STAATSBRIEFE - CONSILIARIEN NR 1. 1995: DER RECHTSVERFALL
INHALTSVERZEICHNIS
Hans-Dietrich Sander / Vorspruch
Josef Schüßlburner / Verfassungsumsturz mit der Volksverhetzungskeule
Strafvollzug der Werteordnung - Grundrecht als Repressionsinstrument - Diskriminierende Linksdemokratie - Die Deutschen als Tätervolk - Vor antifaschistischer Neuordnung - Menschenwürde für Deutsche
(Staatsbriefe 12/94)
1
Karl Salm / Der Justizskandal im Fall Thomas-Dehler-Stiftung
Der Fall - Der kontroverse Charakter - Der Prozeß - Der Einseitigkeitsmakel - Die Revisionsverwerfung - Das Urteil des Landgerichts Nürnbergh in aktenmäßiger Wiedergabe - Das Revi sionsverfahren - Kritische Würdigung des Justizskandals - Das Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Kritische Würdigung des Verfassungsskandals - Nachwort der Staatsbriefe [- Anmerkung von Germar Rudolf]
(Staatsbriefe 2, 3-4, 6/95)
13
Josef Schüßlburner / Die deutsche Freiheit, erdrosselt vom Verfassungspatriotismus
Deutscher Extremismus
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eine Vaterlandsflucht- Kern des Verfassungspatriotismus - Deutschland als Feind - Verfassungsschutzpatriotismus - Verfassungspatriotische Herrschaftsstrukturen - Etablierung einer Staatsreligion - Grundgesetz und Verfassungspatriotismus - Schutz vor dem Verfassungspatriotismus - Beispiel einer dem Gesetzmäßigkeitsprinzip entsprechenden Gliederung eines Verfassungsschutzberichtes
(Staatsbriefe 8-9/95)
50
Jochen Lober / Bonn auf dem Weg in den Ausnahmerechtsstaat
Gefahren der Juridifizierung - Entstehungsgeschichte des §130.StGB - Der Fall Decker
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und die Folgen für die richterliche Unabhängigkeit - Der neue "offene" Tatbestand - Grundrechte nach Ermessen - Das neue Deckert-Urteil - Die Umwertung der bestehenden Rechtsordnung
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.und die Einführung der Bundesacht
(Staatsbriefe 3-4 und 7/95)
76
VORSPRUCH
Nach der Wende von 1989/90 hat sich im wiedervereinigten Deutschland eine politische Justiz etabliert, die in zweifelhaften Prozessen Prinzipien außer Kraft setzte, von denen es geheißen hatte, daß sie zu den unverzichtbaren Fundamenten der Demokratie gehören. Auf ihnen hatte sich die BRD einst über die totalitären Diktaturen des Dritten Reiches und der DDR erhoben. Es gab einen gewissen totalitären Drall schon in einzelnen Verfahren. Sie konnten jedoch als Ausnahmen gelten, bis ihre Häufung einen Wandel vom Legalitäts- zum Opportunitätsprinzip ankündigte, dem 1994 eine Strafgesetznovelle Rechnung trug. Mit seiner Legalisierung ist Bonn der Mantel des freiheitlichen Rechtsstaates von den Schultern geglitten. Die Judikative nahm es hin. Die Medien akklamierten der abschüssigen Entwicklung, die Deutschland auf einen Abgrund zutreibt, wie ihn der hl. Augustinus mit dem Satz umschrieb: ein Staat ohne Gerechtigkeit ist eine Räuberbande. Nur zögernd und vorsichtig erhoben sich einzelne Stimmen zur Kritik der Gesetzesnovelle, in der FAZ und in der taz, in der Neuen Juristischen Wochenscbrift und in der Kritischen Justiz, bis die Kritik in die StGB-Kommentare von Lackner (21. Aufl.) und von Dreher/Tröndle (47.Aufl.) übergriff. Es scheint deshalb geboten, die fundamentalen Gedanken, die sich Mitarbeiter der Staatsbriefe zum Rechtsverfall gemacht haben, über den Kreis der bisherigen Leser hinauszutragen. Wir legen zu diesem Zweck einen Sonderdruck vor, dessen Reihentitel "Consiliarien" weitere Publikationen über Themen ankündigt, die von der öffentlichen Meinung verantwortungslos vernachlässigt werden. Die Folgen des Rechtsverfalls durch den Volksverhetzungsparagraphen, den Schwund der richterlichen Unabhängigkeit, den Verfassungswandel und die Entartung des Verfassungsschutzes betreffen potentiell das ganze Volk. Die Verfasser der folgenden Beiträge gehören drei Altersklassen an: Karl Salm, Richter am Oberlandesgericht a. D., ist Jahrgang 1914, Josef Schüßlburner, Regierungsdirektor in der Bundesverwaltung, Jahrgang 1954, und der Jurastudent Jochen Lober Jahrgang 1970.