Das Rudolf Gutachten auf http://www.vho.org/D/rga/rga.html
1.3. 'Gaskammern' im Lager
Birkenau
1.3.1. Die Krematorien II und III
Von Größe, Ausstattung und
Konstruktionsweise sind diese Krematorien durchaus mit anderen damals im Reich gebauten
Anlagen sowie mit heutigen vergleichbar[49]. In diesem Zusammenhang sei
auf den Prozeß gegen die Erbauer der Kremierungsanlagen im Lager Birkenau hingewiesen.
Das Gericht sprach im Jahre 1972 die beiden Angeklagten, Baumeister W. Dejaco und
Baumeister F. Ertl, frei, da der Verdacht auf Beihilfe zum Massenmord nicht erhärtet
werden konnte[50].
Ein besonders abgeteilter Leichenraum mit besserer Belüftung diente damals wie heute
anderenorts als Aufbewahrungsort für die Opfer von Seuchen (Infektionsleichenkeller). Der
Abbildung 7 ist der Grundriß des Leichenkellers I ('Gaskammer') des
Krematoriums II und spiegelbildlich entsprechend des Krematoriums III zu entnehmen; Abbildung 8 zeigt den Querschnitt [51]. Wie im
Querschnitt erkennbar, liegen diese Leichenkeller zum überwiegenden Teil unter der Erde.
Die längliche Bauart der Keller, ihre unterirdische Lage sowie der geringe Kontakt zu den
Kremierungsräumen bewirken eine gleichmäßig kühle Temperatur in diesen Räumen. Dies
spricht für deren Planung als Leichenkeller, als welche sie auf den Bauplänen ausgegeben
sind. Dieser Interpretation schließt sich Pressac an. Ihm zufolge sind die Anlagen
abgeleitet von einer früheren Planung für ein neues Krematorium im Stammlager aus dem
Jahre 1941[52]. Die Zugangsstraße zu den Krematorien lag in Birkenau
auf der Seite des Kamintraktes, in Abbildung 7 ganz oben. Dies
machte die Verlegung des Zugangs zu den Leichenkellern von der ursprünglich für das
Stammlager geplanten Stelle im Winkel beider Leichenkeller notwendig. Man schuf daher eine
Zugangstreppe zu den Büroräumen des Leichenkellers III sowie eine Treppe am Ende des
Leichenkellers II (in Abbildung 7 nicht eingezeichnet). Infolge der dramatisch
veränderten Kriegslage nach der Niederlage von Stalingrad im Winter 1942/43 wurde hier
wahrscheinlich aus Kostengründen auf eine Leichenrutsche verzichtet, wie sie für die
alte Treppe eingeplant war. Möglicherweise ist aus demselben Grund am später begonnenen
Krematorium III an vielen Stellen gespart worden[53], wie auch der
Material- und Qualitätsmangel bei den Krematorien IV und V zu deren schnellem Ausfall
geführt haben dürfte (siehe nächster Abschnitt). Der alte, für den Planungsstand des
Stammlagers vorgesehene Kellerabgang war schon zuvor fertiggestellt worden, obwohl er
später nicht mehr benutzt wurde, da kein direkter Zugang von der Straße dorthin möglich
war. Daß diese Treppe überhaupt gebaut wurde, spricht für eine überhastete
Übertragung der alten Pläne für das Stammlager auf die neue Situation in Birkenau. Die
später eingebaute Zugangstreppe am Ende der Leichenkeller II der Krematorien II und III
wird heute in dem Sinne interpretiert, daß dies der Opfereingang gewesen sei, zumal die
Leichenkeller II als Auskleidekeller für die Opfer gedient haben sollen. Die Bezeichnung
von Räumlichkeiten eines Krematoriums als Auskleidekeller muß zudem kein kriminelles
Indiz sein, da alle Leichen zur Obduktion entkleidet werden müssen. Das Fehlen einer
Leichenrutsche an dem später zugefügten Niedergang sei nach Pressac zusätzlicher Beweis
für den Umbau der Krematorien in Menschenvernichtungsgebäude, da Leichen keine Treppen
steigen könnten[54]. Eine Antwort auf die Frage, wie denn Leichen von
ihrer Sterbestätte, z.B. im Krankenlager, zu den Krematoriumsrutschen gelangten und vom
Rutschenende zu ihren Aufbewahrungsorten bzw. zu den Öfen, bleibt Pressac schuldig.
Offensichtlich aber kann man Leichen auf einer Bahre tragen, auch eine Treppe von wenigen
Stufen hinab.
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Abbildung 7, rechts: Grundriß
Leichenkeller I (angeblich 'Gaskammer') der Krematorien II bzw. III (spiegelbildlich) im Lager Auschwitz II/ Birkenau [51]. a: Leichenkeller I/'Gaskammer', 30×7×2,41 m b: Leichenkeller II/'Auskleidekeller', 49,5×7,9×2,3 m c: Räume des später unterteilten Leichenkellers III d: Leichenaufzug zum Ofenraum im Erdgeschoß e: Entlüftungskanal f: Betonstützsäulen g: Betonträger h: Nachträglich erstellter Kellereingang 1-3: Entnahmestellen Probe 1-3 Abbildung 8, links unten: Querschnitt Leichenkeller I (angeblich 'Gaskammer') der Krematorien II bzw. III (spiegelbildlich) im Lager Auschwitz II/ Birkenau [51]. 1: Entlüftungskanal 2: Belüftungskanal 3: Erdreich |
Boden und Decke des Leichenkellers I ('Gaskammer') sind aus Stahlbeton. Da die
Dübeltechnik damals noch sehr unausgereift war, goß man an der Betonunterseite konisch
geformte Holzstücke mit ein, die später zum Festschrauben von z.B. Leitungen und Lampen
dienten. Pressac interpretiert diese Holzstücke als Schraubstellen für falsche
Duschköpfe, die im Leichenkeller I angebracht gewesen sein sollen, um den Opfern einen
Duschraum vorzutäuschen[55].
Die Wände bestehen aus doppeltem Ziegelsteinmauerwerk mit einer Teerzwischenschicht zur
Isolation[53]. Die Innenwände sind mit einem harten zementreichen
Material verputzt, die Stahlbetondecke und die Stützsäulen zeigen die Maserung der
Verschalung, sind also nicht verputzt. Die Teerschicht zwischen den Ziegelmauern erscheint
wegen des hohen Grundwasserstandes im Birkenauer Sumpfgebiet als Wassersperre
unerläßlich. Beide Leichenkeller enthielten mehrere Gullys. Einem Dokument ist
entnehmbar, daß für die Leichenkeller I ('Gaskammer') der Krematorien II und III
gasdichte Türen der Maße 100 × 192 cm bestellt wurden[56]. Auf dem
Übergabeplan, also dem endgültigen Plan von Krematorium II ist die Türgröße wie auf
allen vorherigen Plänen aber mit 190 × 200 cm eingezeichnet[57]. Noch
heute müßte es möglich sein, anhand der Ruinen festzustellen, ob die Tür eventuell
enger gemauert wurde und ob Spuren der Türzargen vorhanden sind. Dafür sind allerdings
Ausgrabungen notwendig.
Einen interessanten Ansatz zur Erklärung des vorhandenseins gasdichter Türen und in
diesen Leichenkellern hat S. Crowell beigetragen, der darauf hinweist, daß es im Lager
Birkenau offenbar Vorrichtungen zum Schutz der Häftlinge gegen alliierte Luftangriffe
gebaut wurden. Da jeder Luftschutzkeller in damaliger Zeit auch immer ein gasschutzkeller
war, und da die Leichenkeller der Krematorien II und III die einzigen Kellerräume des
Lagers gewesen seien, sei deren Ausrüstung als behelfsmäßige Luftschutzkeller
wahrscheinlich. Crowell verweist auf Zeugen, die darüber berichten, wie sie bei
Luftangriffen in diesen Kellern Schutz suchten.[58]
In der Querschnittszeichnung des Leichenkellers I sind jeweils oben und unten an den
Wänden Belüftungskanäle sichtbar, die nach Pressac als Lüftungskanäle für
Leichenkeller angelegt waren[59]. Im Grundriß kann man links und rechts
den Verlauf der Kanäle vom bzw. zum Haupttrakt erkennen. Demnach wurde der untere Kanal
zur Entlüftung benutzt. Dies soll auch für die angeblichen späteren Vergasungen so
beibehalten worden sein. Alle Kellerräume der Krematorien II und III sollen nach Pressac
eine ähnlich leistungsfähige Entlüftung gehabt haben, ebenso der Ofenraum[60],
jedoch nur der Leichenkeller I ('Gaskammer') besaß eine Luftzufuhr. Pressac gibt für
alle Räume die Leistung der Absaugmotoren an, die er angeblich der Korrespondenz der
Bauleitung des Lagers entnommen hat. Für Leichenkeller I ('Gaskammer') soll ein
3,5-PS-Elektromotor (2,5 kW) gedient haben. Mit der Motorenstärke ist freilich erst wenig
über die Leistungsfähigkeit der Lüftung ausgesagt[61]. Die
Austrittsöffnungen des Belüftungsschachtes von Leichenkeller I ('Gaskammer') mit der
Dimension 5×10 cm (50 Stück im Krematorium II, 95 in Krematorium III) waren mit
Lochblenden abgedeckt, mit jeweils rund 110 Löchern zu ca. 3,5 mm Durchmesser[62].
Eine Heizung war, obwohl angeblich zwischenzeitlich erwogen, niemals vorhanden gewesen.
Pressac interpretiert diesen zwischenzeitlich erwogenen Einbau einer Heizung als Beweis
für die Existenz der 'Gaskammern', da man Leichenkeller nicht vorheizen müsse. Er
ignoriert den Umstand, daß in jedem Krematorium die Leichen vor Frosteinwirkung
geschützt werden. Bei einem ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen hätten die
Leichenkeller also zumindest im Winter heizbar gewesen sein müssen. Zugleich
interpretiert er die Entfernung der offen verlegten Wasserleitung im Leichenkeller I
('Gaskammer') als Hinweis auf die 'Gaskammer', da die Opfer die bloß liegende Leitung
hätten abreißen können. Es bietet sich auch die einfachere, 'nichtkriminelle'
Erklärung an, daß die mangels Heizung im Winter frostgefährdete Leitung stillgelegt
werden mußte, um keinen Wasserrohrbruch zu riskieren[63].
Zum Einbringen des Zyklon B sollen auch hier Luken in der Decke vorhanden gewesen sein.
Pressac zeigt dazu einige Außenaufnahmen der Krematorien aus damaliger Zeit, auf denen
die Einfüllstutzen erkennbar sein sollen[64]. Auf dem Foto des
Krematoriums II sind allerdings nur 3 schemenhafte Schatten erkennbar. Der vierte Schatten
liegt offenbar hinter dem Keller. Da deutlich erkennbar ist, daß zum Zeitpunkt der
Aufnahme dieses Bildes das Krematorium II inklusive des Leichenkellers 1 noch im Bau
befindlich waren, ist es gut möglich, daß die Schatten von Gegenständen (z.B.
Baumaterial) hervorgerufen werden, die auf dem Dach des Leichenkellers 1 gelagert werden.
Daß es sich um Stutzen von Einwurflöchern handelt, ist unbewiesen und wird durch den
heutigen Befund der Decke widerlegt (vgl. weiter unten). Danach sind die senkrecht in
einer Reihe stehenden Stutzen etwa 50 cm hoch und nicht breiter als 30 cm. Auf dem Foto
des Krematoriums III ist nichts erkennbar, obwohl die Qualität des Bildes recht gut ist.
(Es sei darauf hingewiesen, daß es mit althergebrachten Retuschiertechniken sehr leicht
möglich ist, jedes beliebige Foto zu verändern. Fotos besitzen daher nicht unbedingt
Beweiskraft.)
Nach der Aussage des ehemaligen Häftlings M. Kula soll es sich bei den Einfüllstutzen um
von der Zentralwerkstatt angefertigte Hohlsäulen mit quadratischer Grundfläche,
Kantenlänge 70 mm, gehandelt haben, die das Zyklon B-Präparat mittels unbekanntem
Mechanismus gleichmäßig zwischen den eng stehenden Menschen am Boden des Kellers
verteilten[65]. Dokumentarischen Beleg für diese Säulen gibt es nicht.
Nach der Interpretation Pressacs dienten vier nicht weiter definierte
»Drahtnetzeinschubvorrichtungen« als herausnehmbare Drahteinsätze in den von Kula
beschriebenen Hohlsäulen des Leichenkellers I ('Gaskammer'). Diese
»Drahtnetzeinschubvorrichtungen« sind allerdings nur im Inventarverzeichnis des
Leichenkellers II von Krematorium II, also dem 'falschen' Keller, nachträglich
handschriftlich eingetragen. Von wem und wann ist allerdings unklar. Mittels dieser Netze
soll das Zyklon B in die Kammer hinabgelassen und nach Vollzug wieder herausgehoben worden
sein[66]. Pressac zeigt eine Zeichnung der Einwurfsäule, wobei er ohne
Erklärung die Kantenlänge mit 70 cm statt 70 mm, also 10 mal größer als Kula, angibt[62]. Diese Drahtnetzeinschubvorrichtungen können aber auch schlicht zum
Einschub der Leichen in die Kremierungsöfen gedient haben. Im Falle der Verwendung als
Zyklon B-Netze wären diese wohl eher Einlaßdrahtnetze genannt worden.
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Abbildung 9: Ausschnittsvergrößerung der alliierten Luftaufnahme Nr. 3185 des Lagers Birkenau vom 25.8.44. Maßstab des Originals: 1:10.000. Interessant sind die dunklen Flecken auf den Leichenkellern I ('Gaskammern') beider Krematorien (Pfeile), von denen man heute weiß, daß es keine Einwurfstutzen für Zyklon B sind. |
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Abbildung 10: Auswertung der obigen Luftaufnahme, Abbildung 9. Man erkennt leicht, daß die Flecken auf den Leichenkellern I keine Stutzen sein können: zu große, unregelmäßige Flecken mit für Schatten falscher Ausrichtung. |
Abbildung 9
zeigt eine Ausschnittsvergrößerung einer alliierten Luftaufnahme vom Lager Birkenau vom 25.8.44 [67]. Auf dem Quertrakt, dem Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II, erkennt man deutlich Schatten (Pfeile). Eine stereroskopische Auswertung dieser Luftaufnahmen ergab, daß die dunklen Flecken auf Abbildung 9 keine Erhöhungen sein können[68]. Hatten die Zyklon B-Einwurfsäulen tatsächlich die vom Zeugen beschriebene Kantenlänge von 70 mm, so ist dies weder mit den etwa 2 bis 3 m² in der Fläche großen Flecken der Luftaufnahmen noch mit der Größe der rund 60 bis 80 cm großen Durchbrüche vor Ort in Übereinstimmung zu bringen. Außerdem wären sie wegen der mangelnden Auflösung auf diesen Luftaufnahmen kaum sichtbar. Es sei darauf hingewiesen, daß die Kamine der Häftlingsbaracken wie die großen Krematoriumskamine kontrastreiche, symmetrische, geradlinige Schatten werfen. Die angeblichen Einfüllstutzen des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums III bilden einen regelmäßigen, leicht meßbaren Winkel von etwa 75°-80° zu der Ausrichtung des Haupttraktes von Krematorium II (siehe dazu die Auswertung, Abbildung 10). Tatsächlich aber müßten diese Schatten die gleiche Ausrichtung haben, wie die Schatten des Krematoriumskamins von Krematorium II, eines Kamins einer Häftlingsbaracke sowie anderer scharf hervorstechender Teile auf dem Bild. Diese bilden im Gegensatz zu den obigen Flecken einen 45°-Winkel zur Hauptrichtung der Krematorien II und III (siehe Abbildung 10). (Zur Zeit der ersten Auflage des Gutachtens lag mir nur ein qualitativ schlechter Abzug dieses Luftbildes zur Verfügung, auf dem die exakten Konturen der Einwurfstutzen auf dem Dach des Leichenkellers 1 von Krematorium II nur verschwommen zu sehen waren. Die hier gezeigte Schemazeichnung richtet sich nach einem besseren Abzug, den mir John C. Ball dankenswerterweise zur Verfügung stellte.)![]() |
Abbildung 11a: Ausschnittvergrößerung des Leichenkellers 1 von Krematorium II aus der Luftaufnahme Abb. 9. |
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Abbildung 11b: Schemazeichnung von Abb. 11a. 1:
Leichenkeller 1; 2: Lage der einzigen heute auffindbaren zwei Löcher (rot); 3:
Lage und Größe der Flecken auf der Luftbildaufnahme des Leichenkellers I ('Gaskammer')
von Krematorium II. Rechts: Abb. 22, links: Abb. 21 Die Abbildungen 11a und 11b wurden der Website Air Photo Evidence mit freundlicher Genehmigung von John C. Ball entnommen. |
Der falsche Schattenwurf kann nicht durch überlange Stutzen oder 4 m lange Schlitze
erklärt werden, ebenso paßt die Größe der Stutzen nicht zur Größe der auf dem Bild
bei Pressac angeblich abgebildeten Stutzen[64]. Auf einer Aufnahme vom
13.9.44, also drei Wochen später, sind diese Flecken ebenfalls zu erkennen, wenn auch
wegen Rauchbildung durch die Bombardierung wesentlich schwächer. Die Flecken auf dem Dach
des Leichenkellers I von Krematorium III weisen in die gleiche Richtung wie die der
Aufnahme vom 25.8.1944, trotz eines anderen Sonnenstandes[68].
Interessant ist eine undatiert vorliegende Aufnahme aus dem Winter 1944/45, aufgenommen
während des Abbaus der Krematorien II und III, deren Haupttraktdächer schon abgedeckt
sind, aber noch vor der Sprengung des Krematoriums V (angeblich Januar 1945)[69].
Auf dieser Aufnahme sind die freiliegenden Ofenraumlöcher der Krematorien II und III
nicht zu erkennen. Daher dürften Löcher in den Dächern der Leichenkeller beider Anlagen
in gleicher Größenordnung ebenfalls nicht sichtbar sein. Im Falle einer
schattenwerfenden Erhebung durch etwa 50 cm bis 1 m hohen Stutzen jedoch müßte bei den
Luftaufnahmen mit hoher Auflösung (25.8.1944, 13.9.1944) etwas zu sehen sein, da die auf
den Aufnahmen erkennbaren Schornsteine der Häftlingsbaracken ähnlich dimensioniert sind
wie die heute auffindbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers I von Krematorium II.
Danach müßten die durch diese Stutzen entstehenden Flecken eine vergleichbare Größe
besitzen. Wenn man die These einer Verfälschung der Luftbilder durch Retuscheure
ausschließt, muß man bezüglich der auf den Dächern der Leichenkeller 1 befindlichen
Flecken von maximal wenigen Dezimeter hohen und breiten, 3 bis 4 m langen Objekten
unbekannter Herkunft ausgehen. Aufgrund ihrer Größe und Lage können es jedenfalls keine
Löcher oder Stutzen sein. Sie müssen dann wohl der allgemein fleckigen, eventuell
bewachsenen Erdbedeckung der Leichenkeller zugeschrieben werden.
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Abbildung 12: Innenaufnahme aus der Ruine des Leichenkellers I ('Gaskammer') vom Krematorium II. Der Pfeil weist auf die Entnahmestelle der Probe 3 hin (siehe Abschnitt 4.) |
Anmerkungen
Dem Autor liegt eine Grundriß-Skizze des 1939 erbauten Krematoriums des
Konzentrationslagers Sachsenhausen vor, das in Anlage und Dimension durchaus
Ähnlichkeiten mit den Krematorien II und III aufweist, ohne daß es dort Massenmorde
gegeben hätte. Ebenso sei zum Vergleich auf die Konstruktionsweise moderner Krematorien
hingewiesen: H.-K. Boehlke, Friedhofsbauten, Callwey Verlag, München 1974,
besonders der Krematoriumsplan S. 117, einschließlich Amtsarztzimmer; E. Neufert, Bauentwurfslehre,
Ullstein Fachverlag, Frankfurt 1962, S. 423f.
Verfahren gegen die Baumeister W. Dejaco und F. Ertl, Aktenzeichen 20 Vr 6575/72, Hv
56/72, Wien, 18.1.-10.3.1972.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique... aaO. (Anm. 28),
S. 319-329. Pläne zu den Krematorien II und III.
Ebenda, S. 183, über die nichtkriminelle Planung der Krematorien II und III siehe
besonders S. 264.
Ebenda, S. 187, Kosten und Übersicht über die Bauweise der Krematorien II und III.
Ebenda, S. 213 und 218.
Ebenda, S. 488, Abbildung von in der Betondecke des Leichenkellers I von Kremarorium
II noch heute sichtbaren Holzstücken.
Ebenda, S. 436. Im Inventarverzeichnis auf S. 430 erscheint nur im Krematorium II
eine handschriftlich eingetragene gasdichte Tür. Zur Abbildung der gasdichten Türen und
Luken siehe S. 46-49, 425-428, 486, 500.
Ebenda, S. 227, 311, 312.
S. Crowell, »Technik und Arbeitsweise deutscher
Gasschutzbunker im Zweiten Weltkrieg«, Vierteljahreshefte für freie
Geschichtsforschung, 1997, 1(4), S. 226-243.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique... aaO. (Anm. 28),
S. 224, 289.
Ebenda, S. 355ff., Kapitel über die Lüftungsanlage der Krematorien II und III.
Ebenda, S. 374 und 377. Motorenstärke der Lüftungen für alle Räume der
Krematorien II und III.
Ebenda, S. 234: Dimension der Lüftungsausgänge; S. 487: Abbildung Lochblende der
Lüftungsausgänge sowie eine Zeichnung von Pressac von den angeblichen Zyklon
B-Einwurfsäulen.
Ebenda, S. 221, 223. Abbau der Wasserleitungen: S. 286.
Ebenda, Krematorium II, S. 340, ungefähr vom 9.-11.2.1943. Krematorium III, S. 342,
vom 25.6.1943.
E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl et al. (Hg.), Nationalsozialistische
Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer Verlag, Frankfurt 1983, S. 231. Da es sich
in diesem Buch um einen Druckfehler handeln kann, sollte man allein die Originaldokumente
zur Aussage von M. Kula verwerten.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique... aaO. (Anm. 28),
S. 231, 430, 438.
Alliierte Luftaufnahme Nr. 3185, veröffentlicht von den CIA-Angestellten D.A.
Brugioni und R.G. Poirier, Le Monde Juif, No. 97, Januar-März 1980, S. 2,
angeblich in privater Verantwortung. Originale im US National Archive.
R. Lenski, aaO. (Anm. 24), S. 356 ff., Aussage des
Luftbildauswerters Kenneth R. Wilson, Seiten 8927-8941e des Prozeßprotokolls. Nach Wilson
sind die Flecken auf den Aufnahmen vom 13.9.1944 nicht zu sehen.
Bundesarchiv, Koblenz.
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