Die Leichenkeller der Krematorien von Birkenau
im Lichte der Dokumente
Beim Beleidigungsprozeß, den David Irving gegen Deborah Lipstadt angestrengt hatte und der vom 11. Januar bis zum 11. April 2000 in London stattfand, waltete Robert Jan van Pelt als Sachverständiger der Verteidigung. Da van Pelt keinerlei Beweise für die Realität der behaupteten Judenvernichtung in Gaskammern gefunden hatte, führte er alle verfügbaren "Indizien" ins Feld, die größtenteils bereits von J.-C. Pressac gesammelt worden waren, und ernannte sie mißbräuchlicherweise zu "Beweisen". Er behauptete, es gebe eine "Konvergenz der Beweise", doch beruht diese im wesentlichen nur auf der systematischen Fehldeutung von Dokumenten. Sämtliche Urkunden, die sich nicht zu einer solchen Fehldeutung hergaben, ignorierte er schlicht und einfach. In seinem Bericht warf van Pelt den revisionistischen Historikern vor, sie hätten die Aufgabe der "Geschichtsrevision" noch gar nicht wirklich in Angriff genommen, und fügte hinzu:[1]
»Wahre revisionistische Geschichte begnügt sich nicht damit, ein überkommenes Bild von der Vergangenheit zu zerstören, sondern liefert eine Alternative. [...] Bis zum heutigen Tage haben sich die Holocaustleugner trotz vierzigjähriger Anstrengung als unfähig erwiesen, der herkömmlichen Darstellung der Geschichte von Auschwitz eine eigene, alternative Darstellung entgegenzustellen.«
Was mich persönlich betrifft, so biete ich bereits seit Jahren sehr wohl eine »eigene, alternative Darstellung«, und zwar sowohl in meinen Artikeln als auch in meinen Büchern, von denen das letzte - Sonderbehandlung in Auschwitz. Entstehung und Bedeutung eines Begriffs[2] - eine wohldokumentierte positive Geschichte von Auschwitz bezüglich der "Sonderbehandlung" sowie der "Sonderaktionen" darstellt. Ich stütze mich dabei auf Urkunden, die van Pelt zum allergrößten Teil entweder nicht kennt oder aber bewußt ignoriert. Es ist schwerlich ein Zufall, daß er mich weder in seinem Bericht noch in seinem unlängst erschienenen Buch The Case for Auschwitz. Evidence from the Irving Trial[3] (bei dem es sich um eine erweiterte Fassung seines Berichts handelt) auch nur ein einziges Mal zitiert!
In der vorliegenden Studie präsentiere ich einen weiteren positiven Beitrag zum zentralen Thema der Auschwitz-Geschichtsschreibung: den angeblichen Menschentötungsgaskammern in den Birkenauer Krematorien. Diese Studie zerfällt in vier Teile, welche die Frage von vier verschiedenen Standpunkten aus anpacken und in ihrer Gesamtheit eine tatsächliche Konvergenz von Beweisen darstellen - allerdings von Beweisen für die Nichtexistenz von Menschentötungsgaskammern in Birkenau. Die reichhaltige Dokumentation, auf der meine Darlegungen fußen, ist von R.J. van Pelt selbstverständlich systematisch ignoriert worden.
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1) Himmlers Besuch in Auschwitz am 17. und 18. Juli 1942 und die neue Funktion des KGL Birkenau
Anläßlich seines Besuchs in Auschwitz am 17. und 18. Juli 1942 beschloß der Reichsführer SS Heinrich Himmler, das Fassungsvermögen des KGL (Kriegsgefangenenlager) Birkenau so zu erweitern, daß es 200.000 Häftlinge beherbergen konnte. Die Zentralbauleitung machte sich sofort an die Arbeit, und am 3. August stellte ihr Leiter, SS-Hauptsturmführer Karl Bischoff, dem Amt C V (Zentrale Bauinspektion) des SS-WVHA (Wirtschaftsverwaltungshauptamt) einen neuen Lageplan zu. Dieser modifizierte den Lageplan Nr. 1453 vom 8. Juli 1942 und zeigte die Erweiterung des Lagers auf die erwähnte neue Belegstärke. In seinem Begleitschreiben nahm Bischoff ausdrücklich auf den zwei Wochen zuvor erfolgten Himmler-Besuch Bezug:[4]
»Die Erweiterung der Planung hat anläßlich des Reichsführer-Besuches am 17. und 18. Juli 1942 dem Amtsgruppenchef C SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler vorgelegen [...].«
Am 15. August 1942 erstellte die Zentralbauleitung einen weiteren »Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz O/S«, der in der Tat eine Lagerstärke von 200.000 Häftlingen vorsah.[5] Am 27. August sandte Bischoff dem Amt C des SS-WVHA einen Brief mit beigelegtem »Lageplan M: 1: 20.000 zweifach«, in dem er bestätigte:[6]
»In beiliegendem Lageplan ist der neuerdings geforderte Ausbau des Kriegsgefangenenlagers auf eine Belegstärke von 200.000 Mann bereits berücksichtigt.«
In den darauffolgenden Monaten wurde die vorgesehene Lagerstärke des KGL Birkenau auf 130.000 bis 140.000 Häftlinge verringert, doch die Begründung für die Erweiterung des Lagers blieb unverändert.
Am 15. September fand in Berlin ein Treffen zwischen Reichsminister Albert Speer und dem Chef des SS-WVHA, SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, statt, an dem noch weitere fünf hochgestellte Staatsfunktionäre teilnahmen, darunter SS-Brigadeführer Hans Kammler, Leiter des Amtes C des SS-WVHA. Am Tag danach verfaßte Pohl zu Händen Himmlers einen ausführlichen Bericht. Zur Erörterung gelangt waren vier Punkte, von denen der erste die »Vergrößerung Barackenlager Auschwitz infolge Ostwanderung« war. Hierzu schrieb Pohl:[7]
RGVA, 502-1-83, S. 338 |
»Reichsminister Prof. Speer hat die Vergrößerung des Barackenlagers Auschwitz im vollen Umfang genehmigt und ein zusätzliches Bauvolumen für Auschwitz in Höhe von 13,7 Millionen Reichsmark bereitgestellt.
Dieses Bauvolumen umfaßt die Aufstellung von rd. 300 Baracken mit den erforderlichen Versorgungs- und Ergänzungsanlagen.
Die notwendigen Rohstoffe werden im 4. Quartal 1942 sowie im 1., 2. und 3. Quartal 1943 zugeteilt.
Wenn dieses zusätzliche Bauprogramm durchgeführt ist, können in Auschwitz insgesamt 132.000 Mann untergebracht werden.«
Pohl hob hervor:
»Alle Beteiligten waren sich einig, daß die in den Konzentrationslagern vorhandene Arbeitskraft nunmehr für Rüstungsaufgaben von Großformat eingesetzt werden müsse.«
Nachdem er die Notwendigkeit unterstrichen hatte, die deutschen und ausländischen Zivilarbeiter zur Füllung von Personallücken in anderen Betrieben aus den Rüstungsanlagen von Auschwitz abzuziehen und durch KL-Häftlinge zu ersetzen, fuhr Pohl fort:
»Reichsminister Prof. Speer will auf diese Weise kurzfristig den Einsatz von zunächst 50.000 arbeitsfähigen Juden in geschlossenen vorhandenen Betrieben mit vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten gewährleisten.
Die für diesen Zweck notwendigen Arbeitskräfte werden wir in erster Linie in Auschwitz aus der Ostwanderung abschöpfen, damit unsere bestehenden betrieblichen Einrichtungen durch einen dauernden Wechsel der Arbeitskräfte in ihrer Leistung und ihrem Aufbau nicht gestört werden.
Die für die Ostwanderung bestimmten arbeitsfähigen Juden werden also ihre Reise unterbrechen und Rüstungsarbeiten leisten müssen.«
Unter der »Ostwanderung« verstand man die Deportation der Juden nach Osten. Der letzte Satz bedeutet, im Zusammenhang gesehen, ganz eindeutig, daß die arbeitsunfähigen und für die »Ostwanderung« vorgesehenen Juden ihre Reise nicht unterbrachen - also nicht in Auschwitz blieben -, sondern nach Osten weiterfuhren.
Noch am Tag des Treffens, also am 15. September 1942, schrieb Kammler dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft einen Brief zum Thema »Sonderbauaufgaben für das K.L. Auschwitz«, in dem er ihn über die bezüglich Auschwitz gefällten Entscheidungen unterrichtete:[8]
»Unter Bezugnahme auf die Besprechung zwischen Herrn Reichsminister Prof. Speer und SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Pohl teile ich nachstehend das zusätzliche Bau-Volumen für das Sonderprogramm des K.L. Auschwitz wie folgt mit:
1.) Zusammenstellung der erforderlichen zusätzlichen Bauwerke mit zugehörigem Bauvolumen.
2.) Zusammenstellung der erforderlichen Baustoffe und Baracken.
Die Arbeiten werden im wesentlichen durch Häftlinge ausgeführt. Als Bauzeit für das gesamte Bauvorhaben werden 50 Arbeitswochen angesetzt. Außer den Häftlingen werden im Durchschnitt 350 Fach- und Hilfsarbeiter benötigt. Dies ergibt 105.000 Tagewerke.«
Im Oktober 1942 erhielt das Bauvorhaben »Kriegsgefangenenlager Auschwitz« die offizielle Bezeichnung »Durchführung der Sonderbehandlung«, welche die neue Funktion des Lagers offiziell absegnete. Diese bestand in einem umfangreichen Programm von Bauten, die darauf abzielten, das KL in ein Reservoir von Arbeitskräften für die in Auschwitz und Umgebung bereits bestehenden oder im Entstehen begriffenen Industrieanlagen zu verwandeln.
Der Sinn dieser von Himmler anläßlich seines Besuchs in Auschwitz beschlossenen Veränderung der Funktion des Lagers wurde von Rudolf Höß am 22. Mai 1943 in einer Rede vor Kammler und anderen Funktionären klar hervorgehoben, in der Höß Entstehung und Entwicklung der Aufgaben von Auschwitz umriß:[9]
»Im Mündungsdreieck zwischen Weichsel und Sola entstand im Jahre 1940 nach der Evakuierung von 7 Polendörfern durch Ausbau eines Artillerie-Kasernen-Geländes und vielen Zu-, Um- und Neubauten, unter Verarbeitung größerer Mengen Abbruchmaterialien, das Lager Auschwitz. Ursprünglich als Quarantänelager vorgesehen, wurde dieses später Reichslager und erhielt damit eine neue Zweckbestimmung. Es erwies sich die Grenzlage zwischen Reich und G.G. [Generalgouvernement] wegen der sich immer wieder zuspitzenden Lage als besonders günstig, da die Füllung des Lagers mit Arbeitskräften gewährleistet war. Dazu kam in letzter Zeit die Lösung der Judenfrage, wofür die Voraussetzung für die Unterbringung von zuerst 60.000 Häftlingen, die innerhalb kurzer Zeit auf 100.000 anwächst,[10] geschaffen werden mußte. Die Insassen der Lager sind überwiegend vorgesehen für die in der Nachbarschaft erwachsende Großindustrie. Das Lager birgt in seinem Interessengebiet verschiedene Rüstungsbetriebe, wofür regelmäßig die Arbeitskräfte zu stellen sind.«
Somit erforderte die »Lösung der Judenfrage in Auschwitz« durchaus keine Ausrottungseinrichtungen, sondern Baumaßnahmen zur Unterbringung von 100.000 Häftlingen, und die angebliche Ausrottungsfunktion des Lagers war nicht nur nicht dessen primäre Bestimmung, sondern überhaupt nicht vorhanden.
APMO, BW 30/34, S. 40 |
Ende Oktober 1942 entwarf die Zentralbauleitung ein allgemeines Projekt für den Ausbau des KGL in Einklang mit den von Speer und Pohl erlassenen Anordnungen. Die einschlägige Dokumentation trug die Bezeichnung:[11]
»Vorhaben: Kriegsgefangenenlager Auschwitz (Durchführung der Sonderbehandlung). Bauherr: Reichsführer-SS; SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe C. Berlin, Lichterfelde-West. VIII Up a 2."
Das Projekt sah Gesamtausgaben in Höhe von 13.760.000 RM vor und umfaßte u.a. einen neuen Lageplan von Birkenau, der auf eine Belegstärke von 140.000 Häftlingen zugeschnitten war.[12]
Allerdings zählte Auschwitz-Birkenau im Januar 1943 weniger als 30.000 Insassen.[13] Dies war im wesentlichen eine Folge der ungeheuer hohen Sterblichkeit in der zweiten Hälfte des Jahres 1942, als eine - im Juli ausgebrochene - fürchterliche Fleckfieberepidemie gewütet hatte, sowie der prekären hygienischen Verhältnisse des Lagers Birkenau. Ende April 1943 war die Häftlingszahl zwar auf über 53.000 angewachsen,[14] lag aber immer noch weit unter der angepeilten.
2) Die Erweiterung der Kremierungseinrichtungen von Birkenau
Die Erfahrung der mörderischen Fleckfieberepidemie in Birkenau und der dadurch ausgelösten extrem hohen Sterblichkeit bewogen die SS-Behörden dazu, parallel zur Erweiterung des Lagers Birkenau auch einen entsprechenden Ausbau der dortigen Kremierungseinrichtungen ins Auge zu fassen. Bekanntlich war für dieses Lager ursprünglich ein einziges Krematorium (das künftige Krematorium II) vorgesehen gewesen.[15]
Im bereits erwähnten Brief vom 3. August 1942 teilte Bischoff mit:[16]
»Außerdem wurde der Liegeplatz für das neue Krematorium anschließend an das Quarantänelager festgelegt.«
Somit wußte der Chef der Zentralbauleitung von Auschwitz noch am 3. August 1942 nur von einem einzigen geplanten Krematorium.
RGVA, 502-1-312, S. 8 |
In einem am 21. August 1942 erstellten Aktenvermerk des SS-Untersturmführers Ertl, in dem es um den zwei Tage zuvor erfolgten Besuch des von der Erfurter Ofenbaufirma Topf & Söhne entsandten Ingenieurs Kurt Prüfer ging, heißt es:[17]
»Bezüglich Errichtung eines 2. Krematoriums mit 5 Dreimuffelöfen, sowie Be- und Entlüftungsanlagen muß erst das Ergebnis der bereits laufenden Verhandlungen mit dem Reichssicherheitshauptamt bezügl. Zuteilung von Kontingenten abgewartet werden.«
Somit war der Beschluß zum Bau des Krematoriums III damals noch nicht gefallen.
Demselben Dokument läßt sich entnehmen, daß Prüfers Vorschlag, zwei ursprünglich für das weißrussische Mogilew bestimmte Achtmuffelöfen nach Auschwitz zu überstellen, am 19. August unterbreitet worden war. Wie aus einer handgeschriebenen Randbemerkung ersichtlich ist, wurde der Vorschlag vom WVHA am 24. August gutgeheißen. Dies bedeutet, daß zumindest die Anzahl der Muffeln für die künftigen Krematorien IV und V zu jenem Zeitpunkt noch nicht festgelegt worden war.
Im August 1942 verzeichnete man die höchste monatliche Sterblichkeit in der Geschichte des Lagers Auschwitz. Im Verlauf jenes Monats starben rund 8.600 Häftlinge,[18] fast doppelt so viele wie im Juli (ca. 4.400 Todesfälle). Der erste Hinweis auf den Entscheid zum Bau dreier zusätzlicher Krematorien geht auf den 14. August zurück (an jenem Tage wurde der Plan 1678 der Krematorien IV/V erstellt) .[19] Vom 1. bis zum 13. jenes Monats waren 2.500 Häftlinge gestorben, was einem Tagesdurchschnitt von mehr als 190 Todesfällen entsprach. Vom 14. bis zum 19. (dem Tag, an dem die im Aktenvermerk vom 21. erwähnten Unterredungen stattfanden) registrierte man eine noch höhere Sterblichkeit: Rund 2400 Gefangene, im Schnitt ungefähr 400 pro Tag, hatten den Tod gefunden. Der katastrophalste Tag war der 19. August, an dem über 500 Häftlinge starben.
Am 1. August waren im Männerlager 21.421 Personen interniert. Bis zum 19. starben 4.113 Häftlinge, im Durchschnitt 216 täglich, davon 1.675 vom 14. bis zum 19., durchschnittlich 279 pro Tag. Im Zeitraum vom 1. bis zum 19. belief sich die durchschnittliche Lagerstärke auf ungefähr 22.900. - Man stelle sich die Folgen vor, wenn bei einer Lagerbevölkerung von 200.000 eine vergleichbar verheerende Fleckfieberepidemie ausgebrochen wäre!
Den Anstoß zum Beschluß, drei zusätzliche Krematorien zu erbauen, gaben also einzig und allein unschwer nachvollziehbare hygienisch-sanitäre Erwägungen.
3) Die »Sondermaßnahmen für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen« im Lager Birkenau
Anfang Mai 1943 sahen sich die Verantwortlichen im Berliner SS-WVHA sowie die SS-Verwaltung von Auschwitz, denen die Durchführung des von Himmler im Juli 1942 beschlossenen Programms oblag, zwei schwerwiegenden, eng miteinander verknüpften Problemen gegenüber: Dem durch die ungeheuer hohe Sterblichkeit unter den Häftlingen bedingten Mangel an Arbeitskräften sowie den mißlichen hygienisch-sanitären Zuständen, welche die Epidemien auslösten und somit zu dieser hohen Sterblichkeit führten. Unter diesen Umständen galt es vor allem, die hygienischen Einrichtungen des Lagers zu verbessern.
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RGVA, 502-1-83, S. 311 (Bericht auf den nächsten Seiten) |
Am 7. Mai 1943 traf sich SS-Brigadeführer Kammler, Chef der Amtsgruppe C (Bauwesen) des SS-WVHA, in Auschwitz mit sechs hohen Lagerfunktionären: SS-Obersturmbannführer Höß, Kommandant des Lagers, SS-Obersturmbannführer Möckel, Leiter der SS-Standortverwaltung, SS-Sturmbannführer Bischoff, Chef der Zentralbauleitung, SS-Sturmbannführer Cäsar, Chef der Landwirtschaftlichen Betriebe, SS-Hauptsturmführer Wirths, SS-Standortarzt, sowie SS-Untersturmführer Kirschnek, Bauleiter der Bauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz, Verantwortlicher für das Stammlager Auschwitz. Zwei Tage darauf verfaßte Bischoff einen Aktenvermerk über die besprochenen Themen, in welchem er die Ausführungen des Standardortarztes bezüglich der hygienisch-sanitären Einrichtungen wie folgt wiedergab:[20]
»Allgemeine Schilderung durch den Standortarzt, daß die Gesunderhaltung der Häftlinge für die großen Aufgaben nicht gesichert erscheint, durch die schlechten Latrinenverhältnisse, einem unzulänglichen Kanalsystem, Mangel an Krankenbaracken und gesonderten Krankenlatrinen und dem Fehlen von Wasch-, Bade- und Entwesungsmöglichkeiten.
Für die Verbesserung im KGL wird die Abänderung der Latrinen dahingehend angeregt, daß diese abdeckbar mit Sitzbrillen und Deckel versehen werden und für die öfter versagende Kanalisation viele nebeneinander liegende Gruben angelegt werden sollen, die von Zeit zu Zeit ausgeleert und zur Verwertung durch die Landwirtschaft die Fäkalien abgefahren werden müssen. Dem gegenüber empfiehlt der Leiter der ZBL vor dem Auslauf ins Rohrnetz einen Schieber anzubringen und mit Wasserdruck die Latrinen durchzuspülen.
Gegen das Grubensystem spricht er sich aus, da durch den hohen Grundwasserstand eine Verseuchung des Grundwassers zu erwarten ist, nachdem die dazu notwendigen schwierigen Isolierungsarbeiten mittels Wannen derzeit nicht durchführbar sind, und nach überschlägiger Errechnung der Fäkalienmengen in der Nähe des Lagers gar nicht untergebracht werden können. Die Hauptschwierigkeiten wären nur durch eine Verrohrung der Gesamtentwässerung und durch eine Überpumpstation zu beheben, wozu allerdings die nötigen Kontingente fehlen.
Der Brigadeführer nimmt die ganz besondere Dringlichkeit dieser Fragen zur Kenntnis und verspricht, alles in den Grenzen des Möglichen für die Abhilfeschaffung zu tun. Er wundert sich allerdings, daß er einerseits von zuständiger ärztlicher Seite die sanit. und hygienischen Verhältnisse in den Berichten in günstiger Weise geschildert bekommt und zum anderen unmittelbar nachher die gegenteiligen Berichte vorgelegt bekommt.
Der Leiter der ZBL wird angewiesen, bis 15.5.43 Vorschläge für die Abhilfemöglichkeit der Mißstände und den Entwurf einer ordnungsmäßigen Entwässerung unter Außerachtlassung der derzeitigen Kontingentschwierigkeiten beim Amtsgruppenchef C einzubringen, welche letztere Angelegenheit er selbst regeln wird.
Vom Arzt wurden die Pferdestall-Baracken zu Krankenstationen als unzulänglich bezeichnet und das Fehlen von Licht und Wasser im Bauabschnitt der Schweizer Baracken bemängelt. Auch die Anzahl der Baracken reicht nicht hin, so daß die Planungsmöglichkeit für weitere Baracken in diesem Krankenabschnitt untersucht werden müßten. Die aufgetretenen Mängel stellen sich bei näherem Besehen immer wieder als Wechselwirkung der bereits eingangs erwähnten Schwierigkeiten heraus und es tritt die Notwendigkeit der Trennung und Sonderlösung von allen übrigen Fragen des Bauwesens zutage.
Um eine endgültige Lösung für die Entlausung im KGL zu schaffen, wurde vom Standortarzt angeregt, für jeden Unterabschnitt der Bauabschnitte, das sind 10 neue komplette Entwesungsanlagen, einschließlich Bademöglichkeit zu schaffen. Dem gegenüber wurde vom Leiter der ZBL darauf hingewiesen, daß sich die große Entwesungsanlage des KGL im Bau befindet und erst fertiggestellt werden muß. Falls nicht noch weitere Schwierigkeiten bezüglich Facharbeitermangel auftreten, dürfte dies bis Ende August der Fall sein. Auf einen endgültigen Termin konnte sich SS-Stubaf. Bischoff nicht festlegen. Als Überbrückung bis zu diesem Zeitpunkt stellt der Brigadeführer einen neuen Kurzwellen-Entlausungszug leihweise zur Verfügung.«
Am 8. Mai 1943, um 18.05 Uhr, traf aus dem KL Groß-Rosen zu Händen der »Kommandantur des KL Auschwitz« ein Telegramm folgenden Inhalts ein:
»SS-Stubaf. Bischoff mit Sachbearbeiter am Montag, den 10.5.43 - 11.00 Uhr mit allen Unterlagen, Plänen, Kontingentierung bei SS-Brigadeführer u. Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler zu melden, für Be- und Entwässerung Kriegsgefangenenlager 200000 Mann.«
Unterzeichnet war das Telegramm vom SS-Hauptsturmführer Wilhelm Gideon, zweiter Kommandant des KL Groß-Rosen.[21] Kammler war bei seiner Rückreise nach Berlin über Groß-Rosen gefahren. Dort hatte er beschlossen, Bischoff nach Berlin zu bestellen, und er hatte Gideon angewiesen, ein entsprechendes Fernschreiben nach Auschwitz zu schicken. Zur Sicherheit hatte er ein Telegramm gleichen Inhalts an sein Büro in Berlin gesandt, so daß der FS-Dienst (Fernschreibe-Dienst) um 20.05 Uhr vom SS-Oberscharführer Schürmann, der im Büro des Amtes C/I des SS-WVHA Dienst tat, ein persönlich an Bischoff gerichtetes Telegramm erhielt, in dem es hieß:[22]
»SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen SS Dr. Ing. Kammler hat angeordnet, daß Sie sich am Montag den 10.5.43 früh in Berlin mit sämtlichen Plänen und Berechnungsunterlagen für Be- und Entwässerung Kriegsgefangenenlager Auschwitz einfinden.«
So begann ein umfangreiches Programm zur Verbesserung der hygienischen Einrichtungen des Kriegsgefangenenlagers (d.h. des Lagers Birkenau). In den Dokumenten wurde dieses Programm unterschiedslos als »Sofortprogramm«, »Sondermaßnahme«, »Sonderprogramm«, »Sonderbaumaßnahmen« und »Sonderaktion« bezeichnet.[23] Der diesbezügliche Befehl Kammlers wurde dem Kommandanten von Auschwitz am 14. Mai zugestellt.[24]
4) Die »Sondermaßnahmen für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen« und die Krematorien von Birkenau
Von Beginn seiner Inangriffnahme an umfaßte das Programm zur Verbesserung der hygienischen Einrichtungen des Birkenauer Lagers auch die Krematorien. Am 13. Mai 1943 erstellte Bischoff einen »Bericht über die Arbeitseinteilung beim Sofortprogramm im K.G.L. Auschwitz«, in dem jedem Offizier, Unteroffizier und Zivilangestellten der Zentralbauleitung spezifische Aufgaben im Rahmen dieses Programms zugewiesen wurden. Die Aufgabe des Zivilangestellten Rudolf Jährling wird in Punkt 9 des Berichts wie folgt beschrieben:[25]
»ZA. Jährling hat den Einbau von Kesseln und Boilern in den Waschbaracken durchzuführen, desgleichen die Brausen im Auskleideraum des Krematoriums III. Wegen der Brausen wird SS-Sturmbannführer Bischoff noch mit dem Lagerkommandanten, SS-Obersturmführer Höß, Rücksprache nehmen.
Für die Entwesungsöfen wird vom SS-W.V.H.A. noch eine OT [Organisation Todt]-Zeichnung zugesandt.«
Zwei Tage darauf, am 15. Mai, stellte Bischoff der Firma Topf folgendes Fernschreiben zu:[26]
»Dringendes Telegramm!
Anschrift: Topfwerke Erfurt.
Text: Mitbringt Montag überschlägiges Projekt für Warmwasserbereitung für ca. 100 Brausen. Einbau von Heizschlangen oder Boiler in den im Bau begriffenen Müllverbrennungsofen Krem. III oder Fuchs zwecks Ausnutzung der hohen Abgastemperaturen. Evtl. Höhermauerung des Ofens zwecks Unterbringung eines großen Reservebehälters ist möglich. Es wird gebeten entsprechende Zeichnung Herrn Prüfer am Montag den 17.5. mitzugeben.«
Am 16. Mai schickte Bischoff an Kammler einen »Bericht über die getroffenen Maßnahmen für die Durchführung des durch SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler angeordneten Sonderprogramms im KGL. Auschwitz«, in dem unter Punkt 6 ausgeführt wurde:[27]
»6. Entwesungsanlage. Zur Entwesung der Häftlingskleider ist jeweils in den einzelnen Teillagern des BAII eine OT-Entwesungsanlage vorgesehen. Um eine einwandfreie Körperentlausung für die Häftlinge durchführen zu können, werden in den beiden bestehenden Häftlingsbädern im BAI Heizkessel und Boiler eingebaut, damit für die bestehende Brauseanlage warmes Wasser zur Verfügung steht. Weiters ist geplant, im Krematorium III in dem Müllverbrennungsofen Heizschlangen einzubauen, um durch diese das Wasser für eine im Keller des Krematoriums III zu errichtende Brauseanlage zu gewinnen. Bezüglich Durchführung der Konstruktion für diese Anlage wurde mit der Firma Topf & Söhne, Erfurt, verhandelt.«
Das Projekt der Duschanlage im Kellergeschoß des Krematorium III wurde schon bald auch auf das Krematorium II ausgedehnt. Am 5. Juni sandte die Firma Topf folgenden Brief zum Thema »Krematorium II und III. Müll-Verbrennungs-Ofen« an die Firma Topf:[28]
»In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Zeichnung D 60446, den Einbau der Boiler in den Müll-Verbrennungs-Ofen betreffend. Eine gleiche Zeichnung haben wir unserem Polier Wilh. Koch zugestellt. Falls Sie mit der Ausführung der Anlage nach dieser Zeichnung einverstanden sind, bitten wir Sie, Herrn Koch hiervon zu benachrichtigen.
Eine solche Nachricht wollen Sie dann bitte auch uns durchgeben, damit wir den Auftrag für die Mehrarbeit bestätigen können.«
Die Erweiterung des Plans der Krematorien II und III wird durch einen von Bischoff erstellten, undatierten, aber vom Juni 1943 stammenden Fragebogen über die Erweiterung der Krematorien bestätigt. Der Chef der Zentralbauleitung antwortete darin auf die ersten vier Fragen, in den Krematorien II-V gebe es 18 Öfen[29] mit 46 Muffeln, die in den Jahren 1942 und 1943 von der Firma Topf erbaut worden seien; sie würden mit Koks geheizt, seien durchwegs stationärer Art und besäßen insgesamt 6 Kamine von 16 m Höhe, die nicht mit Saugzuganlagen ausgestattet seien. Auf die fünfte Frage: »Werden die Abgase verwertet?« entgegnete Bischoff: »Geplant, aber nicht ausgeführt«, und auf die darauffolgende Frage: »Wenn ja, zu welchem Zweck?« erwidert er: »Für Badeanlagen im Krema. II u. III«.[30]
Das Projekt zur Installierung von 100 Duschen im Krematorium III (sowie einer weiteren Duschanlage im Krematorium II) konnte nicht für jene Häftlinge bestimmt sein, welche die Krematorien bedienten, weil damals für die Zentralsauna, die für das ganze Lager gedachte Entwesungs- und Entlausungsanlage, lediglich 54 Duschen vorgesehen waren, wie Bischoff am 4. Juni 1943 an den Leiter des Amtes C/I des SS-WVHA schrieb:[31]
»Die Brauseanlage für die Häftlinge enthält 54 Brausen und wird durch 2 Boiler mit je 3000 Ltr. Inhalt gespeist. Die Anlage ist für Dauerbetrieb berechnet.«
Tatsächlich wurden im Brauseraum der Zentralsauna nur 50 Duschen installiert.[32] Es ist somit klar, daß die »Badeanlagen im Krema. II u. III« für die Häftlinge des ganzen Lagers bestimmt waren.
Am 24. Juni 1943 wurde Krematorium III von der Zentralbauleitung der Unterkunftsverwaltung der Kommandantur übergeben. Im Inventar des Kellergeschosses, das der betreffenden Übergabeverhandlung beigelegt war, werden im Zusammenhang mit dem Leichenkeller 1 14 Brausen erwähnt,[33] die offensichtlich mit dem eben erwähnten Projekt in Beziehung stehen. Weil das Duschenprojekt erst im Mai 1943 entworfen worden war, erscheint im Inventar des Kellergeschosses des Krematorium II, dessen Übergabeverhandlung am 31. März 1943 erfolgte, darin keine Brause.[34] Natürlich konnten 14 Duschen lediglich für das Personal des Krematoriums bestimmt sein; wahrscheinlich sind sie von der Häftlings-Schlosserei installiert worden.
Das ursprüngliche Projekt wurde aus zwei Gründen aufs Eis gelegt. Zunächst einmal wurden in jeder der beiden Entwesungsanlagen des Bauabschnitts I (Bauwerke 5a und 5b) je 50 Duschen installiert.[35] Die Arbeiten begannen Ende Mai, wie sich dem von Bischoff am 30. Mai 1943 erstellten »Baubericht über die Sondermaßnahmen im KGL« entnehmen läßt:[36]
»Mit dem Einbau der Warmwasserversorgung in den 2 Entlausungsbaracken (Häftlingsbädern) wurde begonnen.«
Am 13. Juli waren die beiden Anlagen bereits in Betrieb; dies geht aus dem »Bericht über den Fortgang der Arbeiten für die Sondermaßnahmen im KGL. und im Stammlager« hervor, den Bischoff an jenem Tag verfaßt hatte:[37]
»Die Warmwasserversorgung in den beiden Entlausungsbaracken (Häftlingsbad) des Bauabschnitt I sind in Betrieb genommen worden.«
Parallel dazu ging der Bau der Desinfektion und Entwesungsanlage (d.h. der Zentralsauna) zügig voran, und sein Abschluß war für Anfang September vorgesehen.[38] Freilich wurde die Anlage dann erst Anfang September in Betrieb genommen,[39] anderthalb Monate vor ihrer Übergabe an die Standortverwaltung von Auschwitz,[40] und zwar bloß »tagsüber und stundenweise«
RGVA, 502-1-313, S. 11 (zum Vergrößern anklicken) |
Trotzdem wurde das Duschenprojekt am 25. März 1944 wieder aus der Versenkung geholt. Damals sandte SS-Obersturmführer Werner Jothann, der Bischoff am 1. Oktober 1943 als Chef der Zentralbauleitung abgelöst hatte, der Firma Topf einen Brief zum Thema »KGL Auschwitz, Kremat. Ausnützung der Abgase«, in dem er schrieb:[41]
»Sie werden gebeten, Angebot mit bildlicher Darstellung und Berechnung sowie eingehende Erläuterung baldigst nach hier einzusenden. In Frage kommen die Kremat. II u. III und evtl. auch IV und V.«
In einer Aufstellung der Firma Topf vom 13. April 1943 heißt es unter Bezugnahme auf einen unter Nummer »24674/43/Ro-Pru/Pa« archivierten Brief:[42]
»2 Topf Entwesungsöfen für das Krema II im Kriegsgefangenenlager, Auschwitz.«
Es liegt ferner eine Rechnung der Firma Vedag Betriebe Schlesien vom 28. Juli 1943 zum Thema »Auschwitz-Krematorium« vor; darin geht es um »ausgeführte Abdichtungsarbeiten für die Entwesungsanlage« .[43] (Man weiß allerdings, daß die »2 Topf Entwesungsöfen« am 11. Februar 1943 von der Zentralbauleitung bei der Firma Topf für das Bauwerk 32, d.h. die Zentralsauna, bestellt worden sind (Auftrag 148)[44]). Schließlich läßt sich auch eine »Einzel-Rechnung« der Firma Vedag vorweisen, die vom selben Tag stammt und denselben Wortlaut hat wie die oben genannte Rechnung und in der ausdrücklich Bezug auf »BW 32 - Entwesungsanlage« genommen wird.[45] Obwohl in diesen beiden Dokumente irrtümliche Referenzen stehen, bestätigen sie doch den in diesem Abschnitt beschriebenen Gebrauch der Krematorien zu sanitären Zwecken.
Mit Recht schreibt J.-C. Pressac:[46]
»Es leuchtet ein, daß das KGL Birkenau nicht gleichzeitig zwei einander entgegengesetzte Funktionen - Gesundheitspflege und Ausrottung - besessen haben kann.«
Da nun die Planung der sanitären Anlagen in den Krematorien von Birkenau auf unwiderlegbaren dokumentarischen Beweisen beruht, während die behauptete Installation von Massenvernichtungseinrichtungen nach Pressacs eigenem Eingeständnis lediglich durch "Indizien" gestützt wird, ist es ganz offensichtlich, was die wirkliche Funktion der Krematorien war.
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Anmerkungen
Aus dem Italienischen übersetzt von Jürgen Graf.
[1] | R. J. Van Pelt, »The Pelt Report«, S. 221. Eine elektronische Fassung dieses Berichts befindet sich im Internet auf www.holocaustdenialontrial.com/evidence/vani.asp. |
[2] | Castle Hill Publishers, Hastings 2003; das italienische Original erschien unter dem Titel "Sonderbehandlung" ad Auschwitz. Genesi e significato bei Edizioni di Ar, Padova 2001. |
[3] | Indiana University Press. Bloomington and Indianapolis 2002. |
[4] | GARF, 7021-108-32, S. 37. |
[5] | Publiziert von J.-C. Pressac in: Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers. The Beate Klarsfeld Foundation. New York 1989, S. 203. |
[6] | GARF 7021-108-32, S. 41. |
[7] | Pohl-Bericht an Himmler vom 16. September 1942 zum Thema: »a) Rüstungsarbeiten. b) Bombenschäden.« BAK, NS 19/14, S. 131-133. |
[8] | GARF, 7021-108-32, S. 43. |
[9] | Aktenvermerk vom 22. Mai 1943. RGVA 502-1-26, S. 85. |
[10] | Das ursprünglich im Text stehende Imperfekt »anwuchs« wurde in »anwächst« umgeändert. Im Zusammenhang hat diese Präsensform offensichtlich die Bedeutung eines Futurums. |
[11] | VHA, Fond OT 31(2)/8. Das Kürzel »VIII Up a 2« bezog sich auf die »G.B. Bau Kennummer« (d.h. die Kennummer eines Bauvorhabens auf der Liste der Bauwirtschaft des Reichsministers Speer) beim Bauvorhaben des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz. |
[12] | Ebenda. Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz O/S. Entwässerungsplan. Plan Nr. 1782 vom 28. Oktober 1942. |
[13] | Am 1. Januar 1943 belief sich die Gesamtlagerstärke auf 29.630 Häftlinge, darunter 24.263 Männer und 5.367 Frauen. AGK, NRN, 134 (Prozeß gegen die Lagermannschaft von Auschwitz, Band 52, S. 279, 282). |
[14] | Am 30. April 1943 gab es im Lager insgesamt 53.436 Häftlinge, darunter 34.777 Männer und 18.659 Frauen. AGK, NTN, 134 (Prozeß gegen die Lagermannschaft von Auschwitz, Band 52), S. 281, 285. |
[15] | Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz vom 6. Juni 1942, in: J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, aaO. (Anm. 5), S. 195. |
[16] | GARF, 7021-108-32, S. 37. |
[17] | RGVA, 502-1-313, S. 159. |
[18] | Die genannten Zahlen fußen auf einer statistischen Untersuchung der in den Sterbebüchern von Auschwitz enthaltenen Daten. |
[19] | Dieser Plan wurde von J.-C. Pressac in Auschwitz: ..., aaO. (Anm. 5), S. 393, veröffentlicht. |
[20] | Aktenvermerk Bischoffs vom 9. Mai 1943. RGVA, 502-1-233, S. 36-37. |
[21] | RGVA, 502-1-83, S 339. |
[22] | RGVA, 502-1-83, S. 320. |
[23] | Siehe dazu meine Studie "Sonderbehandlung" in Auschwitz. Genesi e significato, Edizioni di Ar, Padua 2001, S. 73-81. |
[24] | Aktenvermerk Jothanns vom 5. Oktober 1943. RGVA, 502-1-83, S. 77. |
[25] | RGVA, 502-1-83, S. 338. |
[26] | APMO, BW 30/34, S. 40. |
[27] | RGVA, 502-1-83, S. 311. |
[28] | RGVA 502-1-336, S. 104 . |
[29] | Der Achtmuffelofen vom Typ des in den Krematorien IV und V installierten wurde als aus vier Öfen bestehend betrachtet. |
[30] | RGVA, 502-1-312, S. 8. |
[31] | RGVA, 502-1-336, S. 107. |
[32] | Inventar der Übergabeverhandlung der »Desinfektion und Entwesungsanlage« (Zentralsauna) vom 22. Januar 1944. RGVA, 532-1-335, S. 3. |
[33] | RGVA, 502-2-54, Seite unleserlich. |
[34] | RGVA, 502-2-54, S. 77-78. |
[35] | Übergabeverhandlung des Bauwerk 5a - Entlausungsanlage, Inventar. RGVA, 502-2-58, S. 129. Plan Nr. 2948 der Entlausungsanlage FL Bw. 5a vom 6 Oktober 1943. RGVA, 502-1-230, S. 174. Siehe auch Plan 2540 der Zentralbauleitung vom 6. Oktober 1943, abgebildet bei J. C. Pressac, Auschwitz: Technique..., aaO. (Anm. 5), S. 58. |
[36] | RGVA, 502-1-83, S. 281. |
[37] | RGVA, 502-1-83, S. 119. |
[38] | RGVA, 502-1-332, S. 10. |
[39] | Schreiben des SS-Standortarztes an den Leiter der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien vom 9. Dezember 1943. RGVA, 502-1-336, S. 84. |
[40] | Die Übergabeverhandlung der Anlage ist auf den 22. Januar 1944 datiert. RGVA, 502-1-335, S. 1. |
[41] | RGVA, 502-1-313, S. 11. |
[42] | APMO, BW 30/34, S. 47. |
[43] | RGVA, 502-1-316, S. 431 und 502-1-323, S. 137. |
[44] | Schluß-Rechnung der Zentralbauleitung für die Firma Topf vom 19. Oktober 1943 bezüglich der »Einrichtung einer Entwesungsanlage im K.Z.L. (Massivbau) BW 32 bestehend aus 2 Öfen und 4 Kammern«. RGVA, 502-2-27, S. 24 |
[45] | RGVA, 502-1-316, p. 430. |
[46] | J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique..., aaO. (Anm. 5), S. 512. |
Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 7(3&4) (2003), S. 357-365.