Ernst Gauss

VORLESUNGEN
ÜBER
ZEITGESCHICHTE

Strittige Fragen im Kreuzverhör

GRABERT-VERLAG-TÜBINGEN


CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek
Gauss, Ernst: Vorlesungen über Zeitgeschichte: strittige Fragen im Kreuzverhör / Ernst Gauss. - Tübingen: Grabert, 1993
(Veröffentlichungen des Institutes für deutsche Nachkriegsgeschichte; Bd. 19)
ISBN 3-87847-130-0
NE: (Gauss, Ernst: [Sammlung]; Institut für Deutsche Nachkriegsgeschichte<Tübingen>:
Veröffentlichungen des Institutes...
ISBN 3-87847-130-0
ISSN 0564-4186
© 1993 Grabert-Verlag, Tübingen
D-7400 Tübingen, Postfach 1629
Printed in Germany
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Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Herausgebers: S. 9

Einleitung: S. 12

1. Vorlesung: Signale in der Öffentlichkeit: S. 15

1.0. Vorwort zur ersten Vorlesung: S. 17
1.1. Die FAZ blamiert sich: S. 20
1.2. Keine endgültigen Wahrheiten: S. 22
1.3. Zahlenjongliererei um Auschwitz: S. 24
1.4. Judenseife, Lampenschirme und Schrumpfköpfe: S. 30
1.5. Iwan der Falsche: S. 32
1.6. Das Wannsee-Debakel: S. 34
1.7. Auseinandersetzung in den USA: S. 39
1.8. Die Österreicher vorn: S. 43
1.9. Deutsche Historiker - kleinlaut, aber nicht stumm: S. 48
1.10. Das Diesel-Problem: S. 51
1.11. Altweiberschlucht - Legende?: S. 59
1.12. Die Zeit widmet sich Leuchter: S. 63
1.13. Anmerkungen: S. 69
1.14. Anhang: S. 73

2. Vorlesung: Auschwitz: bautechnische Betrachtung: S. 81

2.0. Vorwort zur zweiten Vorlesung: S. 83
2.1. Die Wirtschaftsregion Auschwitz: S. 86
2.2. Gaskammer im Stammlager: S. 90
2.3. Die verflixten Zyklon-Löcher: S. 97
2.4. Die Krematorien II und III in Birkenau: S. 99
2.5. Luftbilder - CIA-Fälschungen?: S. 104
2.6. Polnische Maßarbeit: S. 108
2.7. Holzblenden, Einschubvorrichtungen, Duschen und andere Verbrechen: S. 115
2.8. Die Krematorien IV und V in Birkenau: S. 119
2.9. Gasdichte Luken und Fußbodenarbeiten »im Gasskammer«: S. 121
2.10. Die Sachentlausungsanlagen BW 5a/b: S. 123
2.11. Kremierungskapazitäten: S. 129
2.12. Leichenverbrennungen in Gruben: S. 136
2.13. Bildfälschungen, Bildfälschungen...: S. 141
2.14. Anmerkungen: S. 145

3. Vorlesung: Auschwitz: chemisch-physikalische Betrachtung: S: 151

3.0. Vorwort zur dritten Vorlesung: S. 153
3.1. Was ist Zyklon B?: S. 155
3.2. Giftgas Blausäure: S. 159
3.3. Eine lausige Sache: S. 161
3.4. Cyanide bleiben als Spuren vom Giftgas: S. 163
3.5. Was unterstützt die Cyanidanreicherung?: S. 165
3.6. Verschwinden die Spuren des Giftes mit der Zeit?: S. 168
3.7. Gaskammer - Entlausungskammer - eine Simulation: S. 170
3.8. Chemische Analysen - Leistungsfähigkeit und Grenze: S. 175
3.9. Die Ergebnisse des Leuchter-Reports: S. 178
3.10. Die Ergebnisse des Krakauer Gutachtens: S. 182
3.11. Die Ergebnisse des Rudolf-Gutachtens: S. 184
3.12. Kontrollanalysen: S. 194
3.13. Probenbegasung: S. 196
3.14. Richtige und falsche Schlußfolgerungen: S. 199
3.15. Anmerkungen: S. 201

4. Vorlesung: Die Zeugenaussagen, ein kritischer Überblick: S. 207

4.0. Vorwort zur vierten Vorlesung: S. 209
4.1. Gibt es ewige Wahrheiten?: S. 211
4.2. Selektionen an der Todesrampe: S. 214
4.3. Passen 50 Menschen in eine Telefonzelle?: S. 219
4.4. »Nach zwei Minuten waren alle tot...«: S. 221
4.5. Sonderkommandos - immun gegen Zyklon B?: S. 224
4.6. Das Märchen vom brennenden Paulinchen: S. 230
4.7. Leichen in der Pfanne?: S. 232
4.8. Leichenbeseitigung durch Sprengung: S. 233
4.9. Todesstatistik von Dachau: S. 234
4.10. Renommierte Historiker zu Zeugenaussagen: S. 238
4.11. Falschbeschuldigung und Selbstbeschuldigung: S. 239
4.12. Das IMT - Rachejustiz als Normsetzung: S. 243
4.13. Der Frankfurter Auschwitz-Prozeß - ein Schauprozeß: S. 248
4.14. Die Ludwigsburger Nazijäger: S. 251
4.15. »Beweis abgelehnt wegen Offenkundigkeit«: S. 256
4.16. Anmerkungen: S. 261

5. Vorlesung: Argumente im Widerstreit: S. 267

5.0. Vorwort zur fünften Vorlesung: S. 269
5.1. Der Kopf muß rollen!: S. 271
5.2. Das erste Mal Argumente statt Gewalt!: S. 274
5.3. J.-C. Pressac - vom Paulus zum Saulus: S. 281
5.4. W. Wegner - Minenhund der feigen Historiker: S. 287
5.5. Ein promovierter Chemiker blamiert sich: S. 290
5.6. Der einzige Ausweg: Zeugenaussagen ignorieren: S. 294
5.7. Anmerkungen: S. 299

6. Vorlesung: Psychologische Kriegführung : S. 303

6.0. Vorwort zur sechsten Vorlesung: S. 305
6.1. Warum lassen die Repräsentanten ihr Volk im Stich?: S. 309
6.2. Folgen von Krieg und Besatzung: S. 312
6.3. Vertragliche Verpflichtungen: S. 315
6.4. Der immerwährende Holocaust begann 1914!: S. 318
6.5. Weissagung eines Befreiers: S. 321
6.6. Mittel der Propaganda heute: S. 322
6.7. Schlußdiskussion: S. 328
6.8. Anmerkungen: S. 338
6.9. Anhang: S. 340

Danksagung: S. 342

Abbildungsnachweis: S. 342

Bibliographie: S. 343

Personenverzeichnis: S. 350


Für Robert


Vorwort des Herausgebers

Die nachfolgenden Vorlesungen behandeln ein immer noch hochaktuelles Thema der Zeitgeschichte. Obwohl die zugrunde liegenden Ereignisse im Osten vor nunmehr 50 Jahren geschahen, bestimmen sie immer noch die »Grundlage der Politik der Bundesrepublik«, wie Theodor Eschenburg 1960 feststellte (Zur politischen Praxis in der Bundesrepublik, 1964, S. 164). Das zeigte sich wieder einmal deutlich im Zusammenhang mit der angeblichen Ausländerfeindlichkeit im Herbst und Winter 1992/93.

Die Vorlesungen behandeln auch im Kernbereich noch umstrittene Vorgange. Obwohl die betrachteten Vorfalle ein halbes Jahrhundert zurückliegen, sind sie »trotz aller Literatur in zentralen Fragen noch immer ungeklärt«, wie der Erlanger Historiker Hellmut Diwald 1978 in seiner Geschichte der Deutschen (S. 165) schrieb. Das gilt heute noch ebenso.

Doch trotz bestehender Aktualität und offener Fragen wird dieser Themenbereich von der offiziellen Forschung nicht gründlich behandelt. Es gab zu diesen Fragen in allen vergangenen Jahrzehnten noch keine den Tatbestand wirklich analysierende Dissertation, keine gründliche Monographie, keine im ganzen befriedigende Darstellung. Es dürfte schwerfallen, den Anschein zu widerlegen, daß hier nicht ein Tabu von der Forschung ängstlich beachtet wurde und wird.

Dagegen gab es viele Gerichtsprozesse, die sich mit dem Thema befaßt haben. Doch einmal ist ganz offensichtlich der Zweck eines Strafverfahrens und insbesondere das Ziel der Verteidigung eines Beschuldigten nicht, die geschichtliche Wahrheit festzustellen, sondern es soll ein Urteil über einen Menschen gehallt beziehungsweise ein möglichst günstiger Spruch für diesen erreicht werden. Zum anderen wurde vor den das Recht beugenden Besatzungsgerichten und späteren Schauprozessen manche falsche Aussage gemacht und mancher Meineid geschworen, die den Zugang zur geschichtlichen Wahrheit blockieren. Und drittens fallt auf, daß in allen diesen Prozessen um östliche Konzentrationslager keinerlei Sachbeweis erhoben wurde und man die Urteile nur aufgrund teilweise offensichtlich unsinniger Zeugenaussagen hallte.

Daher können diese berüchtigten und auch juristisch keineswegs einwandfreien Gerichtsverfahren keinesfalls vorurteilsfreie historische Forschung ersetzen, stellen sie aus den genannten und anderen Gründen trotz Befassung mit Tätern und Zeitzeugen keine guten historischen Quellen dar. Wenn heute auf solche Prozesse und deren Urteile als Geschichtsquelle unkritisch zurückgegriffen wird, muß der Unbefangene notgedrungen an bewußte Geschichtsverfälschung denken.

Daher ist ein großer Klärungsbedarf vorhanden. Diese Vorlesungen diskutieren, auf streng wissenschaftlicher Grundlage, das Für und Wider der einzelnen Behauptungen, wie es sich in den Wissenschaften gehört, und versuchen, möglichst Klarheit in seit langem dunkle und wohl teilweise bewußt unklar gehaltene Vorgange zu bringen. Wenn die Geschichtswissenschaft eine Wissenschaft sein will - und darauf kann sie wohl kaum verzichten -, muß sie vorurteilslos an die betreffenden Fragen herangehen, muß sie Tabus hinterfragen, muß sie auch bestehende Lehrmeinungen bezweifeln, muß sie neue Gesichtspunkte berücksichtigen, um dem wirklichen Geschehen näherzukommen. Wie jede Wissenschaft muß auch die historische zu glauben befohlene Dogmen und »ewige Wahrheiten« ablehnen, muß sie ein wohl einmal schmerzliches Abschiednehmen von bisher für richtig Gehaltenem verkraften, sofern entsprechende objektive und für alle verständliche Beweise danach verlangen. Es darf nicht sein, daß die Diskussion nicht freigegeben wird, wie intolerante Kreise es forderten. Das Ware das Ende jeder Wissenschaft, und das Ware unseres aufgeklärten Jahrhunderts unwürdig.

Mit dem Verfasser sind sich Verlag und Herausgeber darin einig, daß hier nichts verharmlost oder verherrlicht werden soll, daß insbesondere keine neuen Dogmen eingeführt oder unbegründete Behauptungen aufgestellt werden sollen. Das ehrliche wissenschaftliche Streben nach Wahrheit über die Vergangenheit - auch in bisher strittigen Fragen - kann und darf auch niemanden verletzen oder in seiner Menschenwürde beeinträchtigen.

Zunehmend wird erkannt, daß das jeweilige Geschichtsbild auch wichtig für das Verhältnis zwischen den einzelnen Völkern ist, und die Bildung von gemischten Historikergremien und Schulbuchkommissionen ist die begrüßenswerte Folge. Eine bessere Verständigung zwischen den Völkern, insbesondere eine Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem jüdischen Volk, ist notwendig und für eine friedvolle Zukunft unerläßlich. Welche bessere Grundlage konnte es dafür geben als die historische Wahrheit? Das Tabuisieren von Fragen, das Verbieten freier Diskussion oder gar das Kriminalisieren der Erforschung bestimmter Bereiche der Zeitgeschichte sind dagegen sicher nicht geeignet, zu einem erträglichen Miteinander zu kommen. Daher dienen die vorliegenden Ausführungen auch der Völkerverständigung und dem Abbau noch bestehender Vorbehalte zwischen Deutschen und Juden als den beiden Völkern, deren Verhältnis zueinander durch das Geschehen in unserem Jahrhundert besonders schwer belastet wurde.

In allen den Jahrzehnten seines Bestehens hat der Verlag, insbesondere in der nun 19 Bande umfassenden Reihe der Veröffentlichungen des Instituts für deutsche Nachkriegsgeschichte in Verbindung mit zahlreichen Gelehrten des In- und Auslandes, bewiesen, wie ernst er es mit seinem Beitrag zum Fortschritt in der Zeitgeschichte meint. Nachdem manches früher »Offenkundige« - es sei nur an den jahrzehntelang erhobenen Vorwurf der deutschen Schuld an dem Massaker von Katyn erinnert oder an die erst vor wenigen Jahren erfolgten Richtigstellungen zur Zahl der Todesopfer in Auschwitz - inzwischen berichtigt worden ist und heute in anderem Lichte erscheint als in den ersten Jahren der Umerziehung, sollte auf breiter Front die Forschung ansetzen, um endlich noch bestehende weiße Flecken auszufüllen und Zweifel zu beseitigen. Neue Ansatzpunkte scheinen dazu seit einiger Zeit auch durch die Naturwissenschaften und ihre allgemeingültigen Aussagen möglich geworden zu sein. Diese sollte die Wissenschaft dankbar aufgreifen.

Diese neuen Erkenntnisse darzulegen und in der Fachwelt zur Diskussion zu stellen, aber auch dem interessierten Laien vorzuführen, haben sich die vorliegenden Vorlesungen zum Ziel gesetzt. Mögen sie dazu beitragen, daß die Forschung angeregt und daß damit der Wahrheit nähergekommen wird. Mögen sie auch einen Beitrag zur Völkerverständigung und zum Frieden in der Welt leisten.


Einleitung

»Auschwitz« ist das Kainsmal schlechthin in der deutschen Geschichtsschreibung. »Auschwitz« ist somit die Bürde schlechthin nur jeden Deutschen und für die Politik, die deutsche Interessen vertreten will. »Auschwitz« aber ist auch der Punkt, über den politische Führungspersönlichkeiten nicht ausreichend wissenschaftlich unterrichtet werden. Denn die meisten Darstellungen in der Öffentlichkeit dienen nur der Ermahnung, der Erinnerung und der Belehrung. Dies jedoch ist kein wissenschaftlicher Ansatz. Wissenschaft schließlich kann nur dort zu korrekten Ergebnissen kommen, wo weder Zweifel an alten Ergebnissen noch anderslautende Ergebnisse zu persönlichen Nachteilen führen. Wer würde widersprechen, daß dies heute in Deutschland in der Frage der Gaskammern nicht der Fall ist? Schon der Zweifelnde wird hier härter bestraft, als jede noch so hartherzige Religion zweifelnde Gläubige heute bestrafen würde.

Bei dem vorliegenden Werk geht es hier auch nicht darum, bei den Zuhörern Betroffenheit zu erzeugen, was zumeist Anliegen und Wirkung bisheriger Vortragsreihen war. Vielmehr soll den Zuhörern ein Einblick in die Widersprüchlichkeit der bisherigen medialen Darstellungen des Auschwitz-Komplexes und in den momentanen Forschungsstand zu diesem Thema gegeben werden, der in seinem Ergebnis dem der Medien und der Politik nicht entspricht. Während die veröffentlichte Meinung Auschwitz noch nach dem früheren Stand hinstellt, ist vor allem die technische und naturwissenschaftliche Forschung längst zu anderen Schlüssen gelangt.

Diese Vorlesungen sollen damit ein erster Schritt sein, dem Verlangen des deutschen Volkes nach seriöser wissenschaftlicher Aufklärung über das zentrale Tabu unserer Zeit endlich Genüge zu tun.

Dieses Buch will keine in alle Details vordringende Fachstudie sein, da sie ansonsten viele Buchbände umfassen müßte. Sie soll vielmehr dem nichtfachkundigen Leser einen nachvollziehbaren, kritischen Überblick auf wissenschaftlicher Grundlage über den Gesamtkomplex des Holocausts und den Komplex Auschwitz im besonderen geben. Dieser Überblick erfolgt vor allem, aber nicht nur nach technischen und naturwissenschaftlichen Kriterien. Es wird dem tiefergehend an der Materie Interessierten aber durch eine Fülle von Anmerkungen die Möglichkeit gegeben, das hier Dargelegte zu überprüfen und zu einem eigenen Urteil zu gelangen.

Der Stil dieses Buches ist der von Vorlesungen. Um die möglichen Fragen, die beim Leser auftreten, mit zu berücksichtigen, wurde diese Vorlesungsniederschrift in Form des Dialogs zwischen dem Referenten (G) und den Zuhörern (Z) gewählt. Die bei Vorlesungen benutzten medialen Mittel (Tageslicht- und Diaprojektor sowie Videofilm) wurden so weit wie möglich durch eine reiche Bebilderung zu ersetzen versucht. Ziel dieses Vortragsstils ist es, dieses schwierige und brisante Thema dem Leser möglichst wirklichkeitsnah, nachvollziehbar und lebendig nahezubringen, um die bei vielen verständlicherweise vorhandenen Berührungsängste abzubauen.


Erste Vorlesung

Signale in der Öffentlichkeit


1.0. Vorwort zur ersten Vorlesung

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges hat es immer wieder Versuche gegeben, die Massenvernichtung von Menschen vor allem mosaischen, das heißt jüdischen Bekenntnisses unter dem nationalsozialistischen Regime zu relativieren oder zu bestreiten. Offiziell wurden bisher solche Versuche als Verharmlosung oder Leugnung von Verbrechen bewertet und waren somit strafrechtlich verfolgbar. Diese Strafbarkeit liegt darin begründet, daß die Massenvernichtung angeblich als gesichert feststeht und daß solche, die anderes behaupten, wissentlich die Unwahrheit sagen, also lügen. Von dem Wort "lügen" leitet sich schließlich auch das Wort "leugnen" ab. Ein Leugner verbreitet also wissentlich Unwahrheiten, er lügt wissentlich. Dies schließt den Tatbestand des subjektiven Irrtums aus. Die von unserer Justiz festgestellte Tatsache, daß der Leugner wider besseren Wissens lügt, beruht auf der Annahme, daß jeder vernünftige Mensch durch einfache Informationen in den Medien in der Lage ist und sein muß, die Falschheit seiner Aussagen ohne Probleme festzustellen. Nach Lage der Dinge ist dies bezüglich der vermeintlichen Vorgänge um die Massenvernichtung während der Zeit des Zweiten Weltkrieges der Fall, da fast alle medialen und wissenschaftlichen Äußerungen bezüglich dieses Themas immer wieder zum gleichen Schluß kommen: Es hat die Massenvernichtung gegeben, Zweifel daran hat kein vernünftiger Mensch. Die vereinzelt anzutreffenden Zweifler schließlich werden in den Medien immer wieder als Menschen dargestellt, denen die Attribute "krank", "aufgehetzt", "rechtsextremistisch", "nazistisch" oder ähnliche angehängt werden. Solche Attribute sollen darauf hinweisen, daß es sich hier eben um unvernünftige, verirrte Menschen handelt, die nicht ernst zu nehmen sind.

Claus Jacobi schrieb in der Zeitung Die Welt einen wunderbaren Artikel über den Zustand unserer Medien unter dem bezeichnenden Titel »Der Rückfall in die Barbarei«[1]. Am Beispiel des für uns überraschend gekommenen Zerfalls der Sowjetunion und der Wiedervereinigung zeigt er auf, wie die Medien aus ideologischer Verirrung uns über Jahrzehnte ein falsches Bild der Realitäten gezeichnet haben. Wer das Buch von Werner Obst, Der Rote Stern verglüht, gelesen hatte, dem durfte schon Mitte der achtziger Jahre klar gewesen sein, daß der Ostblock am Rande des Ruins steht[2]. Doch man wollte es nicht wahr haben.

Die Medien sind also ein extrem schlechter Indikator für solche Realitäten, die der herrschenden Medienclique[3] ideologisch nicht in den Kram passen.

Auch im Falle der Diskussion zeitgeschichtlich strittiger Themen sieht die Angelegenheit übel aus. So dringen zum Beispiel ältere wie neuere Erkenntnisse über Ursachen und Hintergründe des. Zweiten Weltkrieges kaum an die Öffentlichkeit[4]. Der Verlauf des Historikerstreites ab 1986, bei dem es um die Frage ging, ob die Verbrechen des Nationalsozialismus einzigartig sind und ob man sie zu anderen Verbrechen in Bezug setzen, das heißt relativieren darf, hat sehr deutlich gezeigt, daß in den Augen einer Streitpartei das Argument dann nicht mehr ausschlaggebend ist, wenn es dieser nicht in ihre vorgefaßten Meinungen paßt. Statt dessen wird über die Persönlichkeit dessen diskutiert, der eine unangenehme These vertritt; man findet Beleidigungen, Unterstellungen und persönliche Angriffe, wo doch nur das Sachargument zählen sollte[5].

Hat man diesen Mechanismus erst erkannt, so wird man skeptisch, wenn unsere Medien bei den "Leugnern" der Massenvernichtung von "kranken", "aufgehetzten" usw. Menschen sprechen. Fällt einem dann noch der wissenschaftliche Grundsatz ein, daß nicht die Persönlichkeit oder die Überzeugung eines Menschen von Bedeutung ist, sondern schlicht die Frage, ob ein sachliches Argument richtig oder falsch ist, so ist der erste Schritt getan, dem vermeintlichen "Leugner" zuzuhören, auch wenn er in der Öffentlichkeit verunglimpft wird.

Hört man diesen "Leugnem" zu, so merkt man schnell, daß diese Menschen offensichtlich von dem überzeugt sind, was sie vertreten. Nichts bleibt von der Unterstellung übrig, sie würden wissentlich die Unwahrheit sagen, also lügen. Wer will auch feststellen, ob jemand in diesen Dingen vermeintlich lügt oder nur irrt, wenn eine Person konsequent einen Standpunkt vertritt? Dies festzustellen bedeutet, daß unsere Justiz in solchen Fällen meint, die tiefsten Gedanken des "Leugners" lesen zu können. Auch wenn der Angeklagte noch so überzeugend beteuert und beweist, daß er dieser Meinung und Überzeugung ist, so nützt ihm dies nichts: Er lügt wissentlich, das Gericht weiß es besser, es kann schließlich die tiefsten Gedanken des Angeklagten lesen und besser interpretieren als der Angeklagte selber. Wohlgemerkt: Überzeugungen und Gesinnungen sind heute theoretisch nicht strafbar!

Wenn diese Menschen also nach ihrer Überzeugung handeln und sprechen, so können diese Überzeugungen nicht aus Lügen bestehen, sondern entweder aus Wahrheiten oder aber aus Irrtümern. Damit ist ihr Handeln nicht das der Lügner oder Leugner, sondern das der Bestreiter. Wenn ein Mensch etwas abstreitet, so kann dies zu Recht oder zu Unrecht geschehen. Das Urteil darüber, ob er zu Recht oder zu Unrecht abstreitet, kann erst nach einem wissenschaftlichen oder juristischen Beweisaufnahmeverfahren entschieden werden. Leugnung oder Lüge aber erfolgen immer zu Unrecht. Diese Worte präjudizieren die Tat als bestrafungswürdig. Damit muß nichts mehr bewiesen werden. Die Schuld ist erwiesen, wenn die Tat erwiesen ist. Dieser Mechanismus bedroht die Menschenrechte auf freie Meinungsäußerung, Wissenschaftsfreiheit und Freiheit der Überzeugung auf extreme Weise und unterhöhlt somit auf gefährliche Weise unsere Demokratie.

Ich möchte Ihnen, verehrter Leser, in dieser ersten Vorlesung ein wenig die Kontaktangst zum Thema "Holocaust" nehmen, indem ich Ihnen aufzeige, daß vor allem in jüngster Zeit durchaus honorige Persönlichkeiten und angesehene Medien dieses Thema auch auf kontroverse Weise aufzugreifen bereit waren. Sie werden erkennen, wie man unseren informationsüberfluteten Medien zum Teil versteckte Einzelinformationen entnehmen kann, die einen aufmerksamen Betrachter stutzig und neugierig machen sollten zu erfahren, was sich denn hinter dieser Spitze des Eisbergs für ein gewaltiger Streit verbirgt. Ich hoffe, daß es mir gelingt, Ihnen Appetit auf mehr zu machen.

E. Gauss, 13. Februar 1993

 

1.1. Die FAZ blamiert sich

G: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Bevor ich mit meinem eigentlichen Vortrag beginne, möchte ich Ihnen einen Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorlegen, der auf sehr schöne Weise verdeutlicht, mit welchem Thema und mit welchen damit behafteten Problemen wir es hier zu tun haben. Der Artikel ist überschrieben mit dem Titel »Spuren des Verbrechens: Schuhe, Schuhe, auch Kinderschuhe«. Er ist der Bericht eines Journalisten von seinem Besuch des zum Museum umfunktionierten Konzentrationslagers Stutthof nahe Danzig, heute im polnischen Machtbereich gelegen.[6] Der Autor des Artikels schreibt in seinem vierten Satz, daß er sich nicht vorstellen könne, wie ein Vernichtungslager aussieht »in Anlagen, in denen "sechs Millionen Juden und insgesamt 26 Millionen Häftlinge[...] umgebracht wurden."« Am Ende seines Reiseberichtes schreibt der Autor, daß er dort vor »den Zeugnissen des brutalsten Völkermordes, den damals hochmodernen Vernichtungsmaschinen, dem grausamsten Verbrechen der Menschheit« stünde. Damit hat eine der seriösesten Zeitungen der Welt eine Definition des Holocaustes abgegeben: Die Vernichtung von insgesamt 26 Millionen Menschen durch die Nazis in hochmodernen Vernichtungsanlagen ist das grausamste Verbrechen der Menschheitsgeschichte.

Wer nur ein wenig in Zeitgeschichte bewandert ist, merkt sofort, daß hier etwas nicht stimmt. Es ist die Zahl von insgesamt 26 Millionen angeblich vernichteter Menschen. Eine so wahnwitzig hohe Zahl hat man bisher noch in keinem Geschichtsbuch gelesen und in keiner offiziellen Erklärung gehört. Sie ist als reine Übertreibung und somit als Greuelpropaganda anzusehen. Sieht man etwas genauer hin, so erkennt man, daß diese Passage von Anführungszeichen umrahmt ist. Sie stellt also ein Zitat dar, dessen Quelle der Autor des Artikels aber nicht erwähnt. Es darf hier angenommen werden, daß es sich um die Aussage eines polnischen Museumsführers in Stutthof oder um die Inschrift einer Gedenktafel ebendort handelt. Es ist für die Frankurter Allgemeine Zeitung aber mehr als blamabel, wenn sie solchen Unsinn ohne kritischen Kommentar wiedergibt und sich somit zum Handlanger von Lügnern macht, die zudem das eigene Volk über das bisher Übliche hinaus belasten. Leider ist aber eine solche unkritische Vorgehensweise unserer Medien nur zu normal.

Dem kritischen Leser fällt natürlich noch mehr Peinliches auf: Die Überschrift des Artikels stellt fest, daß die Existenz von Schuhen das Verbrechen beweise. Nun ist es ja so, daß eine Anhäufung von Schuhen erst einmal nur beweist, daß jemand dort Schuhe abgelegt hat. Die Existenz von Kleider- und Schuhbergen bei Altkleidersammlungen hierzulande beweist schließlich auch nicht, daß die Eigentümer dieser Dinge vernichtet wurden.

Z: Herr Dr. Gauss, mir fällt hier ein Erlebnis ein, das ich während eines Besuches in Auschwitz hatte und das ich sehr gut in Erinnerung habe. Ich besuchte dort das Museum, in dem hinter einer Vitrine einer dieser berühmten Schuhberge zu sehen ist. Nun war ich erstaunt, daß die Vitrine geöffnet war und die Mitarbeiter des Museums die Anordnung der Schuhe den Besuchern offen zeigten. Es handelte sich lediglich um eine schräg aufgestellte Holzplatte, auf der nur eine Schicht Schuhe aufgebracht war. Dies war also offensichtlich nur eine Schuhbergattrappe.

G: Das ist interessant. Zu welcher Jahreszeit haben Sie das Museum besucht?

Z: Das war im Winter 1991/1992.

G: Dann ist dies durchaus verständlich. Im Winter hat das Auschwitz-Museum fast gar keine Besucher, so daß zu dieser Zeit Renovierungs- und Säuberungsarbeiten getätigt werden. Wahrscheinlich fühlten sich die Angestellten des Museums zu dieser Zeit sicher. Darf ich Sie fragen, wie Sie gerade in dieser ungemütlichen Zeit die Gelegenheit fanden, das ehemalige Konzentrationslager zu besuchen?

Z: Wir haben in Oberschlesien, nicht weit von Auschwitz entfernt, Verwandte, mit denen wir letztes Jahr einige Tage in der Weihnachtszeit verbrachten. Da nutzten wir die Gelegenheit zu einem Besuch. Unsere oberschlesischen Verwandten haben den KZ-Besuch nicht mitgemacht; sie weigerten sich, diesen - nach ihrer Aussage - »Lügentempel« zu besuchen. Nach unserem Besuch und der Erzählung des Vorfalls mit der Schuhvitrine konnte uns ein älterer deutscher Herr aus der Bekanntschaft unserer Verwandten davon berichten, wie die Deutschen aus der Umgebung von Auschwitz nach dem Kriege gezwungen wurden, Schuhe zu sammeln und diese im KZ abzugeben.

G: Sieh einer an! Da können Sie sehen, daß so ein Vortrag auch für den Referenten häufig noch sehr lehrreich sein kann. Nur: Mit dem Zitieren Ihrer Verwandten bezüglich des »Lügentempels« wäre ich hierzulande vorsichtig!

Doch zurück zu diesem Artikel der FAZ. Selbst wenn man von diesen die Seriosität der Frankfurter Allgemeinen Zeitung untergrabenden, unkritischen Einzelheiten absieht, bleibt ein nach der offiziellen Geschichtsschreibung unbestreitbares und unangetastetes Faktum: Der Holocaust mit seiner perfekten Vernichtungsmaschinerie war ein einzigartiges Verbrechen gegen die Menschheit. Das Problem hierbei ist lediglich, daß man vor lauter romanhafter Ausschmückung und propagandistischer Übertreibung selten weiß, was denn nun die Wahrheit ist.

 

1.2. Keine endgültigen Wahrheiten

G: Eine Randbemerkung möchte ich hier anbringen: Der Begriff »offizielle Geschichtsschreibung«, den ich soeben benutzte, ist eigentlich ein Kennzeichen totalitärer Staaten, die der Öffentlichkeit ein gewisses Geschichtsbild vorschreiben und Abweichungen davon unter Strafe stellen. Nun bin ich weit davon entfernt, unseren Staat mit totalitären Systemen gleichzusetzen. Dennoch muß ich hier aus Ihnen vielleicht nachvollziehbaren Gründen einiges klarstellen, bevor wo auf den von der FAZ als technisch hochmodern bezeichneten Vernichtungsapparat näher eingehen.

Das Thema, daß ich hier behandeln werde, ist von außerordentlicher Brisanz. Man muß bei einer Beschäftigung mit diesem Thema zuallererst zur Kenntnis nehmen, daß es verboten ist, gewisse Schlußfolgerungen zu ziehen, die der offiziellen Geschichtsschreibung widersprechen. Dies bedeutet ganz konkret:

a) Eine Interpretation gewisser Forschungsergebnisse kann den Straftatbestand der Volksverhetzung und der Aufstachelung zum Rassenhaß erfüllen, der gewöhnlich mit Freiheitsstrafen geahndet wird. Wenn z. B. eine jüdisch-deutsche Zeitschrift erwähnt, daß Israel den Holocaust mißbraucht, um die Welt von den eigenen Untaten unter den Palästinensern zu vertuschen und in Vergessenheit geraten zu lassen, so hat dies keine Konsequenzen.[7] Wenn aber ein Deutscher solche Worte in den Mund nimmt, so muß er mit Folgen rechnen. Eine Bezeichnung der Deutschen als Raubmördervolk oder ähnliches würde dagegen niemals Konsequenzen haben, da "die Deutschen" kein näher bestimmter Teil der Bevölkerung Deutschlands sind. Die Deutschen sind somit nicht beleidigungsfähig.

Eine Interpretation von Forschungsergebnissen ist immer dann erlaubt, wenn sie das deutsche Volk historisch belastet. Sie kann aber verboten sein, wenn sie andere Völker historisch belastet, besonders im Falle des jüdischen. Dies ist eine Beobachtung, die hier nicht weiter kommentiert wird. Im Laufe des Vortrages wird noch an einigen Stellen Näheres dazu auszuführen sein. Diese Feststellung bedeutet, daß ich mich während dieses Vortrages jeder Interpretation eines Forschungsergebnisses enthalten werde, und zwar aus Gründen der Ausgewogenheit.

b) Wenn jemand in der Öffentlichkeit Teile des Holocausts oder den Holocaust als solchen abstreitet, so macht er sich nach heutiger deutscher Rechtsprechung strafbar, da er das Andenken der Verstorbenen des Holocausts verunglimpft und die Überlebenden sowie die heute noch lebenden Angehörigen beleidigt. Die Justiz spricht hier von »Leugnung«, was aber einschließt, daß der »Leugnende« von der Falschheit seiner Aussage weiß, daß er also bewußt lügt. Nur der Vorsatz der wissentlichen Falschaussage ist hier also strafbar. Einem Schuldspruch müßte also der Beweis vorausgehen, daß der Angeklagte zur Tatzeit wußte, daß er die Unwahrheit sagt. Da dies beim Richter die Fähigkeit des nachträglichen Gedankenlesens voraussetzt, kann nach den Regeln der Logik und des Rechtsstaates für ein solches Meinungsdelikt niemals jemand verurteilt werden. Das höchste kanadische Gericht hat genau aus diesem Grunde ein ähnliches Strafgesetz aus dem kanadischen Gesetzbuch getilgt, da es offensichtlich den Menschenrechten widerspricht. In unserem Fall hilft dies aber nichts, da nach Aussage vieler deutscher Urteile in solchen Prozessen das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit in diesem Fall in Deutschland durch ein simples Strafgesetz gebrochen wird. Das bedeutet mit anderen Worten, daß ich in der Öffentlichkeit nicht nur bestimmte Interpretationen gewisser Forschungsergebnisse nicht ungestraft tätigen kann, sondern daß ich sogar bestimmte Forschungsergebnisse nicht ungestraft öffentlich bekannt geben darf. Ich bin also in gewissen Fällen gezwungen, mich meinen Ergebnissen zuwider zu äußern oder aber zu schweigen, wenn ich mit der Justiz nicht in Konflikt geraten will.

Ich habe mich daher entschlossen, an brisanten Stellen des Vortrages zu schweigen und Ihnen, verehrte Zuhörer, selbst die Möglichkeit zu geben, mit dem hier Ausgesprochenen zu einem eigenständigen Urteil zu kommen. Das einzige, was ich hier ungestraft tun kann, ist das Vortragen vieler Einzelbeobachtungen, das Zusammentragen vieler Mosaiksteine aus dem noch straffreien Raum der Technik und Naturwissenschaft. Ein letztendliches Urteil über die Frage: »Gab es die Massenvernichtung in Gaskammern, ja oder nein?« möchte ich nicht fällen, da Wissenschaft nur dann Urteile fällen sollte, wenn sie sie frei fällen kann. Selbst wenn ich zu dem Schluß käme, daß es die Gaskammern mit der Massenvernichtung gab, so würde ich dieses Urteil nicht äußern. Warum nicht? Wenn ein Wissenschaftler erkennt, daß er durch staatliche Stellen gezwungen wird, zu einem bestimmten Ergebnis zu kommen, muß er damit rechnen, daß dieser Staat dafür Sorge trägt, daß man auch ohne Zwang zu diesem Schluß gelangen könnte. Deutlicher ausgedrückt: Staatliche Repression weckt in dem Wissenschaftler den Verdacht, daß das Material, das ihm zugänglich gemacht wird, nicht nach objektiven Maßstäben ausgesucht und nicht vollständig ist, daß es vielmehr verfälscht, gefälscht und selektiv ausgewählt sein könnte. Unter solchen Bedingungen kann man nicht davon ausgehen, daß Wissenschaft korrekte Ergebnisse liefern kann. Daher ist jedes Urteil unter solchen Rahmenbedingungen zweifelhaft, besonders aber dasjenige, das dem staatlich verordneten entspricht. Denn: Die Wahrheit braucht kein Strafgesetz, sie setzt sich von selber durch.

Ich möchte aber noch über diese Aussagen hinausgehen. Wissenschaft ist ein Prozeß, kein Zustand. Die erste und wichtigste Erkenntnis der Wissenschaft kommt aus der Erkenntnistheorie der antiken Philosophie und lautet: Es gibt keine endgültigen Wahrheiten. Alle Erkenntnisse, die wir erworben haben, haben wir nur aufgrund eines unvollständigen Kenntnisstandes und eines unvollkommenen Erkenntnisapparates erwerben können. An diese Erkenntnis die Anforderung zu stellen, sie entspreche der letzten und ewigen Wahrheit, ist der Tod jeder Wissenschaft. Wissenschaft muß immer und überall die gewonnenen Ergebnisse neu überprüfen können. Sie muß bei Zweifeln die alten Ergebnisse wiederbetrachten (lateinisch revidere) und eventuell eben revidieren, das heißt korrigieren. Ich werde mich daher hüten, Ihnen während dieser Vorlesungen irgendwelche endgültigen Wahrheiten verkaufen zu wollen, und ich wünschte mir, daß auch die Geschichtswissenschaft in ihrer Gänze zu einer ähnlichen Einstellung zu zeitgeschichtlich strittigen Themen käme.

Sie, verehrte Zuhörer, sind also aufgefordert, aus dem hier Vorgetragenen Ihre eigenen Schlüsse zu ziehen. Ja, Sie sollen sich sogar motiviert fühlen, selbst Ihre Augen zu öffnen und an Hand der hier angegebenen Quellen nachzuforschen, wo wohl die Wahrheit liegen könnte. Seien Sie sich aber immer der Tatsache bewußt, daß Sie sich zur Zeit strafbar machen können, wenn Sie gewisse Schlußfolgerungen öffentlich äußern, die nicht mit den offiziellen Verlautbarungen übereinstimmen!

 

1.3. Zahlenjongliererei um Auschwitz

G: Menschliche Eifersüchteleien machen selbst vor den Opfern des Konzentrationslagers Auschwitz nicht halt. Als die Dänen und die Bulgaren im Jahre 1989 in Auschwitz ebenfalls einen Gedenkstein erhielten, obwohl dort kein Däne und nur ein Bulgare starb, beschwerten sich die Juden, daß im KZ Auschwitz nicht hervorgehoben werde, daß die Juden die Hauptopfer des Lagers waren. Vielmehr sei in den Gedenksteinen fälschlich vermerkt, daß von den 4 Millionen Opfem der Vernichtung 2 Millionen Polen gewesen seien.[8] Eine durch diesen Streit initiierte Kommission stellte schließlich gegen Ende 1990 fest, daß im Lager Auschwitz nicht, wie bisher offiziell angegeben, 4, sondern »nur« ca. 1,5 Millionen Menschen starben, wovon etwa 90% jüdischen Glaubens waren. Daraufhin wurden die alten Gedenktafeln im Lager abmontiert, bis heute jedoch keine neuen installiert.

The Canadian Jewish News

Wednesday, October 3, 1990 - Page 5

Neue Proteste über Gedenktafeln

Kommission versucht Kontroverse beizulegen

[...] Jetzt gibt es Proteste, weil nicht verdeutlicht wird, daß die Juden die Hauptopfer des Lagers [Auschwitz] waren und daß Bulgarien und Dänemark ebenfalls eine Gedenktafel erhalten haben, obwohl nur ein Bulgare dort inhaftiert war und kein Däne [...]" Es wird der Erinnerung an die Opfer nicht gerecht, daß den Juden, die bis zu 90 % der Toten ausmachten, ebenso mit einer Tafel gedacht wird wie den Bulgaren und Dänen." [...] Die Kontroverse um die Frage, wer in Auschwitz-Birkenau welche Opferzahlen stellt, führte dazu, daß die polnische Regierung die Gedenktafeln entfernen ließ, die angaben, daß von den vier Millionen Toten zwei Millionen Polen waren.

Z: Steht die Entfernung der alten Gedenktafeln mit den Opferzahlen von 4 Millionen nicht im Zusammenhang mit einem Gutachten, das in dieser Zeit von einem polnischen Institut erstellt wurde?

G: Ganz klar nein. Das Ergebnis dieses Gutachtens aus Krakau, das Sie ansprechen, lautet ja auch, daß es Gaskammern und die Massenvernichtung gab. Von daher gab es von keiner Seite eine Notwendigkeit, wegen dieses Gutachtens irgend etwas zu ändern. Ich werde in einem späteren Teil noch näher auf dieses Gutachten eingehen[9].

Interessant ist nun die Reaktion der Öffentlichkeit auf die offizielle Herabsetzung der Opferzahlen von Auschwitz, von denen ich hier nur drei Beispiele anführen möchte.

Der Spiegel

Nr. 30/1990, S. 111

»Ich empfinde Verlegenheit«

Der polnische Publizist Ernest Skalski
über die neue Auschwitz-Diskussion in Warschau

Jetzt scheint gewiß zu sein, was Zeithistorikern schon länger bekannt war: daß es eine bis eineinhalb Millionen Opfer gewesen sind. Ändert sich dadurch etwas in uns?
Gar nichts ändert sich in der Generalbilanz dieses unfaßbaren Verbrechens. In ihr stehen auch weiterhin sechs Millionen von den Nazis ermordete Juden zu Buch[...]
[...] Was mich betrifft, empfinde ich als Pole vor allem Verlegenheit, weil die Situation außerordentlich peinlich ist. Der Irrtum, obwohl vor langer Zeit von anderen begangen, bleibt tendenziös. Und es war »unser« Irrtum, wenn mit »uns« Gegner von Faschismus und Rassismus gemeint ist[...]
[...] Doch er [der Irrtum] war auch das Werk anderer Mörder, die daran Interesse hatten, die Schuld ihrer Konkurrenten auf dem Gebiet des Völkermordes noch grausiger darzustellen, als sie tatsächlich war[...]
[...] Ich gebe zu, daß man manchmal die Wahrheit verheimlichen - also lügen muß, zuweilen sogar aus erhabenen Motiven, etwa aus Mitleid oder aus Feingefühl. Doch immer lohnt es sich zu wissen, warum man das tut, was die jeweilige Abweichung von der Wahrheit bringt[...]
[...] Wenn auch die Wahrheit nicht immer das Gute ist, so ist viel öfter die Lüge das Böse[...]

Da ist zuerst die Stellungnahme des polnischen Publizisten Skatski im Spiegel[10]. Er »empfindet als Pole vor allem Verlegenheit, weil die Situation außerordentlich peinlich ist«. Peinlich deshalb, weil die Polen, die Antifaschisten und Antirassisten zugeben müssen, daß sie tendenziös waren. Er spricht im Zusammenhang von der 4-Millionen-Zahl von einem Irrtum. Nun kann man aus Propaganda und Übertreibungen Irrtümer machen und umgekehrt. Interessant ist folgender Satz des Publizisten: »Ich gebe zu, daß man manchmal die Wahrheit verheimlichen - also lügen - muß, zuweilen sogar aus erhabenen Motiven[...]« Ich möchte hier nicht weiter kommentieren, daß in historischen Dingen von solcher Dimension die Lüge notwendig sein solle. In meinen Augen ist dieser Satz das Peinlichste des ganzen Artikels. Ich möchte hiermit nur sagen, daß die Lüge, Übertreibung und tendenziöse Berichterstattung in Dingen des Holocaustes von renommierten Antifaschisten und linken Medien offen zugegeben und als stellenweise angebracht verteidigt wird. Die nächste Veröffentlichung, die ich hier zitieren will, ist die Allgemeine Jüdische Wochenzeitung vom 26.7.1990. Ihr entnehmen wir, daß der Zentralrat der Juden in Deutschland die Herabsetzung der Opferzahl für zynisches Zahlenspiel hält. Ferner erklärt er seinen Protest, da die geschichtlichen Erkenntnisse nicht ernsthaft diskutiert worden seien[11]. Knapp zwei Jahre später entnimmt man der gleichen Zeitung in einer sachlichen Meldung, daß nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hier nicht 4, sondern etwa 1,5 Millionen Menschen ermordet wurden[12]. Man hat sich also nach anfänglicher Aufgeregtheit mit den neuen Opferzahlen abgefunden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß für Konservierungsarbeiten am KZ Auschwitz 60 Millionen Mark nötig sind. Dies wird uns später noch einmal kurz beschäftigen.

ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG

26. Juli 1990, S. 2

Zynische Zahlenspiele

Von Hermann Baumann

Da wundere sich, wer kann: Polnische Historiker wollen herausgefunden haben, daß im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau »nur« rund 1,5 Millionen, nicht aber vier Millionen Juden umgebracht worden sind. Und prompt wurde die Gedenktafel mit der Zahl der vier Millionen Opfer in Auschwitz, die dort seit Jahren angebracht ist, schleunigst entfernt. Und dies, ohne daß die geschichtlichen Erkenntnisse ernsthaft diskutiert wurden.
Ein wohl einmaliger Vorgang, und da ist der Protest des Direktoriumsvorsitzenden des Zentralrates der Juden, Heinz Galinski, durchaus angebracht[...]
Ist diese neue Zahlenspielerei nur ein abermaliger Ausdruck dafür, wie tief antijüdische Gefühle im polnischen Volk stecken?[...]
Die polnischen Historiker haben jedenfalls für die Schuldfrage der Deutschen [sic!] einen sehr schlechten Dienst geleistet. Ihr »Persilschein« ist nicht nur höchst problematisch, er ist sogar instinktlos.

Um einen endlosen Gang durch die Medien zu vermeiden, möchte ich in Tabellenform kurz eine Gegenüberstellung der bisher in der Öffentlichkeit diskutierten Opferzahlen des KZ Auschwitz anführen. In der linken Spalte finden sich die Zahlen, die bis wir jüngsten Zeit in den meisten Rundfunk- und Fernsehbeiträgen, Geschichtsbüchern und Nachschlagewerken nachwiesen waren. Die rechte Spalte enthält nun niedrigere Werte. Besonders interessant sind hier die beiden renommierten amerikanischen Forscher R. Hilberg und G. Reitlinger, die schon wesentlich früher zu niedrigeren Zahlen gelangten. Offensichtlich konnte sich diese Erkenntnis der Geschichtswissenschaft gegen die offizielle Propaganda nur zögernd durchsetzen.

Tabelle 1.1: Gegenüberstellung von Aussagen über Gaskammertote in Auschwitz

1945: Die franz. Ermittlungstelle für Kriegsverbrecher stellt fest:

8.000.000

1.9.1989: Die französische Tageszeitung LE MONDE:

1.472.000

20.4 1979: Die französische Tageszeitung LE MONDE:

5 000 000

1985: Holocaust-Experte R Hilberg in THE DESTRUCTION...:

1.250 000

1959: Holocaust-Experte E. Kogon in DER SS-STAAT:

4.500.000

18.7.1990: DIE TAGESZEITUNG über die jüdische Opferzahl:

960.000

1945: Internationales Militärtribunal in Nürnberg ermittelt:

4.000.000

Holocaust-Experte G. Reitlnger in DIE ENDLöSUNG:

850.000

26.7.1990: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG:

4.000.000

1989: UdSSR gibt Totenbücher frei. Totenzahl ca.:

66.000

Bis 1990: Gedenksteine in Auschwitz-Birkenau:

4.000.000

1965: Frankfurter Auschwitz-Urteil 50/4 Ks 2/63:

45.510

11.6.1992: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG:

1.500.000

1965: Frankfurter Auschwitz-Urteil ohne Gaskammertote:

619

Von Interesse sind auch die Angaben der Totenbücher des Lagers Auschwitz, die von den Sowjets bei der Befreiung des Lagers beschlagnahmt und in Moskau unter Verschluß gehalten wurden. Im Jahre 1989 übergab die UdSSR dem Suchzentrum des Internationalen Roten Kreuzes in Arolsen eine Kopie dieser Bücher. Sie enthalten akribisch dokumentiert 66 000 Todesfälle des Lagers. Allerdings sind hier nur solche Toten aufgeführt, die offiziell im Lager registriert wurden. Nach der offiziellen Geschichtsschreibung sollen nämlich die Gaskammeropfer zum überwiegenden Teil direkt von der Bahnrampe weg in die Gaskammern geführt worden sein, ohne auch nur registriert, geschweige denn gezählt worden zu sein. Die Opferzahlen der Totenbücher geben uns also keine Auskunft über eventuelle Gaskammertote.

Z: Ist nicht in den Medien seinerzeit von 74 000 Eintragungen in den Totenbüchern die Rede gewesen?

G: Das ist vollkommen korrekt. Eigentlich könnte ich mich nur auf diese Quellen stützen, da jedem der Zugang zu den Totenbüchern verwehrt wird. Ausnahmen bilden hier nur Angehörige der Opfer oder offizielle Beauftragte der 10 Signatarmächte des Suchzentrums, darunter die Siegermächte und Israel, nicht aber Deutschland. Glücklicherweise aber kann man in Moskau die Originale der Bücher einsehen. Das Suchzentrum in Arolsen mußte mittlerweile bestätigen, daß es nur 66 000 Fälle sind. Allerdings umfassen die erhalten gebliebenen Bestände nicht den ganzen Zeitraum des Bestehens des KZ Auschwitz; das Jahr 1944 fehlt völlig. Ich werde bei der Besprechung der Zeugenaussagen noch intensiver auf die Totenbücher eingehen.

Die letzten beiden Zeilen der rechten Spalte enthalten die im legendären Frankfurter Auschwitz-Prozeß festgehaltenen Todesfälle mit Gaskammertoten und ohne diese. Hierin sind nur solche Fälle enthalten, die durch den Schuldspruch des Gerichtes als erwiesen anzusehen sind. Da es in einem Rechtsstaat nicht Aufgabe des Gerichtes ist, die historische Wahrheit des Lagers festzuhalten, kann man aus diesen Angaben nicht schließen, daß in Auschwitz »nur« etwa 45 000 Menschen durch Giftgas starben. Allerdings ist das Verhalten der deutschen Gerichte insofern schizophren, als daß sie die juristisch nicht erwiesenen Toten als offenkundig einfach unterstellen, somit als erwiesen definieren und ein Bestreiten (offizielle Diktion: Leugnung) dieser Toten dann unter Strafe stellen. Wir werden an späterer Stelle noch erkennen, daß Geschichtsschreibung durch Gerichtsentscheide eben doch die Grundlage für diese Dinge bildet.

Als Fazit möchte ich aus der Frage nach den Opferzahlen des Konzentrationslagers Auschwitz nur ziehen, daß man sich offensichtlich noch nie einig war, wieviele Menschen im Lager gestorben sind. Man gibt heute öffentlich zu, daß man aus tendenziösen Motiven gelogen hat. Man verringert die Totenzahl auf nurmehr 20-30 % der ursprünglichen Ziffer, führt aber an der Gesamtzahl der Holocaustopfer keine Korrektur durch. Wenn man die Zahlenjonglierereien in anderen Fällen kennt, so verwundert dies nicht.

So wurde z. B. nach Ende des Krieges von etwa 3 Millionen Toten im KZ Treblinka berichtet[13], dessen Opferzahl heute mit etwa 700 000 angegeben wird. Schließlich ergäbe sich mit den übertriebenen alten Zahlen der verschiedenen Lager in der Tat eine Opferzahl, die weit über 10 Millionen läge.

Wer möchte angesichts eines solchen Zahlenchaos, ja einer solchen Gemengelage von Wahrheit und Lüge behaupten, daß er hier zu einer gesicherten, endgültigen Aussage fähig ist, die die strafrechtliche Verfolgung von Menschen rechtfertigt, die anderer Meinung sind?

 

1.4. Judenseife, Lampenschirme und Schrumpfköpfe

G: Als nächstes möchte ich einige Details ansprechen, die im Zusammenhang mit den Geschehnissen in den deutschen Konzentrationslagern immer wieder berichtet wurden. Zuerst ist da die Reichsstelle für Industrielle Fettversorgung, abgekürzt RIF. Sie hat neben vielen anderen Produkten auch in der Zeit des Dritten Reiches Seife hergestellt, die damals zum großen Teil aus Fetten erzeugt wurde. Während der Nürnberger Prozesse 1946 brachten die Sowjets als Beweisstücke Seife vor mit dem Vorwurf, daß das diesem Produkt zugrunde liegende Fett von massenhaft getöteten Juden stamme. Die diesbezügliche Anklage wurde vom Gerichtshof allerdings nicht aufrechterhalten. Zu sehr erinnerte diese Unterstellung an die Greuelmärchen des Ersten Weltkrieges, in dem den Deutschen der Vorwurf gemacht wurde, aus den Leichen gefallener Soldaten Seife zu produzieren. Bis heute hält sich stellenweise hartnäckig die Interpretation, der Seifenaufdruck RIF bedeute »Reines Juden Fett«. Im Frühjahr 1990 kam dann vom israelischen Holocaust-Zentrum Yad Vashem die Richtigstellung[14]. Danach soll das Märchen von der Seife aus Judenfett von den Nazis selber erfunden worden sein, um die Juden einer psychischen Folter zu unterziehen. Es sei aber sicher, daß niemals aus Menschenfett Seife produziert wurde. Interessant ist hier, wie man versucht, nach der Aufdeckung einer Lüge die Schuld dafür demjenigen anzuhängen, gegen den sie ausgedacht und in die Welt gesetzt worden war, frei nach dem Motto: Das Opfer ist immer schuldig. Interessant ist hier auch die Frage, woher denn das Zentrum weiß, daß niemals Seife aus Menschenfett erzeugt wurde. Doch nicht etwa deshalb, weil es die Geschichte der Entstehung und Verbreitung dieser Lüge bis in alle Details und Winkelzüge selber kennt?

Im selben Artikel wird aber bekräftigt, daß Menschenhaut benutzt wurde, um daraus Lampenschirme anzufertigen. In die gleiche Sparte gehören normalerweise noch einige Schrumpfköpfe, die von getöteten Häftlingen angefertigt worden sein sollen. Von beiden Dingen gibt es hinreichendes Fotomaterial aus der Zeit der Nürnberger Prozesse. Bezüglich der Schrumpfköpfe besteht seit einigen Jahren Klarheit. Diese besitzen eine Inventarnummer eines deutschen Museums für Völkerkunde und sind schon älter als die Geschichte des Holocausts[15]. Aus diesem Grunde hört man von diesen Köpfen heute auch nur noch sehr selten. Die früher gleichzeitig aufgeführten Lampenschirme u. ä. aus Menschenhaut dagegen werden weiter als wahr hingestellt. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, daß die als Beweis vorgelegten Hautstücke aus Kunstleder sind.[16] Wer viele Male lügt, dem glaubt man nicht...

The Daily Telegraph

April 25, 1990

Jewish soap tale "was Nazi lie"

Israels Holocaust Museum führte gestern aus, daß die Nazis während des Zweiten Weltkrieges entgegen allgemeiner Auflassung niemals Seife aus dem Fett der ermordeten Juden gemacht haben. Allerdings wurde Haut zur Herstellung von Lampenschirmen und Menschenhaar als Matrazenfüllung verwendet.
Der Historiker Yeduha Bauer erläuterte, daß viele Juden glaubten, ihre ermordeten Familien und Freunde seien zu Seife verarbeitet worden, da die Nazis diese Geschichten selber verbreiteten. Die Nazis erzählten den Juden, daß man aus ihnen Seife machen würde. Es war eine sadistische Art der psychischen Folter" - Reuter

Z: Unsere Kinder bekommen aber nun in den Schulen genau diese Geschichten immer wieder als wahr aufgetischt und müssen dies lernen. Was empfehlen Sie uns?

G: Das kommt ganz auf die Reife Ihrer Kinder und auf Ihr persönliches Stehvermögen an. Wenn Ihr Kind jünger als 14 Jahre ist, würde ich die Auseinandersetzung nur mit dem Lehrer führen. Die Kinder sind ansonsten leicht überfordert. Bei älteren Kindern können Sie auch mit diesen darüber reden. Gegenüber dem Lehrer wie den Kindern würde ich an Ihrer Stelle keine Aussagen machen, wenn ich sie nicht seriös belegen kann. Sie müssen sich also zuerst eine fundierte Quellengrundlage verschaffen. Sodann müssen Sie bei einer eventuellen Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Lehrer stets höflich bleiben und klar sagen, was Sie kritisieren und was nicht. Sie werden es nie schaffen, ihn durch eine Beweisführung über Fehler im Detail vom ganzen Komplex Holocaust abzubringen. Sollten Sie dies versuchen, werden die meisten Lehrer bestimmt gegensätzlich reagieren. Im Bewußtsein, daß die Eitern einiger Kinder potentielle Nazis sein könnten, werden sie aus erzieherischen Gründen die Vergangenheitsbewältigung nur noch steigern.

 

1.5. Iwan der Falsche

G: Zu Beginn des Jahres 1992 nahm sich der Stern eines lange schon in der Luft liegenden Themas an. Es war die Frage, ob der Prozeß gegen Iwan Demjanjuk in Israel ein Schauprozeß war oder nicht.[17] Iwan, heute John Demjanjuk wurde vorgeworfen, daß er unter der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg im Konzentrationslager Treblinka Tausende von Häftlingen gefoltert und eine Unzahl getötet haben soll. Er soll von den Gefangenen »Iwan der Schreckliche« genannt worden sein. Das Jerusalemer Gericht verurteilte Demjanjuk zum Tode, allerdings steht nun ein Berufungsverfahren an. Gründe dafür gibt es viele. Unter anderem ist seit der Erstellung eines Gutachtens durch das deutsche Bundeskriminalamt auch dem Jerusalemer Gericht bekannt, daß das einzige dem Gericht vorliegende Beweisstück, ein SS-Dienstausweis, eine Fälschung des KGB ist. Diese Erkenntnis wurde allerdings von der Bundesregierung aus politischen Gründen nicht weiter verbreitet[18]. Weitere Gutachten kommen zu dem gleichen Ergebnis: Eine Fälschung jagt die andere, Zeugenaussagen widersprechen sich gegenseitig und der möglichen Realität[19]. Allein der Veröffentlichung der SemitTimes verdanken wir die Möglichkeit, hier Roß und Reiter zu nennen: Israel brauchte, so die Darstellung dieser jüdischen Zeitschrift, erneut einen Betroffenheitsrummel um das damalige Leiden des jüdischen Volkes, um von den eigenen Verbrechen an den Palästinensern in den besetzten Gebieten des Westjordanlandes und des Gaza-Streifens ablenken zu können.

stern

5.3.1992, S. 198 ff.

Zum Mörder gestempelt

Obwohl das Bundeskriminalamt die Israelis warnte, der angebliche SS-Dienstausweis von Iwan Demianjak sei gefälscht, soll der Ex-Ukrainer hingerichtet werden.

[...] Das einzige schriftliche Beweisstück in diesem Verfahren, ein von der Sowjetunion zur Verfügung gestellter SS-Dienstausweis Demjanjuks, ist nach Einschätzung von Experten des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden eine Fälschung. Mehr noch: Dies war den israelischen Behörden bereits vor Prozeßbeginn im Februar 1987 bekannt. [...]
[...] So haben 21 Ex-Wachmänner aus Treblinka in Prozessen unabhängig voneinander erklärt, ein Ukrainer namens Iwan Marchenko sei Diwan der Schrecklicher gewesen - und nicht Iwan Demjanjuk.
Den Hauptankläger in Jerusalem, Staatsanwalt Michael Shaked, fechten die Zweifel an seinen Beweisen nicht an: »Daß Demjanjuk getötet hat, steht für mich fest - ob in Treblinka, in Sobibor oder anderswo.« Und zum Fälschungsverdacht des BKA erklärte er jetzt dem STERN: »Wir stützen uns auf unsere eigenen Gutachten und halten sie nach wie vor für überzeugend.«

Münchner Merkur

Donnerstag, 26. März 1992

Demianjak: Iwan der Falsche statt Iwan der Schreckliche

Bundesdeutsche Stellen verschweigen Wissen um gefälschtes Beweisstück

[...] Unsere Zeitung hat bereits [...] über ein Gutachten des Zeitgeschichtlers Dieter Lehner [...] berichtet, in dem dieses »Dokument« als eine Totalfälschung entlarvt wird. Ein Beispiel: Das Ausweis-Foto stammt aus den Akten der US-Einwanderungsbehörde und wurde erst 1947 (!) aufgenommen [...]
Mittlerweile hat sich herausgestellt, daß auch bundesdeutsche Staatsorgane in die Affäre [...] verstrickt sind. Denn offensichtlich haben seit fünf Jahren höchste politische Stellen dafür gesorgt, daß die Wahrheit [...] nicht an die Öffentlichkeit gelangte [...]Als das kriminalamtliche Gutachten gerüchteweise bekannt wurde, nahm sich das Bonner Bundeskanzleramt der Sache an. Vertreter der Demjanjuk-Verteidigung wurden abgewimmelt. Die Existenz des BKA-Gutachtens wurde ihnen verschwiegen. Obwohl das Kanzleramt die Gutachten Lehners und des BKA kannte, wurde eine falsche Fährte gelegt. Nicht der Ausweis, sondern nur das Foto sei von den Kriminalisten überprüft worden [...]
Doch selbst diese Aussage ist falsch [...] Das Bundeskriminalamt wurde gegenüber der Öffentlichkeit zum Schweigen vergattert. Ein BKA-Abteilungsleiter vermerkte in den Akten: »Die fachlichen Bedenken sollten hier offensichtlich den politischen Aspekten untergeordnet werden.«

Geleitworte des brit. Historikers N. Graf Tolstoy, Gutachter im Jerusalemer Prozeß gegen Demjanjuk, zur Sondernummer der SEMITTIMES, Frühjahr 1992:

»Ich bete, daß die Sondernummer von SEMITTIMES mit dem Artikel von Herrn Lehner ein doppeltes Übel verhindern möge: Das eine, das einem Menschen widerfährt, wie es jeder von uns sein könnte, und ein anderes, das sich gegen die Menschlichkeit an sich richtet. Schon zur Zeit Salomons galt der Rechtsbruch als Perversion der natürlichen Ordnung. Ohne Wahrheit und Gerechtigkeit werden Ehre und Vertrauen zerstört, und mit dem Triumph der Lüge löst sich die Gesetzmäßigkeit der Moral im Chaos der Willkür auf·«

Z: Was hat das aber mit dem Thema dieses Vortrages zu tun?

G: Nun, die Frage ist, ob der Ausdruck, daß Israel erneut einen Betroffenheitsrummel brauchte, nicht Anlaß geben sollte nachzusehen, ob nicht vielleicht auch in anderen Prozessen anderer Länder gewisse Rahmenbedingungen den rechtsstaatlichen Prinzipien, denen sich offiziell ja auch Israel angeschlossen hat, widersprechen. Die SemitTimes gibt uns auch hier einen Tip: Der ebenfalls in Jerusalem abgelaufene Eichmann-Prozeß galt als Vorbild für den Demjanjuk-Prozeß. Zu späterer Zeit wird dann noch auf zwei in Deutschland erst kürzlich abgelaufene Prozesse eingegangen werden. Aber Ihre Frage ist darüber hinaus gerechtfertigt. Was beweist die Tatsache einer weiteren Fälschung für den Gesamtkomplex? Vorerst auch hier nur, daß bezüglich jeden Dokuments und jeder Zeugenaussage Skepsis angebracht ist. Wenn ich Sie, verehrte Hörer, so weit davon überzeugen kann, daß gegenüber unseren Medien und Geschichtsschreibern so viel Skepsis angebracht ist, wie Sie sie hoffentlich mir gegenüber haben, so ist schon viel erreicht.

 

1.6. Das Wannsee-Debakel

G: Nun möchte ich eine Frage an Sie, verehrte Zuhörer, richten. Ich bitte um ein Handzeichen derjenigen von Ihnen, die wissen, was das Wannseeprotokoll ist [...]

Das ist eine überzeugende Mehrheit der Zuhörer. Nun bitte ich um das Handzeichen derjenigen, die das Wannseeprotokoll schon einmal gelesen haben und dessen Inhalt kennen [...]

Das sind nur noch vereinzelte Personen. Ich greife nun einmal willkürlich den Herrn dort hinten heraus. Sie kennen den Inhalt des Protokolls?

Z: Ja!

G: Nun, dann werden Sie mir kurz sinngemäß wiedergeben können, was in diesem Protokoll steht.

Z: Soweit ich mich erinnere, ist auf der Wannseekonferenz die Ausrottung der Juden in Europa beschlossen worden sowie die dazu nötigen Maßnahmen.

G: Nun, ich bat Sie mir mitzuteilen, was in dem Protokoll steht, nicht was auf der Konferenz beschlossen worden sein soll. Haben Sie also das Protokoll gelesen?

Z: Nein, aber man weiß ja, was dort beschlossen wurde.

G: Ach, man weiß ja! Es ist also offenkundig? Nun, lassen Sie mich zuerst von dem sprechen, was in dem Wandseeprotokoll steht und was nicht.

Dieses Protokoll handelt z. B. über die Schwierigkeit der Definition von Halb- und Vierteljuden und über die Frage der Anzahl der Juden im deutschen Machtbereich. Ferner spricht es davon, daß die Juden straßenbauend nach Osten ziehen sollen, wobei sich eine Reduktion der Gesamtzahl durch eine natürliche Auslese infolge der harten Bedingungen ergeben werde. Dieser harte, überlebensfähige Kern des Judentums stelle dann eine Keimzelle für einen später zu errichtenden, lebensfähigen jüdischen Staat dar.

In dem Protokoll wird kein Wort darüber verloren, daß die Juden in Zwangs-, Konzentrations- oder gar Vernichtungslager kämen. Es wird ferner kein Wort darüber verloren, ob und wenn dann wie die Juden einer gezielten Vernichtung zugeführt werden sollten.

Selbst der linksgewirkte Stuttgarter Historiker Jäckel mußte neulich zugeben, daß die Wandseekonferenz keine Beschlüsse über die Vernichtung von Juden fällte, daß diese Beschlüsse vielmehr schon vorher erfolgt seien, auch wenn er dazu keine Quelle anzugeben vermag[20]. Wir alle werden uns klar daran erinnern, daß bis vor kurzem die Wannseekonferenz mit dem entsprechenden Protokoll als einer der zentralen Beweise für den geplanten Völkermord an den Juden angeführt wurde. Dies dürfte in nächster Zeit nachlassen.

Frankfurter Allgemeine
ZEITUNG FÜR DEUTSCHLAND

22. 6. 1992, S. 34

Historiker Jäckel: Zweck der Wannseekonferenz umstritten
"Der Beschluß zur Ermordung der europäischen Juden ist früher gefallen. . ."

[...] Das Protokoll der Konferenz, sagte Jäckel, enthalte kein Wort über einen solchen Beschluß [der Judenvernichtung]. Auch seien die Teilnehmer dazu gar nicht befugt gewesen [...]
[...] Der eigentliche Zweck der Wannseekonferenz, räumte Jäckel ein, sei allerdings umstritten. Ein englischer Kollege habe schon vor 40 Jahren bemerkt, die Konferenz sei lediglich ein "kameradschaftliches Mittagessen gewesen" [...]
[...] Daß die Konferenz für die Deportationen keinerlei Rolle gespielt habe, belege die Teilnehmerliste. Auf ihr fehlten Vertreter der Wehrmacht wie auch des Reichsverkehrsministeriums [...]
[...] Jäckel glaubt [sic!], daß eine entsprechende Weisung [Hitlers zur Judenvernichtung] nach dem Treffen zwischen Hitler, Himmler und Heydrich vorn 24. September 1941 erfolgte, also drei Monate
vor der Wannseekonferenz. [...]

Doch ich möchte damit nicht aufhören. Schon lange gibt es bisher mißachtete Gutachten, die an der Echtheit des Wannseeprotokolls Zweifel anmelden. So hat schon im Jahre 1987 die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle in Ingolstadt eine ausführliche Arbeit vorgelegt, in der erhebliche Zweifel an der Authentizität der Protokolle geäußert wurden[21]. Ein Jahr darauf veröffentlichte der Politologe U. Walendy eine ausführliche Studie über das Wannseeprotokoll[22]. Sie zeichnet sich vor allem dadurch aus, daß sie die Aussagen derer untersucht, die an der Konferenz teilgenommen haben und deswegen nach dem Krieg vor alliierte Militärtribunale gestellt wurden.

Z: Es wird also nicht bestritten, daß es die Konferenz gegeben hat?

G: Nein, gewiß nicht. Nach den Aussagen der damaligen Teilnehmer wurde diese Zusammenkunft von Heydrich vor allem durchgeführt, um über die ihm durch Hitler zugestandenen Vollmachten zur Verbringung der Juden in die besetzten Gebiete des Ostens zu referieren. Von Vernichtung durch Arbeit sei dabei nicht gesprochen worden. Auch sei der Inhalt des angeblichen Protokolls entstellt und frisiert, da einiges fehle, was besprochen worden sei, während dann Dinge erwähnt werden, die nicht Thema der Zusammenkunft gewesen seien.

Der jüngste Vorstoß zur Untersuchung der Echtheit des Protokolls, teilweise veröffentlicht in den Huttenbriefen[23] und nun herausgegeben als Gutachten[24], führt eine Unzahl an Indizien und Beweisen dafür an, daß es sich um eine eindeutige Fälschung, ja um die Jahrhundertfälschung schlechthin handelt. Neben vielen stilistischen und formellen Fehlern gibt es einen zentralen Knackpunkt an diesen Protokollen, das ist das »SS«-Zeichen. Bekanntlich hatten die Nazis im Dritten Reich dafür auf den meisten offiziellen Schreibmaschinen einen eigenen Typus mit runenförmigem »SS«. Nun würde es nur wenige stören, wenn in Ermangelung einer korrekten Schreibmaschine einige der vielen Exemplare des Protokolls, laut Protokoll soll es 30 Ausfertigungen gegeben haben, mit einer normalen Schreibmaschine geschrieben worden wären. Peinlich wird es dann, wenn von den 30 Ausfertigungen nur die 16. überhaupt erhalten geblieben ist, und diese gleich in verschiedenen Exemplaren vorliegt, teils mit normalem »SS« und teils mit runenförmigem »SS«. In der nebenstehenden Tabelle 1.2 sind außerdem für einige der heute bekannten Versionen die wichtigsten textlichen Abweichungen angegeben. Welche davon die Originalversion sein soll, kann keiner sagen. Sicher ist nur, daß außer der unbekannten Originalversion alle anderen Exemplare Fälschungen sind, wahrscheinlich sind jedoch alle Versionen gefälscht. Das gleiche Spiel gilt für das zum »Wanaseeprotokoll« gehörige Begleitschreiben, das mindestens in zwei Exemplaren vorliegt, einmal mit normalem »SS« und einmal mit runenförmigem »SS«. Hier jedoch ist die Sache noch eindeutiger: Man hat nicht nur versucht, den Satzspiegel unverändert zu lassen, sondern man hat auch die darauf befindlichen handschriftlichen Notizen irgendeines Beamten auf die zweite Version kopiert. Nur leider ist sie hier gegenüber der ersten Version um einige Millimeter gegenüber dem Maschinentext verrutscht, die Fälschung ist also für jeden einfach erkenntlich mißglückt. Der Beweis der Fälschung des Wannseeprotokolls ist somit schon lange erbracht, die Medien und die Regierung, obwohl schon lange informiert, bleiben stumm.

Tabelle 1.2: Übersicht über Abweichungen verschiedener Überlieferungen des "Wannsee-Protokolls" gegenüber Fassung A
Nach: H. Wahls, Zur Authentizität des "Wannsee-Protokolls", Veröffentlichungen der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt, 10. Band, Ingolstadt 1987.

A Kempner-Fassung

B BVN-Fassung

C US-Fassung

D Poliakov-Wulf-Fassung

E Schnabel-Fassung

F Ludwigsburg Fassung I

G Ludwigsburg Fassung II

H Staatsarchiv Fassung

Text

Zeile

Schöngarth

025

Schöngarth

Schoengarth

Schoengarth

Schoengarth

Schoengarth

Schoengarth

Schoengarth

diesen Gegner

058

die Gegner

these ennemies

diese Gegner

diese Gegner

diese Gegner

diesen Gegner

diesen Gegner

30.1.1933

102

30.1.1933

(Auslassung)

3o.Januar 1933

30.Januar 1933

3o.Januar 1933

3o 1.1933

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(Auslassung)

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199

25o ooo

(Auslassung)

1/2 Million

1/2 Million

1/2 Million

1/4 Million

1/4 Million

sollen nun im Zuge

209

sollen im Zuge

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Arbeitskolonnen

212

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(Auslassung)

Arbeitskolonnen

Arbeitskolonnen

Arbeitskolonnen

Arbeitskolonnen

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bei Freilassung

220

bei Freilassung

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wird

273

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irgendwelche Lebensgebieten

319

irgendwelchen Gebieten(Lebens)

"certain groups"

irgendwelchen Gebieten(Lebens)

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irgendwelchen Lebensgebieten

irgendwelchen Lebensgebieten

des Verbleibens im Reich

336

für das Verbleiben im Reich

"remaining in the Reich"

für das Verbleiben im Reich

für das Verbleiben im Reich

für das Verbleiben im Reich

des Verbleibens im Reich

des Verbleibens im Reich

deutschen

365

deutschblütigen

(Auslassung)

deutschblütigen

deutschblütigen

deutschblütigen

deutschen

deutschen

Deutschen

382

Deutschblütigen

(Auslassung)

Deutschblütigen

Deutschblütigen

Deutschblütigen

Deutschen

Deutschen

und Mischlingen 1. Grades

388

und Mischlingen 2. Grades

(Auslassung)

und Mischlingen 2. Grades

und Mischlingen 2. Grades

und Mischlingen 2. Grades

und Mischlingen 1. Grades

und Mischlingen 1. Grades

Mischehen- und Mischlingsfragen

410

Mischehen-Mischlingsfragen

(Auslassung)

Mischehen-Mischlingsfragen

Mischehen-Mischlingsfragen

Mischehen-Mischlingsfragen

Mischehen- und Mischlingsfragen

Mischehen- und Mischlingsfragen

Mischehenproblems

416

Mischlingsproblems

mixed marriage

Mischlingsproblems

Mischlingsproblems

Mischlingsproblems

Mischehenproblems

Mischehenproblems

Z: Wollen Sie uns wegen einer solchen Lappalie etwa einreden, daß es die Massenvernichtung nicht gegeben hat?

G: Sie haben nicht richtig zugehört! Ich habe nicht von dem Wannseeprotokoll auf irgendwelche tatsächlichen oder vermeintlichen Geschehnisse geschlossen. Und außerdem handelt es sich bei der Fälschung des Wannseeprotokolls nicht um eine Lappalie. Wissen Sie, wenn man über Jahrzehnte ein inhaltlich dafür vollkommen ungeeignetes und noch dazu offensichtlich gefälschtes Dokument als das Beweismittel schlechthin für die eigenen Thesen vorbringt, so setzt man sich nach der Aufdeckung der inhaltlichen Unzulänglichkeit und der Fälschung zwangsläufig dem Verdacht aus, daß man keine besseren Beweismittel hat. Ja man setzt sich dem Verdacht der Komplizenschaft mit den Fälschern oder sogar selbst der Fälschung aus. Die Frage, die sich hier stellt, ist doch die: Greift jemand, der von der Richtigkeit seiner Thesen überzeugt ist, zu Fälschungen? Muß jemand, der Beweise für die Stichhaltigkeit seiner Thesen hat, auf solch primitive Fälschungen zurückgreifen und diese selbst bei offensichtlicher Unhaltbarkeit noch krampfhaft als echt hinstellen?

Verstehen Sie mich recht: Der Beweis eines gefälschten Wannseeprotokolles beweist nicht, daß es den Holocaust nicht gegeben hat! Er legt nur den Verdacht nahe, daß hier etwas oberfaul ist. Wer unter solchen Umständen immer noch eine freie Forschung behindert, vergeht sich massiv an den fundamentalen Menschenrechten der Meinungs- und Forschungsfreiheit.

Ich komme nun auf die anfangs gestellte Frage zurück. Wer von Ihnen hat nun wirklich das Wannseeprotokoll schon einmal gelesen?

Ich sehe, daß nunmehr keiner übrig bleibt. Verehrte Zuhörer! Ich spreche hier über ein Thema, das das deutsche Volk, also unser Volk, und, um noch konkreter zu werden, Sie alle, die Sie hier sitzen, mit dem größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte überhaupt belastet! Ich stelle fest, daß Sie als Angeklagte sich nicht einmal die Mühe gemacht haben, sich das zentrale Anklagedokument schlechthin anzusehen. Ich stelle weiterhin fest, daß Sie sich in diesen Dingen auf eine wahrheitsgemäße Berichterstattung der Medien und unserer Geschichtsforscher verlassen haben. Ich darf zuletzt feststellen, daß Sie genau in diesem Augenblick des Sich-Verlassens verlassen waren. Ich hoffe weiterhin, daß dieser Vortrag dazu beitragen möge, endlich dem Ziel näher zu kommen, das bereits erreicht zu haben sich die Menschheit in ihrer Hybris seit einigen Jahrzehnten einbildet: dem rationalen, kritischen, aufgeklärten und selbständig denkenden Menschen.

 

1.7. Auseinandersetzung in den USA

G: Ich möchte nun den Blick über den großen Teich werfen und die Verhältnisse in »god's own country« untersuchen. Die Menschenrechte bilden in den multikulturellen USA weitaus mehr eine identifikationstiftende Grundlage, als dies bei uns der Fall ist. Aus diesem Grunde wacht die dortige Öffentlichkeit wesentlich stärker über die Einhaltung der entsprechenden Rechtsnormen. Als gegen Ende der achtziger Jahre ruchbar wurde, daß der an Israel ausgelieferte US-amerikanische Staatsbürger John Demjanjuk nur aufgrund gefälschter Beweismittel verurteilt wurde, regten sich in den USA auch viele prominente Stimmen, die eine Rückgängigmachung der Auslieferung forderten, da Israel diese unter Vortäuschung falscher Tatsachen erheuchelt habe. Schließlich seien die USA gegenüber jedem ihrer Staatsbürger verpflichtet, dessen Rechtssicherheit und Rechtsschutz zu garantieren, was im Falle der Prozesse in Israel offensichtlich nicht möglich war. Die Aussagen prominenter Persönlichkeiten gingen aber noch über diese Forderung hinaus. Als exponierteste unter diesen Persönlichkeiten möchte ich hier Pat Buchanan anführen, der im Vorwahlkampf zu den Präsidentschaftskandidaten 1992 der aussichtsreichste Konkurrent des damaligen US-Präsidenten Bush war. Im Zusammenhang mit dem Demjanjuk-Skandal hat er folgende folgenreiche Aussagen gemacht, ich zitiere:

»Das Problem ist: Dieselmotoren geben nicht genügend Kohlenmonoxid ab, um irgend jemanden damit zu töten. Die Umweltschutzbehörde verlangt keine Emissionskontronen für Diesel-PKWs und LKWs. 1988 waren im District Columbia 97 Jugendliche in einem Tunnel 130 Meter unter der Erde eingeschlossen, während zwei Diesellokomotiven ihre Abgase in die Waggons bliesen. Nach 45 Minuten konnten alle ohne jegliche Schäden befreit werden. Demjanjuks Waffe für den Massenmord kann nicht töten.«[25]

The
NEW REPUBLIC

October 22, 1990, S. 26

[...] 1987 brachte er [Buchanan] Generalstaatsanwalt Ed Meese dazu, den Auslieferungsantrag von Karl Linnas abzulehnen, dem vorgeworfen wird, im Konzentrationslager Tartu in Estland für Häftlingsmißhandlungen verantwortlich gewesen zu sein. Buchanans Untersuchungen führten ihn dazu, die bekannten Zeugenaussagen über die Vernichtungslager in Zweifel zu ziehen. In einem Beitrag zu Beginn dieses Jahres schrieb er, daß in Treblinka unmöglich 850 000 Juden durch Dieselabgase in Gaskammern getötet worden sein können. "Das Problem ist: Dieselmotoren geben nicht genügend Kohlenmonoxid ab, um irgend jemanden damit zu töten. Die Umweltschutzbehörde verlangt keine Emissionskontrollen für Diesel-PKWs und LKWs. 1988 waren im District Columbia 97 Jugendliche in einem Tunnel 130 Meter unter der Erde eingeschlossen, während zwei Diesellokomotiven ihre Abgase in die Waggons bliesen. Nach 45 Minuten konnten alle ohne jegliche Schäden befreit werden. Demjanjuks Waffe für den Massenmord kann nicht töten."

Was hat die Fähigkeit von Dieselmotoren mit Demjanjuks möglicher Schuld zu tun, werden Sie fragen. Nun, ich werde in Kürze darauf näher eingehen. Soviel sei hier aber schon angedeutet: Die Massenvergasungen im Konzentrationslager Treblinka, in dem Iwan der Schreckliche gewirkt haben soll, sollen mit Abgasen aus den Motoren sowjetischer Beutepanzer erfolgt sein. Hier soll uns vorerst aber nicht interessieren, ob dies so bezeugt ist und ob Buchanan mit seiner Aussage inhaltlich recht hat.

Ich möchte hier auf andere Dinge aufmerksam machen. Erstens: Können Sie sich, verehrte Zuhörer, vorstellen, daß ein exponierter Politiker in Deutschland eine solche Aussage macht und dann zwei Jahre darauf noch die Möglichkeit und vor allem gute Chancen besitzt, bei einer großen Volkspartei für das Amt des Kanzlerkandidaten zu kandidieren? Wohlgemerkt: Pat Buchanan ist von seinen damaligen Aussagen nicht abgerückt! Zweitens: Woher nimmt der Politiker Buchanan die Sachkompetenz zu solch einer folgenschweren Aussage? Schließlich stellt er damit die Massenvernichtung in vielen Lagern an sich in Abrede! Um dies verstehen zu können, muß man sich über den Stand der Diskussion in den USA informieren. Hierzu möchte ich zwei weitere Stimmen zitieren. Die eine stammt aus der New York Times, einer der angesehensten Tageszeitungen der USA. Sie schrieb am 15. 1. 1992 folgendes:

The New York Times

15.1.1992

[...] Den Holocaust zu bestreiten mag kolossal ungerecht sein. Doch zu verlangen, daß die Diskussion nur in erlaubten Grenzen stattzufinden habe, dürfte eine noch größere Ungerechtigkeit sein. [...]

Können Sie sich eine solche Aussage in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorstellen? Von dem Geist der Freiheit, wie er in den USA weht, sind wir in diesem Lande noch weit entfernt! In den USA bedeuten eben im Gegensatz zu Deutschland die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Forschungsfreiheit mehr als das vermeintliche Ehrenrecht der jüdischen Bevölkerungsteile. Doch wie kommt die New York Times zu einer solchen Aussage? Dies zu verstehen hilft uns die ebenso angesehene Washington Post vom 21. 12. 1991:

The Washington Post

21. 12. 1991

Die Idee, die Zeitungsanzeigen [der Revisionisten] dadurch zu bekämpfen, daß man sie unterdrückt, ist eine schlechte Strategie. [...] die Studenten sollten vielmehr ermutigt werden, die Holocaust-Geschichte ebenso zu untersuchen wie jeden anderen Abschnitt der Geschichte.

Was hier durchschimmert, ist die Tatsache, daß es in den USA eine immer stärker werdende Schule von Historikern gibt, die den Holocaust, also die gezielte Vernichtung der Juden, bestreiten und meinen, dafür gewichtige Gründe vorbringen zu können. Diese Argumente sind immerhin so durchschlagend, daß Zeitungsanzeigen dieser Revisionisten in Universitätsblättern für erhebliche Unruhe im politischen wie medialen Establishment sorgen. Die Arbeit dieser Revisionisten wiederum ist auch Grundlage für die Argumentation von Pat Buchanan. Ich werde im Detail gleich noch auf diese Argumente eingehen. Der Unterschied zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland ist der, daß hierzulande keine Zeitung jemals solche Worte veröffentlicht hat, da dem verantwortlichen Redakteur der berufliche Ruin sonst sicher wäre. Die einzige Möglichkeit, die hierzulande besteht, sind Leserbriefe exponierter und unverdächtiger Personen. Ich möchte hier ein ganz taufrisches Beispiel anführen. Es handelt sich um die Schweizerin Salcia Landmann, eine deutschfreundliche Frau mosaischen Bekenntnisses. In einem Leserbrief an die Welt am Sonntag schreibt sie, ich zitiere[26]:

»Unheimlich, daß heute gleichzeitig deutsche Rabauken wieder "Heil Hitler" brüllen und deutsche Hochgebildete vereinzelt die hochinteressante These vertreten, es habe Judenvergasungen nie gegeben, dies sei vielmehr ein mieser Trick der Zionisten, um durch diese Verleumdung deutsche Zahlungen für Israel zu erpressen.«

Bisher waren die Menschen, die den Holocaust abstritten, kranke, dumme, rechtsextremistische Leugner, denen man das Handwerk legen mußte. Frau Landmann spricht hier nun von hochgebildeten (sic!) Menschen, die eine interessante These vertreten, nicht etwa ein krankhaftes, erlogenes Hirngespinst! Wäre sie Nichtjüdin, wäre der Brief so möglicherweise nie veröffentlicht worden.

Z: Sie haben diesen Satz ziemlich willkürlich aus dem Zusammenhang des Leserbriefes gerissen. Im Rest des Briefes könnte auch etwas ganz anderes stehen!

G: Nun, der Leserbrief von Frau Landmann handelt eigentlich von Stalingrad, dessen fünfzigster Wiederkehr ja zur Zeit gedacht wird. In der Diskussion, die Frau Landmann anspricht, geht es um die Erlebnisse deutscher Kriegsgefangener in russischen Lagern. Sie weist darauf hin, daß ein russischer Politkommissar, der einem gefangenen deutschen Offizier freundlich gesonnen war, dem Namen nach wahrscheinlich Jude war. Sie stellt heraus, daß dieser Jude möglicherweise selber der Judenvernichtung durch Stalin zum Opfer gefallen ist, die ja unbestritten stattgefunden haben soll und heutzutage kaum erwähnt wird. Der Satz mit dem Hinweis auf die Holocaustbestreiter wirkt in diesem Leserbrief vor allem stilistisch seltsam künstlich und zusammenhanglos hineingepflanzt. Man möchte meinen, daß Frau Landmann hier mit dem Zaunpfahl winkt.

Z: Stalin soll Judenvernichtung betrieben haben? Wann soll das gewesen sein?

G: Vor allem mit Beginn des Rußlandfeldzuges wurden sehr viele Juden aus den weißrussischen und ukrainischen Gebieten in Arbeitslager zumeist östlich des Urals unter vollkommen menschenunwürdigen Bedingungen verschleppt. Die Todesrate auf den Transporten und in den Lagern muß erschreckend gewesen sein. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß die Jüdin Landmann dafür den Begriff "Judenvemichtung" verwendet. Mir liegt hier nichts an einem eventuellen Vergleich dieser Vorgänge mit den Berichten über die Verhältnisse in deutschen Lagern. Weitere Einzelheiten zu diesem Kapitel russischer Geschichte können Sie aber in jedem etwas ausführlicheren Geschichtsbuch über den Zweiten Weltkrieg nachlesen. Ich möchte mich daher hier nicht weiter damit aufhalten. Daher zurück zum Thema.

Ein weiterer Unterschied zu den USA in der Behandlung des Holocaust-Themas besteht hierzulande darin, daß es keine starke revisionistische Historikerschule gibt, da diese durch mediale Hinrichtung und juristische Verfolgung sofort zerstört würde. Immerhin aber gibt es so etwas wie eine revisionistische Nischenhistorikerschaft, auf die ich gleich noch eingehen werde.

 

1.8. Die Österreicher vorn

G: Ich machte nun zwei Beispiele vorbringen, die sich im deutschen Sprachraum abgespielt haben und die für eine gewisse Resonanz in der Öffentlichkeit gesorgt haben. Das Bezeichnende daran ist, daß beide Fälle in Österreich passierten. Dies kann erklärt werden, wenn man die Hintergründe kennt. Österreich wurde nach dem Krieg von Reparationen, Vertreibungen und von Annexionen weitgehend verschont. Voraussetzung für eine solch privilegierte Behandlung durch die Sieger war die sogenannte Österreichische Lebenslüge«, daß nämlich Österreich das erste Opfer Hitlers gewesen sei. Die Konsequenzen dieser Lebenslüge haben sich ganz besonders in der Psyche der Politik und in den Paragraphen des Strafgesetzbuches niedergeschlagen. Während man in der Politik auf alles allergisch reagiert, was mit einer Identifikation mit der deutschen (Kultur-)Nation zusammenhängt, schlägt das Strafgesetz mit seinen Wiederbetätigungsparagraphen genau in diese politisch vorgegebene Kerbe. Der berühmte § 3 des Strafgesetzbuches verbietet es jedem Österreicher, sich im Sinne des Nationalsozialismus wiederzugetätigen. Darunter fällt auch die völkerrechtliche Option, für einen staatlichen Zusammenschluß mit Restdeutschland zu werben, was ja eigentlich kein nationalsozialistisches, sondern bis 1945 ein vom ganzen Volk gewolltes Ziel darstellte. Entscheidend aber ist eine Novelle für dieses Gesetz, die im Frühjahr 1992 in Kraft trat und in einem Absatz 3h sinngemäß ausführt, daß die Leugnung der Tatsache des nationalsozialistischen Völkermordes mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Das österreichische Strafgesetzbuch verwehrt den Österreichern nicht nur ihr Selbstbestimmungsrecht, sondern setzt eine Leugnung, genauer ein Bestreiten gewisser historischer Vorgänge unter harte Strafe. Nun gab es gegen ein solches Gesetz aus mehreren Gründen Widerstand. Im deutschen Strafrecht ist die Leugnung der Verbrechen aller Gewaltherrschaftssysteme ein Beleidigungsdelikt, wenn als Beispiel auch nur der Nationalsozialismus namentlich aufgeführt wird. Dieses Delikt wird in der Regel nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einer Geldstrafe geahndete[27]. In Österreich hingegen ist nur und einzig die Leugnung der tatsächlichen oder vermeintlichen Verbrechen des Nationalsozialismus strafbar, und zwar sofort mit Freiheitsentzug! Dies ist ein gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßendes Gesetz, da die Leugnung von Verbrechen anderer Gewaltherrschaftssysteme nicht strafbar ist.

Z: Aber bei uns in Deutschland wird in praxi doch auch nur die Leugnung oder Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen bestraft!

G: Muß ich mich dazu äußern?

Aber Ihr Einwurf gibt mir die Möglichkeit, den Faden weiter zu spinnen. In ähnlicher Weise hat ja seinerzeit der rechte Flügel der CDU im Bundestag reagiert, bevor das Beleidigungsdelikt mit der sogenannten "Lex Engelhardt"[28] zu einem Offizialdelikt erhoben wurde. Dies bedeutet, daß im Falle der Beleidigung einer Gruppe, die unter einem Gewaltsystem gelitten hat, eine Anzeige nicht mehr nötig ist und der Staatsanwalt selbständig ein Ermittlungsverfahren einleiten darf. Ursprünglich sollte in diesem Gesetz ähnlich wie in Österreich nur der Nationalsozialismus erwähnt werden. Durch das rechte Flügelschlagen der Union wurde dies auf alle anderen Gewaltsysteme erweitert. Seinerzeit dachte man daran, daß zum Beispiel auch die Verharmlosung oder Leugnung der Massenvertreibung der Deutschen aus Ostdeutschland mit seinen 2 bis 3 Millionen Opfern genauso strafbar sein müsse. Man dachte...

Eine ähnliche Wachsamkeit, wie sie damals die Union an den Tag legte, konnte man stellenweise auch in Österreich wahrnehmen. Leider kam dieser Impuls nicht aus dem Parlament, so daß er keine Wirkung zeigte. Ich möchte hier einen Auszug aus einem Artikel zitieren, den der Präsident der Bundesingenieurkammer Österreichs, Walter Lüftl, im Winter 1991 in der Verbandszeitschrift Konstruktiv veröffentlichte. Er beschäftigte sich darin mit der Frage, welcher Beweis schwerer wiege, der Sachverständigenbeweis oder der Zeugenbeweis[29]:

»Wir kennen Fälle aus der Vergangenheit: Auch wenn 46 Zeugen mehr oder weniger dezidiert angeben, nichts gehört zu haben, so spricht dennoch der 47. Zeuge die Wahrheit, dessen Angabe durch Sachverständige verifiziert werden kann.

Dagegen befremdet, daß in gewissen Verfahren über Verbrennungsanlagen Zeugen etwa abgenommen wird, daß "meterlange Flammen aus hohen Schornsteinen schlugen", obwohl dies technisch unmöglich ist, da aus Schornsteinen (außer bei recht seltenen Explosionen - etwa bei Gasheizungen) im Regelfall nur warme Abgase strömen und nicht einmal ein Widerschein zu sehen ist, da die Flammen (etwa bei Koksfeuerung) nicht aus dem Brennraum können und der Widerschein sich im Fuchs verliert.«

Nun werden dem unbefangenen Leser diese Passagen nur wenig sagen. Ich möchte daher etwas näher auf diesen Fall eingehen. W. Lüftl hat schon zu Beginn des Jahres 1991 mit dem Thema Holocaust-Revisionismus Fühlung aufgenommen. Bedingt wurde dies durch eine Flugblatt-Aktion eines rechten Publizisten, der die Gaskammern im Konzentrationslager Mauthausen in der Nähe von Linz als Lüge abtat. Dieses Flugblatt gelangte sogar in die Abgeordueten-Kammer und war letztendlich Auslöser einer empörten Debatte. Sicherlich war auch dieses Flugblatt mit ein Grund, warum schließlich das Strafgesetz bezüglich dieser Dinge novelliert wurde.

W. Lüftl beließ es jedoch im Gegensatz zu den Politikern nicht bei einer ersten empörten Reaktion, sondern machte sich die Mühe, das in dem Flugblatt Behauptete auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Das Ergebnis seiner Forschungen machte ihn skeptisch. Er gelangte zu dem Schluß, daß der Flugblattherausgeber inhaltlich zumindest teilweise recht hat.

Die oben zitierte Veröffentlichung ist ein Ergebnis weiterer Forschungen. Sie betreffen die Zeugenaussagen ehemaliger Auschwitz-Häftlinge, die aus den Kaminen der Krematorien meterlange Flammen gesehen haben wollten. Unter diesen Zeugen ist auch ein heute prominenter Historiker, mit dem Herr Lüftl Kontakt aufnahm und den er davon überzeugen konnte, daß das von ihm angeblich Erlebte unmöglich hat stattfinden können.

Weitere Forschungsergebnisse, die Herr Lüftl mit weiteren Technikern und Naturwissenschaftlern in der Zwischenzeit erarbeitet hatte, sollten wegen deren Brisanz vorerst nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Durch eine Indiskretion jedoch gelangte ein internes Arbeitspapier von W. Lüftl an die Öffentlichkeits[30].

Die Folgen dieser Enttarnung können wir der Presse entnehmen. So meldete die Süddeutsche Zeitung (S) vom 14. 3. 1992 unter dem Titel »Rücktritt nach Zweifel an Holocaust« den Rücktritt Lüftls mit folgenden Worten:

S: »[...] Der 59jährige Lüft1, Gerichtssachverständiger und Leiter einer Wiener Ingenieurfirma, hat in dem Papier "Holocaust - Glaube und Fakten" geschrieben, der Massenmord mit dem Giftgas Zyklon B könne "nicht stattgefunden haben, dagegen sprechen ebenso die Naturgesetze und das Fehlen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Daß die Krematorien die Menge der Opfer nicht bewältigen konnten, ist als bautechnisch gesichert zu unterstellen. Leichen sind kein Brennstoff, ihre Verbrennung erfordert viel Zeit und Energie." Außerdem bezeichnete er die Ermordung von Juden mit Dieselauspuffgasen als "schiere Unmöglichkeit".«

G: W. Lüftl war nach der Bekanntwerdung seines Schriftstückes einer öffentlichen Verfolgung ausgesetzt, ohne daß ihm die Möglichkeit gegeben wurde, in der Sache zu argumentieren. Besonders einige Politiker, mit denen er hinter verschlossener Türe zuvor noch guten Kontakt und in dieser Sache auch ein offenes Ohr gefunden hatte, verweigerten ihm das Recht auf jede Verteidigung. Die Drohungen, Einschüchterungen und Beschimpfungen gegen ihn, seine Angestellten und Kunden lähmten über eine gewisse Zeit sein Ingenieurbüro. Er konnte sich dem nur dadurch entziehen, daß er von seinem Posten als Präsident zurücktrat und vorerst alle Tätigkeiten im revisionistischen Sinne unterließ. Nichtsdestotrotz wurde gegen W. Lüftl ein Verfahren wegen Leugnung der Tatsache der Verbrechen des Nationalsozialismus sowie wegen Wiederbetätigung eingeleitet. Dies, obwohl der erste Anklagepunkt auf einem Gesetz beruht, daß erst nach der vermeintlichen Tat Lüftls im Herbst/Winter 1991, nämlich im Frühjahr 1992, Rechtsgültigkeit erlangte: der novellierte § 3h. Eine Anklage Lüftls nach diesem Punkt ist daher menschenrechtlich gar nicht möglich, da niemand für eine Tat bestraft werden darf, die erst nach der Tat für strafbar erklärt wurde. Ich werde gleich noch auf einige Argumente Lüftls zu sprechen kommen. Hier möchte ich vorerst nur eine Frage in den Raum stellen: Wem ist mehr technische Sachkompetenz zuzutrauen: den Politikern und Medienfürsten oder einem gerichtlich vereidigten Bausachverständigen und Präsidenten der Ingenieurkammer, der sich schon durch seriöse Veröffentlichungen unter Fachleuten hervorheben konnte?[31]

Ein zweiter Fall ist hier erwähnenswert, der unmittelbar nach dem Lüftl-Eklat die österreichische Öffentlichkeit erschütterte. Die Neue Kronenzeitung, Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, veröffentlichte unter dem Pseudonym »Staberl« einen Kommentar des Chefredakteurs Richard Nimmerrichter zum Thema Holocaust unter dem Titel »Methoden des Massenmordes«[32]. Er schreibt dort (N):

N: »Seither haben so manche Fachleute nachweisen können, daß das Töten so vieler Menschen mit Gas rein technisch eine Unmöglichkeit gewesen wäre. [...] Die Wahrheit ist wohl einfach. Nur verhältnismäßig wenige jüdische Opfer sind vergast worden. Die anderen sind verhungert oder erschlagen worden; durch Fleckfieber, Ruhr und Typhus umgekommen, weil man ihnen ärztliche Hilfe verweigert hat; erfroren oder an Entkräftung gestorben. [...]

Die dritte Generation überlebender Juden mag die Märtyrer-Saga der so barbarisch vergasten Opfer Hitlers auf ähnliche Weise brauchen, wie die Christen seit 2000 Jahren das Andenken an den - wohl noch barbarischeren - Kreuzigungstod Jesu Christi pflegen.«

Z: Das ist aber schon ziemlich harter Tobak, auch für die Christen!

G: Richtig. Im übrigen stimme ich auch nicht mit allen Passagen dieses Kommentares überein, wobei ich jetzt nicht sagen möchte, mit welchen und warum. Ich möchte hier nur deutlich machen, was heute unter dem Schutzmantel der Meinungsfreiheit selbst in Österreich noch möglich ist. Freilich mußten diese Äußerungen dazu führen, daß der Chefredakteur wegen Wiederbetätigung u. a. angezeigt wurde und ein Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet wurde. In einer späteren Ausgabe hat diese Zeitung durch Zitate des jüdisch-amerikanischen Professors Mayer ihre Thesen belegt und sich somit gegen die Hetztiraden der anderen Medien erfolgreich verteidigt. Ich werde Herm Prof. Mayer später ebenfalls noch zu Wort kommen lassen. Andererseits hat die Neue Kronenzeitung aber auch ein Gutachten des Historikers Jagschitz über die Frage der Gaskammern in Auschwitz zustimmend besprochen und somit einen Rückzieher gemacht[33]. Herrn Prof. Jagschitz werden wir im Laufe unserer Vorlesung ebenfalls noch begegnen.

Etwa zeitgleich erschien von R. Nimmerrichter in der österreichischen Fachzeitschrift Der Österreichische Journalist ein Artikel mit dem Titel »Die Zuchtrute der Nation, Gaskammern sind kein Tabu«[34].

Zu Beginn des Jahres 1993 schließlich wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Chefredakteur der Kronenzeitung eingestellt. Welcher Kampf inzwischen hinter den Kulissen getobt haben muß, deutete R. Nimmerrichter in einem Artikel seiner Zeitung an. In Anspielung auf die 283 Seiten umfassende Anklageschrift der jüdischen Kultusgemeinde schreibt er unter dem Titel »2 Zeilen gegen 283 Seiten«[35]:

N: »[...] Der mir völlig unbekannte Staatsanwalt Redt hatte diesen Mut wohl auch nötig, als er sich in unbeirrbarer Verfolgung rechtsstaatlicher Prinzipien dazu entschloß, einer derart mächtigen Organisation wie der jüdischen Kultusgemeinde nicht willfährig zu sein. [...]«

Sie erkennen also, daß es in Österreich in letzter Zeit einigen öffentlichen Wirbel um die Tabufrage unseres Jahrhunderts gegeben hat.

 

1.9. Deutsche Historiker- kleinlaut, aber nicht stumm

G: Ich möchte nun Ihren Blick nach Deutschland zurückwenden und die Frage aufwerfen, ob es hierzulande auch mutige und seriöse Männer und Frauen gibt, die sich dieses heißen Eisens so beherzt annehmen.

Zuerst einmal ist da der Historiker Professor Hellmut Diwald von der Universität Erlangen. Er veröffentlichte 1978 das Buch Geschichte Deutschen, in dem er bezüglich der Gesamtlösung der Judenfrage ausführt, daß diese nach dem Verlust der Seeherrschaft und der damit verlorengegangenen Möglichkeit der Ausreise die Zusammenfassung der Juden in östlichen Ghettos vorsah. Bezüglich des Holocaustes in heutiger Interpretation verliert er folgende Worte:

»Was sich in den folgenden Jahren tatsächlich abgespielt hat, ist trotz aller Literatur in zentralen Fragen noch immer ungeklärt.«[36]

Soviel reicht bei uns schon aus, um eine Hetzjagd in Gang zu setzen. Prof. Diwald konnte seinen Lehrstuhl nur dadurch behalten, daß er es hinnahm, daß der Verlag sofort nach Bekanntwerden dieser Passagen das Buch einzog und die entsprechenden Passagen ohne Genehmigung durch den Autor durch die üblichen Betroffenheitsrituale ersetzte. Seither gilt H. Diwald als rechtsradikaler Historiker und ist nicht mehr zitierfähig. Seit er sich vor kurzem für eine Programmkommission der Republikaner engagieren ließ, ist seine wissenschaftliche Reputation vollkommen ruiniert, was natürlich keine wissenschaftliche, sondern ausschließlich politische Gründe hat. Die einzigen Äußerungen zu diesem Thema, die man seither von ihm in der Öffentlichkeit vernommen hat, sehen folgendermaßen aus:

»Sowohl von innen her, als auch von außen aufgrund anderer Interessen befindet sich alles, was mit "Auschwitz" zusammenhängt, unter einer weitestgehend juristisch gefestigten Abschirmung.«[37]

Gebranntes Kind scheut das Feuer.

Nun gibt es noch andere deutsche Historiker, die sich jedoch durch den Fall Diwald als lernfähig und somit wesentlich vorsichtiger erwiesen haben. Da ist zunächst der Berliner Zeitgeschichtler Professor Ernst Nolte, dessen Mitte der achtziger Jahre veröffentlichte Thesen mit ausschlaggebend für den Ausbruch des sogenannten Historikerstreites waren. Im Kern ging es im Historikerstreit darum, ob die Verbrechen des Nationalsozialismus an den Juden ihren Ursprung in den Untaten der Bolschewisten, unter denen es auch sehr viele Juden gab, in Rußland hatten und ob diese Verbrechen der Nationalsozialisten einzigartig oder aber mit anderen Verbrechen qualitativ und quantitativ vergleichbar sind.[5] Nolte selber beantwortet diese Frage später dahingehend, daß er die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht nur im trivialen Sinne für einzigartig hält, womit der Historikerstreit nachträglich einem Schattenboxen gleicht[38].

Wer allerdings das Buch genau liest, entdeckt in den Fußnoten nicht nur, daß Nolte das Wannseeprotokoll schon damals für äußerst fragwürdig hielt[39], sondern auch bezüglich des Gesamtkomplexes Holocaust eine Bemerkung mit weitreichenden Folgen:

»Erst wenn die Regeln der Zeugenvernehmung allgemeine Anwendung gefunden haben und Sachaussagen nicht mehr nach politischen Kriterien bewertet werden, wird für das Bemühen um wissenschaftliche Objektivität in bezug auf die "Endlösung" sicherer Grund gewonnen sein.«[40]

Im Prinzip sind dies keine anderen Zweifel, als sie von H. Diwald rund zehn Jahre zuvor formuliert wurden. Nur ist E. Nolte so klug, im Text selber am Holocaust keine Zweifel zu lassen und die "Bomben" im Kleingedruckten zu verstecken.

Z: Woher wollen Sie wissen, daß der Herr Professor Nolte mit seinen Randnotizen schwerwiegende Zweifel anmeldet? Sie überinterpretieren hier seine Randnotizen in Ihrem Sinne und bieten uns keine Möglichkeit, Ihre Sichtweise nachzuvollziehen! Mir ist der Herr Nolte als seriöser Forscher bekannt, und ich glaube nicht, daß er sich für Ihre Thesen vereinnahmen lassen möchte.

G: Nun, lassen Sie mich diese Sache vorsichtig beantworten. Ich kann natürlich nicht die Gedanken von Professor Nolte lesen. Ich weiß jedoch, daß Herr Nolte in intensivem Austausch mit einem der angesehensten revisionistischen Forscher steht, dem französischen Professor für Dokumenten- und Textkritik Robert Faurisson. Durch diese Korrespondenz weiß ich auch, daß diese Herren durchaus große Meinungsverschiedenheiten haben. Ich weiß aber auch, daß Herr Nolte an den in letzter Zeit stark ansteigenden Forschungstätigkeiten des Revisionismus starken Anteil nimmt. Nun können Sie Ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen. Würde Herr Nolte seine eventuell nicht konforme Meinung offiziell äußern, so daß ich sie Ihnen als Beweis vorlegen könnte, gäbe es wahrscheinlich keinen Professor Nolte mehr, den man als seriös zitieren könnte. Ich muß Ihnen daher mit Rücksicht auf Professor Nolte verweigern, hier genauere, belegte Angaben zu machen.

Als letztes darf ich noch auf einen jungen promovierten Historiker verweisen, der sich in den letzten Jahren durch die Veröffentlichung einer Reihe sehr interessanter Studien einen seriösen Namen als, ich möchte sagen, "Semi-Revisionist" gemacht hat[41]. Die Rede ist von Dr. Rainer Zitelmann, bis 1992 Zeitgeschichtler in Berlin. Nun werden Sie gerade von ihm niemals einen offiziellen Zweifel am Holocaust hören, da solche Äußerungen das abrupte Ende der Karriere dieses erfolgversprechenden, jungen Forschers wären. Ich möchte daher eine grundlegendere Äußerung Zitelmanns hier anführen, die allerdings auch ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Geschichtswissenschaft wirft. Es geht in dieser Passage um die Frage, ob ein Historiker eines Volkes eine ähnliche Position einnehmen darf, wie der Verteidiger eines vor Gericht Angeklagten:

»Wenn weder Anklage noch Verteidigung die Aufgabe des Historikers sein kann, muß es gleichwohl auch Verteidiger und Ankläger geben. Denn nur dort, wo sich derartige Positionen zu Wort melden, geht aus dem Streit der Argumente ein sachgerechtes Urteil hervor. Der Einwand, jeder Historiker habe ohnehin nach dem Moto "audiatur et altera pars" zu handeln, sticht insofern nicht, als die Institution des Gerichts mit gutem Grund am Verteidiger festhält, obwohl der Richter die Aufgabe hat, das Für und Wider sorgfältig gegeneinander abzuwägen und selbst der Staatsanwalt zur Berücksichtigung entlastender Indizien verpflichtet ist.«[42]

Hier beschreibt Zitelmann das Faktum, daß bis dato eine verteidigende Position im Sinne der selektiven oder doch überwiegenden Suche nach Entlastungsbeweisen nicht oder kaum möglich ist. Wohlgemerkt: Mit Verteidigung ist hier nicht die Verteidigung oder Rechtfertigung von Ideologien, Systemen oder gar Verbrechen gemeint, sondern nur die Möglichkeit gemeint, entlastendes Material vorzubringen.

Wenn man es genauer betrachtet, sieht die Situation nicht nur, aber besonders der deutschen Geschichtsforschung noch schlimmer aus. Während es bisher ohne Konsequenz für die wissenschaftliche Reputation für jeden möglich, ja häufig sogar gewinnbringend war, die deutsche Geschichte mit noch so ungeheuerlichen und abstrusen Anklagen zu belasten, sieht sich jeder, der eine Position analog einem Verteidiger in einem Prozeß einnehmen will, sehr schnell selber in der Position des eventuell sogar juristisch belangten Angeklagten, dem Weißwäscherei, Schönfärberei, Verharmlosung, Verniedlichung oder sogar Unterschlagung, Leugnung und Fälschung vorgeworfen wird. Obwohl, wie Dr. Zitelmann feststellt, die verteidigende Position nicht nur vollkommen legitim und verständlich, sondern zur Auffindung der Wahrheit sogar notwendig ist, führt sie hierzulande nur zu dem Vorwurf, daß man damit doch nur in unehrlichem Eigeninteresse unsere Verantwortung für unsere Geschichte abstreifen wolle.

Z: Sie reden nun schon des öfteren von ungerechtfertigten Anklagen gegen das deutsche Volk bzw. Belastungen für die deutsche Geschichte. Bisher haben Sie dazu aber noch keine konkreten Beispiele gebracht!

G: Ich weiß nicht, wo Sie die letzten Stunden waren. Ich möchte daher hier kurz wiederholen, was bisher schon an ungerechtfertigten Hypotheken festgestellt wurde, die uns stellenweise oder immer wieder aufgebürdet werden. Zuerst sind da die in vielen Variationen anfallenden Schauermärchen von Seife aus Judenfett, Schrumpfköpfen aus Häftlingsleichen, Lampenschirmen aus Menschenhaut usw.

Daran schließen sich die Übertreibungen der Opferzahlen an, die ohne Konsequenzen von allen möglichen "Forschern" und Institutionen frei erfunden und, so Original-Ton Skalski, erlogen werden dürfen.

Schließlich haben wir hier schon festgestellt, daß Zeugenaussagen und Dokumente anscheinend ohne großes Risiko der Anklage wegen Falschaussage bzw. Urkundenfälschung getätigt werden können, um die deutsche Geschichte in ein noch tieferes Schwarz zu tauchen, als es ohne diese Dinge ohnehin schon wäre. Ich habe hier den Fall Demjanjuk und das Wannseeprotokoll nur als herausragende Beispiele angeführt, die Liste ist aber beliebig verlängerbar[43]. Ich werde im Verlauf dieser Vorlesungen noch eine ganze Reihe weiterer Fälle bringen, anhand derer Ihnen auf dramatische Weise klar werden wird, wie einfach es war und ist, einem zumeist vollkommen unkritischen Publikum das Blaue vom Himmel herunterzulügen. Doch mag dieser kurze Rückblick Ihnen im Augenblick genügen zu erkennen, daß die Lüge "gegen" das Deutsche Volk straffrei ist, die lediglich vermeintliche Lüge "für" das deutsche Volk hingegen hart bestraft wird.

 

1.10. Das Diesel-Problem

G: Ich möchte nun ein Thema inhaltlich vertiefen und ausweiten, daß ich schon bei der Besprechung der Äußerungen des amerikanischen Präsidentschaftsbewerbers Pat Buchanan angeschnitten habe. Es geht um die Frage, ob die vermeintlich in Treblinka zur Vergasung eingesetzten Dieselmotoren töten konnten oder nicht. Hierzu möchte ich zuerst die entsprechende Literatur angeben, der man die Tötungsart im Lager Treblinka entnehmen kann.[44] Es handelt sich dabei um unmittelbar nach dem Krieg anhand von Zeugenaussagen erstellte Berichte oder sogar um die Zeugenaussagen selber. In der Tat berichten diese von der Verwendung von Dieselmotoren, zumeist entnommen aus russischen Beutepanzern. Nach dieser Literatur soll die Lagerleitung lange mit verschiedenen Methoden und Giftgasen Versuche durchgeführt haben, bis sich der Dieselmotor als die geeignetste Hinrichtungswaffe herauskristallisierte. Als andere Hinrichtungsmethoden sollen Wasserdampf und das Abpumpen der Luft in der Gaskammer, also Vakuum, gedient haben. In heutigen Berichten liest man von letzteren Dingen nur sehr selten. Die Erzeugung von tödlichem Unterdruck z. B. ist in einfachen, gemauerten Räumen eine technische Unmöglichkeit, da die Wände dem Außendruck nachgeben und die Kammern somit zusammenfallen würden.

Auch das Jerusalemer Distrikt-Gericht stellt in seinem Urteil gegen John Demjanjuk ausdrücklich fest, daß die Massenvergasungen in Treblinka mit Dieselmotoren durchgeführt worden seien.[45] Die gleiche Hinrichtungsmethode soll übrigens auch in den Lagern Sobibor, Chelmno, Belzec und teilweise in Majdanek angewendet worden sein.

Z: Aber die Angaben in der Literatur schwanken hier doch. An einigen Stellen wird auch von Ottomotoren berichtet.

G: Das stimmt bezüglich der Lager Chelmno, Belzec und Sobibor[46]. Bei Treblinka ist man sich dagegen einig, daß es Dieselmotoren gewesen seien. Übrigens berichtet Eichmann in seinem Prozeß in Jerusalem anfang der sechziger Jahre von Dieselmotoren aus russischen U-Booten[47]. Meist wird in der Literatur über dieses Problem elegant hinweggegangen, indem man schlicht behauptet, daß Dieselabgase genauso tödlich seien wie Ottomotorabgase[48].

Was führt nun W. Lüftl in seiner Schrift Holocaust - Glaube und Fakten, die ihm seinen Posten kostete, zu dem Problem der Dieselmotoren aus?

»Was die Holocaust-Literaten aber offenbar übersehen haben, ist die Tatsache, daß Dieselmotoren zur wirtschaftlichen CO (Kohlenmonoxid)Produktion geradezu ungeeignet sind. Die SS hätte nach den ersten vergeblichen Versuchen, Opfer mit Dieselabgasen zu töten, wohl sofort zu Ottomotoren gegriffen. Es gelingt zwar, Ottomotoren durch schlechte Leerlaufeinstellung zur Produktion von 8 Vol.% CO zu bewegen, der Diesel ist aber praktisch CO-frei. [...]

Was heißt das im Klartext? An Dieselauspuffgasen erstickt niemand, eher am Sauerstoffverbrauch in der "gasdichten" Kammer. [...]

Die Opfer, die so rasch [durch Erstickung] sterben würden, halten aber Begasungen mit Dieselauspuffgasen infolge deren hohen Sauerstoffgehalts ohne weiteres längere Zeit aus. Damit taugt der Diesel nicht zu raschem Töten, sofern dies überhaupt gelingen könnte. [...]

Damit ist bewiesen, daß die Aussagen über Massentötungen durch Dieselabgase objektiv unwahr sind.«[49]

Nun ist der Bausachverständige Lüftl kein Fachmann für die Abgascharakteristik von Motoren, obwohl man diesem kompetenten Techniker unterstehen darf, daß er sich in einer solch brisanten Frage kundig macht, bevor er sich derart äußert.

Unter anderem wegen dieser Äußerungen wurde gegen Lüftl ein Verfahren wegen Leugnung eingeleitet. Im November 1992 erhielt er jedoch telefonisch die Nachricht, daß das Verfahren wegen Leugnung eingestellt werde, da sich herausgestellt habe, daß er sachlich recht habe. Aufrechterhalten werde nur die Anklage wegen Wiederbetäti