Der dritte Abschnitt der Anklageakte ist wie der zweite höchst klassischer Art. Es handelt sich hier um die Kriegsverbrechen. Der Gerichtshof stützt sich hier auf einen bestimmten Text: die Haager Abkommen von 1907. Er nennt Kriegsverbrechen die durch die Kriegführenden in
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Verletzung dieser Abkommen begangenen Handlungen, die die Verfahrensweisen bestimmen, die von den selbständigen Staaten als mit dem Kriegsrecht übereinstimmend anerkannt worden sind. Diesem Vorgehen kann nichts vorgeworfen werden. Wir werden weiter unten sehen, wo die Unehrlichkeit in diesem Punkt beginnt. Aber man entdeckte sehr schnell, dass das öffentlich bekannt gegebene Völkerrecht, d. h. der Text des Haager Abkommens nicht gestatten würde, Handlungen zu treffen, für die man die Deutschen zahlen lassen wollte. Man erfand daher, wie wir gesagt haben, einen neuen Begriff: den des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Und diese Beschuldigung diente dem vierten Abschnitt der Anklagerede als Titel. Aber da man nicht recht wusste, wo die Kriegsverbrechen endeten, und wo die Verbrechen gegen die Menschlichkeit anfingen, und da es einem anderseits von Nutzen war, Handlungen, die in Wirklichkeit von dem umstrittenen Begriff abhingen, unvermerkt einem unbestreitbaren Begriff zu unterschieben, brachte man den dritten und vierten Abschnitt ständig durcheinander. Es ist uns unmöglich, sie in unserer Untersuchung voneinander zu scheiden, trotzdem der öffentliche Ankläger sich bei diesen zwei Anklagen auf sehr verschiedene Grundsätze stützt. Dieser Teil der Anklageakte ist derjenige, den man der öffentlichen Meinung zum Frass vorwarf: wir haben oben gesagt, warum. Um die scheinbar sehr vernünftigen Grundsätze zu beurteilen, auf die die Anklage sich beruft, muss man zuerst die Anschuldigung beurteilen. Und hier ist die Wahrheit nicht so leicht zu entwirren, wie man glauben könnte. Es gibt über die deutschen Scheusslichkeiten ein umfangreiches Schrifttum: aber dieses Schrifttum steht im Gegensatz zu dem, was wir alle gesehen haben. Vierzig Millionen Franzosen haben die Deutschen während drei Jahren in ihrer Stadt, auf ihrem Hof, in ihren Häusern, auf ihren Strassen gesehen und haben keineswegs gefunden, dass sie Ungeheuer seien. Sind wir Opfer einer gewaltigen Tarnung gewesen, unter der sich ein Tier verbarg? Oder sind die Berichte, die man uns gemacht hat, nicht übertrieben ge-
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wesen? Wir haben keinerlei Interesse, «das gute Deutschland» zu verteidigen: denn die Politik der französischen Regierung während der Besetzung erscheint viel wirksamer, wenn die Deutschen wirklich Ungeheuer sind. Die Anhänger der Widerstandsbewegung haben im Gegenteil ein Interesse, ihre Leiden auszustellen: man weiss zur Genüge, dass die Leiden sich leicht in gute Stellen verwandeln. Haben wir uns über die Deutschen getäuscht? Wir sind bereit, es guten Glaubens anzuerkennen, wir würden uns dadurch nicht herabgesetzt fühlen: aber ist es wahr?
Das ist die erste Schwierigkeit. Es gibt deren weitere, die sich mit dieser verbinden. Man klagt Deutschland der Vertilgung einer grossen Zahl menschlicher Wesen an. Wohlverstanden, wir verurteilen solche Verfahrensweisen zu jeder Zeit und selbst zur Kriegszeit. Dieser Punkt stand für keinen von uns je in Frage. Und wenn wir während des Krieges gewisse Handlungen, die man heute Deutschland vorwirft, gekannt hätten, hätten wir gegen diese Handlungen Verwahrung eingelegt. Aber zuerst, wir wiederholen es, müssen wir eine unparteiische Prüfung dieser Anschuldigungen verlangen. Eine Prüfung, die noch nicht gemacht worden ist. Darauf können wir von diesen Dingen sprechen, so als ob wir vergässen, dass die Alliierten durch andere, aber auch wirksame Verfahrensweisen eine beinahe ebenso umfangreiche Ausrottungsart auf ihre Rechnung genommen haben. Und schliesslich dürfen wir Franzosen, wenn wir unser Urteil aussprechen, nicht vergessen, dass diese Ausrottung, und das geht klar aus der Anklage selbst hervor, sich vor allem gegen Bevölkerungen gerichtet hätte, die man als fremdgebürtig bezeichnen kann, so vor allem gegen die Slawen. Die Propaganda der Widerstandsanhänger hatte zum Gegenstand, alles durcheinander zu bringen: sie sprach von den Konzentrationslagern, wie wenn die Franzosen wie die Slawen behandelt worden wären. Und sie hat überall die grösste Scheusslichkeit gewählt, die sie als die Regel hinstellte. Das hat zur Folge, dass die Leser unserer Zeitungen völlig überzeugt sind, dass man in Ravensbrück jeden Tag unter Ab-
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singen der Lily Marlène fünfhundert Kinder von Belleville in Verbrennungsöfen warf. Wir müssen uns also auch in diesem Punkt hüten. Wir wissen, dass eine entsetzliche Rechnung zwischen Deutschland und Sowjetrussland offen zu sein scheint: und auf die Gefahr hin, viele Leser in Erstaunen zu versetzen, füge ich bei, dass wenn man die durch ihre Regierung gegebenen Zahlen für richtig hält, die Russen, angesichts ihrer Verluste und ihrer Leiden, in den Vergeltungsmassnahmen der Besetzung mässig gewesen wären. Wenn es wahr ist, dass ihre Gefangenen zu Hunderttausenden niedergemetzelt, dass ihre Gebiete zerstört, entvölkert und dem Erdboden gleichgemacht, dass ihre Bauern klumpenweise gehängt worden sind; wenn, was sie behaupten, sich bewahrheitet, hätten sie das Recht gehabt, kraft dieses Gesetzes der Wiedervergeltung, das wir so oft in Erinnerung rufen, die Hälfte Deutschlands in eine dürre Wüste zu verwandeln: sie haben nichts derartiges getan. Sie haben kaltes Blut bewahrt und verstanden, dass die Unterdrückung ihrer unwiderruflichen Feinde und die Errichtung ihrer Herrschaft für sie ein wichtigerer Gegenstand war als die Vergeltung. Und sie haben uns die Deutschen rechtlich für Tatbestände verurteilen lassen, über die ihre Politik mit dem Schwamm hinwegging. Seien wir also nicht königlicher als der König! Was in Auschwitz, in Maidanek und an anderen Orten geschah, geht die Slawen an: wir haben uns mit dem Abendland zu befassen. Fordern wir nicht Schulden ein, die der Gläubiger nicht eintreibt! Sondern tragen wir Sorge, die Uebertreibungen unserer Propaganda richtig zu stellen! Für uns ist wichtig zu wissen, was die Deutschen uns angetan haben. Ueber diesen Punkt wollen wir die Beweisstücke von Nürnberg befragen.
Diese Aufgabe ist um so leichter, als der Gerichtshof dem französischen Staatsanwalt die Aufgabe anvertraut hat, die als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichneten Tatbestände, was den westlichen Abschnitt anbetrifft, zu vertreten. Wir haben also da ein hervorragendes Mittel, die erste der Schwierigkeiten zu
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überwinden, die sich uns soeben stellte. Diese öffentliche Anklagerede erlaubt uns, die persönlichen Anklagen zu übersehen, die von Journalisten oder Gelegenheitsschriftstellern gesammelt worden sind und deren Aufrechterhaltung der französische Staatsanwalt nicht ratsam fand. Gleichzeitig erlaubt sie uns, aus den wirr durcheinander gegen den Nationalsozialismus erhobenen Anklagen, leicht das herauszulösen, was unser Land betrifft. Unser Ziel ist also, uns zuerst zu fragen: sind die deutschen Greueltaten, an die man in unserer Presse jeden Tag erinnert wird, bewiesen? Was bringt über diesen Punkt die feierlichste unserer Anklagen, die einzig berufene, die in Nürnberg erhoben worden ist? Anstatt sofort an die Prüfung der Grundsätze zu gehen, sich neben den Richter zu setzen und ihn richten zu sehen, muss man sich also für die Untersuchung interessieren. Man muss zu erkennen versuchen, was es Zuverlässiges in der Anklagerede gibt. Wir werden mit dem Gericht die Zeugen hören und die überzeugenden Stücke aufspüren. Und dann werden wir fragen: Und Ihr?
Ein selbst rasches Durchlesen des Prozesses von Nürnberg genügt, um zu erkennen, dass vom Augenblick an, wo die französische Abordnung, der dieser Teil der Anklagerede anvertraut war, sich erhebt, um ihre Anklagepunkte vorzubringen, die Verfahrensweisen des Prozesses sich vollständig wandeln. Die mit dem ersten und zweiten Teil der Anklage beauftragten amerikanischen und englischen Vertretungen hatten eine bestimmte Anzahl von Regeln beachtet, die nach dem Wortlaut der Geschäftsführung des internationalen Gerichtshofes nicht verbindlich, aber von grosser Klugheit waren. Zum Beispiel bestand der Hauptteil der aufgeführten Beweisstücke aus deutschen Schriftstücken, die man in den deutschen Archiven gefunden hatte, und die durch festgestellte Verantwortliche gezeichnet waren: es kam vor, dass der Staatsanwalt ein Beweisstück vorlegte, das aus einem der alliierten Staaten stammte. Aber wenn er das tat, machte er ausdrücklich darauf aufmerksam, in der Meinung, dass diese Beweisstücke nicht genau den
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gleichen Wert hätten wie die Schriftstücke deutschen Ursprungs. Ebenso waren die bisher aufgerufenen Zeugen, mit beinahe einer Ausnahme, deutsche Beamte oder Generäle, Oberst Lahusen vom Generalstab des Generals Canaris; der SS-General Ohlendorf; der Major Wisliceny, Mitarbeiter Eichmanns in der Leitung der Judenfrage; SS-General Schellenberg; der Wächter Hollrieg vom Lager Mauthausen; der SS-General Von dem Bach-Zelewski; die U-boot-Offiziere Heisig und Mohle. Einwendungen der Verteidigung hinsichtlich der Herkunft der Beweisstücke waren selten. Der Präsident hatte fast nie Zwischenfälle zu rügen. Von dem Augenblick an, wo unser Vertreter sich erhebt, beginnt sich all das zu ändern. Und die Grundlagen der Anklage erscheinen derart verschieden, sie schaffen derartige Zwischenfälle, sie rufen derartige Ordnungsrufe des Gerichtshofes selbst hervor, dass es unmöglich ist, diese Anklagerede in Betracht zu ziehen, ohne sie einer vorgängigen Untersuchung zu unterwerfen.
Die erste Regelwidrigkeit ist das fast völlige Verschwinden der deutschen Beweisstücke und Zeugnisse. Man darf nicht sagen, dass dieses Verschwinden gleichgültig sei. Es ist schwerwiegend: der französische Staatsanwalt ist nicht dazu da, «Verbrechen Deutschlands» aufzuzählen, denn man kann nicht «Deutschland» hängen. Aber er behauptet, zu beweisen, dass diese Verbrechen die Folge von Befehlen sind, die durch Menschen gegeben wurden, die vor ihm stehen und die er anklagt. Er verlangt, dass man über Keitel die Todesstrafe verhängt, dessen Hauptquartier irgendwo am Dnjepr war. Ueber Neurath, der Reichsprotektor der Tschechoslowakei war. Ueber Speer, der sich mit der Rüstung befasste. Ueber Jodl, der die militärischen Unternehmungen leitete. Ueber Baldur von Schirach. Und er brachte keinerlei Beweisstück bei, das bewies, dass Keitel, Neurath, Ribbentrop, Speer, Jodl usw., die von ihm aufgeführten Verbrechen, die vielleicht wirklich waren, befohlen haben. Er fordert diese Menschenleben leichtfertig und ohne Beweise. Er kann, streng genommen wohl mutmassen, dass Goering
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wusste (Goering hat das Gegenteil behauptet), oder in jedem Fall, hätte wissen müssen. Er hat vielleicht recht, zu behaupten, dass Kaltenbrunner, Mitarbeiter Himmlers, dass Seyss-Inquart, Gouverneur von Holland, nicht nicht wissen konnten, und dass das Wissen zu ihren Befugnissen gehörte. Aber er beweist weder das Bestehen eines Planes, noch die Ausführung persönlicher Befehle der Angeklagten. In einem Prozess gegen Deutschland könnte er sagen, dass er auf das Zeugnis der Opfer zurückgreifen müsse, dass es unmöglich sei, es anders zu machen: aber seine erste Unehrlichkeit besteht darin, dass er keinen Prozess gegen Deutschland führt. Er möchte es wohl. Aber er tut es nicht. Das Wesen, das man Deutschland nennt, ist nicht aufgerufen worden vom Gerichtsdiener. Er spricht gegen Menschen, die vor ihm sitzen und aufgerufen sind, sich für ihre Handlungen und nicht für die Handlungen anderer zu verantworten. Und er hat nicht das Recht, das Bestehen eines verabredeten Planes, die französische Bevölkerung auszurotten, zu behaupten, da er es nicht beweisen kann. Und er hat auch nicht das Recht, Menschen anzuklagen, Befehle gegeben zu haben, von denen er nicht bestätigen kann, dass sie bestanden haben.
Die zweite Unehrlichkeit der französischen Abordnung bestand darin, diese Beweise, die man nicht besass, diese Befehle, die man nicht besass und von denen vor Gericht zu sagen, dass sie vorhanden waren, regelwidrig ist, durch eine Aufzählung zu ersetzen. Ich werde keine Beweise erbringen, sagt der französische Vertreter. Aber ich werde so viele Zeugen aufmarschieren lassen, ich werde so viele Berichte vorlegen, dass das das nämliche sein wird wie ein Beweis. Denn man wird sehen, dass sich alles überall ebenso zugetragen hat, was Befehle voraussetzt. Schön, so etwas im Lande Descartes' zu sagen! Die Jungen von vierzehn Jahren lernen in unseren Mittelschulen, dass die erste Regel wissenschaftlichen Verfahrens darin besteht, sich auf vollkommene Aufzählungen zu stützen. Dieses kleine Beiwort ist wesentlich. Denn dieses kleine Beiwort bedeutet
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die Ehrlichkeit! Doch die französische Abordnung hat, wenn sie darin nach der Art der französischen Gerichtshöfe verfährt, Abscheu vor vollständigen Aufzählungen. Die französische Abordnung verwechselt Aufzählung und Auswahl. Sie greift einige Polizeiberichte heraus, in denen von Metzeleien die Rede ist, und schliesst: man metzelt überall. Herr Keitel, von Ihrem Hauptquartier am Dnjepr aus hatten Sie den Befehl gegeben, in Annevoye, in Rodaz, in Tavaux, in Montpezat de Quercy ein Blutbad anzurichten. Sie lässt drei oder vier Verschickte auftreten, die ihre Konzentrationslager beschreiben, und schliesst: gleich war es in allen Konzentrationslagern und das beweist bei Ihnen allen, bei Ihnen Speer, bei Ihnen Doenitz, bei Ihnen Hess, bei Ihnen Rosenberg, einen planmässigen Willen zur Ausrottung! Ich stelle dar, also beweise ich! Ich zeige Lichtbilder: das ist, wie wenn Sie überall gewesen wären. Ich reiche Klage ein. Ich verlange Vergeltung. Und diese Klage muss für Sie den gleichen Wert haben wie ein rechtskräftiger Beweis: umso mehr, als es «Anhänger der Widerstandsbewegung» sind, die zu hören Sie die Ehre haben. Die französische Abordnung glaubt sich vor dem Gerichtshof der Seine und versteht nicht, wenn der Präsident recht kalt unterbricht.
Der gleichen optischen Täuschung entsprechen die Schriftstücke, durch die die französische Abordnung die Beweise ersetzt. Und daraus entsteht die Verwirrung dieses ganzen Teiles des Prozesses. Bald hält die französische Abordnung sich an einzelne Zwischenfälle, die, so peinlich sie an sich sein mögen, in keiner Weise allgemeine Bedeutung haben: so beweist die Verhaftung der Familie des Generals Giraud, über die viel zu sagen wäre, keineswegs, dass die Familien der Widerstandsanhänger planmässig nach Deutschland verschickt worden sind. Und wir wissen alle, dass nichts dran ist. Eine gute Statistik hätte der Sache besser gedient. Bald schwingt sie kleine Papierfetzen, die man durchschnüffelt, die man prüft, die man mit deutlichen Anzeichen von Verdacht gegen das Licht hält: ein Polizeioffizier von St. Gingolf
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(Var) bescheinigt etwas über die administrativen Verweisungen. Der militärische Sicherheitsdienst von Vaucluse versichert, dass man übel dran war im Gefängnis. Ein Leiter des Generalstabes der FFI findet ein Werkzeug mit Kugeln. Für diejenigen, die wissen, dass der Hauptteil der für die Befreiung an Ort und Stelle ernannten Polizeioffiziere später wieder rückversetzt werden musste, dass eine gewisse Zahl von Mitgliedern des militärischen Sicherheitsdienstes jetzt eingesperrt ist und dass die Leiter des Generalstabes der FFI sich am Vorabend oft die Abzeichen selbst angeheftet hatten, sind diese mit Stempeln übersäten «Berichte» nicht sehr eindrucksvoll. Eine ernsthafte Untersuchung hätte ergeben, dass die Verhältnisse in den Gefängnissen je nach den Gefängnissen wechselten. Dass man in Fresnes eingesperrt sein konnte, ohne gefoltert zu werden. Dass einzelne Polizeidienste rechtmässig waren und andere aus Folterknechten zusammengesetzt waren. Dass selbst die Methoden der Gestapo in Frankreich je nach den Untergeordneten, die die Verantwortung dafür hatten, wechselten. Und der Präsident hatte nicht Unrecht, wenn er angesichts dieser sonderbaren Untersuchungsverfahren seufzte, unterbrach und schliesslich diese Berichte nur zuliess unter Anbringung aller Vorbehalte über ihre «Beweiskraft», und offensichtlich weil er verstanden hatte, dass, wenn er sie zurückwies, er die französische Abordnung zum Stillschweigen zwang.
Aber im Bericht glänzt die französische Abordnung am meisten. Man fühlt eine gewisse Befangenheit, hier seinen ganzen Gedanken zu äussern: denn wer die Genauigkeit der Tatbestände und die Redlichkeit der Zeugen prüft, während man ihm vom Leiden der Andern erzählt, setzt sich dem Vorwurf aus, kein Herz zu haben und selbst der einfachsten Menschlichkeit unzugänglich zu sein. Aber es ist unmöglich, es nicht zu sagen, dass Berichte, die von einem Dritten nach Dritten gemacht und anderseits notwendigerweise ohne ihre Begleitumstände verbreitet und unterbreitet werden, im ganzen nur Rührmittel bilden, aber auf keinen Fall eine ernsthafte und vollständige Untersuchung über das Verhalten der
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deutschen Armee in Frankreich ersetzen. Es sind nur losgelöste Tatbestände, als solche berühren sie möglicherweise die Verantwortlichkeit der lokalen Befehlshaber. Aber man kann nicht vorgeben, mit ein paar Dutzend Berichten über Foltereien oder Vergeltungsmassnahmen, die alle 1944 und in Gegenden stattfinden, wo es in der Ecke jedes Gehölzes einen Freischärler gab, die Geschichte der militärischen Besetzung Frankreichs zwischen 1940 und 1944 darzustellen. Ueber solche Gegenstände soll man nichts oder alles sagen. Ein Teilbericht ist ein parteiischer Bericht. Hier wird man uns eines Tages sagen: Frankreich hat gelogen!
Doch bilden die Verfahrensweisen, die wir beschreiben, in der Darlegung der französischen Abordnung ein System. Sie glaubt sich vor einem Preisgericht. Man verlangt von ihr einen Bericht. Sie zieht eine Ausstellung vor. Sie widmet sich der Ausstellung der deutschen Verbrechen: je scheusslicher es ist, desto mehr triumphiert sie. Oradour-sur-Glane, Maillé, Tulle, Ascq, das ist nicht mehr ein Richter, der spricht: es ist, möchte man sagen, die Presse vom September 1944. Es handelt sich nicht mehr um Gerechtigkeit. Es handelt sich darum, den Feind zu besudeln! Die französische Abordnung ist bereit, dabei mitzutun. Sie brennt darauf, sich mit einer amtlichen Kundgebung an dem Unternehmen der Beschimpfung und des Hasses zu beteiligen, das die niedrigste Presse unserer Geschichte vor der Oeffentlichkeit zur Schau stellt. Das Gewissen, die Ehre der Richter, das ist Altertumskunde für sie: sie sind Journalisten geworden. Und diese Menschen, die wir wider Willen unser Land vertreten zu sehen den Schmerz haben, verstehen nicht einmal, wie niederdrückend diese höflichen und kalten Unterbrechungen des Präsidenten sind, der ihnen auf seine Weise in Erinnerung ruft, dass es selbst vor einem solchen Gerichtshof ein Mindestmass von Anstand gibt.
Diese unaufrichtige Darstellung, dieser ständige Anruf der niedersten Instinkte der Oeffentlichkeit haben sie übrigens dahin geführt, ihr Ziel völlig zu verfehlen. Was man von der französischen Abordnung verlangte, was man ein
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Recht hatte, von ihr zu verlangen, war ein sachlicher und brauchbarer Bericht über die deutsche Besetzung in den westlichen Ländern zwischen 1940 und 1944. Kein ernsthafter Mensch wird bereit sein, zu sagen, dass ein solcher Bericht im Protokoll des Prozesses enthalten ist. Einzig die Frage der wirtschaftlichen Ausplünderung ist gewissenhaft behandelt und mit Zahlen belegt, die einer Aussprache als Unterlage dienen können. Für den Rest keinerlei Gesamtbild, keinerlei Statistik, keinerlei Bemühen, Ordnung zu schaffen und ehrlich darzustellen. Es wird in zehn Jahren einem deutschen Geschichtsforscher genügen, die Darlegung unseres Vertreters aufzugreifen und sie mit Beweisstücken, Daten und Zahlen zu versehen, um uns unter einem unerbittlichen Nachweis unseres schlechten Glaubens zu erschlagen. Er wird leicht zeigen, dass die deutsche Politik, selbst diejenige der Polizei und des Heeres 1941 und 1943 eine verschiedene war. Dass einzelne deutsche Verwaltungsstellen das Leben der Franzosen so viel beschützt haben als sie konnten, und dass schliesslich, was Jedermann weiss, das Leben des französischen Volkes mindestens bis zu Beginn des Jahres 1944 erträglich war. Er wird uns sagen, dass es Verwechslungen gibt, die man nicht freiwillig machen darf, wenn es sich darum handelt, Menschen anzuklagen. Selbst wenn man denkt, dass diese Menschen Ungeheuer sind. Er wird uns beweisen, dass der Plan der Ausrottung des französischen Volkes nie bestanden hat. Was sehr gut erklärt, dass man keinerlei Spur davon gefunden hat. Und dass wir infolgedessen kein Recht hatten, unter dieser Bezeichnung Männer wie Keitel und Jodl anzuklagen, einfach weil wir das Unglück hatten, Himmler nicht lebendig finden zu können. Er wird uns erklären, dass diese Politik der Unterschiebung der Verantwortlichkeiten, von der wir unsern Mitbürgern gegenüber so grossen Gebrauch gemacht haben, eine Rechtskomödie ist, die diejenigen entehrt, die sie spielen. Die Tatsachen zeigen uns, was leider leicht ist, was eine Politik der Ausrottung ist. Denn schliesslich gibt es in diesem Prozess selbst, wenige Seiten nach der französischen Darlegung,
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eine Darlegung, die uns zermalmt: es ist diejenige der Sowjetdelegation. Ja, im Osten Europas gibt es eine schreckliche offene Rechnung zwischen Deutschland und seinen Nachbarn. Ja, da hat es eine Politik der Ausrottung gegeben. Und da hat man die Spuren gefunden. Nicht durch eine Aufzählung nach unsern beliebten Verfahrensweisen. Nicht durch Muster. Man hat die Beratschlagungen der Konferenzen des Führers gefunden. Man hat die Anweisungen an die Verantwortlichen gefunden. Man hat Befehle gefunden. Man hat alles gefunden. Diese fürchterliche Politik scheint unglücklicherweise verwirklicht worden zu sein. Wenigstens gibt es Schriftstücke, die es sagen. Und wenn wir uns in irgendeinem Punkt mit dem heuchlerischen Schmerz der Ankläger Deutschlands treffen, so geschieht das durch unseren aufrichtigen Schmerz im Gedanken an jene Männer und Frauen in der Ukraine, die die Deutschen als die Befreiung und das Lebensrecht mit Blumen empfingen und die durch jene Menschen, die sie mit Willkommrufen empfingen und die in ihren Taschen vielleicht den Befehl hatten, sie zum Verschwinden zu bringen, stumpfsinnig niedergemetzelt, ausgehungert und ausgerottet wurden. Das, ja das ist ein Verbrechen. Aber ist es wahr? Es hat von allem in diesen Schriftstücken. Und sie sind nicht immer vorsichtig eingeordnet worden. Man hat mehrere Male Darlegungen als Befehle hingestellt, die nur Denkschriften, d. h. nahegelegte Gedanken waren, die gerade zurückgewiesen wurden. Andere Male hat man Befehle gezeigt. Aber es geht aus dem Prozess selbst hervor, dass diese Befehle durch die Armeekommandanten nicht ausgeführt wurden, weil sie sie für zu streng hielten. Andere Male hat man sich über die Bedeutung der Massnahmen getäuscht: z. B, war die planmässige Zerstörung der Dörfer nicht eine Einschüchterungspolitik, sondern ein Kampfmittel gegen die Partisanen, das darin bestand, das Vieh und dann die Einwohner wegzuführen und schliesslich die Wohnstätten selbst zu zerstören, so dass um die Partisanen eine Art «verbrannte Erde» gelegt wurde, ähnlich derjenigen, die das russische Ober-
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kommando um die deutschen Divisionen herum geschaffen hatte. Ebenso wurden die Zerstörungen von Werken oder Ernten und die Raubzüge gegen die Bevölkerungen von beiden Armeen angewandt. Durch die russische Armee auf ihrem Rückzug, und durch die deutsche Armee auf dem ihren. Die Deutschen haben sogar behauptet, dass sie in der Ukraine gewaltige Arbeiten vollbracht und oft der Bevölkerung geholfen und sie versorgt hätten, was das direkte Gegenteil von dem ist, was man ihnen nachsagt. Wem soll man also glauben? Die von der russischen Abordnung vorgelegten Zahlen sind nicht nachprüfbar. Und wenn die russische Abordnung sich des Prozesses von Nürnberg zur Entfaltung einer gewaltigen Propaganda bedient hätte, wie die französische Abordnung? Wir können nachprüfen, was die französische Abordnung sagt. Das ist bei uns geschehen. Aber wer kann nachprüfen, was die sowjetische Abordnung sagt? In diesem Punkt ist der Prozess offen: aber wir hätten sehr Unrecht, zu glauben, dass er durch das Urteil geschlossen sei.
Aber wer sieht nicht, selbst wenn wir der Propaganda und Fälschung Rechnung tragen und selbst ohne grundsätzlich Stellung zu beziehen, da wir das nicht können, dass die Zahlen und Tatsachen, die durch die russische Abordnung angeführt werden, uns erdrücken? Die französische Abordnung hätte sich leicht einige gehässige und verächtliche Verfahren ersparen können, wenn sie überlegt hätte, dass ihre Darlegung sich einige Seiten neben diesem schrecklichen Schriftstück gedruckt finden würde. Und sie wäre gut unterrichtet gewesen, wenn sie dem Leser nicht erlaubt hätte, die Zahlen des sogenannten Willens zur Ausrottung des französischen Volkes mit den Zahlen zu vergleichen, die die Ausrottung der slawischen Völker ausdrücken. Es ist gewiss traurig, unsere Opfer zählen zu müssen: 77 in Ascq, 120 in Tulle, 800 in Oradour, 6 angezündete Dörfer in Frankreich, 12 in den belgischen Ardennen anzuführen. Aber man spricht, selbst mit diesen Tatsachen, nicht von einem Willen zur Ausrottung, wenn ein sowjetischer Staatsanwalt sich erheben und
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135.000 Erschossene in der Gegend von Smolensk anführen kann, 172.000 in der Gegend von Leningrad, 195.000 in Karkow, 100.000 in Baby-Yar bei Kiew, und behaupten kann, dass die deutsche Armee ihm 70.000 Dörfer zerstört hat. Selbst wenn der sowjetische Staatsanwalt die Tatsachen entstellt oder übertrieben hat, beweist diese einfache Nebeneinanderstellung, dass die Befehle zur Ausrottung, die man für Frankreich sucht, niemals bestanden haben, und dass im Gegenteil Anweisungen bestanden, die eine Politik der Schonung vorschrieben. Es wäre wenigstens ehrlich gewesen, das anzuerkennen. Wenn etwas die vernünftige und kaltblütige Politik mit Deutschland während der Jahre der Besetzung rechtfertigt, dann ist es wohl dieses Rechenbuch dessen, was wir zu erwarten hatten, wenn wir sie ausschlugen.
Aber lassen wir diese Abschweifung und kehren wieder zur französischen Abordnung zurück. Es kommt vor, dass sie Beweise findet oder wenigstens vorgibt, solche zu finden. Sie möchte es gerne machen wie alle Welt, die französische Abordnung, und von Zeit zu Zeit stolz vor dem Gericht, auf das Pult des Präsidenten ein deutsch geschriebenes Beweisstück niederlegen. Leider findet, wer es unternimmt, etwas zu beweisen, was nicht besteht, zuerst kaum Beweisstücke, und darauf kommt es vor, dass er mit den gefundenen Beweisstücken Verdruss hat. Diese zwei Besonderheiten kennzeichnen die französische Beweisführung. Zuerst ist sie mager. Und man kann von ihr wie von den Rezepten des Doktors Knock sagen, dass es keinen starken Band gibt, wenn man die deutschen Texte sammelt, die sie bilden. Und dann hat sie immer etwas Hinkendes. Sie steht in Widerspruch mit dem, was man gesagt hat. Sie ist nicht gezeichnet. Sie ist nicht klar. Und im Vergleich mit der Beweisführung der anderen Abordnungen macht sie in Wahrheit eine traurige Gestalt.
Wenn es der französischen Abordnung gelingt, einen Befehl betreffend die in Verhören anzuwendenden Foltern zu entdecken, dann bemerkt man, wenn man ihn prüft, dass
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dieser Befehl gerade die Foltern verbietet, die man uns soeben geschildert hat, und die Anwendung von genau bezeichneten Zwangsmassnahmen auf ganz bestimmte Fälle beschränkt: das beweist nicht, dass die deutschen Polizisten nicht folterten. Aber das beweist gerade, dass man ihnen keine Folterbefehle gegeben hatte, wie sonst allen Polizeien der Welt. Wenn die französische Abordnung Rechnungen für giftiges Gas findet, irrt sie sich bei der Uebersetzung und führt einen Satz an, in dem man lesen kann, dass dieses Gas zur «Austilgung» bestimmt war, während der deutsche Text in Wirklichkeit sagt, dass es zur «Gesundmachung», d. h. zur Vernichtung der Läuse bestimmt war, über die sich tatsächlich alle Internierten beklagten: und anderseits bemerkt man bei der Nachprüfung dieser Rechnungen, dass einzelne von ihnen für Lager bestimmt waren, die nie Gaskammern besessen hatten. Die französische Abordnung übersieht beharrlich diese Einzelheit und bringt diese berüchtigten Rechnungen mit einem Satz in Zusammenhang, den einer ihrer Zeugen aus dem Munde eines deutschen Unteroffiziers während seiner Verhaftung gehört haben will. Diese nicht zusammenpassende Zusammenstellung erschüttert sie nicht einen Augenblick. Und sie hält dafür, dass sie mit einem Bündel ungenau ausgelegter Rechnungen und einem Satz in der Luft, diesen so hartnäckig gesuchten «Willen zur Ausrottung» «umfassend festgestellt» hat!
Wenn sie schliesslich dazu kommt, ein echtes Beweisstück vorzulegen, legt sie es missbräuchlich aus. Sie führt, nach vielen andern, den berüchtigten Erlass Nacht und Nebel an. Aber da Hitler nicht da ist, um die Verantwortung dafür zu übernehmen, schiebt man diese Keitel zu, der gegen den Erlass Einsprache erhoben hatte. Sie führt, ebenfalls nach anderen Abordnungen, ein Schriftstück über die Volksjustiz an den alliierten Fliegern an. Aber sie vergisst zu sagen, dass dieses Beweisstück nur ein Plan war und dass dieser nie ein Befehl oder eine Anweisung wurde, weil die militärischen Gewalten sich ihm widersetzten. Und alles ist von gleicher Zuverlässigkeit. Es gibt immer etwas, was man in
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dieser Beibringung von Beweisen zurücknehmen muss und das die Verteidigung zurückzunehmen nie verfehlt — und gelegentlich selbst der Präsident aus eigener Eingebung. Der berüchtigte Wille zur Ausrottung scheint der französischen Abordnung «festgestellt» durch einen Brief, «dessen Echtheit noch nicht auf seine Echtheit geprüft worden ist» und der sich übrigens nur auf die Juden bezieht. Die französische Abordnung wirft den deutschen Militärbehörden vor, die Heimschaffung von Kriegsgefangenen, die missbräuchlich nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes gefangen genommen worden waren, verweigert zu haben: sie beruft sich auf einen Brief des Gesandten Scapini vom April 1941. Aber sie vergisst zu sagen, dass in diesem Zeitpunkt die deutsche Armee von sich aus oder nach Verhandlungen mehrere Hunderttausende französischer Kriegsgefangener bereits frei gelassen hatte. Sie führt einen Zeugen auf über die Vergeltungslager für entwichene Gefangene: diese Vergeltungslager waren sehr hart. Aber es wäre anständig gewesen, zu sagen, dass im allgemeinen die 900.000 französischen Gefangenen, die sich während des Krieges in den Händen der Deutschen befanden, gemäss dem Genfer Abkommen behandelt worden sind.
Irrtum durch Auslassung, durch Ungenauigkeit, durch missbräuchliche Uebertragung der Verantwortlichkeit, durch Leichtfertigkeit, durch Auslegung, das findet man ständig in dem von der französischen Abordnung aufgelegten Aktenstoss. Wenn man so viele Nähte entdeckt in der amtlichen Beweiserbringung, wenn man nie den Eindruck einer unbedingten Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit bei den Leuten hat, die beauftragt worden sind, im Namen unseres Landes zu sprechen, was ist dann der Aktenstoss, was ist die Untersuchung wert? Und was bewahrt uns vor dem Vorwurf der Fälschung?
Aber das ist nicht alles. Es bleiben unsere Zeugen. Die Zeugen gehören zur Ordnung der Berichte, zur Ordnung der Darlegung. Wie wir wissen, ist die französische Abordnung auf diesem Gebiete gross. Wiederholen wir noch einmal: es
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handelte sich nicht nur darum, Kaltenbrunner, den Mitarbeiter Himmlers, zu verurteilen, sondern Jodl, Keitel, Ribbentrop, Doenitz, Hess usw. Aber die französische Abordnung wendet sich nicht an das Gericht: die französische Abordnung wendet sich an die Menschheit. Sehen wir also, durch wen sie sich vor der Menschheit vertreten lässt. Wir haben oben gesagt, wer die Zeugen der amerikanischen und englischen Ankläger waren. Diese deutschen Zeugen sagten vielleicht nicht die ganze Wahrheit: weil sie an ihren eigenen Prozess dachten, konnte es nützlich sein, ihre Vorgesetzten zu belasten. Aber wenigstens konnte man dem künftigen deutschen Geschichtsschreiber sagen, dass diese Zeugen ohne Hass und ohne die Absicht, zu schaden, ausgesagt hatten. Die Zeugen der französischen Abordnung sind anderer Art. Für sie ist Deutschland der Feind. Man kann ihn nie genug belasten. Sie sind da, um Scheusslichkeiten zu beschreiben. Um eine Vorlesung über die Scheusslichkeiten zu halten, die sie gesehen haben. Ueber diejenigen, die man ihnen erzählt hat. Und über diejenigen, die man ihren Freunden erzählt hat. Die einzige Fragestellung für sie besteht darin, diesen Hass nicht zu sehr zu zeigen und wenigstens in ihrer Haltung den Anschein der Sachlichkeit zu wahren.
Der Vorbeimarsch dieser Zeugen erfüllt übrigens den Leser mit einer gewissen Bestürzung. Man hätte nicht geglaubt, dass die Unvernunft so weit gehen könnte. Das erste Zeugnis, das man dem Gericht vorlegt, ist die eidliche Aussage einer Frau Jakob. Sie betrifft das Lager von Compiègne und beginnt so: «Wir haben den Besuch mehrerer deutscher Persönlichkeiten gehabt: Stülpnagel, Du Paty de Clam . . .». Das lässt den Rest vorausahnen. Man sieht nach und nach einige Persönlichkeiten gleicher Art auftreten. Da ist Marie-Claude Vaillant-Couturier, kommunistische Abgeordnete. Dann nach ihr ein Zeuge Namens Veith, ein anderer Namens Boix, ein anderer Namens Balachowsky. Ihr Verhör beginnt folgendermassen: Der Präsident: «Wollen Sie sich setzen! Wollen Sie bitte Ihren Namen buchstabieren!» Herr Veith: «Jean Frédéric Veith.
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Ich bin am 28. April 1908 in Moskau geboren». — Zum Folgenden: Der Präsident: «Wie nennen Sie sich?» Herr François Boix: «François Boix». Der Präsident: «Sind Sie Franzose?» Herr Boix: «Ich bin spanischer Flüchtling». Und man erfährt, dass Herr Boix 1920 in Barcelona geboren ist. — Zum Letzten: Der Präsident: «Wie ist Ihr Name?» Dr. Alfred Balachowsky: «Balachowsky, Alfred». Der Präsident: «Sind Sie Franzose?» Dr. Balachowsky: «Franzose!» Und einige Augenblicke später: Herr Dubost (Vertreter des französischen Staatsanwaltes): «Sie sind wohnhaft in Viroflay? Sie sind geboren am 15. August 1909 in Korotscha in Russland?» Dr. Balachowsky: «So ist es!» — Und so ist es! Von insgesamt neun Zeugenaussagen, die die französische Abordnung vorlegt, sind nur drei, die von Herrn Lampe, Herrn Dupont und Herrn Roser Zeugenaussagen von Leuten, die auf französischem Boden geboren wurden: ich zähle hier die Zeugenaussage von Marie-Claude Vaillant-Couturier, der kommunistischen Abgeordneten nicht, die ihr offensichtlich genau so von ihrer Partei diktiert worden ist, wie die Reden, die sie in der Kammer hält, und die durch ihre Uebertreibungen über den tragischsten Gegenstand Lachausbrüche hervorgerufen hat, die der Präsident durch sein Eingreifen zur Ruhe bringen musste.
Da befindet sich unter unsern neun Zeugnissen also eine Anzahl von Aussagen, die wir durch die blosse Anführung des Zivilstandes der Zeugen als verdächtig erwiesen haben. Kann man wenigstens behaupten, dass die andern Aussagen unangreifbar seien? Das ist möglich. Und in Ermangelung einer in Gegenwart der Parteien angestellten Untersuchung, die noch niemand hat machen können, muss man zulassen, dass sie vorläufig eine gewisse Beweiskraft besitzen. Auch muss man sie mit den Mitteln prüfen, die uns zur Verfügung stehen. Von den drei Zeugenaussagen stammen zwei von Verschickten: der eine davon wurde nach Mauthausen verschickt, der andere nach Buchenwald. Aber diese zwei Zeugen waren seit März, bezw. Januar 1944 verschickt. Angenommen man betrachte ihr Zeugnis als unbezweifelbar,
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dann bleibt, dass dieses Zeugnis nur für den Zeitraum nach ihrer Internierung gelten kann. War es nicht nützlich, durch andere Zeugnisse zu überprüfen, ob die Verhältnisse von Mauthausen und Buchenwald während der vorangegangenen Jahre die gleichen gewesen sind? Der dritte Zeuge ist ein Unteroffizier, Kriegsgefangener, neun mal entwichen, neun mal wieder aufgegriffen, und der über die Straflager für Kriegsgefangene aussagt. Welches auch immer das Vertrauen sein mag, das er einflösst: die Beweisführung des Staatsanwaltes hat einen Mangel: denn man lässt ihn unklugerweise über Tatbestände aussagen, die er nicht gesehen hat, die seine Kameraden ihm erzählt haben, oder die seinen Kameraden erzählt worden sind. Das ergibt folgendes Ergebnis: «Ein Soldat, dessen Namen er vergessen hat », hat ihm erzählt, «in einer Stadt, deren Namen er ebenfalls vergessen hat», zu einer Zeit, die er nicht angeben kann, usw. Eine andere wichtige Auskunft ist ihm «durch die Küche» gegeben worden. Und es ist bedauerlich für diese Auskunft, dass sie im Widerspruch steht zu Beweisstücken, die man andernorts gefunden hat. Man kann sich vorstellen, dass es der Verteidigung nicht schwer fällt, über dieses Zeugnis aus zweiter und dritter Hand obzusiegen: einem Advokaten gelingt es sogar mit einiger Boshaftigkeit, den Zeugen einen Mord beschreiben zu lassen, an dem nicht dabei gewesen zu sein er wenige Minuten vorher erklärt hatte. Wohlverstanden bedeutet das nicht, dass es keine Straflager gegeben, dass es keine Gewalttaten gegen entwichene Sträflinge, dass es keine Konzentrationslager gegeben hat. Aber wäre es nicht vorzuziehen gewesen, dass die von den Vertretern Frankreichs über so schwere Tatbestände vorgelegten Beweisstücke unanfechtbar und vor allem vollständig gewesen wären? Unsere Zeugen zügeln kaum ihren Hass. Sie schreien, wie vor unseren Gerichtshöfen, dass sie Kameraden zu rächen haben. Sie versichern, dass sie nicht erlauben werden, dass man vergisst. Dass sie für das da sind. Und wir verlangen nur die Wahrheit von ihnen: das ist nicht das nämliche! Wenn die Verteidigung ihrerseits sie verhört, sieht man sie ein einzig-
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artiges Schauspiel geben. Die Verteidigung ist für sie offensichtlich der Feind. Es geht darum, sich nicht in seinen Schlingen fangen zu lassen. Sie werden geschmeidig wie Proteus, gerieben wie Pathelin in der alten Komödie: sie antworten nebenbei. Sie antworten nicht. Sie hüten sich vor allen Dingen sehr, der Verteidigung irgend einen Vorteil zu lassen. Sie sind die Zeugen des Staatsanwaltes. Denn sie sind als Ankläger hierher gekommen. Sie sind die Lautsprecher der Resistance und der Propaganda der Resistance. Sie sind in keinem Augenblick Leute, die aus ihrer Stadt kamen, um dem Gerichtshof zu helfen, die Wahrheit festzustellen.
Dieser Einwurf ist schwer. Er ist schwer, weil er von allen Arten von Umständen begleitet ist, die zu erwähnen man den Mut haben muss. Einmal ist es unmöglich, sich bei gewissen Stellen dieser Aussagen nicht zu fragen, ob es sich nicht um gelenkte Zeugenaussagen handelt. Es gibt Antworten, es gibt Versicherungen, die nicht von der Art eines unmittelbaren Zeugnisses sind, sondern sich wie Kehrreime wiederholen. Man verhört die Zeugen über den berüchtigten «Willen zur Ausrottung» des französischen Volkes. Ohne jeden Zweifel, antworten sie im Chor, bestand ein Wille zur Ausrottung. Ohne jeden Zweifel gab es «höhere Befehle». Man verhört sie über die Verantwortlichkeit des ganzen deutschen Volkes. Ohne jeden Zweifel, versichern sie mit der selben Einmütigkeit, wusste das deutsche Volk, was in den Lagern vorging. Man verhört sie über die Zugehörigkeit der Wachtdienste des Lagers. Es sind immer SS, erklären sie ohne zu wanken. Das Gegenverhör kann lang überraschende Dinge in Erscheinung treten lassen: dass die Juden unmittelbar abgesondert wurden. Dass es den deutschen Wächtern unter Todesstrafe verboten war, von den Lagern zu sprechen. Dass die SS von 1943 an an die Front geschickt und von einer Art Landwehr abgelöst wurden. Das macht nichts. Die Zeugen sprechen sich mit Sicherheit über Fragen aus, auf die sie mit Sicherheit zu antworten nicht instande sind. Und sie antworten genau das, was für die französische Abordnung
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zu hören notwendig ist.
Es gibt noch verwirrendere Umstände. Warum hat man diese Zeugen und sie allein aussagen lassen? Da man uns versichert, dass man die Anklage nur durch eine Auswahl hat vorbringen können: nach was für einem Grundsatz ist diese Auswahl erfolgt? Hat man ein genaues Bild der deutschen Besetzung und der Internierungslager geben wollen? Oder hat man vor allem wirkungsvolle Zeugen gesucht? Warum beziehen sich alle Zeugenaussagen auf das Jahr 1944? Warum betreffen sie nur Mauthausen und Buchenwald, wo es doch zwanzig Internierungslager und zweihundert Kommandos gab? Man erkannte, dass sich unter den Verschickten eine gewisse Anzahl befand, die wegen Schwarzhandel und gemeinrechtlichen Vergehen interniert worden war. Warum gibt man nicht den genauen Hundertsatz davon an? Warum hat man keine Internierten dieser Art verhört? Man erklärt uns, dass die durch die Deutschen unter den Internierten ausgewählten Kapos für einen Hauptteil der Grausamkeiten verantwortlich sind. Warum ist kein Internierter, der diese Rolle übernommen hatte, vorgeladen worden? Jedermann kennt wenigstens einen davon in unserem Land und diese Sache hat genug Lärm hervorgerufen. Es gibt deren mehrere Hunderte. Die Geschichte der Lager war also keineswegs so klar und es gibt Dinge, die man lieber im Dunkeln lässt. Aber wenn man uns nicht alles sagt, was ist dann diese vorauserfundene Geschichte, was ist diese künstliche Auswahl wert? Wir haben ja von dieser vorgängigen Filtrierung der Zeugen Beweise. Wir fangen an, Beweise zu haben. Da ist für das Zusammenbringen der Zeugnisse ein Kriegsgefangener vor eine Untersuchungskommission geladen worden. Er hat erzählt, was ihm in seiner Gefangenschaft begegnet ist. Man hat ihm gedankt und ihm erklärt, dass man sein Zeugnis nicht verwenden werde, da es keinerlei Belastungsbestandteil gegen die Deutschen enthalte. Dort ist ein Verschickter ebenfalls ausgefragt worden. Er war in Mauthausen wie die Zeugen der Anklage. Er spricht von Mauthausen nicht in genau glei-
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cher Weise. Man hat ihn vorgeladen. Man hat sein Zeugnis zur Kenntnis genommen. Aber man hat sich dessen nicht bedient, ohne ihm zu erklären, warum nicht. Es ist klar, dass man sich nicht bemühte, gegenteilige Zeugenaussagen über diese Frage zu besitzen. Ich komme zu einem mindestens befremdlichen Umstand, und der gleicher Art ist. Er wird berichtet in einer Untersuchung der spanischen Wochenschrift Madrid und wurde mir ausserdem von Leuten, mit denen ich im Briefwechsel stehe, bestätigt. Warum sollten wir dieses Zeugnis ablehnen, da Herr Dubost dasjenige von Herrn Boix zulässt? Es handelt sich um das, von den Siegern zur Förderung eines gewissen öffentlichen Reiseverkehrs verfolgte Tarnungs- und Wirtschaftsunternehmen. Um die Einbildungskraft zu beeindrucken, hat man eine bestimmte Anzahl von Lagern in Museen verwandelt. Man hält so, mit Hülfe von Wachspuppen, nachgebildeten Gaskammern, Folterszenen, wie sie im Musée Grévin zusammengestellt werden, die Erinnerung an die von der Propaganda beschriebenen Greueltaten wach. Das schon ist allerhand. Aber da es sich oft fand, dass die Orte sich nicht zu einer Wiederaufrichtung hergaben, hat man die Maurerkelle in Gang gesetzt und wie im Kino vollständige Folterdemonstrationen an Orten erbaut, wo sie nie bestanden haben. Oder aber man hat, immer in der frommen Absicht, sie wahrscheinlicher zu machen, in Auschwitz und in Dachau zum Beispiel zusätzliche Verbrennungsöfen errichtet, zur Besänftigung der Gewissensregungen, die in den Gehirnen einiger Mathematiker hätten entstehen können. So wird man Geschichte schreiben: man ersieht daraus sogar, dass man sie erfinden kann! Das beweist, dass wir in der schwierigen Kunst der Propaganda viel Fortschritte gemacht haben. Wenn die Rasse der Geschichtsschreiber nicht zum Verschwinden verurteilt ist, wird es klug sein, ihnen allen eine harte archeologische Bildung zu geben.
Da ich nicht ein ebenso unerschrockener Geist bin wie die Mitglieder der französischen Abordnung, werde ich daraus nicht schliessen, dass es einen «Willen zur Fälschung» ge-
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geben hat: aber ich kann dem Leser nicht verheimlichen, dass kleine Tatbestände dieser Art mich ziemlich misstrauisch machen.
Die Anklage der französischen Abordnung ist umso zerbrechlicher, als sie uns das Recht gibt, Ergänzungszeugnisse vorzuschlagen. Denn wer den Weg wählt, durch die Aufzählung von Zeugnissen zu beweisen, kann nicht ablehnen, dass man zu dieser Aufzählung beiträgt. Und die Zeugen, die jeder von uns kennt, stellen für ihn bessere Gewährleistungen dar, als die Zeugen der amtlichen Auffassung. Die französische Abordnung hat sich vielleicht darüber nicht Rechenschaft abgelegt: aber ihre Art des Vorgehens lässt die Frage unbestimmt offen. Allerdings sind die aufrichtigen Zeugen, die jeder von uns hat treffen können, weit entfernt, so bestimmt zu sein, wie die amtlichen Zeugen: oder wenigstens waren sie weit erntfernt davon, es bei ihrem Austritt aus dem Lager zu sein. Denn es hat sich in diesem Punkt eine sehr interessante Erscheinung gezeigt. Die echten, ursprünglichen Zeugnisse, wie die Engländer sagen, die man Mitte 1945 hören konnte, haben sich später geändert. Anfangs haben die Verschickten erzählt, was sie gesehen hatten. Ein wenig später haben sie den Einfluss der Verschickungsliteratur erlitten und sprachen auf Grund der Bücher, die sie gelesen haben und auf Grund von Erzählungen von Kameraden, die fortschreitend an Stelle ihrer persönlichen Eindrücke traten. Im letzten Abschnitt schliesslich haben sie sich mehr oder weniger unbewusst eine nutzbringende Auffassung ihrer Gefangenschaft gebildet. Sie haben sich eine Seele von politischen Berufsinternierten gegeben. Und sie haben in ihren Erzählungen das, was sie gesehen hatten, ersetzt durch das, was zu sagen nützlich war. Eine kleine Zahl hat umgekehrt eine gegenteilige Entwicklung durchgemacht. Die Uebertreibungen der Spezialliteratur haben sie abgestossen. Sie haben dazu geneigt, den gegenteiligen Standpunkt davon einzunehmen. Und es kommt ihnen, nach vier Jahren Abstand, öfters vor, dass sie verkleinern, was sich in ihrer Erinnerung aufgezeichnet
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hatte. Aus Gewissenhaftigkeit, nichts als Genaues zu sagen. Oder aus einer Art Scham, dieses aussergewöhnliche Geschick erneut wachzurufen. Oder um nicht mit den andern verwechselt zu werden. Es ergeben sich daraus eine grosse Buntheit in den vertraulichen Mitteilungen und oft Widersprüche: denn man muss die Veränderungen hinzufügen, die die Erinnerungen je nach Familie, Beruf, erhaltenen oder abgebrochenen Beziehungen mit alten Kameraden, oder nach der leidenschaftlichen Färbung, die ihnen durch die eine oder andere politische Zugehörigkeit gegeben wird, erleiden. In dem Mass, in dem die Eindrücke des Verschickten gleich nach seiner Rückkehr und so viel wie möglich vor jeder Berührung mit der Zeugenaussage, haben festgehalten, sozusagen photographiert werden können, erhält man, im Gegensatz zu dem, was man in Nürnberg hat beweisen wollen, den Eindruck einer gewissen Mannigfaltigkeit.
Fügen wir schliesslich hinzu, dass nach dem Prozess mehr oder weniger ursprüngliche Zeugenaussagen erfolgt sind. Man hat besonders die Rolle freiwilliger Hilfskräfte kennengelernt, die einzelne Gefangene in den Lagern übernommen haben. Es wurde entdeckt, dass diese Gefangenen der Auswahl der Opfer nicht fern standen. Dass Protektionsposten und Sonderaufgaben unter verdächtigen Bedingungen vergeben wurden. Einzelne Zeugen des Prozesses selbst hatten schon im Laufe eines Kreuzverhöres eine mittelbare Teilnahme an Verbrechen, die in der Anklageakte aufgeführt werden, zugeben müssen. Und es hat sich seither gezeigt, dass diese Teilnahme oft verbreiteter und allgemeiner war als man glauben konnte. Die wahre Geschichte der Lager ist noch nicht geschrieben. Wir haben gehört, dass die arglose Frage: «Wie haben Sie sich daraus gezogen?» eine schwierige Frage war, auf die viele der Ueberlebenden nicht ohne Verwirrung antworten konnten. Was soll man schliesslich von einzelnen, kürzlich veröffentlichten Werken über die Lager denken? In dem Masse, in dem die Reihen der Widerstandskämpfer sich auflösen,
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entfernen sich ihre Wortträger von der amtlichen Wahrheit und drücken sich freier über ihre alten Lagerteilhaber aus. Man bemerkt, dass die Solidarität der Verschickten nur ein Propagandaschlagwort war. Sie gestehen sich jetzt selbst ein, dass die Dinge nicht so einfach lagen, wie man uns glauben machen wollte. Jede Partei macht die schwersten Vorbehalte über die Haltung ihrer Gegner. Und schliesslich stellt man fest, dass alle diese Beweisstücke über die deutschen Greueltaten mit grösster Vorsicht zu benützen sind, weil jeder nur für sich selbst redet. Dann platzt von Zeit zu Zeit in das allgemeine Stillschweigen eines dieser fürchterlichen Zeugnisse hinein, das man so lange wie möglich zurückhält, das man erstickt, das aber nachdenklich macht. Was ist wahr in diesen Jours Francs von Bradley, wo man die befreiten Verschickten eines rheinländischen Lagers sich eine Zeit lang einer solchen Trunkenheit von Foltereien, Metzeleien, blutigen Schmutzereien, einem solchen Krampf von Sadismus und Verrücktheit hingeben sieht, dass diese orgiastische Befreiung, dieser Wahnsinn von Bauchaufschlitzern, trotz allem was man einwenden kann, die Wage der Greueltaten plötzlich und unmittelbar auf die andere Seite zur Neigung bringt? Wenn all das wahr ist, wenn man dieser Geschichte Rechnung tragen muss, die jeden Tag vorkommt: wer kann dann sagen, dass das Urteil gesprochen ist? Wer kann sagen, dass wir die Wahrheit über die Lager Deutschlands wissen?
Wer darf sich, solange andere Prozesse nicht veröffentlicht worden sind — und ich denke hier an die Prozesse gegen die Mitglieder des SD, des Sicherheitsdienstes oder der Lagerkommandanten — und solange die Verteidigung nicht allen ihren Rechten gemäss, und mit allen ihren Beweisstücken gehört worden ist, rühmen, ein vollständiges und unparteiisches Urteil über die Konzentrationslager fällen zu können? Wenn man seine Zuflucht zu anderen Zeugnissen nimmt, als denjenigen, die durch unsere Propaganda beigeschafft worden sind, versteht man plötzlich die Gefährlichkeit gewisser Lücken in unserem Zeugenverhör.
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Man bemerkt, dass in der Darstellungsweise der Tatsachen, die uns dann gegeben wird, zufällige Elemente auftauchen, die wir zu Unrecht nicht ins Licht gerückt haben. Das wichtigste von allen ist die Rückwirkung, die die als Folge der Niederlage auftretende Verwirrung und Auflösung der Lagerdienste auf das Leben in den Lagern hatte. Die Bestimmungen, die für die Lager 1942 oder 1943 aufgestellt worden waren, wurden umgestürzt, die Lager waren plötzlich übervölkert und überschwemmt von Inhaftierten, die aus Gefängnissen, die man jetzt räumte, weggeführt wurden. Ohne Nahrungsmittel und Heilmittel. Der Willkür und dem Chaos und einem Hunger überlassen, der furchtbar wurde, da die Versorgungszufuhr im gleichen Augenblick aufhörte, wo die Inhaftierten herbeiströmten. In diesem Augenblick traten die Epidemien, das Massensterben, die Wildheit des Kampfes um das wenige, was an Nahrung in die Lager gelangte, in Erscheinung. In diesem Augenblick verschwanden oder verringerten sich auch die Kontrollen und konnte die Wut über die Niederlage, der Zorn über die Bombardierungen jene verbrecherischen Handlungen auslösen, die die durch den Wirrwarr geschaffenen schrecklichen Lebensbedingungen noch schrecklicher machten. Unter diesen Bedingungen fanden die amerikanischen Untersuchungsorgane die Lager vor: sie glaubten, dass diese Bedingungen die Regel seien. Sie hielten nicht darauf, weiteres darüber zu wissen.
Und trotzdem hatte die Regel bestanden. Die Lager waren etwas anderes gewesen. Bis zur Zeit der Landung wurden die Lager, versichert man uns, überwacht und geprüft. Sie durften nicht überbesetzt sein. Die Inhaftierten mussten in den Baracken vier Kubikmeter Luft auf den Einzelnen haben. Die Kranken wurden im Lazarett gepflegt, das an dem Ort, den man mir beschrieben hat, 50 bis 60 Personen aufnehmen konnte. Die Medikamente wurden dem Lager in genügender Menge geliefert, bis zu dem Bombardement, das die benachbarte Stadt zerstörte. Die Schwerkranken wurden in das Krankenhaus dieser selben Stadt gebracht.
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Die Inhaftierten hatten das Recht, Pakete zu empfangen: natürlich kam diese Möglichkeit bei ausländischen Inhaftierten nur selten zur Anwendung, da ihre Familie ihre Anschrift nicht kannte. Wenn aber ihre Inhaftsetzung ihrer Familie mitgeteilt war, konnten sie Pakete in Empfang nehmen wie die deutschen Inhaftierten. Die Tuberkulosekranken wurden abgesondert: man konnte denjenigen, die unheilbar waren, nur mit der Ermächtigung des Zentraldienstes des Gaues Spritzen verabreichen. Und in dem Lager, um das es sich handelt, wurde diese Ermächtigung nur ein einziges Mal gegeben. Beim Morgenappell hatten die Inhaftierten das Recht, sich krank zu melden und sich untersuchen zu lassen. Es war verboten, die Verschickten zu schlagen. Und mehrere SS-Leute wurden degradiert wegen Fusstritten. Der Kommandant des Lagers musste einen monatlichen Bericht erstellen, der nach Berlin geschickt und einer sehr strengen Prüfung unterzogen wurde. Rechtlich war das Lager einem Gefängnis gleichgestellt: d. h. dass die Verschickten wie Angeschuldigte behandelt wurden, deren Prozess während dieser Zeit vor den Militärgerichten in dem Land, in dem man sie verhaftet hatte, anhängig war. Wenn dieses in ihrer Abwesenheit gefasste Urteil gesprochen war, wurde es ihnen, wenn es eine Gefangensetzung bedeutete, mitgeteilt. Am Ende ihrer Strafe wurden diese Inhaftierten in Freiheit gesetzt und es soll tatsächlich Fälle gegeben haben, wo Verschickte befreit und in ihr Land zurückgeschickt worden sind, nachdem sie die Verpflichtung unterschrieben hatten, keine Aussagen über ihr Lager zu machen. Umgekehrt wurde das Urteil nicht mitgeteilt, wenn das Militärgericht ein Todesurteil fällte. Die Verurteilung wurde ordnungsgemäss eingetragen in die Archive des Lagers des SS Gaues. Und der Verurteilte wurde durch eine Einspritzung von Phenol, die man ihm als eine Impfung hinstellte, hingerichtet. Während des Jahres 1944 gab es durchschnittlich 600 Hinrichtungen im Monat auf 15.000 Inhaftierte: in diesem Zeitraum sollen sich die durch Krankheit, Epidemien und Schwäche Gestorbenen um 200 im Mo-
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nat erhöht haben. Sie wurden viel zahlreicher von Anfang 1945 an, aus den Gründen, die oben angeführt worden sind und die eine vollständige Aenderung der Lebensbedingungen des Lagers mit sich brachten, in deren Gefolge eine Typhusepidemie ausbrach. Diese Beschreibung gilt für das Lager von Belsen bei Bremen, das ein Lager der zweiten Kategorie (wie Dachau und Sachsenhausen) war. Es ist wenig wahrscheinlich, dass man einen Widerhall davon in dem Protokoll des Prozesses von Belsen findet, wo die Verteidigung keine Zeugen zu Gehör bringen konnte, weil die einen Angeklagte waren, denen zu glauben man ablehnte, und die anderen Verborgene, die es nicht eilig hatten, sich zu zeigen. Man findet das Bild davon auch nicht in dem, von den Amerikanern Belsen gewidmeten Film, der Ende 1945 mit SS-Leuten gedreht wurde, die genügend abgezehrt waren, um in den Augen der Oeffentlichkeit vortreffliche Verschickte abzugeben.
Wird man dieser Berichtigung vorwerfen, nur für einen vereinzelten Fall zu gelten? Dieser Einwurf ist gültig. Ich behaupte nichts anderes zu sagen, als was ich gefunden habe. Aber es bestehen Vermutungen für andere Fälle. Es bestehen Beweisstücke, die wir nicht hätten übersehen dürfen und die zu Vermutung Anlass geben.
Das während der Besetzung heimlich durch die jüdischen Nationalisten vervielfältigte Bulletin ist das einzige geheime Organ der Resistance, das einige zuverlässige Angaben über die Verschickungslager enthält. Diese Angaben waren für die Familien bestimmt. Es wird natürlich nicht gesagt, wie man sie sich verschaffte. Aber es scheint, dass man ihnen eine gewisse Glaubwürdigkeit einräumen kann, auf Grund ihrer Bestimmung selbst. Folgendes kann man in «Shem 8», Juli 1944, Seite 78 uff. lesen: «Auskünfte über die Verschickungslager. Wir geben unten Auskünfte wieder, die uns letzten März über die Lager von Schlesien und Polen zugekommen sind, nach denen ein Grossteil der in Frankreich von den französischen und deutschen Behörden festgenommenen Juden geleitet worden ist ... Myslowitz, Schacht
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Hans .... Die Lebensbedingungen in diesem Lager sind katastrophal. Die Sterblichkeit ist bestürzend . . . Kattowitz-Stadt Nr. 2 ... Die Nahrung ist leidlich und entspricht der unter den Arbeitern der Umgegend üblichen. Einige Handwerker arbeiten auf ihrem Beruf. Einige dieser letzteren sind ermächtigt, Briefe zu schreiben und zu empfangen. Die Frauen sind mit häuslichen Arbeiten im Lager selbst und in der Küche bei der Vorbereitung der Nahrung beschäftigt. Im allgemeinen sind die Lebensbedingungen in diesem Lager erträglich . . . Lager von Brieg bei Breslau . . . Die Nahrung ist reichlich, aber ohne Fett. Die Behandlung durch die Wachmannschaft ist nicht schlecht . . . Beuthen-Gleiwitz . . . Die Frauen führen leichte Hilfsarbeiten aus. Sie bereiten die Nahrung der fahrenden Küchen vor . . . Gebiet Myslowitz-Chrzanow-Trzebinia . . . Alle Arten Handwerker arbeiten hier auf ihrem Beruf. Die Wache ist sehr streng. Sie wird durch Einheiten der regulären Armee gebildet. Nichtsdestoweniger sind die Beziehungen zwischen den Aufsehern und den Internierten im allgemeinen gut . . . Gebiet Kattowitz-Birkenau-Wadowicz . . . Das Leben in diesen Lagern ist erträglich, in Anbetracht der Nähe der nichtjüdischen Arbeitslager und örtlichen Gemeinschaftsarbeit. Diese Arbeit besteht im Bau von Strassen, Brücken und Häusern in den Städten. Man bevorzugt hier Handwerker. Die Moral unter den Verschickten ist im allgemeinen gut und sie haben Vertrauen in die Zukunft . . . Neisse . . . Die Arbeit ist sehr hart und mühsam, die Nahrung ungenügend. Die Unterbringung der Inhaftierten ist eines menschlichen Wesens unwürdig . . . Mehrere Fälle von Selbstmord sind vorgekommen . . . Lager Oberlangen-Bielau . . . Die Behandlung durch die Vorgesetzten der Wache ist gut. Aber die Ueberwachung während der Arbeit ist sehr streng . . . Waldenburg in Schlesien . . . Die Existenzbedingungen sind sehr schwer . . . Theresienstadt . . . Früher eine kleine slowakische Stadt von 7000—8000 Einwohnern, zählt heute annähernd 80.000. Dieses plötzliche Anwachsen hat seinen Grund in der Verschickung von 30.000—40.000 Israeliten,
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die diesen Flecken wieder ganz besiedelt und aufgebaut haben». Offensichtlich muss man sich hier der gegenteiligen Zeugnisse erinnern, die von der sowjetischen Abordnung vorgelegt wurden und im besonderen desjenigen, das Treblinka als Grundlage der Ausrottung beschreibt, wo die Juden sofort nach ihrer Ankunft in einem künstlichen Bahnhof, der die Hinrichtungseinrichtungen verbarg, in Massen hingerichtet wurden. Man sieht so den Unterschied der Behandlung zwischen westlichen und mitteleuropäischen Juden.
Die Zeitgeschichte des «Shem 8» fährt wie folgt fort: «Auskünfte haben gesammelt werden können über die Kinder in niederem Alter, von zwei bis fünf Jahren, hauptsächlich der Mädchen. Mehr als 2000 dieser Kinder sind bei Bauern untergebracht, zur Hauptsache bei Bauernfamilien in Ostpreussen. Einige genaue und vollständige Anschriften der letzteren werden später mitgeteilt. Das beharrliche (noch nicht nachgeprüfte) Gerücht geht um, dass in Lauenburg in Pommern wie in der Grenzmark israelitische Knaben im Alter von fünf bis sechs Jahren sich in der Hitlerjugend befinden. Eine sehr grosse Zahl von Säuglingen und Kleinkindern israelitischer Eltern im Alter von weniger als zwei Jahren sind in Berlin selbst und in der Umgegend dieser Stadt in verschiedenen Krippen und zahlreichen Kinderbewahrungsanstalten verteilt. Sie werden dort immer durch das DRK (Deutsches Rotes Kreuz) und die NSVW (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) wie Kinder und gleichzeitig mit den Kindern von Eltern, die in den Luftbombardementen verunglückt oder umgekommen sind, behandelt und im allgemeinen als solche unter die Waisen aufgenommen. Die von den Zentralbehörden amtlich bewilligte Freilassung eines Verschickten wird im allgemeinen von den Untergeordneten an Ort und Stelle verhindert».
Ich beanspruche nicht, hier irgend ein allgemeines Urteil über die Bedingungen zu fällen, die den Verschickten auferlegt waren. Ich fälle auch keines über die Glaubwürdigkeit dieser Zeugnisse, mit Ausnahme ihrer materiellen Glaubwürdigkeit: sie verlangen ausgeglichen zu werden, wie alle
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Zeugnisse. Ich bedaure nur, da es einem Einzelnen möglich ist, sich solche Auskünfte zu verschaffen, dass keine ähnliche Aussage in den Akten der französischen Abordnung enthalten ist, oder dass wenigstens diese Tatsachen, zu denen man leicht gelangen kann, nicht Gegenstand irgendeiner Anspielung gewesen sind. Das ist umso bedauerlicher, als der Prozess sich in Gegenwart der deutschen Oeffentlichkeit und vor den Mitgliedern der deutschen Verteidigung abspielte, und als in ihrem Land ein Grundsatz, der vom Nationalsozialismus selbst geachtet wurde, es dem Staatsanwalt zur Pflicht macht, Entlastungstatbestände, von denen er Kenntnis erhalten konnte, von sich aus zu erwähnen. Wir sehen heute mit einigem Erstaunen, wie die amerikanische Militärregierung Ilse Koch eine Strafherabsetzung einräumt, die unsere Zeitungen als skandalös bezeichnen. Vielleicht beginnt heute die amerikanische Regierung, über die Konzentrationslager besser unterrichtet und anderseits nicht mehr so sicher, dass sie ein Interesse hat, die Deutschen als Ungeheuer erscheinen zu lassen, die Uebertreibungen ihrer eigenen Propaganda zu erkennen.
Würden wir nicht gut tun, eine Berichtigung unserer amtlichen Haltung ins Auge zu fassen, die die Nähe des Krieges und der Kriegsleiden zu schematisch gemacht hat? Wir wissen alle, dass viele Verschickte gestorben sind ohne umgebracht worden zu sein, sondern einfach im Gefolge des Wirrwarrs, der Ueberfüllung und der fürchterlichen gesundheitlichen Zustände dieser letzten Monate. Es bedeutet keine Beleidigung ihrer Erinnerung, wenn man das offen zugibt. Die Franzosen, die sich über die letzten Augenblicke derjenigen erkundigt haben, die sie in der Gefangenschaft verloren, werden beim Lesen dieser Zeilen sicherlich denken, dass der Bericht, der mir über Belsen gemacht worden ist, nichts Unglaubwürdiges enthält. Warum also in einer planmässigen Schreckensvorstellung leben? Wohlverstanden, es gab andere Lager. Es gab Maidanek, Auschwitz, Treblinka. Aber wie viele Franzosen waren in Auschwitz, in Treblinka? Wir werden sogleich davon sprechen. Es gab auch, und ich
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vergesse es nicht, die fürchterlichen Ueberführungsbedingungen der Verschickten. Aber auch diese wurden nicht bei allen angewandt. Gewisse Transporte waren dramatisch. Aber viele waren es nicht. Es gab die medizinischen Versuche. Das ist einer der Punkte, über die es am wichtigsten wäre, die von den Deutschen abgegebenen Erklärungen zu hören. Stimmt es, dass, wie man im Prozess gesagt hat, diese Versuche niemals von der Luftwaffe verlangt worden sind, aus dem Grund, weil sie von ihr schon an freiwilligen deutschen Soldaten angestellt worden waren? Stimmt es, wie einzelne Leute mir gegenüber behauptet haben, dass der Vertrag, den man jenen Verschickten vorschlug, die zustimmten, diese Versuche an sich erproben zu lassen, wirklich eingehalten wurde und dass die Verschickten, die sie überlebt hatten, in Freiheit gesetzt wurden? Man müsste sie dann zeigen: in einer solchen Angelegenheit ist diese Art Beweis der einzige, der ohne Einrede bleibt. Welches ist schliesslich der Hundertsatz der französischen Verschickten, die Gegenstand medizinischer Versuche waren? Diese Zahl ist niemals beigebracht worden. Es ist vielleicht schwierig, sie beizubringen. Aber selbst eine sehr allgemeine Auskunft wäre nützlich. Wären solche Feststellungen, ohne Parteilichkeit und ohne propagandistische Nebenabsicht nicht der ganzen Welt und unserm Land im besonderen nützlich? Würden wir nicht bessere Gestalt machen in all dem, wenn unsere Anklagerede gewissenhaft und mit Mässigung Leiden bekannt gegeben hätte, die niemand bestreitet und die jedermann zu achten bereit ist, wenn sie nicht von Hass begleitet sind? Wäre das nicht wertvoller gewesen, als der Gegenuntersuchung einer internationalen Kommission ausgesetzt zu sein, die wie in Belgien nach dem ersten Krieg, beauftragt ist, die Lücken unserer Anklage zu beheben?
Man muss es wiederholen, dass die Zeit noch nicht gekommen ist, die Geschichte dieser Ereignisse zu schreiben. Und ich fasse dieses kleine Buch durchaus nicht als einen Beitrag, so bescheiden er auch sei, zu dieser künftigen Arbeit auf. Ich bringe keineswegs Beweisstücke. Ich weiss nicht mehr
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als Jedermann. Ich habe lediglich die Ueberlegungen niedergeschrieben, die mir das Lesen des Prozesses von Nürnberg eingab. Ein wenig in der Art jener guten Leute von ehemals, die sich naiv einbildeten, dass ihre Meinung über die Verfassungsurkunde oder über das Erstgeburtsrecht die Oeffentlichkeit interessieren könnte. Es drängte mich, es zu schreiben: das ist meine einzige Entschuldigung für diese Unbescheidenheit. Aber schliesslich handelt es sich in dieser Prüfung des dritten und vierten Teiles der Anklageakte um eine Arbeit, die zu machen man mich ehemals ein wenig gelehrt hat: es ist im ganzen eine Zeugniskritik. Ich habe sie nicht anders geführt, als wie ich die gleiche Untersuchung über einen geschichtlichen Tatbestand geführt hätte. Mit denjenigen Verfahrensweisen, die man mich in der Kritik gelehrt hat, und auf denen die Arbeiten der Gelehrten beruhen, deren bescheidener Kollege ich ehemals gewesen bin. Es ist ernst, dass sie so reichlich sein kann. Es ist ernst, dass die französische Abordnung in ihren Anklagen alles so durcheinander mischte. Dass sie, was mit Gewissheit bewiesen werden konnte, durch parteiische Behauptungen, durch gehässige Aussagen, durch unbesonnene Verallgemeinerungen blosstellte. Es ist ernst, dass sie sich weigerte, den Umständen, dem geschichtlichen Zusammenhang Rechnung zu tragen. Dass sie die Tatbestände herauslöste ohne zu sagen, was vorher geschehen war und was sich gleichzeitig zutrug. Es ist ernst, dass sie das Wort nur Zeugen gab, von denen man sich fragen kann, ob sie ein Interesse haben an der Feststellung der Wahrheit oder an der Weiterdauer der Propaganda. Es ist ernst, dass sie die Verfahrensweisen einer öffentlichen Versammlung angenommen und ein Verfahren angewendet hat, das an sich ungeeignet ist, den Vorbedacht zur Ausrottung zu beweisen, auf den man die ganze Anklage gründet. Es ist ernst, dass sie Menschenleben gefordert hat, indem sie sich auf einzelne Tatsachen stützte, für die nur die örtlichen Kommandanten verantwortlich waren und die auf einer Front von so grosser Ausdehnung nicht überwacht werden können. Es ist sicherlich nicht er-
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staunlich, aber es ist wenig ehrenhaft für unser Land, dass man in dieser Anklagerede solche Sätze wie die lesen kann, um die Haltung Deutschlands gegenüber unseren Gefangenen zusammenzufassen: «Deutschland hat die unmenschliche Behandlung vervielfacht, in der Absicht, die Menschen, die es gefangen hielt, zu entwürdigen, die Soldaten waren und sich im Vertrauen auf den Sinn für militärische Ehre der Armee, der sie sich übergaben, ausgeliefert hatten». Oder dass man dazu kommt, Anordnungen über Saboteure als Gemeinverbrechen hinzustellen, in Bezug auf welche man genau bestimmt: «Dieser Paragraph kommt zur Anwendung gegenüber Gruppen der Britischen Armee ohne Uniform oder in deutscher Uniform». Es ist wenig ehrenhaft, dass unsere Anklage den Eindruck gemacht hat, ständig eine unehrliche Anklage zu sein. Und es ist nicht verwunderlich, dass schliesslich der Präsident sich weigerte, sie länger anzuhören. Und dass ein französischer Richter, der beauftragt ist, im Namen unseres Landes zu sprechen, sich in einem der grössten Prozesse der Geschichte, als ein das Recht missbrauchender Schwätzer unterbrechen lassen muss und auf diesen Keulenschlag keine andere Antwort findet als die klägliche Versicherung, «dass er nicht auf einen solchen Eingriff gefasst war».
Ich wiederhole, dass das nicht zu dem Schluss berechtigt, dass die Deutschen keine Handlungen gegen die Kriegsgesetze begangen haben. Aber es gestattet zum allerwenigsten zu sagen, dass eine so schlechtgläubig geführte Untersuchung ganz und in allen Punkten neu gemacht werden muss: in Erwartung des Ergebnisses dieser Untersuchung, die öffentlich, vollständig und kontradiktorisch sein muss, ist es unmöglich, auf unsere Rechnung zu nehmen, was über diesen Gegenstand von der französischen Abordnung gesagt worden ist. Und wir haben die Pflicht, öffentlich zur Kenntnis zu bringen, das eine gewisse Anzahl Leute unseres Landes die gegenwärtige Untersuchung nicht anerkennen und das Recht verlangen, ihr Urteil aufzuschieben.
In dem Masse, in dem die deutsche Armee Handlungen
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gegen die Kriegsgesetze begangen hat, verdammen wir diese Handlungen und die Menschen, die dafür verantwortlich sind. Aber unter der Bedingung, dass man sie beibringe mit den Umständen, die sie begleitet haben. Dass man die dafür Verantwortlichen ohne Parteigeist suche. Und dass solche Handlungen bei allen Kriegführenden verurteilt werden, wer diese immer seien. Wir machen uns auf diesem Gebiet die zwei folgenden Bemerkungen der Verteidigung zu eigen. Die eine ist die Erklärung Dr. Babels, ausgedrückt in den folgenden Worten, und die, wie wir glauben, von jedermann in Europa, der guten Glaubens ist, angenommen werden können: «Dieser Krieg hat mir so viel Leid und Unglück gebracht, dass ich keinerlei Grund habe, irgend jemanden in Schutz zu nehmen oder zu verteidigen, der schuldig oder mitschuldig gewesen ist an diesem persönlichen Unglück und an dem Unglück, das über unser ganzes Volk hereingebrochen ist. Ich werde auch nicht versuchen, einer solchen Person dazu zu verhelfen, einer gerechten Strafe zu entgehen. Ich bemühe mich einfach, dem Gerichtshof bei der Erforschung der Wahrheit zu helfen ...» Die anandere ist nicht weniger ergreifend. Sie ist vom gleichen Advokat so ausgesprochen worden. Und es ist, glauben wir, für einen gerecht denkenden Menschen ebenfalls unmöglich, ihr nicht zuzustimmen: «In vielen Fällen sind Handlungen, die man den deutschen Truppen zur Last gelegt hat, durch die Haltung der Zivilbevölkerung hervorgerufen worden. Und die Handlungen gegen das Völkerrecht werden, wenn sie sich gegen die Deutschen richten, nicht auf gleiche Weise beurteilt, wie die Verfehlungen, die man Angehörigen der deutschen Armee zur Last legt».
Es ist insbesondere nicht gerecht, vorzugeben, das Verhalten der deutschen Armee in den Ländern des Westens darzustellen, ohne die Bedingungen der Besetzung zu beschreiben, die ihr durch die Politik der Alliierten aufgezwungen worden sind. Die Entstehung und Entwicklung der Widerstandsgruppen, die von unverantwortlichen Stellen befohlenen Attentate, die jüdische Propaganda und die kom-
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munistische Tätigkeit, schliesslich die Organisation der Freischärler-Banden, haben von Jahr zu Jahr tiefgreifend den Charakter der Verteidigungsmassnahmen verändert, die die deutsche Armee diesen Unternehmen hat entgegenstellen müssen. Von ihrer Seite haben die Deutschen diese Lage ausserordentlich verschlimmert durch unangebrachte Vergeltungsmassnahmen oder durch die unsinnige Aushebung der Arbeiter. Aber welches auch immer der deutsche Anteil an der Verantwortung auf diesem Gebiet sein mag, so darf man doch nicht vergessen, dass ihre Gegner sich zuerst in eine Lage versetzten, in der sie nicht mehr das Recht hatten, sich auf das Völkerrecht zu berufen. Die Lehre des deutschen Generalstabes über diesen Gegenstand ist nicht neuerungssüchtig: sie ist 1870 festgelegt worden. Sie hat sich seither nicht geändert. Sie ist unerbittlich, aber gesund. Sie verleiht die Eigenschaft von Kämpfenden allein den Truppen in Uniform. Sie verweigert sie jedermann, der sich nicht durch das Tragen dieser Uniform als Kämpfender zu erkennen gibt. Diese Lehre ist unangreifbar. Die Kriegsgesetze haben zum Gegenstand, um die Kämpfenden einen geschlossenen Kampfplatz zu schaffen. Sie schützen diejenigen, die zusehen, weil sie nicht anderswo haben sein können. Und diejenigen, die die Verwundeten auflesen. Aber vom Augenblick an, wo einer dieser Zuschauer ein Gewehr ergreift und unehrlicherweise aus dem Fenster auf denjenigen schiesst, der sich ehrlich auf diesem Kampfplatz schlägt, stellt er sich ausserhalb der Kriegsgesetze und infolgedessen ausserhalb des Schutzes, den die Kriegsrechte den Kämpfenden und den Nichtkämpfenden verleihen. Die Freischärler und ihre Hilfskräfte, welches immer ihr Mut und die militärische Korrektheit ist, mit denen sie sich schlagen, sind und können vom internationalen Gesichtspunkt aus nichts anderes als unehrliche Gegner, an den Zugängen zum Kampfplatz verborgene Betrüger sein, die für sich selbst nicht den Schutz der Gesetze beanspruchen können, die auf dem Kampfplatz gelten. Und die gänzlich in der Gnade des Siegers sind, wenn sie sich gefangen nehmen lassen. Jeder
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Freischärler, jeder freischärlerische Helfershelfer oder Mitschuldige befindet sich daher ausserhalb des Völkerrechts: bei genauer Anwendung des internationalen Gesetzes ist jeder Freischärler oder freischärlerische Helfershelfer und Mitschuldige, wenn er ergriffen wird, mit Frist zum Tode verurteilt. Diese Regel ist hart: aber die jüngste Erfahrung beweist, dass ihre genaue Beobachtung die einzige Gewährleistung für die Zivilbevölkerung darstellt. Die Leute, die die Verantwortung auf sich genommen haben, den Krieg zu verderben, indem sie zu solchen Verfahrensweisen griffen, haben eine furchtbare Verantwortung auf sich genommen. Nicht nur gegenüber den Leuten, die sie so dem Tode aussetzten, sondern auch gegenüber der Zivilbevölkerung, der sie so jeden Schutz entzogen. Man kann nicht sagen, dass diese Leute nicht unterrichtet gewesen sind. Die Lehre des deutschen Generalstabes ist während dieses Krieges ständig in Erinnerung gerufen worden. Es ist unzulässig, zu versichern, dass die Erwähnung genüge, man betrachte als kämpfende Truppe eine gewisse Anzahl von Zivilpersonen, die mit Armbinden versehen oder nicht versehen sind. Denn solche Abmachungen haben nur dann Wert, wenn sie von beiden Seiten anerkannt sind. Als die Deutschen einen Wehrwolf bildeten, um aus Waldecken auf unsere Besetzungstruppen zu schiessen, erklärten wir ihnen deutlich, dass die Angehörigen ihres Wehrwolfes, wenn man sie aufgreife, erschossen würden. Unsere Freischärler sind nur Freischärler: der Umstand, dass sie in der Tasche die Karte einer «fortschrittlichen» Partei tragen, ändert nichts an ihrer Eigenschaft.
Diese Feststellung löscht die wilden Vergeltungsmassnahmen nicht aus, die von einzelnen deutschen Einheiten verübt worden sind. Aber sie ändert deren Charakter. Das alliierte Oberkommando hat bei der Annäherung der Landung vorgegeben, dass es alle Länder Westeuropas in den Zustand einer Dauererhebung versetzen werde. Keine deutsche Truppe, versicherte es, könne anders vorrücken als inmitten von Fallen. Alles werde unter ihren Schritten
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Wolfsgrube und Mine sein. Jedes Gehölz berge Freischärler. Jeder Schober sei eine Bedrohung. Jede Wegbiegung bereite eine Ueberraschung vor. Jede Gemeindebehörde rühmt sich heute, die Aufständischen mit Lebensmitteln versehen, sie verborgen, sie unterstützt zu haben. Wir sind sehr unklug. Denn solche Erklärungen verkleinern, wenn man zu ihnen stehen muss, die Verantwortlichkeit der deutschen Kommandanten. Wir können diese anklagen, den Begriff des «freischärlerischen Mitschuldigen» gesetzwidrig erweitert und das meist in der Gewalttätigkeit der Handlung und willkürlich und ohne Beweise getan zu haben. Aber das ist etwas ganz anderes als die Anklage unseres Staatsanwaltes. Es gibt keinen «Ausrottungswillen» in diesen Gewalttätigkeiten des Rückzuges. Es gibt keinen «höheren Befehl» als die Weiterdauer einer rechtlich unangreifbaren Lehre. Es gibt Verantwortlichkeiten. Aber sie liegen bei der Stufe des örtlichen Kommandanten. Uebrigens kann mich nichts hindern, zu schreiben, dass sie in all diesen Fällen geteilt werden von den Herausforderern. Es gibt nicht nur eine Bande von Tieren, jeder Gewalt über sich selbst verlustig, die das Feuer an die Kirche von Oradour gelegt hat: es gibt auch den Mann, der am Londoner Rundfunk sprach und der heute über die Gräber spricht.
Es gibt Kriegsverbrechen, die gewiss unbestreitbar sind, und die von ihren Umständen losgelöst werden können, oder durch die Umstände nicht entschuldigt werden. Sie sind unendlich weniger zahlreich als die französische Abordnung gesagt hat. Wenn in Baignes, zur Zeit der Offensive Rundstedt, der Kommandant einer Panzergruppe hundertneunundzwanzig Amerikaner auf einem Feld mit erhobenen Armen umzingeln und erschiessen lässt, ist das ein kennzeichnendes Kriegsverbrechen in dem Masse, als die Ereignisse sich genau so zugetragen haben, wie man sie beschreibt. Wenn im Gefolge eines gemeinsamen Ausbruches fünfzig englische Fliegeroffiziere, die im Lager von Sagan gefangen waren, ohne Urteil und auf blosse Bezeichnung erschossen werden, ist das ebenfalls ein unbestreitbares, of-
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fensichtliches Kriegsverbrechen und eine völlig klare Verletzung der internationalen Abkommen (etwas anderes ist es, zu wissen, ob eine Verantwortlichkeit Goerings in dieser Angelegenheit besteht). Gleiches kann man von den Kollektivvergeltungsmassnahmen und der Einäscherung von Dörfern sagen, aber unter der Bedingung, ausdrücklich zu erwähnen, dass diese Verurteilung für jede Kollektivvergeltungsmassnahme und für jede Dorfeinäscherung gilt, und dass die deswegen verfolgten deutschen Offiziere mit den gleichen Strafen bestraft werden wie die französischen Offiziere, die für entsprechende Handlungen vor und nach diesem Kriege in Indochina verantwortlich sind: denn warum sollte man die Einäscherung von Backsteinbauten ein Verbrechen und die Einäscherung von Bambus-Dörfern eine kleine Sünde nennen? Aber es geht aus der Anklage selbst hervor, dass die Zahl solcher unbestreitbarer Kriegsverbrechen klein ist. Und dass man, wenn man sich die Mühe nimmt, einige von ihnen zu untersuchen, bemerkt, dass dafür keineswegs, wie man uns hat weis machen wollen, das deutsche Oberkommando verantwortlich ist. Sondern dass die Verantwortung nur bei den Einheitsführern liegt, die kein kaltes Blut zu bewahren und keine Mannszucht aufrecht zu erhalten vermochten. Und im übrigen fast immer bei örtlichen Kräften der Resistance als den Herausforderern. Fügen wir hinzu, dass wenigstens einige dieser Handlungen Gegenstand von Untersuchungen und Bestrafungen seitens des deutschen Oberkommandos selbst gewesen sind. Es ist auf jeden Fall nicht ehrlich, sie, damit sie zahlreich erscheinen, durcheinander mit anderen, viel schwieriger zu beurteilenden Handlungen vorzubringen, mit Ermordungen von Maquisarden ohne Urteil und sogar von Gewalttätigkeiten begleitet; mit Hinrichtungen von Saboteuren, deren Gesetzlichkeit mehr oder weniger bestreitbar ist; oder mit Lynchungen von Fliegern, die die Wut der Bevölkerung genügsam erklärlich macht.
Es ist hier übrigens unmöglich, den Rahmen des Prozesses nicht zu überschreiten. Wenn die Deutschen Verbrechen
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begangen haben, sind die Leute, die die Greueltaten der Befreiung gedeckt und veranlasst haben, nicht dazu berufen, sich als Richter einzusetzen. Denn wenn es traurig ist, die Liste der als verbrecherisch erklärten Handlungen zu lesen, gegen die die französische Abordnung Klage erhebt, ist es nicht weniger traurig, sich zu sagen, dass man jedem Mord und jeder Vergewaltigung, jeder Folterung, die man der deutschen Armee auf dem Rückzug vorwirft: Morde, Vergewaltigungen und Folterungen gegenüberstellen kann, die von den Freischärlern bei dem, was sie ihren Sieg nannten, begangen worden sind. Gruppen von Maquisarden sind ohne Urteil niedergemacht und vor der Hinrichtung gefoltert worden: ja, aber Soldaten sind unter den gleichen Umständen abgeschlachtet und gequält worden, im Vercors und der Gegend von Limoges, in der Gegend von Périgueux, in der Gegend von Toulouse. Unschuldige sind gehängt, ihre Leichen mit Messerstichen gespickt worden in Trébeurden in der Bretagne. Fünfunddreissig Juden sind ohne Grund in Saint-Amand-Montroud erschossen worden: aber nicht nur in Trébeurden, sondern überall, in zwanzig, dreissig Dörfern sind andere Unschuldige, weil sie vor dem Krieg Rechtsparteien angehört hatten, in ihren Häusern mit Maschinenpistolenschüssen von «Patrioten» niedergestreckt worden, sind ihre Leichen verstümmelt, sind ihnen die Augen ausgestochen, die Ohren abgeschnitten, die Geschlechtsteile ausgerissen worden. Nicht fünfunddreissig Leute, sondern Tausende, sind von «Widerstandsangehörigen» ohne Grund ermordet worden. «Zwei Frauen», sagt man uns, «wurden in Crest vergewaltigt. Drei Frauen wurden in Saillans vergewaltigt . . . Perraud, Lucie, 21 Jahre alt, wurde durch einen deutschen Soldaten russischer Herkunft vergewaltigt . . . Vergewaltigungen, Plünderungen in der Gegend von Saint-Donat . . . ein Zivilist wird in seinem Weinberg getötet . . . Junge Leute, die mit Mädchen spazieren gingen, wurden auf der Strasse getötet . . . Kleine Knaben wurden gefangen genommen, weil sie angesichts der Deutschen die Flucht ergriffen hatten . . . keiner gehörte der Resistance an ...
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