Die Leichenkeller der Krematorien von Birkenau
im Lichte der Dokumente
Zum Teil I |
Zum Teil II
| Zum Teil IV
III) Der Auskleideraum des Krematorium II von Birkenau:
Ursprung und Funktion
(Revisionen in blau)
1) Der Auskleideraum: Für die Lebenden oder für die Toten?
In Abschnitt I habe ich das Projekt zur Einrichtung von "Brausen im Auskleideraum des Krematoriums III" erwähnt, auf den Bischoff in seinem Bericht vom 13. Mai 1943 einging. Im folgenden werden wir Ursprung und Funktion des jeweiligen "Auskleideraums" in den Birkenauer Krematorien untersuchen.
Laut der - von R.J. van Pelt vorbehaltlos übernommenen - These J.-C. Pressacs wurde das Krematorium II von Birkenau als normale hygienisch-sanitäre Anlage geplant und errichtet, doch[1]
»dadurch kam man Ende Oktober 1942 auf die an sich logische Idee, die Vergasungen von Bunker 1 und 2 in einen Raum des Krematoriums zu verlegen, der über eine mechanische Lüftung verfügte, ganz so, wie im Dezember 1941 im Leichenraum des Krematoriums I verfahren worden war.«
Diese Idee nahm gemäß Pressac im November 1942 konkrete Gestalt an, als »die SS-Bauleitung beschloß, Gaskammern in den Krematorien einzurichten«.[2] Das erste diesbezügliche Indiz ist für Pressac - wie wir bereits gesehen haben - Plan 2003 vom 19. Dezember 1942, ein »Deckblatt zu den Zeichnungen 932 und 933. Verlegung des Kellereingangs an die Straßenseite«, in dem die Leichenrutsche angeblich gestrichen worden ist. Diese Deutung, laut der ein als normale hygienisch-sanitäre Einrichtung geplantes und erbautes Krematorium nachträglich in eine Ausrottungsanlage umgewandelt wurde, ist schon im Licht der in Abschnitt II angeführten Dokumente unfundiert, weil es dann nicht mehr möglich gewesen wäre, die Leichen der eines natürlichen Todes gestorbenen Häftlinge in den Leichenhallen und Leichenkellern der Krematorien aufzubahren und in den Verbrennungsöfen einzuäschern.
Für Pressac war der Entscheid zur Durchführung von Menschenvergasungen in den Krematorien also am 19. Dezember 1942 bereits gefällt und fand fortan seinen Niederschlag in den Plänen der Zentralbauleitung. Da lediglich für den Leichenkeller 1 ein Belüftungs- und Entlüftungssystem vorgesehen war, mußte dieses Lokal dieser Logik nach zwangsläufig als Gaskammer vorgesehen sein. Und wenn man eine Massenvernichtung plante, mußte dem Leichenkeller 2 nicht minder zwangsläufig die Funktion eines Auskleideraums für die künftigen Opfer zugewiesen worden sein, so wie es - immer laut Pressac - bereits im Krematorium I im Stammlager Auschwitz praktiziert worden war.
Der Beschluß zur Umfunktionierung des Leichenkeller 1 in eine Menschentötungsgaskammer bedingte also die Umgestaltung des Leichenkeller 2 in einen Umkleideraum, und die beiden Entscheidungen mußten gleichzeitig gefallen sein. In der Tat wird der Leichenkeller 2 des Krematorium II in einigen Dokumenten als »Auskleideraum« oder »Auskleidekeller« bezeichnet, was für Pressac ein "kriminelles Indiz" darstellt und auf die angebliche Ausrottungsfunktion dieser Kremierungsanlage hindeutet. Zum ersten Mal taucht der Ausdruck »Auskleideraum« in einem Brief Bischoffs an die Firma Topf vom 6. März 1943 auf; unter Bezugnahme auf den Leichenkeller 2 schrieb der Leiter der Zentralbauleitung:[3]
»Desgleichen wird um Einsendung eines Nachtragsangebotes für die Umänderung der Entlüftungsanlage für den Auskleideraum gebeten.«
Doch war dieser Auskleideraum wirklich für die Opfer einer geplanten Massenvernichtung durch Gas gedacht?
2) Ursprung und Funktion des Auskleideraums im Krematorium II von Birkenau
Zwei Pressac unbekannte Dokumente, die auf den Entscheid zur Schaffung eines Auskleideraums im Kellergeschoß des Krematoriums II Bezug nehmen, ermöglichen es uns, die eben aufgeworfene Frage eindeutig zu beantworten.
Am 21. Januar 1943 stellte der SS-Standortarzt von Auschwitz dem Lagerkommandanten einen Brief folgenden Inhalts zu:[4]
Dieser Brief ermöglicht uns Schlußfolgerungen, die für unser Thema von allergrößter Bedeutung sind:
Am 15. Februar 1943 antwortete SS-Untersturmführer Janisch, Bauleiter der Bauleitung des Kriegsgefangenenlagers (also von Birkenau), dem SS-Standortarzt in einer handgeschriebenen Notiz wie folgt:[5]
»zu 1.) wurde veranlaßt
zu 2.) zum Auskleiden wurde eine Pferdestallbaracke vor dem Kellereingang aufgestellt.«
Wozu diente ein Auskleideraum im Krematorium? Und zu welchem Zweck wurde dazu der Bau einer Baracke ins Auge gefaßt?
Pressac hat hervorgehoben, daß eine Pferdestallbaracke vor dem Krematorium II, genau an der von Janisch angekündigten Stelle, also »vor dem Kellereingang«, im »Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz O/S« vom 20. März 1943 in der Tat erscheint. Er kommentiert diesen Sachverhalt mit folgenden Worten:[6]
RGVA, 502-1-170, S. 264 |
»Die Zeichnung bestätigt die Errichtung einer Hütte des stabilen Typs im nördlichen Hof des Krematorium II im März 1943. Wir wissen wenig über diese Hütte, außer daß sie, nachdem sie als Auskleideraum für die erste Gruppe von in diesem Krematorium vergasten Juden gedient hatte, rasch abgerissen wurde - laut dem Sonderkommando-Zeugen Henryk Tauber schon nach einer Woche. Die erste Erwähnung einer Zugangstreppe durch den Leichenkeller 2, die in den PMO-Archiven vorgefunden wurde, BW 30/40, S. 68e, ist auf den 26. 2. 1943 datiert (Dokument 7a). Sobald dieser Eingang benutzbar war, bestand keine Notwendigkeit für die Entkleidungshütte mehr.«
Pressac kommt später auf diese Frage zurück, liefert aber eine neue Erklärung:[7]
»Am Sonntag, den 14. März [1943], fuhr Messing mit der Installierung der Ventilation im Leichenkeller 2 fort, den er "Auskleidekeller II" nannte. Am Abend wurden rund 1.500 Juden aus dem Ghetto von Krakau zu den ersten Opfern der Vergasungen im Krematorium II. Sie entkleideten sich nicht im Leichenkeller 2, der immer noch voll von Werkzeugen und Ventilationsbestandteilen war, sondern in einer stallförmigen Hütte, die provisorisch im Nordhof des Krematoriums aufgebaut worden war.«
Später kehrt Pressac wieder zu seiner ersten Interpretation zurück:[8]
»Diese von der Bauleitung stammende Quelle bestätigt die Mitte März 1943 erfolgte Errichtung einer in Nord-Südrichtung verlaufenden Hütte im Nordhof des Krematorium II, die laut den Angaben Henryk Taubers als Entkleidungsraum benutzt wurde, anscheinend, weil die Zugangstreppe zum unterirdischen Entkleidungsraum (Leichenkeller 2) noch nicht fertiggestellt war.«
Pressac stützt sich hier auf die folgenden Aussagen Henryk Taubers:[9]
»Diese Menschen [die Opfer] wurden in eine Baracke gepfercht, die damals parallel zum Gebäude des Krematorium vom Eingangsteil bis zum Hof des Krematoriums Nr. II installiert war. Die Menschen betraten diese Baracke durch eine Tür am Eingangsteil und stiegen die Stufen, die sich rechts von der Mühlverbrennung [sic] befanden, [ins Kellergeschoß] hinunter. Diese Baracke diente damals als Auskleideraum. Doch wurde sie nur rund eine Woche lang verwendet und dann abgerissen.«
Pressac publiziert den Plan 2216 vom 20. März 1943 vollständig, doch mit unleserlichen Bildunterschriften.[10] Er erwähnt jedoch auch eine Vergrößerung einer anderen (in Form eines anderen Negativs des Auschwitz-Museums erhaltenen) Version dieses Plans, in dem die Bildunterschriften mühelos lesbar sind.[11] Hier wird die Baracke vor dem Krematorium II durch ein helles Rechteck bezeichnet. Dieses Symbol entspricht weder einer fertiggestellten Baracke - für eine solche wurde ein dunkles Rechteck verwendet - noch einer Baracke im Bau, denn zur Kennzeichnung einer solchen gebrauchte man ein schrägschraffiertes Rechteck, sondern einer geplanten Baracke. Dies geht noch klarer aus einer anderen Vergrößerung dieses von Pressac veröffentlichten Plans hervor.[12]
Es gibt übrigens noch einen Plan von Birkenau, der zeitlich unmittelbar vor dem von Pressac zitierten erstellt wurde. Darin taucht die erwähnte Baracke nicht auf: “Bebauungsplan für den Auf- u. Ausbau des Konzentrationslager u. Kriegsgefangenenlagers, Plan Nr. 2215," datiert vom März 1943.[12a] Da er die Nummer 2215 trägt, wurde er unmittelbar vor dem zuvor erwähnten, am 20. März 1943 fertiggestellten Plan Nr. 2216 hergestellt.
Es ist nicht klar, warum diese Baracke lediglich auf Plan Nr. 2216 auftaucht. Sie erscheint ebenfalls nicht auf Plan Nr. 1991 vom 17.2.1943,[12b] auf der ebenfalls die geplanten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Baracken eingetragen sind, der Tatsache zum Trotze, daß diese Baracke Janischs Aktennotiz zufolge am 15.2.1943 bereits errichtet worden war. Der Grund dafür lag offenbar in der provisorischen Natur und der Dringlichkeit dieser Baracke. Es ist nicht bekannt, wann diese Baracke errichtet wurde. Es ist aber sicher, daß diese Baracke nichts mit den angeblichen Menschenvergasungen zu tun hatte.
Die erste Erklärung Pressacs, wonach die Baracke installiert worden sein soll, weil der Zugang zum Leichenkeller 2 noch nicht fertiggestellt war, ergibt zudem kaum einen Sinn. Bezüglich des Krematoriums III schreibt Pressac nämlich:[13]
»Am 10. Februar [1943] begann man damit, die Öffnung für die westliche Zugangstreppe zum Leichenkeller 2 (dem künftigen Auskleideraum) des Krematorium III anzufertigen, unter der Leitung des Huta-Vorarbeiters Kolbe. Diese Arbeit nahm sechs Tage in Anspruch und war am 15. abgeschlossen (PMO Dossier BW 30/38, S. 25-27). Man weiß nicht, wann die entsprechende Operation bei Krematorium II erfolgt ist. Der einzige Hinweis darauf datiert vom 26. Februar, elf Tage nach dem Abschluß der diesbezüglichen Arbeiten am Krematorium III.«
Am 20. März, jenem Tag, an dem Plan 2216 des Lagers Birkenau gezeichnet wurde, schrieb der SS-Standortarzt von Auschwitz, SS-Hauptsturmführer Wirths, den bereits zitierten Brief an den Lagerkommandanten, in dem es hieß:[14]
»Für den Abtransport der Leichen aus dem HKB zum Krematorium müssen 2 gedeckte Handwagen beschafft werden, die den Transport von je 50 Leichen gestatten.«
Dies klärt die Frage endgültig. Der SS-Standortarzt machte sich Sorgen über die schlechten hygienisch-sanitären Bedingungen, unter denen die verstorbenen Lagerhäftlinge aufgebahrt wurden: als Leichenräume dienten simple Holzschuppen, in denen die Leichen den Ratten schutzlos preisgegeben waren, was die Gefahr einer Pestepidemie heraufbeschwor, wie Wirths in seinem Brief vom 20. Juli 1943 warnend festhielt. Diese Gefahr bestand offenkundig bereits im Januar. Wirths verlangte deswegen die Aufbahrung der Leichname an einem hygienisch sichereren Ort, und die geeignetsten Orte dafür waren natürlich die beiden Leichenkeller des Krematorium II, dessen Bau damals bereits weit fortgeschritten war. Am 21. Januar 1943 forderte Wirths die Einrichtung eines Auskleideraums für die Leichen »in den Kellerräumen« des Krematoriums. Am 29. Januar teilte Bischoff mit, daß die Leichen der verstorbenen Lagerhäftlinge nicht im Leichenkeller 2 aufgebahrt werden könnten, doch sei dies nicht von Bedeutung, da man zu diesem Zweck den »Vergasungskeller« benutzen könne (vgl. weiter unten). Am 15. Februar teilte Janisch dem SS-Standortarzt mit, als Auskleideraum für die Leichen der verstorbenen Lagerhäftlinge
sei »eine Pferdestallbaracke vor dem Kellereingang« des Krematorium II errichtet
worden. Diese Baracke war somit zwischen dem
21.1.1943 und dem 15.2.1943 errichtet worden, und aus diesem Grund konnte sie
keinem Kriminellen Zweck dienen.
Dies wird durch die Tatsache bestätigt, daß das Krematorium II am 20.2.1943 in
Betrieb genommen wurde. Ein Bericht Kirschnecks vom 29.3.1943 führt folgendes
bezüglich dieses Krematoriums aus:[14a]
»Keller II. Eisenbetondecke fertig betoniert (Ausschalung von Witterungsverhältnissen abhängig).«
In seinem Bericht vom 29. Januar 1943 hielt Ingenieur Kurt Prüfer fest:[16]
»Decke des Leichenkellers 2 kann wegen Frost noch nicht ausgeschalt werden.«
Am gleichen Tag bestätigte SS-Obersturmführer Kirschnek in einem Aktenvermerk:[17]
»Der Leichenkeller 2 ist soweit fertiggestellt, bis auf die Ausschalung der Decke, welche Arbeiten von frostfreien Tagen abhängig sind.«
Schließlich schrieb Bischoff am 29. Januar 1943 in seinem Brief an Kammler:[18]
»Das Krematorium II wurde unter Einsatz aller verfügbaren Kräfte trotz unsagbarer Schwierigkeiten und Frostwetter bei Tag- und Nachtbetrieb bis auf bauliche Kleinigkeiten fertiggestellt.
Die Öfen wurden im Beisein des Herrn Oberingenieur Prüfer der ausführenden Firma, Firma Topf u. Söhne, Erfurt, angefeuert und funtionieren [sic] tadellos.
Die Eisenbetondecke des Leichenkellers konnte infolge Frosteinwirkung noch nicht ausgeschalt werden. Dies ist jedoch unbedeutend, da der Vergasungskeller hierfür benützt werden kann.«
Während der ersten beiden Februarwochen 1943 herrschten in Birkenau morgens an wenigstens zehn Tagen Temperaturen von minus 1 bis minus 8 Grad Celsius; nachts lagen die Tiefsttemperaturen noch niedriger, während die Höchsttemperaturen an den Nachmittagen zwischen minus drei und plus sechs Grad Celsius schwankten.[19] Es ist daher wahrscheinlich, daß der Leichenkeller 2 noch nicht benutzbar war, weil man die Verschalung der Eisenbetondecke nicht entfernen konnte. Das einzige erhaltene Dokument über den Bau eines äußeren Zugangs zum Leichenkeller 2 (Kellereingang) stammt vom 26. Februar 1943.[20] die betreffenden Arbeiten begannen vermutlich an jenem Tag oder ein paar Tage später und wurden aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb einer Woche abgeschlossen, wie es im Krematorium III der Fall war. Am 8. März begann der von der Firma Topf entsandte Installateur Heinrich Messing mit der Montage der Entlüftungsrohre im Leichenkeller 2, den er in seinen Wochenberichten regelmäßig als »Auskleidekeller« bezeichnet.[21] Die Arbeiten wurden am 31. März 1943 abgeschlossen (»Entlüftungsanlagen Auskleidekeller verlegt«).[22]
Somit hatte die Zentralbauleitung in Übereinstimmung mit dem Antrag des SS-Standortarztes bereits am 8. März beschlossen, im Kellergeschoß des Krematorium II einen Auskleideraum einzurichten, und zwar im Leichenkeller 2. Am 20. März war Messing mit seinen Installierungsarbeiten noch nicht fertig, und deshalb erscheint auf dem Plan 2216 des Lagers Birkenau vor dem Krematorium II die von Janisch am 15. Februar angekündigte Baracke »Auskleideraum« vorerst nur als »geplant«. Sie wurde dann nicht errichtet, weil der Leichenkeller 2 ab Anfang April benutzt werden konnte. Der Leichenkeller 1 war hingegen bereits am 13. März betriebsfähig (»Be- u. Entlüftungsanlagen Keller I in Betrieb genommen«).22
Am 20. März, dem Tag der angeblichen Vergasung von 2.191 griechischen Juden,[23] machte sich der SS-Standortarzt lediglich Gedanken über den Transport der Leichen aus dem Lagerkrankenhaus zum Krematorium II, ohne auch nur im geringsten auf die angeblichen Vergasten anzuspielen.
Hiermit haben wir die beiden anfangs gestellten Fragen beantwortet:
3) Der »Vergasungskeller« des Krematorium II von Birkenau
Bekanntlich hat schon vor Pressac die offizielle Geschichtsschreibung den Begriff »Vergasungskeller«, der im zuvor zitierten Brief Bischoffs an Kammler vom 29. Januar 1943 auftaucht, als Indiz, wenn nicht gar als Beweis für die Existenz einer Menschentötungsgaskammer im Krematorium II eingestuft. Uns interessiert hier in erster Linie der Zusammenhang, in dem dieser Ausdruck erscheint, sowie die Bedeutung des ganzen Satzes.
Bischoff schreibt, es sei aufgrund des Frostes nicht möglich gewesen die Eisenbetondecke des Leichenkellers zu entschalen, doch dies sei nicht wichtig, weil »hierfür« der »Vergasungskeller« verwendet werden könne. In der Praxis konnte diesem Schreiben zufolge der »Vergasungskeller« also die Funktion des Leichenkeller 2 erfüllen.
Wenn man nun davon ausgeht, daß der Leichenkeller 2 als Auskleideraum für die Opfer und der »Vergasungskeller« als Gaskammer diente, wie konnte da eine Gaskammer zugleich als Auskleideraum Verwendung finden?
Man könnte hier einwenden, die Gaskammer habe gleichzeitig als Entkleidungsraum dienen können, doch warum ließ die Zentralbauleitung dann angeblich, wie uns Tauber und Pressac versichern, vor dem Krematorium eine Baracke als Entkleidungsraum für die Opfer bauen?
Es gilt zu unterstreichen, daß das im Bischoff-Brief zur Sprache gebrachte Problem strikt provisorischer Art und nur solange von Belang war, als der "Leichenkeller 2" noch nicht in Betrieb genommen werden konnte. Am 29. Januar 1943 und an den darauffolgenden Tagen konnte der »Vergasungskeller« »hierfür« - also als Leichenkeller - benutzt werden. Doch zu jenem Zeitpunkt hatte, wie Bischoff in seinem zuvor erwähnten Brief hervorhebt, die Firma Topf »infolge Waggonsperre« die »Be- und Entlüftungsanlage« noch nicht geliefert, und der »Vergasungskeller« konnte darum unter keinen Umständen als Menschentötungsgaskammern Verwendung finden.
Diese Deutung, derzufolge ein als normale hygienisch-sanitäre Installation geplantes und gebautes Krematorium nachträglich in eine Tötungsanlage umgewandelt worden sein soll, was die Möglichkeit zur Aufbahrung der Leichen in den Leichenkammern sowie ihre anschließende Einäscherung in den Öfen ausschloß, ist somit a fortiori sinnlos: Wenn die Gaskammer mangels einer Be- und Entlüftungsanlage nicht funktionsfähig war, warum sollte man die Opfer dann noch sich ausziehen lassen? Und was für Opfer eigentlich, wenn doch niemand vergast werden konnte?
Fassen wir zusammen: Die Opfer konnten sich im Leichenkeller 2 nicht entkleiden, weil dieser Raum nicht benutzbar war; sie konnten sich zwar im »Vergasungskeller« ausziehen, doch weder dort noch im Leichenkeller 2 vergast werden.
Somit ist vollkommen klar, daß der Bischoff-Brief ganz anders gedeutet werden muß: Der Leichenkeller 2 konnte nicht als Leichenkammer bzw. Entkleidungsraum für die eines "natürlichen" Todes gestorbenen, registrierten Häftlinge dienen, weil er noch nicht einsatzfähig war, doch war dies nicht weiter von Bedeutung, weil die Leichen im »Vergasungskeller« entkleidet und aufbewahrt werden konnten. Nun heißt es aber noch klären, warum der Leichenkeller 1 als »Vergasungskeller« bezeichnet wurde.
Die angeblichen kriminellen Umgestaltungen des Kellergeschosses im Krematorium II begannen zu einer Zeit, während der die im Juli 1942 in Birkenau ausgebrochene Fleckfieberepidemie noch keineswegs unter Kontrolle gebracht war. Die Sterblichkeit unter den Gefangenen wies zwar eine unverkennbar sinkende Tendenz auf, war jedoch weiter sehr hoch: Im August waren etwa 8.600 Sterbefälle zu verzeichnen gewesen, im September rund 7.400, im Oktober ungefähr 4.500, im November ca. 4.100, im Dezember rund 4.600 und im Januar etwa 4.500.[25]
Am 9. Januar 1943 schrieb Bischoff an Kammler einen Brief zum Thema »Hygienische Einrichtungen im K.L. und K.G.L. Auschwitz«, in dem er sämtliche Entwesungs- und Entlausungsanlagen auflistete: Es gab deren fünf im KL Auschwitz und vier im KGL Birkenau. Bischoff schloß sein Schreiben mit folgender Bemerkung:[26]
»Wie aus Vorstehendem ersichtlich, ist für die hygienischen Einrichtungen weitgehendst gesorgt, und es kann insbesondere nach Fertigstellung der Zivilarbeiterdurchschleusungsbaracke jederzeit eine große Anzahl von Menschen entlaust und entwest werden.«
Doch während der nächsten Tage fielen aufgrund von Bränden der (von der Firma Topf & Söhne konstruierte) Heißluftapparat des Blocks 1 im Stammlager, der (von der Firma Hochheim hergestellte) Heißluftapparat »in den Männer- und Frauenentwesungsbaracken KGL« - d.h. den Entlausungsbaracken BW 5a und 5b - sowie schließlich jener »bei der Truppenentwesungsanlage« aus.[27]
Am 17. Dezember 1942 schrieb Bischoff »an das Wehrmeldeamt Sachgeb. W« von Bielitz:[28]
»Auf die dortige Anfrage vom 8.12.1942 teilt die Zentralbauleitung mit, daß in den nächsten 3 Monaten voraussichtlich noch nicht mit einer Aufhebung der Lagersperre gerechnet werden kann. Es werden wohl alle zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt, um die Seuche wirksam zu bekämpfen, jedoch konnten weitere Erkrankungen noch nicht vollständig unterbunden werden..«
Am gleichen Tag stellte Bischoff dem Lagerkommandanten ein Schreiben folgenden Inhalts zu:[29]
»Gemäß Anordnung des SS-Standortarztes soll am Samstag, den 19.12.42 die erste Entlausung bezw. Entwesung der Zivilarbeiter durchgeführt werden. Hierzu ist erforderlich, daß die Entwesungsanlagen im K.L. zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe gilt für die Einzelentlausungen ab 22.12.42 für die Zivilarbeiter. Um Zustimmung wird gebeten.«
Im »Standortbefehl Nr.1/43« vom 8. Januar 1943 teilte der Kommandant von Auschwitz mit:[30]
»Mit Funkspruch vom 4.1.43 hat der Chef des Amtes D III mitgeteilt, daß die Lagersperre für das KL Auschwitz nach wie vor bestehen bleibt.«
Am 5. Januar 1943 traten im Polizeigefängnis von Myslowitz (einer Ortschaft ca. 20 km nördlich von Auschwitz) einige Fälle von Fleckfieber auf. Die Krankheit verbreitete sich unter den Häftlingen rasch. Der Regierungspräsident in Kattowitz schlug vor, die Kranken nach Auschwitz zu überstellen; er schrieb an den Lagerkommandanten:[31]
»Ich verkenne weiter nicht, daß durch diese Gefangenen u.U. neue Infektionsfälle in das Lager Auschwitz eingeführt werden würden. Da andererseits der Flecktyphus im Lager Auschwitz bislang noch keineswegs erloschen ist und dort umfangreiche sanitätspolizeiliche Abwehrmaßnahmen getroffen worden sind, sehe ich mich zu dieser Anfrage deswegen veranlaßt [...].«
Am 13. Januar antwortete Rudolf Höß, im Lager träten nur noch »einzelne Fleckfieberfälle« auf, doch eine Fleckfieberepidemie bestehe nicht mehr; er lehnte den Vorschlag des Regierungspräsidenten aber ab, weil »damit die Gefahr des neuerlichen Auftretens einer Fleckfieberepidemie sehr groß würde«.[32]
Der Polizeipräsident von Kattowitz ordnete jedoch an, die Leichen der im Gefängnis von Myslowitz an Fleckfieber verstorbenen Gefangenen müßten mit einem läusetötenden Mittel behandelt, eingesargt und dann mit »zur Einäscherung [...] mit dem Leichenwagen nach Auschwitz überführt« werden.[33]
Die hygienisch-sanitäre Lage in Auschwitz war durchaus nicht so befriedigend, wie Rudolf Höß vorgab. Am 25. Januar teilte Bischoff in der »Hausverfügung Nr. 86« folgendes mit:[34]
»Auf Grund einer Anordnung des SS-Standortarztes KL. Auschwitz wird ab sofort über sämtliche SS-Angehörigen der Zentralbauleitung, welche in der Bauleitungsunterkunftsbaracke wohnen, eine 3-wöchentliche Quarantäne verhängt.«
Im Verlauf des Januar 1943 flackerte die Fleckfieberepidemie wieder auf; sie nahm in den ersten zehn Februartagen derart alarmierende Ausmaße an, daß sich SS-Brigadeführer Richard Glücks, Leiter der Amtsgruppe D des SS-WVHA, zum Ergreifen drastischer Maßnahmen genötigt sah. Dies geht aus einem Brief Bischoffs an Kammler vom 12. Februar 1943 zum Thema »Ansteigen von Fleckfiebererkrankungen« hervor:[35]
»Jnfolge [sic] starken Ansteigens von Fleckfiebererkrankungen bei der Wachtruppe wurde am 9. Februar 1943 durch SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Glücks die totale Lagersperre über das K.L. Auschwitz verhängt. Jm Zusammenhang damit werden seit dem 11.2.43 sämtliche Häftlinge entwest und dürfen das Lager nicht verlassen, was zu Folge hat, daß die Bauwerke, an denen vorwiegend Häftlinge eingesetzt waren, stillgelegt werden mußten. Die Wiederaufnahme der Arbeiten wird durch die Zentralbauleitung gemeldet.«
Kehren wir zum »Vergasungskeller« zurück. Vor dem Hintergrund der oben geschilderten dramatischen hygienisch-sanitären Lage ist die vernünftigste Erklärung jene, daß die SS-Behörden Ende Januar als Ersatz für die infolge der Feuersbrunst ausgefallenen Entwesungsanlagen die Einrichtung einer provisorischen Blausäuregaskammer im Leichenkeller 1 des Krematorium II planten. Als »Vergasungskeller« bezeichnete man das Lokal offenbar, weil die Blausäuregaskammern in den BW 5a und 5b auch »Vergasungsraum« genannt wurden.[36]
Die Initiative zur Einrichtung einer solchen behelfsmäßigen Entwesungskammer dürfte wohl von der Amtsgruppe C des SS-WVHA ausgegangen sein. In seinem Brief vom 29. Januar 1943 an den Leiter eben dieser Amtsgruppe, Kammler, gebrauchte Bischoff ja den Ausdruck »Vergasungskeller«, ohne zu erklären, was damit gemeint war, so daß Kammler jedenfalls Bescheid gewußt haben muß. Bestätigt wird dies durch die Tatsache, daß das Amt C/III (Technische Fachgebiete) des SS-WVHA bei der Berliner Firma Hans Kori einen Kostenvoranschlag für eine »Heißluft-Entwesungsanlage« angefordert hatte, die im Lager Auschwitz zu installieren war. Die Kori antwortete am 2. Februar und stellte besagtem Amt einen Brief zum Thema »Entlausungsanlage für Konz.-Lager Auschwitz« zu,[37] dem eine »Aufstellung über die erforderlichen Eisenmengen für eine Heißluft-Entlausungsanlage, Konzentrationslager Auschwitz« über insgesamt 4.152 kg Metall[38] sowie ein »Kosten-Anschlag über eine Heißluft-Entlausungsanlage für das Konzentrationslager Auschwitz« über insgesamt 4.960,40 RM beigelegt waren.[39]
Am selben Tag, dem 2. Februar 1943, führe SS-Hauptsturmführer Kother, Chef der Hauptabteilung C/VI/2 (Betriebswirtschaft) des SS-WVHA, eine »Besichtigung der Entwesungs- und Sauna-Anlagen im KL Auschwitz« durch. Im diesbezüglichen Bericht des SS-Standartenführer Eirenschmalz, Chef des Amtes C/VI, über die »Entwesungsanlagen« heißt es, die Heißluftapparate seien ursprünglich für Blausäure-Entwesung vorgesehen gewesen, bei der eine Temperatur von 30 Grad Celsius erforderlich sei, doch dann zur Heißluftentwesung eingesetzt worden, bei der die notwendige Temperatur 95 Grad betrage, und deswegen »überansprucht« gewesen:[40]
»Der täglich sich steigernde Zugang von vielen Schutzhaftgefangenen bedingt nun eine erhöhte Beanspruchung der Anlagen, und es ist dem Verschleiß bei der ununterbrochenen Benutzung nur entgegenzutreten, wenn hierfür geeignete Lufterhitzer für Koksfeuerung zur Aufstellung kommen.
Um hier dem zu erwartenden Ausfall der Anlage zu begegnen, wurden hierseits bereits gußeiserne Heißlufterhitzer für die bestehenden Entwesungsanlagen der Verwaltung in Aussicht gestellt. Nach Rückfrage bei der Lieferfirma werden diese innerhalb 3 Wochen zur Lieferung kommen, damit weiterhin die notwendige Seuchenbekämpfung durchgeführt werden kann.
Die entstandenen Brände sind in den meisten Fällen auf Überheizung zurückzuführen, und daher ist es dringend notwendig, die genauen betriebstechnischen Vorschriften bei Benutzung solcher Anlagen zu beachten.«
Die Idee, den Leichenkeller 1 des Krematorium II als Entwesungskammer zu gebrauchen, wurde dann auch auf die anderen Krematorien ausgedehnt, und die entsprechenden dokumentarischen Spuren wurden später von Pressac als »Indizien« oder »Schnitzer« betrachtet, die auf die Existenz von Menschentötungsgaskammern hinwiesen.
Nachdem die Zentralbauleitung etwas über drei Monate lang verschiedene solche Pläne gehegt hatte, setzte Kammler sein Programm für »Sondermaßnahmen für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen« im Lager Birkenau durch, und sämtliche Projekte für die Einrichtung von Entwesungskammern innerhalb der Krematorien wurden mit einem Schlag über Bord geworfen.
Ende Juli 1943 waren im Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau Entwesungs- und Desinfektionsanlagen, in denen täglich die Habseligkeiten von 54.000 Häftlingen entlaust werden konnten, in Betrieb, im Bau oder geplant.[41] Doch bereits seit Mai findet sich in der Dokumentation der Zentralbauleitung von Auschwitz keinerlei Hinweis mehr auf die Pläne zur Installierung von Notentwesungsanlagen in den Krematorien - oder, wenn man sich Pressacs Deutung zu eigen macht, »Indizien« bzw. »Schnitzer«, die auf einen verbrecherischen Mißbrauch der Krematorien hindeuten.
Schon 1994 habe ich hervorgehoben, daß bezüglich des Krematorium II von Birkenau keines der »kriminellen Indizien« nach dem 31. März 1943 auftaucht, dem Datum, an dem dieses Krematorium offiziell von der Lagerverwaltung abgenommen wurde. Dies heißt, daß für die darauffolgenden 20 Monate, in denen die Massenmorde in diesem Gebäude auf Hochtouren gelaufen sein sollen, nicht einmal ein mickriges dokumentarisches »Indiz« für diese existiert, während das letzte »kriminelle Indiz« für eines der anderen Krematorien vom 16. April 1943 datiert.[42] Kein offizieller Historiker hat je die Frage aufgeworfen, wie dieser anscheinend merkwürdige Sachverhalt wohl zu erklären sei. Auf einen Mangel an Dokumenten kann er ganz unmöglich zurückzuführen sein; die einzige mögliche Erklärung liegt in der im Mai 1943 beschlossenen Verbesserung der normalen Entwesungseinrichtungen, welche sämtliche Projekte zur Einrichtung behelfsmäßiger Entlausungskammern in den Krematorien hinfällig machte. Auch der Plan, in den Krematorien für die Häftlinge 100 Notduschen zu installieren, wurde fallengelassen, weil die 100 Duschen der Bauwerke 5a und 5b regelmäßig funktionierten und, wie bereits in Absatz I.4) erwähnt, die Inbetriebnahme der Zentralsauna nun unmittelbar bevorstand.
Zum Teil I |
Zum Teil II
| Zum Teil IV
Anmerkungen
[1] | J.-C. Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes. Piper Verlag, München-Zürich 1994, S. 75. |
[2] | Ebenda, S. 83. |
[3] | J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers. The Beate Klarsfeld Foundation. New York 1989, S. 432f. |
[4] | RGVA, 502-1-313, S. 57. |
[5] | RGVA, 502-1-313, S. 57a. |
[6] | J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique..., aaO. (Anm. 3), S. 462. |
[7] | Ebenda, S. 227. |
[8] | Ebenda, S. 492. |
[9] | Erklärung H. Taubers vom 24. Mai 1945. Höß-Prozeß, Band 11, S. 136. |
[10] | J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 3), S. 226. |
[11] | Ebenda, S. 462. |
[12] | Ebenda, S. 256. |
[12a] | RGVA, 502-1-93, S. 1. |
[12b] | Vgl. die Reproduktion dieses Planes in: J.-C. Pressac, Auschwitz:… ..., aaO. (Anm. 3), S. 220. |
[13] | Ebenda, S. 217. |
[14] | Brief des SS-Standortarztes an den Kommandanten des KL Auschwitz vom 20. März 1943 zum Thema »Häftlings-Krankenbau-KGL«. RGVA, 502-1-261, S. 112. |
[14a] | “Tätigkeitsbericht des SS-Ustuf. (F) Kirschnek, Bauleiter für das Schutzhaftlager und für landwirtschaftliche Bauvorhaben. Zeit 1. Januar 1943 bis 31.März 1943”, datiert mit 29.3.1943. RGVA, 502-1-26, S. 59. |
[15] | RGVA, 502-1-313, S. 54. |
[16] | APMO, BW 30/40, S. 101. |
[17] | APMO, BW 30/34, S. 105. |
[18] | APMO, BW 30/40, S. 100. |
[19] | Tagesberichte der Firma W. Riedel & Sohn, Eisenbeton- und Hochbau von Bielitz. APMO, BW 30/28, S. 96-112. |
[20] | APMO, BW 30/34, S. 68d. |
[21] | Arbeitszeit-Bescheinigung der Firma Topf für den Zeitraum 8. bis 14. März 1943. APMO, D-ZBau/2540, S. 26. |
[22] | Ebenda, S. 23. |
[23] | D. Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 1989, S. 445. |
[24] | Trial of Josef Kramer and Forty-Four Others (The Belsen Trial). William Hodge and Company, Limited London, Edinburgh, Glasgow 1949, S. 731. |
[25] | Statistische Auswertung der Sterbebücher von Auschwitz. |
[26] | RGVA, 502-1-332, S. 46-46a. |
[27] | Bischoff-Brief »an den Kommandanten des KL Auschwitz - SS-Obersturmbannführer Höß« vom 18. Januar 1943. RGVA, 502-1-28, S. 256-258. |
[28] | RGVA, 502-1-332, S. 113. |
[29] | RGVA, 502-1-332, S. 47. |
[30] | Standort- und Kommandanturbefehle des Konzentrationslagers Auschwitz 1940-1945. Herausgegeben von Norbert Frei, Thomas Grotum, Jan Parcer, Sybille Steinbacher und Bernd C. Wagner. Institut für Zeitgeschichte. K.G. Saur, München 2000, S. 208. |
[31] | Brief des Regierungspräsidenten in Kattowitz an den Kommandanten des KL Auschwitz vom 9. Januar 1943. APK, RK 2903, S. 10. |
[32] | Brief des Kommandanten von Auschwitz an den Polizeipräsidenten in Kattowitz vom 13. Januar 1943. APK, RK 2903, S. 20. |
[33] | Brief des Polizeipräsidenten in Kattowitz an den Regierungspräsidenten in Kattowitz vom 21. Januar 1943. APK, RK 2903, S. 22. |
[34] | RGVA, 502-1-17, S. 98. |
[35] | RGVA, 502-1-332, S. 108. |
[36] | Erläuterungsbericht zum Vorentwurf für den Neubau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS, Auschwitz O/S. RGVA, 502-1-233, S. 16. |
[37] | RGVA, 502-1-332, S. 15-15a. |
[38] | RGVA, 502-1-332, S. 18 |
[39] | RGVA, 502-1-332, S. 20-21. |
[40] | RGVA, 502-1-332, S. 37-37a. |
[41] | Aufstellung über die im KL. und KGL. Auschwitz eingebauten Entwesungsanlagen, Bäder und Desinfektionsapparate, erstellt vom Zivilangestellten Jährling am 30. Juli 1943. RGVA, 502-1-332, S. 9-10. |
[42] | Es handelt sich dabei um eine Anfrage für »4 gasdichte Türen« für das Krematorium IV. |
Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 7(3&4) (2003), S. 370-375; Korrigierte Fassung vom 13.7.2004