Bézillon, André, 18 Jahre alt, dessen Bruder Maquisangehöriger war, wurde schrecklich verstümmelt, Nase und Zunge abgeschnitten ...» Erinnern Euch diese Sätze des Staatsanwaltes der Regierung de Gaulle an nichts? Wie viele Frauen wurden vergewaltigt in den Hauptorten der durch die Ankunft der «Maquis» in Schrecken versetzten Landesteile? Wie viele junge Leute, die auf der Strasse spazierten (ich weiss sogar von einem Mädchen, dass bei Limoges am Tag seiner Hochzeit in seinem Hochzeitskleid niedergeschlagen wurde), wie viele, von denen man nicht sagen kann, dass sie weder der Miliz, noch der L. V. F., noch sonst irgendetwas angehörten? Wie viele Bézillon André, 18 Jahre alt, haben für ihren Bruder gezahlt, ermordet wie er, verstümmelt wie er? Ihr könnt versichert sein, wenn man im Rennen nach den Greueltaten die Rechnung aufstellt, werden wir nur um eine Haupteslänge verlieren. Wenn man den Vertreter der französischen Abordnung das Schicksal der Familie Maujean in Tavaux im Departement Aisne in Erinnerung rufen hört, die Mutter vor den Augen ihrer fünf Kinder getötet, das Haus verbrannt, die Leiche der Mutter mit Benzin übergossen, die Kinder in den Keller eingesperrt und in letzter Minute von den Nachbarn gerettet: wie soll man nicht an das Blutbad von Voiron denken, wo, ich weiss nicht was für Anhänger des Patriotismus es für nötig erachteten, ihren Verrat an zwei Kindern von zwei und vier Jahren zu sühnen? Wenn man uns den Tod des Kommandanten Madeline enthüllt, mit dem Ochsenziemer geschlagen, die Nägel ausgerissen, gezwungen mit nackten Füssen auf Reissnägeln zu laufen, mit Zigaretten gebrannt: dann ist es unmöglich, nicht sogleich die fast gleiche Marter des Vertreters der Action Française bei Toulouse heraufzubeschwören, den man vier Wochen lang den Todeskampf kämpfen liess, mit gebrochenen Gliedern, überall offenen Wunden, in die man Benzin goss, das man anzündete, und Säuren, um ihn zum Schreien zu bringen. Oder der Tod des Pfarrers von Tautavel in der Gegend von Perpignan, der so gefoltert wurde, dass am Morgen seiner Hinrichtung sein Strohsack von Blut getränkt
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und dessen Tod so fürchterlich war, dass er während mehreren Monaten abergläubische Gebräuche wieder erweckte, die man seit Jahrhunderten für überwunden glaubte. Eine Bande von Mongolen hat in Presles bei Nizza einen kleinen Knaben an das Tor einer Scheune gekreuzigt: bei Annemasse haben «Patrioten» einen Mann an den Boden gekreuzigt, nachdem sie ihm die Augen ausgestochen hatten. Herr Dommergues, Professor in Besançon, bezeugt, dass er während seines Verhörs durch die Gestapo mit Ochsenziemerschlägen misshandelt wurde, dass im Nebenraum eine gefolterte Frau Schreie ausstiess, dass er einen Kameraden hängen gesehen hatte, mit einem Gewicht an jedem Fuss, und dass ein anderer ausgestochene Augen hatte: aber wir müssen zu unserer Schande gestehen, dass ähnliche Dinge während zwei Monaten in einer grossen Zahl von gaullistischen Gefängnissen im Süden Frankreichs und in Savoyen vorgekommen sind, wo man jede Nacht die Schreie der gefolterten Gefangenen hören konnte, und wohin man Freunde und Frauen einlud, um ihnen damit Unterhaltung zu bieten. Wer in Frankreich weiss, dass selbst die Erschiessung der Geisseln von Chateaubriant ihr schauerliches Gegenstück gehabt hat? Die Niedermetzelung der Geisseln des Fort-Carré bei Antibes, genau das gleiche, nur mit der Abwandlung, dass die Ermordung der Geisseln dazu diente, eine Abrechnung zu bemänteln. Es ist zu einfach, uns heute mit der Erklärung zu kommen, dass das «kommunistische Verbrechen» waren. Da ist nicht wahr. Es waren Handlungen von Verrückten. Und es gibt Verrückte in allen Lagern. Das alles ging vor sich in der Zeit, in der General de Gaulle an der Regierung war und dabei über eine fast unbeschränkte Macht verfügte. Welcher Vertreter des Weltgewissens hat seine Stimme erhoben? Welcher Funkspruch?
Ach, man könnte diesen erbaulichen Vergleich unendlich fortsetzen! Wir verdammen tatsächlich die Handlungen von Verrückten, die Banden einer zersprengten Armee ohne Befehlsgewalt, ohne Mannszucht, während einiger Wochen in unserem Lande begangen haben, und billigen, dass man
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die einzelnen Verantwortlichen dafür sucht. Aber dann muss man mit dem gleichen Rechtsanspruch und vor dem gleichen Gericht die Verantwortlichen für ähnliche Verbrechen verfolgen, die durch einzelne Kräfte der Resistance begangen wurden. Wir haben ebenfalls unsere Kriegsverbrecher! Was werden wir antworten, wenn alle Aktenbündel geöffnet werden? Was werden wir antworten, wenn man uns zeigt, dass deutsche Verwundete in den Strassen unserer Städte grausam umgebracht wurden? Dass Gefangene nach ihrer Waffenniederlegung planmässig abgeschlachtet wurden? Dass unglückliche Landwehrmänner mit Zweirädern, die eine fragliche Einheit zu erreichen suchten, ohne Grund gelyncht, ausgeweidet, gehängt, enthauptet wurden? Dass harmlose Fünfziger, einer Bahnhof- oder Brückenwache zugeteilt, während Stunden umher irren mussten, um sich als Gefangene bei Gruppen zu stellen, die sie von Kaserne zu Kaserne schickten, bis zu den Mannschaften, die beauftragt waren, sie niederzumetzeln? Dass einzelne von ihnen in ihren mit Benzin übergossenen Kamions lebendig verbrannt wurden? Was werden wir antworten, wenn man uns die wirkliche Geschichte dessen zeigen will, was wir die «Befreiung» unserer Städte nennen? Der Staatsanwalt kann wohl in Nürnberg sagen: «In Saint-Donat, im Vercors sind vierundfünfzig Frauen und Mädchen im Alter zwischen 13 und 50 Jahren durch zügellose Soldaten vergewaltigt worden»: aber die englischen und amerikanischen Richter müssen eigentümliche Ueberlegungen anstellen, wenn sie an die durch ihre Besetzungsbehörden eröffnete Untersuchung denken, an die Frage des deutschen Bischofs über die zweihundert Mädchen von Stuttgart, die in der Weihnachtsnacht beim Ausgang der Messe zusammengetrieben und in den Behördengebäuden und Kasernen, wohin man sie geschleppt hatte, vergewaltigt wurden. Es ist eine schöne Sache, uns zu erklären, dass in den deutschen Gefängnissen die Inhaftierten «wild geschlagen» wurden. Dass «Kinder von 18 bis 19 Jahren» hingerichtet wurden. Dass Frauen hingerichtet wurden. Dass Juden gezwungen wurden, ihre Gräber zu
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schaufeln. Dass die zum Tode Verurteilten Ketten an den Füssen trugen. Aber welcher Zuhörer weiss nicht, dass sich all das Wort für Wort auf das anwenden lässt, was in unseren Gefängnissen während des gaullistischen Jahres geschehen ist? Wir lehnen im Namen der Gerechtigkeit und der Aufrichtigkeit diese Anklage gegen ein geknebeltes Land ab. Wir verweigern den Mördern von 1944 das Recht, von Menschlichkeit zu sprechen. Es liegt uns daran, der deutschen Jugend zu sagen: dieses Maskenspiel ekelt uns an und demütigt uns. Und wir lehnen es ab, uns mit ihm gleichzusetzen. Das war nicht Frankreich. Wir werden eine Verurteilung der Kriegführung Deutschlands nur anerkennen, wenn ein internationaler Ausschuss in allen Ländern und in unserem im besonderen, eine Untersuchung über die Verbrechen und Erpressungen, die im Gefolge des Krieges begangen worden sind, durchgeführt haben wird. Die Wahrheit ist unteilbar. Die Gerechtigkeit ebenfalls.
Was die Konzentrationslager anbetrifft, besteht die Aufrichtigkeit für uns darin, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die unschuldigen Franzosen zu fordern, die verschickt und gefoltert worden sind. Aber nicht für die anderen. Es scheint uns unmöglich, die Verwirrung auf diesem Gebiet anzunehmen, von der oben die Rede war und die von der Propaganda absichtlich angerichtet worden ist. Es scheint uns besonders unmöglich, jene Unterscheidung nicht zu machen, die die Deutschen zwischen Juden und Nichtjuden gemacht haben. Wenn man diese Unterscheidung ablehnt, sieht man nur Juden, viele Juden, und offensichtlich viele Tote. Aber man kann daraus auch nichts schliessen. — Was haben die Deutschen Euch getan? Euch, in Frankreich? — Sie haben die Juden weggeführt. — Euch, in Belgien? — Sie haben die Juden weggeführt. — Euch, in Holland? — Sie haben die Juden weggeführt. Wenn man diese Verwirrung aufrechterhält, hat man nur noch das Recht zu sagen, dass die Deutschen in Holland, in Belgien, in Frankreich eine Politik der Ausrottung der Juden verfolgt haben. Aber dann ist diese Anklage keine Anklage des französi-
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schen Volkes oder des belgischen Volkes oder des holländischen Volkes gegen Deutschland mehr. Es ist eine Anklage, die vom jüdischen Volk vorgebracht und von jüdischen Vertretern oder durch Vertreter, die im Namen des jüdischen Volkes sprechen und nicht durch irgend eine nationale Abordnung aufrecht erhalten werden müsste. Doch haben die verschiedenen nationalen Abordnungen, und besonders die französische Abordnung, sorgfältig diese Verwirrung beibehalten.
Es wurde in Nürnberg nicht gesagt, welches der Hundertsatz der verschickten Juden im Gesamtbetrag der von jeder Nation Verschickten ist. Ein einziges Land hat diese Zahl mitgeteilt. Es ist Holland, das anzeigt, dass auf 126.000 Verschickte, 110.000 israelitischen Glaubens waren, was einem Verhältnis von 87 auf 100 entspricht. Der französische Vertreter in Nürnberg glaubte nicht, diese Statistik für Frankreich bekannt geben zu sollen. Immerhin hat der Minister der «Anciens combattants», als Antwort auf eine schriftliche Anfrage, die kürzlich von Paul Thetten über die Kriegsopfer gestellt wurde, mit einer Zahl herausrücken müssen: man kann im Officiel vom 26. Mai 1948 lesen, dass er das Bestehen von 100.000 politischen Verschickten und von 120.000 rassischen Verschickten zugegeben hat, was ein Verhältnis von 54 v. H. ergibt. Kann dieses Verhältnis, das so verschieden ist von demjenigen, das von der holländischen Regierung veröffentlicht wurde, angenommen werden? Es stimmt auf alle Fälle kaum mit den Beweisstücken überein, die ausserdem in Nürnberg beigebracht worden sind. Man kann tatsächlich im Stenogramm des Prozesses lesen, dass eine in Berlin am 11. Juni 1942 abgehaltene Konferenz die Ueberführung von 100.000 in Frankreich wohnenden Juden für das Jahr 1942 vorsah, dass die für diese Ueberführung getroffenen Massnahmen nur teilweise zum Ziele führten, und dass die Zahl der verschickten Juden sich am 6. März 1943 nur auf 49.000 belief. Anderseits gibt eine Liste der «Verschickungen von Personen aus politischen und rassischen Gründen», die der französische Staatsanwalt
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veröffentlichte, die folgende Statistik für die Geleite an: 1940 3; 1941 14; 1942 107; 1943 257; 1944 326. Wenn diese Statistik genau ist und sich wirklich auf die Geleite von politisch Verschickten bezieht, müsste man annehmen, dass im März 1943 erst ein Viertel der Gesamtzahl der Verschickten erreicht war. Und wir wissen wohl, dass tatsächlich das Zeitmass der Verschickungen 1943 und 1944 viel rascher wurde. Unter diesen Bedingungen ist es wenig wahrscheinlich, dass es nur 120.000 in die Lager verschickte Juden gegeben hat. Wenn die Aemter des Ministeriums der «Anciens combattants» nicht die Erklärung gemacht hätten, die wir eben wiedergaben, wäre man im Recht, aus den Beweisstücken von Nürnberg zu schliessen, dass die Zahl der verschickten Juden auf eine Gesamtsumme von 220.000 Verschickten, ungefähr 200.000 ausmachte, was ein Verhältnis ergäbe, das ähnlich demjenigen wäre, das von der holländischen Regierung veröffentlicht worden ist. Es besteht da also ein Widerspruch, über den eine Entscheidung schwierig ist. Für meinen Teil würde ich dazu neigen, die vom Ministerium der «Anciens combattants» gegebene Zahl zu bestreiten, da diese amtliche Behörde sagt, was sie will, ohne jemanden zu ermächtigen, ihre Archive zu Rate zu ziehen. In der Erwartung, dass man uns die Zahl bekannt geben werde, die sicherlich irgendwo in den Archiven der deutschen Aemter vorhanden ist, halten wir es für unerlässlich, der für den März 1943 festgestellten Zahl und der Beschleunigung der Verschickung Rechnung zu tragen.
Wenn man über diese Zahlen nachdenkt, ist es klar, dass der Prozess gegen die Konzentrationslager unter einer anderen Beleuchtung geführt werden muss, als derjenigen, die bisher veranstaltet worden war: im Gedanken der Deutschen gab es keinen Willen, die Franzosen auszurotten (und daher findet man keinerlei Beweis dafür). Sondern es gab einen Willen, die Juden zu vernichten (für den zahlreiche Beweise bestehen). Und es gab keine Verschickung der Franzosen. Es gab eine Verschickung der Juden. Und wenn einzelne Franzosen gleichzeitig mit ihnen verschickt wurden,
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dann war es, weil sie die Verteidigung der jüdischen Sache übernommen hatten oder übernommen zu haben schienen.
Die ganze Frage besteht darin, zu wissen, ob wir die deutsche Unterscheidung in dieser Auseinandersetzung zulassen können. Kein Franzose kommt darum herum, sich das zu fragen. Die Juden sind ursprünglich Fremde, die zuerst in unserem Land mit Vorsicht, dann in immer grösserer Zahl im Masse des Einflusses, den einige von ihnen gewannen, zugelassen wurden. Trotz dieser Gastfreundschaft, die ihnen zuteil wurde, haben sie sich nicht abhalten lassen, an den politischen Auseinandersetzungen unseres Landes teilzunehmen: und als es sich darum handelte, zu wissen, ob wir den Einfall in die Tschechoslovakei oder den Polnischen Krieg in einen europäischen Krieg verwandeln sollten, haben sie nicht gezögert. Sie sind es, die uns augenblicklich bestärken, jeden Geist der Versöhnlichkeit zu bekämpfen, d. h. unser Land in einen unglückseligen, aber wünschenswerten Krieg hineinzureissen, weil er sich gegen einen Feind ihrer Rasse richtete. Wir haben aufgehört, heute ein grosses Volk zu sein. Wir haben vielleicht sogar aufgehört, in Wirklichkeit ein unabhängiges Volk zu sein, weil ihr Reichtum und ihr Einfluss ihren Gesichtspunkt über denjenigen der Franzosen hat obsiegen lassen, die an die Erhaltung ihrer Erde gebunden sind und den Frieden aufrecht erhalten wollten. Wir haben sie darauf als Gegner aller vernünftigen Massnahmen gefunden, durch die unser Leben und unser Gut, und zugleich ihr eigenes Leben und ihre eigenen Güter, erhalten werden konnten. Und noch später haben wir sie an der Spitze der Verfolgung und der Verleumdung derjenigen unserer Kameraden gesehen, die dieses Land gegen die Härten der Besetzung beschützen wollten, in dem wir seit viel längerer Zeit leben als sie. In dem unsere Eltern lebten und aus dem die Menschen unserer Rasse ein grosses Land gemacht hatten. Und sie sagen heute, dass sie die wahren Gatten dieser Erde sind, die ihre Eltern nicht kannten. Und dass sie besser als wir die Weisheit und Berufung dieses Landes kennen, dessen Sprache manche
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von ihnen kaum sprechen können: sie haben uns entzweit. Sie haben das Blut der Besten und Reinsten gefordert. Und sie haben sich unserer Toten gefreut und freuen sich ihrer noch. Sie haben uns das Recht gegeben, diesen Krieg, den sie gewollt haben, als ihren Krieg zu bezeichnen und nicht als den unsern. Sie haben ihn mit dem Preis bezahlt, mit dem man alle Kriege bezahlt. Wir haben das Recht, ihre Toten nicht mit unsern Toten zu zählen.
Trotz des Stillschweigens, das unseren Intellektuellen auferlegt ist, kann die Anstrengung, die jüdische Frage mit gegenständlichen Worten zu stellen, nicht umgangen werden. Sie braucht keineswegs von Antisemitismus begleitet zu sein und ich meinerseits bin kein Antisemit: ich wünsche im Gegenteil, dass das jüdische Volk irgendwo das Vaterland findet, das ihm erlaubt, sich wieder zu sammeln. Aber es scheint mir offensichtlich, dass wenn ich nach Argentinien geflohen wäre, ich mich nicht mit den inneren Angelegenheiten Argentiniens befassen würde. Selbst wenn ich die Nationalität dieses Landes erhalten hätte. Ich würde von den Argentiniern nicht verlangen, dass sie sich als die Rächer der verfolgten Franzosen einsetzen. Ich forderte vor allem nicht, dass Argentinier zum Tode verurteilt oder gefangengesetzt würden, weil sie sich gleichgültig gezeigt haben gegenüber dem Los der zu ihnen geflüchteten Franzosen. Warum sollten wir eine Pflicht zur Rache und zum Klagegeschrei im Namen eines Patriotismus haben, den zu bekennen das Gesetz uns zwingt, aber an dem unser Herz nicht teilhat? Die Brüderlichkeit lässt sich nicht machen. Ein Jude ist für mich ein Mensch wie ein anderer. Aber er ist nur ein Mensch wie ein anderer. Ich finde es traurig, dass man ihn niedermetzelt und dass man ihn verfolgt. Aber mein Gefühl wechselt nicht auf einen Schlag, mein Blut gerinnt nicht auf einen Schlag, wenn man hinzufügt, dass er in Bordeaux wohnt. Ich fühle mich nicht gehalten, die Verteidigung der Juden besonders, mehr als die der Slawen oder der Japaner zu übernehmen: ich würde es gleicherweise begrüssen, wenn man aufhörte, die Juden, die Slawen, die Ja-
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paner, und auch die Malgaschen, die Indochinesen und die Sudetendeutschen ohne Grund niederzumetzeln. Das ist alles. Ich fühle mich nicht besonders auserwählt hinsichtlich der Juden, die in Frankreich wohnen. Und ich sehe nicht ein, warum ich das sein sollte. Im übrigen hat die vom Grossteil der Juden in Bezug auf die Säuberung eingenommene Haltung diese Verschiedenheiten der Empfindungsweise angezeigt, die keine Naturalisationsurkunde zum Verschwinden bringt. Viele Franzosen waren 1944 bereit, die unmenschliche Behandlung der Juden ohne Parteigeist lebhaft mitzufühlen. Aber heute haben andere Leiden, andere Ungerechtigkeiten, sehr viel gebieterischere, unserer Entrüstung und selbst unserm Mitleid die Richtung gewiesen. Die Juden selbst haben eine Ablösung der Opfer, eine Ablösung der Ungerechtigkeit geschaffen. Sie sollen uns nicht anklagen, dass wir kein Herz hätten: wir denken zuerst an die Unseren. Sie haben es so gewollt. Die Säuberung hat in unserem Land blutende Wunden hinterlassen, die wir nie vergessen werden. Ich würde es wieder tun, wenn ich es wiederzutun hätte, was ich während der Besetzung für Widerstandsangehörige und selbst für Juden tat. Aber ich würde es heute tun, wie Don Juan dem Armen gibt, «um Gottes willen», und mit einer gewaltigen Verachtung. Denn wir können heute wirklich nur um Gottes willen und weil sie wie wir durch Christus gerettet worden sind, an den Leiden der Juden teilnehmen. Ihr Verhältnis zur Freiheit, zur Ehre und zur Verteidigung des Bodens ist nicht das gleiche gewesen wie das unsrige. Diese gegenseitige Verbundenheit, die zu erwarten wir ein Recht hatten, selbst in der Zeit des ideologischen Krieges, von Mitbeteiligten an unserer Nationalität, haben wir von ihnen nicht erhalten. Wir können heute ihnen gegenüber nur mehr den Eindruck einer Scheidung haben. Einer Unfähigkeit, einstimmig zu denken. Eines Misslingens der Angleichung.
Es ist daher unvermeidlich, dass die Ausrottung der Juden uns jetzt nur noch als eine der neuen Verfahrensweisen dieses Krieges erscheint, die wir zu beurteilen haben wie
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wir die anderen zu beurteilen haben: die Ausrottung der Slawen, die Bombardierungen der grossen deutschen Städte. Es ist natürlich unnötig, hervorzuheben, dass wir, wie jedermann, die planmässige Ausrottung der Juden verurteilen. Aber es ist nicht unnötig, daran zu erinnern, dass die Deutschen selbst, soweit wir es aus den Beweisstücken ersehen können, sie ebenfalls verurteilten. Und dass die Mehrheit von ihnen, selbst unter den zu oberst Stehenden, nichts davon wussten. Es geht klar aus den Aktenstücken des Prozesses hervor, dass die Lösung der Judenfrage, die die Billigung der nationalsozialistischen Leiter hatte, einzig in einer Ansammlung von Juden in einer Gebietszone bestand, die man Juden-Reservat nannte: es war eine Art europäisches Ghetto, ein im Osten wieder errichtetes jüdisches Vaterland. Das sahen die bekannten Anweisungen der Minister und hohen Beamten vor. Und nur das. Die Angeklagten von Nürnberg haben sich verteidigen können, dass sie während des ganzen Krieges von den Massenhinrichtungen in Auschwitz, Treblinka und andernorts nichts gewusst hatten. Dass sie beim Anhören ihrer Ankläger zum ersten Mal davon erfuhren. Und kein Beweisstück des Prozesses erlaubt uns, zu behaupten, dass Goering, Ribbentrop oder Keitel gelogen haben, als sie das sagten: es ist tatsächlich sehr wohl möglich, dass die Politik Himmlers eine rein persönliche Politik war. Heimlich ausgeführt. Und für die er allein die Verantwortung trägt. Die Verurteilung, der uns in diesem Punkt anzuschliessen man von uns verlangt und der wir uns tatsächlich anschliessen, bezieht sich also nicht auf ein Volk, sondern auf einen Mann, dem eine übermässige Machtbefugnis einzuräumen das Regime Unrecht hatte. Wir haben nicht das Recht, daraus zu schliessen, dass die Deutschen, die von all dem nichts wussten, Ungeheuer sind. Und wir haben nicht das Recht, daraus weiter zu schliessen, dass der Nationalsozialismus notwendigerweise in die Ausrottung der Juden ausmündete: er schlug nur vor, sie sich nicht mehr in das politische und wirtschaftliche Leben des Landes einmischen zu lassen. Und dieses Ergebnis konnte erreicht
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werden durch vernünftige und gemässigte Massnahmen. Sind wir, wenn wir uns zu Verteidigern des jüdischen Volkes aufwerfen, wenn wir uns an die Spitze eines Kreuzzuges des Hasses stellen wegen der Konzentrationslager, und diesen Hass auf Alle ausdehnen und ihn ohne Berufung und unsühnbar machen, nicht die Opfer einer Propaganda, deren Auswirkungen eines Tages dem französischen Volk furchtbar nachteilig sein können? Was antworten wir, wenn man Willens ist, uns eines Tages die Last dieser Rache tragen zu lassen, für die wir freiwillig eingetreten sind? Wenn man uns sagt, dass unsere Beschwerde, unsere Anklage nur die beschränkte Zahl von Franzosen zum Gegenstand hätte haben sollen, die im Widerspruch zu den Kriegsgesetzen verschickt worden sind? Wenn man uns verantwortlich macht für diesen Sturm von Hass und Leid, den wir auf das deutsche Volk herabgerufen haben, das uns zu schonen geglaubt hatte? Wir werden antworten, indem wir von der grossen Stimme Frankreichs sprechen. Dann möge sie nicht schweigen, wenn andere Tote sie vor Gericht laden: wenn wir durch Bestimmung des Himmels die Verteidiger von jedermann sind, die Verteidiger der Juden und der Slawen, dann haben wir nicht das Recht, irgendjemanden auszuschliessen. Und wir müssen auch die Verteidiger der Japaner und der Deutschen sein, wenn die Leichen japanisch oder deutsch sind.
Ich kann mir nicht versagen, noch etwas beizufügen. Diese Sendung, die wir für Frankreich verlangen, ist eigentümlich blossgestellt. Nicht nur durch das, was seit vier Jahren in unserem Land geschehen ist. Sondern auch durch unser Stillschweigen, und in anderen Punkten durch unsere Leichtfertigkeit, jede Art Propaganda aufzunehmen. Unsere Entrüstung ist im Verschwinden. Unser Gewissen wacht auf, wenn unser Interesse spricht. Wir stellen die Verderbtheit unserer Gegner bloss, ihr kaltes Blut gegenüber Folterung und Ausrottung. Wir tun so, als ob wir entsetzt die Augen vor dem menschlichen Tier öffneten, und vergessen im gleichen Augenblick. Wir vergessen und lassen die Verderbtheit der Un-
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seren zu. Wir lassen die Folterungen und die Ausrottung unserer Feinde zu. Und wir begrüssen behelmte Wesen, die nicht weniger ungeheuerlich sind als die Ungeheuer unserer Erfindung, als Engel der Befreiung. Wir sind sehr entrüstet über die Hitlerschen Konzentrationslager, aber zu gleicher Zeit geben wir vor, nichts von den sowjetischen Konzentrationslagern zu wissen, die wir übrigens in dem Augenblick mit Abscheu entdecken, wo unsere Propaganda ein Interesse daran hat. Welche Stimme hat sich erhoben, der französischen Oeffentlichkeit das niederschmetternde Aktenbündel über die Besetzung in Deutschland bekannt zu geben, das gegen die schändliche und in der Wirkung im Sinne der Genfer Konvention «verbrecherische» Behandlung Verwahrung eingelegt hat, die den deutschen Kriegsgefangenen zuteil geworden ist? Unsere Zeitungen sichern der antisowjetischen Propaganda amerikanischer Herkunft, die in unserem Land verbreitet wird, eine grosse Ausbreitung: wer hat versucht, diese Tatsachen nachzuprüfen? Sie wenigstens mit den Beweisstücken russischer Herkunft zu vergleichen, um von Sowjetrussland ehrlich zu reden, ohne weder ein Knecht der Berufsstalinisten, noch ein Werkzeug der amerikanischen Bankiers zu sein? Wo ist die grosse Stimme Frankreichs? Welcher Wahrheit hat es seit vier Jahren ins Auge zu blicken gewagt?
Wir finden, dass der Krieg grauenhaft ist und wir sprechen von deutschen Greueltaten: aber es kommt uns nicht einen Augenblick zu Bewusstsein, dass es vielleicht eine ebensoschwere «Greueltat» ist, ganze Städte mit Phosphorbomben zu überschütten. Und wir vergessen die Tausende von Frauen und Kindern, die in ihren Kellern eingeschrumpft sind. Die 80,000 Toten von Hamburg in vier Tagen. Die 60,000 Toten von Dresden in achtundvierzig Stunden. Ich weiss nicht, was man von all dem in einem halben Jahrhundert denken wird. Was mich anbetrifft, scheint mir der amerikanische Neger, der über den Häusern einer Stadt ruhig den Hebel seines Bombenmagazins niederdrückt, noch unmenschlicher, noch ungeheuerlicher als der
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Gefängniswärter, der in unserer Bildersammlung die unheilvollen Geleite von Treblinka unter die Todesdusche führt. Ich gestehe, dass wenn ich eine Wertung zwischen Himmler, der die Konzentrationslager einführte, und dem Marschall der britischen Luftwaffe vornehmen müsste, der eines Tages im Januar 1944 beschloss, zur künftigen Neutralisierung des Personals, die Taktik des Bombenteppichs zu befehlen: ich glaube nicht, dass ich Himmler in den ersten Rang stellen würde. Aber wir haben die Neger in den Strassen umarmt und sie unsere Befreier genannt. Und der Luftmarschall ist inmitten unserer Hochrufe vorbeimarschiert. Wir sind die Verteidiger der Zivilisation. Aber wir vertragen den Gedanken sehr gut, dass die sowjetischen Städte in einer Sekunde von zwei oder drei Atombomben zerstört werden. Und wir wünschen es sogar im Interesse der Zivilisation und des Rechts. Und hernach führen wir mit Abscheu die Zahl der Opfer der Nazi an.
Aber es gibt die Verderbtheit, fügt man bei, es gibt den Befehl, es gibt diesen Mechanismus der Erniedrigung, diesen Sadismus, diese bei Musikbegleitung Gehängten, diesen Maschinenbetrieb der Entwürdigung. Ein grossartiges Verfahren, das darin besteht, eine Bildersammlung der Erniedrigung zu erfinden. Dann sich im Namen des ganzen Menschengeschlechts an die Brust zu schlagen, zu Ehren der Filme, die wir herstellen! Prüfen wir zuerst diese sensationellen, der fruchtbaren Hirne von Hollywood würdigen Super-Produktionen nach. Und wir sehen dann, was diese schönen Verwahrungen wert sind, die vor allem beweisen, dass uns die Gabe der Ueberlegung, der Reflexion fehlt. Denn wir haben es zugelassen und gebilligt, dass man bei uns einen Mechanismus von Entwürdigung und Verfolgung errichtet. Wir haben Verfahrensweisen zugelassen und gebilligt, die dem gleichen Geist des Befehls, der Methode, der Heuchelei in der Ausrottung entspringen. Und die mindestens ebensoviel Sadismus verraten, wie den, den wir bei den Andern blossstellen. Offensichtlich ist es weniger aufsehenerregend, als Fingernägel auszureissen (was übrigens nicht hindert, Fin-
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gernägel auszureissen). Aber schliesslich muss man alle Verdienste anerkennen. Man muss den Begriff der seelischen Folter wieder in sein Recht einsetzen. Die Erfinder der niedrigen Gaunerei des Artikels 75, die politischen Männer, die sie gedeckt haben, haben versucht, durch rein seelische Mittel die gleichen Ergebnisse zu erzielen, die andere nach ihnen von physischen Mitteln erwarteten. Sie haben sich der Lüge bedient, der Heuchelei, der Falschheit, um Männer und Frauen in die Verzweiflung zu treiben, in die Entwürdigung, in das wirtschaftliche Elend und oft in das seelische Elend. Gut geleistete Arbeit: man sieht kein Blut und der Leichendienst besorgt die Beerdigungen, im Leichenwagen der Armen allerdings. Aber die Zehntausende von Franzosen, von denen die zu den Besten gehören, die Uninteressiertesten, die Zuverlässigsten, die Treuesten, sind heute lebende Tote. Aus ihren Wohnungen vertrieben durch Beschlagnahmungen, ihrer wirtschaftlichen Mittel beraubt durch Einziehungen, ihrer bürgerlichen Rechte beraubt, aus ihren Anstellungen gejagt, von unterwürfigen Richtern gerichtlich belangt, durch Kummer und Bitternis niedergedrückt, in Demütigungen und Lügen untergetaucht, von Ablehnung zu Ablehnung irrend, ohne Unterstützung, ohne Verteidiger, bemerken sie heute, dass die Gemeinschaft der Lüge unsichtbare Mauern um sie errichtet hat, ähnlich denjenigen der Lager, und dass auch sie zu Elend und Tod, wenn auch in der Stille, verurteilt sind. Ihre Söhne sind eines Tages beim Morgengrauen erschossen worden. Sie haben nichts mehr. Sie betrachten, ohne zu verstehen, ihre Brust, von der man ihr Kreuz gerissen hat; ihren leeren Verstümmelten-Aermel: sie tragen nicht das Baumwollkleid der Verschickten. Aber sie sterben eines Abends wie sie, im Innern des unsichtbaren Gefängnisses, das die Ungerechtigkeit um sie herum erbaut hat. Manchmal sterben sie ganz bescheiden vor Elend. Ein andermal begehen sie Selbstmord mit Gas. Und fast immer erklärt man, dass es die Krankheit, die Niedergeschlagenheit, das Alter war. All das ist nicht theatralisch: es gibt keine Peitschenhiebe, aber Vorladungen.
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Keine Fronarbeiten, aber eine möblierte Wohnung mit einer Weingeist-Lampe. Es gibt keinen Verbrennungsofen, aber Kinder, die sterben und Töchter, die davon gehen. Ja, Juden! Ja, Angehörige der Christlich-Sozialen, Gaullisten, Widerstandsangehörige! Ihr könnt stolz sein (aber die Rechnungen vergessen sich nicht!), wenn man die Rechnung von diesen verschwiegenen Toten der Verfolgung aufstellt. Man wird bemerken, dass die Zahl der 50,000 oder 80,000 Franzosen, die in der Verschickung gestorben sind, weitgehend ausgeglichen wird durch die Zahl der Franzosen, die im Gefolge der Befreiung vor Elend und Kummer gestorben sind. Da wir keine Bomber hatten, haben wir eine Tötungsart, die unsern Mitteln entsprach, erfunden: sie ist nicht besser als die andern. Sie ist bloss versteckt und feige. Und ich gestehe, dass ich unendlich mehr Achtung habe für den moralischen Mut Otto Ohlendorfs, General der SS, der vor dem Gericht anerkannte, dass er auf den Befehl seines Führers 90,000 Juden und Ukrainer umbrachte, als für den französischen General, der verantwortlich ist für ebensoviele französische Tote, aber nicht die Kraft in sich fand, es zuzugeben.
Wo hat die grosse Stimme Frankreichs das gesagt? Wo habt Ihr das in der grossen Presse und in den Sendungen gesehen, die beauftragt sind, uns im Ausland zu vertreten? Welche «autorisierte» Stimme hat seit vier Jahren gewagt, die Wahrheit zu sagen? Welche grosse französische Zeitung, welcher grosse französische Schriftsteller hat es gewagt, sich diesem jahrhundertealten Kampf des französischen Gedankens zu widmen? Wir widmeten uns viel leichteren Aufgaben. Wir halten uns für die Doktoren der Welt. Und wir haben nicht den Mut, uns einen Spiegel vor die Augen zu halten. Wir halten der Welt Vorlesungen über Moral. Und Vorlesungen über Gerechtigkeit und Vorlesungen über Freiheit. Wir sind beredet wie eine Kupplerin in der Predigt. Unser grosser Gedanke ist, dass die Moral und die Gerechtigkeit immer auf unserer Seite sind. Daher haben wir, wir und unsere Freunde, Anrecht auf eine gewisse Handlungs-
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freiheit. Wegen der guten Absicht. Was wir ausführen, was unsere Verbündeten ausführen, sind niemals Greueltaten. Aber sobald ein Regime unser Gegner ist, spriesst die Greueltat bei ihm auf wie Brennesseln in einem Garten.
Ich werde an das rechtliche Bestehen der Kriegsverbrechen glauben, wenn ich General Eisenhauer und Marschall Rossokowsky im Gericht von Nürnberg auf der Bank der Angeklagten Platz nehmen gesehen habe. Und an ihrer Seite kleinere Herren wie unser General de Gaulle, viel unmittelbarer verantwortlich für eine grosse Anzahl von Greueltaten als Keitel und Jodl. Inzwischen ist es nicht meine Sorge, die Verfluchungsmühle in der Richtung der verschiedenen Feinde der City und der Wall Street laufen zu lassen, oder Bannflüche auszutauschen, wie die Frauen Hüte austauschen. Ich fordere das Recht, nicht an den Bericht der Kriegsberichterstatter zu glauben. Und ich fordere das Recht, zu überlegen, bevor ich mich entrüste.
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Man könnte hier glauben, dass die in diesem dritten Teil aufgestellten Grundsätze unangreifbar und durchsichtig sind, und dass es nichts einfacheres gibt, als Handlungen, die gegen die Kriegsgesetze verstossen, zu verurteilen. Das wäre tatsächlich geschehen, wenn der Gerichtshof sich mit der Feststellung zufrieden gegeben hätte, dass die deutsche Armee Handlungen begangen hat, die durch die Haager Abkommen ausdrücklich verboten sind. Und wir haben nichts einzuwenden, wenn er sich begnügt, das beispielsweise in Bezug auf die Kriegführung zur See zu tun, oder in Bezug auf die gesetzwidrigen Hinrichtungen von Kriegsgefangenen, oder in Bezug auf die missbräuchlichen Beschlagnahmungen. Aber ausser diesem letzteren Kapitel, das übrigens eine sehr verwickelte Frage ist, sind diese Anschuldigungen wenig zahlreich. Und vor allem sind sie nicht das Wesentliche des Prozesses. Dieser letzte Teil der Anklageakte ruft allen Arten von Schwierigkeiten und den allerschwierigsten, gerade weil das Gericht Neues schaffen wollte.
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Es anerkennt diese Neuerung. Der rückwirkende Charakter des vom Gericht aus dem Stegreif geschaffenen zwischenstaatlichen Gesetzes ist so offensichtlich, dass er von den Führern der englischen und amerikanischen Abordnung gar nicht geleugnet wurde. Sie entschuldigen sich deswegen bloss mit dem Hinweis, dass die Weltmeinung es nicht verstehen würde, wenn man bestimmte, kaltblütig begangene Greueltaten unbestraft liesse. Was bedeutet aber diese Versicherung, wenn die Weltmeinung absichtlich überhitzt worden ist, und solange man nicht eine vollständige und aufrichtige Untersuchung gegen alle Kriegführenden eröffnet hat? Mangels solcher Gewährleistungen drückt sich der rückwirkende Charakter des zwischenstaatlichen Gesetzes so aus: alliierte Diplomaten versammeln sich nach der Unterzeichnung der Uebergabe in London und erklären, dass die und die Handlungen, die sie ihren Feinden vorwerfen, als Verbrechen betrachtet und mit dem Tode bestraft werden. Sie stellen eine Liste davon auf, die sie Satzung vom 8. August 1945 nennen. Und sie beauftragen Richter mit der Herstellung einer Anklageakte, in der jeder Paragraph mit dem alle Grenzen überschreitenden Satz schliesst: «und diese 1943 oder 1944 begangenen Handlungen sind, da sie dem Artikel 6 oder Artikel 8 unserer Satzungen widersprechen, gesetzwidrig und verbrecherisch». Die Kinder sagen wenigstens «Daumen», wenn sie die Spielregeln ändern wollen. Aber unsere internationalen Rechtsgelehrten haben vor dieser Zusammenhanglosigkeit nicht zurückgescheut: sie scheinen nicht einmal deren Folgen bemerkt zu haben.
Denn erschütternd ist nicht nur das ungerechte Wesen dieser rückwirkenden Kraft, die von allen Gesetzgebern verworfen wird, sondern ihre Gefährlichkeit für die Zukunft. Es ist ganz offensichtlich, dass nach jedem internationalen Krieg der Sieger sich fortan berechtigt glauben wird, ebenso zu handeln. Er wird sich ebenfalls auf die Entrüstung der Weltöffentlichkeit berufen. Er wird keinerlei Mühe haben, die Anerkennung zu erreichen, dass die für Atombombardierungen Verantwortlichen verfolgt werden
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müssen. Er wird ebenso die Anerkennung erreichen, dass die Verantwortlichen aller Bombardierungen von Zivilbevölkerungen unter der gleichen Beschuldigung verfolgt werden müssen. Und er wird in wirrem Durcheinander die Flieger, die Generäle, die Minister, die Fabrikanten, unter Berufung auf das Vorangehende, bestrafen. Er wird noch weiter gehen können. Es genügt, der Stärkere zu sein. Man kann mit sehr guten Gründen vertreten, dass jede Blockademassnahme im Wesen unmenschlich ist, und sie als im Widerspruch mit den Kriegsgesetzen stehend erklären. Der Stärkere kann erklären, was er will: seine Photographen werden Leichen veröffentlichen, seine Zeitungsschreiber werden Berichte machen. Und die Weltmeinung wird erzittern, wenn sie seinen Rundfunk hört. Und seine Feinde werden gehängt werden bis zum Grade des Obersten einschliesslich, oder noch weiter hinab, wenn es ihm Vergnügen macht. «Ich will den nächsten Krieg gewinnen, sagte bei einer kürzlichen Befragung Marschall Montgomery, da ich kein Gefallen daran habe, gehängt zu werden». Dieser britische Kriegsmann hat die Tragweite des neuen Rechts durchaus verstanden.
Die französische Abordnung, ein Kapitel von Logik und Ernsthaftigkeit, hörte dieses Wort rückwirkende Kraft ungern. Sie wollte zeigen, dass man all diese Bedenken nicht zu haben brauchte und dass Goering rechtlich nur ein grossspuriger Bandit war. Und sie verfolgte bei diesem Nachweis den folgenden Weg: er ist für uns darin aufschlussreich, dass er einen umfassenderen Grundsatz als den vorangehenden aufstellt. Da die Deutschen die Angreifer waren, ist der Krieg, den sie führen, gesetzwidrig. Und sie stellen sich dadurch ausserhalb des internationalen Gesetzes. «Was kann man anderes sagen, als dass alle Verbrechen, die infolge dieses Angriffes bei der Weiterführung des so begonnenen Kampfes begangen werden, aufhören, die rechtliche Eigenschaft von Kriegshandlungen zu haben». Von da an wird alles sehr einfach: «Die in Weiterführung eines Krieges begangenen Handlungen sind Anschläge auf Personen
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und Güter, die selbst in allen Gesetzgebungen verboten und bestraft werden. Der Kriegszustand könnte sie nur dann zu gesetzlichen machen, wenn der Krieg selbst gesetzlich wäre. Da er das aber nach dem Briand-Kellog Pakt nicht mehr ist, werden diese Handlungen bloss und einfach zu gemeinrechtlichen Verbrechen». Punkt fertig! Nichts ist leichter als das. Und es genügte, daran zu denken: wir, alles was wir machen, ist erlaubt. Es sind Kriegshandlungen, die durch eine «Sonderregel des internationalen Rechtes gedeckt werden . . . ., die den sog. Kriegshandlungen jede strafbare Eigenschaft nimmt.» Sie, alles was sie «in Weiterführung des so begonnenen Krieges», ein sehr dehnbarer Ausdruck, tun, ist unerlaubt und wird dadurch von selbst ein gemeinrechtliches Verbrechen. Auf der einen Seite Gesetz, Ernst, Gewissen: die Heere des Rechts bombardieren Dresden mit einem Gefühl unendlichen Bedauerns. Und wenn unsere Senegalneger die Mädchen von Stuttgart vergewaltigen, ist das eine Kriegshandlung, die sich jeglicher Strafbarkeit entzieht. Auf der anderen Seite das gemeinrechtliche Verbrechen in Uniform und Helm: eine Truppe von Räubern, die verschiedene Verkleidungen trägt, richtet sich in einer Höhle, genannt Kommandatur ein. Und alles, was sie tun, heisst Raub, Beschlagnahme, Mord. Nicht ich sage das. Es ist wieder die französische Abordnung. «Die Tötung der Kriegsgefangenen, der Geisseln und der Bewohner der besetzten Gebiete, fällt nach französischem Recht unter die Strafe der Art. 295 u. ff. des Strafgesetzbuches, die den Mord und den Meuchelmord umschreiben. Die schlechte Behandlung, auf die sich die Anklageakte bezieht, fällt in den Rahmen der gewollten Verletzungen und Schläge, die durch die Art. 309 u. ff. umschrieben werden. Die Verschickung zerlegt sich, unabhängig von den Morden, deren Begleiterin sie ist, in eine gewaltsame Beschlagnahme, deren Umschreibung die Art. 341 und 344 geben. Der Raub des öffentlichen und persönlichen Besitzes und die Auferlegung von Kollektivstrafen werden durch die Art. 221 u. ff. unseres Militärstrafgesetzbuches bestraft. Der Art. 434 des Strafgesetzbuches
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bestraft die absichtlichen Zerstörungen. Und die Verschikkung der Zivilarbeiter wird mit der gewaltsamen Einziehung gleichgesetzt, die in Art. 92 vorgesehen ist». Und so ist das üble Wort der rückwirkenden Kraft durch unsere Gesetzbücher ausgelöscht worden. All das dank dieses guten kleinen Briand-Kellog Paktes, einer im Speicher unserer Pakte losgehakten, staubigen Armbrust, die uns indessen dazu gedient hat, dieses schöne Feuerwerk abzubrennen.
Der niedrige und ungeheuerliche Charakter dieser rechtlichen Prellerei verdient unterstrichen zu werden. Man muss dazu wissen, dass die durch unsere Abordnung so gekennzeichneten Handlungen anderseits ausdrücklich von den Haager Abkommen als Recht anerkannt worden sind. Die im Kriege befindlichen Armeen haben das Recht, Geiseln zu nehmen. Und wir waren nicht verlegen, es zu tun. Sie haben die Gerichtsbarkeit über die Kriegsgefangenen unter gewissen formlichen Bedingungen. Sie haben das Recht, auf ihren rückwärtigen Verbindungen die Ordnung sicherzustellen und Verhaftungen vorzunehmen. Sie haben das Recht, die Spitzel des Feindes im besetzten Gebiet zu verurteilen und hinzurichten, besonders die Freischärler. Sie haben das Recht, «normale» Besetzungskosten zu erheben und unter Einhaltung gewisser Bestimmungen Beschlagnahmungen vorzunehmen. So ist das Kriegsrecht, das geschriebene und vereinbarte Völkerrecht. Und dieses Kriegsrecht, dieses Völkerrecht verweigert unsere Abordnung unseren Feinden. Das zwischenstaatliche Recht besteht: aber es besteht nicht für sie. Wir, mit dem Recht bewaffnet, haben an all dem teil: nicht aber sie! Und das ist umso schöner, als wir uns während der ganzen Dauer des Krieges, d. h. während die Deutschen da waren, während sie die Stärkeren waren, ihnen gegenüber auf das zwischenstaatliche Recht berufen haben. Als sie die Stärkeren waren, waren sie Soldaten. Und sie mussten das Völkerrecht anwenden. Und wir waren in vielen Fällen bereit, Nutzen daraus zu ziehen. Jetzt, wo sie besiegt sind, sind sie keine Soldaten mehr. Sie haben kein Recht mehr, sich ihrerseits auf das Völkerrecht
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zu berufen. Sie sind gemeinrechtliche Verbrecher geworden. Es ist schwer, gemeiner und niedriger zu sein. Aber da unsere «Widerstandskämpfer» gewissenlos sind, wundern sie sich noch, wenn wir ihnen sagen, dass die französische Politik seit 1944 für uns nichts wie Niedrigkeit und Unanständigkeit und ein Bild der Unehre ist.
Man wird übrigens im «Denken» des Herrn de Menthon eine gewisse Einheitlichkeit erkennen. Sein System besteht darin, die Wirklichkeit zu leugnen. Uns Franzosen sagt er: es gab keinen Waffenstillstand. Es gab keine französische Regierung in Vichy. Der Krieg ging weiter. Die französische Regierung hatte ihren Sitz in London. Und jeder Franzose des Mutterlandes, der das Wort an den Feind richtete, versetzte sich in den Fall des Einverständnisses mit dem Feind. Er beging nicht eine politische Handlung. Er beging ein gemeinrechtliches Verbrechen, wie es in Artikel 75 u. ff. des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Den Deutschen erklärt er ebenso: es gab keinen Krieg. Es gab keine deutsche Armee, sondern einen Auflauf von Räubern, die sich zur Verübung von gemeinrechtlichen Verbrechen verbanden. Und jeder Deutsche, der einen Befehl zeichnete, war ein Verbrecher, der seinen Mitschuldigen etwas zurief. Er beging keine Kriegshandlung, die mehr oder weniger mit den zwischenstaatlichen Abkommen übereinstimmten. Er verübte ein gemeinrechtliches Verbrechen. Oder er machte sich zum Mitschuldigen an gemeinrechtlichen Verbrechen, wie sie in dem und dem Artikel des Strafgesetzbuches vorgesehen sind. Wunderbar, derart mit so viel Leichtigkeit in einer auf dem Kopf stehenden Welt zu leben! Die geistige Unaufrichtigkeit kann nicht weiter gehen. Eine grundlegende Lüge, ein Wahnsinnsschrei, durch tausendfachen Widerhall zurückgeworfen, bildet das Vorspiel zu dieser Gesetzgebung. Man sagt von ihr: «Und trotzdem bewegt sie sich». Aber sie hört es nicht. Sie schreitet blind daher, von ihrem schlechten Glauben und ihrem Hass getragen. Sie schwankt inmitten der Ungeheuerlichkeiten. Und sie lädt uns ein, ihre missgestalteten Puppen zu betrachten, ihre
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Sinnbilder, die auf dem Kopf gehen, die Wahrheit, die in ihrem Zirkus den Hanswurst spielt, und die Gerechtigkeit, die wie die Fliegen, an der Decke läuft.
Man begreift leicht, dass dieser Grundsatz fruchtbarer ist als der vorhergehende. Fortan wird jeder internationale Krieg selbsttätig ein Krieg für das Recht. Der Sieger wird keinerlei Mühe haben, zur Anerkennung zu bringen, dass der Besiegte immer der Angreifer ist. Wir haben gute Beispiele dafür. Nichts ist verworrener als der Beginn der Feindseligkeiten in Polen. Wir haben die polnischen Herausforderungen vergessen, die zahlreich genug waren, um der deutschen Regierung zu ermöglichen, sie in einem Weissbuch zusammenzufassen. Und nichts ist verworrener als die Angelegenheit Berlins. Die Sowjetregierung zieht logisch und regelrecht die Folgerungen aus dem unsinnigen Abkommen, das ihr eingeräumt wurde. Das hindert nicht, dass wenn der Krieg ausbricht, man sie als Angreifer bezeichnen wird. Sehen wir die Dinge wie sie sind. Der Briand-Kellog Pakt ist in Wirklichkeit ein Zauberstab in den Händen des Siegers. Und jeder Nachfolger von Herrn de Menthon wird fortan das Recht haben, die Ueberlegung des Herrn de Menthon zu machen und den Besiegten zu erklären, dass sie keine Soldaten waren, wie sie zu sein glaubten, sondern eine Bande von Uebeltätern, die jenachdem zu einem Anschlag auf die Freiheit oder zu einem Unternehmen kapitalistischer Räuberei zusammengezogen worden waren. Die Gerechtigkeit ist fortan aus unserer Welt verschwunden. Das zwischenstaatliche Recht ist nicht nur ein zweideutiges Recht. Es ist schliesslich, so wie es heute angewandt wird, die Verneinung und Zerstörung jeglichen Rechts.
Diese Zerstörung des Rechtes hat unabsehbare Folgen. Das Recht das schützt, ist das geschriebene Recht. Es ist nicht nicht-bestehend im zwischenstaatlichen Recht, da es die Haager Abkommen gegeben hat. Das Recht ist der Erlass. Der Erlass ist eine sichere Sache: man sieht an die Mauer geschrieben, was erlaubt und was verboten ist. Aber heute kann niemand, im Lauf eines Krieges oder selbst vielleicht
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nicht einmal im vollen Frieden sagen, was ihm vorgeworfen oder nicht vorgeworfen werden kann. Das internationale Gewissen wird urteilen. Und was wird man das internationale Gewissen sagen lassen? Wie haben unsere Rechtsgelehrten nicht gesehen, dass diese neue Grundlage des zwischenstaatlichen Rechtes nichts anderes war als dieses Volksempfinden, das sie dem Nationalsozialismus so sehr vorgeworfen haben? So ist diese gummiartige Welt, die wir im Anfang dieses Buches beschrieben haben, das noch viel mehr, als wir es uns vorstellen konnten. Alles ist gemeines Recht, wenn man will. Es gibt keine Armeen mehr. Es wird niemals mehr Armeen geben. In den Augen des Siegers gibt es nur noch eine Bande von Uebeltätern, die Verbrechen gegen ihn verübt: es ist verboten, das Wort an diese Uebeltäter zu richten. Verboten, sie als Menschen zu betrachten. Verboten zu denken, dass sie gelegentlich vielleicht die Wahrheit sagen. Es ist vor allem verboten, mit ihnen zu verhandeln: man befindet sich in dauerndem Kriegszustand mit dem Verbrechen. Aber auf welcher Seite steht das Verbrechen? Die Frontlinie läuft Gefahr in diesen Dingen die höchste gesetzgebende Gewalt zu werden: die amerikanische Uniform ist das Kleid des Verbrechers, wenn Moskau gewinnt. Und der Kommunismus ist der höchste Grad der Barbarei, wenn Magnitogorsk sich übergibt. Dieses neue Recht ist nicht so neu, wie es den Anschein hat. Zwischen Mohammedanern und Christen entschied man annähernd ähnlich. Und um dem Blutbad zu entgehen, blieb wie in unsern Tagen, die Zuflucht des Sichbekehrens. Aber es ist einigermassen spassig, das einen Fortschritt zu nennen.
Dieser Geist unserer neuen Gesetzgebung wird noch unheilvoller durch die neuzeitliche Auffassung der Verantwortlichkeit. Wenn wir vernünftig gewesen wären, hätte es nicht schwierig gehalten, die Verantwortlichkeiten zu entwirren. Es ist klar und wird von allen Gerichtshöfen der Welt zugegeben, dass wenn ein Untergeordneter einen Befehl ausführt, er durch diesen Befehl selbst gedeckt wird.
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Seine persönliche Verantwortlichkeit beginnt erst von dem Augenblick an, wo er von sich aus irgendeine erschwerende Anordnung hinzufügt. Wenn ein Polizeimann den Befehl erhält, einen Verdächtigen zu verhören, kann er nicht belangt werden, weil er ihn verhört und verhaftet hat. Aber wenn er ihm ein Auge ausschlägt, ist es gerecht, ihm den Prozess zu machen, weil er einem Gefangenen ein Auge ausgeschlagen hat. Diese vernünftige und überlieferte Art, die Gesetze auszulegen, erlaubte uns, die Urheber von Misshandlungen und Foltereien zu ermitteln. Und wir legen hier keineswegs Verwahrung gegen die einzelnen Prozesse ein, die gegen Folterknechte anhängig gemacht worden sind, wenn diese Prozesse gesetzmässig waren und wenn das Urteil in Uebereinstimmung mit den Artikeln des Strafgesetzbuches gefällt wurde, die die Misshandlung und die Folter bestrafen. Es war sogar möglich, unter diesen Bedingungen die Offiziere zu ermitteln, die für überstürzte oder übertriebene Vergeltungsmassnahmen unmittelbar verantwortlich waren, und sie anzuklagen, ihre Befehle überschritten oder allgemeine Anweisungen mit einer solchen Willkür ausgelegt zu haben, dass es einem Ueberschreiten der gegebenen Befehle gleichkam. Diese persönlichen Prozesse waren umso rechtmässiger, als man in den meisten Fällen Verletzungen der Haager Abkommen fand, und infolgedessen nichts Neues schuf, als man sich zufriedengab, Missbräuche von Machtbefugnissen zur Tötung zu verfolgen. Diese vernünftige Art, Recht zu sprechen, hätte alle Gewissen vereinigt. Sie legte keinen Abgrund zwischen das deutsche Volk und uns. Der Sieger sagte bloss: «Es gibt Kriegsgesetze und Ihr kanntet sie. Wir strafen gleicherweise in Euren wie in unseren Reihen diejenigen, die sie nicht beobachtet haben. Und jetzt bitten wir Euch, Eure Leiden zu vergessen, wie wir versuchen, die unsrigen zu vergessen. Bauen wir unsere Städte wieder auf und leben wir in Frieden». So hätten gerechte Männer gesprochen.
Aber damit war uns nicht gedient. Wir hielten nicht darauf, vereinzelte verbrecherische Handlungen zu bestra-
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fen: es musste bestätigt werden, dass die ganze deutsche Politik verbrecherisch war. Dass dieser ganze Krieg ein langer Strom von Verbrechen war. Und dass infolgedessen jeder Deutsche verbrecherisch war, da er, selbst ohne eigenen Entschluss, selbst als einfaches Werkzeug an dieser verbrecherischen Politik mitgearbeitet hatte. Man musste daher dahin kommen, als wahr zu behaupten, dass in dem bestdisziplinierten Land, das es gibt, und unter der unbeschränktesten Herrschaftordnung, wobei diese Herrschaftsordnung seit zehn Jahren gesetzmässig und von der ganzen Welt anerkannt war, trotzdem die Gesetze, die Verordnungen, die Regelungen, die Befehle, die von der Regierung ausgingen, keinerlei Wert hatten und die Ausführenden keineswegs beschützten. Damit haben wir alles verkannt, haben wir die einfachsten Augenscheinlichkeiten unter die Füsse getreten. Wohin wir mit unseren Behauptungen gelangt sind, übersteigt jede Vorstellungskraft. Wir haben vergessen, haben uns geweigert zu sehen, dass das Führer-Prinzip, das die Grundlage der gesetzmässigen deutschen Herrschaftsordnung bildete, aus jedem Einzelnen einen Soldaten machte, aus jedem Ausführenden einen Menschen, der kein Recht hatte, die Befehle zu erörtern, gleichgültig, welches sein Rang war. Was sollte man machen, wenn man das Unglück hatte, ein deutscher General zu sein? Es war ihnen bedingungslos verboten, während des Krieges zurückzutreten. Also? Unsere «Gerechtigkeit» lässt ihnen die Wahl zwischen dem Galgen wegen Gehorsamsverweigerung und dem Galgen von Nürnberg wegen Ausführung der Befehle. Sie sollten Verwahrung einlegen? Aber Sie haben Verwahrung eingelegt. Der Aktenstoss der Alliierten in Nürnberg wird zur Hauptsache von den Berichten und Verwahrungen gebildet, die die Ausführenden höchsten Grades an das Führerhauptquartier richteten, um die Ausschreitungen zu schildern, zu denen die Kriegführung Anlass gab, und um zu verlangen, dass man auf die zu strengen Befehle zurückkomme, die ihnen übergeben worden waren. Es wurde ihnen regelmässig geantwortet, dass Hitler oder sein Vertreter, der Reichsführer SS Heinrich
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Himmler, die Anweisungen aufrechterhielten und dass sie die volle Verantwortung dafür übernähmen.
Es gab einen Verantwortlichen in Deutschland. Und es gab nur einen: Adolf Hitler. Einen Befehl von Adolf Hitler besprach man nicht. Die Grössten haben es alle gesagt, selbst Goering: wir waren nicht immer einverstanden, und sogar über die Hauptpunkte. Aber nachdem der Befehl einmal gegeben war, hiess unsere Pflicht nur noch: gehorchen! Diese unbedingte Mannszucht, die im Treue-Eid enthalten war, wurde den Deutschen als Grundlage ihrer Herrschaftsordnung dargestellt und auch als eine Gewähr gegenüber ihrem Gewissen. Das wissen wir sehr wohl. Und auch unsere «Richter» wissen es sehr wohl. Aber dann haben sie folgendes erfunden. Im Gegensatz zu der Gesetzgebung des deutschen Staates und im Gegensatz ebenfalls zu allen nationalen Gesetzgebungen, sind sie nicht davor zurückgeschreckt, vom ersten Augenblick an zu erklären, dass sich niemand durch höhere Befehle als gedeckt betrachten könne. Es war ihre im August 1945 verfasste Satzung, die diesen neuen Grundsatz festlegte: «Die Satzung legt fest, dass wer verbrecherische Handlungen begangen hat, in höheren Befehlen keine Entschuldigung finden kann». Herr Hartley Shawcross, britischer Staatsanwalt, zog die Folgerung aus dieser Erklärung: «Die politische Verfassungsmässigkeit, der militärische Gehorsam sind vorzügliche Dinge. Aber sie verlangen weder die Ausführung offensichtlich schlechter Handlungen, noch rechtfertigen sie solche. Es kommt ein Augenblick, wo ein Mensch sich weigern muss, seinem Vorgesetzten zu gehorchen, wenn er seinem Gewissen gehorchen will. Selbst der einfache Soldat, der im Glied dient, ist nicht verpflichtet, gesetzwidrigen Befehlen zu gehorchen». Diese Bekräftigung, die so schwerwiegend ist, weil sie den Einspruch des Gewissens zur Pflicht macht, genügte trotzdem dem Gerichtshof nicht, der Mittel fand, im Urteil selbst auf diesen Punkt zurückzukommen. «Wer die Kriegsgesetze verletzt hat, schliesst der Gerichtshof, kann sich in seiner Rechtfertigung von dem Augenblick an nicht auf den Auftrag
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berufen, den er vom Staat erhalten hat, wo der Staat diesen Auftrag erteilend, die Machtbefugnisse überschreitet, die ihm das internationale Recht zuerkennt. Es ist ein grundlegender Gedanke der Satzung, dass die internationalen Verpflichtungen, die den Einzelnen auferlegt sind, den Vorrang haben vor ihrer Gehorsamspflicht gegenüber dem Staat, dessen Angehörige sie sind».
Man könnte keine deutlichere Bestätigung wünschen. Und diese politische Philosophie hat wenigstens das Verdienst, klar zu sein. Sie macht die Einsprache des Gewissens zur Pflicht. Sie gebietet die Gehorsamsverweigerung. Ihr Hass gegen die Militärstaaten geht so weit, dass sie den Staat überhaupt zerstört. Was Ehre und Erlebnis des Soldaten ist, wird durch sie in einem einzigen Satz verleugnet. Die Grösse der Mannszucht wird mit einem Federstrich durchgetan. Die Ehre des Menschen, die eine Ehre des Dienens und der Treue ist, die Ehre, so wie sie unserm Gewissen vom ersten Schwur an, der einem Herrscher geleistet wurde, eingeprägt ist, besteht nicht mehr. Sie ist nicht eingetragen in das Handbuch des bürgerlichen Unterrichts. Nur unsere weisen Richter haben nicht gesehen, dass wenn sie die königliche Form der Treue zerstören, sie alle Vaterländer zerstören: denn es gibt keine Herrschaftsordnung, die nicht auf dem Vertrag des Dienens beruht. Es gibt keine andere Herrschaft als die königliche. Und selber die Republiken haben den Ausdruck vom König Volk erfunden.
Dieses klare Bewusstsein der Pflicht, der Befehl des Herrschers haben fortan ihre Macht verloren. Das Unaussprechbare, das Gewissen ist überall abgeschafft. Der Erlass an der Mauer hat keine Kraft mehr. Der Gehorsam gegenüber der Behörde wird zu einer Sache des Zufalls. Niemand hat mehr das Recht zu sagen: das Gesetz ist das Gesetz, der König ist der König. Alles, was klar war, alles was uns erlaubte, ruhig zu sterben, wird durch diese sinnlosen Sätze getroffen. Der Staat hat keine Gestalt mehr. Die Gemeinschaft hat keine Mauern mehr. Ein neuer Herrscher, ohne Hauptstadt und ohne Gesicht, herrscht fortan an ihrer
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Stelle. Sein Heiligenschrein ist ein Rundfunkapparat. Hier hört man jeden Abend die Stimme, der wir Gehorsam schulden: diejenige des Ueberstaates, der den Vorrang hat vor dem Vaterland. Denn der von den Richtern in ihrem Urteil geschriebene Satz ist klar. Es lässt für keine Zweideutigkeit Platz: wenn das Gewissen der Menschheit ein Volk verurteilt hat, sind die Bürger dieses Volkes ihrer Gehorsamspflicht entbunden. Und sie sind nicht nur davon entbunden, sondern sie müssen gegen ihr eigenes Land handeln: «Die internationalen Verpflichtungen, die den Einzelnen auferlegt sind, gehen ihrer Gehorsamspflicht gegenüber dem Staat, dessen Angehörige sie sind, voraus».
So entdeckt man an diesem Punkt der Untersuchung, dass alles zusammenhängt und -hält. Wir sind fortan nicht mehr die Soldaten eines Vaterlandes. Wir sind die Soldaten des moralischen Gesetzes. Wir sind nicht mehr die Bürger eines Volkes. Wir sind Gewissen im Dienste der Menschheit. Alles erklärt sich dann. Es geht nicht darum zu wissen, ob Marschall Pétain das gesetzmässige Haupt der Regierung von Frankreich ist. Frankreich, das gibt es nicht. Die Gesetzmässigkeit, das gibt es nicht. Es handelt sich darum zu wissen, ob General de Gaulle die internationale Moral genauer verkörpert als Marschall Pétain: zwischen der Demokratie, die von einem aus dem Stegreif geschaffenen Komitee in London verkörpert wird, und dem Frankreich, das durch eine Regierung vertreten wird, die keine Generalräte einberuft, dürfen wir nicht zögern: man muss die Demokratie vorziehen, weil die Moral notwendigerweise auf Seite der Demokratie steht, während Frankreich in Bezug auf die Moral nichts bedeutet. Wir stehen hier also der vollständigen geistigen Landschaft des Gehirns von Herrn de Menthon gegenüber. Fortan ist die Demokratie das Vaterland. Und das Vaterland ist nichts mehr, wenn es nicht demokratisch ist. Das Vaterland der Demokratie vorziehen, heisst Verrat üben. Wenn die Demokratie bedroht ist, ist die Vaterlandsliebe immer auf Seite der Demokratie. Wenn das Vaterland im gegenteiligen Lager steht, macht das
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nichts: dann ist der Widerstand das höchste Gesetz, der Verrat Pflicht und die Treue Verrat, und der Freischärler der wahre Soldat!
Auch da noch dürfte die neue Lage, wie der Gerichtshof sie gekennzeichnet hat, uns nicht allzu sehr überraschen. Denn sie hat einen Vorläufer, der ihren Sinn gut festhält: es ist ganz einfach eine Ausstossung, eine Exkommunikation! Und die Ergebnisse, die man davon erwartet, die Ergebnisse, die man von ihr fordert, sind tatsächlich die Ergebnisse, die die Kirche von der Exkommunikationsbulle erwartete und forderte. Der so verurteilte Staat muss unmittelbar seiner Entschlusskraft und seines Wesens entleert werden. Er muss von heute auf morgen Schrecken und Entsetzen verbreiten. Man muss ihm Brot und Salz verweigern, d. h. die Steuer, den Dienst, den Gehorsam, und seine Generäle müssen sich empören. Die französische Abordnung machte uns sogar darauf aufmerksam, dass diese Exkommunikation die Macht hat, den Namen und das Wesen aller Dinge zu verändern. Wer Widerstand leistet, wird wie durch den Zauberstab einer Fee verwandelt. Die exkommunizierte Armee ist keine Armee mehr. Sie wird eine Verbindung von Uebeltätern. Die Kriegshandlungen sind keine Kriegshandlungen mehr. Sie werden gemeine Verbrechen. Die rechtliche Verdammung verwandelt das Land in eine Wüste. Und sie verwandelt gleichzeitig alle seine Einwohner in Untertanen des Reiches des Bösen. Sie beraubt sie der Rechte des Menschseins. Wenn sie nicht die Partei des Engels ergreifen, wenn sie auf ihre Gemeinwesen nicht den Blitz der Vertilgung herabrufen, werden sie mit in die Verdammnis und Verurteilung ihres Landes hineinverwickelt. Wenn sie ihr Vaterland nicht Sodom nennen und es nicht verfluchen, gibt es keine Gnade für sie. Die UNO schleudert den Bannstrahl und das Vaterland löst sich auf. Es gibt keine zeitliche Gewalt mehr.
Und tatsächlich führen die Bestrebungen, die wir bei der Untersuchung des ersten und zweiten Teiles der Anklageakte schilderten und deren volle Erklärung wir hier finden,
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zu einer solchen Auflösung der zeitlichen Gewalt. Wir hatten oben geschlossen, dass das nationale Dasein und mit ihm seine Art, sich auszudrücken und zu verteidigen, sich durch den Geist von Nürnberg getroffen fand. Das neue Recht mündete in eine Enteignung aus. Wir sehen jetzt, dass es nicht nur das nationale Dasein ist, das unter Anklage gestellt wird, sondern das Vaterland überhaupt. Die nationalen Rechte werden durch das Heraufkommen eines höheren Rechtes entthront. Die selbständigen Staaten werden abgesetzt, wenn sie nicht zustimmen, die Diener eines Ueberstaates und seiner Religion zu werden. Aber nicht nur das. Der messianische Geist nimmt schliesslich die Maske ab: er spricht seine Heilsbotschaft klar aus. Alle Gemeinwesen sind verdächtig. Sie sind in Wirklichkeit nur die Verwahrer der Gewalt. Ihre zeitliche Gewalt ist nur noch eine Verwaltungsgewalt. Die Vaterländer sind nur noch die Geschäftsführer einer unermesslichen Aktiengesellschaft. Man lässt ihnen eine gewisse Reglementierungsgewalt: so wird ihr Bereich umschrieben und festgelegt. Aber im Wesentlichen sind sie enteignet. Die geistige Gewalt, die Gewalt, die Gewissen zu bestimmen; gesetzmässig zu machen, was dem Gesetze entspricht, gehört ihnen nicht mehr. Geschäftsführer des Zeitlichen, müssen sie sich unterziehen und schweigen, sobald es sich um Staatsentscheidungen handelt. Und man fordert sie nicht nur zum Stillschweigen auf, sondern man fordert die Bürger auch auf, ihren Gemeinwesen zu misstrauen. Diese Vaterländer können nur Ketzerei gebären. Sie sind alle einer ursprünglichen Verdammnis verdächtig. Man erklärt sie für unfähig, die Lehre zu gestalten und sogar für verdächtig, wenn sie sie auslegen. Man entzieht ihnen jede Gewalt über die Gewissen. Das Geistige wird eingezogen zugunsten einer höheren internationalen Instanz. Diese sagt, was recht ist. Sie stellt das Gewissen der Menschen dar. Die Vaterländer werden abgesetzt. Sie werden abgesetzt zugunsten eines angeblichen geistigen Reiches der Welt, das, wie sie sagen, den Vorrang vor allen Vaterländern hat. Sie haben Rom wiedererfunden. Es gibt fortan, es gibt amtlich
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seit dem Schuldspruch von Nürnberg eine weltliche Menschheitsreligion. Es gibt auch eine Allumfassendheit, einen Katholizismus der Menschheit. Wir sind der hochheiligen Kirche der Menschheit, die Bomber zu Missionaren hat, die Unterwerfung schuldig. Der Schuldspruch von Nürnberg ist die Bulle vom Einen Geschlecht, Unigenitus. Fortan verkündet das Konklave und die Szepter fallen. Wir treten in die Geschichte des «Heiligen Reiches» ein.
Dieser Begriff eines Weltstaates, der die Herrschaft über die Gewissen inne hat, ist also nur die Krönung der Grundsätze, deren Aufstellung wir bisher gesehen hatten. Ohne dieses Ende haben sie nicht ihren vollen Sinn: aber mit ihm wird alles klar. Diese Kuppel gibt dem Gebäude seine Gestalt. Es wurde uns zuerst gesagt, dass wir uns nicht vereinigen dürften zur Kraft und Grösse unserer Gemeinwesen und dass diese Vereinigungen jederzeit als Verbindungen von Uebeltätern bezeichnet werden könnten. Und zweitens, dass wir uns daran gewöhnen müssen, einen Teil unserer Selbständigkeit abzutreten, denjenigen, der wesentlich ist, kraft der Verfassungsurkunde des Ueberstaates, die uns in der Welt aufgezwungen worden ist, ohne dass man uns um unsere Meinung fragte. Diese Verfügungen fesselten uns zwiefach: sie fesselten uns in unsern Gemeinwesen und in unsern Beziehungen zum Ausland. In dem, was man in den Zeitungen die innere und die äussere Politik nennt. Das Weltgewissen, das von seinem Gericht herab das Urteil fällt, untersagte uns die Verteidigung und untersagte uns das Fürsichbleiben. Aber damit nicht genug. Es muss seinen Beruf als Gewissen bis zum Ende ausüben: es muss, wie das Auge in der Geschichte Kains, im Grabe eingerichtet werden. Es vertritt den Blick Gottes. Es verbietet und lässt erzittern. Es ist aufgehängt wie ein Schwert. Der Magistrat geht mit eingezogenen Schultern umher. Der Polizist hustet stark, um auf seine Anwesenheit aufmerksam zu machen. Und der General fühlt das Seil um seinen Hals. Denn das Gewissen verschreibt nichts. Es zeigt nur die zu befolgende Linie an, die Linie. Es ist kein Zwang. Es hat keine Gendarmen. Es ist nur ein Gift im Staat. Ein einfaches Einsickern, das alles verdirbt.
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