt.[20] Es hätte Nolte gut zu Gesicht gestanden, wenn er diese wenigstens zitiert hätte. Darin wird darauf verwiesen,
Daß Fälschungen im Zusammenhang mit der Geschichte des Dritten Reiches keine Ausnahmen sind, soll hier kurz aufgezeigt werden. Bekannt ist, daß Rauschnings Gespräche mit Hitler ebenso falsch sind[21] wie das Hoßbach-Protokoll[22] und das Bormann-Diktat[23] angezweifelt werden. Neuer ist z.B. die Erkenntnis, daß der KGB für den Demjanjuk-Prozeß das einzige Belastungsdokument, nämlich den SS-Dienstausweis Demjanjuks, gefälscht hat. Als diese Fälschung ruchbar wurde, schob man flugs noch einige weitere Komplettfälschungen nach, um mit dem oft gehörten Argument glänzen zu können: Aber wenn es so viele gleichaussehende Dokumente bzw. Aussagen gibt, so ist deren Echtheit bzw. Wahrheit bewiesen. Gottseidank ließen sich unsere Gutachter davon nicht narren.[24]
Interessant ist zudem die erst vor etwa zwei Jahren festgestellte Tatsache, daß selbst die CIA nicht vor der Verwendung von Fälschungen zurückschreckt, um Deutschland heute noch zu belasten. Luftaufnahmen des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau wurden gezielt gefälscht: Man fügte vermeintlich zu den Gaskammern marschierende Häftlingsgruppen hinzu sowie Zyklon B-Einwurfstutzen auf den Dächern der vermeintlichen Gaskammern. "Leider" vermalten sich die Fälscher: Eine Häftlingsgruppe spaziert geradewegs über einer Häftlingsbaracke und die Zyklon B-Stutzen werfen ihren Schatten in die falsche Richtung und sind zudem viel zu groß geraten.[25]
Bei sovielen schon heute bekannten Dokumentenfälschungen muß jede Arbeitsweise, die ein Dokument vorbehaltlos als echt bezeichnet, als unwissenschaftlich bezeichnet werden. Erst recht unwissenschaftlich ist die durch nichts bewiesene Behautpung Noltes, Himmler habe 1944 die »Endlösung« gestoppt (S. 290). Das einzige Dokument, auf das man sich hier zu stützen pflegt, ist der Befehl Himmlers zum Abbau der beweglichen Einrichtung der Auschwitzer Krematorien. Da die Deutschen bei ihrem Rückzug wo irgend möglich sämtliche Habe demontiert und abtransportiert haben, kann dieser Befehl niemanden wundern. Er weist mit keinem Wort auf die Durchführung oder den Einhalt irgendeiner Tötungsmaßnahme hin. Nolte hat hier offensichtlich von den "terribles simplificateurs" abgeschrieben, ohne kritisch die Dokumentenlage zu prüfen.
V. Der Zeugenbeweis in der etablierten Holocaust-Betrachtung
Besonders unzuverlässige Zeugenaussagen sind Parteiaussagen, also hier belastende Aussagen ehemaliger Inhaftierter des Dritten Reiches oder Angehörige der Feindmächte und deren erklärte Sympathisanten sowie entlastende Aussagen von Funktionsträgern des Dritten Reiches, besonders wenn diese Funktion im Zusammenhang mit der Juden- bzw. Rassenfrage stand, sowie von Sympathisanten des Dritten Reiches. Ferner gelten Geständnisse generell nicht als Beweise, sondern nur als Indizien, da man aus Erfahrung weiß, daß gut die Hälfte aller abgelegten Geständnisse falsch sind. Dies kann z.B. geschehen,
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Robert Faurisson, Professor für Text-, Dokumenten und Aussagenkritik, nahm den Stab von Prof. Raassinier auf und führte den Revisionismus durch sein Bestehen auf den Sachbeweis und der Dokumentenkritik zum Durchbruch. Er verlor seine Stellung und überlebte bis heute 7 Mordanschläge. |
Aber auch Aussagen von neutralen Zeugen sind dann auszuschließen, wenn sie durch irgendeine Art von Zwang abgelegt wurden (Folter, Anklagedrohung, Straf- oder Haftverschärfung, Androhung von Nachteilen für Hab und Gut, Familie und Gesundheit sowie berufliches Fortkommen).
Nolte führt als Tätergeständnisse vor dem Streit Ausführungen von A. Hitler und Textstellen aus der NS-Postille Der Stürmer an, in denen diffuse Drohungen ausgesprochen werden. Er gesteht allerdings ein, daß diesen öffentlichen Aussagen von Zeitgenossen kein direkter Beweiswert zukomme (S. 290ff.). Dies ist insofern richtig, als es sich möglicherweise auch nur um propagandistisch überzeichnete Drohungen handeln kann und solche Aussagen höchstens als Beweis für eine Intention angesehen werden können, bezüglich einer möglichen Tat jedoch nur ein Indiz darstellen. So gilt ja z.B. in jedem normalen Mordprozeß die vor einem vermeintlichen Mord unter Zeugen gemachte Aussage eines Verdächtigen, er werde das spätere Opfer umbringen, mitnichten als Beweis für seine Täterschaft.
Wesentlich wichtiger sind dagegen die recht häufigen Tätergeständnisse, von denen Nolte Höß, Hoettl, Wisliceny und Gerstein exemplarisch anführt. Bevor wir uns diesen Geständnissen im einzelnen zuwenden, sollen zuerst die Umstände betrachtet werden, unter denen diese nach Kriegsende abgelegt wurden.
2. Methoden des Zeugniserwerbs
2.1. Alliierte Nachkriegsprozesse
Zuerst stellt sich die Frage nach den Umständen der alliierten Nachkriegsprozesse. Die besten Untersuchungen existieren hier über die amerikanischen Prozesse in Darmstadt, Ludwigsburg und Dachau, in denen die angeblichen Greuel der Waffen-SS, die unterstellten Fliegermorde und die angeblichen Greuel in den KZ (Dachau, Flossenbürg, Buchenwald und Mauthausen) behandelt wurden. Dank des selbstlosen Einsatzes des amerikanischen Rechtsanwalts W.M. Everett und des deutschen Anwalts G. Froeschmann wurden mehrere Untersuchungskommissionen eingesetzt, die jedoch teilweise mit den amerikanischen Besatzungsbehörden gemeinsame Sache machten und deren Ergebnisse zuweilen unterdrückt wurden.[26] Dennoch stellten sich während dieser Untersuchungen folgende Umstände dieser Prozesse heraus:
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Udo Walendy, Politologe, widmet sich seit fast 20 Jahren ausschließlich dem Revisionismus. Mit seinen Historischen Tatsachen hat er die umfassendste wissenschaftliche Arbeit aller Revisionisten geleistet. |
Auf Grundlage dieser Urteile wurden Waffen-SS und SS als verbrecherische Organisationen eingestuft und die vermeintlichen Verbrechen in den KZ zur Offenkundigkeit deklariert. Das sich an diese Prozesse anschliessende Internationale Militärtribunal (IMT) in Nürnberg stützte seine Anklagen gegen die angeblichen Hauptkriegsverbrecher zum großen Teil auf das in diesen Prozessen erworbene 'Beweismaterial'. Im Artikel 21 des IMT-Statuts wurde explizit festgelegt, daß der Gerichtshof nicht mehr darüber Beweis erbringen mußte, was von den vorhergehenden alliierten Prozessen bereits 'bewiesen' wurde und somit als allgemein bekannte Tatsache gelte.[27] Dadurch war es während der Untersuchungen und Verhandlungen des IMT nicht mehr so häufig nötig, zur physischen oder psychischen Gewalt zu greifen, die Verhandlungsatmosphäre war wesentlich gelöster. Doch auch hier gab es unrechtsmäßige Praktiken:
Mit dem Grundlagenvertrag zur Teilsouveränität der BRD wurde festgelegt, daß die Urteile des IMT inklusive der darin festgehaltenen geschichtlichen Tatbestände, für alle behördlichen und gerichtlichen Instanzen der BRD auf ewig bindend sind.[28]
2.2. 'Rechtsstaatliche' Verfahren
Zur Frage der Bedeutung der Zeugenaussagen in den Urteilen von Prozessen besonders der Bundesrepublik Deutschland oder Israels sei auf folgende, in der Literatur belegte und bisher unwidersprochen bebliebene Umstände dieser Verfahren hingewiesen:[29]
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Wilhelm Stäglich, promovierter Jurist und Richter a.D., schrieb mit seinem Buch Der Auschwitz Mythos die erste und bis dato einzige kritische Analyse der juristischen Grundlagen der Holocaust-Legende von Auschwitz. Folge: Das Buch wurde eingezogen, dem Autor der Doktortitel entzogen und die Pension gekürzt. |
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Henri Roques, promovierter Historiker, unterzog das Gerstein-Geständnis in seiner Dissertation einer wissenschaftlichen Analyse. Die Arbeit erhielt die Note "Sehr gut". Auf Klage jüdischer Vereinigungen wurde ihm aber schließlich der Doktortitel aberkannt. |
Zusammenfassend kann man feststellen, daß die Geständnisse und Zeugnisse von vermeintlichen Tätern und Beteiligten durch Folter, Androhung von Anklageerhebung, Haft- und Strafverschärfung, Nachteile für das persönliche Wohlergehen und berufliche Fortkommen erzwungen wurden und daß entlastende Aussagen durch die Prozeßführung, durch Repressalien und sonstige Einflußnahmen von Vereinigungen und staatlichen Organen gezielt unterbunden oder sogar verboten wurden. Unter diesen Umständen sind die vermeintlichen Tätergeständnisse nicht als Beweise, sondern lediglich als zudem unglaubhafte Indizien anzusehen, so daß deren inhaltliche Diskussion im nächsten Kapitel erfolgen wird. Es verstärkt sich unter Berücksichtigung aller Umstände vielmehr der Verdacht, daß die erhobenen Anschuldigungen nicht beweisbar waren, so daß man zu solchen Terrormaßnahmen zu greifen gezwungen war.
VI. Die Parteiaussage in der etablierten Holocaust-Betrachtung
1. Zeugenaussagen von vermeintlichen Opfern und ihren Sympathisanten
Zunächst gesteht Nolte ein, daß die Überprüfung von Zeugenaussagen auf ihre Zuverlässigkeit und technisch-naturwissenschaftliche Möglichkeit zulässig, ja wissenschaftlich unumgänglich ist (S. 86, 308f). Er gibt ferner zu, daß die Angaben einiger Zeugen z.B. über die berichteten Menschenmengen, die pro Vergasung in einen Raum gesperrt worden sein sollen, oder auch bezüglich der Massenkremierungen in Gruben mit dem Übergießen der Leichen mit siedendem Menschenfett kaum mehr als Phantasie sein dürften (S. 311). Dennoch ist er der Überzeugung, daß nicht alle Zeugen wie z.B. C.S. Bendel, M. Nyiszli, H. Tauber, F. Müller, R. Vrba, A. Wetzler und D. Olère wie aus dem Nichts das Gleiche über Auschwitz hätten erzählen können. Freilich ist man überrascht, daß Nolte jene Zeugen nicht erwähnt oder nicht zu kennen scheint, die über Auschwitz keine derartigen Greuelgeschichten erzählen können, ja die felsenfest davon überzeugt sind, daß so etwas nicht passiert ist. Während des Prozesses gegen Gottfried Weise,[29] damals angeblich ein wahllos die Häftlinge erschießender Wachmann in Auschwitz, wurden dem Gericht viele Zeugen präsentiert, die nichts von den Greueln bemerkt hatten, die doch angeblich sogar noch kilometerweit entfernt durch Schüsse, Schreie, Rauchwolken und Gestank von brennendem Menschenfleisch hätten bemerkt werden müssen. Solche Zeugen lehnen unsere Gerichte aber grundsätzlich ab, da sie angeblich nicht zur Tataufhellung beitragen können, zumal sie offensichtlich immer zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort waren und somit die ohnehin feststehende Tat offensichtlich nicht miterlebt hätten - anders sind diese Zeugenaussagen in der Tat nicht zu erklären, wenn die Tat wegen Offenkundigkeit nicht in Frage gestellt werden darf. Es wird Zeit, daß sich unsere Historiker die vielen ungedruckten Aussagen von Häftlingen ansehen oder anhören, die keine Greuel erlebt haben. Sie werden bisher von allen ignoriert oder sogar beschimpft. Ein Wissenschaftler aber, der mögliche Beweise und Argumente gegen seine Thesen ignoriert, ist eines akademischen Titels nicht würdig, denn er argumentiert selektiv und produziert somit Wunschergebnisse.
Richtig ist sicher, daß in den Erzählungen aller Zeugen ein wahrer Kern steckt, auch wenn dieser Kern nur aus der Existenz der Konzentrationslager, den zumeist durch Seuchen zu Tausenden anfallenden Leichen, deren Verbrennung auf Scheiterhaufen und in Krematorien, harten, z.T. unmenschlichen Lebensbedingungen und schweren Strafen bis zu Exekutionen bei Vergehen der Häftlinge besteht. Wo die Grenze zwischen Wahrheit, Dichtung und Lüge liegt, ist letztlich schwer zu beurteilen. Juristisch gesehen sind alle Zeugen durch das Bekunden technisch und naturwissenschaftlich unmöglicher sowie durch Sachbeweise widerlegter Begebenheiten mehrfach der Falschaussage überführt. Juristisch betrachtet ist es unerheblich, ob irgendwo in ihren Berichten ein Kern Wahrheit steckt: Die Aussagen taugen wegen massiver Unglaubwürdigkeit der Zeugen selbst als Indiz nichts mehr.
Zu den erwiesenen Falschaussagen bezüglich Auschwitz hier soviel:
1.2. Einfluß der Propaganda
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Douglas Christie, kanadischer Jurist, war der erste Verteidiger der Welt, der einen Freispruch für seinen Mandanten erzielte, der wegen Bestreitens des Holocaust angeklagt war (1992 für Ernst Zündel). |
Wer gibt uns eigentlich die Sicherheit, daß die Aussagen der oben beispielhaft genannten Zeugen unabhängig voneinander und vor allem ohne Einfluß offizieller Behörden oder Vereingungen oder der Medien entstanden?[34] Wenn man sich die Methoden der Westalliierten in Nürnberg ansieht: Wer glaubt im Ernst daran, daß die Sowjets mit ihren Helfershelfern im Osten mit der Wahrheit zimperlicher umgegangen sind? Man muß sich nur vergegenwärtigen, daß Vergasungsvorwürfe gegen Deutschland und seine Verbündeten bereits im ersten Weltkrieg auftauchten, was Nolte auch angibt (S. 317). Die Story selber brauchte also nicht neu erfunden zu werden. Nolte selber schreibt, daß bereits im Jahre 1942/43 Berichte über Vergasungen durch die Deutschen in den westlichen Medien auftauchten (S. 292). Auch die Sowjets führten 1943 ihre ersten Schauprozesse wegen angeblicher NS-Massenmorde mittels Giftgas durch.[35] Die massive Propaganda der Alliierten - Ost wie West - um die tatsächlichen oder vermeintlichen NS-Greuel kann wohl niemanden unberührt und unbeeinflußt gelassen haben. Zu glauben, daß sich die Alliierten lediglich auf die Wiedergabe naiv-gutmütig abgegebener Zeugenaussagen beschränkt hätten oder diese sogar unterdrückt hätten, wie es in der etablierten Literatur allgemein angegeben wird, zeugt höchstens von übergroßer Naivität bezüglich der Tätigkeit alliierter Geheimdienste und steht zu den belegten, wenig skrupelbehafteten Vorgängen während des IMT in merkwürdigem Gegensatz. Sicherlich haben die Alliierten aus den Fehlern ihrer Propaganda des Ersten Weltkrieges gelernt und hielten sich mit offiziellen Anschuldigungen solange zurück, wie das Deutsche Reich noch zu Gegendarstellungen, auch mittels internationaler Untersuchungskommissionen, fähig gewesen wäre. Man überließ zu jener Zeit die Propaganda den Russen und zumindest vordergründig privaten, meist jüdischen Organisationen oder Einzelpersonen, auf deren Gerede die Reichsregierung nicht reagieren zu brauchen glaubte, solange die Weltöffentlichkeit sie nicht ernst nahm. Die britische Greuelpropaganda aber schlachtete jede noch so unglaubwürdige Meldung aus. Als schließlich durch den Erfolg der eigenen Propaganda die britische Regierung selber anfing, den entsprechenden Berichten Glauben zu schenken, schaltete sich das Foreign Office ein. David Irving fand jüngst ein vertrauliches Memorandum des Foreign Office vom Sommer 1943, das darauf hinweist, daß man dem Gerede der Juden um eine angebliche Massenvernichtung ihrer Glaubensbrüder nicht allzu viel Glauben schenken solle, da es dafür nicht den geringsten Beweis gäbe. Der Staatssektretär des Forreign Office, V.C. Bentinck, schrieb wörtlich an seine Regierung:
»Ich glaube nicht, daß es irgendeinen Beweis [für die Gaskammern] gibt. Sicherlich hat es diesbezügliche Geschichten gegeben. Viele Geschichten, und wir haben diese bei PWE (Political Warfare Executive/Greuelpropagandaabteilung) hochgespielt, ohne auch nur einen Augenblick lang zu glauben, sie wären begründet. Jedenfalls gibt es weit weniger Indizien dafür, als für den von den Sowjets begangenen Massenmord an den polnischen Offizieren bei Katyn... Und: diese Massentötungen in Gaskammern erinnern mich stark an die Geschichten von der deutschen Verwertung von Leichen zur Fettherstellung im letzten Weltkrieg. Auch das war eine groteske Lüge.«[36]
Untätig war man also nicht. Aus den Erfahrungen des Ersten Weltkrieges klug geworden, haben die Westalliierten die Greuellügen nicht mehr so sehr durch ihre eigene Presse oder sogar durch ihre Staatsrepräsentanten verbreiten lassen - denen glaubte kein Mensch mehr -, sondern wesentlich geschickter durch die Arbeit von Agenten und Kollaborateuren im vom Dritten Reich besetzten Osten. Die offizielle Anklage mit der entsprechenden massiven Propaganda konnte man sich geschickter für die Nachkriegszeit aufbewahren, als der Angeklagte völlig wehr- und verteidigungslos war.
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Fred Leuchter, US-Gaskammerspezialist, erstellte auf Initiative von R. Faurisson ein Gutachten über die angeblichen Gaskammern von Auschwitz und Majdanek, das mit dem Ergebnis abschloß, daß die Anlagen niemals Exekutionsaufgaben hätten übernehmen können. Er verlor dafür den Job und wurde in Deutschland inhaftiert. |
Die von Nolte vermeintlich konstatierte Tatsache, daß die von ihm für tatsächlich gehaltenen Ereignisse im Zweiten Weltkrieg schlimmer waren, als die alliierte Propaganda es während des Krieges darstellte (S. 317), stimmt nur, wenn man stillschweigend als gesichert voraussetzt, daß die ab 1942 auftauchenden grausigen Meldungen vom millionenfachen Mord durch Gas- und Vakuumkammern, Massenverdampfungen, Fließbanderschießungen, lebendigen Verbrennungen, Fließbandstarkstromtötungen etc.,[37] basierend auf angeblichen Zeugenaussagen, ihre Wurzeln nicht in der alliierten Propaganda hatten, was unwahrscheinlich ist und zuerst noch zu beweisen wäre. Kennt Nolte diese frühen, heute zum Großteil als Greuellügen widerlegten Meldungen nicht? Da er ein anderes Beispiel widerlegter Greuelpropaganda aus der Kriegszeit im Zusammenhang mit dem Holocaust zitiert (S. 317), ist das nicht anzunehmen. Oder erkennt er als mögliche Propaganda nur an, was die Alliierten bis heute zugegeben haben? Auf jeden Fall wäre es naiv anzunehmen, daß unsere damaligen Todfeinde uns heute gestehen würden, daß dieses und jenes nur Greuelpropaganda war, auch wenn andere "kleine" Lügen durchaus stellenweise zugegeben werden.[38] An dem eingangs angeführten Beispiel der CIA, die selbst heute nicht vor der Verwendung von Fälschungen zurückschreckt, dürfte klar geworden sein, daß eine Aufdeckung gewisser Propagandageschichten niemals im Interesse der damaligen Sieger liegen kann - weder damals noch heute. Man darf hier also in keinem Buch auf ein Geständnis seitens unserer heutigen Verbündeten hoffen.
Noltes These vom Zurückbleiben der alliierten Propaganda hinter der Realität reduziert sich also darauf, daß angeblich reale Meldungen bei den westlichen Regierungen nicht zu entsprechenden Anklagen und Gegenmaßnahmen führten. Dafür kann es zwei Gründe gegeben haben:
Im Fall 2 bliebe die Frage, warum die Alliierten ihre eigene Greuelmeldungen nicht ausnutzten, um Deutschland während des krieges offiziell massiv anzuklagen. Was wäre im Fall einer solchen Anklage wohl passiert? Entweder hätte sich das Dritte Reich allen neutralen Untersuchungen verweigert oder es hätte ihnen zugestimmt. Wenn aber die Meldungen echt waren, so gab es für die Alliierten gute Gründe, Deutschland selbst dann anzuklagen, als es noch kämpfen konnte - die Kampfmoral seiner Soldaten wäre dadurch wahrscheinlich gebrochen worden. Wenn die Meldungen allerdings frei erfundene Lügen waren, so konnte es kein alliierter Staat riskieren, daß durch eine Anklage eine internationale Untersuchungskommission eingesetzt würde, die dann die alliierten Lügen entlarven würde. Entweder haben sich also die Alliierten durch ihre eigene Propaganda selbst ausgetrickst (Fall 1) - dann wäre die Propaganda im Krieg mindestens genauso schlimm gewesen wie die Realität. Oder alles war Lug und Trug. In keinem Fall aber stimmt Noltes These, daß die alliierte Greuelpropaganda hinter der Realität zurückgeblieben wäre. Nur die den Meldungen offiziell geschenkte Glaubhaftigkeit blieb hinter der zurück, die man von aufrichtigen, der Wahrheit verpflichteten Regierungen des Westens erwartet hätte.
1.3. Zur Entstehung der Legenden
Schaut man sich die Geschichte der Holocaustgeschichten näher an, so ergibt sich folgendes Bild:
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David Irving, britischer Historiker, wurde von den Revisionisten überzeugt und vertritt seit 1988 ebenfalls die These, daß der Holocaust eine Erfindung der alliierten Greuelpropaganda ist. Er hat alle seine Verleger verloren und kämpft um seine wirtschaftliche Existenz. |
1.4. Parallelen zu Hexenprozessen
Die Übereinstimmung mancher Zeugenaussagen bezüglich einiger, vielleicht erstaunlicher Details mag Herrn Prof. Nolte wundern. Wer allerdings die Geschichte der mittelalterlichen Hexenprozesse kennt, die in erstaunlich vielen Details den hier behandelten Prozessen ähneln, den kann dieser Umstand nicht im geringsten wundern.[43] Auch damals waren viele Zeugenaussagen und Geständnisse - ob mit und ohne Folter abgelegt - häufig bezüglich vieler Details übereinstimmend, und oberflächlich betrachtet konnte es dafür nur eine Erklärung geben: Die Zeugen sagen die Wahrheit. Wer allerdings in einer Umwelt erbarmungslosen Hasses, allgemeiner Überzeugung gerechten Handelns und totaler Unterdrükkung anderslautender Meinungen das Echo seiner eigenen Stimme als bestätigende Antwort interpretiert, der leidet an massivem Realitätsverlust. Machen wir uns nicht länger etwas vor: Das Zeitalter der Aufklärung und der Industrialisierung ist zugleich das Zeitalter der grausamsten und menschenverachtensten Heilslehren, die vor nichts zurückschrecken und dieses Jahrhundert zu einem der dunkelsten in der Menschheitsgeschichte gemacht haben. Verglichen mit den dank ideologischer Verblendung begangenen kommunistischen Massenmorden (man schätzt zwischen 60.000.000 und 120.000.000 Opfern!), den weltweiten auch ohne den Holocaust zahlreichen Genoziden (Buren, Armenier, Kurden, Indianer, Ost- und Sudetendeutsche etc.) sowie den totalitären Unterdrückungssystemen unserer Zeit erscheint die heilige Inquisition wie eine unbefleckte Jungfrau. Mit welchem Recht erheben sich also unsere Historiker über die damalige Zeit und behaupten, daß eine solche ideologische Verblendung wie damals heute unmöglich sei? Sie ist allgegenwärtig! Es wird Zeit, daß unsere Historiker endlich Bücher über die Umstände der damaligen Hexenprozesse[44] und objektive Darstellungen über die heutigen Verfahren[27,29] in die Hand nehmen, um die offenkundigen Parallelen zwischen den damaligen Hexenprozessen sowie der damals darauf basierenden Geschichtsschreibung und den heutigen NS-Prozessen mit der daraus resultierenden Geschichtsschreibung vergleichen!
Ich sehe hier, Herr Prof. Nolte, nicht die geringsten Probleme, die Aussagen einer Handvoll Zeugen oberflächlich zu koordinieren. Allein das ändert nichts an der Tatsache, daß die Zeugen in allen entscheidenden Passagen ihrer Aussagen der Falschaussage überführt sind. Da weisen erstaunliche Ähnlichkeiten der Aussagen nicht mehr auf ihren Wahrheitsgehalt, sondern nur auf ein psychisch gleichgeschaltetes Entstehungsumfeld hin oder sogar darauf, daß voneinander abgekupfert wurde.
2. Geständnisse von vermeintlichen Tätern und ihren Sympathisanten
2.1. Die unwissende Führungselite
Nolte führt die Tatsache, daß auch die vermeintlichen Täter und ihre Verteidiger niemals die Existenz von Gaskammern bestritten hätten, als Beweis für die Richtigkeit der Geschichtsschreibung an (S. 294). Die Angeklagten und Verteidiger hätten einzig ihre Mitwirkung versucht abzustreiten oder herunterzuspielen. Diese Darstellung ist verzerrt. Zunächst hat es viele Angeklagte sowie Entlastungszeugen gegeben, die bezeugten, selber nie von diesen Vorfällen gehört zu haben, obwohl sie es von ihrer Position aus hätten wissen müssen. Wie beurteilt man nun solche Aussagen? Unsere Gerichte und unsere Historiker wie auch E. Nolte gehen damit unglaublich einfach um: Sie ignorieren sie. Ferner gestand keiner der zumeist vor dem IMT Angeklagten höheren Repräsentanten des Dritten Reiches die Existenz der Massenvernichtung aus sich selbst heraus. Jeder weigerte sich, diese Anklage ohne Beweise anzuerkennen und konnte glaubhaft versichern, von diesen Tatvorwürfen keine Kenntnis zu haben.[45] Erst die Auftritte einiger 'Zeugen' und die Verlesung von 'Geständnissen' bewegte die meisten, sich nicht länger gegen diesen Vorwurf zu stellen, obwohl alle dabei blieben, davon nichts gewußt zu haben. Julius Streicher stritt sogar bis zuletzt die Existenz einer Massenvernichtung ab, da sie seiner Überzeugung nach technisch nicht möglich gewesen sei.[46] Aber sehen wir hiervon einmal ab, so möchte man schier verzweifeln. Welcher Angeklagte oder Verteidiger hätte angesichts der oben beschriebenen Umstände des IMT die Existenz der Gaskammern bezweifeln und dafür den Beweis antreten können? Egal welchen Vorwurf die Alliierten auch erhoben hätten: Wenn er nicht zu offenkundig erlogen war, wie z. B. der tatsächlich während des IMT erhobene Vorwurf, man habe in Auschwitz 20.000 Juden mit einer Atombombe vernichtet,[47] so galt er als wahr. Die Verteidigung hatte schlicht keine Möglichkeit, entlastendes Material oder Zeugen beizubringen, die Anklage hingegen konnte nach Belieben im Lande schalten, walten, fälschen und foltern.
Wer schließlich von den bundesdeutschen Verteidigern verlangt, er solle für seinen Mandanten die Existenz der Gaskammern bezweifeln, so muß man sich darüber klar sein, was dies bis zum heutigen Tag bedeutet: Da die Existenz der Gaskammern seit den IMT-Urteilen als offenkundig gilt, wird darüber nicht verhandelt - auch wenn sich die Verteidiger während des Prozesses aus Protest gegen diese Beweisunterdrückung splitternackt ausziehen sollten: ein entsprechender Beweisantrag wird immer abgelehnt. Für einen Angeklagten hätte das "verstockte Leugnen" nur eine Strafverschärfung zur Folge. Vom individuellen Standpunkt der Angeklagten und Verteidiger ist es daher die einzig richtige Strategie, die "Tat" selbst nicht anzuzweifeln, sondern den Schaden für den Mandanten zu minimieren, d.h. ihn zu entlasten, andere zu belasten und dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bei der öffentlich geforderten Kopfjagd nach weiteren vermeintlich Schuldigen zu helfen.
Wer verlangt ernsthaft von einem Angeklagten, daß er für die Ehre Deutschlands für viele Jahre in den Knast geht, wenn das gleiche Deutschland mit 95% seiner Bevölkerung und 100% seiner Politiker und Medien ihn als Unmenschen aus der Gesellschaft ausstoßen will? Wer verlangt von einem x-beliebigem Menschen, daß er seinen Ruf, seine gesellschaftliche Stellung und berufliche Karriere, seinen Familienfrieden und einen Großteil seiner Freunde aufgibt und sein Hab und Gut aufs Spiel setzt, nur um sich gegen die Macht der totalitären Meinung über den Holocaust zu stellen? Selbst für einen Verteidiger, der den Holocaust anzweifelt, sind rechtliche Konsequenzen möglich - von privaten und beruflichen Nachteilen ganz zu schweigen.[48]
2.2. Zeugen gegen den Holocaust
Es hat immer wieder in Prozessen Angeklagte und auch Entlastungszeugen gegeben, die die Existenz gewisser Vorgänge abgestritten haben - und deswegen freilich von der Öffentlichkeit immer ignoriert wurden. Aufgrund der oben geschilderten Erfolglosigkeit ihres Einsatzes für die Wahrheit und der daraus erwachsenden Nachteile sind sie allerdings immer selten geblieben. Aber es gibt auch einige Menschen, die ungeachtet der gewaltigen Nachteile, die ihnen daraus erwachsen, gegen die herrschende Meinung angehen - revisionistische Autodidakten, Forscher und Rechtsanwälte. Das einzige, was sie bisher erreicht haben, ist eine Strafverschärfung gegen alle, die den Holocaust abstreiten und eine Aburteilung ihrer selbst, ohne daß man sich um ihre Argumente auch nur eine Sekunde gekümmert hätte. Daß dieses Verhalten mit dem Grundrecht auf Freiheit von Wissenschaft und Meinungsäußerung unvereinbar ist, wie Prof. Nolte zu recht feststellt, interessiert unseren "Rechtsstaat" herzlich wenig. Unter solchen Umständen aber die Tatsache, daß nur wenige vermeintliche Täter und Rechtsanwälte die Existenz z.B. der Massenvergasungen bezweifelten, als Beweis für die Existenz der Gaskammern anzuführen, ist ein Argument, daß den Bütteln von Diktatoren gut zu Gesicht stehen mag, nicht aber einem angesehenen und für unabhängig gehaltenen Geschichtsprofessor.
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Hajo Herrmann, hochdekorierter Luftwaffenoberst a.D. und Jurist, setzt seit einigen Jahren als erster deutscher Verteidiger die Forschungsergebnisse des Revisionismus in Beweisanträge um, die allerdings von allen Gerichten abgelehnt werden. |
Nolte erwähnt den Zeugen R. Höß, ehemals Auschwitz-Kommandant. Er hat in seinem Geständnis ausgeführt, daß sich im Sommer 1941 ergeben habe, die bestehenden Vernichtungsstellen hätten sich als unzureichend erwiesen, weshalb man auf Auschwitz auswich (S. 293).[49] Der Haken hieran ist, daß die vermeintlichen anderen Vernichtungsstellen erst im Jahr 1942 errichtet worden sein sollen, wie Nolte auf S. 289 selber berichtet. Ausführlichere inhaltliche Kritiken der völlig widersprüchlichen, unlogischen und sachlich falschen Höß-Aussage sind anderswo zu finden.[50] Entscheidend ist die auch von Nolte bestätigte Tatsache, daß Höß durch die Engländer und später nochmals durch die Polen gefoltert wurde, um ein Geständnis zu unterschreiben (S. 310 f.).[51] Jedoch ist es für Nolte selbstverständlich, daß ein deutscher Offizier selbst unter Folter und mit der Androhung, bei Widerwillen den Polen ausgeliefert zu werden, niemals irgendeine Aussage machen würde, die sein Volk und Vaterland mit einer solch großen Schmach belegen würde. Mich rührt ein solch hohes Ansehen des deutschen Offiziers durchaus, und diese Einstellung ist Nolte hoch anzurechnen. Wir wollen nur hoffen, daß Ernst Nolte als einer der mutigsten Historiker Deutschlands niemals in die Lage von Rudolf Höß gerät und dann auf sehr schmerzhafte Weise eines Besseren belehrt wird. Mit Verlaub, Herr Professor: Meinen Sie nicht, daß Sie sich hier lächerlich machen? Glauben Sie ernsthaft, daß alle SS-Wachmannschaftsoffiziere die großen Märtyrer Deutschlands waren, die auch dann noch offenen Auges und aufrechten Herzens in den Foltertod gingen, wenn um sie herum das ganze Land und Volk verloren war? Wenn Höß Hoffnung auf eine Zukunft für sich und/oder sein Volk und einen unter Deutschen leider selten zu findenden heldenhaften Mut und eine übergroße Leidensfähigkeit, die bis zum Foltertod reicht, gehabt hätte, so wäre die Unterstellung Noltes glaubhaft. Hoffnung aber gab es damals keine, und warum soll ausgerechnet R. Höß die seltene Ausnahme unter den Deutschen bilden?
Tatsache ist leider, daß die überwiegende Mehrzahl aller Menschen schon nach einem ununterbrochenen Verhör über 36 Stunden oder mehr zusammenbricht und aufgrund des Schlafmangels zu fast jeder Aussage bereit ist. Es bedarf dazu nicht der direkten physischen Gewaltanwendung. Auch dem Wechselbad von langer, ungewisser Isolationshaft, Drohungen und Versprechungen kann kaum jemand widerstehen.
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Pat Buchanan, amerikanischer Politiker und 1992 aussichtsreichster Konkurrent Georges Bushs bei der Kandidatur republikanischer Präsidentschaftsanwärter, verlor durch den Schauprozeß gegen Iwan Demjanjuk und durch die Revisionisten seinen Glauben an den Holocaust. |
Prof. G. Jagschitz hat neulich darauf hingewiesen, daß die lediglich in Bleistiftschrift vorliegende Autobiographie von Höß nicht mit der Handschrift von Höß während des Krieges übereinstimmt.[52] Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß dies entweder eine Fälschung ist oder daß Höß unter den Haftbedingungen als Mensch völlig gebrochen wurde, so daß sich u.a. auch seine Handschrift völlig änderte. In beiden Fällen wäre diese Autobiographie nicht das Papier wert, auf dem es steht, da man einer gebrochenen Persönlichkeit schon durch einfachste Mittel alle gewünschten Selbst- und Fremdbelastungen abringen kann.
2.4. W. Hoettl und D. Wisliceny
Ferner erwähnt er die Zeugen Hoettl und Wisliceny, die über Eichmanns angeblichen Aussagen berichteten, er habe 4 bis 6 Millionen Juden in den Tod geschickt, also vom Hörensagen lebten (S. 293). Eichmann hat in seinem Verfahren bestritten, gegenüber den beiden irgendwelche Zahlen über deportierte oder umgebrachte Juden genannt zu haben.[53] Was ist hier die Wahrheit? Hoettl hat schon vor Kriegsende als Agent für die Alliierten gearbeitet,[54] wurde für seine Aussage vom Angeklagten- in den Zeugentrakt verlegt und arbeitet auch nach dem Krieg noch lange Zeit für alliierte Geheimdienste.[55] Seine Aussage wurde nur schriftlich dem IMT vorgelegt[56]. Er selbst, mitverantwortlich für die Deportation von 500.000 ungarischen Juden und somit angeblich mitschuldig für deren vermeintliche Vernichtung, wurde nicht an Ungarn ausgeliefert und mußte nie vor einem Gericht erscheinen - weder vor dem IMT noch vor einem bundesdeutschen Gericht. D. Wisliceny machte seine Aussage vor dem IMT - wie üblich ohne Kreuzverhör.[57] Dank seiner Aussage, mit der er sich gegen seine Mitgefangenen stellte und bei der er anbot, untergetauchte Kameraden zu verraten, wurde auch er in Nürnberg vom Angeklagten- in den Zeugentrakt verlegt. Man versprach ihm außerdem Sicherheit für seine Familie gegen eventuelle Racheakte seiner durch ihn angeschwärzten Kameraden.[58] Trotz gegenteiliger Versprechungen wurde er später dennoch an die CSSR ausgeliefert und dort verurteilt und gehenkt.[59] Interessant sind die Umstände, unter denen diese beiden und noch weitere Zeugen ihre belastenden Aussagen über Eichmann machten: Sie dachten alle, daß der untergetauchte Eichmann tot sei und hofften, sich auf seine Kosten entlasten bzw. sich bei den Alliierten beliebt machen zu können.[60] Erst im später durchgeführten Eichmann-Prozeß in Jerusalem stellte sich heraus, daß all diese Zeugen den vermeintlich toten Adolf Eichmann ungerechtfertigterweise zu einem Hauptverantwortlichen für die "Endlösung" gemacht hatten, um sich selber zu entlasten.[61]
Welchen Erkenntnisgewinn kann man aber von umstrittenen und abgestrittetenen Aussagen zweifelhafter Entstehungsgeschichte erlangen, die mit den vermeintlichen Morden selber gar nichts zu tun haben, sondern nur mit den unbestrittenen Judendeportationen in die verschiedenen Lager? Für meine Begriffe sind diese beiden Zeugen ohne jeden wissenschaftlichen Nährwert.
Als weiteren "Täterzeugen" führt Nolte K. Gerstein an (S. 309f.). Er führt zwar aus, daß es mehrere unterschiedliche Versionen seines 'Geständnisses' gibt, von denen keiner weiß, wie sie zustande kamen, und daß der Ingenieur Gerstein in französischer Gefangenschaft auf rätselhafte Weise umkam. Er erwähnt auch, daß der Gerstein-Bericht u.a. darum heute von den etablierten Historikern zumeist peinlich verschwiegen wird, obwohl man ihn Jahrzehnte als Schlüsseldokument präsentierte. Er erwähnt aber nicht,
Allein der Kern der Aussage sei nach Nolte echt, denn: "Etwas derartiges läßt sich nicht erfinden, doch es läßt sich nur allzu leicht übertreiben." Schließlich gebe es viele ähnlich lautende Aussagen, die Gerstein tendenziell bestätigten. Als weiteres Argument führt er die Aussage von Prof. Pfannenstiel an. Dieser habe die Aussagen Gersteins nach dem Krieg zwar stark abgeschwächt, aber im Kern bestätigt. Er erwähnt nicht, daß Prof. Pfannenstiel die Aussage Gersteins insofern abschwächte, als er vor allem darauf bedacht war, sämtliche Vorwürfe gegen seine Person zu entkräften, die Tatsache aber selbst nicht anzutasten.[63] In späteren Briefwechseln hat er darauf hingewiesen, daß der Gerstein-Bericht mehr Dichtung als Wahrheit enthalte; er könne sich aber unmöglich auf eine öffentliche Diskussion einlassen, da er es nicht wünsche, wenn nochmals um seine Person solch ein Aufheben gemacht wird, da dann wiederum ungerechtfertigte Anschuldigungen gegen ihn erhoben würden.[64] Wie lange glauben Sie, verehrter Leser, wäre Prof. Pfannenstiel noch Professor der Medizin gewesen, wenn er die vermeintlichen Umstände im Lager Belzec bestritten hätte? Hat Prof. Pfannenstiel überhaupt eine andere Wahl gehabt, als dem Geschichtsbild seinen Segen zu geben, wenn er nicht selber unter die Räder kommen wollte? Die Möglichkeit, ihn als Arzt in Belzec wegen Beihilfe zum Massenmord abzuurteilen, hätte bestanden. Hätte er "geleugnet", wäre er sicherlich abgeurteilt worden. So hat er das Geschichtsbild bestätigt, andere belastet, sich entlastet und seinen Frieden für den Rest seines Wissenschaftlerlebens gesichert. Alle sind glücklich, was wollen sie eigentlich, Herr Revisionist?
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Walter Lüftl, bis Anfang 1992 Präsident der österreichischen Bundesingenieurkammer, wurde von den technischen Argumenten der Revisionisten überzeugt und hilft ihnen seither bei der Erstellung technisch-naturwissenschaftlicher Gutachten. Er mußte deswegen seinen Hut als Präsident nehmen und wird wegen "NS-Wiederbetätigung" verfolgt. |
2.6. Sachlich falsche Aussagen
Doch kommen wir zur Lage der Sachbeweise bezüglich der "vielen ähnlich lautenden Aussagen":
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Germar Rudolf, Diplom-Chemiker, verifizierte das Leuchter-Gutachten in einem eigenen, ausführlichen Gutachten. Dafür wurde ihm die Ablegung seiner Doktorprüfung verweigert, seine Stellung gekündigt und der Prozeß wegen Beleidigung der Juden gemacht. |
Bevor ich mich hier wiederhole: Unter den gegebenen Umständen bedeutet das Vorhandensein mehrerer ähnlich lautender Aussagen nichts, erst recht dann nicht, wenn die vermeintlichen Ereignisse logisch widersinnig, technisch-naturwissenschaftlich unmöglich und mit den Fakten nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Solange die Historiker sich nicht mit den Sachbeweisen befassen, braucht man nicht über Zeugenaussagen zu diskutieren. Daß jeder Historiker mit technischen und naturwissenschaftlichen Detailfragen überfordert ist, gebe ich gerne zu. Dann ist es eben Aufgabe der Historiker, sich die Dienstleistungen dieser Fachleute zunutze zu machen. Als Beispiel möchte ich hier Nolte selbst anführen. Er zitiert auf S. 313 eine Zeugenaussage, nach der man aus Geheimhaltungsgründen im Lager Treblinka eine Sirene angebracht habe, damit deutsche Flugzeuge das Lager umflogen. Stellen sie sich bitte folgendes Bild vor: Eine deutsche Flugzeugbesatzung fliegt einige Kilometer vor Treblinka her. Daraufhin schaltet die Lagerleitung die Sirene an. Natürlich hören die deutschen Piloten in ihren lärmenden Propellermaschinen die Sirenen des Lagers einige Kilometer voraus und ändern willig ihren Kurs. Wenn Herr Nolte nur ein klein wenig logisch nachgedacht hätte, so wäre ihm sofort aufgegangen, daß es sich hierbei um eine Falschaussage handelt. Er zitiert sie aber mit bitterernster Miene. Herrn Nolte zur Nachhilfe: Sirenen warnen höchstens die Lagerbesatzung und die Häftlinge vor Luftangriffen, aber keine Fliegerbesatzungen in lauten Propellermaschinen in mehreren Kilometer Entfernung! Dies beweist erneut, daß man unsere Historiker selbst für die simpelsten technischen Kleinigkeiten wie Babies an die Hand nehmen muß.
3. Im Unrecht: Faurisson oder Nolte?
Bezüglich des ähnlich Belzec gelagerten Falles des Lagers Treblinka führt Nolte aus, daß sich Prof. Faurisson selber offenkundig ins Unrecht setzt, wenn er behauptet, Treblinka sei weiter nichts als ein kleines Durchgangslager gewesen (S. 307).[72] Dann muß man Prof. Nolte die Frage stellen, ob sich Pat Buchanan, für die US-Präsidentschaftswahl 1992 der stärkste republikanische Konkurrent George Bushs, auch ins Unrecht setzt, wenn er im Laufe des Demjanjuk-Prozesses durch die Sachbeweise der Verteidigung zu der Überzeugung gelangt ist, daß Treblinka in der Tat ein Durchgangslager war, in dem nicht Hundertausende oder sogar mehr als eine Million Menschen umkamen, sondern lediglich wenige tausend, und daß man mit Dieselmotoren gar keine Menschen umbringen könne.[73] Dann möchte ich ihn fragen, ob sich auch die Polish Historical Society ins Unrecht setzt, wenn sie nach intensivem Quellenstudium zu dem gleichen Schluß kommt wie Pat Buchanan[74] und diese Dinge mit Wissen und Genehmigung der polnischen Regierung während eines Kongresses im polnischen Konsulat in New York vorträgt, auf dem eine psychische und medizinische Antwort auf die Frage gesucht wurde, warum die Holocaust-Zeugen so unverschämte Unwahrheiten erzählt haben und noch immer erzählen.[75]
Für Treblinka gelten die gleichen Argumente wie für Belzec. Zusätzlich dazu haben sich die Polen und Sowjets allerdings nach dem Krieg die Mühe gemacht, das Gelände in Treblinka durch Grabungen nach den Spuren der bezeugten Massenvernichtungen zu durchsuchen.[76] Das Ergebnis ist freilich erschütternd: Es wurden nur kleinere Massengräber mit insgesamt bis zu 10.000 Leichen, zumeist Typhus-Opfer, gefunden. Keine Spur von Gaskammern, keine Spur von Massengräbern für eine Million Leichen, keine Spur von riesigen Verbrennungsgruben. Verschwiegen werden soll auch nicht, daß J. Demjanjuk nicht zuletzt deshalb freigesprochen wurde, weil die Schar der Zeugen dank des beherzten Vorgehens der Verteidigung, ermöglicht durch die Unterstützung der Revisionisten, samt und sonders als unverschämte Lügner entlarvt wurden.[77] Das übrigens nicht zum ersten Mal. Schon vielfach wurde eine Unzahl zumeist jüdischer Zeugen der Falschaussage und auch der boshaften Lügen überführt, allerdings scherten sich bisher sowohl die Medien als auch die Gerichte überhaupt nicht darum.[78]
Nun stellt sich die Frage neu: Wer setzt sich hier ins Unrecht: Die Revisionisten, die in Kenntnis dieser Sachbeweise die Durchgangslager-These formulieren, oder die gesamte etablierte Historikerschaft, die angesichts der Sachbeweise die berühmten drei Affen spielt: Ich hör' nix, seh' nix, sag' nix?
Was ist also daran absurd, wenn S. Werner[79] folgerichtig die These aufstellt, daß die Juden nicht in Treblinka ermordet wurden, sondern tatsächlich gen Osten verfrachtet wurden (S. 317)?
VII. Zur Auseinandersetzung zwischen Revisionismus und Exterminationismus
Daß Nolte die sachliche Auseinandersetzung mit den Revisionisten sucht, dürfte unbestritten sein. Daß er strafrechtlich oder nur durch gesellschaftliche Tabus gesicherte Frage- und Antwortverbote für unvereinbar mit der Wissenschaftsfreiheit hält, hatten wir bereits festgestellt. Interessant ist seine Bewertung der revisionistischen Arbeiten. Einige davon übertreffen nach seiner Meinung zumindest bezüglich der Quellenbeherrschung und -kritik die etablierten Arbeiten (S. 304). Viele etablierte Arbeiten dagegen würden sich durch teilweise unwissenschaftliche Arbeitsweisen auszeichnen, indem sie gegenüber den Zeugenaussagen und Dokumenten unkritisch wären und die Voraussetzungen und Umstände der bezeugten Vorgänge ausblendeten (S. 319). Er gesteht den Revisionisten den Verdienst zu, die etablierten Historiker durch ihre radikale Kritik gezwungen zu haben, ihre Hypothesen und Ergebnisse zu überprüfen und besser zu begründen. Unter diesem Eindruck habe z.B. A.J. Mayer geschrieben, daß die Beweise für die Gaskammern rar und unzuverlässig seien (S. 86, 316).[80] Ferner sei man durch die Revisionisten darauf aufmerksam geworden, in welchem Rahmen sich auch der Zweite Weltkrieg abgespielt habe, nämlich der häufig zynischen Greuelpropaganda der alliierten Feindnationen (S. 316f.). Schließlich ist nach Prof. Nolte auch die revisionistische Kritik an der Holocaust-Gesamtopferzahl von 6 Mio. nicht unbegründet, da andauernd die Opferzahlen der einzelnen Vernichtungslager reduziert würden, die Gesamtzahl aber unverändert bestehen bleibe (S. 312).
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Jürgen Graf, schweizer Fremdsprachen-Lehrer, schrieb zwei hervorragende Bücher über die Widersprüche zwischen den Holocaust-Zeugenaussagen und dem logisch und technisch-naturwissenschaftlich Möglichen. Dafür wurde er aus dem Schuldienst entfernt. |
Erstaunlich ist sein stilles Übernehmen eines Argumentes der Revisionisten: Die Reichsregierung stellte Häftlingsmißhandlungen in den Lagern unter schwerste Strafe und urteilte eine große Zahl von Kommandanten und Bewachern z.T. sehr hart wegen Vergehens gegen diese Anordnungen ab (S. 400). So wurden z.B. der Lagerkommandant des Lagers Buchenwald Koch in Anwesenheit der Häftlinge im Lager gehängt, ebenso ging es dem Lagerführer von Majdanek Florstädt. 200 Fälle wurden insgesamt abgeurteilt, 600 Verfahren waren bei Kriegsende noch anhängig. In das gleiche Bild paßt die Tatsache, daß vielfach versucht wurde, die Bedingungen in den Lagern so zu gestalten, daß die Arbeitskraft der Häftlinge erhalten wurde, um damit u.a. auch die Neigung zu Sabotageakten durch Vergünstigungen zu vermindern.[81] Sportmöglichkeiten wie Fußballspiele sogar gegen Mannschaften der SS, Korbball, Tischtennis, Schwimmbäder, ferner Theater, Musikkapellen, Büchereien, Krankenhäuser, Freigang, Hafturlaub, Entlassungen, Warenkioske, Brief- und Paketverkehr, ja sogar Freudenhäuser sind allgemein bezeugte und unbezweifelte Tatsachen in vielen Lagern gewesen.[82]
Nolte sieht in diesen humanen Zügen des Dritten Reiches gerade die einzigartige Boshaftigkeit dieses Systems, da es nicht menschlich nachvollziehbar aus einem irgendwie begründeten Haß Menschen getötet habe, sondern aus kühler Berechnung sogar danach trachtete, den willkürlich auserkorenen Opfern einen humanen Tod zukommen zu lassen (S. 398ff.). So wird aus positiven Ereignissen das "absolut Böse" (so die Kapitelüberschrift von Nolte).
J.G. Burg hat auf das scheinbare Paradox der teils sorgenvollen Behandlung der Häftlinge bei gleichzeitiger angeblicher Vernichtungsabsicht gegen diese eine treffende Erwiderung gegeben: Wer unter diesen Umständen die Holocaust-Lügenpropaganda ernst nehme, dem sei der Verstand abhanden gekommen.[83]
Wer hilft uns also, die deutschen Intellektuellen vom Schlage eines Nolte wieder vom Kopf auf die Beine zu stellen?
Nur bezüglich eines Punktes geht Nolte auf die laufende Auseinandersetzung von Revisionisten und Exterminationisten ein. Es handelt sich um das Duell Leuchter-Report - J.-C. Pressac. Nach Noltes Aussage ist der Leuchter-Report heute nicht mehr unwidersprochen und J.-C. Pressac habe eine umfassende und sorgfältige Untersuchung der technischen Aspekte der Gaskammern in Auschwitz abgeliefert (S. 311f.), so daß hier im Moment die bessere Untersuchung vorzuliegen scheine.[84] Nach Noltes Aussage ist diese Auseinandersetzung aber noch nicht entschieden (S. 316). Er spielt damit womöglich auf das recht neue Rudolf-Gutachten[6] an, daß er nur in einer Fußnote, dort aber immerhin als guten Überblick revisionistischer Argumente zitiert (S. 464). Doch stellen wir uns einmal die Frage, was ein Techniker von einer sorgfältigen Untersuchung der technischen Aspekte einer Gaskammer erwartet:
Alles, was Pressac gemacht hat, ist das Zusammentragen von Dokumenten und Zeugenaussagen und das unfundierte Herumkritisieren und -schrauben an deren Inhalten sowie das Ersetzen unpassender oder fehlender Aussagen durch eigene Phantasien. Sein Buch enthält kein einziges Zitat einer Fachveröffentlichung über den Umgang mit Giftgas, über den Bau von Krematorien, über den Betrieb von Krematoriumsöfen, über die Möglichkeit von Freilufteinäscherungen, über das Verhalten von Blausäure gegenüber Tieren und Menschen, über die Reaktion von Blausäure mit Baumaterialien, über die Stabilität von Eisenblau, über die Aussagekraft von Luftbildaufnahmen, über die Tötungsfähigkeit von Dieselabgasen etc.pp. Mit dieser Arbeit wäre Pressac bei jeder Diplomprüfung mit Pauken und Trompeten durchgefallen - sie hat keinen wissenschaftlichen Wert. Aber erstaunlicherweise wird sie trotzdem von der etablierten Zunft ernst genommen, obwohl Pressac den Revisionisten in seinen Arbeiten immer größere Zugeständnisse macht und damit die Arbeit aller Historiker der letzten 40 Jahre geradezu vorführt.
Es gibt keine Sachbeweise für den Holocaust, aber eine große Anzahl von Sachbeweisen, die wichtige Teilaspekte widerlegen.
Die seltenen vermeintlich belastenden Dokumentenbeweise sind z.T. unglaubwürdig und z.T. als Fälschungen entlarvt worden. Nur sehr wenige Dokumente sind wegen der unkritischen Einstellung der etablierten Historiker oder zumeist sogar wegen ihrer z.T. hysterischen Ablehnung, auch nur Zweifel an der Richtigkeit zuzulassen, bezüglich Echtheit und Richtigkeit einer sachverständigen Analyse unterzogen worden. Solange dies nicht geschehen ist, sollte man sich in Anbetracht der schon heute ersichtlichen massiven Dokumentenfälschung zu Ungunsten Deutschlands mit der Überbewertung jedes Dokumentenbeweises - ob be- oder entlastend - zurückhalten. Bei Widerspruch zwischen Dokumenten- und Sachbeweis muß der Sachbeweis in einem Rechtsstaat obsiegen.
Es gibt keine Zeugenbeweise, die den Normen des Rechtsstaates entsprechen würden. Angesichts der massiven Repressalien gegen alle Andersdenkenden besitzen selbst Geständnisse nur den Charakter von Indizien.
Aufgrund von unglaubhaften Indizien sollte niemand verurteilt werden, denn Indizien haben keinen direkten Beweiswert. Die bekannten Indizien stehen jedoch dort, wo bisher eine Sachbeweiserhebung möglich war, in zentralen Punkten zu den Sachbeweisen in unüberwindlichem Gegensatz, womit das Indiz jeglichen Beweiswert verliert.
Für den Holocaust gibt es keine stichhaltigen, einer sachverständigen Prüfung durch Fachleute standhaltenden Beweise, wohl aber viele Gegenbeweise.
Besonders interessant ist, daß nur in solchen Fällen, in denen die Holocaust-Geschichten ausgesprochen ausführlich dokumentiert und bezeugt sind, zumeist aufgrund von Sachbeweisen eine Widerlegung der Zeugenbekundungen und Dokumentenbeweisen möglich war, z.B. bezüglich Babi Jar, Auschwitz und Treblinka. Je schlechter ein vermeintlicher Vorfall belegt und bezeugt ist, umso schlechter ist er dementsprechend sachlich zu widerlegen.
Tatsache ist, daß in Umkehrung rechtsstaatlicher Normen heute jede Anschuldigung nicht etwa durch einen stichhaltigen Sachbeweis bewiesen werden muß, sondern daß er bis zu seiner Widerlegung als wahr gilt. Von der Wissenschaft wird also der Unschuldsbeweis gefordert, der in totalitären Diktaturen übliche Teufelsbeweis "probatio diabolica". Wo der zu widerlegende Vorfall gut beschrieben ist, da kann man mit einem Gegenbeweis ansetzen, da werden die Unwahrheiten und Lügen zuerst offenkundig. Wo die Vorgänge dagegen diffuser beschrieben sind, da fällt der Gegenbeweis schwer.
Noltes Fabulieren über das Rätsel, wann und wo die Entscheidung für den Holocaust gefallen sei, da es keinen Befehl gebe (S. 287f.), hängt von revisionistischer Position aus betrachtet völlig in der Luft, denn es gab diesen Massenmord nicht. Er verwendet in diesem Zusammenhang öfter die Wendung "es scheint" - nichts genaues weiß man nicht. So verweist er z.B. auf den Kommissarbefehl von Heydrich vom 2.7.1941, in dem er den Einsatzgruppen angeblich u.a. befohlen habe:
»Zu exekutieren sind alle... kommunistischen Berufspolitiker... die höheren, mittleren und radikalen unteren Funktionäre... Volkskommissare, Juden in Partei- und Staatsstellungen,... soweit sie nicht im Einzelfall nicht oder nicht mehr benötigt werden...
Wenn im Einzelfalle eine Exekution erforderlich ist, ist sie selbstverständlich durchzuführen, doch muß eine genaue Überprüfung des Falles vorausgehen.«
Nolte meint, es sei nicht völlig auszuschließen, daß die Einsatzgruppen über diesen Befehl hinaus schließlich alle Juden erschossen hätten. Aber: Wird einer aus dem in diesem "Dokument" geäußerten Unsinn überhaupt schlau? Wenn alle Politiker und Funktionäre exekutiert werden sollten, wäre es sinnlos, die politisch tätigen Juden zusätzlich aufzuführen. Aber sollten sie überhaupt exekutiert werden? Was heißt:
»Zu exekutieren sind... soweit sie nicht im Einzelfall nicht oder nicht mehr...«
Erschießen oder nicht erschießen? Oder nicht nicht erschießen oder nicht oder noch nicht erschießen? Oder vielleicht nicht im Einzelfall nicht oder noch nicht mehr erschiessen??? Und schließlich:
»Zu exekutieren sind alle... Wenn im Einzelfall Exekutionen erforderlich sind... «
Was denn nun? Alle oder nur im Einzelfall? Summarisch oder nach genauer Prüfung?
Das ist nur die Spitze des Eisberges von Ungereimtheiten, den ein Blinder erkennen muß. U. Walendy hat weitere Stilblüten aufgezeigt und darauf hingewiesen, daß von diesem Dokument nur eine unbeglaubigte Abschrift existiert.[86] Er weist ferner darauf hin, daß Heydrich diese Anweisung zu einem Zeitpunkt gegeben haben soll, als er sich bereits einige Zeit freiwillig bei der Luftwaffe im Fronteinsatz gegen die Russen befand. Kann ein seriöse Forscher über solch gravierende Einwände hinweggehen?
Wenn Nolte fordert, daß zur Erfassung des Gesamtkomplexes Holocaust ein fundamentaler Ansatz nötig ist (S. 319), so kann dem nur zugestimmt werden. Wir brauchen eine Wissenschaft, die sich auf ihre eigenen Fundamente zurückbesinnt, die keine Urteile fällt, bevor nicht der Sachbeweis der Richtigkeit der zugrundeliegenden Argumente erbracht worden ist. Im Zeitalter der Naturwissenschaft und Technik kann es nicht angehen, daß sich die Zeitgeschichtler bezüglich des Holocaust lediglich auf das Orakeln über die Aussagekraft von auf Papier niedergelegten Worten beschränken, wenn ihre Kollegen mit Hilfe der Naturwissenschaft (z.B. Radiokarbon-Methode) alte Legenden widerlegen.
Bei jedem simplen Verkehrsunfall werden technische Sachverständigengutachten angefordert, die allen anderen Beweisen überlegen sind und häufig genug den Ausgang des Verfahrens bestimmt haben. Es ist an der Zeit, daß auch bezüglich des angeblich schlimmsten Verbrechens der Menschheitsgeschichte endlich rechtsstaatliche Maßstäbe angelegt und Verfahrensweisen angewendet werden! Wir wollen harte Sachbeweise sehen!