Die "Kriegsverbrecher-Prozesse", wie sie die Sieger nach dem Zweiten Weltkrieg hauptsächlich gegen Deutsche und Japaner durchgeführt haben, waren ohne Beispiel. Sie sprengten jeglichen bisherigen Rahmen. Zu dem Verhalten der Siegermächte gehörte das offene Bekenntnis zu einer Art legalen Jurisdiktion im Hinblick auf Gesetze und Gebräuche, die nicht zu der Zeit bestanden, zu der sie angeblich von den Mächten der Achse gebrochen worden sein sollen. So starben unter Mißachtung des europäischen Ehrenkodex, der Jahrhunderte hindurch beachtet wurde, Zivil- und Militärgefangene, darunter viele höchster Dienstgrade im Gewahrsam der Alliierten eines gewaltsamen Todes - als Folge dieses außergewöhnlichen Vorgehens.
Den Prozessen von 1945-1949, die Deutschlands Kriegsgegner durchführten, ist nichts Vergleichbares gegenüberzustellen, und Derartiges hat es zuvor auch nie gegeben. Der Fall Jeanne d'Arc kommt einem in den Sinn. Aber in diesem Fall betraf es nur eine einzelne Person, nicht jedoch einen ganzen Staat. Letztlich war England für die Durchführung dieser Prozesse verantwortlich. Es tat daher alles, um den Sachverhalt als eine Art Ketzerei oder Hexerei darzustellen. Die Betreffenden seien bereits von vornherein grundsätzlich schuldig und verdammenswert, verurteilt gemäß vorhandener Regeln für Zeugeneinvernahmen und Verfahren durch eine unparteiische und universale Kirche.
In den USA, dem tatsächlichen Vorreiter für die Führung dieserart Prozesse, ist die Meinung über die Zweckmäßigkeit ihrer Durchführung schon immer geteilt gewesen. Die Gewichte haben sich aber verschoben. Sogleich nach dem Krieg empfand man alles das als richtig, wenn es auch damals schon beachtliche Gegenstimmen gab. Mitten im heißen Wahlkampf 1946, kurz bevor Göring, Ribbentrop und andere gehängt werden sollten, hielt Senator Robert A. Taft eine Rede, in der er sowohl die Rechtmäßigkeit für das Verfahren als auch die ergangenen Urteile scharf kritisierte. Diese Rede scheint seiner Republikanischen Partei schwer geschadet zu haben.
Zehn Jahre später hatten sich die Ansichten augenscheinlich etwas gewandelt, zumal damals der aussichtsreiche Präsidentschaftskandidat John F. Kennedy ein Buch mit dem Titel "Menschen mit Mut" veröffentlicht hatte (ein Überblick über verschiedene Leute, die Kennedy für mutig hielt), in dem er Taft wegen seiner Haltung lobend erwähnt hat. Er sagte weiter, "daß Tafts Ansichten heute von einem beträchtlichen Teil der Amerikaner vertreten werden würde". [1]
Mit der Eichmann-Entführung im Jahre 1960 und dem
1
nachfolgenden Gerichtsverfahren in Israel sowie der diesbezüglichen Propaganda scheint die veröffentlichte Meinung den Prozessen wieder verstärkt zuzustimmen, wenn auch nur in organisierten Schwerpunktbereichen. Für diesen außergewöhnlichen Gesinnungswandel mag es mancherlei Gründe geben. Mir will es allerdings scheinen, daß der Grund dafür in dem Umstand zu suchen ist, daß mitten in Friedenszeiten, die für gewöhnlich keine hysterische Atmosphäre aufweisen, die Aufmerksamkeit der Welt bewußt auf eine Geschichte mit besonders makabrem Inhalt gelenkt werden sollte : Das Töten, hauptsächlich in "Gaskammern", in denen Millionen von Juden (gewöhnlich spricht man von 6 Millionen) jeden Alters und Geschlechts während des Krieges ermordet worden sein sollen.
Angeblich war das ein wesentlicher Teil eines Programmes zur sogenannten "Endlösung", um Europa "judenfrei" zu machen. Gerald Reitlingers Buch "Die Endlösung", 2. Ausgabe 1968, wird dabei als das beweiskräftigste und genaueste angesehen. Raul Hilbergs "Die Ausrottung der europäischen Juden" (1961) erzählt im wesentlichen die gleiche Geschichte. Hilbergs Buch ist bislang nicht ins Deutsche übersetzt worden, hingegen erschien bereits die erste Ausgabe von Reitlingers "Die Endlösung" im Jahre 1953 in deutscher Sprache. Weitere Abhandlungen der gleichen Art sind Nora Levins "Die Massenvernichtung" (1968) und auch noch verschiedene Bücher von Leo Poliakov, nicht zuletzt das 1975 neu erschienene Werk von Lucy S. Dawidowicz "Der Krieg gegen die Juden 1933 bis 1945".
Um zunächst auf die Frage zurückzukommen, ob die "Kriegsverbrecherprozesse" angemessen gewesen seien, so muß sich doch jeder sagen, daß sie - zumindest! - auf sehr wackeligen Gesetzesgrundlagen standen. Trotzdem laufen noch immer etliche Menschen mit der Behauptung herum, daß diese Prozesse immerhin nützlich gewesen seien, zumal sie die in jedem Krieg allgemein vorkommenden Auswüchse ausgeklammert hätten. So sagen sie denn, außergewöhnliche Verbrechen wie die Ausrottung der europäischen Juden hätten eben außergewöhnliche Maßnahmen erfordert. Eine derartige Grausamkeit müsse nicht nur bestraft werden, sie müsse auch klar herausgestellt werden, so sagen sie.
Ich denke nicht daran, in diesem Buche die Frage aufzuwerfen, welcher Grad von Grausamkeit welche Maßnahmen von Gesetzeswidrigkeit rechtfertigt. Hier steht vielmehr eine außergewöhnlich schwergewichtige Frage zur Debatte : Tatsache ist doch, daß außer den "Beweisen", die durch diese Prozesse erst gezeugt wurden, es keinerlei andere Anhaltspunkte dafür gibt, daß das Programm für die Ermordung von Juden überhaupt existierte. Man braucht nur die Quellen zu prüfen, die Hilberg und Reitlinger benutzt haben, um dies zu erkennen. Wenn diese Prozesse nicht stattgefunden hätten, dann würde keiner, der das Vorhandensein eines Judenvernichtungsprogrammes behaupten würde, bei Aufforderung irgendwelches Beweismaterial dafür erbringen können. Abgesehen von Hilbergs und Reitlingers Büchern sind die wenigen anderen ebensowenig beweiskräftig. Die Frage, ob über die Vernichtung der Juden zu Gericht gesessen werden sollte oder nicht, war also nicht einfach die, ob über Massenmord geurteilt werden sollte oder nicht. Anders als bei gewöhnlichen Mordfällen bestanden
2
starke und berechtigte Zweifel, ob die Tat überhaupt begangen worden war.
Dies muß sicherlich den Leser überraschen, der das Märchen der befohlenen Judenausrottung für unumstößlich wahr hält. Es gibt viele Überlegungen, die diese Ansicht, daß es sich nur um ein Märchen handelt, erhärten, und manche sind so einfach, daß sie den Leser noch stärker überraschen werden. Der einfachste stichhaltige Grund, der Judenvernichtungsbehauptung gegenüber skeptisch zu sein, ist :
Nach Kriegsende waren sie noch da!
Dies läßt sich leicht nachweisen! Man frage einen Menschen, der mit dem Leben der Juden in Europa (osteuropäische Juden bleiben ausgeklammert) vor dem Kriege vertraut ist und der einen Überblick über die Judenschaft in West-Europa hat - sagen wir bis zum Jahre 1946. Er wird das Vorhandensein der italienischen, französischen, belgischen und dänischen Juden im großen und ganzen als kaum vermindert bestätigen. (Dieser Punkt wird in einem späteren Kapitel behandelt). Andererseits wird er feststellen, daß eine große Zahl Juden, möglicherweise sogar die Mehrzahl, aus Luxemburg, den Niederlanden und der Tschechoslowakei fehlen. (Die Tschechoslowakei war damals für den Westen zugänglich).
Bei der österreichischen Judenheit blieb manches unklar, obwohl die meisten vor dem Krieg ausgewandert waren. Es blieb schwierig, die genauen Zahlen von jenen zu ermitteln, welche emigriert und wohin sie ausgewandert waren. In jedem Falle lebten viele von ihnen, die zurückgeblieben waren - wahrscheinlich waren es sogar durchaus die meisten -, nicht mehr in ihren früheren Wohnungen.
Die Zahl der fehlenden Juden wird jedoch durch die bekannte Tatsache ausgeglichen, daß die Ausländerlager in Deutschland voller Juden waren (die Zahl hierfür wird mit mehr als 250.000 angegeben [2]), und daß viele europäische Juden seit Kriegsbeginn in die USA, nach Palästina und irgendwohin sonst ausgewandert waren. Für die westeuropäischen Beobachter widersprachen Ende 1946 die handgreiflichen Tatsachen sehr stark den von den Siegern behaupteten Ausrottungsmaßnahmen der Deutschen gegenüber den Juden. Dennoch haben die Siegermächte mittels Kriegspropaganda und Nürnberger Militärtribunalen diesen Vernichtungsbehauptungen weltweite Verbreitung verschafft.
Im Verlauf eines Vierteljahrhunderts hat sich trotz dieser oberflächlichen Schilderungen die dogmatische Verbreitung des Ausrottungsmärchens immer mehr verstärkt, und dies, obwohl in all den Jahren nur ein einziger ernst zu nehmender Schriftsteller auftauchte : der verstorbene französische Geograf Paul Rassinier. Im Jahre 1948 erschien sein Buch "Passage de la Ligne", es enthielt seine Erfahrungen als linksgerichteter Politgefangener in Buchenwald 1943-1945. Im allgemeinen ist das Buch mit Sympathie aufgenommen worden, nur vereinzelt wurde es von gewissen Leuten geschmäht oder mit Zähneknirschen kommentiert. Im Jahre 1950 veröffentlichte dann derselbe Autor seine "Le Mensonge d'Ulysse", eine kritische Betrachtung der KZ-Literatur, wobei er Beweise für das Vorhandensein von Gaskammern forderte : "... es ist jetzt noch viel zu früh, um über die Existenz von Gaskammern zu urteilen". Diese Ausführungen brachten ihm einen gehässigen Pressekrieg ein,
3
der zu gerichtlichem Einschreiten führte, wobei jedoch Rassinier als auch der Verfasser des Vorwortes und auch der Herausgeber zunächst freigesprochen wurden, nach der staatsanwaltschaftlichen Berufung jedoch für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe, zu Schadensersatz und Gefängnis mit Bewährung verurteilt und nach Einspruch der Angeklagten aber dann freigesprochen wurden. Beide Bücher wurden 1955 in "Le Mensonge d'Ulysse" als 2. Auflage zusammengefaßt. Diese Ausgabe lieferte noch mehr kritisches Material über die angeblichen Gaskammern. 1961 kam die bekannteste, allerdings nicht sehr weit verbreitete 5. Auflage heraus. Auf diese berufe ich mich bei meiner Arbeit. Im gleichen Jahre veröffentlichte Rassinier noch einen kleineren Ergänzungsband : "Ulysse Trahi par les Siens". Hier bezeugt er in drei kurzen Berichten, "daß er fast fest davon überzeugt ist, daß es keine Gaskammern gegeben hat". Der letzte Bericht gibt eine Rede wieder, die er in verschiedenen deutschen und österreichischen Orten gehalten hat, und zwar im Frühling 1960 (kurz vor dem Eichmann-Prozeß). 1962 folgte dann seine Arbeit "Le Véritable Procès Eichmann". (Es erschien 1963 in deutscher Übersetzung mit dem Titel : "Zum Fall Eichmann : Was ist Wahrheit?"), eine Studie über den ganzen Umfang der angeblichen deutschen Kriegsverbrechen in ihrem historischen und politischen Zusammenhang. Zu dieser Zeit hatte er sich ein endgültiges Urteil über dieses Märchen der Judenausrottung gebildet : "... eine Geschichtsfälschung ... der tragischste und makaberste Betrug aller Zeiten". [3]
Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, benutzte Rassinier zwei Methoden : Das ihm damals vorliegende Material und die Bevölkerungsstatistiken. Unter der Materialverwendung verstehen wir die kritische Untersuchung (Analyse) der angeblichen Beweise über Massenvernichtung von Juden mittels Vergasung oder anderer eigentümlicher Methoden, die während dieses Zweiten Weltkrieges von den Deutschen angewendet worden sein sollen. Die Materialuntersuchung ergab eine fast identische Übereinstimmung mit den Beweismitteln für die Kriegsverbrecherprozesse oder die Gerichtsunterlagen, wie sie von Reitlinger oder Hilberg interpretiert und von ihnen mit ähnlichen Unterlagen ergänzt wurden. In seinem Buch "Le Véritable Procès Eichmann" untersucht Rassinier die Bevölkerungsstatistik nur oberflächlich. Aber in seinem letzten Hauptwerk über das Problem der Judenausrottung "Le Drame des Juifs Européens", 1964, (1965 in deutscher Übersetzung betitelt : "Das Drama der Juden Europas"), legte er eine ausführliche Analyse dieser Frage anhand der Bevölkerungsstatistik vor. 1965 veröffentlichte er "L'Opération Vicaire", eine ansehnliche Kritik über Rolf Hochhuths Theaterstück "Der Stellvertreter". Dabei ist zu erwähnen, daß man bei Prüfung seiner Quellen doch der Sache auf den Grund gehen muß. Manches hält der Prüfung nicht stand, und schlimmer : Manchmal verwendet er unzuverlässige Quellen. Es gibt da einige ins Auge fallende, zwar relativ unwichtige Irrtümer, so z.B. wenn er Hanson Baldwin als "Sachverständigen für Fragen der jüdischen Bevölkerung" bei der "New York Times" vorstellt. Man muß sogar bezweifeln, daß die "Times" ein Redaktionsmitglied hatte, das man so bezeichnen könnte; oder wenn er versichert, daß die meisten amerikanischen Juden Anti-Zionisten seien und die
4
Auffassungen des antizionistischen "Amerikanischen Rates für das Judentum" unterstützten. Dieser "Rat" war nie eine politisch ins Gewicht fallende Organisation. Immerhin war Rassinier ein mutiger Pionier auf einem wenig beachteten Gebiet, und kein gerecht denkender Mensch könnte ungeachtet der gelegentlichen Unzulänglichkeiten seiner Arbeiten diese lesen, ohne in Sachen "Ausrottung" zumindest skeptisch zu werden. Rassinier starb im Juli 1967. Seine Bücher erschienen auch in deutsch, italienisch und spanisch; englische Übersetzungen aber gab es jahrelang nicht.
Auf die Bücher von Paul Rassinier folgten drei andere, die J. G. Burg veröffentlichte : "Schuld und Schicksal" (1962), dann 1967 "Sündenböcke" und 1968 "NS-Verbrechen - Prozesse des schlechten Gewissens". Burgs Schriften waren nicht besonders gut fundiert, weil er hauptsächlich auf Zeitungswissen und persönliche Erfahrungen aufbaute, die er als Jude mit seiner Familie hatte sammeln können. Während des Krieges war die ganze Familie in die von Deutschen und Rumänen besetzten Ostgebiete verschickt worden. Nach 1945 ging die Familie nach Israel. Aber schließlich wurde er ein waschechter Anti-Zionist und kehrte nach Deutschland zurück.
Er war der Überzeugung, daß viele Juden als Folge des Zusammentreffens von NS-Politik und kriegsbedingten Umständen - z.B. Epidemien, Pogrome, Luftangriffe, Erschießungen, Partisanenkämpfe - umgekommen sind. Er leugnete einen deutschen Ausrottungsplan, hielt die Zahl von 6 Millionen für besonders verächtlich und schätzte die Zahl der Opfer auf höchstens 3 Millionen, wahrscheinlich jedoch sehr viel weniger. Burg - ein schmächtiger Mann und nicht gerade jung - wurde, sozusagen als Belohnung für seine Bemühungen, die Wahrheit zu ergründen, von jüdischen Schurken zusammengeschlagen, als er das Grab seiner Frau auf dem jüdischen Friedhof in München besuchte.
Ein unbekannter Verfasser gab 1969 in den USA eine kleine, unbedeutende Broschüre "Der Mythos der 6 Millionen" heraus. Anfangs durch Gerichtsverfahren verboten, wurde es 1973 erneut zum Kauf angeboten. Vom Inhalt her war es ein klarer Rückschritt im Vergleich zu Rassinier.
Der nächste Schritt war die Herausgabe einer Arbeit von Emil Aretz in Deutschland : "Hexen-Einmal-Eins einer Lüge". 1973 kam die dritte Auflage heraus und scheint eine weite Verbreitung gefunden zu haben. Bei einem Vergleich mit Rassiniers Werk weist Aretz nur wenig Neues gegenüber der Ausrottungslüge auf. Hier ist Aretz sehr abhängig von Rassinier. Dennoch steuert er einiges bisher Unbekanntes bei. Wichtig ist vor allem : das Buch ist erfolgreich als kühne und ehrliche Verteidigung der deutschen Nation.
Die unvernünftige Fortsetzung der Kriegsverbrecherprozesse in Westdeutschland und das Fehlen jeder Begrenzung in Hinsicht auf die von Deutschen angeblich begangenen Verbrechen brachten eine kaum bemerkte Begleiterscheinung hervor : Leute, die "dort" waren, hatten sich bislang gescheut, mit dem herauszurücken und zu berichten, was ihrem Wissen nach geschehen war. So wollten sie möglichst nicht die Aufmerksamkeit auf sich lenken, daß sie "dort" waren. Trotzdem war es unvermeidlich, daß einige mutige Männer dennoch an die Öffentlichkeit traten.
5
Der wichtigste Mann auf diesem Gebiet war Thies Christophersen, Verfasser der kleinen Schrift "Die Auschwitzlüge". Christophersen war von Januar bis Dezember 1944 in Auschwitz. 1973 gab er seine diesbezüglichen Erinnerungen heraus. Daraus geht ohne weiteres hervor, daß es dort niemals Vernichtungsmaßnahmen gegeben hat. Eine englische Übersetzung von dieser Broschüre mit etlichen interessanten Anzeigen kam 1974 heraus. Im Oktober 1973 schrieb der Hamburger Richter Wilhelm Stäglich in der Zeitschrift "Nation Europa", daß er im Sommer 1944 zu einer Flak-Einheit in der Nähe von Auschwitz abkommandiert gewesen war. Das angebliche Vernichtungslager hat er bei verschiedenen Gelegenheiten aufgesucht.
Er ist davon überzeugt, daß es dort keine Hinrichtungen gegeben hat. Daraufhin wurde er von der Richterdienstkammer beim Landgericht Hamburg mit einer 10%igen Kürzung seines Gehaltes für die nächsten zwei Jahre bestraft. Aus Gesundheitsrücksichten trat Stäglich in den Ruhestand. Sein Fall wurde nun von der Berufungskammer des Hamburger Gerichts neu aufgerollt, das im Juli 1975 eine 20%ige Herabsetzung seiner Pension für die Dauer von fünf Jahren festsetzte! Einige Monate später, im Februar 1976, wurde der Herausgeber von Christophersens Broschüre, Rechtsanwalt Manfred Roeder, schuldig gesprochen, "weil er Rassenhaß predige und Völkerhetze betreibe". Roeder wurde zu einer Geldstrafe und zu Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Seine Herausforderung bestand darin, daß er durch seine jedem zugängliche Veröffentlichung erklärt hatte, daß die 6-Millionen-Legende eine "gemeine Lüge sei, um das deutsche Volk zu erpressen". Solche Verfahren beleuchten schlagartig, warum es so lange gedauert hat, bis sich die Wahrheit herausschälen konnte. [4]
Ende 1973 brachte Austin J. App, ein emeritierter Professor in Maryland, eine treffliche kleine Broschüre heraus : "Der 6-Millionen-Schwindel". Wolf Dieter Rothe veröffentlichte Anfang 1974 den ersten Band einer Studie : "Die Endlösung der Judenfrage". In England folgte dann Richard Harwood mit der englischen Broschüre : "Starben wirklich 6 Millionen?" Harwoods Broschüre ist von starker Überzeugungskraft, allerdings gibt es in ihr auch einige schwache Punkte, und der Leser wird für genauere Einzelheiten des Themas auf Rassinier verwiesen. Colin Wilson hat in seiner einflußreichen Monatsschrift "Books and Booksmen" - Ausgabe Nov. 1974 -, eine Besprechung veröffentlicht und die während eines Monats eingegangenen Leserbriefe darüber abgedruckt.
Anfang 1975 gab Harry Elmer Barnes die englische Übersetzung von Rassiniers Broschüre heraus : "Das Drama der europäischen Juden". - Ein kleiner Verlag in den Vereinigten Staaten hatte es gewagt.
Bei dieser Gelegenheit werfen wir noch schnell einen Blick auf die Schwierigkeiten, die sich bei der Verwendung von Statistiken herausstellen. In späteren Kapiteln zeigen wir dann, wie diese demografischen Aufgaben in diesem Buch gelöst worden sind.
Die Probleme, die einer demografischen Studie anhaften, sind ungeheuer. Erstens sind alle Primärquellen der Nachkriegszeit den privaten jüdischen oder aber kommunistischen Angaben entnommen (hauptsächlich die letzteren über alle wichtigen
6
Probleme die Sowjetunion, Rumänien bzw. überhaupt Osteuropa betreffend). Zweitens scheint es, daß man aus ihnen jedes gewünschte Ergebnis herauslesen kann, wenn man die entsprechenden ausgewählten Vor- und Nachkriegsangaben heranzieht. Man betrachte einmal die Angaben über die jüdische Weltbevölkerung. Da ist z.B. der Professor für jüdische Soziologie an der Hebräischen Universität in Jerusalem - Professor Arthur Ruppin. Für 1938 gibt er die Bevölkerungszahl der Juden in der Welt mit 16.717.000 an. [5] Der 1943 verstorbene Ruppin galt auf Grund zahlreicher Veröffentlichungen, die er im Verlauf vieler Jahre der Vorkriegszeit geschrieben hatte, als der beste Fachmann auf diesem Gebiet. Die Schätzungen anderer Vorkriegsquellen stimmen im wesentlichen mit ihm überein. So schätzt 1940 der Welt-Almanach des "Amerikanischen Jüdischen Komitees" für 1933 die Zahl mit 15.315.359. Der Welt-Almanach für 1945 nennt 15.192.089 (S. 367). Eine Quelle hierfür wird zwar nicht angegeben, aber diese Zahl fußt offensichtlich auf einer Zählung der Religionszugehörigkeit. Der Welt-Almanach für 1946 verbessert die Zahl auf 15.753.638, eine Zahl, die in den Ausgaben für 1947 (S. 748), 1948 (S. 572), 1949 (S. 289) beibehalten wird. Der Welt-Almanach von 1948 (S. 249) gibt die Schätzung des "Amerikanischen Jüdischen Komitees" für 1938 (kein Druckfehler!) fast gleich hoch mit 15.688.259 an, während der gleiche Almanach für 1949 (S. 204) neue Zahlen des "Amerikanischen Jüdischen Komitees" nennt, die sich von 1947 auf 1948 so entwickeln : Für 1939 = 16.643.120, und für 1947 = 11.266.600. Der Militär-Experte der "New York Times" - Hanson Baldwin - schrieb nun 1949 einen Artikel, worin er sich mit dem damals drohenden israelisch-arabischen Krieg auseinandersetzte. Er benutzte als Unterlagen Informationen, die er von den Vereinten Nationen und anderen Stellen erhalten hatte. Für die jüdische Weltbevölkerung nannte er als Zahlen 15 bis 18 Millionen. In dem gleichen Almanach führt er die Zahlen für die Juden in Palästina, Juden in Mittelost, Araber in Palästina, Gesamtzahl der Araber, Moslems usw. und sonstige Angaben an. [6]
Diese Schilderung zeigt einige der Schwierigkeiten auf, die sich bei Hinzuziehung demografischer Daten für derartige Studien ergeben. Soll die Ausrottungsthese nach dem Krieg aufrechterhalten bleiben, so muß die Zahl von 11 bis 12 Millionen jüdischer Weltbevölkerung in Anspruch genommen werden. Sie ist aber in mehr als einer Hinsicht sehr anfechtbar, greift sie doch praktisch auf zwei Statistiken zurück :
1. eine für die USA und 2. eine für Osteuropa. - Beide, besonders die letztere, sind Gegenstand unüberwindlicher Schwierigkeiten bzw. Unsicherheiten.
Zunächst die Zahlen nach der Volkszählung für die USA : [7]
Jahr 1920 1930 1940 1950 1960 | Bevölkerung 105.710.620 122.775.046 131.669.275 150.697.361 179.300.000 |
Demgegenüber lauten die Zahlen für die jüdische Bevölkerung in den Vereinigten Staaten nach dem "Statistischen Jüdischen Büro" des Direktors H. S. Linfield (Dieses Büro ist ein Tochterunternehmen
7
entweder der "Amerikanischen Jüdischen Konferenz" oder der "Synagoge von Amerika") : [8]
Jahr 1917 1927 1937 1949 1961 | Jüdische Bevölkerung 3.388.951 4.228.029 4.770.647 5.000.000 5.530.000 |
Wichtig ist dabei der Hinweis darauf, daß sämtliche Zahlenangaben über den Anteil der Juden an der US-Gesamtbevölkerung der gleichen Quelle (Linfield) entnommen sind.
Die jüdische Bevölkerung in den USA zeigt von 1917 bis 1937 einen Zuwachs von 40,8%, die Zunahme der Gesamtbevölkerung der USA von 1920 bis 1940 hingegen nur 24,6%. Die Zahlen könnten sogar stimmen, bedenkt man, daß im Verlauf der in Betracht kommenden Zeit die jüdische Einwanderung in die USA recht beträchtlich war. Das "Amerikanische Jüdische Jahrbuch" gibt für die Jahre von 1938 bis 1940 und 1946 bis einschließlich 1949 eine jüdische Einwanderung von netto 232.191 an. [9] Für 1944 und 1945 scheinen keine Zahlen vorzuliegen. Zufällig war gerade in diesen zwei Jahren die Zulassungsquote für einwandernde Juden in unbestimmter Höhe überschritten worden. Angeblich sollen nur 1.000 solcher Juden in einem Lager in der Nähe von Oswego/New York untergebracht gewesen sein, deren Einwanderung in die USA abgelehnt wurde. Ein verdächtiger Beitrag der USA zum Flüchtlingsproblem! [10]
Anstatt zu versuchen, die schwierige Frage über den Umfang der jüdischen Einwanderung zu lösen, versuche ich lieber der Sache anders näher zu kommen. Man billige der jüdischen Weltbevölkerung mindestens die gleiche Zuwachsrate für 1937-1957 zu wie dem jüdischen Bevölkerungsanteil in den USA während der Jahre 1917-1937, was zumindest mit Rücksicht auf verschiedene Tatbestände angebracht erscheint. Man frage z.B., warum während des Zweiten Weltkrieges und danach 1,5 Millionen Juden nach Palästina verfrachtet wurden. Das könnte dann ebensogut die Einwanderung in die USA erklären wie den Umstand, daß keine nach Nationalität oder Rasse getrennten Einwanderungszahlen notiert und daher auch nicht auf Juden als solche anwendbar sind. Im Jahre 1957 müßten somit in den USA mindestens 6.678.000 Juden leben und nicht, wie angegeben, 5.300.000. Es fehlen mithin rund 1.400.000 Juden, gemessen an der Durchschnittszahl für 1957. Wir sehen dies auf Grund der vorgeführten Berechnungen als eine vorsichtige Schätzung an. Von 1937-1957 hatte die jüdische Bewegung einen bisher niemals erreichten Umfang.
Andererseits können wir die ebenso vorsichtige Schätzung anerkennen und vermuten, daß die 4.770.647 Juden von 1937 bis zum Jahre 1957 im gleichen Umfang zugenommen haben wie die US-Bevölkerung von dem Kriegsjahr 1940 bis 1960. Hiernach müßten 1957 = 6.500.000 Juden in den USA gelebt haben. Wenn man nun die wohl berechtigte Zahl von 300.000 als Folge der Zuwanderung hinzuzählt, so kommen wir für 1957 auf 6.800.000. Berechnet man nach beiden Methoden die für die Nachkriegszeit
8
Abb. 1 : Lageplan von Auschwitz
9
genannten Zahlen weiter, so fehlen mindestens rund 1,5 Millionen für 1957.
Der Hauptfehler bei den Zahlenangaben über die jüdische Bevölkerung in den USA liegt darin, daß eine unerklärlich geringe Zunahme behauptet wird für die Zeit von 1937-1949, und dies trotz einer gewaltigen Siedlungsbewegung der Juden und der sehr großzügigen Handhabung der US-Einwanderungspolitik.
Osteuropa bietet den Kern des demografischen Problems. Man muß sich zunächst darüber klar sein, daß es im Verlaufe des XX. Jahrhunderts im gesamten osteuropäischen Raum erhebliche Grenzverschiebungen gegeben hat. Dies verdeutlicht die beigefügte Landkarte - Tafel 1 - Grenzverlauf am Vorabend des Ersten Weltkrieges 1914-1918. Tafel 2 zeigt den Stand vom Januar 1938, wie die Grenzen im großen und ganzen gemäß dem Versailler Vertrag verliefen, bevor Hitler Deutschland neue Gebiete einverleibte. Karte 4 zeigt das Nachkriegs-Europa im Jahre 1945. Die wichtigsten Veränderungen nach dem Zweiten Weltkrieg sind die nach Westen vorgetriebenen sowjetischen Grenzen. Die drei baltischen Länder Litauen, Lettland und Estland wurden einverleibt, desgleichen beachtliche Teile von Rumänien, von Polen, der Tschechoslowakei und von Ostpreußen. Polen wurde mit den Resten von Ostpreußen und dem übrigen Ostdeutschland abgespeist. Die Wirkung war, daß auch Polen sich westwärts ganz erheblich ausdehnte.
Für 1938 gaben H. S. Linfield und das "Jüdische Komitee" eine Schätzung für die jüdische Bevölkerung in Osteuropa im Welt-Almanach für 1948 (S. 249) an, während für die Nachkriegszeit 1948 die Zahlen im Welt-Almanach für 1949 (S. 204) veröffentlicht wurden :
Bulgarien Ungarn Polen Rumänien UdSSR Gesamt | 1938 48.398 444.567 3.113.900 900.000 3.273.047 7.779.912 | 1948 46.500 180.000 105.000 430.000 2.032.500 2.794.000 |
Die von den Juden behaupteten Verluste in Osteuropa betragen demzufolge 4.985.912. Bei den Zahlen für die UdSSR sind in beiden Fällen die drei baltischen Staaten und die Juden des asiatischen Rußland inbegriffen. Die Vorkriegszahlen liegen in allen Fällen dicht bei den von Ruppin kurz vor dem Zweiten Weltkrieg veröffentlichten Zahlen. In dem Maße, wie die Ausrottungslegende auf Bevölkerungsstatistiken beruht, fußt sie genau auf diesen Statistiken oder auf sie zurückzuführenden Angaben.
Der Haken ist nur, daß dieserart Angaben vollkommen bedeutungslos sind. Für westliche Beobachter besteht keine Möglichkeit, die Zuverlässigkeit dieser Zahlen zu überprüfen, zu schweigen von ihrer Genauigkeit. Er muß also bereit sein, entweder die jüdischen und die kommunistischen und dabei besonders die letzteren Angaben über die jüdischen Bevölkerungsanteile zu übernehmen, oder aber er muß jedes statistische Zahlenmaterial wegen mangelnder Zuverlässigkeit ablehnen.
Es wäre mehr als gewagt zu behaupten, daß die polnischen Juden tatsächlich verschwunden wären, wenn es sich nicht größtenteils oder zumindest in annäherndem Maße so verhalten hätte. Diese
10
Einschränkung ist m. E. begründet. Aber man muß sich daran erinnern, daß große Gebiete, die 1939 noch polnisches Staatsgebiet waren, 1945 sowjetisches Territorium geworden sind. Für die polnische Judenschaft bestand somit die Möglichkeit, während der sowjetischen Besatzung Ostpolens von 1939-1941 tatsächlich von der dortigen Bildfläche zu verschwinden. Die Sowjets hatten in den Jahren 1939-1941 viele Polen und Juden in die Sowjetunion verschleppt. Die nun von den Deutschen in den Jahren 1939-1944 hauptsächlich in den östlichen Gebieten zusammengefaßten Juden wurden bei dem erneuten Vormarsch der Roten Armee aufs neue von der UdSSR absorbiert, - zumindest was einen großen Teil der Juden betrifft. Jene, die dort nicht mehr leben wollten, konnten auswandern. Sie taten es und zwar zumeist nach Palästina und in die USA, aber auch viele nach Neu-Polen oder in andere Länder. So handelten auch tatsächlich viele Juden, die vor dem Krieg in Polen gelebt hatten.
Was immer über die Sowjetpolitik in bezug auf die Juden nach - sagen wir - 1950 gesagt sein mag : Sicher ist, daß sie früher nicht antijüdisch war. Die Sowjets haben vielmehr die Juden ermuntert, in der Sowjetbevölkerung aufzugehen. Es ist bekannt, daß viele polnische Juden während und nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetunion aufgenommen worden sind. Zahlen hierüber sind verständlicherweise nur schwer zu bekommen. Reitlinger weiß um dieses Problem und gibt ihre Zahl mit 700.000 an, ohne aber eine Begründung dafür anzuführen, warum die Zahl nicht bedeutend höher liegen sollte. Weiter fügt er hinzu, daß die Belege, die er für die Vernichtung der Juden in der Sowjetunion herangezogen hat, (als Beweismaterial stützte er sich dabei auf angebliche deutsche Dokumente), dartun, daß ungefähr die gleiche Zahl sowjetischer Juden vernichtet worden sei. Daraus folgert er richtig, daß die jüdische Bevölkerung in der UdSSR von 1939-1946 real zugenommen haben müßte. [11] Dieses wichtige Eingeständnis des "Die Endlösung"-Verfassers beweist, daß unser Sträuben gegen die Anerkennung der kommunistischen Zahlenangaben nicht dahingehend ausgelegt werden kann, als geschähe solches nur, um unsere sog. "These" aufrechtzuerhalten. Derartige Zahlen sind nachgewiesenermaßen unglaubwürdig. So behaupten die Sowjets, daß ihr jüdischer Anteil an der Bevölkerung trotz des Gebietszuwachses um 38% zurückgegangen sei, obwohl dort auch viele Juden gelebt haben. Da die UdSSR eines derjenigen Länder ist, in denen die Juden als gesetzlich anerkannte Nationalität gelten, so müssen sie doch auch über genaue Zahlen verfügen. Sie haben es aber bisher vorgezogen, einen äußerst zwielichtigen jüdischen Bevölkerungsverlust von 38% anzugeben. (Reitlinger verweist auf diese sowjetischen Angaben für den Fall, daß der Leser seine Zahlenangaben nicht anerkennen will). Das gleiche gilt auch für die übrigen Zahlenangaben.
Die besten Nachforschungen hierüber scheinen die des Demografen Leszek A. Kosinski von der Universität in Alberta zu sein. (Geographical Review, Band 59, Ausg. 1969, S. 388-402 und "Canadian Slavonic Papers", Band 11, Ausg. 1969, S. 357-373). Hier sind die Studien der Bevölkerungsveränderung in ganz Zentralosteuropa festgehalten (ausschließlich Deutschland und Rußland), und zwar für die Zeit von 1930-1960. Kosinski weist
11
dabei auf die außergewöhnlichen Schwierigkeiten bei Verwendung von Basis-Statistiken hin.
"Die bei der Forschung benutzten Kriterien sind von Land zu Land verschieden und nicht immer genau. Dabei werden insbesondere zwei Arten angewandt : objektive Kriterien wie Sprache, kulturelle Zugehörigkeit und Religion; und subjektive Kriterien : Angaben auf Grund persönlicher Aussage. Jede Art hat ihre Vor- und Nachteile. Die objektiven Kriterien bestimmen die Nationalität nur indirekt und sind in Grenzfällen schwer anwendbar, z.B. im Falle von Zweisprachigkeit. Die gleiche Vorsicht muß man sogar in noch erhöhtem Maß bei der subjektiven Art walten lassen. Hier beeinflussen äußerlicher Druck und Opportunismus das Ergebnis besonders dann, wenn das Nationalgefühl nicht voll entwickelt ist oder wenn eine aufrichtige Antwort unangenehme Folgen haben könnte. Amtliche Angaben sind nicht immer zuverlässig, selbst dann nicht, wenn sie nicht grundsätzlich gefälscht worden sind, was auch vorgekommen ist. Jedoch kann die Kritik an den offiziellen Angaben nicht in gleichem Maß auf alle Länder angewendet werden, da die Zuverlässigkeit auch eine Frage der nationalen Politik ist."
Die Juden sind nur eine der Gruppen, an denen Kosinski interessiert ist; er legt verschiedene Zahlen vor, die im allgemeinen vergleichbar mit den oben angeführten für die jüdische Bevölkerung vor dem Kriege sind. Seine Angaben für die Zeit nach dem Weltkrieg sind jedoch in jederlei Hinsicht so unzuverlässig, daß er noch nicht einmal den Versuch macht, besondere Zahlen für den jüdischen Bevölkerungsanteil in der Zeit nach dem Weltkrieg zu nennen, obgleich er solche für andere Bereiche und Gruppen - z.B. Zigeuner - anführt. Dabei gibt er Zahlen an, die statistisch weniger wichtig sind, als die für die Juden, die den Mythologisten der Ausrottungsbehauptung zufolge in Osteuropa überlebten. In Wirklichkeit übernimmt er die Ausrottungslegende voll und ganz. Auf seiner grafischen Darstellung zeichnet er durch eine dicke Linie eine katastrophale Abnahme der jüdischen Bevölkerungsanteile in Polen, Ungarn, in Rumänien und der Tschechoslowakei ein. Dazu vermerkt er, daß die Gesamtverluste im Kriege für die Jugoslawen, Juden, Polen und Ostdeutschen 12,5 bis 14 Millionen betragen, ohne diese Angaben im einzelnen aufzugliedern, und verweist seine Leser auf die statistische Übersicht : "Bevölkerungsveränderung in Europa seit 1939", die von Gregory (Grzegorz) Frumkin stammt. Dessen Angaben über die Judenschaft stammen aber von dem "Amerikanischen Jüdischen Kongreß", der zionistischen Organisation in Amerika sowie dem "Centre de Documentation juive contemporaine" in Paris. Kosinski nennt keine Zahlen für die Juden, kann es sich wohl auch nicht leisten, sie zu nennen. Die Zahlen über die ethnische Bevölkerung des kommunistischen Ungarn fußen auf der Sprache, während jene von den kommunistischen Ländern Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei auf der "Nationalität" beruhen, was immer man auch darunter verstehen mag. Natürlich rechtfertigt er sich damit, daß er "amtliche Statistiken, wie unvollkommen sie auch sein mögen", verwendet hat.
Wir dürfen dabei aber auch nicht übersehen, daß es ebenfalls gewaltige Schwierigkeiten beim Umgang mit den Zahlen in den westlichen Ländern gibt. Hier fehlen alle gesetzlichen, religiösen
12
oder rassischen Unterlagen, um einen "Juden" zu bestimmen. Ein Beispiel : Nach den Reitlinger zur Verfügung stehenden Statistiken gibt er die Zahl der Juden in Frankreich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges mit 300.000 an, inklusive jener, die aus Deutschland geflüchtet waren. [12] Die Nationalsozialisten dagegen gaben die Zahl von 865.000 an, und ich vermag keinerlei Grund dafür zu entdecken, warum sie diese Zahl absichtlich so hochgeschraubt haben sollten. Andere von den Nationalsozialisten verwendete Zahlen waren nicht wild aufgebauscht, verglichen mit den Zahlen anderer Quellen. [13] Ich möchte bei dieser Gelegenheit bemerken, daß ich selbst z.B. absolut keine Ahnung habe, wie viele Juden es in den USA gibt. Ich kann den Welt-Almanach zu Rate ziehen, der mir mitteilt, daß es etwa 6 Millionen sind. Aber ich kann nicht nachprüfen, wie man zu dieser Zahl gekommen ist; und dabei habe ich wenig Vertrauen zu dieser Angabe. Soviel ich weiß, könnte die richtige Zahl genauso gut 9 Millionen lauten. Allein in New York City und Umgebung müssen mindestens 4 Millionen leben.
Zusammengefaßt : Derartige Statistiken in die Hand zu bekommen, ist außerordentlich schwierig, selbst dann, wenn man von politischer Behinderung oder politischem Druck absieht. Weiterhin ist zu bemerken : In den demografischen Argumenten, die von einem Verlust von 5 oder 6 Millionen Juden sprechen, sind in den Quellen und amtlichen Veröffentlichungen jene Zahlen eingesetzt, die von Kommunisten und Juden stammen. Bei der Natur des Problems, das wir untersuchen, müssen somit diese Angaben als im wesentlichen unbrauchbar angesehen werden. Im übrigen sind Zahlen aus der Nachkriegszeit für die USA in bezug auf die Judenschaft nachweislich in beträchtlichem Umfang zu niedrig angegeben.
Nun möge man aus dem oben Gesagten nicht den Schluß ziehen, daß irgendwelche demografischen Ergebnisse, die als bereits ermittelt erscheinen, vom Leser anerkannt werden müßten. Es sollte lediglich gezeigt werden, in welchem Maße sich Schwierigkeiten auftürmen, wenn man versucht, sich allzu sehr an demografische Statistiken zu klammern. Auf solche Art kann man mit Sicherheit nichts herausfinden.
Bei der Endanalyse kommt man dann in die große Verlegenheit festzustellen, daß die zur Verfügung stehenden Zahlen zu nichts weiter führen, als darzutun, daß solche Angaben über Millionen ermordeter Juden eben aus jüdischen und kommunistischen Quellen stammen. Eine solche Sachlage war zu erwarten, aber sie darf uns nicht davon abhalten, tiefer zu schürfen. Wir greifen dieses demografische Problem später erneut in diesem Buch auf und zwar dann, wenn unsere Untersuchung vernünftigerweise nützliche demografische Schlußfolgerungen ermöglicht, nachdem ermittelt ist, was im großen und ganzen den Juden geschehen ist.
Rassinier macht in seiner demografischen Studie tatsächlich nicht einmal den Versuch, dem Problem auf den Grund zu gehen; um es genau zu sagen : Sein grundlegender Versuch besteht darin, die Folgerungen aus den beiden unterschiedlichen Angaben zu analysieren, nämlich jene vom "Centre de Documentation juive contemporaine" und die von Hilberg, die beide aus ihren Daten 5 bis 6 Millionen NS-Opfer an Juden folgern. Rassinier hat nun errechnet, daß nach seinen Zahlen der erstere nur 1.485.292 Opfer nennen
13
dürfte und der letztere nur 896.892. [14] Rassinier nimmt ungefähr 1 Million Juden als Opfer der NS-Politik an. Er verwirft dagegen die Behauptung einer geplanten Ausrottung der Juden. Es ist zum Beispiel gut bekannt, daß einige der osteuropäischen Völker die militärpolitische Lage ausnutzten, um die Juden zu verfolgen. Ebenso wahr ist, daß viele aus ihren Wohnungen geholte Juden zweifellos infolge der allgemeinen chaotischen Lage der letzten Kriegszeit umgekommen sind.
Da ich glaube, daß eine Lösung so nicht möglich ist, will ich hier auch keine endgültige Zahl der Judenverluste anführen. Dennoch habe ich keinen gewichtigen Grund, mich über Rassiniers Schätzung zu beklagen.
Wie schon angekündigt, soll hier eine "Materialanalyse" ausgeweitet und diese mit einer zusätzlichen "historisch-politischen Untersuchung" verarbeitet werden. Es mutet geradezu fantastisch an, wenn wir sagen, daß zwei große Staaten in das Problem verwickelt sind und nicht nur einer! Da ist zunächst festzustellen, daß uns eine Geschichte über Judenausrottung vorliegt, und wir sollten Untersuchungen darüber anstellen, unter welchen Umständen sie zustandegekommen ist. Deutschland betrieb eine anti-jüdische Politik, die in vielen Fällen Deportationen von Juden aus ihren Heimen und Heimatländern einschloß. Dies ist unbestritten. Während des Krieges war die politische Leitlinie von Washington, die Judenvernichtung propagandistisch wirksam herauszustellen, und die Nachkriegspolitik war darauf abgestellt, Prozesse durchzuführen, bei denen das einzige Beweismaterial hervorgebracht wurde, das wir z. Zt. darüber haben, daß diese Kriegszeitbehauptungen sachlich begründet gewesen seien. Dies ist auch sicher. Nun ist aber die Politik beider Seiten notwendigerweise von Interesse. Wenn diesem Buch, das eine vollkommen neue Ansicht über dieses Problem bringt, die nötige Achtung geschenkt wird, so liegt das sicherlich daran, daß es hartnäckig und unmißverständlich nachweist, daß Washington der emsige Hauptantreiber war, um diese Geschichte in die Welt zu setzen. Wir sind also nicht allein daran interessiert, was Hitler, Himmler, Göring, Goebbels und Heydrich in dieser Angelegenheit während des Krieges getan haben. Für uns ist ebenso bedeutsam, was in dieser Zeit Roosevelt, Hull, Morgenthau und die "New York Times", aber auch andere einflußreiche Persönlichkeiten in den USA mit ihren verbündeten Massenmedien getan haben und was die verschiedenen von Washington kontrollierten und beherrschten Tribunale nach dem Krieg getan haben. Dies ist nicht nur ein faires Verlangen, sondern viel wichtiger : Es ist eine aufklärende historische Forschungsmethode.
Aus dem Gesagten folgt, daß Washington mit der Lüge von der Ausrottung der Juden ein abgekartetes Spiel getrieben hat. Wenn wir das erst einmal eingesehen haben, dann erst können wir die Natur der deutschen Politik gegenüber den Juden richtig einschätzen.
Bevor wir die Einzelheiten der Legende untersuchen, muß zunächst betont werden, daß es ausgezeichnete und bisher unbeachtete Gründe dafür gibt, ein abgekartetes Spiel zu unterstellen. Da ist z.B. das allgemein anerkannte Prinzip, daß eine politische Feindschaft, die bis zur kriegerischen Auseinandersetzung geführt hat, naturnotwendig eine Unparteilichkeit einer der
14
beteiligten Mächte ausschließt. Für ein faires Gerichtsverfahren ist Neutralität aber eine unabdingbare Voraussetzung. Da gibt es kein Wenn und Aber. Die Richter haben im Zusammenhang mit den innenpolitischen Verhältnissen ihrer Auftraggeberländer, die Deutschland gegenüber eine feindliche, haßerfüllte und kompromißlose Politik forderten, an ihre persönliche Karriere gedacht. Sie vermuteten, daß, wenn sie nicht alles von Ihnen Verlangte bei den "Kriegsverbrecher-Prozessen" getan hätten, es für sie höchst wahrscheinlich unmöglich gewesen wäre, auf ihre politische Karriere zurückgreifen zu können. Außerdem hatten sie in all den vergangenen Jahren nur den anti-deutschen Gesichtspunkt vernommen. Allein schon durch ihre Mitarbeit an den Militärtribunalen waren sie von vornherein politische Exponenten. Solche Überlegungen schließen grundsätzlich jede auch nur annähernde Unparteilichkeit aus.
Darüber hinaus gibt es aber auch noch sehr viel mehr besondere Gründe, um ein abgekartetes Spiel zu unterstellen. Dafür braucht man nur die leicht verfügbaren Tatsachen zu betrachten, wie sie die hieran beteiligten Tribunale geschaffen haben.
Als erstes gab es den "Großen Prozeß" des "Internationalen Militärtribunals" (IMT) in Nürnberg unmittelbar nach dem Krieg. Hierbei handelt es sich um das Verfahren gegen die Spitzenkräfte der Nationalsozialisten Göring, Heß, v. Ribbentrop und andere, das von November 1945 bis Oktober 1946 dauerte. Richter und Staatsanwälte waren die Amerikaner, Briten, Franzosen und Russen. Wie bei allen "Militär"-Gerichten gab es keine Geschworenen. Ihre Urteile : Drei Freisprüche, siebenmal Gefängnisstrafen und elf Todesstrafen. Die Todesstrafen wurden nahezu unmittelbar im Anschluß an die Urteile vollstreckt. Nur Göring entging der Schlinge durch Verschlucken einer Zyankali-Kapsel kurz vor dem Erhängtwerden. Woher Göring das Gift hatte und wie er es fertiggebracht hatte, es solange zu verstecken, konnte nie restlos geklärt werden. Die einzige Folge dieses Vorfalles war, daß der erste Nürnberger Gefängnispsychiater Dr. Douglas M. Kelley, eine führende Persönlichkeit für die Behandlung psychiatrischer Krankheiten mit Drogen, kurz darauf ein Buch über seine Erfahrungen in Nürnberg veröffentlichte. Darin läßt er Göring und seinem letzten Handeln großes Lob widerfahren :
"Er ertrug seine lange Gefangenschaft mit Gleichmut im starken Glauben, daß er das alliierte Gericht niederzwingen könnte, indem er die Anklagevertreter mit ihren eigenen Worten schlug. Sein Freitod war ein geschickter, sogar brillanter Schliff, mit dem er das Gefüge vollendete, das die Deutschen in der kommenden Zeit bewundern werden ... Die Geschichte wird bezeugen, daß Göring letztlich doch Sieger blieb, wenn er auch von einem Hohen Gericht der Alliierten Mächte verurteilt worden ist."
Zehn Jahre später folgte Dr. Kelley Göring in den Tod, indem er mehrere Kalzium-Zyanid-Kapseln schluckte, die er angeblich als "Andenken" von Görings Leiche mitgenommen hatte. [15]
Dem IMT Prozeß wurde eine außergewöhnliche Beachtung entgegengebracht. Er war in der Hinsicht wichtig, als sich die Alliierten selbst auf eine ganz bestimmte Version der Ausrottungsbehauptung festgelegt haben. Doch haben sie für diese Behauptung kaum Beweise grundlegender Art beigebracht, die sich
15
auf die Judenausrottung bezogen. Sie beriefen sich dabei fast ausschließlich auf mündliche Zeugenaussagen und eidesstattliche Erklärungen, die für die Siegermächte unter den gegebenen Umständen nur allzu leicht zu beschaffen waren. Nicht zu vergessen : Sie beriefen sich außerdem auf "die allgemein bekannten Tatbestände", die sie selbst kurzerhand ganz aus eigener Machtvollkommenheit in die Welt setzten und dann mit Hilfe des "Londoner Protokolls" vom 8.8.1945 den von ihnen eingesetzten, weisungsgebundenen Militärtribunalen als nicht nachzuprüfende, sondern "von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmende Tatsachen" unterschoben.
Die in 42 Bänden zusammengefaßten Protokolle und Dokumentensammlungen des Nürnberger IMT-Prozesses, die mit vollständigem Sach- und Personenverzeichnis der Öffentlichkeit in den Bibliotheken vorliegen, erweisen sich als möglicherweise einziges Verdienst des IMT. Die Amerikaner haben zwischen 1946 und 1949 = 12 offenbar weniger wichtige Prozesse als "NMT" ("Nürnberger Militär Tribunale") durchgeführt, auf welche verschiedentlich verwiesen wird, entweder unter der Nummer des "Falles", Nennung des Hauptangeklagten oder einem näher beschriebenen Titel.
Fall Nr. | US-Bände | Inhalt | Nr. d. Bde | ||
1 | Brandt | deutsche Ärzte | 1, 2 | ||
2 | Milch | Feldmarschall Milch | 2 | ||
3 | Alstoetter | Rechtsprechung | 3 | ||
4 | Pohl | Konzentrationslager | 5, 6 | ||
5 | Flick | Unternehmer | 6 | ||
6 | Krauch | IG-Farben | 7, 8 | ||
7 | List | Geiselnahmen | 9 | ||
8 | Greifelt | RuSHA (Rasse- und Siedlungshauptamt) | 4, 5 | ||
9 | Ohlendorf | Einsatzgruppen | 4 | ||
10 | Krupp | Fall Krupp | 9 | ||
11 | Weizsäcker | Wilhelmstraßen-Prozeß | 12-14 | ||
12 | von Leeb | Oberkommando der Wehrmacht | 10-11 |
Das NMT sprach mehrere Todesurteile aus, doch die überwiegende Mehrheit der Angeklagten erhielt Gefängnisstrafen, in vielen Fällen ziemlich lange. Jedoch kamen nahezu alle zu Gefängnis Verurteilten Anfang der fünfziger Jahre frei.
Die einzigen uns hier interessierenden Fälle betrafen
"Fall 1", | einen Prozeß gegen medizinisches Personal, das mit Euthanasie und medizinischen Versuchen zu tun hatte, |
"Fall 4", | ein Prozeß gegen die Konzentrationslager-Verwaltung, |
"Fall 6", | und "Fall 10", die sich von selbst erklären, |
"Fall 8", | der sich mit der deutschen Umsiedlungspolitik befaßte, |
"Fall 9", | gegen die "Einsatzgruppen", die zur Sicherung des Hinterlandes in Rußland eingesetzt gewesen waren, und |
"Fall 11", | ein Prozeß gegen Beamte verschiedener Ministerien. |
Die US-Regierung veröffentlichte über alle diese Gerichtsverfahren ein 15 Bände umfassendes Werk, das ich in diesem Buch stets als "NMT-Werk" bezeichnen werde. Hier findet man die Zusammenfassung der einzelnen "Fälle" mit einer sehr begrenzten Auswahl der Dokumente, die als Beweise vorgelegt worden waren.
16
Die Nummern der einzelnen Bände über die verschiedenen "Fälle" sind in der obigen Liste aufgeführt.
An dieser Stelle stößt der Student auf eine bedeutende Schwierigkeit, da - wie dies auch bei Hilberg und Reitlinger deutlich ersichtlich ist - jegliche Beweisführung für die Vernichtungsbehauptung von den NMT und nicht vom IMT entwickelt worden ist. Dieses bedeutet somit : für die Geschichtsschreibung über das nationalsozialistische Deutschland sind die wichtigsten Dokumente die der NG-, NI- und NO-Serien, und diese Dokumente wurden den NMT-Gerichtsverhandlungen zugrunde gelegt; ganz gleich, ob sie sich nun zum Vor- oder Nachteil auswirkten. Der dokumentarische Beweis, besonders mit Rücksicht auf die außergewöhnlichen gesetzlichen und politischen Umstände, wie sie damals vorlagen, ist unermeßlich gewichtiger als Zeugenaussagen, was naheliegt. Das einschlägige, von den NMT herausgegebene dokumentarische Beweismaterial besteht aus gewissen Arten von solchen Unterlagen, die augenscheinlich Ausrottungsbehauptungen unterstützen, Dokumente, die die Verwaltung der Konzentrationslager betreffen, den Bau von Krematorien, Deportationen, gewisse Vorgänge bei IG-Farben und Krupp im Zusammenhang mit zur Arbeit eingesetzten Gefangenen, die allgemeine Judenpolitik der deutschen Regierung usw. Natürlich gibt es keinerlei unmittelbares dokumentarisches Beweismaterial für ein Ausrottungsprogramm. Wie z.B. Dr. Kubovy vom "Zentrum für Jüdische Dokumentation" in Tel Aviv in Jahre 1960 zugab, "gibt es kein von Hitler, Himmler oder Heydrich unterzeichnetes Dokument, das von Judenausrottung spricht und ... das Wort 'Vernichtung' steht auch nicht in dem Brief Görings an Heydrich die Endlösung der Judenfrage betreffend". [16]
Für die Allgemeinheit der Bürger besteht die Schwierigkeit darin, daß nur wenige Bruchstücke der NMT-Zeugenaussagen und -Dokumente weithin zugänglich sind und zwar in englischer Übersetzung (in einem 15 Bände umfassenden Werk der NMT). Hinzu kommt, daß diese Übersetzungen nicht immer zuverlässig sind, wie wir noch sehen werden. Zudem sind die "Auszüge" auch nach noch unbekannten Merkmalen ausgesucht. Und zu guter Letzt : das 15 Bände umfassende Werk des NMT ist nur in verhältnismäßig großen Städten vorhanden.
Die Situation sieht besser aus, wenn man in einer großen Stadt ansässig ist, da meist nur dort verhältnismäßig vollständige Dokumentensammlungen zusammen mit Mikrofilmen von den Prozeßprotokollen (fast ausschließlich in deutscher Sprache) vorhanden sind. Der Normalbürger muß aber auch dann noch mit Schwierigkeiten rechnen, wenn er bestimmte Bände anfordert und prüfen möchte. Zuweilen wird selbst das einfache Durchschmökern durch den Universitätslehrkörper nicht gern gesehen. Hinzu kommt, es gibt keine Sach- und Personenverzeichnisse über die NMT-Gerichtsverfahren (lediglich Register über Aussagen von Zeugen erscheinen mit vielen Irrtümern in den NMT-Bänden).
Von Bedeutung für uns hier sind fast ausschließlich diese IMT- und NMT-Prozesse. Von allgemeiner Bedeutung ist auch eine Reihe von britischen Gerichtsverfahren, hier vor allem die Fälle "Belsen" und "Zyklon B". Polen, Russen, Franzosen, Holländer und Italiener haben sämtlich Prozesse ohne jegliche Bedeutung durchgeführt, mit
17
Ausnahme für die Opfer. Die Bonner Regierung ist mit einigen Prozessen von geringerer Wichtigkeit vertreten, z.B. mit dem "Auschwitz-Prozeß" 1963-1965, über den Langbein, Laternser und Naumann berichtet haben.
Wie das IMT und die NMT zustandekamen, muß für unser Vorhaben ausführlich dargestellt werden. Seit Herbst 1943 existiert eine Kriegsverbrecherkommission der "Vereinten Nationen" mit Sitz in London. Jedoch hat diese Kommission niemals wirklich etwas getan mit Ausnahme der einzigen Verlautbarung, daß wenn überhaupt etwas unternommen werden soll, dies von den einzelnen alliierten Regierungen auszugehen habe.
Die ersten ernsthaften Schritte unternahmen die USA. Im August 1944 faßten die vereinigten Stabschefs ein Programm ins Auge, das sich mit Kriegsverbrechen beschäftigte. Der Entwurf wurde von dem Generalstaatsanwalt der US-Army gutgeheißen. Am 1. Oktober 1944 billigten die vereinigten Chefs diesen Plan, und um die gleiche Zeit und in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Kriegsministeriums wurde die Kriegsverbrechensabteilung ("War Crimes Branch") im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwaltes gebildet. Geführt von Brigadegeneral John M. Weir und Oberst Melvin Purvis als dem Stellvertreter, war sie für die Durchführung jeglicher Angelegenheiten hinsichtlich Kriegsverbrechen verantwortlich.
Der von den vereinigten Stabschefs gebilligte Entwurf bestand nicht sehr lange. Er war nämlich ziemlich traditionsgebunden; daher hatte er hauptsächlich Gerichtsverfahren nur gegen Personen ins Auge gefaßt, die im Felde gegen die anerkannten Kriegsgesetze verstoßen hatten. Vergehen vor dem Kriege oder Handlungen der feindlichen Dienststellen gegenüber ihren eigenen Volksgenossen wurden als der alliierten Rechtsprechung nicht unterworfen angesehen. So wurden z.B. alle Maßnahmen gegen deutsche Juden als außerhalb der Zuständigkeit der so früh schon geplanten Kriegsverbrecherprozesse betrachtet. Die Auffassung über Kriegsverbrechen hielt sich streng an den Grundsatz, der nie infrage gestellt worden war : daß ein kriegführender Staat feindliche Soldaten nur für Vergehen zur Rechenschaft ziehen darf in dem Maße, wie er die eigenen Soldaten in der gleichen Lage zur Rechenschaft ziehen würde.
Kriegsminister Stimson hatte am 21. November 1944 eine Unterredung mit Präsident Roosevelt, bei der der amerikanische Präsident klar zum Ausdruck brachte, daß er sich für "Kriegsverbrechen" durchaus eine breitere Auslegung gedacht habe, und daß der von den vereinigten Stabschefs gutgeheißene Entwurf völlig ungenügend sei. Dementsprechend bestellte er im Januar 1945 den Richter Samuel Rosenman zu seinem persönlichen Vertreter in Sachen Kriegsverbrechen. Am 18. Januar traten daraufhin Stimson, Rosenman, Oberstaatsanwalt Francis Biddle und andere zusammen und kamen überein, die zu untersuchenden Kriegsverbrechen in einen viel breiteren Rahmen zu fassen. [17]
Biddle gehörte später zum Richterstab des IMT, obwohl er im Januar 1945 Roosevelt in Jalta eine Ausarbeitung vorgelegt hatte, darin es hieß, "daß die höchsten deutschen Führer sehr wohl bekannt seien und der Nachweis ihrer Schuld keine großen Schwierigkeiten machen würde". Der sowjetische IMT-"Richter" Nikitschenko war ein wenig direkter, indem er vor dem Prozeß
18
bereits offen erklärte, "wir beschäftigen uns hier mit den Hauptkriegsverbrechern, die schon längst verurteilt sind". [18]
Anfang Mai stimmte Truman den überarbeiteten Vorschlägen zu und ernannte Robert H. Jackson, Richter am Obersten Gerichtshof, für das bevorstehende Gerichtsverfahren zum Hauptankläger der USA und zum Vertreter der USA bei Verhandlungen mit ausländischen Regierungen, soweit sie mit dem zu bildenden Gericht befaßt waren. Am 6. Juni 1945 gab Jackson dem Präsidenten einen Zwischenbericht und Ende Juni richtete er mit seinem Stab eine Hauptgeschäftsstelle in London ein, in der viel Vorarbeit für das IMT geleistet wurde.
Eine Schlüsselfigur in Jacksons Londoner Stab war Oberst Murray C. Bernay, welcher bereits frühzeitig zu jenen gehörte, die mit Kriegsverbrechensfragen befaßt wurden. Nachdem er 1915 in Harvard den akademischen Grad erworben hatte, begründete er eine Rechtsanwaltspraxis in New York. Im Jahre 1942 erhielt er sein Offizierspatent und im Oktober 1943 wurde er zum Chef der Sonder-Projekt-Abteilung des Personalamtes und des Generalstabes ernannt. Seine Hauptaufgabe in dieser Stellung bestand nur darin, Pläne für die Prozesse gegen die deutschen "Kriegsverbrecher" vorzubereiten. Nach jeder weiterführenden Verhandlung mit dem Weißen Haus und anderen revidierte er die Pläne entsprechend, so daß man annehmen konnte - wenn man seinen Worten Glauben schenkt -, er wäre der Autor des Planes, der gegebenenfalls durchgeführt werden sollte. Jedenfalls wurde Bernay kurz nach der Ernennung Jacksons mit dem Militär-Verdienstorden "Legion of Merit" ausgezeichnet. Hier ein Auszug aus der Urkunde :
"Indem er frühzeitig die Notwendigkeit erkannte, für die Probleme der Kriegsverbrecher und Kriegsverbrechen eine gesunde Grundlage zu schaffen, formulierte er das grundlegende Konzept für eine solche Politik und setzte zeitig und angemessen eine Aktion in Bewegung, die ihre Übernahme als Fundament einer nationalen Politik sicherstellte."
Im November 1945 ging Bernay in die USA zurück und trat anschließend sofort aus der Armee aus. Da damals beträchtliche Meinungsverschiedenheiten auf der höchsten Ebene über die Verfahrensweise bei diesen Kriegsverbrecherprozessen ausgetragen worden waren, ist es zweifelhaft, ob man Bernays Behauptungen Wert beimessen kann. Dennoch hat er zweifellos einen großen Anteil bei den Entwürfen für die Prozesse. Immerhin hatte man mit ihm sicherlich die richtige Wahl getroffen, denn es handelte sich um etwas völlig Neues : Um die Formulierung eines "gesetzlichen" Unterbaues für die Prozesse gegen die "Kriegsverbrecher", zumal auch seine Ansichten über Gerechtigkeit etwas vollkommen Neues waren. Nach seiner Rückkehr in die USA hatte er eine Aussprache mit einigen Verlegern, die ihn als den "Mann hinter dem Steuer" bezeichneten, wobei er auf ihre Fragen, wie denn nun die "Jagd auf das Kroppzeug weitergeführt werden sollte", antwortete : [19]
"Es gibt natürlich eine große Zahl nationalsozialistischer Verbrecher, die davonkommen, wenn die Razzien nicht wirksam durchgeführt werden. Aber wenn wir erst einmal verfügt haben, daß die SS eine kriminelle Organisation und eine Mitgliedschaft in ihr von vornherein kriminell ist, so werden die
19
Alliierten mit einem Schlage bedeutend mehr von den Verbrechern geschnappt haben. Sie wissen doch selbst, daß es bei uns eine Menge Leute gibt, die noch immer nicht begriffen haben, daß wir in der amerikanischen Zone Deutschlands die Regierung sind und es daher dort kein Rechtssystem geben kann, dem wir nicht zustimmen. Wir sind das Gesetz. Wenn wir z.B. wollten, so könnten wir Deutsche vor Gericht ziehen für Verbrechen, die zwanzig-, dreißig- oder vierzig Jahre zurückliegen. Aber wir werden mit der allgemeinen Ausbeute der Kriegsverbrecher zu sehr beschäftigt sein, als daß wir noch viel Zeit fänden, nach früheren Untaten zu suchen."
In London verhandelte Jackson mit den Alliierten über die Prozesse, und sein Zwischenbericht vom 6. Juni wurde zur Grundlage des "Londoner Abkommens" vom 8. August 1945, unterzeichnet von den Vereinigten Staaten, Großbritannien, der Sowjetunion und Frankreich. Gegen 24 Personen und sechs Organisationen (SS, Generalstab usw.) wurde am 18. Oktober 1945 eine Anklageschrift ausgearbeitet und das Verfahren am 20. November 1945 in Nürnberg eröffnet. Drei der Angeklagten standen nicht vor Gericht. Martin Bormann wurde nie gefunden, Robert Ley beging vor der Gerichtsverhandlung Selbstmord und Gustav Krupp war zu krank und zu alt, um vorgeführt zu werden. Daher versuchte die Anklagebehörde als Ersatz den Sohn Krupp als Angeklagten heranzuziehen, aber das war sogar diesem Gericht zu viel. So wurde das Verfahren gegen Alfred Krupp bis zu den Verhandlungen der NMT aufgeschoben.
So im Vorbeigehen lohnt es sich festzuhalten, daß Oberrichter Jackson nicht nur der amerikanische Hauptankläger bei diesem Gerichtshof war, er war außerdem formal gesehen auch die leitende Persönlichkeit bei den Londoner Verhandlungen gewesen, bei denen die sogenannten "gesetzlichen Grundlagen" für diese Gerichtshöfe zusammengebraut worden sind, nach denen er sich dann bei dem Prozeß zu richten hatte. Eine seltene Gelegenheit für einen Staatsanwalt, wahrscheinlich etwas noch nie Dagewesenes im Hinblick auf Verfahrensweisen, die zivilisierten Völkern ernsthaft als Gerichtsverfahren zugemutet wurden. Ebenso einmalig waren die Grundsätze des IMT-Status, denenzufolge seine Rechtsprechung nicht darauf beschränkt ist, im Krieg begangene Verbrechen zu ahnden, sondern sie vielmehr auf die gesamte Zeit seit Bestehen der NS-Bewegung auszudehnen. Ferner wurde in dem Statut festgelegt, daß die Berufung auf höheren Befehl nicht zulässig sei und daß die Angeklagten zur Zeugenaussage gezwungen werden könnten.
Die Kriegsverbrechensabteilung ("War Crimes Branch"), die 1944 geschaffen worden war, arbeitete noch weiter, da Jackson beim IMT "die Zusammenarbeit und Teilnahme der Kriegsverbrechensabteilung des Departments und der Militärjustiz" mit eingebaut hatte. Ja, in den ersten Monaten des IMT-Prozesses (und vielleicht auch noch später) standen sämtliche Mitarbeiter der Anklagebehörde mit Ausnahme von Jackson auf der Gehaltsliste des Chefs des Militärjustizwesens. [20]
Bei den gegebenen Umständen war die wichtige Rolle, die das Department des Chefs des Militärjustizwesens (Judge Advocate General's Department = JAG) spielte, ganz natürlich, zumal das JAG-Department das legale Organ der Armee war und die grund-
20
legende us-amerikanische Verwaltungsapparatur in Deutschland unmittelbar nach dem Krieg eben die US-Armee war. Die traditionelle Aufgabe des JAG-Department war die Verwaltung der Militärgerichtsbarkeit : Kriegsgerichte und die dazu gehörigen Angelegenheiten. Während des Zweiten Weltkrieges hatte sich jedoch die Tätigkeit des JAG-Department auf alle Gebiete der militärischen Aktivitäten ausgedehnt, bei denen strittige Rechtsfragen entstanden waren. Sie wurde sogar in Rechtsstreitigkeiten bei Kriegsproduktionsverträgen eingespannt. Der Kriegsgerichtsrat, Generalmajor Myron C. Cramer, hielt im Mai 1945 eine Rede, in der er erklärte, daß die Verfolgung und Vernehmung von "Nazis" die Kriegsverbrechensabteilung bis zur äußersten Möglichkeit in Anspruch nehme und zur Haupttätigkeit des JAG würde, wofür er Jackson eine feste Zusage erteilt habe. Man kann daher sicher sein, daß es sich hierbei nicht um ein leeres Versprechen gehandelt hat, zumal Cramers Organisation über mehr Möglichkeiten als Jacksons verfügte. Obwohl nicht genau geklärt ist, was die Kriegsverbrechensabteilung in Verbindung mit dem IMT geleistet hat, so ist es doch höchstwahrscheinlich, daß sie wirksam die amerikanische (hier die wichtigste!) Rolle in der Überprüfung und Auswahl des Personals für die Anklage und Verteidigung, in der Auswahl anderer Fachgruppen wie Übersetzer und Vernehmer beaufsichtigt hat. Natürlich hatte Jackson formell viel von dieser Autorität inne, aber es ist ziemlich sicher, daß diese Verantwortlichkeiten in der Tat von der Kriegsverbrechensabteilung ausgingen. [21]
Die Verstrickung der Kriegsverbrechensabteilung in diese Gerichtsverfahren reichte jedoch noch tiefer. Während die IMT- und NMT-Prozesse durchgeführt wurden, fanden verschiedene andere kleinere Prozesse statt. Zu diesen gehörten die Prozesse im Lager Dachau (außerhalb Münchens und somit nicht weit von Nürnberg) gegen die Führungskräfte von einigen Konzentrationslagern (Buchenwald, Flossenbürg, Dachau), die von den Amerikanern gefangen genommen worden waren. Außerdem gegen die Deutschen, die während der Ardennen-Offensive 83 Amerikaner, die sich bei Malmédy ergeben hatten, ermordet haben sollen. Diese Prozesse wurden ebenfalls von der Kriegsverbrechensabteilung überwacht. [22] Hierbei handelt es sich um die beschämendsten Episoden in der Geschichte der USA.
Die ganze Skala von Dritte-Grad-Methoden wurde in Dachau angewandt : Schläge, brutale Fußtritte, und diese bis zu dem Maße, daß in 137 Fällen die Hoden zerquetscht wurden; ferner Zähneausschlagen, Hunger, Einzelhaft, Quälen, indem den Gefangenen brennende Späne unter die Fingernägel getrieben wurden; Auftreten von Scheinpriestern, um den Gefangenen die "Beichte" abzunehmen. Gefangenen niederer Dienstgrade wurde versichert, daß man nur auf Verurteilungen höherrangiger Offiziere aus sei und daß sie absolut nichts zu fürchten hätten, wenn sie mit den Vernehmern zusammenarbeiten und die gewünschten Aussagen machen würden. Im nachhinein wurden dann ihre eigenen Aussagen als "Beweismaterial" gegen sie verwendet, als sie neben ihren früheren Offizieren auf der Anklagebank saßen. Andererseits hatte man den Offizieren zugesagt, daß sie bei "Geständnissen" die Gesamtverantwortung auf sich nähmen und auf diese Weise ihre
21
Männer vor Gerichtsverfahren bewahren würden. Dann gab es einen weiteren Trick, wenn ein Gefangener die Mitarbeit verweigerte : Man veranstaltete ein Scheingerichtsverfahren. Dazu brachte man den Gefangenen in einen Raum, in dem Zivilisten, in amerikanische Uniformen gesteckt, an einem schwarz überzogenen Tisch saßen, in dessen Mitte ein Kruzifix und zwei Kerzen als einzige Beleuchtung standen. Dieses "Gericht" setzte dann ein Scheinverfahren in Gang, das mit einem Scheintodesurteil endete. Später versprach man dem "Verurteilten", daß er begnadigt werden würde, wenn er mit den Anklägern zusammenarbeiten und das nötige "Beweismaterial" liefern würde. Manchmal drohten die Vernehmer, die Gefangenen den Sowjets auszuliefern. In vielen Fällen drohte man mit Entzug der Lebensmittelkarten für die Familie, oder auch mit anderen Erschwernissen für sie, wenn anders keine Mitarbeit erreicht werden konnte.
Die amtlichen (im Unterschied zu den Schein-) Gerichtsverfahren waren ebenfalls bewußter Hohn auf jede rechtmäßige Prozeßführung. Die Farce nahm ihren Anfang mit der "Anklageschrift", die nur allgemeine Hinweise und weit auslegbare Begriffe von Verbrechen aufzeigte, die angeblich in den Jahren 1942 bis 1945 von dem KZ-Lager-Personal begangen worden sein sollen, und ging dann dazu über, eine lange Namensliste von Angeklagten vorzulegen, die man beschuldigte, den aufgestellten extremen Allgemeinplätzen gemäß kriminell zu sein. Bestimmte Verbrechen von bestimmten Personen zu bestimmten Zeiten waren nicht Gegenstand der Anklage (z.B. Dokument 3590-PS).
In einigen Fällen war der Rechtsberater ein Amerikaner ohne jegliche Jura-Ausbildung, der zudem noch nicht einmal deutsch sprechen konnte. Sachkundige Dolmetscher waren zu den Prozessen nicht zugelassen. Den "Anklägern" mangelte es ebenfalls an juristischer Vorbildung, und bei dem Gericht, das aus zehn amerikanischen Heeresoffizieren bestand, war es nicht anders. Ein einziger ausgebildeter Jurist war dabei, dessen Entscheidung über die Zulassung des Beweismaterials endgültig war. Es gab Gerichtsverfahren gegen 1.672 Mann; von diesen wurden 1.416 verurteilt, davon 420 zum Tode.
Während die Anklagebehörde durch ganz Europa nach Zeugen jagen konnte, und Deutsche - wenn nötig - durch Torturen oder auf andere Weise gezwungen wurden, "Beweismaterial" zu liefern, waren indessen die Angeklagten von der Außenwelt abgeschnitten, ohne Geldmittel und nicht in der Lage, irgendjemanden zu ihrer Verteidigung heranzuziehen. Hinzu kommt, daß die "VVN" ("Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes") in einem Propagandafeldzug ehemaligen Insassen von KZ-Lagern verboten hatte, als Entlastungszeugen aufzutreten.
Der amerikanische Rechtsanwalt George A. McDonough verfügte über ganz besondere Erfahrungen, war er doch sowohl als Ankläger als auch in der Position eines Verteidigers, später sogar als Mitglied des Berufungsgerichts und Unparteiischer im Ausschuß für Gnadengesuche bei den Kriegsverbrecherprozessen tätig gewesen. 1948 schrieb er im "New York Times" einen Artikel, worin er sich darüber beklagte, daß für diese Gerichte jede gesetzliche Grundlage gefehlt habe. Weiterhin schrieb er, daß "in neun von zehn Fällen weder frühere Gerichtsentscheidungen noch Gesetzbücher eine
22
Abb. 2 : Europa vor dem Ersten Weltkrieg
23
Auskunft zu den anstehenden Rechtsfragen gegeben hätten", die regelmäßig und konsequent auf jeden zukamen, der mit juristischer Praxis befaßt war. Für McDonough war das Hauptproblem, ob in den Kriegsverbrecherprozessen die Berufung auf höheren Befehl als Entlastung anerkannt werden sollte oder nicht. Über das Dachauer Verfahren erklärte er :
"Wenn ein Angeklagter vor dem Dachauer Gericht behauptete, daß er selbst erschossen worden wäre, wenn er den Befehlen seiner Vorgesetzten nicht gehorcht und so aus Unkenntnis etwas getan hätte in der Annahme, daß es sich um einen gesetzlich zulässigen Befehl gehandelt habe, oder selbst wenn ihm das Ungesetzliche als solches bekannt gewesen wäre, all das wurde von den Gerichten als Delikt angesehen. Die Erfolgschance solcher Verteidigung schien vom Alter und dem Dienstgrad des Angeklagten sowie dem Stand der Schlacht zur Tatzeit abhängig gewesen zu sein. Und doch muß es als Anmaßung erscheinen, zu unterstellen, daß ein zum Wehrdienst einberufener Mann von vornherein hätte gewußt haben müssen, daß dieser oder jener besondere Tatbestand ungesetzlich gewesen sei, während sich die internationalen Autoritäten selbst nicht über die Gesetzlichkeit oder Ungesetzlichkeit einer bestimmten Handlung im klaren waren - oder dies überhaupt noch nie definiert haben.
... Zeugenaussagen auf Grund von Hörensagen wurden unterschiedslos zugelassen und von Zeugen beschworene Angaben unbesehen anerkannt, ganz gleich, ob irgendjemand die betreffende Person kannte, die die Angaben machte, oder die Person, auf die sich die Behauptung bezog. Wenn ein Ankläger die Aussage eines Zeugen für seine Zwecke als "mündliche Vernehmung vor Gericht" gewertet wissen wollte, so gab er dem Zeugen den Rat, heimzugehen. Die Aussage nahm er dann als Beweismaterial, und ein Einspruch der Verteidigung wurde glatt zurückgewiesen."
Ein bemerkenswerter Vorfall ereignete sich, als der Vernehmer Joseph Kirschbaum einen gewissen Einstein vor Gericht erscheinen ließ, der bezeugen sollte, daß der Angeklagte Menzel den Bruder Einsteins ermordet hätte. Als der Beschuldigte beweisen konnte, daß dieser Bruder lebe und wohlauf sei und sogar im Gerichtssaal sitze, geriet Kirschbaum in Wut und sagte schimpfend zu dem armen Einstein : "Wie können wir dieses Schwein an den Galgen bringen, wenn Sie so blöd sind und ihren Bruder mit ins Gericht bringen?"
Die diensttuenden US-Behörden erlebten derartiges des öfteren. Der Chef der Dachauer Verwaltungsabteilung für Kriegsverbrechen, ein Oberst A. H. Rosenfeld, quittierte im Jahr 1948 seinen Dienst. Bei dieser Gelegenheit wurde er von Journalisten gefragt, ob an den Gerüchten über die Scheingerichte etwas Wahres sei, und ob tatsächlich Scheintodesurteile ausgesprochen worden seien. Er antwortete : "Natürlich doch! Wie anders hätten wir diese Vögel zum Singen bringen können! Es war ein Trick und hat Wunder gewirkt." [23]
Die in Malmédy Angeklagten hatten einen sachverständigen Verteidiger bei Gericht, den Oberstleutnant Willis M. Everett junior. Unter anderem waren es auch seine wiederholten Proteste an das Oberste Gericht von US-Amerika, aber auch die Proteste anderer wie z.B. vieler deutscher Kirchenmänner, außerdem verschiedenartige detaillierte Presseberichte über Vernehmungen, die den US-Oberbefehlshaber in Deutschland, General Lucius D. Clay, dazu veranlaßt
24
haben, eine Untersuchung der Dachauer Methoden zu fordern. Am 29. Juli 1948 ernannte der Kriegsminister eine Kommission, die aus zwei amerikanischen Richtern bestand, Gordon Simpson aus Texas und Edward van Roden aus Pennsylvania, beide Oberst der Reserve des JAG-Departments. Beigeordnet war ihnen der Oberstleutnant des JAG-Departments Charles Lawrence junior. Im Oktober 1948 überreichte die Kommission ihren Bericht an den Kriegsminister. Einige ausgesuchte Kapitel wurden im Januar 1949 veröffentlicht. Anschließende öffentliche Bemerkungen durch van Roden und in gewissem Maße auch von Simpson, zudem eine unabhängige Nachforschung durch eine Revisionsabteilung, eingesetzt von Lucius Clay, führten schließlich dazu, die ganze Angelegenheit öffentlich klarzustellen - bis auf einen Punkt, bei dem sich die Verteidiger nur noch um die Zahl der deutschen Gefangenen zu streiten brauchten, die diesen Brutalitäten ausgesetzt waren. Die Revisionsabteilung bestätigte alles, was van Roden behauptet hatte, mit einer einzigen Ausnahme, die sich auf die Häufigkeit der Brutalitäten bezog. [24] In seinem Buch "Entscheidung in Deutschland" streitet Clay merkwürdigerweise diese Vorkommnisse ab, doch straft ihn seine von ihm selbst eingesetzte Revisionsabteilung Lügen.
Diese Geschehnisse und besonders der Fall Malmédy zogen das ganze Jahr 1949 die Aufmerksamkeit auf sich. Ein Unterausschuß unter Führung von Senator Baldwin stellte Nachforschungen an. Ein Zeuge, früherer Gerichtsreporter während der Dachauer Prozesse, bestätigte, daß die damaligen Vorkommnisse ihn derart angewidert hätten, daß er seinen Dienst quittiert habe. Leutnant Perl, Frank Steiner und Harry W. Thon sind nach seinen Angaben die brutalsten Burschen gewesen. Er erklärte, daß Perl und seine Frau in Konzentrationslagern der Nationalsozialisten gewesen wären und daß die Nationalsozialisten Steiners Mutter ermordet hätten. Anders als van Roden, der - wenn auch verkrampft - versucht, den ans Tageslicht gezogenen traurigen Tatsachen die bestmögliche Auslegung zu geben, gab Richter Gordon gegenüber Simpson zu, daß es vielleicht eine "Klägliche Kumpanei" gewesen sei, und versucht sie damit zu entschuldigen, daß es eben nur wenige deutschsprechende amerikanische Anwälte und keine sachkundigen Dolmetscher gegeben habe. Das hätte nun mal die Army gezwungen, "einige der deutschen Flüchtlinge heranzuziehen". Steiner, Kirschbaum und Thon (später Chef des Auswertungsreferates bei der Zivilverwaltungsabteilung der US-Militärregierung) kreuzten später in den USA auf und bestritten alles, aber sie wurden durch die Zeugenaussage vom Vernehmer Bruno Jakob überführt, der etliche Vorkommnisse zugab. Der Vernehmer Dwight Fantom und Morris Elowitz leugneten vor der Presse ebenfalls alles ab. Oberst Rosenfeld bestritt fast alles. Er beschuldigte Oberstleutnant Harold D. McGown, Kommandeur der bei Malmédy umgekommenen amerikanischen Soldaten, daß er sich mit dem SS-Oberst Joachim Peiper, dem deutschen Kommandeur, verbrüdert habe, was auch erkläre, warum McGown als Entlastungszeuge in Dachau für Peiper aufgetreten sei. Er habe auch zugegeben, daß er sich mit Peiper unterhalten hätte und dieser es gewesen sei, dem die Rettung zahlreicher amerikanischer Soldaten zu danken sei. Als Beweis für die Verbrüderung bezeichnete Rosenfeld die Tatsache, daß McGown und Peiper "allzu freundlich während der Nächte, die sie im Gespräch verbracht hätten, miteinander umgegangen wären,
25
und daß McGown mit Peipers Leuten gegangen sei, als es diesen gelang, einer Falle der Amerikaner zu entwischen". Nichts selbstverständlicher als das : McGown war Peipers Gefangener! [25]
Es mag natürlich argumentiert werden, daß diese gespenstischen Dachauer "Gerichtspraktiken" doch wenig mit unserem Thema zu tun hätten, weil die in den Nürnberger Prozessen gesetzten Maßstäbe nicht damit vergleichbar wären und weil die Verbreiter der Ausrottungslegende keinerlei Beweismaterial zitieren, das bei diesen Verfahren zur Sprache gekommen wäre. Diese Streitfrage enthält eine Teilwahrheit : bei den maßgebenden Nürnberger Gerichtsverfahren gab es keine Brutalitäten und Zwänge, die den Dachauer Vorkommnissen auch nur in etwa nahekämen, und von Massenvernichtungen wurde in den Dachauer Prozessen nicht gesprochen (obwohl bei den Zeugenaussagen auch gelegentlich von Gaskammern die Rede war). Trotz alldem kann das Dachauer Geschehen nicht einfach beiseitegeschoben werden, weil die Verwaltungsstelle, die Kriegsverbrechensabteilung, auch eng mit den Nürnberger Verfahren verquickt war. Wir haben das bereits vermerkt, aber wir wollen es dennoch mit einem auffallenden Vorkommnis erneut festhalten. Auch in Nürnberg wurden Druckmittel angewendet, um Beweismaterial zu bekommen, doch darüber sprechen wir in einem späteren Kapitel.
Keine der vier Mächte war über das Arrangement des IMT glücklich, und nach dem "großen Prozeß" zerstritten sie sich und führten nur solche Prozesse durch, an denen sie jeweils interessiert waren. Die britischen Prozesse befaßten sich hauptsächlich mit Sachverhalten, die hier von verhältnismäßig geringer Bedeutung sind. Die Franzosen zogen nur ein einziges größeres Verfahren auf, das sich mit dem saarländischen Großindustriellen Hermann Röchling beschäftigte, den sie auch schon nach dem Ersten Weltkrieg in Abwesenheit verurteilt hatten. Die Pläne für die amerikanischen NMT-Prozesse waren eigentlich erst 1945 in Angriff genommen worden. Im März 1946 wurde eine Abteilung in Jacksons Amtsstelle mit dieser Zwecksetzung eingerichtet. Vorsitzender wurde Telford Taylor.
Bemerkenswert ist, daß diese Verfahren gegen die Nationalsozialisten vom IMT über den "Fall Eichmann 1961" (bei dem keine Entlastungszeugen zugelassen wurden) bis zum Auschwitzprozeß 1963-1965 (bei dem auf Anweisung der Bonner Regierung Rassinier nicht als Beobachter zugelassen, ja grundsätzlich seine Einreise in die Bundesrepublik verweigert wurde) dadurch gekennzeichnet sind, daß den Strafverteidigern keine Mitarbeiter von geschulten Quellenforschern zur Verfügung standen, die die Dokumente hätten durchforsten können. Erschwerend kam zudem hinzu : alle ihnen zugänglichen Unterlagen wurden von den Verfolgungsbehörden zuvor kontrolliert. [26] Weltpresse und Einfluß der führenden politischen Kräfte haben die Angeklagten schon vorher faktisch verurteilt; Zeugenaussagen selbst zweifelhafter Art wurden zu "Tatbeständen" aufgewertet, zumindest ihnen "Glaubwürdigkeit" zugebilligt. Aber mit das Wesentliche : Die "Gesetze", nach denen die Richter zu urteilen hatten, waren bereits vorweg auf einseitige Be- und Verurteilung konstruiert worden! Wie immer die juristische Bewertung einer solchen Situation ausfallen mag : wenn man nicht skeptisch an die Sache herangeht, kann dies ein völlig entstelltes historisches Bild
26
ergeben. Die Militärtribunale der Siegermächte unterlagen sämtlich einem durchgreifenden Zwang :
"Die Entscheidung des Internationalen Militärgerichtshofes über die Feststellung ..., ob Invasionen, Aggressionsakte, Angriffskriege, Verbrechen, Brutalitäten oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit geplant oder begangen worden seien, sollen für alle Tribunale dieser Art verbindlich sein und nicht mehr in Frage gestellt werden, ausgenommen insofern es die Teilnahme daran oder die Kenntnis davon in bezug auf irgendeine bestimmte Person berührt ist. Die Verlautbarungen des Internationalen Gerichtshofes in den Urteilen ... gelten als Beweis für behauptete Tatsachen, sofern nicht grundlegendes Material vorliegt, das das Gegenteil beweist".
Zwei unterschiedliche Verwaltungsorganisationen traten bei den NMT in Erscheinung. Eine bezog sich auf die Zusammenfassung der "Militärtribunale" und der Richter, die verwaltungsmäßig von einem Sekretariat mit einem Generalsekretär als Vorsitzendem eingesetzt wurden. Das Department der Army in den USA suchte die Richter aus. Es gab drei oder mehr Richter für jeden einzelnen Prozeß.
Die zweite Organisation war das "Büro" - "Chef des Rates für Kriegsverbrechen" (Telford Taylor) -, das am 24. Oktober 1946 ins Leben gerufen wurde, sogleich nachdem Ribbentrop u.a. gemordet waren. Am darauffolgenden Tage reichte sie die erste Anklageschrift ein. Wenn es auch unbedeutende Unterschiede bei ihren Titeln gab, so war doch Taylor, bislang Beisitzer des Untersuchungsausschusses beim IMT, der Nachfolger von Jackson in den Prozessen, die im Gerichtsgebäude von Nürnberg weiterhin in Szene gesetzt wurden. [27]
In diesem Buche werden wir noch öfter auf die NMT-Gerichtsverfahren zurückkommen. Immerhin kann der Leser viel von dem Geist dieser Verfahren erhaschen und besonders von den Bemerkungen, die einige amerikanische Richter gemacht haben, die von der US-Army ausgesucht waren, um in Nürnberg ihren Dienst zu versehen. Verständlicherweise waren diese Leute gewöhnlich sehr zurückhaltend mit öffentlichen Aussprüchen über das, was sie beobachtet hatten. Zum Beispiel die Bemerkung eines Richters im IG-Farben-Prozeß, daß "es unter den Anklägern zu viele Juden gegeben habe". Das war ein privat ausgedrückter Wink, gerichtet an die Anklagebehörde, aber ganz gewiß nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Der Vorsitzende Richter im "Fall 7" (Verfahren gegen deutsche Generale wegen angeblich massenhafter Ermordung von Geiseln), Charles F. Wennerstrum, sprach dennoch öffentlich und energisch unmittelbar nach der Urteilsverkündung aus : [28]
"Wenn ich vor 7 Monaten das gewußt hätte, was ich heute weiß, ich wäre niemals hierhergekommen.
Es liegt auf der Hand, daß der Sieger eines Krieges nicht der geeignete Richter über die Schuld von Kriegsverbrechen ist. So viel Mühe man sich auch geben mag, es ist einfach unmöglich, der angeklagten Partei, den Verteidigern oder ihrem Volke klarzumachen, daß der Gerichtshof sich bemühe, die gesamte Menschheit zu vertreten und nicht etwa das Land, das seine Mitglieder berufen hat.
Was ich über den nationalistischen Charakter des Gerichtshofes gesagt habe, bezieht sich auf die Anklage. Die angekündigten Hohen Ideale als Begründung
27
für die Erstellung dieser Tribunale waren nicht gerade überzeugend. Die Anklage hat es nicht fertiggebracht, Objektivität fern von Rachsucht zu wahren, fern allen persönlichen Eifers, Verurteilungen durchzusetzen. Sie hat versagt, Präzedenzfälle zu schaffen, die geeignet wären, der Welt zukünftige Kriege zu ersparen. Die ganze Atmosphäre hier ist ungesund. Sprachwissenschaftler wären nötig. Amerikaner sind bekanntermaßen schlechte Sprachsachverständige. Gesetzgeber, Anwälte, Dolmetscher und Vernehmer wurden eingesetzt, die erst wenige Jahre zuvor amerikanische Staatsbürger geworden waren und deren Grundsatzanschauungen in der Haßmentalität und den Vorurteilen Europas eingebettet waren. Die Tribunale hatten die Aufgabe, das deutsche Volk von der Schuld seiner Führer zu überzeugen. Sie überzeugten die Deutschen jedoch nur davon, daß ihre Führer den Krieg gegenüber rücksichtslosen Eroberern verloren haben.
Das hauptsächliche Beweismaterial in den Prozessen bestand aus Dokumenten, ausgesucht aus einer Unmenge erbeuteter Akten. Die Auswahl traf der Ankläger. Der Verteidigung standen nur solche Dokumente zur Verfügung, die der Ankläger für den einzelnen derartigen "Fall" als geeignet ansah.
Unser Tribunal verfügte eine Verfahrensvorschrift, derzufolge das gesamte Dokument, aus dem der Ankläger Auszüge angeführt hatte, der Verteidigung als Beweismaterial vorzulegen sei. Die Anklagebehörde widersprach heftig. General Taylor versuchte das Gericht anzugreifen, rief eine Zusammenkunft der Vorsitzenden Richter ein und forderte, diese Anordnung wieder rückgängig zu machen. Dies war gewiß nicht die Einstellung eines gewissenhaften Gerichtsoffiziers, der nach voller Gerechtigkeit strebt. Für den amerikanischen Gerechtigkeitssinn ist es ebenso abstoßend, wenn die Anklagebehörde auf Selbstbeschuldigungen fußt, die die Angeklagten nach mehr als 2 1/2 Jahren Untersuchungshaft, dazu nach wiederholten Verhören ohne Anwesenheit eines Anwaltes gemacht haben. 2 1/2 Jahre Haft stellen schon eine Nötigung in sich dar.
Das Fehlen einer Berufungsmöglichkeit hinterläßt bei mir das Gefühl, daß hier von Gerechtigkeit grundsätzlich keine Rede sein kann.
... Sie sollten einmal nach Nürnberg gehen! Dort können Sie einen Justizpalast sehen, in dem 90% der Anwesenden nur an Strafverfolgung interessiert sind!
... Das deutsche Volk sollte mehr Informationen über diese Gerichtsverfahren erhalten, und die deutschen Angeklagten müßten das Recht haben. Berufung bei den Vereinten Nationen einzulegen."
Wie berechtigt Wennerstrums Angriff auf das niedrige Maß - oder das gänzliche Nichtvorhandensein - von Integrität bei der Nürnberger Anklagebehörde war, wird ironischerweise durch die Art und Weise bestätigt, in der Telford Taylor auf Wennerstrums Feststellungen reagierte. Seine Äußerungen in Nürnberg erfolgten wahrscheinlich vertraulich mit dem Hintergedanken, sie in der "Chicago Tribune" zu veröffentlichen. Der "Tribune"-Berichterstatter Hal Foust schickte den Bericht nach Berlin, damit er auf drahtlosem Wege in die USA übermittelt werde. Vermutlich hielt er diesen Weg gegenüber Schnüfflern für sicher. Dennoch bekam es aber die Strafverfolgungsbehörde - offensichtlich durch eine Hinterlist - fertig, eine Abschrift des Berichtes zu erhalten. Taylors Presseoffizier Ernest C. Deane rief Foust sofort an, um zu versuchen, ihm "die Absendung der Story auszureden". Der Bericht war aber schon
28
abgegangen, und Foust antwortete, daß "Taylor eigentlich vor der Veröffentlichung keine Kenntnis davon hätte haben können". Daraufhin fertigte Taylor eine "Antwort" auf Wennerstrums Stellungnahme an, die dann auch tatsächlich veröffentlicht wurde, bevor die "Tribune" den Angriff Wennerstrums abgedruckt hatte. Taylor beschuldigte unter anderem den Richter, Erklärungen abzugeben, "die für die Interessen und die Politik der USA staatsgefährdend seien". Als Wennerstrum kurz nach Veröffentlichung der Taylor-"Antwort" und des Tribune-Berichtes in die USA zurückgekehrt war, blieb er bei seinen Behauptungen und kritisierte Taylor erneut. Dieser Zwischenfall war einer der bemerkenswerten Fälle von Regierungsspionage des Jahres 1948. Daraufhin erließ die Army einen Befehl zur Verhütung derartiger Schnüffelei, und viele hielten es durchaus für möglich, daß Taylor von einem Kriegsgericht zur Rechenschaft gezogen würde. Als Taylor von Reportern gefragt wurde, ob sein Verhalten nach seiner Ansicht legal gewesen sei, entwickelte sich folgender Wortwechsel :
"Ich weiß nicht, ob es legal war oder nicht" antwortete er. "Waren Sie nicht zwei Jahre Allgemeiner Berater der Bundesnachrichtenkommission, bevor Sie zur Army überstellt wurden?" "Ja, aber was hat das damit zu tun?"
Taylor weigerte sich beharrlich, eine Ansicht über die Rechtmäßigkeit seines Handelns zu äußern, aber
"abgesehen von dem angesprochenen Bericht war er mit sich selbst als einem Frontoffizier zufrieden ... was er nie gewesen war ... der soeben einen Vorteil gegenüber dem Feinde durch eine List außerhalb der Kriegsgesetze, wie sie die Genfer Konvention von 1907 festgelegt hat, davongetragen hat."
Das Zitat stammt aus Hal Fousts Darstellung über eine Pressekonferenz Taylors. Foust erklärte, daß dies das zweite Beispiel einer Einmischung der Army in Berichte an seine Zeitung sei. Beim ersten Mal sei er von Heeresagenten festgenommen und verhört worden, nachdem er einen Bericht abgeschickt hatte.
Bei unserer Untersuchung der Nürnberger Gerichtsverfahren sind wir natürlich interessiert zu erfahren, wer die NMT-Vorgänge überwacht hat. Pro forma überwachte Taylor fast alles und jedes, ausgenommen die Berufung der Richter, da die formellen Verantwortlichkeiten des Chefs des "Rates" nicht nur auf die Strafverfolgung einzelner konkreter "Fälle" beschränkt war. Sein Amt hatte außerdem den Auftrag zu bestimmen, wer angeklagt werden sollte und wer nicht, (es gab kein gesondertes Vorgehen, um Anklagen zu formulieren wie etwa bei Geschworenengerichten), wessen ein Angeklagter zu beschuldigen und warum ein anderer freizustellen ist. Das Büro übernahm auch die Arbeiten des Nürnberger Personals, und daher kann man wohl vermuten, daß das Büro zumindest rein formell den (erweiterten) Nürnberger Stab selbst übernommen hatte. Somit war das Amt verantwortlich für : Vernehmungen, Arbeitseinsatz, Dokumentenprüfung, Gerichtsprotokolle, Übersetzung und Auslegung. [29]
Wir haben die Gründe angeführt, warum zu unterstellen ist, daß dieses Nürnberger Personal von der "War Crimes Branch" streng
29
überwacht wurde. Wir werden später sehen, daß der tatsächliche Einsatz dieses Stabes - gleichgültig wie Taylors Machtstellung auch formell gewesen sein mag - nicht darauf schließen läßt, daß er den Nürnberger Stab im ganzen übernommen hat. Obwohl die Kriegsverbrechensabteilung im fernen Washington saß, blieb sie auch weiterhin an den Nürnberger Verfahren beteiligt. Am 12. Juni 1948 meldete die amerikanische Presse, daß ein US-Oberst David "Mickey" Marcus gefallen sei. Markus war Absolvent der Militär-Akademie "West Point", der seinen Dienst früher unter dem Namen "Mickey Stone" versehen hatte. Er war im Jerusalemer Kontrollabschnitt als Oberkommandierender während des jüdisch-arabischen Krieges gefallen. (In Wahrheit ist Marcus irrtümlich von einem eigenen Posten erschossen worden.) Die New York Times schilderte kurz seine Laufbahn : vor dem Kriege 1939-1945 tat er Dienst als Direktor des Gefängnissystems in New York; danach war er dann als Heeresoffizier am Entwurf der Bedingungen für die Übergabe Deutschlands und Italiens beteiligt. Auf der Potsdamer Konferenz war er Rechtsberater (Sommer 1945). Wenn man seinen weiteren Lebenslauf nur nach dem wohlwollenden Nachruf-Artikel der New York Times her beurteilt, scheint seine Laufbahn damit beendet gewesen zu sein, denn uns wurde nichts mehr von Marcus' weiteren Unternehmungen berichtet. In Wirklichkeit kreuzte er im Januar 1948 bei der Haganah in Palästina (der stärksten jüdischen Militärmacht) wieder auf und besuchte im April 1948 die USA, wo er bei einer Feier in der Washingtoner Britischen Botschaft eine Medaille in Empfang nahm (sicherlich war dies eine Tarnung für detaillierte Verhandlungen über die endgültige britische Kapitulation). Drei Wochen später kehrte er nach Palästina zurück, um sein Amt in Jerusalem zu übernehmen. Der einzige zugängliche Hinweis über irgendwelche Tätigkeiten in der Zeit von August 1945 bis Januar 1948 ist ein Bericht vom 24. Juni auf S. 15 des "Londoner Telegraph", in dem es heißt :
"er war zur Zeit seines Todes aktiver Oberst im Büro des Chefs des Militärjustizwesens für die organisierten Reserveoffiziere. Obwohl er nicht mehr der (amerikanischen) Militärdisziplin unterstand, willigte er ein, daß er einer Rückrufung folgen werde."
In Wirklichkeit war Marcus ein Nachfolger Weirs als der Chef der "War Crimes Branch". Unmittelbar nach dem Kriege war er "Nummer Drei unter den Leuten, die die amerikanische Politik im besetzten Deutschland bestimmten". Anfang 1946 wurde er aber hier abkommandiert, um dort den Kriegsverbrechens-Job zu übernehmen. Seine Ernennung war ab 18. Februar 1946 wirksam, aber nachdem er Deutschland verlassen hatte, hielt er sich einige Monate in Japan auf und übersiedelte im Juni in das Büro der Washingtoner Kriegsverbrechensabteilung. Bis April 1947 blieb er Chef dieses Amtes. Dann trat er aus der Army aus und übernahm eine private Praxis als Anwalt. [30]
Unsere früheren Beobachtungen lassen tatsächlich den Schluß zu, daß es in Wirklichkeit die "War Crimes Branch" war, die hinsichtlich der NMT die entscheidenden Funktionen ausübte. Und es war auch tatsächlich so, was eindeutig aus Taylors amtlichem Schlußbericht über die NMT hervorgeht, sofern man sorgfältig
30
durchliest, obwohl diese Tatsache dort nicht besonders betont wird. [31]
Bestätigt wird diese Tatsache durch das bemerkenswerte Buch von Josiah E. DuBois, der bei der Strafverfolgung der NMT gegen die IG-Farben den Vorsitz führte, wie auch durch Berkmanns Buch über Marcus, das einige skizzenhafte Schilderungen über Marcus' diesbezügliche Karriere bietet. [32]
Marcus war in erster Linie zum Chef der "War Crimes Branch" berufen worden, "um die Riesenaufgabe zu bewältigen, Hunderte von Vernehmern, Anwälten und Richtern" für die NMT und die Fernost-Verfahren (Tokio) auszusuchen. Im Dezember 1946 wurde DuBois ins Washingtoner Amt von Marcus gerufen, um die Möglichkeit durchzusprechen, ob DuBois die Anklage gegen höhere Angestellte des großen deutschen Chemie-Konzerns IG-Farben übernehmen wolle. DuBois zeigte sich unschlüssig und konferierte daher mit Marcus ausführlich über die dabei anfallenden Probleme. Eines der Probleme war, ob genügend Beweismaterial vorhanden wäre oder nicht, um die IG-Farben einer Verschwörung zur Vorbereitung eines Angriffskrieges anzuklagen, und wenn ja, welche politischen Rückwirkungen sich daraus ergeben. Sie besprachen die allgemeinen Vorteile, die eine Anklage gegen die IG-Farben mit sich bringen würde. Einen Punkt hob Marcus hervor : eine Anklage könnte klären, wie die IG-Farben es fertigbekommen haben, bestimmte Waffen in vollkommener Geheimhaltung herzustellen. Ein anderes Problem war : Wenn die IG-Farben Wirtschaftsführer freigesprochen werden würden, ob sie dann womöglich anfingen, für die Russen zu arbeiten. Dabei stellte sich heraus, daß Marcus über den IG-Farben-Konzern sehr detaillierte Kenntnisse hatte. Auf einmal wies er darauf hin, daß im nahen Alexandria/Virginia eine Riesenmenge IG-Farben-Berichte lagerte, was DuBois vergessen hatte, bis ihn weitere Ereignisse zwangen, sich im Verlaufe der Prozeßermittlungen daran zu erinnern.
Sie sprachen auch über die benötigte Zeit für die Prozeßvorbereitungen. Marcus sagte : "Von mir aus können Sie hinübergehen, so kurz oder so lange Sie wollen". DuBois meinte, daß er etwa wohl vier Monate benötigen werde; Marcus antwortete : "Ich habe keinerlei Einwendungen dagegen. Innerhalb weniger Tage werden Sie ein Telegramm von Telford Taylor erhalten, in dem er seine Einwilligung gibt."
Natürlich war Taylor in seiner Eigenschaft als Chef der Anklagevertretung in Europa. DuBois erwähnt Taylors Bemühungen um das IG-Farben-Verfahren. Auf den Vorschlag eines Mitgliedes seines Stabes, DuBois mit der Prozeßführung gegen die IG-Farben zu beauftragen, antwortete Taylor zustimmend (der betr. Stabsangehörige hatte während des Krieges unter DuBois im Schatzamt gearbeitet). Er gab die Empfehlung nach Washington weiter. Nachdem DuBois den Job angenommen hatte, wollte er gern Taylor sprechen, um dessen Zustimmung zu erhalten, daß er einen von DuBois ausgesuchten weiteren Mann in seinen Stab der Strafverfolgung aufnehmen könne. Die Zustimmung wurde erteilt. Taylor ging nach Paris, um vom französischen Kabinett die Auslieferung eines Spitzenfachmannes der IG-Farben zu erbitten. Taylor hielt die Eröffnungsrede im IG-Farben-Prozeß und kümmerte
31
sich dann weiter nicht mehr um den Fortgang. Taylor hatte nichts mit den Voruntersuchungen zu tun, auch nicht mit der Formulierung der einzelnen Anklagepunkte, die von der Anklagevertretung ausgearbeitet wurden.
Somit ist man wohl berechtigt anzunehmen, daß Taylors Rolle die Öffentlichkeitsarbeit war und er nicht allzu viel mit Einzelheiten beim Ablauf der Verfahren zu tun hatte, wofür er jedoch formell verantwortlich war. Irgendein anderer oder andere müssen in Wirklichkeit dafür die Verantwortung getragen haben. Eine derartige Handhabung ist bei größeren Planungen nicht ungewöhnlich.
Tatsache ist, daß die wirklichen Organisatoren der NMT-Prozesse in der Öffentlichkeit nicht so stark hervorgetreten waren wie die Person Taylor. In Wirklichkeit - und möglicherweise auch mit Absicht - war Taylor nur ein vorgeschobener Mann. Als Haupt der Kriegsverbrechensabteilung übte Marcus zweifellos die tatsächliche Kontrolle über den Nürnberger Stab und viele Bereiche seiner Tätigkeit aus. Er suchte die Richter und Anwälte für die Durchführung aus - abgesehen von einer Handvoll Ausnahmen. Das Buch von DuBois beweist, daß Taylor nichts mit der Tagesarbeit der Prozesse zu tun hatte, was zu der unausweichlichen Schlußfolgerung führt, daß die wirkliche Macht von Taylors Büro praktisch entweder von der "War Crimes Branch" oder von Taylor unterstellten Personen ausging. Wenn man die maßgebenden Männer der letztgenannten Gruppe untersucht, stößt man auf Robert M. W. Kempner, über den wir im Kap. V. berichten werden.
Marcus scheint, gemessen an seiner wirklichen Bedeutung, einen ganz unangemessenen Dienstgrad als Oberst innegehabt zu haben, denn wir sind darüber unterrichtet, daß er während des Krieges einen "günstigen Eindruck auf F. D. Roosevelt gemacht habe ... Er war einer der ungenannten Handvoll von Männern, die die us-amerikanische Politik im Hintergrund plante". Ein Mann, dessen Karriere in bemerkenswerter Weise mit der des Marcus eng verwoben war, war General J. H. Hilldring. Dieser war Chef der Abteilung für Zivilangelegenheiten in der Army, der Marcus im Jahre 1943 zugeteilt worden war (Army Civil Affairs Division - "CAD"). Diese Einrichtung - "CAD" - wurde 1943 innerhalb des Generalstabes der Army ins Leben gerufen in der Voraussicht, daß es notwendig sein würde, eine Gruppe von Leuten zur Hand zu haben, die sich auf die in eroberten Gebieten zu befolgende Politik vorbereite. Man hatte geglaubt, daß Fiorello La Guardia die Zivilabteilung des Heeres übernehmen würde, aber der Job ging an Hilldring. Marcus wurde Mitglied und später Chef des Planungsstabes der Zivilabteilung (Planning Branch of the CAD). Marcus drückte der CAD durch seine Tätigkeit den Stempel auf. Seine Überstellung zur Militärregierung in Deutschland war eine direkte Folge seiner Verantwortlichkeiten in der Zivilabteilung (CAD). Ausgerechnet Hilldring entfernte ihn einige Monate später aus seiner Stellung bei der Militärregierung und machte ihn zum Chef der "War Crimes Branch", die am 4. März 1946 von dem JAG-Büro (Bureau of the Judge Advocate General's Department - Büro des Generalstaatsanwaltes) in die CAD-Abteilung (Army Civil Affairs Division) überführt wurde. Unmittelbar darauf ging Hilldring als Unterstaatssekretär zum Auswärtigen Amt, und zwar für Probleme in den besetzten Gebieten. In dieser Eigenschaft war er der erste Mann eines Sekretariats, das die
32
Politik der Army, Navy und des State Department (Außenministeriums) koordinierte. Im September 1947 schied er beim Auswärtigen Amt aus und wurde Berater der US-Delegation bei den "Vereinten Nationen", wo gerade der diplomatische Kampf zwischen Zionisten und Arabern ausgetragen wurde. Hilldring war "ein Fels in der Brandung von Anfang an ... Als Verbindungsmann für Informationen verkehrte er viel mit den zionistischen Strategen". In der gleichen Zeit, als Marcus zum Oberkommandierenden in Jerusalem ernannt wurde, erhielt Hilldring seine Rückversetzung in das State Department als Unterstaatssekretär für Palästina. In der Folgezeit haben sich die Zionisten damit gebrüstet, daß sowohl die Ernennungen für die UNO wie auch die für das State Department ein direktes Ergebnis der zionistischen Lobby gewesen sei. [33] Ein Herz und eine Seele, das waren Marcus und Hilldring.
Die Besetzung der Kriegsverbrechensabteilung mit einem fanatischen Zionisten, dem "ersten Soldaten in der israelischen Armee im Range eines Generals seit biblischen Zeiten", ist rundheraus gesagt nicht nur bezeichnend dafür, was die Zionisten in einer solchen Stellung anrichten, sondern ebenso bezeichnend, um anschaulich zu enthüllen, welche globalen politischen Kräfte bei den Prozessen wirksam waren. Das ist der springende Punkt! Es ist einfach nicht möglich, sich eine personelle Besetzung vorzustellen, die diese Gerichtsverfahren noch mehr in Mißkredit hätte bringen können.
Unter diesen politischen Bedingungen wäre es unsinnig, etwas anderes als ein abgekartetes Spiel bei diesen Prozessen zu erwarten. Die sich daraus ergebende "Ausrottungslegende" wird auf diesen Seiten noch ihre vollkommene Klärung finden.
Dieses Buch ist für Leute geschrieben, die die europäische Entwicklung zum Zweiten Weltkrieg und der ihm unmittelbar vorausgehenden Jahre kennen. Wir haben nicht die Absicht, die Art und Weise des nationalsozialistischen Staates zu untersuchen, weder die Rolle von Göring, Himmler noch von Goebbels usw., auch nicht die antijüdischen Maßnahmen, die vor dem Kriege ergriffen worden waren, es sei denn ausnahmsweise als notwendige Erläuterung der gegebenen Tatsachen hier und da. Es wird vorausgesetzt, daß der Leser über die wichtigeren Ereignisse und die beiläufigen Begleitumstände des Krieges im Bilde ist.
Als Europa von den Deutschen beherrscht wurde, war es nicht mehr nach den Vorstellungen des Versailler Vertrages organisiert. Die Karte in der Abbildung 4 zeigt die europäischen Grenzen im Herbst 1942 auf dem Höhepunkt von Hitlers Macht. Deutschland hatte sich Österreich, Elsaß-Lothringen, einen Teil der Tschechoslowakei und einen großen Teil Polens - in der Hauptsache die Gebiete, die Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg abgenommen worden waren - einverleibt. Der Rest von Polen wurde "Generalgouvernement" genannt und hatte den Status einer von Deutschland regierten und unterworfenen Provinz, genau wie die drei baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland. Den gleichen Status hatten Weißrußland, die Ukraine, Böhmen-Mähren (die frühere West-Tschechoslowakei) und das Banat (lange Zeit ein Teil Ungarns mit überwiegend deutscher Bevölkerung). Der östliche Teil der Tschechoslowakei wurde der unabhängige Staat "Slowakei", und Jugoslawien war in Serbien und Kroatien aufgeteilt, was den zwei überwiegenden Teilen der fünf Nationalitäten entsprach, die
33
Jugoslawien gebildet hatten. Italien war ebenfalls an diesen Gebieten interessiert, es kontrollierte Albanien und teilte seinen Einfluß in den angrenzenden Gebieten mit seinem deutschen Verbündeten. Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Finnland waren ebenfalls Deutschlands Verbündete, und die Waffen-SS - eine reguläre militärische Einheit innerhalb der SS - machte in ganz Europa Truppenwerbung, besonders jedoch in den baltischen Staaten, in der Ukraine, in Skandinavien, den Niederlanden und Belgien.
Norwegen, Dänemark, Holland, Belgien und der größte Teil Frankreichs (später ganz Frankreich) waren von den Deutschen besetzt. Schweden, die Schweiz, Spanien und Portugal blieben während des ganzen Krieges neutral.
Bei dieser Gelegenheit dürfte es angebracht sein, einige die SS betreffende Bemerkungen einzuschalten : die fremde Bürokratie, die verantwortlich war für zahlreiche unwahrscheinliche Aufgabenverbindungen. Nur drei dieser Aufgabengebiete sind hier in dieser Arbeit für uns von Bedeutung : Ihre Verantwortung für die Staatssicherheit, Konzentrationslager und für die Umsiedlungspolitik.
Die am meisten bekannte SS-Behörde war das Reichssicherheitshauptamt (RSHA). In ihm waren zusammengefaßt : die Gestapo (Geheime Staatspolizei), geführt von SS-Gruppenführer Müller; der SD (Sicherheitsdienst), geführt von SS-Gruppenführer Schellenberg, und die Kripo (Kriminalpolizei), geführt zunächst von SS-Gruppenführer Nebe, und später Panzinger. Der erste Chef des RSHA war SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich.
Für die SS gab es durchaus genügend Gründe für eine Rivalität mit der Wehrmachtführung. Der deutsche militärische Geheimdienst war die "Abwehr", die dem militärischen Oberkommando unterstellt war und seit 1935 von Admiral Canaris geführt wurde. Zum andern gab es den SD, den politischen Geheimdienst, der Himmler und Heydrich unterstand. Da die Tätigkeit der beiden Geheimdienste sich nicht immer scharf abgrenzen ließ, wurden Canaris und Himmler unvermeidlich Rivalen. Heydrich scheint versucht zu haben, zumindest anfänglich, mit Canaris zusammenzuarbeiten. Es lag vielleicht an Heydrichs eigenem Werdegang als früherer Offizier des Marine-Geheimdienstes, in dem er in den zwanziger Jahren unter Canaris gedient hatte und von ihm ausgebildet worden war. Heydrich hatte ihn des öfteren auch in seinem Heim besucht.
Bemerkenswerter ist : Canaris war ein Verräter! Er war eines der erschreckenden Rätsel des Zweiten Weltkrieges. Während des Krieges und sogar davor schon - seit 1938 hatte er Kontakt mit Churchill! - verriet Canaris Deutschland bei jeder Gelegenheit. Ein britischer Regierungsbeamter deutete die Rolle dieses Herrn kurz und klar : "Admiral Canaris war unser Mann"! Die Beweggründe dieses Mannes bleiben ebenso rätselhaft wie seine Persönlichkeit und seine Herkunft. Ian Colvin, einer der Experten für die Unternehmungen der Geheimdienste im Zweiten Weltkrieg, verfaßte ein dickes Buch über Canaris und konnte ihn dennoch nicht deuten :
"Die Leser müssen schon selbst entscheiden, ob sie den Admiral Canaris für einen deutschen Patrioten oder einen britischen Spion halten, für einen
34
europäischen Staatsmann oder einen kosmopolitischen Schwärmer, einen Doppelagenten oder Opportunisten oder gar für einen Seher. Es wird den Lesern nicht leichtfallen, hier ihre Entscheidung zu treffen."
Es mag dabei nicht gerade nebensächlich sein, wenn Colvin in seinem 1951 erschienenen Buch Otto John als einen von "Canaris' Busenfreunden" bezeichnet. John war der Abwehrmann in der so überaus wichtigen neutralen Hauptstadt Lissabon während des Zweiten Weltkrieges. Nach dem Krieg wurde er der Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz der Bonner Regierung, wurde jedoch 1956 als Sowjet-Agent entlarvt. [34]
Zu ungefähr der Zeit, als Heydrich zum Stellvertretenden Reichsprotektor von Böhmen und Mähren ernannt wurde, scheint er das Spiel von Canaris durchschaut zu haben. Alle neueren Untersuchungen laufen darauf hinaus, daß auch Canaris dies offenbar gespürt und London hiervon informiert haben dürfte. Denn es ist auffällig, daß die Engländer gerade zu diesem Zeitpunkt seiner Karriere - angeblich zufällig - ihn beseitigen ließen, indem sie zwei Meuchelmörder mit Fallschirmen in Böhmen-Mähren absetzten. In Übereinstimmung mit dem allzu gewöhnlichen Drehbuch für politische Meuchelmorde (z.B. Abraham Lincoln und John F. Kennedy) sollen die angeblichen Mörder beseitigt worden sein, bevor sie eine Gelegenheit bekommen haben würden, auszupacken.
Zum allgemeinen Erstaunen wurde Anfang 1943 der verhältnismäßig wenig bekannte und weniger ehrgeizige Dr. Ernst Kaltenbrunner als Nachfolger Heydrichs eingesetzt. Offensichtlich von dem Wunsch beseelt, die Wiederholung einer solchen Situation, wie sie sich mit R. Heydrich entwickelt hatte, zu vermeiden, behielt sich Himmler eine verstärkte persönliche Kontrolle über die Gestapo und den SD vor, und er übte sie nun stärker aus als bisher. Trotzdem blieben beide Einrichtungen formell dem Chef des RSHA unterstellt, der jetzt eben Kaltenbrunner hieß. Außerdem wurde Kaltenbrunner noch eine besondere Aufgabe von Himmler zugeteilt : einen Geheimdienst des SD aufzubauen. Es war eine besonders günstige Zeit für Himmlers Entscheidung insofern, als Canaris im Februar 1944 seines Amtes enthoben worden war, ohne daß seine Verräterei voll enttarnt war. Auf einen besonderen Erlaß Hitlers wurden jetzt alle militärischen und politischen Geheimdienste dem RSHA unterstellt. Damit wurden alle geheimdienstlichen Aktivitäten unter dem SD-Chef Schellenberg zusammengefaßt. Canaris wurde nach dem 20. Juli-Attentat verhaftet und kurz vor Kriegsende hingerichtet.
Die Verwaltung der Konzentrationslager unterstand dem WVHA (Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt), dessen Chef SS-Obergruppenführer Oswald Pohl war. Wie seine Bezeichnung bereits aussagt, befaßte sich das WVHA mit wirtschaftlichen Aufgaben der SS und war in erster Linie mit der Bereitstellung von Lagerinsassen als Arbeitskräfte befaßt. Die Lagerkommandanten gaben ihre Meldungen an das Inspektorat der Konzentrationslager, das dem SS Oberführer Glücks unterstand, der seine Berichte an Pohl weitergab. Pohl berichtete dann an Himmler und war dienstrangmäßig mit Kaltenbrunner gleichgestellt.
Vor dem Kriege hatte die deutsche Regierung alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Auswanderung der Juden aus Deutschland
35
voranzutreiben, und die meisten Juden haben Deutschland auch tatsächlich vor Ausbruch des Krieges verlassen. Für dieses Auswanderungsprogramm gab es ständig zwei Probleme :
(1) Die durch den Auszug sich ergebende Verschiebung des Wirtschaftsgefüges und
(2) die Schwierigkeit, andere Staaten zu bewegen, die Juden aufzunehmen.
Als im Sommer 1941 der Rußlandfeldzug begann, befand sich der größere Teil der europäischen Judenheit in der deutschen Einflußsphäre. Vor allem zu Beginn dieses Feldzuges hatten sich die Deutschen weite neue Gebiete erschlossen, und so begannen sie im Herbst 1941 mit der Umsiedlung und dem Arbeitseinsatz der Juden in den Osten, ein Vorhaben, das im weiteren Verlauf des Krieges ausgeweitet wurde.
Mit Rücksicht auf gewisse politische Probleme und auf die Erfordernisse des Krieges wurde das Umsiedlungsprogramm nur teilweise durchgeführt, - natürlich waren auch nicht annähernd 6 Millionen Juden davon betroffen. Bei Ausklammerung der polnischen und rumänischen Juden wurden vielleicht 750.000 umgesiedelt, hauptsächlich in die Ukraine, nach Weißruthenien und Lettland. Nicht alle polnischen Juden kamen in den deutschen Machtbereich. Abgesehen von den Juden, die vor oder nach der deutschen Besetzung vor den Deutschen flüchten konnten, wurden mehrere hunderttausend oder gar eine Million Juden von den Russen aus Polen deportiert und auf die Sowjetunion verteilt. Die meisten polnischen Juden, die in deutsche Hände fielen, wurden in Ghettos in Ostpolen (nach den Grenzen von 1939) zusammengepfercht.
Was mit all diesen Menschen geschah, kann nur in groben Umrissen aufgezeigt werden, denn das gesamte Gebiet, das die Juden bewohnt hatten, wurde nach dem Krieg sowjetisch. Zudem waren die Siegermächte eifrig bemüht, möglichst alle Angaben hierüber zu unterdrücken. Dennoch gibt es genügend Hinweise, die uns erlauben, in etwa zu überschauen, was sich dort abgespielt hat. Obwohl es sehr wahrscheinlich ist, daß infolge des Durcheinanders und der chaotischen Zustände, die die deutschen Rückzüge kennzeichneten, eine beträchtliche Anzahl von Juden umgekommen ist, steht dennoch fest, daß viele Juden, vor dem Kriege hauptsächlich polnischer Staatsangehörigkeit, von der Sowjetunion absorbiert worden sind. Der verbliebene Rest der entwurzelten Juden übersiedelte nach Palästina, in die USA, nach Europa oder sonstwohin.
Hauptsächlich das RSHA war für die Art der Durchführung der Judenpolitik verantwortlich. War im Amt "IV" die Gestapo organisiert (RSHA : Amt I = Personal; Amt II = Organisation und Gesetz; Amt III = SD-Inland; Amt IV = Gestapo; Amt V = Kripo; Amt VI = SD-Ausland; Amt VII = Ideologie), so war IV-B zuständig für Sekten und IV-B-4 für "Auswanderung und Juden". Referent war Obersturmbannführer Karl Adolf Eichmann. [35] Eichmann erledigte die Routinearbeit, die mit der jüdischen Auswanderungs- und Umsiedlungspolitik der deutschen Regierung zusammenhing. Seine meiste Zeit verbrachte er damit, mit verschiedenen Judenräten die Transportlisten für Judentransporte zusammenzustellen und Transporte für die zu Deportierenden zu organisieren. Es gibt keinen Beweis dafür, daß
36
Eichmann an Ausarbeitungen über politische Richtlinien beteiligt war. Zumal er auch nichts mit der Verwaltung von Konzentrationslagern zu tun hatte, konnte er auch nicht mit Vorkommnissen in diesen Lagern in Verbindung gebracht werden. In seiner Jerusalemer Aussage legte Eichmann "nach Hinzuziehung von Poliakov und Reitlinger 17 mehrfarbige Organisationsschemata vor, die wenig zum besseren Verständnis der unübersichtlichen Bürokratie des Dritten Reiches beitrugen." [36]
Andere Gliederungen der SS, die mit der Umsiedlung zu tun hatten, waren das RKFDV (Reichskommissariat für die Festigung des Deutschtums. Leiter war SS-Gruppenführer Ulrich Greifelt); das RuSHA (Rasse- und Siedlungshauptamt, Leiter war zunächst SS-Obergruppenführer Otto Hofmann und später SS-Obergruppenführer Richard Hildebrandt); schließlich die VOMI (Volksdeutsche Mittelstelle für deutsche Volksgruppen) unter SS-Obergruppenführer Werner Lorenz. Die hauptsächliche Aufgabe für diese Gliederungen lag in der Neuansiedlung von Volksdeutschen in den besetzten Gebieten. Hierbei war Greifelt die Hauptperson. Aber diese Männer wurden bis zu einem gewissen Grade unvermeidlich in das Programm der Judenumsiedlung mit hineingezogen.
37
Abb. 3 : Europa zwischen den beiden Weltkriegen
38
Quellenangaben
[1] | Kennedy, 216-219; 236-239 in Memorial Edition |
[2] | Grayzel, 792 |
[3] | Rassinier (1961), 9, 175; Rassinier (1963), 120 |
[4] | Nation Europa Okt. 1973, S. 50; Dr. Stäglich "Meine Eindrücke vom KZ Auschwitz"; Aug. 1975, S. 39. London Jewish Chronicle 27. Febr. 1976, 3, App. 20 |
[5] | Ruppin 30-33 |
[6] | New York Times 22. Febr. 1948, 4 |
[7] | World Almanac (1931), 192; (1942), 588; (1952), 394; (1962), 251 |
[8] | World Almanac (1931), 197; (1942), 593; (1952), 437; (1962), 258 |
[9] | World Almanac (1952), 438 |
[10] | US-WRB (1945), 64-69; N. Y. Times 10. Juni 1944, 1; 13. Juni 1944, 1; 10. Aug. 1944, 5; 24. Okt. 1944, 14; 25. Okt. 1944, 13; Myer, 108-123 |
[11] | Reitlinger, 558 f, 568 f |
[12] | Reitlinger, 344 |
[13] | NG-2586-G in NMT, Bd. XIII, 212 |
[14] | Rassinier (1965), 270 |
[15] | Kelley, 76 f; N. Y. Times 2. Jan. 1958, 18; Robertson, 266 |
[16] | Rassinier (1963), 90. Siehe auch Dawidowicz, 121 |
[17] | Taylor (15. Aug. 1949), 1-3; N. Y. Times 1. Febr. 1945, 4 |
[18] | Davidson, 6, 18, 21 |
[19] | N. Y. Times 21. Juni 1945, 6; 16. Dez. 1945, sec. 4, 8; New Yorker 17. Nov. 1945, 24; Survey Graphic Jan. 1946, 4-9; Readers Digest Febr. 1946, 56-64 |
[20] | Taylor, April 1949, 248-255; Select Committee, 1536 |
[21] | N. Y. Times 17. Okt. 1943, sec. 6, 10; 20. Mai 1945, 15 |
[22] | Kolander; Taylor 15. Aug. 1949, 4, 10, 13, 14 |
[23] | Utley, 185-200; Chicago Tribune 30. April 1948, 12; 13. Febr. 1949, 3; 14. Febr. 1949, 3; 17. Febr. 1949, 8; N. Y. Times 31. Okt. 1948, sec. 4, 8 |
[24] | N. Y. Times 30. Juli 1948, 5; 7. Okt. 1948, 15; 7. Jan. 1949, 1, 9; 2. März 1949, 1, 14; 5. März 1949, 1, 4; 5. Mai 1949, 8 |
[25] | N. Y. Times 5. März 1949, 4; 30. April 1949, 2; 6. Sept. 1949, 9; 7. Sept. 1949, 9; 8. Sept. 1949, 9 |
[26] | Arendt, 265 f, 324; Aretz, 28 f |
[27] | Taylor April 1949, 272-276 |
[28] | DuBois, 182; Chicago Tribune 23. Febr. 1948, 1, 2; 24. Febr. 1948, 3; 25. Febr. 1948, 4; 26. Febr. 1948, 1, 8; 28. Febr. 1948, 4, 8; 29. Febr. 1948, 2; N. Y. Times 23. Febr. 1948, 5; 25. Febr. 1948, 10; 29. Febr. 1948, 10; 6. März 1948, 6 |
[29] | Taylor, April 1949, 272-276 |
[30] | Marcus, Encyclopaedia Judaica, Bd. XI, 945; Bergman, 44-45; Saturday Evening Post 4. Dez. 1948, 179 |
[31] | Taylor 15. Aug. 1945, 13, 14, 34, 35 |
[32] | DuBois 19-22, 31, 53, 63, 69 f, 74 f; Berkman, 157-159, 195-199 |
[33] | Marcus; Berkman, 191-193, 199; John & Hadawi, Bd. II, 209, 367; Zink, 209 f; N. Y. Times 8. April 1943, 12; 16. April 1943, 10; 7. März 1946, 15; 16. Sept. 1947, 10; 29. April 1948, 16; Blum, 383 |
[34] | Colvin VII, 1-6; N. Y. Times 23. Dez. 1956, 1; 6. Juli 1969, 11; Sturdza, 161; betr. Canaris |
[35] | Reitlinger, 30; Rotes Kreuz (1947), 99; Eichmann Sitzung 75, V1, W1 |
[36] | Arendt, 191 f |
371-372
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zum nächsten Kapitel
Zum vorhergehenden Kapitel
Zurück zum Archive