Die Leichenkeller der Krematorien von Birkenau
im Lichte der Dokumente
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IV) Das Häftlingslazarett des Bauabschnitt III von Birkenau
1) Die Kommentare Jean-Claude Pressacs
In seiner ersten, 1989 erschienenen Studie über Auschwitz veröffentlichte J.-C. Pressac einen Plan des Bauabschnitts III von Birkenau (Plan Nr. 2521), der am 4. Juni 1943 in Berlin entworfen worden war.[1] Auf diesem Plan, der die Bezeichnung »K.L. Auschwitz - Bauabschnitt III. Häftlings-Lazarett u. Quarantäne-Abt.« trägt, ist Bauabschnitt III in zwei Quarantänelager, eines für Männer und eines für Frauen, unterteilt, die jeweils 4.088 Personen Platz bieten, ferner in zwei Krankenfelder, auch hier eines für Männer und eines für Frauen, und zwar für je 3.188 Patienten. Die beiden Krankenfelder bestehen aus zwei Baracken für »Chirurgie«, zwei Baracken für »Röntgen und Behandlung«, zwei Baracken, die als »Apotheken« dienten, vier Baracken für »frisch Operierte« sowie vier Baracken für »Schwerkranke«.1 Ferner hat Pressac den Plan 2471 einer »Krankenbaracke für Häftlinge« für das KL Auschwitz publiziert, der einen Tag später, also am 5. Juni 1943, erstellt worden war und auf dem sechs Krankenräume erscheinen, zwei für »30 Betten«, zwei für »24 Betten« und zwei für »18 Betten«.[2]
Der französische Historiker kommentiert diese Dokumente wie folgt:[3]
»Die Zeichnung auf Foto 20 (Plan vom 4. Juni 1943) ist für die Revisionisten ein gefundenes Fressen. Hinsichtlich des ursprünglichen Konzepts für KGL Bauabschnitt III hält sie formell fest, daß dieser lediglich als gemischtes Quarantäne- und Krankenlager dienen sollte. Es besteht eine UNVEREINBARKEIT [Großschreibung im Originaltext] zwischen der Schaffung eines der Gesundheit dienenden Lagers und vier nur ein paar hundert Meter entfernten Krematorien, wenn in diesen, wie die offizielle Geschichtsschreibung geltend macht, massenweise Menschen vernichtet wurden. Zeichnung 2471 einer Baracke für kranke Häftlinge, die für BA.III geplant war (Foto 21) und die Anordnung der Bunker erkennen läßt, untermauert diese Tatsache. Die beiden Zeichnungen stammen vom Juni 1943, als die Bauleitung den Bau der vier neuen Krematorien abschloß, und es ist offenkundig, daß das KGL Birkenau nicht zugleich zwei einander entgegengesetzte Funktionen besitzen konnte: Gesundheitspflege und Ausrottung. Der Plan zum Bau einer sehr großen Krankenhaussektion in BA.III zeigt somit, daß die Krematorien ausschließlich zur Leicheneinäscherung errichtet wurden, ohne jede Menschenvergasungen, weil die SS ihre Arbeitskraft im Konzentrationslager "bewahren" wollte.
Dieses Argument scheint logisch und ist nicht leicht zu kontern. Die Zeichnungen existieren und stammen zu allem Überfluß noch vom SS-WVHA, so daß es sich nicht um eine von örtlichen Verantwortlichen ergriffene humanitäre Initiative gehandelt haben kann. «
Doch meinte Pressac, ein Dokument aufgestöbert zu haben, welches diesen »plausiblen, jedoch theoretischen Gedankengang« widerlegt:[3]
»Das entscheidende Argument, welches beweist, daß Zeichnung 2521 lediglich ein PROJEKT war, besteht darin, sie mit einem Gesamtplan von Birkenau zu vergleichen, Zeichnung 3764 vom 23.3. 44 (Foto 22), wo BA.III nicht mehr wie geplant 16.600 Personen faßt, sondern 60.000, was heißt, daß die Belegdichte der Baracken um das Vierfache vergrößert und der Grad der Überbelegung nun mit jenem von BA.II. vergleichbar ist. Unter diesen Umständen wird es zum Unsinn, von "Krankenhausbaracken" zu sprechen.« (Großschreibung im Originaltext.)
Doch ist dies tatsächlich ein »entscheidendes Argument«? Und blieb das Krankenfeld wirklich ein bloßes »Projekt«?
Eine ganze Reihe von Pressac unbekannten Dokumenten ermöglichen es uns, eine erschöpfende und unzweideutige Antwort auf diese Frage zu erteilen.
2) Entstehung und Durchführung des Projekts zum Bau eines Krankenfelds im Bauabschnitt III von Birkenau
Wie wir in Abschnitt I gesehen haben, übermittelte SS-Brigadeführer Kammler am 14. Mai 1943 dem Kommandanten von Auschwitz offiziell einen schriftlichen Befehl hinsichtlich der »Sondermaßnahmen für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen« von Birkenau. Im Rahmen dieser Maßnahmen ordnete Kammler am 17. Mai 1943[4] die Umwandlung des Bauabschnitt III des Birkenauer Lagers in ein Krankenfeld für die Häftlinge an, wie aus einem Bischoff-Brief an den SS-Standortarzt vom 15. Mai 1943 hervorgeht. Das Schreiben beginnt mit folgenden Worten:[5]
»17.5. ist der Ausbau des Bauabschnittes III im KGL. als Häftlingslazarett durch SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler befohlen worden.«
Die Verwirklichung des Projekts wurde dem Amt C des SS-WVHA anvertraut, genauer gesagt dem SS-Sturmbannführer Wirtz, dem Chef des Amtes C/III-Technische Fachgebiete, sowie dem SS-Untersturmführer Birkigt, dem Leiter der Hauptabteilung C/II/3-Lazarette und Reviere. Diese beiden Offiziere unterzeichneten auch den Plan 2521 vom 4. Juni 1943,[6] in Zusammenarbeit mit dem SS-Obersturmführer Wolfgang Grosch, dem Leiter der Hauptabteilung C/III/1-Ingenieurbau. In einer auf den 28. Mai 1943 datierten Notiz schrieb Birkigt, auf sich selbst in der dritten Person Bezug nehmend:[7]
»Auf Anordnung des Amtsgruppenchef C sei es dringend notwendig, daß SS-Ustuf. Birkigt baldigst die gesamten sanitären Angelegenheiten in Auschwitz mit der Zentralbauleitung und dem Standortarzt bearbeitet.
Es soll für das Lager ein besonderes Quarantänefeld für 8000 bis 12000 Kranke geschaffen werden. Davon 2,5 bis 4000 festes Revier, der Rest bewegliche Vergrößerungsmöglichkeit wie bereits in Lublin geplant.«
Am 1. Juni erhielt Kammler von Bischoff ein Schreiben zum Thema »Sofortmaßnahmen im Kriegsgefangenenlager für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen«, in welchem er um Genehmigung der bereits entworfenen Projekte ersuchte, darunter:[8]
»Planung des Bauabschnittes III als Lazarettabteilung für 8-10000 Häftlinge einschließlich Isolierabt. und Quarantäne, getrennt für Männer und Frauen.«
Vom 31. Mai bis zum 2. Juni hielt sich Birkigt in Auschwitz auf, um mit den dortigen Verantwortlichen die »Sondermaßnahmen im KGL-Auschwitz« zu erörtern. In einem auf den 4. Juni datierten Vermerk schrieb er:
»Auf Befehl des Amtsgruppenchef C hielt SS-Ustuf.(F) Birkigt örtliche Besprechungen mit dem Zentralbauleiter Auschwitz, SS-Stubaf. Bischoff, dem Standortarzt, SS-Haupt. Wierts [Wirths] und dem zuständigen Bauleiter, SS-Ustuf. Janisch ab, um die Grundlagen für die Planung der Sondermaßnahmen im KGL-Auschwitz zu klären.«
Anschließend schilderte Birkigt die gefällten Entscheidungen über die Verwirklichung des Projekts für ein Krankenfeld:[9]
»B. Häftlingslazarett.
1.) Der Ausbau des Bauabschnittes 3 wurde gemeinsam durchgesprochen und von mir skizzenmäßig zu Papier gebracht.
2.) Die Ortsbesichtigung ergab, daß die vorderen, drei Barackenreihen und ein Teil der vier Barackenreihen bereits errichtet sind.
3.) Für das Lazarettfeld stehen nach Auskunft der Zentralbauleitung nur 89 Baracken zur Verfügung. Der Zentralbauleiter wünscht daher, daß wenigstens die 16 Spezialbaracken aus 1000-Betten Lazaretten Ost entnommen werden. Diese müssen dann auf das Längsmaß 42 x 50 gebracht werden. (Dem steht gegenüber, das zum Abtransport dieser Baracken rund 120-140 Güterwagen notwendig sind. Der Ausbau RLM-Baracken erscheint durchaus möglich.) Die Planung wird von C II erledigt.
4.) Der Zentralbauleitung wurde ein skizzenmäßiger Vorschlag für den Ausbau einer RLM-Baracke als Häftlingslazarettbaracke vorgelegt. Bettenzahl rund 150 bei zweistöckiger Belegung.«
Bereits am 1. Juni hatte der polnische Häftling Stefan Millauer (Matrikelnummer 63003) zu Händen der Zentralbauleitung den Plan einer »Hölz. Unterkunftsbaracke (Typ Luftwaffenbaracke) Krankenbaracke« für den Bauabschnitt III gezeichnet.[10]
Wie wir bereits gesehen haben, zeichneten Wirtz und Birkigt am 4. Juni den Plan Nr. 2521 »K.L. Auschwitz - Bauabschnitt III. Häftlings-Lazarett u. Quarantäne-Abt.«; am 5. Juni erstellten sie den Plan 2471 über eine »Krankenbaracke für Häftlinge«.
Der - undatierte, jedoch zweifellos in den Juni 1943 fallende - Plan 2637 der Zentralbauleitung stellt den Männerteil des »Häftlingsreviers im Bauabschnitt "3" des K.G.L.« dar. Detailliert zeigt er die Baracken für die »frisch Operierten« (6a) sowie jene für die »schweren Inneren«, d.h. an schweren inneren Krankheiten Leidenden (6b).[11]
Eine »Aufstellung über die zur Durchführung der Sondermaßnahme im K.G.L. notwendigen Baracken« vom 11. Juni 1943 erwähnt für »Bauabschnitt III (Häftlingslazarett)« insgesamt 183 Baracken (plus zwei für das Truppenlazarett), darunter:[12]
»4 Spezialbaracken 6a[[13]] (Frisch Operierte)
4 Spezialbaracken 6b (Schwere Innere)
2 Spezialbaracken 2(Röntgen- und Behandlung).[[14]]
2 Spezialbaracken 1 (Chirurgische)
111 Baracken für Normalkranke.«
Die Bauarbeiten setzten Ende Juni ein. Am 13. Juli waren bereits 26 Baracken erstellt, und außerdem war mit dem Ausheben der Ringgräben sowie eines provisorischen Vorklärbeckens begonnen worden.[15]
Am 19. Juli protestierte Bischoff dagegen, daß die Deutschen Ausrüstungswerke ohne Genehmigung zwei Baracken im Bauabschnitt III übernommen hatten; er schrieb[16]
»Um den durch den SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler am 15. Mai befohlenen Ausbau des Bauabschnittes III als Häftlingsrevier durchführen zu können, ist eine Belegung während des Ausbaues nicht möglich. Mit dem Ausbau des Lazaretts wurde schon begonnen und wie bekannt sollen in jede Baracke sanitäre Anlagen (Wasch- und Abortanlagen) eingebaut werden.«
Am 31. Juli waren weitere 6 Baracken erbaut; ferner waren zwei Ringgräben ausgehoben worden, und man hatte mit den Arbeiten zur Errichtung des Zauns begonnen.[17] Am gleichen Tage beschwerte sich der SS-Standortarzt bei Bischoff darüber, daß »zu dem Gesamtplan über das Häftlings-Lazarett und die Quarantäne-Abteilung im Bauabschnitt III« noch die »Einzelpläne« für acht Barackentypen fehlten.[18]
Am 30. September 1943 erstellte Bischoff einen »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz/OS«, in welchem der Bauabschnitt III des Lagers wie folgt beschrieben wird:
»Bauabschnitt III:
BW 3e 114 Krankenbaracken Typ 501/34
BW 4c 5 Wirtschaftsbaracken
BW 4e 2 Wirtschaftsbaracken Typ 260/9
BW 4f 13 Vorrats- u. Wäschereibaracken Typ 260/9
BW 4f 4 Vorrats- u. Wäschereibaracken Typ 501/34
BW 6c 4 Entwesungsbaracken Typ VII/5
BW 7c 11 Pflegerbaracken (Schweizerbar.)
BW 12b 12 Baracken f. Schwerkranke 501/34
BW 12d 2 Blockführerbaracken Typ IV/3
Ausbau eines vorhandenen Hauses für Sondermaßnahmen
BW 33a 3 Baracken f. Sondermaßnahmen Typ 260/9.«[19]
Am 25. September waren Maurerarbeiten in den Baracken 68, 70, 71, 74, 89, 91,92 und 93 sowie Schreinerarbeiten in den Baracken 67-77, 94, 128 und 146 im Gang.[20]
Am 1. Oktober 1943 erstellte Jothann, der soeben Bischoff als Leiter der Zentralbauleitung abgelöst hatte,[21] einen Kostenvoranschlag für das Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS in Auschwitz, in dem er für jedes bereits fertiggebaute oder geplante Bauwerk die angefallenen bzw. veranschlagten Kosten angab. Für den Bauabschnitt III, der als »Häftlingslazarett« bezeichnet wird und die bereits im oben erwähnten Bericht aufgezählten Bauwerke umfaßte, sah der Kostenvoranschlag wie folgt aus:[22]
»BW 3e 114 Krankenbaracken 4.542.216 RM
BW 4c 5 Wirtschftsbaracken 138.150 "
BW 4e 2 Wirtschaftsbaracken 167.304 "
BW 4f 13 Vorrats- u. Wäschereibaracken 241.618 "
BW 4f 4 Vorrats- u. Wäschereibaracken 127.500 "
BW 6c 4 Entwesungsbaracken 80.940 "
BW 7c 11 Pflegerbaracken 103.488 "
BW 12b 12 Baracken f. Schwerkranke 515.625 "
BW 12d 2 Blockführerbaracken 16.240 "
Ausbau eines vorhandenen Hauses
für Sondermaßnahmen 14.242 "
BW 33a 3 Baracken f. Sondermaßnahmen 55.758 ",
insgesamt 6.003.081 RM.«
Am 5. Oktober beschrieb Jothann den Stand der Arbeiten im »Häftlingslazarett« wie folgt:[23]
»Als vordringlich wurden bisher die Barackentypen Nr. 1-2[24] - 6a und 6b[25] aufgestellt. Insgesamt sind es 12 für Schwerstkrankenabteilung sowie Operations- und Röntgenbaracken. Diese Baracken sind bis auf eine im Rohbau fertiggestellt. Bei 9 Baracken sind die gesamten Innenwände und Schornsteine, soweit sie zusätzlich erstellt werden mußten, aufgemauert. Bei 4 dieser Baracken ist bereits mit dem Verputzen dieser Wände begonnen. Die Aufstellung der Verbindungsgänge zwischen diesen Baracken ist zu 3/4 beendet. Vom Barackentyp Nr. 7[26] sind 8 Stück im Rohbau fertiggestellt und mit dem Aufmauern von Wänden und Schornsteinen begonnen. Weiters sind bereits seit dem März 43 4 Wäschereibaracken Typ Nr. 9, 3 Küchenbaracken Typ Nr. 12 und 20 Krankenbaracken Typ Nr. 7, somit insgesamt 47 Baracken im Rohbau errichtet.«
Jothann schildert anschließend den Stand der Arbeiten beim Zaunbau, beim Bau der Zufahrtstraßen, Lagerstraßen und Durchlässe, den Stand der Dränagearbeiten, der Planierungsarbeiten sowie der Kläranlage mit ihren vier Erdklärbecken, die fast abgeschlossen waren.
In einem Aktenvermerk vom 11. Oktober hielt Jothann fest, daß A. Knauth, Besitzer der gleichnamigen Dresdener Firma, bei der die fehlenden Baracken für das Lagerhospital des Bauabschnitts III bestellt worden waren, Auschwitz einen Besuch abgestattet hatte:
»Dem Dienststellenleiter Hr. Obersturmführer (F) Jothann wurde Hr. Knauth, Dresden, vorgestellt und die o. Baubesichtigung angeordnet. Auf der Baustelle wurde festgestellt, daß die Spezial Baracken [sic] für Operierte etc. fertiggestellt sind und sofort in Angriff genommen werden könnten.«
Jothann fuhr fort:[27]
»Bei den Unterkunftsbaracken[,] die 111 mal vorkommen, wurden die Preise bedeutend reduziert, da es sich um einen sehr großen, geschlossenen Auftrag handelt, sodaß ein neues Angebot erforderlich wurde.«
In einem Bericht vom 30. Oktober teilte Jothann mit:[28]
»Bisher gelangten 47 Baracken zur Aufstellung. An ihnen werden laufend die Innenarbeiten, d.h. Maurer- und Putzarbeiten ausgeführt. Ferner sind die Pfahlroste für weitere 7 Baracken fertiggestellt und soll mit der Errichtung der Baracken in den nächsten Tagen begonnen werden.«
Die folgenden Berichte fallen in den Zeitraum bis Ende November und befassen sich mit dem Fortgang der Bauarbeiten an den Baracken sowie der damit zusammenhängenden Arbeiten bei der Errichtung des Häftlingsreviers im Bauabschnitt III. Am 24. Februar 1944 übermittelte Jothann der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien ein Gesuch der Firma Knauth um die Zuteilung von Metall. Er erläuterte:[29]
»Es handelt sich hierbei um die Zuweisung von 1844,4 kg Zink-Aluminium und 87,8 kg Messing für die Beschaffung der für den Bauabschnitt III des KGL - Häftlingslazarett mit Quarantänelager - benötigten Armaturen und Einrichtungsgegenstände. [...]
Zur Rechtfertigung der angeforderten Metalle wird bemerkt, daß der BA III des KGL insgesamt 180 Baracken einschließlich der Küchen-, Operations-, Behandlungs-, Kranken- und Quarantänebaracken umfaßt.«
In einem »Bericht über den Stand der Bauarbeiten im KL-Auschwitz einschl. Häftlingseinsatz« vom 25. März 1944 schrieb Jothann:[30]
»Im Bauabschnitt III des KGL wurden vorerst nur die 2 leren [sic] Abschnitte in Angriff genommen. Die Baracken sind fast alle aufgestellt, mit dem inneren Ausbau wurde begonnen.«
Am 31. März 1944 arbeiteten im Bauabschnitt III 700 Häftlinge. Auf Befehl Kammlers mußten die Bauplätze drei Tage lang sämtliche Arbeiten einstellen, damit die Häftlinge in den Bauabschnitten I und II des Lagers eingesetzt werden konnten.[31]
Am 23. März 1944, dem Tag, an dem der von Pressac erwähnte Plan 3764 von Birkenau erstellt wurde, arbeitete die Zentralbauleitung noch an der Verwirklichung des Projekts für das Häftlingsrevier im Bauabschnitt III. Wir werden bald sehen, wie sich der vermeintliche Widerspruch zwischen den beiden Projekten, den der französische Geschichtsforscher geltend macht, erklärt.
1944 bestimmte die Zentralbauleitung über alle bürokratischen Praktiken bezüglich des Krankenfeldes. Am 25. Mai erstellte Jothann einen »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz O/S. Errichtung von 111 Krankenbaracken«, in dem es heißt:[32]
»Mit den Arbeiten wurde am 15.3.1943[[33]] begonnen. 37 Baracken sind fertiggestellt und zum Teil innen ausgebaut.«
Im einschlägigen, von Jothann am selben Tage erstellten Kostenanschlag wird eine Gesamtsumme von 3.799.000 RM veranschlagt.[34] Beide Urkunden tragen den Stempel »Vorgeprüft« der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien (Datum: 27. Juni 1944) sowie den Stempel »geprüft« des Amt C/II des SS-WVHA (13. Juli 1944). Am 10. August 1944 erließ der Chef des Amtes C/C (Zentralbauinspektion) des SS-WVHA, der am 26. Juni die eben erwähnte Dokumentation erhalten hatte, rückwirkend (laut bürokratischer Praxis) folgenden Baubefehl:[35]
»Aufgrund der eingereichten Unterlagen erteile ich hiermit den Befehl zur Errichtung von 111 Krankenbaracken im Kgf.L., Lager II, Auschwitz, BA III, BW 3e und 3f.«
Bezüglich des Stands der Arbeiten hieß es in dem an die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien adressierten Schreiben:
»Mit den Arbeiten ist wegen Dringlichkeit bereits begonnen worden. Über Fortgang und Stand der Bauarbeiten ist termingemäß zu berichten.«
Der Bauantrag für die »12 Baracken für Schwerkranke« wurde der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien am 12. August 1944 von Jothann zugestellt.[36] Die einschlägige Dokumentation umfaßte einen »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz O/S. Errichtung von 12 Baracken für Schwerkranke im BA.III. BW. 12b«, in dem festgehalten wird, die Arbeiten hätten am 15. Juli 1943 angefangen,[37] einen »Kostenvoranschlag« für 373.000 RM[38] sowie eine »Anlage zum Kostenvoranschlag für 12 Baracken für Schwerkranke«, in der es um die damit verbundenen Arbeiten geht.[39] Am 31. Oktober erging seitens des Amtes C/V des SS-WVHA der betreffende Baubefehl.[40]
Erhalten ist ferner ein »Bauantrag zur Errichtung von 11 Stück Pflegerbaracken im BAIII - BW 7e«, den Bischoff am 9. Oktober 1944 eingereicht hatte.[41]
Am 31. Mai 1944 gab es im Bauabschnitt III 63 Baracken.[42] Die Deportation der ungarischen Juden traf die Zentralbauleitung vollkommen unvorbereitet und durchkreuzte die Projekte für das Krankenfeld. Anfang Juni wurde Bauabschnitt III, obgleich er noch nicht bewohnbar war, zusammen mit dem Lager BIIc und einem Teil des Lagers BIIa sowie des Lagers BIIe zum »Durchgangslager« für nichtregistrierte und zur Überstellung in andere Lager vorgesehene Juden umgewandelt. Am 2. Juni erteilte Kammler Jothann die Anweisung, 14 Baracken des Bauabschnitt III zur Einquartierung dieser Juden zur Verfügung zu stellen, doch der Leiter der Zentralbauleitung sträubte sich gegen diese Anordnung. Als ihn Kammler nach den Gründen für seine ablehnende Haltung fragte,[43] erklärte Jothann, die Maßnahme sei »aus hygienischen und sanitären Gründen« unangemessen.[44] Natürlich mußte Jothann die Segel streichen, und am 2. Juni stellte der Kommandant des KL II, SS-Hauptsturmführer Kramer, die 14 Baracken für den angeforderten Zweck ab.[45]
Am 16. Juni sandte SS-Obersturmführer Bruno Weber, »Hygieniker bei der Bauinspektion "Schlesien"«, dem Leiter dieser Bauinspektion sowie zur Information auch dem »Reichsarzt SS und Polizei. Der Oberste Hygieniker« in Berlin, einen Rapport zum Thema »KGL-Bauabschnitt III« zu, der wie folgt begann:[46]
»Gelegentlich einer Überprüfung der Brunnengalerie Birkenau fand am 15.6.44 eine Besichtigung der hygienischen Verhältnisse im neubelegten Bauabschnitt III des KGL Birkenau statt.
Der erste Häftlingstransport traf am 9.6.44 ein. Zurzeit ist der Bauabschnitt mit 7000 weiblichen Häftlingen (Juden) belegt.
In baulicher und hygienischer Hinsicht ist der Bauabschnitt III in keiner Weise für eine Belegung vorbereitet, da es an den primitivsten sanitären Einrichtungen fehlt.«
Dem Rapport zufolge lebten die weiblichen Häftlinge in prekären Verhältnissen:
»Die Unterkunftsbaracken sind nach Angabe des SDG. SS-Oberscharführer Scherpel, mit 800-1000 Häftlingen belegt. Die Abdeckung der Baracken mit Dachpappe ist noch nicht vollständig durchgeführt, auch die zuführenden Lagerstraßen befinden sich nach im Ausbau. In Ermangelung von Bettgestellen schlafen die Häftlinge auf dem Fußboden.«
Nach einer Schilderung der mangelhaften Versorgung und Fäkalienabfuhr geht der Rapport zu den Quarantänemaßnahmen über:
»Da die Häftlinge des Bauabschnitts III beschleunigt zur Arbeit herangezogen werden sollen, wird eine eigentliche Quarantäne nicht durchgeführt. Um bei einem etwaigen Auftreten von Seuchen größere Verzögerungen im Arbeitseinsatz zu vermeiden, ist es erforderlich, an Stelle der üblichen Quarantänemaßnahmen durch Abzäunungen eine Unterteilung des Lagers in 4 getrennte Felder vorzunehmen. Auf diese Weise kann bei einer etwa auftretenden Epidemie wenigstens ein Teil der Häftlinge weiter eingesetzt bezw. abtransportiert werden.«
Weber schloß seinen Rapport mit folgender Warnung ab:46
»Infolge Belegung des Bauabschnitts III vor Abschluß der Bauarbeiten besteht infolge Fehlens der einfachsten hygienischen Voraussetzungen die unmittelbar drohende Gefahr eines Seuchenausbruches.«
Wie ich in einem früheren Aufsatz erläutert habe,[47] kam der gewaltige Zustrom ungarischer Juden für die Zentralbauleitung ganz unerwartet, und es gelang ihr nicht einmal, anständige Unterkünfte für einen großen Teil der Zwangsarbeiter bereitzustellen.
Das Projekt zur Einrichtung eines Krankenfeldes auf dem Bauabschnitt III von Birkenau wurde am 23. September 1944 endgültig begraben. Dies läßt sich einem Brief Jothanns an die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien zum Thema »Errichtung von 12 Baracken für Schwerkranke im BA.III - BW 12b« vom 6. Dezember 1944 entnehmen:[48]
»Anläßlich der Besprechung des Hauptamtschefs am 23.9.44 in Auschwitz, wurde die Einstellung der Bauarbeiten im BA.III des K.G.L. befohlen, und mit Abbruch der 12 Baracken für Schwerkranke begonnen.«
Zu klären ist schließlich noch die Frage, weswegen im Plan 3764 vom 23. März 1944, also zu einem Zeitpunkt, wo die Arbeiten zur Verwirklichung des Krankenfeldes im Bauabschnitt III noch im Gange waren, dieser Teil des Lagers Birkenau für die Aufnahme von 60.000 Gefangenen gedacht war. Die Erklärung dieses scheinbaren Widerspruchs ist recht simpel: Der Grund lag in den Arbeitsprozeduren des Baubüros der Zentralbauleitung, wo die technischen Zeichnungen ausgeführt wurden (nebenbei bemerkt fast durchwegs von Ingenieuren, Architekten und Zeichnern unter den Häftlingen).[49] Zur Zeit- und Materialersparnis wurden von jeder Zeichnung etliche Kopien hergestellt, auf denen man dann eventuelle Modifizierungen des Projekts vermerkte. Dies gilt auch für den »Lageplan des Kriegsgefangenenlagers« Nr. 3764, welcher am 23. März 1944 vom polnischen Häftling Stefan Millauer gezeichnet und von Jothann einen Tag später genehmigt worden war. Dieser Plan wurde angefertigt, um die Position der 111 Krankenbaracken des Bauabschnitts III zu markieren; die kleinen Rechtecke, welche die Baracken symbolisieren, sind dort rot.[50] Gemäß üblicher Praxis wies dieser Lageplan drei Stempel auf, von denen wir die beiden ersten bereits erwähnt haben: Den Stempel »Vorgeprüft«, der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien (27. Juni 1944), den Stempel »geprüft« des Amts C/II der SS-WVHA sowie schließlich den Stempel »Eingetragen im Planausgabebuch« (22. Mai 1944).
Wie aus den Daten der Stempel ersichtlich ist, bildete dieser Lageplan einen Teil der von Jothann am 25. Mai 1944 an die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien gesandten Dokumentation, die daneben noch den »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz O/S. Errichtung vom 111 Krankenbaracken« und den dazugehörigen Kostenanschlag umfaßte. Diese drei Dokumente - Erläuterungsbericht, Kostenvoranschlag und Lageplan - waren nach den bürokratischen Vorschriften unerläßliche Voraussetzungen für die Genehmigung zur Errichtung eines jeden Bauwerks.[51]
Der eben erwähnte Erläuterungsbericht weist übrigens ausdrücklich auf diesen Lageplan hin:[52]
»Die Anordnung der Gebäude auf dem zur Verfügung stehenden Gelände geht aus dem beiliegenden Lageplan hervor.«
Eine Kopie dieses Lageplans wurde später benutzt, um die Position von sechs Leichenkammern zu illustrieren (BW 3b und 3d), und wurde dem »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Lagers II der Waffen-SS in Auschwitz O/S. Errichtung von 6 Leichenkammern«, den Jothann am 12. Juni 1944 erstellt und den die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien am 28. August 1944 geprüft hatte,[53] als Lageplan beigefügt. Das Datum des 28. August findet sich auch auf dem Stempel »Geprüft« der Bauinspektion, der auf dem Lageplan Nr. 3764 angebracht ist. Der Registrierstempel im Planausgabebuch trägt das Datum des 18. Juli 1944. Die sechs Leichenkammern sollten in den Bauabschnitten I und II errichtet werden, und unter ihnen erscheint auf dem betreffenden Lageplan folgender unzweideutige Satz[54]
»Die einzubauenden Leichenkammern sind im Lageplan rot gekennzeichnet.«
Ein weiteres Exemplar des Lagerplans Nr. 3764, das den Stempel »Eingetragen im Planausgabebuch« trägt und vom 18. August 1944 stammt, wurde zur Hervorhebung der Krematorien verwendet,[55] welche als einzige Gebäude farbig gekennzeichnet sind und eine Bezeichnung tragen.[56]
Kehren wir zum Schluß noch auf den von Pressac publizierten Lageplan Nr. 3764 zurück. Auf jenem Exemplar heißt es: »Bauabschnitt-3 für 60.000 Gef.« Das Dokument weist keinerlei Überprüfungsstempel auf, sondern lediglich den Registrierstempel im Planausgabebuch mit dem Datum des 7.12.1944. Es ist somit klar, daß es sich auf ein späteres Projekt beziehen muß als auf jenes der Errichtung der 111 Krankenbaracken sowie jenes zum Bau der sechs Leichenbaracken, und mit Sicherheit im Herbst 1944 erstellt wurde.
Unsere Schlußfolgerung steht nun auf solider Grundlage: Da das Krankenfeld geplant und teilweise auch verwirklicht wurde, besitzt das von Pressac angeführte »entscheidende Gegenargument« keinerlei Wert, während folgende Aussage des französischen Forschers voll und ganz ihre Gültigkeit behält:
»Es besteht eine UNVEREINBARKEIT zwischen der Schaffung eines der Gesundheit dienenden Lagers und vier nur ein paar hundert Metern davon entfernten Krematorien, wenn in diesen, wie die offizielle Geschichtsschreibung geltend macht, massenweise Menschen vernichtet wurden. [...] Es ist offenkundig, daß das KGL Birkenau nicht zugleich zwei einander entgegengesetzte Funktionen haben konnte: Gesundheitspflege und Ausrottung.«
Abkürzungen
AGK |
Archiwum Głównej Komisji Badania Zbrodni Przeciwko Narodowi Polskiemu Instytutu Pamieci Narodowej (Archiv der zentralen Kommission zur Erfor schung der Verbrechen gegen das polnische Volk, Institut des nationalen Gedenkens), Warschau. |
APK |
Archiwum Państwowe w Katowicach (Staatsarchiv in Kattowitz) |
APMO |
Archiwum Państwowego Muzeum w Oświęcimiu (Archiv des Staatlichen Auschwitz-Museums) |
BAK |
Bundesarchiv Koblenz |
GARF |
Gosudarstvenny Archiv Rossiskoj Federatsij (Staatsarchiv der Russischen Föderation), Moskau. |
RGVA |
Rossiskij Gosudarstvenny Vojenny Archiv (Staatliches Russisches Kriegsarchiv), Moskau. |
VHA |
Vojenský Historický Archiv (Militärhistorisches Archiv), Prag. |
Anmerkungen
[1] | Jean-Claude Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers. The Beate Klarsfeld Foundation. New York 1989, S. 512. |
[2] | Ebenda, S. 513. |
[3] | Ebenda, S. 512. |
[4] | Laut Bischoffs Schreiben vom 19 Juli 1943 am 15. Mai 1943. Siehe unten. |
[5] | RGVA, 502-1-83, S. 115. |
[6] | Der Plan wurde von SS-Hauptsturmführer Wirths, SS-Standortarzt von Auschwitz, genehmigt. |
[7] | Vermerk Birkigt vom 28. Mai 1943. RGVA, 502-1-83, S. 270. Zu den im Lager Lublin-Majdanek geplanten hygienischen Anlagen siehe den Bericht des SS-Untersturmführers Birkigt vom 20. März 1943, publiziert in: Jürgen Graf und Carlo Mattogno, KL Majdanek. Eine historische und technische Studie, Castle Hill Publisher, Hastings 1998, S. 62f. |
[8] | RGVA, 502-1-83, S. 133. |
[9] | RGVA, 502-1-83, S. 267-268. |
[10] | RGVA, 502-2-110, S. 5. |
[11] | Häftlingsrevier im Bauabschnitt 3 des K.G.L. Lageplan des männlichen Teils. RGVA, 502-2-110, Seitennummer unleserlich. |
[12] | RGVA, 502-1-79, S. 100. |
[13] | Auf dem Plänen Nr. 2521 und 2637 tragen diese Baracken die Nummern 6a, 6b etc. |
[14] | Die Art der Behandlung wird im Dokument nicht näher beschrieben. |
[15] | Von Bischoff erstellter »Bericht über den Fortgang der Arbeiten für die Sondermaßnahmen im KGL. und im Stammlager«, 13. Juli 1943. RGVA, 502-1-83, S. 119. |
[16] | RGVA, 502-1-83, S. 111. |
[17] | Von Bischoff erstellter »Bericht über den Fortgang der Arbeiten für die Sondermaßnahmen im KGL. und im Stammlager« vom 31. Juli 1943. RGVA, 502-1-83, S. 100. |
[18] | RGVA, 502-1-332, S. 196. |
[19] | Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz/OS. RGVA, 502-2-60, p. 81. |
[20] | Bericht über den Fortgang der Arbeiten für die Sondermaßnahmen im KGL und im Stammlager, verfaßt von Bischoff am 25.9.1943. RGVA, 502-1-83, S. 215f. |
[21] | Bischoff wurde zum Chef der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien ernannt. |
[22] | Kostenvoranschlag zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz. RGVA, 502-2-60, S. 86f. |
[23] | Von Jothann am 5. Oktober 1943 erstattete »Meldung über den Stand der Bauarbeiten im Häftlingslazarett K.G.L. Bauabschnitt III, Stichtag 1. Oktober 1943«, RGVA, 502-1-83, S. 396f. |
[24] | Baracke Typ 1: Spezialbaracke 1 (chirurgische); Typ 2: Spezialbaracke 2 (Röntgen- und Behandlung). |
[25] | Baracke Typ 6a: Spezialbaracke 6a (frisch Operierte); Typ 6b: Spezialbaracke 6b (schwere Innere). |
[26] | Krankenbaracken. |
[27] | Aktenvermerk Jothanns vom 11. Oktober 1943. RGVA, 502-1-83, S. 395. |
[28] | Von Jothann erstellter »Bericht über den Fortgang der Bauarbeiten für die Sondermaßnahmen im KGL«, 30. Oktober 1943. RGVA, 502-1-83, S. 198. |
[29] | RGVA, 502-1-83, S. 158. |
[30] | GVA, 502-1-83, S. 38. |
[31] | Bischoff-Brief an Jothann vom 31 März 1944. RGVA, 502-1-83, S. 34. |
[32] | RGVA, 502-2-110, S. 1-1a. |
[33] | Richtig: 15.5.1943. |
[34] | RGVA, 502-2-110, S. 3. |
[35] | RGVA, 502-1-281, S. 49. |
[36] | RGVA 502-1-261, S. 117. |
[37] | RGVA 502-2-110, S. 38-38a. |
[38] | RGVA, 502-2-110, S. 40f. |
[39] | RGVA, 502-2-110, S. 42f. |
[40] | RGVA, 502-1.281, S. 47. |
[41] | RGVA, 502-1-281, Seitenzahl unleserlich. |
[42] | Luftfoto von Birkenau vom 31 Mai 1944. National Archives, Washington D.C., Mission 60 PRS/462 60SQ, Can D 1508, Exposure 3056. |
[43] | Fernschreiben des Chefs des Amtes im SS-WVHA an die Zentralbauleitung vom 2. Juni 1944. RGVA, 502-1-83, S. 5. |
[44] | Fernschreiben Jothanns an Kammler vom 2.6.1944. RGVA, 502-1-83, S. 2. |
[45] | Brief Jothanns an die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien vom 2. Juni 1944. RGVA, 502-1-83, S. 3. |
[46] | RGVA, 502-1-168, S. 6-6a. |
[47] | »Die Deportation ungarischer Juden von Mai bis Juli 1944. Eine provisorische Bilanz«, in: VffG, 5(4) (2001), S. 387f. |
[48] | RGVA, 502-1-261, S. 115-115a. |
[49] | Im Februar 1943 arbeiteten im Baubüro 96 Häftlinge. RGVA, 502-1-256, S. 171-173. |
[50] | RGVA502-2-110, S. 13. |
[51] | Siehe hierzu meine Studie La "Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz". Edizioni di Ar, 1998, S. 32. |
[52] | RGVA, 502-2-110, S. 1a. |
[53] | RGVA, 502-2-95, S. 10a. |
[54] | RGVA, 502-2-95, S. 14. |
[55] | Aus im Plan nicht angegebenen Gründen sind die Krematorien II und IV mit anderen Farben gekennzeichnet als die Krematorien III und V. |
[56] | Höß-Prozeß, Band 11, S. 39. |
Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 7(3&4) (2003), S. 375-380.